25.3635
Représentation juridique gratuite dans la procédure de recours en matière d'asile. Limiter les actions en justice disproportionnées et vouées à l'échec
Engler Stefan · P-M · Conseil des Etats · Grisons · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Antrag der Mehrheit
Ablehnung der Motion
Antrag der Minderheit
(Schwander, Friedli Esther)
Annahme der Motion
Proposition de la majorité
Rejeter la motion
Proposition de la minorité
(Schwander, Friedli Esther)
Adopter la motion
Präsident (Engler Stefan, Präsident): Es liegt Ihnen ein schriftlicher Bericht der Kommission vor. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Zopfi Mathias · Mit-M · Conseil des Etats · Glaris · Groupe des VERT-E-S
Wir haben letzte Woche ein hitziges Traktandum verhandelt, und meine Nachbarin rechts von mir hat von groben Fouls gesprochen. Sie ist deutlich die bessere Fussballerin als ich, ich habe zwei linke Füsse, aber ich möchte trotzdem auch hier einen Fussballvergleich bemühen. Wenn Sie nämlich diese Motion annehmen, dann schiessen Sie ein Eigentor. Um das zu begründen, möchte ich etwas in die Tiefe gehen und zuerst einmal mit drei Feststellungen starten:
1. Die Minderheit - Sie sehen das im schriftlichen Kommissionsbericht - stört sich daran, dass Asylbewerberinnen und Asylbewerber besser behandelt würden als Schweizerinnen und Schweizer, was die unentgeltliche Rechtspflege angeht. Lassen Sie mich klar festhalten, dass dem nicht so ist. In unserem Staat hat Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege, wer nicht in der Lage ist, das Verfahren zu bezahlen, gleichzeitig wegen der Komplexität anwaltliche Unterstützung benötigt sowie Erfolgsaussichten hat. Das ist überall so, und ich kann Ihnen als im Familienrecht tätiger Anwalt bestätigen, dass ich unzählige Verfahren über die unentgeltliche Rechtspflege führe.
2. Das SEM arbeitet im Bereich der Beschwerden sehr erfolgreich; das kann man sagen. Die Pendenzen konnten massiv reduziert werden, wir haben uns diese Zahlen zeigen lassen. Zudem, und das ist in diesem Kontext sehr interessant, sind die Entscheide des SEM insgesamt zu über 98 Prozent beständig. Was bedeutet das? Über 98 Prozent der Entscheide des SEM treten, weil sie nicht mit Beschwerden angefochten werden oder weil die Beschwerden abgewiesen werden, in Rechtskraft. Das ist eine beeindruckende Quote, die wahrscheinlich an wenigen Orten erreicht wird. Ich will damit nicht sagen, dass alles gut läuft, aber wir haben es hier konkret mit dem Beschwerdeverfahren zu tun, und ich würde sagen, dass man in diesem Bereich die Feststellung machen kann, dass es eigentlich nicht schlecht läuft.
3. Allerdings muss ich das auch wieder ein bisschen relativieren, denn meine Feststellung lautet: Wir haben schon nicht einfach keine Probleme. Ein Problem, das wir haben, ist, dass sich am Bundesverwaltungsgericht die Pendenzen stapeln. Ende 2025 gab es 5795 Pendenzen; 253 davon stammten noch von 2022, 514 von 2023, 1864 von 2024 und 2834 von 2025. Es gibt leider eine steigende Zahl von Pendenzen. Und jetzt ist es so: Bei diesen Fällen geht es ja nicht einfach nur um Fälle, die am Gericht irgendwo in einer Schublade liegen und dann bearbeitet werden, sondern es geht um Menschen, die irgendwo in den Gemeinden einquartiert werden müssen, die finanziert werden müssen usw. Diese Fälle kosten - also nicht die Fälle in der Schublade, sondern die Menschen, die in unserem Land bleiben, obwohl sie das Land dann vielleicht verlassen müssten, wenn der Entscheid rechtskräftig würde. Wir reden hier nicht von kleinen Beträgen, wir reden von Dutzenden Millionen von Franken.
Wenn wir Handlungsbedarf feststellen - es ist im Unterschied zu dem, was ich in Bezug auf meine zweite Feststellung gesagt habe, tatsächlich nicht alles gut -, dann ist es wichtig und zentral, dass wir das Beschwerdeverfahren beschleunigen und es auf keinen Fall ausbremsen. Wenn die Beschwerdeverfahren länger gehen, dann kostet uns das massiv mehr Geld.
