02.046

Agrarpolitik 2007

Christen Yves · P-M · Nationalrat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion

1. Bundesgesetz über die Landwirtschaft

1. Loi fédérale sur l'agriculture

Art. 38 Abs. 2

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Art. 38 al. 2

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Art. 39 Abs. 1

Antrag der Mehrheit

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Antrag der Minderheit

(Tschuppert, Bader Elvira, Bührer, Engelberger, Favre, Gysin Hans Rudolf, Kaufmann, Oehrli, Raggenbass, Schibli, Walter Hansjörg)

Gemäss geltendem Recht

Art. 39 al. 1

Proposition de la majorité

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Proposition de la minorité

(Tschuppert, Bader Elvira, Bührer, Engelberger, Favre, Gysin Hans Rudolf, Kaufmann, Oehrli, Raggenbass, Schibli, Walter Hansjörg)

Selon le droit en vigueur

Tschuppert Karl · Nationalrat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion

Ich möchte mit meinem Minderheitsantrag erreichen, dass wir das geltende Recht beibehalten. In der Kommission bin ich mit dem Stichentscheid des Präsidenten unterlegen. Es geht heute nicht um Sein oder Nichtsein dieser Zulage, sondern es geht darum, ob die Zulage im Gesetz verbindlich oder mit einer Kann-Formulierung aufgeführt ist.

Es geht mir bei meinem Antrag aber vor allem darum: Der Ständerat hat einen Zusatz eingefügt; er lautet: "Er kann eine Zulage nach Produktionsgebieten abstufen." Ich muss Ihnen sagen: Mit dieser Zulage, die heute noch knapp 4 Rappen beträgt, ist diese Massnahme nicht sinnvoll. Wir haben im System der Direktzahlungen und mit anderen Massnahmen bereits Abstufungen nach Produktionsgebieten. Noch eine Administration mehr in diesem System - ich glaube nicht, dass das richtig ist. Die Zielsetzung dieser Gesetzgebung muss ja nicht sein, das Ganze möglichst unkompliziert zu gestalten.

Mit den dezentral hergestellten und verarbeiteten Milchprodukten auf der Basis der silagefreien Fütterung leisten heute diese Landwirte einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung des Verfassungsauftrages der Landwirtschaft. Es wäre daher ein völlig falsches Signal, wenn wir jetzt diese Siloverzichtszulage noch aufteilen und verzerren würden. Deshalb bitte ich Sie, meinem Minderheitsantrag zuzustimmen.

Christen Yves · P-M · Nationalrat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion

Die SVP-Fraktion lässt mitteilen, dass sie den Antrag der Minderheit unterstützt.

Favre Charles · Nationalrat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion

Le but de cet article est de compenser le manque à gagner pour le lait produit sans ensilage et transformé en fromage. Le coût de cette mesure est d'une quarantaine de millions de francs. La formulation proposée par la minorité prévoit que la Confédération doit payer ce supplément.

Selon le Conseil fédéral et la majorité de la commission - une courte majorité, puisque c'est le président qui a tranché -, on peut passer à une formulation de type potestatif. C'est en effet une formulation qu'on retrouvera à plusieurs articles de cette loi. Bien souvent, "le Conseil fédéral doit" a été remplacé par "le Conseil fédéral peut". Cette formulation nous semble meilleure. Ceci laisse une marge de manoeuvre au Conseil fédéral pour décider de l'opportunité d'octroyer ou non ce supplément, notamment de l'opportunité en regard de l'évolution des discussions avec l'OMC et en regard également de la situation financière de l'Etat.

Comme ça a été dit tout à l'heure par M. Tschuppert, une minorité considère que ce supplément est une excellente incitation pour la production de fromage, car 20 pour cent seulement du fromage peut être fabriqué avec du lait produit avec ensilage.

La majorité de la commission n'a pas retenu l'idée du Conseil des Etats, à savoir d'échelonner ce supplément en fonction des régions de production: elle considère que c'est trop complexe et que ça peut provoquer une dépense disproportionnée.

Je vous propose d'en rester à la formulation du Conseil fédéral, à savoir une formulation de type potestatif, et de ne pas introduire un échelonnement de ce supplément en fonction des régions de production, ceci étant administrativement trop complexe.

Bader Elvira · Nationalrat · Solothurn · Christlichdemokratische Fraktion

Im Artikel 39 will der Bundesrat eine Kann-Formulierung bei der Zulage an die Produktion von silofreier Rohmilch. Der Minderheitsantrag Tschuppert will eine verbindliche Form. Wir unterstützen diesen Antrag aus folgenden Gründen:

1. In den Rand- und Berggebieten, wo die Milch praktisch nur zu Käse verarbeitet werden kann, spielt diese Zulage eine ganz zentrale Rolle.

2. Diese Bestimmung spielt eine wichtige Rolle bei der Stützung des Milchpreises im internationalen Konkurrenzkampf.

3. Wenn wir dieses Produkt, die silofreie Milch, wollen, müssen wir die Mehrarbeit und die Mehrkosten berücksichtigen. Diejenigen Bauern, die ihre Milch für diese Käseproduktion produzieren wollen, brauchen und verdienen in den nächsten vier Jahren diese Zulage uneingeschränkt.

Deshalb unterstützen wir die Minderheit Tschuppert, die die Zulage im Sinne der Rechtssicherheit für die Betroffenen festschreiben will.

Deiss Joseph · BR-M · Bundesrat · Freiburg

Je vous invite à adopter la proposition de la majorité de la commission qui reprend le projet du Conseil fédéral.

Toutes les dispositions de la loi sont formulées de manière potestative et non pas impérative. Ce serait donc la seule disposition qui aurait une autre forme. Je crois qu'il faut rester dans l'esprit qui gouverne cette loi, à savoir garder la liberté d'adapter les instruments en fonction des exigences. Et dans le cas présent, il peut y en avoir une: par exemple, lorsqu'il faudra discuter d'un transfert du soutien du prix du lait, cela nous donnera plus de possibilités de tenir compte des intérêts, notamment des producteurs concernés.

En principe, le lait qui présente une qualité particulière, par exemple du lait sans ensilage, devrait pouvoir obtenir un meilleur prix sur le marché, de sorte que les frais supplémentaires des producteurs soient couverts.

Par conséquent, je vous invite à soutenir la proposition de la majorité de la commission.

Christen Yves · P-M · Nationalrat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Minderheit .... 85 Stimmen

Für den Antrag der Mehrheit .... 29 Stimmen

Art. 42

Antrag der Mehrheit

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Antrag der Minderheit

(Walter Hansjörg, Bader Elvira, Donzé, Ehrler, Engelberger, Kaufmann, Meier-Schatz, Oehrli, Raggenbass, Schibli, Tschuppert, Weyeneth)

Gemäss geltendem Recht

Art. 42

Proposition de la majorité

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Proposition de la minorité

(Walter Hansjörg, Bader Elvira, Donzé, Ehrler, Engelberger, Kaufmann, Meier-Schatz, Oehrli, Raggenbass, Schibli, Tschuppert, Weyeneth)

Selon le droit en vigueur

Walter Hansjörg · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ich spreche für die Minderheit, welche das bisherige Recht beibehalten will, zum Artikel 42, Buttereinfuhr. In der Diskussion in der Kommission kam zum Ausdruck, dass im Grundsatz das geltende Recht beibehalten werden soll, d. h., dass das Regime unter der Aufsicht des Bundes weitergeführt werden soll. Die Buttereinfuhr-Regelung muss dann aufgehoben werden, wenn die Milchkontingentierung nicht mehr nach dem bisherigen System, d. h. nicht mehr nach dem öffentlichen Recht, weitergeführt wird. Solange sich hier nichts ändert, zwingt sich keine Änderung in dem Sinne auf, dass das Regulierventil der Branche in die Hand des Bundes kommt. Ich möchte hier insbesondere auch erwähnen, dass es bisher funktioniert hat.

Sie haben mit Artikel 31 die Mengenregelung bereits der Branche übertragen. Es ist deshalb sinnvoll, dass der Ausgleich zwischen viel und wenig Milch, welcher über die Butterverwertung geregelt werden soll, ebenfalls in der Verantwortung der Branche bleibt. Es zwingt sich hier also keine Änderung auf.

Ich möchte Sie deshalb konsequenterweise bitten, hier der Minderheit zuzustimmen und diese Regelung dann zu ändern, wenn die Milchkontingentierung aufgehoben wird. Dies ist ein Punkt, welcher im Jahr 2006 geregelt werden soll.

Eberhard Toni · Nationalrat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion

Ich möchte Sie bei Artikel 42 bitten, die Minderheit Walter Hansjörg zu unterstützen. Es geht hier um eine Mengenregulierung. Mit der Buttereinfuhr-Regulierung können wir die Milchmenge ausgleichen, vor allem, wenn sie saisonal sehr stark schwankt. Vor allem im Frühling - April, Mai -, wenn der Graswuchs frisch ist, fällt viel mehr Milch an als im Herbst, gegen Ende der Saison. Im Herbst ist gleichzeitig noch Raclettesaison, da ist die Milch eher gefragt. In den Frühlingsmonaten sind wir darauf angewiesen, dass Butter produziert, dass die gesamte Milchmenge verarbeitet werden kann. Mit dieser Einfuhrregulierung haben wir ein Ventil dafür, dass in dieser Zeit keine Einfuhr erfolgt.

Sie müssen wissen, dass die Produktion von Butter auch in den übrigen Ländern eine Regulierfunktion hat. In Ländern wie Neuseeland kann Butter zu sehr günstigen Bedingungen produziert werden. Diese würde unseren Markt stören, wenn eine offene Regulierung herrschen würde.

Es ist klar, Kollege Walter hat es gesagt, dass diese Regelung nur gelten kann, solange die Milchkontingentierung gilt. Deshalb ist ja in Artikel 187 Absatz 6 vorgesehen, dass das bis 2009 beschränkt ist. Eine Freigabe des Butterimportes würde dazu führen, dass auf dem Weltmarkt Butter zu Dumpingpreisen eingekauft würde. Das würde den Butterpreis in der Schweiz stark senken. Wir haben mit diesem System jetzt schon eine Verbilligung von Inlandbutter. Damit haben wir einen mehr oder weniger ausgeglichenen Preis. Das ist auch für den Milchpreis wichtig.

Ich möchte Sie deshalb bitten, der Minderheit Walter Hansjörg zuzustimmen.

Sommaruga Simonetta · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion

Bei dieser Frage geht es nicht darum, wie viel Butter in die Schweiz importiert werden darf, sondern es geht einzig darum, wie die Zollkontingentsanteile verteilt werden. Das heutige Butterimport-Regime beinhaltet einen Interessenkonflikt. Die Importeure möchten möglichst hohe Butterimporte tätigen, weil die Abschöpfungen sehr hoch sind. Wir haben es gehört, es gibt sehr günstigen Butter zum Importieren. Diese Interessen gehen eindeutig zulasten der schweizerischen Milchproduzenten.

Es überrascht mich deshalb umso mehr, dass ausgerechnet vonseiten des Bauernverbandes verlangt wird, dass dieses Regime beibehalten werden soll. Natürlich braucht es ein Ventil für den Butterimport, das soll auch weiterhin möglich sein. Aber das hängt nicht zwingend mit dem heutigen System zusammen. Das heutige System hat einen klaren Nachteil für die Milchproduzenten, weil die Importbranche die Tendenz hat, möglichst grosse Mengen zu importieren, zum Teil sogar grössere Mengen zu importieren, als das dem realen Bedarf entspricht.

Ich bitte Sie deshalb, dem Ständerat und dem Bundesrat zuzustimmen. Der Ständerat ist dem Bundesrat ohne Diskussion gefolgt, um dieses Regime aufzuheben, um den Interessenkonflikt aufzulösen und um dafür zu sorgen, dass die Zollkontingentsanteile so verteilt werden, dass Transparenz besteht.

Christen Yves · P-M · Nationalrat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion

Die FDP-Fraktion unterstützt die Minderheit.

Ehrler Melchior · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion

Der Entscheid für die Mehrheit ist in der Kommission mit 12 zu 12 Stimmen mit Stichentscheid des Präsidenten gefallen. Sie haben die materiellen Fragen hier präsentiert erhalten. So, wie ich es verstanden habe, geht es vor allem um Folgendes: Wenn man die Kontingentierung aufhebt, dann braucht es eine neue Regelung. Wir haben jetzt beschlossen, die Kontingentierung bis im Jahr 2009 beizubehalten. Es ist in der Kommission erwähnt worden, dass man zwar jetzt diesen Gesetzesartikel ändern will, dass aber die Praxis so bleiben wird, wie sie bisher war. Da hat die Minderheit natürlich so argumentiert: Wenn es schon so bleibt, wie es ist - weshalb muss man dann diesen Gesetzesartikel jetzt ändern? Wahrscheinlich wird Ihnen Herr Bundesrat Deiss hier bestätigen, dass die Handhabung gleich bleiben wird wie bisher.

Im Namen der ganz schwachen Mehrheit der Kommission empfehle ich Ihnen Zustimmung zum Antrag der Mehrheit.

Deiss Joseph · BR-M · Bundesrat · Freiburg

Le Conseil fédéral vous a proposé de renoncer à une réglementation spéciale pour l'importation de beurre, partant de l'idée que les articles 17 à 25 de la loi sur l'agriculture peuvent être appliqués, comme pour les autres produits. Il est vrai, cela a été rappelé, que le statut spécial du beurre était motivé par son importance particulière en tant que "soupape d'importation" pour le bon fonctionnement du marché laitier suisse. Je peux confirmer qu'en l'état actuel, il n'est pas prévu de changer ni la protection à la frontière, ni le système d'attribution des parts de contingents. Les centrales beurrières et les autres ayants droit jouent un rôle utile pour la régulation du marché. S'ils ne jouaient plus ce rôle, ou en cas d'augmentation importante de la production de matières grasses en Suisse, il pourrait devenir nécessaire d'ouvrir l'accès aux droits d'importation et de les attribuer par mise aux enchères. Pour le Conseil fédéral, il est toutefois important de constater aussi que cette disposition, la décision que vous prendrez ici, perd quelque peu de son importance à partir du moment où vous avez pris une décision très claire hier sur les articles relatifs au contingentement laitier.

Christen Yves · P-M · Nationalrat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion

Le groupe écologiste communique qu'il soutient la proposition de la majorité.

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Minderheit .... 88 Stimmen

Für den Antrag der Mehrheit .... 51 Stimmen

Art. 43 Abs. 3

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Art. 43 al. 3

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Art. 46, 47

Antrag Scherer Marcel

Streichen

Art. 46, 47

Proposition Scherer Marcel

Biffer

Ehrler Melchior · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion

Beim Antrag Scherer Marcel geht es darum, die Höchstbestände aufzuheben. Dieser Antrag ist in der Kommission nicht behandelt worden. Ich möchte Ihnen deshalb zwei Überlegungen aus meiner persönlichen Sicht vortragen.

Auf der einen Seite attestiere ich dem Antragsteller, dass er eine konsequente Haltung hat. Das ist bekannt. Er argumentiert immer wieder damit, dass man von den Bauern Wettbewerbsfähigkeit verlangt. Er sagt, wenn man schon Wettbewerbsfähigkeit verlangt, wäre es inkonsequent, gleichzeitig überall wieder Auflagen und Beschränkungen einzuführen. Auf der andern Seite ist es natürlich so, dass diese Stossrichtung innerhalb der Landwirtschaft nicht mehrheitsfähig ist.

Ich möchte Sie daran erinnern, dass es auch wieder darum geht, wie man die Aufgaben der Landwirtschaft, die in der Verfassung festgelegt sind, realisieren kann. Wenn es dann so läuft, dass man die Weichen in Richtung einer Konzentration der Produktion stellt, dann wird es natürlich schwierig, diese Aufgaben so zu erfüllen. Ich erinnere auch an die Entstehungsgeschichte dieser Höchstbestände, an die ganzen Diskussionen um die Strukturen innerhalb der Landwirtschaft. Ich glaube, wir sind hier in einem ziemlich sensiblen Bereich.

Ich persönlich werde diesen Antrag deshalb ablehnen.

Scherer Marcel · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ich beantrage Ihnen, die Artikel 46 und 47 des Landwirtschaftsgesetzes ersatzlos zu streichen. Obwohl der Sprecher bereits seinen Segen dazu gegeben hat, möchte ich Ihnen eine Begründung geben, die Sie davon überzeugen wird, dass eine Verordnung über Höchstbestände von Nutztieren gemäss den Artikeln 46 und 47 nicht mehr zeitgemäss ist.

Meine Interessenoffenlegung: Ich bin selber Landwirt und betreibe einen Schweinehaltungsbetrieb. Ich kann Ihnen aus meiner beruflichen Erfahrung heraus sagen, dass ich tagtäglich mit mehr oder weniger sinnigen und unsinnigen Gesetzen, Paragraphen und Verordnungen konfrontiert bin. Die Artikel 46 und 47 sind solche Artikel, die eine rein politische Absicht, also weder eine ökologische noch ethologische Absicht, beinhalten.

Die Idee der Einschränkung der Landwirtschaft entstammt der damaligen Denkweise der totalen Regulierung der Landwirtschaft. Dieser Artikel wurde 1979 als Lenkungsmassnahme für die Fleisch- und Eierproduktion ins Gesetz aufgenommen. Es handelt sich dabei zur Hauptsache um Höchstlimiten. Diese Regelungen sind aus manchen Gründen nicht mehr zeitgemäss und werden aus Gründen der Wirtschaftlichkeit durch die vorgesehenen Ausnahmebestimmungen bereits öfters umgangen: Mit einer Ausnahmebewilligung, mit der Gemeinde, Kanton und eidgenössische Ämter aufwendig konfrontiert werden, können diese Limiten heute bereits überschritten werden. So genannte Integratoren - Mühlen, Genossenschaften, Verbände und Händler - halten so heute schon sehr grosse Tierbestände. Sie umgehen die Limite, indem die Tiere auf verschiedenen Betrieben gehalten werden.

Für betroffene Landwirte stellen diese Bestandesvorschriften eine starke Einschränkung der - in der heutigen Zeit - unumgänglichen Betriebsentwicklung dar. Die verschiedentlich geäusserten Gefahren von überdimensionierten Landwirtschaftsbetrieben bestehen in der Schweiz nicht, da Raumplanungs-, Gewässerschutz-, Öko- und Ethovorschriften bereits heute genügend greifen. Verschiedene Gespräche mit dem BLW zeigen, dass auch vom Bundesamt aus gesehen einer Streichung nichts im Wege stehen würde und auf einen grossen administrativen Aufwand verzichtet werden könnte.

In der Stellungnahme der Arbeitsgruppe "Produktionsfaktoren und Soziales" ist auf den Seiten 49 und 50 zu lesen, dass in der EU keine Vorschriften zu Höchsttierbeständen bestehen. Die "Suisseporcs", die Organisation der Schweineproduzenten, und erfreulicherweise auch der Bauernverband bekennen sich zu einer moderaten Vergrösserung der Landwirtschaft. Also steht diese politische Einschränkung in echtem Widerspruch zur wirtschaftlichen Entfaltung der Landwirtschaft.

Ich bitte Sie, im Interesse einer zukunftsgerichteten, produzierenden, sich der Marktsituation anpassenden Landwirtschaft meinen Antrag zu unterstützen. Sie geben damit der Landwirtschaft mehr Entfaltungsmöglichkeiten und damit die Möglichkeit, sich marktwirtschaftlich zu verhalten.

Walter Hansjörg · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Mein Kollege Marcel Scherer hat erwähnt, dass der Bauernverband für eine moderate Vergrösserung der Betriebe ist. Das trifft zu. Aber korrekterweise und damit hier kein falscher Eindruck entsteht, ist zu sagen: Der Bauernverband ist der Meinung, dass die Festlegung der Bestandeshöchstgrenzen in der Kompetenz des Bundesrates bleiben sollen. Dies zur Klarstellung.

Deiss Joseph · BR-M · Bundesrat · Freiburg

Je m'associe bien sûr à ce que vient de dire M. Walter pour vous demander de rejeter la proposition Scherer Marcel aux articles 46 et 47.

Certes, sur le fond, on peut admettre que M. Scherer a raison lorsqu'il demande une diminution des charges administratives. Mais, tout de même, il faut constater que nous sommes ici à un point important et sensible. D'une part, la nouvelle loi ne s'oppose pas à la croissance des exploitations, croissance raisonnable, notamment dans la mesure où elles respectent les dispositions en matière d'environnement et de protection des animaux. D'autre part, notre référence reste l'exploitation familiale, et nous savons quel peut être l'impact négatif de ce qu'on appelle les fabriques d'animaux. Par conséquent, nous ne souhaitons pas relancer le débat - qui a été souvent passionné - autour de cette question.

Nous vous prions donc de rester fidèles au projet du Conseil fédéral.

Christen Yves · P-M · Nationalrat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion

Abstimmung - Vote

Für den Antrag Scherer Marcel .... 36 Stimmen

Dagegen .... 109 Stimmen

Gliederungstitel vor Art. 48

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Titre précédant l'art. 48

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Art. 48

Antrag der Mehrheit

Abs. 1

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Abs. 1bis

10 Prozent der Zollkontingente für Fleisch von Rindvieh und Schafen werden aufgrund der Zahl der ab überwachten öffentlichen Schlachtviehmärkten ersteigerten Tiere zugeteilt.

Abs. 2

Der Bundesrat kann bei bestimmten Produkten der Zolltarifnummern 0206, 0210 und 1602 auf eine Regelung zur Verteilung verzichten.

Abs. 3, 4

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Antrag der Minderheit I

(Sommaruga, Fässler, Favre, Genner, Goll, Hämmerle, Pelli, Rennwald, Strahm)

Abs. 1bis

5 Prozent ....

Antrag der Minderheit I

(Baader Caspar, Bader Elvira, Ehrler, Engelberger, Kaufmann, Oehrli, Schibli, Tschuppert, Walter Hansjörg, Weyeneth)

Abs. 3

Der Erlös aus der Versteigerung der Zollkontingente ist zusätzlich zu den finanziellen Mitteln aus den Zahlungsrahmen gemäss Artikel 6 zu verwenden:

a. für Massnahmen zur Entlastung des Fleischmarktes im Sinne von Artikel 50 und, soweit dafür nicht nötig;

b. für Direktzahlungen gemäss den Artikeln 72ff.

Antrag der Minderheit II

(Schibli, Gysin Hans Rudolf)

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Antrag Lachat

Abs. 1bis

.... von Rindvieh, Schafen und Pferden werden aufgrund ....

Antrag Brunner Toni

Abs. 1bis

15 Prozent der Zollkontingente ....

Eventualantrag Bigger

(zum Antrag der Mehrheit)

Abs. 1

Die Zollkontingente für Schlachtvieh und Fleisch, ausgenommen Schafe, werden versteigert.

Eventualantrag Kunz

(zum Antrag der Mehrheit)

Abs. 1

Die Zollkontingente für Schlachtvieh und Fleisch, ausgenommen Geflügel, werden versteigert.

Antrag Kunz

Abs. 2bis

Die Teilkontingente des Geflügels Nr. 0207 Untergruppen 1110/02-3699/02 und Teilkontingent Nr. 0210 Untergruppen 9920/02-9990/02 werden anhand einer erbrachten Inlandleistung zugeteilt.

Art. 48

Proposition de la majorité

Al. 1

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Al. 1bis

10 pour cent des contingents tarifaires de viande de bovins et de moutons sont attribués selon le nombre d'animaux acquis aux enchères sur des marchés publics surveillés de bétail de boucherie.

Al. 2

Pour certains produits des numéros du tarif douanier 0206, 0210 et 1602, le Conseil fédéral peut renoncer à réglementer la répartition.

Al. 3, 4

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Proposition de la minorité I

(Sommaruga, Fässler, Favre, Genner, Goll, Hämmerle, Pelli, Rennwald, Strahm)

Al. 1bis

5 pour cent ....

Proposition de la minorité I

(Baader Caspar, Bader Elvira, Ehrler, Engelberger, Kaufmann, Oehrli, Schibli, Tschuppert, Walter Hansjörg, Weyeneth)

Al. 3

Les recettes tirées de la mise aux enchères des contingents tarifaires doivent être utilisées conformément à l'article 6, en plus des moyens financiers prévus dans les enveloppes financières:

a. pour des mesures destinées à alléger le marché de la viande au sens de l'article 50 et dans la mesure où elles ne sont pas nécessaires à cette fin;

b. pour les paiements directs visés aux articles 72ss.

Proposition de la minorité II

(Schibli, Gysin Hans Rudolf)

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Proposition Lachat

Al. 1bis

.... de viande de bovins, de moutons et de chevaux sont attribués ....

Proposition Brunner Toni

Al. 1bis

15 pour cent des contingents ....

Proposition subsidiaire Bigger

(à la proposition de la majorité)

Al. 1

Les contingents tarifaires pour le bétail de boucherie et la viande, excepté la viande d'agneau, sont mis aux enchères.

Proposition subsidiaire Kunz

(à la proposition de la majorité)

Al. 1

Les contingents tarifaires pour le bétail de boucherie et la viande, excepté la viande de volaille, sont mis aux enchères.

Proposition Kunz

Al. 2bis

Les contingents partiels de volaille no 0270, sous-groupes 1110/02-3699/02, et le contingent partiel no 0210, sous-groupes 9920/02-9990/02, sont attribués sur la base d'une prestation intérieure.

Sommaruga Simonetta · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion

Es geht beim Artikel 48 nicht darum, wie viel Fleisch in Zukunft in die Schweiz importiert werden darf - das haben wir mit der WTO längst ausgehandelt -, sondern es geht darum, wie diese Importkontingente verteilt werden respektive wer ein Recht auf diese Importkontingente hat.

Aufgrund der Preisdifferenzen zwischen in- und ausländischem Fleisch müssen wir heute davon ausgehen, dass das Recht auf Importkontingente beträchtliche Kontingentsrenten ermöglicht. Das Bundesamt für Landwirtschaft geht von 300 Millionen Franken pro Jahr aus.

Die heutige Regelung, wie die Importkontingente verteilt werden, ist unbefriedigend:

1. Jene Hälfte der Metzgereien, die nicht schlachten, haben keine Möglichkeit, an die Importkontingente heranzukommen.

2. Wir haben bei den Importen heute extrem hohe Konzentrationen. Beim Geflügel z. B. beherrschen zwei Importeure über 50 Prozent der gesamten Importkontingente. Sie haben es bestimmt bemerkt: Dort geht es offenbar am meisten um Geld, wir haben von dort auch am meisten Lobbybriefe erhalten.

Dass die Kontingentsrenten vollumfänglich an die Konsumentinnen und Konsumenten weitergegeben werden, konnte bis heute niemand beweisen. Das System ist intransparent; das hat sogar Herr Büttiker bestätigt, und er kennt das Geschäft weiss Gott gut genug. Wenn die Kontingentsrenten aber nicht an die Konsumenten weitergegeben werden, dann ist das für die Konsumenten und für die Bauern in der Schweiz ein Nachteil, weil das Fleisch nicht entsprechend verbilligt wird und weil die Preisdifferenzen zwischen in- und ausländischem Fleisch hoch bleiben, was den Einkaufstourismus fördert.

Wir sind zu diesem Artikel mit Lobbybriefen überhäuft worden, es geht offenbar um sehr viel Geld. Der Bundesrat geht davon aus, dass der Systemwechsel von der Inlandleistung zur Versteigerung ungefähr 150 Millionen Franken in die Bundeskasse bringt, statt in irgendwelche Taschen.

Lassen wir uns nichts vormachen. Solange Fleisch auch ausserhalb der Kontingente importiert wird, zu einem Zollansatz von 25 Franken pro Kilo, und man offenbar damit noch Geld verdienen kann, ist klar: Diese Importkontingente bringen eine Menge Geld.

Die nachgelagerten Strukturen hätten längstens Zeit gehabt, um zu beweisen, dass das heute geltende System tatsächlich den Konsumenten und den Bauern zugute kommt. Weil dies nicht der Fall ist, verlangen die Konsumentenorganisationen und die Bauern die Versteigerung. Die Konsumentenorganisationen, weil damit die Transparenz verbessert wird und die Effizienz bei den nachgelagerten Stufen gefördert wird.

Der Bauernverband hat sich mit 41 zu 9 Stimmen auch für die Versteigerung ausgesprochen. Ich glaube, die Bauern haben mittlerweile den Trick durchschaut, wenn man ihnen heute droht, ohne Inlandleistung könnten sie ihre Tiere nicht mehr verkaufen. Das eine hat mit dem anderen überhaupt nichts zu tun. Die Bauern können ihre Tiere zu einem guten Preis verkaufen, wenn die Nachfrage vorhanden ist, und nicht wegen der 5 Prozent Importe beim Rindfleisch. Die Bauern sind ja auch für die Versteigerung, weil das Geld in der Landwirtschaft bleibt. Aber aufgepasst: Das heisst nicht, dass wir neue Ausgaben schaffen können. Die 150 Millionen Franken aus der Versteigerung sind schon ausgegeben: 50 Millionen Franken für die Entsorgung und 100 Millionen Franken, die wegen der Schuldenbremse sonst irgendwo gekürzt werden müssen.

Noch ein Wort zur Befürchtung, dass mit der Versteigerung nur noch die ganz Grossen im Geschäft blieben: Bei den Fleischspezialitäten, bei denen es ja bereits seit Jahren die Versteigerung gibt, sind heute mehr kleine und mittlere Unternehmen am Import beteiligt als grosse. Es ist also das Gegenteil der Fall.

Ich bitte Sie, bei Artikel 48 der Mehrheit zuzustimmen, diesen Systemwechsel jetzt vorzunehmen und auch nicht auf diesen Jahrmarkt von Ideen - jemand will die Versteigerung nur für Schafe, jemand nur für Geflügel, jemand nur für Pferde, jemand nur für Schweine - einzugehen. Ich bitte Sie, das gesamte System im Sinne der Transparenz und zum Vorteil der Konsumenten und der Bauern in der Schweiz jetzt zu wechseln.

Ich bitte Sie, der Mehrheit zuzustimmen.

