ANGENOMMEN
Internationale Prozessrichtlinien Sektor Erholung R_BUC_06 - Antrag auf Notifizierung gemäß Artikel 77 der Verordnung (EG) Nr. 987/2009
Datum: 01/09/2019 Version des Leitliniendokuments: v4.2.0 Basierend auf: R_BUC_06 Version 4.2.0 Gemeinsames Datenmodell Version 4.2.0
Leitlinien für den EESSI Business Use Case R_BUC_06 - Antrag auf Notifizierung gemäß Artikel 77 der Verordnung (EG) Nr. 987/2009Datum : September 2019Dokumentenversion: 4.2.0 4
INHALTSVERZEICHNIS
R_BUC_06 - Antrag auf Notifizierung gemäß Artikel 77 der Verordnung (EG) Nr. 987/2009................. 4 Wie startet man dieses BUC? .................................................................................................................. 6 Was ist meine Rolle? ................................................................................................................ 6 CO.1 An wen muss ich mich wenden? ..................................................................................... 6 CO.2 Wie finde ich die richtige Institution, an die ich mich wenden kann? ............................ 6 CO.3 Wie stelle ich einen Antrag auf Zustellung? .................................................................... 6 CP.1 Erster Schritt im BUC für den Geschäftspartner .............................................................. 7 BPMN-Diagramm für R_BUC_06 ............................................................................................................. 8 Strukturierte elektronische Dokumente (SEDs), die im Prozess verwendet werden ............................. 8 Administrative Teilprozesse .................................................................................................................... 8 Horizontale Teilprozesse ......................................................................................................................... 8
Leitlinien für den EESSI Business Use Case R_BUC_06 - Antrag auf Notifizierung gemäß Artikel 77 der Verordnung (EG) Nr. 987/2009 Datum: September 2019 Dokumentversion: 4.2.0 2
Geschichte des Dokuments:
Revision Datum Erstellt von Kurze Beschreibung der Änderungen V0.1 19/05/2017 Sekretariat Der erste Entwurf des Dokuments wurde der Ad-hoc-Gruppe "Erholung" zur Überprüfung vorgelegt. V0.2 06/06/2017 Sekretariat Umsetzung von Änderungen und Aktualisierungen im Anschluss an die Kommentare der AHG. V0.3 02/08/2017 Sekretariat Umsetzung der Änderungen und Aktualisierungen aufgrund der Kommentare der AHG. Version zur Überprüfung durch das AC vorgelegt. V0.99 04/10/2017 Sekretariat Nach der Überprüfung durch das AC wurden Änderungen und Aktualisierungen vorgenommen. Die Version wurde dem AC zur Genehmigung vorgelegt. V1.0 27/10/2017 Sekretariat AC-geprüfte Version. V4.1.0 24/08/2018 Sekretariat Geringfügige textliche Aktualisierungen: - Durchführung von Patch-Änderungen, um auf die neue CDM-Version 4.1.0 zu verweisen; - In Schritt CO.3: Umformulierung des Teilprozesses AD_BUC_07 von "Ich möchte einen Geschäftspartner an den von mir gesendeten SED R015 erinnern..." in "...an meine Anfrage..."; - In Schritt CP.1: Umformulierung des Teilprozesses AD_BUC_07 von 'Ich möchte einen Case Owner an den SED R016 erinnern, den ich gesendet habe...' zu "...an den SED (H001 oder X012), den ich gesendet habe..."; - Abschnitt Administrative Teilprozesse: Satz Plural für AD_BUC_11 & AD_BUC_12 gemacht. V4.2.0 01/09/2019 Sekretariat Durchführung von Patch-Änderungen, um auf die neue CDM-Version 4.2.0 zu verweisen.
Leitlinien für den EESSI Business Use Case R_BUC_06 - Antrag auf Notifizierung gemäß Artikel 77 der Verordnung (EG) Nr. 987/2009 Datum: September 2019 Dokumentversion: 4.2.0 3
R_BUC_06 - Antrag auf Notifizierung gemäß Artikel 77 der Verordnung (EG) Nr. 987/2009
Beschreibung: Die R_BUC_06 soll es einem Träger in einem Mitgliedstaat ermöglichen, einen Träger in einem anderen Mitgliedstaat zu ersuchen, dem Schuldner eine Verfügung oder eine Entscheidung über eine Forderung und/oder deren Beitreibung zuzustellen. Sie sollte in Fällen verwendet werden, in denen die Rechtsvorschriften des ersuchenden Mitgliedstaats die Zustellung eines Titels oder einer Entscheidung an den betreffenden Empfänger vorschreiben, bevor die Forderung vollstreckt werden kann. Es kann erforderlich sein, dass der Rechtsakt oder die Entscheidung dem Empfänger direkt ausgehändigt und nicht nur an die angegebene Adresse oder durch fiktive Zustellung zugestellt wird (z. B. wenn der betreffende Empfänger von der Post benachrichtigt wird, dass Post vorhanden ist, diese aber innerhalb von 15 Tagen nicht abgeholt wurde). Die Art der Verfügung oder Entscheidung ist in der Verordnung (EG) Nr. 987/2009 nicht definiert. Die betreffende Forderung muss die Voraussetzungen für den Nichtablauf der Fünfjahresfrist gemäß Artikel 82 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 987/2009 und den Mindestschwellenwert von 350 EUR erfüllen, sofern nicht bilateral etwas anderes vereinbart wurde. (Gemäß Absatz 3 Buchstabe b des Beschlusses H3 (geändert durch Beschluss H7) ist das Datum, das für die Bestimmung des anwendbaren Wechselkurses zwischen zwei Währungen zu berücksichtigen ist, das folgende: (b) im Falle eines Beitreibungsersuchens der Arbeitstag, der dem Tag unmittelbar vorausgeht, an dem die ersuchende Partei das erste Beitreibungsersuchen übermittelt hat). Für jeden neuen Antrag auf Benachrichtigung müssen Sie ein neues R_BUC_06 verwenden. Rechtsgrundlage: Die Rechtsgrundlage der R_BUC_06 liegt in Artikel 77 der Durchführungsverordnung (EG) Nr. 987/2009. In der folgenden Tabelle sind die in diesem BUC verwendeten SEDs aufgeführt und die Artikel dokumentiert, die die Rechtsgrundlage für jede SED bilden:
Durchführungsverordnung 987/2009 SED 77 R015 - Antrag auf Benachrichtigung R016 - Antwort auf das Ersuchen um Benachrichtigung Glossar der in R_BUC_06 verwendeten relevanten Begriffe: Verwendeter Beschreibung Begriff
Eigentümer In diesem Business Use Case ist der Fallinhaber die antragstellende Partei in einem des Falles Mitgliedstaat, die beantragt, dass ein Rechtsakt oder eine Entscheidung über eine Forderung und/oder deren Beitreibung dem Schuldner zugestellt wird. Gegenp arty In diesem Business Use Case ist die Gegenpartei die ersuchte Partei im anderen Mitgliedstaat, die das Zustellungsersuchen von der ersuchenden Partei erhält. In diesem Business Use Case gibt es nur eine Gegenpartei.
Anfrage/Antwort-SEDs: ANTRAG SED REPLY SED(s) R015 - Antrag auf R016 - Antwort auf das Ersuchen um Benachrichtigung Zustellung
Leitlinien für den EESSI Business Use Case R_BUC_06 - Antrag auf Notifizierung gemäß Artikel 77 der Verordnung (EG) Nr. 987/2009Datum : September 2019Dokumentenversion: 4.2.0 4
Leitlinien für den EESSI Business Use Case R_BUC_06 - Antrag auf Notifizierung gemäß Artikel 77 der Verordnung (EG) Nr. 987/2009 Datum: September 2019 Dokumentversion: 4.2.0 5
Wie startet man dieses BUC?
Um Ihnen das Verständnis der R_BUC_06 zu erleichtern, haben wir eine Reihe von Fragen zusammengestellt, die Sie durch das Hauptszenario des Prozesses sowie durch mögliche Unterszenarien oder Optionen führen, die bei jedem Schritt auf dem Weg verfügbar sind. Stellen Sie sich jede Frage und klicken Sie auf einen der Hyperlinks, die Sie zur Antwort führen. Sie werden feststellen, dass Sie in einigen der Schritte die zusätzlichen horizontalen und administrativen Teilprozesse nutzen können. Diese werden am Ende der jeweiligen Schrittbeschreibung aufgeführt. Was ist meine Aufgabe?
Wenn Sie der Träger eines Mitgliedstaats sind, der die Zustellung eines Titels oder einer Entscheidung (z. B. eines Gerichtsurteils) über eine Forderung und/oder deren Beitreibung an den Schuldner (Person oder Arbeitgeber) aus einem anderen Mitgliedstaat verlangt, bevor die Forderung beigetrieben werden kann, sind Sie der "Case Owner". Wen muss ich kontaktieren? (Schritt CO.1)
Wenn Sie die Institution sind, die ein Mitteilungsersuchen aus einem anderen Land erhält (die ersuchende Partei), sind Sie die Gegenpartei. Erster Schritt im BUC für den Geschäftspartner (Schritt CP.1)
CO. 1 An wen muss ich mich wenden?
Als Fallinhaber besteht Ihr erster Schritt bei einem neuen Zustellungsantrag darin, den richtigen Mitgliedstaat zu ermitteln. Der zweite Schritt besteht darin, den zuständigen Träger innerhalb dieses Mitgliedstaats zu ermitteln. In diesem Business Use Case kann die Einrichtung aus Einrichtungen aller Sektoren ausgewählt werden. Damit ist die Gegenpartei definiert, mit der Sie arbeiten werden. Wie finde ich die richtige Institution, an die ich mich wenden kann? (Schritt CO.2) Wie stelle ich einen Antrag auf Benachrichtigung? (Schritt CO.3)
CO. 2 Wie ermittle ich die richtige Institution, an die ich mich wenden muss?
Um die zuständige Einrichtung eines anderen Mitgliedstaates zu ermitteln, müssen Sie das Institution Repository (IR) konsultieren. Die Datenbank enthält eine elektronische Auflistung aller gegenwärtigen und früheren zuständigen Einrichtungen und Verbindungsstellen, die für die grenzüberschreitende Koordinierung von Informationen der sozialen Sicherheit in den jeweiligen Mitgliedstaaten zuständig waren. Bitte beachten Sie, dass die Verbindungsstelle nur dann gewählt werden sollte, wenn Sie die richtige zuständige Einrichtung in dem jeweiligen Mitgliedstaat nicht ermitteln können oder wenn der Fall von der Verbindungsstelle bearbeitet wird. Für den Zugriff auf die IR verwenden Sie bitte den folgenden Link. Wie stelle ich einen Antrag auf Benachrichtigung? (Schritt CO.3)
CO.3 Wie stelle ich einen Antrag auf Zustellung?
Leitlinien für den EESSI Business Use Case R_BUC_06 - Antrag auf Notifizierung gemäß Artikel 77 der Verordnung (EG) Nr. 987/2009 Datum: September 2019 Dokumentversion: 4.2.0 6
Sobald Sie den richtigen Träger, den Sie konsultieren müssen, ermittelt haben, füllen Sie den SED R015 ("Antrag auf Benachrichtigung") aus, wobei Sie sicherstellen, dass Sie alle erforderlichen Angaben machen, und fügen diesem SED gegebenenfalls das zu benachrichtigende Dokument bei. Schicken Sie die SED R015 (ggf. einschließlich aller Anlagen) an den Geschäftspartner. Ist es erforderlich, das Original (und die unterzeichnete Fassung) des Dokuments/der Dokumente zu notifizieren, müssen Sie es separat per Post an den Geschäftspartner senden. Daraufhin sollte der Geschäftspartner Ihnen eine Antwort in SED R016 ("Antwort auf das Meldeersuchen") zusammen mit etwaigen Anhängen übermitteln. Der geschäftliche Anwendungsfall endet hier. Teilprozessschritte, die dem Fallverantwortlichen in dieser Phase zur Verfügung stehen: Ich möchte die Informationen in der SED R016 klären, die ich erhalten habe (AD_BUC_08). Ich möchte einen Geschäftspartner an meinen Antrag (AD_BUC_07) erinnern. Ich möchte den von mir gesendeten SED R015 (AD_BUC_06) für ungültig erklären. Sie können anschließend einen neuen SED erstellen. Ich möchte die in der von mir übermittelten SED R015 (AD_BUC_10) enthaltenen Informationen aktualisieren. Ich möchte zusätzliche Informationen austauschen, die für die SED R015 (H_BUC_01) nicht vorgesehen sind. Ich möchte den Fall abschließen (AD_BUC_01 ). Ich möchte einen abgeschlossenen Fall (AD_BUC_02) wieder eröffnen. Ich möchte den Fall an eine andere zuständige Institution in meinem Mitgliedstaat weiterleiten (AD_BUC_05).
