04.439

Betäubungsmittelgesetz. Revision

Walter Hansjörg · P-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Bundesgesetz über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe

Loi fédérale sur les stupéfiants et les substances psychotropes

Art. 28b Abs. 2

Antrag der Mehrheit

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Antrag der Minderheit

(de Courten, Borer, Bortoluzzi, Frehner, Gössi, Hess Lorenz, Müri, Parmelin, Pezzatti)

Festhalten

Art. 28b al. 2

Proposition de la majorité

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Proposition de la minorité

(de Courten, Borer, Bortoluzzi, Frehner, Gössi, Hess Lorenz, Müri, Parmelin, Pezzatti)

Maintenir

de Courten Thomas · Mit-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ich beantrage Ihnen, am Beschluss des Nationalrates vom März 2012 zu Artikel 28b Absatz 2 festzuhalten und die Höhe der Ordnungsbusse auf 200 Franken festzusetzen.

Wenn hier argumentiert wird, dass es nun in der Differenzbereinigung gilt, einen Kompromiss zu finden und die Debatte einem Ende zuzuführen, empfinde ich das eher als Resignation angesichts der Mühen der Durchsetzung denn als Kompromiss. Ich muss festhalten, dass wir in dieser Vorlage schon mehr als genug Kompromisse eingegangen sind. Am Anfang der Debatte steht immer noch das klare Volksmehr, eine Legalisierung des Cannabiskonsums in der Schweiz abzulehnen. Mit der Einführung des Ordnungsbussenverfahrens, das Sie beschlossen haben, mit der gesetzlichen Festlegung von 10 Gramm Cannabis als geringfügige Menge und mit der weiteren Lockerung der bisherigen Gesetzgebung soll nach Ihrem Willen der Volkswille elegant umschifft werden. Damit wird die Legalisierung wenn nicht de jure, dann mindestens de facto für erwachsene Konsumenten Realität werden. Für die Mehrheit in diesem Saal scheint das wünschenswert zu sein. Für alle, die eine abstinenzorientierte Drogenpolitik verfolgen, ist das ein herber Rückschlag.

De jure bleibt der Cannabiskonsum immerhin verboten und unter Strafe gestellt. Dabei geht es auch um eine Signalwirkung gegenüber der Bevölkerung. Ich erinnere Sie daran, dass nach der letzten Debatte und Ihren Beschlüssen in diesem Rat in den Medien und in der Öffentlichkeit auch ein Signal angekommen ist; kurz zusammengefasst kann man das betiteln mit: "In Zukunft kann fröhlich gekifft werden, ohne dass mit ernsthaften Konsequenzen zu rechnen ist."

Gegenüber den besonders gefährdeten Jugendlichen halte ich das für ein verheerendes Signal. Aus meiner Sicht darf dieses falsche Signal nicht noch verstärkt werden, indem die Höhe der Ordnungsbusse in einem Bereich festgelegt wird, der von den zu Bestrafenden als ärgerliche Bagatelle, nicht aber als echte Strafe beurteilt wird. Genau das wäre bei einer Höhe von 100 Franken der Fall. Eine Strafe oder Ordnungsbusse muss dem Bestraften schon etwas wehtun, soll sie überhaupt etwas bewirken. Zur Frage, wo die Schmerzgrenze liegt, wird nun ein regelrechter Basar veranstaltet: Die einen beantragen, auf die Erhebung einer Ordnungsbusse ganz zu verzichten; einen Antrag, die Höhe der Busse bei 50 Franken festzulegen, haben wir klar abgelehnt; Bundesrat, Ständerat und Kommissionsmehrheit plädieren jetzt für 100 Franken. Im März haben wir hier noch konsequent argumentiert, 200 Franken seien eher angemessen.

Ich bleibe mit der SVP-Fraktion bei dieser Meinung. Wir rufen die FDP-, CVP- und BDP-Vertreter dazu auf, ebenso konsequent bei ihrer mehrheitlichen Zustimmung zu einer Höhe von 200 Franken zu bleiben.

Schenker Silvia · Mit-F · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

Ich spreche gleich zu beiden Minderheiten; wir haben bei dieser Vorlage noch zwei Differenzen, und ich möchte nicht zweimal nach vorne kommen.