Schibli Ernst · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Die Fleischproduktion ist nach der Milchproduktion die zweitwichtigste Einnahmequelle in der schweizerischen Landwirtschaft. Gut 30 Prozent des Rohertrages resultieren aus dem Verkauf von Fleisch. Die Inlandleistung ist deshalb für die Schweizer Bauern von zentraler Bedeutung; sie trägt entscheidend zu einigermassen befriedigenden Produzentenpreisen bei. Nun soll diese anerkannte Regelung einzig und allein des Geldes wegen geopfert werden. Qualität und Leistung, die im Inland wesentlich zur Stabilität beitragen, sollen einer unseligen Lösung zugeführt werden. Einige wenige werden sich Importkontingente an der Versteigerung zuteilen und nachher so geschickt agieren, dass die inländischen Produzentenpreise ständig unter Druck sein oder sinken werden. Das Gewerbe, die KMU und natürlich einmal mehr die Bauern werden die Geprellten sein.

Nebst allen Liberalisierungs- und Globalisierungsbemühungen und auch nebst ökologischen Bestrebungen, die immer zuerst kommen, sollten wir uns ernsthaft Gedanken darüber machen, wie der Verdienst der Bauernfamilien nach oben korrigiert werden kann. Darum geht es nämlich auch in der "AP 2007"; es geht nicht allein um Anpassungen gegen aussen, die in unserem Land zu grossen Schwierigkeiten und bei den Bauern zu fast unlösbaren Problemen führen werden. Die Fleischkontingentsversteigerung brächte einen Systemwechsel, der die Schlachtviehpreise landesintern in den Keller fallen liesse, und die Einkommen der Bauern würden drastisch sinken, falls dies überhaupt noch möglich ist - das kann man sich fragen, wenn man die Einkommen der Bauern heute anschaut.

Aber auch gewerbepolitisch werden mit einer Kontingentsversteigerung völlig falsche Akzente gesetzt. Was nützt uns eine Intensivierung der Regionalpolitik, wenn auf der anderen Seite der Anreiz, in der Region zu arbeiten und zu leben, durch falsche Signale vernichtet wird?

Ich bitte Sie deshalb, meinem Minderheitsantrag zuzustimmen und dem Ständerat zu folgen.

Tschuppert Karl · Nationalrat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion

Herr Schibli, Sie beklagen einerseits zu Recht die Einkommen der Bauern und vor allem auch der Fleischproduzenten. Andererseits haben Sie nichts dagegen, dass von der Summe oder Rente, von der jetzt gesprochen wird, 100 bis 300 Millionen Franken irgendwohin versickern. Das Geld könnte die Landwirtschaft doch auch sehr gut gebrauchen, oder nicht?

Schibli Ernst · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Nein, Kollege Tschuppert! Es wird immer von der Importrente gesprochen, aber um Fleischkontingente erhalten zu können, muss jemand im Inland eine Leistung erbringen. Dass er von dieser Leistung, die er im Inland erbracht hat, nachher beim Import von Fleisch profitieren kann, ist etwas ganz Normales. Sie zahlen ja auch AHV-Beiträge ein, damit Sie später, wenn Sie pensioniert sind, eine Rente erhalten. Sie haben also zuerst eine Leistung erbracht, bevor Sie Geld bekommen.

Baader Caspar · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Bei meinem Minderheitsantrag zu Absatz 3 handelt es sich um einen Antrag, welcher nur zum Tragen kommt, wenn Sie in Absatz 1 der Mehrheit oder der Minderheit I bzw. allenfalls den Einzelanträgen Kunz, Lachat, Brunner Toni oder Bigger zustimmen, d. h., wenn Sie für die Versteigerung sind. Mein Antrag wird obsolet, wenn der Rat dem Antrag der Minderheit II (Schibli) folgt und analog dem Ständerat auf eine Versteigerung verzichtet.

Die Versteigerung der Importzollkontingente nach dem Modell des Bundesrates führt dazu, dass der Wertschöpfungskette Fleisch - darunter verstehe ich die Kette vom Bauer über den Metzger bis zum Konsumenten - etwa 150 Millionen Franken entzogen und in die Bundeskasse abgezweigt werden. Dies ist falsch! Damit wird quasi eine neue Steuer geschaffen, welche die Verbilligung für das Fleisch, die man sich von einer Versteigerung erhofft, gerade wieder aufhebt. Die Kosten der Schlachtbetriebe für den Kauf solcher Importkontingente müssen nämlich wieder auf das Fleisch abgewälzt werden. Profiteur der vom Bundesrat vorgeschlagenen Regelung ist daher einzig die Bundeskasse. Sie kommt zulasten der Konsumentinnen und Konsumenten zu Mehreinnahmen in der Höhe von 150 Millionen Franken. Meiner Meinung nach muss dieser Erlös aber wieder der Wertschöpfungskette Fleisch zukommen, und zwar zusätzlich zu den Mitteln aus dem Zahlungsrahmen gemäss Artikel 6. Dabei spielt es weniger eine Rolle, wo Sie in dieser Wertschöpfungskette das Geld wieder einspeisen, ob beim Metzger zur Finanzierung von Massnahmen zur Entlastung des Fleischmarktes oder beim Bauer in Form von zusätzlichen Direktzahlungen. Wenn die Zahlung an den Bauer erfolgt, findet einfach eine neue Margenteilung statt, die sich auf dem Markt einspielen wird.

Trotzdem erachte ich die von mir vorgeschlagene Lösung als richtig, weil die Abschöpfung aus der Kontingentsversteigerung in erster Linie für Massnahmen zur Entlastung des Fleischmarktes und erst in zweiter Linie für zusätzliche Direktzahlungen zu verwenden ist. Dieses Vorgehen ermöglicht es auch, im Rahmen der Verordnung eine spartenweise Betrachtung vorzunehmen, d. h., beispielsweise die Abschöpfung aus der Versteigerung von Geflügelfleisch wieder für diese Zwecke zu verwenden.

Es ist falsch, wenn ein Teil der Mittel aus der Versteigerung der Zollkontingente generell für die Entsorgung von Schlachtabfällen eingesetzt wird und damit am Schluss beim Entsorger Investitionen finanziert werden. Damit würden nämlich in diesem Bereich Strukturen zementiert und der Wettbewerb für andere Entsorgungsformen verhindert. Soweit es sich um die BSE-bedingte Entsorgung handelt, sind diese Kosten zulasten der ordentlichen Kredite des Bundesamtes für Veterinärwesen zu finanzieren, geht es doch dabei um eine rein gesundheitspolitische und nicht um eine agrarpolitisch motivierte Massnahme. Sie darf daher nicht der Landwirtschaft angelastet werden.

Ich bitte Sie deshalb, bei Absatz 3 der Minderheit I zuzustimmen.

Lachat François · Nationalrat · Jura · Christlichdemokratische Fraktion

Je serai bref. L'élevage des Franches-Montagnes vise prioritairement à produire un cheval de loisir de qualité, et non pas de la viande. Cela signifie qu'il faut une sélection rigoureuse qui implique un abattage de plusieurs centaines de poulains par année. Donc cela signifie que la production de viande chevaline résulte d'une sélection nécessaire et qu'elle n'est pas liée indéfectiblement à la production de viande.

L'élevage chevalin constitue une production agricole importante et une capacité de diversification pour de nombreuses régions: Berne, Vaud, Bâle-Campagne, Soleure, Argovie, Fribourg, Appenzell, Neuchâtel et Jura. Cet élevage est une des productions les plus écologiques pratiquées dans notre pays, parce qu'il fait appel à des fourrages grossiers et à la capacité de fourrage dans les pâturages.

La viande de cheval est une production saisonnière, l'offre doit donc pouvoir être maîtrisée, étalée dans le temps. Et donc la possibilité d'organiser à nouveau des marchés publics doit être impérativement donnée, même si elle n'est pas régulièrement utilisée. L'écoulement de la viande suisse sera difficile, voire impossible; donc on arrivera à une sélection quasi affaiblie, donc à une race du cheval Franches-Montagnes quasi affaiblie, si une partie des contingents d'importation n'est pas liée à l'acquisition d'animaux sur les marchés publics.

Je terminerai sur le fait suivant: la marché des poulains, et vous le savez puisque cela a été étudié par la commission, est un marché difficile; il a perdu plus de 30 pour cent de sa marge de prix en quatre ans et les bouchers menacent chaque année de ne plus reprendre les produits indigènes.

Voilà les raisons pour lesquelles je vous demande de soutenir ma proposition à l'article 48 alinéa 1bis.

Brunner Toni · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ich möchte vorwegnehmen, dass mir persönlich der Antrag der Minderheit II (Schibli) am besten gefällt. Für den Fall jedoch, dass Sie sich in diesem Rat für einen Systemwechsel hin zur Versteigerung der Zollkontingente aussprechen, beantrage ich Ihnen, dass 15 Prozent der Zollkontingente für Fleisch aufgrund der Zahl der auf überwachten, öffentlichen Schlachtviehmärkten ersteigerten Tiere zugeteilt werden sollen. Wird versteigert, so wird das System der Inlandleistung, die zu Importkontingenten berechtigt, verlassen. Damit gibt es auch keinen Leistungsauftrag zur Marktabräumung mehr.

Jetzt schlägt die Kommissionsmehrheit ja vor, dass 10 Prozent der Zollkontingente für auf öffentlichen Märkten ersteigerte Tiere zugeschlagen werden sollen - dies vor allem für die Absatzsicherung im Berg- und Hügelgebiet. Die Überlegungen sind meiner Ansicht nach richtig. Bei 10 Prozent stützt man sich auf Erfahrungswerte ab, die man so annimmt.

Aber meine Befürchtung - daher stelle ich den Antrag auf 15 Prozent - ist eben folgende: Wird das jetzt bewährte System, also die Inlandleistung geknüpft an Zollkontingente, über den Haufen geworfen, so ist der Anreiz, inländisches Vieh zu schlachten, dahin. Damit werden die Bauern auch gezwungen, wieder vermehrt auf die öffentlichen Märkte auszuweichen. Besteht dort jedoch kein Anreiz für Händler und Einkäufer, so werden die Leidtragenden einmal mehr die Bauern sein. Brutal ausgedrückt: Sie könnten auf ihrem Vieh sitzen bleiben und es am Ende des Marktes wieder zu sich nach Hause nehmen. Eigentlich wären sie auf den Markt gegangen, um es verkaufen zu können. Es wäre jetzt meines Erachtens falsch, wenn wir 10 Prozent oder gar nur 5 Prozent ins Gesetz schreiben und die Märkte in Zukunft wegen den geänderten Rahmenbedingungen nicht mehr für alles aufgeführte Vieh attraktiv bleiben würden. Die Absatzförderung für benachteiligte Regionen, in denen praktisch nur Milch und Fleisch produziert werden können, muss sichergestellt werden.

Daher bitte ich Sie, meinem Antrag zuzustimmen, der festschreiben möchte: 15 Prozent der Zollkontingente sollen zugeteilt werden können.

Bigger Elmar · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ich stelle diesen Antrag als Ergänzung zum Antrag der Mehrheit in Artikel 48. Die Schafhaltung in der Schweiz ist zum grössten Teil ein Nebenerwerb. Die Hälfte der Schafhalter erhält keine Direktzahlungen. Somit wird für ein Viertel der Schafe keine Unterstützung bezahlt. Darüber hinaus ist die Schafhaltung durch den grossen Arbeitsaufwand und den Raufutterverzehr gegenüber der anderen Tierhaltung schlechter gestellt. Das bisherige System hat sich aber bewährt. Da bis heute immer noch mehr als 50 Prozent des verbrauchten Schaffleisches importiert wird, ist die bisherige Mischrechnung mit dem Importfleisch eine gute Lösung, denn die Schafhalter haben bis jetzt einen angemessenen und zufrieden stellenden Schlachtpreis für die Schafe erhalten. Somit bekommen die 50 Prozent der Schafhalter zumindest einen Schlachtpreis, der gerechtfertigt ist, wenn sie schon keine Direktzahlungen beziehen. Auch ist das Schaffleisch ein saisonales Bedürfnis. Deshalb kann die Abräumung des Marktes nur mit einer Inlandleistung eine zufrieden stellende Lösung für Schafhalter, Händler und Metzger darstellen. Es soll also im gleichen Rahmen sein wie das jetzige System, das sich mit Erfolg bewährt hat.

Ich bitte Sie darum, meinen Antrag zugunsten der Schafhaltung zu unterstützen.

Kunz Josef · Nationalrat · Luzern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Mit meinem Eventualantrag will ich das Geflügelfleisch von der Versteigerung ausnehmen, falls der Antrag der Mehrheit im Rat durchkommt. Die Versteigerung des Geflügelfleisches ist aus folgenden Gründen sehr problematisch: Das Monopol der Grossverteiler ist in diesem Fleischsegment sehr ausgeprägt. Die Grossverteiler beherrschen hier bis zu 80 Prozent des Marktes. Dieses Monopol wird durch diese Massnahme, also die Versteigerung, zusätzlich gestärkt, da die kleineren Akteure am Markt dadurch ausgeschaltet werden.

Bis heute hat die Geflügelbranche die Probleme am Markt ausgezeichnet gelöst, indem mit den Importen von Geflügelfleisch die Inlandproduktion gestützt wurde. Dadurch profitierte einerseits der Konsument vom günstigeren Angebot, andererseits konnte den Produzenten von Schweizer Poulet ein vernünftiges Einkommen gesichert werden. Einzig beim Geflügelfleisch wird den Produzenten ein Preis aufgrund der Vollkostenrechnung ausbezahlt. Das möchte ich hier ganz klar betont haben. Beim Einbezug des Geflügelfleisches in die Versteigerung werden die Mehrkosten kaum von der Branche übernommen. Vielmehr wird es der Konsument mit höheren Preisen oder der Schweizer Pouletproduzent mit tieferen Preisen bezahlen. Wir sollten nicht dort Probleme schaffen, wo der Markt jetzt funktioniert und der Bauer noch etwas verdienen kann.

Deshalb bitte ich Sie - falls der Antrag der Mehrheit durchkommt - dringend, meinem Eventualantrag zuzustimmen, damit das Geflügel von der Versteigerung ausgenommen wird.

Ich begründe noch kurz den Antrag zu Artikel 48 Absatz 2bis, mit dem ich die Importkontingente des Geflügelfleisches an eine Inlandleistung binden will. Seit der Bund den Geflügelausgleichsfonds aufgelöst hat, haben die Importeure mit den Geflügelproduzenten einen privatrechtlichen Vertrag unterschrieben. Mit der Koppelung der Importkontingente an die Inlandleistung werden heute über das Umlageverfahren die Inlandprodukte durch den Import verbilligt, und dabei ist auch gleichzeitig die Übernahme bzw. die Vermarktung der Inlandprodukte sichergestellt. Das Umlageverfahren wird unter anderem wegen der Mehrwertsteuerproblematik durch jeden Importeur direkt vorgenommen. Er kann, wenn er Importrechte erlangen will, Inlandprodukte unverbilligt von einem Schlachthof beziehen oder so genannt freie Importrechte von einem Dritten kaufen. Diese Zollrente wird von den Schlachtereien zur Entsorgung der Schlachtnebenprodukte eingesetzt, der Rest kommt dem Konsumenten zugute, und unsere Geflügelproduzenten erhalten dadurch einen gerechten Schweizer Preis für ihre Produktion.

Aus all diesen Gründen bitte ich Sie dringend, meinen Anträgen zuzustimmen.

Oehrli Fritz Abraham · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Bei den Bauern wird nicht nur das Geld immer knapper, sondern offenbar auch die Redezeit.

Bei Artikel 48 betreffend die Verteilung der Zollkontingente bitte ich Sie dringend, dem Beschluss des Ständerates zuzustimmen, d. h. dem Antrag der Minderheit II. Bei einer Versteigerung muss das Kontingent bezahlt werden, bevor importiert wird. Dieses Risiko können nur grosse Firmen mit gesicherten Absatzkanälen tragen; es wird dort, wo es um grosse Mengen Fleisch geht, nicht so sein, wie Frau Sommaruga betreffend Spezialitäten erwähnt hat. Somit ist die Versteigerung KMU-feindlich. Gerade wir im Berggebiet sind sehr interessiert daran, dass auch kleinere Schlachtbetriebe und Metzgereien eine Zukunft haben. Leider ist es eine Tatsache, dass gerade 30 Prozent dieser kleinen Metzgereien in den letzten zehn Jahren verschwunden sind. Gerade diese KMU-Betriebe erhöhen und beleben den Wettbewerb und haben - das ist sehr wichtig - möglichst kurze Transportwege für unsere Schlachttiere zur Folge. Das wird vor allem von den Konsumenten und Tierschützern immer wieder gewünscht und verlangt.

Nach dem heutigen Recht kann nur importieren, wer inländische Schlachttiere kauft. Das erhöht den Wert der inländischen Tiere. Zudem können die Schlachtbetriebe eine Mischrechnung machen, was letztlich auch dem Konsumenten zugute kommt. Diese Mischrechnung ist bei Fleischarten mit tiefem Selbstversorgungsgrad besonders gross, z. B. bei Geflügel-, Pferde- oder Schaffleisch. Bei der Versteigerung der Zollkontingente gibt es einen starken Preisdruck auf unsere Schlachttiere und somit noch mehr Einkommensverluste für uns Bauern. Das bisherige Leistungssystem sichert speziell Bauern in abgelegenen Berggebieten die gleichen Schlachtviehpreise zu wie Bauern in der Nähe der grossen Schlachthöfe. Dies ist möglich, weil Händler, welche Tiere ab öffentlichen Schlachtviehmärkten kaufen, ebenfalls Zollkontingentsanteile erhalten. Werden 90 Prozent der Zollkontingente versteigert und 10 Prozent für die Abräumung der Schlachtviehmärkte zugeteilt, hat zwar der Handel einen kleinen Anreiz zum Kauf, doch gilt dies nicht für die Schlachthöfe. Gerade im Herbst, wenn die Tiere von den Alpen heimkehren und das Angebot grösser wird, werden die Bergbauern einmal mehr die Verlierer sein. Die Auswirkungen werden die genau gleichen sein wie bei der Milch: je weiter weg von der Verarbeitung, desto schlechter der Preis.

Das bisherige System stützt die inländische Schlachtviehproduktion, es stützt das Berggebiet, und es hilft den KMU. Es funktioniert erst noch ohne grosse staatliche Administration.

Ich bitte Sie, der Minderheit II zuzustimmen. Sollte die Versteigerung beschlossen werden, bitte ich Sie, dem Antrag der Minderheit I (Baader Caspar) zuzustimmen. Die Einzelanträge Bigger, Kunz, Brunner Toni und Lachat sind in der Fraktion nicht vorgelegen. Für die Anträge Bigger und Kunz habe ich persönlich eine gewisse Sympathie; ich bin der Meinung, man sollte den Anträgen Brunner Toni und Lachat zustimmen.

Weyeneth Hermann · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Der Vorgang ist immer derselbe: Wer in den Markt will, schreit nach Wettbewerb, wer im Markt drin ist, tut alles, um den Wettbewerb zu verhindern. Das ist auch hier etwa die Ausgangslage. Ich gehe davon aus, dass ich mich in diesem Parlament für das Wohl des ganzen Volkes einzusetzen habe und mich, soweit ich Bauernvertreter bin, für das Einkommen der Landwirtschaft und nicht für jenes der Fleischhändler einzusetzen habe. Das ist einmal eine Voraussetzung.

Vor vier Jahren war das Kriterium der Schlachtungen das ausschlaggebende Kriterium für die Verteilung dieser Kontingente. In der Zwischenzeit hat ein Prozess stattgefunden wie überall: Kleinere Metzger sind nicht mehr in der Lage, in ein neues Schlachtlokal zu investieren, und sobald sie nicht mehr selber schlachten, erhalten sie keine Kontingentszuteilungen mehr. Das einmal in Bezug auf die innergewerbliche Zuteilung. Diese Kontingente müssen sie dann kaufen, das möchte ich klar gesagt haben.

In Bezug auf das Ganze ist in den letzten vier Jahren wegen den schlechten Fleischpreisen des Öfteren an Artikel 5 erinnert worden. Obschon ich mir klar bewusst bin, dass diese Änderung auch Risiken beinhaltet, bitte ich Sie im Interesse der Landwirtschaft, nicht noch mehr Marktanteile an das Ausland zu verlieren. Ich habe noch nie einen Konsumenten gesehen, der wegen der Gemüse- oder Kartoffelpreise ins Ausland gefahren wäre, um dort einzukaufen. Der Lockvogel für solche Einkäufe im Ausland sind eindeutig die wesentlich tieferen dortigen Fleischpreise und unsere schwache Wettbewerbsfähigkeit. Hier geht es darum, der Landwirtschaft ihre Marktanteile durch eine Neuerung des Systems zu erhalten und sicherzustellen.

Ich bitte Sie deshalb, bei Absatz 1 der Mehrheit zu folgen und bei Absatz 1bis dem Antrag der Minderheit Baader Caspar zuzustimmen und somit auch den Entscheiden des Parlamentes des Bauernverbandes Rechnung zu tragen.

Decurtins Walter · Nationalrat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion

Ich spreche zu Artikel 48, Verteilung der Zollkontingente. Eine sehr grosse Mehrheit der CVP-Fraktion unterstützt den Antrag der Mehrheit der Kommission.

Die Anteile der Zollkontingente wurden, wie gesagt, bisher nach der Zahl der geschlachteten inländischen Tiere zugeteilt. Man kann sagen, dass das eher eine undurchsichtige Angelegenheit war und dass gewisse Akteure davon finanziell profitierten, ohne Leistungen zu erbringen.

Nach dem Antrag der Mehrheit der Kommission werden die Zollkontingente für Schlachtvieh und Fleisch versteigert. In Abweichung von der Version des Bundesrates sollen 10 Prozent der Zollkontingente für Fleisch von Rindvieh und Schafen "aufgrund der Zahl der ab überwachten öffentlichen Schlachtviehmärkten ersteigerten Tiere" zugeteilt werden. Mit diesem Kompromiss kann der grösste Teil der Bauern leben. Es ist ungemein wichtig, dass es einen Anreiz gibt, um auch Tiere aus entlegenen Gebieten auf dem öffentlichen Märkten zu erwerben und zu kaufen und - von der Seite des Produzenten aus - zu verkaufen. Ohne diesen Ansporn besteht die Gefahr, dass bei Übersättigung des Marktes die Tiere in entlegenen Gebieten - ich denke jetzt z. B. an Graubünden, ans Münstertal, ans Unterengadin, an Poschiavo - keinen Abnehmer finden.

Ich bitte Sie im Namen der CVP-Fraktion, der Version der Mehrheit der Kommission unbedingt zuzustimmen. Die Mittel aus der Versteigerung - man rechnet mit etwa 150 Millionen Franken - sollen für die Entsorgung von Schlachtnebenprodukten verwendet werden. Die Minderheit I (Baader Caspar) zu Absatz 3 will den Erlös aus der Versteigerung der Zollkontingente, zusätzlich zu den Mitteln aus dem Zahlungsrahmen gemäss Artikel 6, für Beiträge zur Entlastung des Fleischmarktes oder für Direktzahlungen gemäss Artikel 72ff. verwenden.

Ich habe auch mit Freude gehört, dass man sich Sorgen um das Berggebiet macht. Ich hoffe, dass diese Sorgen ehrlich gemeint sind und dass das Berggebiet nicht nur vorgeschoben wird. Wir Bauern aus dem Berggebiet brauchen kein Mitleid, wir brauchen aber gesunde Rahmenbedingungen. Wir brauchen auch - das an die Adresse der Bergbauern - ein selbstbewusstes Auftreten. Wir brauchen keine Subventionen nach dem Giesskannenprinzip, das wollen wir nicht. Wir wollen aber gesunde Strukturen aufbauen, die zukunftsträchtig sind.

Ich hoffe, dass Sie dem Antrag der Mehrheit zustimmen, denn er ist wirklich ehrlich gemeint, und er bringt uns etwas.

Leu Josef · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion

Für die Variante der Versteigerung wird auch damit argumentiert, dass Mittel generiert werden müssen, um die BSE-bedingte Entsorgung von Schlachtnebenprodukten zu finanzieren. Ich möchte den Bundesrat anfragen, ob nicht auch dieser Bereich neu überprüft werden müsste, ob diese Massnahmen nach wie vor dringend sind. Ich verweise hier auf gewisse neue Erkenntnisse der Forschung: Trotz der inzwischen erdrückenden Indizien hält sich die These hartnäckig, Rindfleischkonsum sei ein Risiko.

Das Geschäft mit der BSE-Angst blüht weiter. So wird behauptet, Prionenkrankheiten setzten eine gewisse genetische Variante, also eine Prädisposition, voraus. Etwa 40 Prozent unserer Bevölkerung weisen dieses Muster auf. Nun versuchen Laboratorien bereits, für 250 Franken einen völlig nutzlosen Gentest zur Erkennung dieser Genvariante zu verkaufen, der die Leute nur verunsichert.

Ich kann auf Deutschland verweisen. Deutschland führt beim Schlachtvieh vorschriftsgemäss - bei uns ist das nur freiwillig - BSE-Tests durch. Diese Tests erkennen eine BSE-Gefährdung nur in einem späten Stadium der Krankheit und bieten deshalb nur geringe Gewissheit - und damit die falsche Sicherheit, dass das Tier nicht an BSE erkrankt war. Zudem verstärken sie die inzwischen widerlegte Annahme, Rindfleisch sei für den Konsumenten eine Gefahr.

Die in der Schweiz seit 1990 verfügten Massnahmen, Entfernung aller potenziell gefährlichen Teile beim Schlachtvorgang, sind sehr wirkungsvoll und machen einen solchen Test sowieso überflüssig. Inzwischen sorgt auch in Deutschland die Schliessung von 12 BSE-Test-Labors für Diskussionen.

Die BSE-Geschichte zeigt, wie wichtig es ist, immer wieder die Fakten im Lichte der neuesten Befunde zu interpretieren. Die Eigendynamik eines Prozesses aus wissenschaftlicher Information, Kommunikation, Politik und spezifischen Interessen ist sehr schwer zu durchbrechen.

Herr Bundesrat, ich erwarte hier eine Auskunft.

Tschuppert Karl · Nationalrat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion

Bei diesem Artikel geht es in erster Linie um die Transparenz. Viele erinnern sich vielleicht noch: Als wir die "AP 2002" behandelten, erlebten wir eine ähnliche Situation, auch wenn sie anders gelagert war, wie das Herr Weyeneth vorhin ausgeführt hat. Aber das Lobbying war in etwa das gleiche.

Es bestreitet ja kein Mensch, dass bei fehlender Inlandproduktion oder fehlenden Edelstücken importiert werden soll. Die WTO regelt das schon längst. Da wissen alle, auf das Kilo genau, wie viel sie importieren dürfen. Und es ist auch legitim, dass diejenigen, die importieren, etwas verdienen. Wenn sich aber die Importeure mit allen Mitteln gegen Transparenz wenden, muss man als gewöhnlicher Schweizer Bürger hellhörig werden.

Angesichts des heutigen Lobbyings müssen mit dem heutigen System - so beurteile ich das, wenn ich das Lobbying betrachte - ungeheuerliche Summen auf dem Spiel stehen; ich kann es nicht anders sagen. Man spricht, wie gesagt, von 100 bis 300 Millionen Franken. Der Systemwechsel ist ja vom Bundesrat nicht zuletzt auch im Hinblick auf die Bundesfinanzen vorgeschlagen worden. Auch aus ordnungspolitischen Gründen sind solche Systeme wie das geltende in einem immer mehr liberalisierten Umfeld nicht haltbar.

Nun habe ich aber auch Verständnis, wenn einige Produzenten wegen der Drohungen der Importeure und Metzger Angst haben, ihr Vieh nach einem Systemwechsel nicht mehr verkaufen zu können. Dem haben wir aber Rechnung getragen, indem wir für öffentliche Märkte 10 Prozent ausserhalb der Versteigerung vorsehen. Das ist eine gute und grosszügige Lösung.

Die Lösung des Ständerates ist für die Bauern aber nicht akzeptabel. Nach dieser Version sollten die BSE-bedingten Abfälle aus dem Landwirtschaftskredit berappt werden. Das sind rund 48 Millionen Franken. Das geht natürlich nicht. Auf der anderen Seite wehrt man sich, vor allem auf der Seite der Bauern, für die Importeure. Da stimmt etwas nicht: Wir sollten die Abfallentsorgung aus unseren Krediten zahlen, aber andererseits soll bei den Importeuren ein Auge zugedrückt werden.

Ich habe am Montag beim Eintreten wortwörtlich gesagt: "Die FDP-Fraktion ist sich bewusst, dass in der Landwirtschaft kein Weg an mehr Markt vorbeiführt. Aber wenn schon, dann für alle und transparent, auch in vor- und nachgelagerten Bereichen!" Die Situation ist momentan ziemlich verworren. Wir werden bombardiert von gewissen Leuten, auf der anderen Seite sind wir uns nicht ganz einig. In dieser Situation gibt es nur einen Weg: eine Differenz zum Ständerat schaffen. Die Verwaltung muss in der Zwischenzeit - und das wäre ein Wunsch von mir - einen Verordnungsentwurf ausarbeiten, damit endlich alle vom Gleichen sprechen. Wenn ich an die Schauermärchen denke, die ich in letzter Zeit gehört habe, wird es mir fast schwindlig.

Etwas anders sieht es beim Geflügel aus; dort herrscht zum Teil Transparenz. Deshalb ist es richtig, wenn das auch dort noch einmal richtig angeschaut wird. Mit dem Import von Geflügel - dieser beträgt immerhin 50 Prozent unseres Konsums - wird die Inlandproduktion verbilligt. Es ist im Moment nicht einzusehen, weshalb ein gut funktionierendes System verändert werden soll.

Die FDP-Fraktion hat sich mit überwiegender Mehrheit dazu entschlossen, eine Differenz zu schaffen, das heisst, der Mehrheit zu folgen. Wir wollen nichts übers Knie brechen, wollen aber eine Differenz, damit das nochmals gründlich geprüft wird. Die Importeure sollen Gelegenheit haben zu beweisen, wofür diese so genannten Importgewinne verwendet werden; wir wissen das nicht.

Deshalb bitten wir Sie, der Mehrheit zuzustimmen. Persönlich stimme ich auch dem Antrag der Minderheit I (Baader Caspar) zu.

Genner Ruth · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion

Die grüne Fraktion unterstützt in der Frage der Zollkontingente den Bundesrat. Den vorgeschlagenen Systemwechsel, die Zollkontingente für Schlachtvieh und Fleisch zu versteigern, finden wir sinnvoll und gut. Der Systemwechsel führt zu einem wünschbaren, transparenten Verfahren, bei dem alle eine Chance haben. Ein weiterer Vorteil ist der, dass die Abschöpfungen der Gewinne in die Bundeskasse fliessen und nicht irgendwo bei den Händlern verschwinden. Dazu kommt, dass die Versteigerung ein marktwirtschaftliches Instrument ist, das uns möglicherweise - wir können das relativ schlecht abschätzen - 100 bis 300 Millionen Franken bringt. Genau dieser Betrag ist auch der Grund, warum innerhalb der Fleischhandelsbranche der grosse Aufruhr entstanden ist. Sie alle haben das gemerkt, es sind viele Briefe mit Wünschen nach Ausnahmen und nach Spezialregelungen für alle möglichen Fleischarten bei uns Parlamentariern angekommen. Dieser Geldaspekt ist sicher der Grund, warum auch bei den Mitgliedern des Ständerates massiv lobbyiert worden ist. Wir können nur hoffen, dass der Ständerat noch einmal über die Bücher geht und nach unserem hoffentlich positiven Entscheid hier einen Systemwechsel einleitet.

Weder Bauern noch Konsumentinnen und Konsumenten haben ein Interesse daran, am heutigen System festzuhalten, vor allem damit die Gelder, die wir für die Landwirtschaft gut gebrauchen können, nicht mehr einfach irgendwo versickern. Wir haben zwar schon öfter gehört, dass Mischrechnungen gemacht werden, dass hiesiges Fleisch dank einer Mischrechnung mit anderem zu einem tieferen Preis für die Konsumenten führen würde. Aber wir haben als Konsumenten noch nie offene Rechnungen dazu gesehen und auch preislich nicht unbedingt viel gespürt. Die Fleischpreise in der Schweiz sind vor allem wegen der hohen Händlermargen hoch. Die Bauern sollen nämlich für eine gute Tierhaltung recht bezahlt werden und dabei auch verdienen können. Der Kostendruck auf die Fleischproduktion hat bisher vor allem den Tieren geschadet, die entweder in Massenhaltung oder mit schlechtem Futter aufgezogen wurden.

Mit der Einführung von Qualitätslabels und den entsprechenden Labelanforderungen können Konsumentinnen und Konsumenten zum Glück wählen. Sie wählen, ob sie Produkte von Tieren haben wollen, die unter guten Produktionsbedingungen aufgezogen worden sind. Wir können die Konsumenten wegen Labels vor schlechten Tierhaltungen und entsprechend auch vor qualitativ schlechten Produkten schützen.

Ich bin überzeugt, dass Konsumentinnen und Konsumenten durchaus Verständnis haben für den Aufwand, der mit einer guten Tierhaltung geleistet werden muss. Dieser Aufwand hat auch seinen Preis. Wir wollen nicht diesen Preis drücken, wir wollen uns dagegen wenden, dass ungerechtfertigte Margen im Handel entstehen; das stört die Käuferinnen und Käufer von Fleischprodukten. Die mögliche Transparenz, die mit der Versteigerung der Zollkontingente geschaffen werden kann, ist deshalb zu begrüssen.

Die Grünen werden im Weiteren die Minderheit I (Sommaruga) unterstützen, damit der Anteil der nichtversteigerten Zollkontingente möglichst tief gehalten wird.

Ich möchte Sie bitten, diesen Systemwechsel heute zu akzeptieren.

Sommaruga Simonetta · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion

Ich habe vorher zum Systemwechsel gesprochen und möchte deshalb jetzt noch etwas zu meinem Minderheitsantrag sagen. Hier stellt sich ja die Frage, ob ein Anteil der Zollkontingente für den Kauf ab öffentlichen Schlachtviehmärkten reserviert werden solle. Der Bundesrat hat keine Inlandleistung vorgesehen. Ich meine, dass das sinnvoll ist. Wenn wir nämlich die Randregionen fördern wollen, dann gibt es bessere und effizientere Instrumente als dieses.

Der Antrag der Minderheit I zu Absatz 1bis, 5 Prozent für öffentliche Schlachtviehmärkte zu reservieren, ist bereits ein Kompromiss; er orientiert sich am heutigen Zustand. Heute werden 5 Prozent der Kontingente über die Schlachtviehmärkte verkauft. Es funktioniert, und es gibt keinen vernünftigen Grund, diesen Anteil zu erhöhen - im Gegenteil: Mit einer Erhöhung, z. B. auf 10 Prozent, wie das die Mehrheit verlangt, passiert Folgendes: Wir müssen davon ausgehen, dass pro Tier, das auf einen Schlachtviehmarkt geführt wird, ungefähr 100 Franken einfach so abkassiert werden können. Das kann dazu führen, dass Tiere, die sogar bereits verkauft sind, zuerst noch auf dem Schlachtviehmarkt vorgeführt werden, damit die 100 Franken kassiert werden können. Das ist nicht wünschenswert; das ist ineffizient, und das ist auch aus Tierschutzgründen alles andere als wünschbar.

Wenn man jetzt von den Schlachtviehmärkten spricht, dann tönt das so, wie wenn es hier einmal mehr ums Überleben des Bauernstandes ginge. Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass es Kantone gibt, die gar keine solche öffentlichen Schlachtviehmärkte haben; es handelt sich um die Kantone Aargau, Zürich und Uri.

Wenn es hier jetzt allerdings um den Artikel 48 geht, dann scheint es mir jetzt trotzdem wichtiger - anstatt über Detailzahlen zu streiten, also 5 oder 10 Prozent; 15 Prozent scheinen mir wirklich viel zu hoch zu sein - diesen Systemwechsel vorzunehmen. Ich werde deshalb meinen Minderheitsantrag zugunsten des Antrages der Mehrheit der Kommission zurückziehen, weil ich überzeugt bin, dass es jetzt am wichtigsten ist, den Systemwechsel vorzunehmen, und zwar für alle Fleischimporte. Ich bitte Sie, nicht auf diese Partikularinteressen in Bezug auf Schweine, Schafe, Pferde oder Hühner einzugehen. Das bringt uns nicht weiter; wir brauchen diesen Systemwechsel jetzt.

Der Artikel 48 ist einer der zentralen Artikel in dieser Gesetzesrevision. Bei diesem Artikel wird sich zeigen, ob wir die Landwirtschaftspolitik für die Bauern machen oder für die Händler, für die Sofaimporteure und für intransparente nachgelagerte Stufen in der Landwirtschaft; davon profitieren weder die Konsumentinnen und Konsumenten noch die Bauern.

Ich bitte Sie deshalb, bei Artikel 48 durchwegs der Mehrheit zuzustimmen und nicht auf diese Partikularinteressen einzugehen.

Bigger Elmar · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Frau Sommaruga, Sie haben in Ihrem Votum gesagt, es würden auf den Märkten noch 100 Franken pro Tier ausgeschüttet. Sie müssen besser mit der Wahrheit umgehen: Im Kanton St. Gallen werden keine Beiträge bezahlt. Wir bezahlen 28 Franken für die Vermarktung; das möchte ich Ihnen ganz klar sagen! Diese 10 oder 15 Prozent sind für die Händler bestimmt, die die Aufgabe übernehmen, die Marktabräumung zu machen. Was erwarten Sie, wenn diese Beiträge oder dieses Kontingent nicht mehr bestehen? Erwarten Sie, dass die Händler auf die Märkte kommen und sich dann dafür verantwortlich zeigen, die Märkte abzuräumen? Können Sie sich dies vorstellen? Ich stimme dieser Sache nur wegen der Marktabräumung zu. Ich glaube, wir haben genug Schwierigkeiten mit der Milch.

Sommaruga Simonetta · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion

Herr Bigger, ich habe mich ja soeben damit einverstanden erklärt, dass sogar 10 Prozent für die Inlandleistung reserviert bleiben. Das heisst aber, dass bei Importrenten von 80 Millionen Franken 100 Franken pro Tier für den Händler abfallen. Das ist wirklich genug Geld, um hier abzuräumen. Also sehen Sie diesem Kompromiss entgegen, aber übertreiben dürfen Sie hier nicht. Und einmal mehr: Das Geld kommt den Bauern nicht direkt zugute, sondern in verschiedenen nachgelagerten Stufen. Da müssten auch Sie daran interessiert sein, dass diese Stufen effizient sind, weil das Geld am Schluss sonst entweder bei den Konsumenten oder bei den Bauern fehlt.

Kunz Josef · Nationalrat · Luzern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Eine kurze Frage: Frau Sommaruga, Sie vertreten ja die Konsumenten. Es ist Ihnen bewusst, dass bei der Versteigerung der Kontingente für Geflügelfleisch die Mehrkosten den Konsumenten übertragen werden. Wie erklären Sie den Konsumenten, dass das Geflügelfleisch nachher eindeutig teurer wird?

Sommaruga Simonetta · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion

Herr Kunz, bis heute konnte man nicht beweisen, dass die Importrenten auch beim Geflügel vollumfänglich an die Konsumentinnen und Konsumenten weitergegeben wurden. Im Gegenteil, gerade beim Geflügel haben wir eine extrem hohe Konzentration der Importeure. Zwei Importeure beherrschen über 50 Prozent der gesamten Importkontingente. Solche Konzentrationen sind ungesund. Wir wollen, dass alle importieren können, die einen Wohnsitz in der Schweiz haben. Das schafft Wettbewerb, das schafft Effizienz, und daran müssten auch Sie interessiert sein.

Donzé Walter · Nationalrat · Bern · Evangelische und Unabhängige Fraktion

Ich darf Ihnen sagen, dass die evangelische und unabhängige Fraktion der Mehrheit zustimmen wird.

Ursprünglich hatte auch ich sehr grosse Vorbehalte gegen die Versteigerung der Importkontingente. Ich habe mich dann aber davon überzeugen lassen, dass die Lösung, die die Mehrheit nun vorschlägt, die Probleme weitgehend löst.

Es wird sehr viel davon abhängen, in welcher Form die Versteigerung dieser Kontingente stattfinden wird. Ich hätte gerne von Herrn Bundesrat Deiss eine erklärende Antwort auf die Frage, wie gesichert werden kann, dass die Kontingente nicht einfach in die Hand der Meistbietenden, also der grössten Produzenten, gehen. Das wäre sicher ein erklärendes Wort wert.

Wichtig ist uns, dass der Preis auf den Märkten in den Regionen, die sich der Fleischproduktion verschrieben haben, nicht zusammenfallen. Man hat in diesen Randgebieten auch die Veredelung, die Verarbeitung des Fleisches, organisiert, um die Wertschöpfung in den Regionen zu halten und um unsinnige Tiertransporte zu vermeiden. Nun ist es wichtig, dass der Absatz gesichert ist.

Wir wollen beim Ganzen kohärent bleiben. Deshalb gehen wir auf die weiteren Anträge eigentlich nicht mehr ein. Weder wollen wir den Anteil auf 15 Prozent steigern, wie das der Antrag Brunner Toni vorschlägt, noch teilen wir die Ansicht von Herrn Baader Caspar, hier handle es sich um eine neue Steuer. Wir wissen ganz genau, dass der Staat diese Kontingente zur Verfügung gestellt hat und dass er sie auch zurücknehmen kann. Wenn er damit das Problem der Entsorgung der BSE-Abfälle finanzieren kann, so ist uns das recht.

Wir bleiben also bei der Mehrheit. Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen.

Beck Serge · Nationalrat · Waadt · Liberale Fraktion

Pour quelle raison ne pouvons-nous en aucun cas suivre la position du Conseil des Etats, qui vise au maintien du système actuel? Tout simplement - ainsi que l'a très pertinemment relevé M. Weyeneth tout à l'heure - parce qu'un système qui fonctionnait bien, il y a quelques années, ne peut plus fonctionner aujourd'hui en raison de la concentration des filières d'abattage. Et c'est là un élément déterminant qui, suite aux différentes contraintes d'hygiène qui ont impliqué des investissements très importants dans les abattoirs, a réduit et continue à réduire drastiquement le nombre de ceux-ci. Vous savez que les perspectives dans ce domaine envisagent l'existence de trois grands abattoirs au maximum dans notre pays et une réduction drastique des abattoirs d'importance régionale.

Il y a ainsi concentration de la filière d'abattage et prise de contrôle de l'ensemble de la filière carnée par quelques acteurs importants, en l'occurrence les grands distributeurs. C'est ce qui fait qu'aujourd'hui le système, qui précédemment donnait satisfaction, ne peut plus fonctionner; et la poursuite de ce fonctionnement met en jeu l'existence de toutes les filières de proximité en termes de production, mais aussi en termes de mise en valeur, et l'existence des petits bouchers qui peuvent procéder à des abattages. Il y a donc nécessité de rapprocher également les filières de mise en valeur des conditions de marché, raison pour laquelle un système de mise aux enchères est souhaitable.

En ce qui concerne la différenciation entre les différents types de viande, je crois que l'actualité récente et les différentes crises dans le domaine sanitaire de la viande nous ont montré la volatilité de l'orientation de la consommation et l'interdépendance de ces différents secteurs. Il convient donc de mettre en place un seul et unique système pour l'ensemble des types de viande. Il s'agira toutefois que le Conseil fédéral s'engage clairement à mettre en place un système de vente aux enchères - et ce ne sera peut-être pas chose simple - ouvert à l'ensemble des intéressés et qu'il ne favorise pas les détenteurs actuels de parts de marché importantes.

Je le répète, les organisations des filières de proximité sont bel et bien celles qui répondent aux buts de la loi sur l'agriculture, à la tâche générale qui est attribuée aux producteurs et à la mise en valeur de nos produits. Il s'agira de soutenir ces filières de proximité et de mettre en place un système d'enchères qui permette également l'accès aux petits entrepreneurs pour l'achat de contingents d'importation.

Enfin, pour garantir le retour au producteur d'une partie des marges qui seront ainsi dégagées, il conviendra de soutenir à l'alinéa 3 la minorité I (Baader Caspar).

Le groupe libéral vous invite donc à soutenir la majorité de la commission aux alinéas 1er et 1bis, et à suivre la proposition de minorité I à l'alinéa 3.

Ehrler Melchior · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion

Ich möchte Ihnen kurz noch einmal schildern, worum es hier eigentlich geht. Wir haben heute eine Regelung, bei der gewisse Importe an Inlandleistungen gebunden sind. Dieses ganze System funktioniert natürlich innerhalb bestehender Strukturen. Man hat ausgerechnet, dass in diesem System etwa 100 bis 300 Millionen Franken drinliegen. Diese Zahl wird zwar immer wieder bestritten. Wenn Sie aber die Flut der Briefe einmal anschauen, die Sie erhalten haben, dann würde ich sagen: Nach der gewöhnlichen Lebenserfahrung ist das ein Hinweis darauf, dass da schon einiges Geld auf dem Spiel steht. Die Frage ist heute die: Wollen wir dieses bisherige System beibehalten, oder wollen wir das System ändern, wollen wir eine Versteigerung dieser Importkontingente einführen?

Zu den einzelnen Vorschlägen: Der Bundesrat sieht ganz klar den Wechsel vor, also ein Versteigerungssystem. Der Ständerat ist dem nicht gefolgt; er möchte das bisherige System beibehalten. Die Mehrheit Ihrer Kommission beantragt Ihnen, den Systemwechsel jetzt zu machen. Es gibt einen Unterschied zum Bundesrat: Man möchte mit dieser 10-Prozent-Regelung die regionalen Anliegen der öffentlichen Märkte mitberücksichtigen. Hier hatten wir die Minderheit Sommaruga; dieser Antrag ist in der Zwischenzeit zurückgezogen worden. Wir haben einen Einzelantrag Brunner Toni, auf 15 Prozent zu gehen. Die Minderheit II (Schibli) möchte ebenfalls beim bisherigen System bleiben. Dann haben Sie eine ganze Reihe von Einzelanträgen. Ich bin fast versucht zu sagen: Pro Tierkategorie gibt es einen Einzelantrag. Das würde in der Summe heissen, dass man wohl das Prinzip beschliessen kann, aber hintennach macht man dann so viele Ausnahmen, dass das System gleichwohl nicht umgestellt wird.

Was waren die hauptsächlichen Gründe, die die Kommission dazu geführt haben, Ihnen den Systemwechsel zu beantragen?

Der erste Punkt: Man möchte ein System mit mehr Wettbewerb. Das bisherige System ist natürlich strukturerhaltend. Es ist ja auch so, dass man immer wieder beklagt hat, dass die Bauern zwar vermehrt dem Wettbewerb unterstellt werden - Preisdruck usw. -, dass aber auf der Stufe der Konsumentenpreise relativ wenig passiert. Es ist natürlich auch klar, dass sich die Strukturen, die hier involviert sind, für die Beibehaltung des bisherigen Systems wehren. Aber auch hier haben wir dieselbe Fragen wie gestern bei der Milchkontingentierung. Die neue Agrarpolitik ist auf mehr Markt eingestellt. Die Fragen sind die: Bekommen das nur die Bauern zu spüren, oder bekommt das die ganze Ernährungswirtschaft zu spüren? Haben wir am Schluss ein System, das auf Stufe der Konsumentenpreise dann tatsächlich etwas Zusätzliches bringt? Wir wollen an und für sich Markt. Aber die Frage ist jetzt, ob wir strukturerhaltend beim bisherigen System bleiben oder ob wir sagen: Nein, wir führen auch hier zusätzlich Wettbewerb ein.

Der zweite Punkt betrifft die Transparenz - Sie haben das vorher gehört. Das bisherige System ist nicht sehr transparent; man möchte hier mit dem Versteigerungssystem Transparenz schaffen, damit diese ganzen Abläufe auch nachvollziehbar sind. In der Diskussion in der Kommission war dann auch die WTO ein Thema. Man ist dort zum Teil davon ausgegangen, dass man in Bezug auf künftige WTO-Verhandlungen sicher besser liegt, wenn man diesen Systemwechsel jetzt schafft, als wenn man beim bisherigen System bleibt. Dann gab es eine Überlagerung oder Verbindung dieser Diskussion mit der ganzen Frage um die Finanzierung der Schlachtnebenprodukte; wir kommen dann beim Tierseuchengesetz noch dazu. Ursprünglich war die Idee des Bundesrates ja die, dass der Bund aus der Finanzierung der Beseitigung dieser Schlachtnebenprodukte aussteigen würde. Das wurde in der Vernehmlassung bekämpft, und dann wurde zum Teil diese Kombination gemacht: Versteigerung und dann Benutzung dieser Mittel für die Schlachtnebenprodukte. Sie haben sicher festgestellt, dass die Mehrheit der Kommission beim Tierseuchengesetz beantragt, die finanziellen Mittel aus den allgemeinen Bundesmitteln zu nehmen, und dass der Antrag der Minderheit I (Baader Caspar) zu Absatz 3 verlangt, dass die Mittel, die aus der Versteigerung kommen, wieder in der Landwirtschaft eingesetzt werden.

Ich möchte noch einen letzten Punkt erwähnen, nämlich die Frage, was denn passiert, wenn wir jetzt diesen Systemwechsel vornehmen. Es ist ganz sicher so, dass jene, die dieses Geld nicht mehr in den Fingern haben, sich nicht einfach damit begnügen, sondern natürlich Überlegungen dazu anstellen, wie sie gleichwohl zu ihrem Geld kommen können. Hier wird es so sein, dass die Frage der Machtverhältnisse auf den Märkten eine wichtige Rolle spielen wird. Nun weiss ich aus meiner früheren Erfahrung, dass man vonseiten der Bauern sagt, das sei für sie ein Problem. Ich möchte hier einfach ganz klar sagen, dass es auch die Bauern in der Hand haben, sich entsprechend zu organisieren und entsprechend auf dem Markt eine gewisse Macht zu entfalten.

Ich komme zu den Empfehlungen aus Sicht der Kommission: Ich möchte Ihnen ganz klar empfehlen, generell bei der Mehrheit zu bleiben und die Minderheitsanträge abzulehnen. Zur Frage, wie hoch die Kontingente in Bezug auf diese regionalen Märkte sein sollen, kann ich Ihnen aus Sicht der Kommission so viel sagen: 5 Prozent wären knapp gewesen, 10 Prozent scheinen genügend zu sein, und an 15 Prozent würden die Händler sehr viel Freude haben. Ich empfehle Ihnen im Sinne der Mehrheit, hier bei diesen 10 Prozent zu bleiben. Was die Einzelanträge betrifft, empfehle ich Ihnen, diese abzulehnen.

Wichtig scheint mir, dass Sie hier jetzt das Prinzip der Versteigerung beschliessen. Dann haben wir eine Differenz zum Ständerat. Wenn es noch nötig sein sollte, später irgendwo irgendeine Korrektur zu machen, kann das dann im Differenzbereinigungsverfahren gemacht werden. Persönlich werde ich bei Absatz 3 den Antrag der Minderheit I (Baader Caspar) unterstützen.

Cuche Fernand · Nationalrat · Neuenburg · Grüne Fraktion

Je profite de la qualité d'expert du rapporteur pour lui poser une question. Est-ce que la commission s'est penchée sur les conséquences possibles, avec la proposition de la majorité et le régime qui est proposé, au niveau de l'évolution des prix à la production et de celle des prix à la consommation?

Ehrler Melchior · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion

Es ist klar - darüber hatten wir schon die verschiedensten Diskussionen miteinander -, dass es heute ein Ärgernis ist, dass die Produzentenpreise tief sind und die Konsumentenpreise nicht entsprechend sinken.

Für die Mehrheit der Kommission sind die Strukturen, in denen sich das Ganze heute abspielt, auch ein Grund dafür, dass die Konsumentenpreise hoch bleiben. Bei den Produzentenpreisen sehe ich den Weg darin, dass die Bauern wieder lernen, besser zu verkaufen, und dass sie sich auf dem Markt auch besser organisieren. Sie kennen die ganzen Bemühungen innerhalb der Landwirtschaft um die Schaffung einer Organisation beim roten Fleisch, die nicht so erfolgreich verlaufen ist. Ich glaube, das ist der Weg, damit die Bauern auf dem Markt stärker werden und auch wieder entsprechende Preise realisieren können.

Favre Charles · Nationalrat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion

La majorité de la commission vous propose un changement de système. Quel est donc le système actuel et quels sont les problèmes posés par celui-ci?

Actuellement, nous avons un système de contingents attribués en fonction du nombre d'animaux indigènes abattus. Il y a des possibilités tout à fait limitées actuellement de mettre en place un système par voie d'enchères.

Premier problème posé par le système actuel, le manque de concurrence. Ce point-là a été relevé à plusieurs reprises par la Commission de la concurrence, avec le critère des contingents attribués en fonction de prestations en faveur de la production suisse; ce critère est peu satisfaisant et il peut nous poser des problèmes eu égard aux accords que nous avons avec l'OMC.

Deuxième problème et point critiquable dans la situation actuelle, la forte concentration des importateurs - là aussi, un manque de concurrence. Lorsqu'on sait que, par exemple pour l'importation de la volaille, ce sont deux importateurs qui détiennent plus de 50 pour cent du marché et que pour la cuisse de boeuf, trois importateurs en détiennent plus de 50 pour cent, on ne peut pas parler de véritable concurrence. Ceci aboutit à un système avec des rentes contingentaires, qui sont de l'ordre de 300 millions de francs par an, dont 200 millions de francs peuvent être considérés comme redistribués sur le marché intérieur, mais il reste un effet rente nette de l'ordre de 100 millions de francs.

Troisième problème, le fait que ce système est actuellement complètement bétonné et que les structures elles-mêmes sont figées.

Un point qui ne cesse d'interpeller les consommateurs - cela a été rappelé tout à l'heure par M. Ehrler -, c'est qu'on a des prix à la production qui sont bas, en tout cas qui ne sont pas élevés, alors que les prix à la consommation, eux, sont plutôt élevés.

Ainsi donc, on nous propose un système de mise aux enchères, un nouveau système qui est soutenu par la majorité de la commission, qui considère ce système comme étant plus judicieux du point de vue économique, plus transparent et plus conforme à la concurrence. Mais évidemment, qui dit changement de système, dit aussi part d'incertitude qu'il faut bien admettre. Avec ce nouveau système, on peut considérer que la protection de la production de viande indigène est maintenue et que nous allons augmenter la concurrence entre les différents importateurs: le système devient plus ouvert. Le nombre des partenaires devrait donc ainsi quelque peu augmenter. On aboutira à un assouplissement des structures et à une pression sur les marges dont j'ai parlé tout à l'heure, donc à un avantage pour les producteurs comme pour les consommateurs.

Le Conseil fédéral prévoit une entrée en vigueur progressive de ce changement entre 2005 et 2007, un changement qui va faire rentrer de l'argent dans les caisses de la Confédération pour pouvoir, justement, participer au financement de l'élimination des déchets. Nous verrons ce problème plus tard.

Ainsi donc, la commission, par 22 voix contre 2 et avec 1 abstention, vous propose de soutenir sa proposition relative au changement de système.

Dès le moment où nous décidons de la mise en place de ce système d'enchères, ce système doit s'appliquer pour l'ensemble des animaux. Il n'y a pas de raison de sortir les agneaux du système, comme l'a proposé M. Bigger, ou bien la volaille, par exemple, comme l'a proposé M. Kunz. Il faut savoir que dans la rente de situation dont j'ai parlé tout à l'heure, le marché de la volaille représente approximativement 50 pour cent. C'est donc un marché particulièrement important. Donc, à l'alinéa 1er, adoptons la proposition de la majorité de la commission, c'est-à-dire de changer de système.

En ce qui concerne l'alinéa 1bis, il se pose la question de la prise en charge des animaux sur les marchés publics. Il s'agit là d'un problème important touchant en particulier l'agriculture de montagne. Et il faut le reconnaître: il y a de fortes craintes de la part de cette partie-là de la population.

La majorité de la commission a voulu répondre justement à cette crainte en instituant les 10 pour cent. Les contingents doivent être distribués en fonction des marchés publics à raison de 5 ou 10 pour cent. La majorité de la commission a voulu donner un signe très clair vis-à-vis des personnes dépendant de ces marchés, en instituant justement ce taux de 10 pour cent. Ainsi donc, nous pensons que l'acceptabilité du nouveau système sera renforcée par cette mesure.

La minorité I (Sommaruga) s'est posé la question d'un taux de 5 pour cent, qui correspond approximativement à la situation actuelle. Mais encore une fois, par 13 voix contre 12, la commission penche pour les 10 pour cent. Aller plus loin - cela a été dit tout à l'heure, 15 pour cent -, alors très clairement, c'est donner une rente de situation aux marchands de bétail.

Je vous propose donc ici de rejeter la proposition Brunner Toni.

En ce qui concerne le fait d'intégrer des marchés publics pour les chevaux à l'alinéa 1bis (proposition Lachat), il semble que cela soit peu adéquat. Aujourd'hui, il n'existe pas véritablement de marché public pour les chevaux, il ne s'agit pas d'en créer un à travers cet alinéa 1bis, ceci d'autant plus qu'on pourrait ouvrir tout un débat de type protection des animaux, voire éthique, quant à la consommation de viande de cheval ou de poulain. Quant à moi, je n'ai pas de préjugé par rapport à cette consommation.

En ce qui concerne la proposition de minorité I (Baader Caspar) à l'alinéa 3, la commission s'oppose à cette adjonction, par 12 voix contre 11. En effet, il y a là un principe de politique financière, à savoir le fait que les recettes qui rentrent dans les caisses de la Confédération ne doivent pas être affectées, parce que, à ce moment-là, on crée en effet des situations plus favorables et on a une perte de visibilité, une perte de marge de manoeuvre pour le Parlement. Il y a un engagement de la Confédération à utiliser cette somme de mise aux enchères pour soutenir l'élimination de la viande. C'est un fait, mais je crois qu'il ne s'agit pas d'aller plus loin avec une véritable affectation, comme le propose M. Baader.

Je vous demande donc de rejeter la proposition de minorité I à l'alinéa 3.

En conclusion, je vous demande de suivre la majorité à l'article 48.

La discussion a été nourrie en commission et elle a abouti à de nettes majorités en faveur de ce changement de système.

Lachat François · Nationalrat · Jura · Christlichdemokratische Fraktion

Je voudrais vous poser la question suivante: il est évident que la séparation d'un poulain par rapport à sa mère est une situation qui n'est pas agréable à regarder. Mais que préférez-vous? Que cela se passe en public ou en privé? Parce que, ce que vous proposez, c'est la même scène, mais en privé! Toujours il y a séparation, toujours la séparation est douloureuse. Dites-moi ce que vous préférez!

Favre Charles · Nationalrat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion

Monsieur Lachat, je n'ai pas de problèmes de conscience par rapport à cet élément-là. J'ai dit simplement qu'aujourd'hui, il n'existe pas de marché public par rapport à la vente des chevaux et qu'il ne s'agit pas, au moyen de cette loi, d'en créer un. Ensuite, si nous voulons en créer un, il y a en effet tous ces problèmes éthiques que je n'entends pas aborder à cet article.

Deiss Joseph · BR-M · Bundesrat · Freiburg

Là encore, nous sommes en présence d'un article où il s'agit de démontrer si c'est l'agriculture qui est au centre de ces débats ou si ce sont des intérêts particuliers.

Le système d'attribution des contingents d'importation de viande doit être revu, et cela pour toute une série de raisons.

Tout d'abord, cela a été évoqué à maintes reprises, les différences de prix entre la Suisse et l'étranger sont à l'origine de rentes importantes dont bénéficient actuellement les importateurs et dont il est vraiment difficile de savoir si elles bénéficient aux consommateurs.

Ensuite, la prestation indigène, c'est-à-dire l'accès aux contingents par la reprise du bétail indigène, a tendance à bétonner les structures qui existent au niveau de la transformation et de la commercialisation. Les baisses de prix que les producteurs ont subies ces dernières années n'ont pas été ressenties au niveau des consommatrices et des consommateurs. Nous estimons que c'est le manque de concurrence dans le secteur qui est à l'origine de cette léthargie. Nous avons aussi pu faire des expériences dans le domaine de la mise aux enchères des permis d'importation. Nos expériences ont démontré que cela est concluant. Ces expériences concernent notamment l'importation des spécialités de viande.

