AS 2014 2169
Verordnung
über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung
(Öffentlichkeitsverordnung, VBGÖ)
Änderung vom 25. Juni 2014
Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:
I
Die Öffentlichkeitsverordnung vom 24. Mai 20061 wird wie folgt geändert:
Art. 15 Abs. 4
Erhebt die Behörde bei einem Zugangsgesuch von Medienschaffenden eine Gebühr, so reduziert sie diese um mindestens 50 Prozent. Sie kann auf die Reduktion verzichten, wenn das Zugangsgesuch eine besonders aufwändige Bearbeitung erfordert.
II
Diese Verordnung tritt am1. September 2014 in Kraft.
25. Juni 2014 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates |
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Der Bundespräsident: Didier Burkhalter |
Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova |