BBl 2019 3269
Parlamentarische Initiative Amstutz. Feldschiessen und historische Schiessen auch nach 2020 ermöglichen. Bericht der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates vom 22. Januar 2019. Stellungnahme des Bundesrates
zu 15.486
Parlamentarische Initiative Amstutz Feldschiessen und historische Schiessen auch nach 2020 ermöglichen Bericht der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates vom 22. Januar 2019 Stellungnahme des Bundesrates
vom 17. April 2019
Sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin Sehr geehrte Damen und Herren
Zum Bericht der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates vom 22. Januar 2019 betreffend die parlamentarische Initiative 15.486 Amstutz «Feldschiessen und historische Schiessen auch nach 2020 ermöglichen» nehmen wir nach Artikel 112 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes nachfolgend Stellung.
Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.
17. April 2019 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Ueli Maurer Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr
Stellungnahme
1 Ausgangslage
Die parlamentarische Initiative 15.486 «Feldschiessen und historische Schiessen auch nach 2020 ermöglichen» wurde von Nationalrat Adrian Amstutz am 24. September 2015 im Nationalrat eingereicht. Sie verlangt, das Umweltschutzgesetz vom 7. Oktober 19831 (USG) so zu ändern, dass der Bund Sanierungen von Altlasten weiterhin unterstützt, auch wenn nach dem 31. Dezember 2020 – dem derzeit im USG festgelegten Zeitpunkt – noch in den Boden geschossen wird, sofern es sich um Orte handelt, an denen jährlich höchstens ein Schiessanlass stattfindet. Um die Initiative umzusetzen, erarbeitete die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-N) einen Vorentwurf und schickte ihn vom 3. Juli bis zum 24. Oktober 2018 in die Vernehmlassung. Dieser mit 15 gegen 9 Stimmen angenommene Vorentwurf schlug vor, die Frist bis zum 31. Dezember 2020 zu streichen, wenn nur noch Abfälle (Projektile) von einer jährlich stattfindenden Schiessveranstaltung (Feldschiessen oder historisches Schiessen) auf dem Standort gelangen, dies unter der Voraussetzung, dass die Schiessveranstaltung vor 2020 regelmässig am gleichen Ort durchgeführt wurde. Darüber hinaus sah der Vorentwurf vor, Beiträge aus dem Fonds gemäss der Verordnung vom 26. September 20082 über die Abgabe zur Sanierung von Altlasten (VASA) für die Einrichtung von Kugelfängen für historische Schiessen zu gewähren. Eine Minderheit sprach sich dafür aus, nicht auf die Vorlage einzutreten. Eine andere Minderheit wünschte eine Verlängerung der Frist zur Einrichtung eines emissionsfreien Kugelfangsystems bis 2028, anstatt die Frist ganz abzuschaffen. Eine dritte Minderheit sprach sich dafür aus, Sanierungsbeiträge nur für historische Schiessen und nicht für Feldschiessen auszurichten, wenn nach 2020 noch in den Boden geschossen wird. Rund 76 Behörden und Organisationen wurden zur Teilnahme an der Vernehmlassung eingeladen. Insgesamt gingen 63 Stellungnahmen ein, davon 35 von den Adressaten der Vernehmlassung (dies entspricht einer Rücklaufquote von 46 %) sowie 28 von anderen Teilnehmenden. Der Vorentwurf wurde von 13 Kantonen abgelehnt und von 7 befürwortet. Ein Kanton sprach sich für den Vorschlag der Minderheit 1 aus (Verlängerung der Frist bis 2028 anstatt Streichung der Frist) und ein weiterer für den Vorschlag der Minderheit 2 (Begrenzung der Ausnahme auf
historische Schiessen). 4 Kantone verzichteten auf eine Stellungnahme. Die Gegner des Änderungsvorschlags stellten die Fortsetzung der historischen Schiessen nicht in Frage, vertraten jedoch die Meinung, dass die technischen Möglichkeiten verfügbar sind, um solche Anlässe in Zukunft umweltgerecht durchzuführen. Ihrer Ansicht nach steht der Entwurf im Widerspruch zu den Grundsätzen des USG, namentlich zum Vorsorge- und zum Verursacherprinzip. Von den sieben Kantonen, die den Vorentwurf befürworteten, stellten mehrere dennoch einen Konflikt zwischen Umweltschutz und Pflege von Traditionen fest und äusserten Zweifel an der Vereinbar-