Ich komme zu den Effekten dieser Motion und versuche, Ihnen darzulegen, weshalb die Motion in diesem Kontext ein Eigentor wäre.
Der erste Effekt: Im Asylbereich funktioniert das System mit der unentgeltlichen Rechtsberatung gut. Die Personen, die diese Rechtsberatung machen, sind Juristinnen und Juristen; sie werden dafür angestellt, aber sie werden nicht pro Fall bezahlt, sondern - das ist sehr entscheidend - sie werden pauschal bezahlt. Sie haben also keinen Anreiz, aussichtslose Beschwerden zu führen, da sie nicht für die einzelnen Beschwerden, die sie führen, einen Lohn oder eine Zahlung erhalten, sondern sie erhalten einfach eine grundsätzliche Pauschale. Deshalb behandeln sie jene Fälle - das ist auch ihre Pflicht -, bei denen Aussicht auf Erfolg besteht. Sie haben die gesetzliche Aufgabe, die betroffenen Menschen über die Erfolgsaussichten zu informieren und nur dort Beschwerde zu führen, wo es Aussichten auf Erfolg gibt. Dieser Grundsatz ist also bereits festgehalten.
Logisch, es ist klar, dass es sich um eine schwierige Einschätzung handelt. Die tiefe Gutheissungsquote von Beschwerden, die ich Ihnen vorhin genannt habe, zeigt, dass das SEM seine Arbeit nicht schlecht macht und die Erfolgsaussichten deshalb meist relativ tief sind. Aber, und das ist zentral, es ist ein effizientes System. Wenn mit dieser Motion die unentgeltliche Prozessführung eingeschränkt und nur noch in Fällen gewährt würde, in denen ein Verfahren aussichtsreich ist - das passiert heute bei der Prüfung -, dann müssten sie das neu entscheiden.
Heute läuft es so, dass der Betroffene zur Rechtsvertretung geht. Diese berät ihn über die Erfolgsaussichten. Wenn gewisse Aussichten auf Erfolg bestehen - natürlich behandeln Sie als Anwalt nicht Fälle mit hundert Prozent Aussicht auf Erfolg, sondern vielmehr solche mit gewissen Aussichten -, dann wird Beschwerde geführt. Das geschieht in ungefähr 20 Prozent der Fälle; ich werde nochmals darauf zurückkommen. In 80 Prozent der Fälle entscheidet die Rechtsvertretung also, dass es sich nicht lohnt, es zu probieren. Das ist eine hohe Quote. Stellen Sie sich vor, wie die Pendenzen beim Bundesverwaltungsgericht aussehen würden, wenn diese Quote tiefer wäre.
Die Prozessaussichten werden also heute bereits geprüft, und zwar - das ist auch ein wichtiger Punkt - innerhalb der Beschwerdefrist. Die Beschwerdefrist beginnt mit dem Entscheid des SEM zu laufen, und innerhalb dieser Frist wird entschieden, ob es aussichtsreich ist, eine Beschwerde zu machen. Wenn Sie das nun genauer überprüfen wollen, dann müssten Sie diesen Entscheid dem Gericht überlassen. Dann müsste das Gericht entscheiden, wie es der Motionär will, wie die Prozessaussichten sind, ob Aussicht auf Erfolg besteht. Dies müsste aber logischerweise nach der Beschwerdefrist gemacht werden. Denn das Gericht kann ja die Chancen erst beurteilen, wenn eine Beschwerde eingegangen ist. Vorher weiss es von diesem Fall gar nichts.
Für diesen Entscheid braucht das Gericht Zeit; das ist ebenfalls klar. Es muss die Parteien anhören, es gibt rechtsstaatliche Pflichten und Garantien usw. Nehmen wir jetzt einmal an, dass das Bundesverwaltungsgericht für diese vielen Fälle, für 100 Prozent, nicht wie heute für 20 Prozent, jeweils, sagen wir, zwei Wochen braucht, um die Frage zu entscheiden - und es wäre ein absolutes Turbogericht, wenn es das könnte. Das wäre schon deutlich teurer als das, was die unentgeltliche Rechtsberatung überhaupt kostet, weil in diesen zwei Wochen viel mehr Menschen keinen Entscheid hätten und zwei Wochen länger im System bleiben würden. Wenn es einen Monat dauert, bleiben sie einen Monat länger im System, wenn es zwei Monate dauert, sind es zwei Monate länger, und während dieser Zeit verursachen sie jeden Tag Kosten. Es gibt Zahlen dazu, Sie können ausrechnen, was das kostet.
Wenn dann noch mehr Personen als heute versuchen, eine Beschwerde zu machen, weil sie die Erfolgsaussichten nicht mehr bei der Rechtsberatung analysiert bekommen, dann kippt es definitiv ins Kontraproduktive. Denn wenn dann nicht mehr 20 Prozent wie heute, sondern, sagen wir, 80 Prozent Beschwerde erheben, kann ich Ihnen sagen, was passiert. Das Bundesverwaltungsgericht würde von Beschwerden überschwemmt. Das Ziel muss aber sein, die Pendenzen am Bundesverwaltungsgericht zu senken, und nicht, sie zu steigern. Das können wir nicht tun, indem wir das Verfahren verlangsamen. Wir können es nur tun, indem wir beschleunigen. Die unentgeltliche Rechtsvertretung, ich will das klipp und klar sagen, beschleunigt das Verfahren, sie bremst es nicht. Diese Rechtsvertretenden haben keinen Anreiz, das System zu blockieren, weil sie pauschal und nicht wie ein Anwalt üblicherweise nach Stundensatz bezahlt sind.
Damit komme ich zum zweiten Effekt. Denn auch der zweite Effekt wird klar, wenn man sich ein bisschen in die Statistik vertieft. Interessant wird es nämlich, wenn Sie die verschiedenen Herkunftsländer betrachten. In Fällen, wo die Rechtsvertretung über die unentgeltliche Rechtspflege läuft - das, was der Motionär infrage stellen will -, haben wir eine Beschwerdequote, ich habe es erwähnt, von etwa 20 Prozent. Von 100 Personen, die einen negativen Entscheid haben, führen dann also 20 Prozent Beschwerde. Das ist eigentlich eine recht tiefe Quote, denn es geht für diese Leute um einen für sie extrem einschneidenden Entscheid. Man würde eigentlich erwarten, dass die meisten probieren, eine Beschwerde zu machen. Aber es probieren es nur 20 Prozent. Das bedeutet umgekehrt, dass die Rechtsvertretungen in 80 von 100 Fällen raten, keine Beschwerde zu machen, und dass sie dies erfolgreich tun, denn es wird ja dann auch keine Beschwerde eingereicht. Die Aussichtslosigkeit oder die Prozessaussichten werden also bereits geprüft.
Man könnte das Problem lösen, indem man sagt, es gibt einfach keine Beschwerde mehr. Aber dass man überhaupt Beschwerde machen kann, ist ein durch unsere Verfassung geschütztes Recht, und es führt ja gerade dazu, dass das SEM seine Arbeit speditiv machen kann. Sonst würden Sie die Verantwortung noch mehr zum SEM verlagern.
Jetzt sehen Sie aber eine Auffälligkeit, und es ist wirklich eine Auffälligkeit, wenn Sie die Statistik anschauen. Bei gewissen Herkunftsländern ist es sehr verbreitet, dass nicht die unentgeltliche Rechtsvertretung beigezogen wird, sondern selbst, auf eigene Kosten, ein Anwalt mandatiert wird. Bezahlt wird das häufig aus den Kreisen der Diaspora. Zu beobachten ist dies sehr stark und sehr auffällig bei Menschen mit dem Herkunftsland Türkei. Die Beschwerdequote bei dieser Gruppe beträgt jetzt plötzlich, und das ist die Auffälligkeit, nicht mehr 20 Prozent wie bei den anderen, sondern 65 Prozent. Von 100 Betroffenen führen also nicht 20, sondern 65 Beschwerde.
In absoluten Zahlen, ich habe das für 2024 nachgerechnet, führt es dazu, dass ungefähr 1200 Personen mehr Beschwerde führen als bei Personen aus den übrigen Herkunftsländern. Wenn man also diese 65 Prozent bei den Menschen mit dem Herkunftsland Türkei ausrechnet, gibt es 1200 Fälle am Bundesverwaltungsgericht mehr als bei den Menschen aus anderen Herkunftsländern. Ich habe Ihnen die Zahlen zu den Pendenzen am Bundesverwaltungsgericht genannt. Wenn Sie jetzt schauen, wie diese Zahl in Relation zu den Pendenzen steht, im Jahr 2025 waren es um die 2500, dann sehen Sie, dass 1200 Beschwerden recht einschenken.
Was ist das Fazit? Das Fazit ist: Es führt nicht zu weniger Beschwerden, sondern es führt zu deutlich mehr Beschwerden, wenn Sie die unentgeltliche Rechtsvertretung einschränken. Wahrscheinlich kann man wirklich sagen, dass das zu massiv mehr Beschwerden führt. Das lässt sich aus dem System auch erklären. Denn was würde passieren, wenn wir jetzt eingreifen? Das würde doch dazu führen, dass mehr Menschen einen Anwalt anstellen, da es für sie um einen einschneidenden Entscheid geht. Das würde wahrscheinlich sogar durch die Diaspora finanziert, wie etwa bei der türkischen Diaspora, oder durch NGO usw. Der Anreiz, eine aussichtslose Beschwerde nicht zu führen, würde wegfallen.
Ehrlich gesagt: Ich habe nichts gegen Anwälte, ich bin selbst einer, aber wenn ein Anwalt den Kostenvorschuss bezahlt bekommt, von wem auch immer, dann wird er diese Beschwerde führen. Dies würde den Pendenzenberg am Bundesverwaltungsgericht anwachsen lassen, die Fälle verzögern, die anderen Fälle mitverzögern und massive Kosten verursachen. Wir reden von Dutzenden von Millionen Franken jährlich, wenn dies eintreten würde. Und ich sage Ihnen: Dies kann eintreten. Es ist unklar, wie viele Millionen es genau sind. Meine Schätzung wäre 100 Millionen Franken, aber behaften Sie mich nicht darauf.
Wenn Sie erreichen wollen, dass es am Bundesverwaltungsgericht zu einer Beschleunigung kommt, dann müssen Sie dort beschleunigen und nicht mit neuen Auflagen verlangsamen mit der vermeintlich eingängigen Argumentation, die Schweizer müssten ja auch selber bezahlen. Mit dem EP 27 haben wir sogar Massnahmen getroffen. Diese sind damals aus der Subkommission 4 der Finanzkommission gekommen. Kollege Benedikt Würth, Kollege Benjamin Mühlemann, der gerade nicht hier ist, und ich haben uns mit diesen Zahlen eingehend beschäftigt. Ich will jetzt nicht sagen, dass wir alles gut machen, aber wir haben ein paar Massnahmen gefunden und Ihnen vorgeschlagen. Diese sind dann auch einstimmig durch diesen Rat gegangen. Diese Massnahmen führen wirklich dazu, dass beschleunigt werden kann.
All das, was ich Ihnen jetzt gesagt habe, hat dazu geführt, dass die Kommission Ihnen mit 10 zu 2 Stimmen, also deutlich, beantragt, diese Motion abzulehnen.
Vielleicht fragen Sie sich jetzt: Wieso spricht der Mensch so lange, wenn es in der Kommission so klar war? Ich sage Ihnen, weshalb das so ist. Ich weiss, dass im Asylbereich die politische Unzufriedenheit gross ist. Vielleicht braucht es zwischendurch auch ein Zeichen. Aber ich sage Ihnen eines: In diesem Fall würden wir in ein System eingreifen, das nachweislich funktioniert. Wir würden wider besseres Wissen, wider diese Fakten und Zahlen hier aus einer Unzufriedenheit und aus dem Gefühl, dass hier eine Ungleichbehandlung vorliegt, eingreifen. Ich bitte Sie, das nicht zu tun. Viele von Ihnen waren früher zum Beispiel in Exekutiven, und Sie wissen, dass man manchmal justieren muss, aber nicht dort, wo es mehr schadet als nützt.
Ich bitte Sie, hier dem Muster, gemäss dem die SPK sehr klar entscheidet und sich damit auseinandersetzt und der Rat nachher im Zweifel für Härte stimmt, nicht zu folgen und diese Motion aufgrund der Fakten abzulehnen. Sie ergibt keinen Sinn und ist definitiv ein Eigentor.
Schwander Pirmin · Mit-M · Conseil des Etats · Schwyz · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Ich bitte Sie, dieser Motion zuzustimmen. Ich halte mich kurz, ich gehe davon aus, dass der Motionär auch noch sprechen wird.
