FINMA-Rundschreiben "Offenlegung – Banken"
I Gegenstand
Das vorliegende Rundschreiben konkretisiert Art. 16 der Eigenmittelverordnung (ERV; SR 952.03) und Art. 17e der Liquiditätsverordnung (LiqV; SR 952.06). Das Rundschreiben definiert des Weiteren die Publikationspflichten bezüglich Corporate Governance, Zinsrisiken und Vergütungen. Es regelt, welche Banken und kontoführende Wertpapierhäuser sowie Finanzgruppen (nachfolgend als Banken bezeichnet) in welchem Umfang zur Offenlegung verpflichtet sind.
Die Offenlegungspflichten beruhen auf den folgenden Mindeststandards und Prinzipien des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht:
•
• Aufgehoben "Revised Pillar 3 disclosure requirements" – publiziert im Januar 2015 3*-4*
•
• "Pillar 3 disclosure requirements – consolidated and enhanced framework" – publiziert im März 2017
Aufgehoben
• "Corporate governance principles for banks" – publiziert im Juli 2016
Ausserdem wird auf das im August 2016 vom Basler Ausschuss publizierte Dokument "Frequently asked questions on the revised Pillar 3 disclosure requirements" verwiesen,
dessen Interpretationen zu berücksichtigen sind.
II. au Geltungsbereich
Dieses Rundschreiben gilt für alle Banken und Wertpapierhäuser in der Schweiz sowie für alle von der FINMA beaufsichtigte Finanzgruppen. Ausgenommen sind die Privatbankiers, die sich nicht öffentlich zur Annahme fremder Gelder empfehlen (Art. 6a Abs. 3 des
Bankengesetzes [BankG; SR 952.0], Art. 16 Abs. 2 ERV), sowie schweizerische Zweigniederlassungen ausländischer Banken und Wertpapierhäuser. Die Wertpapierhäuser sind von den Offenlegungspflichten im Zusammenhang mit den Zinsrisiken und der Liquidität befreit (vgl. Tabellen IRRBBA, IRRBBA1 und IRRBB1, sowie LIQA, LIQ1 und LIQ2). Die Befreiung betreffend Zinsrisiken gilt nicht, falls ein Wertpapierhäuser wesentliche Zinsrisiken ausserhalb des Handelsbuchs nach Rz 4 FINMA-RS 19/2 „Zinsrisiken – Banken“ hat.
Institute des Kleinbankenregimes nach Art. 47a–47e ERV können sich bei der Offenlegung auf die für sie geltenden Key Metrics beschränken (d.h. Tabelle KM1, jährliche Offenlegung für Institute des Kleinbankenregimes).
Werden die Eigenmittel- und Liquiditätsvorschriften auf Stufe einer Finanzgruppe oder eines Finanzkonglomerates berechnet, sind die Offenlegungspflichten nach diesem Rundschreiben grundsätzlich nur auf konsolidierter Basis zu erfüllen. Die anderen
Offenlegungspflichten nach Rz 13 und 14.6 sind jedoch ebenfalls zu erfüllen. Vgl.Rz zum Konsolidierungsrabatt im Zusammenhang der Corporate Governance.
Die Offenlegungspflichten im Zusammenhang mit der Liquidität gelten nur für die Quote für kurzfristige Liquidität (LCR) nach Art. 14 Abs. 2 Bst. a LiqV (Gesamtheit aller Positionen in sämtlichen Währungen, gegebenenfalls umgerechnet in Schweizer Franken).
Die Offenlegungspflichten nach diesem Rundschreiben gelten nicht für die einzelnen Mitglieder einer zentralen Organisation, welche die FINMA nach Art. 10 Abs. 1 ERV von der Erfüllung der Eigenmittelvorschriften auf Einzelbasis befreit hat. Die Offenlegungspflichten sind von der zentralen Organisation auf konsolidierter Ebene zu erfüllen.
Ausländisch beherrschte Banken sind von der Offenlegung nach diesem Rundschreiben befreit, wenn vergleichbare Angaben auf Gruppenstufe im Ausland publiziert werden, vorbehaltlich Rz 13. Die Befreiung gilt nicht für die Corporate Governance.
Inländische Konzerntochterbanken (inklusive Muttergesellschaften) von durch die FINMA überwachten Gruppen sowie ausländisch beherrschte schweizerische Banken, die nach
Rz 12 von der detaillierten Offenlegung befreit sind, müssen dennoch die Tabelle KM1 (vgl.
Anhang 2) jährlich im Geschäftsbericht publizieren und die Vorgaben nach Rz 21 erfüllen.
Die Publikation zu Gruppengesellschaften kann im Sinne von Rz 14.6 auch durch den Konzern erfolgen, wobei im Geschäftsbericht der betroffenen Gesellschaft hierauf zu verweisen ist. Diese Anforderung gilt nicht für einzelne Mitglieder einer zentralen Organisation mit der Befreiung nach Rz 11.
Der für die Veröffentlichung nach diesem Rundschreibenrelevante Konsolidierungskreis entspricht jenem, der bei der konsolidierten Berechnung der Mindesteigenmittel und der anrechenbaren Eigenmittel angewendet wird (Art. 7 ERV).
Banken und Wertpapierhäuser, die einer von der FINMA beaufsichtigten Finanzgruppe angehören, sind von den Offenlegungspflichten im Zusammenhang mit der Corporate Governance befreit (vgl. Anhang 4). Banken, die der Offenlegungspflicht zu klimabezogenen
III. Finanzrisiken gemäss Rz 14.2 und Anhang 5 unterliegen, erfüllen die Pflicht, wenn die Angaben auf Stufe der von der FINMA beaufsichtigten Finanzgruppe offengelegt werden.
Umfang der Offenlegungspflichten
Quantitative und qualitative Offenlegungen erfolgen grundsätzlich unter Berücksichtigung der Aussagekraft im Rahmen der ausgeübten Aktivitäten und der verwendeten regulatorischen Ansätze. Dies gilt nicht für die neun Tabellen KM1, OV1, LIQA, CR1, CR3, IRRBBA, IRRBBA1, IRRBB1, ORA, die von allen Banken zwingend offenzulegen sind, ausser von Banken, die nach Rz 8–14.1 von bestimmten Offenlegungen befreit sind.
Nicht international tätige systemrelevante Banken (D-SIB) publizieren zudem zwingend die Tabellen nach Anhang 3.
International tätige systemrelevante Banken (G-SIB) publizieren zudem zwingend die Tabellen TLAC1, TLAC2, TLAC3, GSIB1, KM2 und die Tabellen nach Anhang 3.
Nicht international tätige systemrelevante Banken (D-SIB) und international tätige systemrelevante Banken (G-SIB) publizieren zudem zwingend die Angaben zu klimabezogenen Finanzrisiken gemäss Anhang 5.
Die Offenlegung der zwingenden Tabellen und des Anhangs 5 hat in der für sie vorgesehenen Frequenz zu erfolgen. Erachtet eine Bank, dass die nach einer Tabelle (vgl. Anhang 2) offenzulegenden Informationen keine Aussagekraft im Sinne von Rz 25 haben, insbesondere weil es sich um unwesentliche Angaben handelt, so kann sie auf die Offenlegung von Teilen davon oder der Gesamtheit dieser Informationen verzichten. Die Begründung für die fehlende Aussagekraft bzw. Unwesentlichkeit ist bankintern zu dokumentieren.
Die konkreten Offenlegungspflichten sind im Anhang 1 definiert. Abhängig vom Umfang der Offenlegung wird unterschieden zwischen der vollen Offenlegung seitens systemrelevanter Banken und seitens Banken der Aufsichtskategorie 1–3 (exkl. der systemrelevanten Banken) und der partiellen Offenlegung seitens Banken der Kategorien 4–5. Letztere Banken können nach Rz 15 auch einer erweiterten partiellen Offenlegung oder der vollen Offenlegung unterstehen. Systemrelevante Banken publizieren innerhalb der Fristen nach Rz 40–41 zudem quartalsweise die Mustertabellen1 (vgl. Anhang 3) auf Grundlage der Parallelrechnung nach
müssen. ob Art. 124–133 ERV. Die Offenlegung erfolgt auf Stufe Finanzgruppe, untergeordnete Finanzgruppe und systemrelevante Einzelinstitute, die Eigenmittelanforderungen einhalten
Aufgehoben 14.5*
Banken, deren Mindesteigenmittel für das Kreditrisiko (inkl. Gegenparteikreditrisiko) mehr als CHF 4 Mrd. betragen und eine wesentliche internationale Tätigkeit ausüben, sind grosse Banken im Sinne des Rundschreibens. Diese Banken müssen innerhalb der Fristen nach Rz
40 ausserdem vierteljährlich die Informationen der Tabelle KM1 (vgl. Anhang 2) publizieren: auf Stufe der Gruppe sowie der bedeutenden in- und ausländischen Banktochtergesellschaften und Subgruppen, die Eigenmittel- bzw. Liquiditätsanforderungen
einhalten müssen.
Banken der Kategorien 4 und 5 können sich gemäss Anhang 1 auf eine jährliche „partielle Offenlegung“ beschränken, es sei denn, sie wenden Modellansätze zur Berechnung der Mindesteigenmittel an oder sie haben bzgl. ausländischer Positionen
Verbriefungstransaktionen (Origination, Sponsoring, Investing) im Sinne des FINMA-RS 17/7 „Kreditrisiken – Banken“. Der Umfang der partiellen Offenlegung ist im Anhang 1 definiert. Neben den neun zwingenden Tabellen nach Rz 14.2 sind auch die Tabellen CR2, CRB, CR5, CCR3 und CCR5 offen zu legen, ausser wenn diese keine Aussagekraft haben.
Aufgehoben 16*-18*
Erhöhen sich die Anforderungen an die Offenlegung (z.B. Wechsel der FINMA- Aufsichtskategorie, Überschreiten eines Schwellenwerts), so sind die zusätzlichen Informationen ab dem Zeitpunkt dieser Erhöhung zu publizieren (prospektive Anwendung). Vorperiodenvergleichswerte vor diesem Zeitpunkt müssen nicht publiziert werden.
1 Mustertabellen sind fixe Tabellen nach Rz 28. Nebst dem Einfügen zusätzlicher Zeilen nach Rz 30 darf auch die
Struktur der Tabellen verändert werden, sofern alle vorgegebenen Mindestinformationen publiziert werden.
Die Banken haben die Offenlegung zur Corporate Governance (vgl. Anhang 4) einfach zugänglich auf der Internetseite oder in einem separaten Kapitel im Geschäftsbericht vorzunehmen.
IV Genehmigung
Das Organ für die Oberleitung, Aufsicht und Kontrolle genehmigt die institutsspezifischen Grundsätze und den Umfang der Offenlegung, auf deren Basis die Bank die Bestimmungen dieses Rundschreibens erfüllt. Die Offenlegung ist einer internen Kontrolle zu unterziehen, die mit jener für die Publikation der Jahres- bzw. Konzernrechnung vergleichbar ist.
V Allgemeine Grundsätze für die Offenlegung
Die Offenlegung im Sinne dieses Rundschreibens muss die folgenden Grundsätze erfüllen:
• Klarheit: Die offengelegten Informationen müssen verständlich sein.
• ob Umfassend: Die wesentlichen Aktivitäten und Risiken der Bank sind qualitativ und quantitativ angemessen offenzulegen.
•
Aussagekraft: Es muss möglich sein, die vorhandenen wesentlichen Risiken der Bank/Finanzgruppe sowie die Bewirtschaftung dieser Risiken einzuschätzen und, mit allfälligen Hinweisen auf Positionen der Bilanz oder der Erfolgsrechnung, nachzuvollziehen. Informationen ohne Aussagekraft sind wegzulassen.
• Konsistenz: Offenlegungen sind von Periode zu Periode in konsistenter Weise zu erstellen. Wesentliche Änderungen sind angemessen zu begründen und zu kommentieren.
VI. Aufgehoben Art der Offenlegung
Der Anhang 1 enthält eine schematische Darstellung aller vorgesehenen Tabellen, unter Angabe, welche Tabellen zwingend in vordefinierter Form (fixe Tabellen) zu publizieren sind, welche nach bankeigenen Überlegungen angepasst publiziert werden können (flexible Tabellen) und mit welcher Häufigkeit die Informationen zu aktualisieren sind.
Banken, die ihre Offenlegungen in englischer Sprache publizieren, können in den Tabellen den jeweiligen Originalwortlaut des Dokuments des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht übernehmen (siehe Rz 5 bis 7.2).
Nicht benutzte Zeilen/Spalten der fixen Tabellen können weggelassen werden. Die Zeilen- und Spaltennummerierung darf nicht verändert werden. Falls notwendig, können zusätzliche Zeilen eingefügt werden, ohne die vorgegebenen Zeilennummern zu ändern. Die einmal gewählte Darstellung und Granularität von flexiblen Tabellen sollte über die Zeit grundsätzlich beibehalten werden.
VII Form der Offenlegung
Die nach dem vorliegenden Rundschreiben zu publizierenden Informationen müssen leicht zugänglich sein. Diejenigen Banken, die der vollen oder partiellen Offenlegungspflicht unterliegen, müssen auf ihrer Internetseite die Informationen zum Berichtsjahr sowie die Informationen zu mindestens den vier vorangegangenen Jahren zur Verfügung stellen. Banken der Kategorien 4 und 5 ohne Internetseite können sich auf eine Publikation dieser Informationen im Geschäftsbericht beschränken.
Banken, die der vollen Offenlegung unterliegen, müssen die Informationen in einem eigenständigen Dokument2 publizieren. Dieses Dokument kann auch ein separater Teil des
Zwischen- oder Geschäftsberichts sein, wenn dieser Teil klar als Offenlegung im Sinne dieses Rundschreibens identifizierbar ist und diese Berichte auf der Internetseite zur Verfügung gestellt werden. Für die Offenlegung zur Corporate Governance siehe Rz 20. Für die Publikation der Inhalte von Tabellen mit flexiblem Format (vgl. Anhang 1) darf wiederum auf weitere leicht zugängliche Quellen verwiesen werden, wenn als Bestandteil der Referenz folgende Informationen angegeben werden:
• die Tabellenreferenz nach Basler Mindeststandards sowie die Tabellenbezeichnung (z.B. Risikomanagementansatz der Bank [OVA]);
•
• vollständiger Name des referenzierten Quellendokuments, in dem die Informationen publiziert sind;
Internetlink;
• fg Angabe der Seite und Abschnittsnummer des referenzierten Quellendokuments, in dem die Informationen publiziert sind.
Banken, die der partiellen Offenlegung unterliegen und die Informationen gemäss diesem Rundschreiben nicht im Geschäftsbericht veröffentlichen, müssen im Geschäftsbericht angeben, wo diese Informationen verfügbar sind.
Aufgehoben 37.1*
Banken, die vom erweiterten Konsolidierungsrabatt nach Rz 9, 11 und 12 profitieren, müssen in ihren Geschäftsberichten mit einem generellen Hinweis angeben, wo die konsolidierte Publikation erhältlich ist.
VIII Zeitpunkt und Fristen der Offenlegung
Die Häufigkeit der Offenlegung ist im Anhang 1 beschrieben.
Die Publikation der nach jeder Jahresperiode aktualisierten Daten hat innerhalb von vier Monaten nach Abschluss der Jahresrechnung zu erfolgen. Die Offenlegung zu Vergütungen kann innert sechs Monaten erfolgen, sofern aufgrund des Datums der ordentlichen
2 Ausgenommen sind die Tabellen CCA und GSIB1, die separat publiziert werden können.
Generalversammlung eine Publikation innert 4 Monaten nicht möglich wäre. Die Publikation der nach jeder Zwischenperiode aktualisierten Daten hat innerhalb von zwei Monaten nach Abschluss der Zwischenperiode bzw. nach Stichtag des Zwischenabschlusses zu erfolgen. Am Jahresende können sowohl Angaben zu Zwischenperioden und zur Jahresperiode gleichzeitig, d.h. innerhalb von vier Monaten, offengelegt werden.
Der Zeitpunkt der Erstellung oder Anpassung der veröffentlichten Informationen muss klar angegeben werden.
Die Banken haben materielle Veränderungen der offengelegten Corporate Governance (vgl. Anhang 4) innerhalb dreier Monate auf der Internetseite nachzuführen.
IX Aufgehoben
Aufgehoben en 42*-48*
X Aufgehoben
Aufgehoben ob 49*-53*
XI Prüfung
Die Prüfgesellschaften prüfen die Einhaltung der Offenlegungspflichten nach Massgabe des FINMA-RS 13/3 „Prüfwesen“ und nehmen im Bericht zur Aufsichtsprüfung Stellung.
Die Offenlegung im Zwischenbericht und/oder im Lagebericht unterliegt nicht der obligationenrechtlichen Prüfung. Werden jedoch gewisse Elemente der in diesem
Rundschreiben aufgeführten Informationen in der Jahresrechnung oder der Konzernrechnung veröffentlicht, unterliegen diese hingegen der obligationenrechtlichen Prüfung.
XII Schluss- und Übergangsbestimmungen
Die Angaben gemäss Rz 2–7 des Anhangs 5 sind erstmals im Jahresbericht zum Geschäftsjahr 2021 offenzulegen.
Aufgehoben 57*-60*
Die Banken müssen keine Informationen für Stichtage, die vor dem Datum des Inkrattretens einer Tabelle (vgl. Anhang 1) liegen, aufbereiten, um sie in der nach diesem Rundschreiben vorgesehenen Form zu publizieren. Die Anforderung nach Rz 31 in Bezug auf das Zurverfügungstellen der Daten der vier vorangegangenen Jahre versteht sich prospektiv.
Die Tabellen, die eine Überleitung zwischen Zahlen der Vorperiode und der Berichtsperiode zeigen3, müssen nicht publiziert werden, solange die Zahlen der Vorperiode sich auf eine
Zeit vor der effektiven Anwendung des Rundschreibens bzw. vor Inkrafttreten der betrachteten Tabelle beziehen.
Nach Inkrafttreten der Bestimmungen der LiqV zur Finanzierungsquote (NSFR) sind die entsprechenden Offenlegungsanforderungen (Tabelle LIQ2 sowie Zeilen 18–20 der Tabelle KM1) zu beachten.
Die Änderungen vom 31. Oktober 2019 treten am 1. Januar 2020 in Kraft und sind erstmals für den Stichtag 31. Dezember 2019 anwendbar. Die erstmalige Publikation der revidierten oder neuen Tabellen ist in der vorletzten Spalte des Anhangs 1 aufgeführt.
Die Banken können die am 31. Oktober 2019 revidierten oder neuen Tabellen auch vor deren Inkrafttreten verwenden.
den Stichtag 30. Juni 2022 anzuwenden.
Die Änderungen vom 8. Dezember 2021 in der Tabelle LIQ2 in Anhang 2 sind spätestens für
Anhang 1 Schematische Darstellung der Offenlegungspflichten
Hinweis: Grau hinterlegte Zellen kennzeichnen die nach Rz 14.2 zwingend zu publizierenden Tabellen. Die für die Offenlegung verwendete Währung entspricht der Währung der Jahresrechnung.
Referenz Tabellenbezeichnung Qualitativ (QUAL) oder quantitativ en Tabellenformat Systemrelevant International Inländisch Kategorie 1-31 Nicht systemrelevant
Kategorie 4-5
Publikationshäufigkeit: Inkrafttreten2
mit Kommenta- fle- Q: Quartalsweise ren (QC) fix xi- Q(H): Halbjährlich, falls keine Quartals-Finanzinformation bel H: Halbjährlich
Grundlegende regulatorische Kennzahlen
Grundlegende Kennzahlen „TLACeh QC
QC X
X Q
Q Q J: Jährlich
Q(H)3 J 31.12.2018
01.01.2019
Anforderungen (auf Stufe Abwicklungsgruppe)“ Risikomanagementansatz der Bank fg QUAL X J J J 31.12.2016
Überblick der risikogewichteten Positionen QC X Q Q(H) Q(H) J (in vereinfachter Form) 31.12.2018
1 Und allenfalls Banken der Kategorien 4 und 5, die die partielle Offenlegung nicht anwenden dürfen (siehe Rz 15).
2 Das Datum vom 31.12.2016 in der vorletzten Spalte verweist auf Tabellen der RS-Fassung vom 7.12.2016, die seither nicht angepasst worden sind. Das Datum in Bezug auf die anderen
Tabellen bezieht sich auf die Erstanwendung der Tabelle in der angepassten Form. 3 Q(H) bedeutet grundsätzlich, dass Banken, die nicht quartalsweise Finanzinformationen offenlegen, sich auf eine halbjährliche Offenlegung der entsprechenden Halbjahreswerte beschränken können. Im Falle von grossen Banken im Sinne von Rz 14.6 gilt diese Erleichterung jedoch nicht für die Tabelle KM1. Die Banken (der Kategorie 3), die keine grossen Banken im Sinne von Rz 14.6. sind, können sich auf eine halbjährliche Offenlegung beschränken, auch wenn sie freiwillig quartalweise Finanzinformationen publizieren. 4 Partieller oder vollständiger Verweis auf den Anhang des Jahresberichts, falls dieser die erforderlichen Angaben teilweise oder vollständig enthält.
Anhang 1 Schematische Darstellung der Offenlegungspflichten
Systemrelevant Nicht systemrelevant Tabel- Inter- Kate- Inlän- Inkraftlen- natio- gorie Kategorie 4-5
Referenz Tabellenbezeichnung Qualitativ (QUAL)
mit Kommentaren (QC) oder quantitativ
format
flefix xibel nal disch 1-31
Publikationshäufigkeit: Q: Quartalsweise Q(H): Halbjährlich, falls keine Quartals-Finanzinformation H: Halbjährlich treten2
J: Jährlich
Abgleich zwischen buchhalterischen Werten und LI1 QC X J J J 31.12.2016
aufsichtsrechtlichen Positionen
Darstellung der Differenzen zwischen den aufsichtsrechtlichen Positionen und den Buchwerten (Jahres- bzw. Konzernrechnung) eh QC X J J J 31.12.2016
LIA
Erläuterung zu den Differenzen zwischen Buchwerten und aufsichtsrechtlichen Werten
Prudentielle Wertanpassungen fg QUAL
QC X X J
J J
J J
J 31.12.2016
31.12.2018
Darstellung der regulatorisch anrechenbaren Eigenmittel au Überleitung der regulatorisch anrechenbaren Eigenmittel zur Bilanz QC
QC X
X H
H H
H J
J 31.12.2018
31.12.2018
Hauptmerkmale regulatorischer Eigenkapitalin- CCA5 QUAL/QC X H H J 31.12.2018 strumente und anderer TLAC-Instrumente
5 Vorgaben zur Aktualisierung: Siehe nähere Erläuterungen zur Tabelle CCA.
Anhang 1 Schematische Darstellung der Offenlegungspflichten
Systemrelevant Nicht systemrelevant Tabel- Inter- Kate- Inlän- Inkraftlen- natio- gorie Kategorie 4-5
Referenz Tabellenbezeichnung Qualitativ (QUAL)
mit Kommentaren (QC) oder quantitativ
format
flefix xibel nal disch 1-31
Publikationshäufigkeit: Q: Quartalsweise Q(H): Halbjährlich, falls keine Quartals-Finanzinformation H: Halbjährlich treten2
J: Jährlich
TLAC Zusammensetzung international systemre- TLAC1 QC X H 01.01.2019
levanter Banken (auf Stufe Abwicklungsgruppe)
Wesentliche Gruppengesellschaften – Rang der Forderungen auf Stufe der juristischen Einheit Abwicklungseinheit – Rang der Forderungen auf eh QC X H 01.01.2019
Stufe der juristischen Einheit
G-SIB Indikatoren fg QC
QC X
X H
J 01.01.2019
31.12.2018
Geografische Aufteilung der Forderungen für den erweiterten antizyklischen Puffer nach Basler Mindeststandards au Leverage Ratio: Vergleich der Bilanzaktiven und des Gesamtengagements für die Leverage Ratio QC
QC X X H
Q H
Q(H) J
J 31.12.2018
31. 12.2018
LR2 Leverage Ratio: detaillierte Darstellung QC X Q Q(H) J 31.12.2018
LIQA Liquidität: Management der Liquiditätsrisiken QUAL/ X J J J J, 31.12.2018 sofern nicht bereits im Rahmen
6 Betrifft nur Banken, die die in Art. 44a ERV genannten Kriterien erfüllen.
Anhang 1 Schematische Darstellung der Offenlegungspflichten
Systemrelevant Nicht systemrelevant Tabel- Inter- Kate- Inlän- Inkraftlen- natio- gorie Kategorie 4-5
Referenz Tabellenbezeichnung Qualitativ (QUAL)
mit Kommentaren (QC) oder quantitativ
format
flefix xibel nal disch 1-31
Publikationshäufigkeit: Q: Quartalsweise Q(H): Halbjährlich, falls keine Quartals-Finanzinformation H: Halbjährlich treten2
J: Jährlich (QC) der Angaben zur Jahresrechnung behandelt
Liquidität: Informationen zur Liquiditätsquote
Liquidität: Informationen zur Finanzierungsquote eh QC
QC X
X Q
H Q(H)
H Q(H)
H 31.12.2016
1.7.2021
Kreditrisiko: allgemeine Informationen Kreditrisiko: Kreditqualität der Aktiven fg Kreditrisiko: Veränderungen in den Portfolien von QUAL QC X X J H J H J J J 31.12.2016 31.12.2016
CRB Forderungen und Schuldtiteln im Ausfall
Kreditrisiko: zusätzliche Angaben zur Kreditqualität der Aktiven
Kreditrisiko: Angaben zu Risikominderungstech- QC
QUAL/QC X
X H
J H
J J
J J
J 31.12.2016
31.12.2016
CRC QUAL X J J J 31.12.2016 niken
Kreditrisiken: Gesamtsicht der Risikominde- J, CR3 QC X H H J 31.12.2016 rungstechniken aber in vereinfachter Form
7 Partieller oder vollständiger Verweis auf den Anhang des Jahresberichts, falls dieser die erforderlichen Angaben teilweise oder vollständig enthält.
Anhang 1 Schematische Darstellung der Offenlegungspflichten
Systemrelevant Nicht systemrelevant Tabel- Inter- Kate- Inlän- Inkraftlen- natio- gorie Kategorie 4-5
Referenz Tabellenbezeichnung Qualitativ (QUAL)
mit Kommentaren (QC) oben oder quantitativ format
flefix xibel nal disch 1-31
Publikationshäufigkeit: Q: Quartalsweise Q(H): Halbjährlich, falls keine Quartals-Finanzinformation H: Halbjährlich treten2
J: Jährlich
Kreditrisiko: Angaben zur Verwendung externer CRD QUAL X J J J 31.12.2016
Ratings im Standardansatz
Kreditrisiko: Risikoexpositionen und Auswirkungen der Kreditrisikominderung nach dem Standardansatz eh QC X H H J 31.12.2016
CRE Kreditrisiko: Positionen nach Positionskategorien und Risikogewichtung nach dem Standardansatz
IRB: Angaben über die Modelle QC
QUAL X
X H
J H
J J
J J 31.12.2016
31.12.2016
IRB: Risikoexposition nach Positionskategorien und Ausfallwahrscheinlichkeiten
IRB: Risikomindernde Auswirkungen von Kreditderivaten auf die Risikogewichtung QC
QC X
X H
H H
H H
H Partielle Offenlegung nicht an- 31.12.2016
31.12.2016 wendbar bei Verwendung des IRB IRB: RWA-Veränderung der Kreditrisikopositio- CR8 QC X Q Q(H) Q(H) 31.12.2016 nen
IRB: ex post-Beurteilung der Ausfallwahrschein- CR9 QC X J J J 31.12.2016 lichkeitsschätzungen, nach Positionskategorien
Anhang 1 Schematische Darstellung der Offenlegungspflichten
Systemrelevant Nicht systemrelevant Tabel- Inter- Kate- Inlän- Inkraftlen- natio- gorie Kategorie 4-5
Referenz Tabellenbezeichnung Qualitativ (QUAL)
mit Kommentaren (QC) oben oder quantitativ format
flefix xibel nal disch 1-31
Publikationshäufigkeit: Q: Quartalsweise Q(H): Halbjährlich, falls keine Quartals-Finanzinformation H: Halbjährlich treten2
J: Jährlich
IRB: Spezialfinanzierungen und Beteiligungstitel CR10 QC X H H H 31.12.2016
CCRA unter der einfachen Risikogewichtungsmethode
Gegenparteikreditrisiko: Allgemeine Angaben Gegenparteikreditrisiko: Analyse nach Ansatz eh QUAL QC X X J H J H J - 31.12.2016 31.12.2016
Gegenparteikreditrisiko: Bewertungsanpassungen der Kreditpositionen (credit valuation adjustment, CVA) zu Lasten der Eigenmittel QC X H H - 31.12.2016
Gegenparteikreditrisiko: Positionen nach Positionskategorien und Risikogewichtung nach dem Standardansatz au IRB: Gegenparteikreditrisiko nach Positionskategorie und Ausfallwahrscheinlichkeiten QC
QC X
X H
H H
H J
H J
Partielle Offenlegung nicht anwendbar bei Verwendung des IRB 31.12.2016
31.12.2016
Gegenparteikreditrisiko: Zusammensetzung der CCR5 Sicherheiten für die dem Gegenparteikreditrisiko QC X H H J J 31.12.2016 ausgesetzten Positionen
CCR6 Gegenparteikreditrisiko: Kreditderivatpositionen QC X H H J 31.12.2016
Anhang 1 Schematische Darstellung der Offenlegungspflichten
Systemrelevant Nicht systemrelevant Tabel- Inter- Kate- Inlän- Inkraftlen- natio- gorie Kategorie 4-5
Referenz Tabellenbezeichnung Qualitativ (QUAL)
mit Kommentaren (QC) oben oder quantitativ format
flefix xibel nal disch 1-31
Publikationshäufigkeit: Q: Quartalsweise Q(H): Halbjährlich, falls keine Quartals-Finanzinformation H: Halbjährlich treten2
J: Jährlich
Gegenparteikreditrisiko: RWA-Veränderung der Partielle Offenlegung nicht an-
Gegenparteikreditrisikopositionen unter dem IMM-Ansatz (EPE-Modellmethode)
Gegenparteikreditrisiko: Positionen gegenüber zentralen Gegenparteien eh QC
QC X
X Q
H Q(H)
H Q(H)
J wendbar bei Verwendung der EPE-Modellmethode 31.12.2016
31.12.2016
SECA
Verbriefungen: allgemeine Angaben zu Verbriefungspositionen
Verbriefungen: Positionen im Bankenbuch fg QUAL
QC X
X J
H J
H J
J 31.12.2016
31.12.2016
Verbriefungen: Positionen im Handelsbuch
Verbriefungen: Positionen im Bankenbuch und diesbezügliche Mindesteigenmittelanforderungen bei Banken in der Rolle des Originators oder QC
QC X X H
H H
H J
J Partielle Offenlegung nicht anwendbar bei Verbriefungen, die ausländische Positionen betreffen 31.12.2016
31.12.2016 Sponsors
Verbriefungen: Positionen im Bankenbuch und SEC4 diesbezügliche Mindesteigenmittelanforderungen QC X H H J 31.12.2016 bei Banken in der Rolle des „Investors“ MRA Marktrisiken: allgemeine Angaben QUAL X J J J 31.12.2016
Anhang 1 Schematische Darstellung der Offenlegungspflichten
Systemrelevant Nicht systemrelevant Tabel- Inter- Kate- Inlän- Inkraftlen- natio- gorie Kategorie 4-5
Referenz Tabellenbezeichnung Qualitativ (QUAL)
mit Kommentaren (QC) oben oder quantitativ format
flefix xibel nal disch 1-31
Publikationshäufigkeit: Q: Quartalsweise Q(H): Halbjährlich, falls keine Quartals-Finanzinformation H: Halbjährlich treten2
J: Jährlich
Marktrisiken: Mindesteigenmittel nach dem Stan- MR1 QC X H H J 31.12.2016
MRB dardansatz
Marktrisiken: Angaben bei Verwendung des Modellansatzes (IMA) eh QUAL X J J J Partielle Offenlegung nicht anwendbar bei Verwendung des IMA 31.12.2016
Marktrisiken: RWA-Veränderung der Positionen unter dem Modellansatz (IMA) fg QC X Q Q(H) H Partielle Offenlegung nicht anwendbar bei Verwendung des IMA 31.12.2016
Marktrisiken: modellbasierte Werte für das Handelsbuch
Marktrisiko: Vergleich der VaR-Schätzungen mit QC X H H H Partielle Offenlegung nicht anwendbar bei Verwendung des IMA
Partielle Offenlegung nicht an- 31.12.2016
MR4 QC X H H H wendbar bei Verwendung des 31.12.2016 Gewinnen und Verlusten IMA
Zinsrisiken: Ziele und Richtlinien für das Zinsrisi- IRRBBA QUAL/QC X J J J J 31.12.2018 komanagement des Bankenbuchs
Zinsrisiken: quantitative Informationen zur Positi- IRRBBA1 QC X J J J J 31.12.2018 onsstruktur und Zinsneufestsetzung
Anhang 1 Schematische Darstellung der Offenlegungspflichten
Systemrelevant Nicht systemrelevant Tabel- Inter- Kate- Inlän- Inkraftlen- natio- gorie Kategorie 4-5
Referenz Tabellenbezeichnung Qualitativ (QUAL)
mit Kommentaren (QC) oder quantitativ
format
flefix xibel nal disch 1-31
Publikationshäufigkeit: Q: Quartalsweise Q(H): Halbjährlich, falls keine Quartals-Finanzinformation H: Halbjährlich treten2
J: Jährlich
Zinsrisiken: quantitative Informationen zum Bar- IRRBB1 QC X J J J J 31.12.2018
wert und Zinsertrag
Vergütungen: Politik Vergütungen: Ausschüttungen eh QUAL QC X X J J J J J J 31.12.2018 31.12.2018
Vergütungen: spezielle Auszahlungen Vergütungen: unterschiedliche Ausschüttungen QC
QC X
X J
J J
J J
J 31.12.2018
31.12.2018 ORA
Anhang
Operationelle Risiken: allgemeine Angaben
Offenlegung systemrelevanter Banken QUAL
QC X X
- J
Q J
Q J
- J
- 31.12.2016
31.12.2019
8 Offenlegungspflicht nur im Falle einer zwingenden Anwendung des FINMA-RS 10/1 „Vergütungssysteme“ (Rz 6).
Tabelle KM1: Grundlegende regulatorische Kennzahlen
Zweck
Typ / Format Überblick über die aufsichtsrechtlichen Kennzahlen
Wesentliche Kennzahlen aufsichtsrechtlicher Art oben QC / fix. Bei Hinzufügen neuer Zeilen ist die Definition und Berechnung der zusätzlichen Kennzahlen anzugeben (inkl. des Konsolidierungskreises und verwendeten regulatorischen Eigenmittel, wo anwendbar)
Mindestens erfor- Banken mit voller oder partieller Offenlegung kommentieren und begründen wesentliche Änderungen zur Vorperiode (T-1). Banken, die einen derliche Kommentierung anerkannten internationalen Standard anwenden und die von den Übergangsregeln zum Expected Loss Accounting Gebrauch machen, ergänzen die Tabelle mit nach den Basler Mindeststandards vorgesehenen Zeilen 1a, 2a, 3a, 5a, 6a, 7a und 14a, unter Angabe der verwendeten Übergangsregeln. Banken, für die das Expected Loss Accounting nicht anwendbar ist, sowie Banken, welche die Übergangsregeln nicht anwenden, können die obenerwähnten Zeilen ignorieren.
a) Tabelle für quartalsweise Offenlegung
a b c d e
Anrechenbare Eigenmittel (CHF) Hartes Kernkapital (CET1) oben T = Quartal
Hartes Kernkapital ohne Auswirkung von Übergangsbestimmungen für erwartete Verluste Kernkapital (T1) T T-1 T-2 T-3 T-4
2a Kernkapital ohne Auswirkung von Übergangsbestimmungen für erwartete Verluste
3 Gesamtkapital total
Gesamtkapital ohne Auswirkung von Übergangsbestimmungen für erwartete Verluste Risikogewichtete Positionen (RWA) (CHF) RWA
Mindesteigenmittel (CHF) Risikobasierte Kapitalquoten (in % der RWA)
CET1-Quote ohne Auswirkung von Übergangsbestimmungen für erwartete Verluste (%) Kernkapitalquote (%) Kernkapitalquote ohne Auswirkung von Übergangsbestimmungen für erwartete Verluste (%)
7 Gesamtkapitalquote (%)
7a Gesamtkapitalquote ohne Auswirkung von Übergangsbestimmungen für erwartete Verluste (%)
8 Eigenmittelpuffer nach Basler Mindeststandards (2.5% ab 2019) (%)
a b c d e T = Quartal T T-1 T-2 T-3 T-4
9 Antizyklischer Puffer (Art. 44a ERV) nach Basler Mindeststandards (%)
Zusätzlicher Eigenmittelpuffer wegen internationaler oder nationaler Systemrelevanz (%) Gesamte Pufferanforderungen nach Basler Mindeststandards in CET1- Qualität (%) Verfügbares CET1 zur Deckung der Pufferanforderungen nach Basler Mindeststandards (nach Abzug von CET1 zur Deckung der Mindestanforderun- en gen und ggf. zur Deckung von TLAC-Anforderungen) (%) Kapitalzielquoten nach Anhang 8 der ERV (in % der RWA) 12a1 Eigenmittelpuffer gemäss Anhang 8 ERV (%)
Antizyklische Puffer (Art. 44 und 44a ERV) (%) CET1-Zielquote (in %) gemäss Anhang 8 der ERV zzgl. antizyklischer Puffer T1-Zielquote (in %) gemäss Anhang 8 der ERV zzgl. antizyklischer Puffer
Gesamtkapital-Zielquote (in %) gemäss Anhang 8 der ERV zzgl. antizyklischer Puffer nach Art. 44 und 44a ERV
Basel III Leverage Ratio Gesamtengagement (CHF) Basel III Leverage Ratio (Kernkapital in % des Gesamtengagements) Basel III Leverage Ratio (Kernkapital in % des Gesamtengagements) ohne Auswirkung von Übergangsbestimmungen für erwartete Verluste Liquiditätsquote (LCR)
15 Zähler der LCR: Total der qualitativ hochwertigen, liquiden Aktiven (CHF)
1 Systemrelevante Banken können auf die Angaben der Zeilen 12a–12e verzichten, da Anhang 8 ERV für sie nicht anwendbar ist. Bei Verzicht informieren sie dennoch über den antizyklischen Puffer gemäss Art. 44 ERV.
a b c d e T = Quartal T T-1 T-2 T-3 T-4
16 Nenner der LCR: Total des Nettomittelabflusses (CHF)
Liquiditätsquote, LCR (in %) Finanzierungsquote (NSFR)2 Verfügbare stabile Refinanzierung (in CHF) Erforderliche stabile Refinanzierung (in CHF) Finanzierungsquote, NSFR (in %) oben
Diese Zeilen sind erst offen zu legen, sobald die Regelung zur NSFR in Kraft getreten ist.
b) Tabelle für halbjährliche Offenlegung
a b c d e
Anrechenbare Eigenmittel (CHF) Hartes Kernkapital (CET1) T = Semester
Hartes Kernkapital ohne Auswirkung von Übergangsbestimmungen für erwartete Verluste T T – (3 Monate) T-1 (T-1) – (3 Monate) T-2
2 Kernkapital (T1)
2a Kernkapital ohne Auswirkung von Übergangsbestimmungen für erwartete Verluste
Gesamtkapital total Gesamtkapital ohne Auswirkung von Übergangsbestimmungen für erwartete Verluste Risikogewichtete Positionen (RWA) (CHF)
RWA Mindesteigenmittel (CHF) fg Risikobasierte Kapitalquoten (in % der RWA)
CET1-Quote ohne Auswirkung von Übergangsbestimmungen für erwartete Verluste (%) Kernkapitalquote (%) Kernkapitalquote ohne Auswirkung von Übergangsbestimmungen für erwartete Verluste (%)
7 Gesamtkapitalquote (%)
7a Gesamtkapitalquote ohne Auswirkung von Übergangsbestimmungen für erwartete Verluste (%)
a b c d e T = Semester T T – (3 Mo- T-1 (T-1) – (3 Mo- T-2 nate) nate)
Eigenmittelpuffer nach Basler Mindeststandards (2.5% ab 2019) (%) Antizyklischer Puffer (Art. 44a ERV) nach Basler Mindeststandards (%) Zusätzlicher Eigenmittelpuffer wegen internationaler oder nationaler Systemrelevanz (%)
Gesamte Pufferanforderungen nach Basler Mindeststandards in CET1-Qualität (%) 12 Verfügbares CET1 zur Deckung der Pufferanforderungen nach Basler Mindeststandards (nach Abzug von CET1 zur Deckung der Mindestanforderungen und ggf. zur Deckung von TLAC-Anforderungen) (%)
Kapitalzielquoten nach Anhang 8 ERV (in % der RWA) Eigenmittelpuffer gemäss Anhang 8 ERV (%) Antizyklische Puffer (Art. 44 und 44a ERV) (%) CET1-Zielquote (in %) gemäss Anhang 8 ERV zzgl. antizyklischer Puffer nach
Art. 44 und 44a ERV T1-Zielquote (in %) gemäss Anhang 8 ERV zzgl. antizyklischer Puffer nach Art.
Gesamtkapital-Zielquote (in %) gemäss Anhang 8 ERV zzgl. antizyklischer Puffer nach Art. 44 und 44a ERV Basel III Leverage Ratio Gesamtengagement (CHF) Basel III Leverage Ratio (Kernkapital in % des Gesamtengagements) 14a Basel III Leverage Ratio (Kernkapital in % des Gesamtengagements) ohne Auswirkung von Übergangsbestimmungen für erwartete Verluste Liquiditätsquote (LCR)
15 Zähler der LCR: Total der qualitativ hochwertigen, liquiden Aktiven (CHF)
16 Nenner der LCR: Total des Nettomittelabflusses (CHF)
a b c d e T = Semester T T – (3 Mo- T-1 (T-1) – (3 Mo- T-2 nate) nate)
Liquiditätsquote, LCR (in %) Finanzierungsquote (NSFR)1 Verfügbare stabile Refinanzierung (in CHF) Erforderliche stabile Refinanzierung (in CHF) Finanzierungsquote, NSFR (in %) oben
Diese Zeilen sind erst offen zu legen, sobald die Regelung zur NSFR in Kraft getreten ist.
c) Tabelle für jährliche Offenlegung
a b c d e
Anrechenbare Eigenmittel (CHF) Hartes Kernkapital (CET1)
Hartes Kernkapital ohne Auswirkung von Übergangsbestimmungen für erwartete Verluste oben T T – (3 Monate) T – (6 Monate) T – (9 Monate) T-1
2 Kernkapital (T1)
2a Kernkapital ohne Auswirkung von Übergangsbestimmungen für erwartete Verluste
Gesamtkapital total Gesamtkapital ohne Auswirkung von Übergangsbestimmungen für erwartete Verluste Risikogewichtete Positionen (RWA) (CHF)
RWA Mindesteigenmittel (CHF) fg Risikobasierte Kapitalquoten (in % der RWA)
CET1-Quote ohne Auswirkung von Übergangsbestimmungen für erwartete Verluste (%) Kernkapitalquote (%) Kernkapitalquote ohne Auswirkung von Übergangsbestimmungen für erwartete Verluste (%)
7 Gesamtkapitalquote (%)
7a Gesamtkapitalquote ohne Auswirkung von Übergangsbestimmungen für erwartete Verluste (%)
a b c d e nate) nate) nate)
Eigenmittelpuffer nach Basler Mindeststandards (2.5% ab 2019) (%) Antizyklischer Puffer (Art. 44a ERV) nach Basler Mindeststandards (%) Zusätzlicher Eigenmittelpuffer wegen internationaler oder nationaler Systemrelevanz (%) Gesamte Pufferanforderungen nach Basler Mindeststandards in CET1- Qualität (%) en 12 Verfügbares CET1 zur Deckung der Pufferanforderungen nach Basler Mindeststandards (nach Abzug von CET1 zur Deckung der Mindestanforderungen und ggf. zur Deckung von TLAC-Anforderungen) (%)
Kapitalzielquoten nach Anhang 8 ERV (in % der RWA) Eigenmittelpuffer gemäss Anhang 8 ERV (%) Antizyklische Puffer (Art. 44 und 44a ERV) (%) CET1-Zielquote (in %) gemäss Anhang 8 ERV zzgl. antizyklischer Puffer
T1-Zielquote (in %) gemäss Anhang 8 ERV zzgl. antizyklischer Puffer nach Art. 44 und 44a ERV
Gesamtkapital-Zielquote (in %) gemäss Anhang 8 ERV zzgl. antizyklischer Puffer nach Art. 44 und 44a ERV Basel III Leverage Ratio Gesamtengagement (CHF) Basel III Leverage Ratio (Kernkapital in % des Gesamtengagements) 14a Basel III Leverage Ratio (Kernkapital in % des Gesamtengagements) ohne Auswirkung von Übergangsbestimmungen für erwartete Verluste Liquiditätsquote (LCR)
15 Zähler der LCR: Total der qualitativ hochwertigen, liquiden Aktiven (CHF)
16 Nenner der LCR: Total des Nettomittelabflusses (CHF)
a b c d e nate) nate) nate)
Liquiditätsquote, LCR (in %) Finanzierungsquote (NSFR)1 Verfügbare stabile Refinanzierung (in CHF) Erforderliche stabile Refinanzierung (in CHF) Finanzierungsquote, NSFR (in %) oben Bemerkungen:
1. Die Mindesteigenmittel entsprechen in der Regel 8 % der RWA. Gelten für ein Institut höhere Anforderungen, etwa aufgrund der Mindesteigenmittelvorgaben von CHF 10 Mio. für Banken nach Art. 15 und 16 BankV, so sind diese Anforderungen massgebend. In diesem Fall ist in einer Fussnote anzugeben, dass anstelle der Mindesteigenmittel in Höhe von 8 % der RWA ein Betrag von CHF 10 Mio. wegen der absoluten Minimalanforderung gemäss Art. 15 und 16 BankV ausgewiesen wird. Die Kapitalquoten sind als Verhältnis des betrachteten Kapitals zu den risikogewichteten Positionen zu berechnen (und nicht auf Basis der
2. absoluten Mindestanforderung von CHF 10 Mio.). Für die Publikation der LCR gilt: Für Einzelheiten zur Berechnung der quartalsweisen LCR siehe die Bemerkungen zum Inhalt der Tabelle LIQ1 im Anhang 2. 3.
Für grosse Banken mit quartalsweiser Publikation nach Rz 14.6 gilt: Für die ausländischen Banktochtergesellschaften können die Werte, die gemäss lokalen
Vorschriften berechnet wurden, verwendet werden. Entsprechende Angaben können entfallen, wenn keine lokalen Vorgaben (etwa zur Leverage Ratio) existieren. Für die Zielvorgaben nach Zeilen 12a–12c sind nur die allgemeinen ausländischen Vorgaben, d.h. ohne institutsspezifische Zuschläge unter Säule anzugeben.
Diese Zeilen sind erst offen zu legen, sobald die Regelung zur NSFR in Kraft getreten ist.
d) Tabelle für jährliche Offenlegung für Institute des Kleinbankenregimes
Anrechenbare Eigenmittel (CHF) Hartes Kernkapital (CET1) Kernkapital (T1) oben a T b T – (3 Monate) c T – (6 Monate) d T – (9 Monate) e T-1
3 Gesamtkapital total
4a Mindesteigenmittel (CHF) Vereinfachte Leverage Ratio (in %) Aktiven (exkl. Goodwill + Beteiligungen) + Ausserbilanzgeschäfte (CHF) Vereinfachte Leverage Ratio (Kernkapital in % der Aktiven [exkl. Goodwill + Beteiligungen] + Ausserbilanzgeschäfte) Liquiditätsquote (LCR)
Zähler der LCR: Total der qualitativ hochwertigen, liquiden Aktiven (CHF) Nenner der LCR: Total des Nettomittelabflusses (CHF) Liquiditätsquote, LCR (in %)
Bemerkungen:
1. Im Rahmen des Kleinbankenregimes gelten für institute der Kategorien 4 und 5 Mindesteigenmittel in Höhe von 8 % des Nenners der vereinfachten Leverage Ratio. Gelten für ein Institut höhere Anforderungen, etwa aufgrund der Mindesteigenmittelvorgabe von CHF 10 Mio. für Banken nach Art. 15 und 16 BankV bzw. von CHF 1.5 Mio. für Wertpapierhäuser nach Art. 62 FINIV, so sind diese Anforderungen massgebend. In diesem Fall ist in einer Fussnote anzugeben, dass anstelle der Mindesteigenmittel in Höhe von 8 % des Nenners der vereinfachten Leverage Ratio ein Betrag von CHF 10 Mio. bzw. 1.5 Mio. ausgewiesen wird. 2. Für die Publikation der LCR gilt: Für Einzelheiten zur Berechnung der quartalsweisen LCR siehe die Bemerkungen zum Inhalt der Tabelle LIQ1 im Anhang 2.
Tabelle KM2: Grundlegende Kennzahlen „TLAC-Anforderungen (auf Stufe Abwicklungsgruppe)“ [QC / fix / quartalsweise]1
Vgl. diesbezügliche Vorgaben im Dokument „Pillar 3 disclosure requirements – consolidated and enhanced framework“ des Basler Ausschusses vom März 2017. Die Kennzahlen werden nach den Basler Mindeststandards berechnet (und nicht nach den Parallelberechnungen auf Grundlage des Schweizer TBTF-Regelwerks der ERV).
1 Betrifft nur international systemrelevante Banken, die Anforderungen an zusätzliche verlusttragende Mittel haben (Gone-concern-Anforderungen). Diese Tabelle ist ab 1. Januar 2019 anwendbar.
Tabelle OVA: Risikomanagementansatz der Bank
Zweck Beschreibung der Strategie der Bank und wie der Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung die Risiken beurteilen und bewirtschaften. Der Leser soll ein klares Verständnis der Risikotoleranz und des Risikoappetits der Bank in Bezug auf ihre Hauptaktivitäten und alle wesentlichen Risiken erhalten.
Typ / Format QUAL / flexibel
Minimale Angaben: •
Art und Weise, wie das Geschäftsmodell mit dem allgemeinen Risikoprofil in Verbindung steht (namentlich sind die Hauptrisiken des Geschäftsmodells und jedes damit verbundene Risiko darzustellen und zu beschreiben) und wie das Risikoprofil der Bank mit der vom Organ für Oberleitung, Aufsicht und Kontrolle genehmigten Risikopolitik zusammenhängt; • Struktur der Risiko Governance: Verantwortlichkeiten innerhalb der Bank (namentlich die Überwachung und Kompetenzdelegation; Funktionentrennung nach Risikoarten, Geschäftseinheiten usw.); Beziehungen zwischen involvierten Strukturen des Risikomanagements (namentlich das für die Oberleitung, Aufsicht und Kontrolle zuständige Organ, die Geschäftsleitung, separate Risikoaus-
• eh schüsse, Risikomanagementstruktur, Compliance-Funktion, interne Audit-Funktion); Darlegung verwendeter Kanäle zur Kommunikation der Risikokultur in der Bank (namentlich Verhaltenskodex, Weisungen zur Limitierung operationeller Risiken oder Prozesse bei Verletzungen oder Überschreitungen von Risikolimiten; Prozesse, um Risikothemen zwischen den für das Einge-
• erörtern); fg hen und denen für die Risikokontrolle zuständigen Einheiten auf die Agenda zu bringen und zu
Umfang und Hauptmerkmale der Risikomesssysteme; •
• Beschreibung der Prozesse für die Risikoberichterstattung (insbesondere Umfang und Hauptinhalte der Risikoberichte) an das Organ für Oberleitung, Aufsicht und Kontrolle sowie an die Geschäftsleitung; Qualitative Informationen zum Stresstesting (namentlich die solchen Tests unterzogenen Portefeuilles, die angewandten Szenarien sowie die verwendeten Methoden, und schliesslich die Verwendung des Stresstesting im Kontext des Risikomanagements); • Strategien und Prozesse für das Risikomanagement, die Erfassung und die Reduktion von den dem Geschäftsmodell inhärenten Risiken sowie die Prozesse, um die fortlaufende Effektivität der Techniken zur Risikoerfassung und Risikoreduktion zu erhalten.
Tabelle OV1: Überblick der risikogewichteten Positionen
Zweck Vermittlung eines Überblicks der risikogewichteten Positionen (RWA), die die Nennergrösse der risikogewichteten Kapitalquoten darstellen. Weitere Aufteilungen der RWA werden in anderen Tabellen gegeben.
Typ / Format QC / fix
Mindestens er- Tabelle für Banken mit voller Offenlegung: forderliche Kommentierung •
• Identifikation und Erläuterung von Gründen für signifikante Veränderungen der Zahlen zur Vorperiode; Wenn die Spalte/Rubrik „c“ eine Eigenmittelanforderung enthält, die nicht 8 % des Werts in Spalte „a“ ist, muss eine Erläuterung angegeben werden; • Bei Verwendung des marktbasierten Modellansatzes für Beteiligungstitel sind die Hauptcharakteristika des internen Modells jährlich anzugeben.
Tabelle für Banken mit partieller Offenlegung: • Verwendete Ansätze zur Bestimmung der Mindesteigenmittel (Kreditrisiken: Standardansatz; Marktrisiken: De-Minimis oder Standardansatz; operationelle Risiken: Basisindikator- oder Standardansatz);
fg •
• Identifikation und Erläuterung von Gründen für signifikante Veränderungen der Zahlen zur Vorperiode;
Wenn die Spalte/Rubrik „c“ eine Eigenmittelanforderung enthält, die nicht
au % des Werts in Spalte „a“ ist, muss eine Erläuterung erfolgen.
a) Tabelle für Banken mit voller Offenlegung
a b c
T T-1 T
1 Kreditrisiko (ohne CCR [Gegenparteikreditrisiko])
2 Davon mit Standardansatz (SA) bestimmt
3 Davon mit F-IRB-Ansatz bestimmt
Davon mit Supervisory Slotting-Ansatz bestimmt
Davon mit A-IRB-Ansatz bestimmt
Gegenparteikreditrisiko (CCR)5
Davon mit Standardansatz bestimmt (SA-CCR)
Davon mit vereinfachtem Standardansatz bestimmt
(VSA-CCR)6
Davon mit Marktwertmethode bestimmt7
Davon mit Modellansatz bestimmt (IMM bzw. EPE-
Modellmethode)
Davon andere (CCR)
au Wertanpassungsrisiko von Derivaten (CVA)
1 RWA: nach den Eigenmittelvorschriften risikogewichtete Positionen (inkl. dem 1.06 Skalierungsfaktor des _IRB-
Ansatzes). Sofern die Vorschriften nicht direkt die Berechnung der RWA vorsehen, sondern die der Mindesteigenmittel, dann sind letztere durch Multiplikation mit dem Wert 12.5 in ihr RWA-Äquivalent zu überführen (z.B. bei Marktrisiken oder operationelle Risiken). 2 Die publizierten RWA der Vorperiode (z.B. zum vorangegangenen Quartals- oder Halbjahresende). 3 Die per Stichtag geltenden Mindesteigenmittel. Diese entsprechen normalerweise 8 % der RWA. 4 Die RWA und die Mindesteigenmittel nach den Vorgaben der Tabellen CRA bis CR10. Alle den Verbriefungsvorschriften unterliegenden Positionen sind nicht zu erfassen, inklusive Verbriefungen im Bankenbuch (vgl. Zeile 16)
sowie Positionen mit Gegenparteikreditrisiko (vgl. Zeile 6). Die nicht-gegenparteibezogenen Risiken (vgl. Art. ff. ERV) sind ebenfalls in dieser Zeile zu berücksichtigen. 5 Gegenparteikreditrisiko, wie durch die Tabellen CCRA bis CCR8 abgedeckt. 6 Diese Zeile wird nur durch die Institute offengelegt, die effektiv von diesem vereinfachten Ansatz Gebrauch machen.
7 Anwendbar bis inkl. 31.12.2021 (vgl. Art. 148l ERV)
a b c
T T-1 T
11 Beteiligungstitel im Bankenbuch, mit dem marktbasierten
Ansatz bestimmt8
12 Investments in verwalteten kollektiven Vermögen – Lookthrough-Ansatz
13 Investments in verwalteten kollektiven Vermögen –
mandatsbasierter Ansatz
14 Investments in verwalteten kollektiven Vermögen –
Fallback-Ansatz
Investments in verwalteten kollektiven Vermögen – vereinfachter Ansatz9
Abwicklungsrisiko10
Verbriefungspositionen im Bankenbuch11 Davon unter dem internen ratingbasierten Ansatz (SEC-IRBA)
18 eh Davon unter dem externen ratingbasierten Ansatz (SEC-ERBA), inklusive dem Internal-Assessment- Ansatz (IAA)
Davon unter dem Standardansatz (SEC-SA)
Marktrisiko12
22 au Davon mit Standardansatz bestimmt
Davon mit Modellansatz (IMA) bestimmt
8 Dieser Betrag entspricht den RWA, welche die Bank auf Basis des marktbasierten Ansatzes (einfache Risikogewichtungsmethode) oder der internen Modellmethode (IMM) bestimmt hat; vgl. §343-349 des Basel II Texts (http://www.bis.org/publ/bcbs128.pdf). Wenn die aufsichtsrechtliche Behandlung von Beteiligungstiteln nach dem marktbasierten Ansatz/der einfachen Risikogewichtungsmethode erfolgt, dann sind die zugehörigen RWA und Mindesteigenmittel in Tabelle CR10 und in Zeile 7 der vorliegenden Tabelle zu rapportieren. Wenn die aufsichtsrechtliche Behandlung mit Hilfe des PD/LGD-Ansatzes erfolgt, dann sind die zugehörigen RWA und Mindesteigenmittel in Tabelle CR6 und in Zeile 3 der vorliegenden Tabelle zu rapportieren. Erfolgt die aufsichtsrechtliche Behandlung mittels Standardansatz, so sind die zugehörigen RWA und Mindesteigenmittel in der Tabelle CR4 und in Zeile 2 der vorliegenden Tabelle zu rapportieren. 9 Diese Zeile wird nur durch die Institute offengelegt, die effektiv von diesem vereinfachten Ansatz Gebrauch machen. 10 Entspricht den Anforderungen für Positionen aus nicht abgewickelten Transaktionen nach Art. 76 ERV. 11 Zugehörige Werte für Verbriefungspositionen im Bankenbuch. Die RWA sind auf Grundlage der Mindesteigenmittel zu ermitteln (die RWA entsprechen nicht immer den RWA wie in den Tabellen SEC3 und SEC4 rapportiert, welche vor Anwendung einer Obergrenze bzw. eines Cap bestimmt werden).
12 Der rapportierte Betrag entspricht den Mindesteigenmitteln für Marktrisiken (vgl. Tabellen MRA bis MR4). Diese
beinhalten die Mindesteigenmittel für Verbriefungspositionen im Handelsbuch, aber beinhalten nicht die Mindesteigenmittel für das Gegenparteikreditrisiko.
a b c
T T-1 T
23 Eigenmittelanforderungen aufgrund des Wechsels von
Positionen zwischen Handelsbuch und Bankenbuch
24 Operationelles Risiko
25 Beträge unterhalb des Schwellenwerts für Abzüge (mit
250 % nach Risiko zu gewichtende Positionen)14
26 Anpassung für die Untergrenze (Floor)15
27 Total
Zusätzliche Eigenmittelanforderung aufgrund eines Rückgangs der gesamten Anforderung (kumuliert über das Banken- und das Handelsbuch) aufgrund des Wechsels von Positionen zwischen dem Handelsbuch und dem Bankenbuch infolge einer eigenständigen Entscheidung der Bank. Diese Zeile bezieht sich auf die neuen Marktrisikovorschriften nach Basel III und wird frühestens ab Ende 2020 für Banken der Kategorien 1–3 anwendbar sein. 14 Die im Rahmen der Schwellenwerte 2 und 3 mit 250 % zu gewichtenden Beträge (sonstige qualifizierte Beteiligungen im Finanzbereich, Bedienungsrechte von Hypotheken [mortgage servicing rights] und latente Steueransprüche [Deferred Tax Assets, DTA] aufgrund zeitlicher Diskrepanzen [temporary differences]).
15 Diese Zeile dient zur Offenlegung der Auswirkungen von Untergrenzen (Floors) im Rahmen der Säule 1, sei es
bzgl. Anpassungen der RWA oder der anrechenbaren Eigenmittel. Im Rahmen der Säule 2 auferlegte Anpassungen sind hier nicht zu berücksichtigen. Die Untergrenzen und/oder Anpassungen, die auf tieferer als globaler Stufe (z.B. auf Stufe einer Risikokategorie) erfolgen, müssen bei Berichterstattung zu den Eigenmittelanforderungen der entsprechenden Risikokategorie erfolgen.
b) Tabelle für Banken mit partieller Offenlegung
a b c
T T-1 T
1 Kreditrisiko4
20 Marktrisiko
24 Operationelles Risiko
Beträge unterhalb des Schwellenwerts für Abzüge (mit 250 % nach Risiko zu gewichtende Positionen)5
Total (1 + 20 + 24 + 25) 1 RWA: nach den Eigenmittelvorschriften risikogewichtete Positionen. Sofern die Vorschriften nicht direkt die Berechnung der RWA vorsehen, sondern die der Mindesteigenmittel, dann sind letztere durch Multiplikation mit dem Wert 12.5 in ihr RWA-Äquivalent zu überführen (z.B. für Marktrisiken oder operationelle Risiken). 2 Die publizierten RWA der Vorperiode.
3 Die per Stichtag geltenden Mindesteigenmittel. Diese entsprechen normalerweise 8 % der RWA, aber es kann
Ausnahmen geben. 4 Inklusive des Gegenparteikreditrisikos, der nicht-gegenparteibezogenen Risiken, der Risiken bzgl. der Beteiligungstitel im Bankenbuch und der Investments in kollektiv verwalteten Vermögen sowie des Abwicklungsrisikos. Banken, bei welchen eines oder mehrere dieser Risiken materiell sind, wird empfohlen, die Tabelle um entsprechende „Davon-Zeilen“ zu ergänzen. 5 D.h. die im Rahmen der Schwellenwerte 2 und 3 mit 250 % zu gewichtenden Beträge (sonstige qualifizierte Beteiligungen im Finanzbereich, Bedienungsrechte von Hypotheken [mortgage servicing rights] und latente Steueransprüche [Deferred Tax Assets, DTA] aufgrund zeitlicher Diskrepanzen [temporary differences]).
Tabelle LI1: Abgleich zwischen buchhalterischen Werten und aufsichtsrechtlichen Positionen1
Zweck Die Spalten (a) und (b) gestatten es, die Differenzen zwischen dem buchhalterischen und dem aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis
darf hierdurch nicht geändert werden. zu identifizieren. Die Spalten (c) bis (g) liefern eine Aufteilung der Buchwerte nach aufsichtsrechtlichen Risikokategorien.
Diese Tabelle kann mit der Tabelle CC2 kombiniert werden. Die Gesamtheit der nach beiden Tabellen offenzulegenden Informationen
Typ / Format QC / flexibel (aber die Zeilen müssen im Einklang mit der für die Rechnungslegung verwendeten Struktur sein).
Mindestens erforderliche Kommentierung Falls ein Element simultan einer Eigenmittelanforderung in zwei oder mehr Kategorien unterliegt, ist dies zu erläutern.
Sofern eine bestimmte Position einer Eigenmittelanforderung in mehr als einer Kategorie (vgl. Spalten c–g) unterliegt, ist die Position in jeder zugehörigen Spalte zu rapportieren. Daher kann die Summe der in den Spalten c–g rapportierten Beträge höher sein als der Wert in Spalte b.
a2 b c3 d4 e5 f6 g
Buchwerte auf Buchwerte auf Buchwerte Stufe des Stufe des
AKTIVEN7 buchhalterischen Konsolidierungskreises aufsichtsrechtlichen Konsolidieen rungskreises Unter Kreditrisikovorschriften Unter Gegenparteikreditrisikovorschriften Unter Verbriefungsvorschriften Unter Marktrisikovorschriften Ohne Eigenmittelan forderungen oder mittels Kapitalabzug
Flüssige Mittel
Forderungen gegenüber Banken
Forderungen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften Forderungen gegenüber Kunden Hypothekarforderungen
Handelsgeschäft Positive Wiederbeschaffungswerte derivativer Finanzinstrumente au
Bei Vorliegen eines gleichen Konsolidierungskreises können die Spalten a und b fusioniert werden.
Entspricht dem Buchwert der Positionen (ohne Ausserbilanz), welche dem Kreditrisiko unterliegen und deren Offenlegung in den Tabellen CR1 bis CRC, CR3, CR4 bis CR5 sowie CR6 bis CR10 erfolgt.
Entspricht dem Buchwert der Positionen (ohne Ausserbilanz), welche dem Gegenparteikreditrisiko unterliegen und deren Offenlegung in den Tabellen CCR1 bis CCR8 erfolgt.
Entspricht dem Buchwert der Positionen (ohne Ausserbilanz) von Verbriefungspositionen im Bankenbuch, welche in den Tabellen SEC1, SEC3 und SEC4 offengelegt werden.
Entspricht dem Buchwert der Positionen (ohne Ausserbilanz), welche dem Marktrisiko unterliegen und deren Offenlegung in den Tabellen MR1 bis MR3 erfolgt.
Gemäss Bilanzstruktur der Bank. Banken, die einen anerkannten internationalen Rechnungslegungsstandard anwenden, passen die Struktur entsprechend an.
Buchwerte auf Buchwerte auf Buchwerte Stufe des Stufe des buchhalterischen Konsolidierungskreises aufsichtsrechtlichen Konsolidieen rungskreises Unter Kreditrisikovorschriften Unter Gegenparteikreditrisikovorschriften Unter Verbriefungsvorschriften Unter Marktrisikovorschriften Ohne Eigenmittelan forderungen oder mittels Kapitalabzug
Übrige Finanzinstrumente mit Fair Value- Bewertung Finanzanlagen
Aktive Rechnungsabgrenzungen
Beteiligungen
Sachanlagen Immaterielle Werte
Sonstige Aktiven Nicht einbezahltes Gesellschaftskapital
TOTAL AKTIVEN
VERPFLICHTUNGEN Verpflichtungen gegenüber Banken
Verpflichtungen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften
Verpflichtungen aus Kundeneinlagen
Verpflichtungen aus Handelsgeschäften
Buchwerte auf Buchwerte auf Buchwerte Stufe des Stufe des buchhalterischen Konsolidierungskreises aufsichtsrechtlichen Konsolidieen rungskreises Unter Kreditrisikovorschriften Unter Gegenparteikreditrisikovorschriften Unter Verbriefungsvorschriften Unter Marktrisikovorschriften Ohne Eigenmittelan forderungen oder mittels Kapitalabzug
Negative Wiederbeschaffungswerte derivativer Finanzinstrumente
Verpflichtungen aus übrigen Finanzinstrumenten mit Fair Value-Bewertung
Kassenobligationen Anleihen und Pfandbriefdarlehen Passive Rechnungsabgrenzungen
Sonstige Passiven Rückstellungen
TOTAL VERPFLICHTUNGEN au
Tabelle LI2: Darstellung der Differenzen zwischen den aufsichtsrechtlichen Positionen und den Buchwerten (Jahres- bzw. Konzernrechnung)1
Zweck
Informationen über die wesentlichen Ursachen für Differenzen (ausgenommen Unterschiede im Konsolidierungskreis, die in Tabelle LI1 dargestellt sind) zwischen den Buchwerten nach Rechnungslegung und den Positionswerten für aufsichtsrechtliche Zwecke.
Buchwerte (entsprechen den in der Rechnungslegung gezeigten Werten), aber basierend auf dem aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis (vgl. Zeilen 1 bis 3) und für aufsichtsrechtliche Zwecke verwendete Positionswerte (vgl. Zeile 10).
Typ / Format QC / flexibel (Die Zeilenbeschriftungen dienen der Illustration und sind durch die Bank anzupassen, um die Ursachen für die Differenzen zwischen den Buchwerten nach Rechnungslegung und den für aufsichtsrechtliche Zwecke verwendeten Positionswerten aussagekräftig be-
Mindestens erforderliche Kommentierung schreiben zu können).
Vgl. Tabelle LIA
Die Zeilen können und sollen von den Banken angepasst werden, um eine bessere Darstellung der Unterschiede zwischen den buchhalterischen und den aufsichtsrechtlichen Werten zu erreichen.
a b c d e
Total Positionen unter den:2
1 Buchwerte der Aktiven auf Stufe
Konsolidierungskreises (nach Tabelle LI1)3 des oben aufsichtsrechtlichen Kreditrisikovorschriften Verbriefungsvorschriften Gegenparteikreditrisikovorschriften Marktrisikovorschriften
2 Buchwerte der Verpflichtungen auf Stufe des aufsichtsrechtlichen
Konsolidierungskreises (nach Tabelle LI1)
Nettobetrag auf Stufe des aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreises
Ausserbilanzpositionen4 Bewertungsdifferenzen
Differenzen aufgrund unterschiedlicher Verrechnungsregeln, andere als die bereits in Zeile 2 erfassten
Differenzen in der Berücksichtigung von Wertberichtigungen und
Rückstellungenau Differenzen aufgrund aufsichtsrechtlicher Filter
….
Die Spalten stehen zu den Tabellen in folgender Beziehung: Spalte b → Tabellen CR1 bis CRC, CR3, CR4 bis CR5 sowie CR6 bis CR10; Spalte c → Tabellen SEC1, SEC3 und SEC4; Spalte d → Tabellen CCR1 bis CCR8; Spalte e → Tabellen MR1 bis MR3.
Die Werte in den Zeilen 1 und 2 unterhalb der Spalten b–e entsprechen den Werten in den Spalten c–f von Tabelle LI1.
Der Nominalwert in Spalte a und die mit Kreditumrechnungsfaktoren in Kreditäquivalente umgerechneten Werte in Spalten b–e.
a b c d e
Total Positionen unter den:2
10 Positionen aufgrund aufsichtsrechtlicher Vorgaben oben Kreditrisikovorschriften Verbriefungsvorschriften Gegenparteikreditrisikovorschriften Marktrisikovorschriften
Hierunter wird der aggregierte Wert verstanden, auf dessen Basis die pro Risikokategorie berechneten RWA ermittelt werden. Für Kreditrisiken und Gegenparteikreditrisiken entspricht dies den Werten, die nach Standardansatz oder IRB-Ansatz nach Risiko gewichtet werden. Für Verbriefungen bestimmen sich die Werte nach den Verbriefungsvorschriften. Für Marktrisiken entspricht dies den Werten, auf welche die Marktrisikovorschriften Anwendung finden.
Tabelle LIA: Erläuterung zu den Differenzen zwischen Buchwerten und aufsichtsrechtlichen Werten
Zweck Qualitative Erläuterung zu den beobachteten Differenzen zwischen den Buchwerten nach Rechnungslegung (wie in Tabelle LI1 definiert) und den für aufsichtsrechtliche Zwecke verwendeten Positionswerten (wie in Tabelle LI2 definiert)
Typ / Format QUAL / flexibel
Mindestens er- Die Banken müssen insbesondere: forderliche Kommentierung • die Gründe für die Differenzen zwischen Buchwerten gemäss Jahres- bzw.
• Konzernabschluss (vgl. Tabelle LI1) und den aufsichtsrechtlichen Werten (vgl. Tabelle LI2) erklären; die Gründe für wesentliche Unterschiede zwischen den Werten in Spalten „a“ und „b“ der Tabelle LI1 erklären; •
• die Gründe für die Differenzen zwischen den Buchwerten und den Positionen aufgrund aufsichtsrechtlicher Vorgaben (vgl. Tabelle LI2) erklären; konform mit den Vorgaben zur prudentiellen Bewertung die Systeme und Kontrollen beschreiben, die garantieren, dass die Schätzungen vorsichtig
und verlässlich sind. Diesbezügliche Erläuterungen müssen umfassen: • die Bewertungsmethoden und insbesondere Erläuterungen zum Verwendungsumfang von Mark-to-Market- und Mark-to-Model-Mefg • thoden; eine Beschreibung des unabhängigen Preisverifizierungsprozesses;
au • die Verfahren zur Bestimmung der Bewertungsanpassungen oder Bildung von Bewertungsreserven (inkl. einer Beschreibung der Prozesse und der verwandten Methode zur Bewertung von Handelspositionen, je Instrumententyp).
Tabelle PV1: Prudentielle Wertanpassungen
Zweck Übersicht der verschiedenen prudentiellen Wertanpassungen nach Rz 486 des FINMA-RS 17/7 „Kreditrisiken – Banken“ und Rz 32–40 des FINMA-RS 08/20 „Marktrisiken – Banken“
Typ / Format Prudentielle Wertanpassungen der zu Fair-Value bewerteten Aktiven
QC / fix
Mindestens erforderliche Die Banken erläutern alle wesentlichen Änderungen seit der vorangegangenen Berichtsperiode. Diese Informationen müssen insbe- Kommentierung sondere die Werte in der Zeile „Übriges“ abdecken, sofern diese materiell sind, und diese Anpassungen näher beschreiben. Die Banken müssen zudem jene Finanzinstrumente angeben, die die grössten Anpassungen erfuhren.
Zeilen, die auf die Bank nicht anwendbar sind, sind mit Nullen zu füllen. Verwendet die Bank in ihrem Geschäftsbericht eine andere Konvention zur Darstellung von nicht anwendbaren Zellen einer Tabelle (z.B. ein "–" oder ein "NA"), so kann sie anstelle von Nullen auch diese Konvention anwenden. Es ist eine Erklärung anzugeben, wieso keine Anwendbarkeit vorliegt.
Für weiterführende Erläuterungen vgl. die diesbezüglichen Vorgaben im Dokument "Pillar 3 disclosure requirements – consolidated and enhanced framework" (Seiten 27–28) des Basler Ausschusses vom März 2017.
a b c d e f g h
Beteiligungs- Zins- Währungs- Kredit- Rohstoff- Total Davon im Davon im
Unsicherheit betreffend Glattstellung, bzgl.:
Mittelkursen titel instrumente
instrumente
instrumente instrumente Handelsbuch Bankenbuch
3 Glattstellungskosten
4 Konzentrationen
Vorzeitige Beendigung
Modellrisiken
Operationellen Risiken
8 Anlage-
Refinanzierungsrisiken und
Im Nachgang berücksichtigenden Kreditspreadrisiken
Künftige Verwaltungskosten zu
11 Übriges
12 Summe der Anpassungen
Tabelle CC1: Darstellung der regulatorisch anrechenbaren Eigenmittel1
Zweck Überblick über die verschiedenen Bestandteile der regulatorisch anrechenbaren Eigenmittel (nach Ablauf der Übergangsbestimmungen für die Kapitalabzüge per 1. Januar 2018)
Typ / Format QC / fix
Mindestens erfor- Banken erläutern wesentliche Änderungen zur Vorperiode. derliche Kommentierung
Art. 12 ERV). en Gegebenenfalls ist über die Berücksichtigung von im Versicherungsbereich tätigen Gruppengesellschaften zu informieren (ohne Angabe zu Captives, vgl.
ob a
Beträge b
Referenzen2
Hartes Kernkapital (CET1) 1 fg Ausgegebenes einbezahltes Gesellschaftskapital, vollständig anrechenbar
au Gewinnreserven, inkl. Reserven für allgemeine Bankrisiken 3 / Gewinn- (Verlust-)vortrag und Periodengewinn (-verlust)
Kapitalreserven und Fremdwährungsumrechnungsreserve (+/-)4 und übrige Reserven
4 Ausgegebenes einbezahltes Gesellschaftskapital, transitorisch annerkant (phase out)5
5 Minderheitsanteile, als CET1 anrechenbar
6 Hartes Kernkapital, vor regulatorischen Anpassungen
1 Nicht verwendete Zeilen können bei der Publikation weggelassen werden (vgl. Rz 30). 2 Siehe Fussnote 4 zur Tabelle CC2. 3 Nach Abzug der latenten Steuern, sofern keine entsprechende Rückstellung gebildet wurde. 4 Nur in den konsolidierten Abschlüssen. 5 Betrifft nur die Banken, die nicht als Aktiengesellschaft organisiert sind.
a b
Beträge Referenzen2
Regulatorische Anpassungen bzgl. harten Kernkapitals
7 Prudentielle Wertanpassungen
8 Goodwill (nach Abzug der verbuchten latenten Steuern)
9 Andere immaterielle Werte (nach Abzug der verbuchten latenten Steuern, ohne Bedienungsrechte von Hypotheken
[MSR]) Latente Steueransprüche, die von der künftigen Rentabilität abhängen
Reserven aus der Bewertung von Absicherungen von Zahlungsströmen (cash flow hedge)6 (-/+)
„IRB-Fehlbetrag“ (Differenz zwischen erwarteten Verlusten
und Wertberichtigungen)
Erträge aus dem Verkauf von Forderungen im Zusammenhang mit Verbriefungstransaktionen
14 fg
Gewinne (Verluste) aufgrund des eigenen Kreditrisikos
au Forderungen gegenüber leistungsorientierten Pensionsfonds (nach Abzug der verbuchten latenten Steuern)
Netto Long-Position in eigenen CET1-Instrumenten
17 Wechselseitige Kapitalbeteiligungen (CET1-Instrumente)
17a Qualifizierte Beteiligungen, wo ein beherrschender Einfluss mit anderen Eignern ausgeübt wird (CET1-Instrumente)
18 Nicht qualifizierte Beteiligungen (max. 10 %) im Finanzbereich (Betrag über Schwellenwert 1 (CET1-Instrumente)
6 Betrifft nur die Banken, die einen anerkannten internationalen Rechnungslegungsstandard anwenden. 7 Betrifft nur die Banken, die einen anerkannten internationalen Rechnungslegungsstandard anwenden. Die Banken,
deren Anwendung der Fair Value-Option nicht regulatorisch anerkannt ist, geben alle Anpassungen gemäss Rz ff. des FINMA-RS 13/1 „Anrechenbare Eigenmittel Banken“ an.
8 Betrifft nur die allfälligen Gruppengesellschaften, die aus Wesentlichkeitsgründen nicht konsolidiert werden (Art. Abs. 3 ERV).
a b
Beträge Referenzen2
19 Übrige qualifizierte Beteiligungen im Finanzbereich (Betrag
über Schwellenwert 2) (CET1-Instrumente)
20 Bedienungsrechte von Hypotheken (MSR) (Betrag über
Schwellenwert 2)
21 Übrige latente Steueransprüche aus temporären Differenzen
(Betrag über Schwellenwert 2)
Betrag über Schwellenwert 3 (15 %)
Davon für übrige qualifizierte Beteiligungen
Davon für Bedienungsrechte von Hypotheken
Davon für übrige latente Steueransprüche
Erwartete Verluste für Beteiligungstitel nach dem PD/LGD- Ansatz
Weitere Anpassungen bei Abschlüssen gemäss einem anerfg kannten internationalen Rechnungslegungsstandard
Weitere Abzüge
Summe der CET1-Anpassungen
29 Hartes Kernkapital (net CET1)
Zusätzliches Kernkapital (AT1)
30 Ausgegebene und einbezahlte Instrumente, vollständig anrechenbar
31 Davon Eigenkapitalinstrumente gemäss Abschluss
32 Davon Schuldtitelinstrumente gemäss Abschluss
33 Ausgegebene und einbezahlte Instrumente, transitorisch anerkannt (phase out)
34 Minderheitsanteile, als AT1 anrechenbar
a b
Beträge Referenzen2
35 Davon transitorisch anerkannt (phase out)
36 Summe des zusätzlichen Kernkapitals, vor regulatorischen
Anpassungen
Regulatorische Anpassungen am zusätzlichen Kernkapital
37 Netto Long-Position in eigenen AT1-Instrumenten
Wechselseitige Kapitalbeteiligungen (AT1-Instrumente)
Qualifizierte Beteiligungen, wo ein beherrschender Einfluss
mit anderen Eignern ausgeübt wird (AT1-Instrumente)
Nicht qualifizierte Beteiligungen (max. 10 %) im Finanzbereich (Betrag über Schwellenwert 1) (AT1-Instrumente)
Übrige qualifizierte Beteiligungen im Finanzbereich (AT1- Instrumente)
41 fg Weitere Abzüge
au Betrag, um den die T2-Abzüge das T2-Kapital übersteigen
Durch CET1 Kapital abgedeckte AT1-Abzüge
Summe der AT1- regulatorischen Anpassungen
44 Zusätzliches Kernkapital (net AT1)
Ergänzungskapital (T2)
46 Ausgegebene und einbezahlte Instrumente, vollständig anrechenbar10
47 Ausgegebene und einbezahlte Instrumente, transitorisch anerkannt (phase out)
9 Betrifft nur die allfälligen Gruppengesellschaften, die aus Wesentlichkeitsgründen nicht konsolidiert werden (Art. Abs. 3 ERV). 10 Nach Abzug der kalkulatorischen Abschreibungen (vgl. Art. 30 Ziff. 2 ERV).
a b
Beträge Referenzen2
48 Minderheitsanteile, als T2 anrechenbar
49 Davon transitorisch anerkannt (phase out)
50 Wertberichtigungen; Rückstellungen und Abschreibungen
aus Vorsichtsgründen11; Zwangsreserven auf Finanzanlagen
51 Ergänzungskapital vor regulatorischen Anpassungen
Regulatorische Anpassungen am Ergänzungskapital en Netto Long-Position in eigenen T2-Instrumenten und anderen
TLAC-Instrumenten Wechselseitige Kapitalbeteiligungen (T2-Instrumente und andere TLAC-Instrumente)
Qualifizierte Beteiligungen, wo ein beherrschender Einfluss mit anderen Eignern ausgeübt wird (T2-Instrumente und andere TLAC-Instrumente)
Unwesentliche Beteiligungen12 (T2-Instrumente und andere TLAC-Instrumente)
au Nicht qualifizierte Beteiligungen (max. 10 %) im Finanzbereich (Betrag über Schwellenwert 1) (T2-Instrumente und andere TLAC-Instrumente)
Übrige qualifizierte Beteiligungen im Finanzbereich (T2-Instrumente und andere TLAC-Instrumente)
56 Weitere Abzüge
56a Durch AT1 Kapital abgedeckte T2-Abzüge
57 Summe der T2-Anpassungen
58 Ergänzungskapital (net T2)
11 Betrifft nur die Offenlegung auf Stufe Einzelinstitut. Nach Abzug der latenten Steuern, sofern keine entsprechende
Rückstellung gebildet wurde.
12 Betrifft nur die allfälligen Gruppengesellschaften, die aus Wesentlichkeitsgründen nicht konsolidiert werden (Art. Abs. 3 ERV).
a b
Beträge Referenzen2
60 Summe der risikogewichteten Positionen
Kapitalquoten
61 CET1-Quote (Ziffer 29, in % der risikogewichteten Positionen)
62 T1-Quote (Ziffer 45, in % der risikogewichteten Positionen)
63 en Quote bzgl. des regulatorischen Kapitals (Ziffer 59, in % der risikogewichteten Positionen)
Institutsspezifische CET1-Pufferanforderungen gemäss Basler Mindeststandards (Eigenmittelpuffer + antizyklischer Puffer gemäss Art. 44a ERV + Eigenmittelpuffer für systemrelevante Banken) (in % der risikogewichteten Positionen)
Davon Eigenmittelpuffer gemäss Basler Mindeststandards (in % der risikogewichteten Positionen)
Davon antizyklischer Puffer gemäss Basler Mindeststandards
(Art. 44a ERV, in % der risikogewichteten Positionen)
Davon Kapitalpuffer für systemrelevante Institute gemäss
au Basler Mindeststandards (in % der risikogewichteten Positionen)
Verfügbares CET1 zur Deckung der Pufferanforderungen nach Basler Mindeststandards (nach Abzug von CET1 zur Deckung der Mindestanforderungen und ggf. zur Deckung von TLAC-Anforderungen) (in % der risikogewichteten Positionen)
antizyklischen Puffer nach Art. 44 und 44a ERV (in % der risikogewichteten Positionen)
68b Davon antizyklische Puffer nach Art. 44 und 44a ERV (in % der risikogewichteten Positionen)
68c Verfügbares CET1 (in % der risikogewichteten Positionen)
13 Systemrelevante Banken können auf die Angaben der Zeilen 68a–g verzichten, da Anhang 8 ERV nicht für sie
anwendbar ist.
a b
Beträge Referenzen2
68d T1-Gesamtanforderung nach Anhang 8 ERV zuzüglich der antizyklischen Puffer nach Art. 44 und 44a ERV (in % der risikogewichteten Positionen)
68e Verfügbares T1 (in % der risikogewichteten Positionen)
68f Gesamtanforderung regulatorisches Kapital nach Anhang ERV zuzüglich der antizyklischen Puffer nach Art. 44 und 44a
ERV (in % der risikogewichteten Positionen) Verfügbares regulatorisches Kapital (in % der risikogewichteten Positionen)
tung) Beträge unter den Schwellenwerten für Abzüge (vor Risikogewich-
Nicht qualifizierte Beteiligungen im Finanzbereich und andere TLAC-Investments
Andere qualifizierte Beteiligungen im Finanzbereich (CET1)
Bedienungsrechte von Hypotheken
Übrige latente Steueransprüche
Anwendbare Obergrenzen für den Einbezug in T2
Anrechenbare Wertberichtigungen im T2 im Rahmen des SA- BIZ-Ansatzes
77 Obergrenze für die Anrechnung der Wertberichtigungen im
SA-BIZ-Ansatz
78 Anrechenbare Wertberichtigungen im T2 im Rahmen des
IRB-Ansatzes
79 Obergrenze für die Anrechnung der Wertberichtigungen im
IRB-Ansatz
Kapitalinstrumente mit Phase Out (1.1.2018 – 1.1.2022)14 nach Art. 141 ERV
80 Obergrenze für CET1-Instrumente mit Phase Out
14 Dieser Abschnitt (Zeilen 80–85) ist ab 2018 anwendbar.
a b
Beträge Referenzen2
81 Nicht im CET1 berücksichtigter Betrag (oberhalb der Obergrenze)
82 Obergrenze für AT1-Instrumente mit Phase Out
83 Nicht im AT1 berücksichtigter Betrag (oberhalb der Obergrenze)
Obergrenze für T2-Instrumente mit Phase Out Nicht im T2 berücksichtigter Betrag (oberhalb der Obergrenze)
Tabelle CC2: Überleitung der regulatorisch anrechenbaren Eigenmittel zur Bi-
Zweck Aufzeigen der Unterschiede zwischen dem Konsolidierungskreis nach Rechnungslegung und dem aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis. Aufzeigen der Verbindungen zwischen der Bilanz und den Werten, wie sie in der Zusammensetzung der anrechenbaren Eigenmittel in Tabelle CC1 stehen.
Typ / Format QC / flexibel (Diese Tabelle kann mit der Tabelle LI1 kombiniert werden. Die Gesamtheit der nach beiden Tabellen offenzulegenden Informationen darf dadurch nicht geändert werden.)
einzutragen. Sofern in der Bilanz nach aufsichtsrechtlichem Konsolidierungskreis Positionen enthalten sind, die nicht in der publizierten Bilanz nach Rechnungslegung existieren, sind entsprechende Zeilen hinzuzufügen und in der Spalte "a" der Wert null
Mindestens erforderliche Kommentierung • ob Beschreibung des für die Eigenmittelberechnung relevanten Konsolidierungskreises, mit qualitativer Angabe der wesentlichen Unterschiede zum Konsolidierungskreis gemäss Rechnungslegung; • Angabe der Namen der wesentlichen Gruppengesellschaften, die im Konsolidierungskreis gemäss Rechnungslegung und nicht im aufsichtsrechtsrechtlichen Konsolidierungskreis integriert sind, und umgekehrt. Ausserdem sind die Bilanzsumme und das Eigenkapital anzugeben und die Haupttätigkeiten zu befg • schreiben; Angabe der Namen der wesentlichen Gruppengesellschaften, die für Rechnungslegung und nach Aufsichtsrecht nach einer unterschiedlichen Methode
au • konsolidiert werden. Die unterschiedliche Methode ist zu begründen. Ausserdem sind die Bilanzsumme und das Eigenkapital anzugeben und die Haupttätigkeiten zu beschreiben; Angabe der wesentlichen Veränderungen des Konsolidierungskreises gegenüber der Vorperiode.
1 Nicht verwendete Zeilen können bei der Publikation weggelassen werden (vgl. Rz 30). 2 Eine einzelne ausgefüllte Spalte genügt auf Stufe des Einzelabschlusses und des konsolidierten Abschlusses, sofern der buchhalterische und aufsichtsrechtliche Konsolidierungskreis gleich sind. In diesem Fall ist in der Offenlegung für die Gruppe explizit zu bestätigen, dass die Konsolidierungskreise identisch sind.
a b c Bilanz3 Gemäss Gemäss Refe- Rechnung- regulatorischem renslegung Konsolidierungs- zen4 kreis Aktiven Flüssige Mittel Forderungen gegenüber Banken Forderungen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften Forderungen gegenüber Kunden Hypothekarforderungen Handelsgeschäft Positive Wiederbeschaffungswerte derivativer Finanzinstrumente Übrige Finanzinstrumente mit Fair-Value-Bewertung Finanzanlagen Aktive Rechnungsabgrenzungen Beteiligungen Sachanlagen Immaterielle Werte Davon Goodwill Davon andere immaterielle Werte, ausser Be-
Sonstige Aktiven eh dienungsrechte für Hypotheken (MSR) Davon Bedienungsrechte für Hypotheken (MSR)
Davon latente Steueransprüche, die von der künftigen Rentabilität abhängen
Differenzen fg Davon latente Steueransprüche aus temporären
Nicht einbezahltes Gesellschaftskapital Total Aktiven
Fremdkapital Verpflichtungen gegenüber Banken Verpflichtungen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften Verpflichtungen aus Kundeneinlagen Verpflichtungen aus Handelsgeschäften Negative Wiederbeschaffungswerte derivativer Finanzinstrumente Verpflichtungen aus übrigen Finanzinstrumenten mit Fair-Value-Bewertung Kassenobligationen Anleihen und Pfandbriefdarlehen Passive Rechnungsabgrenzungen Sonstige Passiven Rückstellungen Davon latente Steuern für Goodwill
3 Die Banken, die einen anerkannten internationalen Rechnungslegungsstandard anwenden, passen entsprechend
die Darstellung und die Bezeichnungen der Bilanz an. 4 Die Zeilen in kursiv sind systematisch zu referenzieren. Diese Referenzen sind in der Darstellung der anrechenbaren Eigenmittel zu übernehmen (vgl. Tabelle CC1).
a b c Bilanz3 Gemäss Gemäss Refe- Rechnung- regulatorischem renslegung Konsolidierungs- zen4 kreis Davon latente Steuern für andere immaterielle Werte, ausser Bedienungsrechte für Hypotheken (MSR) Davon latente Steuern für Bedienungsrechte für Hypotheken (MSR) Davon Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit Einrichtungen der beruflichen Vorsorge Total Fremdkapital
Davon nachrangige Verpflichtungen, anrechenbar als Ergänzungskapital (T2)
Davon nachrangige Verpflichtungen, anrechenbar als zusätzliches Kernkapital (AT1) Eigenkapital Reserven für allgemeine Bankrisiken Gesellschaftskapital Davon als CET1 anrechenbar Davon als AT1 anrechenbar ob Gesetzliche Reserven / freiwillige Reserven / Gewinn- (Verlust-)Vorträge / Periodengewinn (-verlust) (Eigene Kapitalanteile) Minderheitsanteile7 Davon als CET1 anrechenbar Davon als AT1 anrechenbar Total Eigenkapital
5 Die systemrelevanten Banken weisen separat das Wandlungskapital mit hohem Auslösungssatz bzw. mit tiefem
Auslösungssatz aus.
6 Die systemrelevanten Banken weisen separat das Wandlungskapital mit hohem Auslösungssatz bzw. mit tiefem
Auslösungssatz aus. 7 Nur in den konsolidierten Abschlüssen.
Tabelle CCA: Hauptmerkmale regulatorischer Eigenkapitalinstrumente und anderer TLAC-Instrumente
Zweck Beschreibung der Hauptmerkmale der aufsichtsrechtlich anerkannten Eigenkapitalinstrumente der Bank und anderer anerkannter TLAC-Instrumente, so anwendbar (interne TLAC-Instrumente und andere Senior Debt-Instrumente sind in dieser Tabelle nicht aufzuführen).
Typ / Format QUAL / QC / flexibel
Aktualisierung
Diese Tabelle muss auf der Internetseite der Bank zur Verfügung gestellt werden und ist mindestens halbjährlich durch die Banken der Kategorie 1 und 2 bzw. jährlich durch die Banken der Kategorie 3 zu aktualisieren. Eine zusätzliche Aktualisierung ist erforderlich, sofern eine Änderung (Emission, Rückzahlung, Rücknahme, Wandlung, Forderungsverzicht oder sonstige materielle Veränderungen) an den Kafolgte. pitalinstrumenten (oder anderen TLAC-Instrumenten, wo anwendbar) der Bank er-
Die Anpassung der anrechenbaren Eigenmittel (vgl. Ziffer 8) ist auf Einzelinstituts-
Mindestens erforderliche stufe im Anschluss an das abgelaufene Quartal vorzunehmen und auf Gruppenstufe mindestens im Anschluss an das abgelaufene Halbjahr.
Vollständige Beschreibung aller Bedingungen und Klauseln aller Instrumente, die in
den Eigenmitteln und im TLAC enthalten sind. (Basel III §91 und 92). Kommentierung fg Bemerkungen 1. 2. Banken tragen "NA" ein, falls ein Eintrag nicht anwendbar ist. International systemrelevante Banken teilen die Instrumente in drei Gruppen von Spalten ein, abhängig davon, zur Deckung welcher Anforderungen die Instrumente dienen: (i) nur Eigenmittelanforderungen (keine TLAC-Anforderungen), (ii) sowohl Eigenmittel- als auch TLAC- Anforderungen, (iii) nur TLAC-, aber keine Eigenmittelanforderungen.
Quantitative oder qualitative Informationen2
1 Emittent
2 Eindeutiger Identifikator (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg ID für
private Placierung)
3 Auf das Instrument anwendbares Recht
1 Die Aufnahme in den periodischen Publikationen ist fakultativ. 2 Für jedes Kapitalinstrument ist eine separate Spalte vorzusehen, unter Vorbehalt von Rz 14.2. Die Angaben erfolgen in Freitextform, wenn keine anderen Vorgaben zu verwendenden Begriffen in eckigen Klammern bestehen.
3a Art und Weise, wie Vollstreckbarkeitskriterium nach Abschnitt 13 [Vertraglich] [Statuades TLAC Term Sheets erfüllt wird (für andere TLAC- risch] [NA]
anrechenbare Instrumente nach ausländischem Recht) Aufsichtsrechtliche Behandlung
4 Im Rahmen der Regeln nach den Übergangsbestimmungen von [CET1] [AT1] [T2]
Basel III
5 Im Rahmen der nach Ablauf der Basel III Übergangsbestimmun- [CET1] [AT1] [T2]
gen geltenden Regeln [nicht anrechenbar]
6 Anrechenbar auf Einzelstufe, Gruppenstufe, Einzel- und Gruppen- [Einzelinstitut]
stufe [Gruppe] [Einzelinstitut und Gruppe]
7 Art des Instruments [Beteiligungstitel]
[Schuldverschreibung] [Hybridinstru-
In den aufsichtsrechtlichen Eigenmitteln angerechneter Betrag (in Mio. CHF) mente] [übrige Instrumente]
Nominalwert des Instruments
Buchhalterische Klassifizierung [Aktienkapital] [Verbindlichkeit – amortised cost] [Vebindlichkeit – Fair Valueeh Option] [Minderheitsanteile an konsolidierten schaften] Tochtergesell-
12 fg Ursprüngliches Emissionsdatum Mit oder ohne Fälligkeit [Ohne Fälligkeit] [Mit Fälligkeit]
au Ursprüngliches Fälligkeitsdatum Emittent kann vorzeitig kündigen, vorbehaltlich aufsichtsrechtliche Genehmigung Falkultatives Call-Datum4, bedingte Call-Daten (Steuer oder aufsichtsrechtlich) und Rückzahlungsbetrag [Ja] [Nein]
16 Spätere Call-Daten, sofern anwendbar
Dividende / Coupon
17 Fixe oder variable Dividende / Coupon [Fix] [Variabel] [Fix
und später variabel] [Variabel und später fix]
18 Couponsatz und Index, wo anwendbar
19 Existenz eines Dividendenstoppers (keine Dividende auf dem In- [Ja] [Nein]
strument impliziert keine Dividende auf den normalen Aktien)
20 Zins- / Dividendenzahlung vollständig fakultativ, teilweise fakultativ [Vollständig fakultativ]
oder verbindlich [Teilweise fakultativ] [Verbindlich]
21 Existenz eines Step up oder anderer Anreize zur Rückzahlung [Ja] [Nein]
3 Siehe Sektion 13 des Financial Stability Board (FSB) "TLAC term-sheets". 4 Genaues Datum: TT.MM.JJJJ.
22 Nicht kumulativ oder kumulativ [Nicht kumulativ] [Kumulativ]
23 Wandelbar / nicht wandelbar [Wandelbar] [Nicht
wandelbar]
24 Falls wandelbar: Auslöser für Wandlung
25 Falls wandelbar: vollständig oder teilweise
26 Falls wandelbar: Konversionsquote
27 Falls wandelbar: verbindliche oder optionale Wandlung [Verbindlich] [Optional]
28 Falls wandelbar: Angabe der Art des Instruments nach Wandlung [CET1] [AT1] [T2] [Anderes]
29 Falls wandelbar: Emittent des Instruments nach Wandlung
30 Forderungsverzicht [Ja] [Nein]
31 Bei Forderungsverzicht: Auslöser für Verzicht
Bei Forderungsverzicht: vollständig oder teilweise Bei Forderungsverzicht: permanent oder temporär
Bei temporärem Forderungsverzicht: Beschrieb des Write-Up Me- [Permanent] [Tempochanismus Art der Nachrangigkeit ob [Strukturell] [Statutorisch] [Vertraglich] [Ausnahme von der
Position in der Subordinationshierarchie im Liquidationsfall (Angabe der Art des Instruments, das direkt vorrangig zum Instrument in der Gläubigerhierarchie der betroffenen juristischen Einheit ist) Existenz von Charakteristika, die eine vollständige Anerkennung Subordination]
[Ja] [Nein]
37 fg nach den Basel III Regeln verhindern Falls ja: Beschrieb dieser Charakteristika
5 Für jeden Auslöser ist einzeln zu beschreiben, ob beim Instrument (i) immer vollständig, (ii) fakultativ teilweise oder
(iii) immer fakultativ auf die Forderung verzichtet wird.
6 Angabe des Auslösers, inkl. PONV. Aufsichtsbehörden, die den Forderungsverzicht auslösen können, sind einzeln
aufzuführen, unter Angabe, ob der Forderungsverzicht auf vertraglicher oder statutarischer Grundlage beruht.
Tabelle TLAC1: TLAC Zusammensetzung international systemrelevanter Banken (auf Stufe Abwicklungsgruppe)1 [QC / fix / halbjährlich]
Vgl. diesbezügliche Vorgaben im Dokument „Pillar 3 disclosure requirements – consolidated and enhanced framework“ des Basler Ausschusses vom März 2017. Die Kennzahlen werden nach den Basler Mindeststandards berechnet (und nicht nach den Parallelberechnungen auf Grundlage des Schweizer TBTF-Regelwerks der ERV).
Tabelle TLAC2: Wesentliche Gruppengesellschaften – Rang der Forderungen auf Stufe der juristischen Einheit2 [QC / fix / halbjährlich]
Vgl. diesbezügliche Vorgaben im Dokument „Pillar 3 disclosure requirements – consolidated and enhanced framework“ des Basler Ausschusses vom März 2017. Die Kennzahlen werden nach den Basler
TBTF-Regelwerks der ERV). en Mindeststandards berechnet (und nicht nach den Parallelberechnungen auf Grundlage des Schweizer
Tabelle TLAC3: Abwicklungseinheit – Rang der Forderungen auf Stufe der juristischen Einheit3 [QC / fix / halbjährlich] Vgl. diesbezügliche Vorgaben im Dokument „Pillar 3 disclosure requirements – consolidated and enhanced framework“ des Basler Ausschusses vom März 2017. Die Kennzahlen werden nach den Basler
TBTF-Regelwerks der ERV). Mindeststandards berechnet (und nicht nach den Parallelberechnungen auf Grundlage des Schweizer
Tabelle GSIB1: G-SIB Indikatoren4 [QC / flexibel / jährlich]
Vgl. diesbezügliche Vorgaben im Dokument „Pillar 3 disclosure requirements – consolidated and enhanced framework“ des Basler Ausschusses vom März 2017.
Tabelle CCyB1: Geografische Aufteilung der Forderungen für den erweiterten antizyklischen Puffer nach Basler Mindeststandards [QC / flexibel / halbjährlich für Banken der Kategorie 1 und 2 / jährlich für Banken der Kategorie 3]
Vgl. diesbezügliche Vorgaben im Dokument „Pillar 3 disclosure requirements – consolidated and enhanced framework“ des Basler Ausschusses vom März 2017.
1 Betrifft nur die international systemrelevanten Institute mit sogenannten Gone-concern-Anforderungen. Diese Tabelle ist ab 1. Januar 2019 anzuwenden. 2 Betrifft nur die international systemrelevanten Institute mit sogenannten Gone-concern-Anforderungen. Diese Tabelle ist ab 1. Januar 2019 anzuwenden. 3 Betrifft nur die international systemrelevanten Institute mit sogenannten Gone-concern-Anforderungen. Diese Tabelle ist ab 1. Januar 2019 anzuwenden. 4 Betrifft nur die international systemrelevanten Institute, deren für die Leverage Ratio verwendetes Gesamtengagement mehr als EUR 200 Mia. übersteigt.
Tabelle LR1: Leverage Ratio: Vergleich der Bilanzaktiven und des Gesamtengagements für die Leverage Ratio
Zweck Abgleich des Totals der Aktiven nach Rechnungslegung mit dem Exposure-Mass für die Leverage Ratio
Typ / Format QC / fix
Mindestens er- Die Bank erläutert die Gründe für materielle Abweichungen zwischen dem Total ihrer forderliche nach Rechnungslegung ermittelten Aktiven (nach Abzug von bilanzierten Derivaten und Kommentie- Securities Financing Transactions) und dem Total der Bilanzpositionen in Zeile 1 der Tarung
belle LR2. Die Bank präzisiert die Berechnungsbasis für die Werte.
a
Gegenstand Summe der Aktiven gemäss der veröffentlichten Rechnungslegung CHF
Differenzen
zwischen veröffentlichter Rechnungslegung
Rechnungslegungsbasis für die Ermittlung des Gesamtengagements Anpassungen in Bezug auf Investitionen in Bank-, Finanz-, Versicherungs- und Kommerzgesellschaften, die rechnungslegungsmässig aber nicht regulatorisch konsolidiert sind (Rz 6–7 FINMA-RS 15/3), sowie Anpassungen und
in Bezug auf Vermögenswerte, die vom Kernkapital abgezogen werden (Rz 16–17 FINMA-RS 15/3)
au Anpassungen in Bezug auf Treuhandaktiven, die rechnungslegungsmässig bilanziert werden, aber für die Leverage Ratio nicht berücksichtigt werden müssen (Rz 15 FINMA-RS 15/3)
Anpassungen in Bezug auf Derivate (Rz 21–51 FINMA-RS 15/3)
5 Anpassungen in Bezug auf Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (securities
financing transactions, SFT) (Rz 52–73 FINMA-RS 15/3)
6 Anpassungen in Bezug auf Ausserbilanzgeschäfte (Umrechnung der
Ausserbilanzgeschäfte in Kreditäquivalente) (Rz 74–76 FINMA-RS 15/3)
7 Andere Anpassungen
8 Gesamtengagement für die Leverage Ratio (Summe der Zeilen 1–7)
1 Zeile 1a ist nur von Banken einzufügen, die auf Stufe Einzelinstitut für die Berechnung der regulatorischen Anforderungen einen von der FINMA anerkannten internationalen Rechnungslegungsstandard verwenden, den Abschluss auf dieser Stufe aber nach BankV und RelV-FINMA publizieren. Die Differenzen zwischen den Aktiven gemäss der veröffentlichten Rechnungslegung (Zeile 1) und den Aktiven gemäss verwendetem internationalen Rechnungslegungsstandard, auf den sich dann die Anpassungen nach Zeilen 2–7 beziehen, sind in Zeile 1a auszuweisen.
Tabelle LR2: Leverage Ratio: detaillierte Darstellung
Zweck Detaillierte Aufteilung der Komponenten der Nennergrösse der Leverage Ratio
Typ / Format QC / fix
Mindestens er- Die Bank beschreibt die wesentlichen Umstände, die einen materiellen Einfluss auf die forderliche Leverage Ratio per Stichtag im Vergleich zum Stichtag der Vorperiode hatten. Die Bank Kommentierung präzisiert die Berechnungsbasis für die Werte.
ses auf die Quote anzumerken. en Banken, die von der optionalen Verwendung des SA-CCR Gebrauch machen, haben dies bei der Offenlegung der Leverage Ratio im Falle eines erwähnenswerten Einflus-
Gegenstand ob a T b T-1
Bilanzpositionen
1 eh Bilanzpositionen1 (ohne Derivate und SFT aber inkl. Sicherheiten) (Rz 14–15 FINMA-RS 15/3)
(Aktiven, die in Abzug des anrechenbaren Kernkapitals gebracht werden müssen)2 (Rz 7 und 16–17 FINMA-RS 15/3)
Summe der Bilanzpositionen im Rahmen der Leverage Ratio ohne
Derivate Derivate und SFT (Summe der Zeilen 1 und 2)
Positive Wiederbeschaffungswerte in Bezug auf Derivattransaktionen inklusive solche gegenüber CCPs (unter alle
Berücksichtigung der erhaltenen Margenzahlungen und der Netting- Vereinbarungen gemäss Rz 22–23 und 34–35 FINMA-RS 15/3)
5 Sicherheitszuschläge (Add-ons) für alle Derivate (Rz 22 und FINMA-RS 15/3)
6 Wiedereingliederung der im Zusammenhang mit Derivaten gestellten
Sicherheiten, sofern ihre buchhalterische Behandlung zu einer Reduktion der Aktiven führt (Rz 27 FINMA-RS 15/3)
1 Ohne Berücksichtigung von erhaltenen Sicherheiten, Garantien und Nettingmöglichkeiten mit Passiven, aber nach Verrechnung mit den entsprechenden Wertberichtigungen (Rz 8–12 FINMA-RS 15/3). 2 Es handelt sich namentlich um die Kapitalinvestitionen in anderen Einheiten, die mit dem entsprechenden Abzugsverfahren behandelt werden, sowie Defiziten an Wertberichtigungen, die vom Kernkapital abgezogen werden müssen (IRB- Banken).
a b
Gegenstand T T-1 7 (Abzug von durch gestellte Margenzahlungen entstandenen Forderungen bei Derivattransaktionen gemäss Rz 36 FINMA-RS 15/3)
8 (Abzug in Bezug auf das Engagement gegenüber qualifizierten zentralen Gegenparteien (QCCP), wenn keine Verantwortung gegenüber der Kunden im Falle des Ausfalles des QCCP vorliegt) (Rz 39 FINMA-RS 15/3)
9 Effektive Nominalwerte der ausgestellten Kreditderivate, nach Abzug
der negativen Wiederbeschaffungswerte (Rz 43 FINMA-RS 15/3) 10 (Verrechnung mit effektiven Nominalwerten von gegenläufigen
Kreditderivaten [Rz 44–50 FINMA-RS 15/3] & Abzug der Add-ons bei ausgestellten Kreditderivaten [gemäss Rz 51 FINMA-RS 15/3])
Total Engagements aus Derivaten (Summe der Zeilen 4–10)
Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT)
12 Bruttoaktiven im
ob Zusammenhang mit Wertpapierfinanzierungsgeschäften ohne Verrechnung (ausser bei Novation mit einer QCCP gemäss Rz 57 FINMA-RS 15/3)
einschliesslich jener, die als Verkauf verbucht wurden (Rz
Positionen FINMA-RS 15/3), abzüglich der in Rz 58 FINMA-RS 15/3 genannten
(Verrechnung von Barverbindlichkeiten und –forderungen in Bezug auf SFT-Gegenparteien) (Rz 59–62 FINMA-RS 15/3)
Engagements gegenüber SFT-Gegenparteien (Rz 63–68 FINMA-RS 15/3)
Engagements für SFT mit der Bank als Kommissionär (Rz 70–73 FINMA-RS 15/3) Total Engagements aus (Summe der Zeilen 12–15) Wertpapierfinanzierungsgeschäften
Übrige Ausserbilanzpositionen
17 Ausserbilanzgeschäfte zu Bruttonominalwerten vor der Anwendung
von Kreditumrechnungsfaktoren
18 (Anpassungen in Bezug auf die Umrechnung in Kreditäquivalente) (Rz 75–76 FINMA-RS 15/3)
19 Total der Ausserbilanzpositionen (Summe der Zeilen 17 und 18)
Anrechenbare Eigenmittel und Gesamtengagement
20 Kernkapital (Tier 1, Rz 5 FINMA-RS 15/3)
21 Gesamtengagement (Summe der Zeilen 3, 11, 16 und 19)
Leverage Ratio
22 Leverage Ratio (Rz 3–4 FINMA-RS 15/3) % %
Tabelle LIQA: Liquidität: Management der Liquiditätsrisiken
Zweck Informationsgrundlage für eine fundierte Beurteilung des Liquiditätsrisikomanagements und Liquiditätshaltung der Bank
Typ / Format QUAL / (QC) / flexibel (Die Banken können die offengelegten Informationen auswählen, abhängig von ihrem Geschäftsmodell und ihren Liquiditätsrisiken sowie den in das Liquiditätsrisikomanagement involvierten Einheiten und der diesbezüglichen Organisation im Allgemeinen.)
Qualitative Angaben: Beispiele für Aspekte, die Banken offenlegen könnten, je nach Relevanz:
• Steuerung des Liquiditätsrisikomanagements, einschliesslich: Risikotoleranz, Struktur und Zuständigkeit
• organ; für das Liquiditätsrisikomanagement, interne Berichterstattung zur Liquidität und Kommunikation der Liquiditätsrisikostrategie, der Richtlinien und Praktiken in den Geschäftsbereichen und an das Oberleitungs-
Refinanzierungsstrategie, einschliesslich Richtlinien zur Diversifizierung der Quellen und Laufzeiten der
• • Refinanzierung, und ob die Refinanzierungsstrategie zentralisiert oder dezentralisiert ist; Methoden für die Minderung der Liquiditätsrisiken; Erklärung zum Einsatz von Stress-Testing; • Überblick über die Notfallpläne der Bank zur Refinanzierung.
• Quantitative Angaben: Massgeschneidertes Messsystem oder Kennzahlen, die die Bilanzstruktur der Bank berücksichtigen oder die Cash-Flows und künftige Liquiditätshaltung projizieren, unter Berücksichtigung von spezifischen ausserbilanziellen Risiken der Bank.
Konzentrationslimiten bzgl. Sicherheitenpools und Refinanzierungsquellen (auf Ebene von Produkten und Gegenparteien);
Liquidität und Refinanzierungsbedürfnisse auf Stufe einzelner rechtlicher Einheiten, ausländischer Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften, unter Berücksichtigung von rechtlichen, regulatorischen und operationellen Beschränkungen der Übertragbarkeit von Liquidität;
Aufschlüsselung der Bilanz- und Ausserbilanzpositionen nach Laufzeitbändern und der resultierenden Liquiditätslücken.
Tabelle LIQ1: Liquidität: Informationen zur Liquiditätsquote (LCR)
Zweck Aufgliederung der Mittelab- und -zuflüsse der Bank sowie der qualitativ hochwertigen, liquiden Aktiven (HQLA), wie sie nach dem LCR-Standard gemessen und definiert sind.
Durchschnitte für jedes der letzten beiden Quartale offenlegen, jährlich berichtende Banken müssen die Durchschnitte für jedes der letzten vier Quartale offenlegen. Die Durchschnitts-LCR eines Quartals ist definiert als Verhältnis des 3-Monats-Durchschnitts der qualitativ hochwertigen und liquiden Aktiva (Zähler) und des 3-Monats-Durchschnitt der Netto-Abflüsse (Nenner).
Sämtliche Werte in dieser Tabelle müssen von den nicht systemrelevanten Banken als einfache Monatsdurchschnitte des Berichtsquartals angegeben werden. Die Basis zur Durchschnittsbildung bilden die Werte, die im monatlichen Liquidiob tätsnachweis ausgewiesen werden. Systemrelevante Banken müssen ab dem 1. Januar 2017 sämtliche Werte in dieser Tabelle als einfachen Durchschnitt der Tagesendwerte aller Arbeitstage des Berichtsquartals ausweisen. Bei der Festlegung, welche Komponenten zur Berechnung der Tagesdurchschnitte täglich und welche wöchentlich zu aktualisieren sind, kann die Bank einen risikobasierten Aneh satz wählen, bei welchem sie die Volatilität wie auch die Materialität der jeweiligen Positionen berücksichtigt. Die Prüfgesellschaft hat die Angemessenheit dieses risikobasierten Ansatzes zu prüfen.
Typ / Format
Mindestens erforderliche Kommen- QC / fix
Die Banken müssen die Anzahl der Datenpunkte angeben, die sie bei der Berechnung der Durchschnitte in der Tabelle verwendet haben.
tierung Banken geben zusätzliche Erläuterungen zur LCR. Sofern wesentlich für die LCR- Berechnung, kann die Bank z.B. zu folgenden Punkten Angaben machen:
Zu den wesentlichen Einflussfaktoren ihres LCR-Ergebnisses und zur Entwicklung der in die LCR-Berechnung eingehenden Werte zu den HQLA bzw. Ab- und Zuflüssen im Zeitverlauf;
Zu den wesentlichen Veränderungen innerhalb des Berichtszeitraums und zu den Veränderungen der letzten Quartale;
Zusammensetzung der qualitativ hochwertigen, liquiden Aktiven (HQLA);
Zu den Konzentrationen von Finanzierungsquellen;
Zu den Derivatepositionen und möglichen Sicherheitenanforderungen;
Zu den Währungsinkongruenzen in der LCR;
Zu den sonstigen Zu- und Abflüssen mit Einfluss auf die Höhe der LCR, die aus dieser Tabelle nicht ersichtlich sind, wenn die Bank diese als wesentlich für die Einschätzung ihres Liquiditätsrisikoprofils erachtet.
Beträge in CHF Ungewichtete Gewichtete Werte Referenz in LiqV / Li- Werte quiditätsnachweis1 (Durchschnitt) (Durchschnitt)
A. Qualitativ hochwertige liquide Aktiven (HQLA)
1 Total der qualitativ hochwer- Art. 15a und 15b
tigen liquiden Aktiven LiqV (HQLA)
B. Mittelabflüsse
2 Einlagen von Privatkunden Positionen 1 und 2.1,
3 Davon stabile Einlagen en Anhang 2 LiqV
Positionen 1.1.1. und
2.1.1., Anhang LiqV
4 Davon weniger stabile Einlagen
ob Positionen 1.1.2,
und 2.1.2, Anhang LiqV
Unbesicherte, von Geschäfts- oder Grosskunden bereitgestellte Finanzmittel
Position 2 ohne Position 2.1, Anhang LiqV
Davon operative Einlagen (alle Gegenparteien) und Einlagen beim Zentralinstitut Positionen 2.2 und 2.3, Anhang 2 LiqV
au von Mitgliedern eines Finanzverbundes
Davon nicht-operative Einlagen (alle Gegenparteien) Positionen 2.4 und 2.5, Anhang 2 LiqV
8 Davon unbesicherte Schuld- Position 2.6, Anhang
verschreibungen 2 LiqV
9 Besicherte Finanzierungen Positionen 3 und 4, von Geschäfts- oder Gross- Anhang 2 LiqV kunden und Sicherheitenswaps
10 Weitere Mittelabflüsse Positionen 5, 6,
und 8.1, Anhang LiqV
1 Diese Referenzen sind angegeben, damit die Tabelle konsistent ausgefüllt werden kann. Sie sind nicht offen zu legen.
Beträge in CHF Ungewichtete Gewichtete Werte Referenz in LiqV / Li- Werte quiditätsnachweis1 (Durchschnitt) (Durchschnitt)
11 Davon Mittelabflüsse in Zu- Position 5, Anhang sammenhang mit Derivatge- LiqV schäften und anderen Transaktionen
12 Davon Mittelabflüsse aus Positionen 6 und 7, dem Verlust von Finanzie- Anhang 2 LiqV rungsmöglichkeiten bei forderungsunterlegten Wertpapieren, gedeckten Schuldverschreibungen, sonstigen strukturierten Finanzierungsinstrumenten, forderungsbesicherten Geldmarktpapieen ren, Zweckgesellschaften, Wertpapierfinanzierungsvehikeln und anderen ähnlichen Finanzierungsfazilitäob
ten
Davon Mittelabflüsse aus fest zugesagten Kredit- und Liquiditätsfazilitäten Positionen 8.1, Anhang 2 LiqV
14 fg Sonstige vertragliche Verpflichtungen zur Mittelbereit- Positionen 13 und 14, Anhang 2 LiqV
austellung
Sonstige Eventualverpflichtungen zur Mittelbereitstellung Positionen 9, 10 und 11, Anhang 2 LiqV
16 Total der Mittelabflüsse Summe der Zeilen
2–15
C Mittelzuflüsse
17 Besicherte Finanzierungsge- Positionen 1 und 2, schäfte (z.B. Reverse Repo- Anhang 3 LiqV Geschäfte)
18 Zuflüsse aus voll werthalti- Positionen 4 und 5, gen Forderungen Anhang 3 LiqV
19 Sonstige Mittelzuflüsse Positionen 6, Anhang 3 LiqV
Beträge in CHF Ungewichtete Gewichtete Werte Referenz in LiqV / Li- Werte quiditätsnachweis1 (Durchschnitt) (Durchschnitt)
20 Total der Mittelzuflüsse Summe der Zeilen
17–19
Bereinigte Werte Referenz in LiqV / Liquiditätsnachweis
21 Total der qualitativ hochwer- Wie in Zeile 268 Litigen, liquiden Aktiven quiditätsnachweis
(HQLA) ausgewiesen
22 Total des Nettomittelabflusses en Wie in Zeile 182 minus Zeile 212 Liquiditätsnachweis ausgewiesen
23 Quote für kurzfristige Liquidität LCR (in %)
ob Wie in Zeile 270 Liquiditätsnachweis ausgewiesen
3. Hinweise zur Gewichtung der offenzulegenden Positionen (Spalten 2 und 3): Der gewichtete Wert der HQLA in Zeile 1 ist nach Anwendung der jeweiligen Abschläge (Art. 15b
4. Abs. 4 und 6 LiqV), aber vor Anwendung eventueller Obergrenzen für Aktiva der Kategorie 2a und 2b (Art. 15c Abs. 2 und 5 LiqV) zu berechnen. Diejenigen HQLA, die entsprechend Rz 122–146 FINMA-Rundschreiben 15/2 „Liquiditätsrisiken
5. Banken“ die qualitativen Eigenschaften und operativen Anforderungen nicht erfüllen, sind sowohl in Zeile 1 als auch in Zeile 21 auszuschliessen. Diejenigen zusätzlichen Fremdwährungs-HQLA (Rz 255–265 FINMA-RS 15/2) und gegebenenfalls diejenigen zusätzliche HQLA der Kategorie 2 (Rz 267–271 FINMA-RS 15/2) sind sowohl in Zeile 1 als auch in Zeile 21 einzuschliessen.
6 Die Mittelab- und -zuflüsse sind als gewichtete Werte und, entsprechend den Vorgaben dieser
Tabelle, auch als ungewichtete Werte auszuweisen.
7 Der gewichtete Wert der Mittelzu- und -abflüsse (Spalte 3) ist die jeweilige Summe der Zu- und
Abflusskategorien nach Anwendung der Zu- und -abflussraten.
8 Der ungewichtete Wert der Mittelzu- und -abflüsse (Spalte 2) ist die jeweilige Summe der Zu- und
Abflusskategorien vor Anwendung der Zu- und -abflussraten.
9 Der bereinigte Wert der HQLA in Zeile 21 ist nach Anwendung der jeweiligen Abschläge (Art. 15b
Abs. 4 und 6 LiqV) und nach Anwendung eventueller Obergrenzen für Aktiva der Kategorie (Art 15c Abs. 2 und 5 LiqV) zu berechnen.
10 Der bereinigte Wert des Nettomittelabflusses ist nach Anwendung der Ab- und Zuflussraten und
nach Anwendung der Obergrenze für Mittelzuflüsse (Art. 16 Abs. 2) zu berechnen.
11 Die LCR ist entsprechend der von der FINMA bereitgestellten Berechnungsvorlage zum FINMA-
RS 15/2 auszuweisen2.
2 Auf der Webseite www.finma.ch abrufbar.
Tabelle LIQ2: Liquidität: Informationen zur Finanzierungsquote (NSFR)
Zweck Detaillierte Berichterstattung zur strukturellen Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio, NSFR) und ausgewählten Teilkomponenten der NSFR
lokaler Währung angegeben werden.
Typ / Format QC / fix
Mindestens Die Banken sollten eine ausreichende qualitative Diskussion rund um die NSFR erforderliche führen, um ein Verständnis für die Ergebnisse und die zugehörigen Daten zu Kommentierung erleichtern. Beispielweise könnten Banken diskutieren, sofern für die NSFR wesentlich: • Die Treiber der NSFR-Ergebnisse und die Gründe für Änderungen zwischen den Berichtsperioden und allgemein im Laufe der Zeit (z.B. aufgrund von Änderungen
• ob von Strategien, Finanzierungstrukturen usw.) Die Zusammensetzung von voneinander abhängigen Verbindlichkeiten und Aktiva der Bank (wie in Art. 17p LiqV definiert) und in welchem Umfang diese Transaktionen miteinander verknüpft sind.
eh a b c d e
fg Ungewichtete Werte nach Restlaufzeiten Gewichtete Werte
au(Beträge in lokaler Währung)
Angaben zur verfügbaren stabilen Refinanzierung (Available Stable Funding, Keine Fälligkeit nate ≥ 6 Monate bis ≥ 1 Jahr
ASF)
1 Eigenkapitalinstrumente
2 Regulatorisches Eigenkapital1
3 Andere Eigenkapitalinstrumente
4 Sichteinlagen und/oder Termineinlagen
von Privatkunden und Kleinunternehmen:
5 „Stabile“ Einlagen
6 „Weniger stabile“ Einlagen
1 Vor Anwendung regulatorischer Abzüge.
7 Finanzmittel von Nicht-Finanzinstituten
(ohne Kleinunternehmen) (wholesale):
8 Operative Einlagen
9 Nicht-operative Einlagen
10 Voneinander abhängige Verbindlichkeiten
11 Sonstige Verbindlichkeiten
12 Verbindlichkeiten aus Derivatgeschäften
13 Sonstige Verbindlichkeiten und Eigenkapitalinstrumente
14 Total der verfügbaren stabilen Refinanzierung
Angaben zur erforderlichen stabilen Refinanzierung (Required Stable Funding, RSF)
Total der qualitativ hochwertigen liquiden Aktiven (HQLA) NSFR
Operative Einlagen der Bank bei ande-
ren Finanzinstituten
Performing Kredite und Wertschriften
Performing Kredite an Unternehmen des Finanzbereichs, mit Kate-
gorie 1 und 2a HQLA besichert
Performing Kredite an Unternehmen des Finanzbereichs, mit Nicht-
au Kategorie 1 oder 2a HQLA besichert oder unbesichert Performing Kredite an Unternehmen ausserhalb des Finanzbereichs, an Retail- oder KMU- Kunden, an Staaten, Zentralbanken und subnationale öffentlich-rechtliche Körperschaften, wovon
21 Mit Risikogewicht bis 35% unter
dem SA-BIZ
22 Performing Wohnliegenschaftskredite:
23 Mit Risikogewicht bis 35% unter
dem SA-BIZ
24 Wertschriften, die nicht ausgefallen sind und die nicht als
HQLA qualifizieren, inklusive börsengehandelte Aktien
25 Aktiva mit zugehörigen abhängigen Verbindlichkeiten
26 Andere Aktiva
27 Physisch gehandelte Rohstoffe, inklusive Gold
28 Zur Deckung des Initial Margins bei
Derivatgeschäften und Ausfallfonds von zentralen Gegenparteien hinterlegte Aktiva
29 NSFR Aktiva in Form von Derivaten
30 NSFR Passiva in Form von Derivaten vor Abzug des hinterlegten Va-
riation Margins
Alle verbleibenden Aktiva
Ausserbilanzielle Positionen
Total der erforderlichen stabilen Refinanzierung
Net Stable Funding Ratio (NSFR) (%)
Tabelle CRA: Kreditrisiko: allgemeine Informationen
Zweck Beschreibung der Hauptmerkmale und der Bestandteile des Kreditrisikomanagements (Geschäftsmodell und Kreditrisikoprofil, Organisation des Kreditrisikomanagements und involvierte Funktionen, Risikoberichtserstattung).
Typ / Format QUAL / flexibel
Die Bank muss ihre Ziele und ihre internen Normen für das Kreditrisikomanagement beschreiben, wobei insbesondere darzulegen sind: • Die Art und Weise, wie das Geschäftsmodell die Zusammensetzung des Kreditrisikoprofils beeinflusst; •
• Die verwendeten Kriterien und Ansätze, um die internen Normen des Kreditrisikomanagements und die Limiten für das Kreditrisiko zu bestimmen; Die Struktur und die Organisation der Funktion zur Bewirtschaftung und Kontrolle des Kreditrisikos; •
• Die Interaktion zwischen Kreditrisikobewirtschaftung, Kreditrisikokontrolle sowie den für Compliance und interne Revision zuständigen Funktionen; Umfang und Inhalt der Berichterstattung über die Kreditrisikoexpositionen sowie das Kreditrisikomanagement zu Handen der Geschäftsleitung und an das Organ für Oberaufsicht und Kontrolle.
Tabelle CR1: Kreditrisiko: Kreditqualität der Aktiven
Zweck Umfassende Information zur Kreditqualität der bilanziellen und ausserbilanziellen Aktivpositionen
Typ / Format QC / fix
Mindestens erforder- Angabe und Erläuterung der internen Ausfallsdefinition liche Kommentierung
a b
Bruttobuchwerte1 von c
Wertberichtigund
Nettowerte
nen ob ausgefalle-
Positionen3 nicht ausgefallenen Positionen gen / Abschreibungen2 (a + b – c)
Forderungen
(ausgenommen Schuldtitel) Schuldtitel
Ausserbilanzpositionen 4 TOTAL 1 Werte der Bilanz und Ausserbilanz, die einem Kreditrisiko im Sinne der Eigenmittelvorschriften ausgesetzt sind (ausgenommen Gegenparteikreditrisiken). Die Bilanzpositionen umfassen die Ausleihungen und Schuldtitel. Die Ausserbilanzpositionen sind anhand der folgenden Kriterien zu messen: 1) Gewährte Garantien: Maximalbetrag, den die Bank zu zahlen verpflichtet ist, wenn die Garantie eingefordert wird (Bruttowert, d.h. vor Kreditumrechnungsfaktoren und Anwendung von Kreditrisikominderungstechniken); 2) Unwiderrufliche Kreditzusagen: Totalbetrag, den die Bank als Ausleihung zugesagt hat (ebenfalls Bruttobetrag im obigen Sinne); widerrufliche Kreditzusagen sind nicht miteinzubeziehen. Der Bruttowert entspricht dem Buchwert vor Berücksichtigung einer allfälligen Bewertungskorrektur, aber nach Abzug einer allfälligen Abschreibung (unter Abschreibung ist die direkte Verringerung des Buchwerts zu verstehen, die die Bank vornimmt, wenn keine Möglichkeit zur Wiedereinbringung der Forderung besteht). Kreditrisikominderungen jeglicher Art sind nicht zu berücksichtigen.
2 Summe der Bewertungskorrekturen, ohne Berücksichtigung der Tatsache, dass diese gefährdete Positionen abdecken
oder schlicht latente Risiken, und direkt verbuchte Abschreibungen. 3 Beim SA-BIZ umfasst dies überfällige und gefährdete Positionen. Beim IRB gibt §452 der Basler Mindeststandards (Basel II Dokument) die aufsichtsrechtliche Definition.
Tabelle CR2: Kreditrisiko: Veränderungen in den Portfolien von Forderungen und Schuldtiteln in Ausfall
Zweck Darstellung von Bestandsveränderungen an ausgefallenen Forderungen/Schuldtiteln einer Bank, der Zu- und Abgänge zwischen den Kategorien nicht ausgefallener und ausgefallener Forderungen/Schuldtiteln und des Rückgangs von ausgefallenen Forderungen/Schuldtiteln aufgrund von Abschreibungen.
Typ / Format QC / fix
Mindestens erforderliche Kommentierung en Erläuterung jeder wesentlichen Veränderung der seit der Vorberichtsperiode in Ausfall befindlichen Positionen sowie jede wesentliche Veränderung zwischen ausgefallenen und nicht ausgefallenen Positionen
ob a
Ausgefallene Forderungen und Schuldtitel1, am Ende der Vorperiode
Seit dem Ende der Vorperiode ausgefallene Forderungen und Schuldtitel
Positionen, die den Ausfallstatus verlassen haben
Abgeschriebene Beträge2
au Übrige Änderungen3 (+/-)
Ausgefallene Forderungen und Referenzperiode (1+2-3-4+5) Schuldtitel, am Ende der
1 D.h. die Positionen nach Abschreibungen aber vor Wertberichtigungen. 2 D.h. teilweise oder vollständige Abschreibung. 3 D.h. andere Elemente sind zu berücksichtigen, um den Abgleich durchführen zu können.
Tabelle CRB: Kreditrisiko: zusätzliche Angaben zur Kreditqualität der Aktiven
Zweck Ergänzende Informationen zu den Tabellen mit quantitativen Informationen zur Kreditqualität der Aktiven einer Bank.
Typ / Format QUAL / QC / flexibel
Es sind folgende Angaben zu machen:
Qualitative Quantitative
Umfang und Definitionen von „überfällig“ und Mengengerüst der Positionen nach „gefährdet“ wie zu buchhalterischen Zwecken verwendet, Unterschiede zu den aufsichtsrechtlichen Bezeichnungen „überfällig“ und „ausgefallen“ a) geographischen1 c) Restlaufzeiten Gebieten, b) Branchen,
Umfang der überfälligen
entsprechender Begründung Positionen (Zahlungsverzug über 90 Tage), die dennoch gleichzeitig nicht gefährdet sind, ob mit Werte gefährdeter Positionen (nach der von der Bank zu buchhalterischen Zwecken verwendeten Definition) und die zugehörigen Wertberichtigungen / Abschreibungen, unterteilt nach geographischen Gebieten und
gefährdeter Forderungen Beschreibung der Methodik zur Identifikation Aktivitätsbereichen
Analyse zur Altersstruktur überfälliger Positionen gemäss Rechnungslegung
Bankinterne Positionen Definition von restrukturierten Mengengerüst restrukturierter Positionen, mit Unterscheidung von gefährdeten und nicht gefährdeten Positionen
1 Diese Aufteilung ist im Falle wesentlicher internationaler Aktivität anzugeben. Gebiete sind „Schweiz“ und sinnvoll gewählte ausländische Regionen.
Tabelle CRC: Kreditrisiko: Angaben zur Risikominderungstechniken
Zweck Qualitative Informationen zur Kreditrisikominderung.
Typ / Format QUAL / flexibel
Anzugeben sind:
Die zentralen Merkmale der internen Normen und Prozesse bezüglich des bilanziellen und ausserbilanziellen Nettings, unter Angabe wie umfangreich das Netting erfolgt;
Die zentralen Merkmale der internen Normen und Prozesse, um Garantien zu beurteilen und zu bewirtschaften; • Informationen zu Konzentrationen im Marktrisiko oder Kreditrisiko, was risikomindernde Instrumente betrifft (d.h. nach Art des Garantiegebers, der Sicherheiten und des Sicherungsgebers bei Kreditderivaten).
Tabelle CR3: Kreditrisiko: Gesamtsicht der Risikominderungstechniken1
Zweck Offenlegung zum Ausmass der Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken
Typ / Format Buchwerte. Erfassung aller zur Reduktion der Eigenmittelanforderungen verwendeten Techniken der Kreditrisikominderung und Offenlegung aller besicherten Positionen, unabhängig davon, ob der Standardansatz oder der IRB zur Berechnung der risikogewichteten Positionen verwendet wird.
QC / fix en Mindestens erforder- Alle wesentlichen Änderungen während der Berichtsperiode und deren Gründe sind zu erläutern. liche Kommentierung
Ist die Bank nicht in der Lage, die Positionen „Forderungen“ und „Schuldtitel“ getrennt nach Deckung in Form von Sicherheiten, Garantien und/oder Kreditderivaten auszuweisen, kann sie entweder die entsprechenden Zeilen kombinieren oder die Beträge auf Basis der Bruttobeträge pro-rata gewichtet auf die entsprechenden Zellen aufteilen. Die Bank muss angeben, wie sie vorgegangen ist.
a) Tabelle für Banken mit voller Offenlegung
a b1 b d f
Unbesicherte Besicherte Davon: durch Sicherheiten Davon: durch finanzielle Davon: durch Kreditderivate
Positionen2 / Positionen3 / besicherte Positionen4 Garantien besicherte besicherte Positionen6 Buchwerte Positionen5 Buchwerte
Ausleihungen (ausgenommen Schuldtitel)
Schuldtitel
TOTAL
4 Davon ausgefallen
D.h. die Buchwerte der Positionen (nach Abzug von Wertberichtigungen), die von keiner Kreditrisikominderung profitieren.
D.h. die Buchwerte der Positionen (nach Abzug von Wertberichtigungen), die ganz oder teilweise besichert sind, egal welcher Anteil der ursprünglichen Position besichert ist.
D.h. der effektiv durch Sicherheiten besicherte Positionsteil. Wenn der erlösbare Wert der Sicherheit den Wert der Position übersteigt, ist der Wert der Position anzugeben.
D.h. der effektiv durch finanzielle Garantien besicherte Positionsteil. Wenn der erlösbare Wert der Garantien den Wert der Position übersteigt, ist der Wert der Position anzugeben.
D.h. der effektiv durch Kreditderivate besicherte Positionsteil. Wenn der erlösbare Wert des Kreditderivats den Wert der Position übersteigt, ist der Wert der Position anzugeben.
b) Tabelle für Banken mit partieller Offenlegung
a) a c e&g
Forderungen (inkl. Schuldtitel)
Ausserbilanzgeschäfte Unbesicherte Positionen1 / Buchwerte
oben Durch Sicherheiten besicherte Positionen, effektiv besicherter Betrag2 Durch finanzielle Garantien oder Kreditderivate besicherte Positionen, effektiv besicherter Betrag3
TOTAL
Davon ausgefallen
D.h. die Buchwerte der Positionen (nach Abzug von Wertberichtigungen), die von keiner Kreditrisikominderung profitieren.
D.h. die Buchwerte der Positionen (nach Abzug von Wertberichtigungen), die ganz oder teilweise durch Sicherheiten besichert sind, egal welcher Anteil der ursprünglichen Position besichert ist.
D.h. die Buchwerte der Positionen (nach Abzug von Wertberichtigungen), die ganz oder teilweise durch Garantien oder Kreditderivate besichert sind, egal welcher Anteil der ursprünglichen Position besichert ist.
Tabelle CRD: Kreditrisiko: Angaben zur Verwendung externer Ratings im Standardansatz
Zweck Ergänzende qualitative Angaben zum Standardansatz zur Verwendung externer Ratings.
Typ / Format QUAL / flexibel
Folgende Informationen sind anzugeben: • Namen der Ratingagenturen (ECAIs) und Exportversicherungsagenturen (ECAs), die verwendet wer-
• • den und, so der Fall, Erläuterung der Gründe für Änderungen während der Referenzperiode; Für welche Positionskategorien welche ECAIs oder ECAs verwendet werden; Beschrieb des Verfahrens, um die Emittenten- und Emissionsratings für weitere vergleichbare Positionen im Bankenbuch zu verwenden.
Tabelle CR4: Kreditrisiko: Risikoexposition und Auswirkungen der Kreditrisikominderung nach dem Standardansatz1
Zweck Illustration der Effekte von Kreditrisikominderung (umfassender und einfacher Ansatz) auf die Eigenmittelanforderungen nach dem Standardansatz. Die RWA-Dichte ist ein synthetisches Mass für das Risiko eines Portfolios.
Typ / Format
Mindestens erforderliche Kommentierung QC / fix oben Alle wesentlichen Änderungen während der Berichtsperiode und deren Gründe sind zu erläutern.
Banken, die ihre Mindesteigenmittel für Kreditrisiken grossmehrheitlich nicht mit dem Standardansatz bestimmen, können unter Beachtung der Vorgaben nach Rz 14.2 auf die Publikation der detaillierten Tabelle CR4 verzichten.
a b c d e f
Positionen vor Anwendung von Positionen nach Anwendung von Kreditumrechungsfaktoren (CCF) und vor Kreditumrechnungsfaktoren (CCF) Anwendung von Risikominderung (CRM)2 und nach Anwendung von Risikominderung (CRM)3
Positionskategorie Bilanzwerte Ausserbilanzwerte Bilanzwerte Ausserbilanzwerte RWA RWA-Dichte4
Zentralregierungen und Zentralbanken
Banken und Wertpapierhäuser
Öffentlich-rechtliche Körperschaften und multilaterale Entwicklungsbanken oben
4 Unternehmen
5 Retail
Beteiligungstitel
Übrige Positionen5
TOTAL
D.h. die aufsichtsrechtlichen Positionen (nach Berücksichtigung von Wertberichtigungen und Abschreibungen) des aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreises, ohne Berücksichtigung von Risikominderung. Die Ausserbilanzpositionen sind vor Anwendung von Kreditumrechnungsfaktoren zu berücksichtigen.
Die für die Berechnung der Mindesteigenmittel massgebenden Werte.
D.h. die RWA dividiert durch das Total der Aktiven und der Ausserbilanzpositionen (nach Kreditumrechnungsfaktoren und nach Risikominderung), ausgedrückt in Prozent (f = (e/(c+d)*100 %).
Diese Zeile berücksichtigt die übrigen Aktiven (§81 des Basel II Dokuments, d.h. Verbriefungspositionen, nicht-gegenparteibezogene Positionen sowie übrige Positionen) sowie allfällige Investitionen (Beteiligungen) in kommerzielle Unternehmen, die einer Risikogewichtung von 1250 % unterliegen (vgl. §90 des Basel III Dokuments, http://www.bis.org/publ/bcbs189.pdf).
Tabelle CR5: Kreditrisiko: Positionen nach Positionskategorien und Risikogewichtung nach dem Standardansatz1
Zweck Aufteilung der Kreditrisikopositionen nach Positionskategorien und Risikogewichtung nach dem Standardansatz (entspricht dem nach dem Standardansatz definierten Risiko)
Typ / Format
Mindestens erforder- Aufsichtsrechtliche Werte
QC / fix en Alle wesentlichen Änderungen während der Berichtsperiode und deren Gründe sind zu erläutern liche Kommentierung
Banken, die ihre Mindesteigenmittel für Kreditrisiken grossmehrheitlich nicht mit dem Standardansatz bestimmen, können unter Beachtung der Vorgaben nach Rz 14.2 auf die Publikation der detaillierten Tabelle CR5 verzichten.
a b c d e f g h i j
Positionskategorie / Risikogewichtung 0% 10 % 20 % 35 % 50 % 75 % 100 % 150 % Andere Total der Kreditrisikopositionen nach CCF
Zentralregierungen Zentralbanken
Banken und Wertpapierhäuser
Öffentlich-rechtliche Körperschaften und
oben und multilaterale Entwicklungsbanken
4 Unternehmen
Retail
Beteiligungstitel
Übrige Positionen3
TOTAL
Davon grundpfandgesicherte
Forderungen
Davon überfällige Forderungen au 2 D.h. die zur Berechnung der Mindesteigenmittel verwendeten Werte (Bilanz- und Ausserbilanzpositionen, nach Kreditumrechnungsfaktoren), nach Abzug von Bewertungskorrekturen, Wertberichtigungen und Abschreibungen sowie nach Risikominderung, aber vor Risikogewichtung. 3 Diese Zeile berücksichtigt die übrigen Aktiven (vgl. §81 des Basel II Dokuments, d.h. Verbriefungspositionen, nicht-gegenparteibezogene Positionen und übrige Positionen) sowie allfällige Investitionen (Beteiligungen) in kommerzielle Unternehmen, die einer Risikogewichtung von 1250 % unterliegen (vgl. §90 des Basel III Dokuments, http://www.bis.org/publ/bcbs189.pdf).
Tabelle CRE: IRB: Angaben über die Modelle [QUAL / flexibel / jährlich]
vgl. diesbezügliche Vorgaben im Dokument „Revised Pillar 3 disclosure requirements“ des Basler Ausschusses vom Januar 2015
Tabelle CR6: IRB: Risikoexposition nach Positionskategorien und Ausfallwahrscheinlichkeiten [QC / fix / halbjährlich]
vgl. diesbezügliche Vorgaben im Dokument „Revised Pillar 3 disclosure requirements“ des Basler Ausschusses vom Januar 2015. Die Definition von „Portfolio X“ unter dem F-IRB bzw. A-IRB richtet sich nach den entsprechenden Zeilenangaben wie für Tabelle CR7 definiert.
sikogewichtung [QC / fix / halbjährlich] en Tabelle CR7: IRB: risikomindernde Auswirkungen von Kreditderivaten auf die Rivgl. diesbezügliche Vorgaben im Dokument „Revised Pillar 3 disclosure requirements“ des Basler
1 ob Ausschusses vom Januar 2015, wobei die Zeilen der Tabelle CR7 wie folgt definiert sind:
Zentralregierungen und Zentralbanken (F-IRB)
Zentralregierungen und Zentralbanken (A-IRB)
Banken und Wertpapierhäuser (F-IRB)
Banken und Wertpapierhäuser (A-IRB)
Öffenlich-rechtliche Körperschaften, multilaterale Entwicklungsbanken (F-IRB)
Öffenlich-rechtliche Körperschaften, multilaterale Entwicklungsbanken (A-IRB)
Unternehmen: Spezialfinanzierungen (F-IRB)
auUnternehmen: Spezialfinanzierungen (A-IRB)
Unternehmen: übrige Finanzierungen (F-IRB)
Unternehmen: übrige Finanzierungen (A-IRB)
11 Retail: grundpfandgesicherte Positionen
12 Retail: qualifizierte revolvierende Positionen
13 Retail: übrige Positionen
14 Beteiligungstitel (PD/LGD-Ansatz)
Tabelle CR8: IRB: RWA-Veränderung der Kreditrisikopositionen [QC / fix / quartalsweise oder allfällig halbjährlich]
vgl. diesbezügliche Vorgaben im Dokument „Revised Pillar 3 disclosure requirements“ des Basler Ausschusses vom Januar 2015
Tabelle CR9: IRB: Ex post-Beurteilung der Ausfallwahrscheinlichkeitsschätzungen nach Positionskategorien [QC / flexibel / jährlich]
vgl. diesbezügliche Vorgaben im Dokument „Revised Pillar 3 disclosure requirements“ des Basler Ausschusses vom Januar 2015. Die Definition von „Portfolio X“ unter dem F-IRB bzw. A-IRB richtet sich
nach den entsprechenden Zeilenangaben wie für Tabelle CR7 definiert.
Tabelle CR10: IRB: Spezialfinanzierungen und Beteiligungstitel in der einfachen Risikogewichtungsmethode [QC / flexibel / halbjährlich]
Ausschusses vom Januar 2015 vgl. diesbezügliche Vorgaben im Dokument „Revised Pillar 3 disclosure requirements“ des Basler
Tabelle CCRA: Gegenparteikreditrisiko: allgemeine Angaben
Zweck Beschreibung der Hauptmerkmale des Gegenparteikreditrisikomanagements (z.B. operative Limiten, Verwendung von Garantien und anderen Kreditrisikominderungstechniken, Auswirkung von Verschlechterung der eigenen Bonität).
Typ / Format QUAL / flexibel
Es sind anzugeben: Ziele und interne Normen zum Risikomanagement von Gegenparteikreditrisiken, namentlich: •
• Verwendete Methode für die Festlegung operationeller Limiten in Funktion bankinterner Kapitalallokation für das Gegenparteikreditrisiko und Positionen gegenüber zentralen Gegenparteien (CCPs); Interne Normen zu Garantien und anderen Risikominderungstechniken sowie die Beurteilung des Gegenparteikreditrisikos, inklusive Positionen gegenüber CCPs; • • ob Interne Normen zu Wrong-Way-Positionen; Auswirkung auf die Bank, falls es zu einer Ratingverschlechterung kommt und dies zusätzliche Garantieabgaben erfordert.
Tabelle CCR1: Gegenparteikreditrisiko: Analyse nach Ansatz
Zweck Umfassende Darstellung der verwendeten Ansätze, um die Eigenmittelanforderungen für das Gegenparteikreditrisiko zu berechnen, unter
Angabe der innerhalb jedes Ansatzes verwendeten wesentlichen Parameter
Aufsichtsrechtliche Werte, RWA und zur Berechnung der RWA verwendete Parameter für alle Positionen mit Gegenparteikreditrisiko (ausgenommen CVA-Eigenmittelanforderung oder Positionen, die durch eine zentrale Gegenpartei abgerechnet werden)
Typ / Format QC / fix
Mindestens erforder- Alle wesentlichen Änderungen während der Berichtsperiode und deren Gründe sind zu erläutern. liche Kommentierung
a b c d e f
Wiederbeschaf- Mögliche EEPE3 Verwendeter alpha- EAD nach CRM4 RWA fungskosten1 zukünftige Wert, um das Position2 aufsichtsrechtliche
SA-CCR (für Derivate)5
IMM (für Derivate und SFTs)
Einfacher Ansatz der Risikominderung (für oben EAD zu bestimmen
SFTs)
4 Umfassender Ansatz der Risikominderung
(für SFTs)
VaR (für SFTs)
TOTAL 1 au Für Transaktionen, die keinen Margenanforderungen unterliegen, entsprechen die Wiederbeschaffungskosten dem unmittelbaren Verlust bei Ausfall der Gegenpartei und sofortiger Beendigung all ihrer Positionen. Für Transaktionen, die Margenanforderungen unterliegen, stellt die Marge den Verlust bei unmittelbarem oder künftigem Ausfall der Gegenpartei dar (unter der Annahme, dass die fragliche Transaktion sofort beendet und ersetzt wird). Die Beendigung einer Transaktion im Anschluss an einen Ausfall der Gegenpartei mag allerdings nicht unmittelbar erfolgen. Die Wiederbeschaffungskosten nach der Marktwertmethode werden in Anhang 4, §92 des Basel II Dokuments beschrieben. Die Wiederbeschaffungskosten nach dem Standardansatz (SA-CCR) sind im Basler Dokument „The standardised approach for measuring counterparty credit risk exposures“ (http://www.bis.org/publ/bcbs279.pdf) beschrieben.
Die potentielle zukünftige Position entspricht der möglichen Steigerung der Position ab Abschlussstichtag bis zum Ende der Risikoperiode. Die potentielle zukünftige Position nach der Marktwertmethode ist in Anhang 4, §92(i) des Basel II Texts beschrieben. Die Wiederbeschaffungskosten nach dem Standardansatz (SA-CCR) sind im obengenannten Basler Dokument beschrieben.
EEPE (effective expected positive exposure) entspricht dem gewichteten Mittel der effektiven Exposition während des ersten Jahres oder, falls alle in einem Netting-Set befindlichen Kontrakte innert weniger als einem Jahr auslaufen, so ist das Mittel über die Zeitspanne zu ermitteln, die der längsten Restlaufzeit entspricht. Die Gewichtung entspricht dem Anteil, die eine einzelne erwartete Exposition an der gesamten Exposition über die Zeitspanne hat.
D.h. der massgebende Betrag zur Berechnung der Mindesteigenmittel nach Berücksichtigung von Risikominderungstechniken, Wertanpassungen aufgrund des Gegenparteikreditrisikos (credit valuation adjustments) und Anpassungen für spezifisches Wrong-Way-Risiko.
Wird der vereinfachte Standardansatz angewandt, so ist dies anzugeben.
Tabelle CCR2: Gegenparteikreditrisiko: Bewertungsanpassungen der Kreditpositionen (credit valuation adjustment, CVA) zu Lasten der Eigenmittel
Zweck Darstellung der aufsichtsrechtlichen CVA-Berechnung (mit einer Aufteilung zwischen Standardansatz und Modellansatz)
Typ / Format QC / fix
Mindestens erforder- Alle wesentlichen Änderungen während der Berichtsperiode und deren liche Kommentierung Gründe sind zu erläutern
ob a
EAD nach b
RWA
Alle der „Advanced CVA“-Eigenmittelanforderung unterliegenden Positionen2
VAR-Komponente (inkl. Multiplikator von 3)
3 fg Stress-VAR-Komponente (inkl. Multiplikator von 3)
Alle der „Standard CVA“-Eigenmittelanforderung unterliegenden Positionen
au Alle der CVA-Eigenmittelanforderung unterliegenden Positionen
1 D.h. der für die Berechnung der Mindesteigenmittel massgebende Betrag. Er entspricht dem Betrag der Wertanpassungen aufgrund des Gegenparteikreditrisikos (credit valuation adjustments) und Anpassungen für spezifisches Wrong-Way-Risiko, nach Kreditrisikominderung.
2 D.h. der Betrag der Eigenmittelanforderungen nach §98-103 von Anhang 4 der Basler Mindeststandards bzw. des
Basel II Dokuments.
Tabelle CCR3: Gegenparteikreditrisiko: Positionen nach Positionskategorien und Risikogewichtung nach dem Standardansatz
Zweck Aufteilung der nach dem Standardansatz berechneten Gegenparteikreditrisikopositionen nach Positionskategorien und Risikogewichtung
Typ / Format (entspricht dem nach dem Standardansatz definierten Risiko)
Gegenparteikreditrisikopositionen, unabhängig vom Ansatz, der zur Berechnung der Positionswerte bei Ausfall (EAD) verwendet wurde
QC / fix
Mindestens erforder- Alle wesentlichen Änderungen während der Berichtsperiode und deren Gründe sind zu erläutern. liche Kommentierung
a b c d e f g h i
Positionskategorie / Risikogewichtung 0% 10 % 20 % 50 % 75 % 100 % 150 % Andere Total der Kreditrisikopositionen1
Zentralregierungen und Zentralbanken
Banken und Wertpapierhäuser
Öffentlich-rechtliche Körperschaften und multilaterale Entwicklungsbanken oben
4 Unternehmen
5 Retail
Beteiligungstitel
Übrige Positionen2
9 TOTAL fg
Massgebender „Betrag“, um die Eigenmittelanforderungen nach Kreditrisikominderung zu bestimmen.
Diese Zeile berücksichtigt die übrigen Aktiven (vgl. §81 des Basel II Dokuments, d.h. Verbriefungspositionen, nicht-gegenparteibezogene Positionen und übrige Positionen) sowie allfällige Investitionen (Beteiligungen) in kommerzielle Unternehmen, die einer Risikogewichtung von 1250 % unterliegen (vgl. §90 des Basel III Dokuments, http://www.bis.org/publ/bcbs189.pdf).
Tabelle CCR4: IRB: Gegenparteikreditrisiko nach Positionskategorie und Ausfallwahrscheinlichkeiten [QC / fix / halbjährlich]
vgl. diesbezügliche Vorgaben im Dokument „Revised Pillar 3 disclosure requirements“ des Basler Ausschusses vom Januar 2015. Die Definition von „Portfolio X“ unter dem F-IRB bzw. A-IRB richtet sich nach den entsprechenden Zeilenangaben wie für Tabelle CR7 definiert.
Tabelle CCR5: Gegenparteikreditrisiko: Zusammensetzung der Sicherheiten für die dem Gegenparteikreditrisiko ausgesetzten Positionen
Zweck
Aufteilung aller Arten von gelieferten oder erhaltenen Sicherheiten im Zusammenhang mit Gegenparteikreditrisiko von Derivattransaktionen oder Securities Financing Transactions (SFTs), inklusive Transaktionen, die durch eine zentrale Gegenpartei abgerechnet werden
Buchwerte der bei Derivattransaktionen oder SFTs verwendeten Sicherheiten, unabhängig davon, ob die Transaktionen durch eine zentrale Gegenpartie abgerechnet werden und ob die Sicherheiten an eine zentrale Gegenpartei geliefert werden
Typ / Format QC / flexibel (es dürfen nur die Zeilen angepasst werden, keine Spalten)
Mindestens erforderliche Kommentierung eh Alle wesentlichen Änderungen während der Berichtsperiode und deren Gründe sind zu erläutern.
a b c d e f
Bei Derivattransaktionen verwendete Sicherheiten Bei SFTs verwendete Sicherheiten
Flüssige Mittel in CHF Segregiert1 ob Fair Value der erhaltenen Sicherheiten
Nicht segregiert Fair Value der gelieferten Sicherheiten
Segregiert Nicht segregiert Fair Value der erhaltenen Sicherheiten Fair Value der gelieferten Sicherheiten
Flüssige Mittel in ausländischer Währung
Forderungen gegenüber der Eidgenossenschaft
Forderungen gegenüber ausländischen Staaten Forderungen gegenüber Staatsagenturen fg Unternehmensanleihen
Beteiligungstitel
Übrige Sicherheiten TOTAL
„Segregiert“ bezeichnet, dass die Sicherheiten so gehalten werden, dass sie nicht in eine Konkursmasse fallen (bankruptcy-remote). Für Details vgl. §200-203 von „Capital requirements for bank exposures to central counterparties“, April 2014.
Tabelle CCR6: Gegenparteikreditrisiko: Kreditderivatpositionen
Zweck Illustration des Umfangs der Kreditderivatpositionen, unterteilt nach gekauften und verkauften Derivaten
Typ / Format QC / flexibel (es dürfen nur die Zeilen angepasst werden, keine Spalten).
Mindestens erforder- Alle wesentlichen Änderungen während der Berichtsperiode und deren liche Kommentierung Gründe sind zu erläutern.
en a b
Nominalbeträge ob Gekaufte Absicherung Verkaufte Absicherung
Single-name-CDS
Index-CDS Kreditoptionen Total Return Swaps (TRS)
Andere Kreditderivate
TOTAL NOMINALBETRÄGE
Fair Values
Positive Wiederbeschaffungswerte (Aktiven)
Negative Wiederbeschaffungswerte (Passiven)
Tabelle CCR7: Gegenparteikreditrisiko: RWA-Veränderung der Gegenparteikreditrisikopositionen unter dem IMM-Ansatz (der EPE-Modellmethode)
Zweck RWA-Flussrechnung zur Erklärung der Veränderungen in den nach der EPE-Modellmethode berechneten RWA für das Gegenparteikreditrisiko (Derivattransaktionen und SFTs)
Kreditrisiko wie in Tabelle CR8 gezeigt). Veränderungen der RWA im Laufe der Berichtsperiode sollten für jede der angegebenen Ursachen sinnvoll geschätzt werden.
Typ / Format
QC / fix (die Spalten wie auch die Zeilen 1 bis 9 sind fix. Die Bank kann zwischen den Zeilen 7 und 8 zusätzliche Zeilen einfügen, um weitere Ursachen für RWA-Änderungen anzugeben.)
Mindestens erforderliche Kommentierung Alle wesentlichen Änderungen während der Berichtsperiode und deren Gründe sind zu erläutern.
RWA am Ende der vorangegangenen Berichtsperiode a
Beträge
Veränderung der Aktiven1
Veränderung in der Kreditqualität der Gegenparteien Modelländerungen3
au Änderungen in der Methodik oder Vorschriften bzgl. IMM
Akquisitionen oder Verkäufe (von Einheiten) Veränderung der Wechselkurse5 Anderes RWA am Ende der Berichtsperiode
1 D.h. organische Änderungen aufgrund von Änderungen des Volumens oder der Struktur der Portfolien (inklusive
Neugeschäfte und auslaufende Positionen), aber ohne die Auswirkungen von Kauf oder Verkauf von Unternehmen. 2 D.h. die Änderungen aufgrund einer anderen Beurteilung der Qualität der Gegenpartei der Bank gemäss regulatorischer Vorschriften, unabhängig davon, welchen Ansatz die Bank hierzu verwendet. Diese Zeile schliesst ebenfalls allfällige Änderungen im Zusammenhang mit Modellen des IRB-Ansatzes ein.
3 D.h. die Änderungen aufgrund der Umsetzung von Modellen, Änderungen im Anwendungsbereich von Modellen
oder alle Änderungen verbunden mit der Beseitigung von Modelldefiziten. Diese Zeile bezieht sich nur auf IMM- Modelle (d.h. EPE-Modellmethode). 4 D.h. Volumenänderungen aufgrund des Kaufs oder Verkaufs von Unternehmen. 5 D.h. Änderungen aufgrund geänderter Wechselkurse.
Tabelle CCR8: Gegenparteikreditrisiko: Positionen gegenüber zentralen Gegenparteien1
Zweck Umfassende Darstellung der Positionen der Bank gegenüber zentralen Gegenparteien. Insbesondere umfasst die Tabelle alle Arten von Positionen (infolge von Transaktionen, Margen, Beiträge an den Ausfallfonds) und zugehörige RWA.
zentralen Gegenparteien
Typ / Format QC / fix. Die Banken müssen eine Aufteilung ihrer Positionen gegen-
Mindestens erforen über qualifizierten und nicht qualifizierten zentralen Gegenparteien, wie in der Fussnote definiert, vornehmen.
Alle wesentlichen Änderungen während der Berichtsperiode und deren derliche Kommentierung
Inkrafttreten Gründe sind zu erläutern.
Anwendbar ab dem 1. Januar 2017
1 Es sind alle Transaktionen zu berücksichtigen, die ökonomisch äquivalent sind zu Transaktionen mit einer zentralen
Gegenpartei (CCP), also z.B. Transaktionen mit einem direkten Clearing Member, das als Kommissionär oder Principal für eine Kundentransaktion agiert.
a b
EAD (nach CRM)2 RWA
1 Positionen gegenüber QCCPs3 (Total)
2 Positionen aufgrund von Transaktionen
mit QCCPs (unter Ausschluss von Initial Margin und Beiträge an den Ausfallfonds)
3 Davon OTC Derivate
4 Davon börsengehandelte Derivate
5 Davon SFTs
6 Davon Netting-Sets für die ein Cross-Product-Netting zugelassen wurde
Segregiertes4 Initial Margin5
Nicht segregiertes Initial Margin Vorfinanzierte Beiträge an den Ausfallfonds6 Nicht vorfinanzierte Beiträge an den Ausen
fallfonds7 Positionen gegenüber Nicht-QCCPs (Total) Positionen aufgrund von Transaktionen
fonds) mit Nicht QCCPs (unter Ausschluss von Initial Margin und Beiträge an den Ausfall-
Davon OTC Derivate
Davon börsengehandelte Derivate Davon SFTs Davon Netting-Sets für die ein Cross-Pro-
au duct-Netting zugelassen wurde Segregiertes Initial Margin Nicht segregiertes Initial Margin Vorfinanzierte Beiträge an den Ausfallfonds
20 Nicht vorfinanzierte Beiträge an den Ausfallfonds
2 D.h. der massgebende Betrag zur Berechnung der Mindesteigenmittel nach Berücksichtigung von Risikominderungstechniken, Wertanpassungen aufgrund des Gegenparteikreditrisikos (credit valuation adjustments) und Anpassungen für spezifisches Wrong-Way-Risiko. 3 Eine qualifizierte zentrale Gegenpartei ist ein Unternehmen, das aufgrund einer entsprechenden Bewilligung der zuständigen Aufsichtsbehörde als zentrale Gegenpartei aktiv sein darf. 4 „Segregiert“ bedeutet, dass die Sicherheiten so gehalten werden, dass sie nicht in eine Konkursmasse fallen (bankruptcy-remote). 5 Initial Margin bedeutet, dass ein Clearing Member oder ein Kunde Sicherheiten an die CCP geliefert hat, um die zukünftige Risikoposition der CCP zu reduzieren. Im Falle dieser Tabelle schliesst Initial Margin nicht die Beiträge an eine CCP ein, die im Vorfeld zur Verteilung von Verlusten geleistet werden (Ausfallsfonds).
6 D.h. die effektiven vorfinanzierten Beiträge oder die Beteiligung an solchen Beiträgen im Rahmen von Mechanismen zur
Verlustteilung. 7 D.h. die Beiträge gemäss Fussnote 6 mit dem Unterschied, dass diese nicht vor Eintritt eines Verlustereignisses einbezahlt werden.
Tabelle SECA: Verbriefungen: allgemeine Angaben zu Verbriefungspositionen [QUAL / flexibel / jährlich]
vgl. diesbezügliche Vorgaben im Dokument „Revised Pillar 3 disclosure requirements“ des Basler Ausschusses vom Januar 2015
Tabelle SEC1: Verbriefungen: Positionen im Bankenbuch [QC / flexibel / halbjährlich für Banken der Kategorie 1 und 2 / jährlich für Banken der Kategorie 3]
dito
dito Tabelle SEC2: Verbriefungen: Positionen im Handelsbuch [QC / flexibel / halbjährlich für Banken der Kategorie 1 und 2 / jährlich für Banken der Kategorie 3]
Tabelle SEC3: Verbriefungen: Positionen im Bankenbuch und diesbezügliche Mindesteigenmittelanforderungen bei Banken in der Rolle des Originators oder Sponsors [QC / fix / halbjährlich für Banken der Kategorie 1 und 2 / jährlich für Banken der Kategorie 3]
dito Tabelle SEC4: Verbriefungen: Positionen im Bankenbuch und diesbezügliche Mindesteigenmittelanforderungen bei Banken in der Rolle des Investors [QC / fix / halbjährlich für Banken der Kategorie 1 und 2 / jährlich für Banken der Katedito gorie 3]
Tabelle MRA: Marktrisiko: allgemeine Angaben
Zweck Beschreibung der Ziele und Policies des Marktrisikomanagements wie in §683(i) der Basler Mindeststandards1 definiert.
Typ / Format QUAL / flexibel
Zu beschreiben sind die Ziele und die bankinternen Normen für das Marktrisikomanagement, wobei namentlich auf Folgendes einzugehen ist (der Detaillierungsgrad der Ausführungen muss für die
• Weitergabe der für den Leser relevanten Informationen angemessen sein): Die Strategien und Prozesse der Bank: dies umfasst eine Erläuterung der strategischen Ziele, wie sie bei den Handelsaktivitäten verfolgt werden, sowie der vorhandenen Prozesse, um die Marktrisiken der Bank zu identifizieren, zu messen, zu bewirtschaften und zu kontrollieren. Diese Erläuterungen
• müssen auch die internen Vorschriften der Risikoabsicherung (Hedging) sowie die vorhandenen Strategien und Prozesse zur Sicherstellung einer beständigen Absicherung umfassen; Die Organisationsstruktur der Marktrisikomanagementfunktion: dies umfasst die Beschreibung der etablierten Governance Struktur im Bereich Marktrisiko, um die vorgenannten Strategien und Pro-
• zesse der Bank umzusetzen sowie die Beschreibung der Kommunikationsbeziehungen und -abläufe zwischen den in das Marktrisikomanagement involvierten Stellen; Der Umfang und die Art der Berichtserstattung und/oder der Messsysteme.
1 Basel II Dokument, http://www.bis.org/publ/bcbs128.pdf
Tabelle MR1: Marktrisiko: Eigenmittelanforderungen nach dem Standardansatz
Zweck Darstellung der Bestandteile der Eigenmittelanforderungen nach dem Standardansatz für Marktrisiken
Typ / Format QC / fix
Mindestens erforder- Alle wesentlichen Änderungen während der Berichtsperiode und deren liche Kommentierung Gründe sind zu erläutern.
Outright2-Produkte ob a
Zinsrisiko (allgemeines und spezifisches) Aktienrisiko (allgemeines und spezifisches) Wechselkursrisiko Rohstoffrisiko Optionen
Vereinfachtes Verfahren Delta-Plus-Verfahren Szenarioanalyse
9 au Verbriefungen TOTAL
1 RWA: entspricht dem Zwölfeinhalbfachen der Mindesteigenmittelanforderung. 2 Outright umfasst Produkte ohne Optionscharakter.
Tabelle MRB: Marktrisiko: Angaben bei Verwendung des Modellansatzes (IMA) [QUAL / flexibel / jährlich]
vgl. diesbezügliche Vorgaben im Dokument „Revised Pillar 3 disclosure requirements“ des Basler Ausschusses vom Januar 2015
Tabelle MR2: Marktrisiko: RWA-Veränderung der Positionen unter dem Modellansatz (IMA)1 [QC / fix / quartalsweise bzw. allfällig halbjährlich]
vgl. diesbezügliche Vorgaben im Dokument „Revised Pillar 3 disclosure requirements“ des Basler Ausschusses vom Januar 2015
Tabelle MR3: Marktrisiko: modellbasierte Werte für das Handelsbuch2 [QC / fix / halbjährlich] vgl. diesbezügliche Vorgaben im Dokument „Revised Pillar 3 disclosure requirements“ des Basler Ausschusses vom Januar 2015
Tabelle MR4: Marktrisiko: Vergleich der VaR-Schätzungen mit Gewinnen und Verlusten3 [QC / flexibel / halbjährlich]
Ausschusses vom Januar 2015 eh vgl. diesbezügliche Vorgaben im Dokument „Revised Pillar 3 disclosure requirements“ des Basler
1 Nur, falls ein Marktrisiko-Modellansatz für aufsichtsrechtliche Zwecke verwendet wird. 2 Nur, falls ein Marktrisiko-Modellansatz für aufsichtsrechtliche Zwecke verwendet wird. 3 Nur, falls ein Marktrisiko-Modellansatz für aufsichtsrechtliche Zwecke verwendet wird.
Tabelle IRRBBA: Zinsrisiken: Ziele und Richtlinien für das Zinsrisikomanagement des Bankenbuchs
Zweck Beschreibung der Ziele und Strategien für das Zinsrisikomanagement des Bankenbuchs (IRRBB)
Typ / Format QUAL / flexibel
Offenlegung qualitativer Informationen a Beschreibung, wie die Bank das IRRBB zum Zwecke der Risikosteuerung und -messung definiert. b
Beschreibung der übergeordneten Strategien der Bank zur Steuerung und Minderung des IRRBB. Beispiele sind: Überwachung von EVE und NII in Bezug auf festgelegte Limiten, Absicherungspraktiken, die Durchführung von Stresstests, die Auswertung von Ergebnissen, die Rolle der unabhängigen Revision (sofern nicht an anderer Stelle zentral für Risiken beschrieben), die Rolle und Praktiken des ALCO, die Praktiken der Bank zur Sicherstellung einer angemessenen Modellc validierung sowie zeitnahe Anpassungen an sich verändernde Marktbedingungen. Periodizität der Berechnung der IRRBB-Messgrössen der Bank und eine Beschreibung der spezifischen Messgrössen, welche die Bank verwendet, um ihre Sensitivität in Bezug auf das IRRBB einzuschätzen. d
e Eine Beschreibung der Zinsschock- und Stressszenarien, welche die Bank verwendet, um Veränderungen des wirtschaftlichen Werts und der Erträge zu schätzen. Weichen die im internen Zinsrisikomesssystem der Bank verwendeten Modellannahmen (d.h. die EVE-Messgrösse, die von der Bank für andere Zwecke als zur Offenlegung generiert wurde, z.B.
zur Bewertung der Risikotragfähigkeit) erheblich von den in Tabelle IRRBB1 für die Offenlegung vorgeschriebenen Modellannahmen ab (vgl. Beschreibung unter Tabelle IRRBB1), muss die Bank diese Annahmen beschreiben und angeben, in welche Richtung sie sich auswirken, sowie ihre Beweggründe für das Treffen dieser Annahmen (z.B. historische Daten, veröffentlichte Analysen, Beurteilungen des Managements und Analysen) erläutern. f Übergeordnete Beschreibung, wie die Bank ihr IRRBB absichert, sowie die damit verbundene Behandlung gemäss Rechnungslegung. g Beschreibung wesentlicher Modellierungs- und Parameterannahmen, die bei der Berechnung von ∆EVE und ∆NII in Tabelle IRRBB1 verwendet werden und unter Bezugnahme zu den Positionen und Währungen gemäss Tabelle IRRBBA1 gemäss folgender Aufteilung:
1 Barwertänderung Bestimmung der Zahlungsder Eigenmittel ströme: Berücksichtigung von
(∆EVE) Zinsmargen und weiteren Komponenten
2 Mapping-Verfahren: Beschreibung der eingesetzten Zahlungsstrom-Mappingverfahren
3 Diskontierungszinssätze1: Beschreibung der (produktspezifischen) Diskontzinssätze oder Interpolationsannahmen
4 Änderungen der Beschreibung des Verfahrens
geplanten Er- und der zentralen Annahmen des träge (∆NII) Modells zur Bestimmung der Änderung zukünftiger Erträge
5 Variable Positio- Beschreibung des Verfahrens
nen inkl. zentraler Annahmen und Parameter zur Bestimmung von Zinsneufestsetzungsdatum und Zahlungsströmen von variablen Positionen
Positionen mit Rückzahlungsoptionen
Termineinlagen Beschreibung der Annahmen und Verfahren zur Berücksichtigung von verhaltensabhängigen vorzeitigen Rückzahlungsoptionen Beschreibung der Annahmen und
8 Automatische
Verfahren zur Berücksichtigung von verhaltensabhängigen vorzeitigen Abzügen Beschreibung der Annahmen und
Zinsoptionen
Derivative Positionen Verfahren zur Berücksichtigung von automatischen, verhaltensunabhängigen Zinsoptionen Beschreibung von Zweck, Annahmen und Verfahren von linea-
Sonstige Annahren und nicht-linearen Zinsderivaten Beschreibung sonstiger Annahau men men und Verfahren mit Auswirkungen auf die Berechnung der Werte der Tabellen IRRBBA1 und IRRBB1 wie z.B. Aggregation über Währungen und Korrelationsannahmen von Zinssätzen h (Optional) Sonstige Informationen, welche die Bank publik machen möchte in Bezug auf ihre Auslegung der Bedeutung und Sensitivität veröffentlichter IRRBB-Messgrössen, und/oder eine Erklärung für beträchtliche Schwankungen des ausgewiesenen IRRBB im Vergleich zu früheren Offenlegungen.
1 Banken, die mit risikolosem Zinssatz diskontieren, in den Zahlungsströmen aber Margenzahlungen und andere
bonitätsabhängige Spread-Komponenten berücksichtigen, erwähnen diese Inkonsistenz.
Tabelle IRRBBA1: Zinsrisiken: quantitative Informationen zur Positionsstruktur und Zinsneufestsetzung
Zweck Quantitative Informationen zu Umfang und Art zinssensitiver Positionen geben
Typ / Format
Mindestens erforderliche QC / fix Bei den Forderungen/Verpflichtungen aus Zinsderivaten ist eine Fussnote anzubringen, in der auf den technisch bedingten Doppelausweis der Derivatvolumen sowohl unter den Forderungen als auch unter den Verpflichtungen hinweist. Kommentierung
Volumen in CHF Mio. Durchschnittliche Maximale Zinsneufestset- Zinsneufestsetzungs zungsfrist (in Jahren) für Posifrist (in Jahren) tionen mit modellierter (nicht deterministischer) Bestim-
Total Davon CHF Davon andere ween sentliche Währungen, die mehr als 10 % der Vermö- Total Davon CHF mung des Zinsneufestset-
Total zungsdatums Davon CHF
genswerte oder Verpflichtungen der Bilanzsumme ausma-
Bestimmtes Zinsneufestsetzungsdatum Forderungen gegenüber Banken Forderungen gegenüber eh chen
Kunden Geldmarkthypotheken Festhypotheken rivaten Finanzanlagen Übrige Forderungen Forderungen aus Zinsde-
Verpflichtungen gegenüber Banken Verpflichtungen aus Kundeneinlagen Kassenobligationen Anleihen und Pfandbriefdarlehen
Volumen in CHF Mio. Durchschnittliche Maximale Zinsneufestset- Zinsneufestsetzungs zungsfrist (in Jahren) für Posifrist (in Jahren) tionen mit modellierter (nicht deterministischer) Bestim-
Total Davon CHF Davon andere ween sentliche Währungen, die mehr als 10 % der Vermö- Total Davon CHF mung des Zinsneufestset-
Total zungsdatums Davon CHF
genswerte oder Verpflichtungen der Bilanzsumme ausma-
Übrige Verpflichtungen
Verpflichtungen aus Zinseh chen
Unbestimmtes Zinsneufestsetzungsdatum derivaten Forderungen gegenüber Banken Kunden Forderungen gegenüber
Variable Hypothekarforderungen Übrige Forderungen Verpflichtungen auf Sicht in Privatkonti und Kontokorrentkonti Übrige Verpflichtungen Verpflichtungen aus Kundeneinlagen, kündbar
Volumen in CHF Mio. Durchschnittliche Maximale Zinsneufestset- Zinsneufestsetzungs zungsfrist (in Jahren) für Posifrist (in Jahren) tionen mit modellierter (nicht deterministischer) Bestim-
Total Davon CHF Davon andere ween sentliche Währungen, die mehr als 10 % der Vermö- Total Davon CHF mung des Zinsneufestset-
Total zungsdatums Davon CHF
genswerte oder Verpflichtungen der Bilanzsumme ausmaaber nicht übertragbar (Spargelder) Total eh chen
Tabelle IRRBB1: Zinsrisiken: quantitative Informationen zum Barwert und Zinsertrag
Zweck Beschreibung der Änderungen von Barwert und Ertragswert der Bank unter jedem der vorgeschriebenen Zinsschockszenarien
Typ / Format QC / fix
Mindestens er- Kommentar zur Bedeutung der ausgewiesenen Werte. Die Wesentlichkeit der publiforderliche Kommentierung zierten Werte sowie alle wesentlichen Änderungen seit der vorangegangenen Berichtsperiode sind zu erläutern.
In CHF
Periode
Parallelverschiebung nach ΔEVE (Änderung des Barwerts)
T T-1 ΔNII (Änderung Ertragswerts)
T T-1 des
oben
Parallelverschiebung unten eh nach
Steepener-Schock1
Flattener-Schock2fg Anstieg kurzfristiger Zinsen
Sinken kurzfristiger Zinsen
Maximum Periode T T-1
Kernkapital (Tier 1)3
Für die Berechnung von ΔEVE gilt: (a) Das Kernkapital gemäss Art. 18 Abs. 2 ERV ist nicht zu berücksichtigen; (b) Es sind die Zahlungsströme aus zinssensitiven Aktiva, Passiva (einschliesslich aller unentgeltlichen Einlagen) und ausserbilanziellen Positionen im Bankenbuch zu berücksichtigen;
1 Sinken der kurzfristigen Zinsen in Kombination mit Anstieg der langfristigen Zinsen. 2 Anstieg der kurzfristigen Zinsen in Kombination mit Sinken der langfristigen Zinsen. 3 Systemrelevante Institute, die Kernkapital zur Erfüllung von Gone-Concern-Anforderungen verwenden, geben zusätzlich das entsprechende reduzierte Kernkapital im Einklang mit Anhang 3 an.
(c) Zu berücksichtigen sind Aktiva unter Ausschluss von zinsinsensitivem Anlagevermögen wie Immobilien oder immateriellen Vermögensgegenständen und Aktienpositionen im Bankenbuch sowie Positionen die gemäss Art. 32 ERV abgezogen werden; (d) Die Zahlungsströme sind entweder mit einem risikofreien Zinssatz oder einem risikofreien Zinssatz einschliesslich Margenzahlungen und anderer bonitätsabhängiger Spread-Komponenten zu diskontieren (letzteres nur, wenn Margenzahlungen und andere bonitätsabhängige Spread- Komponenten in den Zahlungsströmen berücksichtigt wurden). Die risikolosen Diskontierungsfaktoren müssen für einen risikolosen Nullcouponzins repräsentativ sein (Zero Bond). Ein Beispiel einer geeigneten Zinskurve ist eine Kurve für besicherte Zins-Swaps. (e) ∆EVE soll unter der Annahme berechnet werden, dass bestehende Positionen im Bankenbuch amortisiert und nicht durch neues Zinsengeschäft ersetzt werden; (f) Die Berechnung erfolgt auf Basis des internen Zinsrisikomesssystems und instantanen Zinsschocks oder auf dem Ergebnis des standardisierten Rahmenkonzepts des Basler Standards zum Zinsrisiko im Bankenbuch nach Rz 6 des FINMA-RS 19/2 „Zinsrisiken – Banken“, sollte die
(a) Bank dieses Rahmenkonzept anwenden. Für die Berechnung von ΔNII gilt: en Es sind die zu erwartenden Zahlungsströme (einschliesslich Margenzahlungen und anderer bonitätsabhängiger Spread-Komponenten), die aus allen zinssensitiven Aktiva, Passiva und aus-
(b) ob serbilanziellen Positionen im Bankenbuch entstehen, zu berücksichtigen; ∆NII soll unter der Annahme einer konstanten Bilanz berechnet werden, bei der fällige oder neu zu bewertende Zahlungsströme durch Zahlungsströme aus neuem Zinsengeschäft mit identischen Merkmalen in Bezug auf Volumen, Zinsneufestsetzungsdatum und bonitätsabhängigen
Spread-Komponenten ersetzt werden. Bei Unkenntnis der bonitätsabhängigen Spread-Komponenten darf statt der Ursprungswerte jeweils der aktuelle Wert verwendet werden. Die Annahme einer konstanten Bilanz kann auf durchschnittlicher Portfoliobasis eingehalten werden, wenn eine Umsetzung auf Einzelpositionsbasis zu aufwändig ist. Bezüglich der Gewinnmarge darf von der Annahme einer konstanten Bilanz bei gleichzeitiger Erläuterung in Tabelle IRRBBA Nr. g4
(c) abgewichen werden, sofern ansonsten ökonomisch nicht sinnvolle Ertragssimulationen resultieren würden; ΔNII soll als Veränderung der erwarteten Zinserträge über einen gleitenden Zeitraum von zwölf
auMonaten im Vergleich zu den bestmöglichen eigenen 12-Monats-Schätzungen, unter der Annahme einer konstanten Bilanz sowie instantanen Zinsschocks berechnet und offengelegt werden.
Tabelle REMA: Vergütungen: Politik
Zweck Beschreibung der Vergütungspolitik der Bank sowie die Kernelemente des Vergütungssystems, um eine aussagekräftige Beurteilung der Vergütungspraxis zu ermöglichen.
Typ / Format QUAL / flexibel
• Die Bank muss die Hauptelemente ihres Vergütungssystems beschreiben und wie sie dieses System entwickelt. Insbesondere sind folgende Elemente, sofern relevant, zu beschreiben: Informationen zu den Aufsichtsgremien in Sachen Vergütung, insbesondere: • • ob Name, Zusammensetzung und Mandat der Hauptgremien, die die Vergütung beaufsichtigen. Externe Berater, deren Rat herbeigezogen wurde, das sie beauftragende Gremium sowie betreffend welcher Bereiche des Vergütungsprozesses. •
• Beschreibung des Umfangs der Vergütungspolitik der Bank (z.B. nach Regionen, Geschäftsbereichen), einschliesslich des Ausmasses zu dem sie auf ausländische Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen anwendbar ist. Beschreibung der Arten von Beschäftigten, die nach Definition der Bank als wesentliche Risi-
• konehmer und Senior Manager betrachtet werden. Informationen zum Design und zur Struktur des Vergütungsprozesses, insbesondere: • •au Überblick der Kerneigenschaften und Ziele der Vergütungspolitik. Ob der Vergütungsausschuss die Vergütungspolitik der Bank im vergangenen Jahr überprüft hat, und falls ja, eine überblicksartige Darstellung der vorgenommenen Änderungen, die Gründe für diese und deren Einfluss auf die Vergütungen.
Diskussion wie die Bank sicherstellt, dass für Risiko und Compliance zuständige Mitarbeitende Vergütungen unabhängig von den durch sie kontrollierten Geschäften erhalten.
Beschreibung, wie aktuelle und künftige Risiken im Vergütungsprozess berücksichtigt werden. Die Offenlegung sollte beinhalten: einen Überblick der Hauptrisiken, deren Messung und wie diese Messung die Vergütung beeinflusst.
Beschreibung, wie die Bank die Höhe der Vergütung und den Erfolg in einer Beurteilungsperiode verbinden, insbesondere:
Überblick der wesentlichen Erfolgsmessgrössen für die Bank, Hauptgeschäftsfelder und Mitarbeitende.
Diskussion, wie die Höhe individueller Vergütungen mit dem bankweiten und individuellen Erfolg verbunden sind.
Diskussion der von der Bank im Allgemeinen umgesetzten Massnahmen um Vergütungen bei „schwachen“ Werten der Erfolgsmessgrössen anzupassen, inklusive der Kriterien der Bank, um „schwache“ Werte der Erfolgsmessgrössen zu definieren.
Beschreibung, wie die Bank die Vergütung im Lichte des langfristigen Erfolgs anzupassen gedenkt, insbesondere:
Diskussion der Bankpolitik zu Hinausschieben und Sperren von variablen Vergütungen und, falls sich der Anteil an hinausgeschobenen variablen Vergütungen über die Mitarbeitenden oder Gruppen derselben hinweg unterscheidet, eine Beschreibung der Faktoren die die Anteile und deren relative Wichtigkeit bestimmen.
Diskussion der Politik und Kriterien der Bank, um aufgeschobene Vergütungen vor Ablauf der Sperrfrist zu adjustieren und (sofern nach nationalem Recht zulässig) nach Ablauf der Sperrfrist durch Clawback-Arrangements.
Beschreibung der unterschiedlichen Formen variabler Vergütung, die die Bank einsetzt und die Begründung für diese unterschiedlichen Formen, insbesondere: •
• Überblick der Formen angebotener variabler Vergütungen (d.h. Barausschüttung, Ausschüttung von Aktien oder von an Aktien geknüpften Instrumenten und andere Formen). Diskussion der Verwendung der unterschiedlichen Formen variabler Vergütungen und, falls der Mix der unterschiedlichen Formen variabler Vergütungen sich über die Mitarbeitenden oder
Gruppen derselben hinweg unterscheidet, eine Beschreibung der Faktoren, die den Mix und die relative Wichtigkeit der Faktoren bestimmt.
Tabelle REM1: Vergütungen: Ausschüttungen
Zweck Quantitative Angaben zu den während der Berichtsperiode ausgeschütteten Vergütungen zur Verfügung stellen.
Typ / Format QC / flexibel
Mindestens er- Erläuterung aller wesentlichen Veränderungen in der Berichtsperiode und die Hauptforderliche ursachen dieser Veränderungen. Kommentierung Vergütungsbetrag ob a
Senior Management b
Andere wichtige Risikonehmer
Fixe Vergütungen Anzahl Mitarbeitende
Summe der fixen Vergütungen (3+5+7)
Davon in bar
fg Davon aufgeschoben
Davon in Aktien oder an Aktien
au geknüpfte Instrumente
Davon aufgeschoben Davon andere Formen
8 Davon aufgeschoben
9 Variable Anzahl Mitarbeitende
Vergütungen
10 Summe der variablen
Vergütungen (11+13+15)
11 Davon in bar
12 Davon aufgeschoben
13 Davon in Aktien oder an Aktien
geknüpfte Instrumente
14 Davon aufgeschoben
15 Davon andere Formen
16 Davon aufgeschoben
17 Total Vergütungen (2 + 10)
Tabelle REM2: Vergütungen: spezielle Auszahlungen
Zweck Quantitative Informationen über spezielle Zahlungen in der Berichtsperiode geben.
Typ / Format QC / flexibel
Mindestens er- Erläuterung aller wesentlichen Veränderungen in der Berichtsperiode und die forderliche Kommentierung Hauptursachen dieser Veränderungen.
Spezielle Zahlungen Garantierte Boni
Anzahl Mitarbeitende Gesamtbetrag Antrittsboni
Anzahl Mitarbeitende Gesamtbetrag Abgangsentschädigungen
Anzahl Mitarbeitende Gesamtbetrag
Senior Management
Andere wichtige Risikonehmer
Tabelle REM3: Vergütungen: unterschiedliche Ausschüttungen
Zweck Quantitative Informationen zu aufgeschobenen oder zurückbehaltenden Vergütungen geben
Typ / Format QC / flexibel
Mindestens er- Erläuterung aller wesentlichen Veränderungen in der Berichtsperiode und die forderliche Hauptursachen dieser Veränderungen Kommentierung Aufgeschobene zurück- und a
Gesamtbetrag ausstehender aufgeschobener b
Davon: Gesamtbetrag der ob c
Gesamtbetrag von Anpassungen d
Gesamtbetrag von Anpassungen e
Gesamtbetrag der aufgeschobenen behaltene Vergütungen oder
Vergütungeneh zurückbehaltender ausstehenden aufgeschobenen und zurückbehaltenen Vergütungen, die im Berichtsjahr aufgrund von expliziten expost im Berichtsjahr aufgrund von impliziten expost Vergütungen, die Berichtsjahr im
gezahlt wurden
fg ex-post oder angepasst explizit implizit
werden könnten Anpassungen Anpassungen
Senior Management Bar
Aktien An Aktien geknüpfte Instrumente
Anderes
Andere wichtige Risikonehmer
bar
Aktien
An Aktien geknüpfte Instrumente
a b c d e Aufgescho- Gesamtbetrag Davon: Gesamtbetrag Gesamtbetrag Gesamtbetrag bene und ausstehender Gesamtbetrag von von der zurück- aufgeschobener der Anpassungen Anpassungen aufgeschobenen behaltene oder ausstehenden im im Vergütungen, Vergütungen zurückbehaltender aufgeschobenen Berichtsjahr Berichtsjahr die im Vergütungen und aufgrund von aufgrund von Berichtsjahr zurückbehaltenen expliziten ex- impliziten ex- gezahlt wurden Vergütungen, die post post ex-post explizit Anpassungen Anpassungen oder implizit angepasst werden könnten
Anderes
Total Bemerkungen: In Spalten a und b sind die Beträge per Stichtag einzutragen (über die letzten Jahre kumuliert). In Spalten c und e sind die Veränderungen während des Berichtjahres anzugeben. Spalten c und d zeigen die Veränderungen, die sich auf die Spalte b beziehen, die Spalte e gibt die Zahlungen an, die die Spalte a beeinflussen.
Tabelle ORA: Operationelle Risiken: allgemeine Angaben
Typ / Format QUAL / flexibel
Zu beschreiben sind die Strategie, Prozesse und Organisation zur Bewirtschaftung der operationellen Risiken Anzugeben ist der für die Eigenmittelberechnung angewendete Ansatz. Bei Anwendung des AMA-Modellansatzes, muss die Bank: • den implementierten AMA-Modellansatz beschreiben und seine internen und externen Faktoren kommentieren. Bei partieller Anwendung müssen Angaben zum Umfang und Niveau der Abde-
• en ckung durch die diversen Ansätze gemacht werden; die Verwendung von Versicherungen zur Risikominderung beschreiben.
Anhang 3 Offenlegung systemrelevanter Banken (Mustertabellen)
Tabelle 1: Risikobasierte Eigenmittelanforderungen auf Basis von Kapitalquoten
Übergangsregeln Endgültige Regeln (ab 2020 bzw. 20261) Bemessungsgrundlage CHF CHF Risikogewichtete Positionen (RWA)
Risikobasierte Eigenmittelanforderungen (Going-concern) auf Basis von Kapitalquoten Total Davon CET1: Mindesteigenmittel Davon CET1: Eigenmittelpuffer en CHF In % RWA CHF In % RWA
Davon CET1: antizyklischer Puffer Davon Additional Tier 1: Mindesteigenmittel Davon Additional Tier 1: Eigenmittelpuffer
Davon CET13 Anrechenbare Eigenmittel (Going-concern) Kernkapital und wie Additional Tier 1 High-Trigger-CoCos anrechenbare CoCos2 CHF In % RWA CHF In % RWA
Davon Additional Tier 1 High-Trigger-CoCos Davon Additional Tier 1 Low-Trigger-CoCos4 Davon Tier 2 High-Trigger-CoCos5
Davon Tier 2 Low-Trigger-CoCos5
Risikobasierte Anforderungen an zusätzliche verlustabsorbierende Mittel (Gone-concern) auf Basis von Kapitalquoten CHF In % RWA CHF In % RWA
Total gemäss Grösse und Marktanteil (Spiegelung Going-concern Anforderung)
Reduktion aufgrund von Rabatten nach Art. Reduktion aufgrund des Haltens von zusätzlichen Mitteln in Form von CET1 oder Wandlungskapital nach Art. 132 Abs. 4 ERV
1 2026 gilt nur für das Gone-concern Regime für nicht international tätige systemrelevante Banken. 2 Ohne Tier 1, das zur Erfüllung von Gone-concern-Anforderungen verwendet wird. 3 Ohne CET1, das zur Erfüllung von Gone-concern-Anforderungen verwendet wird.
4 Sofern vor dem 1.7.2016 existierend, sind diese CoCos unter den Schweizer TBTF-Übergangsregeln bis zum
Zeitpunkt des ersten Kapitalabrufs wie Additional Tier 1 High-Trigger-CoCos anrechenbar. 5 Sofern vor dem 1.7.2016 existierend, sind diese CoCos unter den Schweizer TBTF-Übergangsregeln bis längstens 31.12.2019 wie Additional Tier 1 High-Trigger-CoCos anrechenbar. 6 Nur für international tätige systemrelevante Banken (s. Art. 132 Abs. 2 ERV).
Anhang 3 Offenlegung systemrelevanter Banken (Mustertabellen)
Total (netto)
Anrechenbare zusätzliche verlustabsorbie- CHF In % RWA CHF In % RWA rende Mittel (Gone-concern) Total Davon CET1, das zur Erfüllung von Gone-concern-Anforderungen verwendet wird Davon Additional Tier 1, das zur Erfüllung von Gone-concern-Anforderungen verwendet wird Davon Tier 2 High-Trigger-CoCos Davon Tier 2 Low-Trigger-CoCos
Davon Non-Basel III-compliant Tier
Davon Non-Basel III-compliant Tier Davon Bail-in Bonds Davon Staatsgarantie oder ähnlicher Mechanismus1 Bemerkungen:
1. Die Fussnoten 2–5 sind integraler Bestandteil der Tabelle. 2. Die Angaben in der Spalte "Endgültige Regeln (ab 2020 bzw. 2026)" sind grundsätzlich ohne Umbuchen von Eigenmitteln zu berechnen, die bei Umbuchung eine Reduktion der Gone-concern Aneh forderungen nach Art. 132 Abs. 4 ERV erzeugen. Entscheidet sich ein Institut für eine solche Umbuchung, so ist dies mittels eines aussagekräftigen Fussnotenkommentars zu erläutern.
1 Nur für nicht international tätige systemrelevante Banken (s. Art. 132a ERV).
Anhang 3 Offenlegung systemrelevanter Banken (Mustertabellen)
Tabelle 2: Ungewichtete Eigenmittelanforderungen auf Basis der Leverage Ratio
Übergangsregeln Endgültige Regeln (ab 2020 bzw. 20261) Bemessungsgrundlage CHF CHF Gesamtengagement (Nenner der Leverage Ratio, LRD)
Ungewichtete Eigenmittelanforderungen (Going-concern) auf Basis der Leverage Ratio en CHF In % LRD CHF In % LRD
Total Davon CET1: Mindesteigenmittel Davon CET1: Eigenmittelpuffer ob Davon Additional Tier 1: Mindesteigenmittel
Davon CET13 Anrechenbare Eigenmittel (Going-concern) Kernkapital und wie Additional Tier 1 High-Trigger-CoCos anrechenbare CoCos2 CHF In % LRD CHF In % LRD
Davon Additional Tier 1 High-Trigger-CoCos Davon Additional Tier 1 Low-Trigger-CoCos4 Davon Tier 2 High-Trigger-CoCos5
Davon Tier 2 Low-Trigger-CoCos5
Ungewichtete Anforderungen an zusätzliche verlustabsorbierende Mittel (Gone-concern) auf Basis der Leverage Ratio CHF In % LRD CHF In % LRD
Total gemäss Grösse und Marktanteil (Spiegelung Going-concern Anforderung)
Reduktion aufgrund von Rabatten nach Art. Reduktion aufgrund des Haltens von zusätzlichen Mitteln in Form von CET1 oder Wandlungskapital nach Art. 132 Abs. 4 ERV
1 2026 gilt nur für das Gone-concern Regime für nicht international tätige systemrelevante Banken. 2 Ohne Tier 1, das zur Erfüllung von Gone-concern-Anforderungen verwendet wird. 3 Ohne CET1, das zur Erfüllung von Gone-concern-Anforderungen verwendet wird.
4 Sofern vor dem 1.7.2016 existierend, sind diese CoCos unter den Schweizer TBTF-Übergangsregeln bis zum
Zeitpunkt des ersten Kapitalabrufs wie Additional Tier 1 High-Trigger-CoCos anrechenbar. 5 Sofern vor dem 1.7.2016 existierend, sind diese CoCos unter den Schweizer TBTF-Übergangsregeln bis längstens 31.12.2019 wie Additional Tier 1 High-Trigger-CoCos anrechenbar. 6 Nur für international tätige systemrelevante Banken (s. Art. 132 Abs. 2 ERV).
Anhang 3 Offenlegung systemrelevanter Banken (Mustertabellen)
Total (netto)
Anrechenbare zusätzliche verlustabsorbie- CHF In % LRD CHF In % LRD rende Mittel (Gone-concern) Total Davon CET1, das zur Erfüllung von Gone-concern-Anforderungen verwendet wird Davon Additional Tier 1, das zur Erfüllung von Gone-concern-Anforderungen verwendet wird Davon Tier 2 High-Trigger-CoCos Davon Tier 2 Low-Trigger-CoCos
Davon Non-Basel III-compliant Tier
Davon Non-Basel III-compliant Tier Davon Bail-in Bonds Davon Staatsgarantie oder ähnlicher Mechanismus1 Bemerkungen: 1. 2. Die Fussnoten 2–5 sind integraler Bestandteil der Tabelle. Die Angaben in der Spalte "Endgültige Regeln (ab 2020 bzw. 2026)" sind grundsätzlich ohne
zu erläutern. Umbuchen von Eigenmitteln zu berechnen, die bei Umbuchung eine Reduktion der Goneconcern Anforderungen nach Art. 132 Abs. 4 ERV erzeugen. Entscheidet sich ein Institut für eine solche Umbuchung, so ist dies mittels eines aussagekräftigen Fussnotenkommentars
1 Nur für nicht international tätige systemrelevante Banken (s. Art. 132a ERV).
Anhang 4 Corporate Governance
Die Steuerung, die Kontrollen und das Risikomanagement des Instituts sind offenzulegen und angemessen zu erläutern.
Folgende Informationen sind zu publizieren:
• Die Zusammensetzung sowie der berufliche Hintergrund und die Ausbildung der einzel- nen Mitglieder des Oberleitungsorgans. Die unabhängigen Mitglieder gemäss Rz 17 ff. des FINMA-RS 17/1 „Corporate Governance – Banken“ sind auszuweisen.
• Die Organisation des Oberleitungsorgans, insbesondere die Besetzung des Präsidiums sowie die allfällige Konstituierung und Zusammensetzung von Ausschüssen gemäss Rz 31 ff. des FINMA-RS 17/1.
•
• Die Zusammensetzung sowie der berufliche Hintergrund und die Ausbildung der einzelnen Mitglieder der Geschäftsleitung.
Die risikostrategische Ausrichtung und das Risikoprofil des Instituts sowie die Einschätzung der Risikolage durch die Geschäftsleitung bei systemrelevanten Instituten.
Folgende Informationen der „Richtlinie der SIX Exchange betreffend Informationen zur Corporate Governance“ sind von Instituten der Aufsichtskategorien 1–3 zu publizieren:
•
• Die Konzernstruktur (gemeint Finanzgruppe) sowie bedeutende Aktionäre und allfällige Kreuzbeteiligungen. (Ziff 1. der SIX-Richtlinie)
Die weiteren Tätigkeiten und Interessenbindungen der Mitglieder des Oberleitungsor-
• gans. (Ziff. 3.2)
Die interne Organisation und die Kompetenzregelung des Oberleitungsorgans sowie die
• au Informations- und Kontrollinstrumente gegenüber der Geschäftsleitung. (Ziff. 3.5–3.7)
Die weiteren Tätigkeiten und Interessenbindungen der Mitglieder der Geschäftsleitung. (Ziff. 4.2)
• Die Grundlagen und die Elemente der Entschädigungen und der Beteiligungsprogramme für die Mitglieder des Oberleitungsorgans und der Geschäftsleitung sowie die Zuständigkeit und das Verfahren zu deren Festsetzung. (Ziff. 5.1)
• Bezüglich der Revisionsstelle und der aufsichtsrechtlichen Prüfgesellschaft die Dauer des Revisions- bzw. des Prüfmandats, die Amtsdauer des leitenden Revisors und des leitenden Prüfers, das Revisions- und das Prüfhonorar für das vergangene Berichtsjahr, die zusätzlichen Honorare sowie die Informationsinstrumente des Revisionsunternehmens gegenüber dem Oberleitungsorgan. (Ziff. 8.1–8.4)
Anhang 5 Klimabezogene Finanzrisiken
Banken der Aufsichtskategorien 1 und 2 legen jährlich im Rahmen der Jahresberichtser- stattung Informationen in Bezug auf die Bewirtschaftung klimabezogener Finanzrisiken offen.
Die Offenlegung umfasst mindestens folgende Informationen:
• Zentrale Merkmale der Governance-Struktur, über welche die Bank verfügt, um kli- mabezogene Finanzrisiken zu identifizieren, zu beurteilen, zu bewirtschaften und zu überwachen sowie darüber Bericht zu erstatten,
• Beschreibung der kurz-, mittel- und langfristigen klimabezogenen Finanzrisiken, de- ren Einfluss auf die Geschäfts- und Risikostrategie, sowie Auswirkungen auf die be-
• stehenden Risikokategorien,
Risikomanagementstrukturen und –prozesse zur Identifikation, Beurteilung und Bewirtschaftung von klimabezogenen Finanzrisiken,
• quantitative Informationen (Kennzahlen und Ziele) zu klimabezogenen Finanzrisiken sowie die verwendete Methodologie.
Die Banken legen die Kriterien und Bewertungsmethoden offen, anhand derer sie die We-
sentlichkeit der klimabezogenen Finanzrisiken beurteilen.
Verzeichnis der Änderungen
Das Rundschreiben wird wie folgt geändert: Diese Änderungen wurden am 7.12.2016 beschlossen und treten am 1.1.2017 in Kraft
Neu eingefügte Rz 7.1, 14.1, 37.1, 41.1, 64,
Geänderte Rz 1, 2, 9, 11, 12, 13, 14, 20, 42, 49,
Aufgehobene Rz 43, 44, 45, 46, 47, 50, 51, Diese Änderung wurde am 21.9.2017 beschlossen und tritt sofort in Kraft
Geänderte Rz 59,
Neu eingefügte Rz Diese Änderungen wurden am 20.6.2018 beschlossen und treten am 1.1.2019 in Kraft
7.2, 14.2, 14.3, 14.4, 14.5,
Geänderte Rz
Aufgehobene Rz 1, 5, 6, 8, 9, 11, 12, 13, 14, 14.1, 15, 20, 25, 32, 40, 59, 60, 63, 64,
3, 4, 7, 16, 17, 18, 27, 37.1, 42, 48, 49, 53,
Übrige Änderungen
eh Neuer Titel vor Rz 14.2, 42, Diese Änderungen wurden am 31.10.2019 beschlossen und treten am 1.1.2020 in Kraft
Neu eingefügte Rz
Geänderte Rz
61, 62, 64, 65
au Aufgehobene Rz 14.5, 57, 58, 59,
Im Zuge des Inkrafttretens der FIDLEG-/FINIG-Gesetzgebung per 1. Januar 2020 wurden die Verweise und Begriffe angepasst. Diese Änderungen wurden am 6.5.2021 beschlossen und treten am 1.7.2021 in Kraft
Neu eingefügte Rz
Geänderte Rz 14.1, Diese Änderung wurde am 8.12.2021 beschlossen und tritt am 31.12.2021 in Kraft
Neu eingefügte Rz
Die Anhänge des Rundschreibens werden wie folgt geändert: Diese Änderungen wurden am 7.12.2016 beschlossen und treten am 1.1.2017 in Kraft
Der bisherige Anhang 4 wird zu Anhang 6.
Verzeichnis der Änderungen
Neu Anhänge 4, 5 und
Geändert Anhang 1, Nummer Anhang 2: Tabelle 7, Zweck
Anhang 2: Tabelle 24, Ziff. 1 und
Anhang 2: Tabelle 48, Fussnote Diese Änderungen wurden am 20.6.2018 beschlossen und treten am 1.1.2019 in Kraft
Neu Anhang 2 „Fixe und flexible Tabellen“: Tabellen KM1, KM2, PV1,
Geändert en
Anhang 1 „Schematische Darstellung der Offenlegungspflichten“ Anhang 2 „Fixe und flexible Tabellen“: OVA, OV1, LI1, LI2, LIA,
Aufgehoben IRRBBA
Anhang 3 „Beziehungen zwischen den Tabellen“
Übrige Änderungen eh Anhang 4 „Mindestoffenlegung“
Anhang 5 „Offenlegung systemrelevanter Banken“ wird neu zum Anhang 3, Anhang 6 „Muster der jährlichen Darstellung der Erleichterungen auf Stufe Einzelinstitut“ wird neu zum Anhang 4, Anfg hang 7 „Corporate Governance“ wird neu zum Anhang 5. Diese Änderungen wurden am 31.10.2019 beschlossen und treten am 1.1.2020 in Kraft
au Geändert Anhang 2: Die Tabelle KM1 „Grundlegende regulatorische Kennzahlen“ wird ergänzt durch eine Tabelle für jährliche Offenlegung für Institute des Kleinbankenregimes. Anhang 2: FN 3 in Tabelle IRRBB1
Aufgehoben Anhang 4 „ Muster der jährlichen Darstellung der Erleichterungen auf Stufe Einzelinstitut “
Übrige Änderungen Anhang 5 „Corporate Governance“ wird neu zum Anhang 4.
Anhang 3: Bemerkung 2 in Tabelle 1 und in Tabelle Diese Änderung wurde am 6.5.2021 beschlossen und tritt am 1.7.2021 in Kraft Neu Anhang 5 „Klimabezogene Finanzrisiken“ Diese Änderungen wurden am 8.12.2021 beschlossen und treten am 31.12.2021 in Kraft
Geändert Anhang 2: Tabelle LIQ2, Inhalt, Ziff. 7, 18,