26.007
Budget 2026. Supplément I
Herzog Eva · Mit-F · Conseil des Etats · Bâle-Ville · Groupe socialiste
Der Bundesrat beantragt vier Nachtragskredite für das laufende Jahr im Umfang von 98 Millionen Franken. Der Grossteil dieser Mittel entfällt auf die EU-Programme für Forschung und Innovation. Im Rahmen der Verhandlungen über das Paket Schweiz-EU haben die Schweiz und die EU am 10. November 2025 das EU-Programmabkommen unterzeichnet, das die Beteiligung der Schweiz am Horizon-Paket regelt. Für die Teilnahme an den Programmen Horizon Europe, Euratom und Digital Europe sowie an der Forschungsinfrastruktur Iter entrichtet die Schweiz einen Pflichtbeitrag. Aus verschiedenen Gründen, insbesondere der Erhöhung des Budgets der Forschungsprogramme, der Währungskursentwicklung und einer Reserve für höhere Beitragsschlüssel, wird gegenüber dem Voranschlag 2026 ein Nachtragskredit von 67,3 Millionen Franken erforderlich.
Weiter beantragt der Bundesrat 7,6 Millionen Franken für die Europäische Weltraumorganisation (ESA). Die Schweiz ist Gründungsmitglied der ESA. Der ESA-Rat hat auf Ministerebene Ende 2022 die Pflichtbeiträge der Mitgliedsländer erhöht; für die Schweiz ergeben sich daraus für 2026 zusätzliche 2,6 Millionen Franken. Zudem beteiligt sich die Schweiz mit 5 Millionen Franken am ESA-Programm "European Resilience from Space", womit die Kosten im Jahr 2026 insgesamt um 7,6 Millionen Franken steigen.
Ein Nachtragskredit von 19,9 Millionen Franken ist für die Abgeltung an die SBB Cargo AG für den sogenannten Einzelwagenladungsverkehr vorgesehen. Ziel ist, dass die SBB Cargo AG diesen mittelfristig eigenwirtschaftlich betreibt. Um dies zu erreichen, sollen die Zahlungen neu degressiv statt linear erfolgen. Über die Jahre 2026 bis 2029 bleibt das gesamte Fördervolumen unverändert, für das laufende Jahr ist jedoch ein Nachtrag erforderlich.
Der vierte Nachtrag betrifft den Autoverlad: Im Voranschlag 2026 sind bisher nur Betriebsbeiträge für den Autoverlad an der Furka vorgesehen. Das Parlament misst jedoch auch dem Autoverlad am Simplon nationale Bedeutung zu. Neu übernimmt der Bund die entsprechenden Kosten von rund 2,35 Millionen Franken und entlastet damit den Kanton Wallis. Dazu kommen Mehrkosten beim Rollmaterial für den Autoverlad an der Furka, es sind rund 0,8 Millionen Franken.
Von den Nachtragskrediten werden 28,1 Millionen Franken kompensiert. Der Bundesrat hat zudem Kreditübertragungen von 14,5 Millionen Franken vorgenommen. Insgesamt wird der Bundeshaushalt im Jahr 2026 um 84,4 Millionen Franken zusätzlich belastet.
Ihre Kommission hat sich an ihrer Sitzung vom 18. Mai 2026 über die Arbeiten ihrer zuständigen Subkommission und deren Schlussfolgerungen informieren lassen. Die Fragen und die Kritik der Kommission konzentrierten sich auf den Kredit für die Teilnahme an den EU-Forschungsprogrammen. Auch wenn die Kommission letztlich beantragt, diesen Nachtragskredit zu genehmigen, wünscht sie sich dennoch, dass sich eine solche Situation nicht wiederholt, sondern dass die entsprechenden Elemente künftig bereits in den Budgetprozess, allenfalls über eine Nachmeldung, aufgenommen werden und das Instrument des Nachtrags nicht angewendet werden muss.
Die Kommission hat in diesem Zusammenhang eine Änderung vorgenommen. Der Nachtragskredit für die EU-Forschungsprogramme enthält auch eine Reserve von 9 Millionen Franken für allfällige Mehrkosten im Zusammenhang mit dem definitiven Beitragsschlüssel der Schweiz, der von der Entwicklung des BIP abhängt. Da dieser Beitragsschlüssel mittlerweile bekannt ist, besteht das Risiko von Mehrkosten nicht mehr, weshalb die Reserve hinfällig ist. Die Kommission hat daher einstimmig den Antrag angenommen, den Kredit auf 58,3 Millionen Franken zu kürzen. Einen Antrag, den gesamten Nachtragskredit zu streichen, hat sie mit 10 zu 1 Stimmen abgelehnt. Sie sehen auf der Fahne, dass diesbezüglich ein Minderheitsantrag eingereicht wurde. Die Minderheit wird ihre Position noch selber begründen.
Die FK-S hat sich ferner mit dem Währungsrisikomanagement des Bundes befasst. Ein Teil der Kommission ist der Auffassung, dem Bund entgehen dadurch, dass er sich zu sehr gegen Wechselkursrisiken absichern will, Gewinnchancen, die sich durch den starken Schweizerfranken eröffnen. Die Kommission wird sich an einer ihrer nächsten Sitzungen eingehend mit diesem Thema befassen.
Damit schliesse ich mit nochmaligem Dank an Bundesrätin Karin Keller-Sutter und die Mitarbeitenden aus der Verwaltung dafür, dass sie uns Rede und Antwort gestanden sind, und danke nochmals dem Sekretariat für die Begleitung.
Keller-Sutter Karin · BR-F · Conseil fédéral · St-Gall
Ich äussere mich kurz zu den vier Nachtragskrediten im Umfang von 98 Millionen Franken. Diese betreffen einerseits das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI), andererseits das Bundesamt für Verkehr (BAV).
Der grösste Nachtragskredit betrifft die EU-Forschungsprogramme, es sind 67,3 Millionen Franken. Sie wissen, dass die Schweiz und die EU am 10. November 2025 das EU-Programmabkommen unterzeichnet haben, womit das Abkommen vorläufig angewendet wird. Die EU stellt der Schweiz jeweils bis zum 16. April des laufenden Jahres eine Rechnung über den gesamten Pflichtbeitrag. Die EU hat im Dezember 2025 das Budget 2026 für die Forschungsprogramme gegenüber der Planung erhöht. Dies führt zu Zusatzkosten für die Schweiz. Im Nachtrag enthalten sind zudem Währungskosten sowie eine Reserve von 9,7 Millionen Franken. Unterdessen ist die Rechnung der EU eingetroffen. Demnach könnte der Nachtrag um 9 Millionen auf 58,3 Millionen Franken reduziert werden. Dies ist in der Kommission und auch im Nationalrat erfolgt. Die weiteren Nachtragskredite betreffen die Europäische Weltraumorganisation, die Abgeltungen und Investitionsbeiträge für den Einzelwagenladungsverkehr und den Autoverlad.
Zusammenfassend belaufen sich die Nachtragskredite auf 98 Millionen Franken. Sie werden teilweise kompensiert. Berücksichtigt man zusätzlich die vom Bundesrat vorgenommenen Kreditübertragungen aus dem Vorjahr sowie den Nachtrag Ia zur Unterstützung der Opfer von Crans-Montana, belaufen sich die Mehrausgaben für das Jahr 2026 - das ist die erste Tranche - auf rund 99 Millionen Franken.
Das vom Parlament verabschiedete Budget 2026 weist einen strukturellen Überschuss von 84 Millionen Franken auf. Allerdings sind während der Budgetumsetzung auch Nachträge möglich, sofern sie die erwarteten Kreditreste nicht überschreiten. Die Einhaltung dieser Vorgabe ist für den vorliegenden Nachtrag gewährleistet. Im Durchschnitt belaufen sich die Kreditreste auf 1,7 Milliarden Franken.
Engler Stefan · P-M · Conseil des Etats · Grisons · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
1. Voranschlag der Verwaltungseinheiten
1. Budget des unités administratives
Eintreten ist obligatorisch
L'entrée en matière est acquise de plein droit
Detailberatung - Discussion par article
Sofern nichts anderes vermerkt ist:
- beantragt die Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates;
- stimmt der Rat den Anträgen der Kommission zu.
Sauf indication contraire :
- la commission propose d'adhérer à la décision du Conseil national ;
- le conseil adhère aux propositions de la commission.
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Département de l'économie, de la formation et de la recherche
750 Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation
750 Secrétariat d'État à la formation, à la recherche et à l'innovation
Antrag der Mehrheit
A231.0276 EU-Forschungsprogramme
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Antrag der Minderheit
(Friedli Esther)
A231.0276 EU-Forschungsprogramme
Streichen
Proposition de la majorité
A231.0276 Programmes de recherche de l'UE
Adhérer à la décision du Conseil national
Proposition de la minorité
(Friedli Esther)
A231.0276 Programmes de recherche de l'UE
Biffer
Friedli Esther · Mit-F · Conseil des Etats · St-Gall · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Wir sind hier beim Nachtrag I zum Voranschlag 2026. Sie erlauben mir den Hinweis: Es war ziemlich genau vor einem Jahr, als wir beim Nachtrag I auch schon eine Diskussion über Horizon geführt haben; wie Sie wissen, war die Schweiz vorübergehend nicht dabei. Im Jahr 2020 hatten wir hier einen Verpflichtungskredit für die Teilnahme am Horizon-Paket von 5,42 Milliarden Franken beschlossen. In den Jahren 2021 bis 2024 wurden 2,65 Milliarden Franken für die Übergangsmassnahmen in der Schweiz ausgegeben. Seit dem Jahr 2025 ist die Schweiz wieder bei Horizon dabei, und ziemlich genau vor einem Jahr haben wir im Nachtrag I eben 1666 Millionen Franken gesprochen. Gemäss der Rechnung 2025 sind 637,4 Millionen Franken gebraucht worden; es gibt also in der Rechnung 2025 für den Pflichtbeitrag einen Kreditrest.
Wenn man den Pflichtbeitrag und die Übergangsmassnahmen zusammenrechnet, haben wir im Jahr 2025 für den Forschungsplatz Schweiz und das Horizon-Paket über 1 Milliarde Franken respektive 1118 Millionen Franken ausgegeben. Im Voranschlag 2026 sind 629 Millionen Franken für den Pflichtbeitrag und 300 Millionen Franken für Übergangsmassnahmen budgetiert - erneut über 1 Milliarde Franken. Nun kommt noch ein Nachtrag von 67,3 Millionen Franken. Gemäss unseren Informationen, das hat die Kommissionssprecherin gesagt, wusste der Bundesrat bereits im November 2025, dass die EU die Beiträge, die sie von den Ländern verlangt, für Horizon 2026 erhöht. Es ist sehr störend, dass der Bundesrat unsere Kommission und auch unseren Rat nicht über diese Vorgänge informiert hat. Faktisch geht es jetzt um die 39,4 Millionen Franken, um die der Pflichtbeitrag erhöht wurde und die fehlen. Wenn man den Betrag den Kreditresten gegenüberstellt, sieht man, dass man ihn eigentlich dort verrechnen könnte.
Ein weiterer Punkt, der mich sehr stört - das hat die Kommissionssprecherin auch angesprochen -, ist das Thema Währungsreserven. Hier ist ein Betrag von 18,2 Millionen Franken eingebucht, den wir eigentlich "nur" verloren haben respektive mehr ausgeben müssen, weil die Umrechnung quasi am falschen Tag gemacht wurde. Denn im Budget wurde ein Eurokurs von 0,9 Franken gewählt, und dann hat man bei 0,93 Franken abgeschlossen.