Ich habe jetzt sehr gut zugehört, aber es geht um die in der Bundesverfassung verankerte Rechtsweggarantie. Diesbezüglich geht es um die Frage, warum genau diese in der Bundesverfassung verankerte Rechtsweggarantie im Asylverfahren anders geregelt werden soll als in anderen Gesetzen. Das ist die Kernfrage, und das ist eine Prinzipfrage. Ich sehe es nicht ein, weshalb diese Rechtsweggarantie nicht überall gleich umgesetzt werden soll. Das ist die Kernfrage. Ich glaube, wir müssen hier besonders diese Fragen stellen.
Es geht ja - entgegen dem Titel - nicht um die unentgeltliche Rechtspflege als Ganzes, sondern es geht um einen Teilbereich, nämlich um die unentgeltliche Rechtsvertretung. Hierzu steht in Artikel 29 Absatz 3 der Bundesverfassung, jede Person habe ausserdem Anspruch auf unentgeltlichen Rechtsbeistand, soweit dies zur Wahrung ihrer Rechte notwendig sei. Sie haben das angeschnitten mit der Frage der Komplexität. "Soweit es zur Wahrung ihrer Rechte notwendig ist" - meine Erfahrung in der Praxis, in der Umsetzung ist, dass die Hürden sehr hoch sind. Die Gerichte sagen: "Ja, du kannst dich ja selber vertreten, es ist nicht so komplex", und dann bekommen Sie eben keine unentgeltliche Rechtsvertretung.
Die Problematik bei den Bürgerinnen und Bürgern ist, dass sie diese Frage erst im Hauptverfahren beantwortet bekommen, Herr Kollege Zopfi, erst im Hauptverfahren. Sie wissen also das ganze Verfahren hindurch nicht, ob Sie tatsächlich diese unentgeltliche Rechtsvertretung bekommen. Gegebenenfalls müssen Sie den Anwalt am Schluss doch selbst bezahlen. Ein konkretes Beispiel: Eine Familie mit zwei Kindern wollte eben eine unentgeltliche Rechtsvertretung, hatte aber 8000 Franken auf einem Sparkonto. Das Gericht sagte, dass von den 8000 Franken die 5000 Franken für den Anwalt selbst bezahlt werden können. Das ist die Problematik, die Bürger sehen diese Vergleiche. Das ist nicht ein Einzelfall, das sehe ich ständig, fast wöchentlich bezüglich unentgeltlicher Rechtsvertretung und nicht bezüglich genereller Rechtspflege. Deshalb glaube ich, dass wir hier gut daran tun, wenn wir die in der Bundesverfassung verankerte Rechtsweggarantie in allen Gesetzen gleich anwenden.
Ich bitte Sie daher, die Motion anzunehmen.
Caroni Andrea · Mit-M · Conseil des Etats · Appenzell Rh.-Ext. · Groupe libéral-radical
Ich möchte Sie in aller Kürze bitten, der Mehrheit zu folgen.
Herr Zopfi hat dargelegt, warum das heutige System funktioniert. Die Rechtsvertreter haben die richtigen Anreize und sorgen in 80 Prozent der Fälle dafür, dass keine Beschwerde erhoben wird. Zudem ist die Alternative, dass entweder das Ganze später, verzögert geprüft wird oder aber die Leute selber einen Rechtsbeistand nehmen, Stichwort "türkische Verhältnisse". Also, das heutige System funktioniert und würde sonst verschlechtert.
Die Kernfrage von Herrn Schwander ist ja: Warum wird im allgemeinen Recht die Frage des Rechtsbeistands anders behandelt? Wir sind hier in einer ganz besonderen Konstellation, im Asylverfahren, in dem wir in möglichst kurzer Frist über ganz existenzielle Fragen entscheiden, also im Extremfall darüber, ob jemand in einen angeblichen Folterstaat zurückgehen muss oder nicht. Das wollen wir eben möglichst schnell entscheiden. Weil es immer um diese spezielle Konstellation geht, hat der Gesetzgeber gesagt, in diesem Sonderfall werde eine allgemeine Entscheidung getroffen. Hier ist der Rechtsbeistand fast in jedem Fall angemessen. Schweizerinnen und Schweizer kommen zum Glück gar nicht in diese Situation, aber auch sie würden ihn in dieser Situation natürlich erhalten. Man hat für eine Standardkonstellation unter besonderen Verhältnissen also diese besondere Lösung gefunden. Das ist eigentlich kein Ausbruch aus dem System.
Ich bitte Sie, mit der klaren Mehrheit zu stimmen.
Stark Jakob · Mit-M · Conseil des Etats · Thurgovie · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Ich möchte vorausschicken, dass es mir keineswegs darum geht, das heutige System infrage zu stellen. Ich lege dar, weshalb ich überzeugt bin, dass sich dieses System verbessern lässt und dass gewisse Missstände bestehen.
Wenn Sie, Herr Zopfi, darauf hinweisen, dass bei Umsetzung meiner Idee mehr Asylpersonen die Kosten selbst tragen würden, stellt sich die grundsätzliche Frage, weshalb wir überhaupt eine unentgeltliche Rechtspflege vorsehen. Die Bundesverfassung hält in Artikel 29 Absatz 3 klar fest, dass jede Person, die nicht über die erforderlichen Mittel verfügt, Anspruch darauf hat. Bei Asylsuchenden gehen wir davon aus, dass diese Voraussetzung erfüllt ist. Wäre das nicht der Fall, müssten wir das gesamte System infrage stellen und zunächst klären, Herr Zopfi, welche Asylsuchenden tatsächlich über ausreichende Mittel verfügen. Das heutige System basiert somit auf der Annahme der Mittellosigkeit und gewährt entsprechend einen Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege.
Gleichzeitig verlangt die Bundesverfassung, dass das Rechtsbegehren - ich zitiere - "nicht aussichtslos erscheint". Genau dieser Grundsatz gilt für alle Personen in unserem Land, die von einem Verfahren betroffen sind, und er soll selbstverständlich auch künftig für Asylsuchende gelten, jedoch nicht darüber hinaus. Meine Forderung zielt nicht darauf ab, die automatische Zuteilung einer kostenlosen Rechtsvertretung für jede neu asylsuchende Person aufzuheben, überhaupt nicht. Entscheidend ist vielmehr, dass die Rechtsvertretung in aussichtslosen Fällen früher endet als heute. Darin liegt der Kern meines Anliegens. Ich bin zudem überzeugt, dass eine frühere Beendigung zu deutlich weniger Beschwerden führen würde; ich komme darauf zurück.
Im geltenden Asylgesetz gehört es zu den ersten Aufgaben der Rechtsvertretung, die asylsuchende Person nach Teilnahme an der Erstbefragung und der Anhörung zu den Asylgründen über ihre Erfolgschancen im Verfahren zu informieren; hier verweise ich auf Artikel 102h Absatz 2 AsylG. Zu diesem Zeitpunkt liegt bereits ein umfassender Überblick über den Sachverhalt vor. Anschliessend begleitet die Rechtsvertretung das Verfahren bis zur Beschwerde und zum Entscheid des Bundesverwaltungsgerichtes. Heute endet die Rechtsvertretung - Herr Zopfi hat es gesagt - entweder mit der Rechtskraft eines Asylentscheides oder mit der Mitteilung der zugewiesenen Rechtsvertreterin oder des zugewiesenen Rechtsvertreters an die asylsuchende Person, dass wegen Aussichtslosigkeit keine Beschwerde eingereicht wird.
Auffällig ist, dass rund 20 Prozent aller Fälle an das Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden, während lediglich 5 bis 6 Prozent dieser Beschwerden erfolgreich sind. Das bedeutet, dass 94 bis 95 Prozent der weitergezogenen Fälle mit einer Ablehnung enden. Der Spielraum ist somit erheblich. In der Praxis wägen Rechtsvertreter im Zweifel zugunsten der asylsuchenden Person ab und reichen eine Beschwerde ein, insbesondere wenn diese darauf beharrt. Daraus ergibt sich, dass eine beträchtliche Zahl von Entscheiden weitergezogen wird, obwohl die Erfolgsaussichten offensichtlich gering sind, und genau das ist der springende Punkt.
Ich sage es nochmals: Der Kommissionsbericht zeigt, dass das neu strukturierte Asylverfahren nicht nur effizient, sondern auch sehr sorgfältig ist. Die Entscheidbeständigkeitsquote - auch das, Herr Zopfi, haben Sie gesagt - liegt bei 99 Prozent, was ausserordentlich hoch ist. Das bedeutet, dass rund 90 Prozent der erstinstanzlichen Entscheide des Staatssekretariates für Migration (SEM) am Ende rechtskräftig werden. Vor diesem Hintergrund kann man die Frage stellen, ob es trotz der verfassungsrechtlichen Vorgaben notwendig ist, allen Betroffenen in jedem Fall ein Rechtsmittel zur Verfügung zu stellen, wenn die Verfahren bereits mit hoher Sorgfalt durchgeführt werden. Aber das Beschwerdeverfahren bleibt möglich.
