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Nr. 336/08 (Sexismus – Inserat «Nicht jede Fassaden-Renovation gelingt optimal.»)

SLK 336/08 (2008-10-29) · Entscheide der Schweizerischen Lauterkeitskommission (SLK)

Dals 29 oct. 2008

https://lexipedia.io/rm/docs/ch/lauterkeitskommission/slk-336-08-2008-10-29/de/nr-336-08-sexismus-inserat-nicht-jede-fassaden-renovation-gelingt-optimal

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  1. Documents
  2. Confederaziun
  3. Decisiuns da la Cumissiun svizra per la loialitad (CSL)
Funtauna

Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

SLK 336/08 (2008-10-29)

Nr. 336/08 (Sexismus – Inserat «Nicht jede Fassaden-Renovation gelingt optimal.»)

Rubrum

2) Nr. 336/08 (Sexismus - Inserat «Nicht jede Fassaden-Renovation gelingt optimal.»)

Die Zweite Kammer,

in Erwägung

– Nach Ansicht der Beschwerdeführerin fehlt im Inserat (siehe nächste Seite) des Beschwerdegegners ein Sachzusammenhang zwischen der Abbildung und der beworbenen Leistung. Die Darstellung einer älteren Dame, deren Gesicht durch plastische Chirurgie «verschönert» wurde, in Kombination mit der Überschrift «Nicht jede Fassaden-Renovation gelingt optimal.», verletze die Würde der Frau. Der Beschwerdegegner bestreitet diese Vorwürfe.

– Vorliegend handelt es sich um eine ironische Verwendung der allgemein bekannten Doppeldeutigkeit des Wortes «Fassade». In der Alltagssprache wird das Wort «Fassade» auch als etwas abschätziges Synonym für das Wort «Gesicht» benutzt. Das Wortspiel ist für den angesprochenen Durchschnittsadressaten erkennbar. Das zu beurteilende Sujet ist zugegebenermassen wohl geschmacklos, aber die überzeichnete Darstellung ist erkennbar. Das Inserat vermittelt nicht den Eindruck, dass Frauen generell dazu tendieren, sich überflüssiger und schlechter Gesichtsoperationen zu bedienen. In diesem Sinne verletzt das zu beurteilende Sujet den Grundsatz Nr. 3.11 betreffend geschlechterdiskriminierende Werbung nicht. Über den Geschmack und die Güte einer kommerziellen Kommunikation hat die Schweizerische Lauterkeitskommission aber nicht zu urteilen. Die Beschwerde ist daher abzuweisen.

Dispositiv

beschliesst:

Die Beschwerde wird abgewiesen.