Wir hatten über die Währungsabsicherung eine intensive Diskussion in der Kommission. Eigentlich macht eine Währungsabsicherung nur Sinn, wenn die Währungen tendenziell steigen. Doch gerade beim Dollar und vor allem beim Euro haben wir seit Jahren eine sinkende Tendenz. Ich störe mich sehr daran, dass wir Mehrkosten von fast 20 Millionen Franken für eine falsche Währungsabsicherung vorsehen.
Zum Schluss noch: Wir haben uns in der Kommission die Frage gestellt, ob eigentlich alle Kredite gebraucht werden. Gemäss der Verwaltung werden im Durchschnitt 4 Prozent des Budgets respektive der Projektkosten im Bereich von Horizon nicht benötigt. Wenn man das auf den Parlamentsbeschluss vom Dezember 2020 anwendet, rechnet man mit 800 Millionen Franken, die übrig bleiben. Vor diesem Hintergrund beantrage ich Ihnen, dass wir den Betrag von 67,3 Millionen respektive jetzt noch 58,3 Millionen Franken, der sich aus der Erhöhung des Pflichtbeitrags und der Währungsabsicherung ergibt, nicht gewähren und dass dieser Betrag, wenn schon, irgendwo bei der Milliarde Franken, die das Gesamtbudget für das Jahr 2026 umfasst, eingespart werden muss.
Herzog Eva · Mit-F · Conseil des Etats · Bâle-Ville · Groupe socialiste
Vielleicht noch zur Ergänzung: Das Forschungsprogramm Horizon, seine Verrechnung sowie die Übergangsmassnahmen beschäftigen uns nun schon einige Jahre. Wir hatten uns, glaube ich, alle nicht gewünscht, dass das so kompliziert wird. Wir konnten zuerst nicht an Horizon teilnehmen, und der Bundesrat hat dann Übergangsmassnahmen beschlossen, die aus schweizerischen Mitteln finanziert wurden. Was ich in diesem Zusammenhang entscheidend finde: Man kann nicht einfach einzelne Jahre herauspicken. Denn als wir bei Horizon nicht dabei waren, wurde zum Teil weniger Geld ausgegeben. Den Verpflichtungskredit hatten wir aber gesprochen, dieser war im Budget eingestellt, und dadurch entstanden zu Beginn Kreditreste. Dann traten die Übergangsmassnahmen in Kraft, und jetzt sind wir wieder bei Horizon dabei. Deshalb gab es Jahre mit tieferen Beiträgen und Jahre mit viel höheren Beiträgen. Was ich entscheidend finde - danach wurde in unserer Kommission gefragt, und dies wurde uns von der Verwaltung so bestätigt -, ist, dass der Verpflichtungskredit insgesamt nicht überschritten wird. Ich glaube, das ist das wirklich Wichtige, denn das haben wir hier im Rat beschlossen.
Und noch etwas: Früher hiess es immer - offenbar ist es auch jetzt wieder so -, dass die Schweiz verglichen mit dem, was sie für Horizon bezahlt, eigentlich mehr herausholt. Man muss sich ja um die Projekte bewerben, und offenbar macht die Schweiz das gut, die Qualität ihrer Eingaben ist gut. Wir profitieren also sowieso von diesem Forschungsprogramm, und als Land profitieren wir auch noch speziell davon.
Was die Währungsrisiken angeht, so bin ich sicher, dass die Frau Bundesrätin noch etwas dazu sagen wird. Das ist kein Problem von Horizon, sondern die allgemeine Art und Weise, wie der Bundesrat gemäss Verordnung vorgeht und dies handhabt. Es wird im Moment so gemacht, wie es vorgeschrieben ist, und dies nicht nur beim Verpflichtungskredit für Horizon. Die Finanzkommission interessiert sich für dieses Thema, wir werden es in einer unserer nächsten Sitzungen nochmals prüfen.
Keller-Sutter Karin · BR-F · Conseil fédéral · St-Gall
Ich möchte Sie bitten, den Antrag der Minderheit Friedli Esther abzulehnen und der Mehrheit zu folgen.
