RRB Nr. 700/2026
Strassen, Wila, 15 Tösstalstrasse, Neubau Strassenabwasserbehandlungsanlage, gebundene und neue Ausgabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 24. Juni 2026
700. Strassen (Wila, 15 Tösstalstrasse, Neubau Strassenabwasserbehandlungsanlage, gebundene und neue Ausgabe)
Erwägungen
A. Ausgangslage und Projekt Die Tösstalstrasse auf dem Gebiet der Gemeinde Wila zählt zum Strassennetz des Kantons Zürich und wird im Kataster als Hauptverkehrsstrasse Nr. 15 geführt. Mehrere Gemeinden, unter anderem Turbenthal und die Stadt Winterthur, beziehen ihr Trinkwasser aus dem Tösstal. Da durch Infiltration des Tösswassers in den Untergrund eine namhafte Speisung des Grundwassers stattfindet, ist die Qualität des Flusswassers von ausschlaggebender Bedeutung für das aus dem Grundwasser gewonnene Trinkwasser. Aufgrund der Vulnerabilität und der Wichtigkeit des Töss-Grundwasserleiters wurde der heutige Zustand bezüglich der Strassenentwässerung der Tösstalstrasse als ungenügend beurteilt. Daher wurde im Rahmen der geplanten Betriebs- und Gestaltungskonzepte (BGK) entlang der Tösstalstrasse für die Gemeinden Wila, Turbenthal und Zell ein übergreifendes Entwässerungskonzept entwickelt. Zurzeit wird das Strassenabwasser der Tösstalstrasse im Abschnitt Wila in die Regenwasserleitung der Gemeinde eingeleitet, die in die Töss führt. Mit der Umsetzung des BGK Wila ist eine Anpassung der Strassenentwässerung vorgesehen. Das Strassenabwasser wird künftig gesammelt und einer Strassenabwasserbehandlungsanlage (SABA) zugeführt. Die SABA trägt zum Schutz des Grundwassers des Tösstals bei (Vorbehandlung von Strassenabwasser, Störfallvorsorge). Die SABA besteht aus einem Einlaufschacht für den Rückhalt von Schwimmstoffen und Grobpartikeln sowie einem Retentionsfilterbecken mit bepflanztem Sandfilter für die natürliche Filtrierung des Strassenabwassers, bevor dieses über ein Auslaufbauwerk in die Töss eingeleitet wird. Aufgrund der Auftriebsgefährdung bei hohem Grundwasserstand wird die SABA als Betonbecken ausgestaltet. Die Realisierung der SABA erfolgt vorab in einem separaten Schritt. Die Zuleitungen für das Strassenabwasser werden anschliessend etappenweise im Zuge der geplanten Strassensanierungsprojekte umgesetzt. Mit RRB Nr. 512/2025 wurde das Projekt für den Neubau der SABA an der 15 Tösstalstrasse in Wila festgesetzt.
B. Finanzierung und Ausgabenbewilligung Die Gesamtkosten sind gemäss Kostenvoranschlag vom 14. April 2026 wie folgt veranschlagt: in Franken Erwerb von Grund und Rechten 50 000 Bauarbeiten 1 350 000 Nebenarbeiten 35 000 Technische Arbeiten 745 000 Total 2 180 000 Für die Verwirklichung des Bauvorhabens sind eine neue Ausgabe von Fr. 1 950 000 gemäss § 37 Abs. 1 des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (CRG, LS 611) und eine gebundene Ausgabe von Fr. 230 000 gemäss § 37 Abs. 2 lit. b CRG, insgesamt Fr. 2 180 000, zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, zu bewilligen. In der Staatsbuchhaltung wird der Gesamtbetrag von Fr. 2 180 000 auf die einzelnen Projektbestandteile mit folgendem Kostenteiler verbucht: Budgetierung Gebundene Ausgaben Neue Ausgaben Total in Franken in Franken in Franken
Investitionsrechnung Konto 8400.50110 00000 89% 1 950 000 1 950 000 Staatsstrassen Konto 8400.50111 00000 11% 230 000 230 000 Erneuerung Staatsstrassen Total 100% 230 000 1 950 000 2 180 000 In der vorliegenden Ausgabenbewilligung ist die mit Verfügung des Tiefbauamtes Nr. 850/2023 bewilligte Ausgabe über Fr. 366 000 enthalten. Diese Verfügung ist bezüglich der Ausgabe aufzuheben. Das Vorhaben verursacht jährliche Kapitalfolgekosten von Fr. 63 500. Sie berechnen sich nach IPSAS wie folgt: Baukosten Kapitalfolgekosten Kontierung Anteil Baukosten Zinsen (0,75%) Abschreibungssatz Betrag in % in Franken in Franken in % in Franken Staatsstrassen 89 1 950 000 7 500 2,5 49 000 Erneuerung Staatsstrassen 11 230 000 1 000 2,5 6 000 Zwischentotal 8 500 55 000 Total 100 2 180 000 63 500 Den gesamten Rechnungsverkehr hat das Objekt Nr. 84S-82142, Wila, 15 Tösstalstrasse, Neubau SABA, aufzunehmen. Der Betrag ist im Budget 2026 enthalten sowie im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2026–2029 eingestellt.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Planerleistungen und die Bauausführung im Zusammenhang mit dem Neubau der Strassenabwasserbehandlungsanlage an der 15 Tösstalstrasse in der Gemeinde Wila werden eine gebundene Ausgabe von Fr. 230 000 und eine neue Ausgabe von Fr. 1 950 000, insgesamt Fr. 2 180 000, zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.
II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand Oktober 2025)
III. Die Verfügung des Tiefbauamtes Nr. 850/2023 wird aufgehoben.
IV. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli