Jahresbericht MROS 2022
1 Vorwort
1 Vorwort
Für das Jahr 2022 konnte erneut ein signifikanter diesem Instrument verstärkt Gebrauch. Die An- Anstieg bei den Verdachtsmeldungen verzeich- fragen stiegen nicht nur in quantitativer Hinsicht, net werden. Der Trend aus den letzten zehn sondern auch in Bezug auf den Umfang der ange- Jahren setzte sich fort. Insgesamt gingen bei der fragten Informationen markant an. Im Gegenzug Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) im Bun- hat die MROS vermehrt gezielte Anfragen an die desamt für Polizei fedpol 7639 Meldungen ein, ausländischen Stellen gerichtet und die Ergebwas geschätzten 13 750 Geschäftsbeziehungen nisse daraus in ihre Analysen einfliessen lassen. entspricht und gegenüber dem Vorjahr eine Zu- Geldwäscherei, organisierte Kriminalität und nahme von 28 % bedeutet. Auf den ersten Blick Terrorismusfinanzierung kennen keine Landeskönnte die Vermutung naheliegen, dass ein Teil grenzen, sondern breiten sich global aus. Die dieses Anstieges mit dem erlassenen Sanktions- Internationalität und Komplexität der verschieregime im Zusammenhang mit der militärischen denen Fallkomplexe haben in den letzten Jahren Aggression Russlands gegen die Ukraine in Ver- stetig zugenommen. Entsprechend kommt der bindung stand. Diese Annahme trifft jedoch nicht internationalen Zusammenarbeit in der Krimizu. Bei den Finanzintermediären konnte diesbe- nalitätsbekämpfung eine Schlüsselrolle zu. Die züglich kein signifikant verändertes Meldeverhal- MROS ist bestrebt, die ihr zur Verfügung stehenten festgestellt werden. Die Auswertung der bei den internationalen Kanäle aktiv zu nutzen, und der MROS eingegangenen Verdachtsmeldungen hat im abgelaufenen Berichtsjahr ihre Beziehunzeigt auf, dass die Finanzintermediäre zwischen gen zu den ausländischen Partnerstellen weiter den verschiedenen Meldesystemen (Sanktionen vertieft. und Geldwäscherei) und den unterschiedlichen Zuständigkeiten (Staatssekretariat für Wirtschaft 2021 war die MROS Gegenstand eines Audits der [SECO] und MROS) differenzierten. Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK), welche ihren Bericht am 28. März 2022 veröffentlichte. Ebenfalls kam es zu einem Anstieg bei den An- Im Grundsatz fiel dieser für die MROS positiv aus. fragen von ausländischen Partnerstellen. Dieser In ihrer Beurteilung hat die EFK fünf Empfehlunsteht in unmittelbarem Zusammenhang mit den gen ausgesprochen. Die MROS hat sich im Jahr
neuen Abklärungskompetenzen (Art. 11a Abs. 2bis 2022 mit der Umsetzung dieser Empfehlungen des Bundesgesetzes über die Bekämpfung der auseinandergesetzt und eine Weiterentwicklung Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung), zu den adressierten Themen forciert. Fedpol welche die MROS per 1. Juli 2021 erhalten hat. erarbeitete und verabschiedete eine Geschäfts- Die ausländischen Partnerstellen haben sich auf ordnung, welche klare Abgrenzungskriterien die neue Situation eingestellt und machen von hinsichtlich der Tätigkeit der MROS beinhaltet.
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Weiter hat die MROS diverse Massnahmen im Zusammenhang mit der Digitalisierung und der Weiterentwicklung ihres Informationssystems goAML (government office Anti Money Laundering) eingeleitet. Kernstück ist die Lancierung des Projekts «goAML-Futuro», welches zum Ziel hat, die technischen Möglichkeiten beim Empfang, der Bearbeitung und der Weiterleitung von Daten auszubauen. Ebenfalls wurden Anstrengungen unternommen, den Bereich «Datenmanagement und Strategische Analyse (DSA)» weiterzuentwickeln. Der MROS ist es hierbei gelungen, gewisse Prozesse in der Datenbearbeitung vollständig zu automatisieren. Schliesslich wurde auch das Projekt «Public-Private-Partnership – PPP» vorangetrieben. Die MROS prüfte in Zusammenarbeit mit anderen Behörden und dem Privatsektor die Möglichkeiten für die Errichtung einer PPP in der Schweiz. Die MROS erstellte dazu einen Bericht, welchen sie dem Bundesrat im April 2023 vorlegte.
Bern, im Mai 2023
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Bundesamt für Polizei fedpol Meldestelle für Geldwäscherei MROS
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2 Wichtige strategische Entwicklungen
2 Wichtige strategische Entwicklungen
2.1 Public-Private-Partnership (PPP) werden, mehr, rechtzeitig und qualitativ besser
zu melden. Weiter unterstreicht die EFK, dass Am 17. November 2021 beauftragte der Bundesrat eine PPP der Prävention dient und die Wirksamfedpol / die MROS in Zusammenarbeit mit weite- keit des Geldwäschereiabwehrdispositivs der ren Behörden die Möglichkeiten der Einführung Schweiz verbessern kann.3 Sie hebt insbesondere einer «Public-Private-Partnership» (PPP) für den auch die Verpflichtung der MROS hervor, die Fi- Austausch von Finanzinformationen zu prüfen – nanzintermediäre im Bereich der Geldwäscherei, mit dem Ziel die Bekämpfung der Geldwäscherei ihrer Vortaten, der organisierten Kriminalität und und der Terrorismusfinanzierung in der Schweiz der Terrorismusfinanzierung zu sensibilisieren weiter zu stärken. und damit aktiv Prävention zu betreiben. Weiter Die Schweiz verfügt derzeit auf nationaler Ebene betont die EFK die Wichtigkeit des Aufbaus der über keine Partnerschaft zwischen dem öffent- strategischen Analysefähigkeit der MROS und lichen und dem privaten Sektor im Bereich der sieht die Errichtung von Partnerschaften und Geldwäscherei- oder der Terrorismusfinanzie- einen erhöhten Informationsaustausch als zentrungsbekämpfung. Indessen sieht die Strategie rales Element. des Eidgenössischen Justiz- und Polizeideparte- Gemäss den internationalen Standards sowie ments (EJPD) zur Bekämpfung der Kriminalität der schweizerischen Rechtsordnung spielen eine engere Zusammenarbeit zwischen dem die Finanzintermediäre bei der Bekämpfung öffentlichen und dem privaten Sektor als Eck- der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanpfeiler vor.1 Auch in der Strategie der MROS ist zierung eine massgebende Rolle. Sie sind den die Errichtung einer PPP verankert.2 Die EFK Kunden und deren Geldflüssen am nächsten, empfiehlt der MROS in ihrem Evaluationsbericht ihre Einschätzung hinsichtlich der Herkunft und zur Prüfung der Aufgabenerfüllung der Melde- Verwendung der Vermögenswerte ist demnach stelle für Geldwäscherei vom 20. Dezember 2021, zentraler Ausgangspunkt im Geldwäschereiabdie Errichtung einer PPP voranzutreiben und die wehrdispositiv. Die Finanzintermediäre sind bei Zusammenarbeit mit den Finanzintermediären der Einschätzung von Geschäftsbeziehungen auszubauen. Die Partnerschaft sollte dabei nicht und Transaktionen auf eine möglichst umfassennur auf die Banken beschränkt sein, sondern das de Datenbasis angewiesen, welche im Idealfall
ganze Spektrum der Finanzintermediation um- über die blossen Informationen der Kunden fassen. Die dem Geldwäschereigesetz unterstell- hinausgeht. Im Gegenzug sind auch die Behörten Finanzmarktteilnehmenden sollen motiviert den – allen voran in der Schweiz die MROS – auf
Strategie Kriminalitätsbekämpfung 2020–23 des EJPD, vom 22. Juni 2020. Vgl. Jahresbericht der MROS 2020, Unterkapitel 2.2. Vgl. Bericht der EFK zur Prüfung der Aufgabenerfüllung der Meldestelle für Geldwäscherei (EFK-20146) vom 20. Dezember 2021, S. 32 f. (publiziert am 28. März 2022).
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möglichst aussagekräftige Informationen ange- nössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) sowie wiesen. Informationen sind nicht nur fallbezogen, einer Expertenrunde bestehend aus Vertretern sondern sollen wenn möglich ein grösseres Bild der Finanzbranche über die Zweckmässigkeit vermitteln und der sogenannten strategischen und Rahmenbedingungen einer PPP vertieft Analyse dienlich sein. Die «strategische Analyse» ausgetauscht. Im Ergebnis kommen Behörden nutzt Informationen und Daten, um Methoden und Experten zum Schluss, dass eine PPP einen und Tendenzen bei der Geldwäscherei und Terro- massgeblichen Beitrag zur Kriminalitätsbekämprismusfinanzierung zu erkennen. Diese Informa- fung – insbesondere zur Stärkung der Prävention tionen werden verwendet, um die Bedrohungen – leisten kann. Diese Einschätzung deckt sich und Risiken im Zusammenhang mit Geldwäsche- auch mit den Erfahrungen, welche im Ausland rei und Terrorismusfinanzierung zu ermitteln. Der gemacht wurden. Über 20 der 30 wichtigsten Begriff «strategische Analyse» in der Bekämpfung Finanzplätze verfügen heute über mindestens der Geldwäscherei und der Terrorismusfinan- eine solche Partnerschaft. Die Ausgestaltung zierung ist in den relevanten internationalen und Zielsetzungen dieser Partnerschaften sind je Standards4 definiert. Bereits in der Botschaft nach Land und Rechtstradition sehr unterschieddes Bundesrates zum Geldwäschereigesetz von lich und es besteht kein einheitlicher Standard 1996 wurde – anlehnend an diese internationalen für eine Zusammenarbeit. Als gemeinsame Basis Standards – die Wichtigkeit der strategischen für eine schweizerische PPP wird von den invol- Analyse unterstrichen und der MROS der Auftrag vierten Parteien der Austausch von aggregierten erteilt, diese durchzuführen und Finanzinterme- Informationen im strategischen Bereich – d. h. diäre sowie Behörden über die Bedrohungslage Informationen hinsichtlich Tendenzen, Risiken, kompetent zu informieren.5 Methoden – erachtet, da der heutige Rechts- In den letzten Jahren haben die Komplexität der rahmen einen Informationsaustausch nur in Geschäfte und die Geschwindigkeit von Transak- beschränktem Mass zulässt. Der Austausch von tionen durch die zunehmende Globalisierung, die fallbezogenen «taktischen Informationen» (z. B.
Digitalisierung, die Entwicklung neuer Techno- Personendaten, Informationen aus Strafverfahlogien und Businessmodelle stark zugenommen. ren etc.) in einer PPP würde dagegen tiefgreifen- Das Datenvolumen ist sowohl bei den Finanz- de Rechtsänderungen erfordern und ist derzeit intermediären als auch bei den zuständigen nicht vorgesehen. Die Errichtung einer PPP wird Behörden stark angestiegen. Diese international auch von den Branchenverbänden grossmehrfestgestellte Entwicklung erschwert die Ein- heitlich unterstützt und es wurde gegenüber der zelfallbetrachtung und rückt die strategische MROS signalisiert, dass man sich in den Prozess Analyse verstärkt ins Zentrum. Eine engere zur Schaffung einer solchen aktiv einbringen Zusammenarbeit zwischen den Behörden und möchte. Bei der Frage, wie eine PPP formiert dem Privatsektor kann die Datenlage und damit und welche Inhalte ausgetauscht werden sollen, die Analysefähigkeit auf beiden Seiten erheblich bestehen unterschiedliche Meinungen und Anverbessern sowie das Abwehrdispositiv bezüg- sätze. Als «kleinster gemeinsamer Nenner» wird lich Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung auch von den Branchenverbänden ein Austausch nachhaltig stärken. strategischer Informationen erachtet – selbst Die MROS hat sich im abgelaufenen Jahr mit wenn der Nutzen von taktischen Informationen dem Staatssekretariat für internationale Finanz- teilweise als höher eingeschätzt wird. fragen (SIF), dem Eidgenössischen Departement Die MROS hat über die wichtigsten Ergebnisfür auswärtige Angelegenheiten (EDA), der Eidge- se des Behörden-Experten-Austauschs einen
The FATF-Recommendations 2012 – Updated February 2023: Interpretive Note to R. 29 – Analysis (b), S. 104.
5 BBl 1996 III 1101: Auch in der Botschaft zur Umsetzung der 2012 revidierten Empfehlungen der FATF vom 13. Dezember 2013
(BBl 2014 605) schrieb der Bundesrat: «Nach den neuen GAFI-Empfehlungen müssen die Meldestellen strategische Analysen vornehmen. Es handelt sich um die Auswertung der Informationen, die vorliegen oder eingeholt werden können, einschliesslich der Angaben, die andere zuständige Behörden liefern, um Trends und Muster hinsichtlich Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung festzustellen. Bisher nimmt die MROS diese Art Analysen, die künftig von ihr erwartet werden, nicht vor.»
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Bericht6 erstellt, welcher auch das weitere Ressourcen wissen, von denen anzunehmen ist, Vorgehen skizziert. Dieser Bericht wurde dem dass sie unter die in der Verordnung erlassene Bundesrat im April 2023 zur Kenntnisnahme Sperrung fallen, eine Meldepflicht an das SECO. unterbreitet. Die MROS hat parallel mit dem Pri- Auch sind Banken – oder nach Artikel 1b BankG10 vatsektor die Gespräche und Arbeiten betreffend bewilligte Personen – verpflichtet, dem SECO Errichtung und Ausgestaltung einer PPP basie- eine Liste der CHF 100 000.– übersteigenden Einrend auf dem heutigen Rechtsrahmen aufgenom- lagen von russischen Staatsangehörigen, in der men. Möglichst schnell soll eine tragfähige PPP Russischen Föderation ansässigen natürlichen aufgebaut werden, welche ihre Funktion aufneh- Personen oder von in der Russischen Föderation men kann. Auch wenn vorerst mit dem «kleinsten niedergelassenen Banken, Unternehmen und gemeinsamen Nenner», d. h. der Errichtung einer Organisationen zu übermitteln.11 Die Meldepflich- PPP mit strategischem Fokus, gestartet werden ten für die Sperrung von Geldern und wirtschaftsoll, ist eine Weiterentwicklung in eine operativ / lichen Ressourcen gelten nicht nur für Finanzintaktische Richtung langfristig nicht ausgeschlos- termediäre, sondern auch für alle Personen oder sen. Im Gegenteil – das Einbinden aller beteilig- Institutionen, die Kenntnis von zu sperrenden ten Kräfte schafft die erforderlichen Grundlagen wirtschaftlichen Ressourcen haben. Die Über- und auch die Akzeptanz für eine situative Weiter- wachung des Vollzugs der Meldepflicht und der entwicklung. Einhaltung des Sanktionsregimes liegen dabei in der alleinigen Kompetenz des SECO.
2.2 Sanktionen und ihre Auswirkungen bzw. Eine Meldung an das SECO muss nicht zwin-
Grenzen gend auch eine Meldung an die MROS nach sich ziehen. Sie entbindet einen Finanzintermediär Im Kontext zu den Ereignissen mit der militäri- jedoch nicht von den im GwG12 statuierten Sorgschen Aggression Russlands gegen die Ukraine falts- und Meldepflichten. Liegen aufgrund von entschied der Bundesrat am 28. Februar 2022, die Abklärungen im Zusammenhang mit der Verlet- Sanktionen der Europäischen Union (EU)7 gegen zung oder der Umgehung von Sanktionen auch Russland zu übernehmen. Die auf dem EmbG8 Anhaltspunkte für Geldwäscherei vor, so hat der basierende Verordnung vom 27. August 2014 über Finanzintermediär zusätzliche Abklärungen vor- Massnahmen im Zusammenhang mit der Situ- zunehmen (Art. 6 GwG). Je nach Ausgang dieser ation in der Ukraine (nachfolgend «Verordnung Abklärungen resultiert daraus eine Meldung an Ukraine») wurde entsprechend am 4. März 2022 die MROS.13 Voraussetzung für eine Meldung ist einer Totalrevision unterzogen.9 Im Nachgang immer, dass die in eine Geschäftsbeziehung inkam es zu mehreren Anpassungen derselben. volvierten Vermögenswerte mutmasslich im Zu- Gemäss Artikel 16 der Verordnung Ukraine be- sammenhang mit der Unterstützung einer krimisteht für Personen und Institutionen, welche Gel- nellen oder terroristischen Organisation oder mit der halten, verwalten oder von wirtschaftlichen Geldwäscherei stehen, aus einem Verbrechen
Public-Private-Partnership (PPP) zum Informationsaustausch für die Bekämpfung von Terrorismusfinanzierung und Geldwäscherei vom
März 2023. Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Massnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die
Lage in der Ukraine destabilisieren. Bundesgesetz über die Durchsetzung von internationalen Sanktionen (Embargogesetz, EmbG), SR 946.231. Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine vom 4. März 2022, SR 946.231.176.72.
Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen (Bankengesetz, BankG), SR 952.0. Bewilligte Personen nach Art. 1b BankG sind Personen, die hauptsächlich im Finanzbereich tätig sind und gewerbsmässig Publikumseinlagen von bis zu CHF 100 000 000 000.– oder vom Bundesrat bezeichnete kryptobasierte Vermögenswerte entgegennehmen oder sich öffentlich dafür empfehlen und diese Publikumseinlagen oder Vermögenswerte weder anlegen noch verzinsen. Art. 21 der Verordnung Ukraine. Bundesgesetz über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung (Geldwäschereigesetz, GwG), SR 955.0. Melderecht (Art. 305ter Abs. 2 des Schweizerischen Strafgesetzbuchs [StGB], SR 311.0) oder Meldepflicht (Art. 9 GwG).
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oder aus einem qualifizierten Steuervergehen tionsverletzungen und -umgehungen verschieherrühren, der Verfügungsmacht einer kriminel- dentlich Informationen an die MROS übermittelt len oder terroristischen Organisation unterliegen wurden. Soweit die gesetzlichen Voraussetzun- oder aber der Terrorismusfinanzierung dienen. gen für eine Weiterleitung erfüllt waren, brachte Gemäss Artikel 10 Absatz 2 StGB gelten als Ver- die MROS diese den zuständigen inländischen brechen all jene Taten, für die eine Freiheitsstrafe Behörden amtshilfeweise zur Kenntnis. Ferner von mehr als drei Jahren angedroht ist. Eine ist bei den ausländischen Stellen auch verstärkt Verletzung oder die Umgehung von Sanktionen ein generelles Interesse am Geldwäschereiabals solches qualifiziert nur in schweren Fällen wehrdispositiv der Schweiz erkennbar. Die MROS als Verbrechen – eine einfache Sanktionsver- erhielt im Jahr 2022 verschiedentlich Anfragen letzung stellt demnach keine Vortat im Sinne der hinsichtlich der Unterstellung bzw. Nichtunter- Geldwäschereigesetzgebung dar.14 Ein Verdacht stellung von spezifischen Branchen oder Teilen hinsichtlich einer einfachen Verletzung oder Um- davon unter die Geldwäschereigesetzgebung. Im gehung von Sanktionen löst damit für sich allein Fokus standen hier namentlich der Immobiliengenommen keine Meldung an die MROS aus. markt, der Kunsthandel, der Handel mit Luxus- Die MROS hat im Zusammenhang mit dem er- gütern sowie die Situation hinsichtlich Anwälten wähnten Sanktionsregime – soweit denn aus der und Beratern. Optik Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung massgeblich – die Situation laufend beob- 2.3 Umsetzung der Empfehlungen aus dem achtet und analysiert. Insgesamt kann festgehal- Audit der Eidgenössischen Finanzkontten werden, dass die im März 2022 erlassenen rolle (EFK) Sanktionen die MROS bei der Bearbeitung von Verdachtsmeldungen nicht massgeblich be- 2021 war die MROS Gegenstand eines Audits einflusst haben. Bei den Finanzintermediären der EFK, welche ihren Bericht am 28. März 2022 ist kein signifikant verändertes Meldeverhalten veröffentlichte.15 Im Grundsatz fiel dieser für festzustellen. Es gab zwar Meldungen mit Bezug die MROS positiv aus. Ihre Strategie wurde als zu Sanktionsverletzungen und Sanktionsumge- überzeugend bezeichnet und für die Umsetzung
hungen, bei diesen war aber grösstenteils auch dieser verlieh die EFK das Prädikat «Zielerreiein Konnex zur mutmasslichen Geldwäscherei, chung gut». Die Organisation der MROS und die organisierter Kriminalität oder Terrorismusfinan- Prozesse beurteilte die EFK als angemessen. Ferzierung gegeben. Aus Sicht der MROS bestätigt ner hob sie auch die gute Zusammenarbeit mit sich der Eindruck, dass die Finanzintermediäre nationalen und internationalen Behörden hervor. zwischen den verschiedenen Meldesystemen In ihrer Beurteilung hat die EFK fünf Empfehlun- (Sanktionen und Geldwäscherei) und den gen ausgesprochen. Die MROS hat sich im Jahr unterschiedlichen Zuständigkeiten (SECO und 2022 mit der Umsetzung dieser Empfehlungen MROS) sehr gut unterscheiden können und ihre auseinandergesetzt und eine Weiterentwicklung Verdachtsmeldungen differenziert absetzen. der betroffenen Themen forciert. «Falschmeldungen» bzw. «Meldungen auf Vorrat» waren nur vereinzelt feststellbar. Insofern ist der 2.3.1 Empfehlung 1: Erlass einer Geschäftsneuerliche auch für das Jahr 2022 festzustellen- ordnung im Verhältnis fedpol und MROS de Anstieg der Verdachtsmeldungen nicht auf das Sanktionsregime zurückzuführen (vgl. Kapi- Die EFK kommt in ihrem Bericht vom 20. Dezemtel 4). ber 2021 zu folgendem Schluss: «Die MROS ist Im internationalen Austausch mit Partnerbehör- angemessen in die Strukturen und Prozesse von den gilt es festzuhalten, dass im Kontext zu Sank- fedpol eingebunden. Die EFK hat keine Situation
Art. 32 Abs. 1 der Verordnung Ukraine i. V. m. Art. 9 Abs. 1 und 2 EmbG. Vgl. Bericht der EFK zur Prüfung der Aufgabenerfüllung der Meldestelle für Geldwäscherei (EFK-20146) vom 20. Dezember 2021,
(publiziert am 28. März 2022) sowie Berichterstattung im Jahresbericht der MROS 2021, Unterkapitel 2.1, S. 8.
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identifiziert, wo fedpol die erforderliche, opera- FATF-Empfehlung 29 sieht vor, dass das jeweilige tive Unabhängigkeit von MROS verletzte. Die Land eine FIU einrichtet, die als zentrale Stelle für Frage der Unabhängigkeit sollte nicht zu absolut die Entgegennahme von Meldungen verdächtiger interpretiert werden. Schliesslich ist es sinnvoll, Transaktionen und anderer Informationen, die für wenn MROS und die übrigen Bereiche von fedpol Geldwäscherei, damit zusammenhängende Vorbei der Geldwäschereibekämpfung eng zusam- taten und Terrorismusfinanzierung relevant sind, menarbeiten. So hat es auch der Gesetzgeber figuriert.21 Gemäss dieser Empfehlung ist die FIU gesehen, als er die MROS dem damaligen BAP für die Durchführung der erforderlichen Analysen (Bundesamt für Polizei, heute fedpol) zugeordnet sowie für die Weitergabe der daraus resultierenhatte. Aufgrund des starken Wachstums und der den Ergebnisse zuständig. Die FIU soll weiterhin Bedeutung von MROS wäre aber eine Geschäfts- in der Lage sein, zusätzliche Informationen von ordnung ähnlich derjenigen der Internen Revision den meldenden Stellen zu erhalten, und sie soll der Departemente und Ämter angezeigt: Was einen zeitnahen Zugang zu den notwendigen beinhaltet das ‹Führen› von MROS durch fedpol Finanz-, Verwaltungs- und Strafverfolgungsinforgemäss Art. 23 Abs. 1 GwG alles und was nicht? mationen haben, die sie zur ordnungsgemässen Bei der Ausarbeitung bzw. Überwachung des Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt. Geschäftsreglements könnten auch das Gene- Die Eingliederung der MROS bei fedpol wird ralsekretariat (GS) bzw. die Interne Revision des im FATF-Länderexamen des Jahres 2016 nicht EJPD eine Rolle spielen. Die EFK empfiehlt fedpol, kritisiert. Grundsätzlich ist eine organisatorische zusammen mit dem GS EJPD, eine Geschäftsord- Eingliederung gemäss der Interpretativnote zur nung für MROS auszuarbeiten. Die Interne Revi- FATF-Empfehlung 29 und den Egmont-Leitlinien22 sion EJPD könnte die operative Unabhängigkeit (welche sich auf die Empfehlung 29 von FATF von MROS bzw. die Einhaltung der Geschäftsord- beziehen) möglich, wenn sich die Aufgaben der nung periodisch überprüfen.»16 FIU klar von jenen der Behörde, in der sie ein- Fedpol führt die MROS.17 Dabei ist die Frage der gegliedert ist, unterscheiden. Die FATF stellte
Unterstellung und der operativen Unabhängig- fest, dass der Einfluss von fedpol auf die MROS keit der MROS relevant. Sowohl die Financial organisatorischer und nicht operativer Natur sei. Action Task Force (FATF)18 als auch die Egmont- Die Hauptaufgaben der MROS seien in Artikel 23 Gruppe19 haben Regeln zur operativen Unab- GwG umschrieben und würden sich von jenen hängigkeit und Autonomie von Financial Intelli- von fedpol unterscheiden. gence Units (FIU)20 aufgestellt und prüfen deren Einhaltung regelmässig. Im Wesentlichen geht es Fedpol / die MROS hat die Empfehlung der EFK darum, dass die nationalen Meldestellen in ihren im Jahr 2022 umgesetzt und ein Geschäftsregleoperativen Kernprozessen unabhängig sein müs- ment erlassen. Die Herausforderung bestand sen und bei ihren Fallanalysen selbstständig ent- darin, die Abgrenzung der Aufgaben zwischen scheiden, ob und was sie an die Strafverfolgung fedpol und der MROS so bestimmt wie möglich übermitteln. Ebenso muss der Quellenschutz aufzuzeigen, um den Anforderungen von FATF der Meldenden jederzeit gewährleistet sein. Die und der Egmont-Gruppe bestmöglich gerecht
Vgl. EFK, Bericht der EFK zur Prüfung der Aufgabenerfüllung der Meldestelle für Geldwäscherei (EFK-20146) vom 20. Dezember 2021, (publiziert am 28. März 2022), S. 19 f., vgl. Unterkapitel 2.1. Art. 23 Abs. 1 GwG. Homepage Financial Action Task Force (FATF). Homepage Egmont Group of Financial Intelligence Units. Die MROS ist die «Financial Intelligence Unit – FIU» der Schweiz und seit 1998 Mitglied der Egmont-Gruppe, welche weltweit über
165 FIU vereint. Diese Organisation ermöglicht einen internationalen, gesicherten, raschen und rechtlich zulässigen Austausch von
Informationen zur Bekämpfung von Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung. The FATF-Recommendations 2012 – Updated February 2023: R. 29 – Financial Intelligence Units, S. 24 und 102.
Vgl. Egmont Group of Financial Intelligence Units Operational Guidance for FIU Activities and the Exchange of Information 2013 – Updated 2017.
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zu werden. Im Gegenzug durfte die allgemeine Priorisierung ihrer Aufgaben. In Bezug auf die Verwaltungsorganisation respektive die klar im Thematik der finanziellen und personellen Gesetz verankerte organisatorische und hierar- Ressourcen wird darauf hingewiesen, dass chische Eingliederung der MROS in fedpol durch fedpol diese für die von der MROS zu erfüllenein Reglement nicht ausgehebelt werden. Mit den Aufgaben bereitstellt, wobei die Orgaanderen Worten: Eine Geschäftsordnung/Regle- nisations- und Budgetvorgaben der Bundesment muss im Korsett der allgemeinen Verwal- verwaltung einzuhalten sind. Weitere Punkte tungsorganisation Platz finden. Die per 1. Novem- dieser Regelung betreffen die Themen der ber 2022 in Kraft getretene Geschäftsordnung Anstellung von Mitarbeitenden, den Informastützt sich auf vier zentrale Pfeiler: tionsschutz und die Reisetätigkeit. – Ziff. 1 – Organisation: Die MROS wird im Sinne – Ziff. 4 – Prüfung der operativen Unabhängigvon Artikel 23 Absatz 1 GwG von fedpol ge- keit: Abschliessend enthält die Geschäftsführt und ist als Abteilung organisatorisch ordnung Regelungen zur Überprüfung und und hierarchisch beim Direktionsbereich Eskalation. Demnach prüft die FISP – Interne Kriminalprävention und Recht (KPR) angesie- Revision des EJPD24 – die operationelle Undelt. Als Teil von fedpol untersteht die MROS abhängigkeit der MROS periodisch, verfasst sämtlichen organisatorischen, personellen darüber einen kurzen Bericht und spricht und verwaltungsrechtlichen Bestimmungen gegebenenfalls Empfehlungen aus. Weiter ist und Weisungen der allgemeinen Bundesver- die FISP Beurteilungsinstanz bei Unklarheiten waltung, des EJPD und von fedpol. in Bezug auf Unabhängigkeitsfragen. – Ziff. 2 – Operative Aufgaben der MROS: Die operativen Aufgaben der MROS ergeben Mit der vorliegenden Geschäftsordnung verfügen sich grösstenteils aus dem GwG und der die MROS und fedpol über klare Abgrenzungs- MGwV23 und orientieren sich an der Strategie kriterien hinsichtlich der Tätigkeit der MROS. Der der MROS sowie der Strategie des EJPD zur Erlass der Geschäftsordnung wurde in einem Bekämpfung der Kriminalität. Hauptaufgabe Audit der Egmont-Gruppe, welches im Jahr 2022 bildet das Meldewesen (Entgegennahme von stattgefunden hat, als positiv beurteilt.
Verdachtsmeldungen, Analyse und Weitergabe der Informationen an die zuständigen 2.3.2 Empfehlung 2: goAML-Optimierungs Strafverfolgungsbehörden). Darüber hinaus projekt ist die MROS Mitglied der Egmont-Gruppe, nimmt die damit verbundenen Rechte und Die EFK hält in ihrem Bericht im Zusammenhang Pflichten wahr und pflegt diplomatische Be- mit der Digitalisierung Folgendes fest: «Durch ziehungen zu den Partner-FIUs im Ausland. die Einführung von goAML erzielte MROS dank Weiter figuriert die MROS auch als Fach- Digitalisierung erfreuliche Effizienzgewinne. Die stelle für die Bekämpfung von Geldwäscherei durchschnittliche Bearbeitungszeit kann aber und Terrorismusfinanzierung und widmet noch weiter gesenkt werden. Dazu braucht es sich einer Reihe von präventiven Aufgaben automatisierte Datenbankabfragen und eine (Sensibilisierung der Finanzintermediäre, Mit- (teil-)automatisierte Triage (v. a. für die kleineren arbeit in Expertengruppen, Durchführung von Fälle). So kann MROS einem weiteren Anstieg Schulungen und Weiterbildungen etc.). der Meldungen mit Automatisierung anstatt mit – Ziff. 3 – Operationelle Unabhängigkeit der zusätzlichen Personalressourcen begegnen. Die MROS: Die MROS entscheidet autonom Finanzanalysten könnten dadurch mehr vertiefte über die Art und Weise der Erfüllung und der Analysen anstelle von zeitaufwendigen Daten-
Verordnung über die Meldestelle für Geldwäscherei (MGwV), SR 955.23. Das Finanzinspektorat (Interne Revision) des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (nachfolgend: FISP) figuriert als interne
Revisionsstelle des EJPD und der dieser unterstellten Verwaltungseinheiten im Sinn von Art. 11 des Bundesgesetzes über die Eidgenössische Finanzkontrolle (Finanzkontrollgesetz, FKG), SR 614.0.
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bankabfragen tätigen. Eine verbesserte Daten- übermitteln wollen, manuell aus der Datenqualität bei den durch die Finanzintermediäre bank «rauskopieren» und in separate Wordeingelieferten Daten über das Informations- Vorlagen transferieren. Dies, obwohl goAML system ‹goAML› ist entscheidend. Auch bei den sehr gute Möglichkeiten beinhalten würde, strategischen Analysen braucht es Fortschritte. Vorlagen automatisiert «per Knopfdruck» zu Dies setzt ein gutes Statistik-Tool, das Business verwenden. Intelligence Modul und ein Business Warehouse voraus. Die goAML-Standardsoftware muss zu Das Projekt sieht weiter vor, die Benutzerdiesem Zweck mithilfe von Zusatztools optimiert freundlichkeit von goAML generell zu erhöhen. werden. Andere FIU sind hier schon weiter voran Darunter fällt insbesondere der verbesserte als MROS. Die EFK empfiehlt fedpol, das goAML- Webupload aufseiten der Finanzintermediä- Optimierungsprojekt zu priorisieren und einen re. Bei der Analyse sollen Datenbrüche wenn Implementierungszeitpunkt festzulegen, insbe- möglich ausgemerzt und so die Erstellung von sondere für die Automatisierung der Datenbank- Statistiken und Auswertungen vereinfacht abfragen.» werden. Ebenfalls ist angedacht, die Kommunikation mit anderen Behörden und das Amtshil- Die MROS hat im Jahr 2022 diverse Massnahmen fewesen zu digitalisieren. Für die MROS ist die im Zusammenhang mit der Digitalisierung und Digitalisierung der Analyse unter anderem auch der Weiterentwicklung von goAML eingelei- zentral, weil sie die Möglichkeit bietet, relevante tet. Kernstück ist die Lancierung des Projekts Informationen früher, besser sowie schneller zu «goAML-Futuro», welches zum Ziel hat, gewisse erkennen, und somit die operationellen Risiken Prozesse im Empfang der Verdachtsmeldungen, vermindert. der Bearbeitung und Analyse von Daten, sowie in Ziel des Projekts «goAML-Futuro» ist es, ein der Kommunikation mit den verschiedenen Sta- benutzerfreundliches und intuitives System zu keholdern (Finanzintermediären und Behörden) konzipieren. Dies entlastet die MROS nachhaltechnisch stärker zu unterstützen respektive zu tig in ihren Prozessen und minimiert die latenautomatisieren. Insbesondere sollen die bisheri- ten Risiken in der Datenbearbeitung. Nebst der gen Schwachpunkte behoben werden: Verbesserung der heutigen Situation beinhaltet
– Fehlende Interoperabilität (automatische das erwähnte Projekt auch die Frage über die Datenbankanbindung): So besteht immer zukünftige Systemunterstützung bei der MROS. noch keine automatisierte Anbindung an die So werden die mittel- bis langfristigen Bedürfder MROS zur Verfügung stehenden Daten- nisse der MROS evaluiert. banken, obwohl diese bereits im Jahr 2016 Das Projekt «goAML-Futuro» startete per 1. Januvorgesehen wurde. ar 2023. Begleitet wird es durch eine verstärkte – Fehlende Anbindung an das Schweizerische Zusammenarbeit mit der UNODC25. Letztere wird Bundesarchiv: Auch die gesetzlich vorgese- die MROS bei der Weiterentwicklung von goAML hene Ablieferung der Daten an das Bundes- aktiv und insbesondere auch vor Ort unterstütarchiv konnte bis jetzt nicht mittels einer zen. Im Jahr 2022 haben vertiefte Gespräche zwi- IT-Lösung abgesichert werden. schen der MROS und ausländischen Partner-FIU, – Potenzial von goAML wird nicht voll aus- welche ebenfalls goAML nutzen, stattgefunden. geschöpft: Die derzeitige Aufstellung von Auch diesbezüglich wird künftig ein intensiviergoAML im MROS-Betrieb ermöglicht es nicht, ter Austausch angestrebt, um gegenseitig von alle technischen Werkzeuge, die goAML an- vorhandenem Know-how in der Digitalisierung bietet, zu verwenden. Als wichtigstes Beispiel und der automatisierten Datenbearbeitung zu sei hier das Thema «Vorlagen/Templates» profitieren. erwähnt: MROS-Analysten müssen die Daten, welche sie an die Strafverfolgungsbehörden
Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (United Nations Office on Drugs and Crime, UNODC).
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25 Jahresbericht 2022 der Meldestelle für Geldwäscherei
2.3.3 Empfehlung 3: Aufbau des Bereichs DSA ist heute auf Mitarbeitende angewiesen, welche
spezialisierte Kenntnisse in der Datenbankarchi- Die EFK hält in ihrem Bericht vom 20. Dezember tektur und der Datenstruktur mitbringen sowie 2021 hinsichtlich der strategischen Analyse- zusätzlich über Programmierfähigkeiten verfüfähigkeiten Folgendes fest: «Die strategischen gen. Durch diese Fähigkeiten kann im Verbund Analysen und Statistiken sind noch zu wenig die Arbeit der Finanzanalysten nachhaltig unterausgebaut, um im Sinne des FATF-Standards 3326 stützt und die Effizienz sowohl in der operativen ein Gesamtbild der Wirksamkeit und Effizienz der als auch in der strategischen Analyse gesteigert Geldwäschereibekämpfung in der Schweiz zu be- werden. Der MROS ist es im Jahr 2022 gelunkommen. Durch die Nichtbesetzung des Bereichs gen, gewisse Prozesse in der Datenbearbeitung ‹Strategische Analyse› fehlen insbesondere die vollständig zu automatisieren. Dadurch konnten Sicht bzw. die Daten über die gesamte Prozess- die statistischen Fähigkeiten der MROS gesteikette und den ‹Lebenszyklus› der Meldungen. gert werden – wesentliche Kennzahlen kann die Diese Informationen wären wichtig für MROS, um MROS tagesaktuell dem System entnehmen. die Wirksamkeit ihrer Meldungen zu beurteilen. Durch die verbesserte technische Unterstützung Für Datenauswertungen benötigt es spezialisier- und das Automatisieren gewisser Arbeitsschritte tes Personal und entsprechende IT-Tools. MROS in der Triage verkürzte die MROS die Bearbeiarbeitet schwergewichtig immer noch Einzel- tungszeiten und baute Pendenzen zu einem meldungen ab und ist unter Druck, die vielen grossen Teil ab27. Die MROS wird ihre diesbezüg- Meldungen innert nützlicher Frist zu behandeln. lichen Anstrengungen im Jahr 2023 fortführen So besteht das Risiko, dass die grösseren Zu- und den Bereich DSA weiter ausbauen. Mit der sammenhänge verloren gehen. Statistisches Zah- Initialisierung des Projekts «goAML-Futuro» und lenmaterial sollte nicht nur gesammelt, sondern der verstärkten Zusammenarbeit mit der UNODC auch interpretiert werden und zu konkreten (vgl. Unterkapitel 3.4) werden wesentliche Grund- Massnahmen führen. Die EFK empfiehlt fedpol, voraussetzungen geschaffen um die ambitionierinnerhalb von MROS den Bereich ‹Strategische ten Ziele der MROS punkto Analysefähigkeit zu Analyse› zu entwickeln, wie dies gemäss Strate- erreichen. gieziel 3.1 ursprünglich auch geplant war.»
