SED P2200 – Antrag auf Invaliditätsrente (Version 4 P-SEDs)
Einleitende Bemerkungen
Dieses SED muss an die beteiligten Trägern gesendet werden in Anwendung von Art. 45 Abs. 4, Art. 46 Abs. 1 und Art. 47 Abs. 4 und 5 der VO 987/2009. Das SED P2200 enthält Informationen, die von den meisten Ländern benötigt werden, während länderspezifische SEDs (P3000XX) Informationen enthalten, die von dem betreffenden Land benötigt werden.
Im SED P2200 ist die versicherte Person der Antragsteller, der eine Invaliditätsrente geltend machen möchte. Informationen über die versicherte Person müssen immer angegeben werden.
2. Entsprechender Geschäftsvorgang ( BUC)
P_BUC_03 – Antrag auf Invaliditätsrente
3. Inhalt und Handhabung
SED P2200 enthält die folgenden Abschnitte:
• Lokales Aktenzeichen
• Versicherte Person
• Nähere Angaben zur Beschäftigung und selbstständigen Erwerbstätigkeit der versicherten Person
• Einzelheiten zum Leistungsbezug der versicherten Person
• Ehegattin/Ehegatte
• Kinder
• Angaben zum Vertreter/gesetzlichen Betreuer
• Angaben zur Zahlung
• Verschiedenes
Abschnitt 7 - Angaben zum Vertreter/gesetzlichen Betreuer
Dieser Abschnitt enthält Informationen zum Vertreter/gesetzlichen Betreuer. Wenn eine Person einen Vertreter oder gesetzlichen Betreuer hat, sollten hier die Gründe und andere wichtige Informationen angegeben werden. Es kann aber auch ein Rechtsdokument dem SED beigefügt werden, wenn es von der versicherten Person zur Verfügung gestellt wird.
Abschnitt 8 - Angaben zur Zahlung
Dieser Abschnitt enthält 2 separate Informationsabschnitte:
a. Angabe zur Rentenzahlung: Zahlung an die versicherte Person oder an einen Vertreter/gesetzlichen Betreuer
b. Bankinformationen einer Person für die Zwecke der Rentenzahlung (SEPA- oder Nicht- SEPA-Konto).
Abschnitt 9 – Verschiedenes, Punkt 9.3 Gründe für den Einbehalt
In Punkt 9.3 können Gründe für den Einbehalt ausgewählt werden. Diese Angaben sind dazu da, um die Gegenparteien wissen zu lassen, dass mit dieser Ankündigung ein Ausgleichsverfahren verbunden sein könnte. Wenn jedoch ein Ausgleichsverfahren erforderlich ist, muss dies durch separate Recovery BUC (= Geschäftsvorgang „Ausgleich von Überzahlungen von Leistungen“) und R-SEDs erfolgen.
Alle Dokumente, die von der versicherten Person zur Verfügung gestellt werden, sollten ebenfalls dem SED P2200 beigefügt werden.
Um den Inhalt und die Erläuterungen des SED P2200 zu sehen, klicken Sie bitte hier.