13.030
Ausländergesetz. Änderung. Integration
Markwalder Christa · P-F · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion
Block 2 (Fortsetzung) - Bloc 2 (suite)
Romano Marco · Mit-M · Nationalrat · Tessin · CVP-Fraktion
In Artikel 43 geht es um den Familiennachzug für Personen mit Niederlassungsbewilligung. Die strikten Kriterien, die mit dieser Revision heute noch präzisiert werden, wurden mehrmals hervorgehoben. Der von der Minderheit Glättli aufgenommene Antrag wurde in der Kommission mit 19 zu 6 Stimmen abgelehnt.
Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c stellt klar, dass jemand, der Ergänzungsleistungen bezieht, gleich wie jemand, der auf Sozialhilfe angewiesen ist, kein Anrecht auf Familiennachzug hat. Das ist der Inhalt der parlamentarischen Initiative 08.428, die hier umgesetzt wird. Zudem ist ein Datenaustausch vorgesehen, damit die Ausländerbehörden automatisch über den Bezug von Ergänzungsleistungen informiert werden.
Bei Artikel 43 Absatz 1a ist die Mehrheit der Kommission, der Entscheid fiel mit 16 zu 9 Stimmen, mit dem Bundesrat der Auffassung, dass beim Familiennachzug nicht flächendeckend und imperativ im Voraus verlangt werden kann, dass die Sprache bereits vor der Einreise erlernt und beherrscht wird. Es soll die Möglichkeit der Anmeldung zu einem Sprachförderungsangebot in der Schweiz geben. Man kann nicht generell in allen Fällen verlangen, vor allem bei hochspezialisierten Arbeitnehmern und deren Familienangehörigen aus Drittstaaten, dass sie bereits eine Landessprache beherrschen, bevor sie in die Schweiz einreisen. Die gleiche Begründung, und dies bei den Kurzaufenthaltsbewilligungen noch mehr, gilt für Artikel 44 Absatz 1bis.
Bei Artikel 43 Absatz 1bis und weiteren Bestimmungen unterstützt die Mehrheit der Kommission, der Entscheid fiel hier mit 13 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen, den neuen Antrag des Bundesrates. Die Altersgrenze von 18 Jahren ist bereits im AuG definiert und scheint der Kommission angemessen zu sein.
Bei Artikel 43 Absatz 3 hält die Kommission mit 13 zu 8 Stimmen am geltenden Recht fest. Die Mehrheit der Kommission sieht keinen Grund, diesen Absatz aufzuheben. Da diese Kinder den grössten Teil der obligatorischen Schulpflicht in der Schweiz absolvieren, kann man davon ausgehen, dass der Integrationsprozess vereinfacht ist. Der Anspruch auf eine Niederlassungsbewilligung ist also gerechtfertigt.
Bei Artikel 45 - Minderheit I (Steinemann) - hält die Mehrheit der Kommission am geltenden Recht fest. Das Stimmenverhältnis betrug 15 zu 9. Wenn die vorgesehenen strikten Kriterien respektiert sind, wenn vor allem keine Sozialhilfeabhängigkeit besteht, müssen Familienangehörige, das heisst Ehegatten und ledige Kinder unter 18 Jahren, von Personen mit Kurzaufenthaltsbewilligung auch temporär in die Schweiz ziehen können.
Die Artikel 85 und 85a definieren die Ausgestaltung der vorläufigen Aufnahme und die Integration von vorläufig aufgenommenen Personen in den Arbeitsmarkt. Ziel des Bundesrates ist die Abschaffung der Bewilligungspflicht und die Einführung einer Meldepflicht bei Erwerbstätigkeit von vorläufig Aufgenommenen, auch um das inländische Potenzial besser in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Grundsätzlich werden die Rahmenbedingungen und die damit verbundene Bürokratie für die Erwerbstätigkeit von vorläufig Aufgenommenen vereinfacht.
Der Antrag der Minderheit Glarner möchte bei Artikel 85 Absatz 6 das geltende Recht bewahren. Die kantonalen Behörden müssten weiter Bewilligungen erteilen. Das ist klar eine bürokratische Verkomplizierung, welche viele potenzielle Arbeitgeber daran hindert, vorläufig Aufgenommene anzustellen. Die Einstellung einer solchen Person wäre fast komplizierter als das Verfahren für eine Person aus einem Drittstaat. Die Kommission lehne den Antrag dieser Minderheit mit 12 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung ab.
Die Absätze 7 und 8 von Artikel 85 regeln den Familiennachzug von vorläufig Aufgenommenen. Da die Kriterien sehr restriktiv sind, handelt es sich um sehr wenige Fälle pro Jahr. In den letzten Jahren waren es im Schnitt weniger als 80 Fälle pro Jahr, dies bei einer Gesamtsumme von 35 000 vorläufig Aufgenommenen. Der Familiennachzug ist bei vorläufig aufgenommenen Personen mit erhöhten Auflagen und einer Wartefrist verbunden. Es müssen die ausländerrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Die Mehrheit der Kommission will trotzdem, mit Stichentscheid des Präsidenten, die Möglichkeit des Familiennachzugs für vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer abschaffen. Die Minderheit und der Bundesrat machen geltend, dass diese Änderung der EMRK widerspreche und besonders sehr sensiblen Situationen nicht Rechnung trage.
Die Minderheit I (Moser) möchte die aktuelle Regelung, also die Absätze 7 und 8 von Artikel 85, beibehalten; dieser Antrag ist aber, wie gesagt, mit Stichentscheid des Präsidenten unterlegen. Der Antrag der Minderheit III (Glarner) wurde abgelehnt.
Artikel 85a regelt die Erwerbstätigkeit von vorläufig Aufgenommenen. Die Mehrheit der Kommission unterstützt grundsätzlich die vom Bundesrat vorgenommene Neugestaltung der Regelung. Es wird einfacher sein, einen vorläufig Aufgenommenen einzustellen, und dies wird in der ganzen Schweiz möglich sein. Die Mehrheit der Kommission hat den Einleitungssatz leicht abgeändert und geklärt, dass die neue Regelung nur für Personen gemäss Artikel 83 Absätze 3 oder 4 gilt, also für Personen, bei denen eine Rückweisung nicht zulässig und zumutbar ist. Der Aufenthalt von diesen Personen in der Schweiz dauert sehr lang, und es scheint der Mehrheit der Kommission gerecht, dass man sie in den Arbeitsmarkt integriert. Man bekämpft so Sozialhilfeabhängigkeit und vermeidet Marginalisierung.
Die Diskussion in der Kommission war sehr intensiv, und es wurde mehrmals betont, dass der Status der vorläufigen Aufnahme in Revision steht. Die Mehrheit der Kommission möchte trotzdem, auch in Verbindung mit dem Ziel einer besseren Ausschöpfung des inländischen Arbeitnehmerpotenzials, die Rahmenbedingungen vereinfachen. So wurde der Antrag der Minderheit Glarner, welche den ganzen Artikel 85a streichen möchte, mit 14 zu 9 Stimmen abgelehnt. Die Minderheit I (Glarner) will das Konzept der Mehrheit abändern und die Regelung strikter gestalten; dieser Antrag wurde mit 14 zu 10 Stimmen abgelehnt.
Nantermod Philippe · Mit-M · Nationalrat · Wallis · FDP-Liberale Fraktion
En préambule, je tiens à rappeler que nous examinons ici le projet de modification partielle de la loi sur les étrangers qui porte sur l'intégration et pas encore la loi d'application de l'initiative contre l'immigration de masse, débat qui aura lieu le 21 septembre prochain. Les articles que nous traitons ici n'ont donc pas pour but de réduire l'immigration en Suisse mais de favoriser l'intégration des étrangers en Suisse, ceci pour préciser les choses à l'intention de Monsieur Addor qui n'a parlé que de réduire l'immigration en Suisse. C'est dans ce sens que nous avons travaillé en commission et que celle-ci a adopté certains articles plutôt que d'autres.
A l'article 43, relatif au regroupement familial, la majorité de la commission a soutenu l'idée que le fait de percevoir des prestations complémentaires était incompatible avec la possibilité du regroupement familial. La législation en vigueur prévoit que, pour pouvoir bénéficier du regroupement familial, il est nécessaire de disposer des moyens financiers suffisants pour accueillir sa famille. C'est pour cette raison qu'une personne qui bénéficie de l'aide sociale ne peut aujourd'hui pas bénéficier directement du regroupement familial. Il est dès lors logique que le regroupement familial ne puisse être permis à une personne qui est déjà au bénéfice des prestations complémentaires, c'est d'ailleurs une initiative parlementaire qui l'exigeait, et c'est par 19 voix contre 6 que la commission a rejeté la proposition défendue par la minorité Glättli.
A l'article 43 alinéa 1a, la question qui se posait concernait l'apprentissage des langues. En principe, pour bénéficier du regroupement familial et obtenir un permis C, il est nécessaire de maîtriser une des langues nationales. Par contre, pour obtenir un permis B, l'exigence diminue dans le projet du Conseil fédéral et c'est logique puisque le permis B est octroyé à la personne qui vient directement et qui bénéficie directement du regroupement familial. On ne saurait exiger par exemple de la famille d'un Américain ou d'un Japonais, lorsqu'elle arrive en Suisse, qu'elle parle immédiatement l'allemand. On connaît d'ailleurs des parlementaires, et j'en fais partie, qui ne maîtrisent pas immédiatement le suisse allemand dès qu'ils arrivent à Berne après leur élection. Dès lors, le Conseil fédéral a proposé que l'inscription à un cours de langue et, évidemment, l'obligation de le suivre - on a parlé de la convention d'intégration - suffisent pour pouvoir justifier le droit au regroupement familial; c'est assez logique. Ainsi par 16 voix contre 9 et aucune abstention, la commission a soutenu le Conseil fédéral. Cela fait écho à l'article 44 alinéa 1bis où, par 14 voix contre 7 et aucune abstention, la commission a rejeté la proposition défendue par la minorité Steinemann.
A l'alinéa 1bis, la question qui s'est posée était celle du début de l'autorisation de suivre un cours de langue ou, comme je l'ai expliqué précédemment, de parler une des trois langues nationales. Comme vous l'avez peut-être lu dans le projet de loi, selon la version du Conseil fédéral, l'obligation s'applique à partir de l'âge de 18 ans. Les défenseurs de la proposition de la minorité Steinemann ont pour ambition de réduire l'âge à 12 ans, estimant qu'à partir de 12 ans l'on pouvait exiger des citoyens, bien qu'ils soient jeunes, qu'ils suivent un cours de langue ou qu'ils s'expriment dans une langue nationale.
La commission, par 12 voix contre 10 et 2 abstentions, a jugé que l'âge de 18 ans était toujours adapté.
En ce qui concerne l'alinéa 3, la proposition de la minorité Pantani vise à l'abroger. Cet alinéa concerne la petite exception qui est faite pour les enfants de moins de 12 ans. Ces derniers ne perçoivent pas, lorsqu'ils bénéficient du regroupement familial, un permis B, mais un permis C. L'idée est qu'un enfant qui bénéficie du regroupement familial va à l'école, et l'intégration se fait en réalité dans la durée. C'est un permis d'établissement qui contribue en fait, en lui-même, à l'intégration. Un enfant de 4, 5 ou 6 ans, c'est au fil des années qu'il s'intègre, et cette intégration ne se fait que dans le cadre social, elle ne se fait pas uniquement par la volonté même d'un jeune qui n'a pas encore la capacité de discernement.
Ainsi, c'est par 13 voix contre 8 et aucune abstention que la commission a refusé d'abroger cet alinéa.
Passons maintenant à l'article 45, qui a donné lieu à bon nombre de discussions. La proposition de la minorité I (Steinemann) vise à supprimer le regroupement familial pour les bénéficiaires de permis de courte durée. S'agissant d'un bénéficiaire d'un permis de courte durée, c'est-à-dire d'un permis d'une année en principe, on peut a priori se poser la question de savoir pourquoi il devrait bénéficier du regroupement familial puisqu'il n'a pour ambition que de rester que quelques mois en Suisse. Après avoir discuté avec l'administration, il s'avère que les cas dont on parle ici, concernent les personnes les mieux formées qui pourraient venir, par exemple, travailler en Suisse dans des sociétés à fort potentiel - on a parlé par exemple de Procter et Gamble ou de Google - pendant neuf ou dix mois, qui pourraient être amenées à devoir travailler dans d'autres pays et qui voyagent avec leur famille. Si demain, les autorités suisses devaient dire à ces personnes qu'elles ne peuvent plus venir avec leur famille, qu'elles doivent laisser leur famille dans leur pays d'origine, la Suisse se verrait privée d'une main-d'oeuvre très qualifiée pour nos entreprises, ce qui reviendrait à se tirer une balle dans le pied.
C'est la raison pour laquelle la commission, par 15 voix contre 9 et aucune abstention, a renoncé à supprimer le regroupement familial pour les permis de courte durée. Il n'en va pas de même à l'article 85 alinéas 7 et 8, pour lesquels il y a une proposition de la minorité I (Moser), qui concerne le regroupement familial pour les admissions provisoires.
A cet article, les admissions provisoires concernent les personnes qui ont, très souvent, demandé l'asile en Suisse et qui n'ont pas pu l'obtenir pour divers motifs, le motif principal étant qu'elles ne sont pas personnellement persécutées. Trois grandes catégories de personnes sont concernées: les personnes qui fuient les zones de guerre; les personnes qui ne peuvent pas être renvoyées parce qu'elles seraient persécutées, même si elles ne l'étaient pas au moment du départ; les personnes qui ne peuvent pas être renvoyées pour des raisons d'impossibilité matérielle, par exemple parce que le pays refuse le retour de ses ressortissants.
Le principe qui a été retenu par la commission, c'est que l'admission provisoire, comme son titre l'indique, a pour but d'être provisoire, et il est - ou il paraît en tout cas - absolument incohérent de faire bénéficier du regroupement familial - qui a pour idée de base la permanence, la durabilité - une personne dont le statut est provisoire et dont l'idée est de repartir dans un délai relativement court.
C'est la raison pour laquelle, par 12 voix contre 12 avec la voix prépondérante du président, la commission a renoncé à faire bénéficier du regroupement familial les bénéficiaires d'une admission provisoire. Mais il faut relever que les débats ont été extrêmement durs au sein de la commission, et c'est vraiment d'un cheveu que la commission a choisi cette voie.
Je reviens maintenant à l'article 85 alinéa 6, en lien avec l'article 85a, et qui concerne l'autorisation de travailler pour les bénéficiaires d'une admission provisoire. C'est un des éléments fondamentaux du projet de loi. En effet, on l'a souvent dit, on l'a souvent entendu: l'intégration passe fréquemment par le travail. La possibilité nouvelle qui est donnée, dans le projet de loi, aux bénéficiaires d'une admission provisoire de travailler en Suisse est, aux yeux de la majorité de la commission, essentielle. On ne peut pas imaginer qu'un bénéficiaire d'une admission provisoire puisse s'intégrer en Suisse si les seules voies qui lui sont offertes, c'est le "deal" de drogue et l'aide sociale.
Alors la commission a soutenu, assez largement, le projet du Conseil fédéral d'ouvrir la voie à l'emploi pour les bénéficiaires d'une admission provisoire et a rejeté, par 12 voix contre 7 et 1 abstention, la proposition défendue par la minorité Glarner à l'article 85 alinéa 6. Elle visait à en rester au droit en vigueur, qui ne permettait pas - du moins pas de manière générale - aux bénéficiaires d'une admission provisoire de travailler.
De même, la proposition de la minorité I (Glarner) à l'article 85a alinéas 1 à 6 prévoyant de laisser le choix aux cantons et la proposition de la minorité II (Glarner) qui vise à biffer complètement les dispositions en la matière en supprimant l'article 85a ont été rejetées, respectivement, par 14 voix contre 9 et 1 abstention et par 14 voix contre 10.
La solution qui a été retenue par la commission consiste simplement à distinguer les types d'admissions provisoires et à permettre de travailler en Suisse à tous ceux qui sont au bénéfice d'une autorisation de séjour en raison de la situation de guerre dans leur pays ou du fait qu'ils ne peuvent pas rentrer dans leur pays à cause de risques de persécution. Nous espérons que, grâce à cela, ils pourront être mieux intégrés dans notre pays et que les problèmes d'intégration dont nous parlons et pour lesquels nous discutons ce projet de révision partielle de la loi ne seront plus rencontrés ou, du moins, pourront être atténués.
Lüscher Christian · Mit-M · Nationalrat · Genf · FDP-Liberale Fraktion
Monsieur le rapporteur, j'ai bien entendu ce que vous avez dit et les propos rassurants que vous tenez pour l'économie qui est orientée vers l'étranger, qui a besoin de spécialistes. Pouvez-vous confirmer que la majorité de la commission n'a pas voulu durcir les conditions du regroupement familial pour les bénéficiaires de permis contingentés issus d'Etats tiers, par exemple pour les spécialistes qui viennent d'Asie ou des Etats-Unis et qui, évidemment, souhaitent voir leur famille venir avec eux lorsqu'ils obtiennent un travail dans une multinationale à Genève?
Nantermod Philippe · Mit-M · Nationalrat · Wallis · FDP-Liberale Fraktion
C'est en effet la discussion qu'il y a eu à l'article 45. La commission a rejeté la proposition défendue par la minorité I (Steinemann), par 15 voix contre 9 et aucune abstention, et a ainsi renoncé à supprimer le droit au regroupement familial pour les titulaires d'une autorisation de courte durée. Si vous voulez aller dans ce sens, il faut suivre la majorité de la commission.
Rime Jean-François · Mit-M · Nationalrat · Freiburg · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Monsieur Nantermod, j'ai une question à vous poser sur le même sujet, mais qui ne concerne pas les Genevois. En tant que Valaisan, savez-vous que la plupart des cas de regroupement familial concernent des gens qui sont plutôt actifs dans la construction et qui sont en général licenciés en novembre avant d'être réengagés au mois de mars?
Nantermod Philippe · Mit-M · Nationalrat · Wallis · FDP-Liberale Fraktion
Non, je ne le savais pas. (Hilarité)
Markwalder Christa · P-F · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion
Art. 42 Abs. 3
Antrag der Kommission
... wenn die Integrationskriterien gemäss Artikel 58a erfüllt sind.
Art. 42 al. 3
Proposition de la commission
... si les critères d'intégration définis à l'article 58a sont remplis.
Angenommen - Adopté
Abstimmung
Art. 43
Antrag der Mehrheit
Abs. 1, 1a, 1bis
Zustimmung zum neuen Antrag des Bundesrates
Abs. 1ter
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Abs. 2
... wenn die Integrationskriterien gemäss Artikel 58a erfüllt sind.
Abs. 3
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit
(Glättli, Amarelle, Barrile, Masshardt, Piller Carrard, Wermuth)
Abs. 1 Bst. c
Streichen
Antrag der Minderheit
(Steinemann, Buffat, Burgherr, Glarner, Nidegger, Pantani, Reimann Lukas, Rutz Gregor)
Abs. 1a
Streichen
Antrag der Minderheit
(Steinemann, Buffat, Burgherr, Glarner, Nantermod, Nidegger, Pantani, Reimann Lukas, Rutz Gregor)
Abs. 1bis
Bei ledigen Kindern unter 12 Jahren findet ...
Antrag der Minderheit
(Pantani, Buffat, Burgherr, Glarner, Nidegger, Reimann Lukas, Rutz Gregor, Steinemann)
Abs. 3
Aufheben
Art. 43
Proposition de la majorité
Al. 1, 1a, 1bis
Adhérer à la nouvelle proposition du Conseil fédéral
Al. 1ter
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Al. 2
... si les critères d'intégration définis à l'article 58a sont remplis.
Al. 3
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité
(Glättli, Amarelle, Barrile, Masshardt, Piller Carrard, Wermuth)
Al. 1 let. c
Biffer
Proposition de la minorité
(Steinemann, Buffat, Burgherr, Glarner, Nidegger, Pantani, Reimann Lukas, Rutz Gregor)
Al. 1a
Biffer
Proposition de la minorité
(Steinemann, Buffat, Burgherr, Glarner, Nantermod, Nidegger, Pantani, Reimann Lukas, Rutz Gregor)
Al. 1bis
... aux enfants célibataires de moins de 12 ans.
Proposition de la minorité
(Pantani, Buffat, Burgherr, Glarner, Nidegger, Reimann Lukas, Rutz Gregor, Steinemann)
Al. 3
Abroger
Abs. 1 Bst. c - Al. 1 let. c
Präsidentin (Markwalder Christa, Präsidentin): Die Abstimmung gilt auch für die Anträge der Minderheit Glättli zu den Artikeln 44 Absatz 1 Buchstabe e, 45 Buchstabe d, 85 Absatz 7 Buchstabe e und 97 Absatz 3 Buchstabe dter.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 136 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 54 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Abstimmung
Abs. 1a - Al. 1a
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 124 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 67 Stimmen
(1 Enthaltung)
Abstimmung
Abs. 1bis - Al. 1bis
Präsidentin (Markwalder Christa, Präsidentin): Die Abstimmung gilt auch für Artikel 44 Absatz 2.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 123 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 68 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Abstimmung
Abs. 3 - Al. 3
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 125 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 67 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Übrige Bestimmungen angenommen
Les autres dispositions sont adoptées
Abstimmung
Art. 44
Antrag der Mehrheit
Abs. 1, 1bis
Zustimmung zum neuen Antrag des Bundesrates
Abs. 2
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Abs. 3
Zustimmung zum neuen Antrag des Bundesrates
Antrag der Minderheit
(Glättli, Amarelle, Barrile, Masshardt, Piller Carrard, Wermuth)
Abs. 1 Bst. e
Streichen
Antrag der Minderheit
(Steinemann, Buffat, Burgherr, Glarner, Nidegger, Pantani, Reimann Lukas, Rutz Gregor)
Abs. 1bis
Streichen
Antrag der Minderheit
(Steinemann, Buffat, Burgherr, Glarner, Nantermod, Nidegger, Pantani, Reimann Lukas, Rutz Gregor)
Abs. 2
Bei Kindern unter 12 Jahren findet ...
Art. 44
Proposition de la majorité
Al. 1, 1bis
Adhérer à la nouvelle proposition du Conseil fédéral
Al. 2
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Al. 3
Adhérer à la nouvelle proposition du Conseil fédéral
Proposition de la minorité
(Glättli, Amarelle, Barrile, Masshardt, Piller Carrard, Wermuth)
Al. 1 let. e
Biffer
Proposition de la minorité
(Steinemann, Buffat, Burgherr, Glarner, Nidegger, Pantani, Reimann Lukas, Rutz Gregor)
Al. 1bis
Biffer
Proposition de la minorité
(Steinemann, Buffat, Burgherr, Glarner, Nantermod, Nidegger, Pantani, Reimann Lukas, Rutz Gregor)
Al. 2
... aux enfants de moins de 12 ans.
Abs. 1 Bst. e, 2 - Al. 1 let. e, 2
Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit
Adopté selon la proposition de la majorité
Abs. 1bis - Al. 1bis
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 121 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 70 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Übrige Bestimmungen angenommen
Les autres dispositions sont adoptées
Abstimmung
Art. 45
Antrag der Mehrheit
Bst. d
Zustimmung zum neuen Antrag des Bundesrates
Antrag der Minderheit I
(Steinemann, Buffat, Burgherr, Glarner, Nidegger, Pantani, Reimann Lukas, Rutz Gregor)
Aufheben
Antrag der Minderheit II
(Glättli, Amarelle, Barrile, Masshardt, Piller Carrard, Wermuth)
Bst. d
Streichen
Art. 45
Proposition de la majorité
Let. d
Adhérer à la nouvelle proposition du Conseil fédéral
Proposition de la minorité I
(Steinemann, Buffat, Burgherr, Glarner, Nidegger, Pantani, Reimann Lukas, Rutz Gregor)
Abroger
Proposition de la minorité II
(Glättli, Amarelle, Barrile, Masshardt, Piller Carrard, Wermuth)
Let. d
Biffer
Präsidentin (Markwalder Christa, Präsidentin): Der Antrag der Minderheit II wurde bereits bei Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c abgelehnt.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 125 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit I ... 67 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Markwalder Christa · P-F · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion
Art. 49a
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 50 Abs. 1 Bst. a
Antrag der Kommission
a. ... hat und die Integrationskriterien gemäss Artikel 58a erfüllt sind; oder
Art. 50 al. 1 let. a
Proposition de la commission
a. l'union conjugale a duré au moins trois ans et si les critères d'intégration définis à l'article 58a sont remplis, ou
Angenommen - Adopté
Art. 51 Abs. 2 Bst. b
Antrag der Kommission
b. ... nach Artikel 62 oder 63 Absatz 3 vorliegen.
Art. 51 al. 2 let. b
Proposition de la commission
b. ... au sens des articles 62 ou 63 alinéa 3.
Angenommen - Adopté
Art. 83
Antrag der Kommission
Abs. 9
Streichen
Abs. 10
Die kantonalen Behörden können mit vorläufig aufgenommenen Personen Integrationsvereinbarungen abschliessen, wenn ein besonderer Integrationsbedarf gemäss Artikel 58a besteht.
Art. 83
Proposition de la commission
Al. 9
Biffer
Al. 10
Les autorités cantonales peuvent conclure une convention d'intégration avec un étranger admis à titre provisoire lorsque se présentent des besoins d'intégration particuliers conformément à l'article 58a.
Angenommen - Adopté
Abstimmung
Art. 85
Antrag der Mehrheit
Abs. 6
Zustimmung zum neuen Antrag des Bundesrates
Abs. 7
Aufheben
Abs. 7a, 7bis
Streichen
Abs. 8
Aufheben
Antrag der Minderheit
(Glarner, Addor, Buffat, Burgherr, Pantani, Reimann Lukas, Rutz Gregor, Steinemann)
Abs. 6
Unverändert
Antrag der Minderheit I
(Moser, Amarelle, Barrile, Campell, Fluri, Glättli, Humbel, Masshardt, Piller Carrard, Romano, Streiff, Wermuth)
Abs. 7
Unverändert
Abs. 7a, 7bis
Zustimmung zum neuen Antrag des Bundesrates
Abs. 8
Unverändert
Antrag der Minderheit II
(Glättli, Amarelle, Barrile, Masshardt, Piller Carrard, Wermuth)
Abs. 7 Bst. e
Streichen
Antrag der Minderheit III
(Glarner, Addor, Buffat, Burgherr, Pantani, Reimann Lukas, Rutz Gregor, Steinemann)
Abs. 7a
Streichen
Abs. 7bis
Bei ledigen Kindern unter 12 Jahren findet ... keine Anwendung. Von dieser ...
Art. 85
Proposition de la majorité
Al. 6
Adhérer à la nouvelle proposition du Conseil fédéral
Al. 7
Abroger
Al. 7a, 7bis
Biffer
Al. 8
Abroger
Proposition de la minorité
(Glarner, Addor, Buffat, Burgherr, Pantani, Reimann Lukas, Rutz Gregor, Steinemann)
Al. 6
Inchangé
Proposition de la minorité I
(Moser, Amarelle, Barrile, Campell, Fluri, Glättli, Humbel, Masshardt, Piller Carrard, Romano, Streiff, Wermuth)
Al. 7
Inchangé
Al. 7a, 7bis
Adhérer à la nouvelle proposition du Conseil fédéral
Al. 8
Inchangé
Proposition de la minorité II
(Glättli, Amarelle, Barrile, Masshardt, Piller Carrard, Wermuth)
Al. 7 let. e
Biffer
Proposition de la minorité III
(Glarner, Addor, Buffat, Burgherr, Pantani, Reimann Lukas, Rutz Gregor, Steinemann)
Al. 7a
Biffer
Al. 7bis
... de moins de 12 ans. Il est ...
Abs. 6 - Al. 6
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 125 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 67 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Abstimmung
Abs. 7 Bst. d, e, 7a, 7bis, 8 - Al. 7 let. d, e, 7a, 7bis, 8
Präsidentin (Markwalder Christa, Präsidentin): Der Antrag der Minderheit II (Glättli) wurde bereits bei der Abstimmung über Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c abgelehnt.
Erste Abstimmung - Premier vote
Für den Antrag der Minderheit I ... 109 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit III ... 82 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Abstimmung
Präsidentin (Markwalder Christa, Präsidentin): Die Abstimmung gilt auch für Artikel 82.
Zweite Abstimmung - Deuxième vote
Für den Antrag der Minderheit I ... 104 Stimmen
Für den Antrag der Mehrheit ... 87 Stimmen
(1 Enthaltung)
Abstimmung
Art. 85a
Antrag der Mehrheit
Abs. 1
Vorläufig aufgenommene Personen gemäss Artikel 83 Absätze 3 oder 4 können ...
Abs. 2-6
Zustimmung zum neuen Antrag des Bundesrates
Antrag der Minderheit I
(Glarner, Addor, Buffat, Burgherr, Pantani, Reimann Lukas, Rutz Gregor, Steinemann)
Abs. 1
... können in ihrem Wohnsitzkanton eine Erwerbstätigkeit ausüben ...
Abs. 2
... müssen von der vom Kanton bezeichneten, für den Arbeitsort zuständigen Behörde bewilligt werden. Das Gesuch muss insbesondere folgende Angaben enthalten:
a. ...
Abs. 3
Der Arbeitgeber muss dem Gesuch eine Erklärung beilegen, dass er ...
Abs. 4-6
Streichen
Antrag der Minderheit II
(Glarner, Addor, Buffat, Burgherr, Pantani, Reimann Lukas, Rutz Gregor, Steinemann)
Streichen
Art. 85a
Proposition de la majorité
Al. 1
L'étranger admis à titre provisoire pour les motifs de l'article 83 alinéa 3 ou 4 peut exercer une activité lucrative dans toute la Suisse ...
Al. 2-6
Adhérer à la nouvelle proposition du Conseil fédéral
Proposition de la minorité I
(Glarner, Addor, Buffat, Burgherr, Pantani, Reimann Lukas, Rutz Gregor, Steinemann)
Al. 1
... peut exercer une activité lucrative dans son canton de domicile si les conditions ...
Al. 2
... l'activité lucrative ainsi que les changements d'emploi doivent être autorisés par l'autorité compétente pour le lieu de travail désignée par le canton. La demande doit notamment contenir les données suivantes:
a. ...
Al. 3
L'employeur doit joindre à la demande une attestation par laquelle il confirme ...
Al. 4-6
Biffer
Proposition de la minorité II
(Glarner, Addor, Buffat, Burgherr, Pantani, Reimann Lukas, Rutz Gregor, Steinemann)
Biffer
Erste Abstimmung - Premier vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 125 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit I ... 67 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Abstimmung
Zweite Abstimmung - Deuxième vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 124 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit II ... 67 Stimmen
(1 Enthaltung)
Markwalder Christa · P-F · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion
Art. 88
Antrag der Kommission
Zustimmung zum neuen Antrag des Bundesrates
Art. 88
Proposition de la commission
Adhérer à la nouvelle proposition du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Verfahrensbeitrag
Block 3 - Bloc 3
Weitere Bestimmungen
Autres dispositions
Rutz Gregor · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Wir kommen nun langsam zum Kern der Sache. Wir beantragen Ihnen, den Titel dieses Gesetzes so zu belassen, wie er heute ist. Das Ausländergesetz soll auch künftig Ausländergesetz heissen aus dem Grund, der heute schon mehrfach erläutert worden ist: Es ist nicht eine Staatsaufgabe, Integration als Dienstleistungsprogramm zu betreiben; integrieren sollen sich diese Leute, welche in die Schweiz kommen. Das ist eine Obliegenheit der Zuwanderer.
Ich muss Ihnen sagen, wenn ich hier gewisse Voten höre, habe ich nicht das Gefühl, dass wir über den Titel "Integration" im Rahmen des Ausländergesetzes reden, sondern ich habe eher das Gefühl, dass wir die Geschäftsstrategie für ein Reisebüro besprechen, und das kann es ja nicht sein. Wir haben vorhin wieder das Beispiel der syrischen Flüchtlinge gehört, das gestern auch schon etliche Male bemüht worden ist. Wenn wir hier von jungen Männern sprechen und sagen, wir müssten mittels Familiennachzug die Familien nachkommen lassen, damit sie nicht auf Schlepperbanden angewiesen sind, dann darf man doch einige Sachen wieder einmal richtigstellen.
Erstens einmal darf man - absolut in Anbetracht der Tragik der jeweiligen Situation - doch fragen, was denn die jungen Männer hier machen, warum sie ihre Familien im Stich gelassen haben. Zweitens darf festgestellt werden, dass wir es, wie gestern auch schon mehrfach erwähnt worden ist, nicht mit einer grossen Anzahl syrischer Flüchtlinge, sondern vor allem mit jungen Männern aus Afrika zu tun haben. Drittens wäre - das unterstreicht einmal mehr unser Votum von gestern - die Hilfe vor Ort hier angebracht. Es kann nicht sein, dass wir im Rahmen des Ausländergesetzes ein Businessmodell für eine Integrationsindustrie vorbereiten, die dann irgendwie arbeiten und Leute hierherkommen lassen soll, die wir hier gar nicht brauchen können.
Aus diesem Grund ist es richtig, den Titel dieses Gesetzes unverändert zu lassen, ihn so zu lassen, wie er heute ist. Wir sprechen hier über ein Ausländergesetz. Was die Integrationsproblematik anbelangt, geht es darum, im Rahmen dieser Vorlage die Spielregeln zu klären, welche einzuhalten sind, wenn jemand hierherkommt und wenn sich jemand hier bewegen möchte.
Ein zwingendes Minimalerfordernis für Leute, die sich in der Schweiz aufhalten, ist das Beachten der Rechtsordnung. Da sind wir uns hoffentlich einig. Ein weiterer Schritt der Integration ist dann, dass man sich mit der hiesigen Kultur, mit den hiesigen Gebräuchen identifiziert oder dass man ein Zugehörigkeitsgefühl zur Gesellschaft entwickelt. Aber das können Sie nicht staatlich verordnen. Darum ist es eben völlig falsch, Integration als Staatsaufgabe zu verstehen.
Wir kommen bei Artikel 58, den wir ja aufzuheben beantragen, dann auch zur Frage der Finanzflüsse. Ich muss Ihnen sagen, es kommt da teilweise zu absurden Situationen. Ich erinnere mich an meine Zeit im Zürcher Kantonsrat, als an Sitzungen besprochen wurde, was man im Bereich der Integration noch alles machen könnte. Auf meine Frage, ob man auf das Projekt nicht besser verzichte, wenn man nicht wisse, was man machen könnte, hiess es: Nein, der Bund zahlt hier Geld, und wenn wir sicherstellen wollen, dass dieses Geld auch künftig bezahlt wird, müssen wir irgendetwas machen. - Das kann es ja auch nicht sein.
Ich glaube, gerade auch in diesem Kontext ist es nicht falsch, wenn wir wieder etwas mehr den Grundsatz der Selbstverantwortung ins Zentrum stellen. Dieser soll für alle Menschen gelten, auch für Ausländer. Diejenigen, welche an Leib und Leben bedroht sind, nehmen wir auf und betreuen sie; das steht hier ja nicht zur Diskussion. Aber die Leute, über die wir hier reden, sind Leute, die kommen, weil sie hier arbeiten möchten, weil sie hier leben möchten, weil sie andere Perspektiven im Leben haben. Da ist es nicht nur wichtig, sondern auch richtig, dass wir Spielregeln vorgeben, welche einzuhalten sind: Wer hierherkommt, hat sich an die Rechtsordnung zu halten, und wenn er sich integriert, kann er hierbleiben. Wer sich nicht integrieren will, ist hier wahrscheinlich am falschen Ort. Diesen Gedanken dürfen wir bei der Beratung dieses Gesetzes nicht aus den Augen verlieren.
Wir beantragen Ihnen also, den Titel unverändert zu lassen und Artikel 58 aufzuheben.
Moser Tiana Angelina · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion
Wir haben es in Block 3 mit sehr unterschiedlichen Themen zu tun. Mein Vorredner hat sich zum Titel der Vorlage geäussert, ich äussere mich nun zum Antrag der Minderheit Romano, zum Beitrag der Arbeitgeber bei der Integration. In Artikel 58c geht es eben um diesen Beitrag der Arbeitgeber bei der Integration, und ich möchte Ihnen hiermit beliebt machen, der Minderheit Romano und damit dem Bundesrat und dem Ständerat zu folgen.
Die Minderheit trägt der Tatsache Rechnung, dass der Grossteil der Zuwanderung in diesem Land eben in den Arbeitsmarkt erfolgt. Entsprechend kommt auch den Arbeitgebern eine besondere Verpflichtung zu, die Integration zu ermöglichen und einen Beitrag zu leisten. Der Grundgedanke dieses Artikels liegt darin, dass eine ungenügende Integration auch negative Folgen, sogenannte externe Kosten, für die gesamte Gesellschaft hat und dass diese nicht einfach auf die Gesellschaft überwälzt werden können, sondern es wird erwartet, dass die Arbeitgeber auch einen Teil der Verantwortung übernehmen, wenn sie einen Teil ihres Personals im Ausland rekrutieren. Zahlreiche Unternehmen leisten diesen Beitrag schon heute, zum Beispiel beim Erwerb von Grundkompetenzen wie Lesen und Schreiben. Selbstverständlich muss sich der Beitrag der Unternehmen immer nach den Möglichkeiten des einzelnen Betriebs richten und darf nicht zu Ungleichbehandlungen der verschiedenen Arbeitnehmenden führen. Beispiel für eine solche Unterstützung von Integrationsbemühungen ist etwa das Zurverfügungstellen von Arbeitszeit für den Spracherwerb.
Die konkrete Umsetzung wird dann gemeinsam mit den Arbeitgebern zu entwickeln sein. Ihre Vertreter haben sich aber bereits mit dem Antrag des Bundesrates und damit mit dem Antrag der Minderheit Romano, die ich hier vertrete, einverstanden erklärt. Ich möchte auch betonen, dass die Formulierung des Bundesrates und des Ständerates ein Mittelweg ist. Diese Fassung nimmt die Verantwortlichkeit der Arbeitgeber auf, ist aber mit der gewählten offenen Formulierung nicht verpflichtend.
Ich möchte Sie bitten, dem Antrag der Minderheit zuzustimmen. Er hat die Aussage, dass Integration eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist und damit auch die Arbeitgeber in einem vernünftigen Mass in der Verantwortung stehen.
Moret Isabelle · Mit-F · Nationalrat · Waadt · FDP-Liberale Fraktion
Dans le cadre de la loi fédérale sur l'égalité entre femmes et hommes, le Conseil fédéral a décidé de réattribuer les moyens financiers qu'il accordait dans le cadre de l'article 15 aux services de consultation, et cela uniquement aux programmes d'encouragement selon l'article 14. En clair, il revient désormais aux cantons d'attribuer des aides financières aux programmes spécifiques des offices régionaux de placement ou à ceux des organisations privées qui informent et conseillent les femmes dans la vie professionnelle, et qui assistent les femmes et les hommes qui ont interrompu leur activité lucrative ou ont été contraints de diminuer leur temps de travail pour se consacrer à des tâches familiales.
Pourquoi se préoccuper de cette question ici, dans le cadre de la révision de la loi sur les étrangers? Parce que ces programmes spécifiques, bien qu'ils s'adressent à toutes les femmes, s'adressent aussi en particulier aux femmes étrangères, car s'il est parfois difficile pour les étrangers de s'intégrer, il est encore plus difficile pour les femmes étrangères de s'intégrer dans le marché du travail. La clientèle des programmes spécifiques des offices régionaux de placement et des organisations privées est constituée de beaucoup de femmes étrangères, c'est pourquoi cette question est d'actualité dans le cadre de cette loi.
La Confédération, en stoppant ses aides selon l'article 15 de la loi sur l'égalité, doit s'assurer que les cantons prennent véritablement le relais. Il ne s'agit pas uniquement de dire que c'est désormais aux cantons de le faire, puisque les obligations légales existent, mais il s'agit aussi de s'assurer que les cantons prennent effectivement le relais. D'où cette proposition de disposition transitoire dans la loi sur l'égalité, pour que la Confédération s'assure que réellement les cantons prennent le relais de ces programmes spécifiques.
Il est possible que la formulation de ma proposition de minorité ne soit pas parfaite juridiquement, néanmoins il me paraît nécessaire qu'elle soit soutenue afin que ce point puisse être étudié plus à fond par le Conseil des Etats et éclairci dans le cadre de l'élimination des divergences. Je vous remercie de soutenir ma proposition de minorité à l'article 17a de la loi sur l'égalité.
Piller Carrard Valérie · Mit-F · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion
La minorité Rutz Gregor désire s'en tenir à l'ancien titre soit "loi fédérale sur les étrangers" avec comme argument que l'intégration est une obligation pour le migrant et non une tâche de l'Etat. Mettre le terme d'intégration dans le titre donnerait donc, selon la minorité précitée, un faux signal. Le groupe socialiste soutiendra la majorité de la commission. En effet, nous souhaitons que la notion d'intégration figure dans le titre sous la forme "loi fédérale sur les étrangers et l'intégration".
De notre point de vue au contraire, le terme d'intégration est important, car il renvoie à la gestion de la diversité culturelle qui fait l'objet d'un chapitre entier de la loi. En comparaison européenne, la Suisse a du retard en matière d'intégration, que ce soit en matière de permis d'établissement ou de regroupement familial. La Suisse n'a par ailleurs pas de loi sur la discrimination. Il est donc important que la notion d'intégration figure dans la loi ainsi que dans le titre, afin de lui donner l'importance qui est la sienne. De plus, les discussions des derniers mois ont montré que la population attend de l'Etat qu'il dise dans la loi ce qu'il attend des populations étrangères et quelles sont les conditions-cadres pour l'intégration.
Les alinéas 1 à 5 de l'article 58 du projet - qui s'intitulera peut-être "loi fédérale sur les étrangers et l'intégration"- sont consacrés aux subventions versées par la Confédération pour l'intégration, notamment sous forme de contributions à l'aide sociale remboursées aux cantons. Une minorité Rutz Gregor propose d'abroger tout l'article, arguant que le principe de l'arrosoir fédéral est source de dépenses inutiles et inefficaces. En tant que socialistes, nous ne pouvons que défendre cet article puisqu'il consacre le principe d'une aide fédérale à l'intégration. Sans ce soutien financier, le travail des cantons et des organisations qui ont des programmes d'intégration serait complètement remis en question.
Le groupe socialiste soutiendra la minorité Romano qui souhaite maintenir le nouvel article 58c qui prévoit que l'employeur contribue à l'intégration des employés étrangers dans l'entreprise, en les informant des offres appropriées d'encouragement à l'intégration et en leur apportant son soutien pour qu'ils puissent en bénéficier. Contrairement à la majorité de la commission, nous n'estimons pas que cet article constitue une obligation pour tous les employeurs. Même l'Union patronale suisse a accepté ce nouvel article parce qu'il est justement peu contraignant.
Enfin, la proposition de minorité défendue par Madame Moret d'ajouter un article à la loi fédérale sur l'égalité entre femmes et hommes a le plein soutien du groupe socialiste. Comme l'a expliqué Madame Moret, avec le changement dans l'ordre des priorités au Département fédéral de l'intérieur, l'octroi de subventions n'ira plus aux services de consultation mais à des projets spécifiques. En effet, la Confédération demande désormais aux cantons de subventionner les services de consultation visant à réintégrer les femmes sur le marché du travail. Or, parmi ces dernières, il y a beaucoup d'étrangères dont la formation - si elles en ont une - est mal adaptée au marché suisse du travail. Vu l'importance de ces services pour la réintégration des femmes, qu'elles soient suisses ou étrangères, la proposition de la minorité Moret vise à ce que la Confédération s'assure - il n'y a là aucune obligation - que les cantons prennent bien des mesures à l'attention des femmes étrangères en particulier, que ce soit dans le cadre des offices régionaux de placement ou d'organisations privées.
Le groupe socialiste vous invite à soutenir la proposition de la minorité Moret et à rejeter la version de la majorité de la commission.
Humbel Ruth · Mit-F · Nationalrat · Aargau · CVP-Fraktion
Die Vorlage, die uns vorliegt, ist eine Revision des Ausländergesetzes, mit dem Ziel, die Spielregeln für die Integration klarer festzulegen. Die CVP-Fraktion unterstützt die Kommissionsmehrheit und will den Begriff "Integration" im Titel des Gesetzes belassen, dies im Wesentlichen aus drei Gründen:
1. Diese Gesetzgebung wurde vor zehn Jahren mit zwei Motionen ausgelöst, welche eine Weiterentwicklung von Integrationsmassnahmen forderten. Die Motion Schiesser 06.3445 verlangte explizit, dass die Integration als gesellschaftliche und staatliche Kernaufgabe gefördert wird.
2. Wir sind ein Zuwanderungsland, und in einer Zuwanderungsgesellschaft ist die Integration auch eine staatliche Aufgabe, die wir im eigenen Interesse unseres Landes ernst nehmen müssen. Es gibt aus umliegenden Ländern wie Belgien und Frankreich abschreckende Beispiele, was passieren kann, wenn die Integration vernachlässigt wird und Parallelgesellschaften entstehen.
3. Die Integration wird mit diesem Gesetz nicht bloss gefördert, sondern richtigerweise klar eingefordert.
Bei Artikel 58, "Finanzielle Beiträge", unterstützt die CVP-Fraktion auch die Mehrheit. Integration ist eine Verbundaufgabe der drei Staatsebenen Bund, Kanton und Gemeinde - alle müssen investieren und einen Beitrag leisten. Es geht um die Erreichung sozialpolitischer Ziele, um die Beförderung des Arbeitskräftepotenzials der Zugewanderten und um die Senkung der Sozialhilfeabhängigkeit. Dazu braucht es gewisse Finanzen. Diesen Artikel streichen wollen kann nur, wer das Gesetz nicht will. Wenn wir dieses Integrationsgesetz wollen, braucht es auch finanzielle Mittel.
Mit Artikel 58c werden die Arbeitgeber sanft zu einem Integrationsengagement angehalten. Die Bestimmung ist offen formuliert und muss mit den Arbeitgeberverbänden konkretisiert werden. Bei der Integration spielen die Arbeitgeber aber eine wichtige Rolle, und im Hinblick auf die Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative wird sie bei der Ausschöpfung des inländischen Arbeitskräftepotenzials noch bedeutender. Die CVP-Fraktion unterstützt daher bei Artikel 58c den Antrag der Minderheit Romano.
Mit der Kommissionsmehrheit lehnt die CVP-Fraktion aber die von der Minderheit Moret beantragte Übergangsbestimmung zum Beratungsdienst im Gleichstellungsgesetz ab. Der Antrag ist zwar sympathisch. Aber es wäre gesetzgeberisch unseriös, das Gleichstellungsgesetz über das Ausländergesetz zu regeln, und es wäre auch problematisch, solche Verpflichtungsbestimmungen für die Kantone hier aufzunehmen, ohne die Kantone dazu angehört zu haben und die ungefähren Kostenfolgen zu kennen.
Zusammenfassend: Die CVP-Fraktion wird in diesem Block der Kommissionsmehrheit folgen, mit Ausnahme von Artikel 58c, wo wir die Minderheit unterstützen.
Jauslin Matthias Samuel · Mit-M · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion
Wir sind beim Block 3 angelangt und werden jetzt wahrscheinlich in die Zielgerade einbiegen. Auch im Block 3 wird die Mehrheit der FDP-Liberalen Fraktion der Kommissionsmehrheit folgen und die Minderheitsanträge Rutz Gregor und Romano ablehnen. In Anbetracht der noch laufenden Revision des Status der vorläufig Aufgenommenen besteht jedoch Handlungsbedarf. Die FDP-Fraktion erwartet hier einen Bericht mit einem konkreten Gesetzesvorschlag vom Bundesrat. Dieser wird aber nicht in diesen Änderungsschritt einfliessen und wohl pendent bleiben.
Zu Artikel 58c, zum Minderheitsantrag Romano zu den Beiträgen der Arbeitgeber: Hier unterstreicht die FDP-Liberale Fraktion, dass schon heute die Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen einen grossen Teil der Integration von ausländischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern übernehmen. Schon alleine das Anbieten des Arbeitsplatzes und die tagtägliche Auseinandersetzung mit diesen Personen ist ein wesentlicher Beitrag an die Integration. Nun noch weitere Regelungen zu fordern, noch weitere Gesetzesartikel zu schaffen, erachten wir als sinnlos.
Zu Artikel 58, zum Minderheitsantrag Rutz Gregor auf Streichung der finanziellen Beiträge des Bundes: Ja, jetzt kommen wir zum Kern der Sache, hat der Kollege gesagt. Wenn man diese Beiträge streichen würde, dann würden sich natürlich sämtliche Bemühungen um Integration verflüchtigen. Das kann es ja in einem modernen Bundesstaat, wie die Schweiz einer ist, nicht sein!
Was den Minderheitsantrag Moret betrifft, erachtet es ein Teil der Fraktion als falsch, in dieser Gesetzesrevision auch noch den Artikel über die Gleichstellung von Mann und Frau einzubauen. Die darin enthaltene Forderung, dass die Kantone genügend Mittel für Finanzhilfen vorsehen müssen, kann in Anbetracht der Kantonsautonomie nicht von allen Fraktionsmitgliedern mitgetragen werden. Man erachtet es übrigens auch als falsch, diese Zusatzlast einfach an die Kantone zu delegieren. Zudem war eine Positionierung der betroffenen Stellen praktisch unmöglich, da weder im Vorfeld eine Vernehmlassung stattfand noch die finanziellen Auswirkungen auf die Kantone geprüft wurden.
Wir bitten Sie, im Block 3 der Kommissionsmehrheit zu folgen.
Pantani Roberta · Mit-F · Nationalrat · Tessin · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Im Block 3 geht es um einige Veränderungen, die markante Folgen für dieses Gesetz haben können.
Der Bundesrat will zuerst den Titel des Gesetzes modifizieren: von "Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer" zu "Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration", das heisst "Ausländer- und Integrationsgesetz".
Unserer Meinung nach braucht man diese Veränderung gar nicht. Dieses Gesetz ist ein Gesetz, das die Voraussetzungen für einen Aufenthalt in der Schweiz regelt. Integration muss eine dieser Voraussetzungen sein, aber Integration ist nicht ein Begriff, der in das Gesetz eingefügt werden sollte. Mit dieser Vorlage hat man es geschafft, den Begriff der Integration in ein Bundesgesetz einzufügen. Die Integration ist keine Aufgabe des Staates. Sie ist eher eine Aufgabe, eine Pflicht der Ausländer, die in unserem Land leben und wohnen - nicht das Gegenteil.
Das Gleiche gilt für die Bestimmung in Artikel 58 des AuG. In diesem Fall schlagen wir vor, die Minderheit Rutz Gregor zu unterstützen, weil es keine staatliche Aufgabe ist, diese Aktivitäten zu entfalten. Der Bund finanziert die Kantone, um Integrationsprogramme sowie andere Aktivitäten zur Integration zu organisieren. Das führt aber zu paradoxen Situationen: Man bekommt das Geld, aber nur, wenn Kurse oder spezifische Veranstaltungen organisiert werden. Am Ende des Jahres beeilen sich Kantone und Gemeinden, um etwas zu erfinden, andernfalls verlieren sie die Beiträge. Wir sind gegen diese Verschwendung öffentlicher Gelder. Integrationspolitik kann auch mit anderen Mitteln realisiert werden und nicht nur durch eine reine Giesskannenpolitik.
In diesem Sinne ist auch unsere Position gegen den Antrag der Minderheit Romano zu Artikel 58c AuG. Dieser Artikel muss gestrichen werden. Man versteht gar nicht, warum der Arbeitgeber zur Integration seiner Arbeitnehmer beitragen sollte. Für den Arbeitgeber wird eine Pflicht eingeführt, die keinen Sinn hat. Der Arbeitgeber hat schon ein Interesse, gute und integrierte Arbeitnehmer zu haben, aber er muss sie nicht über die verschiedenen Förderungsangebote informieren und kann sie bei der Teilnahme an diesen Angeboten nicht unterstützen. Stellen Sie sich vor, von welchem Zeit- und Geldverlust wir hier sprechen! Der Arbeitgeber ist nicht ein Sozialarbeiter.
Zuletzt müssen wir zum Antrag der Minderheit Moret über die Einführung einer Übergangsbestimmung im Bundesgesetz über die Gleichstellung von Mann und Frau Stellung nehmen. Obwohl ich immer für eine Gleichstellung von Frau und Mann bin und das anhand vieler Abstimmungen belegen kann, muss ich sagen, dass diese Bestimmung ganz unnötig und überflüssig ist. Die finanziellen Folgen, welche diese Bestimmung haben kann, werden gar nicht beachtet. Der Bund sollte spezifische Programme fördern, die Frauen im Berufsleben informieren und Frauen und Männer im Falle eines reduzierten Beschäftigungsgrads oder bei einem Unterbruch ihrer Erwerbstätigkeit unterstützen. Kurz: Der Bund sollte sich wieder wie eine gute Mutter um seine armen Kinder kümmern, sie finanzieren und am Ende jedes Jahres noch einen Bericht schreiben, in dem er die Qualität dieser Kurse und Programme evaluiert. Selbstverständlich wäre das alles gut. Es stört uns aber und ist für uns unverständlich, dass dieser Antrag von einem Mitglied einer Partei kommt, die sich immer für einen Abbau der Bürokratie und für eine liberale Gesellschaft einsetzt.
Aus diesen Gründen bitten wir Sie, den Antrag der Minderheit Rutz Gregor zu unterstützen und die Anträge der Minderheit Romano und der Minderheit Moret abzulehnen.
Flach Beat · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion
Für die Grünliberalen gehört zu einer erfolgreichen Integration von ausländischen Mitmenschen das Zusammenwirken der ganzen Gesellschaft. Integration muss individuell nach dem Motto "fordern und fördern" erfolgen. Die Grünliberalen erwarten dabei von jeder Person eigenverantwortliches Handeln und dass sie sich im Rahmen ihrer Ressourcen für ihre Integration in die Gesellschaft einsetzt. Der Staat darf und soll von Migrierenden auch Bemühungen zur Integration einfordern. Wir als Gesellschaft leisten unseren Anteil, um gute Voraussetzungen zum Gelingen der Integration zu schaffen. Das entspricht eigentlich unserer schweizerischen Kultur.
