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Notenaustausch vom 24. April/1. Mai 1998 zwischen der Schweiz und Italien zur Erleichterung des Erwerbs des Doppelbürgerrechts

0.141.145.4 · Systematische Sammlung des Bundesrechts

En vigur dapi ils 1 matg 1998

https://lexipedia.io/rm/docs/ch/sr-rs-rs/0-141-145-4/de/notenaustausch-vom-24-april-1-mai-1998-zwischen-der-schweiz-und-italien-zur-erleichterung-des-erwerbs-des-doppelburgerrechts

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Funtauna

Decretà cun: Notenaustausch vom 24. April /1. Mai 1998 zwischen der Schweiz und Italien zur Erleichterung des Erwerbs des Doppelbürgerrechts (AS 2000 1804)

0.141.145.4

Notenaustausch vom 24. April/1. Mai 1998
zwischen der Schweiz und Italien zur
Erleichterung des Erwerbs des Doppelbürgerrechts

Präambel

Übersetzung1

Footnotes

  1. [1] Der italienische Originaltext findet sich unter der gleichen Nummer in der entsprechenden Ausgabe dieser Sammlung.

Eidgenössische Departement
für auswärtige Angelegenheiten

Bern, den 1. Mai 1998

An die Italienische Botschaft

Bern

Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten entbietet der Italienischen Botschaft seine Hochachtung und beehrt sich, auf ihre Note vom 24. April 1998 Bezug zu nehmen, die folgenden Inhalt hat:

  • «Die Italienische Botschaft entbietet dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten ihre Hochachtung und beehrt sich, demselben in der Absicht, die freundschaftlichen Beziehungen zwischen Italien und der Schweiz weiter zu fördern, die Integration derjenigen Staatsbürger der beiden Staaten zu erleichtern, welche beabsichtigen, die Staatsbürgerschaft des anderen Staates zu erlangen und, schliesslich, eine vollständige Reziprozität zwischen den italienischen und schweizerischen Staatsangehörigen im Falle des Erwerbs der Staatsangehörigkeit des anderen Staates zu verwirklichen, folgendes mitzuteilen.

  • Es wird vereinbart, dass die zuständigen Behörden der beiden Staaten den Erwerb, den Wiedererwerb der Staatsangehörigkeit des anderen Staates sowie die eventuelle Option hierzu nicht vom Verlust oder Verzicht der von den Betroffenen bereits besessenen Staatsangehörigkeit abhängig machen werden.

  • Falls die Schweizer Behörden dem Vorstehenden zustimmen, bildet die vorliegende Verbalnote sowie die schweizerische Antwortnote ein Abkommen zwischen unseren beiden Regierungen, welches mit Datum der schweizerischen Antwortnote in Kraft treten wird, von unbefristeter Dauer sein wird und nach einer schriftlichen Voranzeige von drei Monaten gekündigt werden kann.»

Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten beehrt sich, der Botschaft die Zustimmung des Schweizerischen Bundesrates zu den vorstehenden Bestimmungen bekanntzugeben und benützt auch diesen Anlass, um die Italienische Botschaft seiner ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.