Versicherung X - andere

Rubrum

Versicherung X - andere

Partei: Versicherung X

Bereich: Bewilligter Bereich

Thema: andere

Massnahmen: Abweisung der beantragten Änderung des Geschäftsplans (Tarifanpassung) (Art. 4 Abs. 2 Bst. r i.V.m. Art. 5 Abs. 1 VAG)

Rechtskraft: Die Verfügung wurde nicht angefochten und ist rechtskräftig.

Kommunikation: -

Entscheiddatum: 17.01.2025

Zusammenfassung

Die Versicherung X beantragte eine Änderung ihres Geschäftsplans, um den Tarif ihres Produkts Y im Bereich Taggeld aufgrund der gestiegenen Gesundheitskosten in Zusammenhang mit diesem Produkt anzupassen. Die FINMA wies dieses Gesuch mit der Begründung ab, dass X die entsprechende exogene Teuerung nicht nachweisen konnte. Dabei darf die Bestimmung der exogenen Teuerung nicht einzig auf dem Produkt Y selbst basieren, ohne dass eine angemessene Korrektur hinsichtlich der für das Produkt Y beobachteten Kostenentwicklung berücksichtigt wird.