Enfin, il y a une raison qui nous vient de l'extérieur. Sur le plan international, le système de la prestation indigène est de plus en plus mis en cause et les propositions en discussion au sein de l'OMC tendent à son interdiction pure et simple.

On reproche fréquemment à la réforme agricole en cours de faire peser tout le poids des adaptations sur les seuls agriculteurs. Vous avez ici l'occasion d'être conséquents car, à ce niveau, ce ne sont pas les agriculteurs qui sont touchés, mais ce sont les importateurs; et l'agriculture va récupérer des moyens qui lui échappent à l'heure actuelle.

Ich möchte auf einige Kritikpunkte, die gegen das neue System vorgebracht werden, eingehen.

Die erste Kritik ist die Behauptung, die Metzgereibetriebe seien in Zukunft nicht mehr daran interessiert, inländisches Vieh zu übernehmen. Das stimmt nicht, weil der Grenzschutz des Fleisches mit dieser Entscheidung nicht geändert wird. Somit besteht kein Grund anzunehmen, dass das einheimische Vieh und Fleisch in Zukunft weniger Chancen hätten als heute.

Man macht sich Sorgen um eine Konzentration innerhalb des Fleischhandels. Dazu gilt es klar zu sagen - und damit beantworte ich auch die Frage von Herrn Donzé et aussi celle de M. Beck -, dass das heutige System die Gefahr einer Konzentration beinhaltet. Wir stellen fest, dass Inlandleistungen, wie man das nennt, nur erbracht werden können, wenn man die Mittel zum Schlachten besitzt. Und wir stellen fest, dass gerade in diesem Bereich eine Konzentration stattfindet - die dadurch gebrochen wird, dass man die Importkontingente versteigert.

Es ist aber notwendig, wenn man auch die KMU, les PME dont parlait M. Beck, fördern will, dass die Versteigerungssysteme so organisiert sind, dass sie allen die gleichen Chancen geben. Die bisherigen Versteigerungen für Fleischspezialitäten haben gezeigt, dass wir die Zahl der am Markt Beteiligten vergrössern konnten und somit auch Kleinere zum Zug kamen.

Natürlich, Herr Donzé, wird bei einer Versteigerung immer der Meistbietende der Gewinner sein. Aber die Erfahrung zeigt, dass es nicht unbedingt der Grösste ist, der am meisten bietet, sondern der Beste, derjenige, der für das bestehende Kontingent die besten Marktchancen hat.

Es wird behauptet, die Berggebiete seien die Leidtragenden. Weil in Zukunft 10 Prozent für Inlandleistungen vorgesehen sein sollen, ist diese Gefahr nicht gegeben. Der Bundesrat hat zwar einen Entwurf ohne diese Ausnahmeregelung vorgelegt. Wir können uns aber bereit erklären, uns den 10 Prozent anzuschliessen, auch wenn wir 5 Prozent bevorzugt hätten. Die heutigen Erfahrungen zeigen zwar, dass 5 Prozent durchaus genügen würden. Aber wenn dies mithelfen kann, die Ängste, die besonders im Berggebiet bestehen könnten, abzubauen, sind wir gerne bereit, hier mitzuhelfen.

Nun noch zum Geflügel: Die Geflügelbranche ist im Bereich des Imports und der Vermarktung sicher jene, die am meisten integriert ist. Zwei Hauptgruppen haben hier den grössten, den überwiegenden Marktanteil. Mehr als die Hälfte der Renten fallen in diesem Sektor an. Nun frage ich natürlich Herrn Kunz, wieso er die auf über 100 Millionen Franken geschätzten Renten in diesem Bereich nicht für die Landwirtschaft zurückholen will. Wir haben nicht zu viele Mittel, als dass wir uns so viel Geld einfach entgehen lassen könnten. Das ist der Beweis, dass gerade in diesem Bereich die Versteigerung eine Notwendigkeit ist. Damit können die Wettbewerbschancen für alle, und vor allem die notwendigen Mittel für die Landwirtschaft, bewahrt bleiben.

Es wird dann auch noch gesagt, die Erlöse aus diesen Versteigerungen würden vor allem die Bundeskasse speisen. Das ist der Antrag der Minderheit I (Baader Caspar) zu Absatz 3, der hier einen anderen Vorschlag macht.

Der Bundesrat sieht zwei Verwendungen für die auf etwa 150 Millionen Franken geschätzten Erträge aus diesen Versteigerungen vor: einmal 100 Millionen Franken für die Anrechnung an die Schuldenbremse. Das heisst, dass wir dank diesen 100 Millionen in allen Bereichen, insbesondere natürlich im grössten Bereich, den Direktzahlungen, entsprechend weniger Sparbeiträge leisten müssen. Somit ist eigentlich der Antrag der Minderheit I zu Absatz 3 überflüssig, da die Mittel ohnehin der Landwirtschaft erhalten bleiben. Die übrigen 50 Millionen Franken sind als Beiträge an die Entsorgung der Schlachtabfälle gedacht. Auch hier wird, falls dieses Geld aus den Versteigerungen ausbleiben sollte, der gesamte Betrag beim Landwirtschaftsbudget sein. Somit können wir sagen, dass so oder so der gesamte Ertrag dieser Versteigerungen im Sinne des Bundesrates der Landwirtschaft zugute kommen soll. Wir sind aber nicht der Meinung, dass die Verwendung im Gesetz festgeschrieben werden soll, insbesondere was die Mittel für die Interventionen beim Fleischmarkt anbetrifft. Bisher haben die Preisstützungsmassnahmen höchstens 8 Millionen Franken betragen; wir glauben, dass wir die dafür notwendigen Mittel ohne den Antrag der Minderheit I (Baader Caspar) besitzen.

Herr Leu hat eine Frage in Bezug auf BSE und generell in Bezug auf die Lebensmittelsicherheit gestellt. Ich möchte hier allgemein einmal sagen, dass die Frage der Lebensmittelsicherheit zunehmend an Bedeutung gewinnen wird und dass es eine Frage ist, die nicht nur im Interesse der Konsumenten liegt, sondern auch im Interesse der Landwirtschaft. Es ist somit äusserst wichtig, dass wir in diesem Bereich eine solide Strategie und Politik haben. Ich bin der Überzeugung - da rühme ich nicht mich selbst, ich bin ganz neu im Departement -, dass im Fall der BSE die Strategie, die von der Schweiz geführt wurde, eine sehr gute war, die international als führend angeschaut wird. Somit wurde gezeigt, dass wir die Mittel haben, um die notwendigen Massnahmen zu ergreifen. Hier muss aber immer wieder daran erinnert werden, dass eine totale Sicherheit nie garantiert werden kann und dass z. B. Tests an lebenden Tieren bis heute nicht möglich sind. Somit müssen wir die Tests an toten Tieren weiterführen. Auch wenn eine sehr grosse Verbesserung eingetreten ist, glauben wir, dass heute der Zeitpunkt noch nicht gegeben ist, um die Massnahmen zurückzufahren.

Aber BSE ist natürlich nicht die einzige Gefahr; es können allerhand Gefahren, die wir heute gar nicht kennen können, auftreten. Somit ist es wichtig, dass bei uns die Frage der Lebensmittelsicherheit weiterhin sehr ernst genommen wird. Das werden wir auch tun.

J'aimerais pour terminer récapituler encore les recommandations de vote du Conseil fédéral.

D'une manière générale, je vous invite à suivre la majorité de la commission, surtout à l'alinéa 1er où il s'agit de voter le principe. Je vous demande de voter le principe dans sa totalité et de ne pas faire d'exceptions, ni pour les moutons comme le demande la proposition Bigger, ni encore pour la volaille comme le demande la proposition Kunz. Dans le cas des moutons, le nombre d'animaux n'est pas suffisamment important pour qu'on puisse vraiment faire une exception, alors qu'il serait vraiment important de ne pas exclure la volaille, car c'est là que se réalisent environ 100 millions de francs de rentes à l'importation.

A l'alinéa 1bis, je vous invite à suivre la majorité qui propose maintenant 10 pour cent. Par conséquent, cela veut dire que nous aurions été bien sûr proches aussi de la minorité I (Sommaruga) qui demande 5 pour cent, mais qui, si j'ai bien compris, est aussi d'accord avec 10 pour cent. En revanche, je vous invite à ne pas aller aussi loin que le voudrait la proposition Brunner Toni et à refuser d'augmenter à 15 pour cent.

Je vous demande aussi, pour les arguments qui ont déjà été donnés par les rapporteurs, de rejeter la proposition Lachat. Il n'y a pas de raison aujourd'hui de créer un tel marché qui n'existe pas. Je rappelle que l'élevage du cheval des Franches-Montagnes est au bénéfice de toute une série de mesures de soutien - contributions aux animaux, contributions à la garde d'animaux et primes spéciales. Il faut en rester, dans ce domaine, à la politique actuelle de soutien au cheval des Franches-Montagnes.

Enfin, aux alinéas 2 et 3, je vous prie de suivre la majorité. Je vous ai donné notamment les arguments pour lesquels je vous invite à rejeter la proposition de la minorité I (Baader Caspar).

Hier haben Sie einen zweiten zentralen Punkt der Vorlage, und es geht darum zu zeigen, was für uns das Wichtige ist. Es gilt zu zeigen, dass es um die Landwirtschaft geht. Wir haben heute die Mittel nicht, um 150 Millionen Franken zu verschenken. Sie können es drehen und wenden, wie Sie wollen: Wenn Sie der Versteigerung nicht zustimmen, werden uns diese Mittel für die Landwirtschaftspolitik fehlen. Ich bitte Sie also auch hier, ein klares Zeichen zu setzen.

Glur Walter · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Herr Bundesrat Deiss, wir haben in der Diskussion die unterschiedlichsten Meinungen gehört. Das ist verständlich, es geht schliesslich um 70 Millionen Kilo Fleisch. Sie haben jetzt ganz einseitig nur die Vorteile der Versteigerung hervorgehoben, obwohl wir deren Auswirkungen eigentlich nicht kennen. Ihr Systemwechsel ist aber eine unlogische Durchmischung von Tierverkehrsdatenbank, Fleischversteigerung und Entsorgung der Nebenprodukte. Ich glaube, die Zeche werden die Konsumenten, die Landwirtschaft oder das Gewerbe bezahlen, denn entweder werden die 150 Millionen Franken, die Sie genannt haben, beim Konsum draufgeschlagen oder den Bauern weggenommen.

Nun zu meiner Frage: Haben Sie diesen Schnellschuss der Versteigerung, den eigentlich Bundesrat Couchepin gestartet hat, nicht einfach leichtfertig von ihm übernommen?

Deiss Joseph · BR-M · Bundesrat · Freiburg

Herr Glur, ich habe es zu Beginn der Debatte gesagt: Ich will die Landwirtschaft in ihrem wichtigen und schwierigen Strukturwandel begleiten, und da werde ich nicht leichtsinnig sein. Ich habe dieses Modell vertreten, weil ich als Ökonom - und nicht als Nachfolger von Herrn Couchepin - überzeugt bin, dass das die beste Lösung ist.

Abs. 1, 1bis, 2 - Al. 1, 1bis, 2

Christen Yves · P-M · Nationalrat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion

La proposition de la minorité I (Sommaruga) a été retirée.

Erste Abstimmung - Premier vote

Für den Antrag Lachat .... 54 Stimmen

Dagegen .... 127 Stimmen

Zweite Abstimmung - Deuxième vote

Für den Eventualantrag Kunz .... 47 Stimmen

Dagegen .... 130 Stimmen

Dritte Abstimmung - Troisième vote

Für den Eventualantrag Bigger .... 41 Stimmen

Dagegen .... 129 Stimmen

Vierte Abstimmung - Quatrième vote

Für den Antrag der Mehrheit .... 129 Stimmen

Für den Antrag Brunner Toni .... 50 Stimmen

Fünfte Abstimmung - Cinquième vote

Für den Antrag der Mehrheit .... 129 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit II .... 50 Stimmen

Abs. 2bis - Al. 2bis

Abstimmung - Vote

Für den Antrag Kunz .... 42 Stimmen

Dagegen .... 131 Stimmen

Abs. 3 - Al. 3

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Minderheit I (Baader Caspar) .... 99 Stimmen

Für den Antrag der Mehrheit .... 80 Stimmen

Ausgabenbremse - Frein aux dépenses

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Ausgabe .... 102 Stimmen

Dagegen .... 80 Stimmen

Das qualifizierte Mehr ist erreicht

La majorité qualifiée est acquise

Übrige Bestimmungen angenommen

Les autres dispositions sont adoptées

Art. 50 Abs. 1, 2

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Art. 50 al. 1, 2

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Art. 51

Antrag der Kommission

Abs. 1

....

b. lebende und geschlachtete Tiere nach ihrer Qualität einstufen.

Abs. 2

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Antrag Hassler

Abs. 1

....

b. das Marktgeschehen auf öffentlichen Märkten und in Schlachthöfen zu überwachen;

c. lebende und geschlachtete Tiere nach ihrer Qualität einstufen.

Art. 51

Proposition de la commission

Al. 1

....

b. classification des animaux sur pied ou abattus, en fonction de leur qualité.

Al. 2

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Proposition Hassler

Al. 1

....

b. surveillance des marchés publics et des abattoirs;

c. classification des animaux sur pied ou abattus, en fonction de leur qualité.

Hassler Hansjörg · Nationalrat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Mein Antrag entspricht geltendem Recht. Der Bundesrat soll auch in Zukunft private Organisationen damit beauftragen können, auf den öffentlichen Schlachtviehmärkten und in Schlachthöfen das Marktgeschehen überwachen zu können. Das ist nötig, weil wir soeben beschlossen haben, dass 10 Prozent der Zollkontingente aufgrund der Zahl der an öffentlichen Schlachtviehmärkten ersteigerten Tiere zugeteilt werden. Der Bundesrat hatte diese Ergänzungen zur Versteigerung der Zollkontingente nicht vorgesehen. Darum ist die Marktüberwachung nur für die Übergangszeit bis zum Inkrafttreten des neuen Systems mit der Versteigerung der Importzollkontingente vorgesehen.

Mit dieser beschlossenen Mischung zwischen Versteigerung und Zuteilung aufgrund der ersteigerten Tiere auf den öffentlichen Märkten ist es nötig, das geltende Recht in diesem Punkt beizubehalten. Das Anliegen ist meines Erachtens selbstverständlich und unbestritten. Kommissionsmitglieder haben denn auch gesagt, dass dieser Punkt in den Kommissionsberatungen vergessen worden sei.

Ich bitte Sie deshalb, meinen Antrag zu unterstützen.

Ehrler Melchior · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion

Es ist in der Tat so, dass der Bundesrat die Versteigerung ja ohne diese Bezugnahme auf die 10 Prozent der Kontingente für die öffentlichen Märkte vorgeschlagen hat. Sie haben jetzt entschieden, dass diese 10 Prozent gelten sollen, und zwar ist die Formulierung in Artikel 48 Absatz 1bis die, dass diese 10 Prozent "aufgrund der Zahl der ab überwachten öffentlichen Schlachtviehmärkten ersteigerten Tiere" zugeteilt werden. Von daher ist der Einzelantrag Hassler logisch, zumindest scheint mir das so. Wir haben ihn in der Kommission nicht diskutiert, aber ich denke, er ist eine logische Konsequenz dessen, was wir jetzt entschieden haben.

Deiss Joseph · BR-M · Bundesrat · Freiburg

Le Conseil fédéral soutient en principe la délégation de tâches supplémentaires à des organisations privées et peut, par conséquent, accepter la proposition Hassler.

Christen Yves · P-M · Nationalrat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion

Abstimmung - Vote

Für den Antrag Hassler .... 63 Stimmen

Für den Antrag der Kommission .... 57 Stimmen

Übrige Bestimmungen angenommen

Les autres dispositions sont adoptées

Art. 51bis

Antrag der Kommission

.... die Verwertung im Inland mit Beiträgen unterstützen.

Art. 51bis

Proposition de la commission

.... la mise en valeur dans le pays.

Angenommen - Adopté

Gliederungstitel vor Art. 52

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Titre précédant l'art. 52

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Art. 52

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Antrag Kunz

Der Bund richtet Beiträge aus für:

....

Art. 52

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Proposition Kunz

La Confédération alloue des contributions destinées à:

....

Kunz Josef · Nationalrat · Luzern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Mit der Aufhebung der Preisausgleichskasse für Eier wurde ein Instrument, welches zugunsten der Konsumenten und der einheimischen Eierproduzenten ausgezeichnet funktioniert hat, abgeschafft. Mit dieser Kasse konnten gerade in den Sommermonaten, wo der Konsumbedarf relativ klein ist, Aufschlagaktionen finanziert werden. Wenn nun das BLW erklärt, diese Massnahme werde weitergeführt, dann ist es für mich unverständlich, wenn in Artikel 52 Absatz 1 die Kann-Formulierung gewählt wird.

Wegen den ausserordentlich hohen Tierschutzauflagen bei der inländischen Eierproduktion ist die Preisdifferenz zu den Importen relativ hoch. Deshalb ist es für die inländische Produktion, aber auch für die Konsumenten, bei denen das Schweizer Ei eine hohe Akzeptanz geniesst, von grosser Wichtigkeit, dass die bisherigen Massnahmen zwingend im Gesetz verankert werden. Sie kosteten relativ wenig; sie wurden vom Import finanziert, erzielten aber eine grosse Wirkung.

Es ist richtig, dass wir ein verbessertes Landwirtschaftsgesetz wollen. Dabei soll man jedoch nicht die Eierproduzenten unnötig in Schwierigkeiten bringen. Deshalb gilt es, meinem Antrag zuzustimmen. Schaffen wir nicht ein Problem, wo heute keines besteht.

Es ist richtig, wenn man mir erklärt, dass diese Massnahmen weitergeführt werden. Wenn das aber so ist, dann ist es auch möglich und richtig, dass man im Gesetz die zwingende Form wählt.

Favre Charles · Nationalrat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion

J'ai eu l'occasion de vous le dire tout à l'heure, il y a une systématique dans cette loi quant à l'engagement de la Confédération en ce sens que dans plusieurs articles, nous avons remplacé la formule impérative par la formule potestative, ce qui ne veut pas dire qu'il y aura systématiquement un désengagement de la Confédération. Cela veut tout simplement dire que nous souhaitons que la Confédération ait une marge de manoeuvre pour intervenir si elle le juge nécessaire.

Cette marge de manoeuvre dépend essentiellement de deux facteurs. Le premier, c'est le contexte international avec les négociations de l'OMC. Puisque nous sommes là dans le cadre du soutien au marché, nous savons que les discussions sont en train d'avancer sur ce plan. Le deuxième facteur qui nécessite véritablement une marge de manoeuvre, c'est bien entendu la situation financière générale de l'Etat. Ainsi donc, s'il n'y a plus de système de caisses de compensation, il y aura toujours une participation de l'Etat, mais avec une marge de manoeuvre plus importante.

C'est la raison pour laquelle je vous demande de rejeter la proposition Kunz.

Deiss Joseph · BR-M · Bundesrat · Freiburg

La Confédération ne devrait pas être tenue de manière impérative d'octroyer des contributions. En revanche, une formule potestative - "eine Kann-Formel" - peut très bien convenir dans cette loi.

Le Conseil fédéral mettra en oeuvre la mesure, si elle doit s'appliquer, par voie d'ordonnance.

Je vous recommande donc d'en rester au texte du Conseil fédéral et de rejeter la proposition Kunz.

Christen Yves · P-M · Nationalrat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Kommission .... 85 Stimmen

Für den Antrag Kunz .... 39 Stimmen

Art. 53

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Art. 58

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Ausgabenbremse - Frein aux dépenses

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Ausgabe .... 92 Stimmen

Dagegen .... 28 Stimmen

Das qualifizierte Mehr ist nicht erreicht

La majorité qualifiée n'est pas acquise

Art. 60 Abs. 5

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Art. 60 al. 5

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Art. 63 Abs. 3

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Antrag Glasson

.... gilt Artikel 16 Absätze 6, 6bis und 7 sinngemäss.

Art. 63 al. 3

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Proposition Glasson

L'article 16 alinéas 6, 6bis et 7 s'applique par analogie ....

Angenommen gemäss Antrag Glasson

Adopté selon la proposition Glasson

Art. 64

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Art. 66

Antrag der Mehrheit

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Antrag der Minderheit

(Bührer, Gysin Hans Rudolf, Kaufmann, Oehrli, Schibli, Schneider, Tschuppert, Walter Hansjörg)

.... Umstellungen von weissen und roten Gewächsen im Rebbau ....

Antrag Bugnon

Titel

Umstellungs- und Marktentlastungsbeiträge

Abs. 2

Der Bund kann Beiträge zur Finanzierung von zeitlich befristeten Marktentlastungsmassnahmen bei Überschüssen im Weinmarkt ausrichten.

Antrag Cina

Abs. 2

Der Bund kann bei Überschüssen auf dem Weinmarkt Beiträge zur Finanzierung gezielter Marktentlastungsmassnahmen ausrichten.

Schriftliche Begründung

Die Öffnung der Grenzen hat seit dem Jahre 1995 den schweizerischen Weinmarkt stark unter Druck gesetzt. Gerade die Einfuhren von Weissweinen, die sich seither fast verdreifacht haben, bedeuten für die schweizerische Weinproduktion eine hohe Herausforderung. Die im Vergleich zum Ausland unter erschwerten Bedingungen erfolgende kostenintensive Produktion lähmt im wirtschaftlichen Wettbewerb den Absatz unserer eigenen Weine. Die Schweizerische Weinwirtschaft ist deshalb - wie andere Branchen der landwirtschaftlichen Produktion - auf eine punktuelle Unterstützung angewiesen. Mit meinem Antrag zu Artikel 66 ziele ich darauf ab, dass der Bund bei konjunkturell bedingten Überschüssen auf dem Weinmarkt Beiträge für Marktentlassungsmassnahmen sprechen kann. Im Fleischsektor und bei den Eiern werden die entsprechenden Fonds ebenfalls aufgehoben, und trotzdem können Beiträge zur Stützung des Marktes ausgesprochen werden. Es geht bei meinem Antrag also letztlich darum, eine Ungleichbehandlung zu korrigieren. Eine Ungleichbehandlung nota bene, welche für die Weinwirtschaft einen grossen Nachteil darstellt.

Art. 66

Proposition de la majorité

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Proposition de la minorité

(Bührer, Gysin Hans Rudolf, Kaufmann, Oehrli, Schibli, Schneider, Tschuppert, Walter Hansjörg)

.... les reconversions de cépages blancs et rouges en viticulture ....

Proposition Bugnon

Titre

Contributions destinées à reconvertir le vignoble et à alléger le marché

Al. 2

La Confédération peut verser des contributions destinées à financer des mesures ponctuelles d'allègement du marché en cas d'excédents sur le marché du vin.

Proposition Cina

Al. 2

La Confédération peut verser des contributions destinées à financer des mesures ponctuelles d'allègement du marché en cas d'excédents sur le marché du vin.

Développement par écrit

Depuis 1995, l'ouverture des frontières a fortement mis sous pression le marché suisse du vin. Les importations de vins blancs notamment, qui ont presque triplé, sont une gageure pour la production viticole suisse. Les coûts de production élevés et les conditions d'exploitation difficiles en comparaison de l'étranger entravent l'écoulement des vins du pays face à la concurrence. C'est pourquoi l'économie vitivinicole suisse dépend d'un soutien ponctuel, comme d'autres branches du secteur agricole. Ma proposition concernant l'article 66 vise à donner la possibilité à la Confédération d'octroyer des contributions pour des mesures destinées à l'allègement du marché du vin, lorsque celui-ci enregistre des excédents en raison du contexte conjoncturel. Les fonds sont également supprimés en ce qui concerne la viande et les oeufs, ce qui n'empêche pas que des contributions puissent être versées pour le soutien du marché. Ma proposition sert donc au fait à corriger une inégalité de traitement qui, n'oublions pas, représente un sérieux handicap pour l'économie vitivinicole.

Bührer Gerold · Nationalrat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion

Ich ersuche Sie, auch namens der FDP-Fraktion, hier der Minderheit zuzustimmen. Zur Offenlegung meiner Herkunft: Ich komme bekanntlich aus dem Blauburgunderland, der Ostschweiz. Aber es geht der Minderheit nicht um ein Gegeneinander-Ausspielen von Rot- und Weisswein. Ich persönlich habe den Weisswein mindestens gleich gern wie den Rotwein. Es geht auch nicht darum, dass wir mehr Geld möchten. Das wäre ja für mich als Finanzpolitiker auch nicht mit meiner Politik vereinbar.

Wir unterstützen den Bundesrat, der hier eine neue Regelung schafft, nämlich dass der Bund, anstelle des Rebbaufonds, Umstellungen im Rebbau zur Anpassung an veränderte Marktverhältnisse nur noch bis längstens 2011 unterstützen kann. Wir stehen voll hinter dieser zeitlichen Beschränkung. Weshalb also der Antrag? Im Gesetz wird keine Ausführung bezüglich der Möglichkeit gemacht, diese Strukturanpassungsmittel auch für Rotweingewächse auszurichten. In der Botschaft des Bundesrates wird denn auch ausgeführt, dass man diese Mittel aufgrund der Lage am Weissweinmarkt für Weissweingewächse vorbehalten möchte. Selbstverständlich hält auch die Minderheit die Problematik im Weissweinbereich für wesentlich gravierender als im Bereich der roten Gewächse.

In den Kommissionsberatungen wurde gesagt, weil ja auf der Ebene des Gesetzes nichts stehe, bleibe selbstverständlich die Möglichkeit für Beiträge an Rotweingewächse bestehen. Wenn dem so ist - und wir vertrauen den Aussagen des Bundesrates immer zu 100 Prozent -, ist der Umkehrschluss ja auch richtig, dass wir auf der Ebene des Gesetzes die Formulierung haben möchten, dass Umstellungen von weissen und roten Gewächsen mit solchen Mitteln finanziert werden können.

In diesem Sinne ersuche ich Sie im Interesse der Rechtssicherheit, dieser Präzisierung - nur darum geht es - auf der Ebene von Artikel 66 zuzustimmen. Es ist wichtig, dass dank dieser Fixierung auf Gesetzesebene auch in den Blauburgundergebieten der Eindruck vermittelt wird, dass zumindest die Möglichkeit bestünde, entsprechende Mittel für Marktanpassungen auszuschütten, wenn eine ausserordentliche Lage entstehen sollte - ich betone: nur in einer solchen Situation.

In diesem Sinne empfehle ich Ihnen, diesem Minderheitsantrag zuzustimmen. Ich sage noch einmal: Es gibt nicht mehr Bundesgeld, sondern wir wollen auf Gesetzesebene lediglich eine Verankerung zugunsten beider Gewächse, im Sinne der Rechtssicherheit.

Bugnon André · Nationalrat · Waadt · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Jusqu'à maintenant, la loi prévoit l'existence d'un fonds viticole - c'est l'article 66 de la loi actuelle. Dans le projet du Conseil fédéral, il est proposé que ce fonds viticole soit supprimé. Dans le fond, cela ne pose pas de problème à l'interprofession puisque, avec l'actualisation de la loi et les accords de l'OMC, il devient logique qu'il n'y ait pas un automatisme de l'alimentation d'un fonds viticole qui doit être destiné à prendre des mesures en faveur de la viticulture. On accepte donc bien volontiers la suppression de ce fonds viticole.

Mais en même temps disparaît une possibilité de soutenir les mesures ponctuelles d'allègement du marché en cas d'excédents sur le marché du vin. Or, vous me direz que l'article 13 de la loi prévoit déjà des mesures pour l'allègement du marché, mais à l'article 13, il est précisé que "la participation de la Confédération est exclue pour les excédents structurels". Or, malheureusement, avec les accords de l'OMC et la globalisation des importations des vins blanc et rouge, on voit qu'une part toujours plus élevée de vin blanc est importée. Au départ, lors de la signature des accords, il était prévu de pouvoir importer 19 millions de litres de vin blanc par an contre 7,5 millions de litres dix ans auparavant; or, en 2002, ce sont effectivement 24 millions de litres de vin blanc qui ont été importés. Et il y a encore une possibilité supplémentaire d'importation de 9 millions de litres. Ce qui revient à dire qu'année après année, malgré les modifications de l'encépagement, malgré les mesures de limitation prises par les viticulteurs, les importations de vin blanc augmentant, il y aura, pendant encore quelque temps, jusqu'à ce que les adaptations totales soient réalisées, des surplus de vin blanc en Suisse qui peuvent être assimilés à des surplus structurels. Or justement, si c'est considéré comme des surplus structurels, la Confédération, en vertu de l'article 13, dira: "On ne peut pas entrer en matière pour éliminer ces surplus de stocks parce qu'il s'agit d'excédents structurels."

C'est pourquoi je vous propose, avec M. Cina, un complément à l'article 66, un alinéa 2 qui dit: "La Confédération peut verser des contributions destinées à financer des mesures ponctuelles d'allègement du marché en cas d'excédents sur le marché du vin."

Il est clair que la profession s'engage - et le Conseil fédéral peut aussi aller dans ce sens - à continuer à modifier l'encépagement pour éviter que la viticulture suisse produise éternellement des surplus structurels; on fera le nécessaire. Mais pendant cette période intermédiaire, il faut absolument ajouter cet alinéa 2 pour pouvoir assainir le marché.

Cina Jean-Michel · Nationalrat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion

Ich werde zu Artikel 66 die Position der CVP-Fraktion zum Antrag der Minderheit Bührer darlegen und gleichzeitig kurz meinen Einzelantrag auch noch begründen.

Die Öffnung der Grenzen hat seit 1995 den schweizerischen Weinmarkt stark unter Druck gesetzt. Gerade die Einfuhren von Weissweinen, die sich seither beinahe verdreifacht haben, bedeuten für die schweizerische Produktion eine grosse Herausforderung. Die im Vergleich zum Ausland unter erschwerten Bedingungen erfolgende, kostenintensive Produktion lähmt im wirtschaftlichen Wettbewerb den Absatz unserer eigenen Weine. Die schweizerische Weinwirtschaft verdient deshalb unsere Unterstützung.

Namens der CVP-Fraktion bitte ich Sie, bei Artikel 66 Absatz 1 die Minderheit Bührer zu unterstützen. So, wie Artikel 66 jetzt formuliert ist, soll offensichtlich nur die Umstellung der Rebsorten Chasselas und Müller-Thurgau auf andere Rebsorten unterstützt werden. Das ist viel zu einschränkend. Um den Herausforderungen des wirtschaftlichen Wandels im Rebbau besser begegnen zu können, ist eine weite, umfassendere Formulierung zu wählen, sodass Umpflanzaktionen auch für andere Rebsorten unterstützt werden können.

Ich bitte Sie also, bei Artikel 66 Absatz 1 die Minderheit Bührer zu unterstützen und zur Klärung der Rechtssituation beizutragen, wie dies Herr Bührer bereits gesagt hat.

Mit meinem Antrag zu Absatz 2 von Artikel 66 ziele ich darauf ab, dass bei konjunkturell bedingten Überschüssen auf dem Weinmarkt der Bund Beiträge für Marktentlastungsmassnahmen zusprechen kann. Im Fleischsektor und bei den Eiern werden die entsprechenden Fonds ebenfalls aufgehoben, und trotzdem können Beiträge zur Stützung des Marktes gesprochen werden.

Es geht bei meinem Antrag also letztlich darum, eine Ungleichbehandlung zu korrigieren, eine Ungleichbehandlung, die notabene für die Weinwirtschaft einen grossen Schaden darstellt.

Sommaruga Simonetta · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion

Herr Cina, ich habe gemeint, wir wären längst davon weggekommen, wieder neue Anträge zu stellen, um Strukturerhaltung zu machen und Überschüsse zu verwerten. Woher wollen Sie das Geld nehmen, um diese Marktentlastungsmassnahmen und Überschüsse zu finanzieren? Wir haben diesbezüglich im Budget nichts vorgesehen.

Cina Jean-Michel · Nationalrat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion

Die entsprechenden Beiträge sind bei der Verwendung des über den Rahmenkredit zur Verfügung stehenden Geldes vorzusehen. Der Bundesrat hat im Zusammenhang mit der Unterstützung der Umpflanzaktionen über eine im Juli letzten Jahres erlassene Verordnung bereits jetzt entsprechende Beiträge zugesprochen. Entsprechende Beiträge sind also schon vorgesehen; es liegt in der Kompetenz des Bundesrates, im Rahmen des zugesprochenen Kredites hier entsprechende Möglichkeiten vorzusehen.

Christen Yves · P-M · Nationalrat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion

Die grüne Fraktion unterstützt den Antrag der Mehrheit.

Fässler Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion

Der Antrag der Minderheit Bührer ist so unnötig wie überflüssig. Wir haben in der Kommission über diese Frage - Weisswein, Rotwein - gesprochen; wenn Sie den Text in Artikel 66 lesen, dann sehen Sie, dass dort "Rebbau" steht. Ich meine, im Sinne einer schlanken Gesetzgebung, wie sie von der FDP auch immer gefordert wird, ist dieser Antrag abzulehnen. Es ist klar, dass mit dem Rebbau sowohl weisse wie rote Weine gemeint sind. Es geht eben darum, wie viel wovon überhaupt angebaut wird; es gibt hier Unterschiede zwischen diesen beiden Farben. Ich meine, dass mit der Kann-Formulierung dafür gesorgt wird, dass der Bund die Förderung so gestalten kann, wie es sinnvoll und nötig ist.

Zu den Anträgen Cina und Bugnon: Da muss ich auch aus finanzpolitischer Sicht sagen: Wo wollen Sie das Geld hernehmen? Wieso sollen jetzt ausgerechnet hier wieder neue Marktstützungsmassnahmen eingeführt werden? Nachdem wir jetzt wieder, auch gegen die Meinung der Mehrheit, Kredite zugunsten der Landwirtschaft beschlossen haben, indem wir vorhin die Gelder, die über die Kontingentsversteigerung hereinkommen, direkt wieder der Landwirtschaft zugesprochen haben - was ich als ausserordentlich unerhört anschaue -, bin ich nicht mehr bereit, hier irgendeine Massnahme zu unterstützen. Mit mir ist auch die ganz grosse Mehrheit der SP-Fraktion dazu nicht mehr bereit.

Ich bitte Sie, hier keinen neuen Absatz 2 einzuführen; Absatz 1 genügt. Wir haben auch im Budget nichts vorgesehen zur Unterstützung, und es ist auch nicht nötig.

Favre Charles · Nationalrat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion

Le problème concernant le marché vitivinicole touche essentiellement les blancs, et ceci en particulier depuis l'ouverture des frontières en 1995, et en particulier le problème du surpeuplement, dirais-je, en chasselas et en Müller-Thurgau puisque, d'après les estimations effectuées, il y en aurait entre 500 et 1000 hectares en trop. Or, nous savons que la reconversion est difficile, qu'elle est particulièrement onéreuse, de l'ordre de 100 000 francs par hectare. C'est la raison pour laquelle, à l' article 66, la Confédération peut soutenir justement cette reconversion.

La minorité Bührer nous propose d'indiquer clairement que ce soutien peut se faire aussi bien dans les blancs - j'ai dit tout à l'heure que c'était là que se trouvait le problème essentiel - que dans les rouges.

Aux yeux de la commission, par 14 voix contre 7, cette précision n'est pas nécessaire. Avec la formulation du Conseil fédéral, il y a déjà possibilité d'intervenir, aussi bien dans les blancs que dans les rouges.

Je vous demande donc de suivre la majorité.

En ce qui concerne les propositions Bugnon et Cina, cela a été dit tout à l'heure par M. Bugnon, il y a déjà à l'article 13 la possibilité pour la Confédération d'intervenir pour alléger le marché. Il est vrai qu'il est indiqué que ces mesures doivent être de durée limitée et que la participation est exclue pour traiter des excédents structurels. Il me semble qu'il est plus judicieux, pour éviter justement ces excédents, de travailler sur la reconversion plutôt que de donner la possibilité à la Confédération d'intervenir actuellement sur ces excédents de type structurel. En effet, nous travaillons ici sur une enveloppe financière fermée. Il s'agit donc de déterminer si nous voulons plutôt consacrer nos moyens au futur, à savoir à la reconversion, ou bien en consacrer une partie, je dirai, au traitement de la situation actuelle.

Il me semble plus judicieux d'en rester à la formule de la majorité, et donc de rejeter les propositions Bugnon et Cina, il est vrai très sympathiques.

Deiss Joseph · BR-M · Bundesrat · Freiburg

Je vous invite à rejeter tout d'abord la proposition de minorité Bührer, tout simplement parce que l'article 66 tel qu'il est conçu n'exclut pas la prise en compte de cépages rouges. Il n'est donc pas nécessaire de faire cette modification. D'autre part, il faut bien reconnaître que ces reconversions doivent être dirigées vers les secteurs où il y a des excédents, les excédents les plus importants. Pour l'heure actuelle, c'est surtout dans les deux cépages chasselas et Müller-Thurgau que les adaptations sont nécessaires, surtout à la suite de l'augmentation des importations de vin blanc, liée bien sûr à la fusion des contingents en 2001. Cela ne veut pas dire que la situation n'évoluera pas et qu'il ne faudra pas périodiquement reconsidérer la situation en fonction de l'évolution du marché. Mais comme je l'ai dit, l'article tel qu'il est rédigé permet de le faire et de retenir aussi des cépages rouges lorsque cela pourrait s'avérer nécessaire.

Ensuite, pour ce qui est de l'alinéa 2 et des propositions Cina et Bugnon, je vous invite à ne pas donner un signe dans la mauvaise direction du maintien des structures. Il faut souligner que sur la base de l'article 13 concernant l'allègement du marché, il est déjà possible de soutenir des mesures d'allègement pour le marché du vin. Par conséquent, l'introduction d'une base légale spécifique pour l'économie vinicole n'est pas nécessaire. Elle pourrait donner l'idée ou l'impression erronée que l'on veut écouler par là des excédents structurels. Or, cela introduit une différence de traitement avec les autres produits agricoles et ne cadre pas avec la réforme que nous sommes en train de mener.

Il faut d'ailleurs rappeler - c'est l'article 66 alinéa 1er - que la viticulture bénéficie d'une aide spécifique concernant la reconversion, aide que les autres produits ne connaissent en principe pas. De surcroît, le but de la politique et du Conseil fédéral n'est pas d'éliminer les excédents, mais de ne pas en produire, à travers les mesures qui sont proposées, c'est-à-dire: limitation de la production, reconversion du vignoble, promotion des vins.

Et je me permets, peut-être avec un peu de malice, de vous rappeler qu'à l'article 58, "Fruits et produits à base de fruits", aussi, on rend possible le fait de soutenir la mise en valeur du raisin. Je n'ai pas fait le contrôle des présences tout à l'heure, mais je vous invite à faire le nécessaire pour qu'à la deuxième navette, on ne rate pas le frein aux dépenses à l'article 58!

Christen Yves · P-M · Nationalrat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion

Erste Abstimmung - Premier vote

Für den Antrag der Mehrheit .... 77 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit .... 71 Stimmen

Le président (Christen Yves, président): Il y a une petite différence dans le texte allemand entre la proposition Bugnon et la proposition Cina. Le texte valable est celui de la proposition Bugnon. En français, les textes sont les mêmes.

Zweite Abstimmung - Deuxième vote

Für den Antrag Bugnon/Cina .... 68 Stimmen

Dagegen .... 77 Stimmen

Ausgabenbremse - Frein aux dépenses

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Ausgabe .... 94 Stimmen

Dagegen .... 43 Stimmen

Das qualifizierte Mehr ist nicht erreicht

La majorité qualifiée n'est pas acquise

Art. 70

Antrag der Mehrheit

Abs. 1, 3, 6

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Abs. 5

....

e. Anforderungen an die landwirtschaftliche Ausbildung;

f. Gemäss geltendem Recht

Antrag der Minderheit

(Fässler, Genner, Goll, Hämmerle, Rennwald, Sommaruga, Strahm)

Abs. 2

....

g. Gewährleistung eines hohen Anteils an betriebseigenem Futter von eigenem oder gepachtetem Land für die Milchproduktion und die Fleischproduktion von Wiederkäuern;

h. Gewährleistung der tiergerechten Fütterung von allen Wiederkäuern, mit einem sehr hohen Anteil an Raufutter.

Antrag der Minderheit

(Strahm, Fässler, Genner, Goll, Gysin Remo, Hämmerle, Sommaruga)

Abs. 2

....

Die Bedingungen nach Buchstaben b und e werden so festgelegt, dass die Reduktionsziele der grundwasser- und gewässerbelastenden Emissionen erreicht werden.

Abs. 7

Der Bundesrat legt Ziele für die Reduktion der Emission umweltrelevanter Stoffe, namentlich für Stickstoff und Phosphor, fest. Diese Reduktionsziele werden vor allem durch die Staffelung der Direktzahlungen anvisiert.

Antrag der Minderheit

(Genner, Donzé, Fässler, Goll, Gysin Remo, Hämmerle, Rennwald, Sommaruga, Strahm)

Abs. 5

....

d. Gemäss geltendem Recht

....

Antrag der Minderheit

(Weyeneth, Bührer, Favre, Gysin Hans Rudolf, Kaufmann, Pfister Theophil, Schneider)

Abs. 5

....

f. Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Antrag Beck

Abs. 5 Bst. b, c, e

Streichen

Schriftliche Begründung

Die Direktzahlungen haben immer als Vergütung für eine dem Allgemeinwohl dienende Leistung der Landwirtschaft (Versorgungssicherheit, Umweltschutz usw.) gegolten. In unserem zunehmend auf den Markt und die Erhaltung des Ökosystems ausgerichteten Umfeld muss diese Leistung unabhängig von ihrem Erbringer vergütet werden, weil der Nutzen für die Allgemeinheit der gleiche ist. Weder Vermögen noch Einkommen, weder die Berufstätigkeit des Ehegatten noch das Alter und die berufliche Qualifikation, weder die Bewirtschaftungsfläche noch die Anzahl Tiere haben einen Einfluss auf die Qualität der Leistung, sofern diese durch die Kantone und die Organisationen, denen der Bund die Kontrolle über die Einhaltung der Pflichtenhefte übertragen hat, sorgfältig kontrolliert werden.

Antrag Chevrier

Abs. 5 Bst. e

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Schriftliche Begründung

Die Kommission beantragt, die Direktzahlungen mit Anforderungen an die landwirtschaftliche Ausbildung zu verknüpfen. Nun wird mit einer Direktzahlung eine tatsächliche Leistung entschädigt, und diese Leistung wird, teils eingehend, überprüft, besonders dann, wenn sie landschaftspflegerischer oder ökologischer Art ist. Die Ausbildung des Leistungsbezügers steht dabei nicht zur Diskussion.

Zudem widerspricht diese Anforderung in gewissen Fällen, besonders in Randgebieten, den Landwirtschaftsartikeln in der Verfassung, da sie die Landschaftspflege infrage stellen würde. Dies ist umso mehr der Fall, als in den genannten Gebieten die Landwirtschaft oft in Teilzeitarbeit betrieben wird, besonders im Weinsektor, und deshalb eine landwirtschaftliche Ausbildung weder benötigt wird noch gerechtfertigt wäre.

Zusammenfassend ist zu erwähnen, dass es falsch ist, die Direktzahlungen von der landwirtschaftlichen Ausbildung abhängig zu machen, da diese keineswegs Garant für eine Qualitätsleistung ist.

Antrag Menétrey-Savary

Abs. 5 Bst. f

f. .... oder keine Beiträge ausgerichtet werden, wobei das ausserhalb des landwirtschaftlichen Betriebs erzielte Einkommen des Ehegatten des Bewirtschafters oder der Bewirtschafterin abgezogen wird.

Schriftliche Begründung

Den Ehefrauen der Landwirte muss in dieser Diskussion ein angemessener Platz eingeräumt werden, denn ihre Rolle hat sich stark gewandelt. Sie wenden immer mehr Zeit für die Mitarbeit im Betrieb oder für neue Aufgaben wie Direktverkauf und Agrotourismus auf. Angesichts des Rückgangs des landwirtschaftlichen Einkommens geht mindestens ein Viertel der Frauen einer ausserbetrieblichen Arbeit nach.

Diese Entwicklung kann sich unmittelbar auf die Abgeltung der vom Bewirtschafter erbrachten Leistungen auswirken. Wird der ausserbetrieblich erzielte Lohn zum Familieneinkommen gezählt, führt dies unter Umständen zur Überschreitung der für den Bezug von Direktzahlungen festgelegten Grenze. Sinngemäss würde dies bedeuten, dass einem Bundesbeamten der Lohn gekürzt würde, wenn seine Ehefrau selber ein Einkommen erzielt.

Die Eigenständigkeit und die Arbeit der Frauen werden somit nicht anerkannt; ihr Einsatz wird nur geschätzt, wenn er nichts kostet und im Schatten der Tätigkeit des Betriebsleiters bleibt. Genau gegen solche Situationen wehren sich die Frauen seit langem.

Gerecht wäre es, den Beitrag der Ehegatten sowohl im Betrieb als ausserhalb getrennt zu berücksichtigen, was separate Buchhaltungen und Steuerveranlagungen bedingt. Da wir heute noch nicht soweit sind, beschränkt sich mein Antrag auf das ausserbetriebliche Einkommen. Er ist leichter umzusetzen und gemässigter als die Forderung des Schweizerischen Landfrauenverbands und der Antrag Meyer Thérèse.

Eventualantrag Meyer Thérèse

(falls der Antrag der Mehrheit angenommen wird)

Abs. 5 Bst. f

f. .... werden. Das ausserhalb des Landwirtschaftsbetriebes erzielte Vermögen und Einkommen des Ehegatten wird abgezogen. Der Bundesrat legt betreffend den innerhalb des Betriebes geleisteten Beitrag des Ehegatten den zulässigen Abzug fest.

Schriftliche Begründung

Der Bundesrat, wie nach ihm auch der Ständerat, möchte die Einkommens- und Vermögensgrenzen abschaffen, die das Recht auf Direktzahlungen einschränken. Dadurch soll deutlich werden, dass diese Zahlungen der Leistungsabgeltung dienen. Die Kommission war mehrheitlich für die Beibehaltung der Grenzen, damit diejenigen Betriebe in den Genuss der Zahlungen kommen, die sie für ihr Überleben am dringendsten brauchen. Wir verstehen ihre Argumente. Aus Gerechtigkeitsgründen und als Anerkennung der Arbeit des Ehegatten sollte jedoch entweder das Einkommen aus einer ausserbetrieblichen Tätigkeit in Abzug gebracht werden können, oder aber es wäre der vom Ehepartner des Betriebsleiters oder der Betriebsleiterin im Betrieb geleisteten Arbeit Rechnung zu tragen. Die entlöhnte Arbeit anderer Personen wird selbstverständlich dem Einkommen des Betriebsleiters oder der Betriebsleiterin nicht angerechnet; es wäre demnach folgerichtig, die im Betrieb erbrachte Arbeit des Ehepartners zu berücksichtigen.

Antrag Baumann Ruedi

Abs. 7

Die einzelbetrieblichen Direktzahlungsbezüge werden veröffentlicht.

Art. 70

Proposition de la majorité

Al. 1, 3, 6

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Al. 5

....

e. des exigences concernant la formation professionnelle agricole;

f. Selon le droit en vigueur

Proposition de la minorité

(Fässler, Genner, Goll, Hämmerle, Rennwald, Sommaruga, Strahm)

Al. 2

....

g. la garantie d'une part élevée de fourrages produits dans l'exploitation sur des terres en propriété ou affermées pour la production laitière et la production de viande de ruminants;

h. la garantie d'une alimentation de tous les ruminants conforme aux besoins de l'espèce et contenant une très grande part de fourrages grossiers.

Proposition de la minorité

(Strahm, Fässler, Genner, Goll, Gysin Remo, Hämmerle, Sommaruga)

Al. 2

....

Les exigences mentionnées aux lettres b et e sont fixées de sorte que les objectifs en matière de réduction des émissions polluant les eaux souterraines et superficielles soient atteints.

Al. 7

Le Conseil fédéral fixe des objectifs concernant la réduction des émissions de substances polluantes, notamment d'azote et de phosphore. Ces objectifs sont avant tout visés par l'échelonnement des paiements directs.

Proposition de la minorité

(Genner, Donzé, Fässler, Goll, Gysin Remo, Hämmerle, Rennwald, Sommaruga, Strahm)

Al. 5

....

d. Selon le droit en vigueur

....

Proposition de la minorité

(Weyeneth, Bührer, Favre, Gysin Hans Rudolf, Kaufmann, Pfister Theophil, Schneider)

Al. 5

....

f. Adhérer au projet du Conseil fédéral

Proposition Beck

Al. 5 let. b, c, e

Biffer

Développement par écrit

Les paiements directs ont toujours été présentés comme une rétribution de la prestation constitutionnelle d'intérêt général de l'agriculture en faveur de l'ensemble de la population (sécurité d'approvisionnement, environnement, etc.). Dans une évolution voulue vers davantage de marché et de préservation durable de notre écosystème, il convient de rétribuer la prestation quelle que soit le fournisseur de celle-ci, le bénéfice pour la population étant identique. La fortune ou le revenu, l'activité professionnelle de l'épouse, l'âge ou la qualification professionnelle, la surface ou le nombre d'animaux ne sauraient influencer sur la qualité de la prestation générale dans la mesure ou celle-ci est soigneusement contrôlée par les cantons et les organisations auxquels la Confédération a délégué les nombreuses évaluations du respect du cahier des charges fixés par la législation.

Proposition Chevrier

Al. 5 let. e

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Développement par écrit

La commission propose de lier les paiements directs à des exigences concernant la formation professionnelle agricole. Or, avec les paiements directs on rémunère une prestation effective et cette prestation fait l'objet de contrôles, parfois approfondis, notamment en ce qui concerne l'entretien du territoire et le respect des prestations écologiques. La formation du bénéficiaire n'est pas en cause.

De plus et dans certains cas, notamment dans les régions périphériques, cette exigence est contraire à l'objectif constitutionnel de l'agriculture, car elle remettrait en cause l'entretien du territoire. Cela est d'autant plus vrai que dans lesdites régions, il se pratique couramment une agriculture à temps partiel, en particulier dans le secteur vitivinicole, ne nécessitant ni ne justifiant une formation professionnelle agricole.

En résumé, il est faux de subordonner l'octroi de paiements directs à l'exigence d'une formation professionnelle agricole, laquelle ne constitue d'aucune manière le gage d'une prestation de qualité.

Proposition Ménétrey-Savary

Al. 5 let. f

f. .... les contributions sont réduites ou refusées, sous déduction des revenus du conjoint de l'exploitant tirés d'une activité sans rapport avec l'exploitation agricole.

Développement par écrit

Il faut faire une place dans ce débat à la situation des femmes d'agriculteurs. Celles-ci sont en effet confrontées à une importante mutation de leur rôle. Elles s'investissent en effet de plus en plus dans les travaux de l'exploitation ou dans des tâches nouvelles telles que la vente à la ferme ou le tourisme rural. De plus, comme le revenu agricole se détériore de plus en plus, au moins un quart des femmes d'agriculteurs prennent un emploi à l'extérieur de la ferme.

Ceci peut avoir une incidence directe sur la rétribution des prestations fournies par l'exploitant. Ajouté au revenu familial, en effet, le salaire extérieur a pour conséquence que la limite pour les payements directs est dépassée. C'est un peu comme si un fonctionnaire fédéral voyait son salaire réduit parce que sa femme a un revenu indépendant.

Ceci signifie que l'autonomie et le travail de la femme ne sont pas reconnus et qu'on n'apprécie son engagement que quand il est gratuit, dans l'ombre des activités du chef d'exploitation. C'est contre ce type de situations que les femmes se battent depuis des lustres.

L'égalité voudrait qu'on tienne compte séparément des apports du conjoint aussi bien à l'intérieur qu'à l'extérieur de l'exploitation agricole. Il faudrait pour cela une comptabilité et une taxation fiscale séparées. Vu qu'on n'en est pas encore là, ma proposition se limite au revenu acquis en dehors de l'exploitation. Elle est ainsi plus facilement applicable et plus mesurée que la revendication de l'Union des femmes paysannes et que la proposition Meyer Thérèse.

Proposition subsidiaire Meyer Thérèse

(au cas où la proposition de la majorité serait acceptée)

Al. 5 let. f

f. .... refusées. La fortune et le revenu du conjoint réalisés à l'extérieur de l'exploitation agricole sont déduits. Le Conseil fédéral fixe la déduction admise concernant l'apport du conjoint réalisé au sein de l'exploitation.

Développement par écrit

Le Conseil fédéral, suivi par le Conseil des Etats, désire supprimer les plafonnements de revenu et de fortune limitant le droit aux paiements directs. Ils veulent par là établir de façon plus claire une rémunération des prestations. La majorité de la Commission maintient ce plafonnement pour faire bénéficier du subventionnement les exploitations qui en ont le plus besoin pour leur survie. Nous pouvons comprendre leurs arguments. Par mesure d'équité et de reconnaissance du travail du conjoint, il faut alors ménager des déductions soit du revenu produit par un travail à l'extérieur de l'exploitation, soit par une reconnaissance de l'apport effectué par le travail sur le domaine par le conjoint de l'exploitant. Le travail rémunéré effectué par une autre personne ne fait bien évidemment pas partie du revenu de l'exploitant, il est donc normal de tenir compte de l'apport du conjoint par son travail au sein de l'exploitation agricole.

Proposition Baumann Ruedi

Al. 7

Les montants versés par exploitation au titre des paiements directs sont publiés.

Le président (Christen Yves, président): Je donne la parole aux auteurs des propositions de minorité, mais selon la décision prise les propositions individuelles ont été développées par écrit.

Fässler Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion

Wie ich bereits beim Eintreten und auch bei der Diskussion zur Milchkontingentierung gesagt habe, ist es einerseits wichtig, dass wir Begleitmassnahmen vorsehen, wenn diese Milchkontingentierung abgeschafft wird. Andererseits habe ich auch gesagt, dass die Direktzahlungen vor allem dann gesprochen werden sollen, wenn im ökologischen Sinne nicht nur quantitativ, sondern auch qualitativ Fortschritte gemacht werden.

Wir sind hier an einem solchen Punkt. Es geht darum, wie der ökologische Leistungsnachweis aussehen soll, wie er auch abgeändert werden soll, damit man zu mehr Ökologie kommt.

Die Minderheit beantragt Ihnen deshalb, den ökologischen Leistungsausweis um einen weiteren Buchstaben zu erweitern, das ist Buchstabe g. Der ökologische Leistungsnachweis soll enthalten, dass bei der Milchproduktion genügend Gras, also genügend betriebseigenes Futter auf dem eigenen oder auf dem gepachteten Land, vorhanden ist, sowohl für die Milch- als auch für die Fleischproduktion von Wiederkäuern. Das ist der eine Punkt. Der ökologische Leistungsnachweis muss auch hier erbracht werden, sonst gibt es keine Direktzahlungen.

Ich möchte Ihnen auch Buchstaben h anheim stellen, dass nämlich ein grosser Teil des betriebseigenen Futters Raufutter ist. Sie werden nachher noch die Gelegenheit haben, an anderer Stelle einem Antrag der Mehrheit der Kommission zuzustimmen, bei dem es dann darum geht, dass diese Gewährleistung von genügend Raufutter als Begleitmassnahme für die Abschaffung der Milchkontingentierung besteht. Hier müssen Sie sich entscheiden, ob Sie gewillt sind, diese Voraussetzungen schon beim ökologischen Leistungsnachweis zu schaffen, der dazu berechtigt, Direktzahlungen zu bekommen.

Es sind zwei verschiedene Sachen, mit demselben Inhalt, aber natürlich mit ganz anderer Auswirkung. Wenn Sie dem zustimmen, was ich Ihnen hier beantrage, werden all jene, die diesen Punkt nicht erfüllen, keine Direktzahlungen bekommen. Das ist natürlich nicht dasselbe, wie wenn generell davon ausgegangen wird, dass man für die Produktion genügend Futter auf dem eigenen Hof produzieren kann. Das ist eine qualitative Steigerung im ökologischen Bereich. Wenn wir weniger Kühe pro Fläche haben, dann kommt das dieser Fläche zugute.

Ich möchte Sie bitten, diesem Zusatz für den ökologischen Nachweis zuzustimmen.

Kunz Josef · Nationalrat · Luzern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Frau Fässler, Sie wollen ja die Milchproduktion auf die Raufutterbasis stellen. Ich möchte Ihnen einfach die Frage stellen - Sie wissen, dass über 30 000 Tonnen Käse importiert werden -: Wie können Sie diese Bedingungen auch bei den Importen stellen, oder was können Sie dazu beitragen, dass diese Bedingungen auch bei den Importen erfüllt werden?

Fässler Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion

Das geht natürlich nicht so, indem ich den ökologischen Leistungsnachweis für die Schweizer verändern will. Es geht darum, dass Sie und wir ja der Ansicht sind, dass die Produkte bei den Importen gut deklariert sind. Das ist das, was wir tun können.

Strahm Rudolf · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion

Ich begründe meine zwei Minderheitsanträge gleich in einem Votum; sie betreffen das gleiche Thema, aber verschiedene Stellen in Artikel 70.

1. Ich möchte bei der Definition des ökologischen Leistungsnachweises eine Abstufung der Direktzahlungen ermöglichen, wenn es um die Einhaltung der Reduktionsziele von Emissionen geht, die die Grundwässer und die Oberflächenwässer belasten. Ganz konkret möchte ich eine Abstufung bei Absatz 2 Buchstabe b, bei dem eine ausgeglichene Düngerbilanz im ökologischen Leistungsnachweis erforderlich ist, und bei Absatz e, bei dem ein geeigneter Bodenschutz - also Bodenbedeckungsmassnahmen - erforderlich ist. Ich möchte hier eine Abstufung der Direktzahlungen einführen. Das ist ein marktwirtschaftliches Lenkungsinstrument. Die Abstufung bedeutet, dass die Subventionen dann so gestaltet werden, dass sie lenkend wirken.

2. Weiter hinten, bei Absatz 7, möchte ich, dass der Bundesrat die "Ziele für die Reduktion der Emission umweltrelevanter Stoffe, namentlich für Stickstoff und Phosphor", festlegt. Ich verhehle nicht, dass diese Forderung von den Kantonschemikern kommt, unter denen z. B. die Kantonschemiker der Ostschweiz seit langem Druck machen, dass endlich die Reduktionsziele eingehalten werden.

Es geht um zwei Dinge, um Nitrat und Phosphat: Es geht um das Nitrat, das hoch löslich ist und bis in die Grundwässer durchfliesst. Was im Winter ausgetragen wird, wird während der Vegetationsruhe nicht aufgenommen; was bis unterhalb der Fläche des Wurzelwerks abgeschwemmt wird, geht ins Grundwasser. Das führt dann zu diesen Nitratwerten. Beim Phosphat haben wir das Problem der Oberflächenwässer: Ich muss nicht erwähnen, dass gewisse Mittellandseen wie der Sempachersee und der Baldeggersee nicht nur seit Jahren, sondern seit Jahrzehnten zulasten öffentlicher Gelder beatmet werden müssen - trotzdem kommt man nicht zum Ziel.

Ich habe hier eine Schweizerkarte vor mir, die von den Kantonschemikern und einer "Arbeitsgruppe Stickstoff" erstellt worden ist - Sie werden sie von weitem nicht sehen -, auf der zwei rote Flecken, der eine vor allem im Napfgebiet und im Kanton Luzern, der andere im Gebiet der Kantone Appenzell und der Ostschweiz, zu sehen sind. Dort gibt es immer noch Nitratwerte, die über 50 ppm liegen, also den Grenzwert von 40 ppm weit überschreiten. Wir haben dann natürlich auch einzelne Flächen im Mittelland, in den Kantonen Freiburg, Bern oder Aargau - auch da gibt es einzelne Gemeinden. Das ist auf die Dauer nicht tolerabel.

Ich möchte nicht in einem Land leben, in dem wir auf der einen Seite eine zu hohe Bestockung mit Vieh und zu viele Schweinemästereien haben, und auf der anderen Seite die Leute in den Laden gehen müssen, um Mineralwasser zu kaufen, weil das lokale Trinkwasser den Wert von 40 ppm überschreitet. Gerade das Trinkwasser für Kleinkinder darf nicht zu hohe Nitratwerte aufweisen. Nitrat ist ein Krebs bildendes Salz - das ist unbestritten -, und wir tolerieren eine Intensivierung der Landwirtschaft nicht, bei der dessen Grenzwerte überschritten werden.

Ich möchte den Vorsteher des Departementes bitten, auch hier eine Aussage zu machen, was der Bundesrat bei den "roten Zonen" zu tun gedenkt; das ist eine Frage der Durchsetzung des Vollzuges. Meine Anträge zielen darauf ab, dass der Bundesrat erstens die Kompetenz haben soll, in dieser Frage die Direktzahlungen abzustufen. Wer die ausgeglichene Hofdüngerbilanz oder die Bodenbedeckungsmassnahmen - vor allem bei Maisböden in der Vegetationsruhe - nicht durchsetzt, bekommt eine Abstufung der Direktzahlungen.

Zweitens möchte ich, dass der Bundesrat die Kompetenz erhält - nicht zwingend -, regional endlich Reduktionsziele festzulegen und durchzusetzen. Es ist an der Zeit, dass wir auch an die Ökologie denken.

Zum Schluss muss ich einfach Folgendes sagen: Die Aufhebung der Milchkontingente führt zu einer Intensivierung - das ist vielleicht auch akzeptabel. Aber ich finde, drei DGVE pro Hektare seien für die Mittellandböden zu hoch; in den Berggebieten kann man flexibler sein. Wir wollten das absenken; das ist nicht gelungen. Jetzt müssen wir wenigstens bei den Direktzahlungen beim ökologischen Leistungsnachweis einsetzen, damit sie als Lenkungsinstrument zur Reduktion der Gewässerimmissionen eingesetzt werden.

Bitte stimmen Sie meinen beiden Minderheitsanträgen zu.

Scherer Marcel · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Herr Strahm, Sie haben für die Beschimpfung der Landwirtschaft wirklich sehr viel Zeit gebraucht. Wissen Sie, dass die Phosphatbelastung der Schweizer Seen in den letzten zehn Jahren kontinuierlich abgenommen hat, oder ist diese Tatsache an Ihnen "vorbeigelaufen"?

Strahm Rudolf · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion

1. Ich habe die Landwirtschaft nicht beschimpft, sondern festgestellt, die Landwirtschaft habe - wie die Industrie, wie die Autofahrer - die Emissionsziele einzuhalten.

2. Ich gebe zu, dass die Nitratemissionen in vielen Bereichen im Mittelland wegen der Bodenbedeckung, auch wegen der Hofdüngerbilanz im Rahmen der IP-Produktionen, zurückgegangen sind. Hingegen haben wir gerade erst wieder erfahren, dass z. B. im Kanton Luzern die Seen, vor allem der Sempacher- und der Baldeggersee, immer noch mit öffentlichen Geldern beatmet werden müssen. Das muss nun irgendwann ein Ende nehmen. Ich möchte, dass sich der Bund hier durchsetzt. Es ist nicht eine Bestrafungsaktion, sondern die Grenzwerte sollen eingehalten werden, wenn die öffentliche Hand so viel in die Landwirtschaft steckt. Ich möchte einfach nicht, dass die Gemeinden - so, wie ich das in meiner Gegend erlebe - Millionen investieren müssen, um auf andere Wasserquellen auszuweichen. Das ist eine Externalisierung von Kosten, und ich möchte das verhindern.

Genner Ruth · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion

Mit der "AP 2002" wurden die Direktzahlungen eingeführt - unter der Voraussetzung des ökologischen Leistungsnachweises. Dabei wird zwischen allgemeinen Direktzahlungen, Ökobeiträgen und Ethobeiträgen unterschieden. Mit der Einführung dieser Form von direkten Zahlungen an die bodenbewirtschaftenden Bauernbetriebe ist für die Schweizer Landwirtschaft aus grüner Sicht ein entscheidender Schritt in die Zukunft gelungen - und das gerade auch vor dem Hintergrund der Liberalisierungsbemühungen und der laufenden WTO-Verhandlungen. Das bäuerliche Einkommen wird damit vom Druck der Marktpreise mindestens zum Teil entlastet. Für die wichtigen Leistungen in der vielfältig ausgestalteten Arbeit der Bodenbearbeitung werden die Bauern entschädigt.

Die Akzeptanz der Direktzahlungen - für die kommende Periode von vier Jahren immerhin über 10 Milliarden Franken - ist aber nur dann gegeben, wenn es Grenzen für die Bezüge gibt. Mit der Beibehaltung der Direktzahlungslimiten sparen wir am einfachsten, indem wir nicht unnötig Geld ausgeben. Die grüne Fraktion will deshalb alle bisherigen Limiten beibehalten.

Mein Minderheitsantrag will das bisher wirksame Instrument der Abstufung der Flächenbeiträge weiterhin beibehalten. Die Beitragskürzung nach Fläche und Tieranzahl berücksichtigt die auf grösseren Betrieben mögliche rationale Bewirtschaftung. Die Limitierung bzw. Abstufung bei der Fläche ist also eine Massnahme, die vor allem auch den kleineren Bauernbetrieben zugute kommt. In Geldsummen gesprochen handelt es sich bei meinem Minderheitsantrag um rund 26 Millionen Franken. Unser Ratskollege Kunz hat eine Zusammenstellung der verschiedenen Kostenfaktoren auf Ihre Pulte verteilen lassen. Sie ersehen daraus, dass die Flächenlimiten den grössten finanziellen Beitrag bei der Gesamtzahl der Limiten einbringen.

Die Grünen setzen sich auch für die Beibehaltung der Einkommens- und Vermögenslimiten ein. Wir möchten Sie deshalb bitten, die Minderheit Weyeneth abzulehnen. Es ist uns unverständlich, warum die Akzeptanz der Direktzahlungen mit solchen Anträgen gefährdet werden soll.

Ich möchte Sie daran erinnern: Der hohe Anteil der Staatsausgaben für die Landwirtschaft ist nicht einfach gesichert, einerseits wegen der Schuldenbremse und andererseits wegen Steuersenkungen. Ich möchte Sie als Bauern und als Bauernvertreter hier besonders ermahnen: Sie müssen für die Direktzahlungen so argumentieren können, dass von den bäuerlichen Leistungen im Sinne der Multifunktionalität die Gesellschaft, die Umwelt und die Landschaft profitieren können; falls nicht, ist der Einsatz von allgemeinen Steuermitteln infrage zu stellen. Die grüne Fraktion will deshalb ökologische Leistungen mit Direktzahlungen unterstützen, und zwar in einer solchen Weise, dass uns hintennach nicht mehr Kosten entstehen. Herr Kollege Strahm hat vorhin ein schlagendes Beispiel gebracht. Wir wollen nämlich nicht, dass wir uns mit der Landwirtschaft nachher noch ökologische Schäden und Kosten einhandeln. Mit dem Beispiel der Verschmutzung der Seen und des Trinkwassers hat er das schön gezeigt.

Ich möchte Sie also bitten, die Limiten bei den Direktzahlungen für die Flächen, aber auch beim Vermögen beizubehalten.

Weyeneth Hermann · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Wir haben im Zusammenhang mit mehreren Änderungsanträgen immer von der Rentenbildung gesprochen, die unstatthaft und unerwünscht sei. Ich stelle fest, dass wir im Rahmen dieser ökologischen Auflagen - ich habe das schon in der Eintretensdebatte in einer Frage an den Bundesrat aufgeworfen -, bei diesen ökologischen Beiträgen eben auch Rentenbildung betreiben. Ich kann nicht verstehen, wieso nun in Absatz 5 dieses Artikels als Grössenordnung für die Zuteilung der Direktzahlungen statt der Betriebsfläche, die man immer kritisiert - dies übervorteile die Grossen gegenüber den Kleinen -, die Leistung vorgeschlagen wird. Ich verstehe nicht, wieso man das jetzt ebenfalls wieder infrage stellt. Ich stehe für das Leistungsprinzip ein. Wir können über diese Massnahmen, wie sie unter Buchstabe a aufgeführt sind, den unterschiedlichen Leistungen Rechnung tragen, die zum Teil durch die Topographieunterschiede - Hanglage oder Flachland - bedingt sind. Wir können in der Berechnung der standardisierten Arbeitskräfte ebenfalls die Sonntagsarbeit, die die Tierhalter zu erbringen haben - im Gegensatz zu denjenigen, die viehlos die Fläche bewirtschaften -, mitberücksichtigen.

Nun kommen gerade aus den Kreisen der Sozialdemokratie und der Grünen Vorbehalte gegen dieses Leistungsprinzip. Hier geht es unter anderem auch um die Frage der Einkommens- und Vermögensgrenzen. Hier wissen Sie, dass bei der Landwirtschaft - im Gegensatz zu allen anderen Bürgern dieses Landes - die Höhe der Direktzahlungen von einem Nebenerwerb abhängig gemacht wird, den ein Bauer oder seine Frau erbringt. Das halten wir für falsch; es ist höchstens leistungshemmend. Wir haben uns immer dafür eingesetzt, dass wir unten leben lassen und nach oben laufen lassen. Ich halte das Zusammenrechnen von Nebeneinkommen mit dem landwirtschaftlichen Einkommen zur Versetzung der Höchstlimite für fragwürdig. Es ist ein Anliegen des Schweizerischen Landfrauenverbandes, das ich hier gerne aufgenommen habe.

Zur Akzeptanz, Frau Genner; Sie haben aufgrund der Antwort des Bundesrates am letzten Montag vernehmen können: Es geht beim Vermögen um 3 Millionen Franken, die dank der Kürzung eingespart werden, es geht beim Einkommen um 5 Millionen. Es geht um lächerliche Beträge. Warum sind sie so lächerlich? Nicht wahr, es gibt auch Mitglieder des Parlamentes, die an diesen Einkommenslimiten gescheitert wären, hätten sie nicht unmittelbar nach Volksschulabschluss ihres Sohnes mit diesem eine Betriebsgemeinschaft eingerichtet. Wenn Sie schon sagen, Sie seien für Transparenz, dann gestalten Sie doch die Gesetzgebung bitte so, dass sie offen und transparent ist. Sie kann dann nicht mit solchen Methoden umgangen werden, wenn die Betroffenen verhindern wollen, sich dieser Vermögens- und Einkommensgrenze unterziehen zu müssen.

Vom Betrag her ist es also lächerlich, und von den Umgehungsmöglichkeiten her ist es fragwürdig. Wieso halten Sie an etwas fest, was vor vier Jahren ganz klar einen ganz anderen Stellenwert hatte? In der Zwischenzeit haben wir die statistischen Zahlen erhalten, und wir wissen auch, um welche Betriebe es sich handelt. In der Zwischenzeit haben die betroffenen Betriebe auch gelernt, die Sache zu umgehen.

Ich bitte Sie deshalb, für Ehrlichkeit in der Gesetzgebung einzustehen und meinen Minderheitsantrag zu unterstützen.

Baumann Ruedi · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion

Wir sind bei den Direktzahlungen, bei Artikel 70 "Grundsatz und Voraussetzungen". Jährlich werden zurzeit 3 Milliarden Franken an Direktzahlungen ausgerichtet; das weiss man. Es gibt noch knapp 70 000 Bauernbetriebe in diesem Land, die 10 000 kleinsten davon erhalten keinen roten Rappen. Diese 10 000 Kleinbetriebe will man ja schliesslich weghaben; dem sagt man Strukturbereinigung. Es hat sich hier auch niemand für diese 10 000 Betriebe, die keine Direktzahlungen haben, eingesetzt. Also bleiben noch 60 000 Bauernbetriebe, auf die die 3 Milliarden Franken jährlich verteilt werden. Das gibt nach Adam Riese 50 000 Franken pro Betrieb im Durchschnitt - im Durchschnitt, wohlverstanden! Im Einzelfall gibt es natürlich enorme Unterschiede, aber das gibt man namentlich hier nicht so gerne zu. Lieber versteckt man sich hinter Durchschnittstabellen. Im Agrarbericht steht, dass etwa zwei Drittel im Hügel- und Berggebiet ausgerichtet werden oder dass die Biobetriebe mehr erhalten als die konventionellen usw.

Leider waren bisher weder Bund noch Kantone bereit, die vorhandenen Listen der einzelbetrieblichen Bezüge offen zu legen, und das, obschon der Bundesrat bereits zweimal Postulate entgegengenommen hat, die hier vermehrte Transparenz schaffen würden. Ich glaube, die agrarpolitischen Diskussionen in diesem Saal würden realitätsnäher, wenn man wüsste, welche Bundesbeiträge im Einzelfall ausgerichtet werden. Wenn nur schon jeder Bauernvertreter hier im Saal offen legen würde, wie viel an Direktzahlungen er auf seinem Hof jährlich erhält, würden wir uns viel, viel unnötiges Gejammer ersparen, oder zumindest könnten wir der SVP Hinweise geben, wo sie noch sparen könnte. Um mit gutem Beispiel voranzugehen: Mein Sohn, der unseren Betrieb vor zwei Jahren übernommen hat, erhält hier in der Schweiz 27 800 Franken an Direktzahlungen, alles aufgerechnet. Ich erhalte in Frankreich mit 70 Hektaren 13 000 Euro pro Jahr. Die SVP, Herr Schibli, macht sich zu Recht stark für die Offenlegung der Bezüge der Osec-Beschäftigten, von Herrn Hösly von den Freisinnigen. Von den Direktzahlungsbezügen der Herren der SVP, Schibli, Walter, Hassler usw., haben wir hier leider noch kein Wort gehört. Ich würde eigentlich erwarten, dass auch sie, wenn sie sich hier weiterhin engagieren, ihre Direktzahlungsbezüge offen legen würden; es sind auch Bundesgelder. Der Aufruf des Schweizerischen Landfrauenverbandes vom 5. März 2003 ist für mich bezeichnend dafür, mit was für Luxusproblemchen sich gewisse Verbände hier inzwischen beschäftigen.

Die Einkommensgrenze, ab welcher die Direktzahlungsbezüge sehr, sehr moderat beschränkt werden, liegt inzwischen für Bauernfamilien bei 110 000 Franken steuerbarem Einkommen - steuerbarem Einkommen, wohlverstanden. Das geht bald schon in den Bereich von Regierungsratseinkommen. Mit anderen Worten: Bei einem steuerbaren Einkommen von beispielsweise 150 000 Franken beträgt die Kürzung der Direktzahlungen heute sage und schreibe 4000 "Fränkli". Ich glaube, da haben schon gewisse Leute den Bezug zur Realität verloren - Herr Weyeneth, wenn Sie sagen, die Direktzahlungen seien lächerliche Beträge oder die Grenzwerte lägen bei lächerlichen Beträgen.

Gemäss Artikel 2 des Landwirtschaftsgesetzes sorgt der Bund für eine sozialverträgliche Entwicklung in der Landwirtschaft - hier geht es nicht mehr um die sozialverträgliche Entwicklung. Wenn in diesem Land aber 10 000 bäuerliche Kleinbetriebe keine Direktzahlungen erhalten, sich aber dieses Parlament darum kümmert, dass bei weniger als 500 Betrieben - ich muss das auch betonen -, Einkommens- und Vermögensmillionären, die Bundesbeiträge etwas beschränkt werden, dann haben wir ein Verteilungsproblem.

Die Minderheit Weyeneth symbolisiert für mich den Kampf eines gewissen Landadels um seine Privilegien. Man hat einen Mercedes und einen BMW in der Garage, teure Reitpferde im Stall sowie eine Jacht auf dem Genfersee, und man will nicht zulassen, dass die Direktzahlungen irgendwo auch eine obere Grenze haben. Jetzt weiss ich wenigstens, was die Koalition der Verschwendung ist - es sind alle, die den Anträgen zustimmen, dass künftig beispielsweise auch ein Formel-1-Rennfahrer Schumacher in der Schweiz Direktzahlungen erhalten würde.

Bigger Elmar · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Herr Baumann, wäre es nicht viel fairer, wenn Sie bei den Direktzahlungen die Arbeitskräfte auf dem Betrieb berücksichtigen würden? Ich glaube, man würde in der Landwirtschaft im Durchschnitt nicht mehr so viel oder nicht viel mehr erhalten, als z. B. Ihr Sohn heute schon erhält.

Baumann Ruedi · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion

Herr Bigger, war das eine Frage oder eine Feststellung? Offenbar eine Frage: Nach meinem Wissen - ich kenne das Landwirtschaftsgesetz relativ gut - werden die Standardarbeitskräfte berücksichtigt. Es gibt sage und schreibe 55 000 Franken pro Standardarbeitskraft, und das ist sehr grosszügig gerechnet.

Bader Elvira · Nationalrat · Solothurn · Christlichdemokratische Fraktion

In Artikel 70, in dem es um die Direktzahlungen und um ihre Voraussetzungen geht, wird die CVP-Fraktion bei allen Absätzen der Mehrheit zustimmen. Wenn wir immer wieder mehr Wettbewerb von den Bauernfamilien anstreben, dann können wir sie nicht gleichzeitig in ihrem Handlungsspielraum immer wieder beschränken. Eine tiergerechte Haltung, eine ausgeglichene Düngerbilanz, ökologische Ausgleichsflächen usw. reichen für den ökologischen Leistungsausweis. Und deshalb lehnen wir den Minderheitsantrag Fässler ab. Den Anteil an Raufutter auch noch für die Direktzahlungen einzubeziehen, erachten wir als falsch. Die Kontrolle des Anteils an Raufutter hätte hohe Kosten und wieder grossen administrativen Aufwand für die Landwirtschaft zur Folge. Wir haben die Düngerbilanz, wir haben die Grossvieheinheit auf die Hektare, und das wird diesen Anliegen gerecht.

Die CVP spricht sich für die Beibehaltung von Einkommens- und Vermögensgrenzen aus. Die Limiten sind jeweils der allgemeinen Entwicklung anzupassen. Dabei soll auch besonders den Anliegen der Bäuerinnen Rechnung getragen werden. Viele Leute sehen nach wie vor in den Direktzahlungen auch eine soziale Komponente. Die Öffentlichkeit will die Landwirtschaft unterstützen; das ist eine fundamentale Voraussetzung für die Landwirtschaftspolitik. Sachpolitisch ist es sicher richtig, die Grenzen aufzuheben, denn es sind Abgeltungen für gemeinwirtschaftliche Leistungen. Aber in der Praxis, in der Öffentlichkeit, am Stammtisch, bei unseren Steuerzahlern funktioniert das nicht. Gerade in der heutigen schwierigen wirtschaftlichen und finanziellen Situation würde es nicht verstanden, wenn der Bund nach dem Giesskannenprinzip auch Gutverdienende und Wohlhabende mit Steuergeldern unterstützen würde. Die Direktzahlungen würden mit solchen Luxuszahlungen arg in Verruf geraten und gefährdet. Das Geld - es wird ja nicht mehr - würde den Bauernfamilien weggenommen, die es dringend nötig haben, um ihre Existenz zu behalten. Mir persönlich liegt die wirtschaftliche Lage unserer Bauernfamilien sehr am Herzen, und deshalb kann ich mich nicht auf ein solches Abenteuer in einem so sensiblen Bereich einlassen.

Im Namen der CVP-Fraktion bitte ich Sie, allen Anträgen der Mehrheit zuzustimmen.

Maurer Ueli · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Artikel 70 ist zweifellos einer der am emotionalsten diskutierten Artikel dieses Landwirtschaftsgesetzes. Im Namen einer grossen Mehrheit der SVP-Fraktion bitte ich Sie, hier dem Entwurf des Bundesrates und dem Beschluss des Ständerates zu folgen. Das heisst, ich bitte Sie, die Minderheitsanträge abzulehnen - mit Ausnahme des Antrages der Minderheit Weyeneth zu Absatz 5 Buchstabe f, der dem Entwurf des Bundesrates und dem Beschluss des Ständerates folgt. Bei Absatz 5 Buchstabe e, wo die Voraussetzung für den Bezug von Direktzahlungen mit der Ausbildung verknüpft wird, bitte ich Sie, der Mehrheit zu folgen.

Die SVP ist damit gegen die Kürzung von Direktzahlungen durch Flächen-, Einkommens- und Vermögensbegrenzungen. Wir haben hier eine grundsätzlich andere Sicht auf dieses Gesetz, als sie soeben von Herrn Baumann Ruedi erläutert worden ist. Direktzahlungen sind unserer Meinung nach keine Almosen oder Subventionen für Minderbemittelte, sondern wir beziehen uns bei diesen Direktzahlungen auf die Verfassung, auf den Verfassungsauftrag. Laut Verfassung werden für die Erfüllung dieses Verfassungsauftrages - d. h. für die Pflege des Kulturlandes, für die Besiedlung des ländlichen Raumes und für die Produktion von Nahrungsmitteln - Direktzahlungen ausgerichtet. Damit ist der Auftrag der Landwirtschaft klar, und die Direktzahlungen sind ein Entgelt für diese Leistung. Daran haben wir uns auszurichten. Ich erachte es als wenig konstruktiv, wenn diese Direktzahlungen - wie es seit Jahren der Fall ist - dazu dienen, einen Bauernkrieg zu entfachen und sich gegenseitig vorzuhalten, wer was an Direktzahlungen erhält. Das war und ist nicht die Absicht dieses Gesetzes. Vielmehr geht es darum, eine Leistung abzugelten, die erbracht worden ist.

Der Charakter, den dieses Gesetz jetzt hat und den ihm die Mehrheit der Kommission weiterhin geben will, gibt ihm schlussendlich den Anstrich eines Sozialhilfegesetzes: Nur derjenige, der als Bauer nicht genug verdient, soll Direktzahlungen erhalten. Das ist ein falscher Ansatz. Wir wollen ja einen Bauernstand, einen Berufsstand, der das Land pflegt, der den ländlichen Raum besiedelt und der Nahrungsmittel produziert, der professionell ist und der sich entwickeln kann. Wir wollen ein Gesetz, das nicht die Tüchtigen bestraft. Wir wollen, dass diejenigen, die gewillt sind, etwas mehr zu leisten, nicht bestraft werden. Diesen Grundsatz sollten wir hier festhalten. Wir sollten uns auf dieses Grundsätzliche besinnen. Wenn wir das Gesetz weiterführen wie bisher, dann haben wir tatsächlich ein Gesetz, das in seinem Ansatz ein Sozialhilfegesetz ist. Langfristig ist das für eine professionelle Landwirtschaft hemmend. Junge, tüchtige Berufsleute, die sich in diesen Beruf eingeben, möchten kein Gesetz, das ihnen Sozialhilfe zusichert, wenn sie nicht genug verdienen, sondern sie wollen sich entwickeln können.

Besonders Tüchtige dürfen nicht bestraft werden, und das Gesetz hat auch dafür zu sorgen, dass gleich lange Spiesse bestehen. Die Grenzen werden in den nächsten Jahren so oder so gelockert; wir setzen unsere Bauern einem immer grösseren Konkurrenzdruck aus. Diese gleich langen Spiesse sind eine der Perspektiven, die dieser Berufsstand braucht.

Wir bitten Sie weiter, den neuen Antrag der Kommission in Bezug auf die Ausbildung zu unterstützen. Wir fordern von der Landwirtschaft immer mehr; wir fordern eine langfristige Erfüllung der Aufgabe, wir wollen, dass dieser Auftrag gut erfüllt wird. Es ist daher gerechtfertigt, wenn wir an die Auszahlung der Direktzahlungen eine Mindestausbildung knüpfen. Das kann in der Verordnung selbstverständlich so ausgelegt werden, dass auch mit einer langjährigen Berufserfahrung die gleichen Voraussetzungen erfüllt werden.

Zusammengefasst bitte ich Sie, sich hier an das Grundsätzliche dieses Gesetzesartikels und dieses Landwirtschaftsgesetzes zu erinnern. Es geht darum, einen Auftrag zu entgelten, den die Landwirtschaft gemäss Verfassung zu erfüllen hat und wie er vom Volk abgesegnet wurde. Direktzahlungen sind ein Entgelt für erbrachte Leistungen; es sind keine Almosen. In diesem Sinne sind Beschränkungen, wie sie die Mehrheit der Kommission vorschlagen will, nicht angebracht.

Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion

Herr Maurer, Sie haben vor etwa drei Wochen gross angekündigt, dass Sie ein Sparprogramm mit Einsparungen von 5 Milliarden Franken vorschlagen werden. Sie haben gleichzeitig eine zehnprozentige lineare Kürzung aller Ausgaben vorgeschlagen.

Ich vermisse in dieser ganzen Debatte einen Sparvorschlag: Wir haben mit diesen eigenwirtschaftlichen Leistungen vorgeschlagen, dass wir bei 100 Bauernbetrieben 40 Millionen Franken einsparen würden. Das ist der Grund, weshalb wir uns für eine Einkommens- und Vermögenslimite einsetzen. Mir fehlt Ihre Glaubwürdigkeit in diesem Bereich. Sie haben hier die Möglichkeit, an die Solidarität einiger weniger Bauern zu appellieren, damit wir diesen Sparauftrag, den Sie so gross verkündigen, auch realisieren können.

Maurer Ueli · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Sie sprechen zwei Dinge an: Das eine ist die Frage der Direktzahlungen. Wir kürzen auch nicht den Lohn von zwei Verdienenden - beispielsweise von einem Mann und einer Frau, beide im Lehrerberuf -, die beide den Lohn vom Staat erhalten. Wir gehen auch nicht hin und sagen: Der Mann verdient schon so viel, wir kürzen jetzt den Lohn der Frau. Sondern beide erbringen eine Leistung, beide erhalten einen entsprechenden Lohn. Dieser Grundsatz ist auch bei den Direktzahlungen einzuhalten. Der Bauer erbringt eine Leistung und wird dafür entschädigt.

Wenn Sie das Sparpaket ansprechen oder sparen möchten, dann können wir das. Aber dann dürfen wir nicht hier sparen, weil wir damit eine Ungerechtigkeit schaffen. Wenn Sie aber bereit sind, Frau Meier-Schatz, überall zu sparen - überall 10 Prozent -, dann würde ich durchaus auch bei der Landwirtschaft mit mir sprechen lassen. Aber solange Sie nicht bereit sind, an anderen Orten zu sparen, können wir nicht bei der Landwirtschaft, die seit Jahren keinen Zuwachs mehr hat, einfach erneut sparen.

Hier Einzelne zu bestrafen, die eine Leistung erbringen, entspricht nicht dem Grundsatz dieses Gesetzes.

Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion

Ich erwarte eigentlich von Ihrer Seite, dass Sie, wenn Sie dem Volk versprechen zu sparen, Ihre Grundsätze auch durchsetzen.

Maurer Ueli · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Wenn Sie überall sparen, dann sprechen wir miteinander.

Tschuppert Karl · Nationalrat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion

Herr Strahm hat vorher eine Karte mit den so genannten Sündern hochgehalten. Dabei hat er mehrmals auch den Sempachersee genannt. Er hat aber verschwiegen, dass in letzter Zeit enorme Fortschritte gemacht worden sind und dass der Kanton Luzern nicht nur in der Seesanierung Fortschritte gemacht hat. Der Kanton Luzern hat im Einzugsgebiet sogar Seeverordnungen erlassen. Das bedeutet beispielsweise, dass dort nicht mehr aufgestockt werden kann - ein gewaltiger Eingriff in die marktwirtschaftliche Freiheit der Landwirtschaft.

Herr Strahm, die Landwirtschaft ist an der Verschmutzung dieser Seen nicht alleine schuld. Das wissen Sie so gut wie ich. Das Problem lösen wir aber kaum im Landwirtschaftsgesetz. Wir lösen das Problem am effizientesten lokal und regional. Da sind wir auf dem besten Weg.

Die FDP-Fraktion lehnt die Minderheitsanträge ab, ausser dass sie bei der Minderheit Weyeneth gespalten ist; die Mehrheit der Fraktion wird sicher Herrn Weyeneth zustimmen. Namens der FDP-Fraktion bitte ich Sie, die anderen Minderheitsanträge abzulehnen und der Mehrheit zu folgen.

Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · Evangelische und Unabhängige Fraktion

Herr Tschuppert, zufällig habe ich heute Morgen per E-Mail einen Medientext von einer Medienkonferenz erhalten, die Pro Natura heute durchführt. Pro Natura ist die Besitzerin des Baldeggersees, den Sie zusammen mit dem Sempachersee soeben angesprochen haben. An dieser Pressekonferenz wird heute ausgeführt, dass dieser See nicht nur seit zwanzig Jahren, sondern auch in den nächsten Jahrzehnten belüftet werden muss, weil die Eintragungen zu hoch sind. War Ihnen das nicht bekannt, als Sie soeben sagten, dass die Probleme nicht oder nicht sosehr von der Landwirtschaft stammen und dass sie bald gelöst sein würden? Das Gegenteil scheint da der Fall zu sein.

Tschuppert Karl · Nationalrat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion

Ja, sehen Sie, der Zeitpunkt dieser Pressemitteilung ist vielleicht nicht ganz zufällig gewählt worden. Herr Strahm, da können Sie winken, wie Sie wollen. Ich könnte mir vorstellen, dass es so sein wird, dass auf diese Landwirtschaftsdebatte hin natürlich noch E-Mails verschickt werden.

Jetzt haben Sie mit dem Baldeggersee ein sehr gutes Beispiel gebracht; ausgerechnet beim Baldeggersee haben wir vom Kanton aus die stärksten Massnahmen ergriffen. Vorhin habe ich Herrn Darbellay auf der hohen Tribüne der Verwaltung sitzen sehen, der hat den Kanton Luzern diesbezüglich ganz klar zurückgepfiffen. Die Direktzahlungen wurden jenen Bauern gestrichen, die dort aufgestockt haben oder aufstocken wollen. Wir gehen mit diesen Bauern dort also sehr streng um. Das sage ich noch einmal, das ist kein Honiglecken. Ich verwahre mich gegen den Vorwurf, dass der Kanton Luzern nicht selbst in der Lage sei, das Problem zu lösen.

Donzé Walter · Nationalrat · Bern · Evangelische und Unabhängige Fraktion

Zu den Anträgen der Minderheiten Fässler, Genner und Strahm kann ich sagen, dass ihnen unsere Fraktion mehrheitlich zustimmen wird. Ich möchte das mit einem einfachen Bild illustrieren. Schauen Sie das an wie einen Servicevertrag. Diese Investitionen lohnen sich langfristig. Deshalb finden wir, die Anträge seien durchaus überlegenswert. Es mag sein, dass wir unterliegen, aber wir alle - nicht nur der Bundesrat, nicht nur die Verwaltung, sondern auch wir als Parlament - sollten uns gut überlegen, welche Qualität wir der Landwirtschaft in Zukunft geben wollen.

Mein zweites Anliegen betrifft die Direktzahlungen, die Obergrenze bei den Einkommen. Ich habe es schon in der Eintretensdebatte gesagt: Hier ist unsere Fraktion einig, wir wollen diese Einkommensgrenze nicht aufheben. Wir berücksichtigen auch die Anliegen der kleineren landwirtschaftlichen Betriebe. Ich denke an einen Familienbetrieb, der es nun nötig hat, dass sich mehrere Arbeitskräfte am Einkommen beteiligen; die Direktzahlungen sind, ob Sie das wollen oder nicht, ein Einkommensersatz. Derjenige Betrieb, bei dem die Frau tatsächlich einer gut bezahlten Arbeit nachgehen kann, hat nun wirklich diese Direktzahlungen nicht mehr nötig. Wir wollen nicht - ähnlich wie beim Millionär, der keine Einkommenssteuern bezahlen muss - hier wieder Privilegien für Leute schaffen, die das nicht nötig haben. Deshalb: Wir wollen den Ruf der Landwirtschaft nicht aufs Spiel setzen. Wenn das die SVP will, so kann sie das tun. Wir wollen nicht Bundesgelder für Leute, die das nicht nötig haben.

Ich mache auch darauf aufmerksam, dass diese Zahlungen haushaltneutral verschoben werden. Das heisst ganz klar: Diejenigen mit den kleinen Einkommen sind die Geprellten, die mit den hohen Einkommen sind die Begünstigten. Und sie werden vermutlich ihr Land nicht mehr abgeben wollen; sie sitzen dann im Reitsattel und kassieren die Direktzahlungen. Das wollen wir nicht. Deshalb wollen wir die Einkommensgrenze beibehalten. Wie schon gesagt: Dieser Entscheid könnte für das Landwirtschaftsgesetz sehr wohl ein Referendumsgrund sein.

Beck Serge · Nationalrat · Waadt · Liberale Fraktion

Nous revoici au coeur du débat sur les paiements directs que chacun souhaite récupérer, limiter, triturer à sa façon, contrairement aux principes qui ont été posés au moment de leur introduction et qu'il convient de rappeler: les paiements directs sont une rétribution de la prestation d'intérêt général qui est fournie par l'agriculture en faveur de l'ensemble des citoyens de ce pays. A partir du moment où nous avons posé ce principe de rétribution de prestation, sur quelles bases serait-il logique de restreindre tel ou tel versement?

Les propos de M. Baumann Ruedi, que nous avons entendus tout à l'heure, démontrent, si besoin était, que celui-ci est un pur démagogue. Lorsque la Confédération, Monsieur Baumann, verse, pour la prestation d'intérêt général qu'ils fournissent, leurs indemnités aux parlementaires, s'occupe-t-elle des montants de revenu et de fortune, de l'aisance financière de tel avocat de gauche ou de tel médecin écologiste? Regardons-nous s'il y a indemnités cumulées à l'intérieur d'un couple? Non, tout cela n'est pas très sérieux. Monsieur Baumann, vous souhaitez la transparence, je vous en donne volontiers et je vous dis que je touche aussi une trentaine de milliers de francs au titre de paiements directs sur mon exploitation. Mais se laisser entraîner dans ce débat-là, c'est faire des paiements directs une escroquerie publique parce que c'est leur dénier leur fondement de rétribution de la prestation d'intérêt général de tout exploitant agricole, quel qu'il soit, en faveur de l'ensemble de la communauté.

Cette prestation est contrôlée à réitérées reprises par des visites d'exploitation, par le fait que nous remplissons des formulaires qui décrivent complètement toutes les procédures d'exploitation sur chacun des domaines concernés. Donc, venir contester, au titre de la fortune, du revenu d'un conjoint, de l'âge, de n'importe quel autre critère comme la dimension d'un domaine, le versement de cette rétribution que sont les paiements directs, n'est pas admissible. Ou alors, il faut choisir et dire que les paiements directs sont essentiellement un instrument de la politique sociale. Mais nous sommes dans la loi sur l'agriculture et nous avons promis aux exploitants de ce pays une rétribution pour la prestation d'intérêt général qu'ils fournissent.

Nous n'avons donc pas à entrer dans la systématique de restriction quant à l'octroi de ces paiements directs. Le Conseil fédéral l'a d'ailleurs bien compris. Il l'a affirmé dans son message. Il n'a sans doute pas eu le courage de ses ambitions, et il convient de compléter la suppression des limites d'attribution des paiements directs.

C'est la raison pour laquelle, en ce qui concerne l'alinéa 5, nous vous invitons à adopter ma proposition et la proposition de minorité Weyeneth, qui visent à maintenir la seule limite sous lettre a, c'est-à-dire une charge de travail standard minimale, de manière à ce que nous évitions un saupoudrage pour une agriculture de loisirs qui occupe une très faible partie du temps pour certaines personnes.

Ceci dit, Mme Fässler a idéalement raison. Il faudrait pouvoir limiter au niveau de l'exploitation la fourniture du fourrage grossier nécessaire à l'élevage des animaux. Mais cette vision idéale n'est pas réaliste. La vraie vision idéale, Madame Fässler, ce serait de pouvoir pénaliser les importations de fourrage, parce que n'importe quel agriculteur de ce pays, qu'il détienne du bétail ou qu'il produise du fourrage pour le commerce, remplit la prestation d'intérêt général. Malheureusement, vous le savez, nous ne pouvons pas restreindre, en raison des accords internationaux, ces importations de fourrage. Nous sommes donc contraints de nous en tenir à une solution qui est praticable dans l'intérêt du maintien des exploitations et donc dans l'intérêt de l'ensemble de la communauté.

Il convient donc de rejeter la proposition de minorité Fässler.

En ce qui concerne l'intervention de Mme Genner, là encore, on nous vend une vision caricaturale de l'agriculture, avec la petite exploitation à la Heidi qui est propre, mais vous le savez bien, pour ceux qui se sont penchés sur ces sujets: les plus grosses charges de pesticides se trouvent dans les jardins privés, donc: "Small is not beautiful". Non, ce n'est pas forcément parce qu'une exploitation ou une surface de terre exploitée est petite que l'on respecte l'environnement dans son mode d'exploitation.

En conclusion, il convient de restituer à ces paiements directs leur fonction première de rétribution pour une tâche d'intérêt général et de les donner à tous ceux qui y ont droit, c'est-à-dire à tous ceux qui fournissent une prestation, quelle que soit leur situation personnelle, dans la mesure où la qualité de la prestation est reconnue par les nombreux contrôles mis en place.

Sommaruga Simonetta · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion

Ich bin mit meinem Vorredner einverstanden. Herr Beck, Direktzahlungen sind keine Almosen für die Bauern, sondern sie sind eine Abgeltung für Leistungen, die für die Gemeinschaft, für die Allgemeinheit erbracht werden. Wenn das Geld unbeschränkt vorhanden wäre, dann könnte man diese Grundregel auch tatsächlich konsequent durchziehen. Aber die Mittel sind nicht unbeschränkt vorhanden; gerade Herr Maurer, der das so betont hat, trägt ja wesentlich dazu bei, dass die Mittel nur sehr beschränkt vorhanden sind. Deshalb müssen wir dafür sorgen, dass die beschränkten Mittel sinnvoll, möglichst gerecht, sozial und ökologisch verteilt werden. Im Grasland Schweiz macht es Sinn, dass für die Direktzahlungen vor allem jene Betriebe berücksichtigt werden, die einen hohen Anteil an betriebseigenem Futter haben, und dass jene Betriebe berücksichtigt werden, die sich verpflichten, einen echten Beitrag zu leisten, um die Belastung des Grundwassers und des Trinkwassers möglichst gering zu halten.

Was in Absatz 5 diskutiert wird, ist für die Glaubwürdigkeit und für die Akzeptanz der Direktzahlungen bei der Bevölkerung - mittlerweile immerhin über 10 Milliarden Franken innerhalb von vier Jahren - von zentraler Bedeutung. Noch einmal: Die Mittel für die Direktzahlungen sind beschränkt. Wenn der Bundesrat jetzt vorschlägt, ausgerechnet den reichsten und grössten Bauern in diesem Land noch mehr Direktzahlungen zukommen zu lassen, dann muss ich Ihnen sagen, dass dies für die Bevölkerung nicht nur stossend, sondern auch absolut unverständlich und nicht nachvollziehbar ist - für die Bevölkerung, die dauernd hört, wie schlecht es den Bauern geht, wie viele Bauern heute unter dem Existenzminimum leben müssen. Jetzt kommt die Forderung, dass Bauern und Bäuerinnen mit einem steuerbaren Einkommen von über 120 000 Franken oder sogar 150 000 Franken und einem Vermögen von über einer Million Franken noch mehr Direktzahlungen erhalten sollen. Wie wollen Sie das den Leuten erklären? Wie wollen Sie den Leuten erklären, dass Bauern mit Betrieben, die grösser sind als 30 Hektaren, jetzt auch noch mehr Direktzahlungen erhalten? Dies, nachdem der schweizerische Durchschnitt aller Landwirtschaftsbetriebe 17,5 Hektaren beträgt. Dann sprechen Sie noch von einer kleinräumigen und kleinstrukturierten Landwirtschaft mit Familienbetrieben, die eben das Geld der Bevölkerung brauchen. Mehr Geld sollen - auch gemäss Bundesrat - jene Betriebe erhalten, die mehr als 45 Grossvieheinheiten haben. Wahrlich, auch eine stattliche Zahl und weit entfernt vom kleinen, bescheidenen Familienbetrieb. Dass ausgerechnet auf Antrag von Bauernseite, Herr Weyeneth, die Grossverdiener, die Millionäre unter den Bauern jetzt noch mehr Geld erhalten sollen - die Alterslimite stört Sie offenbar nicht -, das ist unglaublich und der Glaubwürdigkeit der Landwirtschaft wenig zuträglich.

Profitieren von dieser Öffnung werden nur ganz wenige Betriebe; hingegen kostet diese Öffnung die Landwirtschaft 40 Millionen Franken. Diese 40 Millionen Franken werden an einem anderen Ort wieder fehlen, nämlich bei den kleinen und den mittleren Bauernbetrieben, eben bei den Familienbetrieben, von denen Sie auch so gerne sprechen. Profitieren würden die Grossbauern, eben jene mit grossen Flächen, über 30 Hektaren, und mit hohen Einkommen.

Ich möchte noch etwas zu den Einzelanträgen sagen. Wenn man das Prinzip Leistung und Gegenleistung bei den Direktzahlungen ernst nimmt, dann muss ich sagen, dass der Antrag Beck der konsequenteste ist. Er will keine Limite für das Alter, für die Fläche, für die Tierzahl, für die Einkommen und für die Vermögen. Aber noch einmal: Wenn wir beschränkte Mittel haben, dann führt der Antrag Beck dazu, dass nur noch die reichsten und die grössten Bauern massiv abschöpfen und dass für die kleinen und die armen Bauern praktisch gar nichts mehr übrig bleibt.

Die Anträge Meyer Thérèse und Ménétrey-Savary sind gut gemeint. Aber leider sind sie alles andere als frauenfreundlich. Sie benachteiligen nämlich alle Bäuerinnen, die im Betrieb arbeiten, und bevorzugen jene Frauen, die ausserhalb des Betriebs ein Einkommen erzielen. Ich muss sagen: Wenn Frauen ausserhalb des Betriebs ein Einkommen erzielen und für die Arbeit, die ohnehin gemacht werden muss, ein Angestellter bezahlt werden muss, kann dieses Geld ja vom Einkommen abgezogen werden.

Die Anträge Meyer Thérèse und Ménétrey-Savary bevorzugen also ungerechterweise die Frauen, die ausserhalb des Betriebs ein Einkommen erzielen. Ich bitte Sie deshalb, diese ebenfalls abzulehnen.

Es geht in Artikel 70 um die Glaubwürdigkeit und die Akzeptanz der Direktzahlungen in Zukunft. Angesichts der heutigen Belastung der Familien, angesichts 500 000 Working Poor in der Schweiz, angesichts der steigenden Zahl der Erwerbslosen, angesichts der beschränkten Mittel muss sich die Politik doch sehr genau überlegen, welches Signal sie heute aussenden will. Mehr Geld für Grossbauern, mehr Geld für Bauernmillionäre zulasten der Familienbetriebe, das ist meiner Ansicht nach das schlechtestmögliche Signal.

Ich bitte Sie deshalb, die Anträge der Minderheiten Fässler und Strahm anzunehmen, in Absatz 5 die Minderheit Genner und in Absatz 7 den Antrag Baumann Ruedi zu unterstützen und alle anderen Minderheits- und Einzelanträge abzulehnen.

Meyer Thérèse · Nationalrat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion

Madame Sommaruga, vous avez mis dans le même panier ma proposition et celle de Mme Ménétrey-Savary. Je crois que la mienne a une composante différente puisque je demande de prendre en considération justement aussi le travail du conjoint au sein de l'exploitation, et c'est là une grande différence.

Sommaruga Simonetta · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion

Frau Meyer, ich habe den Unterschied gesehen. Ich konnte aus Zeitmangel nicht mehr auf diese Differenz eingehen. Ich habe von der Verwaltung die Auskunft erhalten, dass Ihr Antrag dermassen zu Komplikationen führen würde, dass er praktisch nicht durchführbar wäre. Man müsste dann nämlich ein imaginäres Einkommen der Bäuerinnen, die im Betrieb arbeiten, ausrechnen, was unter Umständen dann auch sehr willkürlich wäre.

Meyer Thérèse · Nationalrat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion

Vous avez peut-être raison, mais il ne faut pas dire que cela pénalise toutes les femmes qui travaillent à la ferme, parce que c'est faux!

Beck Serge · Nationalrat · Waadt · Liberale Fraktion

Madame Sommaruga, est-ce qu'en défendant le même raisonnement que celui que vous venez de défendre, vous estimez que la Confédération ne doit plus verser les indemnités parlementaires aux membres de cette assemblée qui ont plus de 100 000 ou 150 000 francs de revenus imposables? Est-ce que vous estimez que la Confédération ne doit plus, par exemple, payer l'intérêt sur ses emprunts auprès des grandes banques de ce pays sous prétexte que celles-ci font des centaines de millions de bénéfice chaque année?

Sommaruga Simonetta · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion

Herr Beck, ich habe nie gehört, dass unsere Abgeltungen Abgeltungen für gemeinwirtschaftliche Leistungen seien.

Kunz Josef · Nationalrat · Luzern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ich werde der Aufhebung der Flächenbegrenzung nicht zustimmen. Wir verschieben hier Geld an einen Ort, wo es tatsächlich nicht gebraucht wird. Woher nehmen Sie das Geld? Diese Frage habe ich dem Bundesrat in der Fragestunde gestellt. Ich bin zur Überzeugung gekommen - und wahrscheinlich der Bundesrat auch -, dass die 26 Millionen Franken, die es braucht, um die Flächenbegrenzung aufzuheben, schlichtweg nicht vorhanden sind. Wir müssten dieses Geld den kleineren und mittleren Betrieben wegnehmen. Der Grossbetrieb - da müssen wir ehrlich sein - kann effizienter arbeiten und hat weniger Fixkosten; das muss auch das BLW eingestehen. Ich bin schon überrascht, dass man gerade angesichts der finanziellen Situation des Bundes die Flächenbeschränkung aufheben will. Das kann ich nicht verstehen.

Ich appelliere an die Solidarität und bitte Sie, bei Absatz 5 Buchstabe f mit der Minderheit Weyeneth zu stimmen.

Cuche Fernand · Nationalrat · Neuenburg · Grüne Fraktion

Dans ce débat qui a été très raccourci, j'aimerais quand même prendre trente secondes pour parler de la situation des paysannes.

En ce sens-là, je vous invite à soutenir la proposition Ménétrey-Savary, qui dit que pour le calcul du revenu, on va séparer ce qui est revenu lié à l'exploitation et ce qui est revenu lié à une activité accessoire du conjoint ou de la conjointe, à l'extérieur de l'exploitation.

Vu l'évolution économique dans ce secteur, de plus en plus de femmes paysannes travaillent à l'extérieur de l'exploitation, soit parce que c'est une liberté de choix, et on doit leur reconnaître ce statut, soit par nécessité pour faire tourner l'exploitation. Il est faux de pénaliser ces femmes paysannes par rapport à leur mari en fonction de la limite de revenu. Je tiens à préciser que la limite de fortune dans la proposition Ménétrey-Savary reste en vigueur.

Enfin, entre nous, si mon voisin paysan décide d'économiser pour acheter plutôt un domaine au Danemark, au Canada ou en France, en lieu et place d'une Mercedes, je me dis que c'est sa liberté de choix, et cela ne me dérange pas.

Ehrler Melchior · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion

Es geht bei diesem Artikel - bei den Direktzahlungen - um ein zentrales Element der neuen Agrarpolitik. Sie ersehen es schon daraus, dass für diesen Zweck oder für dieses Instrument Mittel in der Grössenordnung von 10 Milliarden Franken für vier Jahre vorgesehen sind. Zentral ist dieser Artikel auch deshalb, weil damit eben die Funktionen bezüglich Ökologie und bezüglich anderer Leistungen verbunden sind und weil es hier um Leistungsabgeltung geht. In diesem Artikel sind die Bedingungen formuliert, die für den Erhalt von Direktzahlungen gestellt werden. Es sind zum einen die ökologischen Kriterien, der ökologische Leistungsnachweis, und dann gibt es auch noch eine ganze Reihe von weiteren Bedingungen. Hier haben wir uns die Frage zu stellen: Wollen wir diesen ökologischen Leistungsnachweis erweitern, und wollen wir vor allem in Absatz 5 gewisse Bedingungen für die Zukunft ändern?

Ich gehe jetzt in Artikel 70 bei den einzelnen Absätzen der Reihe nach und spreche zuerst zum ökologischen Leistungsnachweis. Hier möchte die Minderheit Fässler einen Zusatz, und zwar in dem Sinne, es solle gewährleistet sein, dass hier ein hoher Anteil an betriebseigenem Futter verwendet wird, und man solle auch gewährleisten, dass die tiergerechte Fütterung der Wiederkäuer vor allem mit einem sehr hohen Anteil an Raufutter geschieht. Hier gilt es festzuhalten, dass wir eine Realität haben, die an und für sich sehr stark auf Raufutter ausgerichtet ist und dass die ganze neue Agrarpolitik in Richtung Extensivierung und sicher in Richtung dieses Zieles geht. Wenn wir das hier beschliessen, würde das heissen, dass wir - so die Argumentation der Mehrheit - kleinere Betriebe, die sich entwickeln wollen, in Schwierigkeiten bringen würden. Es muss auch gesagt werden, dass man das vor allem dann, wenn es um die Fütterung geht, natürlich irgendwie kontrollieren müsste. Das wäre mehr oder weniger unpraktikabel. Ich möchte Sie auch daran erinnern, dass wir ja im Rahmen dieser neuen Agrarpolitik immer gesagt haben, dass es um mehr Markt und um unternehmerisches Verhalten gehe. Alles, was wir hier zusätzlich einführen, geht natürlich in eine andere Richtung. Alles, was wir in Richtung Auflagen und in Richtung Kontrollen zusätzlich einführen, geht in eine andere Richtung. Die Kommission hat sich deshalb mit 14 zu 8 Stimmen gegen dieses Anliegen ausgesprochen.

Der Antrag der Minderheit Strahm - er ist dann auch im Zusammenhang mit Absatz 7 zu sehen - möchte, dass man bei Stickstoff und Phosphor Reduktionsziele festlegt und dass man dann auch die Direktzahlungen entsprechend diesen Zielen festlegen würde. Diesen Antrag lehnt die Kommission mit 15 zu 7 Stimmen ab, und zwar nicht deshalb, weil sie der Meinung ist, dass Herr Strahm hier ein unwichtiges Anliegen aufnehmen würde, sondern im Wesentlichen mit der folgenden Argumentation: Es wurden in diesem Bereich unter dem Titel der neuen Agrarpolitik beträchtliche Fortschritte erzielt. Zudem möchte man die angesprochenen Probleme vermehrt lokal und regional angehen. Es sind auch verschiedene entsprechende Projekte am Laufen und andere in Vorbereitung, dies zum Teil auch gestützt auf andere Gesetze, beispielsweise das Gewässerschutzgesetz. Die andere Seite ist wiederum - und das hat bei der Mehrheit auch eine Rolle gespielt -: Wenn wir diesen Zusatz hier einfügen würden, würde das wieder heissen: generell zusätzliche Auflagen, generell zusätzlichen Kontrollaufwand und damit eine zusätzliche Belastung der Produzenten.

Aus diesem Grund beantragt Ihnen die Kommission, den Minderheitsantrag Strahm für diesen Zusatz hier und dann auch für Absatz 7 abzulehnen.

Ich komme jetzt zum Antrag Beck: Herr Beck hat an und für sich einen konsequenten Antrag vorbereitet. Er sagt, es gehe um die Abgeltung von Leistungen; und eine Leistung sei eine Leistung, unabhängig davon, in welchen Vermögensverhältnissen der Leistungserbringer sei, unabhängig davon, wie alt der Leistungserbringer sei usw. Auf der anderen Seite steht das natürlich in einem politischen Kontext. Ich erinnere an die Entstehungsgeschichte des ganzen Gesetzes. Wir befinden uns auch in einem Kontext, in welchem es nicht nur darum geht, dem Einzelnen Entfaltungsmöglichkeiten zu bieten; wir müssen vielmehr auch dafür sorgen, dass die agrarpolitischen Zielsetzungen verwirklicht werden können. Von dort her sind eben entsprechende Steuerungen nötig. Das ist eigentlich der Grund, weshalb ich Ihnen persönlich empfehle, diesem Antrag nicht zuzustimmen; dies auch deshalb, weil wir in diesem System die Steuerung und auch die Limiten brauchen. Ich muss anfügen, dass dieser Punkt in der Kommission nicht diskutiert wurde.

Dann komme ich zum Antrag Genner, gewisse Lockerungen nicht zu machen, die Grenzwerte bezüglich Fläche und Tierzahl je Betrieb usw. nicht aufzuheben: Hier ist die Kommission mit 16 zu 9 Stimmen der Meinung, dass man eine gewisse Öffnung machen soll, auch aus der Überlegung heraus, dass wir in dieser neuen Agrarpolitik ja sehr viel von Markt und von Wettbewerb sprechen und mit dieser Lockerung den Betrieben eben auch ein bestimmter zusätzlicher Bewegungsspielraum gegeben werden soll.

Beim Antrag Chevrier geht es um die landwirtschaftliche Ausbildung. Aus meiner Tätigkeit beim Bauernverband kann ich sagen, dass dieses Thema immer und immer wieder diskutiert wurde. Ich möchte Ihnen kurz schildern, was hinter diesem Antrag steckt. Man hat festgestellt, dass unter dem System der Direktzahlungen die Neigung besteht, dass Landeigentümer, die nicht in der Landwirtschaft tätig sind, verpachtetes Land zurücknehmen, um selber Direktzahlungen zu kassieren - ohne dass sie eine landwirtschaftliche Ausbildung hätten und ohne dass sie auch wirklich in der Landwirtschaft tätig wären. Dieser Punkt hat dazu geführt, dass die Kommission mit, glaube ich, 19 zu 1 Stimmen beschlossen hat, diese Anforderung - also die Anforderung an die landwirtschaftliche Ausbildung - aufzunehmen, wobei klar ist, dass es hier um eine Anforderung geht, die für Neueinsteiger gilt. Es ist nicht die Meinung, dass jetzt sämtliche Nebenerwerbsbauern im Kanton Wallis noch eine Ausbildung nachholen müssten. Das soll vielmehr für die Zukunft gelten.

Und jetzt komme ich zu Absatz 5 Buchstabe f, die ganze Frage der Einkommenslimiten: Hier hat der Bundesrat ja vorgeschlagen, dass man auch auf diese Einkommens- und Vermögenslimiten verzichtet. Der Ständerat ist ihm gefolgt. Die Mehrheit der Kommission beantragt Ihnen hier, die entsprechenden Limiten beizubehalten.

Vielleicht einfach ein paar Worte zum Hintergrund dieser ganzen Diskussion: Zunächst ist dieser Punkt sicher einer, mit dem sich sehr gut Politik machen lässt, ein bisschen auch in demagogischer Art. Für die Aufhebung - und das waren die Argumente, die vonseiten des Bundesrates, des Ständerates und der Minderheit vorgebracht wurden - spricht einmal, dass es hier um eine Leistungsabgeltung geht. Wenn eine Leistung erbracht wird, kommt es eigentlich nicht darauf an, ob der Leistungserbringer nun in besseren oder schlechteren wirtschaftlichen Verhältnissen steht.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die ganze Problematik der Ehegatten; hier wurden die Landfrauen erwähnt. Es ist ein konstantes Anliegen, da man es eben als Ärgernis empfindet, dass das Einkommen einer Frau, einer Bäuerin, die ausserhalb der Landwirtschaft arbeitet, dazu führen kann, dass ein Bauernbetrieb plötzlich wegen der Höhe dieses Verdienstes aus den Limiten herausfällt. Das ist ein bekanntes Problem, das heute immer noch virulent ist. Und dann gibt es auch die Überlegung - Sie haben es vorhin vom Vertreter der Minderheit gehört -, dass man ja für Markt ist, dass man den Betrieben Entwicklungsmöglichkeiten verschaffen will.

Für die Mehrheit sind aber andere Gründe massgebend:

1. Der erste Punkt ist ganz sicher der, dass wir es hier mit einer politischen Diskussion zu tun haben. Und von dort her ist es natürlich immer heikel, einfach Geld zu verteilen, ohne dass gewisse Grenzen vorhanden sind. Sie haben das hier auch vor allem von den Vertretern der linken und grünen Seite gehört; das ist einfach ein heikles politisches Feld.

2. Ich weiss, auch aus meiner früheren Erfahrung, dass landwirtschaftsintern die Meinungen hier natürlich alles andere als einheitlich sind. Es gibt sehr viele Kreise, die gegen eine Aufhebung der Direktzahlungen sind. Hier kann man auch noch anfügen, dass es natürlich auch nicht unbedingt zusammenpasst, wenn man sich gleichzeitig über die schlechten Einkommensverhältnisse in der Landwirtschaft beklagt und dann auch noch die Aufhebung dieser Limiten fordert. Und was eben auch der Fall ist: Der Rahmenkredit ist gegeben; wenn Sie irgendwo öffnen wollen, müssen Sie das an einem anderen Ort wegnehmen. Von daher haben Sie natürlich die Konkurrenz innerhalb der Landwirtschaft, wobei ich hier auch sagen muss, dass man dieses Problem nicht zu gross machen sollte. Es geht hier um eine Grössenordnung von 10 Millionen Franken, es geht ein bisschen auch um das Image und um das Aussehen dieser ganzen Sache.

Das sind die Gründe, weshalb Ihnen die Mehrheit mit 15 zu 7 Stimmen empfiehlt, hier die bisherige Regelung beizubehalten.

Noch ein Wort zur Frage der Bäuerinnen, zur Frage des Ehegatten: Hier haben wir zwei Einzelanträge, die dahin gehen, dass sie die Arbeit der Bäuerin ausserhalb der Landwirtschaft mitberücksichtigen wollen. Es sollte künftig also nicht mehr so sein, dass ein Bauernbetrieb deshalb aus den Direktzahlungen fällt, weil die Frau oder auch der Ehegatte ausserhalb des Betriebes entsprechend verdient.

Die beiden Anträge unterscheiden sich insofern, als Frau Meyer Thérèse die Arbeit der Bäuerin mitberücksichtigt. Der Antrag Ménétrey-Savary hätte zur Folge, dass die Bäuerin, die auf dem Hof arbeitet, natürlich schlechter fahren würde als jene, die ausserhalb des Hofes arbeiten würde. Von der Verwaltung wird in diesem Zusammenhang geltend gemacht, dass die Handhabung der beiden Anträge schwierig wäre bezüglich der Kontrollmöglichkeiten usw. Wenn Sie das Problem lösen wollen, dann gibt es folgende Möglichkeiten: Sie sagen, es gebe keine Grenzen bei dieser Einkommensfrage, oder Sie sind für ein Splitting bei den Steuern. Wahrscheinlich ist politisch beides etwas heikel, sodass am Schluss die Möglichkeit bleibt - ich glaube, das ist richtige Möglichkeit -, dass man hier dem Bundesrat die Kompetenz gibt, das zu regeln. Damit kann der Bundesrat über einen entsprechenden Handlungsspielraum und Flexibilität verfügen.

Zum Antrag Fattebert: Da sehe ich gerade, dass dieser zurückgezogen bzw. ersetzt worden ist. Wir kommen unter Artikel 72a darauf zurück.

Gesamthaft empfehle ich Ihnen die Zustimmung zur Mehrheit und die Ablehnung sämtlicher Minderheits- und Einzelanträge.

Favre Charles · Nationalrat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion

Avec cet article 70, nous en sommes à nouveau à un article particulièrement sensible traitant des paiements directs et des conditions de leur attribution.

Tout d'abord, quelques remarques concernant les alinéas 2 et 7, à savoir les propositions de minorité ayant tendance à renforcer les contraintes de type écologique. La commission est opposée à cette augmentation des contraintes, par 17 voix contre 7. En effet, nous avons eu l'occasion de le dire lors du débat d'entrée en matière: déjà avec la "PA 2002", il y a eu une augmentation de ces contraintes, et le bilan qui est tiré de la "PA 2002" est particulièrement positif sur ce point-là.

