25.085
Loi sur l’approvisionnement du pays. Modification
Engler Stefan · P-M · Conseil des Etats · Grisons · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Bundesgesetz über die wirtschaftliche Landesversorgung
Loi fédérale sur l'approvisionnement économique du pays
Art. 16 Abs. 5
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Art. 16 al. 5
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Zopfi Mathias · Mit-M · Conseil des Etats · Glaris · Groupe des VERT-E-S
Nachdem der Nationalrat gestern alle Differenzen ausser einer bereinigt hat, verbleibt nur noch die Differenz bei Artikel 16 Absatz 5 verbunden mit Artikel 21 Absatz 2 des Landesversorgungsgesetzes. Hier hat der Nationalrat beschlossen festzuhalten, und dies mit 122 zu 64 Stimmen recht deutlich. Es geht in diesem Artikel um die Garantiebeiträge für Reis aus inländischer Reisproduktion. Sie erinnern sich, dass wir in der letzten Runde hierzu einen Einzelantrag Hegglin Peter hatten, der im Rat mit 25 zu 20 Stimmen abgelehnt worden ist.
Ihre Kommission hat heute Morgen aufgrund dieser Ausgangslage beraten, und ich kann es vorwegnehmen: Die Mehrheit schlägt Ihnen vor, sich hier dem Nationalrat anzuschliessen. Letztlich sind die Garantiefondsbeiträge auf Reis für die Landesversorgung, wie ich bereits in der letzten Runde gesagt habe, nicht von grosser oder von praktisch gar keiner Relevanz. Es handelt sich um ungefähr 14 Produzenten, die davon betroffen sind, und um Einnahmen in den Garantiefonds von ungefähr 20 000 Franken. Der Bundesrat hat eigentlich ausschliesslich aus einem Grund diese Regel beantragt, nämlich, um bei den Reisimporten die WTO-Konformität herzustellen. Weil der Reis zollfrei in die Schweiz eingeführt werden kann, wird die Abgabe, die im Moment nur auf den importierten Reis und nicht auf den relativ tiefen Anteil Schweizer Reis - wir reden hier von 1, 2 Prozent - erhoben wird, als eine zollähnliche Abgabe betrachtet. Dies führt, wie ich bereits in der letzten Runde gesagt habe, zu Problemen mit den WTO-Kontingenten.
Die Kommission ist aber der Meinung, dass diese Situation hauptsächlich aus zwei Gründen so gelöst werden muss, dass auf den Reis weiterhin keine Abgaben bezahlt werden, wie es auch der Nationalrat möchte. Erstens befürchtet man, dass auch in anderen Bereichen der Nahrungsmittelversorgung oder der Nahrungsmittelproduktion nicht WTO-konforme Zustände vorhanden sein könnten, was dazu führen würde, dass man in der gleichen Logik auch in den dortigen Fällen eine Abgabe erheben würde. Dies wird als nicht opportun betrachtet. Auch wenn der Bundesrat das in dieser Vorlage noch nicht tut, fürchtet man quasi, dass es künftig aus den gleichen Gründen ein Thema werden könnte. Zweitens ist, wie ich bereits gesagt habe, die Abgabe für die Landesversorgung nicht von Relevanz.
Was ebenfalls diskutiert wurde, aber wahrscheinlich nicht das stärkste Argument ist, ist die Bürokratie, die mit diesen Beiträgen verbunden ist. Ich habe es Ihnen gesagt, es geht - Wissensstand heute - um 14 Produzenten in der Schweiz. Das würde bedeuten, dass 14 Rechnungen zusätzlich verschickt würden - bei ungefähr 25 000 Rechnungen und 3000 Mahnungen, die pro Jahr verschickt werden. Dies sind also vernachlässigbar wenige.
Insgesamt ist die Kommission aber der Ansicht, dass die Argumente, dem Nationalrat zu folgen, überwiegen. Dies gilt insbesondere auch deshalb, weil es hier um die letzte Differenz geht, der Nationalrat in den anderen Fällen dem Ständerat gefolgt ist und damit auch diese Differenz noch geschlossen werden kann. Die Kommission ist mit 8 zu 4 Stimmen dieser Meinung. Es wurde aber von den vier Kolleginnen und Kollegen, die anderer Meinung waren, kein Minderheitsantrag eingereicht. Falls der Bundesrat an seinem Entwurf festhält, wird es dennoch eine Abstimmung geben.
Ich ersuche Sie im Namen der Kommission, hier für die Fassung des Nationalrates zu stimmen.
Parmelin Guy · BPR-M · Conseil fédéral · Vaud
Le rapporteur a expliqué que la majorité de la commission souhaite suivre le Conseil national, ce qui a pour implication que l'interdiction de taxer la production indigène des denrées alimentaires avec des contributions au fonds de garantie devrait être maintenue dans son intégralité.
Je tiens néanmoins à rappeler les risques qui sont liés à la décision du Conseil national. Tant que cet article restera en vigueur, des conflits potentiels en matière de droit commercial international persisteront et, de cette manière, vous acceptez qu'il puisse y avoir un problème avec d'autres pays membres et que nous pourrions être inclus dans un processus de règlement des différends. À cela s'ajoute avant tout, aussi, le risque d'une atteinte à la réputation. Nous savons que le cadre juridique élaboré par la communauté internationale est sous forte pression. Il est ainsi important que la Suisse, un petit pays avec une forte puissance économique, s'engage en faveur des principes de l'état de droit.
J'aimerais quand même rappeler encore de quoi il s'agit : 14 factures à envoyer, éventuellement 14 rappels, alors que la coopérative Réservesuisse envoie chaque année 25 000 factures et 6000 rappels. En matière de charge bureaucratique supplémentaire, comme je l'ai entendu au Conseil national, cela fait doucement rigoler.
C'est une décision éminemment politique, je vous invite, parce que je suis obligé en tant que représentant du Conseil fédéral de tenter de faire respecter le droit international, à soutenir le projet du Conseil fédéral.
Vote
Präsident (Engler Stefan, Präsident): Die Abstimmung gilt auch für Artikel 21 Absatz 2.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Kommission ... 33 Stimmen
Für den Antrag des Bundesrates ... 6 Stimmen
(1 Enthaltung)
Engler Stefan · P-M · Conseil des Etats · Grisons · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Art. 21 Abs. 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Art. 21 al. 2
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Präsident (Engler Stefan, Präsident): Das Geschäft ist bereit für die Schlussabstimmung.