Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet. Keiner der 1 zitierenden Entscheide wurde ausgewertet.

56 II 211

35. Urteil der IT, Zivilabteilang vom 10. April 19309

Sachverhalt

I. i. S. Société des Avions Tanriot gegen THollenische Republik. Arrestaufhebungsprozesse (Art. 279 SchKG) stelien keine zivilrechtlichen Streitigkeiten im Smne von Art. 56 OG dar.

Das Obergericht des Kantons Zürich hat durch Urteil vom 20. September 1929 einen von der Beklagten gegen die Klägerin erwirkten Arrest aufgehoben. Gegen dies2s Urteil legte die Beklagte beim Bundesgericht die Rechtsmittel der staatsrechtlichen Beschwerde und der zivilrechtlichen Berufung ein. Die staatsrechtliche Beschwerde is durch Urteil der staatsrechtlichen Abteilung des Bundesgerichtes vom 28. März 1930 abgewiesen worden. Mit der Berufung beantragt die Beklagte, das angefochtene Urteil sei, weil die Klägerin nicht das Fehlen eines Árrestgrundes geltend gemacht habe, aufzuheben.

Das Bundesgericht hat in Erwägung :

dass die Berufung gemäss Art. 56 OG nur zulässig ist in Zvilstreitigkeiten, dass im Arrestaufhebungsprozess über die Zulässigkeit des ausgewirkten Árrestes zu entscheiden ist, 212 Versicherungsvertrag. N° 36, dass die Frage nach den Voraussetzungen des Arrestes nicht zivilrechtlicher, sondern prozessrechtlicher Natur ist (vgl. We1ss, Die Berufung an das Bundesgerioht in Zivilsachen Ss. 9), dass der Arrestaufhebungsprozess übrigens auch nicht in Art. 63 Ziff. 4 Abs. 2 OG figuriert, wo diejenigen nach dem Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz im beschleunigten Verfahren durchzuführenden Rechtsstreitigkeiten erwähnt sind, welche mit der zivilrechtlichen Berufung an das Bundesgericht weitergezogen werden können (vgl. BGE 22 Ss. §§7 und dort zitierte Entscheide), dass demnach auf die Berúfung nicht eingetreten werden kann, erkannt :

Auf die Berufung wird: nicht cingetróten.

VI. VI. VERSICHERUNGSVERTRAG CONTRAT D'ASSURANCE

Seither geänderte Bestimmungen

Dieser Entscheid legt Bestimmungen aus, deren Erlass seither erneut konsolidiert wurde. Ob der Artikel selbst geändert hat, ist nicht erfasst.

  • Lescha federala davart la scussiun ed il concurs, Art. 279 — der Erlass wurde am 1. Januar 1997, 1. Januar 2001, 1. April 2003, 1. Juli 2004, 1. Januar 2005, 1. Januar 2007, 1. Juli 2007, 1. Januar 2008, 1. Januar 2010, 1. Dezember 2010, 1. Januar 2011, 1. Februar 2011, 1. September 2011, 1. Januar 2012, 1. Januar 2013, 1. Januar 2014, 1. Januar 2016, 1. Juli 2016, 1. Januar 2017, 28. März 2017, 1. Januar 2018, 1. Januar 2019, 1. Januar 2020, 20. Oktober 2020, 1. August 2021, 1. Januar 2023, 1. Juli 2024, 1. Januar 2025 und 1. Januar 2026 erneut konsolidiert.

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