Funtauna

AS 2000 2095

Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz
(RVOG)

Änderung vom 24. März 2000

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
nach Einsicht in den Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates vom 29. Mai 19971, und in die Stellungnahme des Bundesrates vom 27. Januar 19992,
beschliesst:

I

Das Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz vom 21. März 19973 wird wie folgt geändert:

Ingress gestützt auf Artikel 85 Ziffer 1 der Bundesverfassung4, ...

Art. 10a Bundesratssprecher oder Bundesratssprecherin

Der Bundesrat bestimmt ein leitendes Mitglied der Bundeskanzlei als Bundesratssprecher oder -sprecherin. Dieser oder diese informiert im Auftrag des Bundesrates die Öffentlichkeit. Er oder sie koordiniert die Information zwischen dem Bundesrat und den Departementen.

Art. 34 Information

Der Bundesratssprecher oder die Bundesratssprecherin sorgt in Zusammenarbeit mit den Departementen für die geeigneten Vorkehren zur Information der Öffentlichkeit.

Der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin sorgt für die interne Information zwischen dem Bundesrat und den Departementen.

Art. 54 Abs. 1 und 3

Die Informationskonferenz besteht aus dem Bundesratssprecher oder der Bundesratssprecherin und den Verantwortlichen für die Information in den Departementen. Ein Vertreter oder eine Vertreterin der Parlamentsdienste kann mit beratender Stimme teilnehmen.

Der Bundesratssprecher oder die Bundesratssprecherin führt den Vorsitz.

II

Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.

Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.

Nationalrat, 24. März 2000 Ständerat, 24. März 2000 Der Präsident: Seiler Der Präsident: Schmid Carlo Der Protokollführer: Anliker Der Sekretär: Lanz

Ablauf der Referendumsfrist und Inkraftsetzung

Die Referendumsfrist für dieses Gesetz ist am 20. Juli 2000 unbenützt abgelaufen.5

Es wird auf den1. September 2000 in Kraft gesetzt.

23. August 2000 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Adolf Ogi

Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz