04.083
Stromversorgungsgesetz und Elektrizitätsgesetz. Änderung
Meyer Thérèse · P-F · Nationalrat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion
Nous entamons maintenant le débat d'entrée en matière sur les projets 1 et 2. Le débat d'entrée en matière sur le projet 3 aura lieu après l'achèvement de nos travaux sur le projet 2. Les rapporteurs sur les projets 1 et 2 sont Messieurs Lustenberger et Christen.
Verfahrensbeitrag
Antrag der Minderheit
(Menétrey-Savary)
Rückweisung der Vorlage 2 an den Bundesrat
mit dem Auftrag einer schrittweisen, vorerst auf 100 kWh beschränkten Marktöffnung:
im Entwurf wieder klare und zwingende Bestimmungen über Energieeinsparungen und Energieeffizienz einführen;
zwingende Massnahmen für erneuerbare Energien einführen (die nicht durch grosse Wasserkraftwerke erzeugt werden);
die Selbstständigkeit der schweizerischen Übertragungsnetzbetreiber besser gewährleisten, unter Verleihung des öffentlich-rechtlichen Status;
die Zusammensetzung der Elektrizitätskommission (Elcom) klar regeln und dabei auf die verschiedenen Partner ausdehnen.
Proposition de la minorité
(Menétrey-Savary)
Renvoyer le projet 2 au Conseil fédéral
avec mandat d'ouverture du marché par étapes, avec limite à 100 kilowattheures dans un premier temps:
réintroduire dans le projet des normes précises et contraignantes concernant les économies d'énergie et l'efficience énergétique;
introduire des mesures contraignantes concernant les énergies renouvelables (autres que les grandes centrales hydrauliques);
mieux garantir l'indépendance du gestionnaire suisse du réseau de transport, avec statut de droit public;
préciser et étendre aux différents partenaires la composition de la Commission de l'électricité (Elcom).
Lustenberger Ruedi · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion
Ihre Kommission hat die bundesrätliche Vorlage nach verschiedenen Gesichtspunkten analysiert und im Vorfeld diverse Fachleute und interessierte Kreise angehört. Ich mache zum Stromversorgungsgesetz und zum Elektrizitätsgesetz zuerst eine politische Auslegeordnung.
Bekanntlich wurde das Elektrizitätsmarktgesetz im Jahr 2002 von 53 Prozent der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger abgelehnt. Die Angst vor einer allfälligen Einbusse bei der Versorgungssicherheit, insbesondere bei den Haushaltkunden und in ländlichen Gebieten, dürfte dabei der entscheidende Faktor gewesen sein. 47 Prozent stimmten damals dem Elektrizitätsmarktgesetz zu, mit Blick auf die von der Marktöffnung erhofften Transparenz- und Effizienzgewinne sowie auf die erwarteten, in erster Linie für die KMU günstigeren Strompreise. Die Strompreise für die KMU sind in der Schweiz im Durchschnitt bekanntlich erheblich höher als im übrigen Europa.
Zu einem aus wettbewerbspolitischer Sicht sehr entscheidenden Urteil kam das Bundesgericht im Juni 2002. Es entschied damals, gestützt auf das Kartellrecht, dass jeder Stromkonsument die Stromdurchleitung für Dritte erzwingen kann. Seither ist der Strommarkt mindestens de jure vollständig geöffnet, de facto ist er es selbstverständlich noch nicht.
Ein weiteres wichtiges Element in der Beurteilung der Ausgangslage ist die Versorgungssicherheit: Der Black-out in Italien hat gezeigt, dass die Frage der Versorgungssicherheit nicht nur nationale Dimensionen aufweist, sondern auch im Verbundbetrieb international gelöst werden muss. Mit der zur Diskussion stehenden Gesetzgebung gilt es gute Bedingungen auch für unsere Stromwirtschaft zu schaffen, damit diese zeitgemässe Investitionen sowohl für die Produktion als auch für die Verteilung tätigen kann.
Der Strommarkt in der EU wird ab 2007 vollständig offen sein. Damit wird die sichere Elektrizitätsversorgung der Schweiz zusätzlichem wirtschaftlichem Druck ausgesetzt, obwohl unsere Elektrizitätswirtschaft nach wie vor als Anbieter und nicht als Bittsteller vis-à-vis der EU operieren kann. Die Funktion der Stromdrehscheibe Schweiz ist nicht latent gefährdet, aber wir dürfen nicht etwas aufs Spiel setzen. Es geht vielmehr darum, einen möglichst hohen volkswirtschaftlichen Nutzen aus der geografisch guten Lage einerseits und aus der Stärke der einheimischen Stromwirtschaft andererseits zu ziehen - das als kurze Einleitung und Übersicht.
Nun zu den Beratungen zum Elektrizitätsgesetz und zum Stromversorgungsgesetz in der Kommission: Schon bald nach der Ablehnung des Elektrizitätsmarktgesetzes (EMG) wurden im Nationalrat die parlamentarische Initiative Speck 03.409 und im Ständerat die Motion Schweiger 03.3059 eingereicht, mit dem Ziel, die im EMG enthaltenen zentralen Anliegen möglichst rasch wiederaufzunehmen. Dies geschah aus der Überzeugung heraus, dass sich eine Marktöffnung im Strombereich positiv auf das Wirtschaftswachstum und damit auch auf die Volkswirtschaft auswirkt.
Die parlamentarische Initiative Speck 03.409 und die in die gleiche Richtung zielende Motion Schweiger 03.3059 verlangten ein Bundesgesetz zum Elektrizitätsmarkt auf der Grundlage der unbestrittenen EMG-Bestimmungen:
1. Die landesweite Versorgung mit Elektrizität, unter besonderer Berücksichtigung der einheimischen Wasserkraft, sei auch für Haushalte der ländlichen Gebiete zu gewährleisten.
2. Der Markt sei derart geordnet auszugestalten, dass der Marktzugang für die KMU und die Reziprozität mit der Strommarktöffnung in der EU gewährleistet seien.
3. Die Haushaltkunden dürften gegenüber der Wirtschaft in keiner Weise benachteiligt werden.
Die UREK Ihres Rates hat für die Bearbeitung der parlamentarischen Initiative Speck eine Subkommission mit sieben Mitgliedern unter dem Präsidium von Herrn Hegetschweiler eingesetzt. Diese hat parallel zu den Arbeiten des Bundesrates eigene Vorschläge und Konzepte erarbeitet. Die Resultate der Subkommission wurden im Botschaftsentwurf des Bundesrates zum Teil auch berücksichtigt. Aber es gibt auch Abweichungen: Anstelle der vom Bundesrat vorgesehenen etappenweisen Marktöffnung hat die Subkommission der UREK vorgeschlagen, den Markt bereits ab Inkrafttreten des Gesetzes vollumfänglich zu öffnen und das sogenannte WAS-Modell zu realisieren. Die Subkommission Hegetschweiler hat darüber hinaus auch die Umsetzung eines Teils der parlamentarischen Initiative Dupraz "Elektrizität aus erneuerbaren Energien. Bessere Rahmenbedingungen" (03.462) beraten. Sie hat sich eingehend mit den verschiedenen Massnahmen auseinander gesetzt; Stichworte sind Ausschreibemodell, Einspeisevergütung und Quotenlösung.
Die UREK hat die Änderungen des Elektrizitätsgesetzes für die Regelung des grenzüberschreitenden Stromhandels bereinigt. Dabei geht es um die Integration der Schweiz in den europäischen Strommarkt auf der Basis der Gleichberechtigung und der Reziprozität sowie der Beachtung der Regeln der Netzsicherheit. Das bedingt eine faire Anrechenbarkeit der Netzkosten. Damit wird die Grundlage für eine Vereinbarung zwischen der Schweiz und der EU geschaffen. Die im Stromversorgungsgesetz erfolgten Änderungen wurden mit den entsprechenden Bestimmungen im Elektrizitätsgesetz abgeglichen und synchronisiert; allerdings ist beim Elektrizitätsgesetz in Abweichung zum Stromversorgungsgesetz eine stufenweise Öffnung des Übertragungsnetzes in Fünfjahresschritten von 20 Prozent vorgesehen. Abgesehen von dieser Übergangsregelung ist das Elektrizitätsgesetz sozusagen eine Teilmenge des Stromversorgungsgesetzes. Sollten beide Gesetze gleichzeitig verabschiedet und in Kraft gesetzt werden, kann auf die Einführung der geänderten Bestimmungen im Elektrizitätsgesetz verzichtet werden.
Bei der Beratung des zweiten Teils der Vorlage, des Stromversorgungsgesetzes, hat sich die Kommissionsmehrheit dem Vorschlag der Subkommission angeschlossen, die Marktöffnung in einem Schritt durchzuführen. Die Mehrheit der Kommission ist überzeugt, dass das vorgeschlagene Wahlmodell mit abgesicherter Stromversorgung, kurz WAS, vor allem kleineren Strombezügern in Gewerbe und Haushalten entgegenkommt und damit auf eine hohe Akzeptanz in der Bevölkerung stossen wird. Mit dem WAS-Modell wird auch den Bedenken der Gewinner der Volksabstimmung zum EMG Rechnung getragen.
Die Kommission setzte sich auch mit der Verfügung der Weko betreffend Zusammenschlussvorhaben Swissgrid auseinander. Im Lichte dieses Weko-Entscheides hat die Kommissionsmehrheit im Elektrizitätsgesetz und im Stromversorgungsgesetz die Unabhängigkeit des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung des Übertragungsnetzbetreibers - er soll nach der Meinung der Mehrheit eine privatrechtliche Netzgesellschaft sein - verstärkt. Die Mehrheit der Vertreter im Verwaltungsrat und die Mitglieder der Geschäftsleitung dürfen nicht gleichzeitig im direkten oder indirekten Vertrags- oder Entschädigungsverhältnis mit Unternehmungen aus den Bereichen der Elektrizitätserzeugung und des Stromhandels sein. Schliesslich soll, beispielsweise bei Streitigkeiten über den diskriminierungsfreien Netzzugang oder über die Durchleitungstarife, ein staatlicher Regulator zum Einsatz gelangen.
Die Kommission hat die Trennung der Vorlage in drei Teile schliesslich oppositionslos gutgeheissen. Über die erneuerbaren Energien werden wir hier ja - Sie haben es von der Präsidentin gehört - eine separate Eintretensdebatte durchführen, wenn wir die Vorlagen 1 und 2 beraten haben. Die Kommission hat also die Trennung der Vorlage in drei Teile oppositionslos, ohne Gegenstimme und bei 2 Enthaltungen, gutgeheissen. Damit trägt die Kommission der Erfahrung Rechnung, dass beim Souverän sogenannte Paketabstimmungen nicht gut ankommen; ich erinnere etwa an die Abstimmung zum Steuerpaket im Jahr 2004. Mit der Aufteilung erhält der Stimmbürger mehr Transparenz, und er kann seinen Willen zu den einzelnen Teilen zum Ausdruck bringen. Zudem kann durch die Dreiteilung die Bildung von unheiligen Allianzen, welche die Vorlage aus den unterschiedlichsten Gründen bekämpfen, verhindert werden.
Die Kommission hat sich auch übereinstimmend für eine parallele Beratung der Vorlagen im Parlament ausgesprochen. Alle Fraktionen waren sich einig, dass die drei Gesetze am Schluss der parlamentarischen Beratung gemeinsam verabschiedet werden sollen und dass, wie gesagt, über jedes einzeln befunden werden soll. Jede Vorlage wird damit einzeln dem fakultativen Referendum unterliegen.
Ich fasse zusammen: Der Vorschlag der UREK bietet eine einfache Lösung mit einer sofortigen Marktöffnung. Sie gewährleistet faire Marktbedingungen für KMU und gleich lange Spiesse für grosse und kleine Elektrizitätsversorgungsunternehmen. Die Kommission hat die Bedenken der Kleinverbraucher, vor allem der Haushalte in ländlichen Gebieten, ernst genommen und sie mit der sofortigen Einführung des Wahlmodells für Haushalte und KMU im Gesetz berücksichtigt.
In der Gesamtabstimmung wurden die beiden Vorlagen gutgeheissen. Das Elektrizitätsgesetz wurde von der Kommission ohne Gegenstimme, mit 21 zu 0 Stimmen, das Stromversorgungsgesetz mit 17 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung verabschiedet.
Ich bitte Sie im Namen der Kommission also, auf die beiden Vorlagen einzutreten und den Rückweisungsantrag der Minderheit Menétrey-Savary nicht zu unterstützen. Ich weise nochmals darauf hin, dass wir für die Vorlage 3 eine separate Eintretensdebatte führen werden.
Christen Yves · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion
Le 22 septembre 2002, il y a presque trois ans jour pour jour, le peuple refusait de justesse, par 52,6 pour cent de non, la loi sur le marché de l'électricité. Depuis ce moment-là, les conditions-cadres de l'approvisionnement en électricité ont changé.
1. Le Tribunal fédéral a reconnu le droit d'accès au réseau pour des tiers sur la base de la loi sur les cartels.
2. Le commerce transfrontalier d'électricité s'est amplifié. La panne de courant en Italie de fin septembre 2003 a démontré la nécessité de réorganiser le contrôle de l'approvisionnement.
3. L'Union européenne a accéléré l'ouverture du marché: en 2007, tous les consommateurs finaux de l'Union pourront choisir leur fournisseur.
Après le rejet de la loi sur le marché de l'électricité, le DETEC a institué une commission d'experts présidée par Madame Dori Schaer-Born, ancienne conseillère d'Etat. Cette commission a été accompagnée dans sa tâche par quatre groupes de spécialistes: le premier s'intitule "Nouveau modèle de marché", un autre "Services publics et sécurité d'approvisionnement" et enfin les derniers "Puissance du marché et transparence" et "Energies renouvelables". Le projet du Conseil fédéral a été élaboré à partir des éléments clés adoptés par la commission d'experts et suite à une large consultation.
Parallèlement aux travaux de cette commission, le Parlement a adopté plusieurs interventions parlementaires. Il a ainsi donné suite à l'initiative parlementaire 03.409 de notre regretté collègue Christian Speck et aussi adopté la motion Schweiger 03.3059. Ces interventions ont été transmises à la Commission de l'environnement, de l'aménagement du territoire et de l'énergie de notre conseil, qui a nommé une sous-commission de sept membres dont les travaux ont été coordonnés avec le projet de loi du Conseil fédéral issu des travaux de la commission d'experts et de la consultation. Cette procédure inhabituelle a permis une analyse approfondie et pluridisciplinaire des problèmes. Un tableau synoptique des travaux de la commission d'experts, du projet du Conseil fédéral et des travaux de la sous-commission permet de comprendre l'évolution des propositions qui vous sont soumises. On peut les résumer ainsi.
Sur proposition de la sous-commission, la commission a décidé de scinder le projet en trois parties distinctes, car l'expérience a prouvé que le corps électoral n'appréciait pas que plusieurs projets lui soient soumis simultanément lors d'une même votation.
La modification de la loi sur les installations électriques règle l'accès au réseau pour les échanges transfrontaliers (art. 18a à 18l). Il n'y a pas ici de divergences fondamentales entre la commission d'experts, le Conseil fédéral et la commission. Des propositions de minorité contestent la forme juridique: société de droit privé du transporteur national et son fonctionnement. Mais, en raison de l'urgence à mettre sous toit les accords avec l'Union européenne, le Conseil fédéral a donné la priorité à la loi sur les installations électriques, qui n'est pas contestée. C'est pourquoi les modifications qui en découlent sur la loi sur l'approvisionnement en électricité figurent également dans la loi sur les installations électriques. Ainsi, si la loi sur l'approvisionnement en électricité devait être retardée - par un référendum par exemple -, les dispositions qu'elle contient pourraient entrer en vigueur. Si les deux lois entrent en vigueur simultanément, alors les dispositions contenues à double dans la loi sur les installations électriques seront caduques. Cela explique ces lourdeurs.
S'agissant de la loi sur l'approvisionnement en électricité, on peut résumer ainsi les positions.
La commission d'experts souhaitait ouvrir partiellement le marché, en deux étapes. Les cinq premières années, seuls les consommateurs finaux consommant plus de 100 mégawattheures bénéficieraient de la libéralisation en accédant au réseau. Cela représenterait 50 000 consommateurs et environ 50 pour cent de la consommation totale. Le Conseil fédéral propose également une ouverture partielle en deux étapes, mais dans la première, il prévoit de donner l'accès à tous les consommateurs hormis les ménages, c'est-à-dire à toutes les entreprises: 380 000 consommateurs, représentant le 65 pour cent de la consommation totale en bénéficient. Le souci du Conseil fédéral a été par là d'éviter toute distorsion de concurrence entre les commerçants et l'industrie. De plus, le Conseil fédéral propose en quelque sorte une clause de sauvegarde en introduisant dans les dispositions finales de la loi un référendum facultatif entre la première et la deuxième étape, après cinq ans d'expérience.
La commission propose une ouverture immédiate pour tous les consommateurs finaux. Ceux qui consomment moins de 100 mégawattheures auront le choix entre l'accès au marché et un modèle de choix avec approvisionnement électrique garanti (MAG). C'est le fameux modèle MAG - WAS en allemand. Il est proposé par les producteurs et assure des tarifs uniformes par zone de desserte et à prix équitables. La commission estime que ce modèle, introduit dès l'entrée en vigueur de la loi, donne des garanties de sécurité et de prix suffisantes aux petits consommateurs sur tout le territoire.
La proposition de la minorité Chevrier propose simplement de revenir à la proposition de la commission d'experts, à savoir à une ouverture en deux étapes, avec l'accès au marché limité aux consommateurs de plus de 100 mégawattheures par année. C'est le point essentiel qui a divisé la commission s'agissant de cette loi, puisque la proposition défendue par la minorité Chevrier a été rejetée en commission de justesse, par 13 voix contre 11.
Par sa proposition de renvoi du projet 2 au Conseil fédéral, la minorité Menétrey-Savary demande que l'on revienne à la proposition de la commission d'experts en ce qui concerne l'ouverture du marché de l'électricité et les mesures d'économies d'énergie, que l'on garantisse mieux l'indépendance du gestionnaire suisse du réseau de transport et que l'on redéfinisse la composition et les tâches de la Commission de l'électricité.
Madame la présidente a dit que le débat d'entrée en matière portait sur les projets 1 (loi sur les installations électriques) et 2 (loi sur l'approvisionnement en électricité) et que le projet 3 (loi sur l'énergie, énergies renouvelables) serait traité ultérieurement. Il faut dire tout de même que la commission a considéré que le projet global pouvait être défendu: d'un côté, une libéralisation du marché de l'électricité, de l'autre, une amélioration de l'approvisionnement durable, à long terme, en prenant des mesures en faveur des énergies renouvelables. La commission a estimé qu'on ne pouvait pas renvoyer aux calendes grecques une véritable politique de développement des énergies renouvelables; elle vous propose donc un modèle, un instrument qu'elle estime être indispensable. C'est pourquoi ces trois projets forment quand même un tout.
En résumé, on peut dire que la commission vous propose de ne pas procéder à une discrimination entre les différents consommateurs, d'ouvrir l'accès au marché à tout le monde, mais de donner en quelque sorte au consommateur dont la consommation annuelle est inférieure à 100 mégawattheures la possibilité de choisir soit d'accéder au réseau - ce que, vraisemblablement, la plupart des petits consommateurs ne feront pas! -, soit de souscrire au modèle de choix avec approvisionnement électrique garanti, qui lui donne toute sécurité.
Ainsi, la majorité de la commission vous propose de rejeter la proposition de la minorité Menétrey-Savary de renvoi du projet 2 au Conseil fédéral.
Finalement, par 17 voix contre 3, s'agissant de la loi sur l'approvisionnement en électricité, la commission vous propose d'entrer en matière.
Menétrey-Savary Anne-Catherine · Mit-F · Nationalrat · Waadt · Grüne Fraktion
Dans la longue histoire de cette loi, on s'est plusieurs fois référé à ce qu'on a appelé le modèle de l'Oregon, région des Etats-Unis qui s'est dotée d'une loi établissant l'ouverture totale du marché de l'électricité, tout en offrant aux consommateurs qui le souhaitaient un approvisionnement garanti, exactement comme le fait le projet que nous discutons aujourd'hui.
Mais ce modèle de l'Oregon peut tout aussi bien servir de contre-exemple. En effet, sur 750 000 clients qui, en Oregon, se sont vu offrir le libre choix de leur fournisseur, seule une centaine, y compris les entreprises, a opté pour le marché libre. En revanche, plus de 30 000 clients ont demandé du courant issu d'énergies renouvelables. Ce que l'expérience de l'Oregon montre aussi, c'est que le prix du courant n'est pas la seule valeur de référence, mais que la confiance, la qualité du processus, la sécurité de l'approvisionnement jouent également un rôle décisif.
C'est aussi ce que nous pensons. Nous sommes convaincus en effet que l'électricité est un bien commun, et non pas une marchandise, et qu'au même titre que l'eau, elle doit être distribuée - distribuer ne veut pas dire donner - sous contrôle des pouvoirs publics. C'est aussi ce que pense la majorité des citoyens suisses qui a dit non à la précédente loi sur le marché de l'électricité.
De cet enseignement, la commission d'experts chargée de remettre l'ouvrage sur le métier a tenu compte. Elle a pris la précaution de faire des propositions acceptables des deux côtés. Simple cosmétique ou réel changement, elle a par exemple fait disparaître le mot "marché" du titre de la loi au profit de la notion de "sécurité de l'approvisionnement". C'est, paraît-il, le nouveau nom du service public.
Hélas, le projet du Conseil fédéral qui est sorti de là a sapé les bases de cet édifice en équilibre fragile, faisant monter des rumeurs de référendum. Ensuite, la majorité de la commission a achevé de mettre ce projet à plat, pour bricoler, cahin-caha, un nouveau projet que nous jugeons inacceptable.
La proposition de renvoi de la minorité que je vous demande de soutenir prend tout son sens dans ce processus même. Pervertir un projet qui résulte d'un compromis laborieux, réintroduire par la fenêtre une dérégulation que les citoyens avaient fait sortir par la porte, affaiblir les mesures en faveur des énergies renouvelables, tout cela prend l'allure d'un déni de démocratie ou d'une provocation politique. Le Conseil fédéral porte une responsabilité dans ce processus. S'il en était resté à la version de la commission d'experts, on n'assisterait pas aujourd'hui aux tiraillements, aux tensions, entre d'un côté Economiesuisse, et de l'autre les syndicats ou d'autres intervenants encore.
C'est pourquoi nous jugeons que c'est au Conseil fédéral de reprendre le projet et de le remettre dans la ligne du compromis de la commission d'experts. Cette proposition de renvoi ne demande pas la lune. Nous voulons une loi. Nous savons que l'ouverture du marché n'est pas négociable à court terme.
Rétablir l'ouverture par étapes, garantir l'indépendance du gestionnaire suisse du réseau de transport et de la Commission de l'électricité, améliorer la surveillance des prix: voilà les enjeux de cette loi sur l'approvisionnement en électricité, voilà ce que nous attendons du Conseil fédéral. Sinon on s'apercevra peut-être, mais trop tard, que sous le nom de libéralisation, on aura en fait paradoxalement provoqué une fermeture du marché par concentration monopolistique, en étouffant des petits distributeurs producteurs, généralement décentralisés, aux mains des pouvoirs publics.
J'aimerais encore préciser que ma proposition de renvoi mentionne aussi des exigences en matière de promotion des énergies renouvelables et des économies d'énergie. Depuis que cette proposition a été faite, la commission vous propose de séparer les projets. Un compromis a été trouvé pour la loi sur l'énergie. Donc, pour le moment, la proposition de renvoi de la minorité ne concerne que la loi sur l'approvisionnement en électricité, et non la loi sur les installations électriques dont nous reconnaissons la nécessité.
C'est pour ces différentes considérations que je vous demande de soutenir ma proposition de renvoi de la minorité.
Hegetschweiler Rolf · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion
Die FDP will, dass Konsumentenfreiheit und Wettbewerb in Zukunft auch im Strommarkt spielen. Deshalb sind im Rahmen dieser Beratung über ein neues Stromversorgungsgesetz beim Strombezug Markt und Wahlfreiheit einzuführen. Gleichzeitig soll in vertretbarem Rahmen auch die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien gefördert werden.
Heute haben nur Stromgrossbezüger die Wahlfreiheit oder mindestens die Möglichkeit, diese aufgrund eines Bundesgerichtsentscheides durchzusetzen. KMU und Privathaushalte werden benachteiligt. Aus liberaler Sicht ist diese Diskriminierung stossend. Der Strommarkt soll in einem Schritt geöffnet werden, und die Konsumentinnen und Konsumenten sollen mit dem Wahlmodell mit abgesicherter Stromversorgung, dem sogenannten WAS-Modell, selber wählen können, ob sie freien Netzzugang wollen oder nicht.
Die FDP will zudem, dass bis zum Jahr 2030 zusätzlich 5400 Gigawattstunden Elektrizität aus erneuerbaren Energien produziert werden. Wenn dieses Ziel erreicht werden soll, dann kostet es etwas. Pro Kilowattstunde Strom aus erneuerbaren Energien sollen für die Förderung jedoch maximal 0,3 Rappen vergütet werden. Diese Obergrenze ist notwendig, damit die Strompreise nicht beliebig steigen und Konsumentinnen und Konsumenten zusätzlich belasten, wie dies beispielsweise in Deutschland der Fall ist.
Für das Hochspannungsübertragungsnetz ist eine neue Aktiengesellschaft, die im Besitz der heutigen Netzeigentümer ist, zu schaffen. Um die Unabhängigkeit dieser Netzgesellschaft von den Stromerzeugern zu gewährleisten, darf die Mehrheit der Verwaltungsräte dieser Gesellschaft keine vertragliche Bindung an die Elektrizitätsgesellschaften haben.
Fast identische Ziele sind mit dem Elektrizitätsmarktgesetz angestrebt worden, das in der Referendumsabstimmung vom September 2002 vom Schweizervolk abgelehnt wurde. In diesem Rat war die Vorlage damals mit 160 zu 24 Stimmen gutgeheissen worden. Trotzdem kam sie in der Abstimmung knapp nicht durch.
Handlungsbedarf war aber unbestritten, weshalb der Bundesrat unverzüglich eine Expertenkommission mit der Ausarbeitung eines neuen Gesetzentwurfes beauftragte. Aufgrund einer parlamentarischen Initiative setzte die UREK dieses Rates eine Subkommission ein, die sich mit den Entwürfen der Expertenkommission auseinander setzte und eigene Vorschläge präsentierte.
Die wichtigsten Ergebnisse der Subkommission waren folgende: die Aufteilung der Vorlage in drei separate Gesetzentwürfe, so, wie wir sie heute beraten. Dann das Marktöffnungsmodell: Anstelle der im Stromversorgungsgesetz vorgesehenen etappenweisen Marktöffnung ist das WAS-Modell zu realisieren, und zwar bereits mit Inkrafttreten des Stromversorgungsgesetzes; demzufolge gibt es auch kein fakultatives Referendum zwischen der ersten und der zweiten Etappe. Schliesslich die Förderung der erneuerbaren Energien, wobei in der Subkommission die kostendeckende Einspeisevergütung abgelehnt wurde. Auch das Förderziel von 5400 Gigawattstunden bis 2030 wurde von der Subkommission als zu ambitiös abgelehnt.
Die Gesetzentwürfe, wie sie von der Mehrheit der Kommission verabschiedet wurden, sind ein Kompromiss zwischen der Bundesratsvorlage und den Empfehlungen der Subkommission. Raschere Marktöffnung mit Wahlmodell auf der einen Seite, stärkere Förderung der erneuerbaren Energien auf der anderen Seite: Die FDP-Fraktion wird im Grossen und Ganzen dieser Linie folgen. Maximalforderungen von grüner und Referendumsdrohungen von gewerkschaftlicher Seite sind keine tauglichen Rezepte für die Zukunft der Schweizer Stromwirtschaft.
Ich bitte Sie deshalb im Namen der FDP-Fraktion, der Mehrheit bzw. den Anträgen unserer Kommissionsmitglieder zu folgen und den Rückweisungsantrag der Minderheit Menétrey-Savary abzulehnen.
Steiner Rudolf · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion
Die FDP-Fraktion unterstützt diese Gesetzgebung, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: auch künftig international wettbewerbsfähige Strompreise für Wirtschaft und Haushalte, eine EU-konforme vollständige Öffnung des Strommarktes innert nützlicher Frist, faire Netznutzungspreise, die Investitionen ins Netz und eine angemessene Verzinsung des Risikokapitals gewährleisten. Ferner sind dies: eine privatrechtliche Netzgesellschaft, die das Eigentum der Netzbetreiber garantiert, ein schlanker Regulator, der bei Streitigkeiten subsidiär und ohne Aufblähung des Staatsapparates eingreift, und eine klar begrenzte, an Wettbewerb geknüpfte Förderung der erneuerbaren Energien ohne Subventionen für jedermann.
Die FDP-Fraktion dankt der vom Bundesrat eingesetzten Expertenkommission, der UREK und ihrer Subkommission, dass sie uns vor dem Hintergrund der Öffnung des Strommarktes durch das Bundesgerichtsurteil vom Juni 2003 einen Entwurf unterbreiten, der ein Schritt hin zum möglichen Konsens ist. Es müssen aber Regelungen gefunden werden, die auch künftig eine sichere und preiswerte Elektrizitätsversorgung und die Wahrung der Kernkompetenzen unserer Elektrizitätsbranche - Produktion, Verteilung, Handel - sicherstellen. Es darf nicht ausser Acht gelassen werden, dass die Elektrizitätsbranche hohe Wertschöpfung, Arbeitsplätze und Steuern generiert.
Ob der Entscheid der vorberatenden Kommission, die Vorlage dreizuteilen, richtig war - Elektrizitätsgesetz, Stromversorgungsgesetz, Energiegesetz -, wird sich noch weisen. Vorerst wird es gelten, bei zwei kritischen Punkten, den sogenannten Killerkriterien, eine tragbare Lösung zu finden, nämlich in der Frage der Öffnungsschritte und in jener der erneuerbaren Energien beziehungsweise ihrer Finanzierung.
Zu den Öffnungsschritten: Von Gewerkschafts- und linker Seite wurde von Beginn weg mit Verweis auf das Volksverdikt beim EMG eine zweistufige Öffnung mit Referendumsmöglichkeit vor dem zweiten Schritt gefordert. Ob diese Forderung aus sachlichen Gründen oder eher aus grundsätzlicher Opposition erhoben wurde, bleibe dahingestellt. Die Expertenkommission suchte eine ausgewogene Lösung, die nun von der UREK modifiziert und vereinfacht wurde, mit einer Öffnung in einem Schritt.
Die FDP-Fraktion hat sich klar für diese Öffnung in einem Schritt ausgesprochen. Sie scheint ihr sachlich gerechtfertigt, da das Wahlmodell mit abgesicherter Stromversorgung dem sogenannt kleinen Konsumenten die Wahl zwischen dem freien Markt mit allen Risiken und dem geschützten Markt mit den festen Tarifstrukturen überlässt. Dabei ist sich die FDP-Fraktion bewusst, dass die EMG-Vorlage unter anderem wegen der aufgebauschten Service-public-Diskussion Schiffbruch erlitten hat und sich Gewerkschaften, Linke und eine Mehrheit der Elektrizitätsunternehmen - ich sage Ihnen das als Präsident des Verbandes Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen - gegen eine Öffnung in einem Schritt ausgesprochen haben. Die FDP-Fraktion ist aber überzeugt, dass die Vorteile des neuen Modells die Risiken überwiegen und die Konsumentinnen und Konsumenten von diesen Vorteilen der freien Wahl in einem Abstimmungskampf überzeugt werden können.
Zur Förderung der erneuerbaren Energien: Eine Mehrheit der FDP-Fraktion hat sich für die sogenannte Einspeisevergütung entschieden. Wie immer Sie sich im Laufe der Debatte entscheiden, seien Sie sich bitte bewusst: Die Zeche bezahlt nicht irgendein böses Elektrizitätswerk, die Zeche bezahlen wir, Sie als Konsumenten und Konsumentinnen; seien Sie sich auch bewusst, dass gemäss laufenden Studien der ETH und des PSI bis 2035 maximal 10 Prozent unseres Elektrizitätsbedarfs mit erneuerbaren Energien gedeckt werden können. Sie werden also entscheiden müssen, ob und wie Sie die beschränkten Mittel verzetteln oder eben Kräfte bündeln wollen.
Im Namen der FDP-Fraktion bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten und den Minderheitsantrag Menétrey-Savary abzulehnen.
Bäumle Martin · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktionslos
Die Öffnung des Elektrizitätsmarktes ist de jure Realität. Grosse Verbraucher können diese schon heute erzwingen, ich erinnere an die Weko beziehungsweise den Bundesgerichtsentscheid. Zudem könnten ohne eine geregelte Öffnung kleine KMU und Private das Nachsehen haben. Ich habe aber Zweifel, ob die Marktöffnung so viel bringt, wie einige es sich erhoffen, denn sie kann nur sehr bedingt mit jener im Telekombereich verglichen werden. Doch mit der Marktöffnung werden auch verkrustete Strukturen aufgebrochen, wird die Effizienz erhöht und werden Doppelspurigkeiten reduziert. Dies wird zwar Arbeitsplätze kosten, doch der Markt wird auch neue, qualifizierte Stellen schaffen. Der Markt hat also Chancen und Risiken. Es gilt, die Chancen zu nutzen und die Risiken zu minimieren. Deshalb muss eine Marktöffnung gut begleitet werden. Stichworte sind: Versorgungssicherheit zu anständigen Konditionen in allen Regionen - Stichwort: Service public -, Umweltschutz, anständiger Umgang mit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.
Unabdingbar zur Marktöffnung mit dem StromVG beziehungsweise EleG gehören griffige Massnahmen zugunsten der erneuerbaren Energien, die Vorlage 3. Die geplante Einspeisevergütung für erneuerbare Energien bringt einen Ausgleich zwischen deren Produktionskosten und dem aktuellen Marktmischpreis. Im liberalisierten Markt würde sonst kein marktorientiertes Unternehmen mehr in eine teurere Technologie investieren können, und es hätten nur billige, konventionelle und reife Technologien Chancen. Die Einspeisevergütung schafft hier Abhilfe. Das EleG ist notwendig zur Regelung der internationalen Beziehungen im Strommarkt. Die Vorlage ist auch aus grünliberaler Sicht weitgehend unbestritten, und ich empfehle Ihnen Eintreten.
Das StromVG bringt eine massvolle Liberalisierung des Elektrizitätsmarktes. Mit dem sogenannten WAS-Modell wird für die kleineren Kunden bis 100 Megawattstunden die Möglichkeit der Wahl zwischen dem freien Markt und einer höheren Versorgungssicherheit im bisherigen Rahmen angeboten. Damit werden die Befürchtungen bezüglich einer masslosen Liberalisierung ausgeräumt. Als Grünliberaler bin ich deshalb für Eintreten auch auf diese Vorlage.
Es ist aber dann nicht mehr unbedingt im Sinne der kleineren Kunden, eine Etappierung vorzunehmen. Um die Chancen eines möglichen Referendums zu reduzieren, bin ich aber für die Öffnung in zwei Etappen, jedoch ohne eine weitere Referendumsmöglichkeit in der zweiten Etappe nach fünf Jahren. Ich habe dazu in der Kommission einen Minderheitsantrag eingebracht. Damit können wir Erfahrungen mit der Marktöffnung machen und in einem Bundesbeschluss in fünf Jahren allfällig notwendige Korrekturen anbringen.
Die massvolle Liberalisierung mit der Abfederung durch das WAS-Modell und die Regelungen im EleG verdienen ein Eintreten. Ohne die massvolle Unterstützung von erneuerbaren Energien und Anreize für Energieeffizienz und Energiesparen könnte ich allerdings dem StromVG nicht zustimmen. Ich hoffe also, dass auch die Vorlage 3 hier eine Mehrheit finden wird.
Aeschbacher Ruedi · Mit-M · Nationalrat · Zürich · EVP/EDU Fraktion
Über 90 Prozent des weltweiten Energieverbrauchs werden heute über die Energiequellen Erdöl und Kernkraft abgedeckt. Dies geschieht auf die Dauer mit verheerenden ökologischen und wirtschaftlich einschneidenden Folgen.
Die EVP hat schon im Frühjahr, lange bevor die Erdölpreise geradezu explodiert sind, in ihrer Broschüre "Unserer Wirtschaft geht das Benzin aus - und keiner will es wahrhaben" auf die kommenden und heute bereits eingetretenen Engpässe in der weltweiten Ölversorgung und auf die damit zusammenhängenden energie- und wirtschaftspolitischen Konsequenzen hingewiesen. Der Sprechende hat in der Sommersession mit einer Interpellation vom Bundesrat Auskunft darüber verlangt, welche Szenarien er für die künftige Energiepolitik verfolge und wie er sich auf die Engpässe in der Ölversorgung vorbereitet habe.
Heute geht es zwar nicht um die Energiepolitik als Ganzes, sondern um einen Ausschnitt, nämlich um die Versorgung unseres Landes mit elektrischer Energie und um die Stellung der Schweiz als europäische Stromdrehscheibe. Trotzdem kann die Gesetzgebung betreffend elektrische Energie nicht losgelöst von einer Gesamtschau, von einer umfassenden Energiepolitik, gemacht werden. Deshalb hier vorab unsere grundsätzlichen energiepolitischen Leitlinien:
Die EVP/EDU-Fraktion verfolgt eine Energiepolitik, die dafür sorgt, dass die für Wirtschaft und Haushalte notwendige Energie zu vernünftigen Preisen kurz-, mittel- und langfristig im ganzen Land gesichert angeboten werden kann. Sie will eine Energiepolitik, die zum Energiesparen und zu vermehrter Energieeffizienz anregt, eine Energiepolitik, die die Abhängigkeit vom Ausland und insbesondere vom Erdöl reduziert, indem die einheimischen Energieerzeugungsmöglichkeiten möglichst gut und umfassend genutzt werden. Sie will eine Energiepolitik, die mithilft, die lokalen und globalen Probleme der Energienutzung, insbesondere Luftverschmutzung und Treibhauseffekt, zu mindern. Schliesslich will sie eine Energiepolitik, die nachhaltiger ist, die Gelder in einheimische, erneuerbare Energien investiert und unsere potenziellen alternativen Energien wirkungsvoll und engagiert fördert.
Aus diesen Grundsätzen ergeben sich für unsere Fraktion in Bezug auf die heute zu beratenden Gesetze folgende drei Hauptforderungen und Gesichtspunkte:
1. An der Marktöffnung führt angesichts der Entwicklung in Europa und in Anbetracht der ergangenen Entscheide unseres höchsten Gerichtes kein Weg vorbei. Mit Rücksicht auf die im Volk nach wie vor bestehende Skepsis gegenüber Liberalisierungen und gestützt auf die Erfahrungen mit dem in der Volksabstimmung gescheiterten EMG wollen wir die Marktöffnung aber in zwei Etappen, so, wie es der Bundesrat vorgeschlagen hat. Bei einer sofortigen Marktöffnung könnte ein neues Referendum drohen, und das Scheitern in der Volksabstimmung ist durchaus eine Möglichkeit. Dies aber wollen wir verhüten. Davon würden einzig und allein die grossen Überlandwerke - z. B. Axpo - profitieren, indem deren faktisches Monopol noch auf weitere Jahre hinaus erhalten bliebe. Auch die Stromkonsumenten hätten nichts davon, wenn das Gesetz jetzt wieder scheitern würde. Dies alles wollen wir nicht. Eine Öffnung in zwei Etappen ist der sichere Weg; den wollen wir gehen.
2. Wir wollen eine starke Förderung der einheimischen erneuerbaren Energien und zusätzlich starke Impulse, damit alternative erneuerbare Energiequellen wie Sonnenenergie, Geothermie, Photovoltaik, Stromerzeugung aus Biomasse usw. breit genutzt werden und die entsprechenden Technologien sich rasch weiterentwickeln. Denn einerseits wird die sich abzeichnende weltweite Energieverknappung uns bald einmal dazu zwingen, einheimische alternative erneuerbare Energien intensiver zu nutzen. Andererseits ist nicht einzusehen, weshalb wir jedes Jahr Milliarden von Schweizerfranken ins Ausland schicken sollten, um von dort Energie - zumeist eben in Form von Erdöl oder Erdgas - einzukaufen, derweil wir in unserem Land selbst über ein beachtliches Potenzial noch nicht genutzter Energiequellen verfügen. Dafür sprechen nicht nur ökologische Gründe. Vielmehr ist es wohl auch volkswirtschaftlich sinnvoller, Geld in die Erschliessung und Nutzbarmachung einheimischer alternativer erneuerbarer Energiequellen zu stecken und damit Arbeitsplätze und Know-how in der Schweiz zu schaffen, als unser Geld in die Taschen der Ölmultis und in die Schatzkammern der Opec-Staaten fliessen zu lassen.
3. Bei der Förderung der einheimischen erneuerbaren Energien wollen wir der alternativen Energieerzeugung eine echte Chance geben. Die Wasserkraftwerke und vor allem die grossen Überlandwerke haben Kapital, Wissen und Einfluss genug, um die Erzeugung von Strom aus Wasserkraft noch weiter zu fördern und zu optimieren. Hingegen braucht die Stromerzeugung aus alternativen erneuerbaren Energiequellen eine starke, engagierte Förderung. Wie auch die Erfahrungen aus dem Ausland zeigen, kann dies nur durch kostendeckende, degressive Einspeisevergütungen erreicht werden. Denn nur dann, wenn jene, die in solche Energieerzeugungsformen zu investieren bereit sind, auch die Gewissheit haben, dass ihre Anlagen während einer gewissen Zeit zumindest kostendeckend betrieben werden können, werden sie sich wirklich auf breiter Ebene finanziell engagieren.
Unsere Fraktion wird auf die Vorlage eintreten und die vorstehend erwähnten Schwerpunkte in der Detailberatung besonders im Auge behalten.
Keller Robert · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Namens der SVP-Fraktion spreche ich zum EleG und zum StromVG; das Energiegesetz folgt ja später. Ich möchte zuerst meine Interessenbindungen bekannt geben: Als Präsident von Bauenschweiz kämpfe ich für möglichst tiefe Strompreise. Als Vertreter der Wirtschaft bin ich überzeugt, dass ein günstiger, sicherer Strompreis die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes stärkt. Als Vorstandsmitglied des Hauseigentümerverbandes Schweiz kämpfe ich für tiefe Strompreise für Eigentümer und Mieter. Wie Sie hören, bin ich keinem Energielieferanten oder Netzbetreiber verantwortlich.
Die Vorbereitungen für diese Vorlagen wurden zielgerichtet und effizient vorangetrieben. Ich danke dem Bundesrat für die rasche Aufnahme der Arbeiten, der Expertenkommission unter der Leitung von alt Regierungsrätin Dori Schaer für die entsprechenden Gesetze, meinen Kolleginnen und Kollegen in der Subkommission und in der UREK, dem Bundesamt für Energie unter der Leitung von Direktor Walter Steinmann. Hier wurde sehr viel gearbeitet, manchmal über Nacht, auf unser Verlangen wurden Papiere, Folien usw. bearbeitet, und auch wenn sie nicht immer der Meinung unserer Mehrheit waren, haben sie immer positiv mitgearbeitet. Und ich danke den vielen Experten, die uns an Hearings unterstützt haben.
Nun haben wir einen Entwurf, der unserer Wirtschaft etwas bringt, dessen bin ich sicher. Es ist ein Jahrhundertgesetz. Wir haben uns entschlossen, drei Pakete zu bilden: Elektrizitätsgesetz, Stromversorgungsgesetz und Energiegesetz. Gründe dafür waren die Lehren aus dem Steuerpaket. Auch in der Subkommission und in der Kommission entschieden wir, drei Pakete miteinander zu behandeln - also kein Rosinenpicken. Hauptsächliche Knacknüsse werden die Marktöffnung und die neuen erneuerbaren Energien sein.
Nun zum Elektrizitätsgesetz: Die Abgeltung der Transitkosten, die Kapazitätsberechnungen und das Zuweisen oder das Engpassmanagement im grenzüberschreitenden Stromhandel müssen schnell und verbindlich geregelt werden. Die Schweizer Strombranche muss im europäischen Markt ein gleichberechtigter Partner sein. Eine EU-kompatible Regelung ist in diesem Gesetz zu erreichen. Die Schweiz darf nicht vom wichtigen Transitkostenausgleich ausgeschlossen werden. Die SVP-Fraktion beantragt Ihnen, das EleG vom StromVG abzutrennen, es aber gleichzeitig mit dem StromVG zu behandeln.
Inhaltlich stimmen die neuen gesetzlichen Regelungen mit der EU-Verordnung 1228/2003 überein. Es geht darum, einen unabhängigen Übertragungsnetzbetreiber zu installieren, eine Elektrizitätskommission aufzubauen, eine Teilmarktöffnung via Zugang zum Übertragungsnetz sicherzustellen, die Handhabung von Netzengpässen im Transitbereich sicherzustellen. Das sind zum grossen Teil Elemente, wie sie auch im Stromversorgungsgesetz vorkommen. Das Elektrizitätsgesetz soll nur bis zum Inkrafttreten des Stromversorgungsgesetzes gültig sein. Die schweizerischen Netzbetreiber haben die privatrechtlich organisierte schweizerische Netzgesellschaft Swissgrid gegründet. Die vollständige Betriebsaufnahme verzögert sich allerdings noch etwas wegen der vertieften Prüfung durch die Weko. Die SVP begrüsst die Absicht des Bundesrates, gleichzeitig mit der Behandlung des Elektrizitätsgesetzes im Parlament eine Vereinbarung mit der EU auszuhandeln, damit die Regelung als EU-kompatibel anerkannt wird.
Nun zum Stromversorgungsgesetz: Das EMG wurde am 22. September 2002 mit 52,6 Prozent der Stimmen abgelehnt. Die Hauptgründe waren: Die Nein-Stimmenden waren mit ihrem Stromlieferanten zufrieden - sie sind es heute noch -, sie befürchteten aber eine Verschlechterung der Versorgungssicherheit in einem offenen Markt. Sie sahen die Vorzüge nicht. Es wurde nicht verstanden, dass etwas geändert werden sollte, was bisher gut geklappt hatte. Nach dem Nein führte das UVEK mit rund 30 Interessengruppen Gespräche, um festzustellen, wie sie die Situation nach der Ablehnung beurteilten. Die Expertenkommission bemühte sich um einen tragfähigen Kompromiss. Sie kam allerdings im Sommer 2004 unter Beschuss, denn allzu viele Köche verderben den Brei.
Aber es sind drei Gründe, die eine gesetzliche Regelung notwendig machen:
1. Das bescheidene Wirtschaftswachstum; wir haben immer noch die rote Laterne am Rücken.
2. Die Marktöffnung und damit die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Strombranche, freier Markt, keine Monopole. Die vom Bundesrat eingesetzte Expertenkommission hat festgestellt, dass unsere KMU - es sind immerhin zwei Drittel der Arbeitsplätze, die sie sicherstellen - im EU-Vergleich viel zu hohe Strompreise zahlen. Der Strommarkt ist gemäss Bundesgericht juristisch geöffnet; das wissen Sie. Aber das Feld darf doch nicht den Richtern überlassen werden! Die Monopolbestimmung für die Durchleitung gehört abgeschafft, und zwar möglichst rasch.
3. Die Entwicklung in der EU ist rasant: Die EU hat beschlossen, den Strommarkt bis am 1. Juli 2004 für alle Industrie- und Gewerbekunden und ab 1. Juli 2007 für alle Haushalte zu öffnen. Die Öffnung unseres Marktes ist also notwendig, damit die Schweizer Wirtschaft gleich lange Spiesse bekommt wie ihre Konkurrenten in der EU.
Die SVP begrüsst die neue gesetzliche Regelung und fordert gleichzeitig die Öffnung in einem Schritt. Im Weiteren fordern wir faire Nutzungspreise, d. h. kostendeckende Preise für einen sicheren, effizienten Netzbetrieb. Der Regulator - Elcom - soll ein schlankes Gremium mit fachlich qualifizierten Personen sein und soll nicht mit Würdenträgern bestückt sein.
Wir bitten Sie, auf diese Vorlagen einzutreten, unsere Anträge zu unterstützen und den Antrag der Minderheit Menétrey-Savary abzulehnen.
Rechsteiner Paul · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion
Die bürgerlichen Vertreter in diesem Haus haben vor fünf Jahren eine Strommarktliberalisierung gegen unseren Widerstand beschlossen. Sie wissen es oder sollten es wissen: Das Volk hat diese Liberalisierungsvorlage verworfen. Gegen die Liberalisierung haben nicht nur die linken und grünen Wählerinnen und Wähler gestimmt. Gegen die Liberalisierung haben mehrheitlich auch die CVP-Wählerinnen und -Wähler gestimmt, auch die Mehrheit der SVP-Wählerinnen und -Wähler hat auf unserer Seite gegen die Liberalisierung gestimmt.
Was passiert jetzt mit der Vorlage, die uns die Kommission mit dem neuen Stromversorgungsgesetz zumutet? Es wird so getan, als ob gar nichts passiert wäre. Es wird uns wieder eine Vollliberalisierungsvorlage zugemutet, mit der man das wieder durchführen will, was im Jahr 2002 an der Urne gescheitert ist. Es stellt sich die Frage an die Vertreter der bürgerlichen Mehrheit: Sind Sie politisch eigentlich blind und taub?
Das Schweizervolk, die Schweizer Bevölkerung schätzt die Versorgungssicherheit. Die Versorgungssicherheit ist keine Selbstverständlichkeit; sie ist in der Schweiz hoch. Die Versorgungssicherheit wird mit Liberalisierungen aufs Spiel gesetzt. Die grossen Black-outs im Ausland, aber auch die Strompanne bei den SBB bei uns sind das Ergebnis von Liberalisierungsprozessen. Bei der Versorgungssicherheit - und das weiss die Schweizer Bevölkerung - kann die Schweiz mit der Liberalisierung nur verlieren.
So steigen auch die Preise durch die Liberalisierung; die Preise für die Konsumentinnen und Konsumenten, für die Bevölkerung, aber auch für die kleinen Betriebe sind in der Schweiz vergleichsweise günstig. Diese Preise steigen erfahrungsgemäss durch Liberalisierungen - alle Erfahrungen im Ausland zeigen dies -, sie werden nicht günstiger. Es ist deshalb so, dass auch die Gewerbler, die gewerbliche Basis, gegen die Liberalisierung im Stromversorgungsbereich sind, unabhängig davon, ob Bäckermeister Speck oder neu Schreinermeister Lustenberger oder Herr Keller versuchen, ihnen die Segnungen der Liberalisierung zu verkaufen. Ihre Basis stimmt dagegen - nicht nur die Mehrheit der Bevölkerung, nicht nur die Mehrheit der Konsumentinnen und Konsumenten.
Es gab eine Expertenkommission, die versuchte, einen Kompromiss der verschiedenen Akteure herbeizuführen. In der Expertenkommission war die Elektrizitätswirtschaft prominent vertreten. Wir haben heute Herrn Steiner, den Präsidenten der Elektrizitätswirtschaft, des VSE, gehört. Was hat Herr Steiner gemacht? Herr Steiner steht nicht hinter dem Kompromiss, der mühsam in der Expertenkommission ausgehandelt wurde. Herr Steiner vertritt hier auf dieser Tribüne nichts anderes als reine, pure freisinnige Ideologie, sonst könnte er den Kurs der Vollliberalisierung seitens der bürgerlichen Mehrheit hier nicht vertreten.
Was soll die mühsame Arbeit in Expertenkommissionen, was soll die mühsame Suche nach Kompromissen, wenn die massgebenden Exponenten dieser Vereinigungen, Herr Steiner, diese Kompromisse am Schluss einfach in den Abfallkübel werfen, ohne das zu begründen. Was soll diese Arbeit, wenn sie freisinnige Ideologie über die am Schluss ausgehandelten Kompromisse der Branche und auch über die Interessen der Arbeitsplätze stellen?
Meine Damen und Herren auf bürgerlicher Seite, Sie werden sich beim Stromversorgungsgesetz entscheiden müssen - die Regelung des Verhältnisses mit dem Ausland im Elektrizitätsgesetz ist ja unbestritten -: Wollen Sie eine pragmatische Lösung - womöglich aus Ihrer Sicht nicht die ideale, aber auch aus unserer Sicht ist es nicht die ideale -, wollen Sie also am Schluss eine Lösung, oder geht Ihnen die Liberalisierungsideologie über alles? Ist es Ihnen einfach egal, ob Sie am Schluss wieder den absehbaren Scherbenhaufen produzieren, den Sie schon einmal hatten? Denn nichts spricht dafür, dass Ihre Liberalisierungsbotschaft heute populärer wäre als damals; die seitherigen Erfahrungen beweisen das Gegenteil.
Und vergessen Sie schliesslich nicht, dass es letztes Mal eine kleine Gruppe war, die gegen die Strommarktliberalisierung angetreten ist, und wir haben damals gegen die erdrückende Mehrheit hier im Bundeshaus gewonnen. Dieses Mal wird das Bündnis von Anfang an viel breiter sein. Auch die Gemeinden und Städte sind aus guten Gründen gegen diese Vollliberalisierung; sie stehen hinter dem Kompromiss der Expertenkommission. Sie müssen daran denken, auch wenn Sie es nicht wahrhaben wollen: Sie brauchen nicht nur hier unter der "Käseglocke" des Bundeshauses eine Mehrheit, wo Sie sich gegenseitig bestärken können, sondern auch in einer Volksabstimmung. Die Mehrheit der Bevölkerung weiss, was sie bei einer Liberalisierung zu verlieren hat.
Keller Robert · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Herr Rechsteiner, wenn ich Sie richtig verstanden habe, wollen Sie die Monopole bestehen lassen, die letztes Jahr weit über 1 Milliarde Franken Reingewinn ausgewiesen haben - meiner Ansicht nach also genügend. Sie wollen sich aber nicht bereit erklären, für erneuerbare Energien einen Teil beizusteuern. Das muss ja gemäss den Vorschlägen direkt auf die Konsumenten überwälzt werden.
Wollen Sie diese Monopole behalten, damit auch Hunderte von Millionen Franken Gebühren abgeschöpft werden?
Rechsteiner Paul · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion
Herr Keller, die Bevölkerung und auch die Betriebe sind mit den Versorgungsmonopolen der öffentlichen Hand sehr gut gefahren. Diese Versorgungsmonopole haben Stabilität und langfristige Investitionen garantiert - statt der Kurzfristigkeit des Marktdenkens, wo Knappheiten für den Lieferanten am Schluss eben positiv sind, wie der Erdölmarkt jetzt wieder demonstriert. Diese Versorgungsmonopole der öffentlichen Hand, die ja von bürgerlichen Regierungen eingerichtet worden sind, haben sich seit hundert Jahren bewährt und sollen jetzt aufs Spiel gesetzt werden. Diesen Unsinn, diese Monopole dem Zeitgeist zu opfern, sollte man in der Schweiz jetzt nicht machen.
Nordmann Roger · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Sozialdemokratische Fraktion
Le groupe socialiste tire un bilan mitigé des travaux de la commission. Le point positif, c'est qu'on a trouvé un bon compromis sur les énergies renouvelables, avec la mise en place d'un dispositif qui a fait ses preuves à l'étranger. La modification de la loi sur l'énergie (projet 3) mérite clairement notre soutien et la commission a décidé, par 18 voix contre 0 et 2 abstentions, de la séparer du reste, ce qui est aussi une décision sage, démocratique et qui prouve qu'on a tiré la leçon du système des paquets proposés au corps électoral et qui sont, comme vous le savez, peu populaires.
J'en viens maintenant à l'aspect négatif. Vous vous en doutez, c'est le volet de la libéralisation. Le marché est un mécanisme merveilleux qui permet de faire fonctionner de nombreux secteurs. Mais il y a quelques exceptions à cette règle, et le secteur électrique en est une.
Le réseau, qui représente deux tiers des coûts de la facture finale d'électricité, nécessite des investissements initiaux très élevés. Par contre, les coûts pour transporter 1 kilowattheure sont infimes. On a donc affaire à des coûts marginaux décroissants qui sont caractéristiques d'un monopole naturel. Dans cette situation, le marché ne laisse jamais subsister longtemps plusieurs réseaux en concurrence: on arrive rapidement à un oligopole ou à un monopole. Et si on veut artificiellement maintenir en vie une concurrence, il faut mettre en place un appareil régulatoire complexe et, malgré tout, on observe en général que ces règles ne sont pas respectées.
