04.083
Stromversorgungsgesetz und Elektrizitätsgesetz. Änderung
Meyer Thérèse · P-F · Nationalrat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion
2. Stromversorgungsgesetz
2. Loi sur l'approvisionnement en électricité
La présidente (Meyer Thérèse, présidente): Je vous rappelle que nous faisons en ce moment aussi un débat d'entrée en matière sur le projet 3: le vote sur la proposition de la minorité Stahl concernant le chiffre 2 de la modification du droit en vigueur faisant partie du projet 2 aura également valeur de vote d'entrée en matière sur le projet 3.
Änderung bisherigen Rechts
Modification du droit en vigueur
Ziff. 1
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Ch. 1
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Ziff. 2
Antrag der Mehrheit
Streichen (siehe neue Vorlage 3)
Antrag der Minderheit
(Stahl, Speck)
Unverändert
Ch. 2
Proposition de la majorité
Biffer (voir nouveau projet 3)
Proposition de la minorité
(Stahl, Speck)
Inchangé
Stahl Jürg · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Die zentrale Frage in dieser Gesetzgebung bleibt für mich: Ist die Regelung klar, ist sie schlank, und ist sie unkompliziert, sodass die Marktöffnung im positiven Sinne und mit der nötigen Sicherheit bewältigt werden kann? Um diese Frage mit Ja beantworten zu können, ist es daher aus meiner Sicht zwingend, dass diese Gesetzgebung nicht mit zusätzlichen Begehrlichkeiten, neuen Steuerelementen und Subventionen beladen wird.
Wenn Sie sich jetzt vielleicht über die doch eher bescheidene Zahl von Kommissionsmitgliedern - um es positiv zu formulieren - dieser Minderheit wundern, so ist dazu zu sagen, dass mit der Harmonie und der Euphorie der UREK in der Diskussion um neue erneuerbare Energien zu erklären ist. Wir haben verschiedenste Varianten geprüft, wie die neuen erneuerbaren Energien gefördert und subventioniert werden könnten. Die Bandbreite ist sehr gross, und sie bleibt gross. Falls Sie meinem Minderheitsantrag nicht zustimmen, werden Sie das in der nachfolgenden Diskussion selber feststellen. Mit meinem Minderheitsantrag will ich den Status quo betreffend die Förderung von erneuerbaren Energien beibehalten. Im Wesentlichen sind es drei Aspekte, welche mich dazu bewogen haben, diese durchaus liberale und schlanke Variante als Minderheitsantrag aufrechtzuerhalten:
1. Es geht darum, dass wir konsequent bleiben. Die Förderung erneuerbarer Energien sollte aus meiner Sicht gemäss dem heutigen Stand des Energiegesetzes und der Energieverordnung vorangetrieben werden. Zuletzt wurden diese Förderbestimmungen auch im Rahmen des Kernenergiegesetzes erweitert. Diese Bestimmungen sind in Kraft, aber sie werden ihre Wirkung erst ab dem 1. Januar 2006 entfalten können. Deshalb ist es nötig, die bereits bestehenden, aber noch nicht wirksamen Bestimmungen umzusetzen. Zusätzliche Massnahmen, welche vor allem Mehrkosten verursachen, lehne ich aus grundsätzlichen und vor allem ordnungspolitischen Überlegungen ab.
2. Dieser Punkt ist einfach, aber vor allem aus wirtschaftlicher Sicht von entscheidender Bedeutung: Die Kosten sind nicht genau beziffert, unabhängig von der Richtung, welche Sie heute einschlagen werden. Es herrscht keine volle Transparenz, und ich meine, die Konsumentinnen und Konsumenten sollten wissen, was auf sie zukommt. Ich bin erstaunt, dass die Sichtweise der Wirtschaft sowohl im Vorfeld der Diskussion wie auch in der heutigen Diskussion nicht beachtet worden ist. Denn Folgendes müssen wir einfach zur Kenntnis nehmen: Zwei Drittel des Energieverbrauchs stammen aus der Wirtschaft, und somit werden auch zwei Drittel der Kosten durch die Wirtschaft getragen.
In der Vergangenheit haben wir hier in diesem Saal immer wieder von diesem Wirtschaftsstandort und von den Standortvorteilen gesprochen. Wir haben teure Fördermassnahmen beschlossen, wir haben Marketingmassnahmen beschlossen, damit unser Image besser wird, damit die einheimische Wirtschaft Vorteile daraus ziehen kann. Wenn Sie konkret etwas tun wollen, können Sie heute meinem Minderheitsantrag zustimmen. Eines ist klar, in welche Richtung wir auch gehen: Es wird für die privaten Haushalte und für die Wirtschaft zu Mehrkosten kommen.
3. Zu den Marktmechanismen: Es sind zwei verschiedene energiepolitische Aspekte, die wir jetzt plötzlich in diesem Gesetz vereinen. Die SVP-Fraktion ist ursprünglich davon ausgegangen, dass wir ein solches Gesetz nach dem Scheitern des Energiemarktgesetzes unter dem Aspekt der Marktöffnung vorantreiben wollten. Das war auch meine Ansicht. Nun wird es aber eine Vermischung geben, und die Vorteile einer Marktöffnung, insbesondere für die Wirtschaft, werden unter Umständen durch kostentreibende energiepolitische Interventionen zunichte gemacht.
Vermischungen und Quersubventionierungen sind schädlich. Die Leitplanken, welche Sie in den letzten Stunden im StromVG und im EleG gesetzt haben, sind schon hoch genug, um die Marktmechanismen noch optimal nutzbringend für unsere Verbraucherinnen und Verbraucher umzusetzen.
Ich muss hier einmal mehr betonen, dass nicht der Strompreis eine Grösse ist, die der Wirtschaft und den Haushalten isoliert betrachtet Sorgen bereitet, sondern es ist die Summe aller Abgaben, aller Gebühren und Steuern. Deshalb bitte ich Sie, diese Überlegungen bei Ihrem Entscheid mitzuberücksichtigen.
Einer weiteren Ausdehnung der Förderung der erneuerbaren Energien werde ich nicht zustimmen können. Heute besteht schon die grosszügige Regelung der 15-Rappen-Einspeisevergütung, welche mit meiner Variante aufrechterhalten bleibt.
Wenn Sie wirtschaftsfreundlich stimmen, dann stimmen Sie bitte dem Antrag der Minderheit zu.
Lustenberger Ruedi · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion
Der Antrag der Minderheit Stahl ist de facto ein Antrag auf Nichteintreten auf die Vorlage 3. Deshalb danke ich der Frau Präsidentin, dass sie es uns hier ermöglicht, eine kurze Eintretensdebatte zu dieser Vorlage zu führen. Ich glaube, das ist auch im Sinne der weiteren Beratung, die Positionen können so dargelegt und bezogen werden.
Zur Kommissionsarbeit: Ich möchte Sie vorerst bitten, den Antrag der Minderheit Stahl, der de facto ein Antrag auf Nichteintreten auf die Vorlage 3 ist, abzulehnen. Weshalb? Die Kommission legt ein klares Bekenntnis für die erneuerbaren Energien ab. Die Notwendigkeit der Förderung sowie die Festlegung eines Ziels sind mehrheitlich unbestritten. Unterschiedliche Auffassungen bestehen über den Weg, wie dieses Ziel erreicht werden soll. Das zeigt auch die grosse Anzahl von Minderheitsanträgen zu den verschiedenen Förderinstrumenten. Schon die Subkommission unter dem Präsidium von Kollega Hegetschweiler hat die Umsetzung des Energieteils der parlamentarischen Initiative Dupraz diskutiert. Sie hat sich eingehend mit den verschiedenen Massnahmen wie beispielsweise der Einspeisevergütung, dem Ausschreibemodell oder der Quotenlösung auseinander gesetzt. Die UREK hat sich bereits im Vorfeld der Beratung der Vorlage über diese verschiedenen Möglichkeiten der Förderung orientieren lassen. Während der Beratung kamen in der Kommission zudem Experten aus den einzelnen Sektoren der Gewinnung erneuerbarer Energien zu Wort.
Sie sehen also, dass sich Ihre Kommission der Notwendigkeit eines umfassenden Einbezugs der einheimischen und erneuerbaren Ressourcen bewusst war und ist. Im Vergleich mit anderen Staaten ist die Schweiz zwar in der glücklichen Lage, 60 Prozent der Elektrizität aus der einheimischen Wasserkraft zu generieren. Wir kommen aber in Zukunft - allein schon in Anbetracht des auch in Zukunft steigenden Stromkonsums - nicht darum herum, zusätzliche erneuerbare Energien zu nutzen.
Im Unterschied zum Bundesrat hat die Kommissionsmehrheit beschlossen, auf eine freiwillige Phase zu verzichten und den Bundesrat gleich mit der Inkraftsetzung des Gesetzes zu ermächtigen, eine Quotenregelung und eine kostendeckende Einspeisevergütung vorzusehen. Dabei sollen bis zum Jahr 2030 total 5,4 Terawattstunden - das sind 5,4 Milliarden Kilowattstunden - aus erneuerbaren Energien stammen.
In der Schweiz besteht ein grosses Potenzial zur Förderung der erneuerbaren Energien vor allem bei der Biomasse. Bedenken Sie beispielsweise, dass unser Wald jährlich - ohne menschliches Dazutun - 10 Millionen Kubikmeter Holz als Zuwachs hervorbringt. Ernten tun wir nach wie vor kaum die Hälfte.
Ein weiteres vielversprechendes Potenzial liegt in der Geothermie, also in der Nutzung der Erdwärme. Ein diesbezügliches Pilotprojekt ist in Basel geplant. Die UREK liess sich eingehend über die technischen, betrieblichen und finanziellen Aspekte der praktischen Geothermie informieren, und sie ergänzt denn auch, gegenüber dem Entwurf des Bundesrates, das Energiegesetz mit einer Rechtsgrundlage zur Leistung von Bürgschaften für eben diese Geothermie.
Die Kommission beschloss zudem, Massnahmen zur sparsamen und rationellen Elektrizitätsnutzung über Ausschreibeverfahren der Netzbetreiber zu fördern.
Im Grundsatz ist sich eine grosse Kommissionsmehrheit einig, dass wir für die Förderung der erneuerbaren Energien im Stromsektor etwas tun müssen. Über den Weg, wie das Ziel von 5,4 Terawattstunden im Jahr 2030 erreicht werden soll, gehen die Meinungen auseinander. Sie haben verschiedene Vorschläge und verschiedene Modelle auf der Fahne zu dieser Vorlage 3. Wenn Sie den Antrag der Minderheit Stahl zu Artikel 7a beim Energiegesetz ablehnen, gilt es, sich in der anschliessenden Debatte für eines dieser Modelle zu entscheiden.
Aber ich bitte Sie im Namen einer grossen Kommissionsmehrheit, den Antrag der Minderheit Stahl abzulehnen und auf die Vorlage 3 einzutreten.
Christen Yves · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion
Tous les pays qui ont ouvert leur marché de l'électricité ont prévu des mesures d'accompagnement en faveur des énergies renouvelables. Le procédé est logique, car la libéralisation rend plus difficile l'accès au marché des énergies. Il s'agit donc de leur donner un petit coup de pouce initial, certes jusqu'en 2030 - mais c'est court, 2030, en matière d'énergie - pour leur permettre d'intégrer le marché. Les nouvelles énergies se caractérisent par un besoin accru en capitaux. Une fois amorties, les installations sont capables de fournir de l'électricité bon marché, comme l'ont prouvé les centrales hydrauliques et nucléaires. Ces deux sources d'énergie ont bénéficié à leur début du monopole, sans quoi elles ne se seraient pas imposées sur le marché.
Il ne s'agit pas, avec les instruments que nous préconisons, de financer des énergies coûteuses et sans avenir, mais d'améliorer, d'une part les installations hydrauliques existantes, et d'autre part les énergies dont le potentiel est reconnu par le monde scientifique et n'est pas suffisamment exploité dans notre pays: il s'agit du biogaz, de la géothermie, des énergies éolienne et solaire. Il ne s'agit pas non plus de subventionner avec de l'argent public, mais de faire participer le consommateur pour atteindre les objectifs fixés visant à une plus grande indépendance énergétique, et à terme, à une meilleure garantie d'approvisionnement à des prix stables. Cette contribution est modeste.
Là, je réponds à notre collègue Stahl qui a dit: "Ce seront encore des augmentations pour le consommateur." Je lui dis que l'effort demandé au consommateur, selon le modèle que propose la majorité de la commission, avec un socle de 0,3 centime le kilowattheure - sur lequel nous reviendrons lors de la discussion par article - est modeste. Donc, l'ensemble des propositions que nous faisons en faveur des énergies renouvelables représente à peu près le double, c'est-à-dire 0,6 centime le kilowattheure. Un ménage moyen consomme 5000 kilowattheures par année, ce qui, si vous faites le calcul avec moi, représente 30 francs par an, ou 2,50 francs par mois. Voilà ce que nous demandons comme effort au consommateur pour qu'en 2030, il puisse bénéficier d'une meilleure sécurité d'approvisionnement. Le calcul est le même pour une PME qui consommerait 50 000 kilowattheures: ce chiffre se monterait à 300 francs par an.
Les producteurs indépendants, les petites sociétés électriques, les communes, les agriculteurs, les propriétaires, les coopératives qui souhaitent investir dans les nouvelles technologies seront ainsi assurés de pouvoir amortir leurs investissements. Ce n'est donc pas une rente de situation que propose la commission, car dans le cas d'énergie fournie à prix coûtant - c'est celle qui fait problème -, les entreprises seront rétribuées en fonction de leur taille, selon un barème dégressif.
Dans le projet 3, la majorité de la commission reprend en quelque sorte le projet du Conseil fédéral aux articles 7a, 7b et 7c. Elle redéfinit les objectifs à atteindre. Alors que le Conseil fédéral propose d'augmenter la part des énergies renouvelables de 67 à 77 pour cent (ch. 2. art. 7a al. 1), donc de 10 pour cent, la majorité de la commission, elle, souhaite en rester à un objectif concret de 5400 gigawattheures (projet 3, art. 7a al. 1).
Le Conseil fédéral propose d'atteindre cet objectif en deux étapes: une première sur la base de mesures librement consenties, et une deuxième, après cinq ans, si nécessaire par des mesures contraignantes. Cette solution est insuffisante, aux yeux de la commission, pour atteindre les objectifs poursuivis, comme l'a d'ailleurs prouvé la loi sur le CO2, avec des mesures bénévoles qui n'ont pas suffi pour atteindre l'objectif de réduction du CO2.
Les préoccupations de la commission n'ont pas seulement été d'ordre environnemental, mais aussi économique. La planète a un urgent besoin de technologies et de production énergétique propres, c'est-à-dire renouvelables. Notre pays a les moyens d'entrer dans ce marché et de créer des emplois à haute valeur ajoutée. L'exemple de nos voisins européens, en particulier de l'Allemagne et de l'Autriche, est éloquent. En Allemagne, depuis l'introduction de la rétribution de la fourniture d'énergie couvrant les charges, ce sont environ 150 000 emplois qui ont été créés. C'est le dernier moment pour nous d'entrer dans ce marché en créant un marché de proximité chez nous et en favorisant l'accès aux énergies renouvelables. Nous avons, avec nos écoles polytechniques et nos entreprises spécialisées, le savoir-faire nécessaire.
La commission est d'accord, à une forte majorité, quant à la nécessité de mettre rapidement en oeuvre des instruments efficaces pour atteindre ces objectifs. Elle diverge sur les modèles proposés - Monsieur le rapporteur de langue allemande l'a dit - et sur l'introduction d'une phase bénévole. La majorité de la commission est d'avis qu'il faut renoncer à la phase bénévole. Elle propose donc un modèle combiné couvrant l'énergie hydraulique, l'efficience énergétique, les appels d'offres et une rétribution de la fourniture d'énergie à prix coûtant concernant les nouvelles énergies renouvelables. C'est un modèle combiné qui vous sera proposé et commenté dans le détail. Nous devons faire enfin décoller les énergies renouvelables dans ce pays.
C'est pourquoi la forte majorité de la commission vous recommande de rejeter la proposition de la minorité Stahl qui demande d'en rester au droit en vigueur.
Rutschmann Hans · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Die sinnvollste und kostengünstigste Art, mit Energie umzugehen, ist, Energie zu sparen und die trotzdem benötigte Energie möglichst effizient einzusetzen. Diesbezüglich wurde - auch dank dem heutigen Energiegesetz - schon sehr viel erreicht. Ich denke hier beispielsweise an die in den meisten Kantonen relativ strengen Wärmedämmvorschriften bei Gebäuden. Heute wird ein Baukörper wesentlich anders konstruiert und isoliert als noch vor zehn Jahren. Entsprechend reduzierte sich auch der Energieverbrauch bei diesen neuen Objekten.
Angesichts der nicht unbeschränkten fossilen Reserven, der CO2-Problematik und der Abhängigkeit von Öl, Gas, aber auch von Elektrizität ist jedoch der Stärkung der erneuerbaren Energien weiterhin grosse Beachtung zu schenken. Insbesondere sind die neuen erneuerbaren Energien Hoffnungsträger und stossen auch auf ein breites Interesse und eine recht grosse Akzeptanz bei den Verbrauchern. Allerdings muss man hier auch Realist bleiben. Das Potenzial erneuerbarer Energien aus Biomasse, Wind und Sonne sowie Geothermie bleibt trotz vieler Anstrengungen auch langfristig relativ klein und kann das Energieproblem, den prognostizierten Energieengpass, allein nicht lösen.
Im Bereich der erneuerbaren Energien hat sich in den letzten Jahren aber auch schon einiges bewegt. Viele Unternehmungen haben auf freiwilliger Basis zahlreiche entsprechende Produktionsanlagen erstellt und weiterentwickelt. Dabei wurden, ebenfalls auf freiwilliger Basis, auch bereits grosse finanzielle Leistungen erbracht.
Diesen Weg gilt es nun weiterzubeschreiten. Wir befürworten Massnahmen zur effizienten Nutzung aller Energien nach wirtschaftlichen Kriterien. Lenkungsabgaben und die zusätzliche Subventionierung der Verwendung erneuerbarer Energien lehnen wir jedoch als Marktverzerrung und Energieverteuerung ab. Subventionen haben nämlich auch Nachteile. Sie beeinträchtigen vielfach die Eigeninitiative und fördern in der Regel nicht die besten Produkte auf dem Markt.
Die SVP-Fraktion wird mehrheitlich auf diese Vorlage eintreten. In der Detailberatung des Energiegesetzes wird die SVP-Fraktion bei Artikel 7a den Minderheitsantrag III (Keller) unterstützen. Dieser Antrag fordert ebenfalls einen messbaren Mindestanteil. Er überlässt aber der Wirtschaft und damit auch dem Markt die Art und Weise, wie dieses Ziel erreicht werden kann. Dieser Antrag verzichtet auch auf eine generelle gesetzlich vorgeschriebene Verteuerung der Übertragungskosten.
Rechsteiner Rudolf · Mit-M · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Sie haben heute Morgen die totale und unwiderrufliche Marktöffnung für alle Kundinnen und Kunden in der Schweiz über fünf Jahre im Gesetz verankert. Damit verschwinden die Monopole und die Finanzierungsgrundlage, auf deren Basis bisher die Wasserkraft- und die Atomkraftwerke finanziert wurden. Es geht nun darum, Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass auch in Zukunft erneuerbare Energien in der Schweiz genutzt werden können, und das betrifft nicht nur die neuen erneuerbaren Energien, sondern auch die Wasserkraft.
Herr Stahl hat gesagt, das sei eine Mehrbelastung der Wirtschaft. Herr Stahl, das ist ein etwas lockerer Umgang mit den Fakten. Wie wollen Sie in der Schweiz ein Wasserkraftwerk wie in Ruppoldingen zu 12 Rappen pro Kilowattstunde finanzieren, wenn Sie Marktpreise von 7 Rappen haben? Es braucht am Anfang eine Kostenumlage, und mit dem System der Einspeisevergütungen wird nichts anderes gemacht als das, was wir bisher im Monopol hatten, wie es auch für die Schweizer Kernenergie praktiziert wurde.
Es ist kein Zufall, dass heute 17 Länder in Europa Einspeisevergütungen für Strom aus erneuerbaren Energien kennen und dass die entsprechenden Technologien einen Boom erfahren, und es ist auch kein Zufall, dass in der Schweiz nicht einmal der Kehricht verstromt wird oder, wenn schon, dann nur in einem sehr ungenügenden Mass. Denn die Monopolisten gönnen den Bauern und den Kehrichtverbrennungsanlagen das Geschäft nicht; sie haben alles verhindert, was irgendwie nach Konkurrenz aussieht. Wenn Sie keine Einspeisevergütungen schaffen, dann werden keine Holzverstromung und keine private Biogasverstromung in diesem Land stattfinden, weil sich der ganze Markt mit Ausschreibungen auf ein paar ganz grosse Auftragnehmer konzentrieren wird. Die Axpo wird ein paar Sachen machen, und die übrigen Potenziale werden nicht genutzt werden.
Schauen Sie nach Österreich! Österreich wird sich in zwanzig Jahren vollständig aus erneuerbaren Energien versorgen. Dort steigt der Anteil der erneuerbaren Energienvon 70 auf 78 Prozent bis zum Jahre 2010, und das ist nicht das Ende.
Das Wort Subvention ist in diesem Falle nicht gerechtfertigt: Es handelt sich um Preisgarantien und um Rahmenbedingungen, wie sie in jedem Strommarkt, der liberalisiert wird, heute bestehen. Die Alternative ist lediglich Erdgas. Schauen Sie, was in Amerika passiert ist: Es wurden in den Neunzigerjahren Erdgaskraftwerke von 50 000 Megawatt pro Jahr erstellt; die Erdgaspreise haben sich dann in den letzten fünf Jahren aber versechsfacht. Und was baut man jetzt in Amerika? Jetzt kommt man auf Windenergie, jetzt kommt man auf erneuerbare Energien. Es gibt echte Versorgungsengpässe beim Strom, es gibt Zusammenbrüche der Stromversorgung. Man hat nichts geregelt, und die Versorgungssicherheit ist schwer infrage gestellt. Das wollen wir in der Schweiz nicht. Bedenken Sie auch, dass Sie beim Erdgas das Kostenrisiko haben, weil die Erdgaspreise an den Ölpreis gebunden sind. Sie können heute Kraftwerke für günstiges Erdgas bauen, und in fünf Jahren ist es vielleicht dann eben sehr teuer.
