RRB Nr. 749/2026
Künstliche Intelligenz, Projekt SynerKI, Umsetzung, Stellenpläne, gebundene Ausgabe, wiederkehrende gebundene Ausgabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 1. Juli 2026
749. Künstliche Intelligenz (Projekt SynerKI, Umsetzung, Stellenpläne, gebundene Ausgabe, wiederkehrende gebundene Ausgabe)
Erwägungen
A. Ausgangslage Mit Beschluss Nr. 45/2025 hat der Regierungsrat die Strategie Digitale Verwaltung 2025+ (SDV25+) und mit Nr. 635/2025 deren Umsetzungsorganisation festgesetzt. Ein Umsetzungsinstrument der SDV25+ wurde vom Gremium Steuerung Digitale Verwaltung und IKT (SDI) an seiner Sitzung vom 27. November 2025 festgesetzt. Darin wird unter dem Umsetzungsschwerpunkt 3 «Erneuerung der Verwaltung und kantonale Zusammenarbeit» das Projekt SynerKI geführt. Mit RRB Nr. 402/2025 wurden zudem Massnahmen zur Positionierung und Vernetzung des Kantons im Bereich der künstlichen Intelligenz (KI) beschlossen. Dabei geht es um die Stärkung des KI-Standorts Zürich. Das Projekt SynerKI ergänzt diese Ausrichtung durch die Förderung des Einsatzes von KI innerhalb der kantonalen Verwaltung. Des Weiteren hat sich der Regierungsrat im Dezember 2025 bereit erklärt, das Postulat KR-Nr. 325/2025 betreffend Kantonale KI-Governance entgegenzunehmen. Der Kantonsrat hat das Postulat am 23. Februar 2026 dem Regierungsrat zur Berichterstattung und Antragstellung überwiesen. Das Postulat verlangt, eine Governance für den KI-Einsatz im Kanton Zürich zu erarbeiten. Das Projekt SynerKI schafft wichtige Grundlagen hierfür.
B. Projektgrundlagen (Phase Konzept) In den vergangenen Jahren wurden im Rahmen der Strategischen Initiativen zur Umsetzung der Strategie Digitale Verwaltung und der SDV25+ wichtige Grundlagen im Bereich KI geschaffen. Dazu gehören zahlreiche Pilotprojekte mit Verwaltungseinheiten des Kantons, der Pilotbetrieb der Anlaufstelle KI mit rund zwei Anfragen pro Woche sowie die KI-Anwendungen TranscriboZH und KlartextZH, die bereits rund 1000 Pilotnutzenden zur Verfügung stehen. Damit liegen erste erprobte Ansätze, konkrete Erfahrungen und nachgefragte Unterstützungsleistungen vor. Der nächste Schritt besteht nun darin, diese Grundlagen aus dem Pilot- und Aufbaucharakter in einen tragfähigen Betrieb überzuführen, zu skalieren und ihr Potenzial verwaltungsweit besser nutzbar zu machen.
Das Projekt SynerKI dient der Verankerung und Weiterentwicklung dieser Grundlagen. Das Ziel des Projekts besteht darin, KI in der kantonalen Verwaltung organisatorisch zu verankern und zu koordinieren sowie ein Dienstleistungsangebot und eine KI-Serviceplattform aufzubauen. So wird das Potenzial der bisherigen Erfolge nutzbar gemacht und der sichere, verantwortungsvolle sowie mehrwertstiftende Einsatz von KI in der kantonalen Verwaltung gefördert. Im Folgenden wird aufgezeigt, welche konzeptionellen Grundlagen im Rahmen des Projekts SynerKI für die Elemente Organisation, Technologie und Dienstleistungen erarbeitet wurden. Dabei bilden Organisation und Technologie die wesentlichen Voraussetzungen für die Erbringung der Dienstleistungen. I. Organisation Die bisherigen Aktivitäten im Bereich KI wurden von verschiedenen Organisationseinheiten angestossen und umgesetzt, jedoch noch nicht durchgängig koordiniert. Auch die Direktionen und die Staatskanzlei waren bislang nicht systematisch eingebunden. Eine übergreifende Organisation soll deshalb die vorhandenen Kompetenzen und Mittel der Querschnittseinheiten der digitalen Transformation (Digitale Verwaltung, Amt für Informatik, Personalamt, Amt für Statistik und Daten) bündeln, die KI-Aktivitäten in der kantonalen Verwaltung koordinieren und die Direktionen und die Staatskanzlei systematisch einbeziehen. Zwischen Mai und Oktober 2025 wurde gestützt auf das Organisationsmodell gemeinsame digitale Business Services (Ombus, vgl. RRB Nr. 760/2025) ein Organisationsmodell für den Bereich KI erarbeitet. Dieses dient dazu, die bestehenden Beiträge der Querschnittseinheiten im Bereich KI entlang ihrer jeweiligen Aufträge besser zu verankern und aufeinander abzustimmen. Aufgaben und Verantwortlichkeiten bleiben in den jeweiligen Stammorganisationen verankert und werden gezielt auf den sicheren, verantwortungsvollen und mehrwertstiftenden Einsatz von KI ausgerichtet. Die Themenverantwortung für KI wird durch eine Koordinationsstelle, die beim Bereich Digitale Verwaltung der Staatskanzlei angesiedelt ist, wahrgenommen. Sie dient als zentrale Anlaufstelle, koordiniert die Zusammenarbeit der Querschnittseinheiten und bindet die Direktionen, ihre Ämter sowie die Staatskanzlei systematisch ein. Die Querschnittseinheiten übernehmen Aufgaben entsprechend ihrem jeweiligen Auftrag (vgl. Abbildung 1).
Abbildung 1: Organisationsmodell Digitale Verwaltung Amt für Informatik Amt für Statistik und Daten Personalamt Direktionen, verantwortet verantwortet verantwortet verantwortet Staatskanzlei, − Beratung zu übergreifenden − Beratung zu übergreifenden − Beratung zu − Beratung zu Befähigung, Kantonspolizei rechtlichen und organisationalen technologischen Fragestellungen datenwissenschaftlichen Führung und Zusammenarbeit und Ämter Fragestellungen − Betrieb und Weiterentwicklung und ethischen Frage- im KI-Kontext − Erstellung von Rechtsgrund- der KI-Serviceplattform stellungen − Entwicklung und − Vertreten ihre lagenanalysen für KI-Basisdienste − Betriebsüberführung von − Umsetzung von Pilot- Weiterentwicklung von Direktion / die − Rechtliche Standards, Richtlinien erfolgreichen Proof-of-Concepts projekten mit Verwal- Befähigungsangeboten Staatskanzlei / die und Hilfsmittel und Pilotprojekten tungseinheiten für Führungskräfte und Kantonspolizei − Change Management für − Technischer Betrieb, − Datenwissenschaftliche Mitarbeitende und optional ihre übergreifende KI-Projekte Weiterentwicklung und Support und ethische Standards, − Führungsentwicklung Ämter in einer − Organisationsbegleitung für auf der Plattform betriebene Richtlinien und Hilfsmittel im KI-Kontext KI-Fachgruppe. für übergreifende KI-Projekte KI-Lösungen (Technische − Ethik-Begleitung in − Freiwillige Applikationsverantwortung) übergreifenden KI-Projekten KI-Enabler/innen agieren als Multiplikator/innen zur Skalierung und Verankerung in den Direktionen / der Staatskanzlei. Digitale Verwaltung: Koordinationsstelle verantwortet − Standards und Richtlinien, die übergreifende Umsetzungsplanung und die Weiterentwicklung im Themenfeld KI − Erfassung und Bewertung von KI-Anwendungsfällen in der kantonalen Verwaltung − Projektleitung sowie Fachapplikationsverantwortung für KI-Basisdienste − Adressatengerechte Kommunikation zu KI-bezogenen Aktivitäten in der kantonalen Verwaltung nach innen und nach aussen − Organisation von Vernetzung und verwaltungsinternem Austausch sowie Beteiligung an überkantonalen Gremien zu KI − Betrieb des Verzeichnisses Algorithmischer Entscheidsysteme
Die Direktionen und die Staatskanzlei werden über eine KI-Fachgruppe systematisch in die Weiterentwicklung des KI-Einsatzes in der kantonalen Verwaltung eingebunden. Ergänzend wird in der ersten Umsetzungsetappe die Rolle von freiwilligen KI-Enablerinnen und -Enablern pilotiert. Sie werden gezielt geschult und unterstützen ihre Organisationseinheiten als interne Multiplikatorinnen und Multiplikatoren beim Kompetenzaufbau, bei der Einführung von KI-Lösungen sowie bei der frühzeitigen Identifikation von Potenzialen und Risiken aus der Anwendungsperspektive. Nach erfolgreicher Pilotierung ist vorgesehen, die Rolle dauerhaft zu etablieren. II. Technologie: KI-Serviceplattform Mehrere erfolgreiche Pilotprojekte im Bereich KI stehen vor der Überführung in den regulären Betrieb. Damit diese und weitere KI- Lösungen in den Bereichen Wissens- und Informationsmanagement, Prozessoptimierung sowie Zugänglichkeit im Verwaltungsalltag eingesetzt werden können, braucht es eine geeignete technologische Grundlage. Die KI-Serviceplattform, die beim Amt für Informatik betrieben werden soll, bildet einen zentralen technologischen Baustein für die Entwicklung und den Betrieb von KI-Lösungen in der kantonalen Verwaltung. Damit wird die Grundlage geschaffen, um KI-Lösungen auch für den Einsatz mit schützenswerten Daten im Arbeitsalltag nutzbar zu machen, verwaltungsspezifische und bedarfsgerechte Lösungen zu entwickeln sowie Risiken kommerzieller KI-Lösungen zu minimieren. Sie wird dort, wo es zweckmässig, rechtlich zulässig und mit der digitalen Souveränität vereinbar ist, durch weitere Bausteine wie Cloud-Technologien ergänzt.
Die KI-Serviceplattform soll vier Bestandteile umfassen: 1) K I-Basisdienste: kantonsweite KI-Lösungen, die allen Mitarbeitenden als Assistenz im Arbeitsalltag zur Verfügung stehen. 2) K I-Fachapplikationen: auf die Prozesse einzelner Verwaltungseinheiten spezialisierte KI-Lösungen. 3) Standard-Komponenten: wiederverwendbare technische Bausteine, welche die Skalierung und Anschlussfähigkeit von KI-Lösungen erleichtern. 4) K I-Labor: sichere und anschlussfähige Testumgebung, um KI-Anwendungsfälle effizient zu erproben und Lösungen mit Potenzial für die Betriebsüberführung vorzubereiten. III. Dienstleistungen Die Querschnittseinheiten erbringen gemeinsam folgende Dienstleistungen für die Verwaltungseinheiten des Konsolidierungskreises 1, einschliesslich Kantonspolizei: 1) T hemenverantwortung: Die Koordinationsstelle KI verantwortet Standards und Richtlinien, die übergreifende Umsetzungsplanung und die Weiterentwicklung im Themenfeld. Sie koordiniert die Zusammenarbeit der Querschnittseinheiten zur Erbringung der Dienstleistungen sowie die Einbindung der Direktionen und der Staatskanzlei. 2) Entwicklung und Betrieb von KI-Lösungen: In Zusammenarbeit aller Querschnittseinheiten werden KI-Lösungen für übergreifende Anwendungsfälle (KI-Basisdienste) entwickelt und im Amt für Informatik betrieben. Die Priorisierung dieser KI-Basisdienste erfolgt übergreifend und nutzungsorientiert, insbesondere auf Basis des erwarteten Mehrwerts, der Nachfrage sowie der Skalierbarkeit der Anwendungsfälle. Die Organisationseinheiten werden zudem in der Entwicklung und im Betrieb von KI-Lösungen für spezifische Anwendungsfälle unterstützt. 3) Beratung und Befähigung: Die Organisationseinheiten haben mit der Koordinationsstelle KI eine Anlaufstelle für Fragen und werden unter Beteiligung der jeweiligen Querschnittseinheiten fachlich kompetent beraten. Das Personalamt stellt mit Unterstützung der Fachexpertinnen und -experten aus allen Querschnittseinheiten zielgruppenspezifische Angebote für Sensibilisierung und Befähigung im Thema KI bereit und entwickelt diese interdisziplinär weiter. 4) Kommunikation und Vernetzung: Die Koordinationsstelle KI stellt eine adressatengerechte Kommunikation zu KI-bezogenen Aktivitäten in der kantonalen Verwaltung nach innen und nach aussen sicher.
Sie koordiniert die Vernetzung und den verwaltungsinternen Austausch sowie die Beteiligung an überkantonalen Gremien zu KI.
Die folgende Abbildung zeigt eine Übersicht der Dienstleistungen. Abbildung 2: Dienstleistungen Entwicklung Entwicklung und Betrieb von bereichs- Basisdienste übergreifenden KI-Lösungen mit gesamtkantonalem Nutzen Systematische Identifikation und strategische Exploration von KI-Potenzialen in der Verwaltung Entwicklung spezifischer Unterstützung bei der Entwicklung von Dienstleistungen
KI-Lösungen KI-Lösungen für spezifische Anwendungsfälle
Beratung Beratung zu KI & Befähigung Sensibilisierung und Befähigung der Mitarbeitenden (Technologie, Datenwissenschaft, Recht, Ethik, zu KI Organisation, Führung)
Kommunikation & Vernetzung Kommunikation zu KI-bezogenen Aktivitäten Förderung und Organisation von Austausch und Projekten und Vernetzung zu KI
Themen- (Weiter-)Entwicklung verantwortung Koordination und Steuerung Weiterentwicklung der übergreifenden Standards im Themenfeld KI der KI-Organisation und Richtlinien
C. Vorgehensplanung und erwartete Ergebnisse (Phasen Realisierung und Einführung) Das Thema KI ist sehr aktuell und die Nachfrage in der kantonalen Verwaltung entsprechend gross. Im Vordergrund steht dabei der Bedarf an konkreten Dienstleistungen: Die Mitarbeitenden möchten die erfolgreich getesteten und weitere KI-Basisdienste im Arbeitsalltag nutzen, Unterstützung beim Einsatz von KI in ihren eigenen Prozessen erhalten sowie auf Vernetzungs-, Beratungs- und Befähigungsformate zugreifen können. Organisation und Serviceplattform schaffen die Voraussetzungen, damit diese Dienstleistungen für die Verwaltungseinheiten erbracht werden können. Um den Bedarf schnellstmöglich abdecken zu können, setzt das Projekt in der Umsetzung auf einen Aufbau der nötigen Mittel in zwei Etappen. In der ersten Etappe, die im Rahmen der Realisierungsphase des Projekts abgewickelt wird und Anfang 2026 gestartet wurde, werden erste ausgewählte Dienstleistungen bereitgestellt (vgl. nachfolgende Tabelle). Parallel wird am Aufbau der KI-Serviceplattform gearbeitet. Damit kann zum einen der bestehende Bedarf rasch adressiert werden. Zum anderen ermöglicht das etappenweise Vorgehen, die geplante organisatorische Verankerung sowie die angebotenen Dienstleistungen praxisnah zu testen und gezielt relevante Kompetenzen innerhalb der Verwaltung aufzubauen. Die gewonnenen Erkenntnisse dienen als Grundlage für gezielte Anpassungen, bevor in der zweiten Etappe die Überführung in den Regelbetrieb erfolgt.
Die wichtigsten Resultate der zwei Etappen für den Aufbau und die Erbringung der Dienstleistungen sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst: Dienstleistung (DL) Aktivitäten und Etappe DL1 Systematische Identifikation und strategische Exploration von KI-Potenzialen in der Verwaltung Etappe 1 Liste mit KI-Anwendungsfällen in der Verwaltung wird geführt und Kriterien für deren Priorisierung bestehen Etappe 2 Standardisierter Prozess zur Erfassung, Priorisierung und Umsetzung von KI-Anwendungsfällen in der Verwaltung wird etabliert DL2 Schaffung technischer Grundlagen für Exploration, Basisdienste und Lösungen für spezifische Anwendungsfälle (für alle Dienstleistungen zur Entwicklung von Basisdiensten und spezifischen KI-Lösungen) Etappe 1 Infrastruktur- und Architekturkonzept für den skalierbaren Betrieb von KI-Lösungen (KI-Serviceplattform) wird entwickelt und die nötige Infrastruktur dafür aufgebaut (einschliesslich KI-Labor und Entwicklungsstandards); erste technische Standards und wiederverwendbare Komponenten werden entwickelt Etappe 2 KI-Serviceplattform wird weiterentwickelt und skaliert; technische Standards und wiederverwendbare Komponenten werden ausgebaut DL3 Entwicklung und Betrieb von bereichsübergreifenden KI-Lösungen mit gesamtkantonalem Nutzen (Basisdienste) Etappe 1 Erfolgreiche Prototypen TranscriboZH und KlartextZH werden in den Betrieb übergeführt und allen Mitarbeitenden zugänglich gemacht; eine Umsetzungsplanung für weitere KI-Basisdienste wird erstellt; Umsetzung eines weiteren Basisdienstes wird angestossen Etappe 2 Das Portfolio an KI-Basisdiensten wird weiter ausgebaut DL4 Unterstützung bei der Entwicklung von KI-Lösungen für spezifische Anwendungsfälle Etappe 1 Begleitung von Proofs-of-Concept gemäss verfügbaren Mitteln und vorab definierten Kriterien; schrittweise Unterstützung ausgewählter Projekte zur Betriebsüberführung von Proofs-of- Concept (Ziel: Konkretisierung der Dienstleistung und Identifikation von übergreifenden Fragestellungen) Etappe 2 Ausbau der Dienstleistung zur Begleitung von Organisationseinheiten in der Entwicklung spezifischer KI-Lösungen
Dienstleistung (DL) Aktivitäten und Etappe DL5 Sensibilisierung und Befähigung der Mitarbeitenden zu KI Etappe 1 Lücken im bestehenden Befähigungsangebot werden identifiziert; strategische Befähigungsplanung wird erstellt; erste Massnahmen werden umgesetzt Etappe 2 Angebot wird ausgebaut zu einem umfassenden, zielgruppenspezifischen Befähigungsangebot DL6 Beratung zu KI (Technologie, Datenwissenschaft, Recht, Ethik, Organisation, Führung) Etappe 1 Anlaufstelle wird fortgeführt und um die Beratungsdimension Ethik erweitert Etappe 2 Anlaufstelle wird verstetigt und Beratungsangebot bei Bedarf ausgebaut DL7 Kommunikation zu KI-bezogenen Aktivitäten und Projekten Etappe 1 Bereich im Mitarbeitendenportal ZHub zu KI wird aufgebaut und über laufende Aktivitäten wird informiert; Beantwortung externer Anfragen und Vorstösse wird über die Koordinationsstelle koordiniert und erleichtert Etappe 2 Aktivitäten für die interne und externe Kommunikation werden ausgebaut; eine strategische Kommunikationsplanung wird gepflegt DL8 Förderung und Organisation von Austausch und Vernetzung zu KI Etappe 1 Ein erstes Austausch- und Vernetzungsangebot wird entwickelt und durchgeführt; Rolle der KI-Enablerin bzw. des KI-Enablers sowie deren Ausbildung wird pilotiert (mit rund 30 Personen) Etappe 2 Austausch- und Vernetzungsangebot wird ausgebaut; Netzwerk an KI-Enablerinnen und KI-Enablern wird ausgebaut, vorausgesetzt, die Rolle hat sich in der Etappe 1 als wirksam erwiesen DL9 Koordination und Steuerung im Themenfeld KI Etappe 1 KI-Organisation mit ihren Rollen und Zusammenarbeitsgefässen wird aufgebaut; erste übergreifende Umsetzungsplanung für den Einsatz von KI und die nötigen Unterstützungsaktivitäten («KI-Roadmap») wird erstellt Etappe 2 Mittel für die KI-Organisation werden aufgestockt; die Organisation wird stabilisiert und in den Betrieb übergeführt; KI-Roadmap wird weiter verankert und regelmässig aktualisiert DL10 (Weiter-)Entwicklung der übergreifenden Standards und Richtlinien Etappe 1 Eine Übersicht bestehender Standards und Richtlinien sowie deren Weiterentwicklungsbedarf wird erstellt; Merkblatt zur Nutzung von Online-KI-Generatoren wird überarbeitet Etappe 2 Weitere Standards und Richtlinien werden bedarfsorientiert entwickelt und bestehende weiterentwickelt
Dienstleistung (DL) Aktivitäten und Etappe DL11 Weiterentwicklung der KI-Organisation Etappe 1 Identifikation von Hindernissen; Evaluation gemäss Einführungskonzept; Umsetzung von Anpassungen für die Betriebseinführung Etappe 2 Stetige Weiterentwicklung der KI-Organisation während des Betriebs
D. Wirkungskontrolle Die Umsetzung des Projekts und die Verankerung im Betrieb sind konsequent auf die definierten Ziele auszurichten. Zur Sicherstellung der Zielerreichung wird ergänzend zur Wirkungsmessung gemäss SDV25+ (RRB Nr. 635/2025) ein Wirkungscontrolling mit folgenden Elementen eingeführt: 1) P rojektcontrolling während der Projektlaufzeit: Ergänzend zur Standarddokumentation nach HERMES werden ein Projektcontrolling und Risikomanagement mit quartalsweiser Berichterstattung sowie laufender Auskunftsfähigkeit gegenüber Auftraggeberschaft und Projektausschuss etabliert. Gemäss den Vorgaben der Geschäftsstelle SDV25+ erfolgt zudem ein quartalsweises Reporting an die Gesamtführung sowie ein jährliches Reporting an das Gremium SDI. 2) Umsetzungscontrolling: Die Umsetzung wird anhand von drei Dimensionen beurteilt: Organisation, Technologie und Dienstleistungen. Bewertet werden sowohl der Umsetzungsstand je Dimension und Querschnittseinheit als auch die Zusammenarbeit der Querschnittseinheiten innerhalb dieser Dimensionen und die Zusammenarbeit über alle Dimensionen hinweg. Für die Dimension Organisation wird insbesondere geprüft, ob die bewilligten Mittel tatsächlich für die Umsetzung eingesetzt werden. Die Bewertung erfolgt halbjährlich, während der Projektlaufzeit durch die Projektleitung und danach durch die Koordinationsstelle KI. 3) Wirksamkeitscontrolling: Zum Nachweis der Wirksamkeit wird rund einmal jährlich eine KI-Reifegradmessung durchgeführt. Sie orientiert sich an etablierten Modellen und überprüft, ob und in welchem Ausmass der KI-Reifegrad der kantonalen Verwaltung steigt. Die Messung schafft Transparenz über den Fortschritt, zeigt Entwicklungsfelder auf und unterstützt die gezielte Weiterentwicklung der KI-Organisation, der KI-Serviceplattform und des Dienstleistungsangebots.
E. Mittelbedarf und Finanzierung Das Projekt SynerKI besteht aus der Entwicklung und Etablierung neuer Rollen, neuer Dienstleistungen und einer neuen KI-Serviceplattform. Die Grobschätzung des Mittelbedarfs umfasst die in Kapitel B und C beschriebenen Dienstleistungen und Infrastrukturen, sofern nicht anders definiert. Die Gesamtkosten für das Projekt SynerKI belaufen sich auf Fr. 2 770 170, wovon Fr. 10 170 im Jahr 2025 im Rahmen der Konzeptphase angefallen sind und von der Staatskanzlei übernommen wurden. Für den Betrieb werden laufende Kosten im Umfang von Fr. 3 870 000 pro Jahr anfallen. I. Finanzen a. Kosten für das Projekt SynerKI (Projektphase Realisierung, Etappe 1, 2026) Die Gesamtkosten für die Etappe 1, welche der Realisierungsphase des Projekts nach HERMES entspricht, belaufen sich auf Fr. 2 760 000. Die bereits im Rahmen der Konzeptphase angefallenen Kosten von Fr. 10 170 sind darin nicht enthalten. Die Ausgaben bilden keine aktivierungsfähigen Vermögensteile (siehe § 55 Abs. 1 lit. a Gesetz über Controlling und Rechnungslegung [CRG, LS 611]), weshalb sie zulasten der Erfolgsrechnung in den einzelnen Leistungsgruppen zu buchen sind. Bei der Betriebsüberführung der erfolgreichen Prototypen TranscriboZH und KlartextZH geht es um die Installation und das Einrichten in der neuen Produktionsumgebung der KI-Serviceplattform sowie den danach folgenden Betrieb. Der Entwicklungsaufwand ist bereits angefallen. Der Aufbau einer KI-Serviceplattform einschliesslich des technischen Betriebs sowie der Aufbau des dazugehörigen Dienstleistungsangebots ist zur Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Verwaltungsaufgaben und für eine zeitgemässe Verwaltungsführung im Rahmen der fortschreitenden Digitalisierung zwingend erforderlich (vgl. §§ 32 Abs. 2 und 33 Abs. 1 Gesetz über die Organisation des Regierungsrates und der kantonalen Verwaltung [LS 172.1]). In der heutigen Zeit mit einem sich rasch verändernden Umfeld und Technologieentwicklungen ist die Verwaltung darauf angewiesen, KI einzusetzen und weiterzuentwickeln. Der Aufbau und Betrieb der KI-Serviceplattform mit dem dazugehörigen Dienstleistungsangebot sind Voraussetzung dafür, dass dem verfassungsrechtlichen Gebot einer effizienten Verwaltung (vgl. Art 70 Abs. 2 Kantonsverfassung [LS 101]) entsprochen werden kann. Demzufolge handelt es sich bei den Ausgaben um gebundene Ausgaben im
Sinne von § 37 Abs. 2 lit. a CRG.
Der Aufbau und Betrieb einer KI-Serviceplattform sowie der darauf installierten Applikationen ist der IKT-Grundversorgung des Amtes für Informatik zuzuordnen. Die Bereitstellung von Infrastrukturkomponenten und die Softwareentwicklung sind bereits Bestandteil des Auftrags des Amtes für Informatik und werden so spezifisch auf KI- Applikationen angewendet. Auch für die anderen Querschnittseinheiten wird mit den Ausgaben die Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Verwaltungsaufgaben sichergestellt. Durch die Verankerung des Organisationsmodells zur gemeinschaftlichen Nutzung von KI wird sichergestellt, dass ausschliesslich Weiterentwicklungen erfolgen, die zwingend erforderlich und im Sinne des Kantons sind. In der Staatskanzlei sind Fr. 300 000 (externe Leistungen, ohne internen Personalaufwand) einzuplanen. Die Mittel sind im Budget 2026 der Leistungsgruppe Nr. 1000, Regierungsrat und Staatskanzlei, enthalten. Im Amt für Statistik und Daten sind Fr. 30 000 (externe Leistungen, ohne internen Personalaufwand) einzuplanen. Die Mittel sind im Budget 2026 in der Leistungsgruppe Nr. 2223, Statistisches Amt, nicht enthalten. Im Personalamt sind Fr. 130 000 (externe Leistungen, ohne internen Personalaufwand) einzuplanen. Die Mittel sind im Budget 2026 in der Leistungsgruppe Nr. 4500, Personalamt, nicht enthalten. Im Amt für Informatik sind Fr. 2 300 000 (externe Leistungen und Aufbau der Systeme während des Projekts, ohne internen Personalaufwand) einzuplanen. Die Mittel sind im Budget 2026 der Leistungsgruppe Nr. 4610, Amt für Informatik, nicht enthalten.
Soweit die Mittel in den vorgenannten Leistungsgruppen nicht im Budget 2026 enthalten sind, sind sie nach Möglichkeit zu kompensieren. Beträge in Franken 2026 Kosten pro Dienstleistung und Leistungsgruppe 1000 2223 4500 4610 Total Staatskanzlei Statistisches Personalamt Amt für Amt Informatik DL1 Systematische Identifikation und strategische Exploration von KI-Potenzialen 10 000 30 000 0 0 40 000 in der Verwaltung DL2 Schaffung technischer Grundlagen für Exploration, Basisdienste und 0 0 0 2 300 000 2 300 000 Lösungen für spezifische Anwendungsfälle (für alle Dienstleistungen zur Entwicklung von Basisdiensten und spezifischen KI-Lösungen) DL3 Entwicklung und Betrieb von bereichsübergreifenden KI-Lösungen 0 0 0 0 0 mit gesamtkantonalem Nutzen (Basisdienste)
DL4 Unterstützung bei der Entwicklung von KI-Lösungen für spezifische 0 0 0 0 0 Anwendungsfälle DL5 Sensibilisierung und Befähigung der Mitarbeitenden zu KI 0 0 90 000 0 90 000 DL6 Beratung zu KI (Technologie, Datenwissenschaft, Recht, Ethik, Organisation, 20 000 0 40 000 0 60 000 Führung) DL7 Kommunikation zu KI-bezogenen Aktivitäten und Projekten 10 000 0 0 0 10 000 DL8 Förderung und Organisation von Austausch und Vernetzung zu KI 60 000 0 0 0 60 000 DL9 Koordination und Steuerung im Themenfeld KI 200 000 0 0 0 200 000 DL10 (Weiter-)Entwicklung der übergreifenden Standards und Richtlinien 0 0 0 0 0 DL11 Weiterentwicklung der KI-Organisation 0 0 0 0 0 Total Projektkosten 300 000 30 000 130 000 2 300 000 2 760 000 Im Budget 2026 eingestellt 300 000 0 0 0 300 000 Zusätzlicher Mittelbedarf 2026 0 30 000 130 000 2 300 000 2 460 000 b. Kosten für den Betrieb der KI-Organisation (Etappe 2, ab 2027) Die Gesamtkosten für den Betrieb ab 2027 belaufen sich auf Fr. 3 870 000 pro Jahr. In der Staatskanzlei sind Fr. 250 000 einzuplanen (externe Leistungen, ohne internen Personalaufwand). Die Mittel sind im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2027–2030 in der Leistungsgruppe Nr. 1000, Regierungsrat und Staatskanzlei, einzustellen. Im Amt für Statistik und Daten sind Fr. 50 000 (externe Leistungen, ohne internen Personalaufwand) einzuplanen. Die Mittel sind im KEF 2027–2030 in der Leistungsgruppe Nr. 2223, Amt für Statistik und Daten, einzustellen. Im Personalamt sind Fr. 110 000 (externe Leistungen, ohne internen Personalaufwand) einzuplanen. Die Mittel sind im KEF 2027–2030 in der Leistungsgruppe Nr. 4500, Personalamt, einzustellen. Im Amt für Informatik sind Fr. 3 460 000 (externe Leistungen, Betrieb und Weiterentwicklung der Systeme, ohne internen Personalaufwand) einzuplanen. Die Mittel sind im KEF 2027–2030 in der Leistungsgruppe Nr. 4610, Amt für Informatik, einzustellen. Angesichts der grossen Preisdynamik der Hardware-Komponenten stützen sich die ausgewiesenen Kosten für die technischen Grundlagen auf eine Grobschätzung zum Zeitpunkt der Beschlussfassung. Die Ausgaben sind wiederkehrend, da der Einsatz von KI als Gemeinschaftsaufgabe dauerhaft organisatorisch verankert, betrieben und weiterentwickelt werden muss. Aufgrund der grossen Dynamik technologischer Entwicklungen, regulatorischer Anforderungen und neuer
Anwendungsfelder entstehen kontinuierliche Aufwände für alle Dienstleistungen. Diese sind notwendig, um den nachhaltigen und sicheren Einsatz von KI sicherzustellen.
Beträge in Franken ab 2027 jährlich Kosten pro Dienstleistung und Leistungsgruppe 1000 2223 4500 4610 Total Staatskanzlei Amt für Personalamt Amt für Statistik Informatik und Daten DL1 Systematische Identifikation und strategische Exploration von KI-Potenzialen 10 000 50 000 0 0 60 000 in der Verwaltung DL2 Schaffung technischer Grundlagen für Exploration, Basisdienste und 0 0 0 1 500 000 1 500 000 Lösungen für spezifische Anwendungsfälle (für alle Dienstleistungen zur Entwicklung von Basisdiensten und spezifischen KI-Lösungen) DL3 Entwicklung und Betrieb von bereichsübergreifenden KI-Lösungen 0 0 0 1 000 000 1 000 000 mit gesamtkantonalem Nutzen (Basisdienste) DL4 Unterstützung bei der Entwicklung von KI-Lösungen für spezifische 0 0 0 960 000 960 000 Anwendungsfälle
DL5 Sensibilisierung und Befähigung der Mitarbeitenden zu KI 0 0 70 000 0 70 000 DL6 Beratung zu KI (Technologie, Datenwissenschaft, Recht, Ethik, Organisation, 20 000 0 40 000 0 60 000 Führung) DL7 Kommunikation zu KI-bezogenen Aktivitäten und Projekten 10 000 0 0 0 10 000 DL8 Förderung und Organisation von Austausch und Vernetzung zu KI 60 000 0 0 0 60 000 DL9 Koordination und Steuerung im Themenfeld KI 80 000 0 0 0 80 000 DL10 (Weiter-)Entwicklung der übergreifenden Standards und Richtlinien 50 000 0 0 0 50 000 DL11 Weiterentwicklung der KI-Organisation 20 000 0 0 0 20 000 Total Jährliche Betriebskosten 250 000 50 000 110 000 3 460 000 3 870 000 Im KEF 2026–2029, Planjahre ab 2027, eingestellt 0 0 0 0 0 Zusätzlicher jährlicher Mittelbedarf ab 2027 250 000 50 000 110 000 3 460 000 3 870 000
II. Stellenbedarf a. Personelle Mittel für den Betrieb der KI-Organisation in der Übersicht Stellen ab Juli 2026 (für Leistungsgruppe Nr. 4610 ab September 2026) Personalaufwand pro Dienstleistung und Leistungsgruppe 1000 2223 4500 4610 Total Staatskanzlei Statistisches Personalamt Amt für Amt Informatik DL1 Systematische Identifikation und strategische Exploration von KI-Potenzialen 0,10 0,10 0 0 0,20 in der Verwaltung DL2 Schaffung technischer Grundlagen für Exploration, Basisdienste 0,05 0,40 0 4,20 4,65 und Lösungen für spezifische Anwendungsfälle (für alle Dienstleistungen zur Entwicklung von Basisdiensten und spezifischen KI-Lösungen) DL3 Entwicklung und Betrieb von bereichsübergreifenden KI-Lösungen 0,70 0,90 0 3,30 4,90 mit gesamtkantonalem Nutzen (Basisdienste)
