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"Für eine bessere Rechtsstellung der Tiere (Tier-Initiative)" und "Tiere sind keine Sachen!". Volksinitiativen / Die Tiere in der schweizerischen Rechtsordnung

4531 · Amtliches Bulletin

Dals 18 sett. 2002

https://lexipedia.io/rm/docs/ch/ab-bo-bu/4531/de/fur-eine-bessere-rechtsstellung-der-tiere-tier-initiative-und-tiere-sind-keine-sachen-volksinitiativen-die-tiere-in-der-schweizerischen-rechtsordnung

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Fatschenta parlamentara: "Für eine bessere Rechtsstellung der Tiere (Tier-Initiative)" und "Tiere sind keine Sachen!". Volksinitiativen (01.028),

01.028, 99.467

"Für eine bessere Rechtsstellung der Tiere (Tier-Initiative)" und "Tiere sind keine Sachen!". Volksinitiativen / Die Tiere in der schweizerischen Rechtsordnung

Siegrist Ulrich · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Mit der vorliegenden Problematik beschäftigt sich unser Parlament seit zehn Jahren. Damals wurde die Parlamentarische Initiative Loeb eingereicht, in der Folge noch eine Parlamentarische Initiative Sandoz. Der Nationalrat gab im Dezember 1994 beiden Vorstössen Folge; er ist aber im Dezember 1999 auf die Vorlage in der zweiten Phase nicht eingetreten.

Dies löste neue Aktivitäten aus: Erstens reichte Ständerat Marty Dick Ende 1999 eine neue Parlamentarische Initiative mit einem ausformulierten Entwurf ein. Der Ständerat gab ihr Folge und stimmte dem vorliegenden Entwurf zu. Über diesen Entwurf haben wir heute zu befinden. Zweitens wurden im Jahre 2000 die beiden Volksinitiativen eingereicht.

Die Kommission für Rechtsfragen beantragt Ihnen einstimmig bei einer Enthaltung, der Parlamentarischen Initiative Marty Dick entsprechend dem Beschluss des Ständerates Folge zu geben, und sie beantragt Ihnen ebenso klar, die beiden Volksinitiativen zur Ablehnung zu empfehlen.

Das Spannungsfeld hinter der zu lösenden Problematik besteht letztlich im Umstand, dass unsere Rechtsordnung - etwas vereinfachend gesagt - auf den beiden Polen Subjekt und Objekt aufgebaut ist. Jedes Wesen ist rechtlich gesehen eines von beidem. Die Lebenswirklichkeit des Menschen und der Kreatur kennt demgegenüber eine grosse Vielfalt von Zwischenformen, Beziehungsnetzen und Lebenszusammenhängen, die sich in die etwas simple Polarität Subjekt/Objekt nicht adäquat einordnen lassen. Für das Tier haben wir mit der Parlamentarischen Initiative Marty Dick eine Form vor uns, bei der erstens das Tier nicht Mensch und auch nicht Rechtssubjekt wird, bei der aber zweitens die besonderen Empfindungszusammenhänge und Wechselwirkungen zwischen Mensch und Tier erfasst und adäquat geregelt werden.

Die Grundanliegen der beiden Volksinitiativen gehen in die gleiche Richtung, aber die beiden Initiativen streben eine Regelung auf Verfassungsstufe an, was nicht zweckmässig und auch nicht notwendig ist. Die zweite der beiden Volksinitiativen - die Volksinitiative "Tiere sind keine Sachen!" - sieht darüber hinaus auch die Schaffung von Anwälten für die Tiere vor, ein Anliegen, das ohnehin umstritten ist, das aber - wenn man es schon einführen möchte - auch auf Gesetzesstufe eingeführt werden könnte. Einzelne Kantone haben das getan.

Indem wir der Parlamentarischen Initiative Folge gegeben haben, haben wir alle anderen wesentlichen materiellen Anliegen, auch der Initianten der Volksinitiativen, weitgehend erfüllt. Mit der vorliegenden Lösung werden die Tiere nicht vermenschlicht, aber sie werden in ihrer Empfindungs- und Leidensfähigkeit verstanden und sind eben nicht eine Sache wie etwa eine Kiste, ein Tisch oder ein Stuhl. Das Tier hat Stimmungen und steht mit diesen in Wechselwirkungen zum Menschen.

Der Entwurf versucht dies zum Ausdruck zu bringen, gleichzeitig aber auch Schranken zu setzen. Die einzelnen Bestimmungen ändern die Vorschriften des Erbrechtes, die Vorschriften bei Verlust oder Fund, das Schadenersatzrecht und letztlich auch das Schuldbetreibungsrecht mit der Unpfändbarkeit. Es ist also eine Vorlage, die querdurch verschiedene Gesetze ändert. Der Unterschied zwischen Haustieren und Nutztieren - dieser Unterschied ist sehr wichtig - wird dadurch zum Ausdruck gebracht, dass immer wieder die Formulierung "Tiere, die im häuslichen Bereich und nicht zu Vermögens- oder Erwerbszwecken gehalten werden" verwendet wird. Damit ist diese wesentliche Abgrenzung im Gesetzestext ganz klar vorgenommen.

Wir haben auch eine klare Abgrenzung zum Tierschutzgesetz. Die laufende oder allenfalls anlaufende Revision des Tierschutzgesetzes wird von dieser Vorlage nicht erfasst. Wir haben hier also eine klare Unterscheidung, wir bestimmen heute nicht über Tierschutzvorschriften.

Im Ständerat ist die Initiative Marty Dick einstimmig gutgeheissen worden, in der vorberatenden Kommission des Nationalrates mit 17 gegen 0 Stimmen bei einer Enthaltung. Namens der Kommission empfehle ich Ihnen, der Initiative ebenfalls Folge zu geben und die beiden Volksinitiativen zur Ablehnung zu empfehlen.

Lauper Hubert · Nationalrat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion

A la fin de 1999, le Conseil national avait décidé de ne pas entrer en matière sur une révision qui visait à modifier la législation fédérale, de telle sorte que les animaux ne soient plus désormais considérés comme des choses au sens juridique du terme. La révision législative proposée se fondait sur deux initiatives parlementaires: une initiative parlementaire Loeb 92.437, "L'animal, être vivant"; et l'initiative parlementaire Sandoz Suzette 93.459, "Animaux vertébrés. Dispositions particulières".

Par la suite, et après le refus d'entrer en matière, deux initiatives populaires ont abouti. Elles visent toutes deux à inscrire dans la constitution des normes poursuivant le même objectif que la révision législative rejetée par le Conseil national. La première initiative populaire intitulée "pour un meilleur statut juridique des animaux" a été déposée le 17 août 2000; et la seconde, intitulée "Les animaux ne sont pas des choses!", le 16 novembre 2000. Un autre texte vise le même objectif: l'initiative parlementaire "Les animaux dans l'ordre juridique suisse" déposée par M. Marty Dick, à laquelle le Conseil des Etats a d'ores et déjà donné suite et qui vous est proposée par la Commission des affaires juridiques au titre de contre-projet indirect.

On le voit, les deux initiatives visent à modifier le statut que le droit civil confère actuellement aux animaux. Leurs auteurs soulignent que les animaux, étant des êtres vivants doués de sensibilité et des éléments de la création, devraient avoir sur le plan juridique un autre statut que celui des autres objets soumis au droit réel. A cet égard, l'objectif que poursuivent les deux initiatives populaires se recoupe avec les arguments développés à la fois dans le rapport de la Commission des affaires juridiques du Conseil national concernant les initiatives Sandoz et Loeb, et dans le rapport de la Commission des affaires juridiques du Conseil des Etats concernant l'initiative Marty Dick.

Mais - et c'est là que le bât blesse - les deux initiatives populaires voudraient introduire dans la constitution des normes juridiques définitoires telles que "les animaux ne sont pas des choses, mais des êtres vivants doués de sensibilité"; ou, pour la deuxième initiative, "des êtres vivants dont la dignité, les perceptions et la sensibilité à la douleur doivent être prises en considération". Il appartiendrait ensuite à la Confédération, en cas d'acceptation des initiatives populaires, de définir le statut des animaux dans les différents domaines du droit.

Même si la commission, tout comme le Conseil fédéral, souscrit aux objectifs fondamentaux des deux initiatives populaires, elle n'en recommande pas moins le rejet. Pourquoi?

Comme l'a dit le Conseil fédéral dans son message: point n'est besoin d'inscrire dans la constitution les objectifs de base des deux initiatives. En effet, l'article 122 alinéa 1er de la Constitution fédérale confère à la Confédération une large compétence en matière de droit civil, y compris bien sûr en matière de droits réels. Seuls des droits fondamentaux doivent être inscrits dans la Constitution fédérale. Y faire figurer le principe selon lequel les animaux ne sont pas des choses au sens juridique du terme donnerait à un aspect du droit réel une importance disproportionnée par rapport au reste de cette matière juridique.

C'est donc en raison du principe de la hiérarchie des normes juridiques que la commission vous recommande de rejeter les deux initiatives.

Cet argument est également valable pour l'institution des défenseurs ou avocats d'animaux voulue par l'initiative "Les animaux ne sont pas des choses!". En effet, la réalisation de cette institution, pour autant qu'elle soit souhaitable, relève du droit procédural, dont la constitution ne vise que des principes généraux et ne règle que des questions de compétence. Cela me paraît suffisant pour fonder le rejet de deux initiatives populaires, d'autant plus que les objectifs que celles-ci veulent atteindre peuvent l'être plus facilement, plus rapidement et plus efficacement par l'adoption du projet issu de l'initiative parlementaire Marty Dick qui a repris mot pour mot le projet qui avait été mis en échec en 1999.

Le texte déjà adopté par le Conseil des Etats peut devenir, si vous l'approuvez, un contre-projet indirect aux deux initiatives populaires. J'y reviendrai éventuellement dans l'examen de détail si nécessaire.

En l'état, je vous propose au nom de la commission, qui l'a fait à l'unanimité, de recommander le rejet des deux initiatives populaires et d'adopter les modifications législatives contenues dans le projet issu de l'initiative parlementaire Marty Dick.

Hollenstein Pia · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion

Dieses Geschäft hat eine lange Geschichte, es ist schon bald zehn Jahre auf dem Tisch des Hauses. Nachdem im Dezember 1999 eine von unserer Kommission für Rechtsfragen ausgearbeitete Vorlage hier im Saal mit Knopfdruck vom Tisch gefegt wurde, hat der Ständerat Vernunft walten lassen. Ein Vernunftentscheid scheint sich auch in unserem Rat abzuzeichnen. Das Parlament scheint heute endlich zur Einsicht zu kommen, dass Tiere fühlende Mitgeschöpfe sind und nicht einfach Sachen. Damit wird einer jahrelangen Forderung nachgekommen. Die 1992 eingereichte Parlamentarische Initiative Loeb löste in der Öffentlichkeit verschiedentlich wichtige Diskussionen aus. Dank grossem Druck aus der Öffentlichkeit gelangte auch der Bundesrat zur Erkenntnis, dass die auf dem römischen Recht beruhende Auffassung, wonach das Tier eine Sache sei, dem heutigen Empfinden nicht mehr entspricht.

Mit der rechtlichen Besserstellung der Tiere wird Tieren ein emotionaler Wert zuerkannt. Damit nähert sich die Schweiz dem europäischen Standard an. In Deutschland und Österreich werden Tiere grundsätzlich nicht als Sache beurteilt. Die Europäische Union ruft ihre Mitglieder auf, Tiere als sensible Wesen und nicht, wie häufig der Fall, als landwirtschaftliche Erzeugnisse einzustufen. Das Wegkommen vom Sachbegriff beim Tier ist ein anerkennenswerter Fortschritt in unserer Gesetzgebung. Der zurzeit gültige Gesetzestext entspricht weder unseren Empfindungen noch unseren Gewohnheiten. Oder verteidigt heute noch jemand die Ansicht, dass ein Haustier rechtlich gleich behandelt werden soll wie meine Einkaufstasche? Dies heute noch zu fordern bräuchte schon etwas Mut. Mit der neuen Regelung wird nicht nur dem Tier der verdiente Stellenwert zuerkannt; die neue Regelung bringt auch die nötige Anerkennung der gefühlsmässigen Seite der Mensch-Tier-Beziehung. Die gesetzliche Besserstellung von Tieren führt aber keineswegs - ich bitte Sie, dies ausdrücklich zur Kenntnis zu nehmen - zu einer Gleichstellung mit dem Menschen.

In den letzten Jahrzehnten und Jahrhunderten hat sich generell zwischen Zivilisation und Natur eine Kluft aufgetan. Tiere müssen zum Teil als Lückenbüsser für nicht mehr mögliche zwischenmenschliche Beziehungen herhalten. Damit die Vorstellung, dass Tiere einfach ihre Daseinsberechtigung haben, wenn sie den Menschen nützen, nicht zur allgemeinen Ethik erklärt wird, ist eine gesetzliche Verankerung, dass Tiere keine Sachen sind, absolut gerechtfertigt und dringend nötig.

Es gilt die Erkenntnis besser zu entwickeln, dass Tiere um ihrer selbst willen zu schützen sind und unabhängig vom Menschen ihre Würde haben. Diese ist schon jetzt durch die Bundesverfassung geschützt. Die Interpretation von Aristoteles, dass Tiere für den Menschen geschaffen seien und dass man sie sich entsprechend zunutze machen könne, ist heute nicht mehr zu vertreten.

Parallel zu fraglichen Entwicklungstendenzen, das Tier in unserem Kulturkreis zu versachlichen, ist in unserer Sprache eine tiefgründige Tiersymbolik geblieben. Denken und Fühlen werden noch heute oft mit tierischen Eigenschaften versehen. Auch zwischenmenschliche Beziehungen können wir gut mit Beispielen aus der Tierwelt beschreiben: Wir fühlen uns pudelwohl, wir unterstellen Amtsinhabern eine Vogel-Strauss-Politik oder sagen von jemandem, er habe ein Spatzenhirn.

Dass Tiere im menschlichen Leben mehr sind als eine Sache, kommt vielleicht auch im Verwenden von Tiernamen für Gruppen oder Sportvereine zum Ausdruck. Ich denke da an die Regensburger Domspatzen oder den Grasshoppers Club Zürich. Mit diesen beiden Beispielen werden einerseits Würde, beim Fussballklub Wendigkeit symbolisiert.

Unsere Sprache symbolisiert, dass Tiere für den Menschen mehr sind als Sachen. Ich mute allen hier im Saal zu, den Unterschied zwischen einem Tier und einer Sache zu erkennen. Ein Tier hat emotionalen Wert, was von einer noch so schönen Handtasche oder einem noch so kostbaren Bürostuhl nicht gesagt werden kann. Tiere sind Lebewesen, Sachen wie Möbel usw. eben nicht. Deshalb ist es folgerichtig und überfällig, auf Gesetzesebene vom Sachbegriff für Tiere wegzukommen. Wer heute das vorliegende Gesetz sachlich betrachtet, kann nicht anders als zustimmen.

Ich bitte Sie im Namen der grünen Fraktion, der Vorlage zuzustimmen. Die Grünen werden auch den Volksinitiativen zustimmen, denn bis das Gesetz unter Dach und Fach ist, müssen die Initiativen aufrechterhalten werden.

Scheurer Rémy · Nationalrat · Neuenburg · Liberale Fraktion

Les animaux ne sont pas des choses. Cela est si vrai qu'au Moyen Age déjà, on a parfois fait des procès criminels à des animaux, mais cela ne va évidemment pas dans le sens des revendications des initiatives populaires "pour un meilleur statut juridique des animaux" et "Les animaux ne sont pas des choses!".

Le groupe libéral partage l'avis que la prise en considération des spécificités des animaux par rapport aux objets ne passe pas par une révision constitutionnelle qui pourrait rester lettre morte, et qu'il vaut mieux modifier avec prudence quelques-unes de nos lois. C'est ce qu'avaient déjà proposé nos anciens collègues, Mme Suzette Sandoz et M. François Loeb; c'est ce que propose le projet issu de l'initiative parlementaire Marty Dick.

Alors que, de toute éternité, l'homme est un loup pour l'homme, que bien des gens affirment plus aimer leur chien à mesure qu'ils connaissent mieux les hommes, que les auteurs de bestiaires, les fabulistes et, plus près de nous, les merveilleux Benjamin Rabier et Jean de Brunhoff prêtent aux animaux l'apparence et le caractère des humains, et qu'inversement les caricaturistes prêtent à ces derniers des traits animaliers, il est difficile de faire comme si tous les chevaux étaient de bois et les chiens de faïence.

Le problème est aujourd'hui de ne pas donner à l'animal une place démesurée dans notre ordre juridique. Et c'est en cela que la définition négative de l'animal constitue une bonne solution à nos yeux. De toute évidence, la Commission des affaires juridiques du Conseil des Etats a accompli du bon travail puisque le Conseil fédéral n'a proposé aucun amendement à son texte, que le Conseil des Etats l'a adopté presque sans y toucher et que la Commission des affaires juridiques de notre Conseil a donné sa bénédiction à toutes les propositions acceptées précédemment.

Il demeure cependant bien entendu que les égards dus aux animaux en général et aux espèces particulières relèvent de la loi sur la protection des animaux. C'est le rapport affectif singulier entre un animal et son maître qui est pris en compte dans les modifications législatives qui nous sont proposées. On connaît bien la profondeur possible de l'affection d'une personne même pour un lapin, voire un rat ou un serpent python. Mais cela ne signifie pas que tous les lapins, les rats et les serpents pythons sont égaux en affection devant tous les autres. D'autre part, à l'heure où un chien peut avoir un pedigree à faire dépérir d'envie le plus noble des arbres généalogiques et valoir à un animal le vouvoiement de son propriétaire, on peut admettre que la loi fasse de l'animal plus qu'un bijou de famille. Quant à l'application de la loi, il faut, bien sûr, faire confiance à la sagesse du juge pour modérer les débordements affectifs, particulièrement à l'article 43 alinéa 1bis du Code des obligations.

C'est donc bien dans le sens de la reconnaissance du lien affectif parfois très fort entre un animal et son propriétaire que le groupe libéral accepte le texte issu de l'initiative parlementaire Marty Dick - avec tout de même de fortes réserves, vraiment de fortes réserves, sur la prise en compte de la valeur affective de l'animal pour son détenteur en cas de blessure ou de mort. C'est là que nous attendons du juge une très grande modération parce qu'alors, finalement, on pourrait aussi avoir de l'affection pour une vieille voiture et demander un dédommagement affectif parce que l'assurance ne nous donne pas de la voiture le prix que nous souhaitions avoir.

Enfin, nous avons une question à l'adresse du Conseil fédéral. Madame la Conseillère fédérale, quid des animaux de rente avec lesquels un éleveur développe des liens affectifs particuliers? Par exemple, un éleveur de moutons qui garde une brebis jusqu'à sa mort naturelle, laquelle n'est plus un animal de rente à ce moment-là? Ou bien encore un paysan qui garde dans son troupeau une vache qui ne donne plus de lait, mais qui a de belles cornes? Ce sont là deux exemples vécus que je vous donne d'animaux qui apparaissent de rente, mais qui sont en fait des animaux domestiques jouissant de la même affection qu'un chien ou un chat de la part de leur maître. Je vous remercie de votre réponse.

Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · Evangelische und Unabhängige Fraktion

Wenn Sie auf der Strasse die Leute fragen, ob Tiere Sachen seien, werden Sie beim Gegenüber wohl erstauntes Stirnrunzeln oder ein spontanes Nein hervorrufen. Auch ich musste vor 40 Jahren im ersten Semester meines Jus-Studiums erstmals zur Kenntnis nehmen, dass Tiere offenbar nicht fühlende Mitgeschöpfe von uns Menschen sind, sondern dass Tiere im Recht als Sachen behandelt werden.

Nach einem langen und hindernisreichen Weg mit vielen Irr- und Umwegen können wir heute endlich diese völlig unbefriedigende Situation etwas zurechtrücken und die Betriebsunfälle früherer Debatten in diesem Rat ausbügeln. Es ist aber beschämend, dass es zuerst des Druckes von zwei Volksinitiativen bedurft hat, ehe sich nun der Gesetzgeber endlich dazu aufrafft, eine jahrzehntelange Arbeit positiv abzuschliessen. Wir stellen in unserer Fraktion fest, dass die beiden Initiativen recht weit gehen und dass sie offenkundig heute noch nicht mehrheitsfähig sind. Wir meinen daher mit der einstimmigen Kommission, dass es besser ist, die Volksinitiativen abzulehnen, aber die Chance - den Spatz in der Hand - ist jetzt zu packen und die Parlamentarische Initiative Marty Dick zu unterstützen.

In diesem Sinne treten wir auf diese Vorlage ein und unterstützen sie einstimmig.

Glasson Jean-Paul · Nationalrat · Freiburg · Freisinnig-demokratische Fraktion

On l'a rappelé tout à l'heure, la question qui nous occupe aujourd'hui a déjà été traitée abondamment et même complètement au sein de la Commission des affaire juridiques lors de la législature précédente. Mais étonnamment, devant ce Conseil, en décembre 1999, les initiatives parlementaires Loeb et Sandoz Suzette qui avaient été étudiées et qui étaient arrivées à leur chef ont échoué devant cette assemblée, peut-être d'ailleurs par le fait que ce Conseil était nouvellement composé. Mais il y a aussi eu à cette époque des hésitations sous deux points de vue.

Tout d'abord, certains milieux judiciaires s'inquiétaient quelque peu des nouvelles normes proposées qui codifiaient les choses de façon précise, d'ailleurs de la même manière que ce que l'on nous propose aujourd'hui, alors même que jusqu'ici on a fait droit aux droits des animaux, si j'ose dire, avec des normes qui sont pragmatiques et qui ont donné satisfaction devant les tribunaux.

Ensuite, un point vraisemblablement plus important, des questions d'ordre fondamental liées à l'éthique se sont posées. On l'a vu lorsqu'il y a eu des débats, notamment télévisés, à la suite du refus par le Conseil national d'entrer en matière sur les textes proposés en 1999. Quelle est l'importance relative de l'être humain et de l'animal, notamment lorsqu'on aborde les questions de dommages et intérêts? Est-ce qu'un animal, notamment un chat persan, est plus important, a une valeur pécuniaire plus importante dans des dommages et intérêts qu'un pauvre hère qui se trouve renversé par une voiture sur la voie publique? Ces questions demeurent et il ne faudrait de toute évidence pas aller trop loin dans la prise en considération des animaux.

Chacun est d'accord pour considérer que les animaux ne sont pas des choses. D'ailleurs, ce fut sans doute une découverte lors des discussions qui ont suivi notre décision de non-entrée en matière de 1999 que de voir que les animaux ne sont pas des choses considérées juridiquement. Personne ne le savait auparavant parce qu'on sait bien les uns et les autres faire la différence entre une chose et un animal. C'est finalement au niveau purement juridique qu'il y avait cette référence très ancienne aux choses. Mais bon, vous savez que l'émotion en relation avec les animaux est très grande. Certains aiment les animaux plus que les hommes et les femmes, et il faut faire la part des choses.

Les initiatives populaires qui ont été lancées suite à notre refus de 1999 vont trop loin. Comme l'a dit le rapporteur de langue française notamment, il y a des expressions qu'on ne peut pas insérer telles quelles dans la constitution.

En particulier, l'initiative populaire "Les animaux ne sont pas des choses!" va jusqu'à proposer qu'on adjoigne une sorte d'avocat pour soutenir la position des animaux, ce qui est manifestement excessif.

Il y a lieu en revanche, aux yeux du groupe radical-démocratique, d'entrer en matière sur le projet issu de l'initiative parlementaire Marty Dick, qui est acceptable. Nous avons malgré tout, comme le groupe libéral, certaines réserves en relation avec l'article 43 alinéa 1bis du Code des obligations, c'est-à-dire la prise en compte de la valeur affective de l'animal. Cela rejoint un petit peu les problèmes d'éthique que j'ai mentionnés tout à l'heure.

Nous entrerons donc en matière et adopterons le projet préparé par la Commission des affaires juridiques du Conseil des Etats.

Günter Paul · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion

Provoziert wurden die Volksinitiativen und damit auch die Parlamentarische Initiative Marty Dick durch Herrn Caspar Baader, jetzt Chef der SVP-Fraktion, welcher bei einer Vorlage zugunsten der Rechte der Tiere 1999 hier im Rat die Meinung vertrat, Tiere seien eine Sache, und in diesem Rat für diese Haltung leider eine Mehrheit fand. Ich bin glücklich, dass wir jetzt dabei sind, diesen Fehler zu korrigieren. Persönlich werde ich auch den Volksinitiativen zustimmen. Falls die Parlamentarische Initiative aus dem Ständerat hier angenommen wird, was ich voraussehe, dann wären allerdings die Initianten gut beraten, ihre Initiativen zurückzuziehen.

Wir können es im Bericht des Bundesrates und der Kommission nachlesen: Beide Initiativen sind einfach zu realisieren; sie verursachen kaum Kosten; sie bringen etwas zum Ausdruck, was vielen Menschen wichtig ist, nämlich die Liebe zu den Tieren; sie bezeugen den Respekt vor der Schöpfung. Zu diesem Punkt möchte ich etwas ausführlicher werden.

Menschen aus zwei Gruppen, die mir sehr nahe stehen, haben manchmal Mühe, wenn man sich engagiert für den Tierschutz einsetzt. Es handelt sich einerseits um meine Genossinnen und Genossen. Hier werden Kommentare laut wie: "Wie kann man sich so für die Tiere einsetzen, wenn noch so viel soziale Not in diesem Land und insbesondere auch in der Dritten Welt herrscht?" Die andere Gruppe sind die behinderten Menschen, die zu Recht darauf hinweisen, dass es doch vor der Verbesserung der Rechte der Tiere darum gehen würde, die Rechte der Behinderten zu verbessern, damit sie zum Beispiel einen besseren Zugang zu unserer Gesellschaft haben, damit sie ein eigenständigeres Leben führen können. Beide Anliegen sind wichtig, und sie sind - das sage ich hier auch - wichtiger als die Anliegen der Tierschützer.

Dennoch sollten wir hier nicht einen Gegensatz konstruieren. Denn es geht um das, was ich die Biophilie nenne, den Respekt und die Liebe zu allem Lebenden. Dazu gehört der Einsatz für benachteiligte Menschen, dazu gehört das Mitfühlen mit Tieren, dazu gehört der Respekt vor der Natur, der Umwelt und der Einsatz für eine nachhaltige Entwicklung unserer Welt. Wir Mitglieder der biophilen Gruppe - ich sage dem jetzt so - müssen aufhören, unter uns selbst Gegensätze zu konstruieren und Grabenkämpfe auszutragen. Wir müssen gemeinsam unser Anliegen vertreten. Denn der wahre Gegensatz besteht zu denen, die ich die Nekrophilen nenne, die Friedensbrecher, die Kriegstreiber, die Umweltzerstörer, die Ausbeuter von Mensch und Erde. Gerade weil ich mich für Benachteiligte und Behinderte nach Kräften einzusetzen versuche, gerade deshalb darf, kann und will ich auch zu einem verstärkten Tierschutz Ja sagen. Dazu gehört die dezidierte Feststellung, Herr Baader, auch wenn Sie jetzt nicht da sind, dass Tiere keine Sache sind.

Seiler Hanspeter · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Noch nie gab es im häuslichen Bereich so viele Haustiere, die nicht zu Vermögens- und Erwerbszwecken gehalten werden, wie in unserer Zeit. Das ist eine Tatsache, die niemand bestreiten kann. Zwar erachte ich das nicht als eine Entwicklung, die es deshalb gibt, weil es im Trend oder einfach Mode ist, ein Tier zu halten. Vielmehr entspringt es einem Bedürfnis, ein Tier zu halten. Im Verlaufe der Zeit hat dieses Bedürfnis offensichtlich stark zugenommen.

Diese Tatsache hat auch Ursachen. Es ist doch so, dass sich die Lebensweise und insbesondere die Art des Wohnens enorm gewandelt haben. Die Bezeichnung "Wohnsilo" ist ja typisch für unsere Zeit und drückt aus, wie zu einem grossen Teil eben gewohnt wird. Der Trend zu Einpersonen- und Kleinhaushalten wächst dauernd. Es ist deshalb verständlich, dass Alleinstehende und Alleinwohnende - Sie kennen sicher auch solche - versuchen, mit einem Haustier das Gefühl des Alleinseins zu mildern. Zudem ist die demographische Entwicklung so, dass sie den Anteil der älteren Menschen am Total der Bevölkerung ständig wachsen lässt. Wir wissen, dass gerade ein Haustier ein sinnvolles Mittel gegen ungute Auswirkungen der Vereinsamung sein kann. Ich kenne solche Fälle, Sie möglicherweise auch.

Die Beziehung des heranwachsenden Kindes zu allem, was im weitesten Sinn mit Natur zu tun hat - Natur erleben, Natur erfahren, Natur spüren -, kommt in unserer Zeit immer stärker zu kurz. Das Halten eines Tieres im häuslichen Bereich ermöglicht diesen direkten Kontakt. Dieses Spüren der Natur weckt das Verständnis für die Zusammenhänge wohl besser als jedes Lehrbuch. Das Haustier kann also in vielen Fällen die in den letzten Jahren entstandenen Defizite ganz oder teilweise beheben helfen. Es ist unabstreitbar, dass sich der Stellenwert des Haustieres in unserer Gesellschaft stark verändert hat und dass das Halten eines Haustieres in gewissen Fällen sogar eine gewisse soziale Bedeutung hat.

Es ist auch unbestreitbar, dass Tiere für viele Menschen gerade im häuslichen Bereich in sehr vielen Fällen eben mehr sind als eine blosse Sache. Ob man nun dieser Entwicklung mit einer Anpassung der Gesetzgebung Rechnung tragen soll, darüber kann man sich in guten Treuen streiten. Die SVP-Fraktion anerkennt die veränderte Bedeutung des Tieres in unserer Gesellschaft. Ob dies aber gesetzlich festgehalten werden soll, darüber sind in unserer Fraktion die Meinungen geteilt.

Noch ein verfahrensrechtliches Argument: Der ganze Problembereich ist unserem Rat bestens bekannt. In der Wintersession 1999, also vor rund drei Jahren, scheiterte ein fast gleich lautender Vorschlag. Die daraus entstandenen Volksinitiativen sind nun ein Signal an uns, dass ein grosser Teil des Volkes eine Regelung wünscht. Der Ständerat hat diesem Wunsch mit der von ihm - gestützt auf die Parlamentarische Initiative Marty Dick 99.467 - erarbeiteten Vorlage Rechnung getragen. Es ist an der Zeit, hier nun einmal zu einem Ende zu kommen - wenn auch nicht überall mit grosser Begeisterung. Wir sollten aus Gründen der Vernunft mit dem Ständerat gleichziehen. Diese Vorlage ist politisch wirklich nicht schwergewichtig. Unser Parlament hat bedeutsamere Aufgaben zu lösen sowie wichtigere und zukunftsentscheidendere Vorlagen zu bearbeiten. Verfahrensökonomisch sollte sich die Beratungszeit zu dieser Sache hier also entsprechend der staatspolitischen und volkswirtschaftlichen Bedeutung der Vorlage in Grenzen halten.

Die SVP-Fraktion lehnt die beiden Volksinitiativen ab, sie gehen zu weit. Sie wird der Vorlage des Ständerates, die den Charakter eines Gegenvorschlages hat, zum Teil zustimmen.

Glur Walter · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Nachdem der Nationalrat im Dezember 1999 den Parlamentarischen Initiativen Loeb und Sandoz keine Folge gegeben hat, bestimmen wir heute über zwei Volksinitiativen mit ähnlichem Inhalt und über die Parlamentarische Initiative Marty Dick.

Ich möchte vielleicht einige Worte aus der Sicht des Bauern sagen. Wir alle wissen ja, dass die Tiere von Bäuerinnen und Bauern keinesfalls als Sache empfunden werden. So werden auf den Bauernhöfen die Kälber und Kühe, die Schweine, Schafe und Hühner zur Gewinnung wertvoller tierischer Nahrungsmittel wie Milch, Fleisch, Eier gehalten und werden keinesfalls bloss als Produktionsfaktoren betrachtet. Der Bauer, für den schon seit Generationen eine enge Beziehung zum Tier und eine verantwortungsvolle Betreuung desselben eine Selbstverständlichkeit ist, stellt heute fest, dass in unserer hoch zivilisierten Welt auch der grösste Teil der Bevölkerung eine enge Mensch-Tier-Beziehung aufgebaut hat. Eine Vermenschlichung der Tiere erachte ich aber sachlich und ethisch für falsch - obschon ich weiss, dass heute viele Leute zu den Haustieren ein viel sensibleres Verhältnis haben als zum Teil zu ihren Mitmenschen.

Nach den Worten von Herrn Goetschel, dem Anwalt des schweizerischen Tierschutzes, geht es bei diesen Initiativen nicht um eine Verschärfung des Tierschutzes, sondern es geht auch um Genugtuungssummen für den Tierhalter. Gerade hier müssen wir natürlich aufpassen, dass wir nicht in Rechtsansprüche amerikanischer Art hineingeraten. Wenn man die Eintretensdebatte gehört hat, hätte man meinen können, dass für die Tiere alles viel besser werde. Wenn man aber weiss, dass es darum geht, dass die Anwälte noch monate- oder jahrelang darüber diskutieren werden, wenn ein Tier überfahren worden und tot ist, dann nützt es dem Tier nicht so viel.

Ich würde sagen, die beiden Volksinitiativen müssen in Übereinstimmung mit der Botschaft des Bundesrates abgelehnt werden.

Mit der Parlamentarischen Initiative Dick Marty kann ich mich nur einverstanden erklären, wenn ich die Gewissheit habe, dass keine Tier-Anwälte eingesetzt werden und dass bei der Regelung des Schadenersatzes der Wert des Tieres nicht überstiegen wird. Das führt sonst zu einer teuren Spitzenmedizin im Heimtierbereich und zu enorm hohen Haftpflichtprämien. Der wichtigste Punkt: Es braucht eine klare Abgrenzung zwischen Heim- und Nutztieren.

Freund Jakob · Nationalrat · Appenzell A.-Rh. · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Auch ich möchte einleitend festhalten, dass für die Bauernfamilie Tiere nie Sachen waren und auch heute keine Sachen sind. Dass der Schweizer Bauer bestrebt ist, seine Tiere artgerecht zu halten, beweist er ja mit der hohen Beteiligung am Bundesprogramm für besonders tierfreundliche Stallungen und regelmässigen Auslauf im Freien sowie der grossen Teilnahme an den zahlreichen Labelprogrammen wie IP-Suisse, Bio Suisse und vielen anderen. Die artgerechte Haltung, Fütterung und Pflege ist nicht zuletzt eine Voraussetzung, um die gewünschten Erträge erzielen zu können.

Es ist aber eine Tatsache, dass sich die Beziehung der nicht landwirtschaftlichen Bevölkerung zu den Haustieren im Verlaufe der Zeit verändert hat. Darum wird mit diesen beiden Volksinitiativen eine Änderung der Gesetze verlangt, indem den Tieren ein neuer Rechtsstatus zwischen Mensch und Sache zugewiesen werden soll. Bei nüchterner Betrachtung der mit grossen Emotionen geführten Debatten über die Haustiere scheint es mir manchmal, dass es weniger um die Rechte oder Stellung der Tiere geht als vielmehr um die Rechte der Tierhalter und deren Besitz- und Vermögensansprüche. Das ist der erste Grund, weshalb ich die Initiativen ablehne.

Nach dem Studium der Parlamentarischen Initiative, die als Gegenvorschlag zu den beiden Volksinitiativen betrachtet werden kann, verstehe ich, dass die Zunft der Rechtsvertreter diesen beiden Volksinitiativen und der Parlamentarischen Initiative mit grosser Zuversicht entgegenblickt und nichts unterlässt, um die Gegner dieser Rechtsentwicklung als Tierschänder an den Pranger zu stellen. Hier öffnen sich neue Wirkungsfelder für Rechtsverdreher. Die staatlich subventionierten Tieranwälte lassen grüssen, denn die Volksinitiative "Tiere sind keine Sachen!" - ich zitiere die Botschaft - "beauftragt den Gesetzgeber überdies, dafür zu sorgen, dass geeignete Anwälte von Amtes wegen die Interessen der Tiere wahrnehmen". Es ist zu befürchten, dass diese übermässige Rechtsordnung bald auch die landwirtschaftlichen Nutztiere betreffen wird.

Diese Rechtsentwicklung ist zwiespältiger Natur. Einerseits werden gewisse Haustiere rechtlich besser gestellt und, bei Bedarf, nach emotionalen Werten beurteilt. Andererseits verzehren aber viele dieser Hunde und Katzen Futter - damit meine ich all die Büchsen und Beutel, die in ansprechender Aufmachung gekauft werden können -, das aus geschlachteten Nutztieren hergestellt worden ist. Damit wird den Tierfreunden Sand in die Augen gestreut! Als Bauer lebe ich täglich in einer Art Lebensgemeinschaft mit meinen Tieren. Dabei ist es eine Selbstverständlichkeit, dass ich meine Tiere achte, schätze und würdige und auch entsprechend gut behandle. Wenn alle Tierhalter und Tierfreunde diesem Grundsatz nachleben, ist diese übertriebene Rechtsordnung nicht nötig.

Das ist mein zweiter Grund, weshalb ich beide Volksinitiativen und auch die Parlamentarische Initiative Marty Dick ablehne.

Suter Marc F. · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion

Herr Freund, Sie haben für die SVP-Fraktion dargelegt, dass Sie im Schadenersatzfall bei einem Hund oder einem anderen Tier nur den Anschaffungswert ersetzen möchten - und selbst das stellen Sie auch noch infrage. Meine Frage: Wie würden Sie den Wert eines zum Blindenhund ausgebildeten Appenzellers - er kann aus Ausserrhoden kommen - veranschlagen? Sie wissen ja, die Ausbildung eines solchen Tieres kostet zwischen 10 000 und 15 000 Franken.

Freund Jakob · Nationalrat · Appenzell A.-Rh. · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Erstens möchte ich festhalten, dass ich in meinem Namen und nicht im Namen der SVP-Fraktion geredet habe.

Zweitens gibt es natürlich ähnliche Probleme der Abgrenzung, die so herangezogen werden können: Ist das Schosshündchen meines Nachbarn mehr wert als mein Appenzeller "Bless"? Dementsprechend müsste auch der Vergleich mit ausgebildeten Hunden gemacht werden.

Hollenstein Pia · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion

Herr Freund, es ist ja unbestritten, dass das Tierschutzgesetz von dieser Vorlage nicht betroffen ist. Das ist unbestritten. Sie haben argumentiert, dass Sie Angst hätten, dass dieses Gesetz Folgen auf die Handhabung der Nutztiere habe. Das war für Sie ganz klar ein Grund. Können Sie mir sagen, auf welchen Gesetzesartikel der Vorlage, die wir heute beraten, Sie Ihre Befürchtungen stützen? Auf welchen Artikel beziehen sich Ihre Befürchtungen?

Freund Jakob · Nationalrat · Appenzell A.-Rh. · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ich beziehe das auf die beiden Initiativen, bei denen nicht festgelegt ist, was nachher auf Gesetzesebene herauskommt.

Gadient Brigitta M. · Nationalrat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Wir haben heute über zwei Volksinitiativen für eine bessere Rechtsstellung der Tiere zu entscheiden, welche in der Verfassung festlegen wollen, dass Tiere keine Sachen sind, und welche entsprechende gesetzliche Anpassungen fordern. Diesen Initiativen steht auf Gesetzesebene eine Vorlage ohne Verfassungsänderung, aber mit dem gleichen Ziel gegenüber.

Die Initiativen sind eine Folge der unsäglichen und unverständlichen Ablehnung einer entsprechenden Vorlage im Jahre 1999 durch unseren Rat. Eine Verfassungsinitiative war damals die einzig mögliche sofortige Antwort auf diesen Entscheid. Ich habe mich denn auch persönlich für die Initiative "für eine bessere Rechtsstellung der Tiere" engagiert. Nachdem wir nun aber direkt eine entsprechende Gesetzesänderung auf dem Tisch haben, ist für mich klar, dass dies der richtige Weg ist. Eine Verfassungsänderung ist nicht nötig; die angestrebte Korrektur gehört auf die Gesetzesstufe, wo sie zudem auch differenzierter und schneller realisiert werden kann. Diese Gesetzesrevision ist aber zwingend und muss jetzt wirklich sofort erfolgen, sonst müsste doch der Weg der Verfassungsänderung beschritten werden. Erfolgt aber die Gesetzesrevision, soll - das kann ich Ihnen bereits ankündigen - die Initiative "für eine bessere Rechtsstellung der Tiere" zurückgezogen werden.

Es ist doch unhaltbar, dass Tiere nach der heute gültigen schweizerischen Gesetzgebung nach wie vor als Sachen gelten. Oder anders gesagt: Ein Tier ist nicht mehr wert als ein Kugelschreiber oder ein Stuhl. Wird es "beschädigt", so werden von der Haftpflichtversicherung für die "Reparatur" maximal die Anschaffungskosten übernommen. Einschlägige Erfahrungen mit dem Auto haben viele gemacht. Dass aber heute auch das Tier auf der gleichen Stufe steht und dass jemand, der ein Tier verletzt, sich nur wegen Sachbeschädigung strafbar macht, wissen und glauben viele nicht.

Betrachtet man die geschichtliche Entwicklung, so ist diese Regelung zwar durchaus verständlich. Unsere diesbezüglichen Rechtsbestimmungen stammen aus dem Jahre 1907. Insbesondere in den Städten gab es keine Haustiere im heutigen Umfang. Die gefühlsmässige Verbindung zwischen Mensch und Tier war wohl da, aber kaum öffentlich diskutiertes Thema.

Im praktischen Umgang mit Tieren hat sich dies schon seit längerer Zeit geändert. Gerade auch die Kreise, die berufsmässig mit Tieren umgehen, wie etwa unser Bauernstand, sind sich bewusst, dass eine gute Behandlung der Tiere auch für ihr Gedeihen und damit für ihre Leistung zentral ist. Auch Tiere verdienen gebührende Achtung.

Dass sich diese Einstellung gegenüber den Tieren heute glücklicherweise auch für die Haustiere bei einer grossen Mehrheit unserer Bevölkerung geändert hat, muss sich nun aber dringend auch in der rechtlichen Stellung der Tiere widerspiegeln. Es geht dabei nicht darum, dass man die Tiere vermenschlicht oder gar den Menschen gleichstellt. Aber das Tier soll und muss als lebendes und fühlendes Wesen, als Mitgeschöpf anerkannt werden. Seine Eigenarten sind im Recht zu berücksichtigen. So sollen, um noch einmal auf das erwähnte Beispiel zurückzukommen, bei einer Verletzung eben auch die Heilungskosten als Schaden geltend gemacht werden können.

Der Ständerat hat dieser nötigen und dringenden Gesetzesänderung bereits zugestimmt. Ich hoffe, dass auch der Nationalrat dieses Mal den Mut und die Einsicht zum richtigen Entscheid finden und dem gewandelten Volksempfinden gegenüber Tieren Rechnung tragen wird, denn es ist einfach klar: Ein Tier ist keine Sache - Punkt.

Siegrist Ulrich · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

In den beiden Voten von Herrn Glur und Herrn Freund wurden einige Fragen aufgeworfen, die es zu klären gilt. Ich spreche nicht über die beiden Volksinitiativen - wir empfehlen von der Kommission aus beide Initiativen zur Ablehnung -, sondern nur über die Parlamentarische Initiative.

1. Tier-Anwälte sind in dieser Version nicht vorgesehen.

2. Dass Heilungskosten zum Sachwert hinzugezählt werden müssen, ist normale Praxis; dass sie den ursprünglichen Sachwert übersteigen können, ergibt sich relativ rasch, wenn Sie den rohen Wert einer Katze mit dem Ansatz in der Rechnung des Tierarztes vergleichen. Dann brauchen Sie eben diesen Spielraum. Damit das aber nicht unbegrenzt ist, hat der Ständerat hier das Wort "angemessen" hereingenommen. Man kann also nicht unbegrenzt Heilungskosten geltend machen.

3. Die Abgrenzung zwischen Nutz- und Haustieren ist jetzt in diesem Text in jeder einzelnen Bestimmung wörtlich immer wieder enthalten.

4. Beim Affektionswert, der im Schadenersatzteil geltend gemacht werden kann, handelt es sich nicht um Genugtuung. Affektionswert im Rahmen von Schadenersatz ist etwas ganz anderes als Genugtuung. Es gilt die beiden Dinge auseinander zu halten; das hat auch der Ständerat so betont. Das sind für die Gerichte zwei grundlegend verschiedene Dinge. Der Affektionswert gehört zu einer Sache wie bei einem Bild oder bei Antiquitäten. Die Genugtuung dagegen ist ein Entgelt für die seelische Verletzung eines Menschen. Im vorliegenden Fall handelt es sich also nicht um Genugtuung. Ich bitte Sie, die beiden Dinge auseinander zu halten.

5. Im Übrigen ist es nicht so, dass wir damit neues Recht einführen, sondern wir korrigieren bisheriges Recht, das mit der Lebensrealität nicht übereinstimmt.

Metzler Ruth · BR-F · Bundesrat · Appenzell I.-Rh.

Ich kann mich persönlich dem engagierten Votum von Frau Gadient anschliessen, und ich kann auch darauf hinweisen, dass der Bundesrat in all seinen bisherigen Stellungnahmen zu den verschiedenen Parlamentarischen Initiativen immer wieder hervorgehoben hat, dass er anerkennt, dass sich das Volksempfinden gegenüber den Tieren gewandelt hat und dass die Rechtsstellung der Tiere entsprechend zu verbessern ist.

Ich darf auch feststellen, dass bei der Parlamentarischen Initiative Marty Dick der Ständerat bei allen wichtigen Punkten die Kritik berücksichtigt hat, die der Bundesrat zu den früheren Revisionsvorschlägen formuliert hatte. Dies ist ein Grund mehr, dass der Bundesrat die vorgeschlagene Gesetzesrevision begrüsst.

Ich möchte auch betonen, dass sich die Befürchtung, die Vorlage könnte zu einer Vermenschlichung der Tiere führen, bei näherer Betrachtung der vorgeschlagenen neuen Regelung wirklich als unbegründet erweist. Die neue Regelung geht zwar davon aus und hält auch ausdrücklich fest, dass Tiere rechtlich nicht mehr als Sachen zu betrachten sind. Sie sind aber doch insoweit als Sachen zu behandeln, als für sie keine Sondernormen bestehen, und wenn Sie nun die einzelnen vorgeschlagenen Bestimmungen anschauen, können Sie auch leicht feststellen, dass keine Gefahr besteht, dass Tiere in unserem Rechtssystem plötzlich als Menschen oder menschenähnliche Wesen gelten.

Herrn Scheurer Rémy möchte ich noch antworten, dass ich Vertrauen in die Gerichte habe. Die Richter können im Einzelfall beurteilen, ob der Affektionswert oder der wirtschaftliche Nutzwert überwiegt, und auch betreffend den anderen Voten, die in diese Richtung gingen, muss ich sagen: Wir werden und wir wollen mit dieser Regelung sicher keine amerikanischen Verhältnisse haben.

Nun noch zu den Volksinitiativen: Der Bundesrat hat in der Botschaft festgehalten, dass wir das Grundanliegen, das den Initiativen zugrunde liegt, teilen. Bei beiden Initiativen wird die genaue Festlegung der Rechtsstellung der Tiere dem Gesetzgeber übertragen. Die eine Initiative, "Tiere sind keine Sachen!", ist lediglich insofern präziser, als sie vorsieht, dass zur Vertretung der Rechte der Tiere geeignete Anwälte eingesetzt werden sollen. Das ist eine klare Vorgabe an den Gesetzgeber. Der Bundesrat ist mit den Volksinitiativen aber insofern nicht einig, auf welcher Stufe die Regelung geschehen soll. Wir unterstützen das Anliegen, wollen aber nicht eine Regelung in der Bundesverfassung, sondern eine Regelung auf Gesetzesstufe durch den Gesetzgeber.

Was die TierAnwälte betrifft, so ist dies ein Punkt, der im Weiteren ganz klar nicht in die Bundesverfassung gehört. Es handelt sich um eine Bestimmung, welche sich mit der Organisation des Vollzuges befasst, und das soll den Kantonen überlassen werden. Es steht den Kantonen bereits jetzt frei, eine solche Institution zu schaffen. Dass dies je nach Vollzugssituation eine durchaus geeignete Lösung sein kann, zeigt auch das Beispiel des Kantons Zürich.

Ich bitte Sie also, die beiden Volksinitiativen abzulehnen und die Parlamentarische Initiative Marty Dick gutzuheissen.

Maury Pasquier Liliane · P-F · Nationalrat · Genf · Sozialdemokratische Fraktion

01.028

Eintreten ist obligatorisch

L'entrée en matière est acquise de plein droit

1. Bundesbeschluss zur Volksinitiative "für eine bessere Rechtsstellung der Tiere (Tier-Initiative)"

1. Arrêté fédéral concernant l'initiative populaire "pour un meilleur statut juridique des animaux (Initiative pour les animaux)"

Detailberatung - Examen de détail

Titel und Ingress, Art. 1, 2

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Titre et préambule, art. 1, 2

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Abstimmung

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für Annahme des Entwurfes .... 112 Stimmen

Dagegen .... 1 Stimme

Verfahrensbeitrag

2. Bundesbeschluss zur Volksinitiative "Tiere sind keine Sachen!"

2. Arrêté fédéral concernant l'initiative populaire "Les animaux ne sont pas des choses!"

Detailberatung - Examen de détail

Titel und Ingress, Art. 1, 2

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Titre et préambule, art. 1, 2

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Abstimmung

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für Annahme des Entwurfes .... 107 Stimmen

Dagegen .... 3 Stimmen

Verfahrensbeitrag

99.467

Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen

L'entrée en matière est décidée sans opposition

Zivilgesetzbuch, Obligationenrecht, Strafgesetzbuch, Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (Grundsatzartikel "Tiere")

Code civil, Code des obligations, Code pénal, loi fédérale sur la poursuite pour dettes et la faillite (article de principe "Animaux")

Detailberatung - Examen de détail

Titel und Ingress, Ziff. I-V

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Titre et préambule, ch. I-V

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Abstimmung

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für Annahme des Entwurfes .... 96 Stimmen

Dagegen .... 11 Stimmen

Schluss der Sitzung um 13.00 Uhr

La séance est levée à 13 h 00