Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet. Keiner der 2 zitierenden Entscheide wurde ausgewertet.

51 II 73

14. Urteil der II, Zivilabteilung vom 28. Januar 19256

Sachverhalt

I. i. S. Züst gegen Züst, Rückzug der Scheidungsklage infolge Versöhnung der Parteien im Berufungsverfahren.

Das Bundesgericht zieht nach Einsicht : des Urteils des Bezirksgerichts Oberlandquart vom 2. Dezember 1924, durch das die Ehe der Parteien auf Verlangen des Klägers geschieden wird, der gegen dieses Urteil beim Bundesgericht eingeAS 51 II — 1925 6

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