Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet. Keiner der 3 zitierenden Entscheide wurde ausgewertet.

68 III 181

51. Entscheid vom 19. Dezember 1942 i. S. WHäuselmann.

W iderspruchsverfahren. Der Ansprecher einer beim Schuldner gepfändeten Sache verwirkt die Anmeldung seines Anspruchs nur, wenn er sie arglistig verzögert (Bestätigung der neuern Rechtsprechung). Ob er durch die Pfändungsurkunde oder auf

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