Für die MROS ist der Ausbau der strategischen 2.3.4 Empfehlung 4: Errichtung Public- Analyse nach wie vor ein zentraler Eckpfeiler Private-Partnership ihrer Strategie. Die Identifizierung von Tendenzen und Methoden der Geldwäscherei sowie die In Bezug auf die Umsetzung der Empfehlung 4 Errichtung einer Partnerschaft mit dem Privat- kann auf die Ausführungen in Unterkapitel 2.1 sektor zum Austausch über diese Informationen verwiesen werden. Ziel ist es, zusammen mit der setzen voraus, dass konsolidierte Auswertungen Finanzbranche möglichst schnell eine tragfähige der Daten regelmässig stattfinden und mittels PPP zu erarbeiten, welche ihre Funktion aufweiterer Erkenntnisse analysiert werden. Die aus nehmen kann. Die MROS wird dieses Projekt im der Analyse gewonnen Informationen sind für die Jahr 2023 zügig vorantreiben. Überprüfung der Wirksamkeit des Meldesystems – insbesondere mit Blick auf die nächste FATF- 2.3.5 Empfehlung 5: Stärkung der Zusammen- Evaluation – und die Umsetzung der MROS-Stra- arbeit MROS–FINMA tegie wichtig. 2022 hat die MROS den Bereich «Datenmanage- Die EFK hält in ihrem Bericht vom 20. Dezemment und Strategische Analyse (DSA)» mass- ber 2021 in Bezug auf den nationalen Informageblich weiterentwickelt. Eine zeitgemässe FIU tionsaustausch Folgendes fest: «Der nationale
The FATF-Recommendations 2012 – Updated February 2023: R. 33 – Statistics, S. 25.
Bei den Verdachtsmeldungen bestehen per 31.12.2022 nur noch Pendenzen im Umfang von 6 % der im Jahr 2022 eingegangen Meldun-
gen.
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2 Wichtige strategische Entwicklungen
Informationsaustausch (Stichwort Public-Pu- Geldwäscherei (MROS) markant zugenommen. blic-Partnership) sollte intensiver sein. In einem Um eine effektive Bearbeitung der Meldungen koordinierten Abwehrdispositiv ist die Schweizer durch die MROS zu ermöglichen und aufgrund Geldwäschereibekämpfung schlagkräftiger. der daraus gezogenen Erkenntnisse rasch Mass- Dafür müssen die Schweizer Behörden rechtliche nahmen umsetzen zu können, ist die Qualität der Hürden, welche die Zusammenarbeit schwierig Meldungen von grosser Wichtigkeit. Die FINMA gestalten, abbauen und die Interoperabilität ihrer beobachtete 2022 mehrfach eine mangelhafte Systeme verbessern. MROS und die FINMA müs- Qualität der von Finanzintermediären an die sen eng zusammenarbeiten und gegenüber den MROS gesendeten Verdachtsmeldungen. So fehl- Finanzintermediären mit einer Stimme sprechen. ten Unterlagen, Sachverhalte waren nicht korrekt Die FINMA – und mit ihr auch die Aufsichtsorga- erfasst worden, oder Kontoinformationen waren nisationen (AO) und die Selbstregulierungsorga- ungenügend aufgeführt. Die MROS bestätigt nisationen (SRO)28 – hat mithilfe von Vor-Ort-Prü- dieses Bild. Systematische Mängel in der Datenfungen bei den FI die grösseren Hebel als MROS. qualität können auf organisatorische Mängel Sie haben damit die Kompetenz, aber auch die und fehlerhafte Prozesse und Kontrollen bei den Pflicht, diese zugunsten von MROS einzusetzen. Finanzintermediären hinweisen.» Die FINMA, die AO, die SRO, die Eidgenössische Der Informationsaustausch und die Zusammen- Spielbankenkommission (ESBK) und die inter- arbeit mit der FINMA sind aus Sicht der MROS kantonale Aufsichts- und Vollzugsbehörde nach sehr positiv zu bewerten. Derzeit besteht kein dem Geldspielgesetz29 sollten ihrer subsidiären Anlass für eine zusätzliche Formalisierung der Meldepflicht nach Art. 16 bzw. Art. 27 Abs. 4 GwG Zusammenarbeit. stärker nachkommen. Die Argumentation, dass Ferner hat sich die MROS im Jahr 2022 auch mit die Beaufsichtigten selber melden bzw. dazu dem Zentralamt für Edelmetallkontrolle und den bewegt werden zu melden, trifft nur teilweise zu, SRO ausgetauscht. Sowohl der Edelmetallhandel da die Meldungen der FI oft um Jahre verspätet, als auch der Parabankensektor bergen aus Sicht unvollständig oder gar nicht kommen. Ebenso der MROS wesentliche Geldwäschereirisiken. melden gewisse beaufsichtigte Branchen kaum
je an MROS (so z. B. die Rechtsanwälte, Notare, Rohwaren- und Edelmetallhändler, Devisenhandel und Händler). Die EFK empfiehlt fedpol/ MROS, die Zusammenarbeit mit der FINMA zu verstärken und mittels einer Zusammenarbeitsvereinbarung zu formalisieren.» Wie bereits in den Vorjahren haben sich die MROS und die FINMA periodisch zum Geldwäschereiabwehrdispositiv und spezifisch zum Meldeverhalten der Finanzintermediäre ausgetauscht. Die MROS hat mit der FINMA das Thema Datenqualität näher beleuchtet und ihr sachdienliche Informationen zu einzelnen Instituten übermittelt. Die FINMA hält in ihrem Jahresbericht 202230 diesbezüglich fest: «In den vergangenen Jahren hat die Zahl der Verdachtsmeldungen von Banken an die Meldestelle für
Mit Inkrafttreten des neuen Art. 29b GwG per 1. Januar 2023 können auch Informationen mit den AO und den SRO ausgetauscht
werden. Seit 1. Januar 2023 ist auch das Zentralamt für Edelmetallkontrolle meldepflichtig (vgl. Art. 16 Abs. 1 GwG). Jahresbericht 2022 der FINMA, S. 38.
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25 Jahresbericht 2022 der Meldestelle für Geldwäscherei
3 Informationssystem goAML
Das im Januar 2020 eingeführte Informations- 3.1 Anteil elektronischer Verdachtsmeldunsystem «goAML» zur elektronischen Entgegen- gen und Informationen nahme und Bearbeitung von Verdachtsmeldungen ist ein zentrales Element der Strategie der Die MROS stellt fest, dass der Anteil elektronisch MROS in Sachen Digitalisierung und Effizienz- eingereichter Verdachtsmeldungen und Antworsteigerung. Das System hat sich drei Jahre nach ten auf Anfragen der MROS nach Artikel 11a GwG seiner Einführung bei den Finanzintermediären auch im Jahr 2022 weiterhin zugenommen hat. etabliert. Die Applikation läuft stabil und hat eine hohe Verfügbarkeit. Der Anteil der via goAML an Anteil elektronisch eingereichter Verdachtsdie MROS eingereichten Verdachtsmeldungen meldungen und (Spontan-)Informationen nahm auch im dritten Betriebsjahr erneut zu und 2022 2021 2020 nähert sich der 100 %-Quote (vgl. Kapitel 3.1). 98 % 95 % 90 % Schweizer Behörden reichen ihre Amtshilfeanfragen vermehrt über den elektronischen Kanal Anteil elektronisch eingereichter Antworten auf ein. Zudem erfassen auch die Strafverfolgungs- Informationsanfragen nach Artikel 11a GwG behörden ihre Rückmeldungen zu Anzeigen über 2022 2021 2020 goAML. 92 % 85 % 68 % Die Qualität der von den Finanzintermediären eingereichten Informationen bleibt für die MROS Die MROS kann die technischen und ananach wie vor eine grosse Herausforderung. Die lytischen Möglichkeiten des goAML-Systems MROS musste auch im Jahr 2022 einen wesent- nur bei elektronisch eingereichten Meldungen lichen Teil der Verdachtsmeldungen zurückwei- vollumfänglich ausschöpfen. Papiermeldungen sen, da Pflichtangaben von den Finanzinterme- verursachen hingegen einen überdurchschnittdiären nicht oder nicht korrekt in goAML erfasst lichen Erfassungs- und Scanaufwand, so auch die wurden (vgl. Unterkapitel 3.3). Die im Verlauf erforderliche Verlinkung mit bereits bestehenden des Jahres 2023 vorgesehene Einführung von Informationen im System. Die MROS ist deshalb goAML 5 und die damit verbundene Anpassung bestrebt, die Quote der elektronisch eingereichdes XML31-Schemas wird die Möglichkeit bieten, ten Verdachtsmeldungen und Informationen die Vorschriften für Finanzintermediäre zu präzi- weiter zu erhöhen. sieren und anhand neuer technischer Lösungen auch die Meldungserstattung für Finanzintermediäre zu vereinfachen.
Das hier erwähnte XML-Schema definiert die Struktur der von den Finanzintermediären mittels eines XSD-Format-File an die MROS
gelieferten Informationen. Mehr Informationen zu diesem Schema sind auf der Webseite der MROS zu finden. Vgl. https://www.fedpol. admin.ch/fedpol/de/home/kriminalitaet/geldwaescherei/meldung.html.
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3 Informationssystem goAML
3.2 Vollautomatische Übermittlung mittels zurückzuführen, dass die MROS in gewissen
XML-File Fällen die Daten händisch im System korrigiert. Die MROS wird die Eingangskontrolle im Jahr Von den via goAML eingegangenen Reports wur- 2023 verschärfen und fehlerhafte Datensätze den im Jahresdurchschnitt 61 % (Vorjahr 60 %) konsequent zur Verbesserung der Qualität an die vollautomatisch durch die Finanzintermediäre Finanzintermediäre zurückweisen. Eine neue Verübermittelt. Die vollautomatische Übermittlung sion von goAML (Version 5) wird die Datenerfasmittels XML-File zahlt sich auch bei Anfragen sungs- und Datenqualitätsarbeit vereinfachen. nach Artikel 11a GwG aus, zumal die Anfragen der Diese ermöglicht es, Eingabefelder dynamisch zu MROS nach Artikel 11a Absatz 2bis GwG weiter gestalten und Formulare situationsbezogen zur zunehmen werden. Mit einer vollautomatischen Verfügung zu stellen. Übermittlung der angeforderten Unterlagen können Finanzintermediäre erheblichen manuellen 3.4 Zukunft von goAML / goAML 5 Aufwand vermeiden. UNODC hat als Softwarehersteller von goAML
3.3 Zurückgewiesene Verdachtsmeldungen ein klares Bekenntnis zu goAML abgegeben und
angekündigt, die Anwendung in den nächsten Die Verdachtsmeldungen der Finanzintermediäre Jahren kontinuierlich den aktuellen Bedürfnissen werden nach Eingang einer formellen Prüfung anzupassen und auf dem neuesten Stand der unterzogen. Die MROS prüft, ob die übermittel- Technik und Sicherheit zu halten. Dabei arbeiten Informationen den gesetzlichen Anforderun- tet die UNODC eng mit den goAML-nutzenden gen hinsichtlich Mindestangaben (Art. 3 MGwV) Ländern zusammen. Zudem kooperiert sie mit sowie den von der MROS veröffentlichten go- diversen Organisationen und Unternehmen, die AML-Vorschriften32 entsprechen. Bei Letzterem im Umgang mit Spezialthemen wie z. B. Virtual wird sichergestellt, dass die Strukturierung der Currencies und «Trade Based Money Laundering» Informationen in den elektronisch eingereichten versiert sind oder innovative Lösungen bei der Si- Meldungen mit dem goAML-Schema überein- cherheit anbieten. Diese Anstrengungen zahlen stimmt. Es zeigt sich bei der weiteren Analyse der sich insofern aus, als dass im Berichtsjahr eine zurückgewiesenen Informationen zudem, dass neue Version (goAML 5) veröffentlicht wurde, die via XML hochgeladene Informationen weitaus viele nachhaltige Verbesserungen beinhaltet. Die weniger oft zurückgewiesen werden als manuell MROS hat sich nach intensiven Tests entschieerfasste.33 Trotz klarer Gebrauchsanweisungen34 den, die goAML-Version 5, welche Ende Oktosieht sich die MROS regelmässig veranlasst, ber 2022 veröffentlicht wurde, zu übernehmen. Verdachtsmeldungen und Informationsersuchen Die MROS geht davon aus, dass die neue Version nach Artikel 11a GwG an die Finanzintermediäre von goAML in der zweiten Jahreshälfte 2023 zurückzuweisen, mit der Bitte um entsprechende installiert und veröffentlicht werden kann. Mit Ergänzung der fehlenden Informationen und Un- der neuen Version werden diverse Änderungen terlagen oder Richtigstellung fehlerhaft erfasster am XML-Schema nötig – dies wird Auswirkungen Angaben. Häufig betrifft dies fehlende Konto- auf die Finanzintermediäre, die über Schnittangaben (nicht erfasste Konten, mangelndes stellen zur automatischen Meldungserstattung Saldo- oder Saldierungsdatum) oder mangelnde verfügen, haben. Erfreulicherweise wird goAML 5 Angaben zu Zeichnungsberechtigten. «rückwärtskompatibel» sein: Während einer
Der Anteil der Rückweisungen ist nach wie vor Übergangszeit können Verdachtsmeldungen und hoch (14 %) und eine Reduzierung der Rück- Informationen weiter mit dem bisher gültigen weisungsquote ist insbesondere auch darauf Schema eingereicht werden. Dies wiederum
Insbesondere auf der Homepage der MROS (Handbücher, FAQs, Fact Sheet).
75 % der zurückgewiesenen Informationen wurden zuvor händisch von Finanzintermediären in goAML-Web erfasst. Handbücher, FAQs, Fact Sheet werden von der MROS zur Verfügung gestellt.
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gibt den Finanzintermediären genügend Zeit, ihre internen Systeme anzupassen. Die MROS ist bestrebt, den Aufwand für die Finanzintermediäre so gering wie möglich zu halten – jedoch sind Anpassungen in den Jahren 2023 und 2024 unumgänglich.
3.5 Newsletter
Die MROS hat im Jahr 2022 vier Newsletter an die in goAML registrierten Finanzintermediäre übermittelt. In diesen Newslettern nimmt die MROS allgemeine Themen zum Umgang mit goAML auf, informiert über allfällige Praxisänderungen und behandelt rechtliche Themen. Der Ende November versandte (vierte) Newsletter beschäftigte sich ausschliesslich mit den per 1. Januar 2023 in Kraft getretenen Änderungen des GwG (SIF-Vorlage) und deren Umsetzung in goAML.35
3.6 Kontakt zur MROS / goAML-Hotline
Im Verlaufe des Jahres 2022 hat die MROS für die goAML-Hotline eine neue Callcenter-Applikation in Betrieb genommen, welche die bessere Auswertung der Nutzung der Hotline erlaubt. Die Zahl der Anrufenden ist im Berichtsjahr gegenüber dem Vorjahr konstant geblieben.
Die goAML-Newsletter sind als Sammelmappe auf goAML verfüg- und einsehbar.
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4 Jahresstatistik der Meldestelle
4 Jahresstatistik der Meldestelle
Durch die Einführung des Systems goAML am auf die Prioritäten der Strafverfolgungsbe- 1. Januar 2020 hat sich die Zählweise der von der hörden konzentriert. Zudem setzt die MROS MROS erhaltenen Verdachtsmeldungen geän- Schwerpunkte gemäss der Kriminalstratedert. Seitdem zählt die Meldestelle die Anzahl gie des EJPD und nutzt die zur Verfügung Meldungen und nicht wie bis 2019 die Anzahl stehenden Ressourcen optimal. gemeldeter Geschäftsbeziehungen. Da eine – Die Zahl der Anfragen, welche gemäss Verdachtsmeldung mehrere Geschäftsbeziehun- Artikel 11a Absatz 2 und 2bis GwG36 an Figen umfassen kann, sind direkte Vergleiche mit nanzintermediäre gerichtet wurden, ist im früheren Zahlen ungenau. Um dennoch einen Jahr 2022 um rund 38 % angestiegen. Dies Vergleich mit den Statistiken der Vorjahre zu hängt in erster Linie mit dem im Jahr 2021 ermöglichen, werden – wann immer möglich – eingeführten Artikel 11a Absatz 2bis GwG Prozentzahlen veröffentlicht. zusammen. Diese Entwicklung ist auch auf die Umsetzung der 2020 verabschie- 4.1 Gesamtübersicht 2022 deten MROS-Strategie zurückzuführen, welche eine optimale Unterstützung der – 2022 hat die MROS 7639 Verdachtsmel- Strafverfolgungsbehörden vorsieht und dungen erhalten. Dies entspricht im Durch- eine vertiefte Analyse gewisser Meldungen schnitt etwa 30 Meldungen pro Werktag voraussetzt. Folglich werden durch die und einem Zuwachs von 28 % gegenüber MROS vermehrt auch Informationen bei 2021 (5964). Dieser Anstieg ist mehr als nicht unmittelbar in die Meldung involvierdoppelt so gross als der Anstieg 2021 ten Finanzintermediären (sog. «Drittinter- (+12 %) und stellt den stärksten Zuwachs mediäre») eingeholt. seit dem Berichtsjahr 2018 (+31 %) dar. – 2022 erhielt die MROS 667 Informations- – Unter den Finanzintermediären ist es er- anfragen von anderen schweizerischen neut der Bankensektor, von welchem der Behörden. Dies entspricht einer Zunahme grösste Anteil der Verdachtsmeldungen von 19 % gegenüber 2021. Der Informastammt (92 %). tionsaustausch zwischen der MROS und – 2022 hat die MROS 1232 Anzeigen an Straf- schweizerischen Behörden nimmt stetig zu. verfolgungsbehörden übermittelt. Diese Zahl liegt um 17 % tiefer als 2021 (1486). Dies veranschaulicht, wie die MROS ihre Filterfunktion aktiv wahrnimmt und sich
Die Art. 11a Abs. 2 und Abs. 2bis GwG bilden die gesetzliche Grundlage, damit die MROS auch von nicht Meldung erstattenden Drittinter-
mediären die Herausgabe von Informationen einfordern kann (vgl. Unterkapitel 4.9).
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Tabelle 1 Tabelle 2 Zusammenfassung Geschäftsjahr 2022 Anzeigen 1232 100,0 % (1. Januar 2022 – 31. Dezember 2022) An die Bundesanwaltschaft 79 6,4 % 2022 2022 An die kantonalen Strafver Anzahl Meldungen 1153 93,6 % Absolut Relativ folgungsbehörden Total eingegangene Meldungen 7639 100,0 % Tabelle 2 zeigt die Übersicht der Anzeigen der Bearbeitete Meldungen 7175 93,9 % MROS an die Strafverfolgungsbehörden (basie- Meldungen in Bearbeitung 464 6,1 % rend auf Art. 23 Abs. 4 GwG) im Jahr 2022. Pro Branche Anzeige übermittelt die MROS einen Analyse- Banken 6999 91,63 % bericht mit den relevanten Informationen. Diese Andere Finanzintermediäre 163 2,13 % Informationen können von verschiedenen in- und Zahlungsverkehrsdienstleister 150 1,96 % ausländischen Behörden sowie aus mehreren Kreditkarten 125 1,64 % Verdachtsmeldungen, die nicht zwingend im Casinos 52 0,68 % selben Jahr bei der MROS eingegangen sind, Vermögensverwalter/Anlageberater 45 0,59 % stammen (vgl. Unterkapitel 4.10). Rohwaren- und Edelmetallhandel 24 0,31 % Kredit-, Leasing-, Factoring- und 22 0,29 %
4.2 Verdachtsmeldungen
Forfaitierungsgeschäfte Versicherungen 21 0,27 % 2022 hat die MROS 7639 Verdachtsmeldungen Geldwechsel/Change 20 0,26 % erhalten. Dies entspricht im Durchschnitt etwa Treuhänder 8 0,10 % 30 eingegangenen Meldungen pro Werktag. Wertpapierhäuser 8 0,10 % Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies eine Zu- Rechtsanwälte und Notare 2 0,03 % nahme von 1675 Meldungen (+28 %). Dieser An- Trustees 0 0% stieg ist mehr als doppelt so gross wie jener im Selbstregulierungsorganisationen 0 0% Jahre 2021 (+12 %) und stellt damit den stärksten (SRO) / FINMA / ESBK / Gespa Zuwachs seit dem Berichtsjahr 2018 (+31 %) dar. Die seit zehn Jahren kontinuierlich wachsende Tabelle 1 gibt eine Übersicht über die im Berichts- Zahl der eingegangenen Meldungen setzt sich jahr bei der MROS eingegangenen Verdachts- somit auch im Jahr 2022 fort (vgl. Grafik 1). Im meldungen, nicht jedoch über alle im gleichen Jahr 2014 wurden 1411 verdächtige Geschäfts- Jahr behandelten Meldungen. Ende 2021 waren beziehungen, im Berichtsjahr hingegen ge-
1080 Meldungen in Bearbeitung. Diese wurden schätzte 13 750 Geschäftsbeziehungen an die
2022 behandelt, sind aber nicht in der Tabelle MROS gemeldet.38 Folglich hat sich die Anzahl aufgeführt (vgl. Unterkapitel 4.10). 464 der im der jährlich gemeldeten Geschäftsbeziehungen Berichtsjahr eingegangenen (in der Tabelle 1 zwischen 2014 und 2022 beinahe verzehnfacht. berücksichtigten) Meldungen befanden sich am Diese Entwicklung hat mehrere Gründe: Zu den 31.12.2022 noch in der Analysephase.37 wichtigsten zählen die verstärkte Sensibilität und das Bewusstsein der Finanzintermediäre für die Geldwäschereithematik sowie rechtliche Anpassungen – insbesondere in Zusammenhang mit der Definition des begründeten Verdachtes – und die Fortschritte in der Digitalisierung (z. B.
Im Verlauf des Jahres bearbeitete die MROS folglich 8255 Meldungen (7175 Meldungen aus dem Jahr 2022 + 1080 Meldungen, die am
Ende des Vorjahres noch in Bearbeitung waren). Mit der Einführung von goAML wurde die Zählweise der Verdachtsfälle angepasst. Um dennoch einen Vergleich mit den Vorjahren zu ermöglichen, wird in Grafik 1 die durchschnittliche Anzahl gemeldeter Geschäftsbeziehungen pro Verdachtsmeldung im Geschäftsjahr 2019 angewendet. Diese beläuft sich auf 1,8. Das bedeutet, dass die 7639 Verdachtsmeldungen im Jahr 2022 geschätzt 13 750 Geschäftsbeziehungen entsprechen.
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4 Jahresstatistik der Meldestelle
verbesserte Tools beim Transaktionsmonitoring men hat (2012 stammten lediglich 66,2 % aller und in der internen Analyse). Meldungen von Banken39).
Grafik 3 zeigt die Verteilung der Verdachts- Grafik 1 meldungen der Banken, aufgeschlüsselt nach Anzahl gemeldete Geschäftsbeziehungen 2013 – 2022 Bankenkategorien40. 16000
13 750 14000 Grafik 3 12000 10 735 1% 0% 2022 10000 Grossbanken 1968 7705 7639
8000 Kantonalbanken 1300
5% 6126 5964 8%
6000 Börsenbanken 1146
4686 28% Andere Banken 999 4000 9%
2909 Raiffeisenbanken 616
1411 1753
2000 Ausländisch beherrschte
Banken 552 14%
0 Regionalbanken und
2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Sparkassen 365 19% Anzahl Geschäftsbeziehungen – Schätzung für 2020 – 2022 Filialen ausländischer 16% Anzahl Meldungen Banken 37
Privatbankiers 16
4.3 Verdachtsmeldungen nach Branche der
Finanzintermediäre
Grafik 2 0% 1% 0% 2% Banken 6999 3% 2% Zahlungsverkehrs- 92% dienstleister 150
Kreditkarten 125
Vermögensverwalter/ Anlageberater 45
Rohwaren- und Edelmetallhandel 24
Casinos 52
Andere 244
– Knapp 92 % der Meldungen stammen von Banken (+2 % gegenüber 2021). – Im Vergleich zum Vorjahr ist die prozentuale Verteilung der meldenden Finanzintermediäre nach Branche weiterhin stabil, wobei der prozentuale Anteil der Banken in den vergangenen zehn Jahren kontinuierlich zugenom-
Vgl. Meldestelle für Geldwäscherei: Vgl. Jahresbericht der MROS 2012, Kapitel 2.
Die Bankenkategorien entsprechen denjenigen der Schweizerischen Nationalbank (SNB).
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25 Jahresbericht 2022 der Meldestelle für Geldwäscherei
Tabelle 3 Zum Vergleich: 2013 bis 202241 2022 in Durch- Branche 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 absoluten schnitt Zahlen 2013–2022 Banken 79,6 % 85,3 % 91,3 % 86,0 % 91,0 % 88,8 % 89,9 % 89,5 % 90,0 % 91,6 % 6999 88,3 % Andere Finanzinter- 0,1 % 0,2 % 0,2 % 0,7 % 0,4 % 2,3 % 0,6 % 2,3 % 2,1 % 2,1 % 163 1,1 % mediäre42 Zahlungsverkehrs- 5,2 % 6,1 % 2,4 % 4,4 % 3,1 % 4,4 % 4,0 % 3,5 % 2,5 % 2,0 % 150 3,8 % dienstleister Kreditkarten 1,0 % 0,5 % 0,5 % 0,7 % 0,3 % 1,2 % 1,3 % 1,6 % 1,7 % 1,6 % 125 1,0 % Casinos 0,6 % 0,5 % 0,1 % 0,5 % 0,6 % 0,5 % 0,7 % 0,5 % 0,5 % 0,7 % 52 0,5 % Vermögensverwaltung 5,2 % 2,3 % 1,9 % 2,2 % 1,9 % 1,0 % 0,9 % 0,8 % 1,0 % 0,6 % 45 1,8 % Rohwaren- und Edel- 0,7 % 0,2 % 0,3 % 0,1 % 0,2 % 0,3 % 0,2 % 0,5 % 0,3 % 24 0,3 % metallhandel Kredit-, Leasing-, Factoring- und Forfaitie- 0,3 % 0,2 % 0,3 % 0,3 % 0,3 % 0,3 % 0,3 % 0,4 % 0,3 % 0,3 % 22 0,3 % rungsgeschäfte Versicherungen 1,3 % 0,6 % 0,5 % 3,1 % 0,5 % 0,6 % 0,3 % 0,4 % 0,3 % 0,3 % 21 0,8 % Geldwechsel/Change 0,1 % 0,1 % 0,3 % 20 0,2 % Treuhänder 4,9 % 2,8 % 2,0 % 1,5 % 1,1 % 0,7 % 0,8 % 0,6 % 0,5 % 0,1 % 8 1,5 % Wertpapierhäuser 0,1 % 0,6 % 0,1 % 0,1 % 0,3 % 0,1 % 0,3 % 0,0 % 0,2 % 0,1 % 8 0,2 % Rechtsanwälte und 0,6 % 0,6 % 0,3 % 0,2 % 0,1 % 0,1 % 0,1 % 0,1 % 0,1 % 0,0 % 2 0,2 % Notare Devisenhandel 0,4 % 0,1 % 0,3 % 0,0 % 0 0,2 % SRO 0,1 % 0,1 % 0,0 % 0 0,1 % Behörden (FINMA / 0,1 % 0,1 % 0 0,1 % ESBK / GESPA) Vertriebsträger von 0,1 % 0 0,1 % Anlagefonds Trustees 0,1 % 0,1 % 0 0,1 % Total 100 % 100 % 100 % 100 % 100 % 100 % 100 % 100 % 100 % 100 % 7639 100 %
Die absoluten Zahlen für die Jahre 2013–2021 sind in den Jahresberichten der MROS der entsprechenden Jahre veröffentlicht.
Zur Kategorie «Andere Finanzintermediäre» zählen insbesondere Finanzintermediäre mit Fintech-Bewilligungen der FINMA sowie Virtual Asset Service Providers (VASP). Unter VASP versteht man Kryptobörsen, Wallet-Anbieter und weitere Finanzdienstleister im Zusammenhang mit der Ausgabe, dem Angebot und dem Verkauf von virtuellen Vermögenswerten und anderen möglichen Geschäftsmodellen.
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4 Jahresstatistik der Meldestelle
Tabelle 4 Zum Vergleich: 2013 bis 202243 2022 in Durch- Bankenkategorie 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 absoluten schnitt Zahlen 2013–2022 Grossbanken 28,9 % 31,7 % 35,3 % 31,1 % 26,3 % 26,7 % 28,2 % 34,1 % 29,5 % 28,1 % 1968 30,0 % Kantonalbanken 6,4 % 5,0 % 5,8 % 7,6 % 5,2 % 5,5 % 5,3 % 14,0 % 14,5 % 18,6 % 1300 8,8 % Börsenbanken 10,2 % 10,6 % 14,0 % 12,4 % 12,7 % 20,8 % 25,1 % 10,7 % 16,8 % 16,4 % 1146 15,0 % Andere Banken 20,5 % 14,3 % 9,9 % 12,9 % 9,6 % 9,5 % 8,6 % 16,3 % 17,1 % 14,3 % 999 13,3 % Raiffeisenbanken 7,0 % 9,0 % 5,8 % 6,2 % 3,9 % 3,2 % 3,1 % 7,2 % 7,3 % 8,8 % 616 6,2 % Ausländisch be- 21,4 % 25,6 % 26,6 % 26,3 % 39,8 % 31,0 % 26,9 % 12,5 % 8,3 % 7,9 % 552 22,6 % herrschte Banken Regionalbanken und 0,5 % 0,9 % 0,5 % 1,2 % 0,6 % 1,1 % 1,3 % 3,5 % 5,8 % 5,2 % 365 2,1 % Sparkassen Filialen ausländischer 0,4 % 0,2 % 0,3 % 0,1 % 0,1 % 0,3 % 0,2 % 1,6 % 0,7 % 0,5 % 37 0,4 % Banken Privatbankiers 4,6 % 2,6 % 1,8 % 2,3 % 1,7 % 1,9 % 1,3 % 0,2 % 0,1 % 0,2 % 16 1,7 % Institute mit besonde- 0,1 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0 0,0 % rem Geschäftskreis Total 100 % 100 % 100 % 100 % 100 % 100 % 100 % 100 % 100 % 100 % 6999 100,0 %
4.4 Rechtsgrundlage der Meldungen
4794 (62,8 %) der im Berichtsjahr eingegangenen Meldungen wurden aufgrund der Meldepflicht gemäss Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a GwG44 und 2497 (32,7 %) aufgrund des Melderechts nach Artikel 305ter Absatz 2 StGB45 erstattet. 348 (4,6 %) Meldungen basierten auf Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe b GwG46. Abgesehen vom Jahr 2021 haben Meldungen nach Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a GwG seit 2016 kontinuierlich zugenommen. Da die Meldungen an die MROS in der überwiegenden Mehrzahl von Banken stammen, zeigt dieser Trend vor allem das Verhalten des Bankensektors auf. Je nach Bankenkategorie werden die Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a GwG oder Artikel 305ter Absatz 2 StGB allerdings unterschiedlich häufig angewendet, wie Tabelle 5 zeigt.
Die absoluten Zahlen für die Jahre 2013–2021 sind in den Jahresberichten der MROS der entsprechenden Jahre veröffentlicht.
Art. 9 Abs. 1 Bst. a GwG: Ein Finanzintermediär muss der Meldestelle für Geldwäscherei unverzüglich Meldung erstatten, wenn er weiss oder den begründeten Verdacht hat, dass die in die Geschäftsbeziehung involvierten Vermögenswerte (1.) im Zusammenhang mit einer strafbaren Handlung nach Artikel 260ter oder 305bis StGB stehen, (2.) aus einem Verbrechen oder aus einem qualifizierten Steuervergehen nach Artikel 305bis Ziffer 1bis StGB herrühren, (3.) der Verfügungsmacht einer kriminellen oder terroristischen Organisation unterliegen oder (4.) der Terrorismusfinanzierung (Art. 260quinquies Abs. 1 StGB) dienen. Art. 305ter Abs. 2 StGB: Die von Absatz 1 erfassten Personen sind berechtigt, der Meldestelle für Geldwäscherei im Bundesamt für
Polizei Wahrnehmungen zu melden, die darauf schliessen lassen, dass Vermögenswerte aus einem Verbrechen oder aus einem qualifizierten Steuervergehen nach Artikel 305bis Ziffer 1bis herrühren. Art. 9 Abs. 1 Bst. b GwG: Ein Finanzintermediär muss der Meldestelle für Geldwäscherei unverzüglich Meldung erstatten, wenn er Verhandlungen zur Aufnahme einer Geschäftsbeziehung wegen eines begründeten Verdachts nach Art. 9 Abs. 1 Bst. a GwG abbricht.
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25 Jahresbericht 2022 der Meldestelle für Geldwäscherei
Grafik 4 Grafik 5
Vergleich Art. 9 Abs. 1 Bst. a GwG / Art. 305 Abs. 2 StGB ter Am häufigsten vermutete Vortaten im Jahr 2022
62,8% 62,8% 60,9% Betrug (Art. 146 StGB) 56.0% 58,0% 58,7% 59.2% 56,9% 54,7% Nicht zuzuordnen 24.9% 50,7% 51,4% Urkundenfälschung (Art. 251 Ziff.1, Art. 253, Art. 254, Art. 317 Ziff. 1 StGB) 11.5% 49,3% 48,6% 45,3% Veruntreuung (Art. 138 StGB) 5.6% 42,0% 41,3% Bestechung (Art. 322ter, Art. 322quater, 41,1% Art. 322septies StGB) 7,3% 37,2% 36,6% 37,2% Ungetreue Geschäftsbesorgung 32,7% (Art. 158 Ziff. 1 und 2 StGB) 5.2% Kriminelle und terroristische Organisation (Art. 260ter StGB) 4.3% Konkurs- und Betreibungsverbrechen (Art. 163 Ziff. 1, Art. 164 Ziff. 1, Art. 165, 2.9% Art. 171 Abs. 1 StGB) Qualifiziertes Steuervergehen 2.8% Betrügerischer Missbrauch einer 2.7% Datenverarbeitungsanlage (Art. 147 StGB) Betäubungsmittelverbrechen 1.5% 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 (Art. 19 Abs. 2 BetmG)
Diebstahl (Art. 139 StGB) 0.8% Art. 9 Abs. 1 Bst. a GwG Art. 305 Abs. 2 StGB ter
0% 10% 20% 30% 40% 50% 60%
Tabelle 5
Art. 9 Abs. 1 Art. 305ter Banktyp in % in % Andere in % Total Bst. a GwG Abs. 2 StGB Grossbanken 746 37,9 % 1199 60,9 % 23 1,2 % 1968 Andere Banken 791 79,2 % 188 18,8 % 20 2,0 % 999 Kantonalbanken 1041 80,1 % 238 18,3 % 21 1,6 % 1300 Ausländisch beherrschte Banken 311 56,3 % 212 38,4 % 29 5,3 % 552 Börsenbanken 706 61,6 % 237 20,7 % 203 17,7 % 1146 Raiffeisenbanken 582 94,5 % 25 4,1 % 9 1,5 % 616 Regionalbanken und Sparkassen 220 60,3 % 140 38,4 % 5 1,4 % 365 Filialen ausländischer Banken 6 16,2 % 30 81,1 % 1 2,7 % 37 Privatbankiers 6 37,5 % 9 56,3 % 1 6,3 % 16 Gesamttotal 4409 63,0 % 2278 32,5 % 312 4,5 % 6999
4.5 Vortaten sich die Rangfolge etwas verändert, doch die
Häufigkeit an sich zeigt keine bedeutenden Grafik 5 zeigt, wie häufig bei den 2022 eingegan- Schwankungen gegenüber 2021. genen Meldungen eine bestimmte vermutete – Mit Abstand am meisten wird Betrug als Vor- Vortat von Finanzintermediären genannt wurde.47 tat genannt. Ihr Anteil für das Jahr 2022 (56 %) – Grafik 5 zeigt nur wenige signifikante Ver- ist ähnlich wie im Vorjahr (55 %). änderungen gegenüber 2021. Die drei meist- – Aus diesen Daten sollten jedoch keine abgenannten Vortaten sind dieselben geblieben schliessenden Schlussfolgerungen zu den (auch was die Angabe «Nicht zuzuordnen» effektiv in der Schweiz begangenen Geldbetrifft), wenn auch mit leichten Abweichun- wäschereivortaten gezogen werden. Diese gen bei der Häufigkeit der einzelnen Nen- Zahlen zeigen lediglich auf, welche Straftaten nungen. Auch die sieben meistgenannten die Finanzintermediäre bei der Erstattung der Vortaten sind dieselben geblieben. Zwar hat Verdachtsmeldung vermuteten. Es werden
Anmerkung: Seit 2020 kann der meldende Finanzintermediär bei jeder Meldung mehrere mutmassliche Vortaten angeben, was früher
nicht möglich war. Folglich lässt sich zwar der Anteil einer bestimmten Straftat an allen Meldungen ermitteln, aber ein Vergleich mit den Jahren vor 2020 ist nicht aussagekräftig.
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4 Jahresstatistik der Meldestelle
weder die mutmasslich inkriminierten Beträ- 4.7 Terrorismusfinanzierung ge noch die Anzahl der Geschäftsbeziehungen und Konten abgebildet. Die Analyse der 2022 erhielt die MROS 59 Meldungen wegen MROS kann auch den Verdacht auf eine ande- Verdachts auf Terrorismusfinanzierung und / re Straftat ergeben. Eine detailliertere Analyse oder Verstoss gegen das Bundesgesetz über zu den verschiedenen Geldwäschereivortaten das Verbot der Gruppierungen «Al-Qaïda» und wurde 2021 unter der Federführung der KGGT «Islamischer Staat» sowie verwandter Organisavorgenommen.48 tionen.50 Dies entspricht 0,8 % aller Meldungen. Diese 59 Meldungen werden zusätzlich auch 4.6 Verdachtsauslösende Elemente mit anderen Vortaten in Verbindung gebracht, namentlich mit Zugehörigkeit zu kriminellen und Grafik 6 illustriert den Anteil der verdachtsauslö- terroristischen Organisationen (18 Fälle), Bestesenden Elemente unter den 2022 eingegangenen chung51 (6 Fälle) sowie Betrug (6 Fälle). In meh- Meldungen.49 reren Fällen werden auch andere mutmassliche Vortaten genannt. Die drei von den Finanzintermediären am Grafik 6 häufigsten genannten Verdachtsauslöser sind Wichtigste Verdachtsauslöser 2022 Presseberichte (24 Fälle), Transaktionsmonitoring (18 Fälle) sowie Informationen von Dritten Transaktionsmonitoring 29.5% (14 Fälle). In mehreren Fällen werden zusätzliche Information Dritte 24.0% Verdachtsauslöser genannt. Durchlaufkonten 15.4% Die meisten Meldungen (47) stammen von Medien
Information Straf- 14.9% Banken (siehe Grafik 7). 9 Meldungen wurden 12.4% verfolgungsbehörden von Zahlungsverkehrsdienstleistern erstattet, Bartransaktion 12.3%
2 Meldungen von Vermögensverwaltern und eine
Wirtsch. Hintergrund unklar 10.3% Meldung von einer Versicherungsgesellschaft. Diverse 9.5%
Information Konzern 8.6%
Eröffnung Geschäftsbeziehung 4.3%
Kreditgeschäft 4.1% Grafik 7 Revision / Aufsicht 2.3% Branche 2% 2% 3% 0% 5% 10% 15% 20% 25% 30% 35% Grossbanken 16
Börsenbanken 9 8% 27% Zahlungsverkehrsdienstleister 9 – Mit 29,5 % der Fälle war das Transaktions- Ausländisch beherrschte monitoring auch in diesem Berichtsjahr der Banken 8
meistgenannte Verdachtsauslöser (2021: 14% Andere Banken 8
Kantonalbanken 5 32,7 %; 2020: 32,6 %). Anlageberater / 15% 14% Vermögensverwalter 2
Versicherungen 1 15% Regionalbanken und Sparkassen 1
Vgl. Interdepartementale Koordinationsgruppe zur Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung (KGGT): Bericht der interdepartementalen Koordinationsgruppe zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung, Oktober 2021, S. 17–29. Anmerkung: Gegenüber den Jahren vor 2020 können die Finanzintermediäre im Informationssystem goAML mehrere verdachtsauslösende Elemente für ihre Meldungen angeben. Hingegen ist es nicht mehr möglich, einen aussagekräftigen Vergleich mit den Zahlen der Jahre vor 2020 vorzunehmen. Bundesgesetz über das Verbot der Gruppierungen «Al-Qaïda» und «Islamischer Staat» sowie verwandter Organisationen, SR 122, vollständige Aufhebung per 1. Dezember 2022.
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25 Jahresbericht 2022 der Meldestelle für Geldwäscherei
Diese 59 im Verlauf des Jahres 2022 eingegange- Häufigste weitere Vortaten, die in Verdachtsmeldungen wegen nen Meldungen führten zu fünf Anzeigen zuhan- mutmasslichen Verbindungen zu Anzahl In % den der zuständigen Strafverfolgungsbehörden. Erwähnungen kriminellen und terroristischen Organisationen genannt werden:
4.8 Organisierte Kriminalität Erpressung (Art. 156 StGB) 21 6%
Finanzierung des Terrorismus 17 5% (Art. 260quinquies StGB) 2022 erhielt die MROS 328 Meldungen wegen Qualifiziertes Steuervergehen eines Verdachts auf Verbindungen zu kriminellen (Art. 305bis Ziff. 1 und 1bis StGB) 16 5% und terroristischen Organisationen. Dies ent- Ungetreue Geschäftsbesorgung 10 3% spricht 4,3 % aller eingegangenen Meldungen. (Art. 158 Ziff. 1 und 2 StGB) Die Mehrheit (87,8 %) dieser Verdachtsmeldun- Veruntreuung (Art. 138 StGB) 10 3% gen wurden der MROS von Banken übermittelt.
Tabelle 7 Grafik 8 Verdachtsauslöser, die in Verdachtsmeldungen wegen Branche Anzahl mutmasslichen Verbindungen zu In % Erwähnungen 2% Börsenbanken 114 kriminellen und terroristischen 4% 7% Organisationen genannt werden Grossbanken 56 Medien 113 34 % Ausländisch beherrschte 7% Banken 41 35% Information Dritte 79 24 % Raiffeisenbanken 28 7% Transaktionsmonitoring 74 23 % Andere Banken 24 Information Strafverfolgungsbe- Kantonalbanken 22 53 16 % hörde 9% Andere Finanzintermediäre 12 Eröffnung einer Geschäftsbezie- 34 10 % Kredit-, Leasing-, Factoring-& hung 12% 17% Forfaitierungsgeschäfte 8 Diverse 26 8% Übrige 23 Wirtschaftlicher Hintergrund 21 6% unklar Durchlaufkonten 17 5% Kreditgeschäft 17 5% Tabelle 6 Häufigste weitere Vortaten, die in Verdachtsmeldungen wegen Die 328 Meldungen im Berichtsjahr führten zu Anzahl mutmasslichen Verbindungen zu In % kriminellen und terroristischen Erwähnungen 43 Anzeigen an die zuständigen Strafverfolgungs- Organisationen genannt werden: behörden. Betrug (Art. 146 StGB) 103 31 % Urkundenfälschung (Art. 251 Ziff. 1, 4.9 Artikel 11a GwG, Herausgabe von Infor- Art. 253, Art. 254, Art. 317 Ziff. 1 38 12 % StGB) mationen Bestechung (Art. 322ter, Art. 322quater, 30 9% Art. 322septies StGB) Gegenüber 2021 haben die Anfragen gemäss Betäubungsmittelverbrechen 22 7% Artikel 11a Absatz 1 GwG52 leicht abgenommen (Art. 19 Abs. 2 BetmG) (17 %). Die Zahl der Anfragen, welche gemäss
Art. 11a Abs. 1 GwG: Benötigt die Meldestelle zusätzliche Informationen für die Analyse einer bei ihr nach Artikel 9 dieses Gesetzes oder
nach Artikel 305ter Absatz 2 StGB eingegangenen Meldung, so muss ihr der meldende Finanzintermediär diese auf Aufforderung hin herausgeben, soweit sie bei ihm vorhanden sind.
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4 Jahresstatistik der Meldestelle
Artikel 11a Absatz 253 und 2bis GwG54 an Drittinter- Grafik 10 mediäre gerichtet wurden, welche vorgängig Art. 11a Abs. 2 und 2bis GwG – Finanzintermediäre nach Branche 2020 – 2022 keine Verdachtsmeldung erstattet hatten, ist hin- 400 gegen gestiegen (+38 %). Dies hängt in erster Li- 350 347
nie mit der Einführung von Artikel 11a Absatz 2bis 300 GwG im 2021 zusammen. Die Entwicklung ist 250 232
auch auf die Umsetzung der 2020 verabschie- 200
deten MROS-Strategie zurückzuführen, die eine 150 optimale Unterstützung der Strafverfolgungsbe- 100
hörden vorsieht und eine vertiefte Analyse ge- 54 48 50 43 37 33 16 24 22 11 2 6 10 4 9 10 3 11 wisser Meldungen voraussetzt55. Folglich werden 0 1 ro ss de
durch die MROS vermehrt auch Informationen ba di sc h Bö rs en ba nk en re be he rr sc nk en An ht e Ba nk An de re en
bei nicht unmittelbar in die Meldung involvierten G Ka Ba nk en nt on al ba Regi on Ra iffei nk en alba nk se nb an Za hlun en un d ke n Sp
Finanzintermediären (sog. «Drittintermediäre») gs ve rk eh ar ka ss rs di en en Fi st leiste lia le Pr iv r Au n au slän at ba nk ie sl di sc rs he än 2020 2021 eingeholt. rB an ke n
4.10 Anzeigen an die Strafverfolgungs
Grafik 9 behörden Art. 11a GwG – Vergleich 2020 – 2022 853 2022 hat die MROS 1232 Anzeigen an die Straf- 800 verfolgungsbehörden übermittelt (basierend auf Art. 23 Abs. 4 GwG). Dies entspricht einem
600 Rückgang um 17 % gegenüber dem Vorjahr
(2021: 1486). 400 361 Die 1232 im Jahr 2022 an die Strafverfolgungs- 300 behörden übermittelten Anzeigen enthalten Informationen aus: – 1205 im Jahr 2022 eingegangenen Meldungen – 459 im Jahr 2021 eingegangenen Meldungen 2020 2021 2022 – 14 im Jahr 2020 eingegangenen Meldungen Art. 11a Abs. 1 GwG Art. 11a Abs. 2 und 2bis GwG – 26 im Jahr 2019 gemeldeten Geschäftsbeziehungen Eine Aufschlüsselung nach Bankenkategorien – 8 im Jahr 2018 gemeldeten Geschäftsder Anfragen, welche gemäss Artikel 11a Absatz 2 beziehungen und 2bis GwG an Finanzintermediäre gerichtet – 2 im Jahr 2017 gemeldeten Geschäftswurden, zeigt auf, dass sich die Anzahl bei allen beziehungen Kategorien erhöht hat. Der überwiegende Teil – einer im Jahr 2016 gemeldeten Geschäftsder Anfragen richtete sich an die Grossbanken, beziehung Börsenbanken oder ausländisch beherrschte Banken.
Art. 11a Abs. 2 GwG: Wird aufgrund dieser Analyse erkennbar, dass neben dem meldenden Finanzintermediär weitere Finanzinter-
mediäre an einer Transaktion oder Geschäftsbeziehung beteiligt sind oder waren, so müssen die beteiligten Finanzintermediäre der Meldestelle auf Aufforderung hin alle damit zusammenhängenden Informationen herausgeben, soweit sie bei ihnen vorhanden sind. Art. 11a Abs. 2bis GwG: Wird aufgrund der Analyse von Informationen, die von einer ausländischen Meldestelle stammen, erkennbar, dass diesem Gesetz unterstellte Finanzintermediäre an einer Transaktion oder Geschäftsbeziehung im Zusammenhang mit diesen Informationen beteiligt sind oder waren, so müssen die beteiligten Finanzintermediäre der Meldestelle auf Aufforderung hin alle damit zusammenhängenden Informationen herausgeben, soweit sie bei ihnen vorhanden sind. Vgl. Jahresbericht der MROS 2020, Kapitel 2.
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25 Jahresbericht 2022 der Meldestelle für Geldwäscherei
Grafik 11 illustriert, an welche Strafverfolgungs- Grösse des Finanzsektors in den jeweiligen behörden die 1232 Anzeigen der MROS im Jahr Kantonen hat einen bedeutenden Einfluss auf 2022 übermittelt wurden. diese Verteilung. – Der BA werden insbesondere Fälle zur Anzeige gebracht, die Geldwäschereimeldungen im Grafik 11 Zusammenhang mit Vortaten im Ausland betreffen. Dabei handelt es sich meist um Fälle von grösserer Komplexität. Die in den Anzei- ZH 251 gen enthaltenen Informationen stammen oft GE 143 22% 20% aus verschiedenen Meldungen. Demgegen- VD 130
BE 85 über basieren die Übermittlungen an die kan- AG 82 tonalen Strafverfolgungsbehörden häufiger 3% 3% 12% CH 79 auf einer einzelnen Verdachtsmeldung. 4% SG 78 – Vergleiche mit den Jahren vor 2020 sind 6% TI 44 nicht aussagekräftig: Bis 2020 entsprach jede 6% 10% VS 37 Übermittlung an eine Strafverfolgungsbe- 7% 7% LU 32 hörde einer Verdachtsmeldung, die jeweils Andere 271 eine Geschäftsbeziehung betraf. Seit der Einführung des Informationssystems goAML – Wie schon im Jahr 2021 gingen die meisten kann – wie oben ersichtlich – eine Anzeige auf Anzeigen der Meldestelle an die Kantone mehreren Meldungen mit jeweils mehreren Zürich, Genf und Waadt. Die BA (bezeichnet Geschäftsbeziehungen basieren. Die übermitals «CH» auf Grafik 11) folgt an sechster Stelle telten Informationen können zudem auch aus nach den Kantonen Bern und Aargau (nach- anderen Quellen als einer Verdachtsmeldung dem die BA in den beiden Vorjahren jeweils stammen. den vierten Platz eingenommen hat). Die
Tabelle 8 Zum Vergleich: Jahre 2013 bis 2022 2022 in Durch- Behörde 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 absoluten schnitt Zahlen 2013–2022 ZH 18,4 % 12,4 % 13,5 % 12,0 % 10,2 % 12,8 % 14,3 % 18,9 % 21,1 % 20,4 % 251 15,4 % VD 2,4 % 2,5 % 2,6 % 3,1 % 1,8 % 4,3 % 5,5 % 11,1 % 11,6 % 10,6 % 130 5,5 % GE 15,0 % 12,7 % 8,4 % 14,9 % 12,8 % 14,1 % 15,0 % 11,5 % 11,3 % 11,6 % 143 12,7 % CH 34,2 % 44,7 % 53,4 % 38,1 % 52,6 % 48,4 % 39,9 % 9,0 % 9,1 % 6,4 % 79 33,6 % BE 1,6 % 4,6 % 1,8 % 3,0 % 1,6 % 1,8 % 3,3 % 7,5 % 6,7 % 6,9 % 85 3,9 % AG 1,3 % 1,8 % 1,5 % 2,6 % 1,2 % 1,6 % 1,5 % 5,3 % 5,2 % 6,7 % 82 2,9 % TI 12,5 % 7,3 % 6,5 % 6,0 % 6,0 % 3,3 % 3,3 % 5,0 % 4,8 % 3,6 % 44 5,8 % SG 1,7 % 3,0 % 2,0 % 2,2 % 2,4 % 1,3 % 1,2 % 3,5 % 4,0 % 6,3 % 78 2,8 % FR 0,5 % 0,2 % 0,6 % 0,6 % 1,4 % 1,6 % 1,5 % 2,7 % 3,1 % 2,1 % 26 1,4 % LU 1,5 % 1,8 % 1,0 % 1,4 % 1,4 % 0,8 % 1,8 % 3,5 % 2,9 % 2,6 % 32 1,9 % ZG 1,2 % 1,3 % 1,5 % 1,2 % 0,6 % 1,9 % 1,9 % 2,5 % 2,6 % 2,2 % 27 1,7 % VS 1,1 % 1,0 % 0,5 % 1,0 % 1,2 % 1,4 % 0,8 % 2,7 % 2,4 % 3,0 % 37 1,5 % BS 2,2 % 1,2 % 1,3 % 3,3 % 2,0 % 0,9 % 0,9 % 2,6 % 2,3 % 2,3 % 28 1,9 % TG 0,7 % 1,1 % 0,8 % 1,5 % 0,7 % 0,8 % 1,3 % 3,0 % 2,1 % 2,6 % 32 1,5 %
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2022 in Durch- Behörde 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 absoluten schnitt Zahlen 2013–2022 SO 1,1 % 0,7 % 0,4 % 4,2 % 0,4 % 1,1 % 1,2 % 1,9 % 2,0 % 2,1 % 26 1,5 % NE 0,7 % 0,9 % 1,1 % 0,9 % 1,0 % 1,2 % 1,4 % 2,3 % 1,9 % 1,7 % 21 1,3 % BL 0,8 % 0,5 % 1,5 % 1,5 % 1,2 % 0,8 % 2,9 % 2,1 % 1,7 % 2,3 % 28 1,5 % SZ 0,6 % 0,2 % 0,5 % 0,8 % 0,5 % 0,3 % 0,4 % 1,0 % 1,1 % 1,9 % 23 0,7 % GR 0,9 % 1,0 % 0,6 % 0,3 % 0,5 % 0,3 % 0,4 % 1,5 % 1,0 % 1,1 % 13 0,8 % JU 0,2 % 0,6 % 0,0 % 0,3 % 0,1 % 0,1 % 0,1 % 0,3 % 1,0 % 0,2 % 3 0,3 % AR 0,2 % 0,2 % 0,1 % 0,3 % 0,2 % 0,2 % 0,3 % 0,6 % 0,8 % 1,3 % 16 0,4 % SH 0,6 % 0,3 % 0,1 % 0,5 % 0,3 % 0,1 % 0,3 % 0,5 % 0,5 % 0,6 % 7 0,4 % NW 0,4 % 0,1 % 0,1 % 0,0 % 0,0 % 0,7 % 0,2 % 0,3 % 0,4 % 0,6 % 8 0,3 % GL 0,1 % 0,0 % 0,0 % 0,1 % 0,1 % 0,2 % 0,0 % 0,2 % 0,1 % 0,4 % 5 0,1 % OW 0,0 % 0,0 % 0,1 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,3 % 0,2 % 0,1 % 0,2 % 2 0,1 % UR 0,0 % 0,1 % 0,0 % 0,2 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,3 % 0,1 % 0,2 % 3 0,1 % AI 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,1 % 0,2 % 3 0,0 % Total 100,0 % 100,0 % 100,0 % 100,0 % 100,0 % 100,0 % 100,0 % 100,0 % 100,0 % 100,0 % 1232 100,0 %
Legende die Analysen der MROS von Bedeutung, denn die AG Aargau NW Nidwalden Mehrzahl der eingehenden Verdachtsmeldungen AI Appenzell Innerrhoden OW Obwalden weisen einen Auslandsbezug auf. 2022 richtete AR Appenzell Ausserrhoden SG St. Gallen die MROS 262 Auskunftsersuchen an 66 ver- BE Bern SH Schaffhausen schiedene ausländische FIUs. BL Basel-Landschaft SO Solothurn Die MROS wiederum erhielt im Jahr 2022 851 An- BS Basel-Stadt SZ Schwyz fragen aus 89 Ländern, was einer Zunahme Schweizerische von 8,5 % entspricht (2021: 784 Anfragen aus CH TG Thurgau Bundesanwaltschaft FR Freiburg TI Tessin
87 Ländern). Die 2021 eingeführten erweiterten
GE Genf UR Uri Kompetenzen der MROS für die Anforderung GL Glarus VD Waadt von Informationen bei den Finanzintermediären GR Graubünden VS Wallis aufgrund von Informationen einer ausländischen JU Jura ZG Zug FIU (Art. 11a Abs. 2bis GwG) sind der Hauptgrund LU Luzern ZH Zürich für diesen Anstieg von Ersuchen. NE Neuenburg Im Berichtsjahr behandelte die MROS 521 der 851 eingegangenen Ersuchen (61,2 %). Zudem
4.11 Austausch mit ausländischen Melde- bearbeitete sie 149 im Vorjahr eingegangene
stellen (FIUs) Informationsanfragen. Insgesamt wurden 2022 folglich 670 Informationsanfragen behandelt. Im Kampf gegen die Terrorismusfinanzierung, Auch wenn dies aus den vorliegenden Zahlen die Geldwäscherei und deren Vortaten sowie nicht hervorgeht, gilt es zu unterstreichen, dass die organisierte Kriminalität können die MROS die Antworten aufgrund der oben erwähnten und ihre ausländischen Partnerbehörden – die neuen Kompetenzen nun häufiger relevante ausländischen FIUs – über das Instrument der Finanzinformationen enthalten. Die Bearbeitung Amtshilfe Informationen austauschen. Gehen bei der Anfragen ist daher komplexer und zeitaufder MROS Verdachtsmeldungen ein, die aus- wändiger als vor 2021. ländische natürliche oder juristische Personen Spontaninformationen sind Informationen einer betreffen, kann die MROS bei den FIUs der ent- ausländischen FIU, die eine Verbindung zur sprechenden Länder Informationen über diese Schweiz aufweisen und denen keine Anfrage Personen einholen. Diese Informationen sind für vorausging oder die umgekehrt von der MROS an
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25 Jahresbericht 2022 der Meldestelle für Geldwäscherei
eine ausländische FIU ergehen. Im Berichtsjahr gingen 709 Spontaninformationen aus 50 Ländern bei der MROS ein (gegenüber 527 Spontaninformationen aus 42 Ländern im Jahr 2021). Ihrerseits versendete die MROS 178 solcher Informationen an 56 ausländische FIUs (gegenüber
399 Spontaninformationen an 69 ausländische
FIUs im Jahr 2021).
4.12 Austausch mit schweizerischen
Behörden
Die MROS tauscht nicht nur mit ihren ausländischen Partnerstellen Informationen aus, sondern auch mit Schweizer Aufsichts- und anderen Behörden, die im Kampf gegen die Geldwäscherei und deren Vortaten, organisierte Kriminalität oder Terrorismusfinanzierung aktiv sind. Der Informationsaustausch zwischen der MROS und anderen schweizerischen Behörden richtet sich nach Artikel 29 GwG. Seit 2020 hat der Austausch innerhalb der Schweiz an Bedeutung gewonnen. So hat auch die damit verbundene Arbeitsbelastung für die MROS zugenommen. Die MROS erhielt im Jahr 2022 667 Anfragen von 31 Behörden über bestimmte Bankkonten, Personen oder Unternehmen in Bezug auf Geldwäscherei, organisierte Kriminalität oder Terrorismusfinanzierung. In ungefähr 82 % der Fälle kamen diese Anfragen von einer Kantonspolizei oder von der Bundeskriminalpolizei. Die Informationsanfragen haben gegenüber dem Vorjahr um 19 % zugenommen (2021: 561 Anfragen). 2022 gingen zudem 109 Spontaninformationen von inländischen Behörden bei der MROS ein (2021: 77 Spontaninformationen). Die Meldestelle übermittelte ihrerseits in 177 Fällen unaufgefordert Informationen an Schweizer Aufsichtsbehörden oder Behörden, die Geldwäscherei und deren Vortaten, organisierte Kriminalität oder Terrorismusfinanzierung bekämpfen. Die MROS kann auch im Rahmen ihrer Analysen bei anderen Bundes-, Kantons- und Gemeindebehörden Informationen anfragen. Diese Anfragen sind in den vorgängig aufgeführten Zahlen nicht erfasst.
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5 Typologien (zur Sensibilisierung der Finanzintermediäre)
5 Typologien
Das Dispositiv zur Bekämpfung der Geldwäsche- ment Gebrauch machen (z. B. für Rechtshilferei und der Terrorismusfinanzierung ist komplex ersuchen). Diese Vorgehensweise nennt sich «On und vielschichtig. Die MROS agiert in diesem behalf of»-Anfrage und ist auch dann möglich, System als Dreh- und Angelpunkt. Durch ihre wenn in der Schweiz bereits ein Strafverfahren Funktion kann sie in Situationen, in welchen eröffnet wurde. Informationen lediglich fragmentarisch verfügbar sind, einen substanziellen Beitrag an die 5.1.2 Fallbeispiel Vermittlung eines ganzheitlichen Bildes leisten. Die Effektivität ihrer Arbeit hängt entscheidend Anhand zweier konkreter Beispiele aus dem Jahr vom Zusammenwirken aller involvierten Akteure 2022 wird das Vorgehen «on behalf of» nachfolab, insbesondere der Finanzintermediäre, der gend veranschaulicht. Beide «On behalf of»-An- Händlerinnen und Händler, der Aufsichtsbehör- fragen wurden für laufende Strafverfahren der BA den, der Strafverfolgungsbehörden wie auch der getätigt. Das übergeordnete Ziel war es, Informaausländischen Partner-FIUs. Ziel dieses Kapitels tionen zu erhalten, welche der BA dabei helfen ist es, anhand konkreter Beispiele den Mehrwert sollten, etwaige nächste Schritte im jeweiligen eines solchen Gesamtbilds zu veranschaulichen, Verfahren besser definieren zu können. welches mehr als die Summe der begrenzten Das erste Strafverfahren basiert auf einer Überindividuellen Sichtweisen der verschiedenen mittlung von gemeldeten Informationen nach Akteure darstellt. Artikel 23 Absatz 4 GwG seitens der MROS an die BA, wobei eine solche Übermittlung keine 5.1 «On behalf of»-Anfragen zwingende Voraussetzung ist, damit eine «On behalf of»-Anfrage getätigt werden kann. Die MROS 5.1.1 Grundsätze des Informationsaus- hatte sich für diese Übermittlung entschieden, tauschs da es sich mutmasslich um einen internationalen Geldwäschereifall handelt. Die MROS kann basierend auf Artikel 30 f. GwG Die Analysen zeigten, dass es diverse Zahlungen mit ihren ausländischen Partnerstellen, den FIU, vom und ins Ausland gab. Um abschätzen zu kön- Informationen austauschen. Diese internationale nen, ob ein internationales Rechtshilfeersuchen Amtshilfe beruht auf den Prinzipien der Egmont an die betroffenen Länder zielführend ist, bot die Group56. Grundsätzlich ist der Informationsaus- MROS der BA ihre Dienstleistung «On behalf of»-
tausch zwischen FIU ein Instrument, das die Anfrage an. Anschliessend wurden «On behalf MROS bei der Analyse von Verdachtsmeldungen of»-Anfragen an vier ausländische Partner-FIU einsetzt. Aber auch die Strafverfolgungsbehör- gesendet. Die erhaltenen Antworten spielte die den können über die MROS von diesem Instru- MROS an die BA zurück.
Principles for information exchange between FIUs, Juli 2013 (Stand Mai 2022), hier verfügbar.
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Zeitgleich zu diesen «On behalf of»-Anfragen Im zweiten Fall wurden in den letzten Jahren wurde ein Eurojust-Projekt57 zum selben Korrup- eine Vielzahl von Personen mit Wohnsitz in tionsfall initiiert, bei welchem die Schweiz zu- Europa (u. a. auch der Schweiz) von fiktiven sammen mit anderen Ländern partizipiert (wobei «Brokerfirmen-Vertreterinnen und Vertretern» diese Länder nicht deckungsgleich mit den durch aus Südostasien mutmasslich ge-«cold called». die «On behalf of»-Anfragen adressierten Län- Bei sogenannten «Cold Calls» handelt es sich um dern sind). Initiativ-Anrufe durch Unternehmensvertretende Basierend auf den Antworten aus den «On behalf bei Privatpersonen. Im vorliegenden Fall wird verof»-Anfragen konnte definiert werden, welche mutet, dass die unbekannte Täterschaft ihre Ziel- Länder potenziell in einem zweiten Schritt in das personen mit verschiedenen Täuschungsmitteln Eurojust-Projekt integriert werden könnten und dazu brachte, Überweisungen für angeblich vielwo ein internationales Rechtshilfeersuchen sinn- versprechende, aber vermutlich fiktive Investivoll ist. tionen in asiatische Unternehmen ins Ausland zu tätigen. Da sich die Opfer in diversen Kantonen Abbildung 1: «On behalf of»-Anfragen im Kontext eines befinden und viele Transaktionen ins Ausland Korruptionsfalls stattfanden, wurde seitens BA entschieden, dass dieser Fall durch die Strafverfolgungsbehörden des Bundes behandelt werden soll. Übermittlung Um abschätzen zu können, in welchen Fällen ein Partner- FIU internationales Rechtshilfeersuchen zielführend Partner- FIU ist, bat die BA die MROS fünf «On behalf of»-An- Bitte um Senden von fragen zu versenden. Basierend auf den Rückmel- «On-behalf of»- «On-behalf of»- dungen aus den «On behalf of»-Anfragen wurden Anfragen MROS Anfragen BA anschliessend internationale Rechtshilfeersuchen erarbeitet. Partner- Antworten aus FIU «On-behalf of»- Partner- Anfragen FIU
Abbildung 2: «On behalf of»-Anfrage im Kontext eines Betrugsfalls
Partner- FIU Partner- FIU 1 2 Senden von Anfrage um Bitte um 3 «On-behalf of»- Übernahme der «On-behalf of»- Anfragen Kantonale Strafverfahren Anfragen Staatsanwalt- BA MROS Partnerschaft FIU Antworten aus «On-behalf of»- Partner- Anfragen FIU Partner- FIU
European Union Agency for Criminal Justice Cooperation, die Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit Sitz in Den Haag in den Niederlanden, in der die nationalen Justizbehörden eng zusammenarbeiten, um schwere organisierte grenzüberschreitende Kriminalität zu bekämpfen.
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5 Typologien (zur Sensibilisierung der Finanzintermediäre)
5.1.3 Rolle der MROS 5.2 Überblick über nationale Geldwäschereiverfahren
Zusammengefasst kann die Dienstleistung der «On behalf of»-Anfrage den Schweizer Strafver- 5.2.1 Grundsätze des Informationsausfolgungsbehörden dabei helfen, abzuschätzen, tauschs ob ein internationales Rechtshilfeersuchen zielführend ist. Ein weiterer Vorteil der «On behalf Die MROS hat als zentrale Behörde im Schweizer of»-Anfragen ist, dass die Beantwortungsdauer Dispositiv zur Bekämpfung der Geldwäscherei tendenziell kürzer ist als bei internationalen und Terrorismusfinanzierung sowie durch ihre Rechtshilfeersuchen, wobei die MROS keinen engen Kontakte mit den kantonalen Staatsan- Einfluss auf die Beantwortungsdauer und -quali- waltschaften und der BA oft einen guten Übertät ihrer Partner-FIU nehmen kann. blick über die laufenden Verfahren. Dadurch Damit solche «On behalf of»-Anfragen ausgeführt kommt ihr immer wieder eine koordinierende werden können, müssen rechtliche Vorausset- Rolle zu, von welcher die betroffenen Behörden zungen erfüllt sein: Erstens muss die ersuchte profitieren können. FIU Mitglied der Egmont Group sein58; zweitens darf die «On behalf of»-Anfrage die internatio- 5.2.2 Fallbeispiel nale Rechtshilfe in Strafsachen weder ersetzen noch umgehen; drittens kann die ersuchende Das im Erdölsektor tätige Unternehmen A, das Behörde die Informationen ausschliesslich zu einem Geschäftsmann aus Zentralasien gehörte, Analysezwecken oder für die Einleitung eines überwies Anfang der 2010er-Jahre insgesamt Strafverfahrens wegen Geldwäscherei und deren einen zweistelligen Millionenbetrag in US-Dollar Vortaten, der organisierten Kriminalität oder auf ein Schweizer Bankkonto einer Offshoreder Terrorismusfinanzierung oder zur Substan- Gesellschaft B, deren tatsächlicher Eigentümer tiierung eines Rechtshilfegesuches in einem ein ehemaliger hoher Beamter des betreffenden Strafverfahren verwenden59; viertens ist die zentralasiatischen Landes war. Verwendung von Informationen als Beweismittel Die MROS erhielt im Dezember 2019 Kenntin administrativen oder gerichtlichen Verfahren nis von den Bankkonten des Unternehmens A, verboten60; und fünftens ist die MROS verpflich- nachdem ein Finanzintermediär aus dem tet, die über eine «On behalf of»-Anfrage erhal- Bankensektor eine Verdachtsmeldung erstattet tenen Informationen nur in Berichtsform (keine hatte. Weitergabe von Originaldokumenten) und unter Die MROS übermittelte den Fall der BA, die
den von der ausländischen FIU festgelegten Be- wegen Bestechung fremder Amtsträger eine dingungen weiterzugeben61. Untersuchung gegen unbekannt eröffnete. Ab Februar 2022 tauschte die MROS in Absprache mit der BA Informationen mit der FIU des zentralasiatischen Landes aus (Ziffern 1 und 4 in Abbildung 3). Diese hatte kurz zuvor ebenfalls den Fall zu analysieren begonnen. Ein Strafverfahren war in diesem Land ebenso in Gang. Dank einer der Anfragen dieses Landes konnte die MROS Informationen zu einem Schweizer Konto einholen, das ihr bislang noch nicht gemeldet worden war. Die MROS machte dabei
List of Members – The Egmont Group.
«Intelligence use only», Art. 30 Abs. 1 Bst. a und Art. 30 Abs. 4 Bst. a Ziff. 1 und 2 GwG. Art. 30 Abs. 4 Bst. c GwG und Art. 25 Abs. 2 MGwV. Art. 30 Abs. 3 GwG.
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von ihrer Kompetenz nach Artikel 11a Absatz 2bis nale Staatsanwaltschaft Zwangsmassnahmen GwG Gebrauch, über die sie seit 1. Juli 2021 angeordnet hatte, darum ersuchen, dass ihr die verfügt (Ziffern 1 und 2 in Abbildung 3). Diese Ausführung des Rechtshilfeersuchens übertra- Informationen konnten im Nachgang der BA gen wird (Ziffer 4 in Abbildung 5), und sie konnte übermittelt werden (Ziffer 3 in Abbildung 3). so ihre in der Sache bereits erworbenen Kenntnisse nutzen. Abbildung 3: Informationsaustausch im Rahmen eines nationalen Verfahrens Abbildung 5: Rolle der MROS beim Informationsaustausch
X Bank
2 1 3
Ausländische FIU MROS BA 3 4 Ausländische FIU MROS BA
Zur Unterstützung des Strafverfahrens der BA 4
übermittelte die MROS der ausländischen FIU im 2 2
Laufe von 2022 eine «On behalf of»-Anfrage (sie- Ausländische Kantonale he Typologie 1). Mit ihrem Auskunftsersuchen be- Strafverfolgungsbehörde BJ Staatsanwaltschaft
absichtigte die MROS, den Stand eines allfälligen hängigen Strafverfahrens im Ausland in Erfah- Auch das zweite Beispiel veranschaulicht diese rung zu bringen und die ausländischen Behörden Rolle der MROS. dazu zu bewegen, ein internationales Rechts- 2019 erhielt die MROS eine Reihe von Meldungen hilfeersuchen in Strafsachen an die Schweiz zu verschiedener Finanzintermediäre, die denselben stellen (Ziffern 1 und 2 in Abbildung 4). Sachverhalt betrafen. Die Finanzintermediäre hatten den Verdacht, dass Erträge aus Hand- Abbildung 4: «On behalf of»-Anfrage im Rahmen eines lungen, die als Veruntreuung oder ungetreue nationalen Verfahrens Geschäftsbesorgung qualifiziert werden können, auf Schweizer Konten gewaschen wurden. Die Vortat habe derweil in einem fernöstlichen Land 2 1 stattgefunden. Ausländische FIU MROS BA Die MROS meldete den Fall einer kantonalen Staatsanwaltschaft, die bereits mit der Ausfüh- Aus der Antwort, welche die MROS von der aus- rung eines Rechtshilfeersuchens des fernöstländischen FIU erhielt (Ziffer 1 in Abbildung 5), lichen Landes betraut war. Zwei Jahre später, ging hervor, dass die Behörden des betreffenden nachdem die Rechtshilfe erfolgt war und die Landes dem Bundesamt für Justiz (BJ) bereits Straftat mittlerweile von einer ausländischen ein internationales Rechtshilfeersuchen gestellt Behörde verfolgt wurde, verfügte die kantonale hatten. In Unkenntnis der von der BA gegen un- Staatsanwaltschaft die Nichtanhandnahme. bekannt eingeleiteten Strafuntersuchung hatte Knapp drei Jahre später erstattete das mögdas BJ die Ausführung des Rechtshilfeersuchens licherweise geschädigte Unternehmen bei der einer kantonalen Staatanwaltschaft übertragen BA Anzeige. Diese hatte keine Kenntnis von den (Ziffer 2 in Abbildung 5). Meldungen der Schweizer Finanzintermediäre Dank ihres Gesamtüberblicks über die laufenden oder der damaligen Weiterleitung des Falls an die Fälle konnte die MROS nach Erhalt der Antwort kantonale Staatsanwaltschaft, die für die Ausder ausländischen FIU die BA über den Entscheid führung der Rechtshilfe zuständig war. des BJ ins Bild setzen (Ziffer 3 in Abbildung 5). Da die BA gestützt auf die Amtshilfe nach den Ar- Daraufhin konnte die BA, noch bevor die kanto- tikeln 29 ff. GwG die MROS anfragte, ob sie über
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5 Typologien (zur Sensibilisierung der Finanzintermediäre)
Informationen zu diesem Fall verfügte, konnte sie 5.3.2 Fallbeispiel rasch mit der kantonalen Staatsanwaltschaft in Kontakt gebracht werden. Die MROS erhielt eine dringende Anfrage einer ausländischen FIU (Ziffer 1 in Abbildung 6). Ge-
5.2.3 Rolle der MROS mäss deren Ausführungen ermittelte die Polizei
ihres Landes wegen eines möglichen umfang- Diese Beispiele veranschaulichen den Gesamt- reichen Anlagebetrugs. Demnach hätten Unüberblick der MROS über die laufenden Verfah- bekannte im Namen eines Unternehmens ein im ren wegen Geldwäscherei und deren Vortaten, Land der FIU wohnhaftes Paar kontaktiert und einschliesslich Verfahren gegen unbekannt. Die überzeugt, in Bitcoins zu investieren. Das Paar, Zusammenarbeit mit der MROS vor einer allfälli- das mutmasslich Opfer von Betrug geworden ist, gen Übertragung der Ausführung eines interna- habe eine Summe von insgesamt über CHF 2 Miltionalen Rechtshilfeersuchens kann aus diesem lionen investiert. Das Geld hätten sie auf Konten Grund sinnvoll sein. Wie die Beispiele ausserdem in verschiedenen europäischen Ländern, darverdeutlichen, umfasst dieser Überblick der unter auch der Schweiz, überwiesen. Mit ihrer MROS die Gesamtheit der Verfahren – unab- Anfrage übermittelte die ausländische FIU der hängig davon, ob diese auf kantonaler oder auf MROS die Verbindung von vier Schweizer Kon- Bundesebene geführt werden. So kann die MROS ten, auf die Vermögenswerte überwiesen wurdie Zusammenarbeit zwischen den Strafverfol- den, sowie die Angaben zu einigen verdächtigen gungsbehörden erleichtern und gegebenenfalls Transaktionen. Die ausländische FIU wünschte veranlassen, dass einer neu mit der Sache be- Auskunft darüber zu erhalten, wer der Kontrollinfassten Behörde die von einer früher involvierten haber oder der wirtschaftlich Berechtigte dieser Behörde bereits gesammelten Informationen zur Schweizer Konten und wie hoch der aktuelle Verfügung stehen. Saldo ist. Bei ihren Nachforschungen stellte die MROS fest, 5.3 Erleichterung der Zusammenarbeit dass drei der vier Konten aus dem Informationszwischen nationalen und ausländischen ersuchen bereits Gegenstand von Meldungen Behörden von Schweizer Finanzintermediären an die MROS waren. Diese hatten namentlich den Verdacht
5.3.1 Grundsätze des Informationsaus- geäussert, dass die Vermögenswerte, die über
tauschs die genannten Konten transferiert wurden, mit einem Betrug zusammenhingen. Die früheren Anhand dieser Typologie wird das Zusammen- Meldungen basierten auf Informationen, welspiel der MROS mit den ausländischen Melde- che die Finanzinstitute von potenziellen Opfern stellen, den nationalen Behörden sowie den erhalten hatten. Die MROS stellte rasch fest, Finanzintermediären aufgezeigt. Neben der dass diese Informationen zu einem Fall zusam- Amtshilfeanfrage einer ausländischen FIU nach mengefasst und derselben kantonalen Staats- Artikel 30 f. GwG wird auch die Zusammenarbeit anwaltschaft übermittelt worden waren, welche mit nationalen Behörden (spontan und auf Anfra- ein Strafverfahren wegen Verdachts auf einen ge) gemäss Artikel 29 Absatz 2bis GwG sowie die schweren Fall von Geldwäscherei eröffnet hatte. Herausgabe von Informationen nach Artikel 11a Zum vierten Konto lag der MROS keine Meldung GwG thematisiert. Die effektive Nutzung der eines Finanzintermediärs vor; dennoch war es gesetzlich zur Verfügung stehenden Instrumente bereits in ihrem Informationssystem erfasst, weil und der damit zusammenhängende Informa- kurz zuvor eine Anfrage der Kantonspolizei eines tionsaustausch führt in diesem Fallbeispiel anderen Kantons eingegangen war, die wegen zu einem Gesamtüberblick und schafft einen Betrugs ermittelte (Ziffer 2 in Abbildung 6). konkreten Mehrwert in der Bekämpfung der Der für das Strafverfahren in der Schweiz zustän- Geldwäscherei, deren Vortaten und der Terroris- dige Staatsanwalt bestätigte der MROS, dass ihm musfinanzierung. das vierte von der ausländischen FIU genannte
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25 Jahresbericht 2022 der Meldestelle für Geldwäscherei
Konto (noch) nicht bekannt war, und bekundete Im Übrigen hat die MROS gestützt auf Artikel 29 sein Interesse, mehr Informationen zu weiteren Absatz 2bis GwG die kantonale Staatsanwaltpotenziell inkriminierten Geldern in diesem grös- schaft darüber informiert, dass im Ausland ein seren Fall zu erhalten. Gestützt auf Artikel 11a Strafverfahren läuft, und ihr die verfahrensfüh- Absatz 2bis GwG konnte die MROS vom betroffe- rende ausländische Behörde und die Nummer nen Schweizer Finanzintermediär – selbst ohne der Strafakten mitgeteilt. Darüber hinaus wurden eine Verdachtsmeldung – Informationen zum die mit dem Ersuchen nach Artikel 11a Absatz 2bis vierten Konto aus dem Informationsersuchen der GwG eingeholten Informationen gestützt auf Arausländischen FIU verlangen (Ziffern 3 und 4 in tikel 23 Absatz 4 GwG der kantonalen Staatsan- Abbildung 6). waltschaft übermittelt. In ihrem Übermittlungs- Diese Informationen wurden der ausländischen bericht betonte die MROS, dass das betroffene FIU mitgeteilt (Ziffer 5 in Abbildung 6). Zweck des Konto auch Gegenstand einer Strafanzeige bei Informationsaustauschs ist es letztendlich, inter- einer Polizei eines anderen Kantons sei. Die nationale Rechtshilfeersuchen in Strafsachen zu kantonale Strafverfolgungsbehörde erhielt so erleichtern. So konnten die Strafverfolgungsbe- Kenntnis von für das laufende Verfahren relevanhörden des betroffenen Landes mithilfe der von ten neuen Informationen (Ziffer 6 in Abbildung der MROS erhaltenen Angaben rasch ein präzises 6). Gleichzeitig beantwortete die MROS auch und detailliertes Rechtshilfeersuchen formulie- das Informationsersuchen der Kantonspolizei ren, im Wissen, dass die betreffenden Vermögens- (Ziffer 7 in Abbildung 6). werte sich noch auf den Konten befanden.
Abbildung 6: Etappen im Vorfeld eines allfälligen Rechtshilfeersuchens, dank derer dieses gegebenenfalls präziser und detaillierter ausfallen kann.
Übermittlung der Kantonspolizei Informationen der FIU nach Art. 29 Abs. 2bis GwG
2 Übermittlung von beim Finanzintermediär
beschafften Informationen Informations- nach Art. 23 Abs. 4 GwG ersuchen Antwort auf das Informationsersuchen nach Art. 30 GwG Übermittlung der Informationen der Kantonspolizei Ausländische FIU 1 Informationsersuchen MROS Kantonale Staatsanwaltschaft
Aufforderung zur Herausgabe 6c von Informationen
4 Übermittlung der Informationen der
ausländischen FIU nach Art. 29 Abs. 2bis GwG Antwort auf Aufforderung 3 zur Herausgabe von Informationen
Finanzintermediär
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5 Typologien (zur Sensibilisierung der Finanzintermediäre)
5.3.3 Rolle der MROS 5.4.2 Fallbeispiel
Dieser Fall veranschaulicht einerseits die Koordi- In diesem Fallbeispiel meldete der Finanzinternationsrolle, welche die MROS zwischen natio- mediär den Verdacht, dass die einer Geschäftsnalen und ausländischen Behörden einnimmt. beziehung gutgeschriebenen Gelder aus einem Andererseits zeigt er den Mehrwert auf, welche Anlagebetrug in Verbindung mit dem Verkauf von die kombinierte Nutzung der verschiedenen der virtuellen Vermögenswerten stammen könnten. MROS über die Verdachtsmeldungen hinaus zur Innert kurzer Frist seien einer Geschäftsbe- Verfügung stehenden Instrumente, wie etwa der ziehung mehrere Hunderttausend Schweizer Anfragen nach Artikel 11a GwG und die nationale Franken (Fiatgeld) gutgeschrieben worden. und die internationale Amtshilfe, für die Ana- Die einzelnen Summen, die von verschiedenen lysen der MROS bedeutet. Diese Informationen, Privatkonten überwiesen wurden, betrugen bis welche die MROS unaufgefordert übermittelt, zu mehreren Zehntausend Schweizer Franken. ermöglichen es den inländischen Strafverfol- Die Ergebnisse der Abklärungen nach Artikel 6 gungsbehörden, den Austausch und die Zusam- GwG deuteten darauf hin, dass es sich dabei um menarbeit mit den ausländischen Behörden zu Erträge aus dem Verkauf von virtuellen Vermöbeschleunigen, was gegebenenfalls die Sperrung genswerten handelte und dass möglicherweise und Beschlagnahmung von noch zugänglichen weitere Personen in die Aktivitäten involviert Vermögenswerten erleichtert. waren. Später wurde ausserdem festgestellt, dass der Grossteil der Vermögenswerte auf
5.4 Informationsaustausch und verschiedene Bankkonten in der Schweiz und
Kryptowährungen im Ausland sowie namentlich auf Bankkonten ausländischer Kryptowährungsbörsen (Virtual 5.4.1 Grundsätze des Informations Asset Service Provider, VASP) transferiert woraustauschs den ist. Die MROS konzentrierte ihre Analysen vor Meldungen zu virtuellen Vermögenswerten allem auf die Herkunft der Gelder und holte bei und Kryptowährungen können angesichts der anderen Banken in der Schweiz gestützt auf Ar- Komplexität und des dezentralen oder grenz- tikel 11a GwG Informationen ein. Anhand dieser überschreitenden Charakters der Fälle häufig nur wurde erkennbar, dass verschiedene potenzielle erfolgreich analysiert werden, wenn verschiede- Durchlaufkonten existierten, wo die Gelder ne Instrumente mit einbezogen werden (Aus- der mutmasslichen Opfer angehäuft werden tausch mit den nationalen Behörden, Austausch konnten, bevor sie der gemeldeten Geschäftsunter FIU, Aufforderung zur Herausgabe von In- beziehung weiterüberwiesen wurden (vgl. Abformationen an Finanzintermediäre nach Art. 11a bildung 7). GwG, Analyse virtueller Vermögenswerte). Das folgende Beispiel veranschaulicht, wie die MROS durch Kombination mehrerer Instrumente ein umfassenderes Bild der verdächtigen Aktivitäten gewinnen kann.
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25 Jahresbericht 2022 der Meldestelle für Geldwäscherei
Abbildung 7: Generisches Transaktionsschema
Mutmasslicher Mittäter Bank 2 Mutmasslicher Tatverdächtiger
x KCHF x KCHF Vertragspartner Mutmassliche Opfer 1 Durchlaufkonto 1 Wirtschaftlich berechtigte Person
x KCHF x KCHF Mutmassliche Opfer 2 Durchlaufkonto 2 Gemeldete Geschäftsbeziehung
Mutmasslicher Mittäter 2 Bank 3
Bank 1
x KCHF Mutmassliche Opfer 3
Mit dem Ziel, insbesondere die mutmasslich des erfolgten Informationsaustauschs und der inkriminierten ins Ausland transferierten Gelder Analyse konnten weitere potenziell inkriminierte aufzuspüren, richtete die MROS mehrere An- Gelder lokalisiert werden. Auch konnten wertvolfragen an Partner-FIU. Diese betrafen sowohl le Informationen zu den involvierten Personen in Konten mit virtuellen Vermögenswerten als auch Erfahrung gebracht werden (vgl. Abbildung 8). Fiatkonten (CHF oder andere Devisen). Dank
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5 Typologien (zur Sensibilisierung der Finanzintermediäre)
Abbildung 8: Kette der Fiat- und Virtual-Assets-Transaktionen
Vertragspartner Wirtschaftlich berechtigte Person Gerichtsbarkeit 1
x KEUR
Mutmassliche Bank 6 Opfer 2 x KCHF Mutmasslicher Tatverdächtiger Konto 5 Vertragspartner Wirtschaftlich berechtigte Person Gerichtsbarkeit 2 Gemeldete Geschäftsbeziehung Kryptobörse VASP
Vertragspartner Kundenkonto
Bank 1 Umwandlung x KCHF in virtuelle Vermögenswerte Konto bei Custodial Wallet 1 einem VASP
Bank 5 Transaktion (virtuelle Vermögenswerte)
Blockchain Analysis
Transaktion (virtuelle Vermögenswerte) Mutmassliche Private Wallet Opfer
violett = Fiat-Transaktionen
5.4.3 Rolle der MROS Open Sources). Die beschafften Informationen
erlaubten, eine Serie von Transaktionen aus Angesichts des typischen Musters der beobach- virtuellen Wallets (Private / Unhosted Wallet) zu teten Transaktionen sowie den Ergebnissen der verfolgen, in denen letztendlich der Grossteil Open-Source-Analysen ersuchte die MROS eine der Gelder zugunsten von Depots bei einem im andere Schweizer Behörde um Informationsaus- Ausland registrierten VASP (Kryptotauschbörse) tausch – bzw. Amtshilfe nach Artikel 29 Absatz 1 zusammengeführt wurden. Über ein Informa- GwG – zu den mutmasslichen Verdächtigen. tionsersuchen an eine Partner-FIU konnte der Die MROS analysierte den Fall auch hinsichtlich Inhaber der betreffenden Geschäftsbeziehungen der virtuellen Vermögenswerte auf der Basis der ermittelt werden (vgl. Abbildung 8). Im Allge- Distributed-Ledger-Technologie (Blockchain, meinen kann dank der über die Distributed-Ledfedpol 40
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ger-Technologie für einen bestimmten virtuellen ist.62 Verstösse gegen das EmbG könnten nur in Vermögenswert verfügbaren Informationen «schweren» Fällen im Sinne von Artikel 9 Abauch die Marktliquidität für den virtuellen Ver- satz 2 EmbG Vortaten zur Geldwäscherei darstelmögenswert selbst oder auch dessen globales len. Die MROS hat sich sowohl mit dem SECO als Tauschvolumen über einen bestimmten Zeitraum auch der BA und gewissen kantonalen Staatseingeschätzt werden. Diese Daten können in anwaltschaften proaktiv ausgetauscht, um zu den Analysen der MROS ebenfalls berücksichtigt bestimmen, ob die ihr zur Kenntnis gebrachten werden. Tatsachen in diese Kategorie fallen. Die Schwie- Dank der Nutzung der verschiedenen Informa- rigkeit besteht hier in der fehlenden Rechttionskanäle, die der MROS zur Verfügung stehen, sprechung zur Definition, was einen schweren und der Verdichtung der beschafften Informatio- Verstoss im Sinne von Artikel 9 Absatz 2 EmbG nen ist es gelungen, ein umfassenderes Bild der darstellt. verdächtigen Aktivität zu gewinnen. Die MROS kann dem SECO nach Artikel 29 Absatz 2bis GwG spontan Auskunft erteilen, wenn sie
5.5 Die MROS und Sanktionsmassnahmen von einer Vortat zur Geldwäscherei weiss oder
eine solche vermutet. Nach Artikel 32 Absatz 3
5.5.1 Grundsätze und Gesetzesgrundlagen der Verordnung Ukraine verfolgt und beurteilt
das SECO Verstösse nach den Artikeln 9 und 10 Wie in Unterkapitel 2.2 erwähnt, kam es im Nach- EmbG. Das Bundesgesetz über das Verwaltungsgang zur militärischen Aggression Russlands strafrecht (VStrR)63 ist anwendbar. Finden die gegen die Ukraine und den wirtschaftlichen und Strafbestimmungen des EmbG Anwendung, so finanziellen Sanktionen, welche die Schweiz kann die BA auf Ersuchen der betroffenen Vergegenüber Russland ergriffen hat, zu Meldungen waltungseinheit – also des SECO – ein Ermittan die MROS. In gewissen Fällen betrafen sie von lungsverfahren eröffnen, wenn die besondere Russland aus getätigte Einzahlungen von Beträ- Bedeutung der Straftat dies rechtfertigt (Art. 14 gen über CHF 100 000.– auf Schweizer Konten, Abs. 2 EmbG). Die Eröffnung des Ermittlungsverderen Inhaber oder wirtschaftlich Berechtigte in fahrens durch die Bundesanwaltschaft begrün- Russland ansässige russische Staatsangehörige det Bundesgerichtsbarkeit. Die MROS hat keine sind. In anderen Fällen ging es um Schenkungen Kenntnis eines solchen Falls in Zusammenhang von vermögenden russischen Staatsangehörigen mit einer Umgehung der Sanktionen gemäss der an Verwandte, kurz bevor sie auf die Sanktionslis- Verordnung Ukraine. te gesetzt wurden. In nochmals anders gelagerten Fällen betrafen die der MROS gemeldeten 5.5.2 Fallbeispiel Transaktionen Veränderungen der Struktur von Trusts, mit dem Ziel, eine Sperrung der Konten, In manchen Situationen besteht nebst einem poauf denen die Trustvermögen liegen, zu um- tenziellen (schwerwiegenden oder nicht schwergehen. Die MROS konnte sich so eine Gesamt- wiegenden) Verstoss gegen das EmbG auch ein sicht über Verhaltensweisen verschaffen, die Verdacht auf andere Vortaten zur Geldwäscherei, als schwerwiegende Verstösse gegen das EmbG namentlich Urkundenfälschung nach Artikel 251 qualifiziert werden könnten. StGB. Dies ist etwa dann der Fall, wenn die MROS Es ist daran zu erinnern, dass die Überwachung den Verdacht hegt, dass ein Formular A64 vorder Einhaltung der internationalen Sanktionen datiert wurde, um einen Transfer des Vermögens nicht Aufgabe der MROS, sondern des SECO einer Person, die auf der Sanktionsliste steht, zu
Die MROS ist zwar nicht für die Überwachung der Einhaltung der internationalen Sanktionen zuständig, doch, wie die FINMA in Er-
innerung gerufen hat, entbindet die Meldung an das SECO einen Finanzintermediär nicht davon, unverzüglich bei der MROS Meldung zu erstatten, wenn die Voraussetzungen von Art. 9 GwG erfüllt sind, oder von seinem Melderecht nach Art. 305ter Abs. 2 StGB Gebrauch zu machen; Aktualisierte Sanktionsmeldung | FINMA. Bundesgesetz über das Verwaltungsstrafrecht (VStrR; SR 313.0). Vgl. Art. 28 der Vereinbarung über die Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken (VSB 20).
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6 Aus der Praxis der Meldestelle
einem Verwandten, der dies nicht ist, zu ermög- niger stichfest war, erteilte die MROS dem SECO lichen. Auch kann es vorkommen, dass Vertreter spontan Auskunft. eines Trusts den Finanzintermediären neue T-Formulare65 einreichen, obwohl die Truststruk- 5.5.3 Rolle der MROS tur nicht durch eine öffentliche Urkunde in der Jurisdiktion, in der sie registriert ist, geändert Auch wenn es nicht Aufgabe der MROS, sondern wurde. Dieses Vorgehen verfolgt den Zweck, die des SECO ist, die Einhaltung der internationalen Liste der Beneficiaries zu ändern, indem russi- Sanktionen zu überwachen, kann die MROS, wie sche Staatsangehörige und in Russland ansäs- diese Beispiele gezeigt haben, dem SECO nach sige Personen entfernt werden, um nicht unter Artikel 29 Absatz 2bis GwG spontan Auskunft Artikel 28d der Verordnung Ukraine zu fallen. erteilen, soweit sie von einer Vortat zur Geld- Die MROS hat einige solche Fälle an kantonale wäscherei weiss oder eine solche vermutet. Dies Staatsanwaltschaften weitergeleitet. Die Über- war 2022 in Zusammenhang mit der Verordnung nahme der Sanktionen gegen russische Persön- Ukraine der Fall. Die MROS übermittelte solche lichkeiten durch die Schweiz hat den Verdachts- Fälle den kantonalen Staatsanwaltschaften und fällen bezüglich Verschleierung der tatsächlichen erteilte dem SECO spontan Auskunft. wirtschaftlich Berechtigten neue Dringlichkeit verliehen. In mehreren Meldungen, die bei der MROS eingegangen sind, lauten die gemeldeten Konten schon seit Langem auf Angehörige von politisch exponierten Personen (PEP) oder russischen Wirtschaftsführern. Wenn Letztere auf die Sanktionsliste gesetzt wurden, stellte sich die Frage, ob die gemeldeten Vermögensinhaber allenfalls nur als Namensgeber fungieren. In einem Fall handelt es sich um Luxusyachten im Besitz einer Person, von der bekannt ist, dass sie einer politisch exponierten Person auf der Sanktionsliste nahesteht, und der die Medien vorwerfen, in deren Namen zu agieren. In einem anderen Fall geht es um eine Familienangehörige des Direktors eines grossen Rohstoffkonzerns, die mittels einer möglicherweise fiktiven Urkunde einen Erbvorbezug aus dessen Vermögen erhalten hat. In einem dritten Fall legte eine Treuhandgesellschaft ein neues T-Formular vor, wonach der Settlor des Trusts, deren Trustee die Treuhandgesellschaft ist, entgegen dem, was einige Jahre zuvor gemeldet worden war, in Tat
und Wahrheit eine Person auf der Sanktionsliste ist. Die Vermögen des Trusts mussten daher gesperrt werden. Die MROS übermittelte den Fall den zuständigen Strafverfolgungsbehörden, die ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung gegen den Trustee einleiteten, der jahrelang ein falsches Formular T vorlegte. In anderen Fällen, in denen der Verdacht auf Urkundenfälschung we-
Vgl. Art. 41 der Vereinbarung über die Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken (VSB 20).
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6 Aus der Praxis der Meldestelle
6.1 Unaufgeforderte Übermittlung von In- Frist für ein Rechtshilfeersuchen an die Schweiz
formationen durch die Strafverfolgungs- angesetzt. Nach Ablauf der gesetzten Frist, aber behörden aufgrund einer MROS-Anzeige bevor ein Rechtshilfeersuchen der kolumbianischen Behörden eingetroffen war, verfügte die Informationen aus Anzeigen der MROS an Straf- Zürcher Staatsanwaltschaft die Nichtanhandverfolgungsbehörden können in verschiedener nahme. Nach Abschluss der später dennoch Hinsicht nützlich sein. Nach Erhalt einer An- erfolgten Rechtshilfe legten die Inhaber der zeige der MROS nach Artikel 23 Absatz 4 GwG Schweizer Konten beim Bundesstrafgericht und entscheidet die betreffende Schweizer Staats- anschliessend beim Bundesgericht Beschwerde anwaltschaft, entweder eine Untersuchung zu ein. Die Beschwerdeführer argumentierten, die eröffnen (Art. 309 StPO66) oder die Nichtanhand- unaufgeforderte Übermittlung von Informationen nahme zu verfügen (Art. 310 StPO). Zwischen nach Artikel 67a IRSG setze die Eröffnung einer Anzeige und Entscheid kann eine gewisse Zeit Strafuntersuchung in der Schweiz voraus. vergehen, vor allem wenn die zuständige Staats- Gemäss Bundesgericht soll die Anwendung von anwaltschaft die Polizei mit Ermittlungen für ein Artikel 67a IRSG zwar nicht zu einem unkont- Vorverfahren (Art. 299 ff. StPO) beauftragt. rollierten Informationsfluss führen, dennoch Darüber hinaus kann die Staatsanwaltschaft im ist ein hinreichender Tatverdacht im Sinne von selben Zeitraum auch versuchen, gestützt auf Ar- Artikel 309 Absatz 1 Buchstabe a StPO keine tikel 67a IRSG67 den Boden für ein internationales Voraussetzung. Ein begründeter Verdacht nach Rechtshilfeersuchen in Strafsachen zu bereiten. Artikel 23 Absatz 4 GwG genügt. Soweit die Gemäss Rechtsprechung (vgl. BGE 140 IV 12368) Staatsanwaltschaft aufgrund einer zwingenden setzt eine solche unaufgeforderte Übermittlung Anzeige der MROS rechtmässig mit der Sache von Informationen an ausländische Strafver- befasst war, ist die unaufgeforderte Übermittlung folgungsbehörden nicht voraus, dass die Staats- an eine ausländische Behörde nach Artikel 67a anwaltschaft selbst eine Strafuntersuchung er- IRSG zulässig. öffnet; ein begründeter Verdacht der MROS, der Die Tätigkeit der Schweizer Staatsanwaltschafzu einer Anzeige nach Artikel 23 Absatz 4 GwG ten erschöpft sich also nicht im Entscheid über führt, ist ausreichend. die Eröffnung einer Untersuchung. Sie können
Im oben zitierten Fall, um ein Beispiel zu nennen, namentlich auch die Polizei beauftragen zu ermithat die Zürcher Staatsanwaltschaft nach Er- teln oder versuchen, Rechtshilfe vorzubereiten. halt einer MROS-Anzeige den kolumbianischen In diesem Zusammenhang ist wichtig, dass die Behörden Informationen weitergeleitet und eine Staatsanwaltschaften die MROS mittels Kopie
Schweizerische Strafprozessordnung (Strafprozessordnung, StPO), SR 312.0. Bundesgesetz über internationale Rechtshilfe in Strafsachen (Rechtshilfegesetz, IRSG), SR 351.1.
BGE 140 IV 123, Erwägung 5.
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dieser unaufgeforderten Informationsübermitt- Anwendung von Artikel 39 Absatz 1 StPO auf die lungen nach Artikel 67a IRSG in Kenntnis setzen. Einleitung eines Gerichtsstandverfahrens mit der ihrer Ansicht nach zuständigen Staatsanwalt- 6.2 Negative Kompetenzkonflikte der Straf- schaft verwiesen. verfolgungsbehörden Die MROS wird ihre Übermittlungspraxis künftig weiter verfeinern, um sie so effizient wie mög- Bei begründetem Verdacht auf Geldwäscherei, lich zu gestalten. Dabei wird sie auch Rückmelderen Vortaten, Beteiligung an oder Unter- dungen der Schweizer Staatsanwaltschaften stützung einer kriminellen Organisation oder Rechnung tragen. Die MROS ist bestrebt, durch Terrorismusfinanzierung erstattet die MROS den kontinuierlichen Austausch mit den Strafden zuständigen Strafverfolgungsbehörden un- verfolgungsbehörden zur Verminderung der verzüglich Anzeige (Art. 23 Abs. 4 GwG). Dabei festgestellten negativen Kompetenzkonflikte berücksichtigt sie die Artikel 23 und 24 StPO, beizutragen. die Artikel 3–8 StGB, die Rechtsprechung der Schweizer Gerichte und die Praxis der Schweizer Staatsanwaltschaften, mit denen die MROS in engem Kontakt steht. Die MROS konsultiert zur Orientierung auch die Datenbanken, zu denen sie nach Artikel 35a GwG Zugriff hat. Dazu gehören namentlich das Strafregister (Kenntnis über allfällige laufende Strafverfahren) und die mit der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen zusammenhängenden Informationen (Kenntnis über allfällige abgeschlossene oder offene Rechtshilfeersuchen bei der BA oder einer kantonalen Staatsanwaltschaft). Die langjährige und begründete Praxis der MROS besteht darin, sich bei Anzeigen nach Artikel 23 Absatz 4 GwG aus Praktikabilitätsgründen auf den Ort der Geschäftsbeziehung zu stützen, da der Begehungsort der geldwäschereirelevanten Handlung im Vordergrund steht. Ausserdem werden Informationen aus unterschiedlichen Verdachtsmeldungen, welche den gleichen Sachverhalt betreffen, in einem Bericht verarbeitet und an dieselbe Staatsanwaltschaft übermittelt. Dadurch wird ihr ein besserer Überblick über den erweiterten Sachverhalt verschafft, welche als Beurteilungsgrundlage im Hinblick auf eine allfällige Verfahrenseröffnung dienen kann. Die MROS nimmt keine Übermittlungsberichte oder Teile
davon zurück. Dieses Vorgehen könnte unter anderem zu praktischen Problemen im Zusammenhang mit der Vermögenssperre nach Artikel 10 Absatz 1 GwG respektive mit den Mitteilungen an die Finanzintermediäre nach Artikel 23 Absatz 5 und 6 GwG führen. Sollte sich eine Strafverfolgungsbehörde für eine Anzeige der MROS als örtlich unzuständig betrachten, so ist sie in
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7 Internationale Zusammenarbeit in der
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7.1 Egmont-Gruppe influence or interference»). Dies gehört zu den
Grundprinzipien einer FIU und ist die Vorausset- Der Austausch mit den anderen FIUs bildet einen zung für den internationalen Austausch, welcher wesentlichen Eckpfeiler in der Analysearbeit der auf Reziprozität und Vertraulichkeit beruht. Die MROS. Insbesondere bei komplexen Strukturen ist Autonomie der FIU gibt den Finanzintermediären eine internationale und gesamthafte Betrachtung auch die notwendige Vertrauensbasis, um bei Verunumgänglich, um das gesamte Ausmass eines dachtssituationen eine Meldung zu verfassen. potenziellen Deliktes oder eines Fallkomplexes identifizieren und erfassen zu können. Die Ziele der Egmont-Gruppe sind insbesondere: Um einen bestmöglichen Austausch mit anderen – Jene Voraussetzungen zu schaffen, die für einen FIUs sicherstellen zu können, ist die MROS seit internationalen, systematischen gegenseitigen 1998 Mitglied der Egmont-Gruppe. Letztere ist ein Informationsaustausch erforderlich sind. internationales Netzwerk von mittlerweile 166 ope- – FIUs dabei zu unterstützen, ihre Effizienz zu rativ unabhängig tätigen FIUs welche darauf steigern, indem Ausbildungsstrategien ausgespezialisiert sind, Geldwäscherei, deren Vortaten baut und Mitarbeiteraustausch-Programme sowie Terrorismusfinanzierung aufzudecken und gefördert werden. zu bekämpfen. Die Egmont-Gruppe orientiert sich – Den internationalen Austausch von Informaan den Standards der Financial Action Task Force tionen zwischen FIUs unter sicheren Bedin- (FATF), des führenden internationalen Gremiums gungen zu ermöglichen. zur Bekämpfung der Geldwäscherei und Terro- – Die operationelle Unabhängigkeit von FIUs rismusfinanzierung (vgl. Unterkapitel 7.2). Die sicherzustellen. Egmont-Gruppe ermöglicht auf operativer Ebene – Die Errichtung zentralisierter Meldestellen zu den von den FATF-Grundsätzen konzipierten unterstützen. Informationsaustausch zwischen den FIUs der verschiedenen Mitgliedsländer. Eine Mitgliedschaft Geleitet wird die Egmont Group durch die Leiter in der Egmont-Gruppe ist seit der Revidierung der der FIUs (Head of FIUs) als Führungsgremium. FATF-Empfehlungen von 2012 auch Voraussetzung Hierzu findet einmal jährlich eine Plenarverfür ein adäquates Geldwäscherei- und Terroris- sammlung (Plenary) statt, um wichtige Entmusbekämpfungssystem. scheide gemeinsam besprechen und treffen zu
Als Mitglied der Egmont-Gruppe hat sich die können. Der Austragungsort wechselt dabei jähr- MROS zur Einhaltung der Egmont-Prinzipien ver- lich. 2022 fand die 28. Egmont Plenary vom 10. bis pflichtet. Die Egmont-Prinzipien leiten sich u. a. 15. Juli 2022, in Riga, Lettland, statt. aus der FATF-Empfehlung 29 ab. Die FATF-Empfeh- Unterstützt werden die Leiter der FIUs dabei lung 29 (Ziffern 8–12) regelt die operative Unabhän- durch das Egmont Committee, ein Konsultationsgigkeit einer FIU: Eine FIU soll frei von unangemes- und Koordinationsgremium, sowie dem Egmontsenem Einfluss oder Eingriff sein («free from undue Sekretariat mit Sitz in Kanada.
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Darüber hinaus verfügt die Egmont-Gruppe über inklusive der MROS, sind der Europe-II-Regiovier Arbeitsgruppen: nalgruppe zugeteilt. Regionale Gruppen ermöglichen eine Auseinandersetzung mit regionalspezi- Information Exchange Working Group (IEWG) fischen Herausforderungen und Fragestellungen. Diese Arbeitsgruppe hat die Aufgabe, Synergien 2022 fand im Februar ein Arbeits- und Regionalim Zusammenhang mit den operativen und stra- gruppen-Meeting statt. Auf Grund der COVIDtegischen Tätigkeiten der einzelnen FIUs zu er- 19-Pandemie wurde dieses Meeting lediglich kennen und sicherzustellen, dass diese entspre- virtuell realisiert. Der Fokus des Arbeitsgruppenchend genutzt werden. Des Weiteren verfolgt die Meetings lag auf der Erneuerung der IT-Infra- Arbeitsgruppe das Ziel, die Zusammenarbeit und struktur, über welches die FIUs Informationen den Informationsaustausch stetig zu verbessern. austauschen (IT Renewal Project). Zudem fand eine Schulung zu den Schwachstellen von Virtual Membership, Support, and Compliance Working Assets im Zusammenhang mit der Bekämp- Group (MSCWG) fung von Geldwäscherei statt. Die Stärkung des Die Arbeitsgruppe hat die Aufgabe sicherzustel- praktischen Know-hows bei der Erkennung und len, dass die Egmont Principles von den FIUs ein- Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorisgehalten werden. Dies gilt nicht nur für neu auf- musfinanzierung ist jeweils ein ständiger Schwerzunehmende FIUs, sondern auch für FIUs, welche punkt der Arbeitsgruppen-Meetings. bereits Mitglieder der Egmont-Gruppe sind. 7.2 GAFI / FATF Policy and Procedures Working Group (PPWG) Die Arbeitsgruppe beschäftigt sich mit strate- Die Financial Action Task Force (FATF) bzw. die gischen Fragen, einschliesslich des effektiven Groupe d’action financière (GAFI) ist eine von der Informationsaustausches zwischen den FIUs und G7 anlässlich eines Ministertreffens in Paris im der Einhaltung internationaler Standards (FATF). Juli 1989 gegründete zwischenstaatliche Organisation und das international führende Gremium Technical Assistance and Training Working zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Ter- Group (TATWG) rorismusfinanzierung. Sie legt die Standards der Die Arbeitsgruppe verantwortet die Identifizie- Massnahmen zur Bekämpfung dieser Verbrechen rung, Entwicklung und Bereitstellung techni- fest. Die Mitgliedstaaten sind angehalten, die
scher Hilfestellungen und Schulungsmöglich- Empfehlungen der FATF umzusetzen. Der aktuelle keiten für alle FIUs, welche bereits Mitglieder Stand der Umsetzung in den einzelnen Mitgliedder Egmont-Gruppe sind, FIUs, welche sich im staaten wird von der FATF periodisch bewertet. Aufnahmeprozess befinden, sowie sämtlichen Die Ergebnisse dieser Evaluationen und die Beobachterorganisationen und anderen interna- Gründe für die jeweilige Bewertung eines Staates tionalen Partner der Egmont-Gruppe. werden in einem Bericht zusammengestellt und veröffentlicht. Die vier Arbeitsgruppen werden jeweils von einem In der der nun laufenden vierten Evaluations- Vorsitzenden und einem oder mehreren stellver- runde werden der Grad der Einhaltung (technical tretenden Vorsitzenden aus verschiedenen FIUs compliance) sowie die Wirksamkeit der Umsetweltweit geleitet. Über das Jahr finden regelmässi- zung der Empfehlungen (effectiveness) geprüft. ge Sitzungen (Plenary oder Arbeitsgruppen) statt. Bei Konformitätsbewertungen prüft die FATF An diesen Treffen nimmt die MROS jeweils teil. auch, inwieweit bestimmte Nicht-Mitgliedstaa- Neben den Arbeitsgruppen finden auch Re- ten Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung gionalgruppen-Meetings statt. Sämtliche FIUs bekämpfen, und erstellt zwei öffentliche Listen: sind nach geografischen Aspekten einer Grup- Die eine Liste enthält Staaten, die als Risikolänpe zugeordnet. Die FIUs in Europa sind in zwei der gelten, nicht kooperativ sind und in denen Gruppen aufgeteilt. «Europe I» umfasst jene FIUs, Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung deren Länder in der EU sind. Alle anderen FIUs, nicht oder nicht effektiv bekämpft werden. Diese
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Länder erfüllen mit ihrer Gesetzgebung und ihren zifische Themen des Informationsaustausches Massnahmen die internationalen, von der FATF bilateral gezielt und vertieft zu besprechen. Jede festgesetzten Standards nicht. In einer zweiten FIU hat für sich Methoden entwickelt, um mit Liste werden diejenigen Staaten geführt, welche dem stetig wachsenden Anstieg an Meldungen, strategische Defizite erkennen lassen, sich aber neuen Trends und den sich immer wandelnden dazu verpflichtet haben, einen Aktionsplan zu technischen Herausforderungen umzugehen. befolgen und Defizite anzugehen. Und dennoch verfolgen alle FIUs dasselbe Ziel: Als Teil der Schweizer Delegation in der FATF die Bekämpfung der Geldwäscherei, deren Vortanimmt die MROS an den Treffen der Risk Trends ten und der Terrorismusfinanzierung. and Methods Group (Gruppe betreffend Risiken, In diesem Zusammenhang nutzte die MROS das Entwicklungen und Methoden, RTMGs) teil. Es Jahr 2022 insbesondere auch, um den Austausch geht darum, immer wiederkehrende Muster und mit einigen für die MROS wesentlichen Partnern Merkmale von Verbrechen im Zusammenhang zu vertiefen. So blickt die MROS auf sehr erfolgmit Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung reiche bilaterale Treffen mit der UK Financial anhand konkreter Fälle zu erkennen und zu ana- Intelligence Unit, FIU – the Netherlands, Quad lysieren, um so diese Phänomene effektiver zu Island Forum69 und FinCEN70 zurück. Themen wabekämpfen. ren unter anderem die sich unter der Federfüh- Berichte, welche im Jahr 2022 veröffentlicht rung der MROS in Planung befindende Schweizer wurden, befassen sich mit der Verfolgung von Fi- PPP. In anderen Jurisdiktionen wurden ähnliche nanzflüssen aus Menschenschmuggel sowie dem Vorhaben bereits erfolgreich umgesetzt. Weiter illegalen Handel mit Fentanyl und anderen syn- wurden auch die Möglichkeiten der Datenverthetischen Opioiden. Für 2023 ist die Veröffentli- arbeitung und der Umgang mit der dauerhaft chung einer Studie zu Kunst- und Kulturgüterhan- ansteigenden Informationslast diskutiert. del geplant. Es handelt sich um einen Sektor mit Neben den Treffen mit einzelnen FIUs nahm die hohem Risiko für Geldwäscherei und Terrorismus- MROS auch an Treffen teil, an denen mehrere finanzierung. Weitere Projekte, unter anderem FIUs teilnahmen um sich auszutauschen.
zum Thema Erpressungssoftware (Ransomware), Vom 27. bis am 28. September 2022 wurde in Terrorismusfinanzierung durch Crowdfunding Rabat, Marokko, das Treffen der französischspra- sowie Cyberbetrug, sind im Gang. Die MROS ist chigen FIUs durchgeführt. Dabei waren hauptteilweise aktiv in diese Projekte involviert. sächlich Virtual Assets und die damit verbun- Weitere Arbeitsgruppen sind die Policy Develop- denen Herausforderungen für die Meldestellen ment Group (PDG), welche für Aspekte von Regel- ein zentrales Thema. Weiter ging es auch um die werken und Richtlinien verantwortlich ist, die Prävention der Nutzung von Non-Profit-Orga- Evaluations and Compliance Group (ECG), die für nisationen für Terrorismusfinanzierungszwecke die Überwachung und Absicherung der Überein- sowie um die effektive Umsetzung von gezielten stimmung der gegenseitigen Länderüberprüfung Finanzsanktionen. und des nachfolgenden Prozesses (follow-up pro- Weiter fand vom 12. bis 13. Dezember 2022 das cess) zuständig ist, die International Cooperation Treffen der deutschsprachigen FIUs in Wien, Review Group (ICRG) sowie die Global Network Österreich, statt. Auch hier lag der Fokus auf dem Coordination Group (GNCG). Austausch von Erfahrungen und Erkenntnissen in Bezug auf einzelne Vortaten zur Geldwäscherei 7.3 Bilaterale Treffen mit FIUs sowie deren Identifikation und Verhinderung.
Der persönliche Austausch mit anderen FIUs bietet der MROS eine wichtige Möglichkeit, spe-
Das «Quad Island Forum of Financial Intelligence Units» ist ein strategischer Zusammenschluss der FIUs Gibraltar, Guernsey, Isle of Man und Jersey. FinCEN steht für «Financial Crime Enforcement Network». Es handelt sich um die FIU in den USA.
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8 Organisation der MROS
8 Organisation der MROS
Die MROS ist organisatorisch dem Direktions- Im Jahr 2020 wurde eine neue Organisation der bereich Kriminalprävention & Recht von fedpol MROS eingeführt. Hierbei fand eine Gliederung angegliedert. In ihrer operativen Kerntätigkeit in sechs Bereiche statt, die jeweils spezifische agiert die MROS vollständig unabhängig und Aufgaben vorsehen. Im Jahr 2022 beschäftigte setzt damit die internationalen Anforderungen die MROS durchschnittlich 61 Mitarbeitende um. (48 VZE).
Kriminalprävention & Recht
PuP PA OAK OAB DSA INT Planung & Policy Primäranalyse Operationelle Operationelle Datenmanagement Internationales Analyse Kantone Analyse Bund Strategische Analyse
Die einzelnen Bereiche ergeben sich aus oben- der MROS (z. B. Jahresberichte, Gesetzesrevistehendem Organigramm, welches die aktuelle sionen, Rechtsgutachten zu MROS-spezifischen Organisation der MROS widerspiegelt. Fachthemen). PuP unterstützt die operativen Bereiche der MROS und sichert die Unité de doc- Planung und Policy (PuP) trine. Sie pflegt den regelmässigen Austausch Der Bereich PuP fungiert als klassische Quer- mit anderen Behörden und kümmert sich um die schnittsdisziplin und bearbeitet dadurch administrativen Belange der MROS. vielschichtige Themen. Im Kern umfasst das Tätigkeitsgebiet einerseits die Bearbeitung der Primäranalyse (PA) politischen Geschäfte, andererseits begleitet es Der Bereich PA ist für die Erfassung und Aufbesämtliche Projekte und Publikationen auf Stufe reitung aller eingehenden Meldungen in formelfedpol 48
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ler, technischer und inhaltlicher Hinsicht ver- menhang mit der Bekämpfung von Geldwäscheantwortlich. Dies beinhaltet ebenfalls manuelle rei, deren Vortaten und Terrorismusfinanzierung Korrekturen bei mangelhafter Datenqualität. Dar- aus, um Risiken, Tendenzen und Methoden der über hinaus übernimmt sie die Triage und über- Geldwäscherei zu identifizieren. gibt die Fälle anhand einer Gesamtbewertung an einen der nachgelagerten Bereiche. Ebenfalls in Internationales (INT) ihre Zuständigkeit fällt die nationale Amtshilfe Der Bereich INT kümmert sich um den gesamten nach Artikel 29 GwG. (Informations-)Austausch mit ausländischen FIUs sowie um die Mitgliedschaft in und Teilnah- Operative Analyse Kantone (OAK) me bei internationalen Gremien (u. a. Egmont Der Bereich OAK analysiert eingehende Ver- Group, GAFI / FATF, United Nations Convention dachtsmeldungen, welche grossmehrheitlich against Corruption und die Europol Financial in die Zuständigkeit der kantonalen Strafver- Intelligence Public Private Partnership). folgungsbehörden fallen und vom Bereich PA zugewiesen wurden. Bei begründetem Verdacht werden die aggregierten Informationen an die jeweils zuständige Strafverfolgungsbehörde übermittelt (in der Regel kantonale Strafverfolgungsbehörden). Informationen können im Zuge eines Informationsaustausches auch mit anderen nationalen Behörden sowie FIUs anderer Länder geteilt werden.
Operative Analyse Bund (OAB) Der Bereich OAB analysiert eingehende Verdachtsmeldungen, welche a priori in die Zuständigkeit der BA fallen und vom Bereich PA zugewiesen wurden. Bei begründetem Verdacht werden die aggregierten Informationen an die jeweils zuständige Strafverfolgungsbehörde übermittelt (in der Regel BA bzw. gegebenenfalls auch kantonale Strafverfolgungsbehörden). Informationen können im Zuge eines Informationsaustausches auch mit anderen nationalen Behörden sowie FIUs anderer Länder geteilt werden.
Datenmanagement und strategische Analyse (DSA) Der Bereich DSA verantwortet die Sicherheit des Betriebs des Informationssystems der MROS (goAML) und seine fachliche Entwicklung. Dabei bietet er auch einen technischen Support an Finanzintermediäre, insbesondere bei der Programmierung ihrer Schnittstellen. DSA ist zudem für die Entwicklung der technischen Möglichkeiten der Datenverarbeitung im Zusammenhang mit Verdachtsmeldungen zuständig. Der Bereich führt die strategischen Analysen der MROS aus und wertet unterschiedlichste Daten im Zusamfedpol 49