M – 01/2015 | Erstversion | 10.08.2015

Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge OAK BV

Mitteilungen OAK BV M – 01/2015 deutsch

Ausweis von Negativzinsen

Ausgabe vom: 10. August 2015 Letzte Änderung: Erstausgabe

Ausweis von Negativzinsen Ausgangslage Die von der Schweizerischen Nationalbank eingeführten Negativzinsen wirken sich auf Vorsorgeeinrichtungen und übrige Einrichtungen, die nach ihrem Zweck der beruflichen Vorsorge dienen (nachstehend: „Vorsorgeeinrichtungen“), aus. Es sind nun vermehrt Anfragen im Zusammenhang mit der Behandlung und Offenlegung von Negativzinsen auf Liquiditätsbeständen an die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge OAK BV gerichtet worden. Dabei hat sich insbesondere die Frage gestellt, wie die Negativzinsen in der Jahresrechnung von Vorsorgeeinrichtungen auszuweisen sind.

Negativzinsen stellen negative Vermögenserträge dar Zinsen stellen ungeachtet des Vorzeichens einen Bestandteil der Performance dar. Folglich sind Negativzinsen auf Liquiditätsbeständen in der Betriebsrechnung nach Swiss GAAP FER 26 innerhalb des Nettoerfolgs der entsprechenden Position (z. B. „Flüssige Mittel“) auszuweisen. Daraus geht auch hervor, dass Negativzinsen nicht Bestandteil der Vermögensverwaltungskosten sind. Dies gilt unabhängig davon, wie die Negativzinsen in Berichterstattungen wie Vermögensausweis, Kostenreport, Zinsausweis usw. bezeichnet werden (nach dem Prinzip der wirtschaftlichen Betrachtungsweise1).

Das oberste Organ der Vorsorgeeinrichtung hat im Rahmen der Erstellung der Jahresrechnung sicherzustellen, dass der Ausweis von Negativzinsen korrekt erfolgt.

1 Swiss GAAP FER Rahmenkonzept, Ziff. 10