DL4 Unterstützung bei der Entwicklung von KI-Lösungen für spezifische 0,15 0,30 0 1,50 1,95 Anwendungsfälle DL5 Sensibilisierung und Befähigung der Mitarbeitenden zu KI 0,10 0,20 0,50 0 0,80 DL6 Beratung zu KI (Technologie, Datenwissenschaft, Recht, Ethik, Organisation, 0,15 0,25 0,10 0,50 1,00 Führung) DL7 Kommunikation zu KI-bezogenen Aktivitäten und Projekten 0,15 0 0,05 0 0,20 DL8 Förderung und Organisation von Austausch und Vernetzung zu KI 0,15 0,05 0,05 0,05 0,30 DL9 Koordination und Steuerung im Themenfeld KI 0,30 0,10 0 0,05 0,45 DL10 (Weiter-)Entwicklung der übergreifenden Standards und Richtlinien 0,10 0,10 0 0,45 0,65 DL11 Weiterentwicklung der KI-Organisation 0,15 0,10 0,05 0,05 0,35 Total Personalaufwand 2,10 2,50 0,75 10,10 15,45 Bereits bestehend für 2026 1,10 2,50 0,25 1,10 4,95 Zusätzlicher Personalbedarf 2026 1,00 0 0,50 9,00 10,50
Stellen ab 2027 Personalaufwand pro Dienstleistung und Leistungsgruppe 1000 2223 3100 4500 4610 Total Staats- Amt für Kantons- Personal- Amt für kanzlei Statistik polizei amt Informatik und Daten DL1 Systematische Identifikation und strategische Exploration von KI-Potenzialen 0,70 0,50 0 0 0,25 1,45 in der Verwaltung DL2 Schaffung technischer Grundlagen für Exploration, Basisdienste 0,10 0,20 0 0 3,00 3,30 und Lösungen für spezifische Anwendungsfälle (für alle Dienstleistungen zur Entwicklung von Basisdiensten und spezifischen KI-Lösungen) DL3 Entwicklung und Betrieb von bereichsübergreifenden KI-Lösungen 1,80 1,00 1,0 0 5,50 9,30 mit gesamtkantonalem Nutzen (Basisdienste) DL4 Unterstützung bei der Entwicklung von KI-Lösungen für spezifische 0,20 1,00 1,0 0 6,00 8,20 Anwendungsfälle
DL5 Sensibilisierung und Befähigung der Mitarbeitenden zu KI 0,20 0,25 0 0,50 0 0,95 DL6 Beratung zu KI (Technologie, Datenwissenschaft, Recht, Ethik, Organisation, 0,50 0,20 0 0,15 0,50 1,35 Führung) DL7 Kommunikation zu KI-bezogenen Aktivitäten und Projekten 0,50 0 0 0,05 0 0,55 DL8 Förderung und Organisation von Austausch und Vernetzung zu KI 0,20 0,05 0 0,20 0,05 0,50 DL9 Koordination und Steuerung im Themenfeld KI 1,00 0,05 0 0,05 0,05 1,15 DL10 (Weiter-)Entwicklung der übergreifenden Standards und Richtlinien 0,20 0,20 0 0 0,40 0,80 DL11 Weiterentwicklung der KI-Organisation 0,20 0,05 0 0,05 0,05 0,35 Total Personalaufwand 5,60 3,50 2,00 1,00 15,8 27,90 Bereits bestehend für 2027 (einschliesslich beantragter Stellen ab Juli 2026) 1,60 2,00 0,00 0,50 9,80 13,90 Zusätzlicher Personalbedarf ab 2027 4,00 1,50 2,00 0,50 6,00 14,00
Synergien mit ähnlichen Stellen in anderen übergreifenden Projekten wurden geprüft. Inhaltliche Schnittstellen bestehen insbesondere mit dem Projekt Data Governance und sollen soweit möglich genutzt werden. Aufgrund der themenspezifischen Aufgabenstellungen und Verantwortlichkeiten sind jedoch eigenständige Stellen erforderlich. Es wurde zudem geprüft, ob die zusätzlichen Stellen durch interne Priorisierung oder Umverteilung kompensiert werden können. Für beide Phasen ist dies nur in begrenztem Umfang möglich: 2026 können 4,95 Stellen abgedeckt werden, ab 2027 sind es 3,4 Stellen. Eine darüberhinausgehende interne Kompensation ist nicht möglich. Da die Betriebsorganisation während der Realisierungsphase sukzessive aufgebaut wird, sind die ab Juli 2026 eingesetzten personellen Mittel nicht dem Projekt, sondern dem laufenden Betrieb zuzuordnen. Dafür sind unbefristete Stellen erforderlich. Die Kantonspolizei weist im Bereich KI besondere Anforderungen für die Erfüllung ihrer fachlichen Aufgaben auf. Um dieses Potenzial effizient zu erschliessen und gleichzeitig Doppelspurigkeiten zu vermeiden, ist eine enge Anbindung an die zentral bereitgestellten technologischen Grundlagen sowie an die übergreifenden Dienstleistungen erforderlich, insbesondere im Hinblick auf KI-Basisdienste und Fachapplikationen. Dies wird von den vorgesehenen Stellen bei der Kantonspolizei sichergestellt. Sie werden in den verschiedenen Gefässen eingebunden. Der Stellenbedarf für den Betrieb der KI-Organisation gliedert sich wie folgt: b. Stellenbedarf Staatskanzlei Zur Erbringung der erwähnten Dienstleistungen sind in der Staatskanzlei folgende Stellen zu schaffen: mit Wirkung ab 1. Juli 2026: Stellen Richtposition Klasse VVO
mit Wirkung ab 1. Januar 2027: Stellen Richtposition Klasse VVO Bei sämtlichen Stellen handelt es sich um Stellenaufstockungen, weshalb es keiner Einreihungsprüfung bedarf.
c. Stellenbedarf Amt für Statistik und Daten Zur Erbringung der erwähnten Dienstleistungen sind im Amt für Statistik und Daten folgende Stellen mit Wirkung ab 1. Januar 2027 zu schaffen: Stellen Richtposition Klasse VVO Bei den Stellen handelt es sich um Stellenaufstockungen, weshalb es keiner Einreihungsprüfung bedarf. d. Stellenbedarf Kantonspolizei Zur Erbringung der erwähnten Dienstleistungen sind bei der Kantonspolizei folgende Stellen mit Wirkung ab 1. Januar 2027 zu schaffen: Stellen Richtposition Klasse VVO Bei den Stellen handelt es sich um Stellenaufstockungen, weshalb es keiner Einreihungsprüfung bedarf. e. Stellenbedarf Personalamt Zur Erbringung der erwähnten Dienstleistungen sind im Personalamt folgende Stellen zu schaffen: mit Wirkung ab 1. Juli 2026: Stellen Richtposition Klasse VVO
mit Wirkung ab 1. Januar 2027: Stellen Richtposition Klasse VVO Bei den Stellen handelt es sich um Stellenaufstockungen, weshalb es keiner Einreihungsprüfung bedarf. f. Stellenbedarf Amt für Informatik Zur Erbringung der erwähnten Dienstleistungen sind im Amt für Informatik folgende Stellen zu schaffen: mit Wirkung ab 1. September 2026: Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Informatikspezialist/in mbA 22 4,0 Informatikspezialist/in mbA 21 2,0 Informatikspezialist/in 20 1,0 Informatikspezialist/in 19 1,0 Informatikspezialist/in 15 mit Wirkung ab 1. Januar 2027: Stellen Richtposition Klasse VVO 2,0 Informatikspezialist/in mbA 21 2,0 Informatikspezialist/in 20 1,0 Informatikspezialist/in 19 1,0 Informatikspezialist/in 15 Bei den Stellen des Amtes für Informatik handelt es sich teilweise um Stellenaufstockungen, bei welchen es keiner Einreihungsprüfung bedarf. Bei den anderen Stellen wurden die Funktionen mittels vereinfachter Funktionsanalyse überprüft und vom Personalamt als nachvollziehbar erachtet. g. Übersicht Personalkosten Die anfallenden Personalkosten lassen sich wie folgt zusammenfassen. Dabei wird mit Lohn- und Lohnnebenkosten von pauschal Fr. 175 000 pro Stelle gerechnet. Zusätzliche Stellen (Beträge in Franken) ab 1. Juli 2026* ab 1. Januar 2027 LG Nr. 1000, Regierungsrat und Staatskanzlei 87 500 875 000 LG Nr. 2223, Statistisches Amt/Amt für Statistik und Daten 0 262 500 LG Nr. 3100, Kantonspolizei 0 350 000 LG Nr. 4500, Personalamt 43 750 175 000 LG Nr. 4610, Amt für Informatik 787 500 2 625 000 Total 918 750 4 287 500 * für LG Nr. 4610 ab 1. September 2026
Die Personalkosten ab 2027 sind im KEF 2027–2030 in den jeweiligen Leistungsgruppen einzustellen. III. Interne Verrechnung Die anteiligen Kosten für die KI-Basisdienste werden vom Amt für Informatik der Organisationseinheit verrechnet, in der die Fachapplikationsverantwortung liegt. Das bedeutet, dass in diesem Fall die Leistungsgruppe Nr. 4610, Amt für Informatik, die Kosten ab 2028 der Leistungsgruppe Nr. 1000, Regierungsrat und Staatskanzlei, intern verrechnet. Die Mittel sind im KEF 2028–2031 entsprechend einzustellen.
F. Gremien Das SDI hat den vorliegenden Antrag an seiner Sitzung vom 26. März 2026 zuhanden des Regierungsrates vorberaten und diesen inhaltlich zustimmend zur Kenntnis genommen. Anträge zur Kürzung der Stellen wurden umgesetzt und dem Regierungsrat an seiner Klausur vom 3. Juni 2026 vorgelegt.
Auf Antrag der Staatskanzlei, der Direktion der Justiz und des Innern und der Finanzdirektion
Dispositiv
beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Staatskanzlei wird beauftragt, das Projekt SynerKI in Zusammenarbeit mit dem Amt für Informatik, dem Personalamt und dem Amt für Statistik und Daten durchzuführen und die Wirkungskontrolle umzusetzen. Die Direktionen sind in geeigneter Weise einzubeziehen.
II. Für die Umsetzung des Projekts SynerKI und den nachfolgenden Betrieb werden folgende Stellen geschaffen: a. Im Stellenplan der Staatskanzlei mit Wirkung ab 1. Juli 2026: Stellen Richtposition Klasse VVO
b. Im Stellenplan der Staatskanzlei mit Wirkung ab 1. Januar 2027: Stellen Richtposition Klasse VVO
c. Im Stellenplan des Amtes für Statistik und Daten mit Wirkung ab 1. Januar 2027: Stellen Richtposition Klasse VVO
d. Im Stellenplan der Kantonspolizei mit Wirkung ab 1. Januar 2027: Stellen Richtposition Klasse VVO
e. Im Stellenplan des Personalamtes mit Wirkung ab 1. Juli 2026: Stellen Richtposition Klasse VVO
f. Im Stellenplan des Personalamtes mit Wirkung ab 1. Januar 2027: Stellen Richtposition Klasse VVO
g. Im Stellenplan des Amtes für Informatik mit Wirkung ab 1. September 2026: Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Informatikspezialist/in mbA 22 4,0 Informatikspezialist/in mbA 21 2,0 Informatikspezialist/in 20 1,0 Informatikspezialist/in 19 1,0 Informatikspezialist/in 15 h. Im Stellenplan des Amtes für Informatik mit Wirkung ab 1. Januar 2027: Stellen Richtposition Klasse VVO 2,0 Informatikspezialist/in mbA 21 2,0 Informatikspezialist/in 20 1,0 Informatikspezialist/in 19 1,0 Informatikspezialist/in 15
III. Für die Projektphase Realisierung des Projekts SynerKI wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 2 760 000 bewilligt. Davon gehen – Fr. 300 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 1000, Regierungsrat und Staatskanzlei, – Fr. 30 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 2223, Statistisches Amt, – Fr. 130 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 4500, Personalamt, und – Fr. 2 300 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 4610, Amt für Informatik.
IV. Für den Betrieb der KI-Organisation ab 2027 wird eine jährlich wiederkehrende gebundene Ausgabe von Fr. 3 870 000 bewilligt. Davon gehen – Fr. 250 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 1000, Regierungsrat und Staatskanzlei, – Fr. 50 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 2223, Amt für Statistik und Daten, – Fr. 110 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 4500, Personalamt, und – Fr. 3 460 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 4610, Amt für Informatik.
V. Die Ausgabebewilligung gemäss Dispositiv IV wird alle vier Jahre abgerechnet.
VI. Mitteilung an die Direktionen des Regierungsrates und die Staatskanzlei.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli