24.318
Pour une protection des jeunes mamans d'enfants adoptés
Page Pierre-André · P-M · Conseil national · Fribourg · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Antrag der Mehrheit
Der Initiative keine Folge geben
Antrag der Minderheit
(Schneider Meret, Arslan, Dandrès, Flach, Funiciello, Jaccoud, Locher, Schmezer)
Der Initiative Folge geben
Proposition de la majorité
Ne pas donner suite à l'initiative
Proposition de la minorité
(Schneider Meret, Arslan, Dandrès, Flach, Funiciello, Jaccoud, Locher, Schmezer)
Donner suite à l'initiative
Le président (Page Pierre-André, président): Vous avez reçu un rapport écrit de la commission.
Schneider Meret · Mit-F · Conseil national · Zurich · Groupe des VERT-E-S
Um ein Hauptargument vorwegzunehmen: Nein, es geht nicht darum, Adoptivmütter und biologische Mütter gleichzusetzen, sondern darum, jede Form der Mutterschaft wertzuschätzen und der Situation der Mutter Rechnung zu tragen.
Im Bundesrecht ist festgelegt, dass Arbeitgebende das Arbeitsverhältnis mit einer Arbeitnehmerin während deren Schwangerschaft und in den 16 Wochen nach der Niederkunft nicht kündigen dürfen. Dies gibt Sicherheit und sorgt dafür, dass sich Mütter in der Zeit nach der Geburt nicht zusätzlich um einen möglichen Verlust des Arbeitsplatzes und damit um ihre finanzielle Zukunft Sorgen machen müssen.
Selbstverständlich befindet sich eine Adoptivmutter nach der Adoption in einer körperlich ganz anderen Situation als eine biologische Mutter, das versteht sich von selbst. Adoptivmütter übernehmen jedoch eine vergleichbare Verantwortung wie biologische Mütter, und im Fall einer Adoption ist die Anfangsphase für den Aufbau einer sicheren Bindung zwischen Mutter und Kind entscheidend. Diese Bindung ist für das emotionale und psychologische Wohlbefinden des Kindes fundamental. Wenn eine Mutter Angst hat, ihren Arbeitsplatz zu verlieren, kann das Stress verursachen und mit negativen Folgen für ihre Gesundheit und jene des Kindes verbunden sein. Aus dieser Perspektive ist der Kündigungsschutz absolut angebracht, da auch Adoptivmütter in solchen Situationen vom Stress eines möglichen Arbeitsplatzverlustes entbunden und entlastet werden sollen.
Die Fragen, die sich hier stellen, sind erstens, ob es einen Handlungsbedarf gibt, und zweitens, ob ein Kündigungsschutz für Adoptivmütter negative Konsequenzen hätte.
Die erste Frage kann mit Ja beantwortet werden, da der Kanton Tessin diese Initiative nicht ohne Grund lanciert hat und sich eine grosse Mehrheit des Tessiner Kantonsparlamentes dafür ausgesprochen hat. Adoptivmütter stehen in gewissen Bereichen vor denselben Herausforderungen wie biologische Mütter. Der Aufbau der Beziehung zum Kind bedeutet eine intensive Zeit und stellt eine grosse Herausforderung dar, unabhängig vom Alter des Adoptivkindes. Im Hinblick auf diese Phase der Bindung zum Kind ist es entscheidend, genügend Zeit und Ressourcen zur Verfügung zu haben. Adoptivkinder werden oft in eine neue Umgebung integriert, auch wenn zuvor ein Pflegeverhältnis bestand. Der Kündigungsschutz würde Planungssicherheit für Familien bieten, und ein gesicherter Arbeitsplatz garantiert finanzielle und auch emotionale Stabilität.
