AS 2000 1294
Verordnung
über die amtlichen Veröffentlichungen
(Publikationsverordnung)
Änderung vom 17. Mai 2000
Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:
I
Die Publikationsverordnung vom 15. Juni 19981 wird wie folgt geändert:
Art. 4a Anpassung der Bezeichnungen von Verwaltungseinheiten
Ändern sich Bezeichnungen von Verwaltungseinheiten auf Grund von Organisationsentscheiden des Bundesrates, der Departemente und der Ämter nach Artikel 43 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes vom 21. März 19972, so passt die Bundeskanzlei die Bezeichnungen in der Systematischen Sammlung an. Eine formelle Änderung der entsprechenden Erlasse ist nicht erforderlich.
Die Departemente melden die neuen Bezeichnungen periodisch der Bundeskanzlei.
II
Diese Änderung tritt am1. Juni 2000 in Kraft.
17. Mai 2000 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates |
|---|
Der Bundespräsident: Adolf Ogi |
Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz |