Vermögensverwalterin X AG - andere
Rubrum
Vermögensverwalterin X AG - andere
Partei: Vermögensverwalterin X AG
Bereich: Bewilligter Bereich
Thema: andere
Massnahmen: Nichteintreten auf das Bewilligungsgesuch aufgrund fehlender Mitwirkung (Art. 13 Abs. 2 VwVG)
Rechtskraft: Die Verfügung wurde nicht angefochten und ist rechtskräftig.
Kommunikation: -
Entscheiddatum: 07.07.2025
Zusammenfassung
Im Februar 2023 reichte X bei der FINMA ein Gesuch um Bewilligung als Vermögensverwalterin ein. Da insbesondere hinsichtlich der Anzahl und Qualität der Anlegerinnen und Anleger des verwalteten Fonds Zweifel bestanden, stellte die FINMA ihr eine Reihe von ergänzenden Fragen, die trotz wiederholter Aufforderungen unbeantwortet blieben. Da die FINMA nicht beurteilen konnte, ob das Bewilligungsgesuch von X die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, erliess sie diesbezüglich einen Nichteintretensentscheid aufgrund fehlender Mitwirkung (Art. 13 Abs. 2 VwVG).