CP.1 Erster Schritt im BUC für den Geschäftspartner
Wenn Sie einen SED R015 ("Antrag auf Benachrichtigung") vom Fallinhaber erhalten, bearbeiten Sie den SED zusammen mit den ggf. beigefügten Anlagen. Füllen Sie einen SED R016 ("Antwort auf Ersuchen um Benachrichtigung") aus, wobei Sie sicherstellen, dass Sie alle erforderlichen Informationen eingeben und gegebenenfalls die entsprechenden Anlagen hinzufügen. Wenn die Benachrichtigung erfolgt ist, füllen Sie den Abschnitt "Benachrichtigung erfolgt" aus, und wenn die Benachrichtigung nicht erfolgreich oder nicht möglich war, ist der Abschnitt "Benachrichtigung nicht erfolgt" auszufüllen, wobei dem Fallinhaber der Grund mitzuteilen ist. Senden Sie den SED R016 (ggf. einschließlich aller Anlagen) an den Case Owner. Der geschäftliche Anwendungsfall endet hier.
Teilprozessschritte, die dem Geschäftspartner in dieser Phase zur Verfügung stehen: Ich möchte die Informationen in der SED R015 klären, die ich erhalten habe (AD_BUC_08). Ich möchte den Fallverantwortlichen an den von mir gesendeten SED (H001 oder X012) erinnern (AD_BUC_07). Ich möchte die von mir gesendete SED R016 (AD_BUC_06) für ungültig erklären. Ich möchte die in der von mir übermittelten SED R016 (AD_BUC_10) enthaltenen Informationen aktualisieren. Ich möchte zusätzliche Informationen mit dem Fallverantwortlichen (H_BUC_01) austauschen. Ich möchte den Fall (AD_BUC_01) abschließen. Ich möchte einen abgeschlossenen Fall (AD_BUC_02) wieder eröffnen. Ich möchte den Fall an eine andere zuständige Institution in meinem Mitgliedstaat weiterleiten (AD_BUC_05).
Leitlinien für den EESSI Business Use Case R_BUC_06 - Antrag auf Notifizierung gemäß Artikel 77 der Verordnung (EG) Nr. 987/2009 Datum: September 2019 Dokumentversion: 4.2.0 7
BPMN-Diagramm für R_BUC_0 6
Klicken Sie hier, um das/die BPMN-Diagramm(e) für R_BUC_06 zu öffnen.
Strukturierte elektronische Dokumente (SEDs), die im Prozess verwendet werden
Die folgenden SEDs werden in R_BUC_06 verwendet. Klicken Sie auf den Link, um Details zu erhalten: SED R015 – Request for notification SED R016 - Antwort auf das Ersuchen um Benachrichtigung
Administrative Teilprozesse
Die folgenden administrativen Teilprozesse werden in R_BUC_06 verwendet: AD_BUC_01_Subprocess – Close Case AD_BUC_02_Subprocess – Reopen Case AD_BUC_05_Subprocess – Forward Case AD_BUC_06_Subprocess – Invalidate SED AD_BUC_07_Subprocess – Reminder AD_BUC_08_Subprocess – Clarify Content AD_BUC_10_Subprocess – Update SED
Die folgenden Teilprozesse dienen der Abwicklung von außergewöhnlichen Geschäftsszenarien, die durch den Austausch von Sozialversicherungsinformationen in einer elektronischen Umgebung entstehen, und können an jedem Punkt des Prozesses eingesetzt werden: AD_BUC_11_Subprocess – Business Exception AD_BUC_12_Subprocess - Wechsel des Teilnehmers
Horizontal sub-processes
Der folgende horizontale Teilprozess wird in R_BUC_06 verwendet: H_BUC_01_Subprocess Ad hoc exchange of information
Leitlinien für den EESSI Business Use Case R_BUC_06 - Antrag auf Notifizierung gemäß Artikel 77 der Verordnung (EG) Nr. 987/2009 Datum: September 2019 Dokumentversion: 4.2.0 8