Quant à l'énergie électrique elle-même, c'est-à-dire le dernier tiers de la facture, on peut théoriquement en faire un marché, mais en pratique ce marché devient très rapidement désavantageux pour les clients. Pourquoi? Tout simplement parce que les clients ne peuvent guère moduler leur demande en électricité ni faire des stocks. On a affaire à un marché inélastique. Ainsi, une augmentation de quelques pour cent de la demande peut sans autre faire tripler les prix, comme cela a été démontré en été 2003. Il ne faut pas se le cacher: cette perspective fait rêver les managers des entreprises productrices d'électricité, mais elle tournera rapidement au cauchemar pour l'industrie et les ménages.
Un exemple concret: avec la commission, nous avons visité la semaine passée l'entreprise Kronospan à Menznau, dans l'Entlebuch, la patrie de Monsieur Lustenberger, président de la commission. Cette entreprise, qui fabrique des panneaux agglomérés, utilise 0,3 pour cent de l'électricité consommée en Suisse. C'est donc un très gros consommateur, qui a aussi des filiales à l'étranger et qui peut comparer la situation. Son diagnostic est clair: elle souhaite une régulation des prix, pas une libéralisation des prix. Mais évidemment, on obtient ce genre d'information en allant sur le terrain, pas en lisant les e-mails d'Economiesuisse! Cette entreprise, qui occupe 500 personnes, souhaite également investir dans une installation de production d'électricité à partir des déchets de bois. Mais pour cela, elle attend d'obtenir des tarifs de rachat équitables, à l'instar de ce qui se fait en Allemagne. Il faut donc approuver la loi sur l'énergie et les modifications proposées (projet 3).
Il faudrait une loi pour organiser le secteur électrique de manière rationnelle, pas pour le libéraliser. Le groupe socialiste fait le choix d'entrer en matière sur la loi, dans l'idée que le vide juridique actuel n'est pas idéal et que la loi permettrait de limiter certains abus. Mais nous conditionnons notre approbation notamment à l'acceptation de la proposition de la minorité Chevrier à l'article 6 du projet 2, qui prévoit le retour aux deux étapes, avec un référendum facultatif avant la seconde étape. Cette solution de compromis, élaborée par la commission d'experts OSEL/Elwo, permet si nécessaire de tirer le frein à main avant la libéralisation totale.
Depuis le rejet de la loi sur le marché de l'électricité en 2002, le peuple est devenu encore plus sceptique à propos des libéralisations - "liberalisierungsmüde" comme on dit assez joliment en allemand. Si le Parlement agit contre toute logique politique et suit la position maximaliste de la majorité de notre commission, en voulant la libéralisation totale tout de suite, la loi sur l'approvisionnement en électricité subira le même sort que le contre-projet Avanti, le droit du bail, la 11e révision de l'AVS et le paquet fiscal! Mais à ce stade, il est encore possible d'éviter un référendum en retournant au compromis, c'est-à-dire en votant la proposition de la minorité Chevrier.
Vanek Pierre · Mit-M · Nationalrat · Genf · Fraktionslos
Au nom d'"A gauche toute!", j'aimerais intervenir pour dire qu'évidemment, contrairement à ce qui vient d'être dit par mon préopinant au nom du groupe socialiste, nous n'entrons pas en matière sur ce projet de libéralisation et de privatisation du secteur de l'électricité. Nous ne pensons pas, généralement, que le marché soit un "mécanisme merveilleux" ou puisse l'être. Nous privilégions des formes de régulation démocratiques. Nous privilégions la mise en avant d'objectifs sociaux, écologiques, d'objectifs dans la durée, qui ne peuvent pas être garantis par les mécanismes de marché. On le voit et on l'a vu dans bon nombre de situations. Je pourrais développer ce point, mais je vous en fais grâce.
Un certain nombre d'orateurs qui m'ont précédé ont plaidé pour le "compromis" qui aurait été obtenu, en indiquant que celui-ci était un moindre mal, qu'il fallait le défendre. Mais rappelons quand même que le "compromis raisonnable" qu'était la loi sur le marché de l'électricité, le compromis qui avait été voté par les huit dixièmes de cette chambre (99.055), a échoué devant le non du peuple. Il a échoué devant le peuple, parce que celui-ci a pris connaissance d'un certain nombre de faits, ceux de l'affaire Enron, ceux du black-out électrique en Californie, et je pourrais multiplier les exemples. De ce point de vue, cette loi qui a été votée il y a cinq ans comme compromis raisonnable a été balayée par la suite.
Elle a été balayée, comme l'a dit Monsieur Rechsteiner Paul, suite à un référendum lancé par un petit groupe de gens qui, au départ, étaient présentés comme des idéologues, des dogmatiques, des gens qui refusaient le compromis. Eh bien, ce petit groupe - j'en étais - a constitué un comité référendaire qui a obtenu une majorité devant le peuple. Ainsi, je ne vais pas continuer mon discours, un discours personnel de Pierre Vanek d'"A gauche toute!", mais simplement citer quelques éléments de la plate-forme de ce comité référendaire.
"Le comité référendaire s'oppose" - écrivions-nous - "fondamentalement à la libéralisation et à la privatisation de l'approvisionnement en électricité. Le système actuel des monopoles, concédés par les communes et les cantons, et des centrales et entreprises électriques majoritairement publiques a prouvé sa fiabilité. De ce fait, nous ne voulons pas d'une loi sur le marché de l'électricité favorisant la déréglementation et la privatisation du secteur de l'électricité, mais une loi sur l'approvisionnement en électricité garantissant un approvisionnement en énergie sûr, durable et économique pour toute la population. Cette loi devrait s'appuyer sur les piliers suivants: les réseaux et les grandes centrales doivent intégralement être entre les mains des pouvoirs publics. D'une importance stratégique, ils doivent être soumis à un contrôle public et démocratique."
Je vais abréger, mais je ferai quand même quelques citations encore: "La loi doit contraindre les cantons à introduire une tarification favorisant les utilisateurs économes et défendant les petits consommateurs, les économies d'énergie doivent être récompensées. Nous revendiquons une économie de l'électricité respectueuse de l'environnement, sociale et soumise à un contrôle démocratique." Ces éléments-là ne figurent pas dans le projet qui nous est soumis, donc nous nous y opposerons.
Un mot encore quand même: on a parlé de situation nouvelle, du Tribunal fédéral, de la Comco, de libéralisation "sauvage" - le rapporteur de langue française a évoqué ces éléments-là. Il y a quand même un élément qui n'a pas été évoqué et qui mérite de l'être à cette tribune: certains cantons, romands en particulier - Fribourg, Vaud, Neuchâtel - ont introduit des dispositions instituant explicitement le monopole de l'électricité dans leur canton, précisément pour se prémunir contre la libéralisation sauvage à laquelle certains aspirent. Genève est sur cette voie également: je suis ici non seulement le porte-parole d'un groupe de trois députés dans cette chambre, mais des citoyens genevois qui ont massivement signé une initiative populaire cantonale, à hauteur de 12000 ou 13000 signatures, pour le maintien de la situation de fait et de droit existante, celle d'un monopole de service public en matière d'électricité qui donne satisfaction, qui est un pilier de la politique énergétique antinucléaire et écologique du canton de Genève. Il s'agit d'une exigence de respect de la volonté populaire. A Genève, nous avons voté pour deux tiers environ contre l'ouverture du marché de l'électricité, parce que nous avions cette situation d'un contrôle public démocratique avec des objectifs écologiques sur l'électricité. C'est cette situation-là aussi que vous entreprenez de démonter avec votre loi sur le marché de l'électricité bis.
Cette loi, nous n'en voulons pas; nous considérons que l'électricité ne doit pas être marchandisée, ne doit pas être soumise aux multinationales ni à la loi du profit. Je me répète, mais c'est nécessaire parce que certains sont apparemment incapables de l'entendre dans cette salle: l'électricité doit être soumise à un contrôle démocratique, avec des objectifs sociaux qui respectent les exigences en termes d'emploi et d'approvisionnement pour toutes les catégories de consommateurs, avec des exigences écologiques et des exigences de planification dans le long terme, en matière d'infrastructures notamment, que le marché est parfaitement incapable de garantir.
Bader Elvira · Mit-F · Nationalrat · Solothurn · Christlichdemokratische Fraktion
Die Schweiz als Stromdrehscheibe Europas, der schweizerische Strommix von 40 Prozent Kernenergie und 60 Prozent Wasserkraft sowie die grenzüberschreitenden Transitleitungen tragen wesentlich zur Netzstabilität und zur Versorgungssicherheit in der Schweiz und in Westeuropa bei. Mit dieser starken Stellung im europäischen Stromverbund sind auch bedeutende Einnahmen verbunden, von denen insbesondere die schweizerischen Stromverbundsunternehmen und damit viele Kantone und Gemeinden profitieren. Die Experten sind sich einig, dass die Bedeutung der Schweiz als Stromdrehscheibe Europas wegen dem stetig wachsenden Stromhandel und dem zunehmenden Bedarf an Spitzenenergie weiter steigen wird. Diese Entwicklung wäre sehr erfreulich, wäre da nicht am Horizont eine dunkle Wolke. Diese dunkle Wolke wird durch eine Verordnung der EU verursacht, welche zum Ziel hat, den grenzüberschreitenden Stromhandel verbindlich zu regeln und den Wettbewerb im liberalisierten EU-Strommarkt zu verbessern.
Die EU-Verordnung an sich wäre eigentlich kein Problem; sie regelt wichtige Elemente wie die Abgeltung der Transitkosten, die Kapazitätsberechnungen und -zuweisungen oder das Engpassmanagement im grenzüberschreitenden Stromhandel. Das Problem ist nur, dass diese Verordnung in der Schweiz nicht gilt. Damit besteht die Gefahr, dass die Schweiz im internationalen Stromhandel übergangen und somit die starke wirtschaftliche Stellung der Schweiz bedroht wird. Für die Schweizer Strombranche ist es aber von höchstem Interesse, im europäischen Markt als gleichberechtigte Partnerin tätig zu sein. Das Verhältnis mit der EU muss deshalb rasch in Form eines belastbaren Abkommens geregelt werden. Hauptziel des Abkommens muss es sein, dass die in der Schweiz geltenden Rechtsgrundlagen als EU-kompatibel anerkannt werden, damit die Schweiz an der EU-Verordnung "teilhaben" kann.
Der Bundesrat sollte aus Sicht der CVP deshalb möglichst bald Verhandlungen mit der EU aufnehmen, um die Interessen der Schweiz im grenzüberschreitenden Stromhandel zu wahren. In diesem Sinne begrüsst die CVP die in Gang gekommenen Gespräche als ersten Schritt in die richtige Richtung.
Aufseiten der Schweiz wurden bereits Vorleistungen für ein Abkommen mit der EU im Bereich des grenzüberschreitenden Handels erbracht. Die Strombranche hat verstanden, dass gegenüber der EU positive Zeichen gesetzt werden müssen. Nicht zuletzt aus diesem Grund ist die privatrechtlich organisierte Übertragungsnetzgesellschaft mit dem Namen Swissgrid gegründet worden. Die Schaffung eines unabhängigen Netzbetreibers ist ein erster, freiwilliger Schritt hin zu einer europakompatiblen Regelung des Schweizer Strommarktes. Aufgrund des Entscheides der Wettbewerbskommission, Swissgrid einer vertieften Prüfung zu unterziehen, verzögert sich allerdings die Betriebsaufnahme. Die Voraussetzung für ein Abkommen mit der EU ist allerdings eine EU-kompatible Regelung in der Schweiz. Nur mit einer solchen gesetzlichen Regelung wird es möglich sein, ein gerechtes Abkommen auszuhandeln.
Aufgrund dieser Ausgangslage befürwortet die CVP die vom Bundesrat vorgeschlagene Abtrennung des grenzüberschreitenden Stromhandels von der Strommarktöffnung. Die eine Vorlage, die Revision des Elektrizitätsgesetzes, soll den grenzüberschreitenden Stromhandel regeln und als Basis für ein Abkommen mit der EU dienen. Die andere Vorlage, das Stromversorgungsgesetz mit der Revision des Energiegesetzes, hat die inländische Strommarktöffnung und die Förderung der erneuerbaren Energien zum Ziel.
Nicht einverstanden ist die CVP allerdings mit einer zeitlich vorgezogenen Regelung des Transitproblems. Der Bundesrat, der die Lösung des Transitproblems als sehr dringlich erachtet, hat nämlich vorgeschlagen, eine Revision des Elektrizitätsgesetzes auszuarbeiten, bevor das Stromversorgungsgesetz behandelt wird. Damit besteht jedoch die Gefahr, dass der Druck auf eine Strommarktöffnung in der Schweiz abnimmt. Das muss verhindert werden. Es kann nicht sein, dass das Problem mit dem grenzüberschreitenden Stromhandel gelöst wird und dies als Anlass genommen wird, die inländische Strommarktöffnung auf die lange Bank zu schieben.
Die Kommission hat diese Gefahr glücklicherweise erkannt und eine vorgezogene Regelung abgelehnt. Als gangbaren Ausweg befürwortet die CVP in Übereinstimmung mit der Kommission eine rasche und parallele Behandlung beider Stromvorlagen in den Räten. Die Elemente im EleG, welche ebenfalls für den inländischen Strommarkt notwendig sind, kommen demzufolge auch im Stromversorgungsgesetz vor. Die CVP befürwortet, dass die einander entsprechenden Regelungen in den beiden Gesetzesvorlagen inhaltlich übereinstimmen.
Zusammenfassend kann gesagt werden: Die CVP anerkennt den Handlungsbedarf im Bereich des grenzüberschreitenden Stromhandels und begrüsst deshalb die Änderung im EleG als Basis für ein Abkommen mit der EU. Die Änderung im EleG trägt dazu bei, dass die Schweiz auch in Zukunft ihre Funktion als Stromdrehscheibe innerhalb Europas beibehalten kann.
Der Wirtschaftsmotor der Schweiz stockt aber bekanntlich seit Jahren. Um ihn wieder richtig in Gang zu bringen, hat der Bundesrat in seinem Bericht über die Legislaturplanung ein Massnahmenpaket formuliert, welches unter anderem ein neues Strommarktgesetz vorsieht.
Auch die CVP ist erstens überzeugt, dass eine Strommarktöffnung einen Beitrag leisten kann, um die wirtschaftliche Wachstumsschwäche der Schweiz zu überwinden. Durch die Monopolstruktur im Strombereich bezahlen die Schweizer KMU, die in unserem Land zwei Drittel der Arbeitsplätze repräsentieren, im Vergleich zur europäischen Konkurrenz zu hohe Strompreise. Neueste Untersuchungen zeigen, dass die einheimische Wirtschaft, besonders die mittelgrossen KMU, jährlich gut 300 Millionen Franken oder 1 Rappen pro Kilowattstunde mehr bezahlt als ihre europäische Konkurrenz. Dies tönt zwar nicht nach sehr viel, doch insbesondere bei energieintensiven Betrieben sind diese kleinen Unterschiede entscheidend. Auf keinen Fall dürfen die kleinen Unterschiede im Strompreis dazu verleiten, die seit Jahren heftig diskutierte Marktliberalisierung auf die lange Bank zu schieben; das wäre ein Rückschritt. Unsere Stromwirtschaft braucht eine unternehmerische Herausforderung und Rahmenbedingungen, welche sie fit halten. Solche sind nur durch echten Wettbewerb mit einem Strommarktgesetz zu schaffen.
Zweitens ist nicht nur aufgrund der zu hohen Strompreise Handlungsbedarf für eine Strommarktöffnung gegeben, denn seit der Abstimmung über das Elektrizitätsmarktgesetz hat sich auch die rechtliche Situation im Strommarkt grundlegend geändert. Das Bundesgericht hat am 17. Juni 2003 gegen die Freiburgischen Elektrizitätswerke entschieden und die Verweigerung der Stromdurchleitung als missbräuchliches Verhalten beurteilt. Als Konsequenz dieses Entscheides kann jeder Stromkonsument die Stromdurchleitung für Dritte aufgrund des Kartellrechtes erzwingen. Der Strommarkt gilt deshalb faktisch als geöffnet. Die von niemandem gewollte wilde Strommarktöffnung ist leider Realität. Allerdings lohnt es sich nur für grosse Unternehmen, sich den Zugang zum freien Strommarkt via den beschwerlichen Gerichtsweg zu verschaffen. Die KMU wären damit einmal mehr benachteiligt. Erschwerend kommen die in einigen Kantonen geltenden Monopolbestimmungen hinzu. Dies alles führt zu der heutigen unsicheren Rechtslage, die nur durch ein neues Gesetz behoben werden kann.
Den dritten Grund für eine Marktöffnung sehen wir, wenn wir einen Blick über die Schweizer Grenze wagen und die Entwicklung in der EU beobachten. In der EU ist der Strommarkt seit dem 1. Juli 2004 für alle Industrie- und Gewerbekunden geöffnet, und spätestens am 1. Juli 2007 werden auch alle Haushaltkunden Zugang zum freien Markt haben. Eine Strommarktöffnung in der Schweiz ist also notwendig, wenn unsere Schweizer Wirtschaft über gleich lange Spiesse wie ihre ausländischen Konkurrenten verfügen soll. Zudem ist eine Strommarktöffnung auch für unsere Strombranche selber von zentraler Bedeutung, denn durch die starke Vernetzung in Strom-Europa wird sie sich mittel- und langfristig dieser Dynamik nicht verschliessen können, ohne damit die starke Stellung der Schweiz als Stromdrehscheibe Europas zu beeinträchtigen.
Aus den genannten Gründen befürwortet die CVP eine Strommarktöffnung. Sie sieht darin einen wichtigen Beitrag für die Stärkung der einheimischen Wirtschaft. Die CVP ist für die Öffnung des Strommarktes in einem Schritt, wobei auch die kleinen KMU sowie die Haushalte bereits ab Inkrafttreten des Gesetzes von der Liberalisierung profitieren sollen. Es ist weder technisch noch politisch sinnvoll, den Markt in zwei Schritten zu öffnen. Ein solcher Mechanismus würde die Öffnung nur verkomplizieren und die grossen Stromkonsumenten auf Kosten der kleinen bevorzugen.
Trotz der ausgewiesenen Notwendigkeit für eine Strommarktöffnung dürfen wir nicht ein einseitiges Liberalisierungsgesetz schaffen. Die Stimmbürger haben im Herbst 2002 das Elektrizitätsmarktgesetz verworfen; diesem negativen Volksentscheid muss der Gesetzgeber gebührend Rechnung tragen. Die CVP erachtet es deshalb als wichtig, dass die kleinen Endverbraucher frei wählen können, ob sie den Strom wie bis anhin von ihrem lokalen Anbieter beziehen möchten oder ob sie sich auf dem freien Markt einen anderen Anbieter aussuchen. Die kleineren Stromkonsumenten dürfen nicht gezwungen werden, in den freien Markt zu wechseln. Mit dem sogenannten WAS-Modell ist es der Expertenkommission, welche die Grundlage für das neue Gesetz erarbeitet hat, gelungen, einen tragfähigen Kompromiss zwischen der Notwendigkeit einer Strommarktöffnung und den Vorbehalten der Bürger vorzuzeichnen.
Für die CVP ist es auch entscheidend, dass mit der Öffnung des Strommarktes keine Abstriche an der Versorgungssicherheit gemacht werden. Eine zentrale Bedeutung kommt hierbei den Energieversorgungsunternehmungen zu. Sie gewährleisten seit über hundert Jahren, dass jederzeit Strom aus der Steckdose fliesst. Das StromVG muss daher in erster Linie für ein attraktives Umfeld sorgen, damit die Unternehmer auch in Zukunft in die Infrastruktur investieren. Als weitere Sicherheit befürwortet die CVP die zusätzlichen Kompetenzen für den Bundesrat. Gemäss Artikel 9 kann er Massnahmen einleiten, wenn ersichtlich wird, dass die Versorgungssicherheit gefährdet ist.
Die CVP ist sich bewusst, dass die Liberalisierung des Strommarktes eine sehr umstrittene Frage berührt. Die heftigen Diskussionen in der Kommission und zahlreiche Minderheitsanträge bestätigen dies. Es wird daher in der Beratung entscheidend sein, von Maximalpositionen Abstand zu nehmen.
Die CVP wird ohne Zweifel das Ihre dazu beitragen, damit zum Wohle der Schweizer Wirtschaft ein ausgewogenes Stromversorgungsgesetz entsteht. Mit der Vorlage der Kommission besteht eine gute Grundlage für einen mehrheitsfähigen Kompromiss.
In diesem Sinne empfiehlt die CVP-Fraktion, auf die Vorlagen einzutreten.
Teuscher Franziska · Mit-F · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion
Die Stromunternehmen schleusen über das Leitungssystem Elektrizität in Haushalte, Unternehmen und Betriebe. Sie sorgen heute dafür, dass immer ausreichend Strom fliesst, egal, ob irgendwo im Tessin ein Sturm eine Leitung lahm legt, egal, ob alle Schweizerinnen und Schweizer gleichzeitig am Kochherd stehen und das Mittagessen kochen. Wir nennen diese Situation Versorgungssicherheit.
Wenn wir jetzt aber mit einer totalen Liberalisierung anfangen, Strom zu vertreiben wie Kaffee oder Getreide, dann ist es gut möglich, dass eines Tages in diesem Land nicht nur die Züge stillstehen, sondern das ganze Land. Was so ein Stillstand kosten kann, haben wir ja vor nicht allzu langer Zeit bei der Bahn eins zu eins erlebt.
Die grüne Fraktion ist für Eintreten auf die Vorlage des Stromversorgungsgesetzes, weil wir uns gegen die wilde Marktöffnung wenden, wie sie mit dem Bundesgerichtsentscheid eingeleitet worden ist. Die grüne Fraktion will dieses Gesetz aber an den Bundesrat zurückweisen. Wir bitten Sie daher, den Rückweisungsantrag zu unterstützen. Das vorliegende Stromversorgungsgesetz missachtet in grobfahrlässiger Art und Weise den Entscheid der Stimmbevölkerung vom 22. September 2002. Das Volk hat damals zu einer Liberalisierung des Strommarktes Nein gesagt. Die Leute haben Nein gesagt, obwohl man ihnen damals tiefere Preise versprach. Die Preise sind nicht die einzige Richtgrösse. Die Schweizer wollen vor allem Versorgungssicherheit und Qualität. Das EMG war dafür keine Garantie. Darum hat die Stimmbevölkerung Nein gesagt. Diesem Volksentscheid müssen wir heute Rechnung tragen.
Das hat der Bundesrat zuerst auch getan. Nach dem EMG-Nein setzte er schnell eine breitabgestützte Expertenkommission ein. Sie erarbeitete in einem mühsamen und steinigen Prozess einen Kompromiss, der für alle Seiten halbwegs tragbar war. Doch der Bundesrat nahm diesen Bericht zwar zur Kenntnis, verliess aber auf Druck der grossen Überlandwerke dann diesen Pfad. Die Kommissionsmehrheit will jetzt die Arbeit der Expertenkommission endgültig torpedieren. Das sogenannte Stromversorgungsgesetz, das uns nun vorliegt, hat mit dem Kompromiss der Expertenkommission nichts mehr zu tun. Schon nur der Name allein ist irreführend. Wir garantieren mit dem vorliegenden Gesetzentwurf keine Versorgungssicherheit, wie der Name suggeriert. Wir schaffen mehr Unsicherheit.
Aus grüner Sicht hätte eine vollständige Öffnung, wie sie die Kommissionsmehrheit jetzt vorschlägt, gravierende Nachteile: Der Privatisierungsdruck nähme zu. Die Kontrolle der Stromlieferanten und -produzenten würde schwieriger. Der Druck zu fusionieren würde erhöht. Im vorliegenden Stromversorgungsgesetz gibt es keine staatliche Netzgesellschaft. Die Investitionen in die Sanierung der Netze sind nicht mehr sichergestellt. Die kleinen Elektrizitätswerke, welche heute einen flächendeckenden Service public garantieren, würden zur Beute von grossen Stromverteilern und -produzenten.
Daher bezweifeln die Grünen auch, dass mit dem vorliegenden Gesetz die dezentrale und vielfältige Energieproduktion in der Schweiz weiterhin garantiert werden könnte. Der einzig gangbare Weg für die Grünen ist die schrittweise Öffnung, wie sie von der Expertenkommission vorgeschlagen wurde, mit einem unabhängigen Netzbetreiber und einem starken Regulator.
Ich bitte Sie daher im Namen der grünen Fraktion, die Rückweisung zu unterstützen. Sonst laufen wir Gefahr, in Kürze nicht weiter zu sein als am 22. September 2002. Von der wilden Marktöffnung würden die Grossen in diesem Land profitieren; die Kleinen hätten das Nachsehen.
Meine Damen und Herren auf bürgerlicher Seite: Die Expertenkommission hat einen gangbaren Weg aufgezeigt. Sie hat eine Vorlage präsentiert, die von allen Seiten akzeptiert werden könnte. Ich habe bei Ihren Voten heute gestaunt, wie Sie alle von diesem lange und mühsam erarbeiteten Kurs abgewichen sind. Machen wir heute nicht wieder den Fehler, der 2002 zum Volksnein geführt hat. Wir dürfen nicht wieder auf Crashkurs gehen. Aber wahrscheinlich wollen Sie auf bürgerlicher Seite der Stimmbevölkerung erneut eine Vorlage in der Hoffnung unterbreiten, dass sie dann einmal das Resultat annimmt, das Sie wünschen. Ich wage zu behaupten: Dieser Kurs stimmt nicht, diese Rechnung wird nicht aufgehen.
Leuenberger Moritz · VPBR-M · Bundesrat · Zürich
Der Bundesrat hat, nach dem Scheitern des Elektrizitätsmarktgesetzes und nachdem er eine Expertenkommission eingesetzt und die Vernehmlassung durchgeführt hatte, zwei Vorlagen vorgeschlagen: Die eine betraf die Transitfrage, die Frage der Durchleitung. Diese wollten wir ursprünglich abkoppeln und beschleunigt behandeln. Das ist die Vorlage zum Elektrizitätsgesetz. Die andere Vorlage betraf das Stromversorgungsgesetz - also auch die Änderung des Energiegesetzes -, in welchem der Bundesrat eine schrittweise Öffnung des Marktes vorsah und die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien sowie die ganze Frage der Stromversorgungssicherheit regelte. Diese zwei Vorlagen wären für uns das ideale Vorgehen gewesen.
Nun hat Ihre Kommission eine Dreiteilung vorgenommen, indem sie erstens die Frage Durchleitung/Transit, zweitens die erneuerbaren Energien und drittens die Öffnung und die Sicherheitsfrage regelt, wobei sie die Öffnung im Gegensatz zum Bundesrat in einem einzigen Schritt vornehmen will.
Was ist in dieser Frage die jetzige Haltung des Bundesrates? Zunächst einmal sind wir nach wie vor damit einverstanden, dass die ganze Frage Transit/Durchleitung gesetzgeberisch abgetrennt wird. Wir sind der Meinung, sie sollte beschleunigt behandelt werden. Ich behalte mir vor, doch noch zu versuchen, die Transitfrage vorzuziehen, wenn die andere Vorlage durch die Behandlung im Ständerat oder durch ein allfälliges Differenzbereinigungsverfahren ins Stocken geraten sollte. Aber wenn die Transitfrage den Effekt hat, dass auch die anderen Fragen beschleunigt behandelt werden, dann ist uns das noch so recht: Je schneller das Ganze geht, desto besser.
Die andere Frage ist die Aufteilung unseres Stromversorgungsgesetzes in zwei Vorlagen: erneuerbare Energien auf der einen und Stromversorgung sowie Öffnung auf der anderen Seite. Der Bundesrat wollte eine referendumstaugliche Vorlage ausarbeiten. Er hat aus diesem Grund einen Ausgleich gesucht. Wenn ich "referendumstauglich" sage, meine ich erneuerbare Energien im Zusammenhang mit der Öffnung und der Versorgungssicherheit, aber auch die Marktöffnungsschritte.
