RRB Nr. 595/2026
Masterplan Bildungsstandort Wädenswil, Kenntnisnahme
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll
des Regierungsrates des Kantons Zürich
Sitzung vom 3. Juni 2026
595. Masterplan Bildungsstandort Wädenswil, Kenntnisnahme
Erwägungen
Ausgangslage
Der Bildungs- und Forschungsstandort Wädenswil blickt auf eine lange Tradition zurück und hat sich heute zu einem bedeutenden Zentrum für praxisnahe und hochstehende Bildung und Forschung entwickelt. Der Standort beherbergt insbesondere das Departement Life Sciences und Facility Management der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW), Teile des Strickhofs, Drittnutzungen sowie bis etwa Ende 2028 einzelne Forschungsgruppen von Agroscope.
Mit dem Rückzug des Bundes bzw. von Agroscope aus Wädenswil und der Rückführung der Grundstücke und Gebäude an den Kanton Zürich 2024 ergeben sich auf dem Campus Schloss neue Entwicklungsmöglichkeiten im kantonalen Eigentum. Auch der Campus Grüental verfügt über Entwicklungsreserven. Insgesamt besteht für die ZHAW langfristig ein Bedarf an Raum für 3900 Studierende sowie Mitarbeitende, weshalb eine gezielte Verdichtung und qualitative Weiterentwicklung der bestehenden Standorte angestrebt wird.
Der Kanton Zürich fokussiert auf die Schaffung langfristig guter Bedingungen für einen wettbewerbsfähigen Bildungs- und Forschungsbetrieb. Die Stadt Wädenswil verfolgt das Ziel, ihre Rolle als Bildungsstadt weiter zu stärken, die Hochschule als wichtige Arbeitgeberin zu festigen und deren Campus stärker für die Öffentlichkeit zu öffnen sowie ein attraktives Wegsystem zu schaffen. Darüber hinaus soll die Erreichbarkeit mit öffentlichem Verkehr verbessert sowie eine vielfältige Nutzung ermöglicht bzw. neu organisiert werden. Durch die Neuorganisation werden Nutzungen teilweise vom Campus Reidbach zum Campus Schloss verlagert. Der Strickhof soll langfristig von seinem provisorischen Standort Grüental dauerhaft auf den Campus Schloss ziehen.
Die geplante Entwicklung des Bildungsstandorts erfordert eine Anpassung des bestehenden Eintrags im kantonalen Richtplan. Grundlage hierfür ist der vorliegende Masterplan. Er bildet den Orientierungsrahmen für die räumliche, funktionale und prozessuale Entwicklung der im Eigentum des Kantons befindlichen Campus Schloss und Grüental.
Masterplan als Wegweiser für die Transformation
Der Masterplan zeigt den Weg der Transformation des Bildungsstandorts zu einer attraktiven Gesamtanlage auf. Durch die Verabschiedung in den exekutiven Gremien des Kantons Zürich (Regierungsrat) und der Stadt Wädenswil (Stadtrat) stellt der Masterplan eine politische Absichtserklärung der beiden Planungspartner dar.
Der Bildungsstandort Wädenswil soll mit den beiden Campus Grüental und Schloss zukunftsgerichtet weiterentwickelt werden. Der Campus Reidbach ist, da durch den Kanton angemietet, mit Ausnahme der Wegverbindungen nicht Bestandteil des Masterplans. Ziel ist die Sicherstellung eines langfristig leistungsfähigen Hochschul- und Forschungsbetriebs. Der Campus Schloss wird erweitert und für zusätzliche, auch öffentlich zugängliche Nutzungen geöffnet.
Die beiden Campus werden als eigenständige, funktional differenzierte Standorte im gemeinsamen Landschaftsraum entwickelt und räumlich miteinander sowie mit der Umgebung vernetzt. Die Weiterentwicklung erfolgt unter Berücksichtigung der bestehenden Strukturen und der denkmalpflegerischen Anforderungen. Bestehende Bauten sollen soweit möglich erhalten bleiben und weiter genutzt werden. Die Freiräume werden ökologisch aufgewertet. Die Erschliessung, insbesondere für den öffentlichen Verkehr sowie den Fuss- und Veloverkehr, wird verbessert.
Ein wesentlicher Bestandteil des Masterplans ist die Umsetzungsagenda, in der die einzelnen Umsetzungsmassnahmen mit Zuständigkeiten und Zeithorizonten festgehalten werden. Die Planung ist darauf ausgelegt, dass die ersten Neubauten gegen Ende der 2030er-Jahre bezugsbereit sind.
Auf Antrag der Baudirektion und der Bildungsdirektion
b e s c h l i e s s t d e r R e g i e r u n g s r a t :
I. Der Masterplan Bildungsstandort Wädenswil vom 8. April 2026 wird zur Kenntnis genommen.
II. Dieser Beschluss ist bis zur Kenntnisnahme des Masterplans durch den Stadtrat Wädenswil und zur Bekanntmachung des Masterplans nicht öffentlich.
III. Mitteilung an den Stadtrat Wädenswil, Florhofstrasse 6, 8820 Wädenswil, sowie an die Bildungsdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat
Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli