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SED R002 - Antwort auf Ersuchen um Einbehalt von nachzuzahlenden Beträgen/laufenden Zahlungen'

Dieses SED ist die Antwort auf das R001. Wie das R001 hat es eine zweifache Funktion. Es kann je nach anfänglichem R001 als Antwort auf ein vorläufiges oder endgültiges Ersuchen verwendet werden. Wenn der Antrag auf Leistungen bei Ihrem nationalen Träger in Bearbeitung ist, warten Sie bitte, bis der Bescheid über den Antrag ergangen ist, bevor Sie das R002 übersenden.

Der Abschnitt 'Person' ist wiederholbar. Wenn Ihr Träger also Leistungen an Hinterbliebene unter den Daten der verstorbenen versicherten Person feststellt, erteilen Sie bitte getrennt die Angaben zum Leistungsbezieher und zur verstorbenen versicherten Person.

Die Abschnitte 'Person', 'Leistungsart', 'Einbehalt möglich von' und 'Antwort auf das Ersuchen' sind obligatorisch. Im Abschnitt 'Antwort auf das Ersuchen' geben Sie bitte zum Zwecke der Dokumentation nochmals an, ob Sie auf ein vorläufiges oder ein endgültiges Ersuchen antworten. Wenn der Anspruch, den Sie für einen Einbehalt in Betracht ziehen, eine Reihe von Einzelleistungen ist, geben Sie bitte Einzelheiten zu jedem Betrag pro Zeitraum an.

Wenn der Ausgleich durch nachzuzahlende Beträge möglich ist, die Überzahlung jedoch nicht in voller Höhe von den nachzuzahlenden Beträgen einbehalten werden kann, erteilen Sie bitte bei 'Einbehalt möglich von nachzuzahlenden Beträgen' weitere genaue Angaben über den Betrag pro Zeitraum, der gemäß Ihren eigenen Rechtsvorschriften einbehalten werden könnte. Bei Änderungen des Betrags je Einheit müssen Sie Informationen bezüglich jeder bekannten Änderung zusammen mit dem Datum der Änderung angeben, wenn das R002 an Träger in AT, DE oder RO gesandt wird. Ebenso wenn Ausgleich aus laufenden Zahlungen möglich ist, erteilen Sie bitte geanue Angaben unter 'Einbehalt von laufenden Zahlungen'.

Dem R002 können Anhänge beigefügt werden.

Um den Inhalt und die Erläuterung des SED R002 zu sehen, bitte hier klicken.