Darum ist es auch richtig, dass wir nicht nur über das Ausländerrecht sprechen, sondern auch über Integrationsrecht und Integrationspflicht im Rahmen eines Integrationsgesetzes. Ich bitte Sie daher, im Block 3 beim Entwurf des Bundesrates respektive beim Beschluss des Ständerates zu bleiben. Es geht dabei auch nicht, wie Kollege Rutz gesagt hat, um irgendeine Art Reisebüroanleitung oder etwas Ähnliches, sondern es ist einfach eine adäquate Antwort darauf, dass wir in einer heterogenen Welt leben und dass die Schweiz ein Teil des global vernetzten Lebensraums auf diesem Planeten ist.
Diese Anstrengungen und Förderungen des Staates sind nicht gratis zu haben, genauso wenig wie andere Investitionen in die Zukunft gratis zu haben sind. Darum ist es auch sinnvoll, dass in Artikel 58 die Gewährung von finanziellen Beiträgen an die Kantone geregelt wird. Ich bitte Sie, hier der Mehrheit zu folgen und den Minderheitsantrag Rutz Gregor abzulehnen, weil nicht nur Finanzierungsbedarf, sondern auch Regelungsbedarf im Gesetz besteht.
In Artikel 58c wurde im Entwurf des Bundesrates, dem der Ständerat gefolgt ist, festgelegt, dass die Arbeitgeber zur Integration ihrer Angestellten beitragen. Das ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit, das wurde von freisinniger Seite auch schon ausgeführt. Leider will die Mehrheit aber diese Massnahme nicht unterstützen und ins Gesetz hineinschreiben. Warum das so ist, ist mir eigentlich nicht verständlich. Ich bitte Sie, hier der Minderheit Romano zu folgen und diese Verpflichtung wieder aufzunehmen. Die Mehrheit will hier keine Verpflichtung festhalten, obwohl es teilweise gerade Arbeitgeber sind, die ausländische Angestellte, insbesondere dringend benötigte Fachkräfte, suchen und einstellen. Damit haben die Arbeitgeber ein grosses Interesse an gut integrierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Es wird ja auch nicht viel gefordert, aber deutlich festgehalten, dass sie auch eine Mitverantwortung für ihre Angestellten tragen. Kein Patron von echtem Schrot und Korn würde das abstreiten; er würde sich aber darüber ärgern, wenn, obschon er seine unternehmerische Verantwortung wahrnimmt, der Konkurrent es unterlassen würde, diese Verantwortung wahrzunehmen.
Bitte stimmen Sie hier dem Antrag der Kommissionsminderheit zu. Auch die Arbeitgeber haben signalisiert, dass sie das für eine gute Lösung halten.
Zum Antrag der Minderheit Moret: Ich bitte Sie namens der GLP-Fraktion, diesen Minderheitsantrag zu unterstützen. Eingedenk dessen, dass das im Entwurf vielleicht etwas stolpernd daherkommt, muss man sagen, dass es ein wichtiges Anliegen ist. Es ist ein unbedingt zu verfolgender Ansatz, im Bereich der Gleichstellung ebenfalls Massnahmen zu treffen. Ich bitte denn auch den Ständerat, das noch einmal genau anzuschauen. Allenfalls liesse sich dieses Anliegen auch dadurch erfüllen, dass man es aus der Vorlage herauslöst und ein separates Projekt daraus macht.
Glättli Balthasar · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion
Mit sehr ernsthaft vorgetragener Ironie hat Gregor Rutz vorhin uns allen gesagt, jetzt gehe es wirklich ums Eingemachte, und er hat dann sein Plädoyer gegen die Änderung des Titels in flammenden Worten vorgetragen. Nun, Sie wissen es aus dem Eingang der Debatte: Mit diesem ganzen Integrationsdiskurs habe ich, wie auch viele andere Grüne, durchaus meine Mühe. Aber Sie haben ja ganz am Anfang der Debatte einen entsprechenden Minderheitsantrag von mir abgelehnt und gesagt: Nein, wir wollen diese Integrationslogik in diesem Gesetz verankern. Wir haben Massnahmen diskutiert und beschlossen, wir haben entsprechende Sanktionen diskutiert und beschlossen, wir haben Definitionen diskutiert und beschlossen. Leider ist Herr Gregor Rutz gerade an etwas viel Wichtigerem als der Parlamentsdebatte, aber ich sage es halt all jenen, die da sind: "Il faut appeler un chat un chat", also man muss am Schluss das Ding beim Namen nennen. Unabhängig davon, ob man jetzt dafür oder dagegen ist, dass dieses "Integrationszeugs" in diesem Gesetz ist - es ist jetzt drin! Es wäre also absurd, wenn man es nicht auch so nennen würde. Deshalb lehnen wir den Antrag der Minderheit Rutz Gregor zum Titel ab.
Zu den finanziellen Beiträgen des Bundes: Ja, das ist natürlich jetzt die ganze Kahlschlagmaschinerie. Wenn dieser Minderheitsantrag durchkommt, bleibt nichts mehr von finanziellen Beiträgen. Es ist klar, dass wir hier dagegen sind, und zwar deshalb, weil wir der Meinung sind, dass das Bild, das Herr Gregor Rutz aus seiner Parlamentstätigkeit in Zürich gezeichnet hat, doch eine gewisse sarkastische Zuspitzung oder ein sehr farbenfrohes Ausmalen war. Ich kenne unzählige Projekte, die ich selbst sinnvoll finde. Ich finde - das muss ich Ihnen ganz offen sagen - vor allem solche Projekte sinnvoll, die einfach zur besseren Kommunikation führen, bei denen man Regeln erklärt in der Sprache, die man versteht. Das ist zum Beispiel Integration "one-o-one". Wenn man sagt, die Waschküchenordnung ist das grösste Problem im Zusammenleben im Alltag, dann macht es vielleicht Sinn, einmal eine Musterwaschküchenordnung in eine andere Sprache als Deutsch zu übersetzen und auch dafür zu sorgen, dass diese verbreitet wird. Dem würde ich dann weder kritisch von links "Integrationsterror" noch irgendwie kritisch von SVP-Seite "häschelibäscheli" sagen, sondern es ist einfach ein ganz konkreter Beitrag dazu, dass sich Menschen mit verschiedenen Hintergründen dort, wo sie zusammentreffen, konfliktfreier begegnen können. Das sind Projekte, die ich sinnvoll finde.
Ich möchte aber auch an die Verwaltung appellieren. Man hat das ja jetzt umgestellt und hat die Kommission für Migrationsfragen quasi weggenommen. Jetzt spricht man nur noch von Geld und von den Kantonen. Mein Wunsch wäre einfach, dass man nicht nur von Geld und von den Kantonen spricht, sondern irgendwie auch noch von den Betroffenen und dass die Betroffenen irgendwo auch noch etwas zu sagen haben bei dem, was bei der Integration passiert, denn Integration bleibt ein gegenseitiger Prozess. Das ist er nicht, wenn man einfach nur Geld an die Kantone verteilt. Es ist gut, wenn es von den Kantonen gemacht wird. Aber wirken Sie dort einfach darauf hin, dass es Projekte sind, die partizipativ mit den Betroffenen, mit den Communities gemacht werden. Das ist das Erfolgsrezept Nummer eins, die Leute in die Verantwortung einzubinden. Das gilt nicht nur für Menschen ohne Schweizer Pass, das gilt auch für Menschen mit Schweizer Pass.
Zum Schluss noch zu den Arbeitgebern: Es wurde gesagt, die Arbeitgeber selbst möchten eigentlich diese Verantwortung wahrnehmen. Also bitte: Geben wir ihnen doch diese Verantwortung!
Und ganz, ganz zum Schluss: Wir als Grüne unterstützen die Minderheit Moret. So, wie es Beat Flach formuliert hat, entspricht es auch ziemlich unserer Meinung. Es ist noch etwas holprig formuliert, aber da kann manchmal ein Zweikammersystem helfen, das von der Formulierung her noch gut hinzukriegen; von der Sache her ist es unterstützungswürdig.
Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern
Eine Minderheit Rutz Gregor möchte den Titel dieser Vorlage ändern. Ich denke nicht, dass wir mit Titelgebung Politik machen. Umgekehrt muss man sagen - das wurde bereits von Frau Nationalrätin Humbel erwähnt, und ich habe es Ihnen heute früh gesagt -, dass der Anlass oder einer der Anlässe für diese Revision eine Motion des ehemaligen FDP-Ständerates Schiesser war, der explizit ein Integrationsrahmengesetz wollte. Das war ja eine Zeitlang in den Räten auch mehrheitsfähig. Dann hat man aber gesagt - das war auch die Meinung der Kantone -, dass man kein eigenes Gesetz möchte, dass man diese Integrationskriterien und das, was wir jetzt hier legiferiert haben, im Rahmen des Ausländergesetzes beraten möchte; deshalb diese Erweiterung des Titels. Ich glaube, das ist eine gute Sache, damit zeigt man nämlich, worum es in diesem Gesetz geht.
Ich glaube, es lohnt sich schon, den Antrag der Minderheit Rutz Gregor zu Artikel 58 noch einen Moment lang anzuschauen. Ich habe letzte Woche anlässlich eines meiner regelmässigen Treffen mit den Kantonen darauf aufmerksam gemacht, dass Sie heute im Nationalrat aufgrund eines Antrages darüber diskutieren werden, ob man den Kantonen die ganzen Integrationsbeiträge streichen soll. Das war gerade bei einer Diskussion, in der mir die Kantone dargelegt haben, dass die Integrationsbeiträge des Bundes nicht ausreichen, dass die Aufgaben für die Kantone grösser geworden seien, dass z. B. die Integration von unbegleiteten Minderjährigen für die Kantone aufwendig sei. Ich habe es ja heute Morgen auch gesagt: Die Integrationsarbeit wird wesentlich in den Kantonen, in den Städten und Gemeinden gemacht, und das kostet. Die Kantone haben mir also dargelegt, dass sie allenfalls beim Bund vorstellig werden und sagen würden, dass sie mehr Geld brauchen. Ich muss Ihnen sagen, sie konnten es gar nicht glauben, dass man auf die Idee kommen kann, den Kantonen, die diese enormen Anstrengungen erbringen, jetzt einfach das Geld zu streichen.
Nun diskutieren wir heute darüber, und Sie werden darüber entscheiden, aber ich muss Ihnen schon sagen, die ganze Vorlage, die ganze Integrationsarbeit ist, wie es erwähnt wurde, eine Verbundaufgabe; diese erfolgt in engster Zusammenarbeit und in engster Absprache mit den Kantonen und den Gemeinden, und der Bund legt nur die Rahmenbedingungen fest. Die eigentliche Arbeit in den Schulen, in den Kinderkrippen, bei der Frühförderung, das sind die kantonalen Integrationsprogramme. Das sind ganz grosse Anstrengungen, die von den Kantonen geleistet werden. Dass der Bund hier einen Beitrag leistet, das ist, glaube ich, das Minimum. Stellen Sie sich vor, wenn der Bund jetzt zu den Kantonen sagen würde: "Die Aufgaben bleiben bei euch, und wenn dann die Integration nicht funktioniert, dann müsst ihr das bezahlen." Das ist eigentlich unvorstellbar.
Bei Artikel 58c schlagen Ihnen der Bundesrat und der Ständerat gemeinsam mit der Minderheit Romano vor, dass die Arbeitgeber ihren Beitrag zur Integration der ausländischen Arbeitnehmenden leisten. Wir sprechen hier nicht von einer Verpflichtung, wir haben nichts Konkretes hineingeschrieben, aber wir haben gesagt, dass es ja häufig auch die Arbeitgeber sind, die froh und dankbar sind, dass sie auf ausländische Arbeitskräfte zurückgreifen können. Deshalb sollen sie auch einen Beitrag leisten.
Ich kann Ihnen versichern, dass wir über die Formulierung, wie sie hier im Gesetz steht, mit den Arbeitgebern und mit dem Arbeitgeberverband gesprochen haben. Wir haben keine Formulierung gewählt, die den Arbeitgebern zuwiderläuft, im Gegenteil, sie sagten: "Viele von uns machen das ja bereits, finden das auch sinnvoll, finden das auch selbstverständlich; es ist ein Beitrag an die Gesellschaft." Deshalb waren sie mit dieser Formulierung einverstanden. Ich bitte Sie, hier die Minderheit Romano zu unterstützen.
Ich komme noch zur Änderung des Gleichstellungsgesetzes. Hier ist in der Kommission neu ein Anliegen aufgenommen worden. Ich muss Ihnen sagen, dass ich für diesen Antrag Sympathien habe. Ich verstehe ihn auch sehr gut. Ich denke, es ist in der Tat so, dass wir zusätzlich einen Fokus haben müssen, wie man Frauen in das Berufsleben bringt und dass hier spezifische Bedürfnisse vorhanden sind. Ich habe Probleme mit diesem Antrag wegen des Wortlautes: "Der Bund sorgt dafür, dass die Kantone in ausreichendem Masse Finanzhilfen vorsehen ..." Ich muss Ihnen sagen, ich kann nicht einfach "sorgen" bei den Kantonen. Wenn die gesetzliche Grundlage und die Verfassungsgrundlage vorhanden sind, dann können wir die Kantone verpflichten. Aber wenn Sie sagen: "Der Bund sorgt dafür", dann kann ich sie motivieren, ich kann es ihnen ans Herz legen. Ob das schon genügend ist, um es zu legiferieren, davon bin ich noch nicht überzeugt.
Es wurde von Ihnen gesagt - dies wurde im Erstrat in der Kommission eingebracht -, dass das sicher etwas wäre, was mit den Kantonen nochmals intensiv diskutiert werden müsste, um ihnen das Anliegen aufzuzeigen, damit sie auch darauf reagieren könnten. Es ist ein Geschäft, das eigentlich auch nicht in meinem Departement ist, sondern im Departement des Innern. Wir können das gut auch vertreten und zusammen besprechen, ich möchte Ihnen einfach ein bisschen meine Vorbehalte vermitteln - nicht inhaltlicher Art, sondern vom Anliegen her. Aber ohne Vernehmlassung etwas ins Gesetz zu schreiben, was doch im Wesentlichen die Kantone betrifft, entspricht eigentlich nicht der Art, wie wir in der Schweiz legiferieren. Deshalb tendiere ich bei diesem Antrag eher zur Vorsicht. Vielleicht müsste man das einmal mit einer Motion oder mit einem anderen Vorstoss ins Gespräch bringen und die Diskussion führen. Es wäre dann sicher gut, wenn sich daraus etwas ergeben würde.
Kurz zusammengefasst: Ich bitte Sie, sämtliche Minderheitsanträge in diesem Block abzulehnen, mit Ausnahme des Minderheitsantrages Romano; diesen bitte ich Sie zusammen mit dem Ständerat und dem Bundesrat zu unterstützen.
Romano Marco · Mit-M · Nationalrat · Tessin · CVP-Fraktion
Schon beim Titel gibt es keine Einigkeit: Bundesrat, Ständerat und die Mehrheit der Kommission wollen "Integration" im Titel des Gesetzes explizit erwähnen. Die Minderheit will es streichen. Der Minderheitsantrag Rutz Gregor wurde mit 16 zu 9 Stimmen abgelehnt. Die Mehrheit der Kommission ist der Auffassung, dass diese Revision auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen der Integration fokussiert. Man regelt Rechte und Pflichten, setzt Kriterien fest und regelt die Verfahren. Der Titel ist klar und angemessen.
Bei Artikel 58 geht es um die finanziellen Beiträge des Bundes. Das Geld wird grundsätzlich an die Kantone im Rahmen kantonaler Integrationsprogramme ausgerichtet. Das System funktioniert, die Streichung des Artikels würde die finanzielle Beteiligung des Bundes total aussetzen. Der Bund hat letztes Jahr einen Beitrag in der Höhe von etwa 95 Millionen Franken geleistet; ohne diese Gelder würden Gemeinden und Kantone die Last alleine tragen. Die Streichung, also der Minderheitsantrag Rutz Gregor, wurde mit 16 zu 9 Stimmen abgelehnt.
Bei der Formulierung der Artikel 58a und 58b unterstützt die Mehrheit der Kommission die Fassung des Bundesrates. Es werden die Kriterien festgelegt und nicht deren Messung. Die Mehrheit der Kommission fügt hier einige Präzisierungen für Härtefälle ein.
Mit Artikel 58c wird der Beitrag der Arbeitgeber zur Integration festgelegt. Der Integrationsprozess entwickelt sich im täglichen Leben, also auch am Arbeitsplatz, wo man mehrere Stunden pro Tag verbringt. Es ist eine offene Formulierung, ohne reelle Verpflichtungen für die Arbeitgeber. Es ist eher eine aktive Unterstützung, um die Integration - zum Beispiel das Lernen der Sprache - wo möglich zu vereinfachen. Das Engagement wird auch vom Arbeitgeberverband unterstützt, und diese Formulierung wurde auch im Ständerat nicht bestritten; es ist bereits heute Praxis in der Arbeitswelt. Die Mehrheit der Kommission will es aber streichen. Das Stimmenverhältnis betrug 12 zu 8.
Bei der Änderung anderer Erlasse gibt es beim Gleichstellungsgesetz einen Antrag der Minderheit Moret. Dieser möchte, dass der Bund die Kantone im Bereich der Integration von Frauen ins Berufsleben stärker fordert. Die Formulierung ist nicht direkt mit der Vorlage verbunden und wurde von den betroffenen Akteuren, also dem Bund und den Kantonen, nicht geprüft. Es fand auch keine Vernehmlassung statt. Würde diese Anregung als Motion eingereicht, könnten die involvierten Departemente, die involvierten Akteure die finanziellen Folgen und die Auswirkungen auf die Kantone abklären. Das Ziel ist nicht bestritten, aber der Vorschlag wurde von der Kommission mit 12 zu 8 Stimmen abgelehnt.
Nantermod Philippe · Mit-M · Nationalrat · Wallis · FDP-Liberale Fraktion
La première question porte sur le titre de la loi. La proposition de la minorité Rutz Gregor vise à biffer la référence à l'intégration. La volonté du Conseil fédéral, soutenue par la commission, consiste à relever le fait que l'intégration est une composante de la politique fédérale envers les étrangers. En effet, il n'y a pas de politique viable à l'égard des étrangers s'il n'y a pas d'intégration à la clé, et c'est le sens de tout le travail que nous faisons aujourd'hui: nous prenons des mesures portant sur les cours de langue; nous prenons des mesures lorsque les étrangers sont intégrés; nous prenons aussi des mesures lorsque les étrangers ne sont pas intégrés - des mesures parfois sévères qui mènent jusqu'à l'expulsion. Il est anecdotique de parler du titre, certes, mais il est aussi symptomatique de vouloir biffer un élément essentiel de la loi sur laquelle nous allons nous prononcer tout à l'heure.
C'est pour cela que, par 16 voix contre 9 et aucune abstention, la commission vous invite à garder le titre tel qu'il est proposé dans le projet du Conseil fédéral.
A l'article 58 de la loi sur les étrangers - et bientôt "et l'intégration" -, il est question des contributions de la Confédération servant précisément à toutes les mesures d'intégration. Ces contributions ont porté leurs fruits jusqu'ici et, l'année dernière, comme l'a relevé Monsieur Romano, 95 millions de francs ont été versés aux cantons pour mener ces tâches à bien. Il s'agit ici de fédéralisme d'exécution, selon lequel la Confédération fixe des objectifs, et même parfois des mesures, qui doivent être entreprises puis exécutées par les cantons. Nous ne pouvons procéder de la sorte que si la Confédération paie car, à défaut, ce seront les cantons et les communes qui devront payer.
Dans le détail, ces 95 millions de francs ont été attribués de la manière suivante: 60 millions de francs pour les cas relevant de l'asile et 35 millions de francs pour le domaine des étrangers en général. Il est d'ailleurs assez logique que les efforts d'intégration des cas "asile" coûtent plus chers que ceux des cas "étrangers", étant donné que les personnes relevant de l'asile ont des origines qui rendent leur intégration parfois un peu plus complexe.
Par 16 voix contre 9 et aucune abstention, la commission a soutenu le maintien de cet article.
Il n'en a pas été de même pour l'article 58c, qui concerne la participation de l'employeur à l'intégration. A cet article, la commission a décidé, par 12 voix contre 8, de biffer la disposition figurant dans le projet du Conseil fédéral, qui visait à ce que l'employeur contribue à l'intégration des étrangers. Pour la commission, il paraissait totalement inadéquat de prévoir, dans une loi fédérale de droit public, de nouvelles obligations pour les employeurs concernant l'intégration des étrangers.
Tout d'abord, en ce qui concerne les grandes entreprises, de telles mesures existent déjà. Il y a des services de ressources humaines qui s'occupent des relations avec le personnel étranger. On pense, par exemple, aux multinationales qui font venir des étrangers issus de pays hors de l'Union européenne et qui peuvent parfois avoir des problèmes d'intégration. Ces sociétés, comme Philip Morris situé dans l'Arc lémanique, ont déjà des services qui s'occupent d'accueillir les étrangers et de leur offrir l'intégration la meilleure possible. Il nous paraît donc inutile d'intégrer dans la loi quelque chose qui existe déjà.
En revanche, en ce qui concerne les petites et moyennes entreprises, si on ne leur impose pas par voie légale un nouveau rôle dans l'intégration des étrangers, c'est parce que ce n'est souvent pas possible. Or, imposer ce qui n'est pas possible aux chefs d'entreprise, c'est leur mettre des bâtons dans les roues dans leur travail quotidien. Je crois - et la commission aussi - que l'administration fédérale en fait déjà assez en la matière, surtout en ce qui concerne les PME.
Ce sont les raisons pour lesquelles la commission propose, par 12 voix contre 8, de biffer l'article 58c.
Enfin, en ce qui concerne la proposition de la minorité au chiffre 7, loi fédérale sur l'égalité entre femmes et hommes, défendue par Madame Moret, cette dernière a relevé que le Département fédéral de l'intérieur avait modifié l'ordre des priorités et avait décidé que, désormais, les projets en matière d'égalité devaient être soutenus. Les cantons sont appelés à soutenir les offices de consultation qui aident à l'intégration des femmes. Et, lorsque l'on parle de l'intégration des femmes sur le marché du travail, on parle très souvent d'étrangères.
La commission a relevé la pertinence du problème soulevé par la proposition de la minorité Moret et elle a admis qu'il y avait un besoin d'intervenir en la matière, tout en relevant toutefois qu'il y avait un manque de clarté dans la proposition telle qu'elle est formulée et qu'il n'était pas évident de comprendre exactement comment l'appliquer. Par ailleurs, elle a estimé que cela relevait d'un autre thème et d'une question qui n'était pas directement en lien avec le projet de loi qui nous est soumis.
Par 12 voix contre 8 et 2 abstentions, la commission a rejeté la proposition de la minorité Moret.
Abstimmung
Ziff. I Einleitung, Ersatz eines Ausdrucks
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Ch. I introduction, remplacement d'une expression
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Ziff. I Titel
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit
(Rutz Gregor, Buffat, Burgherr, Glarner, Nidegger, Pantani, Reimann Lukas, Steinemann)
Unverändert
Ch. I titre
Proposition de la majorité
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité
(Rutz Gregor, Buffat, Burgherr, Glarner, Nidegger, Pantani, Reimann Lukas, Steinemann)
Inchangé
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 122 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 67 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Markwalder Christa · P-F · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion
Gliederungstitel vor Art. 53, Art. 53
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Titre précédant l'art. 53, art. 53
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 53a
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
(die Änderung betrifft nur den französischen Text)
Proposition de la commission
Al. 1
Après avoir entendu les cantons et les associations de communes, le Conseil fédéral détermine ...
Al. 2
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 54, 55, 55a
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Art. 56
Antrag der Kommission
Abs. 1
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Abs. 2
Das SEM koordiniert ... Die Bundesstellen ziehen das SEM bei Aktivitäten ...
Abs. 3
Das SEM stellt ...
Abs. 4
... Sie bezeichnen für das SEM eine Ansprechstelle ...
Abs. 5
Das SEM überprüft ...
Art. 56
Proposition de la commission
Al. 1
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Al. 2
Le SEM coordonne ... associent le SEM aux activités ...
Al. 3
Le SEM assure ...
Al. 4
... des contacts avec le SEM pour les questions ...
Al. 5
Le SEM examine ...
Angenommen - Adopté
Art. 57
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 58
Antrag der Mehrheit
Abs. 1-4
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Abs. 5
Der Bundesrat bezeichnet in Absprache mit den Kantonen die Förderungsbereiche ...
Antrag der Minderheit
(Rutz Gregor, Buffat, Burgherr, Glarner, Pantani, Reimann Lukas, Steinemann)
Aufheben
Art. 58
Proposition de la majorité
Al. 1-4
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Al. 5
Le Conseil fédéral définit, d'entente avec les cantons concernés, les domaines ...
Proposition de la minorité
(Rutz Gregor, Buffat, Burgherr, Glarner, Pantani, Reimann Lukas, Steinemann)
Abroger
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 116 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 75 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Abstimmung
Gliederungstitel vor Art. 58c, Art. 58c
Antrag der Mehrheit
Streichen
Antrag der Minderheit
(Romano, Amarelle, Campell, Masshardt, Moser, Wermuth)
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Titre précédant l'art. 58c, art. 58c
Proposition de la majorité
Biffer
Proposition de la minorité
(Romano, Amarelle, Campell, Masshardt, Moser, Wermuth)
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 106 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 84 Stimmen
(1 Enthaltung)
Markwalder Christa · P-F · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion
Art. 96 Abs. 1
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 96 al. 1
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 97 Abs. 3
Antrag der Mehrheit
Einleitung
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
(die Änderung betrifft nur den französischen Text)
Bst. dbis, dter
Zustimmung zum neuen Antrag des Bundesrates
Bst. dquater
dquater. Disziplinarmassnahmen von Schulbehörden;
Bst. dquinquies
dquinquies. Massnahmen von Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden.
Bst. e
Zustimmung zum neuen Antrag des Bundesrates
Antrag der Minderheit
(Glättli, Amarelle, Barrile, Masshardt, Piller Carrard, Wermuth)
Bst. dter
Streichen
Art. 97 al. 3
Proposition de la majorité
Introduction, let. dbis, dter
Adhérer à la nouvelle proposition du Conseil fédéral
Let. dquater
dquater. application de mesures disciplinaires requises par les autorités scolaires;
Let. dquinquies
dquinquies. application de mesures prises par les autorités de protection de l'enfance et de l'adulte.
Let. e
Adhérer à la nouvelle proposition du Conseil fédéral
Proposition de la minorité
(Glättli, Amarelle, Barrile, Masshardt, Piller Carrard, Wermuth)
Let. dter
Biffer
Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit
Adopté selon la proposition de la majorité
Art. 100b
Antrag der Kommission
Abs. 1-3, 5
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Abs. 4
... Bedeutung beim SEM finanzielle Beiträge zu beantragen.
Art. 100b
Proposition de la commission
Al. 1-3, 5
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Al. 4
... financières au SEM en vue ...
Angenommen - Adopté
Art. 120 Abs. 1 Bst. f, g
Antrag der Kommission
Zustimmung zum neuen Antrag des Bundesrates
Art. 120 al. 1 let. f, g
Proposition de la commission
Adhérer à la nouvelle proposition du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Ziff. II-IV
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Ch. II-IV
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Änderung bisherigen Rechts
Modification du droit en vigueur
Ziff. 1-4
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Ch. 1-4
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Ziff. 5, 6
Antrag der Kommission
Zustimmung zum neuen Antrag des Bundesrates
Ch. 5, 6
Proposition de la commission
Adhérer à la nouvelle proposition du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Ziff. 7
Antrag der Minderheit
(Moret, Barrile, Glättli, Masshardt, Moser, Nantermod, Piller Carrard, Wermuth)
Titel
7. Bundesgesetz vom 24. März 1995 über die Gleichstellung von Frau und Mann
Art. 17a Titel
Übergangsbestimmung zum Beratungsdienst
Art. 17a Abs. 1
Der Bund sorgt dafür, dass die Kantone in ausreichendem Masse Finanzhilfen vorsehen für spezifische Programme der RAV oder für private Organisationen, welche:
a. Frauen im Berufsleben informieren und beraten;
b. Frauen und Männer unterstützen, die ihre Erwerbstätigkeit unterbrochen haben oder ihren Beschäftigungsgrad reduzieren mussten, um familiären Pflichten nachzukommen.
Art. 17a Abs. 2
Der Bund publiziert regelmässig einen Bericht über die Situation in den Kantonen sowie die Evaluation der Qualität dieser Programme durch die Kantone.
Ch. 7
Proposition de la minorité
(Moret, Barrile, Glättli, Masshardt, Moser, Nantermod, Piller Carrard, Wermuth)
Titre
7. Loi fédérale du 24 mars 1995 sur l'égalité entre femmes et hommes
Art. 17a titre
Disposition transitoire sur le service de consultation
Art. 17a al. 1
La Confédération veille à ce que les cantons allouent suffisamment d'aides financières à des programmes spécifiques des ORP ou à des organisations privées:
a. qui informent et conseillent les femmes dans la vie professionnelle;
b. qui assistent les femmes et les hommes ayant interrompu leur activité lucrative ou ont été contraints de diminuer leurs temps de travail pour se consacrer à des tâches familiales.
Art. 17a al. 2
La Confédération publie régulièrement un rapport présentant la situation dans les cantons et l'évaluation par les cantons de la qualité de ces programmes.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit ... 75 Stimmen
Dagegen ... 115 Stimmen
(1 Enthaltung)
Markwalder Christa · P-F · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion
Block 4 - Bloc 4
Gesamtabstimmung
Vote sur l'ensemble
Antrag der Mehrheit
Ablehnung des Entwurfes
Antrag der Minderheit
(Jauslin, Campell, Fluri, Humbel, Moret, Moser, Nantermod, Romano, Streiff)
Annahme des Entwurfes
Proposition de la majorité
Rejeter le projet
Proposition de la minorité
(Jauslin, Campell, Fluri, Humbel, Moret, Moser, Nantermod, Romano, Streiff)
Adopter le projet
Präsidentin (Markwalder Christa, Präsidentin): Für die Gesamtabstimmung besteht folgende Situation: Die Mehrheit der Kommission beantragt die Ablehnung des Entwurfes in der Gesamtabstimmung, eine Minderheit Jauslin beantragt die Annahme. Darüber führen wir jetzt eine separate Debatte.
Jauslin Matthias Samuel · Mit-M · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion
Ich spreche hier beim Block 4 als Vertreter der Minderheit und beantrage Ihnen, die Vorlage anzunehmen. Es wäre natürlich schön, am Schluss der Debatte diesem Minderheitsantrag zu einer Mehrheit verhelfen zu können.
Die Kommissionsminderheit ist überzeugt, dass die dringenden Anpassungen im Ausländergesetz betreffend Integration genügen und praxisbezogen sind. Eine erfolgreiche Integration soll durch positive Anreize begünstigt werden. Eine ordentliche Niederlassungsbewilligung erhält nur, wer sich in der Schweiz integriert. Bei ungünstigem Integrationsverlauf sollen die zuständigen Behörden gezielt Integrationsvereinbarungen abschliessen. Damit die Behörden diesen Auftrag wahrnehmen können, wurden im Ausländergesetz die Pflichten weiter ausgebaut. Die massgeblichen Integrationskriterien sind vereinheitlicht und aufeinander abgestimmt. Zudem werden mit dieser Vorlage die Anliegen von vier parlamentarischen Initiativen umgesetzt, soweit ihnen nicht bereits früher im Rahmen der Integrationsvorlage oder in einer anderen Gesetzesvorlage Rechnung getragen worden ist. Auf die Umsetzung einer fünften parlamentarischen Initiative wird aufgrund des Vernehmlassungsresultats verzichtet.
Es handelt sich bei dieser Vorlage nicht um die Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative. Daher sind aus unserer Sicht bei diesem Geschäft sämtliche Regelungen bezüglich Kontingentierungen und Höchstzahlen nicht relevant. Die Verschärfungen im Ausländerrecht sind aber im Hinblick auf die Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative zu würdigen.
Durch die Abschaffung der Sonderabgabe, die Abschaffung der Bewilligungspflicht und den Ersatz durch eine Meldepflicht wird ein wesentlicher Beitrag zur Erwerbstätigkeit von Personen aus dem Asylwesen geleistet. Dies entspricht auch einem Wunsch der Wirtschaft. Damit wird ebenfalls das inländische Arbeitskräftepotenzial gefördert. Die Vorgabe einer funktionierenden Integration wird mit dieser Änderung des Ausländergesetzes klar definiert und aus unserer Sicht wesentlich verbessert.
Wir als Minderheit erachten es nicht als zielführend, diese Vorlage nun nach rund drei Jahren Behandlungs- und Beratungszeit abzuschiessen. Es wäre auch nicht klug, wenn sich jetzt eine unheilige Allianz zwischen links und rechts bilden würde, so, wie es sich in der Kommission abgezeichnet hat. Aus unserer Sicht als Minderheit wäre das der falsche Weg. Denn auch hier gilt für uns: Wir müssen Probleme lösen und nicht bewirtschaften. Tatsache ist, dass das geltende Recht weiter Bestand hat, wenn wir die Vorlage ablehnen. Alle ernsthaften Bemühungen, beim Thema Integration einen bedeutenden Schritt weiterzukommen, würden zunichte gemacht und sich in Luft auflösen. Auch die finanzielle Entlastung im Sozialhilfebereich würde ausbleiben.
Die Minderheit appelliert an Ihre Vernunft. Wir empfehlen Ihnen dringend, diesen Entwurf anzunehmen, und bekennen uns damit zu einer praxistauglichen Integrationspolitik hier bei uns in der Schweiz.
Amstutz Adrian · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Herr Kollege Jauslin, Sie sprechen da mehrmals von der unheiligen Allianz. Können Sie den Leuten im Saal und auf der Tribüne einmal erklären, wer dann die heilige Allianz in diesem Saal ist?
Jauslin Matthias Samuel · Mit-M · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion
Herr Amstutz, das kann ich tatsächlich so nicht erklären. Für uns ist aber die unheilige Allianz im allgemeinen Sprachgebrauch die zwischen ganz links und ganz rechts.
Glarner Andreas · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Das richtige Rezept wäre hier das, was die SVP seit Jahren propagiert, nämlich die Zuwanderung zu bremsen und wieder eigenständig zu steuern. Wir kommen dazu ja nächste Woche. Die Integration ist doch keine Staatsaufgabe. Ich habe heute wiederholt gesagt, dass sie von den Zuwanderern eingefordert werden muss. Wer diese Integration verweigert, dem ist ein One-Way-Ticket nach Hause zu genehmigen. Dann haben wir wieder Ordnung. Wer die Sozialwerke missbraucht, den sollte dasselbe Schicksal ereilen.
Das, was Sie hier nun im Begriff sind zu beschliessen, diese Ausdehnung und Aufstockung nach dem Giesskannenprinzip, treibt doch wieder nur den Auf- und Ausbau der staatlichen Integrationsindustrie voran. Das ist unnötig, zentralistisch und kontraproduktiv, daher muss es abgelehnt werden. Integration ist eine Frage der Menge. Sie haben die Menge weiss Gott ausgedehnt, sodass eben die Integration schon fast nicht mehr möglich ist.
Stellen Sie sich mal vor, wer sich alles an diesem Honigtopf, den Sie jetzt gerade öffnen, bedienen wird! Es werden sich Heerscharen von Sprachfirmen, Sozialtherapeuten, Integrationsbeauftragten, Sozialarbeitern aller Fakultäten, Gewerkschaftern und alles, was sonst noch in dieser Industrie kreucht und fleucht, aus diesem Honigtopf bedienen. Da kommt mir vor allem dann, wenn ich sehe, was Sie den Gemeinden und den Kantonen noch alles aufs Auge drücken wollen, nur Lukas 23,34 in den Sinn: "Denn sie wissen nicht, was sie tun!" Ich als Gemeindeammann einer kleinen Gemeinde weiss jetzt schon, dass dann mein Kanton hierzu wieder ein Ausführungsgesetz machen wird. Wir werden das, was Sie hier in Unwissenheit beschliessen, wieder ausbaden und bezahlen müssen.
Stellen Sie sich vor, was hier alles auf uns zukommen wird, wenn Sie Formulierungen wie "günstigere Rahmenbedingungen fördern den Spracherwerb und andere Grundkompetenzen" im Gesetz lesen! Was sind denn "andere Grundkompetenzen"? Sie wissen es selbst nicht; aber die Sozialindustrie wird es Ihnen aufzeigen. Wir auf der Gemeindestufe werden das bezahlen müssen. Es wird langsam unbezahlbar.
Die SVP-Fraktion lehnt dieses Honigtopfgesetz ab.
Streiff-Feller Marianne · Mit-F · Nationalrat · Bern · CVP-Fraktion
Im Namen der CVP-Fraktion bitte ich Sie, diesem Gesetz zuzustimmen.
Die Integration von Ausländerinnen und Ausländern gehört zu den grossen gesellschaftlichen und politischen Projekten, von deren Gelingen oder Scheitern sehr viel abhängt. Integration ist nicht eine Frage der Menge, Herr Glarner! Integration ist die Art und Weise, wie wir mit unseren ausländischen Mitbewohnerinnen und Mitbewohnern umgehen, was wir von ihnen fordern und wie wir sie fördern.
Das nun abstimmungsreife Gesetz, dessen Zustandekommen uns über Jahre beschäftigt hat, hat in der Umsetzung Erfolgspotenzial. Die Kantone wünschen dieses Gesetz, und sie warten darauf. Zugegeben, das Seilziehen um die richtige Balance zwischen Fordern und Fördern war zäh und aufreibend, und es gibt Punkte in diesem Gesetz, die mir auch nicht gefallen. So ergeht es wohl den meisten hier im Saal. Weil aber hier ein allseits mitgetragener Kompromiss chancenlos ist, sollten wir trotz unerfüllten Forderungen diesem nun entstandenen Regelwerk zustimmen und es in der Anwendung auf seine Praxistauglichkeit testen.
Nachdem wir den krassen Kommissionsentscheid zum Familiennachzug korrigieren konnten, hoffe ich sehr, dass sich die Kolleginnen und Kollegen auf unserer linken Ratsseite einen Ruck geben können und den Entwurf auch unterstützen werden. Mit dieser Gesetzesgrundlage schaffen wir verbesserte Bedingungen zur Ausschöpfung des inländischen Arbeitskräftepotenzials.
Mit der Ablehnung der Durchsetzungs-Initiative hat sich das Schweizervolk für die Integration und gegen die Ausgrenzung entschieden, und mit diesem Gesetz zeigen wir, dass das Parlament dieses Signal und den damit verbundenen Auftrag verstanden hat.
Ich bitte Sie, die Vorlage wirklich anzunehmen.
Barrile Angelo · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion
Jetzt haben wir heute den ganzen Morgen lang hin und her diskutiert; Integration wurde zwar immer wieder mit Assimilation verwechselt, und doch glaube ich, dass wir jetzt an einem guten Punkt sind. Frau Streiff hat es gesagt: Wir haben jetzt einen Kompromiss.
Es gibt ein paar wichtige Punkte, die auch für mich schwierig sind, beispielsweise im Block 1: Dass die Niederlassungsbewilligung C auch nach 15 Jahren theoretisch verloren werden kann, das empfinde ich doch eher als harten Schlag. Es ist kein harmloser Entscheid. Da hoffe ich, dass der Ständerat noch korrigierend eingreifen wird. Dass der Beitrag der Arbeitgeber auch gestrichen wurde, obwohl diese selber ursprünglich sogar bereit gewesen wären, hier einen Beitrag zu leisten, ist doch etwas sehr skurril.
Die Senkung der bürokratischen Hürden für eine bessere Ausschöpfung des inländischen Arbeitskräftepotenzials ist ein wichtiger Schritt, und es freut mich sehr, dass das - wir haben es gehört - durchgekommen ist.
Last, but not least: Wir hatten gesagt, dass es ein No-go gibt, eine rote Linie, die in der Kommission überschritten wurde. Das wurde heute korrigiert, indem die bereits schon restriktiven Anforderungen für den Familiennachzug so bleiben, wie sie sind, und er nicht ganz gestrichen wurde. Aus diesem Grund wird die SP-Fraktion, die sich noch in der Kommission mehrheitlich der Stimme enthalten hatte, jetzt anders entscheiden und dem Gesetz zustimmen.
Wir appellieren aber an den Ständerat: Das ist nicht ein Freipass. Wir haben heute ein paar rote Linien gezogen, die wirklich nicht überschritten werden dürfen.
Im Übrigen werden wir nun dem Minderheitsantrag zur Mehrheit verhelfen.
Glättli Balthasar · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion
Eigentlich liegt uns hier etwas sehr Schweizerisches vor: Es ist ein Birchermüesli oder ein Restengericht. Denn ursprünglich stand ja ein ganzes Konzept des Bundesrates zur Debatte, von der Ausländer- bis hin zur Einbürgerungspolitik. Diese Logik ist jetzt nicht mehr da. Das hat ja auch die Bundesrätin in einem ihrer Voten erwähnt. Das heisst, wir befinden uns jetzt einfach in der Situation, dass wir nicht mehr über ein Konzept abstimmen, sondern die einzelnen Elemente gegeneinander abwägen müssen.
Ich wage es fast nicht zu sagen, aber es ist wirklich eine positive Auswirkung der Abstimmung vom 9. Februar 2014, dass mit der Zusatzbotschaft in der Folge dieser Abstimmung unter dem Stichwort "Ausschöpfung des inländischen Arbeitskräftepotenzials" Forderungen aufgenommen worden sind und jetzt eine Mehrheit gefunden haben, die bisher nur von den Linken, und dies seit Jahren, vertreten wurden: Abschaffung der Sonderabgabe auf Erwerbseinkommen, einfacherer Zugang zur Arbeit auch für vorläufig Aufgenommene. Aus meiner Sicht ist damit viel erreicht. Denn ich glaube immer noch, dass am Schluss die Begegnung im Alltag - Begegnung im Alltag ist eben oft Begegnung am Arbeitsplatz - ganz konkret das beste Mittel dafür ist, dass bei Menschen unterschiedlicher Herkunft ein Verständnis für eine gemeinsame Zukunft wächst. Das ist besser als jedes Programm. Von daher haben wir hier wirklich etwas erreicht.
Ich muss es nicht wiederholen, Kollege Barrile hat es gesagt: In diesem Gesetz hat es mehr als nur Wermutstropfen, es hat dicke Kröten. Als Grüner habe ich manchmal vielleicht sogar noch etwas mehr Mühe als Sozialdemokraten, Kröten zu schlucken. Wir Grünen können uns auch nicht dahinter verstecken, dass ein Teil der Kröten schon vom Bundesrat in die Vorlage aufgenommen wurde. Als Oppositionspartei haben wir die Freiheit, uns selbst zu entscheiden und zu sagen: Nein, diese Kröten sind wirklich zu gross.
Am Schluss haben wir jetzt ein Projekt vor uns, das man entweder so annehmen oder so ablehnen kann. Mit der Annahme müssten wir die Kröten schlucken. Mit der Ablehnung würden wir aber eben auch sehr wichtige positive Punkte ablehnen, für die wir jahrelang gekämpft haben.
Wir haben gesagt, dass es eine rote Linie gibt. Die rote Linie war die Streichung des Familiennachzugs für vorläufig Aufgenommene. Es hat im Vergleich zur Kommission hier ein Prozess stattgefunden, die Mehrheiten haben gewechselt. Daher stehen wir jetzt auch in der Pflicht, diesem Kompromiss, der im wahrsten Sinne ein Kompromiss ist, an dem alle Seiten nicht nur Freude haben können, jetzt auch zuzustimmen. Es werden sich vielleicht einige Leute von uns der Stimme enthalten, weil sie das Signal geben wollen, dass die äusserste Linie erreicht worden ist. Doch die Mehrheit unserer Fraktion wird zustimmen. Wir stehen zu unserem Wort, wenn andere ihre Meinung geändert haben.
Wir hoffen aber natürlich, dass bei der Umsetzung dieser Bestimmungen, in welchen oft Kann-Formulierungen zu finden sind und Spielraum gegeben ist, dieser Spielraum von der Verwaltung einerseits, aber anderseits natürlich vor allem auch von den Kantonen, die angesprochen sind, nicht nur im Sinne einer Schweizermacherei genutzt wird, die bereits vor dem Gesuch um den Schweizer Pass beginnt. Das wäre aus meiner Sicht ein falscher Schluss aus dieser Debatte.
Wir haben aber, glaube ich, die Chance, ein Gesetz zu verabschieden, das wichtige Probleme einer Lösung zuführt. Ich hoffe natürlich, dass es dann wirklich auch gelingt, zusammen mit der Asylgesetzrevision, welche auch eine Beschleunigung der Verfahren bringt, den Anteil jener Menschen, die als Flüchtlinge oder Schutzbedürftige hier sind und arbeiten können - was die meisten ja auch wollen -, mit der Zeit nachhaltig zu erhöhen.
Moret Isabelle · Mit-F · Nationalrat · Waadt · FDP-Liberale Fraktion
Le groupe libéral-radical réclame depuis plus de dix ans une loi sur l'intégration; il a même déposé un projet de loi entier sur ce sujet. Nous saluons donc le fait que, enfin, un projet soit soumis au Parlement.
Il faut bien voir que nous parlons de personnes qui sont en Suisse et qui ont le droit de rester en Suisse. Il est donc normal de leur permettre de s'intégrer, mais il est aussi normal qu'elles doivent s'intégrer. C'est le principe de la carotte et du bâton.
Dans le projet qui vous est soumis et que nous vous proposons d'accepter, il y a des obligations en matière d'intégration s'appliquant aux étrangers, et les étrangers qui ne s'intègrent pas seront même sanctionnés. Il est donc incompréhensible que le parti qui veut systématiquement adopter une position dure envers les étrangers ne veuille même pas obliger les étrangers à s'intégrer.
Je vous remercie de soutenir ce projet.
Fluri Kurt · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion
Ich möchte einen zusätzlichen Aspekt in die Diskussion um die Gesamtabstimmung einbringen, von dem bisher noch nicht die Rede war: Wir wollen ja möglichst viele aktive Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, die auch wählen und gewählt werden können - ich möchte hier das Thema des aktiven und passiven Stimm- und Wahlrechts erwähnen. Wir sind immer der Auffassung, dass das am Ende des Integrationsprozesses stehen soll. Das haben wir auch so verankert im neuen Bürgerrechtsgesetz, wo die Integration als materielle Voraussetzung ausführlich dargelegt und auch detailliert festgehalten ist, neben den formellen Voraussetzungen, Fristenlauf usw. Wir sind der Auffassung, dass wir mit diesem Ausländergesetz, Teil Integration, das Einbürgerungsrecht nun gewissermassen mit Inhalt füllen, und sind auch aus dieser Sicht überzeugt, dass es diese Vorlage braucht.
Im Weiteren sind die Städte, Gemeinden und Kantone sehr froh über dieses Gesetz. Inhaltlich erledigen sie schon viel Integrationsarbeit, und nun haben wir auch die gesetzlichen Grundlagen. Herr Glarner, wenn Sie nun den Kopf schütteln - Sie haben vorhin ja eine Bibelstelle zitiert -, kann ich nur sagen, dass Sie offenbar tatsächlich nicht wissen, wovon Sie sprechen. Sie haben auch nicht einen sehr hohen Ausländeranteil in Ihrer Gemeinde.
Summa summarum sind wir der Auffassung, dass wir mit diesem Gesetz einen wichtigen, positiven gesellschaftspolitischen Beitrag leisten, und bitten Sie deshalb, das Gesetz in der Gesamtabstimmung zu unterstützen.
Glarner Andreas · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Herr Kollege Fluri, woher nehmen Sie sich die Freiheit zu wissen, was die Gemeinden wollen? Ich kann Ihnen einfach aus Sicht einer Kleingemeinde sagen, dass es eben genau nicht so ist. Aber es ist verständlich, als Stadtpräsident fühlt man sich ein bisschen über allem.
Fluri Kurt · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion
Ja gut, wenn das als Frage gemeint war, kann ich Folgendes dazu sagen: Die Stadt Solothurn ist auch Mitglied des Gemeindeverbandes, nicht nur des Städteverbandes. Sie sind wahrscheinlich auch im Gemeindeverband. Nicht? Dann rate ich Ihnen, diesem beizutreten, weil der Gemeindeverband nämlich sehr nahe an den tatsächlichen Problemen politisiert.
Campell Duri · Mit-M · Nationalrat · Graubünden · Fraktion BD
Die BDP-Fraktion würde es begrüssen, wenn nun die Vorlage, die einen langen Weg hinter sich hat - in der Wintersession 2013 wurde im Ständerat zum ersten Mal darüber gesprochen -, angenommen würde. Eine Ablehnung kommt für die BDP-Fraktion nicht infrage. Wir würden jetzt ein strenges, aber menschliches Gesetz gutheissen. Wir sprechen hier von Menschen. Ein Sprichwort sagt: Wie man in den Wald ruft, tönt es zurück. Somit meine ich, dass wir mit dieser Vorlage ein Gesetz haben, das uns und auch unseren Kollegen im Ausland gut anstehen würde, weil es ein recht gutes, aber auch strenges Gesetz ist. Ich denke hier an den Familiennachzug, aber auch an alle Massnahmen zur Integration. Sie sollen streng umgesetzt werden.
Ich habe hier einen kleinen Wunsch an unsere Bundesrätin, aber auch an die Verwaltung: Beweisen Sie, dass Kollega Glarner nicht Recht hat, wenn er sagt, dass es lange Verordnungen gibt und zu viel Spielraum. In dieser Debatte haben wir gemerkt, dass wir bereit sind. Aber es soll umgesetzt werden, wie es geschrieben ist. Dann haben wir ein Gesetz, mit dem wir alle am Schluss einverstanden sind. Die Zeit wird es uns zeigen.
Es wäre ein Fehltritt auf der Zielgeraden, die Mehrheit zu unterstützen. Ich bitte Sie im Namen der BDP-Fraktion, die Minderheit zu unterstützen.
Stahl Jürg · 1VP-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Präsident (Stahl Jürg, erster Vizepräsident): Die grünliberale Fraktion unterstützt den Antrag der Minderheit Jauslin. Frau Bundesrätin Sommaruga verzichtet auf ein weiteres Votum.
Romano Marco · Mit-M · Nationalrat · Tessin · CVP-Fraktion
Wie bereits erwähnt, hat die Kommission am Ende der Detailberatung diese Vorlage mit 12 zu 9 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt. Den einen gehen die Gesetzesänderungen im restriktiven Sinne zu weit, den anderen sind sie noch zu schwach. Im Grundsatz wird aber eine Reihe von parlamentarischen Initiativen umgesetzt und werden viele Anliegen der Kantone gesetzlich statuiert. Die vereinfachte Integration von vorläufig Aufgenommenen in den Arbeitsmarkt ist eine konkrete Massnahme, um die Einwanderung in den kommenden Jahren einzudämmen.
Zuletzt hat die Kommission im Rahmen ihrer Beratungen dieses Gesetzentwurfes Kenntnis genommen von zwei Petitionen, die beide die Anforderungen an die Integration von Ausländern verstärken möchten. Es handelt sich um die Petition Fischer Eugen 16.2001, "Für eine Integrationspflicht", und die Petition Baier Peter 16.2011, "Zusätzliche Massnahmen zur Förderung der Integration von Flüchtlingen und Asylbewerbern". Das Anliegen dieser Petitionen wird durch den Gesetzentwurf weitgehend aufgenommen und erfüllt. Artikel 33 der Bundesverfassung verlangt, dass die Adressaten einer Petition - im vorliegenden Fall sind dies die eidgenössischen Räte - von dieser Kenntnis nehmen müssen. Diese Kenntnisnahme erfolgt jetzt aufgrund meiner Berichterstattung.
Nantermod Philippe · Mit-M · Nationalrat · Wallis · FDP-Liberale Fraktion
Nous arrivons aux termes des débats et, de manière un peu surprenante, après avoir débattu de tous ces sujets, de tous ces articles, la commission, par 11 voix contre 9 et 3 abstentions, a décidé de rejeter le projet de loi lors du vote sur l'ensemble.
Pour certains de vos représentants, il y a, dans ce projet, trop de mesures d'intégration et pas assez de mesures de restriction. Autrement dit, malgré tous les points que nous avons évoqués, la loi va trop loin dans l'intégration et, comme nous l'avons entendu, l'intégration n'est pas une tâche publique.
A contrario, pour d'autres, la nouvelle loi est trop restrictive, elle supprime trop de droits fondamentaux, dont - ligne rouge infranchissable - le droit au regroupement familial pour les bénéficiaires d'une admission provisoire. L'un dans l'autre, les arguments s'accumulant, les oppositions se manifestant de part et d'autre, par 11 voix contre 9 et 3 abstentions, la commission a donc rejeté le projet de loi. Puisque notre conseil était déjà entré en matière précédemment, il nous fallait aujourd'hui, malgré tout, procéder à toute la discussion par article.
La majorité de la commission vous invite donc à rejeter le projet de loi lors du vote sur l'ensemble, contrairement à ce que propose la minorité Jauslin. Mais chacun est libre, évidemment, de voter en son âme et conscience.
Abstimmung
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes ... 113 Stimmen
Dagegen ... 65 Stimmen
(5 Enthaltungen)
Markwalder Christa · P-F · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion
Präsidentin (Markwalder Christa, Präsidentin): Der Bundesrat beantragt in seiner Botschaft die Abschreibung von fünf Motionen. Die Kommission hat dazu nicht Stellung genommen, da sie den Entwurf in der Gesamtabstimmung abgelehnt hat. Über die Abschreibung der Vorstösse wird in einer späteren Debatte entschieden, wenn das Schicksal der Vorlage klar ist und die Kommission hierzu Antrag gestellt hat.