Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet. Keiner der 13 zitierenden Entscheide wurde ausgewertet.

1B_565/2022

1B_565/2022

Rubrum

1B_565/2022 und 1B_566/2022

Verfügung vom 15. November 2022

I. öffentlich-rechtliche Abteilung

Besetzung

Bundesrichterin Jametti, präsidierendes Mitglied,

Gerichtsschreiber Pfäffli.

Verfahrensbeteiligte

A.________,

Beschwerdeführer,

gegen

Obergericht des Kantons Zürich, III. Strafkammer, Hirschengraben 13/15, Postfach 2401, 8021 Zürich.

Gegenstand

Strafverfahren; Rechtsverzögerung,

Beschwerde gegen das Obergericht des Kantons Zürich, III. Strafkammer.

Erwägungen

dass A.________ mit Eingaben vom 4. November 2022 zwei Beschwerden in Strafsachen wegen Rechtsverzögerung gegen die III. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Zürich erhoben hat;

dass der Beschwerdeführer mit Schreiben vom 4. November 2022 seine zwei Beschwerden vom gleichen Tag zurückgezogen hat;

dass die beiden Beschwerdeverfahren somit als durch Beschwerderückzug erledigt im Verfahren nach Art. 32 Abs. 2 BGG abzuschreiben sind;

dass auf eine Kostenauflage zu verzichten ist (Art. 66 Abs. 1 BGG);

Dispositiv

verfügt das präsidierende Mitglied:

1.

Die Verfahren 1B_565/2022 und 1B_566/2022 werden infolge Rückzugs der Beschwerden abgeschrieben.

2.

Es werden keine Kosten erhoben.

3.

Diese Verfügung wird dem Beschwerdeführer und dem Obergericht des Kantons Zürich, III. Strafkammer, schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 15. November 2022

Im Namen der I. öffentlich-rechtlichen Abteilung

des Schweizerischen Bundesgerichts

Das präsidierende Mitglied: Jametti

Der Gerichtsschreiber: Pfäffli

Seither geänderte Bestimmungen

Dieser Entscheid legt Bestimmungen aus, deren Erlass seither erneut konsolidiert wurde. Ob der Artikel selbst geändert hat, ist nicht erfasst.

  • Lescha federala davart il Tribunal federal*, Art. 32 und Art. 66 — gelesen in der Fassung vom 1. Juli 2022; der Erlass wurde am 1. Januar 2024, 1. Februar 2024, 1. Juli 2024, 1. Januar 2025, 1. April 2026 und 13. Mai 2026 erneut konsolidiert.

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