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Elektronischer Informationsaustausch über die Webapplikation RINA GUI: Einführung des letzten Prozesses im Bereich der Familienleistungen am 4. April 2022

Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Familienfragen

22. März 2022

Mitteilung über die Durchführung der Familienzulagen Nr. 48

Elektronischer Informationsaustausch über die Webapplikation RINA GUI: Einführung des letzten Prozesses im Bereich der Familienleistungen am 4. April 2022

Die Inbetriebnahme der Webapplikation RINA GUI für den Bereich Familienleistungen erfolgte am 4. Oktober 2021 (siehe Mitteilung über die Durchführung der Familienzulagen Nr. 43). Seither können die Famillienausgleichskassen mit den zuständigen Trägern in den EU-/EFTA-Staaten im Rahmen von zwei bisherigen elektronischen Prozessen (Business Use Cases, BUC) Informationen elektronisch austauschen: FB_BUC_02 «Gewährung von Familienleistungen mit befreiender Wirkung» und FB_BUC_04 «Informationen zur Zahlung in Bezug auf das Prioritätsrecht».

Der Prozess FB_BUC_01 «Zuständigkeiten bestimmen», der insbesondere das Formular E 411 ersetzt, wird am 4. April 2022 implementiert. Ab diesem Zeitpunkt können die Papierformulare der Serie E 4xx nicht mehr verwendet werden.

Den Nutzerinnen und Nutzern von RINA GUI werden Online-Schulungen angeboten. Die Weisung zum Prozess FB_BUC_01 ist online verfügbar (https://sozialversicherungen.admin.ch >International

Zu einem späteren Zeitpunkt werden in Absprache mit den anderen Zweigen der schweizerischen sozialen Sicherheit gewisse Querschnittsprozesse, beispielsweise bezüglich Inkasso, implementiert. Die Nutzerinnen und Nutzer von RINA GUI erhalten die entsprechenden Informationen zu gegebener Zeit.

Ausserdem werden die derzeitigen Ad-hoc-Prozesse mit Frankreich zumindest für eine Übergangszeit beibehalten; das heisst, die Informationen mit den französischen Kassen werden nicht elektronisch ausgetauscht.

Bei Fragen können sich Nutzerinnen und Nutzer von RINA GUI an den Helpdesk wenden (famzreg@zas.admin.ch / +41 58 461 91 93). Die Familienausgleichskassen können dem Helpdesk jederzeit zusätzliche Nutzerinnen und Nutzer melden.

Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an folgende Adresse: fam.EESSI@bsv.admin.ch.

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