Ein Wort zu Herrn de Courten: Wir sprechen hier von erwachsenen Menschen und nicht von Jugendlichen, denn die Vorlage gilt - das haben wir in der ersten Runde beschlossen - für Menschen im Alter ab 18 Jahren. Die Minderheit, also Herr de Courten und Konsorten, möchte die Höhe der Busse auf 200 Franken festlegen. Die Vertreter der Minderheit sprechen davon, dass sie damit eine abschreckende Wirkung erzeugen wollen. In diesem Zusammenhang ist eben wichtig - und das wollte ich noch speziell betonen -, dass wir hier von Menschen sprechen, die volljährig sind. Das Ordnungsbussenmodell soll ja eben nur für diese gelten, obwohl wir von der SP eigentlich etwas anderes wollten. Wollen wir tatsächlich volljährige Menschen mit einer Busse davon abhalten, Cannabis zu konsumieren? Das wird nicht funktionieren, das kann ich Ihnen sagen! Mit dieser Vorlage geht es darum, den Cannabiskonsum für erwachsene Menschen nicht weiter zu kriminalisieren, sondern zu sagen, mit dem Bezahlen einer Busse sei die Sache erledigt. Dafür genügt aus Sicht der SP-Fraktion eine Busse in der Höhe von 100 Franken vollends. Wir waren ursprünglich sogar der Meinung, die Busse sei tiefer anzusetzen. Damit sind wir in der ersten Phase der Behandlung gescheitert. 200 Franken sind aber eindeutig zu hoch, einer solchen Höhe können wir auf keinen Fall zustimmen.

Ich komme gleich zur zweiten Differenz. Die Sprecherin der Minderheit hat ihren Antrag jetzt noch nicht begründet, aber dort geht es ebenfalls um eine aus meiner Sicht sehr wichtige Bestimmung. Ich bitte Sie namens der SP-Fraktion, bei Artikel 28l der Mehrheit zu folgen. In diesem Punkt geht es letztlich um die Gewaltenteilung. Es darf nicht sein, dass dem Gericht die Kompetenz weggenommen wird, die gesamte Situation zu beurteilen und die Höhe der Busse dementsprechend zu gestalten. Wenn eine Person sich entscheidet, ins ordentliche Verfahren zu gehen, dann soll eben das Gericht die Kompetenz erhalten, wirklich alles zu prüfen und die Bussenhöhe entsprechend auszugestalten oder allenfalls andere Massnahmen zu ergreifen.

Ich bitte Sie also, in beiden Punkten der Mehrheit zu folgen.

Geissbühler Andrea Martina · Mit-F · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Mit dieser Vorlage hat das Parlament gezeigt, dass es weder den Volksentscheid von 2008 akzeptiert noch weiss, dass die Umsetzung des Gesetzes für die Verfolgungsbehörden fast unmöglich sein wird. Ebenfalls wird der Jugendschutz stark gefährdet, und der Drogenhandel wird gestärkt.

Für viele Parlamentarierinnen und Parlamentarier geht es hier nur darum, dass man Erwachsene, die ab und zu kiffen, trotzdem ihrer Arbeit nachgehen und keine Probleme verursachen, entkriminalisiert. Aber gerade um diese Personen geht es in diesem Gesetz eben nicht, weil die Polizei diesbezüglich gar nichts machen kann. Wir gehen nicht in einen Privathaushalt, wo ein Mann oder eine Frau vielleicht ab und zu kifft. Das können wir gar nicht, dafür haben wir weder die Ressourcen noch die Zeit. Vor allem müssten wir einen Hausdurchsuchungsbefehl haben, und den haben wir gar nicht. Das heisst, alle diejenigen, die ab und zu zu Hause kiffen, aber nicht straffällig werden, werden von der Polizei gar nie behelligt. Wir haben ja keinen Grund, irgendwelche Leute einfach zu kontrollieren, und können das auch nicht.

Genau für diese erwachsenen Personen ändert dieses Gesetz also überhaupt nichts, weil die Polizei ihr Kiffen so oder so gar nicht ahnden kann. Es geht bei diesem Gesetz schlicht und einfach um die Schwächsten in unserer Gesellschaft, um diejenigen, die es dann eben trifft, die kriminell werden, straffällig werden, verhaltensauffällig werden oder vielleicht auch eine Psychose ausbilden. Das haben wir immer und immer wieder. Fragen Sie einmal die Polizei, wie oft es geschieht, dass sie junge Erwachsene - es geht hier nicht nur um Junge im Alter von bis zu 18 Jahren, es geht auch um Personen im Alter von 19 bis 25 oder 30 Jahren - aufgreifen und in die Psychiatrie bringen muss! Ich hätte sehr gerne einmal ein Video von jemandem gemacht, der nur wegen des Kiffens - nur wegen des Kiffens! - so eine Psychose ausgebildet hat, um zu zeigen, wie das aussieht. Es ging damals um einen 19-Jährigen. Leider können wir das nicht aufnehmen und zeigen, aber das schockiert. Wir haben tagtäglich mit solchen Ereignissen zu tun, die Sie leider nicht sehen, die aber ein Riesenproblem darstellen.

Ein weiteres Problem besteht darin, dass sehr viele Betroffene mit 18 oder 19 Jahren zwar volljährig sind, aber noch keine abgeschlossene Lehre haben - wer hat das schon in diesem Alter? Das heisst, viele 19- bis 25-Jährige, die diesbezüglich Riesenprobleme machen, können die Lehre nicht abschliessen, verlieren ihre Arbeitsstelle und werden arbeitslos oder irgendwann Sozialfälle, die dann wir, die Gesellschaft, finanzieren müssen. Gerade diese Gruppe der 19- bis 25-Jährigen macht grosse Probleme, und für diese Gruppe wären Regeln, Gesetze und auch ein klares Zeichen von unserer Seite, dass Drogen nichts Gutes sind, eben wichtig.

Die wirklichen Probleme wurden in diesem Parlament nicht erkannt. Ich wäre froh, wenn ich die vielen Anrufe, die ich von Eltern entgegennehmen muss, einmal an Sie weiterleiten könnte, damit Sie ihnen Rede und Antwort stehen. Die vielen verzweifelten Eltern, die 19- bis 25-jährige Jugendliche noch bei sich zu Hause, im Hotel Mama, haben, weil sie nicht mehr arbeiten, sondern lieber kiffen, sagen mir jeweils, sie hätten überall nachgefragt, wo sie Hilfe anfordern könnten, und es heisse dann überall, ein bisschen kiffen mache nichts, das sei nicht so schlimm, es sei nur eine Phase. Oder aber es wird ihnen gesagt, ihre Kinder seien jetzt halt arbeitslos, das sei eine vorübergehende Situation, sie würden das dann schon schaffen. Das sind sehr schöne Antworten für Eltern, die seit Jahren am Kämpfen sind und mit ihren Jugendlichen Riesenprobleme haben! Und dann machen wir noch so ein Gesetz, das dem eigentlich gerade entgegensteht.

Das Einzige, das uns jetzt noch bleibt, ist, mit einer Busse von 200 Franken wenigstens ein Zeichen zu setzen, um auch den Jungen klar zu signalisieren: Das ist nach wie vor etwas, das nicht gut ist, das man eigentlich nicht machen sollte. Das Eintreiben der Bussen und die ganze Administration der Polizei müsste wenigstens kostendeckend sein. Wir sollten nicht noch weiss wie viel Geld drauflegen müssen. 200 Franken sind das Minimum, das man verlangen kann, um ein klares Zeichen zu setzen: Das ist nicht gut, ihr solltet die Hände davon lassen!

Moret Isabelle · Mit-F · Nationalrat · Waadt · FDP-Liberale Fraktion

Le groupe libéral-radical s'est penché avec attention sur l'argument développé au Conseil des Etats, à savoir qu'il y a plus de probabilités qu'une personne dispose de 100 francs dans son porte-monnaie plutôt que de 200 francs et qu'avec une amende de 100 francs, la personne amendée pourrait payer directement l'amende, alors qu'avec une amende d'un montant de 200 francs, cela pourrait entraîner des complications bureaucratiques, puisqu'il y a moins de chances que la personne puisse payer immédiatement cette amende. Et vous savez à quel point la lutte contre la bureaucratie tient à coeur des membres du groupe libéral-radical.

Néanmoins, supprimer la bureaucratie ne doit pas conduire à vider la loi de sa substance. Et c'est là tout le sens de cette révision: il ne s'agit pas ici de dépénaliser le cannabis, mais uniquement d'accélérer la procédure et de la rendre plus simple et plus rapide. A la fin, la consommation de cannabis reste une infraction pénale. Donc la personne amendée doit recevoir une sanction pénale. Et une sanction pénale doit faire suffisamment mal pour être ressentie comme une sanction. C'est le cas d'une amende de 200 francs, qui fait suffisamment mal, alors qu'une amende de 100 francs n'est pas franchement ressentie comme une sanction pénale.

Prenons l'exemple d'une personne qui achète sa dose de cannabis et qui, par malchance, se fait attraper par la police. Elle sort 100 francs de son porte-monnaie, comme si elle payait une taxe administrative supplémentaire de 100 francs; ce n'est pas ressenti comme une sanction. Pour le groupe libéral-radical, une amende de 100 francs serait ressentie comme une simple taxe administrative, alors qu'une amende à 200 francs serait véritablement ressentie comme une sanction pénale, c'est pourquoi une courte majorité du groupe libéral-radical vous invite à soutenir la minorité de Courten, fixant le prix de l'amende à 200 francs.

Concernant l'article 28l, le groupe libéral-radical soutiendra la majorité.

Weibel Thomas · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion

In Artikel 28b geht es nicht um die Grundsatzfrage "Legalisierung des Cannabiskonsums, ja oder nein?". Der Cannabiskonsum ist nach wie vor nicht legal. Es geht ganz klar um die Höhe der Ordnungsbusse. Eine Ordnungsbusse soll möglichst sofort auf Platz bezahlt werden. Die Minderheit verlangt eine Ordnungsbusse von 200 Franken. Hand aufs Herz: Wer von Ihnen hat 200 Franken Bargeld im Sack? Wenn Sie erwischt würden und bezahlen müssten, hätten Sie ein Problem. Das Verfahren würde für Sie wie auch für die Polizei eine gewisse Administration mit sich bringen.

Es geht aber nicht nur um den administrativen Aufwand, es geht auch die Frage, ob die Höhe der Busse angemessen ist oder nicht. Aus Sicht der Grünliberalen sind 100 Franken angemessen und verhältnismässig, und 100 Franken sind, auf der anderen Seite, mehr als ein symbolischer Betrag.

Aus diesen Gründen sind die Grünliberalen für den Antrag der Mehrheit. Wir bitten Sie, diesen 100 Franken zuzustimmen.

Wasserfallen Christian · Mit-M · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion

Herr Kollege Weibel, Sie argumentieren, die Jungen oder auch die Konsumentinnen und Konsumenten könnten dann dieses Geld nicht bar bezahlen. Aber soviel ich weiss, ist es ja so, dass sie den Stoff auf der Gasse auch bar bezahlen. Sie können dann locker 100 oder 200 Franken bar auf die Hand legen, um den Stoff zu kriegen - aber sie sollen dann nicht fähig sein, die Busse zu bezahlen? Ist das nicht ein etwas seltsames Argument, das Sie da ins Feld führen?

Weibel Thomas · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion

Da ich persönlich keine Erfahrung habe, wie man auf der Gasse Stoff beschafft und mit wie viel Geld man unterwegs ist, gehe ich davon aus, dass man eben nicht mehr als das Notwendige in der Tasche hat.

Walter Hansjörg · P-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Präsident (Walter Hansjörg, Präsident): Die CVP/EVP-Fraktion und die grüne Fraktion unterstützen den Antrag der Mehrheit. Die BDP-Fraktion unterstützt den Antrag der Minderheit.

Berset Alain · BR-M · Bundesrat · Freiburg

Je crois qu'il s'agit avant tout d'une question politique, de savoir si vous voulez fixer l'amende à 100 francs ou à 200 francs. Le Conseil fédéral avait suivi l'avis de votre commission, qui avait proposé 100 francs; le Conseil des Etats avait décidé 100 francs. Le Conseil fédéral s'accommode très bien de cette solution.