Zunächst zur Frage, ob ein Gesamtpaket beschlossen oder ob eine Aufteilung vorgenommen werden soll, wie es Ihre Kommission gemacht hat: Ich möchte darauf hinweisen, dass in unseren Augen zwischen der Förderung erneuerbarer Energien und der Marktöffnung ein innerer Zusammenhang besteht. Das sieht auch die Europäische Union so. Die Marktöffnung kann die erneuerbaren Energien unter Druck bringen, und deswegen müssen zu deren Förderung flankierende Massnahmen ergriffen werden. Insbesondere bitte ich Sie zu beachten, dass die Schweiz Wasserkraft exportiert. Die Schweiz ist bis jetzt nicht an den entsprechenden Zertifikationsregelungen beteiligt, aber aus internen Gründen braucht das Ausland einen Nachweis, wenn es von uns erneuerbare Energie, also Wasserkraft, bezieht. Von daher haben wir ein Interesse daran, dass diese Regelung tatsächlich getroffen werden kann. Eine weitere Gefahr der Aufteilung zwischen erneuerbaren Energien einerseits und Öffnung und Sicherheit andererseits besteht darin, dass das eine Gesetz - erneuerbare Energien - unbestritten sein wird, das ist auch recht so, während gegen das andere Gesetz dann allenfalls das Referendum ergriffen wird und der vorherige Zusammenhalt zerbrechen wird.
Zur Frage der Marktöffnung und ihrem Tempo: Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten. Zunächst gibt es das Modell der Expertenkommission Schaer, auf welches der Minderheitsantrag Menétrey-Savary zurückkommen will. Dieses Modell lag dem Bundesrat vor. Es war der Antrag unseres Departementes, und der Bundesrat hat sehr wohl darüber beraten, ist dann aber zur anderen Vorlage gekommen, die Ihnen jetzt vorliegt. Wenn Sie das Modell der Expertenkommission Schaer wollen, dann müssen Sie den Entwurf nicht an den Bundesrat zurückweisen; zum Modell der Expertenkommission Schaer wechseln kann sowohl die Kommission selbst als auch das Plenum, denn das Modell liegt ja auf dem Tisch, es ist alles erarbeitet. Da braucht es keine Rückweisung. Der Gesamtbundesrat hatte hier einfach eine andere Meinung.
Der Bundesrat seinerseits hat Ihnen zwei Schritte vorgeschlagen; die Kommission schlägt Ihnen einen Schritt vor. Die Sorge des Bundesrates liegt darin, eine Lösung zu finden, die tatsächlich referendumstauglich ist. Hier geht es darum, dass die Öffnung - in welcher Art und Weise sie dann immer erfolgen soll - für die Schweiz von ganz zentraler Bedeutung ist. Nun gibt es jene, die glauben, man könne das aufteilen, gewissermassen die erneuerbaren Energien ins Trockene bringen und die andere Vorlage dann allenfalls in einem Referendum immer noch bekämpfen. Davor warne ich.
Die Öffnung ist für uns unbedingt wichtig. Die Schweiz importiert und exportiert Strom; sie importiert vor allem während der Nacht oder im Winter, sie exportiert auf der anderen Seite aus Wasserkraft produzierte erneuerbare Energie. Sie ist für faire Preise mit der Europäischen Union auf eine Vereinbarung mit der EU angewiesen. Diese Vereinbarung müssen wir im Gesetz umsetzen.
Das Bundesgericht - es wurde in der Debatte mehrfach gesagt - hat den Markt tatsächlich geöffnet, wie wir dies übrigens im Abstimmungskampf um das EMG immer wieder gesagt haben. Damals ist das immer bestritten worden, aber es ist dann eben eingetreten, was wir vorausgesagt hatten. Aber diese gerichtliche Öffnung bedeutet eine ungeordnete Öffnung; jeder einzelne Fall muss von der Wettbewerbskommission beurteilt werden. Nicht nur das, auch die Höhe des Durchleitungspreises muss fallweise erstritten werden. Das ist ein richtiges Durcheinander, und es gibt im Moment keine Rahmenbedingungen, keine flankierenden Massnahmen. Das alles führt zu einer Reduktion der Versorgungssicherheit. Was das bedeuten kann, hat uns auch der Black-out in Italien gezeigt. Deshalb sind wir hier auf eine internationale Koordinierung angewiesen.
Wenn wir nun mit einer Lösung, die Sie rein rational als vernünftig ansehen - Öffnung in einem Schritt, was ich verstehen kann -, allenfalls in eine Volksabstimmung gehen müssen, dann müssen Sie doch auch die politischen Realitäten sehen, die wir damals schon bei der Abstimmung über das EMG erlebt haben. Die Sorge um den Service public ist eben gewachsen, und das EMG hat damals auch für gewisse Übertreibungen der Liberalisierungspolitik bezahlt. Die Strompanne in Kalifornien war damals ein Argument; die Unfallserie der britischen Eisenbahnen war auch ein Argument gegen das EMG im Zusammenhang mit einer Liberalisierung, die allzu schnell durchgeführt wird. Darauf ist Rücksicht zu nehmen.
Sehen Sie: Das EMG ist exakt am 22. September des Jahres 2002 abgelehnt worden; das ist genau drei Jahre her. Ich muss betonen: Es haben alle Instanzen schnell gearbeitet, die Expertenkommission hat schnell gearbeitet; Ihre Kommission hat auch schnell gearbeitet, und ich möchte ihr dafür danken. Aber das ist unser helvetisches demokratisches Prozedere, verbunden mit Kommissionen und Vernehmlassungen, und Sie sind jetzt erst der Erstrat! Das Geschäft geht dann noch in den Ständerat, und Sie wissen, dass Economiesuisse dort schon wieder ein völlig neues, reines Marktöffnungsmodell unterbreitet hat. Ich kenne es nicht, Economiesuisse hat es leider nur an den Ständerat geschickt. Aber das heisst, dass es dort auch noch eine Weile gehen wird. Sie müssen damit rechnen, dass das ganze Prozedere, auch wenn sich alle noch so Mühe geben - das ist kein Vorwurf -, fünf Jahre geht. Wenn wir nun riskieren, eine Lösung zu treffen, die nicht referendumstauglich ist, dann haben wir wieder mindestens fünf Jahre vor uns. Das können wir uns einfach nicht leisten.
Von daher hat Ihnen der Bundesrat die Grunderkenntnisse der Expertenkommission schmackhaft machen wollen, weil diese nämlich auf alle Bevölkerungsschichten und auf all diejenigen, die auf ihre Art und Weise von der ganzen Sache betroffen sind, Rücksicht nimmt. Zuweilen ist es in der Politik so, dass man stolpert, wenn man allzu schnell vorwärts geht, und dass es am Schluss dann besonders langsam geht. Von daher muss der Bundesrat vorerst an seiner Vorlage festhalten, weil er davon überzeugt ist, dass dieses Vorgehen referendumstauglich ist.
Wenn Sie ganz am Schluss - ich spreche jetzt nicht von den Beratungen im Nationalrat, sondern ich spreche vom Ergebnis der beiden Kammern im Differenzbereinigungsverfahren - eine Lösung finden, die Sie als mehrheitstauglich, als referendumstauglich ansehen, dann werden wir zu diesem Zeitpunkt bereit sein, auf Ihre Lösung einzuschwenken. Aus politischen Gründen sind wir aber vorerst der Meinung, dass Sie unserem Weg folgen sollten - wobei ich Ihnen danke, dass Sie versuchen, einen Weg zu finden, der mehrheitstauglich ist. Allein, aus der Eintretensdebatte habe ich nicht den Eindruck gewonnen, dass bereits ein totaler Konsens vorliege. Vielleicht gelingt es Ihnen noch. Wenn ja, dann werde ich Ihnen dabei helfen.
Lustenberger Ruedi · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion
Auch Herr Bundesrat Leuenberger hat die Quadratur des Kreises nicht geschafft. Zu seiner Hoffnung, dass der Kommission, dem Parlament und dem Bundesrat gemeinsam in der weiteren Folge dieses Geschäftes ein solcher Husarenstreich allenfalls gelingen wird, sage ich: Warten wir ab.
Die Minderheit Menétrey-Savary hat ihren Rückweisungsantrag zum Stromversorgungsgesetz damit begründet, dass die Vorlage so, wie sie jetzt daherkommt, ungenügend und deshalb an den Bundesrat zurückzuweisen sei. Nun, Frau Menétrey-Savary, dem gilt es entgegenzuhalten - Herr Bundesrat Leuenberger hat bereits darauf hingewiesen -, dass zu allen von Ihnen bemängelten Punkten Minderheitsanträge vorliegen. Sie können also zu allem, was aus der Sicht der Antragstellerin ungenügend ist, das letzte Wort haben, Sie legiferieren. Kollega Christen wird dann zu den einzelnen Punkten, die Frau Menétrey-Savary bemängelt hat, noch Ausführungen machen. Aber grundsätzlich macht es wenig Sinn, den Bundesrat mit einer Überarbeitung der Vorlage zu beauftragen.
Beachten Sie dabei bitte auch den Zeitfaktor. Die EU öffnet ihren Strommarkt per 2007. Wenn wir das Stromversorgungsgesetz verzögern, dann tragen wir die Verantwortung für die negativen Folgen für unsere Volkswirtschaft. Kollega Aeschbacher hat gesagt, dass an der Marktöffnung in Europa, ob wir es wahrhaben wollen oder nicht, kein Weg vorbeiführe. Da gibt es nichts mehr anzufügen.
Bitte stimmen Sie also dem Rückweisungsantrag der Minderheit Menétrey-Savary nicht zu.
Herr Vanek, Sie wollen gar nicht auf das Geschäft eintreten. Aber ich stelle fest, dass kein entsprechender Antrag gestellt ist. Eintreten ist meines Erachtens unbestritten.
Nun zu Herrn Rechsteiner Paul: Sie werfen der Kommissionsmehrheit vor, sie setze die Versorgungssicherheit der Schweiz aufs Spiel. Dabei tun Sie so, als ob es in der EU keine volle Marktöffnung per 2007 gebe, als ob es keinen Weko-Entscheid und keinen Bundesgerichtsentscheid in Bezug auf die Marktöffnung gebe. Es kann ja wohl nicht sein, dass jede Schweizerin und jeder Schweizer für sich die Marktöffnung vor Gericht erstreiten muss. Wir sind als Parlament dafür besorgt, dass die Gesetze entsprechend geändert werden.
Die Kommission, Herr Rechsteiner, hat in Kenntnis des WAS-Modells - Frau alt Regierungsrätin Dori Schaer hat mit der Erfindung dieses Modells vermutlich den gordischen Knoten "gelöst" - die Öffnung in einem Schritt bevorzugt. Gäbe es das WAS-Modell nicht, wäre die Kommission nie und nimmer so weit gegangen. Angesichts des Vorwurfs von Herrn Rechsteiner an die Adresse der Kommissionsmehrheit stellt sich auch die Frage, wer die Versorgungssicherheit mehr aufs Spiel setzt: jene, welche für ein Stromversorgungsgesetz zugunsten unserer Volkswirtschaft ohne standespolitische Partikularinteressen eintreten, oder jene, welche lieber vorgestern als übermorgen alle Kernkraftwerke in der Schweiz abgeschaltet hätten? Und noch etwas, Herr Rechsteiner: Sie und Ihre Umgebung hätten lieber vorgestern als übermorgen die Schweiz in die EU geführt. Die Strommarktöffnung dort negieren Sie vollständig. Auch das nennt man Rosinenpickerei.
Darf ich, Herr Bundesrat Leuenberger, noch eine Bemerkung an Sie richten in Zusammenhang mit der "Verheiratung" der Marktöffnung und der Förderung der erneuerbaren Energien? Wie Sie und der Bundesrat stellt auch die Kommission einen inneren Zusammenhang fest. Nur hat sich die Kommission in einer Abwägung dieses inneren Zusammenhangs und der demokratiepolitischen Überlegungen im Zusammenhang mit einer Paketbildung eben für die Trennung entschieden, damit die Bürgerin und der Bürger bei einem allfälligen Referendum genau wissen, welche Vorlage was beinhaltet und damit keine sogenannte Päckli mehr zustande kommen. Es ist zuzugeben, dass eine solche Päcklibildung allenfalls ein Referendum verhindern oder in einer Abstimmung die gesamte Vorlage begünstigen würde, aber aus demokratiepolitischen Überlegungen hat die Kommissionsmehrheit die Vorlage in drei Teile getrennt.
Zum Schluss noch eine Bemerkung zur Detailberatung: Sie haben bemerkt, dass auf der Tagesordnung neben Herrn Christen und mir auch Herr Hegetschweiler und Herr Reymond als Kommissionssprecher aufgeführt sind. Die Kommission hat in Anbetracht der langen Beratung sozusagen der Energieeffizienz der Kommission Rechnung getragen und für diese 15-stündige Beratung vier Kommissionssprecher ausgewählt. Die Herren Hegetschweiler und Reymond werden die Detailberatung der Vorlagen 1 und 2 bestreiten.
Abschliessend bitte ich Sie, den Rückweisungsantrag der Minderheit Menétrey-Savary abzuweisen.
Christen Yves · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion
Nous allons voter sur la proposition de renvoi de la minorité Menétrey-Savary soutenue par les Verts.
J'aimerais en rester à ce sujet, parce qu'on a évidemment dû faire le débat sur les états de la libéralisation de l'électricité, débat qui aura lieu lors la discussion par article, notamment au sujet de la proposition de la minorité Chevrier à l'article 6 du projet 2.
Au fond, quand Madame Menétrey-Savary a fait sa proposition de renvoi en commission, nous n'avions pas encore traité l'ensemble des lois. Je constate que, finalement, la commission a traité l'ensemble des points qu'elle cite ici et pour lesquels elle donne mandat au Conseil fédéral de présenter des propositions. Tous ces points ont été traités en commission. J'y reviens ci-après dans le détail.
L'ouverture du marché de l'électricité, la limite à 100 kilowattheures, le retour aux recommandations de la commission d'experts: c'est la proposition de la minorité Chevrier. A ce sujet, l'intervention passionnée de Monsieur Vanek me permet de faire la réflexion suivante: il n'y a pas eu en commission d'idéologie qui a poussé à instaurer le dogme de la libéralisation et de la privatisation. Ce n'est pas vrai. Nous avons simplement constaté qu'il y avait un certain nombre de réalités. Monsieur le conseiller fédéral Leuenberger a parlé de la réalité politique. C'est vrai, nous avons hésité - le résultat a été de 13 voix contre 11 - à nous en tenir à la proposition de la commission d'experts pour tenir compte de la votation populaire.
Mais il y a d'autres réalités: par exemple celle de la libéralisation du marché qui s'est faite et qui menace d'être sauvage si l'on ne prend pas des mesures régulatrices. Il est vrai aussi que l'économie suisse ou les producteurs d'électricité s'accommoderaient très bien au fond d'un renvoi de la loi, d'un échec de toutes les lois, puisque pour eux, moins il y a de transparence dans le domaine, mieux c'est.
Puis, il y a aussi la réalité européenne. Le rapporteur de langue allemande en a suffisamment parlé. La réalité européenne, c'est l'ouverture du marché pour tous les ménages en 2007.
Puis, nous avons pensé que le modèle de choix avec approvisionnement électrique garanti donnait aux consommateurs des garanties suffisantes.
Reste le problème, qui a aussi été évoqué par Madame Menétrey-Savary, de tous les petits producteurs et distributeurs d'électricité en Suisse qui sont le plus souvent en mains des collectivités publiques. C'est vrai que la plupart de ces sociétés sont souples et s'adapteront; elles seront concurrentielles. Mais il y en a d'autres qui disparaîtront. Cela n'est pas le but d'une libéralisation, mais c'en sont évidemment les effets. Il faut tout de même éviter qu'un certain nombre de services publics, de services industriels fassent des bénéfices surfaits pour combler les déficits de la caisse du ménage communal. C'est cela que nous voulons aussi éviter.
Alors, en résumé, on pourrait tous vivre finalement avec l'un ou l'autre des deux modèles à deux étapes. On a aussi choisi l'étape la plus rapide pour des questions de réalités.
Maintenant, si je reviens au mandat que souhaite donner Madame Menétrey-Savary au Conseil fédéral, il y a la réintroduction dans le projet de normes précises et contraignantes concernant les économies d'énergie et l'efficience énergétique. Cela figure dans la loi sur l'énergie: Madame Menétrey-Savary a fait une proposition de minorité V qui nous permettra de nous prononcer sur la question. Il y a les mesures contraignantes concernant les énergies renouvelables: la majorité de la commission lui a donné satisfaction et Madame Menétrey-Savary s'y est ralliée. Puis, il y a l'indépendance du gestionnaire suisse du réseau de transport et les partenaires de la Commission de l'électricité. Sur ces points, il y a des propositions de minorité et vous pourrez donc, en toute connaissance de cause, prendre vos décisions.
C'est pourquoi, Monsieur le conseiller fédéral Leuenberger l'a dit aussi, nous pourrons tout à l'heure prendre ces décisions lors de la discussion par article. Il s'agit maintenant d'entrer dans le vif du sujet et de repousser la proposition de la minorité de renvoi au Conseil fédéral.
Menétrey-Savary Anne-Catherine · Mit-F · Nationalrat · Waadt · Grüne Fraktion
Il est vrai que j'ai déposé cette proposition de renvoi au début des travaux. Ensuite, il est vrai aussi que nous avons fait le travail et qu'il y a eu quantité de propositions - défendues par des minorités - qui allaient dans le sens de ce que je souhaitais.
J'aurais pu retirer ma proposition de renvoi. Si, avec le groupe des Verts, nous avons décidé de la maintenir, c'est parce que non seulement il n'y a pas de consensus actuellement, comme l'a dit Monsieur le conseiller fédéral Leuenberger, mais qu'il y a même une certaine cacophonie. Je pense que ces tiraillements, ces tensions auxquelles nous assistons, sont néfastes. Peut-être que si le Conseil fédéral avait maintenu la proposition de la commission d'experts d'une manière ferme, on n'en serait pas là aujourd'hui.
Maintenant, je pense aussi que si le Conseil fédéral reprend ce projet, lui seul est capable d'obtenir un consensus alors qu'actuellement le projet va dans tous les sens. Quant à mes propositions de minorité, je ne suis pas d'un optimisme forcené et je ne pense pas qu'elles aient énormément de chance. C'est pourquoi, de toute manière, ce projet est pour nous extrêmement décevant.
Nous demandons au Conseil fédéral de le retravailler.
Meyer Thérèse · P-F · Nationalrat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion
Je souhaite un excellent anniversaire à Monsieur Luc Recordon qui fête un demi-siècle. Je formule aussi mes voeux pour Madame Barbara Haering, mais je ne dirai pas quel âge elle a. (Applaudissements)
2. Stromversorgungsgesetz
2. Loi sur l'approvisionnement en électricité
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen
L'entrée en matière est décidée sans opposition
La présidente (Meyer Thérèse, présidente): Nous votons sur la proposition de minorité Menétrey-Savary, qui demande de renvoyer le projet 2 au Conseil fédéral.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit .... 33 Stimmen
Dagegen .... 127 Stimmen
Verfahrensbeitrag
1. Bundesgesetz betreffend die elektrischen Schwach- und Starkstromanlagen
1. Loi fédérale concernant les installations électriques à faible et fort courant
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen
L'entrée en matière est décidée sans opposition
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Ziff. I Einleitung, Art. 3a
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule, ch. I introduction, art. 3a
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 18a Abs. 1, 3, 6
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 18a al. 1, 3, 6
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 18a Abs. 2
Antrag der Mehrheit
Der Übertragungsnetzbetreiber ist eine unabhängige, privatrechtliche Aktiengesellschaft mit ....
Antrag der Minderheit I
(Bäumle, Menétrey-Savary)
Der Übertragungsnetzbetreiber ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt mit Sitz ....
Antrag der Minderheit II
(Nordmann, Aeschbacher, Allemann, Rechsteiner-Basel, Schenker Silvia, Wyss)
Der Übertragungsnetzbetreiber ist eine selbstständige, unabhängige, öffentlich-rechtliche Anstalt mit Wahl der Leitung durch den Bundesrat.
Art. 18a al. 2
Proposition de la majorité
Le gestionnaire du réseau de transport est une société anonyme de droit privé indépendante, ayant son siège ....
Proposition de la minorité I
(Bäumle, Menétrey-Savary)
Le gestionnaire du réseau de transport est un établissement de droit public, ayant son siège en Suisse ....
Proposition de la minorité II
(Nordmann, Aeschbacher, Allemann, Rechsteiner-Basel, Schenker Silvia, Wyss)
Le gestionnaire du réseau de transport est un établissement de droit public, autonome et indépendant; sa direction est nommée par le Conseil fédéral.
Art. 18a Abs. 4
Antrag der Mehrheit
Die Mehrheit der Vertreter im Verwaltungsrat und die Mitglieder der Geschäftsleitung dürfen nicht gleichzeitig im direkten oder indirekten Vertrags- oder Entschädigungsverhältnis mit Unternehmen in den Bereichen der Elektrizitätserzeugung oder des Elektrizitätshandels sein.
Antrag der Minderheit I
(Brunner Toni, Bigger, Keller, Kunz, Maurer, Reymond)
Einzelne Mitglieder des Verwaltungsrates der Übertragungsnetzbetreiberin dürfen nicht in Entscheidungen zum operativen Betrieb der Übertragungsnetzbetreiberin einbezogen werden.
Antrag der Minderheit II
(Bäumle, Menétrey-Savary)
Zwei Drittel der Vertreter im Verwaltungsrat und die Mitglieder der Geschäftsleitung dürfen nicht gleichzeitig im direkten oder indirekten Vertrags- oder Entschädigungsverhältnis mit Unternehmen in den Bereichen der Elektrizitätserzeugung oder des Elektrizitätshandels sein.
Antrag der Minderheit III
(Rechsteiner-Basel, Aeschbacher, Bruderer, Marty Kälin, Menétrey-Savary, Nordmann, Schenker Silvia, Stump)
Die Vertreter im Verwaltungsrat und die Mitglieder der Geschäftsleitung dürfen nicht gleichzeitig im direkten oder indirekten Vertrags- oder Entschädigungsverhältnis mit Unternehmen in den Bereichen der Elektrizitätserzeugung oder des Elektrizitätshandels sein.
Art. 18a al. 4
Proposition de la majorité
La majorité des représentants au conseil d'administration et les membres de la direction ne peuvent pas être simultanément employés ou rémunérés, de manière directe ou indirecte, par une entreprise active dans les secteurs de la production d'électricité ou du commerce d'électricité.
Proposition de la minorité I
(Brunner Toni, Bigger, Keller, Kunz, Maurer, Reymond)
Les membres du conseil d'administration de la société gestionnaire du réseau de transport ne sont pas associés aux décisions relevant de l'opérationnel.
Proposition de la minorité II
(Bäumle, Menétrey-Savary)
Deux tiers des représentants au conseil d'administration et les membres de la direction ne peuvent pas être simultanément rémunérés, de manière directe ou indirecte, par une entreprise active dans les secteurs de la production d'électricité ou du commerce d'électricité.
Proposition de la minorité III
(Rechsteiner-Basel, Aeschbacher, Bruderer, Marty Kälin, Menétrey-Savary, Nordmann, Schenker Silvia, Stump)
Les représentants au conseil d'administration et les membres de la direction ne peuvent pas être simultanément rémunérés, de manière directe ou indirecte, par une entreprise active dans les secteurs de la production d'électricité ou du commerce d'électricité.
Art. 18a Abs. 5
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag der Minderheit
(Rechsteiner-Basel, Aeschbacher, Allemann, Marty Kälin, Menétrey-Savary, Nordmann, Schenker Silvia)
Die Statuten sind so zu gestalten, dass der Bund, die Kantone, die Organisationen der Wirtschaft, der zentralen und der dezentralen Stromerzeuger sowie die Umweltorganisationen ein Recht auf einen Sitz im Verwaltungsrat haben.
Art. 18a al. 5
Proposition de la majorité
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition de la minorité
(Rechsteiner-Basel, Aeschbacher, Allemann, Marty Kälin, Menétrey-Savary, Nordmann, Schenker Silvia)
Il convient de rédiger les statuts de telle sorte que la Confédération, les cantons, les organisations économiques, les producteurs d'électricité centralisés et décentralisés ainsi que les organisations environnementales aient droit à un siège au conseil d'administration.
Bäumle Martin · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktionslos
Die Sicherheit der Versorgung mit Strom ist zentral. Deshalb sind die Netze - und hier insbesondere die grossen Übertragungsnetze - etwas Zentrales in der Schweiz. Faktisch sind diese Netze ein Monopol und bleiben es auch im liberalisierten Markt. Ein Monopol muss funktionieren, und es muss möglichst unabhängig sein, und es braucht einen starken Regulator, um insbesondere die Interessen der Schweiz im Ausland zu wahren. Ein Monopol gehört nicht in private Hände und schon gar nicht in ausländische. Das Übertragungsnetz soll deshalb nicht in eine privatrechtliche AG überführt werden, sondern als öffentlich-rechtliche Anstalt geführt werden. Dabei ist der Unterschied zwischen den Minderheitsanträgen I und II bei Artikel 18a Absatz 2 marginal; der Minderheitsantrag II ist nur detaillierter ausgeführt.
Bei der privatrechtlichen AG versucht der gleiche Gesetzentwurf in einem weiteren Absatz mit flankierenden Massnahmen zu regeln, dass die Unabhängigkeit gewahrt bleibt. Es wird geregelt, wer alles im Verwaltungsrat Einsitz nehmen darf und wer nicht und wie die Auslandsbeteiligung nicht überhand nehmen kann. Dies reicht aber nicht aus, um Missbräuche auszuschliessen. Was heisst zum Beispiel schon, das Kapital solle mehrheitlich von Schweizer Unternehmen beherrscht sein? So, wie die Firmen heute international verflochten sind, ist es fast unmöglich, eine Übersicht darüber herzustellen, ob die schweizerische Kapitalmehrheit wirklich nicht nur auf dem Papier vorhanden ist. Es ist nicht auszuschliessen, dass Firmen, die ein Interesse daran haben, Strom möglichst billig durch die Schweiz zu transportieren, via eine indirekte Beteiligung und Kreuzverflechtungen Einfluss auf die Gesellschaft nehmen können, und zwar so, dass die Interessen der Schweiz und der Konsumenten nicht mehr gewahrt bleiben. Dass es dabei um grosse Gewinnsummen geht, wissen wir alle.
Der einzige Grund, eine privatrechtliche AG einer öffentlich-rechtlichen Anstalt vorzuziehen, wäre der, dass die wirtschaftliche Effizienz von der Rechtsform abhängen würde. Dies ist jedoch nicht der Fall. Wenn schon, verleitet eher ein Monopol zu einer reduzierten wirtschaftlichen Effizienz, aber sicher nicht die Rechtsform. Das Argument, es habe auch bisher funktioniert und es brauche deshalb keine öffentlich-rechtliche Anstalt und es brauche keine Sicherungen, kann ich nicht gelten lassen.
Wir ändern mit dem StromVG und dem EleG die heutigen Spielregeln markant, und die bisherigen Besitzverhältnisse können ändern. Heute sind diese Verteilnetze weitgehend im Besitz der öffentlichen Hand. Neu wäre das Ganze eine Aktiengesellschaft, welche grundsätzlich vom Gesetzgeber her andere Ziele verfolgen muss. Sie muss zum Beispiel Gewinn aus dem Betrieb ziehen. Das ist der Sinn einer Aktiengesellschaft. Deshalb müssen wir mögliche Missbräuche unterbinden.
Am einfachsten und besten ist es deshalb, die Übertragungsnetze in eine öffentlich-rechtliche Anstalt zu überführen, und ich bitte Sie deshalb, den Antrag der Minderheit I oder jenen der Minderheit II (Nordmann) zu unterstützen.
Nordmann Roger · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Sozialdemokratische Fraktion
Ma proposition de minorité II est proche de la proposition de la minorité I (Bäumle). Je veux encore préciser que la direction de cet établissement de transport de droit public est nommée par le Conseil fédéral. Pourquoi cette proposition?
Dans le nouveau système, la neutralité du gestionnaire du réseau de transport est absolument décisive, tout le monde admet cela. On sait qu'il y a des opérateurs très variables dans leur taille et leur nature: il y a les distributeurs locaux; les distributeurs locaux qui ont quelques capacités de production; et les distributeurs locaux qui possèdent des grandes capacités de production et des lignes de transport à très haute tension. Ces opérateurs ont des intérêts divergents, mais tous dépendent du réseau à très haute tension pour le commerce de gros.
Avec la solution qui se met en place, c'est-à-dire une Swissgrid de droit privé, on crée une grossière inégalité des chances. Dans le choix de l'attribution des capacités et dans le choix des investissements, les actionnaires du réseau de transport - comme par hasard les cinq plus grosses entreprises - pourront privilégier leurs propres intérêts stratégiques et étrangler progressivement les petits concurrents. Et ce ne sont pas des paroles, ni des chartes éthiques, ni des paragraphes sur la séparation entre le stratégique et l'opérationnel qui empêcheront cette collusion.
La commission de la concurrence - pourtant peu suspecte de socialisme - met en évidence un autre problème. Je cite le point 46 de sa décision du 7 mars 2005 sur Swissgrid: "L'opération de concentration a en outre pour effet de réunir au sein du conseil d'administration de Swissgrid les entreprises du groupe Axpo, CKW, EGL, NOK, Atel, BKW, EOS, EWZ et de créer de nouveaux liens financiers. Ces entreprises sont au moins potentiellement concurrentes pour les marchés de la production, de l'approvisionnement et du commerce de l'électricité. Les séances du conseil d'administration de Swissgrid, respectivement les liens financiers pourraient par conséquent, dans certaines circonstances, avoir des effets collusifs ou favoriser les comportements parallèles dans le sens d'une position dominante collective."
Admettre que le gestionnaire du réseau de transport soit une entité de droit privé aux mains des plus grandes entreprises rend encore plus difficile la mise en place d'une concurrence qui fonctionne. On facilite encore plus la dérive progressive vers un oligopole incontrôlable. J'ose espérer que ce n'est pas l'intention des défenseurs de la libéralisation.
Brunner Toni · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Bei Artikel 18a Absatz 4 geht es nun darum, wie der Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung der Übertragungsnetzbetreiberin zusammengesetzt sein sollen. Ich stehe für eine nichteinschränkende Lösung ein und habe daher den Minderheitsantrag I eingereicht. Einzelne Mitglieder des Verwaltungsrates der Übertragungsnetzbetreiberin sollen nicht in Entscheidungen zum operativen Betrieb der Übertragungsnetzbetreiberin einbezogen werden dürfen. Damit können allfällige Interessenkonflikte vermieden werden; das muss sein, aber damit hat es sich dann auch schon.
Wieso diese schlanke Fassung? Wir werden in den vorgängigen Absätzen von Artikel 18a festhalten, dass die Übertragungsnetzbetreiberin in Form einer selbstständigen juristischen Person operieren und keine kommerziellen Tätigkeiten in den Bereichen Elektrizitätserzeugung oder Elektrizitätshandel ausüben soll. Durch die rechtliche und organisatorische Verselbstständigung der Übertragungsnetzbetreiberin ist eine Einflussnahme der beteiligten Unternehmen auf die täglichen operativen Entscheide der Übertragungsnetzbetreiberin ausgeschlossen. Folgt man jetzt aber der Logik der Mehrheit der Kommission oder der anderen Minderheiten, so sollen die Mehrheit oder alle Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung nicht in einem Verhältnis zu Unternehmen in der Elektrizitätswirtschaft stehen. Ja, wie stellen Sie sich das eigentlich vor? Wollen Sie tatsächlich eine Geschäftsleitung oder einen Verwaltungsrat einer nationalen Übertragungsnetzbetreiberin, die vom ganzen Geschäft nichts verstehen? Wollen Sie in der schwierigen Aufbauphase auf Sachkompetenz von ausgewiesenen Persönlichkeiten der Elektrizitätswirtschaft verzichten? Soll eine fachunkundige Mehrheit in einem Verwaltungsrat kompetente und intelligente Entscheide fällen? Wo sind da der Sinn und die Logik?
Ich sage Nein dazu, und die Geschichte und Erfahrung der letzten Jahre sollten uns jetzt eigentlich eines Besseren belehren. Bei der ehemaligen Swissair wäre es wohl unbestritten auch besser gewesen, wenn man in der Geschäftsleitung oder im Verwaltungsrat vom Fliegen und dem Geschäft mit dem Fliegen mehr verstanden hätte. Zudem greifen meiner Meinung nach sowohl die Mehrheit wie auch die anderen Minderheiten in teilweise unsachlicher Weise ins schweizerische Aktienrecht ein. Bereits nach allgemeinen aktienrechtlichen Prinzipien gilt, dass der Verwaltungsrat einer künftigen Übertragungsnetzbetreiberin nichts mit Entscheidungen des Tagesgeschäftes zu tun hat. Ihm obliegt die strategische, finanzielle und auch personelle Oberleitung der Gesellschaft. Zudem obliegt es letztlich der Generalversammlung, den Verwaltungsrat zu wählen.
Wir sollten vonseiten der Politik die betroffene Branche, die ja bis jetzt das Hochspannungsnetz im Wert von mehreren Milliarden Franken betrieben hat, angemessen integrieren. Ansonsten kommt es einer materiellen Enteignung ziemlich nahe. Dass die Gefahr besteht, dass sich die Branche von einer engagierten Netzbetreibung, die ja letztlich mit dem Unterhalt und der Erneuerung des Netzes, also der Versorgungssicherheit, zu tun hat, entfernt, wenn da überwiegend fachunkundige Leute in Ämter eingesetzt werden, ist für mich nicht ganz von der Hand zu weisen. Wir sollten jetzt also intelligent handeln.
Im Interesse von uns allen bitte ich Sie daher, die Minderheit I zu unterstützen.
Bäumle Martin · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktionslos
Ich bin noch etwas unerfahren und habe etwas verpasst. Ich habe vorhin nur meinen Minderheitsantrag zu Absatz 2 begründet und komme nun noch zur Begründung meines Antrages zu Absatz 4, wo es um die Beteiligung im Verwaltungsrat geht.
Ich habe Ihnen vorhin ausgeführt, dass es mir mit der öffentlich-rechtlichen Anstalt um ein anderes Konzept geht. Ich hätte gerne eine klare Aufgabenteilung. Bei einer privatrechtlichen AG ist es anders. Jetzt beginnt das politische Seilziehen, wer in diesem Verwaltungsrat vertreten sein solle und wer nicht.
Für mich ist die Interessenvertretung im Verwaltungsrat grundsätzlich problematisch. Aus der Sicht der Umweltverbände kann es zwar vernünftig sein, in diesem Verwaltungsrat vertreten zu sein. Aber insgesamt gesehen ist das vielleicht gar nicht so schlau. Denn der Umweltverband ist dann in diesen Verwaltungsrat eingebunden, und dann besteht die Gefahr von Interessenkollisionen. Bei allfälligen späteren auf Umweltrecht basierenden Beschwerden können diese akut werden. Das Gleiche gilt auch für Vertreter anderer Interessen. Die Verwaltungsräte sollten also nicht irgendwelche Gruppierungen vertreten, sondern möglichst unabhängig sein. In einer privatrechtlichen AG haben diese Interessen nur bedingt etwas zu suchen.
Mein Minderheitsantrag ist nun ein Kompromissversuch zwischen der Mehrheitsvariante, welche nur eine Mehrheit von unabhängigen Vertreterinnen und Vertretern im Verwaltungsrat verlangt - sprich: die keine direkte oder indirekte Tätigkeit in der Branche ausüben -, und der Variante der Minderheit III; diese will ausschliesslich unabhängige Vertreterinnen und Vertreter im Verwaltungsrat haben. Eine Mehrheit von unabhängigen Vertreterinnen und Vertretern in diesem Verwaltungsrat zu haben genügt für mich nicht, um dessen Unabhängigkeit zuverlässig sicherzustellen. Die Minderheit III schliesst mit ihrem Antrag aus, dass allenfalls fähige Branchenvertreter in diesem Verwaltungsrat Einsitz nehmen können. Mit meinem Antrag, dass zwei Drittel der Vertreterinnen und Vertreter unabhängig sein müssen, möchte ich sicherstellen, dass eine überwiegende Mehrheit nicht mit der Branche verflochten ist, aber geeignete Fachleute aus der Branche vertreten sein dürfen.
Ich bitte Sie deshalb auch hier, meinen Minderheitsantrag zu unterstützen und so mit einem realpolitischen Mittel einem möglichen Referendum einen Zahn zu ziehen.
Rechsteiner Rudolf · Mit-M · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Wir begrüssen die Schaffung einer schweizerischen Netzgesellschaft, doch halten wir es für unvernünftig, dass ausgerechnet die ehemaligen Monopolisten die Swissgrid privatrechtlich führen sollen, also jene, die den unabhängigen Produzenten das Leben seit Jahrzehnten schwer machen, die systematisch die erneuerbaren Energien boykottiert haben und die heute eindeutig übersetzte Netzgebühren verlangen, nicht zuletzt eben zulasten der kleinen und mittleren Unternehmen. Ich erinnere daran: Alleine die vier grossen Verbundwerke haben einen Gewinn in der Höhe von 1,2 Milliarden Franken erzielt, ohne dass diesem Gewinn irgendeine nennenswerte Wertschöpfung oder nennenswerte Investitionen gegenüberstehen würden. Das sind Margen wie in der Pharmaindustrie, aber ohne dass in vergleichbarem Ausmass geforscht würde.
Nun gehen wir daran, den Verwaltungsrat der neuen Übertragungsnetzbetreibergesellschaft zu bestimmen. Mein Minderheitsantrag III zu Absatz 4 zielt darauf ab, jene Vorschriften zu statuieren, die die Wettbewerbskommission in ihrem Entscheid vom 7. März 2005 für Swissgrid in einer Verfügung erlassen hat. Es heisst dort: "Der Swissgrid AG ist es untersagt, Beteiligungen an Unternehmen zu halten, welche die soeben genannten Tätigkeiten kommerziell ausüben." Das betrifft Stromverteilung, Stromerzeugung, Stromhandel. "Die Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung der Swissgrid AG dürfen nicht gleichzeitig Organen von juristischen Personen angehören, welche die soeben genannten Tätigkeiten kommerziell ausüben."
Bezüglich des nachfolgenden Absatzes 5 bin ich der Meinung, dass im Verwaltungsrat eines Übertragungsnetzbetreibers jene Kreise sitzen sollten, die direkt von den Aktivitäten dieses Übertragungsnetzes betroffen sind. Es sind natürlich die Vertretungen der kleinen und grossen Erzeuger sowie die kleinen und grossen Stromkonsumenten. Es ist nicht zuletzt eine Frage des Umweltschutzes - denken Sie an die Problematik der elektromagnetischen Strahlung oder auch an die Netzführung über die Alpen, die mit zahlreichen landschaftlichen Fragen verbunden ist. Es gibt heute noch kein wirkliches Konzept für ein gesamtschweizerisches Netz. Nach den gemachten Erfahrungen mit den Zusammenbrüchen der Stromversorgung sollte die Idee einer neuen übergeordneten Netzebene mit in der Erde oder in Seen verlegten Hochspannungsgleichstrom-Übertragungsleitungen in der Schweiz seriös geprüft werden. Denn dies würde es eben erlauben, den intensiven Stromhandel zu bewältigen und die Bevölkerung besser als heute vor elektromagnetischen Feldern zu schützen. Dafür, meine ich, müssten im Verwaltungsrat des Übertragungsnetzbetreibers alle interessierten Kräfte mitwirken, selbstverständlich auch im Sinne einer fairen Tarifgestaltung.
Die Fortsetzung des Bisherigen wollen wir nicht, deshalb bitte ich Sie, die Bestrebung zu unterstützen, dass es eine öffentlich-rechtliche Gesellschaft wird. Denn es ist ein Monopol, es gibt keinen Wettbewerb. Stromtransport ist aber eine öffentliche Aufgabe.
Wäfler Markus · Mit-M · Nationalrat · Zürich · EVP/EDU Fraktion
Kollege Rechsteiner, Sie haben Gewinnzahlen von 1,2 Milliarden Franken genannt. Können Sie uns sagen, wie gross der Anteil dieser 1,2 Milliarden Franken ist, der durch die Kapitalbeteiligungen der öffentlichen Hand in die Kassen von Gemeinden und Kantonen geflossen ist?
Rechsteiner Rudolf · Mit-M · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Ich kann Ihnen nur die Zahl für die NOK nennen. Sie haben eine Sonderausschüttung von 100 Millionen Franken gemacht. Das ist eigentlich sehr wenig. Das meiste Geld bleibt in diesen Firmen, und es wird jetzt eingesetzt, um ausländische Stromgesellschaften aufzukaufen. Schauen Sie einmal, was die Atel mit ihren Gewinnen macht: Die verdient pro Kilowattstunde, die sie über den Gotthard leitet, 2 Rappen. Das sind enorme Gewinne, die aus einem Monopol gezogen werden. Es ist eine Art Wegzoll, und ich behaupte, diese Gewinne werden heute in der Schweiz nicht produktiv eingesetzt. Vor allem werden sie nicht für erneuerbare Energien eingesetzt.
Menétrey-Savary Anne-Catherine · Mit-F · Nationalrat · Waadt · Grüne Fraktion
Avec le gestionnaire du réseau de transport, nous abordons un point clé de la loi. La commission a envisagé plusieurs modèles. Personnellement, j'avais aussi proposé qu'on étudie la question d'une société régie par une loi spéciale, sur le modèle de la Banque nationale suisse. Cette proposition n'a pas été retenue, mais aujourd'hui, nous avons toutes sortes de minorités qui montrent bien la complexité de la chose, mais aussi les enjeux en présence. Il y a ceux qui souhaitent que la loi n'en dise pas trop et que cette institution ait la plus grande marge de manoeuvre possible. Il y a ceux, dont les Verts font partie, pour qui le contrôle démocratique joue un rôle prépondérant.
Pour le groupe des Verts, l'indépendance de cette institution est un élément essentiel. Et, pour assurer cette indépendance, nous estimons qu'un établissement de droit public offrirait le plus de garanties. Certes, la création d'un monopole contrôlé par les pouvoirs publics pourrait être considérée comme une atteinte à la liberté du commerce, mais ce serait aussi la seule manière de faire obstacle à la domination de quelques grands distributeurs.
Nous reconnaissons aussi que le statut juridique n'est pas le seul élément décisif. En effet, l'indépendance doit être assurée par le capital de la société, par la composition du conseil d'administration, par les tâches accomplies par le gestionnaire du réseau et par les compétences qui lui sont attribuées, tout autant que par son statut public ou privé. Dans cette optique, la question de la propriété des réseaux à haute tension peut aussi se poser. Certains ont évoqué la possibilité d'une expropriation, mais aujourd'hui, les Verts ne posent pas cette exigence. D'ailleurs, ce serait une opération bizarre vu que les propriétaires sont généralement des compagnies où les cantons et les collectivités publiques sont largement représentés.
Il reste que la direction du gestionnaire du réseau de transport ne devrait en aucun cas recevoir ses ordres des entreprises électriques, ni produire, vendre ou négocier de l'électricité, ni détenir des participations dans les entreprises électriques. Ce sont là d'ailleurs des exigences posées par la Commission de la concurrence à l'égard de Swissgrid.
Des garanties absolues d'indépendance inscrites dans la loi, vraisemblablement nous n'en aurons pas. Mais ce que nous pouvons au moins prescrire de manière ferme, c'est que la direction et le conseil d'administration de la future société ne comportent aucun membre qui soit rémunéré par l'une ou l'autre des entreprises actives dans le secteur de la production ou de la distribution d'électricité.
Le groupe des Verts soutiendra donc la proposition de la minorité III (Rechsteiner-Basel) à l'alinéa 4, ou, si celle-ci ne l'emporte pas, la proposition de la minorité II (Bäumle).
Pour ce qui concerne l'alinéa 5, c'est-à-dire la participation des collectivités publiques au conseil d'administration, le groupe des Verts soutiendra la minorité Rechsteiner-Basel de sorte que la Confédération, les cantons, les milieux économiques, les professionnels et les organisations environnementales aient droit à un siège. A notre sens, cette condition permettra de mieux garantir le service public que l'appropriation des réseaux. Mais en même temps je pense qu'il faudra qu'on prenne garde que cette exigence soit compatible avec celle inscrite à l'alinéa précédent qui prévoit que les professionnels rémunérés par les entreprises électriques sont exclus du conseil d'administration. Personnellement, j'aurais préféré qu'on associe simplement les organisations des consommateurs et les organisations écologistes; j'ai retiré une proposition qui allait dans ce sens au profit de la proposition défendue par la minorité Rechsteiner-Basel.
Le groupe des Verts soutiendra cette dernière proposition.
Theiler Georges · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion
Die FDP-Fraktion steht grossmehrheitlich hinter der Mehrheit der Kommission. Ich spreche zu zwei Dingen, nämlich zum Übertragungsnetzbetreiber als solchem und zum Verwaltungsrat.
Wir sind uns in diesem Saal ja einig, dass wir eine schweizweite Netzgesellschaft brauchen, um die internationalen Anforderungen erfüllen zu können, aber auch um die Interessen der Schweiz in diesem Bereich wahren zu können. Heute ist die Etrans, welche das tut - zukünftig soll das die Swissgrid sein -, im Besitz der fünf grossen Überlandwerke. Für uns ist eine privatwirtschaftliche Lösung in diesem Bereich absolut sinnvoll und richtig.
Was spricht für eine unabhängige, privatrechtliche Lösung? Natürlich sind wir in einem gewissen Dilemma, da gebe ich den Urhebern der Minderheitsanträge schon Recht. Wir haben auf der einen Seite die Rechte der Eigentümer und auf der anderen Seite die Monopolsituation; da müssen wir eine vernünftige Zwischenlösung suchen. Wir schaffen eine Monopolsituation in Bezug auf das Übertragungsnetz, und da besteht natürlich die Gefahr, dass diese Situation von den Eigentümern ausgenützt wird. Das ist völlig klar. Wir haben dagegen drei Massnahmen vorgesehen: Das sind erstens diese gesetzlichen Vorschriften; zweitens gibt es gemäss Artikel 18g das Kontrollorgan Elcom, welches das Ganze überwachen muss, vor allem die Preise; und dann ist es wichtig, in dieser Gesellschaft einen möglichst unabhängigen Verwaltungsrat zu haben. Wichtig ist also nicht nur einfach die Frage "Privat oder nicht privat?", sondern die Frage, wie privat und wie unabhängig diese Gesellschaft dann funktioniert.
Wenn Sie das Problem nicht privatwirtschaftlich lösen wollen, ist in diesem Zusammenhang aber auch die Frage der Enteignung wichtig. Diese wurde von den Linken und den Antragstellern völlig ausgeblendet. Man tut so, als ob dann nicht ganz massive Forderungen auf den Staat zukommen würden. Was heisst das faktisch? Faktisch würde das bedeuten, dass die Konsumentinnen und die Konsumenten entweder über die Steuern oder über den Strom das Netz dann praktisch zweimal bezahlen müssten. Das würde selbstverständlich zu einer erheblichen Verteuerung des Stromes führen.
Man muss in diesem Zusammenhang auch die internationalen Regeln beachten. Die Europäische Union lässt in Richtlinie 2003/54/EG ganz klar eine privatrechtliche Lösung zu. Allerdings stellt sie die Forderung, dass eine möglichst grosse Unabhängigkeit der Organe sicherzustellen ist, und dieser Forderung kommen wir selbstverständlich nach, indem wir verlangen, dass die Mehrheit der Verwaltungsräte unabhängig von den Elektrizitätsgesellschaften sein muss, und zwar unabhängig bezüglich Verträgen und Entschädigungen. Diese Unabhängigkeit ist uns ein grosses Anliegen. Wir unternehmen natürlich beim Verwaltungsrat, bei der Festlegung der Organe, eine zweite Gratwanderung: Auf der einen Seite haben wir die Verantwortlichkeiten eines solchen Verwaltungsrates, wir haben auch die legitimen Interessen der Eigentümerinnen wahrzunehmen; auf der anderen Seite muss dieser Verwaltungsrat wirklich so weit wie möglich unabhängig sein, wenn wir eine privatrechtliche Lösung treffen.
Die Minderheit I (Brunner Toni) geht uns klar zu wenig weit. Hier wird, Herr Brunner, suggeriert, man könne das messerscharf genau festlegen, wo der operative Bereich und wo der strategische Bereich ist. Meine Erfahrungen in Verwaltungsräten haben immer wieder gezeigt, dass diese Schnittlinie völlig unklar ist. Ich bringe Ihnen ein Beispiel, ich frage Sie: Wenn der Verwaltungsrat über die Grundsätze der Preisbildung diskutiert, ist das jetzt operativ, oder ist es strategisch? Da werden Sie sehr schnell merken, dass Sie sich rasch in operative Bereiche einmischen, und das wollen wir eben nicht. Das würde ja dann in Ihrem Fall das Gesetz verbieten.
Die Minderheiten II (Bäumle) und III (Rechsteiner-Basel) gehen uns zu weit. Herr Bäumle verlangt, dass eine Zweidrittelmehrheit in diesem Verwaltungsrat völlig unabhängig sein soll. Es gilt einfach zu bedenken, dass es auch bei diesem Verwaltungsrat sinnvoll ist, dass Leute drin sind, die von der Sache etwas verstehen. Es ist eine absolut wichtige sicherheitstechnische Sache, die es hier zu beachten gilt: Die Netzsicherheit hängt wesentlich auch von den Leuten ab, die in diesem Verwaltungsrat sind und das nötige Know-how in diesem Bereich mitbringen.
Herr Rechsteiner verlangt in seinem Minderheitsantrag, dass überhaupt keine Vertreter der Eigentümer Einsitz nehmen sollen. Da frage ich mich - dann ist das Know-how gerade überhaupt nicht mehr vorhanden, und die Einflüsse sind praktisch gleich null. Das scheint mir dann doch wesentlich über das Mass des Vernünftigen hinauszugehen.
Was die Minderheit Rechsteiner-Basel zu Artikel 18 Absatz 5 anbelangt, gilt es festzuhalten, dass wir dem Bundesrat folgen. Die Kantone, so schlägt es der Bundesrat vor, sollen zwei Vertreter entsenden können. Damit haben wir neben dem indirekten Einfluss der Kantone über die Überlandwerke hier einen zusätzlichen Einfluss. Der garantiert zusätzlich eine gewisse Unabhängigkeit. Uns reicht das, wir brauchen nicht noch zusätzliche Leute von aussen in diesem Verwaltungsrat.
Ich bitte Sie deshalb, den Antrag der Minderheit Rechsteiner-Basel zu Absatz 5 abzulehnen.
Insgesamt bitte ich Sie, der Mehrheit der Kommission zu folgen.
Keller Robert · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich spreche zuerst zu Absatz 2: Namens der SVP-Fraktion beantrage ich Ihnen, die Minderheit I (Bäumle) und die Minderheit II (Nordmann) abzulehnen. Die Gründe dafür sind folgende: Die grosse Mehrheit der Kommission sprach sich dafür aus, dass der Übertragungsnetzbetreiber privatrechtlich organisiert sein soll. Eine öffentlich-rechtliche Anstalt würde eine Verstaatlichung der Übertragungsnetze bedeuten. Die bisherigen Eigentümer könnten also nicht mehr über ihr Eigentum verfügen. Dem Bund könnten Entschädigungsforderungen in Milliardenhöhe gestellt werden.
Die Minderheit II will wie die Minderheit I einen öffentlich-rechtlichen Netzbetreiber und dazu noch die Wahl der Anstaltsleitung dem Bundesrat übertragen. Die Mehrheit der Kommission ist überzeugt, dass eine privatrechtliche Aktiengesellschaft den Betrieb wie bis anhin sicher und wirtschaftlich führen kann. Aus diesem Grund wurde auch die Betreibergesellschaft Swissgrid gegründet. Diese Gesellschaft ist für einen funktionierenden Strommarkt wichtig und bietet die Gewähr, dass der Auftrag gemäss Artikel 18b erfüllt wird. Die Kommission will auch, dass die Gesellschaft möglichst unabhängig ist; darum wurde eine entsprechende Formulierung gewählt.
Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen und die Minderheiten I (Bäumle) und II (Nordmann) abzulehnen.
Zu Absatz 4: Die Minderheiten II (Bäumle) und III (Rechsteiner-Basel) lehnen wir ab. Diese Frage wurde umfassend diskutiert und kontrovers behandelt. Die Kommission will, dass die Mehrheit des Verwaltungsrates nicht gleichzeitig im direkten oder indirekten Vertrags- oder Entschädigungsverhältnis mit Elektrizitätsunternehmen sein darf. Die Minderheiten II und III gehen noch weiter. Die Minderheit I (Brunner Toni) schlägt eine weniger einschränkende Formulierung vor.
Es darf doch nicht sein, dass Eigentumsrechte derart eingeschränkt werden. Das wäre ein Eingriff ins Aktienrecht. Eigentümer könnten nicht einmal im Mandatsverhältnis Personen in die Geschäftsleitung oder in den Verwaltungsrat delegieren.
Die Formulierung der Minderheit I (Brunner Toni) ist offener und entspricht der geltenden Praxis. Hier sind ja Köpfe wichtiger als Vorschriften. Wir wollen doch Fachleute und keine Würdenträger im Verwaltungsrat haben.
Ich bitte Sie deshalb, dem Antrag der Minderheit I zu folgen.
Zu Absatz 5: Der Antrag der Minderheit Rechsteiner-Basel ist zu einengend. Die Fassung des Bundesrates lässt mehr Freiheit, mehr Spielraum, mehr Gestaltungsmöglichkeiten für die Zusammensetzung des Verwaltungsrates. Es ist doch nicht die Aufgabe des Gesetzgebers, privatrechtlichen Aktiengesellschaften für die Ausgestaltung ihres Verwaltungsrates im Gesetz Vorschriften zu machen. Der Verwaltungsrat würde durch diese Anzahl Mitglieder auch viel zu gross.
Wir bitten Sie deshalb, den Antrag der Minderheit Rechsteiner-Basel abzulehnen.
Chevrier Maurice · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion
Le groupe démocrate-chrétien soutiendra à l'article 18a la version de la majorité tout au long de la discussion qui touche au statut juridique du gestionnaire du réseau, à la composition du conseil d'administration et aux tâches du gestionnaire.
Il est en effet convaincu que la société anonyme de droit privé est la forme la mieux adaptée aux fonctions dévolues aux gestionnaires du réseau. Faculté d'adaptation, souplesse dans l'organisation, dynamisme également de la gestion postulent en faveur de la société anonyme. Ce d'autant que la version de la majorité prend en compte les soucis légitimes exprimés par les différentes minorités, soucis en matière d'indépendance et de transparence du gestionnaire. En effet, une majorité des membres du conseil d'administration ainsi que l'ensemble de la direction ne devront avoir aucun lien financier ou commercial avec respectivement les producteurs et les distributeurs d'électricité. Mais quand même, afin de ne pas se priver de l'intelligence, de l'expérience, du savoir-faire de spécialistes de la branche, la commission a refusé d'étendre cette obligation d'indépendance à l'ensemble des membres du conseil d'administration.
Il s'agit d'une proposition équilibrée, tout à fait réaliste que le groupe démocrate-chrétien vous demande de soutenir.
Cathomas Sep · Mit-M · Nationalrat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion
Die CVP-Fraktion steht zu den Mehrheitsanträgen und lehnt alle Minderheitsanträge zu Artikel 18a ab. Ich spreche in erster Linie zur Gesellschaftsform des Übertragungsnetzbetreibers und zweitens zur Zusammensetzung des Verwaltungsrates.
Die Subkommission hat als vorberatendes Gremium die Frage der Ausgestaltung und rechtlichen Form des Übertragungsnetzbetreibers gründlich und breit behandelt. Aufgrund der Eigentumsverhältnisse im Bereich der schweizerischen Kraftwerkgesellschaften mit einem Anteil der öffentlichen Hand von etwa 80 bis 85 Prozent war auch ich anfänglich der ganz klaren Meinung, dass der neue Übertragungsnetzbetreiber eine öffentlich-rechtliche Anstalt sein müsse. Aufgrund eines durch das Bundesamt für Energie im Auftrag der Subkommission eingeholten Rechtsgutachtens wurde aber aufgezeigt, dass eine neue, öffentlich-rechtliche Ausgestaltung des Übertragungsnetzbetreibers unverhältnismässig wäre. Vor allem der Erwerb des nicht oder nur teilweise in öffentlichem Besitz stehenden Anteils des Übertragungsnetzes - zum Beispiel des ganzen, in privatem Besitz stehenden Netzes der Atel-Gruppe - würde in Zusammenhang mit entsprechenden Regelungen grösste finanzielle Forderungen an die öffentliche Hand zur Folge haben. Ich bin aus diesem Grunde nicht überzeugt, dass die Kantone, die Gemeinden und auch der Bund bereit und auch imstande wären, diese Leistungen im finanziellen Bereich zu erbringen.