Nochmals: 20 Prozent der Entscheide werden weitergezogen und nur 5 bis 6 Prozent aller Beschwerden ans Bundesverwaltungsgericht dann gutgeheissen. Gleichzeitig, auch darauf wurde hingewiesen, stapeln sich beim Bundesverwaltungsgericht die Beschwerden zu Bergen und verzögern den Vollzug um Monate. Ja, wir haben aus der Finanzkommission interveniert. Es wurde uns beschieden, dass das in St. Gallen offenbar nicht möglich ist, dass die Abteilung die nötigen Kapazitäten nicht erhält und dass diese Berge eben Berge bleiben.
Fazit: Wenn die Zahl dieser Beschwerden abnehmen würde, könnten wir den ganzen Effizienzgewinn behalten. Das könnte man machen, indem früher gesagt würde: Diese Fälle sind aussichtslos, wir brechen jetzt die Rechtsvertretung ab.
Ich möchte zusammenfassen: Bei dieser Ausgangslage ist es aus Qualitätsgründen ohne Weiteres zulässig und aus Effizienzgründen auf jeden Fall notwendig, dass die Erfolgsaussichten von Asylgesuchen in einer ersten Phase, nach Erstbefragung und Anhörung, zwingend beurteilt werden und dass die Rechtsvertretung nur weitergeführt wird, wenn das Asylgesuch nicht aussichtslos erscheint - wie es auch in der Bundesverfassung steht. Wenn es nicht aussichtslos erscheint, soll die Beschwerde ergriffen und die Rechtsvertretung weiterhin gewährt werden können, aber ansonsten ist das Verfahren abzuschliessen.
Damit würden sich erstens die Zahl der Beschwerden und die Kosten für die Rechtsvertretung deutlich reduzieren. Zweitens könnten die Asylverfahren - ich sage es nochmals: unter Beibehaltung der hohen Qualität - deutlich beschleunigt werden. Drittens würde die Verfahrensgarantie gemäss Bundesverfassung so gewährleistet, wie sie für alle Personen in der Schweiz gilt, die sich in irgendeinem rechtlichen Verfahren befinden.
Ich bitte Sie deshalb, der Minderheit zuzustimmen und die Motion anzunehmen.
Zopfi Mathias · Mit-M · Conseil des Etats · Glaris · Groupe des VERT-E-S
Kollege Stark hat komplexe Fragen geschildert. Es sind Fragen, die man sich stellen kann und stellen muss, wenn man dieses Verfahren anschaut. Gibt es Optimierungspotenzial? An welchem Rädchen müssen wir drehen, damit es schneller geht? Ich glaube, unser aller Ziel ist es, dass wir die Pendenzen beim Bundesverwaltungsgericht senken können. Das ist das, was einschenkt; es ist nicht irgendein Gefühl im Einzelfall. Vielmehr ist von Belang, dass wir diese Pendenzen senken können.
Es mag eine Wiederholung sein, aber lassen Sie mich noch konkret auf das, was Sie gesagt haben, Kollege Stark, reagieren. Wenn die Kommission sich mit diesen Rädchen und mit diesem System auseinandergesetzt hat und mit 10 zu 2 Stimmen zum Schluss kommt, dass es eben nicht funktioniert - Ihre Überlegungen kann ich zu hundert Prozent nachvollziehen -, dann frage ich Sie, ob es klug ist, dass der Rat das hier aus dem Gefühl heraus, dass man hier vielleicht optimieren könnte, übersteuert.
Tatsache ist, Kollege Stark: Sie haben gesagt, dass man diesen Entscheid, ob eine unentgeltliche Rechtsvertretung gewährt wird oder nicht, schnell treffen muss. Und Kollege Schwander hat gesagt, dass diese Frage im normalen Verfahren einer Schweizerin oder eines Schweizers vor einem Gericht erst im Laufe des Verfahrens geklärt wird. Ich sage Ihnen nochmals, und das ist das Entscheidende: Sie können es doch nicht schneller klären als die zuständige Person, die es innerhalb der Beschwerdefrist klärt - die ist kurz, und sie ist deshalb kurz, weil wir diese Rechtsvertretung gewähren. Deshalb können Sie die Frist so kurz machen. Innerhalb dieser Frist wird das heute geklärt.