Je voudrais attirer votre attention sur le fait que le montant de 200 francs n'a même pas été débattu au Conseil des Etats. Le vote est départagé entre une proposition qui prévoyait 50 francs et une autre qui prévoyait 100 francs. A vous de décider si vous voulez poursuivre le débat longtemps. J'ai l'impression que cela va se terminer par l'adoption du montant de 100 francs.

Il y a encore d'autres possibilités. On pourrait prévoir 100 euros, cela ferait 120 francs; 100 dollars, cela ferait 93 francs; 100 livres sterling, cela ferait 150 francs. Il y a une fois où il faut décider. Prenez vos responsabilités; le Conseil fédéral sera d'accord quelle que soit votre décision.

Fehr Jacqueline · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion

Die Kommission empfiehlt Ihnen mit 13 zu 9 Stimmen, die Bussenhöhe bei 100 Franken festzulegen. Von welchen Überlegungen hat sich die Mehrheit leiten lassen?

Erstens: Wir möchten hier nochmals festhalten: Die Möglichkeit, nur mit einer Ordnungsbusse belangt zu werden, gilt ausschliesslich für Menschen, die das 18. Lebensjahr hinter sich haben, also für erwachsene Menschen. Für Menschen unter 18 Jahren gelten die Artikel des Jugendschutzes, wie sie im neuen Betäubungsmittelgesetz festgehalten sind, unverändert. Zweitens: Wir haben uns am Ordnungsbussenkatalog des Strassenverkehrs orientiert und festgestellt, dass für Selbstgefährdung - und bei Kiffen handelt es sich ausschliesslich um Selbstgefährdung - 100 Franken am oberen Ende der Bussenskala sind. Höhere Bussen werden nur für Taten mit Fremdgefährdung ausgestellt. Drittens: Wir haben festgehalten, dass die Idee der Ordnungsbusse eben ist, dass sie auf Platz bezahlt werden kann, dass keine grosse Bürokratie ins Rollen kommt.

Damit ist auch klar - das hat Herr Weibel eben ausgeführt -: 200 Franken sind eine Bussenhöhe, die nicht mehr auf Platz bezahlt werden kann, und dadurch würde die ursprüngliche Idee des Gesetzes ein Stück weit pervertiert. Ich glaube nicht, dass man Menschen, die 18 Jahre und älter sind, über eine Bussenhöhe erziehen kann. Das ist eine persönliche Einschätzung. Ich glaube auch nicht, dass sich Menschen von einer Busse von 100 oder 200 Franken mehr oder weniger einschüchtern lassen. Aber es erleichtert die Arbeit aller, wenn wir das auf einer Höhe festsetzen, die denn auch den Zweck des Gesetzes erfüllt, nämlich Klarheit zu schaffen und die Bürokratie einzuschränken.

In diesem Sinne bitte ich Sie im Namen der Mehrheit und des Bundesrates, die Bussenhöhe auf 100 Franken festzusetzen.

Cassis Ignazio · Mit-M · Nationalrat · Tessin · FDP-Liberale Fraktion

La consommation de cannabis reste interdite en Suisse, que ceci soit clair. Pour les adultes au-dessus de 18 ans, la sanction n'est plus une poursuite pénale, jugée disproportionnée, mais une amende d'ordre. Nous sommes appelés aujourd'hui à décider si cette amende d'ordre doit se monter à 100 ou 200 francs. Cette amende doit être facilement encaissée, doit être proportionnée à d'autres amendes d'ordre comme les amendes routières. La mise en danger de soi-même et non pas d'autrui nous amène à choisir une somme d'environ 100 francs, si l'on fait la comparaison justement avec les amendes d'ordre appliquées pour la circulation.

C'est bien pour cette raison que la commission - qui a longtemps discuté, un peu comme sur un marché à bestiaux, s'il fallait choisir un montant de 50, 100 ou 200 francs, ou encore d'autres propositions comme celles que Monsieur le conseiller fédéral Berset vient de vous présenter - a décidé que le montant de 100 francs était correct, facilement applicable et surtout proportionné.