Die Schweiz und die EU haben am 10. November 2025 das EU-Programmabkommen unterzeichnet. Seither ist die Schweiz an das Horizon-Paket assoziiert und leistet dafür einen Pflichtbeitrag. Der Pflichtbeitrag der Schweiz steht im gleichen Verhältnis zum Programmbudget der EU wie das aktuelle BIP der Schweiz zu jenem der EU. Entsprechend kann der Pflichtbeitrag jährlich leicht tiefer oder höher ausfallen als geplant. Für den Schweizer Pflichtbeitrag 2026 ergibt sich ein grösserer Mehrbedarf, vor allem, weil die EU das Budget für die Forschungsprogramme erhöht hat. Es ist davon auszugehen, dass dieses Budget in den Folgejahren auch noch weiter erhöht wird. Die in unserem Budget 2026 eingestellten Mittel für unseren Pflichtbeitrag reichen nicht aus. Wir benötigen daher diesen Nachtragskredit.
Es wurde die Frage gestellt, ob man nicht eine Nachmeldung hätte machen können. Das Finanzdepartement hat erst Anfang Dezember 2025 erfahren, dass dieser Beitrag fällig wird. Das war für eine Nachmeldung im Budget 2026 zu spät.
Ohne den Nachtragskredit kann die Schweiz ihrer vertraglichen Verpflichtung gegenüber der EU nicht nachkommen, und wir riskieren damit den Ausschluss aus Horizon. Ich erinnere daran, dass wir trotz Nachtragskredit den vom Parlament im Dezember 2020 für die Teilnahme am Horizon-Paket bis Ende 2027 gesprochenen Gesamtbetrag nicht überschreiten. Ich bitte Sie somit, dem Nachtragskredit zuzustimmen.
Frau Herzog hat mich noch gebeten, etwas zur Währungsabsicherung zu sagen. Das ist eine Praxis, die in der Verordnung über den Finanz- und Lastenausgleich festgehalten ist. In den letzten zwanzig Jahren lagen die Opportunitätskosten bei 13 Millionen Franken pro Jahr. Man kann das schon ändern - Sie haben ja in Aussicht gestellt, dass Sie darüber diskutieren wollen -, aber es kann in beide Richtungen gehen. Es geht darum, dass die Ämter und die Departemente zuverlässig budgetieren können und dass sie nicht plötzlich aufgrund der Frage der Währungsabsicherung irgendwo ein Loch haben. Das ist kein Horizon-Problem. Das hatten wir beim F-35, bei verschiedenen grossen Geschäften, und ja, es ist einfach so, dass man, wenn man darauf verzichten würde, auch Handlungsspielraum bei der Planung und Budgetierung verlieren würde. So einfach ist es.
Ich bitte Sie also, hier der Mehrheit zuzustimmen und diesen Nachtragskredit zu bewilligen.
Vote
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 35 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 7 Stimmen
(1 Enthaltung)
Engler Stefan · P-M · Conseil des Etats · Grisons · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
2. Bundesbeschluss Ia über den Nachtrag I zum Voranschlag 2026
2. Arrêté fédéral Ia concernant le supplément I au budget 2026
Eintreten ist obligatorisch
L'entrée en matière est acquise de plein droit
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Art. 1, 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Titre et préambule, art. 1, 2
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Vote
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes ... 37 Stimmen
Dagegen ... 3 Stimmen
(3 Enthaltungen)
Engler Stefan · P-M · Conseil des Etats · Grisons · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
3. Bundesbeschluss Ib über die Planungsgrössen im Nachtrag I zum Voranschlag 2026
3. Arrêté fédéral Ib concernant le cadre financier inscrit au supplément I au budget 2026
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen
L'entrée en matière est décidée sans opposition
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Art. 1, 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Titre et préambule, art. 1, 2
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Vote
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes ... 43 Stimmen
(Einstimmigkeit)
(0 Enthaltungen)
Präsident (Engler Stefan, Präsident): Es liegen übereinstimmende Beschlüsse beider Räte vor. Das Geschäft ist somit definitiv angenommen.