natürliche Person A - Berufsverbot/Tätigkeitsverbot, Einziehung
Rubrum
natürliche Person A - Berufsverbot/Tätigkeitsverbot, Einziehung
Partei: natürliche Person A
Bereich: Marktaufsicht
Thema: Berufsverbot/Tätigkeitsverbot, Einziehung
Massnahmen: Berufsverbot für die Dauer von vier Jahren (Art. 33 FINMAG); Tätigkeitsverbot für die Dauer von sechs Jahren (Art. 35a BEHG); Einziehung im Umfang von rund CHF 730'000.- (Art. 35 FINMAG).
Rechtskraft: Eine Beschwerde gegen die Verfügung wurde vom Bundesverwaltungsgericht teilweise gutgeheissen, vgl. Urteil BVGer B-664/2020 vom 04.07.2022.
Kommunikation: Medienmitteilung der FINMA vom 24.1.2020
Entscheiddatum: 20.12.2019
Zusammenfassung
A war Mitglied der Geschäftsleitung bei der Bank X und verfügte über privilegierten Zugang zu Informationen, von denen er wusste oder wissen musste, dass es sich dabei um Insiderinformationen handelte. A nutzte diese Insiderinformationen, welche er auch Drittpersonen mitteilte, dazu aus, in Umgehung von bankinternen Weisungen über das Depot seiner Ehefrau in der Schweiz kotierte Titel zu erwerben und zu veräussern.