74 I 61
17. Urteil vom 12. März 1948 i. S. Verband schwelzerischer Konsumvereine gegen eidg. Steucrverwaltung. Warernumsatzsteuer : Begrift der Lieferung (Art. 15 Abs. 1 WUStB).
Impôt sur le chiffre d'affaires : Notion de la livraison (art. 15 al, 1 AChA).
Jmposia sulla cifra d’ affari : Concetto di fornituré (art. 15 cp. 1 del decreto ICA).
Sachverhalt
A. — Der Verband schweizerischer Konsumvereine (V.S.K.), Grossist im Sinne des Warenumsatzsteuerbeschlusses, verkaufte im August 1945 einer neuenburgischen Konsumgenossenschaft ein Quantum Wein in Flaschen. Er sandte es ihr mit der Eisenbahn. Auf dem Transport ging ein Teil der Ware, die auf Gefahr des Î Bestellers reiste, verloren. Die für den Schaden haftbare Eisenbahngesellschaft weigerte sich, die vom Absender für die untergegangene Sendung entrichtete Warenumsatzsteuer von Fr. 6.20 zu vergüten. Darauf verlangte der V.S.K. den bezahlten Betrag zurück. Die eidg. Steuerverwaltung wies das Begehren ab (Einspracheentscheid vom 31. Oktober 1947). 5 AS 74 I — 1948