Um der öffentlichen Hand trotz der vorgesehenen privatrechtlichen Form der Übertragungsnetzgesellschaft Mitsprache und Mehrheit zu sichern, sieht der unter Absatz 4 aufgeführte Mehrheitsantrag im Verwaltungsrat und in der Geschäftsleitung eine Überzahl von Vertretern solcher Unternehmen vor, die nicht direkt in den Bereichen der Elektrizitätserzeugung und des Elektrizitätshandels tätig sind. Damit wird genügend Gewähr geboten, dass die Entscheide in den Gremien des Übertragungsnetzbetreibers die berechtigten Interessen der öffentlichen Hand berücksichtigen. Diese Form der privatrechtlichen Gesellschaft garantiert in diesem bedeutungsvollen Wirtschaftsbereich die Wahrung der notwendigen Kompetenz und entsprechenden Erfahrung, um diese wichtige Aufgabe wahrzunehmen.
Aus diesem Grunde steht die CVP-Fraktion mit Überzeugung zu den Mehrheitsanträgen zu Absatz 2 und Absatz 4. Ich bitte Sie, diese auch mitzutragen.
Aeschbacher Ruedi · Mit-M · Nationalrat · Zürich · EVP/EDU Fraktion
Die Betreibung eines Übertragungsnetzes ist eigentlich eine öffentliche Aufgabe und gehört grundsätzlich nicht in private Hände, denn hier ist kein Wettbewerb möglich, sondern es geht darum, dass eine Organisation diese Aufgabe wahrnimmt und möglichst gut ausführt. Weil es eine Aufgabe im Interesse unseres ganzen Landes ist und weil grundsätzlich kein Wettbewerb bestehen kann, ist es auch richtig, dass sie in die Hände einer unabhängigen, öffentlich-rechtlichen Anstalt gelegt wird und dass der Bund und die Politik auch entsprechende Einflussmöglichkeiten haben. Diese Voraussetzungen können geschaffen werden, wenn Sie bei Absatz 2 der Minderheit I oder der Minderheit II zustimmen und bei Absatz 4 die Minderheit II oder die Minderheit III unterstützen.
Die verantwortlichen Gremien sollen nach unserer Ansicht die Verantwortung nicht rein privatrechtlich tragen, sondern müssen weiterhin eine Bindung zur öffentlichen Hand haben. Bisher haben Monopolisten diese Aufgabe ausgeführt, in Zukunft werden es wiederum Spezialisten und Fachleute aus der Welt der Elektrizitätserzeuger sein. So oder so müssen wir davon ausgehen, dass eine enge Verflechtung zwischen den verschiedenen Akteuren auf diesem Gebiet bestehen wird. Deshalb ist es umso wichtiger, dass mindestens von der Form her und in der ganzen Administration so weit wie möglich eine saubere Trennung gemacht wird. Es kann nicht angehen, dass um diesen Netzbetreiber herum wiederum Seilschaften aufgebaut werden oder entstehen, denn solche haben sich auf anderen Gebieten der Infrastruktur nicht zum Wohle unseres Landes ausgewirkt.
Die Stromerzeugung und die ganze Welt der Stromverteilung sind eine spezielle Welt für sich, und wer einmal längere Zeit im Verwaltungsrat eines Kraftwerkes gesessen und mitgewirkt hat, kann unschwer feststellen, dass die Behauptung gar nicht stimmt, dass die öffentliche Hand durch ihre Vertreter in diesen Verwaltungsräten diese Werke massgeblich steuere. Das stimmt nicht! Die Werke werden von den Direktionen, von den Fachleuten in diesen Unternehmungen gesteuert, und die Verwaltungsräte segnen ab. Das ist Fakt, das ist die Wirklichkeit, und so läuft es weiter. Deshalb ist es umso wichtiger, dass hier eine klare Trennung zwischen den Betreibern und den Erzeugern gemacht wird.
Insofern bitte ich Sie also auch aus dieser Perspektive, die Minderheitsanträge ausser den Minderheitsantrag Brunner Toni zu unterstützen. Herr Brunner hat damit argumentiert, dass die einzelnen Leute ja unabhängig seien und unabhängig bleiben könnten. Das stimmt nach der ganzen Erfahrung einfach nicht!
Wyss Ursula · Mit-F · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion
In der Kommission war man sich einig: Es handelt sich hier um ein Kernelement der Vorlage; das wurde immer wieder betont. Wir reden in Artikel 18a über die Frage, wie eine schweizerische Netzgesellschaft auszugestalten ist. Somit reden wir über die Frage, wie Unabhängigkeit, wie Transparenz und wie Nichtdiskriminierung im Strommarkt geschaffen werden können.
Die SP hat bereits in der Beratung des EMG eine öffentlich-rechtliche Anstalt vorgeschlagen. Herr Theiler, ich muss es Ihnen noch einmal sagen - wir haben es bereits damals im Abstimmungskampf mehrmals betont -: Es geht hier nicht um Enteignung, es geht um den Betrieb des Netzes. Im Abstimmungskampf über das Referendum spielte diese Frage eine zentrale Rolle. Die Bevölkerung hat zu Recht wenig bis kein Vertrauen in private Monopole. Die Kunden und Kundinnen wissen aus zahlreichen Beispielen, dass sie bei einem privaten Monopol dem Preis dieses einzigen Anbieters ausgeliefert sind, der - weil er eine private Aktiengesellschaft ist - nur ein inhärentes Ziel hat, nämlich die Gewinnmaximierung. Die Konsumenten und Konsumentinnen haben die negativen Folgen verstanden.
Auch die Verwaltung weiss, dass sie hier ein natürliches Monopol zu regulieren hat. Aber anstatt die einzig konsequente Schlussfolgerung zu ziehen, nämlich die öffentlich-rechtliche Ausgestaltung dieser Regulierung, hat sie nun so lustige Sachen wie eine "chinesische Mauer" eingebaut - die "chinesische Mauer", das ist die europäische Fachbezeichnung für genau diese Rahmenbedingungen, die hier diskutiert werden und die eine gewisse Unabhängigkeit gewähren sollen. Sie wissen genauso gut wie wir von der SP: Die Schweiz ist aufgrund ihrer Kleinheit extrem schlecht dazu geeignet, dass eine 6000 Kilometer lange Mauer um sie herum gezogen wird; man müsste sie notabene viermal ums ganze Land herum bauen. Die Verhältnisse sprechen offensichtlich gegen ein solches Konstrukt. In einer kleinstrukturierten Branchenlandschaft wie der schweizerischen Elektrizitätswirtschaft stehen sich Produzenten und Betreiber nicht nur bei den zahlreichen Apéros mit uns Parlamentarierinnen und Parlamentariern gegenseitig auf den Füssen - dies ist kein Vorwurf, es ist faktisch ein Naturgesetz der kleinen Zahl.
Darum sind wir gefordert, hier als Gesetzgeber die zusätzliche Unabhängigkeit zu schaffen: In einem ersten Schritt ist eine öffentlich-rechtliche Gesellschaft zu schaffen und in einem zweiten Schritt die klare formale Unabhängigkeit zu gewähren.
Darum werden wir bei Absatz 2 für die Minderheit II (Nordmann) stimmen und anschliessend die Minderheiten Rechsteiner-Basel bzw. Bäumle unterstützen.
Leuenberger Moritz · VPBR-M · Bundesrat · Zürich
Wir sind der Meinung, dass die Verbesserungen, die die Mehrheit vorgenommen hat, genügen. Es geht ja darum, dass diese Gesellschaft unabhängig ist und dass die Produzenten den entsprechenden Zugang haben. So, wie anderenorts die Weko darüber wacht, dass eine allfällige Monopolstellung nicht ausgenutzt wird, so, wie die Comcom darüber wacht, dass eine Monopolstellung nicht ausgenutzt wird, wird die Elcom darüber wachen, dass eine Monopolstellung nicht zulasten der Produzenten ausgenutzt wird.
Deswegen bitte ich Sie, der Mehrheit zu folgen.
Hegetschweiler Rolf · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion
Zuerst eine organisatorische Bemerkung zu dieser Debatte: Die Beschlüsse, die wir hier beim Elektrizitätsgesetz fällen, gelten sinngemäss auch für die entsprechenden Artikel im Stromversorgungsgesetz. Wir werden also die Debatte zu den "gleichen" Artikeln nicht zweimal führen.
Nun zu Artikel 18a Absatz 2, zum Übertragungsnetzbetreiber; vielleicht auch hierzu eine Vorbemerkung: Die privatrechtlich organisierte Elektrizitätswirtschaft hat in der Schweiz bisher sehr gut funktioniert, und gerade deshalb ist bei einer allfälligen Änderung der Gesellschaftsform, die sicher auch finanzielle Folgen hätte, Zurückhaltung am Platz.
Eine grosse Mehrheit der Kommission spricht sich in Übereinstimmung mit dem Bundesrat dafür aus, dass der Übertragungsnetzbetreiber privatrechtlich organisiert werden soll. Eine öffentlich-rechtliche Anstalt würde eine Verstaatlichung oder Quasiverstaatlichung der Übertragungsnetze bedeuten, da die bisherigen Eigentümer nicht mehr über ihr Eigentum verfügen könnten. Die Kommissionsmehrheit sieht die Gefahr, dass dann berechtigte und massive Entschädigungsforderungen an den Bund gestellt werden könnten.
Die Minderheit I (Bäumle) will wie die Minderheit II (Nordmann) einen öffentlich-rechtlichen Übertragungsnetzbetreiber, und Letztere will dazu noch die Wahl der Anstaltsleitung dem Bundesrat übertragen. Die Kommissionsmehrheit glaubt jedoch, dass eine privatrechtliche Aktiengesellschaft den Betrieb sicherer und wirtschaftlicher gewährleisten kann. Die Betreiber haben bekanntlich bereits eine Betreibergesellschaft mit dem Namen Swissgrid gegründet. Diese Gesellschaft dürfte problemlos die in Artikel 18b aufgeführten Aufgaben übernehmen können. Die Kommission ist allerdings der Ansicht, dass es für einen gut funktionierenden Strommarkt wichtig ist, dass der Betreiber möglichst unabhängig ist. Sie schlägt deshalb in ihrem Antrag eine entsprechende Formulierung vor, und ich bitte Sie, hier der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.
Mit dem Einschub "unabhängige" will die Mehrheit verhindern, dass ein privatrechtlich organisierter Übertragungsnetzbetreiber über die Stellenbesetzung in der operativen Führung oder im Verwaltungsrat in Abhängigkeit von den Stromproduzenten gerät. Damit reagiert die Kommission auf eine Verfügung der Weko, die die Unabhängigkeit des Übertragungsnetzbetreibers von den Stromproduzenten vorschreibt. Mit dieser Lösung wird auch die Nichtdiskriminierung derjenigen Elektrizitätsversorgungsunternehmen gewährleistet, die nicht in der Swissgrid zusammengeschlossen sind. Ich bitte Sie also, hier der Mehrheit zuzustimmen.
Dann zu Absatz 4, der Vertretung im Verwaltungsrat: Sehr kontrovers wurde in der Kommission die Frage diskutiert, wie die Unabhängigkeit des Übertragungsnetzbetreibers sichergestellt werden soll. Die Mehrheit der Kommission konnte sich schliesslich auf eine Formulierung einigen, nach der die Mehrheit der Vertreter im Verwaltungsrat und die Mitglieder der Geschäftsleitung nicht gleichzeitig im direkten oder indirekten Vertrags- oder Entschädigungsverhältnis mit Elektrizitätsunternehmen sein dürfen. Die Minderheit II schlägt vor, dass nicht nur eine Mehrheit, sondern zwei Drittel der Vertreter im Verwaltungsrat und die Mitglieder der Geschäftsleitung nicht gleichzeitig im Vertrags- oder Entschädigungsverhältnis mit Elektrizitätsunternehmen sein dürfen. Die Minderheit III geht noch weiter und will diese Verbindung zwischen Elektrizitätsunternehmen und Übertragungsnetzbetreibern ganz unterbinden. Die Minderheit I will dagegen keine so einschränkende Formulierung. Sie ist der Ansicht, dass mit dem Text der Kommissionsmehrheit die Eigentumsrechte zu stark eingeschränkt würden, was einen unberechtigten Eingriff in das Aktienrecht darstelle. So könnten beispielsweise die Eigentümer nicht einmal mehr jemanden im Mandatsverhältnis in die Geschäftsleitung oder in den Verwaltungsrat delegieren.
Um die Unabhängigkeit der Netzgesellschaft von den übrigen Gesellschaften im Elektrizitätssektor und gleichzeitig auch die Gleichbehandlung derjenigen Netzbetreiber, die nicht in der Swissgrid zusammengeschlossen sind, zu gewährleisten, ist allerdings nicht nur eine rechtlich-organisatorische Entflechtung, sondern auch eine Entflechtung im Hinblick auf die verfügbaren Informationen notwendig. Deshalb sollen nach Ansicht der Kommission die Vertreter im Verwaltungsrat des Übertragungsnetzbetreibers eben in keinem direkten oder indirekten Entschädigungs- oder Vertragsverhältnis mit Elektrizitätsunternehmen stehen. Indem diese Regelung nicht auf alle Mitglieder des Verwaltungsrates, sondern nur auf dessen Mehrheit angewendet wird, kann gewährleistet werden, dass das Know-how der Übertragungsnetzbetreiber dennoch in die neue Unternehmung einfliessen kann, was sicher wichtig ist.
Noch zu Absatz 5, zu den Statuten: Der Bundesrat möchte den Kantonen mit Absatz 5 das Recht einräumen, zwei Vertretungen in den Verwaltungsrat des Übertragungsnetzbetreibers abzuordnen. Der Antrag der Minderheit Rechsteiner-Basel sieht hingegen eine Ausweitung des Verwaltungsrates vor und will dem Bund, den Kantonen, den Organisationen der Wirtschaft und weiteren Gesellschaften einen Sitz im Verwaltungsrat einräumen. Die Mehrheit der Kommission lehnt diesen Antrag ab, da sie die Meinung vertritt, dass es nicht Aufgabe des Gesetzes ist, die Zusammensetzung des Verwaltungsrates einer privatrechtlichen Aktiengesellschaft zu regeln; dies würde einen unberechtigten Eingriff bedeuten.
Ich bitte Sie deshalb, diesen Minderheitsantrag abzulehnen und auch in den anderen Punkten der Mehrheit der Kommission zuzustimmen.
Reymond André · Mit-M · Nationalrat · Genf · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Suite aux décisions de la commission concernant la loi sur l'approvisionnement en électricité (LApEl), plusieurs articles doivent être modifiés dans la loi sur les installations électriques (LIE). En avril dernier, il a été demandé en commission de ne pas rediscuter les propositions de minorité sur la LApEl qui s'appliquent également à la LIE, mais de les reprendre simplement en tant que telles. Il a été donné suite à cette demande. Par conséquent, les développements et arguments relatifs aux différentes propositions restent inchangés. Dans le présent document, nous ne renvoyons qu'aux développements formulés en rapport avec la LApEl.
Concernant l'article 18a alinéa 2, la grande majorité de la commission approuve la proposition du Conseil fédéral qui souhaite que le gestionnaire du réseau de transport soit une organisation de droit privé. Une société de droit public équivaudrait quasiment à étatiser les réseaux de transport, car ceux qui en étaient propriétaires jusqu'ici ne pourraient plus disposer de leur propriété. Pour la majorité de la commission, la Confédération risquerait par ailleurs de recevoir d'innombrables demandes justifiées de dédommagements.
La minorité II, comme la minorité I, souhaite un gestionnaire du réseau de transport de droit public avec à sa tête une direction nommée par le Conseil fédéral. La majorité de la commission estime qu'une société anonyme de droit privé pourrait garantir une exploitation plus sûre et plus rentable. Les gestionnaires ont déjà fondé une société d'exploitation baptisée Swissgrid qui devrait aisément assurer les tâches stipulées à l'article 18b.
Donc, la majorité de la commission est d'avis qu'il est important, pour assurer le bon fonctionnement du marché de l'électricité, que le gestionnaire soit dans la mesure du possible indépendant. C'est pourquoi elle propose une formulation allant dans ce sens.
Pour résumer, la commission déclare sans ambiguïté que le gestionnaire du réseau de transport est une société de droit privé. Toutefois, celle-ci n'est pas la propriétaire du réseau. Les éléments de ce dernier restent en possession des propriétaires initiaux. La commission souhaite donc ainsi saluer la qualité de l'approvisionnement électrique au cours des dernières décennies.
En ce qui concerne l'alinéa 4, la question de l'indépendance du gestionnaire du réseau de transport a été très controversée. La majorité de la commission a finalement réussi à s'accorder sur une formulation selon laquelle la majorité des représentants au conseil d'administration et les membres de la direction du gestionnaire suisse du réseau de transport ne peuvent pas être simultanément rémunérés, de manière directe ou indirecte, par une entreprise active dans les secteurs de la production ou du commerce de l'électricité.
La proposition de la minorité II (Bäumle) est encore plus précise, puisque la clause s'applique aux deux tiers et non à la majorité du conseil d'administration et de la direction.
La minorité III (Rechsteiner-Basel) va encore beaucoup plus loin et souhaite que la clause s'applique à l'ensemble du conseil d'administration et de la direction du gestionnaire du réseau de transport.
Pour la minorité I (Brunner Toni), en revanche, la disposition ne doit pas être aussi restrictive. Elle est d'avis que le texte de la majorité limiterait trop les droits de la propriété, ce qui constituerait une intervention non autorisée dans le droit des sociétés anonymes. Ainsi, les propriétaires ne pourraient plus déléguer leur pouvoir dans le cadre d'un mandat à la direction ou au conseil d'administration. La minorité I propose donc que certains membres du conseil d'administration ne participent pas au processus de décision relatif à l'exploitation opérationnelle du gestionnaire du réseau.
En résumé, afin de garantir l'indépendance de la société exploitant le réseau par rapport aux autres sociétés du secteur de l'électricité, mais aussi de garantir l'égalité de traitement des gestionnaires de réseaux non affiliés à Swissgrid, il ne suffit pas de prévoir une forme juridique bien établie, mais il faut également assurer une séparation des activités et des informations.
C'est pourquoi la majorité de la commission a estimé que les membres du conseil d'administration du gestionnaire du réseau de transport ne pouvaient être liés directement ou indirectement par aucun contrat ni aucune obligation d'indemnisation avec aucune entreprise active dans le secteur de la production ou du commerce d'électricité - ce qui est la séparation en matière de personnel. En n'appliquant pas cette règle à tous les membres du conseil d'administration, mais uniquement à la majorité de celui-ci, on permet néanmoins la transmission du savoir-faire des gestionnaires du réseau de transport à la nouvelle société.
En ce qui concerne l'alinéa 5, le Conseil fédéral souhaite accorder aux cantons le droit de déléguer deux représentants au conseil d'administration du gestionnaire du réseau.
La proposition de la minorité prévoit au contraire un renforcement du conseil d'administration et souhaite accorder à la Confédération, aux cantons, aux organisations représentant le secteur de l'économie, aux producteurs d'électricité centralisés et décentralisés ainsi qu'aux organisations environnementales un siège au conseil d'administration.
Ainsi, la majorité de la commission rejette cette proposition, car elle estime qu'il n'incombe pas au législateur de définir la composition du conseil d'administration d'une société anonyme de droit privé. Cela représenterait en effet une intervention non autorisée dans le droit des sociétés anonymes.
Meyer Thérèse · P-F · Nationalrat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion
Les votes suivants valent aussi pour l'article 18 alinéas 2, 4 et 5 du projet 2.
Art. 18a Abs. 2 - Art. 18a al. 2
Erste Abstimmung - Premier vote
Für den Antrag der Minderheit II .... 68 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit I .... 43 Stimmen
Zweite Abstimmung - Deuxième vote
Für den Antrag der Mehrheit .... 107 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit II .... 73 Stimmen
Art. 18a Abs. 4 - Art. 18a al. 4
Erste Abstimmung - Premier vote
Für den Antrag der Minderheit III .... 87 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit II .... 48 Stimmen
Zweite Abstimmung - Deuxième vote
Für den Antrag der Minderheit I .... 97 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit III .... 73 Stimmen
Dritte Abstimmung - Troisième vote
Für den Antrag der Mehrheit .... 132 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit I .... 52 Stimmen
Art. 18a Abs. 5 - Art. 18a al. 5
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit .... 111 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit .... 71 Stimmen
Art. 18b
Antrag der Mehrheit
Abs. 1
....
a. Er betreibt und überwacht das gesamtschweizerische Übertragungsnetz, gewährleistet einen sicheren, leistungsfähigen und effizienten Betrieb und führt es als eine Regelzone. Er hat ....
....
g. .... und veröffentlicht die Netznutzungstarife, die Jahressumme der Netznutzungsentgelte, die ....
....
Abs. 2
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Abs. 2bis
Der Bundesrat kann den Übertragungsnetzbetreiber verpflichten, für den Abruf von Regelenergie vorrangig Elektrizität aus erneuerbarer Energie einzusetzen.
Antrag der Minderheit
(Steiner, Brunner Toni, Hegetschweiler, Keller, Kunz, Lustenberger, Reymond, Speck, Stahl)
Abs. 1
Der Übertragungsnetzbetreiber sorgt dauernd für einen diskriminierungsfreien, zuverlässigen und leistungsfähigen Betrieb des Übertragungsnetzes als wesentliche Grundlage für die sichere Versorgung der Schweiz. Er legt die grenzüberschreitenden Übertragungskapazitäten in Koordination mit den zuständigen Netzbetreibern der Nachbarländer fest. (Rest des Absatzes streichen)
Abs. 2
Streichen
Antrag der Minderheit
(Speck, Bigger, Brunner Toni, Hegetschweiler, Keller, Lustenberger, Messmer, Reymond, Steiner)
Abs. 1 Bst. g
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag der Minderheit
(Stahl, Bigger, Brunner Toni, Hegetschweiler, Keller, Reymond, Speck, Steiner)
Abs. 2bis
Streichen
Art. 18b
Proposition de la majorité
Al. 1
....
a. il exploite et surveille l'ensemble du réseau de transport de la Suisse, il veille à une exploitation sûre, performante et efficace du réseau de transport et le gère comme une seule zone de réglage. Il est responsable ....
....
g. .... du réseau, le montant annuel des rétributions versées pour l'utilisation du réseau, les exigences ....
....
Al. 2
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Al. 2bis
Le Conseil fédéral peut obliger le gestionnaire du réseau de transport à utiliser en priorité de l'électricité issue d'énergies renouvelables pour couvrir le besoin d'énergie de réglage.
Proposition de la minorité
(Steiner, Brunner Toni, Hegetschweiler, Keller, Kunz, Lustenberger, Reymond, Speck, Stahl)
Al. 1
Pour assurer l'approvisionnement en électricité de la Suisse, le gestionnaire du réseau de transport veille continuellement à ce que l'exploitation du réseau soit à la fois non discriminatoire, fiable et performante. Il fixe les capacités de transport transfrontalier en coordination avec les exploitants de réseau des pays limotrophes. (Biffer le reste de l'alinéa)
Al. 2
Biffer
Proposition de la minorité
(Speck, Bigger, Brunner Toni, Hegetschweiler, Keller, Lustenberger, Messmer, Reymond, Steiner)
Al. 1 let. g
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition de la minorité
(Stahl, Bigger, Brunner Toni, Hegetschweiler, Keller, Reymond, Speck, Steiner)
Al. 2bis
Biffer
La présidente (Meyer Thérèse, présidente): Nous allons entendre le développement de toutes les propositions de minorité. Nous voterons d'abord sur la lettre g pour épurer la proposition de la majorité. Ensuite, nous opposerons le résultat à la proposition de la minorité Steiner qui a un autre concept.
Steiner Rudolf · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion
Sie sehen, dass in Artikel 18b festgelegt werden soll, welche Aufgaben dem Übertragungsnetzbetreiber zukommen. Wenn Sie diese Regelung in zwei Absätzen anschauen, sehen Sie, dass Absatz 1 eine langfädige Aufzählung - Literae a bis i - ist, welche Aufgaben dieser Netzgesellschaft zukommen sollen. Wie es bei einer solchen langfädigen Aufzählung ist, kann sie kaum abschliessend sein. Entsprechend finden Sie Absatz 2: "Der Bundesrat kann dem Übertragungsnetzbetreiber weitere Aufgaben übertragen." Mit der Minderheit - ich bitte Sie, diese zu unterstützen - bin ich der Meinung, dass diese Bestimmung der Aufgaben wesentlich kürzer gehalten werden kann und auf das Wesentliche zu reduzieren ist. Die eigentlichen Aufgaben, die der Netzgesellschaft zukommen sollen, können mit wenigen Zeilen klar umschrieben werden.
Sie gehen damit kein Risiko ein; Sie haben oben bei Artikel 18a Absatz 6 beschlossen: "Die Statuten und deren Änderung müssen von der Elcom genehmigt werden." Die Statuten sind also nicht beliebig zu fassen. Wir sind der Meinung, dass eben in den Statuten allfällige zusätzliche Aufgaben festgehalten werden können. Das ist auch bezüglich möglicher Änderungen wesentlich flexibler als eine unvollständige Auflistung im Gesetz: Wenn es in letzterem Fall eine Änderung gibt, müssen wir hier im Rat über eine entsprechende Gesetzesänderung debattieren. Ich bitte Sie also sehr, dieser Vereinfachung gemäss Antrag der Minderheit stattzugeben.
Erlauben Sie mir, dass ich gleich noch zu Artikel 18b Absatz 1 Buchstabe g Stellung nehme. Hier bitten wir Sie, die Minderheit Speck zu unterstützen. Warum? Für das Funktionieren des Strommarktes ist es keineswegs notwendig, dass die Netzbetreiber die Jahressumme der Netznutzungsentgelte zugänglich machen. Die FDP-Fraktion lehnt deshalb den Mehrheitsantrag ab und befürwortet im Sinne eines schlanken Gesetzes - wie ich es auch mit meinem Minderheitsantrag möchte - den Antrag der Minderheit Speck. Auf die zusätzliche Pflicht zur Öffentlichkeitsarbeit kann verzichtet werden, da sie der breiten Bevölkerung keinen Zusatznutzen bringt und nur weitere Kosten für die Netzbetreiber verursacht - Kosten, die letztlich Sie als Konsumentinnen und Konsumenten zu bezahlen haben.
Fässler-Osterwalder Hildegard · Mit-F · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion
Herr Steiner, nur eine kurze Frage: Was würde sich bei dem von Ihrer Minderheit formulierten Absatz 1 ändern, wenn Sie das Wort "dauernd" streichen würden?
Steiner Rudolf · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion
Ja, für mich ändert sich nichts. Dann ist er noch schlanker. Danke für Ihre Unterstützung dieses Minderheitsantrages!
Keller Robert · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich vertrete hier den Antrag der Minderheit Speck zu Artikel 18b Absatz 1 Buchstabe g. Ich bitte Sie, diesem Minderheitsantrag zuzustimmen. Herr Speck wollte die Fassung des Bundesrates ins Gesetz aufnehmen. Seien Sie versichert: Auch der Bundesrat hat sich Überlegungen zu diesem Punkt gemacht. Wir möchten keine zusätzlichen Informationen gemäss Antrag der Mehrheit, denn sie sind nicht nötig. Der Entwurf des Bundesrates genügt vollauf. Sonst gibt es nur unnötige Diskussionen ohne genaue Kenntnis der Fakten. Die wirklichen Aufwandkosten kennt man nicht.
Darum bitten wir Sie, dem wohlüberlegten Entwurf des Bundesrates zu folgen.
Stahl Jürg · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Das Stromversorgungsgesetz und das Elektrizitätsgesetz sollen die Rahmenbedingungen regeln, damit unsere Bevölkerung auch in Zukunft mit sicherer und auch bezahlbarer elektrischer Energie beliefert werden kann. Es ist von zentraler Bedeutung, dass die Marktteilnehmer in einem liberalisierten Umfeld klare und verbindliche Leitplanken haben, um sich mit ihrer Strategie den Herausforderungen der Zukunft stellen zu können. Je mehr Auflagen, Restriktionen und wettbewerbshemmende oder wettbewerbsfremde Faktoren in diese Vorlage eingebaut werden, umso negativer wirkt sich dieses Gesetz auf die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Volkswirtschaft aus.
Im Vordergrund für diese Wettbewerbsfähigkeit stehen Versorgungssicherheit und günstige Preise. In Artikel 18b Absatz 2bis schlägt nun die Mehrheit der Kommission eine über die Auflagen des Bundesrates hinausgehende neue Auflage vor. Es ist eine Auflage, die auf die Sicherheit keinen Einfluss hat, jedoch auf die Kosten einen Einfluss haben kann. In Artikel 18b Absatz 1 Buchstaben a bis i sind die Aufgaben des Übertragungsnetzbetreibers klar geregelt, aus meiner liberalen Sicht sind es bereits zu viele Aufgaben. Aber es sind Verbindlichkeiten. Sie haben zu entscheiden, und Sie werden dann über den Antrag der Minderheit Steiner entscheiden.
Zu Artikel 18b Absatz 2bis: Auch wenn es nur eine Kann-Formulierung ist, bitte ich Sie, meine Minderheit zu unterstützen; es macht hier keinen Sinn, zu den bereits in den vorhergehenden Abstimmungen definierten Auflagen ein weiteres Kriterium hinzuzufügen.
Theiler Georges · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion
Ich spreche im Namen der FDP-Fraktion zu Absatz 2, zum Antrag der Minderheit Steiner. Es geht hier um die Frage, ob man die Aufgaben im Gesetz abschliessend aufzählen oder eine Kurzversion wählen soll. Im letzteren Fall ist man gezwungen, das entweder in der Verordnung oder allenfalls in den Statuten zu regeln.
Wir sind mehrheitlich der Meinung, dass wir das im Gesetz regeln sollten. Wir haben es hier wirklich mit einer speziellen Situation zu tun, indem wir das Monopol regeln müssen. Das rechtfertigt es, dass wir hier das Heft in der Hand behalten.
Die Aufzählung der Aufgaben haben wir lange durchdiskutiert. Es liegen noch einzelne Minderheitsanträge vor, aber ich glaube, es ist eine ausgereifte Sache. Wenn sich zeigen sollte, dass das Ganze ergänzt werden muss, müssten wir wieder über die Bücher gehen und in diesem Parlament entsprechende Beschlüsse fassen.
Die Aufgaben der Netzgesellschaft sind Aufgaben, die wir dieser Gesellschaft vom Staat aus übertragen, also quasihoheitliche Aufgaben. Diese sollen wirklich nur durch qualifizierte Beschlüsse der Politik geändert werden können.
Bezüglich Absatz 2 beantragt Ihnen die FDP-Fraktion, der Mehrheit und nicht der Minderheit Steiner zu folgen. Bei Absatz 1 Buchstabe g empfehlen wir, der Minderheit Speck zu folgen, und bei Absatz 2bis der Minderheit Stahl.
Kunz Josef · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
In Artikel 18b Absatz 1 sind die Aufgaben der Übertragungsnetzbetreiber geregelt. Die SVP-Fraktion erachtet den Antrag der Kommissionsmehrheit als zu stark reglementiert. Die einzelnen Bestimmungen in den Buchstaben des Antrages der Mehrheit geben dem Gesetzgeber zu viele Kompetenzen und schränken den Netzbetreiber unnötig ein. Es ist anzunehmen, dass der Übertragungsnetzbetreiber seine Aufgaben, den Markt und die Geschäftstätigkeit besser kennt als der Gesetzgeber. Deshalb braucht er auch den nötigen Handlungsspielraum, wie es die Minderheit Steiner vorsieht. Wichtig für den Stromkunden ist die sichere Versorgung; gesetzliche Vorgaben wirken sich allenfalls negativ auf den Handlungsspielraum und zuletzt auf den Stromkunden aus.
In der Formulierung der Minderheit werden die Aufgaben der Übertragungsnetzbetreiber allgemein umschrieben, ohne dass die Versorgungssicherheit eingeschränkt wird. Die Übertragungsnetzbetreiber erhalten somit den nötigen Handlungsspielraum ohne unnötige gesetzliche Vorgaben.
Aus diesen Gründen wird die SVP-Fraktion klar die Minderheit Steiner unterstützen.
In Absatz 2bis will die Mehrheit der Kommission bei der Regelenergie der erneuerbaren Energie den Vorzug geben. Die erneuerbare Energie wird meines Erachtens klar an Bedeutung gewinnen. Bedingung dafür sind aber Rahmenbedingungen, welche dieser Energie eine Chance geben. Bei guten Rahmenbedingungen könnte die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien bis 2030 verdoppelt werden. Die Preise für Öl und Gas steigen, und die Verfügbarkeit dieser Energieträger ist nicht unerschöpflich. Deshalb ist es von grösster Bedeutung, die erneuerbaren Energien zu fördern. Dies schafft wiederum Arbeitsplätze und Wertschöpfung im eigenen Land.
In Artikel 18b Absatz 2bis will die Mehrheit richtigerweise bei der Regelenergie der erneuerbaren Energie den Vorzug geben. Heute haben verständlicherweise die erneuerbaren Energien vor allem gegenüber Billigimporten einen schweren Stand. Deshalb ist es von grosser Bedeutung, der erneuerbaren Energie beim Abruf von Regelenergie den Vorzug zu geben. Dies ist in Anbetracht der ungelösten Entsorgungsprobleme der radioaktiven Abfälle bei der Atomenergie absolut vertretbar.
Aus diesen Gründen beantrage ich Ihnen mit einem Teil der SVP-Fraktion, hier der Mehrheit zuzustimmen.
Brunner Toni · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Im Namen der SVP-Fraktion beantrage ich Ihnen, bei Artikel 18b Absatz 1 Buchstabe g die Minderheit zu unterstützen.
Die Mehrheit will den Übertragungsnetzbetreiber dazu verpflichten, nicht nur die Netznutzungstarife, sondern auch die aus den Netznutzungstarifen resultierende Jahressumme zu veröffentlichen. Das ist wenig sinnvoll und dient offensichtlich vorab dazu, Vorurteile gegenüber dem Übertragungsnetzbetreiber bezüglich überhöhter Gebühren zu schüren. Diese Regelung dient meiner Ansicht nach nicht der Transparenz, denn die Jahressumme der Netznutzungsentgelte entspricht nicht dem Gewinn. Für das Funktionieren des Strommarktes ist diese zusätzliche Aufgabe nicht notwendig und auch nicht matchentscheidend.
Ich bitte Sie, wie die SVP-Fraktion bei Artikel 18b Absatz 1 Buchstabe g die Minderheit zu unterstützen.
Die SVP-Fraktion lehnt es ebenfalls ab, dass in Artikel 18b ein Absatz 2 eingefügt wird. Der Bundesrat soll dem Übertragungsnetzbetreiber keine weiteren Aufgaben übertragen können. Warum? Um die Rechtssicherheit zu gewährleisten, müssen die Aufgaben des Übertragungsnetzbetreibers abschliessend formuliert werden. Mit der vom Bundesrat vorgesehenen Regelung können jederzeit neue Aufgaben auf den Übertragungsnetzbetreiber überwälzt werden, ohne dass das Parlament dazu befragt werden muss.
Ich bitte Sie also namens der SVP-Fraktion, in Artikel 18b auf einen Absatz 2 zu verzichten und ihn gemäss Antrag der Minderheit Steiner zu streichen.
Müller Geri · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion
Ich möchte zuerst für die gesamte Stromdebatte meine Interessen offen legen: Ich bin Präsident der Schweizerischen Energiestiftung, welche sich bezüglich Energie für eine nachhaltige Entwicklung einsetzt; ich habe ein Jahresgehalt von rund 1600 Franken und werde also an meinen Vorschlägen nichts verdienen.
Wenn wir über diese Bestimmung diskutieren, müssen wir uns zuerst eine vernünftige Analyse vor Augen führen. Die vernünftige Analyse ist die, dass die Diskussion über die Frage, wie weit etwas privatisiert, wie weit etwas liberalisiert wird, grundsätzlich Misstrauen erzeugt. Das ist so, das können wir nicht wegdiskutieren. Wenn Sie die Massnahmen anschauen, die der Bundesrat in den verschiedenen Buchstaben vorschlägt, sehen Sie, dass sie weiss Gott nicht die Welt kosten sollten. Man könnte dann, wenn der Strom wegen dem verteuert werden sollte, bei der Werbung ein bisschen sparen - nämlich bei der Werbung dafür, noch mehr Strom zu verbrauchen.
Wir müssen davon ausgehen, dass wir diesen Netzwerkgesellschaften eine detaillierte Aufgabe geben müssen, damit sie wissen, was sie zu tun haben und was nicht. In dem Sinne ist das in Buchstaben aufgegliedert und gibt auch uns - auch den Konsumentinnen und Konsumenten - eine gewisse Sicherheit, indem man nachschauen kann, ob die Aufgaben auch wirklich gemacht werden. Das ist das eine, da geht es um die Frage, wie sich diese Gesellschaften verhalten.
Es gibt eine zweite Geschichte: Es wurde jetzt immer von der Versorgungssicherheit gesprochen. Das ist sicher ein wesentlicher Punkt. Es geht aber auch um die Produktionssicherheit. Das betrifft genau das, was auf der Fahne auf Seite 4 unten steht, was die Mehrheit der Kommission vorschlägt, nämlich, dass der Bundesrat in speziellen Fällen ganz gezielt steuern kann. Hier wird vorgeschlagen, dass er für den Abruf vorrangig Elektrizität aus erneuerbarer Energie einsetzen kann.
Wenn Sie die aktuelle Debatte anschauen - weltweit, aber auch in unserem Land -, wissen Sie, dass es durchaus nötig sein könnte, auf ein solches Szenario zurückzugreifen. Mit dieser Bestimmung starten wir unter Umständen eine Investitionskampagne in kleinen und mittleren Unternehmen, welche die entsprechenden Möglichkeiten haben und sehen: Aha, hier werden jetzt die Signale für die Produktion von Strom aus erneuerbaren Energien gestellt. Als Deutschland vor ein paar Jahren auf diese Karte setzte, hat das enorme Investitionsvolumina verursacht. Das hat dazu geführt, dass Deutschland in Bezug auf erneuerbare Energien zur Nummer eins geworden ist.
Der Artikel, den die Mehrheit vorsieht, ist unbedingt umzusetzen. Davon profitieren allein hier im Raum x Unternehmer von rechts bis links. Also ist es eigentlich eine Investition in landeseigenes Kapital und nicht in Energien, die nicht erneuerbar sind, sondern, wie Ruedi Aeschbacher vorhin schon gesagt hat, zu 90 Prozent aus Öl oder Uran stammen. Mit diesem Artikel geben Sie ein Signal. Setzen Sie sich ein für Investitionen hier im Land.
Ich empfehle Ihnen sehr, erstens einmal bei diesen Buchstabenabfolgen zu bleiben und zweitens Absatz 2bis aufzunehmen, um damit ein deutliches Signal für die erneuerbaren Energien in der Schweiz zu setzen.
Keller Robert · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Kollege Müller, ich hätte eine Frage in Bezug auf die erneuerbaren Energien als Regelenergie. Regelenergie ist relativ kompliziert, wir müssen sie unmittelbar hochfahren können. Können Sie sich das dann auch vorstellen mit Windkraft? Was ist bei Windstille? Ich habe nichts gegen erneuerbare Energien, aber ich glaube, hier darf man nicht einengen.
Müller Geri · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion
Ich bin Ihnen sehr dankbar für diese Frage. Erneuerbare Energie ist natürlich bei weitem nicht nur Windkraft. Erneuerbare Energie hat verschiedene Formen: Wind, Kleinwasserkraftwerke, Biogas, Holz, Geothermie usw. Es gibt also verschiedene Dinge, die man parallel dazuschalten kann. Es ist sogar so, dass man mit dieser Energie eine Bandenergie erzeugen kann, die trägt. Ich stelle die Frage, wie es beim Öl und beim Gas aussieht. Wie sieht es aus, wenn wir den Peak in zwei Jahren tatsächlich erreicht haben und kein Öl und Gas mehr da ist? Wie kommen Sie dann noch zu dieser Energie? Das wird dann die grosse Frage sein.
Chevrier Maurice · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion
Le groupe démocrate-chrétien soutient, à l'alinéa 1, la version de la majorité de la commission, et ce pour deux raisons essentielles.
1. Il faut sécuriser en particulier les distributeurs, mais indirectement également la population, en fixant expressément dans la loi les tâches du gestionnaire du réseau. Il ne suffit pas de prévoir un principe, principe par définition large, extensible, parfois sujet à interprétation et source souvent de désillusions.
2. Il convient impérativement d'ancrer dans la loi le principe, cette fois, d'une zone de réglage pour éviter toute discrimination de l'approvisionnement.
Monsieur le conseiller fédéral, j'aimerais que, pour éviter toute ambiguïté, toute mauvaise interprétation, vous puissiez confirmer qu'en cas d'acceptation des textes qui nous sont soumis, il y aura bien dans ce pays, tant pour le transport international que pour le transport interne, une seule zone de réglage. Pouvez-vous également confirmer que le tarif appliqué au réseau international ne sera pas inférieur à celui appliqué au réseau intérieur?
En ce qui concerne l'alinéa 2bis, je crois que c'est une conséquence logique de la modification de la loi sur l'énergie, qui prévoit une utilisation prioritaire préférentielle des énergies renouvelables.
La cohérence - faisons appel à celle-ci - nous demande d'adopter la version de la majorité de la commission.
Marti Werner · Mit-M · Nationalrat · Glarus · Sozialdemokratische Fraktion
Die SP-Fraktion beantragt Ihnen, der Mehrheit zuzustimmen und die Minderheitsanträge abzulehnen.
Ich möchte Artikel 18b nochmals kurz in den Kontext stellen. Das Übertragungsnetz ist ein Monopol. Es kann nicht anders als im Rahmen eines Monopols betrieben werden. Mit den bisherigen Entscheiden haben wir uns entschlossen, dieses Monopol nicht durch die öffentliche Hand, sondern durch eine private Gesellschaft ausüben zu lassen. Wenn ein Monopol durch eine private Gesellschaft ausgeübt werden muss und diese private Gesellschaft noch zusätzlich öffentliche Aufträge erfüllen muss, muss dies klar und deutlich reglementiert werden. Ich bin froh um das Votum von Kollege Theiler, der hier seinen Fraktionskollegen Steiner, der die Minderheit in diesem Punkt vertritt, auch fraktionsintern aufgeklärt hat.
Was Herr Steiner mit seiner Minderheit will, ist an und für sich nichts anderes, als alle Macht dem Übertragungsnetzbetreiber zu übertragen. Das kann und darf es aber doch nicht sein. Das hat nichts mit "schlankem Gesetz" oder Effizienz zu tun, sondern das hat mit der Frage zu tun, wer in dieser Sache das Sagen hat. Ist es die öffentliche Hand, ist es der Gesetzgeber, der das hier mit einer detaillierten Regelung macht, oder sind das die Übertragungsnetzbetreiber, die privaten Gesellschaften, die das in Eigenregie tun? Der Antrag der Mehrheit ist deshalb konsistent und auch richtig: Man gibt dem privaten Übertragungsnetzbetreiber einen klar definierten Auftrag, den er erfüllen muss, und nicht eine Carte blanche, wie das Herr Steiner will. Damit hat man dann auch die entsprechende Sicherheit. Die logische Konsequenz ist natürlich die, dass diese Aufträge nicht abschliessend aufgelistet werden können und sollen, denn die Geschichte und die Welt können sich auch in Zukunft wieder ändern. Deshalb soll der Bundesrat in Absatz 2 auch die Kompetenz haben, dieser Gesellschaft zusätzliche Aufträge übertragen zu können.
Ich ersuche Sie deshalb, sämtliche Minderheitsanträge abzulehnen. Ich ersuche Sie auch, der Mehrheit bei Litera g zuzustimmen. Da möchte ich die Minderheit Speck, die jetzt von Herrn Keller vertreten worden ist, anfragen, was daran so schlecht sein soll, denn wir werden mehr Transparenz haben. Eine Streichung dieser Informationspflicht dient einzig und allein der Übertragungsnetzgesellschaft und nicht den Betroffenen. Ich ersuche Sie deshalb, diese Minderheitsanträge abzulehnen und der Mehrheit zuzustimmen.
Aeschbacher Ruedi · Mit-M · Nationalrat · Zürich · EVP/EDU Fraktion
Bei Artikel 18b geht es darum, dass man einer Betreibergesellschaft, die das Monopol hat, hoheitliche Aufgaben überträgt und diese Aufgaben auch klar definiert. Wenn es ein Unternehmen wäre, das mit anderen im Wettbewerb steht, Angebote machen kann, dann wäre es eine völlig andere Situation. Hier aber geht es darum, dass hoheitliche Aufgaben wahrgenommen werden, dass der Netzbetreiber eine monopolartige Stellung hat und dass er im Interesse des Landes handeln soll. Wenn das schon so ist und das Landesinteresse wahrgenommen werden soll, dann kann man ihm nicht einfach keine Leitplanken setzen, sondern muss im Sinne einer klaren Auftragsbestimmung auch sagen, was er zu tun hat.
Das hat der Bundesrat in Absatz 1 mit dieser Aufzählung in korrekter Art und Weise gemacht. Es ist nur logisch - wenn man dieser Logik des Bundesrates folgt, die einzelnen Aufgaben genau aufzulisten -, dass man dem Bundesrat für allfällige Erweiterungen oder neue Situationen in Absatz 2 die Gelegenheit einräumt, dass er allenfalls weitere Aufgaben hinzufügen kann. Da muss man nicht Angst haben, dass das eine unmögliche Belastung des Netzbetreibers würde, denn für seine Aufgaben bezieht er ja Entgelte, und diese Entgelte müssen auch den Aufgaben entsprechen. Werden die Aufgaben vermehrt, so können auch die Entgelte heraufgesetzt werden.
Schliesslich noch zum Zusatz der Mehrheit in Absatz 2bis: Da möchte ich darauf hinweisen, dass es sich hier ja um eine Kann-Vorschrift handelt. Nachdem bei der letzten Diskussion um Artikel 18a Herr Keller die Weisheit des Bundesrates so hoch gerühmt hat und darum gebeten hat, dass man hier dem Bundesrat folgt, wird es ja nur logisch sein, dass man dem gleichen Bundesrat auch die Weisheit zutrauen kann, dass er eine solche Bestimmung, die ihm hier eine Möglichkeit einräumt, nur dann gebraucht, wenn das vernünftig und im Sinne der Sache ist.
Ich bitte Sie also, in all diesen Punkten mit der Mehrheit zu stimmen.
Leuenberger Moritz · VPBR-M · Bundesrat · Zürich
Ich ersuche Sie, bei Artikel 18b Absatz 1 Buchstaben a und g je der Mehrheit zuzustimmen. Die Mehrheit hat die Vorschläge des Bundesrates tatsächlich verbessert. Ich möchte bei dieser Gelegenheit auch die Frage von Herrn Chevrier positiv beantworten: Durch diese Regelung wird eine Regelzone geschaffen - zum Vergleich: Heute sind es sieben respektive fünf. Also bitte ich Sie, der Mehrheit zu folgen.
Zu Artikel 18b Absatz 2bis: Da haben mich vor allem die Äusserungen von Herrn Keller sehr überzeugt, der vorhin zu Absatz 1 Buchstabe g gesagt hat, der Bundesrat habe das in absoluter Weisheit getan - das kann ich in diesem Zusammenhang hier nur bestätigen.
Hegetschweiler Rolf · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion
Zu Artikel 18b Absatz 1 Buchstabe a: Die Kommission hat gegenüber dem Bundesrat eine Ergänzung vorgenommen, wie sie Herr Bundesrat Leuenberger erwähnt hat, in dem Sinne, dass das gesamtschweizerische Übertragungsnetz als eine einzige Regelzone geführt werden soll, deren Betrieb der Übertragungsnetzbetreiber übernimmt. Das entspricht dem europäischen Standard.
Der Antrag der Kommissionsminderheit zum ganzen Absatz 1 sieht vor, die Aufgaben des Übertragungsnetzbetreibers in den Statuten festzuschreiben und nicht detailliert im Gesetz aufzuführen. Die Mehrheit ist allerdings der Meinung, dass die verschiedenen Aufgaben im Gesetz verankert werden müssen, und empfiehlt Ihnen deshalb, an der Fassung des Bundesrates festzuhalten.
Zu Absatz 1 Buchstabe g: Ein wichtiges Element eines fairen Wettbewerbes ist die Transparenz. Das sieht auch die Kommission so, weshalb sie entschieden hat, dass nicht nur die Netznutzungstarife offen zu legen sind, sondern auch die Jahressumme der Netznutzungsentgelte. Damit wird für den Bürger ersichtlich, was er für die Energie und was er für das Netz bezahlen muss.
Zu Absatz 2bis, Regelenergie: Die Mehrheit spricht sich mit dieser Bestimmung dafür aus, dass zur Bereitstellung von Regelenergie in erster Linie erneuerbare Energie - heute primär solche aus Wasserkraft - herangezogen werden soll. Diese Formulierung gibt den Erwartungen Ausdruck, die mit der künftigen Entwicklung der erneuerbaren Energien verbunden sind. In der Realität dürfte ein Grossteil der Regelenergie ohnehin aus der erneuerbaren Energie Wasserkraft stammen.
Die Mehrheit der Kommission unterstützt diese Auflage.
Reymond André · Mit-M · Nationalrat · Genf · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Concernant l'article 18b, la majorité de la commission a apporté un complément à la version du Conseil fédéral: le réseau de transport doit être géré comme une unique zone de réglage, une tâche qui incombe au gestionnaire du réseau de transport et répond à la norme européenne. La proposition de la minorité prévoit d'inscrire les tâches du gestionnaire du réseau dans les statuts et de ne pas les détailler dans la loi, ce qui créera la flexibilité nécessaire pour pouvoir réagir à l'évolution du marché de l'électricité. La majorité de la commission est toutefois d'avis que les différentes tâches du gestionnaire doivent être inscrites dans la loi.
La majorité de la commission recommande donc de suivre la version du Conseil fédéral dans ses grandes lignes.
Donc, en résumé, la majorité de la commission estime qu'il ne suffit pas que les tâches du gestionnaire du réseau de transport soient définies dans les statuts. Pour garantir la sécurité de l'approvisionnement, il faut que ces différentes tâches soient inscrites dans la loi.
En ce qui concerne l'alinéa 1 lettre g, pour assurer le bon fonctionnement du marché de l'électricité, il n'est pas forcément indispensable que le gestionnaire du réseau rende publique la somme annuelle correspondant à la rétribution de l'utilisation du réseau. La majorité de la commission recommande néanmoins, à des fins de plus grande transparence, que les tarifs d'utilisation du réseau, mais aussi le montant annuel total perçu pour la rétribution de l'utilisation du réseau, soient publiés. Cela revient donc à dire que la transparence constitue un élément important pour garantir une concurrence loyale. C'est pourquoi la majorité de la commission, soucieuse de respecter ce principe, a décidé qu'il y avait lieu de publier non seulement les tarifs d'utilisation du réseau, mais également leur total annuel. Ainsi, le citoyen pourra savoir ce qu'il doit payer pour l'énergie et ce qu'il doit payer pour le réseau.
Quant à l'alinéa 2bis, la majorité de la commission se prononce en faveur de l'utilisation prioritaire des énergies renouvelables, surtout de l'énergie hydraulique pour la mise à disposition de l'énergie de réglage. Elle place d'ailleurs tous ses espoirs dans l'évolution des énergies renouvelables.
La minorité Stahl s'oppose à la majorité en invoquant le fait que la loi ne devrait pas imposer de restriction inutile aux sources d'énergie de réglage, dont la majeure partie devrait provenir de toute façon de l'énergie hydraulique renouvelable, d'où la proposition de supprimer purement et simplement l'alinéa 2bis. Donc la majorité de la commission, à cet alinéa, exprime le souhait de voir la production d'énergie de réglage reposer principalement sur les énergies renouvelables - essentiellement l'énergie hydraulique à l'heure actuelle. Cet alinéa exprime également les espoirs liés au développement futur des énergies renouvelables.
Meyer Thérèse · P-F · Nationalrat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion
Les votes vaudront aussi pour l'article 12 alinéa 1 et l'article 19 alinéas 1, 2 et 2bis du projet 2.
Abs. 1 Bst. g - Al. 1 let. g
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit .... 94 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit .... 83 Stimmen
Abs. 1 - Al. 1
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit .... 115 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit .... 69 Stimmen
Abs. 2 - Al. 2
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit .... 92 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit .... 91 Stimmen
Abs. 2bis - Al. 2bis
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit .... 110 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit .... 74 Stimmen
Art. 18c, 18d
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 18e
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag der Minderheit
(Theiler, Bigger, Christen, Hegetschweiler, Ineichen, Kunz, Lustenberger, Messmer, Reymond, Speck, Stahl)
Abs. 3
Streichen
Art. 18e
Proposition de la majorité
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition de la minorité
(Theiler, Bigger, Christen, Hegetschweiler, Ineichen, Kunz, Lustenberger, Messmer, Reymond, Speck, Stahl)
Al. 3
Biffer
Theiler Georges · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion
Es geht hier um die Berechnung der Kapitalkosten und um eine Zusatzkompetenz an den Bundesrat. Er schlägt uns mit einer Kann-Formel vor, die Abschreibungsdauer sowie die Zinssätze über die Regelungen in den Absätzen 1 und 2 hinaus festlegen zu können. Wenn Sie Absatz 2 genau lesen, werden Sie feststellen, dass eigentlich bereits alles hinlänglich und exakt geregelt ist. Es braucht die Kann-Bestimmung von Absatz 3 also nicht. In Absatz 2 steht klar, dass die Kapitalkosten nach internationalen Standards berechnet werden; es geht um die "long run average incremental costs" (LRAIC) - welch ein Satz in einem schweizerischen Gesetz, aber es ist so, dass er darin steht. Diese Methode wird angewendet, und es ist international klar geregelt. Es braucht hier also keine zusätzlichen Bestimmungen, sowohl die Abschreibungsdauer als auch die entsprechenden Zinssätze sind darin festgelegt.
Zusätzlich, und dazu werden wir erst bei Artikel 18g kommen, haben wir eine Elcom eingesetzt. Diese Kommission überwacht ja die Kostenberechnungen, und von daher ist es sicher nicht nötig, dass wir hier noch einen zusätzlichen Absatz einbauen.
Ich bitte Sie also im Namen der Mehrheit der FDP-Fraktion, Absatz 3 zu streichen.
Bigger Elmar · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Für die SVP-Fraktion ist es nicht die Sache des Bundesrates, die Abschreibungsdauer, die betriebsnotwendigen Vermögenswerte und den angemessenen Zinssatz zu bezeichnen. Das ist klar die Aufgabe der Netzbetreiber respektive der Netzeigentümer. Das Subsidiaritätsprinzip muss konsequent gehandhabt werden. Auch wenn wir in die Zukunft schauen, kann es nicht sein, dass der Staat sich in jedes Detail der Kompetenzen der Unternehmer einmischt.
Aus diesen Überlegungen unterstützt die SVP-Fraktion grossmehrheitlich die Minderheit Theiler und will Absatz 3 streichen.
Rechsteiner Rudolf · Mit-M · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Es ist eben so, dass es bei diesen "long run average incremental costs" immer grosse Ermessensspielräume gibt, wie man solche Berechnungstabellen anwendet. Ich meine, es sei wichtig, dass der Bundesrat bei diesem Ermessensspielraum, der zweifellos besteht, Vorgaben machen und Abschreibungsfristen festlegen kann. Sonst läuft es eben darauf hinaus, dass eine bestimmte Übertragungsnetzgesellschaft wieder Monopolrenten daraus zieht. Schliesslich steht die Schweiz hier in einem internationalen Rahmen, d. h., sie hat Partner im Ausland, die wiederum auf eine faire Behandlung in diesen Fragen zählen.
Sie wissen um die Rolle der Schweiz als Drehscheibe für Elektrizität. Ich glaube, wir haben allen Grund, dem Bundesrat jene Kompetenzen zu geben, die auf dem internationalen Parkett angemessene Bedingungen schaffen, damit der Schweizer Strom gut vermarktet werden kann. Es sollen nicht Altmonopolisten - darum geht es ja wieder - versuchen, übersetzte Netztarife durchzusetzen, auf Kosten von wem auch immer; in diesem Falle wären die ausländischen Transporteure die Gerupften. Wir sollten also die Kompetenzen schaffen, die für einen internationalen Verkehr unter gleichberechtigten Partnern nötig sind.
Messmer Werner · Mit-M · Nationalrat · Thurgau · Freisinnig-demokratische Fraktion
Eigentlich geht es hier auch um die Frage: Was trauen wir der Expertenkommission Elcom zu? Was sind wir dieser Kommission zu übertragen bereit? Wie viele Aufgaben, wie viel Verantwortung wollen wir dieser Kommission geben?
