Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld AHV, Berufliche Vorsorge und Ergänzungsleistungen
02.03.2021
Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 433
Erneute Verschiebung Periodische Erhebung Frankieren Post auf 2022 Die betriebliche und personelle Situation bei den AHV-Ausgleichskassen und in der Bundesverwaltung bleibt aufgrund der epidemiologischen Lage weiter angespannt. Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) hat deshalb entschieden, die vorgesehene Periodische Erhebung für das Verfahren Frankieren Post um ein weiteres Jahr zu verschieben, d.h. auf das Jahr 2022. Angesichts der jetzigen Situation wären die Daten nicht repräsentativ und deshalb für die Erhebung nicht geeignet.
Die Rückvergütung der Kosten für die Posttaxen der Gemeindezweigstellen und die Rechnungsstellung über den Postversand bei den übertragenen Aufgaben wird dieses Jahr aufgrund der letzten erhobenen Daten erfolgen.
Meldung von wesentlichen Abweichungen im Vergleich zum Jahr 2020 Sollten bei Ihrer Ausgleichskasse beim Postversand bei den übertragenen Aufgaben im Jahr 2021 wesentliche Abweichungen im Vergleich zum Vorjahr bestehen (Rz 8015 KSPF), bitten wir Sie, uns diese bis am 31. Mai 2021 per E-Mail (Beatrix.Guillet@bsv.admin.ch) zu melden und zu dokumentieren. Wir werden diese prüfen und entsprechend bei der Abrechnung 2021 berücksichtigen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: Beatrix.Guillet@bsv.admin.ch – 058 464.07.43 .
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