Wir wollen eine echte Marktöffnung, das heisst, wir wollen auch einen Markteintritt für neue Anbieter. Jede Stadt, jeder Bauer, jede Gemeinde, die erneuerbare Energien haben, sollen diese auch nutzen können. Dafür wollen wir Rechtssicherheit, wir wollen klare Bestimmungen und nicht nur freiwillige Massnahmen, die bisher dazu geführt haben, dass der Anteil der erneuerbaren Energien in unserem Land jedes Jahr kleiner wird. Wir sind das einzige Land in Europa, in dem der Anteil der erneuerbaren Energien absinkt; überall ausser bei uns geht es mit diesen Technologien vorwärts.
Wir wollen den Anschluss schaffen, und wir können es auch: Wir können unser Land mit Geothermie und Biomasse voll versorgen, und das Interessante ist ja, dass die entsprechenden Nutzungstechniken immer billiger werden. Deshalb gibt es diesen Boom. Es wird sehr interessant werden. Wenn wir das aber nicht tun, wenn wir die Regulierung verpassen, blockieren wir unser Land. Herr Stahl, das kostet maximal 0,3 Rappen pro Kilowattstunde. Diese Kosten bewegen sich in einem Markt, in dem 9 Milliarden Franken umgesetzt werden, im Promillebereich. Denken Sie daran, das war schon bei der Wasserkraft so: Am Anfang gibt es Mehrkosten, und wenn die Werke abgeschrieben sind, produzieren Sie mit den abgeschriebenen Anlagen zu Kosten von 2, 3 oder 4 Rappen pro Kilowattstunde, also sehr kostengünstig. Das heisst, die Mehrkosten von heute sind die Minderkosten von morgen.
Wegen der technologischen Fortschritte können wir deshalb auch mit degressiven Vergütungen arbeiten. Das heisst, für Neuanlagen werden die Einspeisevergütungen von Jahr zu Jahr verringert, währenddem wir bei den übrigen Energien jetzt ständige Kostensteigerungen beobachten: Der Uranpreis hat sich in den letzten 24 Monaten verdreifacht, und beim Erdgas haben Sie mehr als eine Verdoppelung.
Ein Stromversorgungsgesetz zum ökologischen Nulltarif wird und darf es nicht geben. Nur die Variante der Kommissionsmehrheit, über die wir diskutieren werden, beinhaltet eine taugliche Lösung, die sich auch in der Praxis bewähren kann. Wir begrüssen auch die Änderung des Raumplanungsgesetzes, damit Biogasanlagen in Zukunft in der Landwirtschaftszone betrieben werden können. Wir hätten diese Frage gerne schon in diesem Gesetz geregelt. Aber wir werden noch in diesem Jahr auf diese Revision des Raumplanungsgesetzes zurückkommen. Und nicht zuletzt - last, but not least - brauchen wir Energieeffizienz, denn gesparte Energie ist auch gespartes Geld.
Baumann J. Alexander · Mit-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Herr Kollege, ich möchte Sie Folgendes fragen: Seit wann haben die Österreicher keinen Strom mehr aus den schmutzigen Kohlekraftwerken in Tschechien?
Rechsteiner Rudolf · Mit-M · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
In Österreich liegt der Anteil des Verbrauchs von Strom aus nichterneuerbaren Energien noch immer bei 22 Prozent. Aber der Anteil sinkt, und jener der erneuerbaren Energien steigt um 1 bis 2 Prozent pro Jahr.
Nordmann Roger · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Sozialdemokratische Fraktion
Sans entrer dans les détails techniques, j'aimerais juste rappeler la philosophie qui a guidé la majorité de la commission et à laquelle adhère le groupe socialiste.
Tout d'abord, il y a des enjeux économiques considérables face à l'épuisement des réserves fossiles et il faut trouver des alternatives. Je rappelle qu'en Europe les deux tiers de l'électricité sont produits à partir du gaz ou du pétrole et que la hausse du cours du pétrole est déjà en train de se répercuter sur le prix de l'électricité.
Ensuite, il est évident que les pays qui s'y prennent tôt acquièrent un avantage macroéconomique, parce qu'ils baissent la facture des importations énergétiques. Il est vrai que les énergies renouvelables coûtent plus cher à l'investissement, mais qu'elles sont particulièrement bon marché ensuite à l'exploitation, parce que le vent, l'eau et le soleil sont gratuits, alors que l'achat d'énergies primaires fossiles est de plus en plus cher. Il y a aussi des avantages microéconomiques, parce qu'on acquiert du savoir-faire. On vient de parler de l'Autriche: grâce à un programme d'encouragement du chauffage à pellets - chauffage à bois -, celle-ci est devenue le leader mondial sur ce marché; l'Allemagne l'est dans le secteur éolien. La Suisse doit aussi prendre maintenant un virage pour acquérir ce savoir-faire. C'est aussi valable pour les régions périphériques, en particulier pour la biomasse.
Il s'agit de viser la complémentarité entre les nouvelles et les anciennes énergies renouvelables, c'est-à-dire l'énergie hydroélectrique notamment. C'est pour cela que la majorité de la commission a choisi de faire deux postes séparés, de manière à garantir que les cantons alpins puissent disposer des ressources nécessaires pour renouveler le parc d'installations hydroélectriques.
L'idée est de tirer parti des expériences faites à l'étranger. On a vu que pour les nouvelles énergies renouvelables, c'est la rétribution d'injection qui fonctionne bien, alors que pour renouveler le parc d'installations hydroélectriques, les appels d'offres fonctionnent bien. La majorité de la commission tient compte de cet état de fait.
Le coup de pouce qu'on donne doit être fort, mais il est transitoire. Il s'agit de provoquer des gains d'échelle dans la fabrication des installations pour obtenir une baisse des coûts et les amener peu à peu au niveau du marché. C'est pour cela que le tarif d'injection est dégressif.
Enfin, la commission s'est rappelée quand même que le kilowattheure le moins cher et le plus propre, c'est encore celui qu'on ne consomme pas. C'est pour cela qu'elle a prévu des mesures d'encouragement de l'efficacité énergétique.
Vous l'avez compris, je vous invite à rejeter la proposition de la minorité Stahl et à soutenir la majorité de la commission.
Müller Geri · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion
Wenn wir die bisherige Debatte verfolgen, dann stellen wir fest, dass es ein wenig so klingt, als ob die erneuerbare Energie etwas wäre, was man sich so zugute tut, was aber nicht wirklich notwendig ist. Wenn wir aber in diese Diskussion eintreten, müssen wir festhalten, dass es nicht einfach ein Sich-zugute-Tun ist, sondern dass es eine absolute Notwendigkeit ist. Wir brauchen dafür eine glasklare Analyse. Die Fakten sind dabei klar. Ich habe heute Morgen von zwei Batterien gesprochen, von denen wir uns heute ernähren: Erdöl/Erdgas und Uran. Das sind Batterien mit einer Wiederaufladezeit von über 250 Millionen Jahren, und die Batterien gehen zu Ende; das müssen wir uns einfach vor Augen führen. Es ist egal, ob sie nächstes Jahr oder in zehn Jahren zu Ende gehen. Es ist abschätzbar, wann sie zu Ende gehen. Das ist nicht eine Fantasie von uns; das ist eine Realität, wie Sie erkennen, wenn Sie die Welt anschauen, wenn Sie schauen, wo die Kriege stattfinden. Das sind Kriege an den Quellen dieser Stoffe, dort wird heute die Position markiert, dort suchen die Länder heute ihre Garantien. Über die Opfer dieser Kriege sprechen wir nächste Woche im Rahmen des Asylgesetzes.
Also 250 Millionen Jahre Wiederaufladezeit! Wir haben keine Zeit mehr zu tändeln. Es geht nicht mehr um den freien Willen, um die Freiwilligkeit - wer Lust hat, kann erneuerbare Energie nutzen -; wir müssen es machen, wenn wir langfristig unsere wirtschaftliche Tätigkeit sichern wollen. Da steht zuallererst das Energiesparen, und ich fand es ganz toll, dass das auch Jürg Stahl als Vertreter der SVP gesagt hat: Energiesparen ist einer der ersten Punkte. Wir sind eine Gesellschaft, die heute dreimal so viel Energie braucht, wie effektiv notwendig wäre. Natürlich gibt es Gesellschaften, die noch mehr brauchen; aber lassen wir das. Wir brauchen zu viel Energie! Wir sind in der Lage, Energie zu sparen, ohne den Komfort zu senken. Das muss gemacht werden, das ist der erste Punkt. Dafür sind in der vorherigen Debatte einige ganz kleine Pfähle eingeschlagen worden.
Dann bleibt der Rest an Energie - ohne Energie können wir nicht arbeiten, das ist mir klar. Und dann geht es um die Frage, wie man diese Energie erzeugt. Ich habe vorhin gesagt, dass wir nicht mehr lange auf diese 80 oder 90 Prozent Erdgas, Erdöl und Uran zählen können; dann kommt die erneuerbare Energie zum Zuge.
Die erneuerbare Energie ist die, die sich jährlich von selbst produziert. Das ist Wasser, das ist Sonne, das ist Wind, das ist Geothermie, das sind die Dinge, die vorhanden sind. Wir müssen heute die Weichen stellen; wenn wir es nicht tun, werden sie von aussen gestellt. Herr Rechsteiner hat vorhin ausgeführt, welche traumhaften Entwicklungsraten Österreich hat; man könnte auch noch Deutschland anführen. Das sind Zahlen, die den steigenden Prozentanteil der erneuerbaren Energie zeigen. Es ist nicht so wie bei uns, wo ee rückläufig ist. Es ist also höchste Zeit, dass wir hier umstellen. Es ist absolut unverständlich, ein solches Geschäft zurückweisen zu wollen und auf die Freiwilligkeit zurückzugehen. Wir müssen auch sehen, dass wir bei den Signalen, die wir in den letzten Jahren gesetzt haben, immer davon ausgegangen sind, dass wir so viel Energie zur Verfügung haben, wie wir wollen. Wir müssen heute festhalten, dass das nicht mehr der Fall ist. Wir können also nicht von einer Versorgungssicherheit von 120 Prozent ausgehen und dabei diese 20 Prozent "by the way" auch noch verbrauchen.
Europa hat genau das gleiche Energieproblem wie die Schweiz, auch in Europa fehlen in den nächsten Jahren Energiequellen; wir können also nicht auf Europa ausweichen. Wir müssen versuchen, die Energie so gut wie möglich auch auf dem Platz Schweiz herzustellen. Jetzt zweifeln Sie daran, dass das möglich ist. Aber Sie zweifeln deshalb, weil Sie von der Voraussetzung ausgehen, dass wir die Energie immer mit Grosskraftwerken erzeugen. Dann verstehe ich Ihre Zweifel: Wir können keine "Sonnenanlage" aufstellen, die ein Atomkraftwerk ersetzt. Aber wir können das Sonnenkraftwerk auf verschiedene Dächer verteilen und an Ort und Stelle nicht Strom erzeugen, sondern Warmwasser produzieren. Wir müssen das Wasser nicht auf 100 Grad aufheizen, sondern auf die Temperatur, die wir für das Duschen brauchen, zum Beispiel eben auf 37 Grad.
Es braucht dort also eine Vielzahl von neuen Konzepten, und das muss gesteuert, ganz praktisch gesteuert werden. Dafür liefert dieses Gesetz Ansätze von Möglichkeiten, wie sich die Wirtschaft, wie sich der Private in Zukunft ausrichten sollte. Dieses Gesetz muss ein Stück weit Freiheiten einschränken. Wenn wir das Gesetz nicht haben, werden trotzdem Freiheiten eingeschränkt, einfach auf eine andere Art und Weise.
Dieses Gesetz soll den Architekten in Zukunft quasi Leitlinien geben, damit sie von selber auf erneuerbare Energie kommen. Wenn einer eine Heizung ersetzen soll, soll es selbstverständlich sein, dass die erneuerbare Energie das erste Thema ist, das man diskutiert. Wenn Strom erzeugt werden muss, muss es selbstverständlich sein, dass die erneuerbare Energie als Erstes angeschaut wird und nicht als letzte, eventuelle Möglichkeit. Das ist im Moment ein bisschen die Debatte.
Die heutigen Modelle, Herr Stahl, die genügen eben nicht; und sie genügen deshalb nicht, weil bei uns der Anteil der erneuerbaren Energie rückläufig ist - das ist die Analyse. Ergo müssen wir steuern. Und wer in diesem Land kann steuern, wenn nicht das Parlament, das jetzt die Verantwortung übernehmen muss? Weil das Parlament weiss, dass wir dort ein Problem haben, muss das Parlament die Verantwortung übernehmen und so einwirken, dass man starten kann.
Also, ich fasse zusammen: Es ist wichtig, dass wir realisieren, dass wir in der Energiefrage an einem Wendepunkt stehen. Wir haben nicht mehr endlos viel Energie zur Verfügung. Die Energie darf oder muss in Zukunft etwas kosten. Es kann nicht sein, dass Energie weiter so verschleudert wird.
Das Zweite ist, dass von der Strategie her so umgestellt werden muss, dass wir Energieverbrauch vermeiden - das ist eigentlich ein antimarktwirtschaftlicher Ansatz -, statt dass wir den Energieverbrauch steigern. Das ist eine Änderung des Paradigmas, und das muss uns auch klar sein. Wir können also die Diskussion nicht wie bis anhin weiterführen: Was machen wir, dass wir mehr Energieverbrauch haben?
Unter allen diesen Aspekten ist das Energiegesetz ein Stück, ein Schritt weit Türöffnung. Wir sind noch lange nicht dort, wo wir - wie es sich die Grünen vorstellen könnten - sein könnten. Ein Stück weit ist es eine Öffnung. Wir gehen diesen Kompromiss ein. Warum? Weil wir auch ein Stück weit wissen, dass das lokale Gewerbe, die KMU usw., diesen Ball sofort aufnimmt und in dieses Gebiet investiert, wenn diese Änderung passiert. Das trägt zur Sicherung von Arbeitsplätzen in der Schweiz bei. Das trägt zur Möglichkeit bei, Kapital in der Schweiz zu belassen und hier einen Aufschwung zu erzeugen. Es ist also ganz klar ein Plädoyer für den Aufschwung, von dem alle hier profitieren wollen. Wir müssen neue Wege gehen, und das Energiegesetz gibt Möglichkeiten dazu.
Stahl Jürg · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Herr Kollege, Sie haben auch betont, dass der Anteil der erneuerbaren Energie rückläufig ist. Dem stimme ich zu. Dies hat aber wahrscheinlich andere Gründe als diejenigen, die Sie genannt haben. Wären Sie dann auch bereit, grössere Wasserkraftprojekte zu realisieren, anstatt sie zu blockieren, wie Sie es in den letzten Jahrzehnten gemacht haben?
Müller Geri · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion
Es sind ja zwei Fragen.
1. Zur Rückläufigkeit: Da müssen wir eine klare Analyse machen und abklären, warum der Anteil in der Schweiz rückläufig und in den meisten anderen europäischen Staaten steigend ist. Da müssen Sie die Gesetze vergleichen: In den meisten europäischen Ländern wird die erneuerbare Energie gefördert, bei uns wird sie blockiert. Sie dürfen die überschüssige Energie an manchen Orten ja nicht einmal zurückeinspeisen. Das ist das Problem. Wer also heute in die erneuerbare Energie investiert, der hat ein Problem.
2. Zur Blockade von grösseren Wasserkraftwerken: Zwischen Wasserkraftwerken und Wasserkraftwerken besteht ein Riesenunterschied. Sie können die Schweiz jetzt nicht einfach mit irgendwelchen Speicherkraftwerken zubauen, dann mit günstigem Kohlestrom Wasser hochpumpen und davon leben. Das geht nicht, das ist nicht unsere Strategie. Aber wir wissen, dass es Wasserläufe gibt, wo man für kleine, beschränkte Gebiete noch Strom gewinnen könnte. Da haben Sie keine Gegnerschaft.
Bäumle Martin · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktionslos
Wir haben deutliche Indizien: Die CO2-Emissionen verändern höchstwahrscheinlich unser Klima; die sich häufenden Extremereignisse - Lothar, Hitzesommer, Überschwemmungen - könnten Vorboten sein. Unbekannt sind noch das langfristige Ausmass und die Folgen für Mensch und Umwelt. Fossile Energien wie Öl und Gas sind begrenzt. Massiv höhere Preise und Engpässe können die Folgen sein. Bei der Atomenergie bleibt das Restrisiko eines "Tschernobyl"-GAU; die Frage der radioaktiven Abfälle ist ungelöst. Zudem: Auch Uranbrennstoff ist begrenzt. Uran und Öl müssen importiert werden und schaffen wenig Wertschöpfung in der Schweiz. Die Zukunft liegt also bei erneuerbaren Energien und Energieeffizienz.
Mit der Beratung des Energiegesetzes kommen wir meines Erachtens zum Kernstück der drei Vorlagen. Den beiden Vorlagen StromVG und EleG kann ich am Schluss nur zustimmen, wenn die Förderung der erneuerbaren Energien in der Vorlage 3 erfolgt.
Die Vorlage bringt Massnahmen für einen sparsamen und effizienten Umgang mit Energie. Zudem bringt die Einspeisevergütung für erneuerbare Energien, wie sie die UREK-Mehrheit vorschlägt, einen Ausgleich zwischen den Produktionskosten und dem heute aktuellen Marktmischpreis. Dies heisst: Investorengarantie, Technologieförderung und einheimische, dezentrale Arbeitsplätze - alles Stärken der Schweiz.
Es braucht Massnahmen, denn ohne Massnahmen würde z. B. der Import von günstigerem, aber schmutzigem Auslandstrom - z. B. aus alten, unsicheren AKW oder aus Kohlekraftwerken - im liberalisierten Markt forciert. Neue und innovative Technologien sind nie von Anfang an kostendeckend oder marktfähig. Insbesondere die Atomenergie wurde jahrelang im Monopol von der günstigen Wasserkraft quersubventioniert, was die Konsumenten mit dem Strompreis berappten.
Zudem: Heute fehlt bei der Energie die Kostenwahrheit. Umweltschäden, Gesundheitsschäden und Risiken der Atom- und Ölpolitik werden der Allgemeinheit und der nächsten Generation aufgebürdet. Zum Beispiel wird der wertvolle Rohstoff Erdöl immer noch vergeudet, um einfach Wärme zu Heizzwecken zu erzeugen. Das hochgiftige Plutonium aus AKW bleibt mindestens 100 000 Jahre gefährlich und müsste mindestens so lange überwacht werden. Die Kosten eines Super-GAU bei Atomanlagen trüge der Steuerzahler, doch unsere Volkswirtschaft würde einen solchen gar nicht überleben.
Solange solche Risikokosten nicht im Preis abgebildet werden, muss nachhaltige und umweltschonende, aber heute noch teurere Energie aus Sonne, Wind, Biomasse und Geothermie unterstützt werden. Sonst hat sie im so verzerrten Markt kaum eine Chance. Im liberalisierten Markt würde sonst kein marktorientiertes Unternehmen mehr in eine teurere Technologie investieren können, und es hätten nur billige, konventionelle und reife Technologien Chancen. Die Einspeisevergütung schafft hier Abhilfe und ersetzt die im Monopol mögliche Anschubfinanzierung neuer Technologien. Die massvolle Unterstützung von erneuerbaren Energien und Anreize zur Energieeffizienz und zum Energiesparen bringen der Schweiz auch Innovation und hochwertige Arbeitsplätze.
Deshalb bin ich als Grünliberaler mit Überzeugung für Eintreten auf diese Vorlage. Ich lehne konsequenterweise auch den Minderheitsantrag Stahl klar ab. Der ist zu liberal und überhaupt nicht grün. Ich werde in der Detaildebatte grundsätzlich mit der Mehrheit stimmen und nur in einigen Bereichen für Korrekturen eintreten. Ich hoffe, dass das Modell Einspeisevergütung der UREK hier eine Mehrheit findet.
Cathomas Sep · Mit-M · Nationalrat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion
Unser Rat hat mit den Entscheiden, die wir gestern und heute getroffen haben, gute, akzeptable Vorlagen - Stromversorgungsgesetz und Elektrizitätsgesetz - erarbeitet. Ohne einen Ausbau der Fördermassnahmen für erneuerbare Energien sind jedoch beide Vorlagen beim Stimmvolk nicht mehrheitsfähig. Darum braucht das Energiegesetz eine entsprechende Ergänzung.
Die CVP-Fraktion steht mit voller Überzeugung für eine effiziente und verstärkte Förderung der erneuerbaren Energien und für eine grössere Energieeffizienz ein. Jahr für Jahr steigt der Bedarf an elektrischer Energie immer noch an, dies trotz der verschiedenen Massnahmen für eine effizientere Energienutzung. Wenn wir längerfristig eine sichere und günstige Versorgung mit elektrischer Energie gewährleisten wollen, ist nebst den bereits bestehenden Anstrengungen die Nutzung der verfügbaren alternativen Energieressourcen unumgänglich. Auch bei uns liegen Potenziale noch brach. Gerade darum müssen wir im Bereich der erneuerbaren Energien feste Zuwachsziele und gleichzeitig entsprechende Regelungen zur Prüfung der Zielerreichung - im Fall einer Verfehlung der Ziele - im Gesetz konkret festlegen. Diese Massnahmen schliessen jedoch eine effizientere Energienutzung und den sparsamen Umgang mit allen Energien nicht aus.
Aufgrund dieser Fakten befürwortet die CVP-Fraktion die Steigerung des Anteils der Elektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energien am Verbrauch von Elektrizität bis zum Jahr 2030 mit dem konkreten Ziel von 5400 Gigawattstunden. Sie steht auch für einen festen Zuschlag von 0,3 Rappen pro Kilowattstunde verbrauchter Energie gemäss dem Minderheitsantrag II als Förderbeitrag ein. Die Wasserkraft soll in der Elektrizitätsversorgung des 21. Jahrhunderts nach wie vor eine tragende Rolle innehaben. Demzufolge muss für die Wasserkraft als Potenzial zur Erzeugung von erneuerbarer Energie ein fester prozentualer Anteil des Förderbeitrages gesetzlich zugesichert werden. Der zweite grosse Anteil der Förderbeiträge soll speziell für die übrigen erneuerbaren Energien reserviert werden. Damit wird eine Garantie für die Förderung jeder Technologie zur Erzeugung von erneuerbaren Energien im Gesetz verankert.
Um den Zielen der Effizienz zu genügen, müssen bei der Zuteilung der Quoten auf die einzelnen Technologien bestimmte Wirtschaftlichkeitskriterien berücksichtigt werden. Dabei ist eine Spezifizierung vorgesehen, wonach mit einem Ausschreibeverfahren innerhalb der gleichen Technologie die Projekte nach Leistung angemessen berücksichtigt werden müssen. Gegenüber dem reinen Einspeisevergütungsmodell gemäss der Mehrheit hat die wettbewerbliche Ausschreibung den grossen Vorteil, dass innerhalb der einzelnen Technologien und Leistungskategorien die kosteneffizienteren Lösungen den Vorzug erhalten, was schlussendlich zu innovativeren Projekten mit einem sparsameren und effizienteren Einsatz der Fördermittel führen wird. Die so ausgestaltete Förderung der erneuerbaren Energien entspricht zudem auch der von Ratskollege Lustenberger eingereichten und von unserem Rat in der letzten Frühjahrssession mit grossem Mehr angenommenen Motion.
Die CVP-Fraktion steht mit Überzeugung hinter einer starken und effizienten Förderung der erneuerbaren Energien. Mit der gesetzlichen Zusicherung eines Zuschlages von 0,3 Rappen pro Kilowattstunde verbrauchter Energie wird es möglich sein, längerfristig eine aktive und innovative Energiepolitik zu betreiben. Die verfügbaren Fördermittel werden in Kombination mit grösserer Kosteneffizienz, verursacht durch Wettbewerb und Innovation, zu wesentlich besseren Resultaten und innovativen Technologien und nicht zuletzt auch zu neuen Arbeitsplätzen führen. Die Zielfestlegung mit entsprechenden Teilschritten und die periodische Überprüfung der Zielerreichung werden Garanten für einen optimalen Einsatz der vorhandenen Mittel sein. Die vorgesehene Ergänzung und Präzisierung in Artikel 7a des Energiegesetzes ermöglicht eine effiziente und breitabgestützte Förderung der erneuerbaren Energien unter klaren Bedingungen für alle Beteiligten.
Aus diesen Gründen bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten, die Minderheit II zu unterstützen und den Nichteintretensantrag der Minderheit Stahl abzulehnen.
Aeschbacher Ruedi · Mit-M · Nationalrat · Zürich · EVP/EDU Fraktion
Die entsprechenden und entscheidenden Hauptpunkte bei der Frage, ob wir auf eine engagierte Förderung der erneuerbaren Energien eintreten wollen oder nicht, hat eine deutliche Mehrheit der Kommission positiv beantwortet. Die Kommission sagt in ihrer deutlichen Mehrheit, sie wolle erstens mehr für die Förderung der erneuerbaren Energien tun und sei zweitens auch bereit, dafür verbindliche Ziele vorzugeben und die Finanzierung zu regeln. Damit ist die Kommissionsmehrheit in klarer Übereinstimmung mit einer deutlichen Mehrheit unserer Bevölkerung, die ebenfalls sehr klar zum Ausdruck gebracht hat und dies bei Umfragen auch immer wieder bestätigt, dass sie eine verstärkte Förderung der erneuerbaren Energien befürwortet und wünscht. Dafür gibt es viele Gründe:
1. Diese verstärkte Förderung ist volkswirtschaftlich höchst sinnvoll. Das Geld für die Energiegewinnung bleibt dann nämlich in der Schweiz und fliesst nicht in die Taschen der Ölmultis im Ausland.
2. Wir schaffen damit Arbeitsplätze und Know-how im eigenen Land.
3. Wenn wir diese Förderung engagiert anpacken, erreichen wir damit vielleicht sogar, dass wir bezüglich der Technologie in der Nutzung der Alternativen wieder den Anschluss an die Spitze der europäischen Länder finden, die hier zum Teil bereits weiter sind. Wenn uns das gelingt, dann haben wir auf diesem Gebiet auch eine Chance im Export, eine Chance, die zum Beispiel Österreich in den letzten Jahren erfolgreich genutzt hat. Schliesslich kann es auch aus der Sicht der Versorgungssicherheit nur dienlich sein, wenn wir für die Elektrizitätserzeugung weitere, etwas stärkere Standbeine entwickeln und uns zulegen; dies, auch wenn - ich weiss es - alternative erneuerbare Energien immer nur ein Teil der Gesamtenergieerzeugung sein können.
Ich habe gesagt, die Kommissionsmehrheit wolle erreichen, dass es bei der Förderung der erneuerbaren Energien nun stärker und schneller vorwärts gehe. Über den Weg allerdings war sich die Kommission nicht so einig, das ersehen Sie ja aus der Fahne.
Dazu einmal mehr von unserer Seite: Unsere Fraktion will den sicheren und auch zielführenden Weg gehen. Das heisst konkret: Wir wollen als Zielvorgabe einen prozentualen Anteil der inländischen Energieproduktion. Das heisst weiter, wir wollen ein Finanzierungsmodell, das jenen Sicherheit gibt, die in erneuerbare Energien investieren wollen und dazu bereit sind. Das bedeutet kostendeckende Einspeisevergütungen, die aber degressiv ausgelegt sein müssen, damit die Vergütungen von Jahr zu Jahr, entsprechend auch der Verbreitung der Technologie und der Verbilligung der Gestehungskosten, zurückgefahren werden können. Mit dieser Verbreitung und der zusätzlichen entsprechenden Auslegung wird es eine weitere und breitere Möglichkeit der Nutzung dieser Energien geben.
Deshalb bitte ich Sie, den Antrag der Minderheit Stahl abzulehnen und auf die Vorlage einzutreten.
Noch zu Herrn Stahl: Er spricht von die Wirtschaft belastenden Mehrkosten, es geht in Tat und Wahrheit aber um Beträge in der Höhe von zwei, drei Zehntelsrappen pro Kilowattstunde. Ich habe ausgerechnet, dass dies in meinem Haushalt pro Jahr etwa 24 Franken ausmachen wird; pro Monat sind es 2 Franken, also eine halbe Tasse Kaffee.
Zum Schluss nochmals zu Herrn Stahl: Lieber Jürg Stahl, Sie rufen auf zu "wirtschaftsfreundlichem Abstimmen", aber Ihr Weg und Ihr Vorschlag sind nicht wirtschaftsfreundlich. Denn mittel- und langfristig wird wirtschaftsfreundlich sein, was uns mit der engagierten Förderung dieser Energien den volkswirtschaftlich grösseren Nutzen bringt, das Geld in der Schweiz belässt und die Verbreitung unserer Technologien und Standbeine in der Energieversorgung fördert.
Theiler Georges · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion
Meine Kollegen Steiner und Hegetschweiler haben bereits beim Eintreten zum EleG und zum StromVG zu den erneuerbaren Energien gesprochen. Ich fasse mich deshalb kurz. Ich möchte aber zuerst vier Vorbemerkungen machen, weil ich feststelle, dass man über gewisse Dinge in diesem Zusammenhang nicht spricht oder nicht sprechen will.
1. Leider hat sich die Kommission - das gilt aber natürlich auch für den Bundesrat - in ihrer Arbeit nur auf die Frage von erneuerbaren Energien bei der Stromversorgung konzentriert. Man kann sich aber durchaus fragen, ob das eigentlich das richtige Feld ist. Immerhin ist es so, dass wir bei den Treibstoffen und vor allem bei den Heizstoffen einen viel grösseren Bedarf hätten.
2. Unsere Stromversorgung ist bezüglich erneuerbarer Energien schon auf einem absoluten Spitzenplatz in Europa. Wir gewinnen über 60 Prozent unseres Stroms aus erneuerbaren Energien. Wenn Sie noch das CO2-Argument hinzuziehen, sehen Sie, dass wir über 95 Prozent unseres Stroms aus CO2-freien Energien gewinnen. Da sind wir wahrscheinlich Weltmeister. Man kann sich also auch aus diesem Grund fragen, ob wir ausgerechnet da, wo wir schon viel gemacht haben, noch etwas machen sollen oder ob es nicht viel besser wäre, bei den Heizungen etwas zu machen.
3. Es wird nie gesagt, dass wir bereits heute eine Einspeisevergütung haben. Wir haben eine Einspeisevergütung von 15 Rappen pro Kilowattstunde für kleine und private Kraftwerke. Das verteuert unseren Strom immerhin um etwa 25 Millionen Franken pro Jahr. Das bezahlen die Kundinnen und Kunden, lieber Herr Aeschbacher, jeden Tag mit "Kaffees". Ich meine, das ist immerhin eine stolze Summe.
4. Wir haben Energiesparprogramme, wir haben Energieeffizienzprogramme, wir haben Forschungsprogramme in diesem Bereich. Diese kosten uns weitere 60 Millionen Franken pro Jahr, und auch das muss mit "Kaffees" abbezahlt werden.
Die erneuerbaren Energien sollen gefördert werden; das ist für die FDP-Fraktion unbestritten, wir setzen uns dafür ein. Wir sind uns auch einig über die Zielsetzung, nämlich eine Erhöhung um 5400 Gigawattstunden über die gesamte Periode bis 2030. Unterschiede, unterschiedliche Meinungen haben wir in der Frage der Art und Weise, wie wir zu diesem Ziel kommen werden; wir werden Sie in der Detailberatung darüber informieren. Wir sind für Eintreten und lehnen den Minderheitsantrag Stahl ab.
Ich gestatte mir noch eine Bemerkung zum Votum von Herrn Stahl: Herr Stahl hat quasi gesagt, die Wirtschaft sei unisono gegen die Förderung dieser erneuerbaren Energien. Das stimmt so natürlich nicht. Es stimmt zwar, dass Economiesuisse uns in letzter Minute, quasi nach einer halbjährigen Arbeit, eröffnet hat, dass sie da nicht einverstanden sei. Aber das Gewerbe ist zum grossen Teil damit einverstanden, und auch Teile der Stromwirtschaft haben uns klar signalisiert, dass sie Hand bieten zu einem Kompromiss in dieser Frage, um eben die ganze Sache überhaupt über die Bühne zu bringen. Man kann hier also in keiner Art und Weise davon sprechen, dass die Wirtschaft unisono dagegen sei. In der Frage, ob die Preise in die Höhe gehen, gebe ich Ihnen Recht: Es wird kurzfristig so sein; Sie können sich das ausrechnen. In diesen Fragen schadet es aber nicht, wenn wir vielleicht etwas längerfristig denken und den Horizont erweitern - wir sprechen ja auch von einer Zielsetzung für 2030. Ich bin überzeugt, dass sich diese kurzfristigen Preisnachteile einmal auch in Preisvorteile umwandeln könnten.
Ich bitte Sie also, den Minderheitsantrag Stahl abzulehnen.
Aeschbacher Ruedi · Mit-M · Nationalrat · Zürich · EVP/EDU Fraktion
Ich bin natürlich mit Ihrem Antrag sehr einverstanden, habe aber trotzdem noch eine Frage, Herr Theiler. Sie sprechen davon, dass der Wirtschaft wegen der Abgeltung dieser Einspeisevergütungen schon heute eine gewisse Belastung auferlegt ist. Da möchte ich Sie fragen: Die Gesamtsumme, die wir in der Schweiz für Elektrizität ausgeben, beträgt etwa 9 Milliarden Franken pro Jahr. Wie viel machen die 25 Millionen Förderungsfranken, die Sie genannt haben, in Prozenten aus? Das ist ja prozentual ein verschwindend kleiner Anteil von diesen 9 Milliarden Franken.
Theiler Georges · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion
Das kann ich Ihnen genau sagen: Das wird etwa ein Hundertstel des Preises für Ihre halbe Tasse Kaffee sein, nämlich etwa 0,02 Rappen.
Leuenberger Moritz · VPBR-M · Bundesrat · Zürich
Der Bundesrat schlägt Ihnen vor, die erneuerbaren Energien zu fördern, weil für die Schweiz mit ihrer ausgebauten Wasserkraft der Zugang zu den Märkten mit erneuerbarer Energie von grosser wirtschaftlicher Bedeutung ist. Auch sind all die Ziele und Massnahmen, die wir vorschlagen, eine Basis für den Export von Energie aus schweizerischer Wasserkraft in die umliegenden Länder. Daneben kommt auch der Grund der Nachhaltigkeit dazu. Wir haben das CO2-Ziel, wir haben uns einer nachhaltigen Politik verschrieben. Deswegen haben wir mit der Revision des Energiegesetzes Massnahmen zur Förderung von erneuerbaren Energien und zur Verbesserung der Effizienz vorgeschlagen.
Dass der Bundesrat der Meinung ist - übrigens zusammen mit der EU -, dass dabei ein innerer Zusammenhang mit der Marktöffnung besteht, habe ich Ihnen heute Morgen bereits dargelegt. Es geht auch um die Anerkennung der Herkunftsnachweise; das ist wichtig. Beim Export in die EU kann beispielsweise dann ein besserer Preis erzielt werden, wenn wir ein glaubwürdiges Förderungssystem für Strom aus erneuerbaren Energien haben. Es handelt sich da immerhin um einige Dutzend Millionen Franken.
Deswegen schlagen wir Ihnen vor, das Ziel gesetzlich zu verankern. In der EU ist die Richtlinie zur Förderung erneuerbarer Energien seit 2001 in Kraft. Diese gibt für die Mitgliedstaaten Zielwerte vor und regelt auch die Anerkennung von Strom aus erneuerbaren Energien zwischen den Mitgliedstaaten. In Anlehnung an die Zielvorgaben der Europäischen Union schlagen wir vor, bis zum Jahre 2030 eine Steigerung des Anteils der Stromproduktion am Inlandverbrauch von 67 auf 77 Prozent vorzusehen. Das entspricht ungefähr der Zielvorgabe von Österreich; dort sind es 78 Prozent, wobei das Ziel in Österreich bereits bis ins Jahr 2010 erreicht sein soll. Das ist eine Vorgabe der EU-Richtlinie. Nun hat Österreich eine ähnliche Versorgungsstruktur wie die Schweiz. Wir müssen uns ganz klar bewusst sein, dass wir hier - ob Sie nun dem Bundesrat folgen oder der Mehrheit Ihrer Kommission - weniger weit gehen als die meisten Länder der EU.
Der Bundesrat schlägt Ihnen vor, dem Subsidiaritätsprinzip zu folgen, das er Ihnen bei zahlreichen anderen Gesetzen auch schon vorgeschlagen hat und das Sie übernommen haben, beispielsweise beim CO2-Gesetz. Das heisst, dass zunächst einmal freiwillige Massnahmen in Kraft treten sollen, dass man also der Privatwirtschaft eine Chance gibt, selbst, mit freiwilligen Massnahmen, die ersten Etappenziele zu erreichen. Wenn die Zwischenziele nicht erreicht würden, würde der Bundesrat, der die Zielerreichung im Rhythmus von fünf Jahren überprüft, verpflichtende Massnahmen wie die Quotenregelung oder die kostendeckende Einspeisevergütung festlegen. Worin diese Quotenregelung und die kostendeckende Einspeisevergütung besteht, haben Ihnen Herr Lustenberger und Herr Christen ausführlich dargelegt. Ich kann mir eine Repetition ersparen.
Der Antrag der Mehrheit Ihrer Kommission sieht folgendermassen aus: Zunächst einmal scheint über die Notwendigkeit eines Ziels für die Erzeugung von Elektrizität aus erneuerbaren Energien Übereinstimmung mit dem Bundesrat zu herrschen. Das Förderziel für erneuerbare Energien soll, unabhängig vom Verbrauch, in absoluten Zahlen definiert werden. Es geht um eine Erhöhung um 5400 Gigawattstunden bis zum Jahre 2030. Dazu ist zu sagen, dass diese Zielvorgabe gemessen am heutigen Verbrauch derjenigen des Bundesrates durchaus gleichwertig ist. Das Ziel des Bundesrates lautet 10 Prozent des Landesverbrauchs von 55 Terawattstunden. Aber wenn der Stromverbrauch auch nur moderat zunehmen wird, so kann mit der anvisierten Erhöhung um 5400 Gigawattstunden nicht einmal der zusätzliche Verbrauch gedeckt werden. Deshalb ist diese von Ihrer Kommission beantragte Zieldefinition nur dann akzeptabel, wenn gleichzeitig das Wachstum des Stromverbrauchs mit Effizienzmassnahmen ausgeglichen wird.
Aufgrund dieser absoluten Zieldefinition beantragt ja die Mehrheit der Kommission richtigerweise die Abgeltung von nicht gedeckten Kosten bei Massnahmen zur Steigerung der Stromeffizienz. Die Kommission will auf die Phase der Freiwilligkeit verzichten; der Bundesrat würde also nach ihrem Vorschlag sofort ab Inkrafttreten des Gesetzes die Kompetenz erhalten, eine Quotenregelung oder eine kostendeckende Einspeisevergütung einzuführen.
Die Mehrheit der Kommission sieht eine sofortige Einführung der Quotenregelung und der kostendeckenden Einspeisevergütung vor. Zusätzlich zu unserem Vorschlag soll die Geothermie mit Bürgschaften gefördert werden. Angesichts der Bedeutung der Geothermie für unsere zukünftige Stromversorgung ist das ein guter Vorschlag. Wenn sich eine Mehrheit beider Räte für die Einspeisevergütung und die Quote entscheiden kann, dann werden wir einen glaubwürdigen und für die europäischen Partner nachvollziehbaren Weg zur Förderung der erneuerbaren Energien einschlagen.
Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten.
Der Bundesrat wird vorerst an seinem Konzept festhalten. Es kommt natürlich dann schon sehr darauf an, ob der Rat den Vorschlägen der Mehrheit Ihrer Kommission konsequent folgt und ob das der Ständerat nachher auch tut. Erst wenn das garantiert ist, wird festzustellen sein, ob die beiden Konzepte mehr oder weniger miteinander vergleichbar sind. Wenn sie das sind, dann ist der Bundesrat ja immer der Letzte, der hier nicht kompromissfähig wäre. Aber wir müssen zuerst sehen, was das Schlussresultat der gesamten parlamentarischen Beratungen sein wird.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit .... 144 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit .... 25 Stimmen
Verfahrensbeitrag
La présidente (Meyer Thérèse, présidente): Vous êtes ainsi entrés en matière sur le projet 3.
Ziff. 3
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Ch. 3
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
La présidente (Meyer Thérèse, présidente): Avant de passer au vote sur l'ensemble, Messieurs Keller, Vanek et Rechsteiner Paul vont prendre la parole pour une déclaration personnelle.
Keller Robert · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Stromversorgungsgesetz, Vorlage 2: Ich habe den Auftrag, Ihnen die Haltung der SVP-Fraktion zum Stromversorgungsgesetz bekannt zu geben. Wir waren für die Öffnung in einem Schritt. Der Rat hat dem nicht zugestimmt. Aus diesem Grund wird sich die SVP-Fraktion grossmehrheitlich der Stimme enthalten. Ich danke für Ihr Verständnis.
Vanek Pierre · Mit-M · Nationalrat · Genf · Fraktionslos
J'aimerais dire que les débats que nous avons entendus concernant la loi sur l'approvisionnement en électricité ont été aux yeux d'"A gauche toute!" un peu saugrenus. Il a beaucoup été question de "compromis". Il a beaucoup été question du rythme auquel on allait vers l'ouverture - avec une ou deux étapes - de la question de savoir si on avait ou non le "frein à main" que constitue le référendum pour la deuxième "étape". J'aimerais dire que, pour notre groupe, cette question est évidemment secondaire. La question sur le fond est de savoir dans quelle direction nous allons, et non pas à quel rythme ou à quelle vitesse on y va.
Il y a deux directions. Il y a une direction à gauche; une direction qui est celle qui a été choisie par la majorité des citoyennes et des citoyens de ce pays, qui a voté non à la loi sur le marché de l'électricité en 2002. C'est la direction du service public, celle du contrôle démocratique, des objectifs sociaux, écologiques et durables en matière d'approvisionnement et de distribution électriques. C'est un modèle, je ne dirai pas socialiste parce que le terme est dévalorisé dans cette enceinte - Monsieur Leuenberger me regarde et confirme ce propos -, mais en tout cas social et démocratique.
Il y a une autre voie possible à droite, une voie qui fixe comme objectif la concurrence, comme règle du jeu et comme moteur la maximisation des profits pour ceux qui font de l'électricité une marchandise soumise à la spéculation, avec les effets qu'on a vus dans nombre d'autres pays. C'est une voie qui favorise principalement et potentiellement les gros consommateurs et qui n'est pas dans l'intérêt de la majorité des citoyennes et des citoyens de ce pays, ce qu'ils ont compris en 2002 à l'occasion des débats sur la loi sur le marché de l'électricité.
Par rapport à cette question-là, celle des deux voies - des étapes - est secondaire. J'avais dit au début de ce débat que nous n'entrions pas en matière. Ainsi, dans tous les cas, nous aurions voté non à cette loi. D'un certain point de vue, on peut remercier ceux qui ont refusé le "frein à main" de la deuxième étape soumise au référendum. Ils permettent que la question soit posée prochainement, dans son ensemble, devant le peuple et de faire le choix de gauche ou de droite que la majorité des membres de cette assemblée défend.
Maintenant, je ferai encore juste une remarque. Il y a une sottise qui a été dite et répétée par nombre de collègues de cette assemblée et qui consistait à dire que le marché avait été ouvert par le Tribunal fédéral et qu'il ne s'agissait plus que de petits aménagements de cette situation. Non, nous ne faisons pas des aménagements ici! Nous faisons la loi et nous sommes censés refléter la volonté des citoyens. Je l'ai dit au début de ce débat, un certain nombre de cantons, dont ceux de Fribourg, de Vaud, de Neuchâtel et potentiellement de Genève, entendent défendre un monopole de service public cantonal. Mais avec la loi telle que vous allez la voter, c'est cette possibilité-là que vous enlevez aux cantons et aux citoyens de ceux-ci. Pour nous, c'est évidemment inacceptable!
Rechsteiner Paul · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion
Was Sie hier im Stromversorgungsgesetz nun beschlossen haben, ist nichts anderes als eine Vollliberalisierung des Strommarktes - in zwei Etappen zwar, aber eine Vollliberalisierung, eine definitive Vollliberalisierung -, und das in komplettem Widerspruch zum Volksentscheid vom Herbst 2002. Ein derartiger Entscheid ist inakzeptabel. Dass ausgerechnet eine Partei wie die SVP, die sich ja immer gern auf das Volk beruft, einem antidemokratischen Antrag von Herrn Bäumle zustimmen kann, der das Volk beim Entscheid über die Liberalisierung ausschliesst, ist unverständlich. Eine solche Entscheidung verdient keinen Schutz.
Ich bitte Sie deshalb, das Gesetz abzulehnen.
Theiler Georges · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion
Damit in diesem Saale nicht einfach alle alles ablehnen, haben wir uns entschlossen, dieser Vorlage zuzustimmen, trotzdem wir unsere Ziele nicht ganz erreicht haben. Die Marktöffnung in einem Schritt hätten wir gerne gesehen. Wir haben dort das Ziel nicht erreicht. Wir haben jetzt eine zweistufige Lösung, dafür haben wir in der zweiten Stufe kein Referendum mehr; das konnten wir befürworten. Wir sind deshalb der Meinung, dass man das durchaus akzeptieren kann, wenn man etwas längerfristig denkt; wir sind der Meinung, dass man das langfristige Ziel im Auge behalten und kurzfristig eine etappenweise Öffnung in Kauf nehmen kann.
Ich bitte Sie, der Vorlage in der Gesamtabstimmung zuzustimmen.
Bäumle Martin · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktionslos
Ich richte jetzt einen Appell an die ökologischen Kräfte im linken Lager: Kommt heute kein Beschluss zum StromVG zustande, kommt auch kein Energiegesetz, und es kommt keine Förderung der erneuerbaren Energien. Dafür wird die Linke, die ökologisch aufgeschlossene Linke, mit die Verantwortung zu tragen haben, wenn die SVP-Fraktion heute hier aussteigt.
Ich bitte Sie also, diesem StromVG, das einem Kompromiss entspricht, zuzustimmen.
Abstimmung
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes .... 83 Stimmen
Dagegen .... 55 Stimmen
Meyer Thérèse · P-F · Nationalrat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion
3. Energiegesetz
3. Loi sur l'énergie
Detailberatung - Discussion par article
Titel
Antrag der Kommission
Energiegesetz
Änderung vom ....
Titre
Proposition de la commission
Loi sur l'énergie
Modification du ....
Angenommen - Adopté
Ingress
Antrag der Kommission
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 74 und 89 der Bundesverfassung, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 3. Dezember 2004, beschliesst:
Préambule
Proposition de la commission
L'Assemblée fédérale de la Confédération suisse, vu les articles 74 et 89 de la Constitution, vu le message du Conseil fédéral du 3 décembre 2004, arrête:
Angenommen - Adopté
Ziff. I Einleitung
Antrag der Kommission
Das Energiegesetz vom 26. Juni 1998 wird wie folgt geändert:
Ch. I introduction
Proposition de la commission
La loi sur l'énergie du 26 juin 1998 est modifiée comme suit:
Angenommen - Adopté
Art. 7a
Antrag der Mehrheit
Titel
Ziele und Massnahmen für die Erzeugung von Elektrizität aus erneuerbaren Energien
Abs. 1
Die durchschnittliche Jahreserzeugung von Elektrizität aus erneuerbaren Energien ist bis zum Jahr 2030 um mindestens 5400 GWh zu erhöhen. Der Bundesrat kann Elektrizität, welche aus erneuerbaren Energien im Ausland erzeugt wurde, bis zu einem Anteil von 10 Prozent diesem Ziel anrechnen.
Abs. 2
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Abs. 3
Die nicht gedeckten Kosten der Netzbetreiber für wettbewerbliche Ausschreibungen werden mit einem Zuschlag auf die Übertragungskosten des Hochspannungsnetzes finanziert bei:
a. der Erneuerung bestehender Wasserkraftanlagen, unter Vorbehalt der Gewässerschutzbestimmungen;
b. Massnahmen zur sparsamen und rationellen Elektrizitätsnutzung.
Abs. 4, 5
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Abs. 6
Streichen
Antrag der Minderheit I
(Theiler, Hegetschweiler, Keller, Lustenberger, Speck, Steiner)
Abs. 1
Gemäss Mehrheit
Abs. 2
Die Beiträge an das Ziel nach Absatz 1 werden wie folgt auf die verschiedenen Technologien aufgeteilt: 40 Prozent Wasserkraft, insbesondere Erneuerung bestehender Anlagen und neue Kleinwasserkraftwerke, und 60 Prozent andere erneuerbare Energien (Biomasse, Windenergie, Sonnenenergie und Geothermie).
Abs. 3
Die Kosten für wettbewerbliche Ausschreibungen, welche der Steigerung der Erzeugung von Elektrizität aus erneuerbaren Energien dienen und nicht durch Marktpreise gedeckt werden, können mit einem bis 2030 befristeten Zuschlag von höchstens 0,2 Rappen pro kWh auf die Übertragungskosten des Hochspannungsnetzes finanziert werden.
Abs. 4
Die Übertragungsnetzbetreiber können die Kosten nach Absatz 3 auf die Betreiberinnen der unterliegenden Netze und diese auf alle Endverbraucher im Inland überwälzen.
Abs. 5
Das Departement trifft mit den betroffenen Organisationen der Wirtschaft nach Anhörung der Kantone Vereinbarungen über die Entwicklung und Durchführung von Programmen für die nach Absatz 3 finanzierbaren Ausschreibungen. Die Programme sind vom Bundesamt zu genehmigen. (= Abs. 4 gemäss Entwurf des Bundesrates)
Abs. 6
Der Bundesrat legt fest, in welchen Teilschritten das Ziel nach Absatz 1 erreicht wird. Im Rhythmus von fünf Jahren überprüft er die Zielerreichung.
Abs. 7
Können die Teilziele nach Absatz 6 nicht erreicht werden, unterbreitet der Bundesrat der Bundesversammlung Vorschläge für weiter gehende Massnahmen. Er berücksichtigt dabei die internationale Entwicklung.
Antrag der Minderheit II
(Cathomas, Bader Elvira, Chevrier, Lustenberger, Reymond)
Abs. 1
Gemäss Mehrheit
Abs. 2
Die Beiträge an das Ziel nach Absatz 1 werden wie folgt auf die verschiedenen Technologien aufgeteilt:
a. 40 Prozent Wasserkraft, insbesondere Verbesserung und Erneuerung bestehender Anlagen und Bau neuer Kleinwasserkraftwerke mit einer Leistung bis 10 MW;
b. 60 Prozent übrige erneuerbare Energien, wobei jede Technologie differenziert nach Leistung angemessen zu berücksichtigen ist. Die Kriterien der Wirtschaftlichkeit sind zu gewichten.
Abs. 2bis
Für Anlagen von kleiner und mittlerer Leistung innerhalb der jeweiligen Technologie legt der Bundesrat anstelle des Ausschreibeverfahrens befristete Einspeisevergütungen fest.
Abs. 3
Die Kosten für die Massnahmen, welche der Steigerung der Erzeugung von Elektrizität aus erneuerbaren Energien dienen und nicht durch Marktpreise gedeckt werden, können mit einem bis 2030 befristeten Zuschlag von höchstens 0,3 Rappen pro kWh auf die Übertragungskosten des Hochspannungsnetzes finanziert werden.
Abs. 4, 5
Gemäss Minderheit I
Abs. 6
Der Bundesrat legt fest, in welchen Teilschritten das Ziel nach Absatz 1 erreicht wird. Im Rhythmus von fünf Jahren überprüft er die Zielerreichung. Bei der Festlegung der weiteren Teilschritte trägt er der Technologieentwicklung Rechnung. Dabei können unter Absatz 2 Buchstabe b neue Technologien aufgenommen werden.
Abs. 7
Gemäss Minderheit I
Antrag der Minderheit III
(Keller, Bigger, Speck, Stahl)
Titel
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Abs. 1
Gemäss Mehrheit, aber:
.... mindestens 5000 GWh ....
Abs. 2
Die Beiträge an das Ziel nach Absatz 1 werden wie folgt auf die verschiedenen Technologien aufgeteilt: 50 Prozent Wasserkraft und 50 Prozent andere erneuerbare Energien (Biomasse, Windenergie, Sonnenenergie und Geothermie).
Abs. 3
Das Departement trifft mit den Organisationen der Elektrizitätswirtschaft eine Vereinbarung, insbesondere über die jährliche Mindestlieferung von Elektrizität aus erneuerbaren Energien der Versorgungsunternehmen an die Endverbraucher und die zur Erfüllung dieser Quote zu ergreifenden Massnahmen.
Abs. 4
Können die Mindestlieferungen nach Absatz 3 nicht erreicht werden oder kommt die Vereinbarung nicht zustande, unterbreitet der Bundesrat der Bundesversammlung Vorschläge für weiter gehende Massnahmen. Er berücksichtigt dabei die internationale Entwicklung.
Abs. 5, 6
Streichen
Antrag der Minderheit IV
(Bäumle, Aeschbacher, Marty Kälin, Menétrey-Savary, Nordmann, Schenker Silvia, Stump)
Abs. 1
Gemäss Bundesrat, aber:
.... wurde, bis zu einem Anteil von 10 Prozent diesem Ziel anrechnen.
Antrag der Minderheit V
(Menétrey-Savary, Aeschbacher, Bäumle, Christen, Marty Kälin, Nordmann, Rechsteiner-Basel, Schenker Silvia, Stump, Wyss)
Abs. 2bis
Die sparsame und rationelle Nutzung von Elektrizität ist bis zum Jahr 2030 um 30 Prozent gegenüber 2000 zu steigern.
Antrag der Minderheit VI
(Steiner, Bigger, Brunner Toni, Burkhalter, Hegetschweiler, Keller, Kunz, Lustenberger, Maurer, Messmer, Reymond, Speck, Stahl, Theiler)
Abs. 3
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag der Minderheit
(Aeschbacher)
Abs. 4bis
Zur Erreichung der Zielsetzung nach den Absätzen 1 und 2 leistet der Bund Risikoabsicherungen von maximal 50 Prozent der Investitionskosten von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, insbesondere Geothermie, in Form von Bürgschaften.
Antrag der Minderheit VII
(Keller, Brunner Toni, Speck, Stahl)
Abs. 6
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 7a
Proposition de la majorité
Titre
Objectifs et mesures concernant la production d'électricité à partir d'énergies renouvelables
Al. 1
La production annuelle moyenne d'électricité provenant d'énergies renouvelables doit être augmentée d'au moins 5400 GWh d'ici 2030. Le Conseil fédéral peut, à hauteur de 10 pour cent, prendre en considération dans ce calcul une part d'électricité produite à l'étranger au moyen d'énergies renouvelables.
Al. 2
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Al. 3
Les coûts auxquels doivent faire face les gestionnaires de réseaux suite aux appels d'offre sont financés par un supplément sur les coûts de transport des réseaux à haute tension:
a. pour le renouvellement d'ouvrages hydrauliques existants, sous réserve de dispositions de la protection des eaux;
b. pour des mesures visant à utiliser l'énergie de manière économe et rationnelle.
Al. 4, 5
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Al. 6
Biffer
Proposition de la minorité I
(Theiler, Hegetschweiler, Keller, Lustenberger, Speck, Steiner)
Al. 1
Selon majorité
Al. 2
Les contributions à la réalisation de l'objectif visé à l'alinéa 1 sont réparties entre les différentes technologies comme suit: énergie hydraulique, notamment rénovation d'installations existantes et nouvelles microcentrales, 40 pour cent; autres énergies renouvelables (biomasse, énergie éolienne, solaire et géothermique), 60 pour cent.
Al. 3
Les coûts liés aux appels d'offres destinés à accroître la production d'électricité issue d'énergies renouvelables et qui ne peuvent être couverts par les prix du marché peuvent être financés jusqu'à 2030 au moyen d'un supplément de 0,2 centime au plus par kWh sur les coûts de transport des réseaux à haute tension.
Al. 4
Les gestionnaires des réseaux de transport peuvent répercuter les coûts visés à l'alinéa 3 sur les gestionnaires des sous-réseaux, qui eux-mêmes peuvent les répercuter sur les consommateurs indigènes finaux.
Al. 5
Après consultation des cantons, le département passe avec les organisations de l'économie concernées des accords sur le développement et la réalisation de programmes pour les appels d'offres pouvant être financés selon l'alinéa 3. Les programmes doivent être approuvés par l'office fédéral. (= Selon l'al. 4 du projet du Conseil fédéral)
Al. 6
Le Conseil fédéral fixe les objectifs intermédiaires au moyen desquels les objectifs énoncés à l'alinéa 1 seront atteints. Il vérifie tous les cinq ans si lesdits objectifs ont été atteints.
Al. 7
Si les objectifs intermédiaires au sens de l'alinéa 6 ne peuvent être atteints, le Conseil fédéral prépare un train de mesures supplémentaires qu'il soumet à l'Assemblée fédérale pour approbation. Il tient compte à cet égard de l'évolution internationale.
Proposition de la minorité II
(Cathomas, Bader Elvira, Chevrier, Lustenberger, Reymond)
Al. 1
Selon majorité
Al. 2
Les contributions versées pour atteindre l'objectif visé à l'alinéa 1 y concourront à hauteur des pourcentages suivants:
a. 40 pour cent d'énergie hydraulique, notamment amélioration et rénovation d'installations existantes et construction de nouvelles microcentrales d'une puissance jusqu'à 10 MW;
b. 60 pour cent d'autres énergies renouvelables. Chaque technologie sera prise en compte équitablement et de manière différenciée selon la puissance produite. Les critères de rentabilité doivent être respectés.
Al. 2bis
Pour les installations de petite ou moyenne puissance fonctionnant selon une même technologie, le Conseil fédéral prévoit des tarifs pour l'injection de courant, limités dans le temps, au lieu de passer à la procédure de l'appel d'offres.
Al. 3
Les coûts liés à la publication des appels d'offres destinés à augmenter la production d'électricité au moyen d'énergies renouvelables et qui ne sont pas couverts par les prix du marché peuvent être financés jusqu'à 2030 par un supplément de 0,3 centime au plus par kWh perçu sur les coûts de transport des réseaux à haute tension.
Al. 4, 5
Selon minorité I
Al. 6
Le Conseil fédéral fixe les objectifs intermédiaires qui conduiront à l'objectif énoncé à l'alinéa 1. Il vérifie tous les cinq ans si lesdits objectifs ont effectivement été atteints. En fixant les étapes intermédiaires suivantes, il tient compte de l'évolution de la technologie. Peuvent entrer en ligne de compte de nouvelles technologies visées à l'alinéa 2 lettre b.
Al. 7
Selon minorité I
Proposition de la minorité III
(Keller, Bigger, Speck, Stahl)
Titre
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Al. 1
Selon majorité, mais:
.... 5000 GWh ....
Al. 2
Les contributions à la réalisation de l'objectif visé à l'alinéa 1 sont réparties entre les différentes technologies comme suit: énergie hydraulique, notamment rénovation d'installations existantes et nouvelles microcentrales, 50 pour cent; autres énergies renouvelables (biomasse, énergie éolienne, solaire et géothermique), 50 pour cent.
Al. 3
Le département passe avec les organisations du secteur de l'électricité un accord concernant notamment la livraison annuelle minimale d'électricité produite à partir d'énergies renouvelables par les entreprises d'approvisionnement pour les consommateurs finaux ainsi que les mesures à prendre en vue d'atteindre ce quota.
Al. 4
Si l'objectif de livraison minimale visé à l'alinéa 3 ne peut être atteint ou s'il n'est pas possible de passer un accord, le Conseil fédéral soumet à l'Assemblée fédérale des propositions portant sur des mesures plus poussées. Ce faisant, il tient compte des évolutions sur le plan international.
Al. 5, 6
Biffer
Proposition de la minorité IV
(Bäumle, Aeschbacher, Marty Kälin, Menétrey-Savary, Nordmann, Schenker Silvia, Stump)
Al. 1
Selon Conseil fédéral, mais:
.... ce pourcentage, à raison de 10 pour cent au maximum, de l'électricité ....
Proposition de la minorité V
(Menétrey-Savary, Aeschbacher, Bäumle, Christen, Marty Kälin, Nordmann, Rechsteiner-Basel, Schenker Silvia, Stump, Wyss)
Al. 2bis
D'ici 2030, l'utilisation économe et rationnelle de l'électricité doit se traduire par une réduction de la consommation de 30 pour cent par rapport à l'an 2000.
Proposition de la minorité VI
(Steiner, Bigger, Brunner Toni, Burkhalter, Hegetschweiler, Keller, Kunz, Lustenberger, Maurer, Messmer, Reymond, Speck, Stahl, Theiler)
Al. 3
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition de la minorité
(Aeschbacher)
Al. 4bis
Pour atteindre les objectifs visés aux alinéas 1 et 2, la Confédération offre, sous forme de cautionnements, des garanties contre les risques représentant 50 pour cent au maximum des coûts d'investissement.
Proposition de la minorité VII
(Keller, Brunner Toni, Speck, Stahl)
Al. 6
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Art. 7b
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag der Minderheit I
(Theiler, Hegetschweiler, Keller, Lustenberger, Speck, Steiner)
Streichen
Antrag der Minderheit II
(Cathomas, Bader Elvira, Chevrier, Lustenberger, Reymond)
Streichen
Antrag der Minderheit III
(Keller, Bigger, Speck, Stahl)
Streichen
Art. 7b
Proposition de la majorité
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition de la minorité I
(Theiler, Hegetschweiler, Keller, Lustenberger, Speck, Steiner)
Biffer
Proposition de la minorité II
(Cathomas, Bader Elvira, Chevrier, Lustenberger, Reymond)
Biffer
Proposition de la minorité III
(Keller, Bigger, Speck, Stahl)
Biffer
Art. 7c
Antrag der Mehrheit
Abs. 1
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
(die Änderung betrifft nur den französischen Text)
Abs. 2-5
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Abs. 6
Die Summe der nicht nach Marktpreisen gedeckten Kosten der Vergütung nach diesem Artikel darf 0,3 Rappen pro kWh auf dem Endverbrauch nicht überschreiten. Keine Technologie darf mehr als 50 Prozent der maximal verrechenbaren Kosten beanspruchen.
Antrag der Minderheit I
(Theiler, Hegetschweiler, Keller, Lustenberger, Speck, Steiner)
Streichen
Antrag der Minderheit II
(Cathomas, Bader Elvira, Chevrier, Lustenberger, Reymond)
Streichen
Antrag der Minderheit III
(Keller, Bigger, Speck, Stahl)
Streichen
Antrag Hegetschweiler
Abs. 1
.... Windenergie, Biomasse und Abfällen aus Biomasse gewonnen wird, abzunehmen und zu vergüten.
Abs. 2
.... in Betrieb genommen, erheblich erweitert oder erneuert werden.
Schriftliche Begründung
Die Kehrichtverbrennungsanlagen sind heute weitgehend gebaut. Nur mittels erweiterter oder erneuerter Anlagen können innerhalb von 5 bis 15 Jahren wesentliche zusätzliche einheimische Erzeugungspotenziale erschlossen werden.
Art. 7c
Proposition de la majorité
Al. 1
.... toute l'électricité de producteurs ....
Al. 2-5
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Al. 6
La somme des coûts de la rétribution au sens du présent article qui ne sont pas couverts par les prix du marché ne peut excéder 0,3 centime par kWh sur la consommation finale. Aucune technologie ne peut représenter plus de 50 pour cent du maximum des coûts imputables.
Proposition de la minorité I
(Theiler, Hegetschweiler, Keller, Lustenberger, Speck, Steiner)
Biffer
Proposition de la minorité II
(Cathomas, Bader Elvira, Chevrier, Lustenberger, Reymond)
Biffer
Proposition de la minorité III
(Keller, Bigger, Speck, Stahl)
Biffer
Proposition Hegetschweiler
Al. 1
.... l'énergie éolienne, la biomasse ou les déchets de biomasse.
Al. 2
.... mises en service, considérablement agrandies ou rénovées après l'entrée en vigueur de la présente disposition.
Développement par écrit
Les usines d'incinération des ordures ménagères sont quasiment toutes construites. Seuls l'agrandissement ou la rénovation d'usines existantes permettront, d'ici 5 à 15 ans, de développer de manière substantielle les capacités de production nationale.
Theiler Georges · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion
Die Minderheit I, welche ich anführen darf, ist der Meinung, dass man die erneuerbaren Energien fördern soll, dass das notwendig und richtig ist. Die aktuelle Situation auf dem Energiemarkt unterstreicht eigentlich die Tatsache, dass wir in diesem Bereich Anstrengungen unternehmen müssen. Die Frage ist, wie dies geschehen soll und in welchem Umfang dies geschehen soll. Bei der Zielsetzung mit diesen 5400 Gigawattstunden bis ins Jahr 2030 gehe ich mit der Mehrheit einig, schlage aber dann vor, dass man die Beiträge aufteilt: 40 Prozent für die Wasserkraft und die restlichen 60 Prozent für Biomasse, Windenergie, Sonnenenergie und Geothermie.
Der Antrag der Minderheit I, das ist ganz klar, ist ein Kompromissvorschlag zwischen zwei Extremen: auf der einen Seite Vorschläge, die gar nichts bzw. die vollständige Ablehnung wollen, und auf der anderen Seite die Mehrheit, welche praktisch sämtliche Massnahmen realisieren will und entsprechend natürlich auch mehr Kosten verursacht.
Ich schlage Ihnen erstens vor, dass man in einer ersten Phase nur das Ausschreibungsmodell zur Anwendung bringt - selbstverständlich neben den freiwilligen Massnahmen, die ja schon heute mit Erfolg appliziert werden. Wie funktioniert das? Das Ausschreibungsmodell heisst nichts anderes, als dass vom Bund eine Förderagentur gegründet wird und diese Förderagentur Ausschreibungen macht. Im Rahmen dieser Ausschreibungen können sich Investoren aus den verschiedensten Bereichen der erneuerbaren Energien bewerben, um während einer bestimmten Zeit einen Zuschuss in Rappen pro Kilowattstunde beziehen zu können. Den Zuschlag erhält eigentlich, wer die interessanteste Offerte eingereicht hat. Wo liegen nun die Vorteile dieses Systems? Sie liegen ganz klar darin, dass auch in diesem Bereich der Förderung ein gewisser Wettbewerb herrscht. Man fördert also das, was wirtschaftlich noch einigermassen vertretbar ist, was den reellen Preisen auf dem Markt am nächsten kommt.
Sie haben festgestellt, dass ich zweitens eine 0,2-Rappen-Deckelung vorschlage. Diese Deckelung führt dazu, dass das Ganze nicht ausufern kann. Eine Situation, wie sie in Deutschland existiert, kann so nicht eintreten. Es ist eine Limite von jährlich etwa 100 Millionen Franken gegeben. Der Vorteil gegenüber der Einspeiseregelung, welche die Mehrheit vorschlägt - also eine Einspeisung zusätzlich zu jener Einspeisung, die wir schon haben -, liegt natürlich darin, dass das System der Minderheit I nicht nach dem Giesskannenprinzip funktioniert. Das ist bei der Einspeisevergütung der ganz klare Nachteil. Das ist eine Art Subvention wie zu guten alten Zeiten in der Landwirtschaft: Man subventioniert einfach die Produktion, unbesehen dessen, was sie letztendlich kostet. Das führt dazu, dass Sie zum Beispiel Solarenergie mit bis zu viermal so hohen Beträgen fördern müssen wie die Biomasse, und das erachte ich als falsch.
Die Ausschreibungslösung, mein Vorschlag, funktioniert in verschiedenen Ländern. Aber wenn Sie schauen, wo sie nicht funktioniert, sehen Sie, dass es immer dort ist, wo sie parallel zu einer Einspeiselösung eingeführt wurde. Das ist ja eigentlich auch vollkommen logisch. Wenn Sie die Einspeisung haben können, was sollen Sie sich da lange bewerben? Da haben Sie das viel einfacher und viel bequemer. Deshalb ist es notwendig, sich in einer ersten Phase einmal nur für die Ausschreibungslösung zu entscheiden.
Ich habe aber in Artikel 7a Absatz 7 quasi eine Rückfallebene eingebaut. Dort prüft der Bundesrat periodisch, ob die Ziele bezüglich der 5400 Gigawattstunden erreicht werden. Ist das nicht der Fall, so kann er diesem Parlament weitere Massnahmen vorschlagen. Das könnte in letzter Konsequenz selbstverständlich eine Einspeiselösung sein, wenn wir keine anderen vernünftigen Massnahmen finden.
Ich bitte Sie im Sinne einer vernünftigen, wettbewerbsnahen Systemlösung, die Minderheit I zu unterstützen.
Cathomas Sep · Mit-M · Nationalrat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion
Ich darf Ihnen den Antrag der Minderheit II, den die CVP-Fraktion unterstützt, vorstellen. Er ist ein Kompromiss zwischen den Extremen "nichts" und "alles". Ich bin mit der Fraktion der Meinung, dass wir nicht alles erreichen können, aber auch nicht nichts erreichen dürfen. Es ist in der Tat so, dass mit Ausnahme der erneuerbaren Wasserenergie die Nutzung der erneuerbaren Energien, wie zum Beispiel Biomasse, Wind, Sonne und Geothermie, in unserem Land im Vergleich mit unseren Nachbarstaaten zurückgeht. Die Schweiz ist dadurch bei den neuen erneuerbaren Energien aus der Champions League in die dritte Liga zurückgefallen. Als Folge dieser Entwicklung sind in der Schweiz Arbeitsplätze verloren gegangen, und insbesondere wurde auch die Chance nicht genützt, sich in diesen Technologien zu spezialisieren und damit neue Arbeitsplätze zu schaffen.
Mit den vorliegenden Ergänzungen zum bestehenden Artikel 7 des Energiegesetzes wird diesem Mangel Rechnung getragen. Wo liegt nun der Unterschied zwischen den verschiedenen Anträgen? Alle hier aufgeführten Anträge, jene der Mehrheit wie jene der Minderheiten, sehen ein konkretes Ziel als Vorgabe für das Quantum der neu zu gewinnenden erneuerbaren Energien bis im Jahre 2030 vor. Hier ist kein Unterschied, kein wesentlicher Unterschied auszumachen.
Eine besondere Bedeutung haben jedoch die Menge der zur Verfügung gestellten finanziellen Fördermittel und der effiziente Einsatz dieser Gelder. Zudem muss eine klare Zuteilung der Mittel die Förderung aller Technologien zur Nutzung der erneuerbaren Energien sicherstellen. Dieser Forderung kommt der Minderheitsantrag II am besten nach. Um die maximale Effizienz der Fördermittel zu erreichen, wird die wettbewerbliche Ausschreibung vorgesehen, und zwar für die einzelnen Technologien getrennt: 40 Prozent zugunsten der Kleinwasserkraftwerke mit einer Leistung bis 10 Megawatt - und nicht wie bis anhin 1 Megawatt - und 60 Prozent für die übrigen erneuerbaren Energien, differenziert nach der Technologie und gewichtet nach der Wirtschaftlichkeit der Anlagen.
Mit dem vorgesehenen Zuschlag von 0,3 Rappen pro verbrauchte Kilowattstunde werden jährlich Fördermittel von 165 Millionen Franken geäufnet. Dies bedeutet für die Wasserkraft, mit rund 40 Prozent, 65 Millionen und für die übrigen erneuerbaren Energien rund 100 Millionen Franken. Im Gegensatz zur Minderheit I sind dies 60 Millionen Franken mehr. Eine bedingungslose Einspeisung gemäss dem Vorschlag der Mehrheit wird die geforderte Innovativität und die Suche nach neuen Technologien nur ungenügend fördern; ich denke, sie wird sie sogar verhindern, was nie das Ziel der Fördermassnahmen sein darf. Auch seitens der EU-Länder, die das Einspeisemodell seit Jahren eingeführt haben und nutzen, werden solche Fehlentwicklungen festgestellt.
Aus diesen Gründen unterstützt die CVP-Fraktion die Variante gemäss der Minderheit II. Die CVP-Fraktion will alle erneuerbaren Energien durch klare Zielvorgaben und die entsprechenden Technologien unter wettbewerblichen Bedingungen effizient fördern. Die bereitgestellten Fördermittel von 0,3 Rappen pro Kilowattstunde respektive 165 Millionen Franken pro Jahr ermöglichen eine effiziente und breite Förderung der erneuerbaren Energien unter klaren Bedingungen für alle Beteiligten.
Der Antrag der Minderheit II ist eine vernünftige Lösung und ein gangbarer Weg, mit der Garantie eines effizienten Mitteleinsatzes und mit einer klaren Herausforderung, aber auch Chance für unsere Industrie, für Gewerbe und Forschung.
Aus diesen Gründen bitte ich Sie, dem Antrag der Minderheit II zuzustimmen.
Keller Robert · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich spreche zu den Artikeln 7a bis 7c. Was war der Grund für meine Anträge? Ich - und mit mir die SVP-Fraktion - will mit dem Minderheitsantrag die erneuerbaren Energien ohne Zwangsmassnahmen fördern, also keine neuen Steuern und Abgaben.
Der Antrag der Minderheit III hat folgende Ziele: Bis 2030 sind mindestens 5000 Gigawatt mehr Elektrizität aus erneuerbaren Energien zu erzeugen; es lassen sich dabei auch erneuerbare Energien anrechnen, die aus dem Ausland kommen, z. B. Windkraft, bis zu einem Anteil von 10 Prozent. Die Aufteilung dieser Menge elektrischer Energie: Ich will 50 Prozent Wasserkraft und 50 Prozent andere Energien; ich denke dabei an Biomasse, Windenergie, Sonnenenergie und andere Energien. Wir sind ja jetzt schon Weltspitze bei den erneuerbaren Energien, mit einem Anteil von mehr als 60 Prozent. Nach meinem Vorschlag würde das Departement mit den Organisationen der Elektrizitätswirtschaft eine Vereinbarung treffen, insbesondere über die jährliche Mindestlieferung von erneuerbarer Energie der Versorgungsunternehmen an die Endverbraucher und über die zur Erfüllung dieser Quote zu ergreifenden Massnahmen - also ein Quotenmodell, wie es der Bundesrat vorschlägt. Können die Mindestlieferungen gemäss Absatz 3 nicht erreicht werden oder kommt die Vereinbarung nicht zustande, unterbreitet der Bundesrat der Bundesversammlung Vorschläge für weiter gehende Massnahmen; er berücksichtigt dabei die internationale Entwicklung. Also: allenfalls schon nach fünf Jahren den Stecker herausziehen und Massnahmen fordern.
Was hat mich zu diesen Anträgen gebracht? Die erneuerbaren Energien, insbesondere Biomasse usw., gelten als Hoffnungsträger und stossen auf breites Interesse und auf breite Akzeptanz. Freiwillige Massnahmen oder Zwang? 0,2 oder 0,3 Rappen pro Kilowattstunde ergäben eine Fördersumme von etwa 100 bis 200 Millionen Franken, also eine Verdoppelung gegenüber dem Status quo. Freiwillige Massnahmen ergäben eine Quote, welche die Bundesbehörden mit den Elektrizitätsunternehmen für die Strommenge aus erneuerbarer Energie vereinbaren würden. Das Ziel würde ohne staatlich verordnete Strompreiserhöhung erreicht. Die erreichten Quoten würden publiziert, nötigenfalls würden zur Zielerreichung Massnahmen ergriffen.
Freiwillige Förderung ist nachhaltig und effizient. Viele Schweizer Elektrizitätsunternehmen beweisen das schon heute mit der erfolgreichen Förderung auf freiwilliger Basis. Zahlreiche Produktionsanlagen wurden in unserem Land freiwillig erstellt. Tausende von Stromkunden bezahlen den Aufpreis der von ihnen selbst gewählten erneuerbaren Energie. Die Nachfrage ist nachhaltig und steigt weiter. Die Elektrizitätsunternehmen der Städte Zürich, Basel, Bern und Genf sowie auch Elektrizitätsunternehmen in der West- und Nordwestschweiz sowie in Graubünden beweisen dies eindrücklich. Alleine die BKW FMB Energie AG hat in den letzten zehn Jahren etwa 150 Millionen Franken in solche Anlagen investiert. Sollen sie nun in Zukunft die Dummen sein? Herr Rechsteiner hat gesagt, "die Axpo würde ....", aber wie Sie sehen, Herr Rechsteiner, haben andere auch schon viel getan. Wir haben mit der UREK auch Anlagen besucht, welche die BKW gebaut hat, ich denke an die Windkraft usw. Verrottete Windturbinen in Kalifornien sind hingegen ein Beispiel für verfehlte staatliche Förderung, sie werden nicht mehr betrieben.
Zum Abschluss noch einige Punkte: Biomasse zu verstromen - Herr Theiler hat es schon gesagt - ist nicht das Gelbe vom Ei. Im Treibstoffbereich könnten aber 5 bis 10 Prozent des Bedarfs mit Biomasse gedeckt werden. Sie werden in der Fragestunde am Montag davon hören. Der Preis für Treibstoff wäre im Vergleich zum Preis für Strom auch besser.
Von einer Strombranche, die über 1 Milliarde Franken Reingewinn macht, könnte meiner Ansicht nach auch etwas für die erneuerbaren Energien erwartet werden. Wir sprechen hier ja von 10 bis 15 Prozent des Reingewinns. Das sollte möglich sein, vielleicht in der Höhe der Sponsorengelder für verschiedene Vereine. Ich mache mir keine Freude mit diesem Vorschlag, aber die Quotenlösung ist ein gangbarer und brauchbarer Vorschlag.
Auch die Exponenten des BFE finden diese Lösung nicht so schlecht. Sie können sich ja leider heute nicht äussern. Die UREK hat am 13. September einen erfolgreichen Betrieb besichtigt, eine Fabrik der Spanplattenindustrie mit über 500 Arbeitsplätzen. Herr Nordmann hat es auch in seinem Votum beim StromVG erwähnt. Ich habe mich damals mit dem Chef, der uns geführt hat, unterhalten. Diese 0,3 Rappen würden für dieses Werk Mehrkosten von 500 000 Franken pro Jahr bewirken. Herr Aeschbacher, das ist nicht ein Café crème, Sie waren auch in dieser Fabrik; also, 500 000 Franken pro Jahr. Wollen wir denn unsere Industrie wegen zu hohen Strompreisen aus der Schweiz vertreiben? Ich glaube, mit meinem Vorschlag wäre das nicht der Fall.
Ich bitte Sie, die Anträge der Minderheit III zu unterstützen.
Bäumle Martin · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktionslos
Als Grünliberaler suche ich den Ausgleich zwischen Ökonomie und Ökologie. Die ordnungspolitische Frage nach dem Eingriff in den Markt zugunsten der erneuerbaren Energien ist grundsätzlich berechtigt. Aber hätte die Schweiz vor hundert Jahren so gedacht, hätte sie heute keine Wasserkraft, und auch die AKW wären nie gebaut worden - was ich zwar gut fände.
Wenn wir heute nicht beschliessen, dass erneuerbare Energien gefördert werden sollen, wird niemand investieren, im Gegenteil. Jeder wird versuchen, das Billigste zu wählen. In Sachen Innovation wird dann nichts geschehen. Wir müssen aber für den Werkplatz Schweiz die erneuerbaren Energien mindestens so stark fördern, wie das Ausland dies tut, damit die Innovation, die Arbeitsplätze und die Wertschöpfung in der Schweiz bleiben und nicht ins Ausland abwandern, wie das bei anderen ökologischen Technologien leider bereits geschehen ist.
Zu den Modellen. Das Modell der Mehrheit ist gut: Einspeisevergütung für Strom aus erneuerbaren Energien, und Ausschreibemodell für Wasserkraft; ein Artikel zur Förderung der Energieeffizienz und zum Energiesparen plus Risikoabsicherung vor allem bei der Geothermie, deren Anfangsinvestitionen ein hohes Risiko bergen können. Mit einem Kostendeckel von 0,3 Rappen pro Kilowattstunde, einem Technologiedeckel von maximal 50 Prozent bei einer Technologie und einer Befristung der Gesetzgebung runden wir dieses gute Modell ab.
Das Einspeisemodell ist ein international bewährtes Modell, und der Grossteil unserer Nachbarländer und Konkurrenten in diesem Technologiesektor hat dieses Modell. Es ist erfolgreich, was der Zuwachs an Strom aus erneuerbaren Energien zum Beispiel in Deutschland beweist. Das Einspeisemodell ist auch liberaler, weil es zwar am Anfang durch die Preisdefinition einen Markteingriff bringt, nachher aber alle Marktteilnehmer gleichberechtigt sind. Es gibt Investitionssicherheit und Rechtssicherheit.
Das Ausschreibemodell hingegen ist gescheitert. Dieses wird in keinem Land mehr neu eingeführt, und dort, wo es eingeführt wurde, funktioniert es nicht oder wird es aufgegeben. Es funktioniert ähnlich wie die Submissionsverordnung, die ja dem Gewerbe und vor allem den KMU, aber auch dem Staat manchmal sehr viel zu denken gibt. Warum sollen wir also ein gescheitertes Modell einführen und eine reine "Lex Schweiz" schaffen? Die Modelle der Minderheit III (Keller) und der Minderheit I (Theiler) sind abzulehnen, da sie genau dieses gescheiterte Modell wollen und zudem zum Teil reine Freiwilligkeit besteht, das Handeln verschoben wird und vielleicht in einigen Jahren dann doch noch etwas geschehen könnte. Das Modell der Minderheit II (Cathomas) will quasi eine Rückfallebene mit der Einspeisevergütung, falls das Ausschreibemodell nicht wirkt. Es ist damit zwar etwas besser als die Modelle der Minderheiten I und III, es ist aber unklar und weckt Hoffnungen, die dann nicht erfüllt werden können. Warum sollen wir zuerst jahrelang etwas versuchen lassen, das im Ausland schon nicht funktioniert hat? Bleiben wir doch beim ausgereiften Modell der Mehrheit.
Zudem gibt es bei den Anträgen der Minderheiten I, II und III keine Garantie für die Umweltseite, dass etwas geschieht. Wenn Sie die Umweltverbände und zumindest die noch kleine Grünliberale Partei, aber eventuell auch Grüne und SP nicht ins Boot für ein Referendum gegen die Marktöffnung im Stromversorgungsgesetz setzen wollen, sollten Sie der Mehrheit folgen und damit Rechtssicherheit in Bezug auf die erneuerbaren Energien schaffen. Mit dem Modell der Mehrheit gibt es sicher kein Referendum der Umweltverbände gegen das Stromversorgungsgesetz.
Noch kurz zu meinem Minderheitsantrag, der dem Entwurf des Bundesrates entstammt: Er entspricht in allen wesentlichen Teilen dem Modell der Mehrheit. Das Modell der Minderheit IV ist grundsätzlich etwas liberaler, da statt eines fixen Wertes von 5400 Gigawattstunden für die Produktion der Anteil an erneuerbaren Energien bei 77 Prozent definiert wird. Das heisst, je mehr Energie gespart wird oder durch Energieeffizienz nicht gebraucht wird, desto geringer müssen die Produktionskapazitäten sein. Gesparte oder nicht benötigte Energie ist immer noch erstens die langfristig günstigste und zweitens die ökologischste Energie.
Ich bitte Sie also, dem Antrag der Minderheit IV zu folgen. Ich werde mich aber in jedem Fall für die Mehrheit aussprechen und kann auch mit dem Mehrheitsantrag gut leben, wenn Sie den Antrag der Minderheit IV ablehnen sollten.
Meyer Thérèse · P-F · Nationalrat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion
La proposition de la minorité VI (Steiner) est retirée.
Menétrey-Savary Anne-Catherine · Mit-F · Nationalrat · Waadt · Grüne Fraktion
La minorité V que je représente se concentre particulièrement sur les économies d'énergie. Nous avons le sentiment que notre politique énergétique est à un tournant et que son orientation se fonde sur deux piliers: les nouvelles capacités de production d'électricité fondées sur les énergies renouvelables, d'une part, et les économies d'énergie, d'autre part. Mais, hélas, ce deuxième pilier n'a jamais la place qu'il devrait avoir. Ce n'est pas un hasard si les milieux économiques et les partis bourgeois passent généralement comme chat sur braise sur cet aspect de la politique énergétique.
En effet, l'évolution de notre consommation d'électricité va à rebours de ce qu'il faudrait, puisqu'elle augmente d'environ 2 pour cent chaque année, alors que - pour reprendre l'expression d'un professeur de l'Ecole polytechnique fédérale de Zurich - nous devrions aller vers une société à 2000 watts, c'est-à-dire réduire notre consommation d'électricité d'un tiers. Mais évidemment, cette évolution contraire a de quoi réjouir les entreprises électriques qui réalisent des bénéfices confortables sur un chiffre d'affaires de quelque 8 à 9 milliards de francs chaque année. Mais le pire, c'est que cette hausse de la consommation d'électricité ne correspond pas à un besoin supplémentaire réel. De l'aveu même des électriciens: "La cause est à chercher dans le développement de technologies qui consomment de l'énergie même en état de veille." J'ai trouvé cette citation dans une revue des Electriciens Romands.
On peut d'ailleurs se demander si le discours qui transparaît dans la loi sur la sécurité de l'approvisionnement ou sur le risque de pénurie n'est pas quelque peu opportuniste pour "vendre" de nouvelles centrales ou de nouvelles installations, avec ce résultat finalement paradoxal d'amener les consommateurs à choisir le gaspillage par peur d'être confrontés au rationnement.
Dans son premier projet soumis à la consultation, le Conseil fédéral avait courageusement inscrit un objectif de réduction de la consommation de 15 pour cent d'ici 2030. C'était modeste. Mais après coup, il semble avoir pris peur de sa propre audace, et maintenant, tout objectif chiffré a disparu du projet. Or selon diverses estimations concordantes, il serait même possible de viser 30 pour cent de réduction de la consommation dans le même délai.
Dans une lettre adressée aux membres de la commission, l'Agence suisse pour l'efficacité énergétique affirme que le potentiel d'économies est énorme: "Rien que dans le domaine des appareils, de l'éclairage, des installations du bâtiment, il est possible de diminuer d'environ 6 milliards de kilowattheures la consommation d'électricité d'ici à 2020, et cela sans aucune perte de confort." Cette affirmation repose sur une étude que l'Office fédéral de l'énergie a commandée au bureau Prognos en 2002. Or cette étude a porté seulement sur 55 pour cent de la consommation globale d'électricité, sans tenir compte du fait que, pour les 45 pour cent restants, le potentiel d'économies est de l'ordre de plusieurs milliards de kilowattheures également.
Ainsi, c'est le chiffre de 12 milliards de kilowattheures qui est évoqué à relativement court terme, et 27 milliards à plus long terme, pour une consommation globale qui se situe entre 55 et 65 milliards de kilowattheures. En francs, ces économies d'énergie représentent un montant de l'ordre de 1 à 2 milliards chaque année.
Pour atteindre cet objectif, nous estimons que les mesures volontaires ne suffisent pas. C'est par exemple assez frappant de constater qu'on ne peut pas construire un bâtiment sans respecter les directives anachroniques sur la protection civile, mais qu'on peut le faire sans respecter les standards Minergie concernant l'isolation des bâtiments, la récupération de chaleur ou le couplage chaleur-force.
Même chose pour les appareils électriques. Les plus gourmands en électricité sont les moins chers à la vente, ce qui évidemment n'est pas très incitatif.
L'efficience énergétique n'est pas seulement une question de bonne volonté, c'est aussi un business. Je crois qu'il faut arrêter de croire que dans ce domaine, économiser équivaut à une perte. Au contraire, c'est une source de plus-value économique, c'est une source de créativité technologique et c'est une source d'emplois. Le financement de projets novateurs doit être favorisé au départ, comme pour les énergies renouvelables. C'est d'ailleurs exactement ce qui est prévu dans le projet de la majorité de la commission.
Voilà pourquoi nous vous demandons de soutenir cette proposition de minorité V à l'alinéa 2bis.
Meyer Thérèse · P-F · Nationalrat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion
La proposition de la minorité VII (Keller) est retirée.
Aeschbacher Ruedi · Mit-M · Nationalrat · Zürich · EVP/EDU Fraktion
Ich spreche zuerst allgemein zu Artikel 7a und dann zu meinem Minderheitsantrag zu Absatz 4bis; so kann ich alles miteinander behandeln.
Zum Ersten: Ich habe beim Eintreten gesagt, dass wir einen Weg bevorzugen, der zielführend ist und der auch vom Umfang her etwas bringt. Uns scheint dazu eine Kombination der Wege von Bundesrat, Mehrheit der Kommission und dann, in den Details, der Minderheiten IV oder V am geeignetsten zu sein. Der Vorteil des Wegs des Bundesrates ist, dass er mit einer Prozentzahl eine verbindliche Menge festlegt, die innert der Zeit bis zum Jahr 2030 von erneuerbaren Energien geliefert werden muss. Es scheint uns vorteilhaft zu sein, dass man das mit einer Prozentzahl macht, das möchten wir aufnehmen. Wir möchten nicht eine feste Zahl als Ziel haben.
Zum Zweiten: Wir möchten deswegen auch, wie das die Minderheit IV verlangt, dass ein Anteil von höchstens 10 Prozent erneuerbare Energien aus dem Ausland angerechnet werden kann; auch das ist eine klare Randbedingung.
Grundsätzlich aber suchen wir einen Weg, der das Ziel erreicht, und wenn ich das unter diesem Aspekt anschaue, dann muss ich sagen, dass der Antrag der Minderheit III (Keller) sicher nicht der richtige ist. Denn er setzt auf freiwillige Massnahmen, Vereinbarungen mit der Wirtschaft und Ähnliches. Das haben wir nun zur Genüge erlebt. Die freiwilligen Massnahmen bringen es nicht, und dazu kommt: Wenn sie es nicht bringen, werden die Versprechen, die gemacht worden sind, nicht eingehalten, sondern man sucht wieder einen Ausweg, um sich zu drücken - siehe CO2-Abgabe.
Ich bitte Sie, nicht mit der Minderheit III (Keller) zu stimmen, sondern den Weg der Mehrheit und des Bundesrates zu wählen, mit einigen wenigen Korrekturen, die die Minderheiten IV (Bäumle) oder V (Menétrey-Savary) einbringen.
Zu meinem Minderheitsantrag, der die Erreichung der Zielsetzung gemäss den Absätzen 1 und 2 garantieren möchte: Es ist klar, dass damit erhebliche Risiken, insbesondere bei Investitionen in die Geothermie, verbunden sein können. Diese Risiken müssen abgedeckt und abgesichert sein, sonst wird sich auf diesem Gebiet wohl kaum etwas regen. Gerade hier, bei der Geothermie, sind aber sehr grosse Potenziale vorhanden. Mit dem Minderheitsantrag möchte ich diese Risikoabsicherung über den Bund vornehmen.
Ich habe nun aber gesehen, dass ganz hinten, nämlich auf der letzten Seite unserer Fahne, bei Artikel 28ter, die gleiche Risikoabsicherung auch von der Mehrheit der Kommission beantragt wird, allerdings nicht zulasten des Bundes und des Steuerzahlers, sondern eben zulasten der Netzbetreiber und damit zulasten der Stromkonsumenten. Die Übertragungskosten werden durch diese Risikoabsicherung also allenfalls etwas höher. Mir scheint dies politisch machbarer, als wenn wir hier die Steuerzahler belasten müssen. Deshalb ziehe ich meinen Minderheitsantrag zurück und bitte Sie, bei Artikel 28ter den Antrag der Mehrheit, der später gekommen ist, zu unterstützen.
Meyer Thérèse · P-F · Nationalrat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion
La proposition de la minorité Aeschbacher est retirée.
Messmer Werner · Mit-M · Nationalrat · Thurgau · Freisinnig-demokratische Fraktion
Es scheint doch, als gehe heute ein riesiger Ruck durch unsere Politik. Wohlwollende Worte aus bürgerlichem Mund zur Notwendigkeit der Förderung erneuerbarer Energien gab es zwar schon lange, aber es fehlte uns der notwendige Wille oder vielleicht besser gesagt auch der notwendige Mut zur Tat. Auch wenn heute immer noch Einzelne in ihrer Position erstarrt sind, stelle ich doch fest, dass alle Parteien einen mehr oder weniger glaubwürdigen Anlauf nehmen, den während Jahren abgegebenen Lippenbekenntnissen Taten folgen zu lassen. Wir sind uns also in der Zielsetzung einig wie noch nie, nämlich dass jetzt die erneuerbaren Energien nachhaltig gefördert werden müssen.
Ich finde das gut so, denn die Stimmung in der Bevölkerung geht heute klar in Richtung der Förderung erneuerbarer Energien. Ich finde das gut so, weil damit nicht nur Know-how in unserem Land entwickelt wird, sondern eben auch die Produkteentwicklung und damit auch die Wertschöpfung in der Schweiz bleiben. Wie oft haben wir schon ausgezeichnet geforscht, und andere Länder haben dann den wirtschaftlichen Nutzen daraus gezogen? Ich finde es gut, weil damit im Binnenmarkt Schweiz Nischen besetzt werden können, was Wachstumsimpulse auslöst. Ich finde es gut, weil die Impulse rasch kommen und somit Arbeitsplätze schaffen. Ich finde es gut, weil dank vieler dezentraler Produktionen strukturschwache Regionen profitieren.
Ich könnte zusammengefasst sagen: Geld und Arbeit bleiben in der Schweiz.
Wenn wir uns bezüglich des Ziels also einig sind, stellt sich jetzt eigentlich nur noch die Frage, welche Methode, welches Modell nachhaltig und zeitgerecht zum Ziel führt.
In der FDP-Fraktion stützten wir uns auf der Suche nach dem richtigen Entscheid auf Erfahrungen, vor allem auf Erfahrungen anderer Länder. Und siehe da: In keinem Land führten Modelle mit Ausschreibeverfahren zum gewünschten Erfolg.
Dänemark, Spanien und Deutschland haben schon länger Erfolg mit dem Einspeisemodell. Ungarn, Slowenien, Portugal, die Slowakei, Frankreich, Tschechien, Griechenland usw. sind mit dem Einspeisemodell auf Kurs. Irland, das noch als einziges - als einziges! - europäisches Land das Ausschreibemodell praktiziert, hat die enormen Unterschiede erkannt und im April dieses Jahres an gekündigt, ebenfalls auf das Einspeisemodell umzusteigen. Darum meine ich: Wenn wir es wirklich ernst meinen, wenn es nicht wieder nur Lippenbekenntnisse sein sollen, geht es nicht einfach darum, dass wir jetzt ein Feigenblatt konstruieren, sondern dann müssen wir die Konsequenzen aus den Erfahrungen in Europa und in anderen Ländern ziehen.
Dank dem Einbau eines Deckels von 0,3 Rappen pro Kilowattstunde, das sind maximal 165 Millionen Franken, ist die Mehrheitslösung auch für uns Bürgerliche unterstützungswürdig und unterstützungsfähig geworden. Jedenfalls hat eine Mehrheit der FDP-Fraktion die Lage erkannt, und darum unterstützen wir mit der Mehrheitslösung das Modell, das nach allen Erfahrungen den nachhaltigsten Erfolg erzielt hat. Wir bitten Sie, das auch zu tun.
Ich gehe gar nicht auf die Minderheitsanträge ein, denn bei allen Minderheitsvarianten stimmt das Fundament nicht. Sie basieren auf dem Ausschreibemodell, das bis heute in keinem Land funktioniert hat. Wir bauen doch nicht auf einem Fundament auf, auf einem Modell, das an anderen Orten nicht funktioniert hat!
Und, lieber Kollege Robert Keller, du darfst ruhig bei mir im Verband bleiben. Aber wer heute auf Freiwilligkeit setzt, Robert Keller, in der heutigen Zeit, und das noch als bestes Modell anpreist - ja, das gibt mir doch etwas zu denken und ringt mir doch ein kleines Lächeln ab. Gut gemeint, aber falsch gewählt.
Stimmen Sie also der Mehrheit fröhlich zu, denn diese Methode ist erprobt und erfolgreich. Sie belastet die Bundeskasse nicht. Die Mehrkosten sind auf 0,3 Rappen pro Kilowattstunde begrenzt. Mit dem Einspeisemodell haben - und das ist etwas ganz Entscheidendes - auch kleine Gewerbler Chancen, in die Produktion einzusteigen, auf dem Markt erfolgreich zu sein, in einen Markt vorzustossen, der sonst für sie verschlossen bleibt. Darum engagiere ich mich für die Mehrheitslösung - weil sie auch zum Nutzen unseres Gewerbes und zuletzt, ganz selbstverständlich, auch der Bauwirtschaft ist.
Also: Damit Geld und Arbeit in der Schweiz bleiben, bitte ich Sie, der Mehrheit zu folgen.
Keller Robert · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Lieber Werner Messmer, weisst du, dass die Freiwilligkeit nur auf fünf Jahre beschränkt ist? Sie gilt nicht bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag! Eine Anlaufphase ist aber sicher gut: fünf Jahre Freiwilligkeit, nachher wird es vorgeschrieben. Weisst du das?
Messmer Werner · Mit-M · Nationalrat · Thurgau · Freisinnig-demokratische Fraktion
Stell dir vor, das ist mir bekannt, lieber Robert Keller. Aber wir können doch nicht mehr weitere fünf Jahre warten; wir brauchen jetzt Impulse, wir brauchen jetzt Unternehmen, die wieder investieren können. Wir brauchen jetzt auch wieder Signale, um das Konsumklima zu verbessern. Wollen wir weitere fünf Jahre warten, während denen wieder nichts geht? Das sind fünf verlorene Jahre - auch für dich als Baumeister im Zürcher Oberland.
Walter Hansjörg · Mit-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Mich freut es natürlich, dass der Präsident des Baumeisterverbandes mit Euphorie dahinter geht und Potenziale dafür entdeckt, dass wir eben Anlagen privat bauen können, in die privat investiert wird, mit einer gewissen Absicherung durch die Abnehmer. Freiwilligkeit ist sicher gut. Wir haben in der Landwirtschaft übrigens sehr gute Erfahrungen mit der Ökologisierung gemacht. Hier geht es aber um die andere Seite, darum, dass eben die Elektrizitätswirtschaft meiner Meinung nach jetzt gezwungen werden muss, gewisse Vorgaben einzuhalten, und es ist nicht die Freiwilligkeit der Investoren, die infrage gestellt wird, sondern die Freiwilligkeit der Stromwirtschaft. Das ist eine persönliche Vorbemerkung.
Ich spreche schliesslich für die SVP-Fraktion und möchte damit dazu überleiten. Die SVP-Fraktion unterstützt die Minderheit III (Keller), den Antrag des Fraktionskollegen. Auf der anderen Seite gibt es bei uns eine grosse Minderheit, welche letztlich der Kommissionsmehrheit zustimmt, die eine Lösung vorschlägt, die sich europäisch bewährt hat. In der Schweiz müssen wir in diesem Bereich keine neuen Modelle erfinden. Wir haben bereits sehr viel verloren gegenüber Deutschland und Österreich, wo die Förderung der alternativen Energie, insbesondere der Biomasse, sehr stark ist. Der Vorteil ist, dass wir nun von diesem Wissen, von dieser Erfahrung, profitieren können.
Ich bin heute über Mittag mit dem Tessiner Fernsehen in der Biogasanlage in Ittigen gewesen, wo ein Landwirt privat, mit sehr, sehr viel Eigenleistung, bereit war, in dieses Projekt, nämlich erneuerbare Energie, zu investieren, und bereit ist, Risiko auf sich zu nehmen. Dieses Risiko hat natürlich Grenzen. Das muss bei den Banken abgesichert werden, und deshalb braucht es saubere Verträge mit der Energiewirtschaft. Wenn wir jetzt nicht etwas Gas geben, wenn wir jetzt nicht etwas unternehmen, dann wird dies nicht zum Erfolg.
Im Übrigen danke ich, dass wir in diesem Rat einverstanden sind, dass die erneuerbaren Energien nun gefördert werden sollen. Es sind verschiedene Modelle, alle wollen das Beste. Machen wir eine saubere Ausmehrung, und dann, davon bin ich überzeugt, gelingt uns der beste Wurf!
Stahl Jürg · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich bitte Sie, die Minderheit III (Keller) zu unterstützen. Die Auswahl an Anträgen ist in dieser basarähnlichen Situation gross. Zwischen Minimal- und Maximalvarianten wählen zu müssen ist ja durchaus nicht so einfach. Warum aber ist der Antrag der Minderheit III vorzuziehen?
Dieser Rat hat vor etwa einer Stunde der verstärkten Förderung erneuerbarer Energien zugestimmt - zu meinem Bedauern, Sie wissen das -, und jetzt gilt es, diesen Entscheid zu akzeptieren und zu schauen, welche der vielen beantragten Varianten die beste ist. Wir müssen auf eines aufpassen, nämlich darauf, dass wir jetzt vor lauter Euphorie über diese Fördermassnahmen nicht überborden. Die Frage bei dieser Abstimmung lautet: Zwangsmassnahmen oder Freiwilligkeit? Ich bin da schon etwas erstaunt über Kollege Messmer, der hier die Freisinnig-Demokratische Partei vertreten hat: Der Ruf nach mehr Staat, der Ruf nach mehr Regulatoren und der Ruf nach Fördermassnahmen erstaunt mich in diesem Zusammenhang sehr. Ich denke, dass sich hier die Baumeister - offensichtlich mit den Landwirten - für einen neuen Förderartikel stark machen werden. Diese Grundhaltung erstaunt mich, ich kann sie auf jeden Fall nicht teilen.
Die Freiwilligkeit - da habe ich wesentlich mehr Vertrauen, sowohl in unsere Elektrizitätsunternehmen wie auch in die Schweizer Volkswirtschaft und die darin tätigen Unternehmen - muss ein erster Ansatz sein. Sie ist, wie auch Robert Keller gesagt hat, auf fünf Jahre beschränkt. Geben wir doch diese Chance! Nutzen wir doch diese Chance! Wenn wir nach Europa schauen, dann sehen wir, dass Dänemark, Schweden und England diese positiven freiwilligen Massnahmen haben, die in Bezug auf die Nachhaltigkeit wahrscheinlich wirksamer sind als teure verordnete Modelle, deren Kosten dann wieder solidarisch auf alle verteilt werden. Ich höre an diesem Pult dann dieselben Baumeister jammern, wenn sie vor lauter Abgaben, Steuern und Gebühren ihre Marktfähigkeit verlieren.
In diesem Sinne bitte ich Sie, dem Antrag der Minderheit III mit dem freiwilligen Ansatz zuzustimmen und dieser Massnahme den Vortritt zu geben. Wenn dieser Antrag wider Erwarten wieder keine Mehrheit finden wird, dann werden wir uns je nach Abstimmungsprozedere die Freiheit nehmen, auf einen der anderen Minderheitsanträge einzuschwenken. Ich glaube aber, dass für uns die Unterstützung der teureren Variante der Mehrheit nicht infrage kommt.
Wenn Sie auch Vertrauen in die Freiwilligkeit und in unsere Unternehmen haben, stimmen Sie dem Antrag der Minderheit III (Keller) zu.
Bader Elvira · Mit-F · Nationalrat · Solothurn · Christlichdemokratische Fraktion
Die CVP-Fraktion steht ganz klar für die Förderung der umweltschonenden und erneuerbaren Energien ein. Wir erachten natürlich unser Modell, jenes der Minderheit II, als die beste aller vorliegenden Lösungen.
Um den Zielen der Effizienz zu genügen, müssen bei der Zuteilung der Quoten auf die einzelnen Technologien bestimmte Wirtschaftlichkeitskriterien berücksichtigt werden. Damit der Gefahr einer einseitigen Förderung von grossen Projekten einer Technologie entgegengewirkt werden kann, sieht der Minderheitsantrag II eine Spezifizierung vor, wonach innerhalb der gleichen Technologie die Projekte nach Leistung angemessen berücksichtigt werden müssen. Zudem soll der Bundesrat die Möglichkeit erhalten, für bestimmte Technologien anstelle des Ausschreibungsverfahrens die Einspeisevergütung vorzusehen. Wenn denn die Befürchtungen wahr werden sollten, dass mit diesem Modell keine Projekte lanciert würden, kann ja der Bundesrat die kostendeckende Einspeisung vorsehen. Grundsätzlich soll jedoch die vorgesehene wettbewerbliche Ausschreibung zum Tragen kommen, welche für die einzelnen Technologien getrennt erfolgen muss. Dadurch wird sichergestellt, dass jede Technologie, differenziert nach Leistung, mit den artgleichen Produkten in Konkurrenz steht. Das ist für uns Wirtschaftlichkeit, das ist für uns Nachhaltigkeit.
Gegenüber dem reinen Einspeisemodell gemäss Antrag der Mehrheit hat der Antrag der Minderheit II den grossen Vorteil, dass innerhalb der einzelnen Technologien und Leistungskategorien die kosteneffizienteren Lösungen den Vorzug erhalten, was schlussendlich zu innovativeren Projekten mit einem sparsameren und effizienteren Einsatz der Fördermittel führen wird. Eine bedingungslose Einspeisung gemäss Antrag der Mehrheit kann dagegen längerfristig die Suche nach kosteneffizienten neuen Technologien verzögern, was nicht das Ziel der Fördermassnahmen sein darf.
Mit dem vorgeschlagenen maximalen Zuschlag von 0,3 Rappen pro Kilowattstunde kann eine jährliche Fördersumme von bis zu 165 Millionen Franken geäufnet werden, welche zum Ausgleich der nicht durch den Markt gedeckten Kosten der eingespeisten Elektrizität aus erneuerbaren Energien zur Verfügung steht. Aufgrund der bekannten Zahlen aus unseren Nachbarländern sowie gemäss den Berechnungen von verschiedenen Energieagenturen in unserem Lande kann mit diesem Beitrag - ein Förderinstrument - ein Anteil der erneuerbaren Energien im Rahmen des Zuwachszieles von 5400 Gigawattstunden bis zum Jahr 2030 erreicht werden, was auch die Mehrheit will.
Die verfügbaren Fördermittel werden in Kombination mit der grösseren Kosteneffizienz, verursacht durch Wettbewerb und Innovation, zu wesentlich besseren Resultaten und zur Erreichung des vorgegebenen Zieles führen. Die Zielfestlegung durch den Bundesrat mit den entsprechenden Teilschritten und die periodische Überprüfung der Zielerreichung werden ein Garant für einen optimalen Einsatz der vorhandenen Mittel sein. Diese wesentlichen Ergänzungen gegenüber dem Antrag der Mehrheit ermöglichen eine effiziente und breitabgestützte Förderung der erneuerbaren Energien, unter klaren Bedingungen für alle Beteiligten.
Aus diesen Gründen befürwortet die CVP-Fraktion den Antrag der Minderheit II (Cathomas). Wir bitten Sie, ihn zu unterstützen.
Teuscher Franziska · Mit-F · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion
Ich spreche zu Artikel 7a, Ziele und Massnahmen. Geri Müller spricht dann zu den anderen Teilen.
Für die Grünen gibt es in der Energieversorgung zwei Standbeine: die erneuerbaren Energien und die Energieeffizienz. Der Anteil der erneuerbaren Energien ist in der Schweiz rückläufig. Schade, denn gerade die erneuerbaren Energien haben in der Schweiz ein riesiges Potenzial, sowohl ökologisch wie ökonomisch. Auch bei der Stromeffizienz und beim Stromsparen ist die Schweiz im Hintertreffen. Auch das ist schade, denn jede eingesparte Kilowattstunde ist eingespartes Geld.
Für die grüne Fraktion ist klar: Wir setzen uns für verbindliche Ziele bei den erneuerbaren Energien ein. Dass freiwillige Massnahmen nichts bringen, haben wir in den unterschiedlichsten Bereichen längstens gelernt. Mit freiwilligen Massnahmen werden die Ziele auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschoben. Bestes und aktuellstes Beispiel dafür ist das CO2-Gesetz, mit dem die Klimaziele in weite Ferne gerückt sind. Ich schätze die Lage ganz anders ein als Herr Keller, der behauptet, dass wir mit freiwilligen Massnahmen effizient arbeiten könnten.
Ich habe mich sehr über das Votum von Herrn Messmer - für einmal, muss ich sagen - gefreut. Wir Grünen sagen seit Jahren, ja seit Jahrzehnten, dass wir mit der Förderung der erneuerbaren Energien gerade in der Schweiz wertvolle Arbeitsplätze, vor allem auch in den Randregionen, schaffen könnten. Dass Herr Messmer heute eigentlich die gleiche Argumentation aufgenommen hat, wie sie die Grünen seit Jahren verwenden, ist für mich der Beweis dafür: Steter Tropfen höhlt den Stein. Nun ist auch die FDP-Fraktion der Meinung, dass wir ökonomisch und ökologisch auf die erneuerbaren Energien setzen müssen.
Die grüne Fraktion unterstützt bei Artikel 7a die Minderheiten IV (Bäumle) und V (Menétrey-Savary). Wir finden es richtig, dass der Bundesrat Elektrizität aus erneuerbaren Energien, die im Ausland erzeugt wird, anrechnen kann. Aber wir wollen uns nicht nur im Ausland bedienen, deshalb wollen wir diesen Anteil auf 10 Prozent beschränken.
Für die Grünen gibt es neben den erneuerbaren Energien auch noch den wichtigen Bereich der Stromeffizienz und des Stromsparens. Auch hier wollen wir verbindliche Ziele festlegen. Energieeffizienz ist die billigste und grösste Ressource, um den zukünftigen Strombedarf zu decken. Stromsparen hat als Begriff bei vielen Leuten etwas Lustfeindliches an sich: Alle denken bei Stromsparen an einen asketischen Lebensstil, an Frieren im Winter. Dass dem aber nicht so sein muss, zeigen verschiedene Beispiele. Mit Gebäudeisolationen wohnen wir gleich gemütlich wie bis anhin, wir können aber sehr viel Energie einsparen. Elektroheizungen können wir durch Wärmepumpen ersetzen, ohne dass wir nachher frieren müssen. Mit Stromsparlampen bringen wir gleich viel Licht an unseren Arbeitsplatz wie mit konventionellen Glühbirnen. Setzen wir also in diesem Gesetz auf die billigste Energie, auf die eingesparte Energie.
Deshalb bitte ich Sie, die Minderheit V auch zu unterstützen.
Cathomas Sep · Mit-M · Nationalrat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion
Kollegin Teuscher, ich habe eine konkrete Frage. Sie unterstützen die Mehrheit. Ich finde es auch richtig, dass wir die erneuerbaren Energien fördern. Beim Antrag der Mehrheit ist in Absatz 3 vorgesehen, dass die nichtgedeckten Kosten bei der Erneuerung bestehender Wasserkraftanlagen und bei Massnahmen zur sparsamen und rationellen Elektrizitätsnutzung mit einem Zuschlag auf den Übertragungskosten des Hochspannungsnetzes finanziert werden. Können Sie mir sagen, um welchen Betrag es sich hier handelt? Es ist nämlich so, dass dieser Betrag unbeschränkt nach oben gehen kann. Wenn wir schon davon reden, müssten wir auch wissen, um wie viel Geld es überhaupt geht.
Teuscher Franziska · Mit-F · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion
Herr Cathomas, ich kann Ihnen Ihre sehr spezifische Frage nicht beantworten. Ich habe gesagt, wir unterstützen das Konzept, bei dem die erneuerbaren Energien gefördert werden. Ihre Frage ist eine Detailfrage. Sie können sich da sicher an meine Fraktionskollegin Menétrey-Savary wenden, die all diese Fragen perfekt beantworten kann.
Müller Geri · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion
Ich spreche zum Thema Einspeisevergütung. Das Konzept der Einspeisevergütung, das wurde schon wiederholt gesagt, ist in 17 Ländern Europas umgesetzt. Herr Theiler kann mir dann vielleicht nachher erzählen, in welchen Ländern das Ausschreibemodell umgesetzt ist. Er hat gesagt, es sei die Mehrheit; wir wissen nicht, wo das so ist. Die Länder, die das Ausschreibemodell hatten, also Grossbritannien und Irland, haben letztes Jahr umgestellt, weil es nicht machbar war.
Das Modell Einspeisevergütung geht davon aus - das ist eine ganz einfache ökonomische Sache, in dem Sinne haben viele Leute hier keine Kehrtwendung gemacht, sondern haben sich an ihr ökonomisches Studium erinnert -, dass man von Investitionen spricht und dass diese Investitionen langfristig abgeschrieben werden müssen, eine Abschreibung innert rund zwanzig Jahren. Das ist ja nichts anderes als das, was die Schweiz bisher praktiziert hat, nur ist es jetzt reguliert. Das ist nichts anderes als das, was die Schweiz seit Jahren praktiziert hat, als wir mit Kantonsgeldern Wasserkraftwerke gebaut haben, Atomkraftwerke gebaut haben, mit einer Abschreibezeit, die überhaupt nicht festgelegt war. Wir gehen hier ja gar nicht so weit. Wir legen hier sogar noch fest, bis wann abgeschrieben werden muss.
Das Ausschreibemodell fördert die billigsten Energien, aber das wollen wir gerade nicht - wir wollen das zwar auch, aber nicht nur. Bei der Debatte vorhin hat es ja geheissen, man zweifle daran, dass die erneuerbaren Energien überhaupt je einmal unseren Strombedarf decken könnten. Wenn Sie das bezweifeln, dann müssen Sie alle möglichen erneuerbaren Energien unterstützen, und zwar lokal, dort, wo sie effektiv gebraucht werden. Das kostet etwas, das ist völlig klar, aber das ist beispielsweise für eine kleinere Region notwendig, damit sie für sich selber Energie herstellen kann, die sie konsumieren kann. Es ist nötig, Netze zu gestalten, die kleinräumig sind, die nicht grossartig angelegt sind, die also im Ausschreibemodell durchfallen würden. Es geht hier nicht um eine Subvention. Alle Leute, die von Subventionen sprechen, gehen davon aus, dass wir eine Wahlfreiheit haben. Wir haben keine Wahlfreiheit mehr, wir müssen zwingend - und zwar heute, das hat Herr Messmer richtig gesagt, nicht erst in fünf Jahren - mit Umstellen anfangen, das heisst, wir müssen Gesetze machen, die diesen Anreiz enthalten.
Die Freiwilligkeit ist nicht gestrichen, Sie können schon heute freiwillig anfangen. Und alle, die noch nicht gemerkt haben, wie es heute mit der Freiwilligkeit geht, müssen eben gezwungen werden. Ich bin gespannt auf den Begriff der Zwangsmassnahmen nächste Woche, Jürg Stahl. Und bezüglich Freiwilligkeit: Es geht hier nicht um polizeiliche Zwangsmassnahmen. Es geht hier darum, dass wir festgestellt haben, dass wir mit Freiwilligkeit nicht weiterkommen. Wir müssen jetzt Anreize schaffen, damit die Leute die dringend notwendigen Investitionen endlich tätigen.
Die Einspeisevergütung ist also ein Mechanismus, der sich in verschiedenen Ländern bewährt hat. Wir müssen das Rad nicht neu erfinden, wir können von diesen Erfahrungen profitieren.
Ich bitte Sie sehr darum, auch das dann zu unterstützen.
Rechsteiner Rudolf · Mit-M · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Ich freue mich darüber, dass fast alle für erneuerbare Energien sind. Ich bitte Sie einfach: Nehmen Sie ein Instrument, das funktioniert, und tun Sie nicht so, als ob man etwas täte, und dann geht es nicht. Herr Messmer hat das schon sehr gut ausgeführt. Es ist leider so, dass die Ausschreibungen für neue Technologien nicht funktionieren; für die Wasserkraft funktionieren sie sehr wohl.
Ich möchte die Frage von Herrn Cathomas beantworten. Der Umfang der Finanzierung für die Wasserkraft wird vom Bundesrat festgelegt. Sie ist eben nicht begrenzt. Deshalb sind wir der Meinung, dass der Antrag der Mehrheit für die Gebirgskantone wesentlich besser ist als der Antrag der Minderheit II (Cathomas), bei dem Sie alles in einen Topf werfen und wo es zu einem Verteilungskampf zwischen neuen Techniken und der Wasserkraft kommt. Das Gleiche gilt für die Energieeffizienz: Der Bundesrat ist zuständig.
Herrn Keller möchte ich zu den stillstehenden Windturbinen in Kalifornien sagen: Wir subventionieren mit diesem Gesetz keine Anlagen, sondern wir vergüten Kilowattstunden. Es wird privat investiert, es gibt keine Investitionsbeiträge. Nur wenn ein Betreiber die Anlage zwanzig, dreissig Jahre betreibt, kommt er auf seine Rechnung. Deshalb wird es keine Anlagen geben, die einfach herumstehen. Sonst hat der Betreiber ein Problem und kommt nicht auf seine Rechnung.
Sie haben gesagt, Sie wollten Biogas für Treibstoffe. Da bin ich überhaupt nicht dagegen. Aber schauen Sie die Gasversorgung in der Schweiz an: Nur ein Drittel unserer Gemeinden ist für Gasnutzung erschlossen. Das heisst, in zwei Dritteln der Gebiete können die Bauern das Biogas nicht verkaufen, weil es die Verteilnetze nicht gibt. Dort ist die Verstromung von Biogas die richtige Lösung.
Sie haben ferner die Firma Kronospan erwähnt. Herr Keller, Sie haben etwas verwechselt. Der Manager von Kronospan hat gesagt, er wolle Vergütungen wie in Deutschland. Die seien höher und dann könne er wesentlich mehr Strom einspeisen und herstellen. Die Bedingungen in der Schweiz sind schlecht. Er hat die Bedingungen in Deutschland namentlich genannt und gesagt, diese Form der Vergütung sei die richtige.
Lassen Sie mich noch kurz sagen, weshalb wir die Anträge der Minderheiten ablehnen und uns nur für die Mehrheit einsetzen: Es ist die einzige Lösung, die funktioniert.
Wenn man ein Kraftwerk baut, muss man bei der Bank einen Kredit holen, und den bekommt man nur, wenn punkto Vergütungshöhe über die ganze Laufzeit der Anlage Klarheit besteht. Diese Klarheit ist bei den Minderheitsanträgen leider nicht gegeben. Wenn Sie eine Geothermieanlage planen, müssen Sie 4 bis 5 Millionen Franken für Sondierbohrungen ausgeben, um das Werk nur kalkulieren zu können, das heisst, um bei Ausschreibungen nur ein Gebot einreichen zu können. Das heisst: Wenn Sie in eine Ausschreibung müssen und unsicher sind, wie viel Sie vergütet erhalten, dann ist schon diese Hürde ein solches Planungsrisiko, dass Sie einfach keine geothermische Anlage planen oder bauen können.
Weshalb können wir in Basel eine solche Anlage bauen? Weil wir aus der kantonalen Förderabgabe etwa 10 Millionen Franken holen und weil wir ein Fernwärmenetz haben, dank dem wir die Abwärme verkaufen können und das wir nicht teuer neu erstellen mussten! Kein anderer Kanton kann so günstig geothermische Anlagen bauen und betreiben, einfach weil anderswo die Kosten nicht gedeckt und die Risiken zu hoch sind.
Wenn Sie Geothermie wollen - und Sie können in diesem Land Zehntausende von Ölheizungen durch Geothermie ersetzen -, müssen Sie Rahmenbedingungen schaffen, damit Investitionen möglich sind. Dann brauchen Sie die Einspeisevergütung, und Sie brauchen eine Risikogarantie für die Sondierbohrungen, wie sie in diesem Land schon einmal in Kraft war - zwischen 1985 und 1995 - und wie wir sie jetzt mit der Mehrheitsvariante wieder einführen möchten. Das ist einheimische Wertschöpfung durch unsere Bauwirtschaft; und wir können Erdgas und Erdöl substituieren. Ich meine, das ist jetzt das einzig Richtige! Schauen Sie doch einmal auf den Ölmarkt, wie sich die Preise entwickeln. Schauen Sie auf die Auslandabhängigkeit in unserem Land, in welchem wir über 70 Prozent der Versorgung mit fossilen Energien abdecken. Wir brauchen diese fossilen Energien nicht, wir können das selber machen!
Schliesslich: Auch im Bereich der Wasserkraft ist die Lösung der Mehrheit vernünftig. Die Kosten können nicht explodieren, weil die Wasserkraft bereits ausgebaut ist und weil die Kosten dieser Anlagen schon heute in den heutigen Tarifen inbegriffen sind. Das heisst, was wir hier machen, ist nur die Fortsetzung einer bestehenden Finanzierung mit anderen Mitteln. Deshalb ist es auch falsch, im Bereich der Wasserkraft von Mehrkosten zu reden. Sie wissen ja, alte Wasserkraftwerke produzieren für 2 bis 5 Rappen. Es ist eigentlich einer der grossen Vorteile unseres Landes, dass wir, geografisch gesehen, diese Technik haben, dass wir damit Strom produzieren können.
Ich bitte Sie deshalb, der Mehrheit Ihre Zustimmung zu geben, weil deren Modell das einzige ist, das wirklich funktionieren wird.
Leuenberger Moritz · VPBR-M · Bundesrat · Zürich
Ich habe gerade eine Schokolade bekommen, die mein Porträt darstellt, darum bin ich so begeistert. Zum ersten Mal kann ich mich selbst essen. (Heiterkeit)
Ich möchte mich für diese Debatte herzlich bedanken. Als ich die Fahne zum ersten Mal sah, dachte ich: Das ist einmal mehr typisch für die Schweiz; wir sind ein Land, das nur aus Minderheiten besteht - der Bundesrat inbegriffen, er ist auch eine Minderheit. Aber jetzt, da ich die Diskussion gehört habe, muss ich sagen: Alle diese Minderheiten haben eben doch ein gemeinsames Ziel, alle suchen einen gemeinsamen Weg, und alle tun dies in der Erkenntnis, dass erneuerbare Energien auch für die KMU, für unsere Wirtschaft und für den Export von allergrösster Bedeutung sind. Ich bin sehr froh, dass sich diese Erkenntnis jetzt so verbreitet hat, obwohl wir verschiedene Wege aufzeigen, wie wir ans Ziel gelangen wollen.
Ich bin auch froh darüber, dass sich die Erkenntnis bei praktisch allen diesen Minderheiten durchgesetzt hat, dass die Schweiz in dieser Frage nicht einfach einen völligen Alleingang tun kann, sondern sich auch ein bisschen darauf abstimmen muss, was die anderen Länder diesbezüglich zugunsten der erneuerbaren Energie machen. Ich finde auch, dass sich hier etwas bewegt habe. Ich frage mich, ob dieser Konsens in der Sache vor fünf Jahren tatsächlich da gewesen wäre. Wenn ich hier drin einmal Freude habe, möchte ich es doch auch zum Ausdruck bringen.
Ich bin vor allem auch über die Arbeit der Kommission bzw. den Antrag der Mehrheit sehr glücklich. Insbesondere hat die Tatsache, dass die Mehrheit den Finger auf die Energieeffizienz legt, eine innere Logik; ich habe das beim Eintreten schon gesagt. Würde sie das nicht machen, dann könnten durch den Strommehrverbrauch die übrigen Bemühungen gerade wieder aufgefressen werden. Ich bin auch sehr froh darüber, dass die Mehrheit ihren Vorschlag mit der Geothermie angereichert hat. Diese hat ein ganz grosses Potenzial und wird ja durch das Netz bezahlt. Das Risiko kann auf diese Weise vollumfänglich abgedeckt werden.
Deshalb wiederhole ich, was ich beim Eintreten gesagt habe: Wenn sich die Mehrheit vollumfänglich, also ohne Abstriche, durchsetzt, dann ist das ein Modell, das ohne weiteres an die Stelle des Entwurfes des Bundesrates treten kann. Nur hat jetzt die Bereinigung der Minderheitsanträge noch nicht stattgefunden. Deshalb muss ich jetzt einfach an der Fassung des Bundesrates festhalten. Sie müssen dann darüber abstimmen. Ich weiss ja auch nicht, was der Ständerat noch macht. Wenn der Ständerat Ihrer Kommissionsmehrheit im Grossen und Ganzen auch folgt, dann ist das eine taugliche Lösung, und dann haben wir in der Energiepolitik endlich wieder einmal einen Konsens gefunden; ich hoffe es jedenfalls.
Lustenberger Ruedi · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion
Die Kommission hat es sich nicht leicht gemacht. Wir haben uns bemüht, eine gute, mehrheitsfähige Lösung zu finden, eine Lösung, welche den künftigen Herausforderungen im Strommarkt gerecht wird. Ich kann Ihnen sagen, wir haben um die Lösung gerungen; sie ist der Kommission nicht im Traum in den Schoss gefallen. Die heutige Diskussion und die vielen Anträge sind der Beweis für meine einleitende Bemerkung.
Zur Vorlage: Für die erneuerbaren Energien hat die Kommissionsmehrheit das Modell des Bundesrates übernommen, das sind die Artikel 7a bis 7c. Aber sie hat die Zielsetzung mit den "mindestens 5400 Gigawattstunden" neu definiert. Sie hat zudem - und das ist wichtig - auf die freiwillige Phase verzichtet. Gleichzeitig hat die Kommissionsmehrheit in Artikel 7c einen sogenannten Kostendeckel von 0,3 Rappen pro Kilowattstunde statuiert. Das ergibt Mehrkosten von 165 Millionen Franken jährlich, umgerechnet sind das etwa 2 Prozent des Stromumsatzes in der Schweiz.
Ich mache jetzt eine Ausführung zur Förderung der Wasserkraft, die einem anderen Modell unterliegt. Die Kommissionsmehrheit will für die Wasserkraft ebenfalls gute Rahmenbedingungen schaffen. Sie haben festgestellt, dass die Preisentwicklung auf dem europäischen Strommarkt in den letzten zehn Jahren recht volatil verlief. Ich darf von hier aus die Prognose äussern, dass uns diese Volatilität auch in Zukunft erhalten bleibt.
Es ist denkbar, dass die Sanierungen von Wasserkraftwerken auch in Zukunft weitgehend auf der Basis von Marktpreisen finanziert werden können, aber auch das Gegenteil ist durchaus möglich. Sanierungen würden dann aber im zweiten Fall hinausgeschoben, weil sie sich ökonomisch nicht rechnen würden, und das wäre der Versorgungssicherheit in der Schweiz nicht förderlich. Die Erneuerung von Wasserkraftwerken ist kapitalintensiv und muss am Anfang zu einem gewissen Grad immer mit Quersubventionen unterstützt werden, bis die Abschreibungen in einem gewissen Mass fortgeschritten sind. Diese Quersubventionierung wurde bis heute über die Gesamtrechnung der Werke und schliesslich auch von den Konsumentinnen und Konsumenten bezahlt. Die Mehrheit der UREK hat deshalb auf einen Kostendeckel für die Wasserkraft verzichtet und überantwortet diese Programme - ebenso wie übrigens auch die Verbesserung der Energieeffizienz - in die Kompetenz des Bundesrates, der zuständigen Ämter und Organisationen und selbstverständlich auch weitgehend in die Kompetenz der Kantone. Denn die Kantone haben bekanntlich in der Stromwirtschaft in der Schweiz sehr viel zu sagen.
Die Wasserkraft ist das Rückgrat der schweizerischen Stromversorgung. Sie braucht auch in einem offenen Markt gute Rahmenbedingungen. Mit den Ausschreibungen erhalten die Wasserkraftwerkbetreiber eine zeitlich definierte Zusatzvergütung auf dem Hochspannungsnetz, die sich an den Mehrkosten zu messen hat.
Zu den übrigen, zu den neuen erneuerbaren Energien: Die Mehrheit Ihrer Kommission ist der Überzeugung, dass es heute Zeit ist, auch für die Stromerzeugung in den Bereichen Geothermie, Biomasse, Windenergie oder Photovoltaik Rechtssicherheit zu schaffen. Eine vermehrte Diversifikation soll die Versorgungssicherheit verbessern. In Artikel 7c führt die Formulierung der Kommissionsmehrheit zu einer punktuellen Erhöhung der Vergütung für Anlagen, die mit diesen neuen erneuerbaren Energiequellen betrieben werden, also für solche Anlagen, für die der geltende sogenannte 15-Räppler im bestehenden Artikel 7 des Energiegesetzes nicht ausreicht. Alle Investoren, auch Gemeinden und Elektrizitätswerke, die heute nicht vom besagten Artikel 7 Gebrauch machen können, sollen in Zukunft ihre Kosten decken können, um zu investieren. Massgeblich für die Höhe der Einspeisevergütung sollen Referenzanlagen sein, abgestuft nach Leistung und unter Berücksichtigung der Jahreslaufzeiten.
Mit dem Kostendeckel von 0,3 Rappen wird sichergestellt, dass die Kosten auch in Zukunft nicht explodieren können. Auch ist es nicht möglich, dass eine bestimmte Technologie mehr als 50 Prozent der Mehrkosten für sich allein beansprucht. Schliesslich - und das ist wichtig - erfährt die Bundeskasse keine Mehrbelastung, und zwar bei allen vorgeschlagenen Modellen, sei es das Modell der Mehrheit oder die Modelle der Minderheiten I, II oder III.
Lassen Sie mich noch eine kurze Ausführung zu diesem Artikel 7 machen, zur bestehenden Förderung der Kleinwasserkraftwerke: Auch wenn der Kostendeckel von 0,3 Rappen in Artikel 7c erreicht ist und wenn es sich um andere erneuerbare Energien handelt, gelten weiterhin die Rechtsansprüche nach Artikel 7. Diese Feststellung ist wichtig vis-à-vis all jenen kleinen Wasserkraftwerken, die bis heute vom sogenannten 15-Rappen-Artikel profitiert haben.
Sie haben zwischen vier verschiedenen Fördermodellen zu entscheiden:
Die Minderheit III (Keller) will eine fünfjährige Phase der Freiwilligkeit. Wenn die Ziele nicht erreicht werden, soll der Bundesrat anschliessend entsprechende Massnahmen treffen.
Die Minderheit I (Theiler) will das anvisierte Ziel von 5,4 Terawattstunden bis ins Jahr 2030 mit dem sogenannten Ausschreibemodell fördern und dafür eine Belastung von 0,2 Rappen pro Kilowattstunde einführen. Das entspricht einer jährlichen Belastung von 110 Millionen Franken.
Das Modell der Minderheit II (Cathomas) lehnt sich an das Modell von Herrn Theiler an. Nur propagiert Herr Cathomas 0,3 statt 0,2 Rappen pro Kilowattstunde, und die Fördermittel nehmen diesbezüglich um 55 auf 165 Millionen Franken jährlich zu.
Schliesslich gibt es noch die Mehrheit, die das Förderziel von 5,4 Terawattstunden bis ins Jahr 2030 ebenfalls mit 0,3 Rappen pro Kilowattstunde erreichen will, aber die Wasserkraft im Ausschreibeverfahren und die übrigen erneuerbaren Energien mit der Einspeiseregelung fördern will.
Noch zum Antrag der Minderheit IV (Bäumle): Herr Bäumle möchte wie der Bundesrat 77 Prozent erreichen und nicht die fixe Zahl von 5,4 Terawattstunden. Die Kommission vertritt die Auffassung, dass eine fixe Zahl auch gegenüber den Betreibern eine verlässlichere Grösse sei als eine Variable in Prozent einer Menge, die zum Voraus nicht definierbar ist.
Zum Minderheitsantrag V (Menétrey-Savary) wird sich Kollege Christen anschliessend äussern.
Ich stelle auch fest, dass die Anträge der Minderheit VI (Steiner), der Minderheit VII (Keller) und der Minderheit Aeschbacher zurückgezogen sind.
Im Namen der Kommissionsmehrheit bitte ich Sie, die Minderheitsanträge abzulehnen und der Mehrheit zu folgen.
Müller Walter · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion
Die Mehrheit der Kommission schlägt unter Artikel 7a Absatz 3 Buchstabe b Massnahmen zur sparsamen und rationellen Elektrizitätsnutzung vor. Was muss ich mir unter diesen Massnahmen vorstellen? Fallen diese Massnahmen unter die Begrenzung nach Absatz 6, oder ist das nach oben offen?
Lustenberger Ruedi · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion
Sie haben Absatz 6 gesehen, der diesen Deckel von 110 oder 165 Millionen Franken vorsieht. Selbstverständlich sind alle Massnahmen in Artikel 7c inbegriffen. Was können Sie sich jetzt dabei vorstellen? Der Bundesrat fördert beispielsweise mit Energie Schweiz bereits seit fünf, sechs Jahren Energieeffizienzmassnahmen und Massnahmen zur Einsparung von Energie. Sie wissen auch, dass beispielsweise der Klimarappen, der ja installiert ist, auch für die Energieeffizienz herangezogen werden kann, oder dass bei einer allfälligen Einführung der CO2-Abgabe ein Rückfluss zu jenen Unternehmungen erfolgt, die ihre Hausaufgaben gemacht haben, allerdings im fossilen Bereich. Es ist dann am Bundesrat, die entsprechenden Ausführungsbestimmungen in der Verordnung zu erlassen. Aber die Massnahmen, so, wie sie jetzt stipuliert sind, sind offen formuliert und geben kein Ziel vor, keine Zielvorgabe in der Menge, wie es Frau Menétrey-Savary mit ihrem Minderheitsantrag fordert.
Christen Yves · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion
Vous avez entendu les représentants du groupe PEV/UDF, des Verts, du groupe socialiste, le président de la Société suisse des entrepreneurs et représentant du groupe radical-libéral, Monsieur Messmer, et le président de l'Union suisse des paysans, Monsieur Hansjörg Walter. Vous avez aussi entendu Monsieur le conseiller fédéral Leuenberger dire qu'après épuration des variantes, si la majorité l'emportait et que le Conseil des Etats pouvait s'y rallier, il pourrait lui aussi, au nom du Conseil fédéral, s'y rallier. Dès lors, je pense que notre religion est faite et que nous pouvons passer au vote.
Je souhaite simplement encore préciser que ce que veut la majorité, ce sont des mesures non pas seulement volontaires, mais volontaristes. Ce n'est pas la même chose, parce que jusqu'à maintenant, dans le domaine de l'électricité et du courant vert, on a eu des mesures volontaires, Monsieur Keller; on a eu le Stade de Suisse. Mais savez-vous combien en dix ans cela représente d'électricité "verte" par rapport à la consommation totale? 0,1 pour cent de la consommation d'électricité. Nous en voulons plus et c'est seulement avec les propositions de la majorité qu'on y arrivera.
S'agissant maintenant de la proposition de la minorité II (Cathomas), j'aimerais dire aussi que cette solution ne donne pas satisfaction aux cantons de montagne. Elle limite les installations hydroélectriques. Bien sûr, cela ne conduira pas à une surenchère, parce qu'il y a un nombre restreint d'installations et qu'on ne peut pas en construire de nouvelles. Dès lors, par le système des appels d'offres, le Conseil fédéral et le DETEC maîtrisent cette situation; cela nous donnera évidemment un peu plus de moyens pour les nouvelles énergies renouvelables.
C'est la raison pour laquelle la proposition de la minorité II à l'article 7a alinéa 2bis est en contradiction avec l'article 7 de la loi sur l'énergie: la rétribution d'injection d'énergies renouvelables existe déjà dans la loi sur l'énergie. Il y aurait donc lieu, si vous deviez choisir la proposition de la minorité II, de revoir la question juridique. Je vous prie d'éviter cela.
S'agissant maintenant de la proposition de la minorité V (Menétrey-Savary), elle a évidemment toute ma sympathie et celle de nombreux membres de la commission. Mais la difficulté est que, s'agissant des économies d'énergie, c'est un problème si complexe qu'il y aurait lieu de revoir non seulement des dispositions de la loi sur l'énergie, mais aussi de la loi sur l'aménagement du territoire, de la loi sur les constructions, de revoir les normes d'isolation et d'imposer le concept Minergie. Mais faire ici une simple déclaration d'intention, c'est introduire une difficulté administrative pour ceux par exemple qui ne respecteraient pas le quota d'économies envisagé pour la construction d'une usine. C'est pourquoi cette solution nous paraît difficile. Mais il faut aller dans ce sens, peut-être avec des interventions personnelles ou de commission relatives à la loi sur l'énergie.
En conclusion, je vous invite vivement à soutenir la proposition de la majorité de la commission.
Lustenberger Ruedi · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion
Ich möchte Herrn Müller noch eine präzisere Antwort geben: In Artikel 7c Absatz 6 heisst es: "Die Summe der nicht nach Marktpreisen gedeckten Kosten der Vergütung nach diesem Artikel darf 0,3 Rappen pro Kilowattstunde auf dem Endverbrauch nicht überschreiten." Ich bin davon ausgegangen, dass Herr Müller seine Frage in Bezug auf Artikel 7c gestellt hat. Nun bezieht sich aber die Frage von Herrn Müller auf Artikel 7a Absatz 3 Litera b. Artikel 7a ist in der Berechnung bei Artikel 7c nicht enthalten. Das zur Präzisierung und für das Protokoll.
Verfahrensbeitrag
La présidente (Meyer Thérèse, présidente): Les propositions des minorités VI (Steiner) et VII (Keller) ainsi que celle de la minorité Aeschbacher ont été retirées.
Abstimmung
Erste Abstimmung - Premier vote
Für den Antrag der Mehrheit .... 102 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit IV .... 68 Stimmen
Abstimmung
Zweite Abstimmung - Deuxième vote
Für den Antrag der Minderheit V .... 68 Stimmen
Dagegen .... 105 Stimmen
Abstimmung
Dritte Abstimmung - Troisième vote
Für den Antrag der Minderheit I .... 120 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit III .... 51 Stimmen
Theiler Georges · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion
Ich danke Ihnen für die Unterstützung. Aber ich stelle fest, dass zwischen der Minderheit I und der Minderheit II (Cathomas) eigentlich keine grossen Differenzen liegen. Beide wollen das gleiche Ziel erreichen. Beide wollen nur das Ausschreibemodell, mit einer kleinen Nuance bei der Minderheit II. Beide wollen die Möglichkeit, später allenfalls in einem weiteren Schritt weitere Massnahmen zu treffen. Beide wollen einen Deckel: die Minderheit I bei 0,2, die Minderheit II bei 0,3 Rappen pro Kilowattstunde. Das macht zwar doch die erhebliche Differenz von etwa 60 Millionen Franken aus. Ich möchte aber eine Brücke bauen, in dem Sinn, dass ich meinen Minderheitsantrag zugunsten des Minderheitsantrages II zurückziehe. Ich meine, damit vielleicht einen Beitrag dazu zu leisten, dass wir die Ausschreibungslösung favorisieren, nicht die Einspeiselösung, die doch sehr problematisch ist und Energien fördert, die das Vier- oder Fünffache dessen kosten, was am Markt gefordert ist.
Ich bitte Sie also, der Lösung der Minderheit II zuzustimmen, und ziehe den Antrag der Minderheit I zurück.
La présidente (Meyer Thérèse, présidente): La proposition de la minorité I (Theiler) vient d'être retirée.
Abstimmung
Vierte Abstimmung - Quatrième vote
Für den Antrag der Mehrheit .... 103 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit II .... 73 Stimmen
Abstimmung
Fünfte Abstimmung - Cinquième vote
Für den Antrag der Mehrheit .... 158 Stimmen
Für den Antrag des Bundesrates .... 2 Stimmen
La présidente (Meyer Thérèse, présidente): Nous devons encore nous prononcer sur la proposition Hegetschweiler à l'article 7c.
Lustenberger Ruedi · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion
Dazu nur eine ganz kurze Bemerkung: Sie haben heute Vormittag im StromVG bereits die Grundlage dafür geschaffen, diesem Einzelantrag Hegetschweiler zuzustimmen.
Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA) sind heute weitgehend gebaut. Nur mittels erweiterter oder erneuerter Anlagen können innerhalb von 5 bis 15 Jahren wesentliche zusätzliche einheimische Erzeugungspotenziale erschlossen werden. Ferner erlaubt die vorgeschlagene Änderung, Pionierbetriebe, die bereits in neue Anlagen zur Produktion von Elektrizität aus erneuerbarer Energie investiert haben, zu honorieren.
Ich bitte Sie also, obwohl die Kommission nicht im Detail darüber beraten hat, diesem Antrag - im Sinne der Förderung der erneuerbaren Energien und des Einbezugs der KVA - zuzustimmen. Ich bin sicher, die Kommission hätte diesem Vorhaben stattgegeben, wenn Herr Hegetschweiler den Antrag in der Kommission eingebracht hätte.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag Hegetschweiler .... 166 Stimmen
Für den Antrag der Mehrheit .... 3 Stimmen
Meyer Thérèse · P-F · Nationalrat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion
Art. 20 Abs. 1
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 20 al. 1
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Kapitel 7bis Titel
Antrag der Mehrheit
Übergangsbestimmungen
Chapitre 7bis titre
Proposition de la majorité
Dispositions transitoires
Art. 28bis
Antrag der Mehrheit
Titel
Wettbewerbliche Ausschreibungen
Text
Die Erhebung des Zuschlages für Massnahmen nach Artikel 7a Absatz 3 Buchstabe b ist bis 2030 befristet.
Antrag der Minderheit
(Steiner, Bigger, Brunner Toni, Burkhalter, Hegetschweiler, Keller, Kunz, Maurer, Reymond, Theiler)
Streichen
Art. 28bis
Proposition de la majorité
Titre
Appels d'offres
Texte
Le supplément permettant de financer les mesures visées à l'article 7a alinéa 3 lettre b pourra être perçu jusqu'en 2030.
Proposition de la minorité
(Steiner, Bigger, Brunner Toni, Burkhalter, Hegetschweiler, Keller, Kunz, Maurer, Reymond, Theiler)
Biffer
La présidente (Meyer Thérèse, présidente): La proposition de la minorité Steiner est retirée.
Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit
Adopté selon la proposition de la majorité
Art. 28ter
Antrag der Mehrheit
Titel
Risikoabsicherungen für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien
Text
Zur Erreichung der Zielsetzungen nach Artikel 7a Absätze 1 und 2 können die Netzbetreiber Risikoabsicherungen von maximal 50 Prozent der Investitionskosten von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, insbesondere Geothermie, in Form von Bürgschaften leisten. Sie können die Bürgschaftsverluste bis 2030 mit einem Zuschlag auf die Übertragungskosten des Hochspannungsnetzes finanzieren.
Antrag der Minderheit
(Theiler, Brunner Toni, Burkhalter, Keller, Maurer, Reymond, Steiner)
Streichen
Art. 28ter
Proposition de la majorité
Titre
Couvertures des risques pour les installations utilisant les énergies renouvelables
Texte
Pour atteindre les objectifs fixés à l'article 7a alinéas 1 et 2, les gestionnaires de réseau peuvent couvrir les risques sous forme de cautions, à hauteur de 50 pour cent au maximum des frais d'investissement des installations utilisant les énergies renouvelables, notamment la géothermie. Ils peuvent financer les pertes sur cautionnement jusqu'en 2030 au moyen d'un supplément sur les coûts de transport du réseau à haute tension.
Proposition de la minorité
(Theiler, Brunner Toni, Burkhalter, Keller, Maurer, Reymond, Steiner)
Biffer
Theiler Georges · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion
In diesem Artikel sieht die Mehrheit eine Lösung vor, welche neben den nun eben beschlossenen Massnahmen, der Ausschreibung und der Einspeisung, auch noch eine Risikogarantie für jene aufnimmt, die in bestimmten Bereichen Investitionen tätigen. Es ist nicht klar, welche Bereiche eigentlich abgedeckt sind; selbstverständlich alle erneuerbaren Energien, insbesondere ist auch die Geothermie genannt.
Meiner Meinung nach ist das eine Subvention im Quadrat: Man hat jetzt also auf der Einnahmenseite eine Garantielösung, wonach man auf längere Zeit diese Einspeisevergütungen bekommt oder über die Ausschreibung entsprechende Mittel erhält, und jetzt führen wir zusätzlich noch eine Subvention ein, indem wir Bürgschaften - Garantien - übernehmen. Ich meine, das sei überflüssig. Die möglichen Kosten, die aus dieser Garantieübernahme entstehen, werden auf den Kunden überwälzt. Dieser muss dann die Mehrkosten bezahlen. Letztendlich führt das zu höheren Strompreisen. Für mich ist das auch ein staatlicher Eingriff in die Wirtschaft. Man kann, meine ich, nicht die einen mit Bürgschaften bedienen und die anderen nicht; das erachte ich ordnungspolitisch als fragwürdig. Die Spiesse auf dem Markt werden zudem möglicherweise nicht gleich lang sein, Einzelne bekommen dann eine Garantie und andere nicht. Das ist meiner Meinung nach in einer Marktwirtschaft nicht haltbar.
Ich bitte Sie, der Minderheit zu folgen.
Müller Geri · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion
Dieser Artikel ist jetzt schon etwas salopp präsentiert worden. Es geht hier nicht um eine Subvention, es steht nichts von einer Subvention drin; es geht auch nicht um eine weitere Erleichterung für die erneuerbaren Energien, sondern es geht hier um eine Bürgschaft bis zu maximal 50 Prozent. Schon allein in der Tatsache, dass ein Maximum von 50 Prozent vorgesehen wird, ist enthalten, dass jemand bestimmen wird, wie viel Prozent Bürgschaft die Anlage x oder die Anlage y bekommt. Es ist genau reguliert, bis wann diese Bürgschaft zurückbezahlt werden muss.
Es geht hier also um eine minimale Abfederung der Hochrisiko-Situation bei Grossanlagen. Dazu gehören beispielsweise - sie sind hier explizit genannt - geothermische Anlagen, die ein Risikopotenzial beinhalten; ein Unternehmer oder eine Unternehmerin müsste hier eine gewisse Garantie haben, dass sich das überhaupt lohnt. Es geht dort also um eine mögliche Sicherung, weil die Sicherheit von solchen Anlagen im Vorfeld schwer abzuschätzen ist. Es wäre sehr gut, wenn dieser Artikel noch mit drin wäre, dann wären nämlich auch die grösseren Anlagen, nicht nur die kleinen Anlagen, abgesichert.
Ich bitte Sie also sehr, das zu unterstützen. Ich verweise Sie auch auf die entsprechenden Bürgschaften in anderen Ländern; sie wurden nicht missbraucht, sie wurden zweckgebunden angewendet. Es gibt dort nicht irgendein Loch, in dem sehr viel Geld verschwindet - im Gegenteil: Dank einer solchen Regelung konnte beispielsweise in Deutschland bei den Investitionen in solche Anlagen ein Boom ausgelöst werden. Das Geld, für das gebürgt wurde, ist sehr selten beansprucht worden.
Ich bitte Sie also sehr, den Antrag der Mehrheit zu unterstützen.
Messmer Werner · Mit-M · Nationalrat · Thurgau · Freisinnig-demokratische Fraktion
In diesem Artikel geht es um die Möglichkeit, speziell für die Geothermie mittels Bürgschaften günstiges Geld zur Verfügung zu stellen. Wir können davon ausgehen, dass die Geothermie eine grosse Zukunft hat. Bis dahin birgt sie aber auch recht grosse Risiken. Eine gute geothermische Erschliessung der Schweiz kann zur Versorgungssicherheit, speziell aber auch zur Reduktion von CO2 Wesentliches beitragen. Denn mit der Abwärme aus der Stromerzeugung dieser Anlagen können Ölheizungen ersetzt werden. Die Investitionen sind aber sehr hoch, und eine breitabgestützte Finanzierung mit möglichst günstigem Kapital ist erforderlich.
Der Weg über Bürgschaften bedeutet kein Neuland und belastet im vorliegenden Fall unseren Staat nicht. Das muss ich jetzt meinem Kollegen sagen: Bürgschaft ist alles andere als eine Subvention. Wichtig ist, dass Sie alle es wissen: Es geht hier um keinen Rappen Subvention. Alles andere ist eine falsche Behauptung. Im Antrag der Mehrheit geht es nicht um staatliche Mittel. Es geht nicht um eine Staatsgarantie, sondern nur um die Möglichkeit, dass unser Netzbetreiber Bürgschaften freiwillig gewähren und allfällige Verluste dann auf dem Hochspannungsnetz durch Zuschläge kompensieren kann. Es ist wichtig, dass wir diesen Unterschied erkennen. Diese Möglichkeit schafft eine wesentliche Steigerung der Finanzierungssicherheit und somit die Bereitschaft, speziell in die Geothermie zu investieren.
Ich bitte Sie, diesem Artikel zuzustimmen.
Meyer Thérèse · P-F · Nationalrat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion
Le groupe UDC communique qu'il soutient la proposition de la minorité.
Riklin Kathy · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Christlichdemokratische Fraktion
Die CVP-Fraktion unterstützt diesen Antrag der Mehrheit, den ich ja persönlich in der Kommission eingebracht habe. Die Geothermie ist eine Energie der Zukunft, und bekanntlich sind Geothermiebohrungen sehr kostenintensiv, das Resultat ist aber eben nicht unbedingt sicher. Wenn wir diese Bürgschaften hier jetzt nicht in diesem Gesetz drinhaben, behindern wir auch eine zukunftsweisende Möglichkeit in der Energieproduktion, die eben dringendst Fördermittel für die Risikoabsicherung braucht.
Darum bitte ich Sie, auch im Namen der CVP-Fraktion, diesem Artikel zuzustimmen und den Antrag der Minderheit Theiler abzulehnen.
Rechsteiner Rudolf · Mit-M · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Auch wir unterstützen den Antrag der Mehrheit. Ich möchte dazu noch zwei Dinge sagen:
1. Die Bürgschaften sind auf 50 Prozent begrenzt. Das heisst, es braucht einen Financier, der die restlichen 50 Prozent aufbringt. Man kann nicht einfach irgendwo Geld holen und Löcher für die Geothermie bohren, sondern mit 50 Prozent steht man selber in der Kreide.
2. Wir operieren bei den erneuerbaren Energien ausschliesslich mit Vergütungen pro eingespeiste Kilowattstunde. Aber bei der Geothermie haben wir das Risiko, dass sich das Gestein für das Reservoir nicht eignet. Deshalb sind hier eben grosse Vorinvestitionen für Sondierbohrungen nötig, die man in allen anderen Technologien in dieser Art nicht hat. Die Geothermie ist neben der Wasserkraft die grösste Ressource in der Schweiz. Sie kann nur vorwärts kommen, wenn dieses "Sondierrisiko" in einer Art und Weise mitgetragen wird, wie sie gesetzlich schon einmal verankert war, nämlich zwischen 1985 und 1995.
Leuenberger Moritz · VPBR-M · Bundesrat · Zürich
Sie verstehen jetzt vielleicht, warum ich beim Eintreten gesagt habe, ich könne den bundesrätlichen Entwurf erst dann preisgeben, wenn die Mehrheit tel quel auch tatsächlich durchkomme. Sie ist vorher durchgekommen, aber jetzt liegt bereits wieder ein Antrag vor, auf ein Element zu verzichten, nämlich auf die vorgeschlagenen Bürgschaften. Diese sind aber ein Bestandteil der Arbeit, die die Kommission in diesem Zusammenhang gemacht hat und die mich vorher zu diesem Freudentaumel animiert hat, in dem ich ausnahmsweise eine Kommission dermassen gelobt habe. Das wurde mit ausgelöst durch die Idee von Bürgschaften. Bürgschaften sind, wie Herr Messmer zu Recht gesagt hat, überhaupt keine Subventionen, sondern sie sind im Gegenteil eine Fortsetzung unserer Idee von freiwilligen Massnahmen.
Ich ersuche Sie sehr, auch jetzt der Mehrheit der Kommission zu folgen.
Lustenberger Ruedi · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion
Die Kommission hat in ihren Beratungen dem Teil Geothermie eine ganz besondere und spezielle Aufmerksamkeit geschenkt. Wir haben uns sehr lange darüber orientieren lassen, weil die Mehrheit der Kommission überzeugt ist, dass die Geothermie für die Schweiz im Stromerzeugungsbereich die eigentliche Zukunftstechnologie ist. Und weil sie eben sehr kapitalintensiv ist, bevor sie ans Netz gehen kann, ist es sinnvoll, dass die Möglichkeit gewährt wird, Bürgschaften zu leisten. In Anbetracht der Situation ist es sicher gescheiter, wenn diese Bürgschaften durch den ganzen Verbund der Stromwirtschaft geleistet werden und nicht vom Bund. Deshalb bitte ich Sie: Glauben Sie an diese Zukunftstechnologie, aber machen Sie diesen Sprung in Ihren Überlegungen, und seien Sie grosszügig - es lohnt sich.
Stimmen Sie der Mehrheit zu.
Christen Yves · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion
Vous l'avez compris, l'article 28ter faisait partie de la conception globale de la promotion des énergies renouvelables sur une base volontariste. Le rapporteur de la commission l'a dit, c'est une technologie d'avenir, on ne peut pas laisser tomber la géothermie.
Je vous prie donc de faire ce dernier effort et d'adopter cette disposition de la majorité de la commission pour que le paquet soit complet.
Wäfler Markus · Mit-M · Nationalrat · Zürich · EVP/EDU Fraktion
Eine Frage an die Kommissionssprecher: Wir haben hier eine Kann-Formulierung. Wer entscheidet, ob eine solche Bürgschaft zugesprochen wird oder nicht? Oder öffnen wir hier eine Türe für ein Jekami-Abenteuer?
Christen Yves · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion
Je pense pouvoir dire qu'il existe un certain nombre d'institutions et d'offices compétents, placés sous la responsabilité du Conseil fédéral. De plus, c'est dans le cadre de ses compétences et dans l'ordonnance qu'on pourra régler ce problème.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit .... 110 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit .... 58 Stimmen
Meyer Thérèse · P-F · Nationalrat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion
Ziff. II
Antrag der Kommission
Abs. 1
Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.
Abs. 2
Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.
Ch. II
Proposition de la commission
Al. 1
La présente loi est soumise au référendum facultatif.
Al. 2
Le Conseil fédéral fixe la date de l'entrée en vigueur.
Angenommen - Adopté
Abstimmung
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes .... 124 Stimmen
Dagegen .... 24 Stimmen
Abschreibung - Classement
Antrag des Bundesrates
Abschreiben der parlamentarischen Vorstösse
gemäss Brief an die eidgenössischen Räte
Proposition du Conseil fédéral
Classer les interventions parlementaires
selon lettre aux Chambres fédérales
Angenommen - Adopté