Ensuite, il faut voir que le crédit-cadre sur lequel nous nous pencherons prochainement augmente, voire ne diminue en tout cas pas les moyens dans ce secteur d'activité, ce qui montre bien la sensibilité qu'il y a par rapport à ceci. Donc, nous faisons déjà beaucoup dans ce domaine.

La majorité de la commission estime qu'il n'est pas nécessaire d'aller plus loin et vous demande donc de rejeter les propositions de minorité Fässler et Strahm aux alinéas 2 et 7, en particulier du fait qu'une partie de ces propositions touchent des compétences cantonales.

Du reste, M. Strahm nous a dit que c'était d'abord les chimistes cantonaux qui étaient sensibles à ce problème. On voit bien où sont les responsabilités en ce domaine.

Quelques remarques concernant maintenant l'alinéa 5. L'alinéa 5, ça a été dit tout à l'heure, se base sur un principe qui est rappelé à l'article 72, à savoir que les paiements directs sont justifiés par un travail effectué par les agriculteurs au service de l'intérêt général, au service de tâches écologiques, voire éthologiques. Dès le moment où ce travail est effectué, évidemment qu'il bénéficie d'une contrepartie que sont les paiements directs.

Cependant, il faut voir que derrière cette formulation générale, il y a également, pour les paiements directs, un effet d'orientation de la politique agricole. On trouve ceci dans les différentes lettres de l'alinéa 5.

Concernant la lettre a, très clairement, la volonté est ici de financer les entreprises qui ont déjà une certaine taille et d'éviter d'intervenir dans des exploitations de loisirs, entre guillemets et sans nuance péjorative. La limite, il faut le reconnaître, est déjà particulièrement basse puisqu'elle se situe à 0,3 unité de main-d'oeuvre standard.

En ce qui concerne la lettre b, on voit qu'il y a une limite d'âge qui est proposée, le but étant en fait de faciliter ou de provoquer la remise de l'exploitation, donc d'accélérer quelque peu les réformes structurelles dont nous avons déjà eu l'occasion de parler.

En ce qui concerne la lettre c, il s'agit d'éviter une rente. C'est la raison pour laquelle une limite de l'ordre de 55 0000 francs est proposée. Là aussi, la majorité de la commission soutient ces limites, justement au titre des réformes structurelles qu'il s'agit de mettre en place le plus rapidement possible.

La lettre d est plus sensible encore. Faut-il mettre une limite en fonction des surfaces et du nombre d'animaux? La majorité de la commission pense qu'il n'est pas judicieux de mettre ce genre de limites en raison du principe de base des paiements directs et également du fait que le but de cette "Politique agricole 2007" - c'est répété à plusieurs reprises - est d'augmenter quelque peu la taille moyenne des exploitations. Donc, si on met une limite ici, on risque à ce moment-là d'aller à contresens du but général de cette "PA 2007".

Je vous demande donc ici de ne pas soutenir la proposition de minorité Genner. Cette proposition a été rejetée en commission, par 16 voix contre 9.

En ce qui concerne la lettre e, il y a une volonté très nette de la commission, puisqu'elle s'est prononcée par 19 voix contre 1 et avec 1 abstention, d'introduire ici des exigences en termes de formation professionnelle. Là aussi, c'est un élément qui ne se veut pas vexatoire vis-à-vis de l'agriculture, mais qui se veut stimulant pour celle-ci, afin qu'elle puisse justement procéder aux réformes structurelles nécessaires. Nous pensons en effet que le métier d'agriculteur est un métier qui, comme tous les métiers, s'apprend et où on doit se perfectionner. Nous pensons également que, dès le moment où l'agriculture peut démontrer qu'il y a une formation de bonne qualité, c'est un plus pour son image générale. Nous avons voulu ici une formulation assez générale de façon à ce que la Confédération, avec les partenaires, puisse mettre ceci en place de manière souple et progressive.

En ce qui concerne la lettre f, la question de la limite de revenu et de fortune, la commission est favorable, par 15 voix contre 7, à réintroduire ici une limite de revenu et de fortune, ceci pour augmenter l'acceptabilité et éviter des débats passionnés sur cet élément. M. Ehrler a dit tout l'heure que cette question des limites de revenu et de fortune est un point particulièrement chaud. L'autre argument de la majorité de la commission est de dire qu'en fait, il y a ici une somme globale à partager et qu'elle doit aller prioritairement aux petites et moyennes entreprises.

Personnellement, je ne partage pas cette argumentation. Je suis donc membre de la minorité Weyeneth, compte tenu du principe même de base des paiements directs: il y a une prestation; celle-ci mérite donc un salaire qui ne doit pas être limité en fonction du revenu et de la fortune de la personne qui reçoit cette somme.

En ce qui concerne maintenant les différentes propositions individuelles qui ont été faites, je vous demande de bien vouloir rejeter les propositions Beck et Chevrier suite à l'argumentation développée tout à l'heure.

En ce qui concerne les propositions Ménétrey-Savary et Meyer Thérèse à l'alinéa 5 lettre f, si vous décidez d'introduire une limitation en fonction du revenu et de la fortune, c'est vrai qu'un problème particulier se pose par rapport au conjoint - à la conjointe, le plus souvent - de l'exploitant. Il s'agit de trouver une solution à ce problème. Ici, les deux propositions tentent de trouver une solution.

Avec la proposition Ménétrey-Savary, la solution est trouvée pour le cas où le conjoint ou la conjointe travaille en dehors de l'exploitation. Par contre, cette proposition crée un problème pour le conjoint ou la conjointe qui travaille à l'intérieur de l'exploitation, donc une discrimination entre ces deux situations. Pour résumer un peu ceci, l'agriculteur a tout intérêt à demander à sa conjointe d'aller travailler à l'extérieur et à engager quelqu'un pour lui donner un coup de main à l'intérieur de l'exploitation, en fonction de cette proposition.

Donc, il s'agit de rejeter la proposition Ménétrey-Savary.

Par contre, la proposition Meyer Thérèse essaie justement d'éviter cette discrimination entre ces deux situations. C'est la raison pour laquelle je soutiendrai cette proposition. Il est vrai qu'il y a des problèmes techniques d'application là-derrière, notamment en ce qui concerne l'estimation du revenu, les contrôles nécessaires, l'estimation de la fortune. Mais je crois qu'il faut que nous puissions trouver une solution à ces problèmes. La réflexion doit se poursuivre au Conseil des Etats.

Donc, à titre personnel, je vous demande de soutenir la proposition Meyer Thérèse.

Dernière proposition, la proposition Baumann Ruedi n'a pas été discutée en commission.

Je vous demande à titre personnel de bien vouloir la rejeter.

Ce qui est important, pour nous, n'est pas de savoir ce que gagne M. Meyer ou M. Dupont, mais bien de savoir globalement si les critères que nous avons déterminés pour l'application de ces paiements directs sont en fait réunis, et ensuite d'avoir des données statistiques générales en tant que véritable outil de conduite. Nous avons déjà ces éléments-là; il s'agit donc de ne pas aller plus loin, on touche à ce moment-là la sphère privée des gens. Je ne vois en effet pas pourquoi il serait nécessaire de savoir ce que chaque personne touche en termes de paiements directs alors qu'en effet, on ne demande pas aux parlementaires de dire exactement quelle est leur situation financière, et on ne demande pas à toutes les personnes qui sont subventionnées, voire payées par la Confédération, quel est exactement leur niveau de revenu et de fortune.

En fonction de ces différents éléments, je vous demande de bien vouloir suivre les propositions de la majorité. En ce qui me concerne, pour les limites de fortune et de revenu à la lettre f, j'adopterai la proposition de minorité Weyeneth.

Deiss Joseph · BR-M · Bundesrat · Freiburg

L'objectif des paiements directs est d'indemniser les prestations d'intérêt public que fournit l'agriculture. C'était d'ailleurs un point très controversé à l'époque puisque les paysans nous disaient avec force: "On ne veut pas être payés à ne rien faire!"

Le Conseil fédéral vous invite à appliquer cette règle avec plus de rigueur et, par conséquent, à supprimer quelques conditions posées à l'octroi des paiements directs et surtout de ne pas en ajouter. Il est peut-être bon, pour tous ceux qui se sont exprimés, de retourner à la Constitution fédérale et de voir ce qu'elle dit. Cela fera surtout plaisir à M. Beck! En effet, à l'alinéa 3 lettre a de l'article 104, il est dit que la Confédération "complète le revenu paysan par des paiements directs aux fins de rémunérer équitablement les prestations fournies, à condition que l'exploitant apporte la preuve qu'il satisfait à des exigences de caractère écologique"; d'autres aides sont prévues encore.

Alors, tout d'abord l'écologie: le Conseil fédéral estime qu'il n'est pas nécessaire d'ajouter à l'article 70 alinéa 2 des conditions supplémentaires du point de vue écologique, c'est-à-dire qu'il convient de ne pas adopter la proposition de la minorité Fässler ni celle de la minorité Strahm. Le bilan écologique, effectivement, de la politique que nous avons menée par l'intermédiaire des paiements directs peut être considéré comme convaincant, même s'il reste des progrès à faire. C'est pourquoi le Conseil fédéral vous propose de poursuivre cette politique tout en en réajustant périodiquement les objectifs du point de vue écologique.

Les instruments à disposition: d'une part, les prestations écologiques requises pour l'accès aux paiements directs à proprement parler et, d'autre part, l'indemnisation de prestations volontaires supplémentaires en faveur de la nature ou du bien-être des animaux, sont des instruments suffisants pour atteindre ces objectifs. Des problèmes spécifiques subsistent dans certaines régions, cela a été mentionné par M. Strahm ce matin notamment. Là encore, les instruments adéquats sont à disposition, notamment à travers la loi fédérale sur la protection des eaux ou l'ordonnance sur la qualité écologique. Leur mise en oeuvre relève d'une responsabilité collective à laquelle les cantons ne doivent pas se soustraire. Je considère par contre comme inopportun d'ajouter des conditions supplémentaires dans la loi sur l'agriculture.

Peut-être un mot concernant la proposition de minorité Fässler qui insiste notamment sur la question de la part élevée de fourrages produits dans l'exploitation ou encore sur les fourrages grossiers. Je pense que cette mesure est non seulement superflue, mais elle amènerait d'autres problèmes parce que les petits exploitants seraient peut-être plus fortement touchés par cette mesure puisqu'ils ont davantage besoin, pour leur survie, de pouvoir acheter des fourrages supplémentaires. Ou encore, on créerait peut-être des problèmes du côté des céréaliers puisqu'ils devraient trouver d'autres débouchés.

Par conséquent, je vous invite à rejeter la proposition de minorité Fässler.

Quant à la proposition de minorité Strahm qui se concentre sur la question des engrais, notamment pour protéger les eaux, il existe d'autres moyens pour parvenir à résoudre ces problèmes qui sont somme toute ponctuels dans leur caractère de gravité. Il y a déjà à l'heure actuelle une quinzaine de projets qui devraient fournir, en vertu de l'article 62a de la loi sur la protection des eaux, des solutions aux difficultés mentionnées.

J'en viens maintenant à l'alinéa 5 et aux conditions spéciales.

Tout d'abord, la question des limites et de la dégressivité en fonction de la surface et du nombre d'animaux: il s'agit là d'appliquer la règle que je vous ai mentionnée au départ, à savoir que, indépendamment de la dimension de l'exploitation ou du nombre d'animaux, l'agriculteur qui fournit les prestations que l'on exige pour lui octroyer des paiements directs doit pouvoir les obtenir. Sans quoi ce serait inciter les grandes exploitations à ne pas remplir leur devoir sur le plan de l'écologie, ce qui n'est ni souhaité ni souhaitable.

La question des exigences concernant la formation - et c'est notamment la proposition Chevrier qui est en cause ici: bien sûr, il est nécessaire et souhaitable que l'agriculteur possède une formation adéquate. Je crois que la tendance est maintenant irréversible: ceux qui se lancent dans l'agriculture ont une formation appropriée. Mais si vous introduisez cette mesure maintenant, vous allez créer des discriminations ou des différences de traitement entre des exploitants établis ou plus anciens et les plus jeunes exploitants. Ne créons donc pas d'inégalité de traitement entre anciens et jeunes exploitants.

Lorsque j'ai parlé de la proposition Chevrier, ce n'est bien sûr pas M. Chevrier qui propose la lettre e, mais il combat la proposition de la majorité de la commission, ce que fait également le Conseil fédéral.

Un autre argument est lié au fait que s'il est possible ou souhaitable d'acquérir sa formation en suivant les filières établies, il est tout à fait imaginable que l'on puisse acquérir des compétences suffisantes par d'autres voies. Par conséquent, n'adoptez pas une mesure qui sent plus le corporatisme que le souci d'élever les exigences en matière de formation, la formation étant d'ailleurs soutenue par d'autres canaux.

Les limites de revenu et de fortune: elles sont encore un élément où on introduit des conditions qui ne sont pas liées à l'objectif visé, c'est-à-dire la rétribution d'une prestation fournie. Bien sûr, ce qui est présenté presque comme un élément de lutte des classes au sein de l'agriculture, entre les paysans millionnaires et les autres, peut être un argument alléchant pour dire: "Il faut supprimer les paiements directs à partir d'une certaine limite." Mais certains d'entre vous, et certaines parmi vous surtout, ont bien compris que par là on touchait les femmes qui ont une activité en dehors de l'agriculture, ou dans l'agriculture! Et comme on est pris entre deux principes, on s'achemine vers des solutions qui, à mon sens, sont discutables.

La proposition Ménétrey-Savary, notamment, conduit à violer un principe fondamental qu'elle soutient sûrement et qui est l'égalité de traitement entre les femmes. Elle fait une discrimination, je ne sais pas pour quelles raisons, entre les femmes qui restent à la ferme, dont le travail ne donne pas droit à une déduction, et celles qui ont une activité à l'extérieur de l'exploitation. Personnellement, si je peux vous donner un conseil, Madame Ménétrey-Savary, pour être en paix avec les deux principes, je vous suggère tout simplement de proposer de supprimer la limite de revenu et de fortune, comme ça vous serez fidèle à tous vos principes. Mme Meyer Thérèse essaye de surmonter cette difficulté, mais je crois que la meilleure solution est de supprimer la limite de revenu et de fortune. La proposition Ménétrey-Savary montre la nécessité de supprimer cette limite.

Il y a l'argument qui consiste à dire qu'à l'heure actuelle, ce sont des fonds qui sont nécessaires à d'autres fins. Les sommes qui seraient engagées par la suppression de la limitation du revenu et de la fortune, vous l'avez vu dans la réponse du Conseil fédéral lundi passé, représentent 10 millions de francs. Je ne veux pas dire que 10 millions de francs ce n'est rien, mais nous sommes dans un budget de 2,4 milliards de francs pour les paiements directs!

M. Fattebert ayant retiré sa proposition, il y a la proposition de minorité Strahm à l'alinéa 7, concernant la question des émissions de substances polluantes. Je lui ai déjà donné une réponse, notamment en indiquant les instruments qui sont en place.

Reste encore la proposition Baumann Ruedi à l'alinéa 7, concernant la publication des montants des paiements directs versés. Je vous rappelle à ce titre que le Conseil fédéral avait déclaré en 1997 sa disponibilité à accepter une motion Baumann (97.3310) sous forme de postulat. Le Conseil national avait rejeté la motion le 16 juin 1999. La question avait ainsi été liquidée. Je puis donc simplement dire qu'à l'époque le Conseil fédéral avait été d'accord d'accepter un postulat. Comme la question n'a pas été discutée cette fois, je ne sais pas s'il serait d'accord aujourd'hui d'aller plus loin, à savoir d'accepter non seulement un postulat, mais d'inscrire le principe dans la loi.

En résumé, la recommandation que je peux vous donner pour les divers votes qui vont intervenir, c'est de suivre l'avis du Conseil fédéral, dans la mesure où il vous propose de supprimer certaines clauses et de ne pas en rajouter.

Verfahrensbeitrag

Abs. 2 - Al. 2

Erste Abstimmung - Premier vote

Für den Antrag der Minderheit Fässler .... 62 Stimmen

Dagegen .... 105 Stimmen

Zweite Abstimmung - Deuxième vote

Für den Antrag der Minderheit Strahm .... 63 Stimmen

Dagegen .... 105 Stimmen

Abs. 5 Bst. b - Al. 5 let. b

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit .... 148 Stimmen

Für den Antrag Beck .... 17 Stimmen

Abs. 5 Bst. c - Al. 5 let. c

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit .... 148 Stimmen

Für den Antrag Beck .... 24 Stimmen

Abs. 5 Bst. d - Al. 5 let. d

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit .... 102 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit Genner .... 68 Stimmen

Abs. 5 Bst. e - Al. 5 let. e

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit .... 137 Stimmen

Für den Antrag Chevrier/Beck .... 33 Stimmen

Abs. 5 Bst. f - Al. 5 let. f

Erste Abstimmung - Premier vote

Für den Antrag der Mehrheit .... 133 Stimmen

Für den Antrag Ménétrey-Savary .... 27 Stimmen

Abstimmung

Zweite Abstimmung - Deuxième vote

Für den Antrag der Mehrheit .... 102 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit Weyeneth .... 65 Stimmen

Verfahrensbeitrag

Dritte Abstimmung - Troisième vote

Für den Antrag der Mehrheit .... 88 Stimmen

Für den Eventualantrag Meyer Thérèse .... 85 Stimmen

Abs. 5 - Al. 5

Ausgabenbremse - Frein aux dépenses

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Ausgabe .... 145 Stimmen

Dagegen .... 1 Stimme

Das qualifizierte Mehr ist erreicht

La majorité qualifiée est acquise

Abstimmung

Abs. 7 - Al. 7

Erste Abstimmung - Premier vote

Für den Antrag Baumann Ruedi .... 74 Stimmen

Dagegen .... 96 Stimmen

Verfahrensbeitrag

Zweite Abstimmung - Deuxième vote

Für den Antrag der Minderheit Strahm .... 67 Stimmen

Dagegen .... 103 Stimmen

Übrige Bestimmungen angenommen

Les autres dispositions sont adoptées

Christen Yves · P-M · Nationalrat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion

Concernant la loi sur l'agriculture: selon nos calculs, nous ne pourrons pas terminer le traitement de cette loi cette session, il manque encore plusieurs heures de débat.

L'ordre du jour de la séance de cet après-midi est donc conforme à celui que vous avez reçu. Nous traiterons d'abord les interpellations urgentes, puis le rapport sur la politique économique extérieure 2002 et l'AELE, et enfin, s'il reste un peu de temps, nous traiterons encore quelques articles de la loi sur l'agriculture.

Cet après-midi, nous devrons encore traiter un petit objet, mais important: les divergences concernant la loi sur la promotion du logement.

Concernant la guerre en Irak: vous savez que le Bureau a décidé que le Conseil fédéral ainsi que les groupes politiques pourront s'exprimer en cas de déclaration de guerre. On peut presque dire que la guerre est déclarée, mais M. Bush dispose encore, et nous n'allons pas la provoquer. Dès lors, nous attendons les décisions de la nuit prochaine ou de la nuit de jeudi à vendredi. Si la guerre devait être déclarée cette nuit, la séance de l'Assemblée fédérale (Chambres réunies) se tiendrait demain à 8 heures. Si c'était dans la nuit de jeudi à vendredi, elle aurait alors lieu vendredi à 8 heures.

Compte tenu de ce que le groupe socialiste a déposé une demande de réunir une session extraordinaire pour en parler - selon la constitution: un quart des membres du Conseil national -, il s'agira d'y donner suite. Si la guerre éclate dans une des nuits suivant la nuit de jeudi à vendredi, le Bureau devra encore se réunir pour définir le meilleur moment pour tenir cette session extraordinaire.

Verfahrensbeitrag

Art. 72a

Antrag Fattebert

Der Bund kann Beiträge pro Standardarbeitskraft gewähren. Der Bundesrat legt die Höhe der Beiträge fest und regelt die Einzelheiten.

Schriftliche Begründung

Das Wirtschaftsumfeld wandelt sich schnell, die Möglichkeiten des Marktes ebenso. So entstehen Landwirtschafts-, Wein- und Gemüseproduktionen und verschwinden gegebenenfalls auch wieder.

Jeder Produktionssektor trägt zum Gesamtbild, aber auch zum sozialen, kulturellen und Siedlungsbild bei.

Würde ein Produktionszweig verschwinden, weil er nicht genügend Ertrag abwirft, und würden an seiner Stelle nach und nach andere Zweige spriessen und mehr Platz einnehmen, könnte es zu einem Ungleichgewicht kommen, das unsere Verfassungsziele gefährden könnte. Mit meinem Antrag soll dem Bundesrat Spielraum gegeben werden, der es ihm ermöglicht zu vermeiden, dass die Versorgung der Bevölkerung, die Erhaltung der natürlichen Ressourcen, die Pflege der Kulturlandschaft oder die dezentrale Besiedelung gefährdet werden.

Artikel 72 sieht die Ausrichtung von Flächenbeiträgen vor.

Der beantragte Artikel 72a gibt dem Bundesrat die Möglichkeit, diese Beiträge gemessen an den Standardarbeitskräften zu gewähren.

Wir müssen hier die Landwirtschaftsziele für die nächsten zwanzig Jahre vor Augen halten. Ziel ist es, die bäuerlichen Familienbetriebe aufrechtzuerhalten. Ohne Zusatzverdienste auszuschliessen, ist eine allzu extensive Landwirtschaft zu vermeiden, bei der die ländlichen Gebiete entvölkert werden und Arbeitsplätze verloren gehen.

Da die Arbeitskräfte bei uns teurer sind als anderswo, muss befürchtet werden, dass zeitaufwendige Produktionen verschwinden und die landwirtschaftlichen Verfassungsziele nicht mehr erreicht werden können. Gewisse Produktionszweige könnten ausgelagert und unserer Kontrolle (Produktionsweise, Tierschutz) entzogen werden.

Die Kann-Formulierung lässt dem Bundesrat den Ermessensspielraum, der es ihm ermöglicht, die Zweckmässigkeit dieser Massnahme je nach Situation zu beurteilen.

Art. 72a

Proposition Fattebert

La Confédération peut octroyer des contributions par unité de main d'oeuvre standard. Le Conseil fédéral fixe le montant des contributions et règle les modalités.

Développement par écrit

Le paysage économique change vite, les possibilités du marché aussi. On pourrait ainsi voir des productions agricoles, viticoles, ou maraîchères se développer, mais aussi, le cas échéant, disparaître.

Or chaque production offre sa contribution au paysage, mais aussi une contribution sociale, culturelle ou architecturale.

Si une production venait à disparaître pour des raisons de rendement économiques insuffisants et se voyait préférer d'autres productions qui prendraient progressivement plus de surfaces, on pourrait arriver à des déséquilibres qui mettent en danger les objectifs constitutionnels. Ma proposition vise à donner au Conseil fédéral une modeste marge de manoeuvre pour éviter de laisser mettre en danger l'approvisionnement de la population, la conservation des ressources naturelles et l'entretien du paysage ou l'occupation décentralisée du territoire.

L'article 72 prévoit de verser des contributions liées à la surface.

Ma proposition d'un article 72a offre la possibilité au Conseil fédéral d'octroyer des contributions sur la base de normes standard de main d'oeuvre.

Nous devons ici garder à l'esprit les objectifs agricole à l'horizon de vingt ans. Le but est de garder des exploitations familiales occupées sur la ferme.

Sans exclure les revenus annexes, on doit éviter une agriculture trop extensive qui dépeuplerait les campagnes et ferait perdre des emplois. La main d'oeuvre étant plus chère chez nous qu'ailleurs, on peut craindre que des cultures gourmandes en heures de travail disparaissent et ne permettent plus de remplir les tâches attribuées à l'agriculture par la Constitution. Certaines productions pourraient être délocalisées et échapper à notre maîtrise, s'agissant des modes de productions ou de protection des animaux.

La formule est potestive: "Le Conseil fédéral peut." Elle laisse toute latitude au Conseil fédéral pour juger l'opportunité d'une telle mesure, en fonction de l'évolution de la situation.

Ehrler Melchior · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion

Dieser Antrag hat der Kommission nicht vorgelegen. Ich möchte zwei, drei persönliche Bemerkungen dazu machen. Ich glaube, Herr Fattebert spricht ein Problem an, das tatsächlich existiert. Wir haben mit den Direktzahlungen nun die Situation, dass ein Bauer pro Hektare Direktzahlungen erhält, unabhängig davon, was er auf dieser Hektare produziert. Die Arbeitsintensität ist je nach Produktionszweig aber sehr unterschiedlich. Ich nehme als Beispiele Getreide auf der einen Seite und die Milch auf der anderen Seite.

Bisher wurde dieser Unterschied mehr oder weniger ausgeglichen durch die Mittel aus der Marktstützung. Wenn diese Mittel aus der Marktstützung zurückgehen, dann haben wir natürlich das Problem im Sinne von Herrn Fattebert. Das heisst, der Bauer wird sich überlegen, ob er nicht gescheiter auf einen Produktionszweig wechselt, in dem es weniger Arbeit gibt. Soll er die Milch beiseite lassen und extensivieren?

Hier gibt es tatsächlich ein Problem, das vor allem vonseiten der Milchwirtschaft immer wieder vorgebracht wird. Diese Extensivierung ist natürlich zum Teil gewollt, aber die Grenzen kommen dann, wenn immer weniger Bauern sich bereit finden, unter diesen Bedingungen noch Milch zu produzieren.

In den Vorarbeiten zur "AP 2007" wurde dieser Punkt intensiv diskutiert. Sie können sich vorstellen, dass innerhalb der Landwirtschaft die Meinungen sehr unterschiedlich waren. Die Getreide- und Bergbauern usw. waren ganz klar gegen diese stärkere Berücksichtigung der Arbeitskraft. Hier hat man einfach den Stein der Weisen noch nicht gefunden.

Sie haben gestern beschlossen, dass die Milchkontingentierung aufgehoben wird. Es wird von dorther dann nötig sein, auch über das ganze Stützungsinstrumentarium zu diskutieren. Ich gehe einmal davon aus, dass dieser Punkt dann spätestens in diesem Zusammenhang diskutiert wird.

Das heisst für mich persönlich im Moment, dass ein Problem vorhanden ist, auf das wir aber die Antwort in dieser "AP 2007" noch nicht haben. Wir werden diesen Punkt ganz sicher im Rahmen der Ausarbeitung der Marktordnung für die Milch 2006 aufnehmen müssen.

Fässler Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion

Ich möchte Ihnen nur ganz kurz erklären, warum die SP-Fraktion gegen diesen Antrag zu einem neuen Artikel 72a stimmen wird.

Die Frage, ob man Standardarbeitskräfte einfügen will und auch für sie einen Betrag zur Seite legen will, ist schon berechtigt. Nur: Im Moment sind die Abklärungen am Laufen. Es ist so, dass im BLW Untersuchungen gemacht werden. Wir von der SP-Fraktion sind selbstverständlich der Ansicht, dass es wichtig ist, dass es in der Landwirtschaft Arbeitsplätze gibt. Aber nicht jede Arbeit ist für uns gleich wichtig; es kommt auf das Ziel an, das diese Arbeit hat. Für mich ist es nicht dasselbe, ob jemand Schweine mästet, eine Hecke pflegt oder Kräuter zieht.

Deshalb würde ich Ihnen empfehlen, diesen Antrag abzulehnen, aber darauf zu warten, welche Untersuchungen vom Bundesamt für Landwirtschaft in diesem Bereich gemacht werden. Es sind Arbeiten am Laufen; warten Sie diese Berichte ab, dann können wir wieder über die Standardarbeitskräfte sprechen. Deshalb wird die SP-Fraktion diesen Antrag ablehnen.

Fattebert Jean · Nationalrat · Waadt · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Madame Fässler, est-ce que vous vous rendez compte qu'on essaye par là de maintenir des emplois? Je crois que tout votre programme politique est axé sur le maintien des emplois. Pourquoi vous opposez-vous à une telle disposition?

Fässler Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion

Es geht darum, dass man solche Arbeitsplätze erhalten wird, die Wertschöpfung ermöglichen, und nicht einfach Strukturerhaltung betreibt. Das ist ein wesentlicher Unterschied.

Deiss Joseph · BR-M · Bundesrat · Freiburg

Tout en ayant quelque sympathie pour la proposition Fattebert, puisqu'elle fait l'objet de notre attention et que nous poursuivons des travaux de recherche sur cette question, je dois dire que telle qu'elle est présentée, elle me semble tout de même présenter un certain nombre de dangers.

D'abord, un danger pour les régions de montagne: en effet, les régions de montagne sont surtout vouées aux surfaces herbagères. Par conséquent, ce sont des régions où la main-d'oeuvre engagée est moins nombreuse par rapport à la surface, et où il est possible de garder moins d'animaux, vu les plus faibles rendements par unité de surface. Par conséquent, cela conduirait les régions de montagne à perdre des paiements directs.

La même chose est valable pour les modes d'exploitation extensifs, et cela irait à l'encontre de ce que l'on a voulu favoriser, à savoir la garde de vaches allaitantes. Là encore, on créerait une incitation qui est contraire à d'autres buts recherchés.

Par conséquent, je vous invite à rejeter la proposition Fattebert, tout en sachant que c'est un souci que le Conseil fédéral, et en particulier l'Office fédéral de l'agriculture, partage pour trouver des solutions praticables.

Fattebert Jean · Nationalrat · Waadt · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Monsieur le Conseiller fédéral, comme membre du Conseil fédéral vous refusez qu'on vous offre une possibilité supplémentaire. Ma proposition prévoit: "Le Conseil fédéral peut ...." En cas de nécessité, en cas d'évidence, pour des raisons de justice sociale, vous auriez cette possibilité. Est-ce que vous voulez vraiment refuser cette possibilité? Vous n'êtes pas obligé de l'utiliser!

Deiss Joseph · BR-M · Bundesrat · Freiburg

Je vous l'ai dit, Monsieur Fattebert: l'idée en soi mérite d'être étudiée, mais comme elle est présentée là, elle risque de créer autant de problèmes qu'elle n'en résoudrait.

Christen Yves · P-M · Nationalrat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion

Abstimmung - Vote

Für den Antrag Fattebert .... 26 Stimmen

Dagegen .... 82 Stimmen

Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen

Le débat sur cet objet est interrompu

Schluss der Sitzung um 12.55 Uhr

La séance est levée à 12 h 55