Und 80 Prozent der Fälle fallen einfach weg. Das ist eine sagenhafte Quote, denn ich sage Ihnen, Anwälte führen gerne Beschwerde. Das ist ihr Beruf. 80 Prozent fallen weg. Und irgendjemand muss es ja klären. Sie können ja nicht sagen, die betroffene Person klärt das. Sie wird auf jeden Fall Beschwerde erheben: Mein Fall ist immer der wichtigste für mich. Irgendjemand muss es klären. Sie können es in keinem Fall schneller klären als durch das heutige System. Wenn es neu ein Gericht klären muss, dauert es Wochen, wenn nicht Monate. Und ich sage Ihnen, das kostet.
Sie operieren hier am offenen Herzen eines Systems, in dem dieser Teil funktioniert. Der Teil Pendenzen funktioniert nicht. Ich möchte eigentlich, Kollege Stark, dass Sie Ihre Energie und Ihren Willen, das zu verbessern, auf das Bundesverwaltungsgericht richten und schauen, wie man dort beschleunigen kann. Dort muss man beschleunigen. Indem dort Verfahrensrechte geprüft und nochmals geprüft werden, indem es noch einmal und noch einmal einen Schriftenwechsel gibt, wird verzögert, und die Fälle stapeln sich.
Schnelles Recht ist gutes Recht. Ein schneller Entscheid ist ein guter Entscheid. Der Entscheid über die unentgeltliche Rechtsvertretung wird innerhalb von wenigen Tagen durch die zuständigen Personen gefällt und führt zu deutlich tieferen Kosten.
Ich bitte Sie, diese Überlegungen, die die SPK zu diesem Entscheid geführt haben - sie hat mit 10 zu 2 Stimmen beschlossen -, zu berücksichtigen und hier nicht aus dem Gefühl heraus, dass es eine Ungleichbehandlung sei, die es nicht ist, diese Motion anzunehmen. Sie würden nicht dem SEM einen Denkzettel verpassen, sondern Ihrer Kommission, die sich damit wirklich vertieft auseinandergesetzt hat.
Jans Beat · BR-M · Conseil fédéral · Bâle-Ville
Der Berichterstatter aus der Kommission hat es sehr gut dargestellt: Diese Motion wäre kontraproduktiv. Der Bundesrat kommt auch zu diesem Schluss und bittet Sie deshalb, die Motion abzulehnen - auch wenn er natürlich das Anliegen teilt, die Asylentscheide zu beschleunigen.
Mit dieser Motion würden Sie eher das Gegenteil machen. Nach dem erstinstanzlichen Entscheid im beschleunigten oder im Dublin-Verfahren führt die Rechtsvertretung mit der asylsuchenden Person heute eine Chancenberatung durch. Sie erhebt nur dann Beschwerde, wenn diese nicht von vornherein aussichtslos erscheint, ansonsten legt sie das Mandat nieder; diese Pflicht ergibt sich aus Artikel 102h des Asylgesetzes. Die Statistiken zeigen, dass das funktioniert. Die Statistiken zur Beständigkeit der Asylentscheide zeigen, dass der Anteil der Beschwerden seit der Einführung dieses neuen Systems im Jahr 2019 abgenommen hat. Gleichzeitig sind die Kassations- und Gutheissungsquoten der Beschwerden deutlich gesunken: Rund 99 Prozent aller Asylentscheide bleiben auch nach einer allfälligen Beschwerde rechtskräftig.
Die statistischen Auswertungen des Bundesverwaltungsgerichtes zeigen aber auch, dass die vom SEM mandatierten Rechtsschutzorganisationen Beschwerden nur in Fällen mit realistischen Erfolgsaussichten einreichen. Die Erfolgsquote ihrer Beschwerden ist deutlich höher als jene von Rechtsvertretern, die Asylsuchende eben selbst mandatieren. Das wollen wir nicht wieder umkehren. Das aktuelle System des unentgeltlichen Rechtsschutzes funktioniert sicher besser. Es mag, insbesondere auf Gerichtsebene, immer noch Verbesserungsbedarf geben, aber es funktioniert sicher besser, als wenn es im Sinne der Motion geändert würde. Eine Änderung der Gesetzesbestimmungen ist nicht zweckmässig, ja kontraproduktiv.
Der Bundesrat lehnt daher diese Motion genau wie Ihre Kommission ab und bittet Sie, das auch so zu tun.
Vote
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 16 Stimmen
Dagegen ... 25 Stimmen
(1 Enthaltung)