Wir von der FDP sind zur Überzeugung gekommen, dass die Elcom eine hochqualifizierte Kommission sein sollte, darum aber auch mit den entsprechenden Aufgaben und Kompetenzen ausgestattet werden soll. Eine Expertenkommission auf die Beine zu stellen, um dann doch wieder vieles an den Bundesrat zu delegieren, macht wenig Sinn und lässt das Interesse guter, qualifizierter Fachleute, bei dieser Kommission mitzuarbeiten, sinken.
Ich bitte Sie darum im Namen der FDP-Fraktion, dem Antrag der Minderheit Theiler zuzustimmen.
Cathomas Sep · Mit-M · Nationalrat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion
Die CVP-Fraktion unterstützt die Mehrheit, und zwar aus dem Grunde: Wir wissen alle, dass der Zinssatz und die Höhe der Abschreibungen einen Einfluss auf die Abschreibungsdauer und natürlich auch auf den Ertrag einer Gesellschaft haben. Wir zweifeln nicht daran, dass wir gute Leute in den Verwaltungsrat der Übertragungsnetzgesellschaft wählen werden. Aber trotzdem sind wir der Überzeugung, dass der Bundesrat bei Übertreibungen im Bereich des Zinssatzes und im Bereich der Abschreibungen einschreiten soll.
Der Entwurf des Bundesrates sieht auch vor, dass der Bundesrat nur einschreiten "kann" und nicht "muss". Ich nehme an, dass der Bundesrat auch das mit Mass ausüben wird.
Die CVP-Fraktion steht also zur Mehrheit und bittet Sie, die gleiche Haltung zu vertreten.
Leuenberger Moritz · VPBR-M · Bundesrat · Zürich
Ich möchte noch auf etwas aufmerksam machen: Bei der Europäischen Union wird eine hoheitliche Kontrolle über die Kostenrechnung verlangt. Aus diesem Grunde möchten wir uns diese Kompetenz einräumen. Der Bundesrat kann ja nach vorgeschlagenem Gesetz wichtige Parameter der Betriebs- und Kapitalkosten für den grenzüberschreitenden Handel festlegen, insbesondere Abschreibungsdauer, Zinssatz und auch die Vermögenswerte.
Von daher ersuchen wir Sie, bei Mehrheit und Bundesrat zu bleiben.
Theiler Georges · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion
Herr Bundesrat, Sie haben jetzt etwas gesagt, was in der Kommission so nie diskutiert wurde. Aber ich stelle fest, dass die Elcom eine Kommission ist, welche Sie als Bundesrat vollständig wählen. Ich meine, dass damit die Anforderungen der EU-Richtlinie voll erfüllt sind.
Leuenberger Moritz · VPBR-M · Bundesrat · Zürich
Falls Sie der Minderheit folgten, würden wir sofort sagen, die Elcom sei auch eine hoheitliche Stelle und das müsse die EU akzeptieren. Wenn Sie aber sagen, es sei die Exekutive, gibt es überhaupt keine Diskussion.
Hegetschweiler Rolf · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion
Die Minderheit ist der Ansicht, dass die Bezeichnung von betriebsnotwendigen Vermögenswerten, Abschreibungen usw. Sache des Netzbetreibers bzw. des Netzeigentümers sei und nicht des Bundesrates. Allenfalls könne der Regulator Ansätze und Vorschläge des Netzbetreibers genehmigen. Die Mehrheit der Kommission teilt allerdings diese Begründung nicht und folgt der Formulierung des Bundesrates, die dem Bundesrat weitergehende Festlegungskompetenzen einräumt: Es müsse Aufgabe des Bundesrates sein, die Rahmenbedingungen festzulegen, innerhalb welcher sich dann die Elcom bewegen könne.
In diesem Sinn beantragt Ihnen die Mehrheit, dem Bundesrat zu folgen.
Reymond André · Mit-M · Nationalrat · Genf · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
A l'article 18e de la loi sur les installations électriques, la minorité estime qu'il incombe au gestionnaire ou au propriétaire du réseau et non au Conseil fédéral de fixer les valeurs patrimoniales nécessaires à l'exploitation et les amortissements. Le principe de subsidiarité devrait être appliqué avec logique. Le régulateur peut, le cas échéant, approuver des suggestions ou des propositions du gestionnaire du réseau. La majorité ne partage pas cet avis et continue d'approuver la formulation du Conseil fédéral.
Dans le cadre de la loi sur l'approvisionnement en électricité, la commission a longuement et amplement discuté de la question de savoir s'il y avait lieu de chiffrer les coûts de capital en tant qu'éléments des coûts du réseau imputables sur la base de la valeur d'usage ou sur celle de la valeur de remplacement. La commission a estimé qu'en Suisse, il valait mieux se baser sur la valeur d'usage, dans la mesure où cette dernière était davantage susceptible d'éviter les augmentations de prix. Dans le commerce international par contre, la valeur de remplacement, notamment employée dans l'Union européenne, est plus indiquée. C'est pourquoi les articles 15 et 16 de la loi donnent lieu à deux modes de calcul.
Dès lors, la majorité de la commission, à l'article 18e alinéa 3 LIE, a décidé qu'il appartenait au Conseil fédéral de fixer les conditions-cadres, l'Elcom agissant en effet à l'intérieur de ces conditions-cadres.
Meyer Thérèse · P-F · Nationalrat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion
Ce vote vaut aussi pour l'article 16 alinéa 3 du projet 2.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit .... 89 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit .... 89 Stimmen
Mit Stichentscheid der Präsidentin
wird der Antrag der Mehrheit angenommen
Avec la voix prépondérante de la présidente
la proposition de la majorité est adoptée
Art. 18f
Antrag der Mehrheit
Abs. 1
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Abs. 2
Bei der Zuteilung von Kapazität im grenzüberschreitenden Verkehr haben Lieferungen an inländische Endverbraucher, Lieferungen von Strom aus erneuerbaren Energien sowie Lieferungen ....
Abs. 3
.... keine anderen zumutbaren und wirtschaftlich vertretbaren Massnahmen ....
Abs. 4
.... sie erneut nach marktorientierten Verfahren ....
Abs. 5
....
c. die Deckung der anrechenbaren Kosten des Übertragungsnetzes.
Abs. 6
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag der Minderheit
(Theiler, Christen, Hegetschweiler, Messmer, Speck, Stahl, Steiner)
Abs. 1
.... zuteilen. Die Elcom kann das Verfahren regeln.
Abs. 6
Die Elcom kann für neue ....
Antrag der Minderheit
(Speck, Bigger, Hegetschweiler, Ineichen, Keller, Lustenberger, Messmer, Reymond, Stahl, Theiler)
Abs. 2
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 18f
Proposition de la majorité
Al. 1
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Al. 2
.... suisses, les livraisons d'électricité produite à partir d'énergies renouvelables et les livraisons reposant sur des contrats ....
Al. 3
.... est compromise et que le gestionnaire du réseau de transport ne peut recourir à aucune autre mesure raisonnablement exigible et économiquement supportable pour équilibrer ....
Al. 4
Adhérer au projet du Conseil fédéral
(la modification ne concerne que le texte allemand)
Al. 5
....
c. couvrir les coûts imputables du réseau de transport.
Al. 6
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition de la minorité
(Theiler, Christen, Hegetschweiler, Messmer, Speck, Stahl, Steiner)
Al. 1
.... aux enchères. L'Elcom peut réglementer la procédure.
Al. 6
.... l'Elcom peut prévoir ....
Proposition de la minorité
(Speck, Bigger, Hegetschweiler, Ineichen, Keller, Lustenberger, Messmer, Reymond, Stahl, Theiler)
Al. 2
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Theiler Georges · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion
Die Minderheit, welche ich anführen darf, verlangt, dass die Elcom und nicht der Bundesrat über die Verfahren entscheiden soll. Wir haben bis jetzt noch nicht über die Elcom gesprochen; sie ist nämlich unmittelbar im Anschluss, in Artikel 18g, aufgeführt. Dort wird festgelegt, dass der Bundesrat eine fünf- bis siebenköpfige Fachkommission bestellen soll. Diese soll unabhängig von Bundesrat und Verwaltung fungieren. Sie arbeitet fachtechnisch sehr eng mit dem BFE zusammen. Sie sorgt dafür, dass das Gesetz eingehalten wird, hat also eine sehr wichtige und hohe Kompetenz. Sie sorgt dafür, dass die Tarife überwacht werden, dass die Sicherheit gewährleistet ist. Sie überwacht und beobachtet auch die Märkte. Letztendlich informiert diese Kommission die Öffentlichkeit über ihre Tätigkeit. Damit wird diese Kommission nun wirklich eine umfassende Kompetenz bekommen, wenn wir das in diesem Gesetz beschliessen.
Es ist nun logisch und richtig, dass man die Kompetenzregelungen - das wird dann in verschiedenen Artikeln weiter hinten noch seine Folge haben; ich werde dann nicht mehr sprechen - dort festlegt, wo auch das nötige Fachwissen vorhanden ist. Bleibt es beim Bundesrat - ich will nicht etwa die Fachkompetenz des Bundesrates anzweifeln, das würde mir überhaupt nicht zustehen -, dann ist es natürlich die Verwaltung, die über diese Positionen bestimmt und entscheidet. Die Zusammenarbeit der Elcom mit Fachleuten und der Verwaltung ist hier doch die wesentlich bessere Lösung. Der Bundesrat ist auf Know-how in diesem Bereich angewiesen. Wenn er schon selber eine Kommission einsetzt, dann sollte er auch das entsprechende Vertrauen in sie haben. Diese Kommission ist eigentlich geradezu prädestiniert, die Verfahren, konkret auch in Zusammenarbeit mit der Verwaltung, zu regeln.
Ich bitte Sie also, die Minderheit zu unterstützen.
Stahl Jürg · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich bitte Sie, bei Artikel 18f Absatz 2 der Minderheit zuzustimmen und somit der bundesrätlichen Fassung den Vorzug zu geben.
Es ist hier wie bei Artikel 18b Absatz 2bis, den wir vorhin diskutiert haben. Mit einem zusätzlichen Kriterium betreffend erneuerbare Energien kann keine substanzielle Verbesserung erreicht werden. Im Gegenteil: Wir regulieren wieder mehr.
Erlauben Sie mir bei dieser Gelegenheit eine Anmerkung: Bei jedem Artikel die Bedeutung des Atomstroms herunterzuspielen und Atomstrom gegen Strom aus Wasser bzw. anderen erneuerbaren Energien auszuspielen scheint mir unnötig und unsinnig zu sein.
In diesem Sinne bitte ich Sie, der Minderheit zuzustimmen.
Rutschmann Hans · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Die Mehrheit der SVP-Fraktion wird in Absatz 1 dem Entwurf des Bundesrates zustimmen.
Das heisst, wir sind dafür, dass der Bundesrat für das Auktionsverfahren bei knappen Übertragungskapazitäten zuständig ist. Bei diesem Entscheid geht es um ein wesentliches Element dieses Gesetzes. Immerhin geht es darum, ein wichtiges Monopol, nämlich das grenzüberschreitende Übertragungsnetz, zu regeln. Die Minderheit möchte diese Kompetenz der Elcom zuweisen, dies mit der Begründung, dass einer mit Experten besetzten, neuen Regulationsbehörde, wenn sie schon geschaffen werden soll, auch alle Aufgaben übertragen werden.
Die Strombranche hat in den vergangenen hundert Jahren zwar bewiesen, dass sie die Versorgung gut und zuverlässig gewährleisten kann. Die Branche wird auch in Zukunft zeigen, dass sie dieses Vertrauens würdig ist. Bei der privatrechtlichen Lösung braucht es unseres Erachtens jedoch einen starken, unabhängigen Schiedsrichter. Die Zuordnung der Kompetenz an den Bundesrat ist aber auch aus Sicht der Aufgabenteilung sinnvoll. Die Aufgaben der Elcom sind in Artikel 18h dieses Gesetzes formuliert. Demnach ist die Elcom im Wesentlichen für die Überwachung des Betriebes und für eine korrekte Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zuständig. Bei der Regelung des Auktionsverfahrens handelt es sich jedoch eher um eine gesetzgeberische Aufgabe. Dafür ist unseres Erachtens der Bund zuständig. Eine Kompetenzzuweisung an den Bundesrat ist aber auch eine Stärkung der Elcom. Damit kann vermieden werden, dass die Elcom in eine Konfliktsituation gerät. In Streitfällen kann sie ja nicht gut als unbefangener Schiedsrichter in einem Verfahren auftreten, das sie selber geregelt hat.
Im Sinne einer sauberen Gewaltentrennung zwischen dem Erlass von Verfahrensregeln und der Ausführung ersuche ich Sie namens der Mehrheit der SVP-Fraktion, bei Absatz 1 dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen.
Bei Absatz 2 wird die SVP-Fraktion den Minderheitsantrag Speck, vertreten von Kollege Stahl, unterstützen, welcher den Entwurf des Bundesrates aufnimmt. In diesem Absatz 2 wird die Zuteilung von Kapazität im grenzüberschreitenden Übertragungsnetz in zwei Punkten eingeschränkt, so beispielsweise Lieferungen an inländische Endverbraucher. Hier sind wir der Meinung, dass die Zuteilung von Kapazität nicht mit zu vielen Auflagen verbunden werden sollte; insbesondere sollte nicht auch noch die Energieart als Kriterium für eine bevorzugte Zuteilung im Gesetz verankert werden.
Bei Absatz 6 geht es ebenfalls um die Kompetenzzuweisung an den Bundesrat oder an die Elcom. Hier wird die Fraktion mehrheitlich der Mehrheit, das heisst der Fassung des Bundesrates, zustimmen.
Steiner Rudolf · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion
Die FDP-Fraktion empfiehlt Ihnen, bei den Absätzen 1 und 6 der Minderheit Theiler zuzustimmen, wonach nicht der Bundesrat, sondern die Elektrizitätskommission für das Auktionsverfahren bei knappen Übertragungskapazitäten und für Ausnahmen vom Netzzugang respektive für die Berechnung der anrechenbaren Netzkosten zuständig sein soll.
Mit dem zunehmenden Stromhandel in Europa dürften die vorhandenen Übertragungskapazitäten vielerorts knapp werden. Aus diesem Grund werden die Auktionsverfahren in Zukunft ohne Zweifel immer wichtiger. Die Stelle, welche zukünftig über die Auktionsverfahren verfügt und diese regelt, wird dementsprechend gefordert sein. Für die FDP-Fraktion ist es daher nicht die beste Lösung, den Bundesrat mit dieser zusätzlichen, arbeitsintensiven Aufgabe zu betrauen. Es braucht eine Stelle, die genügend flexibel ist und welche die personellen Ressourcen aufweist, um diese wichtige Aufgabe zu übernehmen. Die unabhängige und mit Experten versehene Elektrizitätskommission ist für diese Aufgabe klar das richtige Organ.
Wir bitten Sie deshalb, den Antrag der Minderheit Theiler stattzugeben.
Messmer Werner · Mit-M · Nationalrat · Thurgau · Freisinnig-demokratische Fraktion
Ich spreche zu Artikel 18f Absatz 2 und bitte Sie im Namen der FDP-Fraktion, hier die Minderheit Speck zu unterstützen.
Von einer unnötigen Ausweitung dieses Artikels einmal abgesehen, muss ich doch darauf hinweisen, dass sich die Mehrheit der Kommission entschieden hat, die Anliegen und die Förderung der erneuerbaren Energien in einem separaten Gesetz, nämlich dem Energiegesetz, zu regeln. Es ist von der Mehrheit daher inkonsequent, in den anderen Gesetzen immer wieder Fördermassnahmen und andere Wünsche einzubauen. Die Version des Bundesrates setzt die Prioritäten richtig. Es geht zuerst um den Schutz des inländischen Endverbrauchers sowie um die Verlässlichkeit unseren internationalen Partnern gegenüber, welche sich auf entsprechende Verträge verlassen können müssen.
Darum nochmals die Bitte: Unterstützen Sie die Minderheit Speck!
Rechsteiner Rudolf · Mit-M · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Herr Messmer, ich habe eine Frage an Sie: Heute ist es ja so, dass die Netze durch den Nord-Süd-Transport faktisch überlastet sind. In Deutschland haben die erneuerbaren Energien Vorrang beim Transport im Netz. Wenn Sie diesen Vorrang in der Schweiz den Wasserkraftwerken nicht zubilligen, wie wollen Sie dann erreichen, dass Wasserkraftwerke mit Sicherheit Strom exportieren können, wenn das Netz bereits vergeben ist, zum Beispiel für französischen Atomstrom, der nach Italien geführt wird? Wollen Sie diesen Wettbewerbsnachteil für die Schweizer Wasserkraft wirklich gesetzlich zementieren?
Messmer Werner · Mit-M · Nationalrat · Thurgau · Freisinnig-demokratische Fraktion
Ich kann nur das wiederholen, worauf wir immer wieder hinweisen: Bei uns in der Schweiz meint man, wenn man von erneuerbaren Energien spricht, im "Volksmund" eben nicht allein die Wasserkraft, sondern auch die sogenannten neuen erneuerbaren Energien. Die Wasserkraft gehört ja in unserem Land im Gegensatz zu den meisten Ländern zur Basisproduktion des Stroms. Das ist ja eigentlich unbestritten. Aber nochmals: Es geht darum, die Prioritäten richtig zu setzen. Zuerst sind die Endverbraucher zu schützen, in zweiter Linie ist die Vertragssicherheit für die Vertragsnehmer in anderen Ländern zu schützen. Diese Priorität müssen wir einhalten.
Müller Geri · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion
Die kurze Debatte vorhin hat ja genau aufgezeigt, wie wichtig es ist, an den Schlüsselstellen dieses Gesetzes das Thema erneuerbare Energien aufzunehmen. Es ist jetzt von Herrn Messmer eine neue Definition eingebracht worden, nämlich dass erneuerbare Energien nur die neuen erneuerbaren Energien sein sollen. Für uns ist es klar: Erneuerbare Energie ist Energie, die jederzeit wieder abgerufen werden kann, die "nachwächst"; das ist erneuerbare Energie. Wenn Sie das jetzt dem Antrag der Minderheit gegenüberstellen, dann sehen Sie, dass wir mit dieser Streichung die Haltung verlassen, die wir jetzt in verdankenswerter Art und Weise bei Artikel 18b bestätigt haben. Wir haben gesagt, wir wollen in erneuerbare Energie investieren, wir wollen eine Sicherheit herstellen für alle Leute, die erneuerbare Energie produzieren. Also, wenn Sie jetzt hier noch einmal sagen, dass dann euer Strom, den ihr produziert, den Vorrang hat, dann gibt das eine Sicherheit für die Produzenten der erneuerbaren Energie. Das ist ein ganz wichtiger Punkt, dass das hier aufgeführt wird.
Deshalb bitte ich Sie sehr, hier die Mehrheit zu unterstützen.
Nordmann Roger · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Sozialdemokratische Fraktion
Le groupe socialiste vous recommande ici de coller à la variante de la majorité. A l'alinéa 1, Monsieur Theiler propose que ce soit l'Elcom qui fixe les règles de droit, puis qu'il les applique. Cela crée une espèce de conflit d'intérêts, parce que l'Elcom devient juge et partie. Il est beaucoup plus clair que le Conseil fédéral fixe les règles de droit et que l'Elcom les applique. Cela nous évite une longue bataille juridique, des recours et des demandes de récusation. Le même raisonnement vaut pour l'alinéa 6. Il est plus prudent que le Conseil fédéral fixe des règles de droit et qu'ensuite l'Elcom les applique.
Quant à la priorité aux énergies renouvelables, il s'agit simplement d'harmoniser les deux lois, puisque la commission vous propose de donner cette priorité aux énergies renouvelables dans la loi principale, alors que nous sommes là dans le débat sur la loi sur les installations électriques. Il y aurait une divergence, ce qui ne serait pas très cohérent.
C'est la raison pour laquelle je vous demande d'adopter les trois propositions de la majorité de la commission.
Chevrier Maurice · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion
Par souci de ne pas allonger inutilement ce débat, je renonce à intervenir puisque mon préopinant, Monsieur Nordmann, a expliqué exactement ce que je tenais à vous dire ici.
Aeschbacher Ruedi · Mit-M · Nationalrat · Zürich · EVP/EDU Fraktion
Ich kann mich in Bezug auf Absatz 1 ebenfalls den Ausführungen von Herrn Nordmann anschliessen.
Zu Absatz 2: Hier geht es eigentlich nur darum, dass man konsequent bleibt. Wenn man die erneuerbaren Energien wirklich fördern will, muss man auch an den entsprechenden Orten, wo dies möglich ist, die entsprechenden Bestimmungen einfügen. Es ist dann nicht eine Inkonsequenz, wenn man diese Bestimmung nicht nur beim dritten Gesetz einmal einfügt, sondern sie mit einem entsprechenden Satz überall dort hineinnimmt, wo die Zusammenhänge ebenfalls aufgenommen werden müssen.
Zu Absatz 6: Auch hier bitte ich Sie, der Mehrheit zu folgen. In diesem ganzen Artikel 18f hat die Mehrheit einen guten und konsequenten Weg eingeschlagen.
Leuenberger Moritz · VPBR-M · Bundesrat · Zürich
Ich erlaube mir, die Absätze 1 und 6 miteinander zu begründen, weil letztlich dieselbe Problematik dahinter steht.
Es ist Aufgabe des Bundesrates, Gesetze zu vollziehen und rechtsetzende Bestimmungen, also Verordnungen, zu erlassen - das steht so in der Bundesverfassung -, während die Elcom eine unabhängige Behörde ist, welche diese Verfügungen anwenden muss, die für den Vollzug des Stromversorgungsgesetzes und dessen Ausführungsbestimmungen notwendig sind. Würde die Elcom das Verfahren selber regeln, könnte sie anschliessend in diesem Bereich gar nicht mehr als unabhängige Behörde verfügen. Aus diesem Grund ersuche ich Sie, bei den Absätzen 1 und 6 jeweils den Minderheitsantrag Theiler abzulehnen.
Was Absatz 2 angeht, hat Ihre Kommission eine neue Formulierung vorgeschlagen. Wir sind mit dieser Formulierung einverstanden. Ich muss allerdings zur Begründung sagen: Die zentrale Idee soll bestehen bleiben; es soll nicht die Folge sein, dass reine Transitlieferungen - auch wenn das erneuerbare Energien sind - gegenüber Lieferungen ins Inland prioritär behandelt werden. Nach unserer Meinung handelt es sich um Lieferungen von Strom aus erneuerbaren Energien ins Inland. Nun steht das nicht im Text der Mehrheit. Das Verfahren hier ist aber zu kompliziert, um darüber abstimmen zu lassen. Ich deponiere einfach die Mentalreservation des Bundesrates: Wenn der Antrag der Mehrheit durchkommt, werden wir das im Ständerat durch die Ergänzung "ins Inland" präzisieren lassen. Wir gehen aber davon aus, dass Sie absolut dieser Meinung sind. In diesem Fall unterstützt der Bundesrat auch die Mehrheit. In diesem Fall ist dann aber der Minderheitsantrag Speck obsolet; dieser müsste dann abgelehnt werden.
Bei den Absätzen 3, 4 und 5 Litera c unterstützen wir jeweils die Mehrheit.
Hegetschweiler Rolf · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion
Zu den Absätzen 1 und 6, ob der Bundesrat oder die Elcom zuständig sein solle: Die Kommissionsmehrheit hat sich der Ansicht des Bundesrates angeschlossen, dass es wichtig sei, zwischen legislativen und judikativen Tätigkeiten zu unterscheiden. Die Tätigkeit der Elcom als Regulator und Schiedskommission sei eine judikative, die Regelung von Verfahren dagegen eine legislatorische Aufgabe. Indem sie dem Bundesrat zugewiesen wird, wird nicht zuletzt auch die Stellung der Elcom gestärkt - indem ein Konflikt vermieden wird, in den die Elcom geraten könnte, wenn sie als Schiedsrichterin in Streitfällen zu entscheiden hätte, in denen sie das Verfahren geregelt hat.
Zu Absatz 2, Zuteilung von Kapazität im grenzüberschreitenden Verkehr: Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass auch bei der Zuteilung von Kapazität im grenzüberschreitenden Verkehr Strom aus erneuerbaren Energiequellen bevorzugt werden soll. Ich weiss nicht, ob hier auch davon ausgegangen werden kann, dass man sich der Meinung von Bundesrat Leuenberger anschliesst, dass also von Energielieferungen "ins Inland" gesprochen wird.
Die Minderheit lehnt den Antrag der Mehrheit ab, sie möchte die Zuteilung von Kapazität nicht mit zu vielen Auflagen verbinden. Die Kommissionsmehrheit hält aber an ihrer Formulierung fest.
Reymond André · Mit-M · Nationalrat · Genf · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
A l'article 18f, la minorité Theiler propose aux alinéas 1 et 6 que ce soit la Commission de l'électricité (Elcom), et non pas le Conseil fédéral, qui gère la procédure de mise aux enchères pour les faibles capacités de transport, pour les exceptions en ce qui concerne l'accès au réseau et pour le calcul des coûts du réseau imputables. La minorité Theiler estime que la Commission de l'électricité, indépendante et composée d'experts, est l'organe le plus compétent pour prendre des décisions équitables.
En revanche, la majorité de la commission s'est ralliée à la version du Conseil fédéral, car elle trouve qu'il est essentiel de séparer le législatif du judiciaire. L'activité de la Commission de l'électricité, en sa qualité de régulateur et de commission d'arbitrage, relève du judiciaire. La réglementation des procédures est par contre une activité législative. Cette fonction qui incombe au Conseil fédéral renforce par ricochet le rôle d'arbitre de la Commission de l'électricité puisque cela lui évite d'avoir à trancher sur des litiges pour des sujets dont elle aurait elle-même réglementé la procédure.
Donc, la majorité de la commission considère que l'article 17 du projet 2 (art. 18f, projet 1) constitue un élément clé de la loi. Il s'agit de réglementer, comme je l'ai dit tout à l'heure, un monopole naturel ou technique, à savoir le réseau de transport transfrontalier. Entre-temps, les actuels gestionnaires des réseaux de transport se sont associés pour former Swissgrid, société de droit privé. C'est là une des possibilités.
Une autre possibilité serait d'ancrer le monopole naturel auprès de la Confédération. La commission a toutefois constaté que le secteur de l'électricité a assuré l'approvisionnement de manière correcte et fiable au cours des cent dernières années. C'est pourquoi il apparaît comme superflu de transférer la compétence en matière de réseau de transport à la Confédération.
Toutefois, la solution de droit privé requiert la présence d'un arbitre et d'un régulateur fort. C'est à cet effet qu'a été créée l'Elcom. La commission s'est rangée à l'avis du Conseil fédéral, selon lequel il est important de distinguer les activités législatives des activités judiciaires. Les activités de l'Elcom en tant que régulateur et commission d'arbitrage relèvent du domaine judiciaire. Par contre, la réglementation de procédures constitue une activité législative. Le fait de confier cette dernière activité au Conseil fédéral permet aussi de renforcer la position de l'Elcom. Cette séparation des tâches évite en effet le risque d'un conflit dans lequel l'Elcom pourrait être impliquée si elle devait arbitrer des litiges concernant des procédures qu'elle aurait élaborées elle-même.
Maintenant, en ce qui concerne l'article 18f alinéa 2, la commission estime que lors de l'attribution de capacités dans le transport transfrontalier, il faudrait également opter en priorité pour l'électricité provenant d'énergies renouvelables, notamment de l'énergie hydroélectrique, qui devrait être appelée à jouer un rôle croissant en tant qu'énergie renouvelable et régulatrice.
Une minorité propose néanmoins que cet ajout soit supprimé, car l'attribution de capacités ne devrait pas être soumise à un nombre trop important de conditions. Même s'il s'agit d'une exigence louable, le type d'énergie à utiliser ne devrait pas être imposé.
Je dirai, pour terminer, que comme la loi sur les installations électriques doit réguler le commerce transfrontalier et garantir la sécurité de l'approvisionnement, les énergies renouvelables n'ont pas lieu d'être citées ici.
Meyer Thérèse · P-F · Nationalrat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion
Les votes valent aussi pour l'article 17 alinéas 1, 2 et 6 du projet 2.
Abs. 1, 6 - Al. 1, 6
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit .... 110 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit .... 67 Stimmen
Abs. 2 - Al. 2
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit .... 95 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit .... 83 Stimmen
Übrige Bestimmungen angenommen
Les autres dispositions sont adoptées
Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen
Le débat sur cet objet est interrompu
Schluss der Sitzung um 12.50 Uhr
La séance est levée à 12 h 50