12.3334
Vollzug der Revitalisierung der Gewässer
Germann Hannes · P-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Antrag der Kommission
Ziff. 1-4, 6
Ablehnung der Motion
Einleitung, Ziff. 5
Annahme der modifizierten Motion
Antrag Baumann
Gemäss Antrag der Kommission, aber:
Ziff. 2, 4
Annahme der Motion
Proposition de la commission
Ch. 1-4, 6
Rejeter la motion
Introduction, ch. 5
Adopter la motion modifiée
Proposition Baumann
Selon proposition de la commission, mais:
Ch. 2, 4
Adopter la motion
Präsident (Germann Hannes, Präsident): Es liegt ein schriftlicher Bericht der Kommission vor. Die Kommission beantragt, die Ziffern 1 bis 4 und 6 der Motion abzulehnen und die Einleitung sowie Ziffer 5 anzunehmen, gemäss ihrem Änderungsantrag in Ziffer 4 des Berichtes. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Bischofberger Ivo · Mit-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP
Zu diesem Geschäft liegt Ihnen ebenfalls ein schriftlicher Bericht vor. Gestatten Sie mir aber, dass ich zu dieser Vorlage - anders, als es eigentlich meine Art ist - etwas längere Ausführungen zu einzelnen Aspekten mache.
Das vorliegende Geschäft ist Teil eines Paketes von dreizehn Vorstössen bzw. Standesinitiativen zum Thema "Renaturierung der Gewässer" und ist in diesem Kontext zu beurteilen. Vor dem Hintergrund der Hochwasserereignisse von 2005 und der im Raum stehenden Volksinitiative des Schweizerischen Fischereiverbandes "Lebendiges Wasser (Renaturierungs-Initiative)" hat das Parlament Ende 2009 Änderungen des Gewässerschutzgesetzes beschlossen, die naturnähere Gewässer zum Ziel haben. Die Gewässer sollten renaturiert werden und wieder ausreichend Raum erhalten. Die Änderungen des Gewässerschutzgesetzes und der Gewässerschutzverordnung sehen einen Gewässerraum vor, der für die Gewährleistung der natürlichen Funktionen der Gewässer, des Hochwasserschutzes und der Gewässernutzung erforderlich ist. Bis Ende 2018 muss der Gewässerraum von den Kantonen festgelegt werden.
Dabei hat der Vollzug der neuen Bestimmungen unter anderem im Landwirtschaftsgebiet verschiedene Fragen aufgeworfen, welche mittlerweile in verschiedenen Vorstössen und Standesinitiativen ihren Niederschlag gefunden haben. Allesamt sind sie geprägt von den Auswirkungen benannter Revision der Gewässerschutzgesetzgebung. Dabei wird vor allem von landwirtschaftlichen Kreisen betont, dass Kulturland verlorengeht und die Fruchtfolgeflächen zu klein sind. Die Fischer ihrerseits betonen explizit, dass es eine nächste Volksinitiative gebe, wenn die Umsetzung zu stark verwässert werde. Diese gegenläufigen Interessen prallen hierin unmissverständlich aufeinander.
Im Wissen um diese Situation haben die Bundesämter für Umwelt, für Landwirtschaft, für Raumentwicklung in Zusammenarbeit mit der Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz (BPUK) sowie der Landwirtschaftsdirektorenkonferenz (LDK) seit längerer Zeit Antworten auf die offenen Fragen und Lösungen für Problemfälle erarbeitet und in behördenverbindlichen Merkblättern zusammengetragen. Ein erstes, "Gewässerraum im Siedlungsgebiet", konnte sodann auch von allen Beteiligten verabschiedet werden. Dieses Merkblatt konkretisierte und klärte Fragen, die bei den Kantonen im Vollzug aufgekommen waren, vor allem den Begriff des dicht überbauten Gebietes. Dieser Teil ist heute unbestritten.
Zur Diskussion aber stand und steht, speziell auch mit Blick auf das uns heute vorliegende Geschäft, der Teil der Landwirtschaft. Das diesbezügliche zweite Merkblatt, "Gewässerraum und Landwirtschaft", hätte gemäss ursprünglicher Planung an der Herbstversammlung der Landwirtschaftsdirektorenkonferenz im September letzten Jahres verabschiedet werden sollen. Dies war aber nicht möglich, da einige Fragen erneut zu Diskussionen Anlass gaben und im Rahmen einer neuen Beratung und Modifikation des Merkblattes geklärt werden sollten.
Entsprechend fand in der Folge im Dezember 2013 ein neues Treffen aller Beteiligten - Vertreter der BPUK, der LDK, des Bauernverbandes, des Schweizerischen Fischereiverbandes, des WWF, des Bafu und des ARE - mit dem zuständigen Departement statt. Dabei stellte das Departement klar, dass die Verordnung der seinerzeitigen Motivation des Parlamentes und dem Gesetzestext entspricht: Um die Ertragseinbussen durch die extensive Nutzung von rund 20 000 zusätzlichen Hektaren Land zu entschädigen, hatte das Parlament entschieden, das Budget für Direktzahlungen um 20 Millionen Schweizerfranken pro Jahr aufzustocken. Die BPUK hielt fest, dass sie hinter den Abmachungen im jeweiligen Merkblatt stehe, und plädierte für eine möglichst rasche Umsetzung. Die Vertreter der LDK und des Bauernverbandes jedoch monierten, dass die Vorgaben der Verordnung vor allem für Kantone oder Regionen mit engen Platzverhältnissen extrem schwierig seien. Es müsse die Möglichkeit geschaffen werden, bei Bedarf kleiner zu dimensionieren und Bauten sowie Anlagen im Gewässerraum leichter zu bewilligen. Zudem sollten vor allem Dauerkulturen in jedem Fall Bestandesschutz geniessen.
Vor allem aber stand die Problematik der Fruchtfolgeflächen im Zentrum. Hierin vertrat der Bauernverband eine komplett andere Haltung als die Kantone. Für die Kantone ist der Gewässerraum weiterhin Land, das zur Verfügung steht und das je nach Bedarf als Fruchtfolgefläche gilt, also weiterhin extensiv genutzt werden kann und dementsprechend weiterhin anrechenbar ist. Der Bauernverband hingegen will, dass gemäss Artikel 36a Absatz 3 des Gewässerschutzgesetzes die Kantone den betroffenen Bauern dieses Land komplett ersetzen und entsprechende Alternativen suchen. Diese gegenteilige Positionierung widerspiegelt sich auch in den uns zugestellten Schreiben der BPUK respektive der LDK auf der einen Seite und der heutigen Stellungnahme des Bauernverbandes auf der anderen Seite.
All diese vorgenannten Diskussionspunkte wurden, wie ich eingangs bereits ausgeführt habe, im Verlauf der vergangenen Monate zum jeweils individuellen Thema der verschiedenen parlamentarischen Vorstösse und Standesinitiativen und fanden schliesslich in die heute zu behandelnde Motion 12.3334 der UREK-NR Eingang. Vor diesem Hintergrund hat Ihre vorberatende Kommission im Rahmen einer Grundsatzdebatte über den Handlungsbedarf für die Umsetzung der Gewässerschutzgesetzgebung die Kantonsvertretungen sowie die verschiedenen Interessengruppen angehört. Dabei kam die Kommission im Grundsatz zur klaren Überzeugung, dass der vom Bundesrat eingeleitete Weg zur Umsetzung der revidierten Gewässerschutzgesetzgebung richtig war und ist und dass sie den Kompromiss, der mit den betroffenen Kreisen bei der Verabschiedung des Gesetzes gefunden worden ist und der schliesslich zum Rückzug der Volksinitiative "Lebendiges Wasser (Renaturierungs-Initiative)" geführt hat, nicht gefährden will.
Diese Überzeugung bekräftigte unsere UREK auch explizit dadurch - und das an die Adresse derjenigen, die glauben, dass wir bewusst verzögern -, dass sie dem runden Tisch aller Beteiligten zur Ausarbeitung des genannten Merkblatts "Gewässerraum und Landwirtschaft" unbedingt eine Chance geben wollte. Sie setzte im September 2013 wie auch im Januar 2014 einen entsprechenden Entscheid in der Sache zugunsten einer allgemein akzeptierten und gütlichen Einigung aus. Dies geschah mit der klar kommunizierten Frist bis zur Kommissionssitzung vom 8. April 2014. Bis zum benannten Zeitpunkt geschah jedoch nichts dergleichen.
Konsequenterweise diskutierte die Kommission anschliessend auf der Basis der vorliegenden Motion des Nationalrates die benannten Fragen respektive Problempunkte im Detail. Sie kam dabei aus folgenden Gründen zum einstimmigen Entscheid, die Ziffern 1 bis 4 und Ziffer 6 der Motion abzulehnen und Ziffer 5 in abgeänderter Form gutzuheissen; die weiteren Vorstösse bleiben parallel sistiert. Das heisst zusammengefasst:
1. Die Kommission zeigt sich mit dem von der Verwaltung eingeschlagenen Weg einverstanden und begrüsst die bisher unternommenen Schritte zur Beseitigung der benannten Unklarheiten. Die daraus resultierenden und gemeinsam mit allen betroffenen Parteien erarbeiteten Merkblätter unterstützen eine einheitliche Umsetzung des Gesetzes in den Kantonen und sorgen für Rechtssicherheit.
2. Die zentralen Streitpunkte betreffend die Ausscheidung des Gewässerraums sind in der Verordnung grundsätzlich geregelt. Die verschiedentlich zitierten Ausnahmen werden ausdrücklich festgehalten. Der in den Ziffern 1 bis 3 und in Ziffer 6 angesprochenen Interessenabwägung wird somit innerhalb des vorgegebenen gesetzlichen Rahmens bereits Rechnung getragen, sodass diese Ziffern abgelehnt werden können.
3. In der Anpassung der extensiven Bewirtschaftung des Gewässerraums an die geltenden Regeln des ökologischen Leistungsnachweises, wie dies die Motion in Ziffer 4 fordert, sieht die Kommission mit Blick auf den Gesetzestext eine explizite Gefährdung des Kompromisses und beantragt diese Ziffer darum ebenfalls zur Ablehnung.
4. Handlungsbedarf sieht die Kommission jedoch bei Ziffer 5 der Motion, konkret bei der Diskussion um die Fruchtfolgeflächen. Der einschlägige Artikel 36a des Gewässerschutzgesetzes hält klar fest, dass es den Kantonen obliegt, nach Anhörung der betroffenen Kreise den Gewässerraum festzulegen, und dass - gemäss Absatz 3 - der Gewässerraum nicht als Fruchtfolgefläche gilt und für einen Verlust derselben nach den Vorgaben des Bundes zum Sachplan Fruchtfolgeflächen Ersatz zu leisten ist. In einem entsprechenden Rundschreiben vom 4. Mai 2011 erklärt das Bundesamt für Raumentwicklung, dass diese Regelung nicht in der Gewässerschutzverordnung, sondern auf der Ebene Vollzugshilfe 2006 zum Sachplan Fruchtfolgeflächen konkretisiert wird; dies, weil die Einzelheiten zum Umgang mit Fruchtfolgeflächen schon heute nicht in der Raumplanungsverordnung, sondern auf Ebene des Berichtes 1992 zum Sachplan bzw. der Vollzugshilfe geregelt sind. Im aktuell gültigen Rundschreiben wird festgehalten, dass nur die effektiven Verluste von Böden mit Fruchtfolgeflächenqualität zu kompensieren sind und die Kantone diejenigen Böden, die sich im Gewässerraum befinden und die gemäss Sachplan Fruchtfolgeflächen und Raumplanungsverordnung weiterhin Fruchtfolgeflächenqualität aufweisen, separat auszuweisen haben. Diese Böden können quasi als Potenzial weiterhin zum Kontingent gezählt werden, erhalten aber einen besonderen Status.
Die Kommission sieht bei diesem Thema offensichtlichen Klärungsbedarf und möchte die Frage der Kompensation der Fruchtfolgeflächen auf Gesetzesstufe geregelt haben. Entsprechend beantragt sie, diese Ziffer 5 der Motion in der abgeänderten Form anzunehmen. In einem gemeinsam von BPUK und LDK an alle Ständerätinnen und Ständeräte gerichteten Schreiben, datiert vom 20. Mai 2014, wird die Position unserer UREK insofern unterstützt, als erklärt wird, dass die Kantone der Auffassung sind, dass die Ziffern 1 bis 4 und 6 aufgrund der Merkblätter "ausserhalb der Motion der UREK-NR umgesetzt werden können". Aber die BPUK und die LDK lehnen gleichzeitig Ziffer 5 betreffend Fruchtfolgeflächen ab.
Der Bundesrat, dies abschliessend der Vollständigkeit halber, beantragt in seiner Stellungnahme vom 23. Mai 2012 die Ablehnung der Motion der UREK-NR, dies mit der in meinen Ausführungen bereits wiedergegebenen Begründung. Der Nationalrat hingegen hat der Motion der UREK-NR als Ganzes am 12. Juni 2012, wenn auch relativ knapp, mit 94 zu 89 Stimmen zugestimmt.
Vor dem Hintergrund dieser Diskussionen und Überlegungen beantragt Ihnen Ihre vorberatende Kommission einstimmig und ohne Enthaltung, die genannten Ziffern 1 bis 4 und 6 der vorliegenden Motion abzulehnen und den Einleitungssatz wie auch Ziffer 5 der ursprünglichen Motion in der vorgeschlagenen abgeänderten Form gutzuheissen und den vorliegenden Einzelantrag von Kollege Isidor Baumann abzulehnen.
Baumann Isidor · Mit-M · Ständerat · Uri · Fraktion CVP-EVP
Das Gewässerschutzgesetz ist ein gutes und wichtiges Werkzeug zum Schutz der Gewässer und gegen Hochwasser. Unbestritten sind die Massnahmen zum Hochwasserschutz sowie die Massnahmen, welche eine Restwassermenge garantieren oder an die Projekte zur Revitalisierung der Gewässer gebunden sind. Sehr unbefriedigend ist aber die vom Bundesrat erlassene Gewässerschutzverordnung. Erstens geht sie über das vom Parlament beschlossene Gesetz hinaus. Zweitens sind die Vorgaben der Verordnung derart restriktiv, dass eine Umsetzung in den Kantonen als sehr problematisch angesehen wird und für grössere Unruhe sorgt. Daher wurden in neun Kantonen Standesinitiativen gutgeheissen und überwiesen.
Mein Antrag zielt auf zwei Hauptprobleme, die es unbedingt zu lösen gilt: Einerseits geht die Gewässerschutzverordnung bei der Ausscheidung der Gewässerräume weit über den Willen des Parlamentes hinaus. Dieses Problem ist in Ziffer 2 der vom Nationalrat gutgeheissenen Motion der UREK-NR aufgenommen worden. Gemäss Artikel 36a des Gewässerschutzgesetzes obliegt es den Kantonen, nach Anhörung der betroffenen Kreise den Gewässerraum festzulegen. In der Gewässerschutzverordnung ist nun aber unverständlicherweise akribisch genau geregelt, wie die Räume festzulegen sind. Die Gewässerschutzverordnung und das darauf basierende Merkblatt bieten den Kantonen daher in der Realität keinerlei Handlungsspielraum. Die Kantone haben keine Flexibilität, um Besonderheiten und vorrangige Interessen zu berücksichtigen. Es ist jedoch äusserst wichtig, dass die Kantone über Handlungsspielraum verfügen, der es ihnen ermöglicht, eine Interessenabwägung vorzunehmen.
Leider hat der Bundesrat auch bei der Definition der Bewirtschaftungsmöglichkeiten für die Gewässerräume über das Ziel hinausgeschossen. Dieses Problem wird in Ziffer 4 der Motion der UREK-NR aufgenommen. Das Parlament hat in Artikel 36a Absatz 3 des Gewässerschutzgesetzes den Grundsatz festgelegt, dass der Gewässerraum extensiv gestaltet und bewirtschaftet werden muss. Gemäss der bundesrätlichen Verordnung ist nun aber selbst eine extensive Produktion gemäss Direktzahlungsverordnung nicht mehr möglich. Das Verbot extensiver Produktion und biologischen Anbaus auf landwirtschaftlichen Flächen, deren Bodenqualität sich am besten für den Anbau eignet, ist aus agronomischer und aus Umweltsicht unsinnig und muss korrigiert werden.
Das dritte Problem in Zusammenhang mit der Ausscheidung der Gewässerräume, nämlich die Kompensation der Fruchtfolgeflächen, hat die ständerätliche Kommission bereits erkannt und hat deshalb an Ziffer 5 in abgeänderter Form festgehalten.
Die erwähnten Punkte verursachen in den Kantonen bei der Umsetzung effektiv sehr grosse Probleme. Noch bevor die Umsetzung begonnen hat, werden sehr kontroverse Diskussionen geführt. In neun Kantonen sind bereits Standesinitiativen gutgeheissen worden, die auf eine Lösung der von mir geschilderten Probleme abzielen. Mit der Annahme meines Einzelantrages wird die Basis dafür gelegt, dass die erwähnten Probleme gelöst werden können und die Gewässerschutzverordnung überarbeitet und im Sinne des Gesetzgebers angepasst werden kann. Mit der Annahme dieses Antrages können gute Voraussetzungen dafür geschaffen werden, den hängigen Vorstössen und insbesondere den neun Standesinitiativen fundiert zu begegnen.
Ich bitte Sie, meinen Einzelantrag zu unterstützen.
Föhn Peter · Mit-M · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich erinnere mich noch sehr gut an die Debatte über das Gewässerschutzgesetz. Die Befürchtungen, die Landwirtschaft könnte zu stark eingeschränkt werden oder es könnte zum Verlust von bestehendem Kulturland kommen, wurden zerstreut. Es wurde auf eine flexible Handhabe, das heisst Umsetzung, und auf die Kompetenz der Kantone respektive auf die Kantonshoheit verwiesen. Und siehe da: Die Verordnung spricht nun eine ganz andere Sprache. Ein Aufschrei ging durchs Land. Die UREK-NR hat daraufhin eine Kommissionsmotion eingereicht, welche eigentlich nichts anderes verlangt, als die vorgängig gemachten Versprechen in der Verordnung einzulösen.
Die Kommissionsmotion der UREK-NR fordert, dass der Bundesrat die Gesetzgebung entsprechend der Ende 2009 vom Parlament verabschiedeten Vorlage vollzieht. Dies bedeutet, dass unter anderem der Gewässerraum nicht als Fruchtfolgefläche gilt und der Verlust solcher Flächen effektiv kompensiert wird. Die Verordnung ist deshalb gemäss Kommissionsmotion so abzuändern, dass die Kantone den Schutz der landwirtschaftlichen Nutzflächen besser berücksichtigen und den jeweiligen Gewässerraum innerhalb des Baugebietes unter Abwägung der verschiedenen Interessen flexibler festlegen können.
Die UREK-SR ist aber nur bereit, Ziffer 5 in abgeänderter Form anzunehmen. Aus meiner Sicht hätte man allen Punkten der Motion zustimmen können. Es wäre nichts anderes, als dass die bei der Ausarbeitung des Gesetzes gemachten Versprechen dadurch eingelöst würden. Für mich ist aber insbesondere Ziffer 2 von grösster Bedeutung. Bei der Ausscheidung des Gewässerraums ist den Kantonen die Kompetenz und Freiheit einzuräumen, die Interessen der Landwirtschaft zu berücksichtigen. Das bedeutet in einigen Gebieten und Kantonen eventuell kleinere Gewässerräume.
Heute besteht entlang der Gewässer ein Düngeverbotsstreifen von je drei Metern und ein Streifen mit einem Verbot der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln von je sechs Metern. Diese Distanzen sind für den Schutz der Gewässer ausreichend. Die Wasserqualität ist bekanntlich sehr gut. Wird das Gewässerschutzgesetz nun so umgesetzt wie vorgesehen, steigt allein im Kanton Schwyz die extensiv genutzte Fläche entlang der Gewässer um zusätzlich fünfhundert Hektaren an. Dabei handelt es sich meist um sehr schönes, ebenes Land im Talboden. Werden diese Flächen nicht mehr für die übliche landwirtschaftliche Nutzung zugelassen, werden die Bauern die Nutzung der ansteigenden Talhänge intensivieren müssen. Vor allem in schmalen Tälern spielt die Nutzung des ebenen Talbodens für die Bauern eine sehr wichtige Rolle. Ich erinnere zum Beispiel an Muotathal mit einem sehr engen Tal und sehr vielen fliessenden Gewässern. Da könnte man in einigen Gebieten kaum noch Kulturland intensiv nutzen; ich würde das Ihnen gerne zeigen.
Mit Ziffer 2 der Motion würden die Kantone den notwendigen Spielraum erhalten, um die Interessen der Landwirtschaft zu berücksichtigen und um kleinere Gewässerräume zuzulassen. Der extensiven Bewirtschaftung haben wir uns bereits in der Agrarpolitik 2014-2017 genügend angenommen und haben ihr entsprechend Rechnung getragen. Sogar der Vorsteher unseres Volkswirtschaftsdepartementes hat sich kürzlich schriftlich über die Gewässerschutzverordnung geäussert: "Die Ergebnisse sind weiterhin enttäuschend. Den Grundanliegen der mittlerweile sieben Standesinitiativen wird weiterhin nicht nachgekommen. Wir fordern deshalb mit Nachdruck:
a. Eine Redimensionierung der Gewässerräume auf drei Meter Düngeverbot und sechs Meter Pflanzenschutzmittel-Einsatzverbot. Die mit zunehmender Gerinnesohlenbreite überdimensional zunehmenden Gewässerräume sind ohne Zusatznutzen für das Gewässer. Die Gewässerräume, insbesondere zwischen einer Gerinnesohlenbreite von zwei und fünfzehn Metern, führen zu inakzeptablen Einschränkungen in der landwirtschaftlichen Nutzung. Hier hat sich das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation bis anhin in keiner Weise bewegt.
b. Der Schutz der landwirtschaftlichen Nutzflächen in ihrem Umfang und ihrem Zweck ist sicherzustellen. Die traditionelle landwirtschaftliche Bewirtschaftung darf nicht eingeschränkt werden.
c. Die Handlungsspielräume für die Kantone müssen wesentlich vergrössert werden.
d. Die haushälterische Nutzung des Bodens muss im Vordergrund stehen."
In diesem Sinn und Geist bitte ich Sie dringend, dem Einzelantrag Baumann zuzustimmen, und danke Ihnen bestens dafür.
Stadler Markus · Mit-M · Ständerat · Uri · Grünliberale Fraktion
Die Initiative des Fischereiverbandes wollte damals viel revitalisieren. Der indirekte Gegenvorschlag des Parlamentes demgegenüber suchte mit der Revitalisierung nicht so weit zu gehen, dafür aber Ausscheidungen des Gewässerraums entsprechend der Grösse der Gewässer vorzunehmen. Die Fischer haben darauf ihre Volksinitiative zurückgezogen. Das war ein erster Kompromiss.
Im Gesetzesvollzug haben sich die Kantone dann für einen einheitlichen Vollzug bezüglich der Grundsätze und für eine den örtlichen Gegebenheiten angepasste Umsetzung eingesetzt. Wie wir gehört haben, haben Bund und Kantone zusammen mit anderen Organisationen zwei Merkblätter für das Siedlungsgebiet und das Landwirtschaftsgebiet erarbeitet, dies im Sinne eines zweiten Kompromisses.
Mein Informationsstand sagt mir, dass die noch ausstehenden Fragen im Rahmen dieses Prozesses auch ohne Motion besprochen und gelöst werden können. Wie wir gehört haben, sind die Kantone auch für die Streichung von Ziffer 5 der Motion.
Zum Antrag Baumann: Wenn man in der vorliegenden Frage den Kantonen schon mehr Kompetenzen geben wollte, was ich hier nicht beantrage, dann müsste das zusammen mit einem entsprechenden Freiraum geschehen, im Sinne des öffentlichen Interesses zu entscheiden. Dieses öffentliche Interesse hat bekanntlich sehr viele Aspekte. Es sollte nicht ein einziger Aspekt, hier die Landwirtschaft, herausgegriffen und dann noch bevorteilt werden. Das kann nicht eine Beurteilung der Kantone im Sinne des öffentlichen Interesses sein. Das wäre eine eingeschränkte Kompetenz. In Bergkantonen wie meinem spielt zum Beispiel der Hochwasserschutz eine besondere Rolle. Wir haben leider Erfahrung mit Bauten und Nutzungen, die allzu nahe am Gewässer erstellt bzw. vorgenommen worden sind.
Der Antrag meines Kantonskollegen würde wohl zu einer Gesetzesrevision führen. Ich würde dieses Hin und Her für staatspolitisch fragwürdig halten, angesichts der damaligen Initiative und der Versprechungen, die gemacht worden sind. Ich denke auch, dass die Fischer dann zu einer erneuten Initiative greifen, diese dann aber sicher nicht mehr zurückziehen würden.
In diesem Sinne beantrage ich Ihnen zusammen mit dem Bundesrat, die Motion abzulehnen.
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
Wir reden nicht zum ersten Mal über dieses Gewässerschutzgesetz und seine Umsetzung. Es sind jetzt fünf Jahre her, seit in diesem Saal der damalige politische Kompromiss gefunden wurde. Es war nicht der Bundesrat, es war nicht die Verwaltung; Herr Föhn ist jetzt nicht da, er gibt immer der Verwaltung die Schuld. Es war ein politischer Kompromiss, der notabene vom Ständerat ausgehandelt wurde.
Wir setzen genau das um. Es wird jetzt gesagt, die Verordnung gehe weit über das hinaus - das stimmt einfach nicht. Wir haben in diesem Prozess alle Protokolle und alle Äusserungen hervorgeholt. Es ist einfach so, dass wir genau das umsetzen, was Bestandteil dieses Kompromisses war.
Die extensive Bewirtschaftung des Gewässerraums war ein Teil, der hier bis zuletzt umstritten war. Es war ein Teil des Kompromisses, dass nur dasjenige Viertel der Gewässer, welches sich in einem schlechten Zustand befindet, aber ein gutes Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweist, revitalisiert wird; die Revitalisierung war das Anliegen der Fischer. Das war ein Entgegenkommen an die Initianten. Zudem stand man damals unter dem Eindruck der Hochwasserkatastrophe. Man stockte auch die Budgets für die Hochwasserprävention massiv auf, weil man zur Einsicht gekommen war, dass die Eindolung der Gewässer ein Fehler war. Insbesondere die Walliser und die Obwaldner können darüber diskutieren - Stichworte Rhone und Sarner Aa, da gab es Schäden in Millionenhöhe. Man hat gesehen, dass man mehr Gewässerraum braucht, damit man das besser im Griff hat, und dass es die schlechtere Variante ist, die Schäden nachher mit teurem Steuergeld zu sanieren.
Die Landwirtschaft war auch ein Thema, aber ein untergeordnetes. Dass durch die Ausscheidung von mehr Gewässerraum in diesem Bereich dann auch kein Einsatz von Dünger und Pestiziden erlaubt ist, war bekannt. Das war Gegenstand der Diskussion und führte dazu, dass man gesagt hat: "Okay, wir müssen fair sein und das Agrarbudget um 20 Millionen Franken für die extensive Bewirtschaftung des Gewässerraums erhöhen." 1000 Franken erhalten die Landwirte pro Hektare für diese Beeinträchtigung. Das war alles bekannt, das war Teil des Kompromisses. Man kann das Rad nicht einfach immer wieder zurückdrehen, es sei denn, Sie revidieren das Gesetz.
Herr Ständerat Föhn, das war eben Teil des Kompromisses. Es war völlig klar, dass der gesamte Gewässerraum nur noch extensiv bewirtschaftet werden darf. Das ist eben nicht nur ein Streifen von drei Metern mit ökologischem Leistungsnachweis in Bezug auf Düngung und von sechs Metern in Bezug auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, sondern der Gewässerraum; das ist nicht identisch mit dem Raum gemäss ökologischem Leistungsnachweis. Deshalb gab man diese 20 Millionen Franken, weil das dem Parlament bekannt und klar war und man sagte, dass man den Fokus auf den Hochwasserschutz und die Revitalisierung lege, weshalb man fairerweise hier die Bauern entschädigen müsse. Das war alles bekannt. Deshalb ist diese Ziffer 4 effektiv kongruent mit dem Gesetz. Wenn Sie das ändern wollen, müssen Sie wirklich das Gewässerschutzgesetz ändern, was das Parlament selbstverständlich darf. Sie können drei Jahre nach dessen Inkraftsetzung wieder darauf zurückkommen. Es entspricht gegenwärtig aber genau den Aushandlungen.
Noch etwas: Wir haben ja eine relativ schlanke Verordnung gemacht. Dann sind es die Kantone gewesen, Herr Ständerat Baumann, die BPUK, die am 8. März 2012 beschlossen hat, dass man einen schweizweit einheitlichen Vollzug wolle, worauf man die Bundesverwaltung um Hilfe gebeten hat. Man wollte, dass man genau gleich messe, dass die Dauerkulturen überall genau gleich benamst würden; man wollte Definitionen. Und so kam die Idee der Merkblätter auf. Auch das war, weil die Kantone gesagt haben, dass es zu viele offene Fragen und Unsicherheiten geben würde, sodass man eine einheitliche Umsetzung und einen Erfahrungsaustausch mit den Bundesstellen und den Einbezug der LDK befürworte. Das ist jetzt in diesem Prozess geschehen. Beide Seiten haben gelernt. In diesen Merkblättern finden Sie deshalb heute Skizzen, wie man misst und wie man ausscheidet, und Definitionen von Dauerkulturen - als Merkblatt und somit nicht behördenverbindlich, aber die Kantone gehen davon aus, dass das dann in der Anwendung hilft, Missverständnisse und Fragen zu klären. Ich bin sehr froh, dass sich Kantone und Bundesverwaltung auf diese Merkblätter einigen konnten. Das war ja auch der Grund zu sagen, dass es sinnvoll sei, wenn sich die Kantone hier einig würden, sodass es diese Initiativen und auch diese Motion in grossen Teilen nicht mehr brauche, weil hier eine vollzugstaugliche Umsetzung gefunden werde.
Wir sind der Meinung, dass wir jetzt Erfahrungen sammeln und die Kantone mit diesen Merkblättern arbeiten lassen sollten. In drei, vier Jahren wird man sehen, ob es nochmals Anpassungen braucht oder ob das betreffend Umsetzung klar ist und beim Gesetzesvollzug hilft.
Zu den Fruchtfolgeflächen: Das ist ja ein Thema, das nur bedingt mit dem Gewässerraum zu tun hat. Die Fruchtfolgeflächen sind eine grosse Herausforderung. Der Bundesrat versteht hier auch die Sorgen der Bauern einerseits, dass solche Flächen verlorengehen, und der Kantone andererseits, dass, wenn sie neue Siedlungsgebiete erschliessen, Kompensationslösungen für Fruchtfolgeflächen sehr oft einfach fast nicht zu finden sind. Wir haben zunehmend Kantone, die bei der Richtplanung diese Sorgen bei uns anmelden. Deshalb hat mein Departement mit dem Bundesamt für Landwirtschaft im Hinblick auf die Kulturland-Initiative der Bauern eine Arbeitsgruppe gebildet, um zu schauen, wie wir hier mit diesen Fruchtfolgeflächen vorgehen können, da der Siedlungsdruck ja nicht nachlässt, sondern die Kantone weiterhin Kulturland einzonen werden. Diese Frage ist berechtigt. Hier muss man effektiv nach Lösungen suchen. Der Gewässerraum löst dieses Problem nicht. Der Gewässerraum umfasst nur einen ganz kleinen Teil von Fruchtfolgeflächen.
Nochmals: Diese Flächen liegen nicht brach. Sie sind nutzbar, sie stehen zur Verfügung, wenn auch nur zur extensiven Bewirtschaftung. Das war ja dann eben auch der Kompromiss mit den Kantonen, auch mit der LDK - ich schaue jetzt den Präsidenten des Schweizerischen Bauernverbandes an. Die Kantone können natürlich bei der Ausweisung der Kompensationsflächen nach wie vor auf diese grundsätzlich nutzbaren Flächen zurückgreifen, wenn sie die Qualität von Fruchtfolgeflächen haben. Deshalb ist unseres Erachtens eben auch in diesem Bereich das gewählte Vorgehen richtig. Deshalb sind hier auch die weiteren Arbeiten an den Fruchtfolgeflächen wichtig. Aber sie haben nur bedingt mit dem Gewässerraum zu tun.
Ich wäre wirklich froh, wenn Sie jetzt gemäss dem Antrag Ihrer Kommission vorgehen und den Antrag Baumann ablehnen. Wir haben eine Lösung mit den Kantonen gefunden, das steht für mich im Vordergrund. Jetzt müssen sie arbeiten können. Das Spannungsfeld zwischen den Interessen des Gewässerschutzes, jenen der Fischer und jenen der Landwirtschaft wird uns weiterhin beschäftigen. Der Siedlungsraum wird das Kulturland weiterhin unter Druck setzen. Das braucht eine enge Zusammenarbeit zwischen Kantonen und Bund, insbesondere in der Richtplanung. Der Lead bleibt bei den Kantonen. Wir wissen auch aus vielen Kantonen, dass der wirtschaftliche Druck nach neuen Siedlungen, nach Neueinzonungen nach wie vor gross ist. Deshalb ist es auch unter diesem Aspekt wichtig, den ausgehandelten Kompromiss zu erhalten; sonst geben Sie auch ein Stück weit den Gewässerschutz und den Gewässerraum preis. Gerade das betrifft ja den Kompromiss, der ausgehandelt wurde.
In diesem Sinne habe ich mich bei allen zu bedanken. Es war eine intensive Zusammenarbeit zwischen Kantonen, Fachexperten und Ihrer Kommission. Meines Erachtens hat es sich gelohnt, weil die Merkblätter bei berechtigten Fragen und insbesondere bei Definitionen nochmals Verbesserungen brachten, auch für enge Täler, in denen ein Gewässerraum nicht so einfach auszuscheiden ist, im Gegensatz etwa zum Kanton Aargau oder zum Kanton Bern mit viel Fläche - im Tal, nicht im Berggebiet. Bei den Fruchtfolgeflächen, Herr Präsident des Bauernverbandes - er ist hier im Saal -, können Sie auf den Bund zählen. Wir arbeiten daran, Sie sind einbezogen. Das ist ein grosses Problem. Das noch grössere Problem ist für mich: Wie verhindern wir, dass weiterhin viel Kulturland brach liegt und nicht der Nahrungsmittelproduktion dienen kann und gleichzeitig infolge des Siedlungsdrucks weggefressen wird? Dieses Problem müssen wir lösen. Deshalb braucht es eine Verdichtung gemäss der ersten Etappe der Raumplanungsgesetzrevision. Die zweite Etappe wird auch die ganzen Gebiete ausserhalb der Bauzonen nochmals im Fokus haben. Das ist aufgegleist, auch das werden wir noch dieses Jahr in die Vernehmlassung schicken.
Föhn Peter · Mit-M · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ganz kurz: Nach den Ausführungen der Frau Bundesrätin beantrage ich, zwei separate Abstimmungen zum Antrag Baumann durchzuführen. Wie die Frau Bundesrätin ausgeführt hat, birgt Ziffer 4 gesetzliche Konflikte. Bei Ziffer 2 wird das nicht gesehen, und wir könnten zumindest den Kantonen den entsprechenden Spielraum im gesetzlichen Rahmen gewähren.
Verfahrensbeitrag
Präsident (Germann Hannes, Präsident): Der Bundesrat hält an seinem Antrag fest, die Motion abzulehnen.
Abstimmung
Einleitung - Introduction
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Kommission ... 35 Stimmen
Für den Antrag des Bundesrates ... 6 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Abstimmung
Ziff. 2 - Ch. 2
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Kommission ... 35 Stimmen
Für den Antrag Baumann ... 6 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Abstimmung
Ziff. 4 - Ch. 4
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Kommission ... 35 Stimmen
Für den Antrag Baumann ... 6 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Abstimmung
Ziff. 5 - Ch. 5
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Kommission ... 31 Stimmen
Für den Antrag des Bundesrates ... 9 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Ziff. 1, 3, 6 - Ch. 1, 3, 6
Abgelehnt - Rejeté
Präsident (Germann Hannes, Präsident): Die Motion geht damit in abgeänderter Form zurück an den Nationalrat.