Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit
S2 — Anspruch auf eine geplante Behandlung
Informationen zum Vordruck S2 und zu seiner Verwendung
1. Der Vordruck S2
Mithilfe des Vordrucks S2 kann eine Person, die in einem EU- Eine vollständige Liste der Versicherungsträger in den aus- Land(1) versichert ist, ihren Anspruch auf eine geplante me- stellenden und den aufnehmenden Ländern finden Sie un- dizinische Behandlung in einem anderen EU-Mitgliedstaat ter http://ec.europa.eu/social-security-directory. nachweisen. Wenn Sie sich in ein anderes Land begeben, um sich einer medizinischen Behandlung zu unterziehen, In vielen Fällen wird bei einer geplanten Behandlung der werden die dafür anfallenden Kosten nur dann von Ihrem Krankenversicherungsträger im Zielland bereits bekannt Krankenversicherungsträger übernommen, wenn Sie von sein, und der Krankenversicherungsträger, der den Vordruck diesem vorher eine entsprechende Genehmigung einge- S2 ausstellt, wird Sie darüber informiert haben, wem Sie das holt haben. Allerdings darf in Fällen, in denen die erforder- Dokument vorlegen müssen. liche Behandlung in Ihrem Land zwar möglich ist, aber Sie diese nicht innerhalb eines Zeitraums erhalten können, der in Anbetracht Ihres derzeitigen Gesundheitszustandes nötig 4. Behandlungsleistungen wäre, die Genehmigung nicht verweigert werden. Ihre Behandlung erfolgt zu denselben Behandlungs- und finanziellen Bedingungen wie bei Staatsangehörigen des 2. Wo und wann Sie den Vordruck S2 erhalten betreffenden Landes. Das kann bedeuten, dass Sie un- ter Umständen einen Teil der Kosten im Voraus bezahlen Den Vordruck S2 müssen Sie bei dem Krankenversicherungs müssen. träger an Ihrem Wohnort beantragen(2). Beispiel für die Verwendung von Vordruck S2 Der Vordruck S2 muss vorliegen, bevor Sie zu Ihrer geplanten • Ihr Krankenversicherungsträger könnte für die von Ihnen Behandlung abreisen. benötigte Behandlung aufkommen, da diese nach natio- nalem Recht eine zulässige Leistung darstellt, doch kann die Behandlung nicht innerhalb des für Sie medizinisch 3. Verwendung des Vordrucks S2 vertretbaren Zeitraums erfolgen. Aufgrund dessen wird ein Vordruck S2 ausgestellt, damit Sie sich dieser Behandlung in Sie müssen den Vordruck S2 dem in Betracht kommenden einem anderen Land unterziehen können. Krankenversicherungsträger in dem Land vorlegen, in dem die geplante Behandlung durchgeführt wird.
5. Zusätzliche Zahlungen
In einigen Fällen können Sie in dem Land, in dem Sie versi- chert sind, auch eine zusätzliche Erstattung beantragen. Ihr Krankenversicherungsträger wird Sie gegebenenfalls hierzu beraten.
(1) Die Begriffe „EU-Land“ oder „EU-Mitgliedstaat“ beziehen sich im folgenden Text auch auf Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz, sobald diese Länder in den Anwendungsbereich der Verordnungen (EG) Nr. 883/2004 und 987/2009 fallen werden.
(2) In Spanien wird der Vordruck von der Provinzzentralstelle der Nationalen Sozialversicherung oder, gegebenenfalls, vom Sozialversicherungsträger für Seeleute ausgestellt. ©Europäische Union