Sozialversicherungsgericht Zürich, Diagnose eines chronisches Müdigkeitssyndroms nach Hospitalisation mit künstlichem Koma nach Covid-19-Erkrankung. Die RAD-Stellungnahme, wonach eine erhebliche Arbeitsunfähigkeit besteht, hält einer normativen Beurteilung anhand der Standardindikatoren nicht stand, da der Beschwerdeführer keine Behandlung in Anspruch nahm und an arbeitsfreien Tagen beschwerdefrei ist. Rückweisung zur erneuten Abklärung. (2026) | Lexipedia