Die zweite Frage nach den negativen Konsequenzen kann klar mit Nein beantwortet werden. Dass einer Adoptivmutter in dieser relativ kurzen, sensiblen Zeit nicht gekündigt werden darf, ist für die Unternehmen und die Arbeitgebenden mehr als verkraftbar. Es liegt sogar im Interesse der Unternehmen und ihrer Wettbewerbsfähigkeit. Denn Unternehmen, die eine inklusive Beschäftigungspolitik verfolgen, reduzieren die Fluktuation, wodurch sich auch die Kontinuität im Betrieb verbessert. Ausserdem, seien wir realistisch: Angesichts der sehr geringen Zahl der Adoptionen in der Schweiz wären die Fälle, in denen ein Unternehmen einer Mitarbeitenden kündigen möchte, dies aber aufgrund des Kündigungsschutzes nicht kann, an einer Hand abzählbar.
Die Interessenabwägung führt daher zu einem klaren Schluss. Die finanzielle und psychische Stabilität von Frauen, die Adoptivmutter werden, hat eine grosse Auswirkung auf eine gelingende Mutter-Kind-Beziehung und steht den ganz seltenen Fällen gegenüber, in denen ein Unternehmen eine Frau während des Kündigungsschutzes entlassen will. In meinen Augen ist klar, was hier stärker zu gewichten ist.
Ich bitte Sie daher, meine Minderheit und damit die Standesinitiative zu unterstützen.
Fehr Düsel Nina · Mit-F · Conseil national · Zurich · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Mit dieser Standesinitiative aus dem Kanton Tessin sollen Adoptivmütter und leibliche Mütter gleichgestellt werden, und die Kündigungsfrist soll entsprechend angepasst werden. Durch diese parlamentarische Initiative wird die Einführung eines Adoptivurlaubs oder besser gesagt eines Kündigungsschutzes gefordert. Es gibt zwar keine gesicherten Daten über die Anzahl Entlassungen von Adoptivmüttern, aber man möchte Familien mit Adoptivkindern die gleichen Rechte einräumen wie Familien mit leiblichen Kindern.
Nachdem der Ständerat in der Wintersession 2025 mit 22 zu 21 Stimmen bei 1 Enthaltung sehr knapp Folge gegeben hatte, haben wir die Initiative im Mai 2026 auch in der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates diskutiert. Wir haben mit 14 zu 9 Stimmen beantragt, ihr keine Folge zu geben.
Die Gründe der Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates sind die folgenden. Der Mutterschutz ist in Artikel 336 Absatz 2 des Obligationenrechts geregelt. Während der Schwangerschaft und in den 16 Wochen nach der Niederkunft darf der Arbeitnehmerin nicht gekündigt werden. Dies zielt auf einen umfassenden Schutz der schwangeren und stillenden Mutter ab. Insofern ist die Ausgangslage nicht mit jener bei einer Adoption vergleichbar. Die Gleichstellung durch diese Standesinitiative könnte sogar zu einer neuen Ungleichheit führen, da nicht nachvollziehbar wäre, wieso der andere Elternteil bei einer Adoption nicht auch Kündigungsschutz hätte. Auch werden vor allem die administrativen Hürden bei einer Adoption viel eher bemängelt als ein nötiger Kündigungsschutz.
Bei einer Adoption sind die Kinder oft älter und benötigen nicht die gleich intensive Betreuung. Adoptionseltern haben bereits Anspruch auf einen zweiwöchigen Adoptionsurlaub, wodurch der besonderen Situation Rechnung getragen wird.
Eine Minderheit der Kommission beantragt, der Initiative Folge zu geben. Sie argumentiert, dass der Adoptionsprozess sehr langwierig sei und man die Adoptivmütter gleichstellen solle. Die Ankunft eines Kindes habe in jedem Fall Auswirkungen auf das Berufsleben.
Die Mehrheit der Kommission sah, wie erwähnt, keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Der Gesundheitsschutz der Mutter nach der Geburt stehe bei diesem Kündigungsschutz nicht im Vordergrund. Bei einer Adoption sei die Ausgangslage anders. Der Beziehungsaufbau finde zudem während Jahren statt.
Die Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates beantragt somit, der Standesinitiative keine Folge zu geben.
Vote
Le président (Page Pierre-André, président): La majorité de la commission propose de ne pas donner suite à l'initiative. Une minorité Schneider Meret propose d'y donner suite.
Abstimmung - Vote
Für Folgegeben ... 112 Stimmen
Dagegen ... 68 Stimmen
(11 Enthaltungen)