Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherung BSV Mathematik, Analysen, Statistik und Standards MASS
eGov-Mitteilung Nr. 041 vom 01.08.2020 Geht an: Die Durchführungsstellen nach Artikel 21c FamZG (SR 836.2)
Betreff: Anpassung Weisungen FamZReg
Weisungen FamZReg Die Weisungen FamZReg wurden aufgrund der Revision des Familienzulagengesetzes, welches per 01.08.2020 in Kraft tritt, angepasst. Die Weisungen FamZReg treten ebenfalls per 01.08.2020 in Kraft.
Details zur Revision des Familienzulagengesetzes können der Medienmitteilung des BSV vom
19.06.2020 entnommen werden.
Details zu den technischen Anpassungen im FamZReg können den «Release notes» von der ZAS ent- nommen werden.
Bei technischen Fragen wenden Sie sich bitte an das Kontrollbüro FamZReg der ZAS famzreg@zas.ad- min.ch.
Wir danken Ihnen für Ihre Kenntnisnahme und die Umsetzung in Ihrer Durchführungsstelle.
Der Bereich MASS/SID
Für anderweitige Fragen wenden Sie sich an egov@bsv.admin.ch
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