Par 13 voix contre 9, la commission vous invite donc à adopter la proposition de la majorité qui est pour une amende d'ordre de 100 francs.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Minderheit ... 91 Stimmen

Für den Antrag der Mehrheit ... 82 Stimmen

Walter Hansjörg · P-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Art. 28l

Antrag der Mehrheit

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Antrag der Minderheit

(Humbel, Borer, Bortoluzzi, de Courten, Frehner, Keller Peter, Lohr, Müri, Parmelin)

Festhalten

Art. 28l

Proposition de la majorité

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Proposition de la minorité

(Humbel, Borer, Bortoluzzi, de Courten, Frehner, Keller Peter, Lohr, Müri, Parmelin)

Maintenir

Humbel Ruth · Mit-F · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP-EVP

Im Namen der Kommissionsminderheit bitte ich Sie, bei der nationalrätlichen Fassung zu bleiben, wonach die Busse im ordentlichen Verfahren mindestens der Höhe der Ordnungsbusse entsprechen muss.

Die Differenz zum Bundesrat, zum Ständerat und zur Kommissionsmehrheit liegt darin, dass in einem ordentlichen Verfahren im Vergleich zum Bussenverfahren eine tiefere Busse oder gar keine Busse ausgesprochen werden kann. Die Kommissionsminderheit will jedoch nicht, dass sich jemand der Busse entziehen kann, indem er sie nicht bezahlt und das ordentliche Verfahren vorzieht, weil er davon ausgehen kann, dass er dann gemäss Artikel 19a Ziffer 2 des Betäubungsmittelgesetzes besser wegkommt.

Wir haben nun nämlich zwei Sanktionssysteme: Bei Cannabiskonsum wird jemand ausnahmslos mit einer Busse von 100 oder, wie jetzt beschlossen, 200 Franken bestraft. Alle anderen Betäubungsmitteldelikte laufen unter den Strafbestimmungen des Betäubungsmittelgesetzes. Und gemäss Artikel 19a Ziffer 2 des Betäubungsmittelgesetzes kann das Verfahren in leichten Fällen eingestellt werden, oder es kann von einer Strafe abgesehen werden. Wer im Bussensystem ist, kann auch das ordentliche Verfahren wählen. Das kann dann dazu führen, dass die Busse geringer ausfällt, als wenn er die Busse direkt bezahlt. Das wollen wir nicht.

Sie werden nun hören, dass alle Strafrechtsexperten sagen, dass es keine Vermischung der verschiedenen Verfahren geben soll und in einem Bussengesetz daher keine Vorschriften für das strafprozessuale Verfahren gemacht werden sollen. Das hat aber nichts mit Gewaltentrennung zu tun, wie das Frau Schenker gesagt hat, sondern mit reinen Verfahrensvorschriften. Es stellt sich einfach die Frage, was wir höher gewichten, die juristische Trennung der Verfahrenswege oder die Klarheit und Berechenbarkeit des Systems. Eine zweckmässige und einigermassen gerechte Lösung kann nur darin liegen, dass nicht derjenige, der die Busse bezahlt, schlechter fährt als derjenige, der sie nicht bezahlt und das ordentliche Verfahren vorzieht - in der berechtigten Erwartung, dann besser zu fahren.

Die CVP/EVP-Fraktion wird die Minderheit unterstützen. Ich bitte Sie, dies auch zu tun.

Walter Hansjörg · P-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Präsident (Walter Hansjörg, Präsident): Die SVP-Fraktion unterstützt den Antrag der Minderheit. Auch die BDP-Fraktion unterstützt den Antrag der Minderheit.

Berset Alain · BR-M · Bundesrat · Freiburg

Dans le fond, ce que propose la minorité Humbel ne correspond pas du tout à ce qui existe aujourd'hui dans le système des amendes d'ordre. En réalité, nous avons un double système: soit c'est l'amende d'ordre qui s'applique et c'est immédiat, et c'est, comme vous l'avez décidé maintenant, 200 francs d'amende; soit alors - et chaque personne a le droit de le demander - c'est la procédure ordinaire qui s'applique. Le propre de la procédure ordinaire est de laisser au juge la possibilité d'évaluer la situation et de décider quelle doit être la sanction, c'est-à-dire permettre au juge de prévoir une sanction qui ne soit pas un montant en francs, mais qui puisse être par exemple à la place un travail d'intérêt public ou l'obligation de suivre une thérapie. Cette différence est très importante en droit pénal.

C'est la raison pour laquelle le Conseil fédéral vous propose d'adopter la proposition de la majorité de la commission, qui respecte ce principe de droit pénal.

Madame Humbel nous a dit, au nom de la minorité, qu'elle souhaitait éviter, dans la procédure ordinaire, le cas où la peine pécuniaire serait inférieure à ce qui est prévu dans l'amende d'ordre. Mais en faisant cela, en suivant la minorité Humbel, vous risquez de créer une autre inégalité qui serait d'avoir, dans la procédure ordinaire, une peine pécuniaire d'un montant minimum de 100 francs pour le cannabis, qui serait plus élevée qu'une peine qui pourrait être prononcée par des juges dans la procédure ordinaire pour des cas d'héroïne ou de cocaïne. Donc, en souhaitant régler ce problème, la minorité crée une inégalité très importante. Il sera difficile d'expliquer à l'avenir pour quelle raison, dans les cas d'héroïne ou de cocaïne, la peine pécuniaire pourrait être plus faible que celle que le juge serait obligé, avec la proposition de la minorité Humbel, d'appliquer dans le cadre de la procédure ordinaire.

C'est la position du Conseil fédéral. C'est la raison pour laquelle je vous invite à adopter la proposition de la majorité de la commission.

Fehr Jacqueline · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion

Bei dieser Frage stimmte die Kommission mit 15 zu 9 Stimmen für die Version des Bundesrates. Erstens tat sie das aus verfahrensökonomischen Gründen: Der Ständerat hat der Version Bundesrat einstimmig zugestimmt, mit sehr stichhaltigen Argumenten, und er wird sich wohl kaum mehr von dieser Position wegbringen lassen. Zweitens war die Kommission aus inhaltlichen Gründen für diese Version: Alle Strafrechtsexperten sind sich einig, dass die beiden Verfahren Ordnungsbusse und ordentliches Verfahren nicht vermischt werden sollten. Genau das würde aber mit dem Minderheitsantrag Humbel gemacht.

Zudem hätte es zur Folge, dass Cannabiskonsumentinnen und -konsumenten härter bestraft würden als alle anderen Straffälligen, denn bei allen anderen Straffälligen wird die Tat in den Zusammenhang mit der persönlichen Lebenssituation gestellt; bei Cannabiskonsum wäre das dann nicht mehr der Fall. Während also ein Heroinkonsument aufgrund seiner Lebensumstände durchaus milder bestraft wird, würde das bei einem Cannabiskonsumenten, auch wenn er in denselben Lebensumständen leben würde, also beispielsweise ebenfalls krank wäre, nicht mehr berücksichtigt. Das würde eine sehr stossende Rechtsungleichheit schaffen und auch ein sehr stossendes Signal aussenden.

Weiter lehnen wir den Minderheitsantrag ab, weil wir uns bei diesem Gesetz sehr eng ans Ordnungsbussensystem im Strassenverkehr angelehnt haben, und das sollten wir bis zum Schluss tun. Im Ordnungsbussensystem des Strassenverkehrs ist eben genau die gleiche Regelung festgehalten, wie sie die Mehrheit hier beantragt.

In diesem Sinne bitte ich Sie, hier der Mehrheit und dem Bundesrat und dem Ständerat zuzustimmen.

Cassis Ignazio · Mit-M · Nationalrat · Tessin · FDP-Liberale Fraktion

Il ne faut pas mélanger le système des amendes d'ordre avec la procédure ordinaire. C'est un impératif méthodique dans l'application du droit. Si c'est le juge qui décide, il faut lui laisser faire son travail et lui laisser la marge de manoeuvre pour juger. Quand on applique la procédure ordinaire, les amendes d'ordre ne doivent pas s'appliquer. Tenons séparées les deux choses et clarifions l'application du droit!

Pour cette raison, la commission, par 15 voix contre 9, soutient la version du Conseil fédéral et du Conseil des Etats.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Minderheit ... 94 Stimmen

Für den Antrag der Mehrheit ... 84 Stimmen