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Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI L+J Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra

Vertrag zur Ausrichtung von Finanzhilfen (VAF)

(BSV-Nr. 4133)

zwischen der

Schweizerischen Eidgenossenschaft

vertreten durch das

Bundesamt für Sozialversicherungen, Effingerstrasse 20, 3003 Bern

nachfolgend bezeichnet mit BSV

und

Schweizer Paraplegiker-Vereinigung

Kantonsstrasse 40, 6207 Nottwil

betreffend

Finanzhilfe zur Förderung der Invalidenhilfe gemäss Art. 74 IVG

für die Jahre 2024 - 2027

1. Grundlagen und Ziele des Vertrages

1.1. Grundlagen

- Art. 74 und 75 IVG (Bundesgesetz vom 19. Juni 1959 über die Invalidenversicherung, SR 831.20) - Art. 108-110 IW (Verordnung vom 17. Januar 1961 über die Invalidenversicherung, SR 831.201) - Art. 101bis AHVG (Bundesgesetz vom 20. Dezember 1946 über die Alters- und Hinterlas- senenversicherung, SR 831.10) - Art. 222 - 225 AH W (Verordnung vom 31. Oktober 1947 über die Alters- und Hinterlas- senenversicherung, SR 831.101) - Bundesgesetz vom 5. Oktober 1990 über Finanzhilfen und Abgeltungen (SuG; SR 616.1) - Kreisschreiben über die Beiträge an Organisationen der privaten Behindertenhilfe, gültig für Beiträge für die Betriebsjahre 2024 - 2027 (KSBOB) - Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG; SR 235.1) - Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (GIG; SR 151.1)

Das KSBOB 2024-2027 und die dem Vertrag beigefügten Anhänge bilden integrierende Be­ standteile dieses Vertrages.

1.2. Ziel und Gegenstand

Gemäss Art. 112c Abs. 2 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999 unterstützt der Bund gesamtschweizerische Bestrebungen zu Gunsten Behinderter und Betagter. Er gewährt hierzu gestützt auf Art. 74 IVG sprachregional oder national tätigen ge­ meinnützigen privaten Organisationen Finanzhilfen an die Kosten der Durchführung von den in Art. 108bis IW und Art. 222 AHW näher umschriebenen Aufgaben. Der vorliegende öffentlich- rechtliche Vertrag legt Art, Umfang, Qualität und Reporting der zu erbringenden Leistungen sowie dessen Beitragsdach fest. Damit soll die fachgerechte, bedarfsorientierte und kostenbewusste Durchführung der in nachstehender Ziffer 3 aufgeführten Leistungen durch die vertragsnehmende Dachorganisation (DO/VN) gewährleistet werden. Der Vertrag regelt die mit diesen Leistungen verbundenen Rechte und Pflichten zwischen dem BSV und der DO/VN. Wird ein Teil der vereinbarten Leistungen nicht durch die DO/VN selbst, sondern durch von ihr beauftragte Drittorganisationen erbracht, so haftet die DO/VN gegenüber dem BSV für deren Handlungen. Die DO/VN schliesst mit den Drittorganisationen (UVN) Unter­ verträge (UV) ab, die mit dem vorliegenden Vertrag und seinen Anhängen konform sind.

2. Die DO/VN

2.1 Kurzporträt (ausführliche Dokumentation siehe Anhang A)

Die Schweizer Paraplegiker-Vereinigung (SPV) ist ein im Handelsregister eingetragener Verein gemäss Art. 60 ff ZGB mit Sitz in Nottwil LU und gilt als nahestehende Organisation der Paraple­ giker-Stiftung. Beide Organisationen sind Teil der Paraplegiker-Gruppe. Die SPV ist die nationale Selbsthilfe- und Fachorganisation der Querschnittgelähmten. Sie fördert, wahrt, vertritt und koor­ diniert gesamtschweizerisch die Anliegen der Para- und Tetraplegiker, sowie der weiteren Mitglie­ der und ihren Angehörigen. Sie setzt sich für diese in gesellschaftlichen, sportlichen, rechtlichen, sozialen, kulturellen, baulichen, beruflichen, politischen und persönlichen Belangen ein und enga­ giert sich für die Wiedereingliederung und für die Verbesserung der Lebensqualität der Mitglieder. Die SPV fördert und unterstützt als deren Dachorganisation den Aufbau von regionalen Roll­ stuhlclubs in der gesamten Schweiz.

2.2 Leistungserbringer

Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages bestätigt die DOA/N, dass sie die in Kap. 2 KSBOB festgelegten Kriterien zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung erfüllt. Die in Ziffer 3 aufgeführten Leistungen werden durch die DOA/N selbst erbracht oder durch Dritt­ organisationen, mit denen die DO/VN Unterverträge abgeschlossen hat (Rz 2011-2014 KSBOB). Die DO/VN verpflichtet sich, Änderungen der Verhältnisse während der Vertragsperiode unver­ züglich dem BSV zur Kenntnis zu bringen. Zugänge von UVN müssen dem BSV zur Genehmi­ gung vorgelegt werden. Abgänge von UVN sind dem BSV zu begründen und Namensänderun­ gen mitzuteilen.

2

3. Leistungen der DO/VN

3.1 Leistungsbereiche

Die Leistungskategorien werden in folgende Gruppen eingeteilt, vgl. Anhang D und Kap. 3 KSBOB. Einzelspezifische Leistungen - (soziale) Beratung von Menschen mit Behinderungen und deren Angehörigen Behinderten­ nachweis gemäss Kap. 6 - Bauberatung Behindertennachweis gemäss Kap. 6 - Rechtsberatung Behindertennachweis gemäss Kap. 6 Gruppenspezifische Leistungen - Medien und Publikationen; Entwicklung, Herstellung und Verbreitung von Informationsmate­ rialien und Medien; Informations- und Dokumentationsstelle - Kurse «Hilfe zur Selbsthilfe (Autonomie)» (mit und ohne Übernachtung) Behindertennach­ weis gemäss Kap. 6 - Kurse «Soziale Kontakte - Freizeit und Sport» (mit und ohne Übernachtung) Behinderten­ nachweis gemäss Kap. 6 Leistungen zur Unterstützung und Förderung der Eingliederung Behinderter LUFEB (nicht perso­ nenspezifisch): - Allgemeine Medien- und Öffentlichkeitsarbeit - Themenspezifische Grundlagenarbeit / Projekte Art. 74 IVG - Förderung der Selbsthilfe

Die Leistungen werden für folgende Zielgruppe erbracht: - Körperbehinderte

3.2 Barrierefreih eit - E-A ccessibility

Die Organisationen publizieren die Inhalte ihrer Leistungen auf ihrer Internetseite, in ihren digita­ len Medien oder ihren Printmedien. Dabei ist ein inhaltlicher und technisch barrierefreier Zugang sicher zu stellen, insbesondere auch für die Zielgruppe/n gemäss Fachkonzept (z. B. mittels ein­ facher und leichter Sprache, leicht lesbar usw.).

3.3 Qualitative Vorgaben

Die DO/VN garantiert, dass alle in Ziffer 3.1 aufgeführten und in den Fachkonzepten detailliert umschriebenen Leistungen in professioneller Qualität, zweckmässig, effektiv und wirtschaftlich für Behinderte im Sinne des KSBOB erbracht werden. Mit der Vertragsunterzeichnung bestätigt die DO/VN, dass sie die im Anhang E festgehaltenen qualitativen Bedingungen erfüllt und einhält.

3.4 Leistungskoordination

Die DO/VN verpflichtet sich, die Leistungen einerseits mit den UVN im eigenen Vertrag, anderer­ seits mit anderen DO/VN aufeinander abzustimmen und Synergien bestmöglich zu nutzen.

4. Leistungen der IV/AHV

4.1 IV/AHV-Beitrag an die Leistungen nach Ziffer 3

Pro Vertragsjahr können Leistungen bis zum maximalen IV/AHV-Beitrag pro Leistungskategorie mit dem BSV abgerechnet werden, vorbehalten bleiben Kompensationen gemäss Kap. 3.6 KSBOB. Am Ende der Vertragsperiode rechnet das BSV die effektiv erbrachten Leistungen mit den entsprechenden IV/AHV-Beiträgen pro Leistungskategorie mit der DO/VN ab, vgl. Anhang D des vorliegenden Vertrags. Die bei Gesucheingang ermittelte Eigenleistungsfähigkeit gilt für die gesamte Dauer der Vertrags­ periode für DO/VN und UVN und wird für die Festlegung des IV/AHV-Beitrages herangezogen. Die Berechnung der Eigenleistungsfähigkeit erfolgt mittels Festlegung des Kapitalsubstrats und des DB 4. Falls die Summe des geschlüsselten Kapitalsubstrates nach Art. 74 IVG die Vollkosten des Betriebes Art. 74 IVG um das Eineinhalbfache übersteigt, wird der IV/AHV-Beitrag gemäss

Rz 1014 KSBOB gekürzt.

3

Der IV/AHV-Beitrag (Beitragsdach gern. Anhang D) für die Vertragsperiode 2024 - 2027 beträgt pro Jahr CHF 2 455 696

davon max. CHF 331 000 für Leistungen nach Art. 101bis AHVG.

Der jährliche IV/AHV-Beitrag wird in zwei Akontozahlungen, jeweils im März und September durch die ZAS an die DOA/N überwiesen. Die Höhe der Akontozahlungen beträgt grundsätzlich

50 % des jährlichen IV/AHV-Beitrages.

Der IV/AHV-Beitrag für die nicht personenspezifischen Leistungen «Allgemeine Medien- und Öf­ fentlichkeitsarbeit» darf 5 % des Gesamtbeitrages (=100 %) nicht übersteigen (Rz 3010 KSBOB). Der IV/AHV-Beitrag darf nicht abgetreten werden.

4.2 Entschädigung Dachorganisation (DO-Entschädigung)

Die DO-Entschädigung gemäss KSBOB wird für die Konsolidierungsarbeiten der DO/VN für das Reporting und für die Umsetzung und Durchsetzung der Vorgaben des KSBOB bei den UVN aus­ gerichtet und jährlich ausbezahlt. Die DO-Entschädigung bleibt grundsätzlich für die gesamte Vertragsperiode 2024 - 2027 gleich und beläuft sich pro Jahr auf CHF 31 362

5. Reporting

Spätestens bis 30.6. nach Abschluss eines Rechnungsjahres gemäss Rz 4019 KSBOB stellt die DOA/N dem BSV sämtliche Unterlagen vollständig via BSV-Erfassungsmappe zur Verfügung. Diese sind gemäss Rz 4012 und 4014 KSBOB insbesondere: - Organisationsdaten (VZÄ etc.) - Kosten-ZLeistungsrechnung (KLR) DOA/N und UVN - Klienten-ZLeistungsstatistik (KLS) DO/VN und UVN - Selbsteinschätzung der Leistung (Realisiertes Arbeitsprogramm) - Fortschreibungstabelle DOA/N und UVN - Vollständigkeitserklärung DOA/N - Liste wirtschaftliche Verbindungen

Von jeder Organisation müssen zusätzlich folgende Daten elektronisch zur Verfügung gestellt werden: Jahres- und Geschäftsbericht Unterzeichneter Revisionsbericht (Testat, Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang) oder Bericht der Kontrollstelle Vollständigkeitserklärung (diejenigen der UVN sind bei der DOA/N abgelegt)

Für die Mitfinanzierung von Projekten im Rahmen der themenspezifischen Grundlagenarbeit (LUFEB), welche Vollkosten von mehr als CHF 100‘000 auslösen, muss ein separates Projektge­ such zwingend vor Projektbeginn eingereicht werden. Das BSV entscheidet nach Möglichkeit in­ nert 60 Tagen über die Mitfinanzierung durch die IV. Die Projektgesuche können auf der Internet­ seite des BSV heruntergeladen werden.

6. Nachweis der Leistungserbringung

Für die in Ziffer 3.1 aufgeführten Leistungskategorien mit dem Hinweis «Behindertennachweis» muss die DO/VN dem BSV jederzeit bei Bedarf nachweisen, dass die mit dem BSV abgerechne­ ten Leistungen nur an berechtigte Leistungsbeziehende gemäss Kap. 1.3 KSBOB erbracht wur­ den (Rz 1021 KSBOB). Die DO/VN erbringt den Nachweis wie folgt: Pro Leistungskategorie und Berichtsjahr wird eine Exceltabelle mit Namen, Vornamen, Geburts­ datum geführt. Alternativ kann im Dossier der behinderten Person eine Kopie der Verfügung über die IV- Massnahme oder Geldleistung abgelegt werden. Bei einer Früherfassung ist deren Meldung fest­ zuhalten und nachzuweisen. Das Verfahren wird im Einzelfall mit der DO/VN festgelegt. 4

Für Tageskurse und Treffpunkte ist kein Nachweis erforderlich.

7. Auskunftspflicht

Die DOA/N und UVN erteilen dem BSV oder vom BSV bezeichneten Drittpersonen gemäss Rz 4005 KSBOB alle erforderlichen Auskünfte im Zusammenhang mit dem Vertrag und gewährt Ein­ sicht in die relevanten Akten und den Zutritt an Ort und Stelle.

8. Sanktionsmassnahmen und Vertragsauflösung

Ist für die DOA/N absehbar, dass sie die vertraglich festgelegten Ziele und Bedingungen nicht vertragsgemäss erfüllen kann, muss sie unverzüglich dem BSV schriftlich die Situation mit einem Vorgehensvorschlag unterbreiten (Rz 4008 KSBOB). Verletzt die DOA/N ihre Auskunftspflicht, kann das BSV die Ausrichtung von Finanzhilfen ablehnen oder die bereits ausgerichteten Bei­ träge gemäss Art. 40 SuG zurückfordern (Rz 4009 KSBOB). Erwirkte die DOA/N die Finanzhilfe unter Verletzung von Rechtsvorschriften oder aufgrund eines unrichtigen oder unvollständigen Sachverhaltes, kann das BSV jederzeit vom Vertrag zurücktre­ ten. Mit dem Rücktritt fordert das BSV die bereits ausgerichteten Beiträge gemäss Art. 30 f. SuG zurück. Werden die im Zusammenhang mit der Überprüfung der Einhaltung der Vertragsbestim­ mungen verlangten Daten und Informationen trotz gewährter Nachfrist nicht, unvollständig oder unkorrekt eingereicht oder bestehen anderweitig begründete Zweifel an der Vertragserfüllung, kann das BSV Akontozahlungen so lange zurückbehalten oder kürzen, bis die Daten und Infor­ mationen in hinreichender Qualität vorliegen und verarbeitet werden können bzw. für das BSV die Sicherheit besteht, dass ein vertragskonformer Zustand hergestellt worden ist (Rz 4018 KSBOB).

9. Dauer, Änderungen, Kündigung des Vertrages

9.1 Dauer

Dieser Vertrag tritt mit vollständiger Unterzeichnung auf den 1. Januar 2024 in Kraft. Er wird für vier Jahre abgeschlossen und dauert bis zum 31. Dezember 2027.

9.2 Änderungen

Änderungen des Vertrages werden schriftlich festgehalten und von beiden Vertragsparteien un­ terzeichnet. Es besteht kein Anspruch auf eine Anpassung des Vertrages auf Grund einer Leis­ tungserweiterung (zusätzliche oder neue Leistung) oder auf Grund höherer Kosten einer Leis­ tung.

9.3 Kündigung

Der Vertrag kann von jedem Vertragspartner per 30. Juni oder 31. Dezember unter Beachtung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten gekündigt werden.

Wird der Vertrag nicht weitergeführt, ist ein Schlussabrechnungssaldo zu vergüten und ein allfäl­ lig vorhandener Saldo aus geäufneten Überdeckungsreserven sowie zulasten von Art. 74 IVG gebildeten Rückstellungen oder Fonds dem BSV zurückzuerstatten.

9.4 Governance

Die finanzielle Unterstützung privater Organisationen durch die Invalidenversicherung erfolgt im Hinblick auf ein gemeinsames Engagement zugunsten von Menschen mit Behinderungen im Sinne von Artikel 74 IVG. Die Beiträge an die Organisationen und die daraus resultierenden Leistungen setzen eine direkte Beziehung zwischen der IV bzw. dem BSV und den subventionierten Organisationen voraus. Diese Beziehung beruht auf den Grundsätzen der Good Governance und des gegenseitigen Ver­ trauens. Gute Zusammenarbeit bedeutet, dass Informationen ausgetauscht, Erfahrungen geteilt und beo­ bachtete oder aufgetretene Probleme erörtert werden, um die Schwierigkeiten sowohl der Part­ nerorganisationen als auch der leistungsempfangenden Personen zu beheben.

10. Veröffentlichung des Vertrages

5

Das BSV veröffentlicht den vorliegenden Vertrag (inkl. sämtlicher Anhänge) in Anwendung des Bundesgesetzes über das Öffentlichkeitsprinzip in der Verwaltung (Art. 9 Abs. 2, Öffentlichkeits­ gesetz, SR 152.3) auf der Webseite des BSV. Zwecks Koordination kann es den Kantonen eben­ falls Auszüge betreffend Leistungen oder Finanzen weiterleiten bzw. entsprechende Auswertun­ gen erstellen.

11. Schlussbestimmungen

Für die Gültigkeit des vorliegenden Vertrages bleiben Beschlüsse von Volk, Parlament und Bun­ desrat vorbehalten. Vorliegender Vertrag ist in zwei Exemplaren ausgefertigt worden. Je ein unterzeichnetes Exemplar befindet sich beim BSV und bei der DO/VN.

6

A4 Bern, den Z-//. Io-12 Nottwil, den

Für das Für Bundesamt für Sozialversicherungen Schweizer Paraplegiker Vereinigung fi

Florian izedirektor Olga Manfredi, Präsidentin

f\ ■

Thomas Bhend? Laurent Prince, Direktor Bereichsleiter Controlling, Ressourcen und Subventionen

Anhang Anhang A (Grundlagen der DOA/N) Anhang B (Am VAF angeschlossene Organisationen) Anhang C (Fachkonzepte) Anhang D (Kompensationsgruppen und Mengengerüst) Anhang E (Unterzeichnete Qualitative Bedingungen)

7

Anhang A Grundlagen der VN

K Unterzeichnete Statuten der VN/DO vom 06.05.2023 IXI Zusammensetzung Zentralvorstand

13 Organigramm der Organisation

3 ZusammenarbeitsvereinbarungZ-vertrag mit andern VN/UVN

3 Aktueller Auszug Eintrag Handelsregister vom 20.07.2023

K Leitbild 02/2000 Zukunft SPV - Strategie: 2021-2024

8

Schweizer Association Associazione Swiss Paraplegiker suisse des svizzera dei Paraplégies Vereinigung paraplégiques paraplégie! Association

Statuten

6. Mai 2023 spv.ch

IM ✓■'V

I 1.1.1_SPV Statuten_d Version 12/6.5.2023

INHALTSVERZEICHNIS

Art. Artikel Seite

Art. 1 Sitz und Wesen 4 Art. 2 Zweck 4 Art. 3 Aufgaben............... 5 Art. 4 Ethik und Integrität 6 Art. 5 Sektionen.............. 7 Art. 6 Mitglieder. 7 Art. 7 Aufnahme 8 Art. 8 Austritt aus der SPV und Erlöschen der Mitgliedschaft 8 Art. 9 Auflösung einer Sektion.................................................. 8 Art. 10 Ausschluss....................................................................... 9 Art. 11 Ehrenmitglieder......................................... 10 Art. 12 Beiträge...................................................... 10 Art. 13 Organe....................................................... 11 Art. 14 Zusammensetzung................................... 11 Art. 15 Befugnisse................................................ 12 Art. 16 Einberufung, Antragsrecht und Form....... 13 Art. 17 Durchführungsart und Beschlussfassung 14 Art. 18 Zusammensetzung................................... 15 Art. 19 Wahl........................................................... 15 Art. 20 Delegiertenversammlung und Sektionen 15 Art. 21 Einberufung und Beschlüsse.................. 16 Art. 22 Aufgaben und Befugnisse....................... 17 Art. 23 Zusammensetzung und Befugnisse....... 18 Art. 24 Bereiche.................................................... 19 Art. 25 Bereich «Dienste der SPV» 19 Art. 26 Wahl und Aufgaben 19 Art. 27 Finanzielle Mittel.... 20 Art. 28 Haftung..................... 20 Art. 29 Statutenänderungen 21 Art. 30 Auflösung................ 21 Art. 31 Liquidation............... 21 Art. 32 Inkrafttreten............. 22

1.1.1_SPV Statuten_d Version 12/6.5.2023

KONSTITUIERUNG

Art. 1 Sitz und Wesen

1 Die Schweizer Paraplegiker-Vereinigung SPV, (Association suisse des para­

plégiques ASP), (Associazione svizzera dei paraplegici ASP), (Swiss paraplé­ gies association SPA) ist ein im Handelsregister eingetragener Verein ge­ mäss Art. 60 ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) mit Sitz in Nottwil LU.

2 Die SPV ist gemeinnützig und politisch sowie konfessionell neutral. Sie un­

terstützt die Schweizer Paraplegiker-Stiftung in ihren Zielsetzungen, und sie ist der nationale Verband für Rollstuhlsport («Rollstuhlsport Schweiz»),

Art. 2 Zweck i Als nationale Selbsthilfeorganisation der Querschnittgelähmten und als na­

tionaler Verband für Rollstuhlsport («Rollstuhlsport Schweiz») bezweckt die SPV: a) gesamtschweizerisch den Aufbau und die Förderung von regional organisierten Sektionen zur gesellschaftlichen, kulturellen und sportlichen Betätigung der Mitglieder; b) die Förderung der Chancengleichheit der Querschnittgelähmten in der Gesellschaft im Sinne der UNO-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK); c) die Wahrnehmung der Interessen der Querschnittgelähmten gegenüber Öffentlichkeit und Behörden im Sinne der UN-BRK; d) die Unterstützung der Bestrebungen der Schweizer Paraplegiker-Stiftung; e) die Förderung des Rollstuhlsportes in der Schweiz und die nationale und internationale Vertretung des Rollstuhlsportes im Swiss Olympic (SO), sowie im International Paralympic Committee (IPC); f) den Betrieb des Schweizer Zentrums für Rollstuhlsport Nottwil, des Schweizer Zentrums für hindernisfreies Bauen Muhen, des Institutes für Rechtsberatung und des Bereichs Lebensberatung.

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Art. 3 Aufgaben

Die SPV i a) setzt sich im Sinne der Weiterführung der ganzheitlichen Rehabilitation

Querschnittgelähmter für eine enge Zusammenarbeit mit den spezialisier­ ten Erstversorgungs- und Rehabilitationszentren für die berufliche und soziale Wiedereingliederung ein; b) bietet vielfältige Dienstleistungen an, insbesondere in den Bereichen Sozial- und Rechtsberatung, Breitensport und Leistungssport, Kultur und Freizeit sowie Hindernisfreies Bauen; c) arbeitet im Interesse ihrer Mitglieder mit nationalen und internationalen Organisationen zusammen, insbesondere mit der International Stoke Mandeville Wheelchairs Sports Federation (ISMWSF), in Aylesbury, Grossbritannien; d) unterstützt die Stiftung «Swiss Paralympic Committee (SRC)» als eigen­ ständige nationale Organisation für den internationalen Wettkampfsport und fördert dessen Ziele;

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Art. 4 Ethik und Integrität i a) Die Schweizer Paraplegiker-Vereinigung setzt sich für einen gesunden,

respektvollen, fairen und erfolgreichen Sport ein. Sie lebt diese Werte vor, indem sie - sowie ihre Organe und Mitglieder - dem Gegenüber mit Respekt begegnet, transparent handelt und kommuniziert. Die Schwei­ zer Paraplegiker-Vereinigung anerkennt die aktuelle «Ethik-Charta» des Schweizer Sports und verbreitet deren Prinzipien in den Rollstuhlclubs. b) Doping widerspricht den fundamentalen Prinzipien des Sports sowie der medizinischen Ethik und stellt ein Gesundheitsrisiko dar. Aus diesen Gründen ist es verboten. Die Schweizer Paraplegiker-Vereinigung und ihre Mitglieder unterstehen dem Doping-Statut von Swiss Olympic (nachfolgend: DopingStatut) und den weiteren präzisierenden Dokumen­ ten. Als Doping gilt jede Verletzung der Artikel 2.1 ff. des Doping-Statuts. c) Die Schweizer Paraplegiker-Vereinigung unterstellt sich dem Ethik- Statut des Schweizer Sports. Das Ethik-Statut ist für die Schweizer Paraplegiker-Vereinigung selbst, ihre Mitarbeitenden, Gremien- Mitglieder, Mitglieder, Rollstuhlclubs sowie für deren jeweiligen Organe, Mitglieder, Mitarbeitenden, Athlet*innen, Coaches, Betreuerinnen, Ärztinnen und Funktionärinnen verbindlich. Die Schweizer Para­ plegiker-Vereinigung sorgt dafür, dass die Rollstuhlclubs das Reglement ebenfalls anwenden und gegenüber ihren Mitgliedern, Mitarbeitenden und Beauftragten durch­ setzen. d) Mutmassliche Verstösse gegen die anwendbaren Anti-Doping-Bestim- mungen und gegen das Ethik-Statut werden von Swiss Sport Integrity untersucht. Die Disziplinarkammer des Schweizer Sports (nachfolgend: Disziplinarkammer) ist für die Beurteilung und Sanktionierung von festgestellten Verstössen gegen die anwendbaren Doping-Bestimmun­ gen und das Ethik-Statut zuständig. Die Disziplinarkammer wendet ihre Verfahrensvorschriften an und spricht die im Doping-Statut bzw. im Reglement des allenfalls zuständigen Internationalen Verbandes oder die im Ethik-Statut festgelegten Sanktionen aus. Gegen die Entscheide der Disziplinarkammer kann unter Ausschluss der staatlichen Gerichte an das Tribunal Arbitral du Sport (TAS) in Lausanne innert 21 Tagen ab Erhalt des begründeten Entscheids der Disziplinarkammer rekurriert werden.

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II. MITGLIEDSCHAFT

Art. 5 Sektionen

1 Die SPV gliedert sich in Sektionen, die ihrerseits Vereine im Sinne von Art.

60 ff ZGB sind. Die Sektionen verfolgen dieselben Zielsetzungen wie die

SPV. Die Rechte und Pflichten der Sektionen sind in diesen Statuten veran­ kert und ergeben sich aus den Beschlüssen der Delegiertenversammlung.

2 Die Sektionsstatuten müssen von der Delegiertenversammlung genehmigt

werden. Sie dürfen keine den Statuten der SPV widersprechenden Bestim­ mungen enthalten; die Bestimmungen über die Mitgliedschaft sind für die Sektionen verbindlich. Wollen Sektionen, deren Statuten von der Delegier­ tenversammlung genehmigt worden sind, diese zu einem späteren Zeitpunkt abändern, kann diese Abänderung durch den Zentralvorstand genehmigt werden, soweit es sich hierbei nicht um eine Abänderung von grosser Trag­ weite handelt.

3 Jede Sektion zeichnet in der Regel mit der Benennung: «Rollstuhlclub

, Sektion der Schweizer Paraplegiker-Vereinigung».

4 Wenn sich eine Sektion aus ideellen und/oder finanziellen Gründen einer

anderen Organisation anschliessen will, so bedarf dieser Anschluss der Ge­ nehmigung durch den Zentralvorstand. Der Anschluss kann aus wichtigen Gründen verweigert werden.

Art. 6 Mitglieder i Als Mitglieder werden aufgenommen:

a) als Aktivmitglied: Natürliche Personen, die aktiv zur Erreichung der Ziele der SPV beitragen wollen, was für Querschnittgelähmte und Menschen mit einer vergleichbaren Behinderung vorausgesetzt werden kann. EAktivmitglieder finden Aufnahme in den Sektionen; mit der Aufnahme wird ein Sektionsmitglied zugleich Mitglied der SPV. Aktivmitglieder sind in der Sektion, der sie angehören, stimm- und wahlberechtigt und kom­ men grundsätzlich in den Genuss der Dienstleistungen der SPV gemäss Reglementen und Richtlinien; b) als Passivmitglied: Natürliche Personen, Personengesellschaften, juristische Personen und Körperschaften des öffentlichen Rechts können Passivmitglieder der SPV oder der Sektionen werden. Sie besitzen keine Mitgliedschaftsrechte.

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Art. 7 Aufnahme

1 Über die Aufnahme von Sektionen befindet die Delegiertenversammlung

auf Antrag des Zentralvorstandes oder einer bestehenden Sektion.

2 Jedes neu eintretende Aktivmitglied erhält ein Statutenexemplar der Sektion.

Mit seinem Beitritt anerkennt das Aktivmitglied die Statuten seiner Sektion.

Art. 8 Austritt aus der SRV und Erlöschen der Mitgliedschaft i Die Generalversammlung der Sektion kann mit der Mehrheit von zwei Dritteln aller Aktivmitglieder den Austritt aus der SRV beschliessen. Der Austrittsbe­ schluss ist öffentlich zu beurkunden.

2 Kann die Generalversammlung der Sektion über den Austritt aus der SRV

nicht Beschluss fassen, weil nicht mindestens zwei Drittel aller Aktivmitglieder der Sektion anwesend oder vertreten sind, kann eine zweite Generalversamm­ lung einberufen werden, welche mit der Mehrheit von zwei Dritteln aller anwe­ senden Aktivmitglieder den Austritt aus der SRV beschliessen kann. Ein Aus­ trittsbeschluss ist in jedem Fall öffentlich zu beurkunden.

3 Die Mitgliedschaft als Aktivmitglied erlischt durch schriftliche Austrittserklä­ rung an den Sektionsvorstand und im Todesfall. Austritte von Aktivmitglie­ dern sind dem Bereich «Dienste der SRV» schriftlich anzuzeigen.

Art. 9 Auflösung einer Sektion 1 Beschliesst eine Sektion ihre Auflösung, so wird das Sektionsvermögen während zwei Jahren von der SRV für eine allenfalls neu sich gründende Sektion zur Verfügung gehalten. Kommt eine Neugründung nicht zustande, fällt das Vermögen an die SRV.

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t/\_

Art. 10 Ausschluss

1 Bei schwerwiegenden Verstössen kann eine Sektion oder ein Aktivmitglied

aus der SPV ausgeschlossen werden. Über den Ausschluss einer Sektion be­ findet die Delegiertenversammlung und über jenen des Aktivmitglieds die Sek­ tion. Der Beschluss der Delegiertenversammlung wie jener der Generalver­ sammlung einer Sektion - sei es als erste oder sei es als Rekursinstanz - be­ darf der Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Stimmberechtigten.

- gravierende Übertretung der Statuten und Reglemente der Sektionen oder der SPV; - Schädigung des Ansehens und der Interessen einer Sektion oder der SPV; - unehrenhaftes Verhalten; - nachhaltige Verletzung der finanziellen Verpflichtungen.

3 Ausgeschlossene Aktivmitglieder können während zwei Jahren nicht mehr

von den Dienstleistungen für Mitglieder profitieren. Der Ausschluss ist dem Ausgeschlossenen und dem Bereich «Dienste der SPV» mit Brief oder E-Mail unter Hinweis auf Art. 75 ZGB und dem Grund des Ausschlusses mitzutei­ len. Während dem Ausschluss kann nur die Sektion, welche den Ausschluss ausgesprochen hat, diesen wieder aufheben. Die Aufhebung bedingt erneut einer schriftlichen Meldung an den Bereich «Dienste der SPV». Nach zwei Jahren Ausschluss kann diese Person erneut eine Mitgliedschaft bei einer Sektion beantragen. Wird eine Sektion ausgeschlossen, so fällt das halbe Vereinsvermögen an die SPV.

1.1.1_SPV Statuten_d Version 12/6.5.2023

Art. 11 Ehrenmitglieder

1 Die Ehrenmitgliedschaft der SRV kann natürlichen Personen verliehen wer­

den, die sich um die Belange der Querschnittgelähmten in hervorragender Weise verdient gemacht haben.

2 Die Ehrenmitgliedschaft wird auf Antrag der Sektionen oder des Zentral­

vorstandes durch die Delegiertenversammlung verliehen. Analog können Personen, die sich für die Sektion besonders verdient gemacht haben, von der Generalversammlung zum Ehrenmitglied der Sektion gewählt werden.

3 Die Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit. Sie haben die

Rechte der Aktivmitglieder.

Art. 12 Beiträge i Die Sektionen bestimmen die Höhe der von ihren Mitgliedern zu entrichten­ den Beiträge. Die Mitgliedschaft gilt ab Datum der Einzahlung.

2 Die Sektionen haben pro Aktivmitglied und Jahr einen Beitrag von CHF 10.-

an die SPV zu entrichten, sofern die Delegiertenversammlung nicht etwas anderes beschliesst.

1.1.1_SPV Statuten_d Version 12/6.5.2023 10/22 /

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III. ORGANISATION

Art. 13 Organe i Die Organe der SPV sind: a) die Delegiertenversammlung; b) der Zentralvorstand; c) die Geschäftsleitung; d) die Revisionsstelle.

A) Delegiertenversammlung

Art 14 Zusammensetzung 1 Die Delegiertenversammlung ist das oberste Organ der SPV und tagt or­ dentlicherweise jedes Jahr einmal im ersten Kalenderhalbjahr.

2 Die Delegiertenversammlung besteht aus je zwei Delegierten jeder Sektion

und dem Zentralvorstand. Jede Sektion wählt an ihrer Generalversammlung die Delegierten und gibt diese dem Zentralvorstand innert 5 Tagen nach er­ folgter Wahl bekannt. Bleibt diese Bekanntmachung aus, gelten die bisheri­ gen Delegierten weiterhin als gewählt und befugt, an den Delegiertenver­ sammlungen teilzunehmen.

3 Die Delegiertenversammlung ist Traktandum an jeder ordentlichen Gene­

ralversammlung der Sektion.

4 Die Delegierten vertreten zu den einzelnen Sachgeschäften und Wahlen

grundsätzlich die Position ihrer Sektion. Die Wortergreifung hat sich sachbe­ zogen und auf ein Minimum zu beschränken.

5 Jedes Aktivmitglied einer Sektion kann nach vorgängiger Anmeldung, wel­

che spätestens eine Woche vor der Delegiertenversammlung beim Bereich «Dienste der SPV» eingereicht werden muss, als zuhörende Person an der Delegiertenversammlung teilnehmen. Das Stimm- und Wahlrecht steht ihr nicht zu. Eine allfällige Wortergreifung ist vom Vorsitz der Delegiertenversammlung zu genehmigen.

6 Das Präsidium der SPV kann Gäste an die Delegiertenversammlung einladen.

Deren Wortergreifung liegt ebenfalls in der Entscheidung des Präsidiums.

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Art. 15 Befugnisse iDie Delegiertenversammlung entscheidet in allen Angelegenheiten, die nicht anderen Organen der SPV übertragen sind. Ihr stehen folgende unübertrag­ bare Befugnisse zu: a) Genehmigung des Protokolls; b) Genehmigung der Jahresberichte; c) Entgegennahme des Revisionsberichtes und Genehmigung der Rechnung; d) Décharge-Erteilung; e) Wahl der Mitglieder des Zentralvorstandes und des Präsidiums; f) Wahl der Revisionsstelle; g) Ernennung und Abberufung der Direktion; h) Genehmigung der Beiträge an die Sektionen; i) Aufnahme oder Ausschluss von Sektionen; j) Beschlussfassung über Auflösung und Liquidation; k) Genehmigung der Sektionsstatuten; soweit dazu nicht der Zentralvor­ stand zuständig ist (vgl. Art. 4 Abs. 2); l) Genehmigung und Änderung der Statuten der SPV; m) Festsetzung der Sektionsbeiträge; n) Behandlung von Anträgen des Zentralvorstandes und/oder der Sektionen; o) Bereinigung von Differenzen zwischen dem Zentralvorstand und den Sektionen; p) Verleihung der Ehrenmitgliedschaft; q) Beschlussfassung über alle Gegenstände, die der Delegiertenversamm­ lung durch das Gesetz oder die Statuten vorbehalten sind.

1.1.1_SPV Statuten_d Version 12/6.5.2023

Art. 16 Einberufung, Antragsrecht und Form i Die Delegiertenversammlung wird durch den Zentralvorstand, nötigenfalls durch die Revisionsstelle einberufen. Das Einberufungsrecht steht auch den Liquidatoren zu.

2 Mindestens fünf Sektionen können gemeinsam, auf begründetes Begehren

und unter Angabe der Traktanden, vom Zentralvorstand die Einberufung ei­ ner ausserordentlichen Delegiertenversammlung verlangen. Der Zentralvor­ stand führt die ausserordentliche Delegiertenversammlung nach Eingang des entsprechenden Antrages innert angemessener Frist durch.

3 Anträge der Sektionen von grosser Tragweite (beispielsweise Statutenän­

derungen der SPV) sind jeweils bis spätestens am 31. Oktober des der or­ dentlichen Delegiertenversammlung vorangehenden Jahres zuhanden des Zentralvorstands beim Bereich «Dienste der SPV» schriftlich einzureichen. Andere Anträge sind jeweils mindestens sechs Wochen vor der ordentlichen Delegiertenversammlung zuhanden des Zentralvorstands beim Bereich «Dienste der SPV» schriftlich einzureichen.

4 Die Delegiertenversammlung ist spätestens drei Wochen vor dem Versamm­

lungstag einzuberufen. In der Einberufung sind die Verhandlungsgegenstän­ de sowie die Anträge des Zentralvorstandes und der Sektionen bekannt zu geben und die erforderlichen Unterlagen beizulegen.

1.1.1_SPV Statuten_d Version 12/6.5.2023

Art. 17 Durchführungsart und Beschlussfassung i Die Delegiertenversammlung findet grundsätzlich durch physische Zusam­ menkunft der Delegierten statt. Auf Anordnung des Zentralvorstandes kann die Delegiertenversammlung aber auch in elektronischer Form (bspw. mittels Telefon- oder Videokonferenz oder über das Internet) durchgeführt werden. Die Delegiertenversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Delegierten anwesend ist bzw. an einer elektronisch durchgeführten Ver­ sammlung teilnimmt. Bei Abstimmungen werden die Beschlüsse mit der rela­ tiven Stimmenmehrheit der anwesenden bzw. teilnehmenden Delegierten gefasst, sofern das Gesetz oder die Statuten keine andere Mehrheit vor­ schreiben. Die Beschlussfassung auf dem Zirkularweg (brieflich, via Email oder elektronischer Abstimmungsplattform) ist möglich.

2 Bei Wahlen gilt für den ersten Wahlgang das absolute und für den zweiten

Wahlgang das relative Mehr. Bei Stimmengleichheit hat der Vorsitzende den Stichentscheid.

3 Beschlüsse über Anträge, die in der Einberufung nicht aufgeführt sind, kön­

nen nur gefasst werden, wenn mindestens drei Viertel der anwesenden Stimm­ berechtigten Eintreten beschliessen.

4 Der Zentralvorstand sorgt für die Führung des Protokolls. Dieses hält insbe­

sondere fest: a) die Beschlüsse und Wahlergebnisse; b) die Begehren um Auskunft und die darauf erteilten Antworten; c) Erklärungen von Delegierten, die wünschen, dass diese ins Protokoll aufgenommen werden.

1.1.1_SPV Statuten_ .d Version 12/6.5.2023 14/22

B) Zentralvorstand

Art. 18 Zusammensetzung i Der Zentralvorstand besteht aus fünf bis sieben Mitgliedern; dem Präsidium, Vizepräsidium und weiteren Mitgliedern ohne speziellen Aufgabenbereich (Beisitzende). Im Zentralvorstand vertreten sind mindestens drei Personen mit Querschnittlähmung oder vergleichbarer Behinderung. Das Präsidium ist zwin­ gend durch eine von Querschnittlähmung betroffene Person auszuüben. Die Sektionen sollen regional angemessen im Zentralvorstand vertreten sein.

Art. 19 Wahl i Die Mitglieder des Zentralvorstandes werden von der Delegiertenversamm­ lung für eine Amtsdauer von zwei Jahren gewählt und sind wieder wählbar. Die Mitgliedschaft im Zentralvorstand ist auf 12 Jahre begrenzt. Falls ein Zentralvorstandsmitglied während seiner laufenden Amtszeit zusätzlich ins Präsidium gewählt wird, beträgt die maximale Mitgliedschaft im Zentralvor­ stand 16 Jahre. Die Amtszeit endet jedoch endgültig mit dem Datum der or­ dentlichen Delegiertenversammlung, die der Vollendung des 70. Altersjahres des Zentralvorstandsmitgliedes folgt; über allfällige Ausnahmen befindet die Delegiertenversammlung auf Antrag des Zentralvorstandes.

2 Frei werdende Sitze im Zentralvorstand werden den Sektionen bis 15. Sep­

tember des Vorjahres der Delegiertenversammlung angezeigt. Wahlvorschläge der Sektionen müssen dem Zentralvorstand bis 31. Oktober eingereicht werden.

Art. 20 Delegiertenversammlung und Sektionen 1 Die Mitglieder des Zentralvorstandes haben an der Verhandlung der Dele­ giertenversammlung beratende Stimme und das Recht auf Antragstellung. Sie dürfen nicht gleichzeitig Delegierte ihrer Sektion sein.

2 Der Zentralvorstand ist berechtigt, an die Generalversammlung der Sektio­

nen Vertreter zu entsenden. Sie nehmen nur in beratender Funktion teil und haben kein Stimmrecht.

1.1.1_SPV Statuten_d Version 12/6.5.2023

Art. 21 Einberufung und Beschlüsse

1 Der Zentralvorstand tritt so oft zusammen, wie es die Geschäfte erfordern.

Er wird durch das Präsidium oder bei dessen Verhinderung durch sein Vize­ präsidium oder ein anderes stimmberechtigtes Mitglied einberufen. Auf schrift­ liches Verlangen eines stimmberechtigten Mitgliedes oder der Geschäfts­ leitung hat das Präsidium den Zentralvorstand innert 30 Tagen zu einer Sit­ zung einzuberufen. Die Traktanden sind den Vorstandsmitgliedern mit der Einladung bekannt zu geben.

2 Der Zentralvorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der

stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. Beschlüsse werden mit einfa­ chem Mehr der Stimmenden gefasst. Bei Stimmengleichheit hat der Vorsit­ zende den Stichentscheid. In sektionseigenen Angelegenheiten tritt ein Vor­ standsmitglied in den Ausstand.

3 An der Zentralvorstandssitzung können auf Einladung des Präsidiums Mit­

arbeitende der SPV oder Fachleute ohne Stimmrecht teilnehmen. In der Re­ gel nehmen die Direktion und die stellvertretende Direktion an den Sitzun­ gen des Zentralvorstandes teil.

1.1.1_SPV Statuten_d Version 12/6.5.2023 16/22

Art. 22 Aufgaben und Befugnisse

1 Der Zentralvorstand hat das Recht und die Pflicht, nach den Befugnissen,

die die Statuten ihm einräumen, die Angelegenheiten der SPV zu besorgen und diese zu vertreten. Ihm obliegen insbesondere folgende Aufgaben und Befug­ nisse: a) Ausführung der Beschlüsse der Delegiertenversammlung; b) Oberleitung der SPV und Erteilung der nötigen Weisungen mit Festle­ gung der Organisation; c) Aufsicht über die mit der Geschäftsführung betrauten Personen, nament­ lich im Hinblick auf die Befolgung der Gesetze, Statuten, Reglemente, Weisungen und Pflichtenhefte; d) Genehmigung der Gehälter der Direktion sowie der Geschäftsleitungs­ mitglieder im ordentlichen Lohnverfahren in Absprache mit den Human Resources der Schweizer Paraplegiker-Gruppe; e) Der Anfangslohn der Direktion wird durch den ZV, in Absprache mit dem Präsidium der Schweizer Paraplegiker-Stiftung und den Human Resources der Schweizer Paraplegiker-Gruppe bestimmt; das Präsidium der SPV verantwortet die Koordination dieser Absprache; f) Ausgestaltung des Rechnungswesens, der Finanzkontrolle sowie der Finanzplanung; g) Antragsrecht an die Delegiertenversammlung auf Aufnahme oder Aus­ schluss von Sektionen; h) Genehmigung und Änderung der Reglemente der SPV; i) Vertretung der SPV nach aussen; j) Bereinigung von Differenzen zwischen den Sektionen; k) Wahl der zur Verwirklichung des Vereinszwecks nötigen Kommissionen und Arbeitsgruppen; l) Erstellen des Jahresprogrammes der SPV nach Rücksprache mit den Sektionen; m) Erstellen der Jahresrechnung und Genehmigung des Budgets; n) Herausgabe von Publikationen; o) Ernennung der zeichnungsberechtigten Vorstandsmitglieder und der weiteren zeichnungsbefugten Personen; p) Antragsrecht an die Delegiertenversammlung für die Ernennung und Abberufung der Direktion; q) Ernennung und Abberufung der Geschäftsleitungsmitglieder; r) Genehmigung zur Durchführung von Sammelaktionen durch einzelne Sektionen.

1.1.1_SPV Statuten_d Version 12/6.5.2023 17/22 4

C) Geschäftsleitung

Art. 23 Zusammensetzung und Befugnisse

1 Die Geschäftsleitung setzt sich aus der Direktion und mindestens vier, ma­

ximal sieben weiteren Geschäftsleitungsmitgliedern zusammen. Die Geschäfts­ leitungsmitglieder müssen Mitarbeitende der Schweizer Paraplegiker-Verei­ nigung sein. Die Direktion hat den Vorsitz.

2 Die Geschäftsleitungsmitglieder werden auf Vorschlag der Direktion vom

Zentralvorstand ernannt und abberufen.

3 Die Geschäftsleitung entscheidet über alle Geschäfte, die nicht ausdrücklich

der Delegiertenversammlung oder dem Zentralvorstand vorbehalten sind. Der Zentralvorstand kann der Geschäftsleitung Aufgaben und Befugnisse delegieren. Er erlässt in diesem Fall ein Organisationsreglement, in welchem die delegier­ ten Aufgaben, die zuständigen Stellen und die Berichterstattung geregelt sind.

4 Das Amt der Direktion sowie die Leitung von weiteren Geschäftsleitungsbe­

reichen werden bei gleicher Qualifikation und Leistungsfähigkeit vorzugsweise von Personen mit Querschnittlähmung oder vergleichbarer Behinderung wahr­ genommen.

5 Eine Bereichsleitung sowie die Direktion kann auch von zwei Personen im

Ko-Amt wahrgenommen werden.

6 Die Lohnbandbreiten der Schweizer Paraplegiker-Gruppe sind für die Lohn­

gestaltung der Geschäftsleitung der SPV verbindlich.

7 Die Direktion legt ihre Interessenbindungen und insbesondere alle Verhält­

nisse offen, in denen sie gegen eine Entschädigung Arbeit leistet. Diese müs­ sen vom Präsidium des Zentralvorstandes genehmigt werden.

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Art. 24 Bereiche

1 Es bestehen die Bereiche «Rollstuhlsport und Freizeit», «Institut für Rechts­

beratung», «Zentrum für hindernisfreies Bauen», «Lebensberatung» sowie «Dienste der SPV». Der Zentralvorstand kann auf Antrag der Direktion be­ stehende Bereiche umbenennen, weitere Bereiche bilden, streichen und/oder Zusammenlegen.

2 Die Bereichsleitenden werden von der GL ernennt und abberufen.

3 Für die Bereiche können Kommissionen oder Fachbereiche gebildet werden.

4 Genauere Angaben über Struktur, Aufgaben und Kompetenzen der Berei­

che werden im Organisationsreglement festgehalten.

Art. 25 Bereich «Dienste der SPV» i Alle laufenden Geschäfte, die nicht ausdrücklich einem Bereich zugewiesen sind, werden vom Bereich «Dienste der SPV» wahrgenommen.

D) Revisionsstelle

Art. 26 Wahl und Aufgaben 1 Die Revisionsstelle wird jeweils für die Dauer eines Jahres gemäss Art. 69b ZGB von der Delegiertenversammlung gewählt.

2 Deren Rechte und Pflichten richten sich nach dem Obligationenrecht.

1.1.1_SPV Statuten_d Version 12/6.5.2023 19/22 4

IV. VERMÖGEN

Art. 27 Finanzielle Mittel i Die Einnahmen der SPV bestehen aus: a) Mitgliederbeiträgen sowie Erträgnissen des Vermögens; b) Allfälligen Zuwendungen Dritter und Subventionen der öffentlichen Hand; c) Jährlichen Beiträgen, welche die Schweizer Paraplegiker-Stiftung gemäss ihrem Zweck (Art. 2 Abs. 3) der SPV zur Verfügung stellt.

2 Die SPV stellt den Sektionen jährlich einen angemessenen Beitrag zur Ver­

fügung, der von der Delegiertenversammlung genehmigt wird.

3 Die Sektionen dürfen Sammelaktionen nur regional in ihrem Einzugsgebiet

nach Absprache mit dem Zentralvorstand durchführen.

Art. 28 Haftung i Die Haftung der SPV gegenüber Dritten richtet sich nach Art. 75a ZGB.

1.1.1_SPV Statuten_d Version 12/6.5.2023

V. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Art. 29 Statutenänderungen

1 Die Statuten können auf schriftlichen Antrag des Zentralvorstandes oder ei­

ner Sektion geändert werden.

2 Wird eine Statutenänderung beantragt, so ist in der Einladung zur Delegier­

tenversammlung der Text der beantragten Änderung aufzuführen. Statuten­ änderungen bedürfen der Mehrheit von zwei Dritteln der an der Delegierten­ versammlung anwesenden Stimmberechtigten.

Art. 30 Auflösung i Auf Antrag des Zentralvorstandes oder von zwei Fünfteln der Sektionen kann die Delegiertenversammlung die Auflösung der SRV beschliessen. Für den Auflösungsbeschluss bedarf es einer Mehrheit von zwei Dritteln aller an der Delegiertenversammlung Stimmberechtigten. Wird dieses Mehr nicht er­ reicht, so kann der Zentralvorstand eine weitere Delegiertenversammlung einberufen. An dieser zweiten Delegiertenversammlung bedarf es für die Auf­ lösung der SRV einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Stimmbe­ rechtigten.

Art. 31 Liquidation

Im Falle der Auflösung der SRV besorgt der alsdann im Amt befindliche Zentralvorstand die Liquidation, wenn die Delegiertenversammlung nicht ei­ nen gegenteiligen Beschluss fasst. Während der ganzen Dauer der Liquida­ tion bleiben die Befugnisse der Delegiertenversammlung in Kraft.

2 Das Liquidationsergebnis ist in erster Linie zur Sicherstellung der ausge­

wiesenen gesetzlichen oder vertraglichen Verbindlichkeiten der SRV zu ver­ wenden. Ein allfällig verbleibender Rest wird während zwei Jahren von der Schweizer Paraplegiker-Stiftung für eine eventuell neu sich gründende SRV zur Verfügung gehalten. Kommt eine Neugründung nicht zustande, fällt das Vermögen an die Schweizer Paraplegiker-Stiftung.

1.1.1_SPV Statuten_d Version 12/6.5.2023

Art. 32 Inkrafttreten i Diese Statuten treten am heutigen Tag in Kraft und ersetzen die Grün­ dungsstatuten vom 27. April 1980 mit Abänderungen vom 8. November 1986, 28. März 1987, 20. April 1991,30. April 1994, 22. November 1997, 15. April 2000, 11. November 2000, 23. November 2002, 28. April 2007, 25. April 2009, 25. April 2015, 28. April 2018, 27. April 2019 und 8. Mai 2021 und 7. Mai 2022.

2 Also beschlossen an der ordentlichen Delegiertenversammlung vom

6. Mai 2023.

Nottwil, 6. Mai 2023

Namens der Delegiertenversammlung

Präsidentin Direktor

A

Olga Manfredi Laurent Prince

Im Zweifelsfalle gilt die deutsche Textfassung.

Geschäftsstelle: Hauptsitz der SPV, Kantonsstrasse 40, 6207 Nottwil

1.1.1_SPV Statuten_d Version 12/6.5.2023

Schweizer

BERATUNG SPORT REISEN & FREIZEIT SPV & CLUBS Q H A fi) OE-

Zentralvorstand Der Zentralvorstand bestimmt die strategische Ausrichtung der SPV. Er besteht aus fünf bis sieben Mitgliedern, dem Präsidium. Vizepräsidium und weiteren Mitgliedern ohne speziellen Aufgabenbereich (Beisitzende). Der Zentralvorstand hat das Recht und die Pflicht, nach den Befugnissen, die die Statuten ihm einräumen, die Angelegenheiten der SPV zu besorgen und diese zu vertreten.

*

Olga Manfredi Annick Meystre Stephan Bachmann Präsidentin Vize-Präsidentin Beisitzer Waid Ardon Basel/Luzern

X:'w ■ / Fabien Bertschy Daniel Stirnimann Cornel Villiger Beisitzer Beisitzer Beisitzer Colombier Boswil

Alessandro Viri Beisitzer Vezia

Schweizer Association Associazione Swiss Paraplegiker suisse des svlzzera dei Paraplégies Vereinigung paraplégiques paraplegici Association

27 Rollstuhlclubs Delegiertenversammlung 11‘000 Mitglieder

I Zentralvorstand

Direktion

Verbandsdienstleistungen Public Affairs

Direktionssekretariat Finanzen/Controlling

Informatik Kommunikation und Marketing

Lebensberatung Institut für Zentrum für Rollstuhlsport und Rechtsberatung hindernisfreies Freizeit Bauen

• Peerberatung • Rechtsberatung • Bauberatung • Leistungssport • Sozialberatung • Beschwerdeführung • Bauplanung • Athletenentwicklung • Teilhabe/Arbeit • Baurealisation • Bildung • Breitensport- Freizeit-Gesundheit • Reisen

1.1.3_Organigramm Version 16/17.1.2022 spv.ch ?

Schweizer Association Associazione Swiss Paraplegiker suisse des svizzera dei Paraplégies Vereinigung paraplégiques paraplégie! Association

Sous-contrat de prestations entre

l'Association suisse des paraplégiques (ASP), en tant que prestataire du sous-contrat de prestations;

et

le Club en fauteuil roulant Genève (CFRGE) en tant que bénéficiaire du sous-contrat de prestations,

pour la période contractuelle 2020-2023

I Généralités

1 Objet

Le présent contrat règle le genre et l'étendue des prestations à fournir par le bénéfi­ ciaire du sous-contrat de prestations, ainsi que les subventions à verser à ce titre par le prestataire du sous-contrat de prestations. Le versement des subventions se fonde sur le règlement sur les subventions de l'Association suisse des paraplégiques (ASP) qui fait partie intégrante du présent con­ trat.

2 Bases

Les documents suivants constituent les bases du présent contrat:

1) Contrat principal de prestations entre l'Office fédéral des assurances sociales (OFAS) et l'ASP 2 Circulaire sur les subventions aux organisations de l'aide privée aux personnes handicapées, valable pour les subventions des exercices 2020-2023 (appelée ci- après circulaire OFAS) 3) Art. 74, alinéa 1, lettres a-c LAI 4) Art. 108, art. 108bis, art. 108ter, art. lOS^et art. 110 du RAI 5) Statuts de l’ASP du 27.04.2019 6) Règlement d'organisation de l’ASP du 9.7.2019 7) Plan directeur de l’ASP du 25.2.2000 8) Organigramme de l’ASP du mois de juillet 2016 9) Règlement sur les subventions de l'ASP (2020-2023)

3 Informations de base

Le bénéficiaire du sous-contrat de prestations met à disposition de l'ASP les informa­ tions de base suivantes qui ne devront être remises qu’une seule fois:

1) Statuts du CFRGE 2) Structure d'organisation, organigramme 3) Brève description des champs d'activité, des objectifs stratégiques (concept directeur), si disponibles 4) Répertoire des signatures autorisées 5) Domaines de responsabilité

Si ces documents font l'objet de modifications ou de remaniements, il convient de faire parvenir à l'ASP la nouvelle version en vigueur.

1

Sous-contrat de prestations CFR Genève 2/6

Il Prestations du bénéficiaire du sous- contrat de prestations

4 Offre de prestations

Les prestations du bénéficiaire du sous-contrat de prestations comprennent (selon la circulaire OFAS, annexe D):

Spécifique à l’individu a) Conseil aux personnes handicapées et à leurs proches

Spécifique aux groupes b) Médias et publications; développement, élaboration et diffusion de matériel d'information et médias; service d'information et de documentation

Non spécifique aux personnes c) Prestations ayant pour objet de soutenir et promouvoir la réadaptation des per­ sonnes handicapées PROSPREH:

- Tâches générales d'information et de relations publiques - Travail de fond ayant pour objet un thème spécifique - Encouragement à l'entraide

5 Groupe cible

L'offre de prestations s'adresse aux membres du club handicapés physiques, à leurs proches et à leurs personnes de référence.

6 Description des prestations, des objectifs et preuve du besoin 2020-2023

Les prestations sont décrites en détail dans la circulaire OFAS relative aux contrats de prestations. Pour le financement des prestations correspondantes par l’assurance- invalidité, ce sont les dispositions des articles 74 LAI et 108sq RAI ainsi que le règle­ ment sur les subventions de l’ASP qui s’appliquent. Le CFRGE doit fournir tous les documents et toutes les données statistiques requises selon le chiffre 9 du présent contrat.

6.1 Exigences quantitatives

Pour chaque année contractuelle, les prestations calculées avec l’ASP peuvent at­ teindre au maximum les contributions Al par groupe de compensation, à condition que les compensations soient conformes au chapitre 3.6 de la CSOAPH. Pour chaque an­ née contractuelle, l’ASP fait le calcul avec le CFRGE, des prestations effectivement fournies avec les contributions Al correspondantes par unité de prestations, confor­ mément à l’annexe A du présent contrat.

Le bénéficiaire du sous-contrat de prestations s'engage à fournir les prestations sui­ vantes pour les années 2020-2023 conformément à l’annexe A.

Les prestations fixées doivent être fournie au moins une fois par an.

7 Exigences qualitatives

Le CFRGE atteste remplir d’ici au 28 février de l'année suivant l’année de subvention les conditions qualitatives requises par la circulaire OFAS, annexe 3 en ce qui con­ cerne les points fixés par l’ASP et dont l’ASP doit se porter garante vis-à-vis de l’OFAS. Le délai fixé au CFRGE est péremptoire (voir chiffre 10).

Sous-contrat de prestations CFR Genève

Les exigences par rapport à l’ASP sont régies par le règlement sur les subventions et doivent être conformes à l’annexe A.

8 Financement

8.1 Participation aux coûts provenant de l’ASP

Conformément à l’annexe A pour la période contractuelle 2020-2023, le plafond maximal de la subvention annuelle s’élève à CHF 58’000.- (arrondi).

La subvention de base de 66% est subordonnée à la réalisation de la prestation quantitative fixée par contrat (annexe A) et sa restitution peut être demandée si la prestation n’est pas fournie.

La subvention de qualité de 34% est subordonnée au respect des condition qualitatives figurant dans l’annexe A.

8.2 Réglementation en cas de déficit ou d’excédent

En cas de déficit, aucun crédit complémentaire n’est accordé et, en cas d’excédent, aucun remboursement n’est exigé, sous réserve des chiffres 2032 de la circulaire OFAS.

8.3 Conditions de paiement

La subvention convenue au chiffre 8.1 est versée en deux tranches de 33% au bénéficiaire du sous-contrat de prestations, en juin et en octobre de l’année de subvention. Le versement du reliquat est effectué au mois de juin de l’année suivante, conformément aux preuves de qualité remises et sur la base du respect des exigences relatives aux heures.

9 Données de controlling et délais

Le CFRGE s’engage à enregistrer les prestations fournies de manière correcte et con­ trôlable, conformément aux directives de l’ASP. L’enregistrement des prestations dé­ taillées doit être transmis à l’ASP mensuellement, au plus tard le 10 du mois suivant.

Les documents suivants complets doivent être remis à l’administration centrale de l’ASP à Nottwil pour l’année de subvention, au plus tard au 28 février de l’année sui­ vante (cachet de la poste):

- Rapport annuel du club en fauteuil roulant - Procès-verbal de l’assemblée générale (avec approbation des comptes annuels de l’exercice précédent) - Comptes annuels du club en fauteuil roulant - Rapport de l’organe de révision - Comptabilité analytique - Étendue de l’activité exercée à titre bénévole et à titre honorifique - Participation aux manifestations de l’ASP - Invitations et listes de présence pour les activités effectuées - Documentation sur les prestations fournies ayant pour objet de soutenir et pro­ mouvoir la réadaptation des personnes handicapées selon la circulaire OFAS, chapitre 3.1, annexe 1.

S'il manque des documents, cela entraîne une réduction conformément au chiffre 10. Si les documents sont adressés par courrier électronique, la preuve de la re­ mise des documents de controlling complets, dans les délais, doit pouvoir être fournie.

/

Sous-contrat de prestations CFR Genève

10 Délais péremptoires

Tous les délais indiqués dans le présent contrat pour la remise des données de Con­ trolling et pour la preuve de la fourniture des prestations sont péremptoires (à savoir le 28 février). En cas d'inobservation de ces délais de remise sans juste motif, la sub­ vention sera réduite pour une remise différée de 1 à 60 jours de 20 % les trente pre­ miers jours (c’est-à-dire jusqu’à fin mars), puis de 50 % du 31e au 60e jour (c’est-à-dire jusqu’à fin avril). Un retard supérieur à 60 jours (c’est-à-dire à partir du 1er mai) en­ traîne la perte définitive et totale du droit à la subvention de l’ASP.

11 Délai supplémentaire

En présence de justes motifs, il est possible, sur demande écrite, de reporter le délai ou de le rétablir. La demande correspondante doit aussi être adressée jusqu’au dernier jour du délai péremptoire (date du cachet de la poste).

La jurisprudence du Tribunal fédéral des assurances considère qu’il y a juste motif lors­ qu’une partie est empêchée d’agir ou de confier une tâche à un tiers dans les délais fixés et qu’aucune faute ne peut lui être reprochée. En l’occurrence, les derniers jours avant l’échéance du délai sont déterminants.

12 Procédure en cas de non-respect du contrat

Les objectifs fixés contractuellement entre le CFRGE et l’ASP doivent être remplis.

Le non-respect des objectifs qualitatifs et quantitatifs convenus par contrat donne lieu à un raccourcissement de la durée du contrat en cours et, après l’échéance du con­ trat, à un ajustement ou au refus de la part de l’ASP de conclure un nouveau contrat.

Si le club en fauteuil roulant s'aperçoit qu’il lui sera impossible d’atteindre les objectifs qualitatifs et quantitatifs, de fournir les prestations convenues ou de répondre aux exi­ gences fixées par contrat, il doit en informer l’ASP sans délai, par écrit, et lui sou­ mettre une proposition sur la manière de procéder. L’ASP dispose de deux mois pour se prononcer sur la situation et pour rendre une décision définitive.

Si les prestations des chiffres 4-6 (objectifs qualitatifs et quantitatifs fixés) ne peuvent être fournies comme il se doit, les chiffres 4008 de la circulaire OFAS sont détermi­ nants.

13 Compétences

La direction de l’ASP est compétente pour toutes les questions relatives à l’exécution du sous-contrat de prestations et du règlement sur les subventions. Sur proposition de l’administration centrale (ASP), la direction fixe également en cours de période con­ tractuelle la subvention au bénéficiaire du sous-contrat de prestations sur la base des documents remis.

La direction de l’ASP peut, à tout moment, procéder à des contrôles ponctuels et or­ donner des mesures de contrôle.

Dans le cadre de la mise en œuvre des dispositions de ce règlement et du sous- contrat de prestations, le président/la présidente du club en fauteuil roulant est l’interlocuteur/l’interlocutrice direct/e de l’ASP. La communication interne au club est l’affaire du club en fauteuil roulant.

14 Recours

Le bénéficiaire du sous-contrat de prestations a la possibilité de faire recours auprès de la direction de l’ASP dans les 30 jours après communication des subventions. Le

Sous-contrat de prestations CFR Genève 5/6

recours doit être accompagné d'une requête et motivé succinctement. La direction de l’ASP statue définitivement sur les recours.

Si l’ASP et un club en fauteuil roulant ne parviennent pas à un accord débouchant sur la conclusion d’un sous-contrat de prestations, l’ASP rend au plus tard jusqu’au 1er avril de la première année de la nouvelle période contractuelle une décision contre la­ quelle le club en fauteuil roulant peut faire recours auprès du comité central dans un délai de 30 jours après communication.

15 Durée et adaptation du contrat

15.1 Durée

Le présent contrat entre rétroactivement en vigueur au 1.1.2020 et prend fin le

31.12.2023. Les négociations en vue d'une prolongation du contrat se dérou­

leront en 2023. Le bénéficiaire du sous-contrat de prestations sera informé en temps voulu sur la marche à suivre ultérieure.

15.2 Adaptation du contrat / non-réalisation des objectifs

Un élargissement des prestations (prestations supplémentaires ou nouvelles) ou une augmentation des coûts ne donne pas droit à une adaptation du con­ trat.

16 Périodes subséquentes

L’ASP conclut avec le CFRGE le présent sous-contrat de prestation pour une période contractuelle de quatre ans. La période contractuelle correspond aux années de sub­ vention citées dans la circulaire OFAS.

Pour les périodes subséquentes, un nouveau contrat doit donc être négocié entre l’ASP, en tant que prestataire du sous-contrat de prestations, et le bénéficiaire du sous-contrat de prestations.

Nottwil,

Association suisse des paraplégiques

Urs StygeF T • Fatis Cantürk-Ulas Directeur Cheffe des services de l’association

Lieu/Date, !

Club en fauteuil roulant Genève

Olivier Dufour Président

Christine Conti Jaquier Directrice Circulaire OFAS Règlement sur les subventions de l’ASP

Sous-contrat de prestations CFR Genève 6/6

' ’ NTONpr LUZERN^ J Handelsregister des Kantons Luzern Firmennummer Rechtsnatur Eintragung Löschung Übertrag CH-100.6 011.768-0 von: 1 CHE-105.918.377 Verein 08.03.1984 auf

Alle Eintragungen

Ei Lö I Name Ref Sitz Schweizerische Paraplegiker-Vereinigung 1 : Nottwil

0 Schweizer Paraplegiker-Vereinigung

0 1 Schweizer Paraplegiker-Vereinigung SPV

1 2 Schweizer Paraplegiker-Vereinigung (SPV)

1 2 (Association suisse des paraplégiques (ASP)) (Associazione svizzera dei paraplegici (ASP)) (Swiss paraplégies association (SPA))

2 Schweizer Paraplegiker-Vereinigung SPV

2 (Association suisse des paraplégiques ASP) (Associazione svizzera dei paraplegici ASP) (Swiss paraplégies association SPA)

Ei Lö Mittel. Haftung. Nachschusspflicht und weitere Pflichten der Mitglieder Ei Lö Donnziladresse I 1 141 Organisation: DelegiedenverSammlung. Zentralvorstand von mindestens 5 1 Kantonsstrasse 40 Mitgliedern. Geschaftsleitung und Revisionsstelle. i 6207 Nottwil

1 8 Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet einzig das Vereinsvermögen

1: | Mitgliederbeiträge. Erträgnisse des Vermögens, Zuwendungen Dritter. Subventionen j der öffentlichen Hand, jährliche Beiträge der Schweizer Paraplegiker-Stiftung I gemäss Art. 2 Abs. 3 ihres Stiftungsstatuts. ■ Ei ! Lö ' Zweck ___________________ ____________ Ei Lö weitere Adressen 1 2 Gesamtschweizerisch Aufbau und Förderung von regional organisierten Sektionen i zur gesellschaftlichen, kulturellen und sportlichen Betätigung der Mitglieder. Förderung der Chancengleichheit der Querschnittgelähmten in der Öffentlichkeit. Wahrnehmung der Interessen der Querschnittgeiähmten gegenüber Öffentlichkeit und Behörden; Unterstützung der Bestrebungen der Schweizer Paraplegiker- Stiftung. in Basel; Förderung des Rollstuhlsportes in der Schweiz und die nationale i und internationale Vertretung des Rollstuhlsportes im Schweizerischen Olympischen Verband (SOV). in Bern sowie im International Paralympic Committee (IPC). in ; Brügge. Belgien; Betrieb des Schweizer Zentrums für Rollstuhlsport Nottwil. des Schweizer Zentrums für hindernisfreies Bauen Muhen und des Institutes für Sozial­ und Rechtsberatung Biel. 2 8: Gesamtschweizerisch Aufbau und Förderung von regional organisierten Sektionen zur gesellschaftlichen, kulturellen und sportlichen Betätigung der Mitglieder: Förderung der Chancengleichheit der Querschnittgelähmten in der Gesellschaft: Wahrnehmung der Interessen der Querschnittgeiähmten gegenüber Öffentlichkeit j und Behörden; Unterstützung der Bestrebungen der Schweizer Paraplegiker- Stiftung. in Basel: Förderung des Rotlstuhlsportes in der Schweiz und die nationale ; und internationale Vertretung des Rollstuhlsportes im Schweizerischen Olympischen , Verband (SOV). in Bern sowie im International Paralympic Committee (IPC). in Brugge. Belgien: Betrieb des Schweizer Zentrums für Rollstuhlsport Nottwil. des Schweizer Zentrums für hindernisfreies Bauen Muhen, des Institutes für Sozial- und : Rechtsberatung und des Institutes für Berufsfindung. 8. 141 Gesamtschweizerisch Aufbau und Förderung von regional organisierten Sektionen i zur gesellschaftlichen, kulturellen und sportlichen Betätigung der Mitglieder.

1 Förderung der Chancengleichheit der Querschnittgelähmten in der Gesellschaft:

Wahrnehmung der Interessen der Querschnittgelähmten gegenüber Öffentlichkeit und Behörden, Unterstützung der Bestrebungen der Schweizer Paraplegiker- Stiftung, in Basel; Förderung des Rollstuhlsportes in der Schweiz und die nationale und internationale Vertretung des Rollstuhlsportes im Schweizerischen Olympischen Verband (SOV), in Bern sowie im International Paralympic Committee (IPC). in Brügge. Belgien: Betrieb des Schweizer Zentrums für Rollstuhlsport Nottwil. des Schweizer Zentrums für hindernisfreies Bauen Muhen, des Institutes für Sozial- und Rechtsberatung und des Bereiches Lebensberatung 14 16 Gesamtschweizerisch Aufbau und Förderung von regional organisierten Sektionen zur gesellschaftlichen, kulturellen und sportlichen Betätigung der Mitglieder: Förderung der Chancengleichheit der Querschnittgelähmten in der Gesellschaft; Wahrnehmung der Interessen der Querschnittgelähmten gegenüber Öffentlichkeit und Behörden, Unterstützung der Bestrebungen der Schweizer Paraplegiker- Stiftung: Förderung des Rollstuhlsportes in der Schweiz und die nationale und

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.z-.

KANTON = LUZERN ^>2 Handelsregister des Kantons Luzern CHE-105.918.377 Schweizer Paraplegiker-Vereinigung SPV Nottwil 2

Alle Eintragungen Ei Lo Zweck Ei Lo weitere Adressen ~1 internationale Vertretung des Rollstuhlsportes im Swiss Öiympic (SO), sowie im International Paralympic Committee (IPC); Betrieb des Schweizer Zentrums für RoUstuhlsport Nottwil, des Schweizer Zentrums für Hindernisfreies Bauen Muhen, des Institutes für Rechtsberatung und des Bereiches Lebensberatung. I

16 Gesamtschweizerisch Aufbau und Forderung von regional organisierten Sektionen

zur gesellschaftlichen, kulturellen und sportlichen Betätigung der Mitglieder: Förderung der Chancengleichheit der Querschnittgelähmten in der Gesellschaft im Sinne der UNO-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK): Wahrnehmung der Interessen der Querschnittgelähmten gegenüber Öffentlichkeit und Behörden im Sinne der UN-BRK. Unterstützung der Bestrebungen der Schweizer Paraplegiker- Stiftung Forderung des Rolistuhlsportes in der Schweiz und die nationale und internationale Vertretung des Rollstuhlsportes im Swiss Olympic (SO), sowie im International Paralympic Committee (IPC): Betrieb des Schweizer Zentrums für Ro Istuhlsport Nottwil, des Schweizer Zentrums für Hindernisfreies Bauen Muhen, L . des Institutes fur Rechtsberatung und des Bereiches Lebensberatung. .. Lö Bemerkungen. Angaben betreffend Übernahme von Aktiven und Passiven Ref Statutendatum 1 27.04.1980 1 18.04.1998 2 11.11.2000 8 23 11.2002 i 8 28.04.2007 8 25.04.2009 14 25.04.2015 14 28.04.2018

16 27 04.2019 i

SHAB SHAB-Dat." Seite Md 1 Ref . TR-Nr TR-Daturn Ref TR-Nr TR-Datum SHAB SHAB-Dat Seite / Id • 0 (Auslassung) | (Auslassung) 13 524 1801 2018 15' 23.01.2018 4008017 1 155 13.08.1998 , 5603 14 5052 22 06.2018 122 27.06.2018 4317143 : 2 328 18.01 2001 16 24.01.2001 ' 558 15 6996 29.08.2018 169 03.09.2018 4447333 | 3 520 31 01 2002 25 06.02.2002 8/328408 16 6472 09.08.2019 155 14.08.2019 1004695548 4 2781 11 06 2003 113 17 06.2003 8/1036626 17 417 14.01 2020 11 17.01.2020 1004807583 5 33 03 01.2006 5 09.01.2006 10/3183162 18 2162 06 03.2020 49 11 03.2020 1004849694 6 4708 23 08 2006 166 29 08 2006 9/3525436 19 2901 03 04 2020 69 08.04.2020 1004868246 7 2993 16 04 2010 77' 22 04 2010 12/5598846 20 4799 12 06 2020 115 17.06.2020 10049124731 8 3509 06 05.2010 91 12.05.2010 12 5630222 21 B 5443 29.06.2020 B 126 02.07.2020 1004926443 9 6012 27 09 2011 190 30.09.2011 6356966 22 6536 03.08 2020 151 06.08.2020 1004952739 10 723 27 CI 2012 22 01 02.2012 6529188 23 38 04 01.2021 4 07.01.2021 I 1005065251 1i 3103 02 12.2013 236 05 12 2013 1217959 24 3576 20.04.2021 78 23.04.2021 ' 1005157465^ 12 8673 12 12.2014 _244± 17 12.2014, 1884963 25 7457 26 07 2021 145 29.07.2021 1005260493 .. Ei Ae Lo Personalangaben Funktion 1 Zeichnungsart

1 q ZiZäcn.Or Guido A vonQbernetSG in Zofingen Präsident ■ Einzelunterschrift

1 21 Buscher. Siwia. von Schönenbuch, in Bubendorf Vizepräsidentin ! ohne Zeichnungsberechtigung 1 2m joggt Daniel /on Bätterkinden. in Trélex Mitglied/Prasident Koliektivunterschrift zu zweien "Rollstuhlsport Schweiz" 1 2m Iroger Dr tut Thomas, von Raron und Oberems, in Nottwil . Sekretär : Kollektivunterschnft zu zweien 1 2m Peissard. Gabriel, von Täfers, in Fribourg Ressortchef Koliektivunterschrift zu zweien 1 21 Suter. Marc F von Büren a d. Aare, in Biel BE Ressortchef Koliektivunterschrift zu zweien 1 2m i Salamm Jean-Rtchard von Saint-Jean, in Nottwil Ressortchef Koliektivunterschrift zu zweien

1 2, Diethelm. Werner von Galgenen, in Schübelbach i

Mitglied ohne Zeichnungsberechtigung

1 2 Dubois Jacques, von Gland, in Genf Mitglied ohne Zeichnungsberechtigung

Luzern 29.07 2021 06 49 Fortsetzung auf der folgern

\NTON = LUZERN^ J Handelsregister des Kantons Luzern CHE-105.918.377 Schweizer Paraplegiker-Vereinigung SPV Nottwil 3

Alle Eintragungen E1 Ae Lö_ Personalangaben Funktion Zeichnungsart 1 2 Suter, Sondra, von Biel BE. in Biel BE Mitglied i ohne Zeichnungsberechtigung

1 2m Läuppi. Peter, von Gränichen. in Hallwil Kollektivprokura zu zweien

1 2 Ryser. Béatrice, von Wafterswil BE. in Luzern î Kollektivprokura zu zweien

1 2 Wicki. Roger, von Luzern, in Luzern | Kollektivprokura zu zweien

2 7 Joggi Daniel, von Bätterkinden, in Trélex Präsident I Einzelunterschrift

2 20m Schneider. Thomas, von Rülhi SG. in Unterlunkhofen . Vizepräsident i Koliektivunterschrift zu zweien 2 7m Troger. Dr. iur. Thomas, von Raron und Oberems, in Nottwil i Vorsitzender der i Kollektivprokura zu zweien Geschaftsleitung 2 7 Emmenegger. Kerl, von Wölflinswil, in Hochdorf ■ Mitglied der ; Kollektivprokura zu zweien ; Geschäftsleitung 2 4 Läuppi. Peter, von Grànichen. in Hallwil ( Mitglied der Kollektivprokura zu zweien j Geschäftsleitung 2 5 Peissard, Gabriel, von Täfers, in Fribourg I Mitglied der Kollektivprokura zu zweien Geschäftsleitung 2 3 Salamin, Jean-Richard von Saint-Jean, in Kottwil Mitglied der Kollektivprokura zu zweien Geschäftsleitung I 2 6m Weissberg. Dr. Michael, von Biel BE. in Biel BE j Mitglied der ! Kollektivorokura zu zweien I Geschäftsleitung 3 4 Arnold. Robert, von Nottwil. in Nottwil Mitglied der Kollektivprokura zu zweien Geschaftsleitung 4 7m Spitzli. Ruedi, von Jonschwil. in Zürich j Mitglied der Kollektivorokura zu zweien Geschäftsleitung 4 18m Styger. Urs. von Ebikon und Rothenthurm, in Ebikon > Mitglied der Kollektivprokura zu zweien Geschäftsleitung 4 7 Hofstetter. Dr. iur. Joseph, von Doppleschwand in Emmen Kollektivorokura zu zweien 5 Schärer. Felix, von Möriken-Wildegg. in Suhr Mitglied der Kollektivorokura zu zweien Geschaftsleitung 6 17 Weissberg. Dr. Michael, von Biel/Bienne. in Biel/Bienne Mitglied der Kollektivprokura zu zweien Geschaftsleitung 6 7 Scherwey. Elisabeth, von Schmitten FR und Bösingen, in Luzern Kollektivorokura zu zweien 7 12m Betl, Christian, österreichischer Staatsangehöriger, in Steinach Präsident Einzelunterschrift 7 16 Fischer-Bise. Marie-Thérèse, von Schmitten FR. Geuensee und Mitglied ohne Zeichnungsberechtigung Muhst, in La Verrerie 7 11 Koch, Hans Georg, von Ziefern in Grosswangen Mitglied | ohne Zeichnungsberechtigung 7 16 Rickenbach. Monika, von Salenstein. in Steckborn Mitglied ■ ohne Zeichnungsberechtigung 7 16 Troger. Dr. iur. Thomas, von Raron und Oberems, in Ardon Vorsitzender der : Kollektivprokura zu zweien Geschäftsleitung 7 15 Spitzli. Ruedi, von Jonschwil. in Baden Mitglied der ■ Kollektivprokura zu zweien Geschaftsleitung 7 16 Zemp. Erwin, von Scbüpfheim. in Nottwil Mitglied der Kollektivprokura zu zweien Geschaftsleitung 7 9m Hostettmann. Eliane, von Langnau im Emmental, in Biel/Bienne Kollektivorokura zu zweien I 9 16 Gotting. Martin von Ependes FR. in Giffers Mitglied ohne Zeichnungsberechtigung 9 11 Bütikofer. Michael, von Htndelbank. in Bern i Kollektivprokura zu zweien mit Î Dr. Michael Weissberg 9 10 Hostettmann. Eliane, von Langnau im Emmental, in Biei'Bienne Kollektivprokura zu zweien mit Dr Michael Weissberg

10 11 Mtnmer. Yves, von Bern, in Lyss Kollektivprokura zu zweien mit

Dr Michael Weissberg

11 Bachmann. Stephan, von Luzern, in Luzern Mitglied ohne Zeichnungsberechtigung

12 16 Betl. Christian, österreichischer Staatsangehöriger, in Mörschwil Präsident Kollektivunterschrif1 zu zweien

13 14 BDO AG (CHE-384.263.558) in Luzern Revisionsstelle

14 PricewaterhouseCoopers AG (CHE-434.873.063). in Luzern Revisionsstelle

15 Getzmann. Roger, von Menznau. in Sursee j Mitglied der Kollektivprokura zu zweien Geschaftsleitung

Luzern. 29.07.2021 06 49 Fortsetzung auf deyfcjgenden Seite

KANTON = LUZERN^ y Handelsregister des Kantons Luzern CHE-105.918.377 Schweizer Paraplegiker-Vereinigung SPV Nottwil 4

Alle Eintragungen_____ Lo iPersonalangaben Funktion _______ Zeichnungsart_____________ 16 20 Moerch, Philippe, von Basel, in Gollombey-Muraz Präsident des Kollektivunterschrift zu zweien Vorstandes 16 20m Manfredi, Olga, von Wald (ZH), in Wald (ZH) Vizepräsidentindes Kollektivunterschrift zu zweien Vorstandes 16 25 Hüttenmoser-Pftster. Claudia. von Goldach, in Goldach Mitglied des ohne Zeichnungsberechtigung Vorstandes 16 Lisetto, Walter, von Lugano, in Lugano Mitglied des ohne Zeichnungsberechtigung Vorstandes 16 20m Meystre. Annick, von Guttet-Feschel, in Saxon Mitglied des ohne Zeichnungsberechtigung Vorstandes 16 IS Freitag. Carl Otto, von Beromünster, in Beromünster Direktor Kollektivprokura zu zweien 17 Bütikofer, Michael, von Hindelbank, in Bern Mitglied der Kollektivprokura zu zweien Geschäftsleitung 17 24 Müller, Tanja, von Walterswil (SO).inLuzern Mitglied der Kollektivprokura zu zweien Gesehäftsleitung 18 23 Styger. Urs. von Ebikon und Rothenthurm, in Ebikon Direktor Kollektivunterschrift zu zweien 19 Vozza. Daniela, italienische Staatsangehörige, in Entlebuch Mitglied der Kollektivprokura zu zweien Geschäftsleitung I 20. Manfredi. Olga, von Wald (ZH). in Wald (ZH) Präsidentin des Kollektivunterschrifl zu zweien ! Vorstandes 20 Meystre, Annick, von Guttet-Feschel, in Saxon Vizepräsidentin des Kollektivunterschrift zu zweien Vorstandes 20 21m Schneider. Thomas, von Rüthi (SG). in Unterlunkhofen Vtzepräsidentdes ohne Zeichnungsbereehtigung Vorstandes I20 Bertschy. Fabien, von Fribourg, in Echichens Mitglied des ohne Zeichnungsberechtigung Vorstandes 120 Villiger, Cornel, von Auw, in Boswil Mitglied des ohne Zeichnungsberechtigung Vorstandes 21 23 Schneider. Thomas, von Rüthi (SG), in Unterlunkhofen Mitglied des ohne Zeichnungsberechtigung Vorstandes 22 Prince, Laurent Hubert, von Haute-Sorne, in Kriens Direktor Kollektivprokura zu zweien

Luzern 29.07.2021 06:49 VER Dieser Auszug aus dem kantonalen Handelsregister hat ohne die nebenstehende Originalbeglaubigung keine Gültigkeit. Er enthält alle gegenwärtig für diese Firma aktuellen Eintragungen sowie allfällig gestrichene Eintragungen. Auf besonderes Verlangen kann auch 'BEGLAUBIGT ein Auszug erstellt werden, der lediglich alle gegenwärtig aktuellen Eintragungen enthält. I i 29. Juli 2021 i

WW^LSREGISTER •\! IS LUZERN j!

Schweizer Association Associazione Swiss Paraplegiker suisse des svizzera dei Paraplégies Vereinigung paraplégiques paraplegici Association

Leitbild Plan directeur Modelle guida Guiding Principles

f ;ni:

02/2000

1.1.2_Leitbild_02_2000 Version 2/20.10.2009

INHALTSVERZEICHNIS

1. Leitidee 4

2. Mitglieder/Kunden 4

3. Leistungsangebot 5

4. Qualität 5

5. Organisation und Führung 5

6. Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter 6

7. Finanzen und Wirtschaft 7

8. Öffentlichkeit 7

9. Umwelt 7

1. Idée directrice 8

2. Membres/Clients 8

3. Offre de prestations 9

4. Qualité 9

5. Organisation et direction 9

6. Collaboratrices/collaborateurs 10

7. Finances et économie 10

8. Public 11

9. Environnement 11

1. Idea guida 12

2. Membri/clienti 12

3. Servizi offerti 13

4. Qualité 13

5. Organizzazione e gestione 13

6. Collaboratrici/collaboratori 14

7. Finanze ed economia 15

8. Contatti con la collettività 15

9. Ambiente 15

1. Our Corporate Vision 16

2. Members/Clients 16

3. Services/Benefits 17

4. Quality 17

5. Organization and Leadership 17

6. Employées 18

7. Finances and Economy 18

8. Public Relations/Community 19

9. Environment 19

/ 1.1.2_Leitbild_02_2000 Version 2/20.10.2009 3/22

Im Unternehmensleitbild der Schweizer Paraplegiker-Vereinigung (SRV), mit Sitz in Nottwil, finden sich deren massgebende Grundeinstellungen und Handlungsmaximen. Alle Entscheide und Handlungen auf allen Stu­ fen und in allen Bereichen sollen auf dieses Leitbild und die daraus ab­ geleiteten Strategien ausgerichtet sein. Sie sind immer auf die Überein­ stimmung mit diesen Zielvorgaben zu prüfen.

1. LEITIDEE

Die Schweizer Paraplegiker-Vereinigung (SPV) ist die nationale Selbsthilfeor­ ganisation der Querschnittgelähmten. Sie fördert, wahrt, vertritt und koordiniert gesamtschweizerisch die Anliegen der Para- und Tetraplegiker, sowie der wei­ teren Mitglieder und ihrer Angehörigen. Sie setzt sich für diese in gesell­ schaftlichen, sportlichen, rechtlichen, sozialen, kulturellen, baulichen, berufli­ chen, politischen und persönlichen Belangen ein und engagiert sich für die Wiedereingliederung und für die Verbesserung der Lebensqualität der Mitglie­ der. Die SPV fördert und unterstützt als deren Dachorganisation den Aufbau von regionalen Rollstuhlclubs in der gesamten Schweiz.

2. MITGLIEDER/KUNDEN*

• Unser gesamtes betriebliches Denken und Handeln richten wir auf das Mit­ glied bzw. den Kunden aus. Wir wollen auf deren Bedürfnisse, Wünsche und Probleme eingehen. • Wir beraten und betreuen unsere Mitglieder/Kunden menschlich, fachge­ recht, zuverlässig, individuell und setzen uns für sie ein.

* In diesem Reglement wird zur Vereinfachung die männliche Form stellvertretend für die weibliche und männliche Formulierung verwendet.

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1.1.2_Leitbild_02_2000 Version 2/20.10.2009 4/22

3. LEISTUNGSANGEBOT

• Wir bieten im Sinne der Statuten eine Vielzahl von Leistungen in den Berei­ chen Kultur und Freizeit, Rechts- und Sozialberatung, Rollstuhlsport, hin­ dernisfreies Bauen sowie des täglichen Lebens im Allgemeinen an. • Wir führen die ganzheitliche Rehabilitation Querschnittgelähmter in enger Zusammenarbeit mit spezialisierten Paraplegiker-Zentren weiter und sind ein Leben lang für unsere Mitglieder und die Angehörigen da. • Wir fördern die gesellschaftliche und berufliche Integration unserer Mitglie­ der, deren grösstmögliche Selbständigkeit und -Verantwortung sowie deren selbstbestimmtes Leben. • Wir fördern und unterstützen die regional organisierten Rollstuhlclubs und deren Mitglieder insbesondere in gesellschaftlichen, kulturellen und sportli­ chen Belangen.

4. QUALITÄT

• Wir erbringen unsere Dienstleistungen in optimaler Qualität und gemäss unseren internen Qualitäts-Richtlinien. Unser oberstes Ziel ist die Zufrie­ denheit unserer Mitglieder/Kunden. • Wir streben eine kontinuierliche Verbesserung aller Abläufe und Verhaltens­ weisen an um eine optimale Praxis beim Managen und beim Erzielen unse­ rer jeweiligen Ergebnisse erzielen zu können. Diese Praxis beruht auf Er­ gebnis- und Kundenorientierung, Führung und Zielkonsequenz, Manage­ ment mit Prozessen und Fakten, Qualitätssicherung, Mitarbeiterentwicklung und -beteiligung, ständigem Lernen, Innovation und Verbesserung, Aufbau von Partnerschaften und der Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit.

5. ORGANISATION UND FÜHRUNG

• Die SPV als zentrale Dachorganisation der Querschnittgelähmten gliedert sich einzig noch in auf die ganze Schweiz verteilte Rollstuhlclubs, die Sekti­ onen der SPV darstellen. • Die Grundlagen der SPV bilden die Statuten, das Leitbild und das Organi­ sationsreglement, welche durch die Strategien, die Unternehmensplanung und weitere Führungsinstrumente ergänzt werden.

1.1.2_Leitbild_02_2000 Version 2/20.10.2009

• Wir erbringen unsere Leistungen als zentrale Dachorganisation der Quer­ schnittgelähmten von unserem Hauptsitz Nottwil aus für die deutschspra­ chige, die französischsprachige und die italienischsprachige Schweiz. • Die SPV gewährleistet überblickbare und rasche Entscheidungswege und reagiert schnell und gezielt auf veränderte Situationen. • Die Führungskräfte schaffen mit ihrem Verhalten Klarheit und Einigkeit hin­ sichtlich des Zwecks und der Zielerreichung. Sie streben ein Umfeld an, in dem alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sehr gute Leistungen erbringen können. • Wir arbeiten effizient, mit Zielvorgaben und nach unseren Qualitätsrichtli­ nien. Wir erarbeiten Problemlösungen aus gesamtheitlicher Sicht. • Wir suchen bei Fehlern nach den Ursachen und einer raschen Behebung von Mängeln. • Wir verstehen uns als innovative, kreative und visionäre Organisation.

6. MITARBEITERINNEN/MITARBEITER

• Wir leben eine leistungsorientierte und partnerschaftliche Zusammenarbeit, die geprägt ist durch gegenseitige Ehrlichkeit, Loyalität, Achtung und Wert­ schätzung. • Wir fordern hohe menschliche, fachliche und soziale Kompetenz sowie Ei­ genverantwortlichkeit und fördern und nutzen diese. • Wir fördern die Anstellung von Behinderten. • Wir legen Wert auf eine offene und angemessene Information. • Konflikte lösen wir mit Respekt im konstruktiven Gespräch unter den Be­ teiligten.

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7. FINANZEN UND WIRTSCHAFT

• Wir können unser breites Dienstleistungsangebot vor allem dank der gros­ sen Unterstützung der Schweizer Paraplegiker-Stiftung erbringen und un­ terstützen daher auch deren Ziele. Für Dienstleistungen aus Art. 73 und 74 IVG erhalten wir auch Beiträge des Bundesamtes für Sozialversicherung. • Wir erbringen unsere Dienstleistungen nach betriebswirtschaftlichen Ge­ sichtspunkten. • Wir planen und steuern unsere Aktivitäten mit einem leistungsfähigen Rech­ nungswesen, einem gezieltem Controlling und einer systematischen Leis­ tungserfassung.

8. ÖFFENTLICHKEIT

• Wir informieren die Öffentlichkeit über die Probleme der Querschnittgelähm­ ten und fordern ihre Chancengleichheit. • Wir sensibilisieren die Öffentlichkeit für die Anliegen unserer Mitglieder. • Wir nehmen die Interessen unserer Mitglieder gegenüber Öffentlichkeit und Behörden wahr. • Wir arbeiten mit den anderen Trägerschaften sowie den entsprechenden öf­ fentlichen Gemeinwesen partnerschaftlich zusammen.

9. UMWELT

• Wir berücksichtigen bei unserem täglichen Handeln den Aspekt des sach­ gerechten Umweltschutzes. • Wir ersetzen, wo immer möglich, umweltbelastende Stoffe, Mittel und Ver­ fahren durch umweltfreundlichere.

Verabschiedet an der ZV-Sitzung vom 25. Februar 2000

1.1.2_Leitbild_02_2000 Version 2/20.10.2009

Le modèle directeur contient l’attitude fondamentale et les règles de conduite de l’Association suisse des paraplégiques, avec siège à Nott- wil. Ce modèle directeur et les stratégies qui en résultent devront servir de modèle à toutes les décisions et actions sur tous les niveaux et dans tous les domaines. Elles doivent toujours être vérifiées par rapport à ces objectifs visés.

1. IDÉE DIRECTRICE

L’Association suisse des paraplégiques (ASP) est l’organisation nationale d’entraide des paralysés médullaires. Elle soutient, défend, représente et coordonne sur le plan national les intérêts des para- et tétraplégiques et ceux des autres membres et de leurs proches. Elle s’engage pour les paralysés médullaires dans les domaines sociaux, sportifs, juridiques, culturels, profes­ sionnels, politiques, personnels et de construction et elle s’engage pour la ré­ insertion et l’amélioration de la qualité de vie des membres. En tant qu’organisation faîtière, l’ASP encourage et soutient la formation de Clubs en fauteuil roulant régionaux dans toute la Suisse.

2. MEMBRES/CLIENTS*

• Nous orientons tous nos efforts et toutes nos activités vers le membre, resp. le client. Nous avons pour objectif de satisfaire leurs besoins et désirs et de nous occuper de leurs problèmes. • Nous conseillons et soutenons nos membres/clients d’une manière hu­ maine, professionnelle, consciencieuse et nous nous engageons pour eux.

* Dans ce règlement/publication, le genre masculin est utilisé sans discrimination, dans le seul but d'alléger le texte.

1.1.2_Leitbild_02_2000 Version 2/20.10.2009

3. OFFRE DE PRESTATIONS

• Dans le sens des statuts, nous offrons de nombreuses prestations de ser­ vice dans les domaines culture et loisirs, conseils sociaux et juridiques, sport en fauteuil roulant, constructions sans obstacles ainsi que de la vie quotidienne en général. • Nous continuons la rééducation complète des paralysés médullaires en étroite collaboration avec les Centres de paraplégiques spécialisés et nous sommes à disposition de nos membres et de leurs proches pour toute la vie. • Nous encourageons l’intégration sociale et professionnelle de nos membres, leur indépendance et responsabilité ainsi que l’autodétermination de leur vie. • Nous encourageons et soutenons les Clubs en fauteuil roulant, organisés sur le plan régional et leurs membres dans des domaines de la vie sociale, de la culture et du sport.

4. QUALITÉ

• Nos prestations sont d’une qualité optimale et correspondent à nos direc­ tives internes. Notre objectif principal est la satisfaction de nos membres/clients. • Nous aspirons à une amélioration continuelle de tous les procédés et de toutes les structures du comportement afin d’atteindre un management d’une haute qualité et la réalisation des résultats respectifs. Nous nous orientons vers le résultat et le client, la direction et l’objectif, le management avec des processus et des faits, la garantie de la qualité, le développement et la participation des collaborateurs, le désir d’apprendre, l’innovation et l’amélioration, le développement des participations et la responsabilité en­ vers le public.

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5. ORGANISATION ET DIRECTION

• L’ASP, comme organisation faîtière centrale des paralysés médullaires, est divisée seulement en sections, les Clubs en fauteuil roulant répartis dans toute la Suisse. • Les statuts, le modèle directeur et le règlement d’organisation sont la base de l’ASP. Ils sont complétés par les stratégies, la planification de l’entreprise et d’autres instruments directeurs. • De notre siège principal à Nottwil, nous fournissons nos prestations en tant qu’organisation faîtière des paralysés médullaires pour la Suisse aléma­ nique, romande et italienne. • L’ASP assure des procédés simples et rapides et elle réagit rapidement et efficacement aux nouvelles situations qui se présentent. • La direction crée clarté et unité concernant le but et l’objectif à atteindre. Elle s’efforce de créer une ambiance où toutes les collaboratrices et tous les collaborateurs sont capables de fournir de bonnes prestations. • Nous travaillons avec efficacité pour atteindre les buts fixés et d’après nos directives qualitatives. Nous élaborons la solution des problèmes et les considérons dans leur ensemble. • Quand il y a des fautes, nous cherchons leurs causes et nous tâchons de les réparer. • Nous nous considérons comme une organisation innovatrice, créative et vi­ sionnaire.

6. COLLABORATRICES/COLLABORATEURS

• Nous cultivons une collaboration orientée vers la prestation et les parte­ naires marquée par un esprit d’honnêteté, de loyauté, de respect et d’estime réciproque. • Nous exigeons de grandes qualités humaines, professionnelles et sociales et le sens de la responsabilité que nous encourageons et dont nous tirons profit. • Nous encourageons l’engagement de personnes handicapées • Nous tenons à une information ouverte et adéquate. • Nous résolvons les conflits en respectant nos interlocuteurs dans une dis­ cussion constructive.

1.1.2_Leitbild_02_2000 Version 2/20.10.2009 10/2:

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7. FINANCES ET ÉCONOMIE

• C’est grâce au soutien de la Fondation suisse pour paraplégiques que nous sommes en mesure d’offrir notre importante offre de prestations. C’est la raison pour laquelle nous soutenons ses objectifs. Pour les prestations de service selon art. 73 et 74 LAI, nous recevons des contributions de l’Office fédéral des assurances sociales. • Nous fournissons nos prestations selon les principes de l’économie d'entreprise. • Nous planifions et dirigeons nos activités selon un système comptable et fi­ nancier et un controlling efficace et un recensement systématique des pres­ tations.

8. PUBLIC

• Nous informons le public des problèmes des paralysés médullaires et exi­ geons l’égalité de leurs chances. • Nous sensibilisons le public aux problèmes de nos membres. • Nous défendons les intérêts de nos membres dans la vie publique et ad­ ministrative. • Nous collaborons avec les autres organisations et avec les communautés publiques appropriées

9. ENVIRONNEMENT

• Lors de nos actions journaliers, nous prenons en considération les mesures d’une protection appropriée de l’environnement. • Autant que possible, nous remplaçons les substances, produits et procédés défavorables à l’environnement par de moins polluants.

Approuvé lors de la séance du Comité central du 25 février 2000

1.1.2_Leitbild_02_2000 Version 2/20.10.2009 11/22

Nel modello guida aziendale dell’Associazione svizzera dei paraplégie! (ASP), con sede a Nottwil, si trovano condensati le sue posizioni di base e i principi ehe ne ispirano l’azione. Tutte le décision! e le azioni a tutti i livelli e in tutti i settori devono essere conformi a questo modello guida e aile strategie ehe ne derivano. Esse vanno sempre verificate per accer- tarsi ehe siano in accordo con queste finalité.

1. IDEA GUIDA

L’Associazione svizzera dei paraplégie! (ASP) è l’organizzazione nazionale di auto-aiuto dei mielolesi. Promuove, tutela, rappresenta e coordina in tutta la Svizzera le richieste dei para e tetraplegici, degli altri membri e dei loro con- giunti. Patrocina i loro interessi comuni, sportivi, giuridici, sociali, culturali, ar- chitettonici, professionali, politici e personali e s’impegna a favore del reinse- rimento e del miglioramento della qualité di vita dei membri. La ASP incorag- gia e sostiene corne organizzazione mantello la costituzione dei Gruppi Car- rozzella regionali in tutta la Svizzera.

2. MEMBRI/CLIENTI*

• Orientiamo il nostro modo di pensare e di agire in funzione delle esigenze dei membri, risp. dei clienti. Vogliamo interessarci dei loro bisogni, desideri e problemi. • Consigliamo e assistiamo i nostri membri/clienti su base individuale, ispiran- doci sempre a criteri di umanità, professionalità e affidabilità e impegnan- doci per loro.

* Per motivi di semplificazione, in questa pubblicazione è stata utilizzata la sola forma maschile ehe va ovviamente in- tesa rappresentativa di entrambi i sessi.

/- 1.1.2_Leitbild_02_2000 Version 2/20.10.2009 12/22 J

3. SERVIZI OFFERTI

• Conformemente ai nostri Statuti, offriamo una vasta gamma di servizi nei settori della cultura e del tempo libero, della consulenza giuridica e sociale, dello sport in carrozzella, delle costruzioni senza barrière architettoniche e in generale per la soluzione dei problemi ehe si presentano nella vita di tutti i giorni. • Proseguiamo sulla via della riabilitazione globale dei mielolesi in stretto con- tatto con i centri specializzati per paraplégie! e restiamo per tutta la vita a fianco dei nostri membri e dei loro famigliari. • Sosteniamo l’integrazione dei nostri membri nella società e nella profes- sione, li incoraggiamo a raggiungere il massimo grado possibile di autono- mia e di autoresponsabilità e il loro diritto a determinare autonomamente la propria vita. • Patrociniamo e sosteniamo l’organizzazione regionale dei Gruppi Carroz­ zella e i loro membri, specialmente per tutto ciô ehe riguarda i loro interessi comuni, culturali e sportivi.

4. QUALITÀ

• Forniamo i nostri servizi in modo qualitativamente ineccepibile e in confor- mità aile nostre direttive interne sulla qualité. Il principale obiettivo a cui mi- riamo è la soddisfazione dei nostri membri/clienti. • Cerchiamo di migliorare costantemente tutti i processi e gli aspetti com- portamentali per potere raggiungere una prassi ottimale nella gestione e nel conseguimento dei risultati ehe di volta in volta ci prefiggiamo. Questa pras­ si si fonda sull’orientamento verso i risultati e la soddisfazione dei clienti, la gestione e la coerenza degli obiettivi, il management per processi e fatti, l’assicurazione della qualité, lo sviluppo e la partecipazione dei colla- boratori, lo studio, l’innovazione e il miglioramento permanenti, l’istituzione di partnership e la responsabilité verso gli altri.

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5. ORGANIZZAZIONE E GESTIONE

• La ASP corne organizzazione mantello centrale dei mielolesi si suddivide unicamente ancora nei Gruppi Carrozzella presenti in tutta la Svizzera e ehe rappresentano le sezioni della ASP. • Le fondamenta della ASP sono gli Statuti, il Modello guida e il Regolamento dell’organizzazione ehe vengono completati da strategie, pianificazione aziendale e altri strumenti di gestione. • Corne organizzazione mantello dei mielolesi forniamo i nostri servizi alla Svizzera tedesca, francese e italiana partendo dalla nostra sede principale di Nottwil. • La ASP garantisce iter decisionali trasparenti e rapidi e reagisce veloce- mente e in modo mirato al mutare delle situazioni. • I quadri direttivi provvedono, con il loro comportamento, a creare chiarezza e unità sia per quanto riguarda gli obiettivi prefissati ehe il loro raggiungi- mento. Cercano di creare un ambiente in cui tutti i collaboratori possano da- re il loro meglio. • Lavoriamo in modo efficiente, con obiettivi assegnati e seguendo le nostre direttive sulla qualité. Elaboriamo le soluzioni dei problemi partendo da una visione globale. • In caso di errori ne ricerchiamo le cause ed eliminiamo velocemente le ca- renze. • Vogliamo essere un’organizzazione innovativa, creativa e ricca di prospet- tive.

6. COLLABORATRICI/COLLABORATORI

• Coltiviamo il principio di una collaborazione orientata all’efficienza e alla partnership, caratterizzata da sincerità reciproca, lealtà, rispetto e stima. • Esigiamo una grande competenza umana, professionale e sociale, soste- niamo l’autoresponsabilità individuale ehe ci è di grande aiuto. • Promuoviamo l’assunzione dei disabili. • Attribuiamo grande valore affinché l’informazione sia aperta e appropriata. • Risolviamo i conflitti rispettando il dialogo costruttivo tra gli interessati.

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7. FINANZE ED ECONOMIA

• È soprattutto grazie al generoso sostegno della Fondazione svizzera per paraplégie! se siamo in grado di offrire la nostra vasta gamma di servizi. Sosteniamo perciô a pieno titolo anche i suoi obiettivi. L’Ufficio föderale del­ le assicurazioni social! ci corrisponde dei contributi per i servizi ehe noi for- niamo in base agli articoli 73 e 74 della LAI. • Forniamo i nostri servizi nel rispetto delle regole di economia aziendale. • Pianifichiamo e gestiamo le nostre attività avvalendoci di una efficiente con- tabilità, un Controlling finalizzato e una registrazione sistematica delle pre- stazioni.

8. CONTATTI CON LA COLLETTIVITÀ

• Informiamo la collettività sui problemi dei mielolesi, promuovendo il principio delle loro pari opportunité. • Sensibilizziamo la collettività sulle nécessité dei nostri membri. • Difendiamo pubblicamente gli interessi dei nostri membri anche presso le autorité. • Lavoriamo con forte spirito cooperativo con altri enti garanti e comunità pubbliche.

9. AMBIENTE

• Nella nostra azione quotidiana non dimentichiamo il problema della prote- zione ambientale. • Ogni qualvolta è possibile sostituiamo prodotti, mezzi e processi inquinanti con altri più écologie!.

Approvato nella seduta del CC del 25 febbraio 2000

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The Swiss Paraplégies Association (SPA) is the national Self Help Or­ ganization for all spinal cord injuries, paraplégie and tétraplégie patients in its entirety. The Association facilitâtes addresses, represents and Co­ ordinates all of its members and its families concerns throughout entire Switzerland. It stands up for its members and champions all aspects of community. Including sports, legal matters, social aspects, culturally, building, vocational, political and personal affairs and facilitâtes the bet- terment of life quality, including the re-integration into society for its members. As the umbrella Organization it promûtes and supports the growth of wheel chair clubs throughout Switzerland.

1. OUR CORPORATE VISION

The corporate vision of the Swiss Paraplégies Association entails its guiding and action based principles. Headquarters is located in Nottwil. Any and all decisions and actions on every level and in all areas have to be reviewed to be in alignment with our vision, whereby creating strategie congruency.

2. MEMBERS/CLIENTS

• Our entire corporate thinking and actions are focused upon our mem- bers/clients satisfaction. Our intention is to address their needs, desires and challenges. • We counsel and care for our members/clients in a humanly männer, Profes­ sional and responsible, offering personalized support and implementing ac­ tions.

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3. SERVICES/BENEFITS

• We offer a brought variety of services in the areas of culture and leisure, so­ cial and legal advice, wheelchair sport, obstacle free building as well as ail aspects of daily living. • We lead and affirm the entire holistic réhabilitation in close collaboration with other specialized Paraplegie Centers, and are available for life long support for members and relatives. • We promote communal and vocational intégration for our members, as well as most possible independence, responsibility and a self directed life style. • We support and promote the regional Wheelchair Clubs and its members, especially as far as social, cultural and sports are concerned.

4. QUALITY

• Our services/benefits are provided through optimal quality control, which are in accordance of our strict in house quality control standards. Our first priority is the total satisfaction of our members/clients. • We continually strive for highest standards, possible improvement in all of our management affairs, work flow and in the achievement of our goals. This code of practice is based on foundational results, customer orientation, leadership, goal ramification, and management with its processes and facts. Quality assurance, continuai employée éducation and participation, innova­ tion and betterment, building of partnerships and our responsibility in re­ gards to the community.

5. ORGANIZATION AND LEADERSHIP

• The Swiss Paraplégies Association as the central umbrella association throughout Switzerland is also composed for all Wheel chair clubs exclu- sively representing sections of the SPA. • Our foundational principles build our Statute, our corporate vision and our organizational rules and procedures. By which our strategie and organiza- tional planning is supplemented and go hand in hand.

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• We work and perform as the central umbrella Organization from our Head­ quarters in Nottwil, for the German, Italian and French speaking parts of Switzerland. • The SPA öfters an overview of solutions, reacting quickly with decisions whereby offering concise options to ever changing circumstances. • Our leadership projects clarity and integrity creating «energy» of alignment, clearly unifying our purpose and our goals. This créâtes an environment in which ail employées can team work easily, aspiring and enabling to their best performance and greatest potential. • We work efficiently with clear goals and in strict adhérence of our in house quality control and policy standards. • We create solutions with a holistic view in mind, while searching for rea- sons, remedies and quick rectifications of possible lack. • We see ourselves as an innovative, créative and visionary organization.

6. EMPLOYEES

• We work in an environment that is based on performance, teamwork as well as honesty, respect, self esteem and personal regard. • We cultivate high standards in regards to humanitarian, Professional and social compétence, as well as the responsibility to promote this level of in­ teraction amongst ail our employées. • We foster and promote the employment of the handicapped. • We emphasize the importance of receiving open and adéquate information. • As well as we aspire to create a level of conflict resolution based on respect and constructive communication of everyone involved.

7. FINANCES AND ECONOMY

• We are able to offer a wide variety of services due to the generous support and donation of the Swiss Paraplégie Beneficence through which we are able to support its goals. For services of Art. 73 and 74 IVG we also receive contributions from the federal social security office.

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• We provide our services based upon our business economy, planning and calculating with a spécifie ‘controlling’ and a systematical capacity asser- tainment.

8. PUBLIC RELATIONS/COMMUNITY

• We educate and inform the public about the challenges of spinal cord injury patients and promote equal opportunity thereof. • We also sensitize the public about the concerns of our members standing up on it’s behave in the community as well as with public authorities. • We work together with other représentatives as well as public/community services.

9. ENVIRONMENT

• In our daily actions and Handlings we consider all aspects of appropriate environmental protection. • Wherever possible we choose to replace ‘unsafe’ products with environ- mentally safe ones as well as our means and procedures are backed by that same vision.

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LEBENSLANGE HILFE

Die Schweizer Paraplegiker-Stiftung (SPS), die Schweizer Paraplegiker-Ver­ einigung (SPV), das Schweizer Paraplegiker-Zentrum Nottwil (SPZ) und die Schweizer Paraplegiker-Forschung (SPF) bilden eine nahtlos ineinander grei­ fende Leistungskette zur ganzheitlichen Rehabilitation von Querschnittge­ lähmten. Trägerin des weltweit einzigartigen gesamtheitlichen Ansatzes ist die Schweizer Paraplegiker-Stiftung mit über 1,2 Mio. Gönnern.

Schweizer Paraplegiker-Vereinigung Kantonsstrasse 40 CH-6207 Nottwil spv@spv.ch www.spv.ch

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Schweizer Association Associazione Swiss

Ù Paraplegiker suisse des svizzera dei Paraplégies Vereinigung paraplégiques paraplégie! Association

AGENDA WORKSHOP

1. Strategieprozess, Gesamtstrategie, Bereichsstrategien

2. Workshops zu den Themen:

1. Dienstleistungen

2. Kommunikation

3. Einbezug der RCs

4. Mitgliedergewinnung

3. Konklusion

4. Fazit

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Schweizer Association Associazion? Swiss

B Paraplegiker Vereinigung suisse des paraplégiques svizzera dei paraplégie! Paraplégies Association

STRATEGIE SPS 2021-2024

Was heisst das für die SRV?

Geografie Schweiz, Regionalisierung, RC Zielgruppen QG jeden Alters, Angehörige, Ehrenamtliche und Helfer Wachstum Regionalisierung und Kooperationen Qualität bedarfsgerecht (Beratung, Selbsthilfe, Teilhabe) und preiswert Finanzen Subventionen Leistungserbringung «make» Budget Mehrbedarf, keine Finanzakquise Netzwerk Ausbauen, schwach International, Politik Spitzensport Fördern, Wirkung nach aussen

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b Schweizer Association Associazione Swiss Paraplegiker suisse des svizzera dei Paraplégies Vereinigung paraplégiques paraplegici Association

SPV - STRATEGISCHE POSITION

• Wir fördern, wahren, vertreten und koordinieren als Kompetenzzentrum gesamtschweizerisch die Anliegen der QSG als der nationale Dachverband der QSG und der Rollstuhlclubs; Wir wollen im Sinne unseres Leitbildes bewegen. • Wir bleiben ein autonomer Verband und nutzen bzw. unterstützen in diesem Rahmen das Netzwerk der Schweizer Paraplegiker-Organisationen. • Wir fördern Kooperationspartnerschaften. • Wir wollen eine starke und unabhängige Stellung im Behindertenwesen der Schweiz einnehmen und gezielt politisch und gesellschaftlich Einfluss nehmen. • Wir sind ein moderner Dienstleister für Rollstuhlclubs. Gemeinsam mit ihnen erbringen wir Leistungen für ihre Mitglieder und stärken und unterstützen sie in ihrer Tätigkeit.

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Schweizer Association Associazione Swiss Paraplegiker suisse des svizzera dei Paraplégies Vereinigung paraplégiques paraplégie! Association

SPV

Basis -> Leistungen - strategische Hauptstossrichtungen 2021-2024

Leistungen • Verbandsführung • Leistungen gemäss den Bereichen

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g Schweizer Paraplegiker Vereinigung Association suisse des paraplégiques Associazione svizzera dei paraplegici Swiss Paraplégies Association

SPV ♦

a

Strategische Stossrichtung 2024 • Förderung der ganzheitlichen Inklusion und Steigerung der Lebensqualität von Querschnittgelähmten in der gesamten Schweiz in Zusammenarbeit mit der SPS, der SPF, dem SPZ, dem REHAB Basel, der Universitätsklinik Balgrist Zürich, der Clinique romande de réadaptation Sion und anderen spezialisierten Institutionen • Regionalisierung • Kernkompetenzen sind intern angesiedelt, Leistungen werden bedarfsgerecht erbracht; «Make» wenn sinnvoll • Ausbau der Verbandsdienstleistungen zur Stärkung der Rollstuhlclubs zu Gunsten ihrer Mitglieder in den Bereichen der Administration, IT, Ehrenamt und Vereinsfunktion • Digitalisierung unserer Prozesse • Erhöhung des Anteils von querschnittgelähmten Nicht-Mitgliedern • Gezielte Interessenvertretung sowie Einflussnahme bei relevanten Stakeholder-Gruppen

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Schweizer Association Associazione Swiss

R® Paraplegiker Vereinigung suisse des paraplégiques svizzera dei paraplegici Paraplégies Association

ROLLSTUHLSPORT SCHWEIZ

Basis Strategiepapier SRV 2021-2024

Leistungen • Ausbildung und Breitensport • Nachwuchsförderung und Athletenentwicklung • Leistungssport

Strategische Stossrichtung 2021-2024 • Stärkung der Rollstuhlclubs und der Sprachregionen • Optimierung Athletenweg von der Rekrutierung bis zur Weltspitze • Rollstuhlsportler als Beruf etablieren • Strategische Partnerschaften mit den Nationalen Sportverbänden fördern

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Schweizer Association Associazione Swiss

ü Paraplegiker Vereinigung suisse des paraplégiques svizzera dei paraplégie! Paraplégies Association

KULTUR UND FREIZEIT

Basis Strategiepapier SRV 2021-2024

Leistungen • Gruppenreisen für alle MG und für MG mit Tetraplegie • Kurse und Veranstaltungen für RollstuhlfahrerZ-innen und Fussgänger

Strategische Stossrichtung 2021-2024 • Überarbeitung des Kurs- und Veranstaltungsbereichs und Ausbau des Angebots in der Romandie • Intensivierung der Zusammenarbeit mit den Rollstuhlclubs für Veranstaltungen im deutsch- und französischsprachigen Raum • Professionalisierung des Sensibilisierungsangebots • Aktivierung der Anspruchsgruppe 25-45 Jahre

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Schweizer Association Associazione Swiss

45* Paraplegiker Vereinigung suisse des paraplégiques svizzera dei paraplegici Paraplégies Association

ZENTRUM FÜR HINDERNISFREIES BAUEN

Basis -> Strategiepapier SRV 2021-2024

Leistungen • Bauberatung und Fachgutachten • Planung und Realisation • Wettbewerbsprüfung • Planung, Bau- und Immobilienmanagement für die SPS

Strategische Stossrichtung 2024 und Segment A, Individuelle Bauberatung -» halten • Segment B, Planung und Realisierung leichter Rückgang der Nachfrage • Neu: Segment C, Vernetzung und Interessenvertretung, erhöhte Nachfrage von RC wird mit Fachstelle Hindernisfreie Architektur Schweiz abgedeckt (Vernetzung)

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Schweizer Association Associazione Swiss

Ù Paraplegiker suisse des svizzera dei Paraplégies Vereinigung paraplégiques paraplegici Association

INSTITUT FÜR RECHTSBERATUNG

Basis Strategiepapier SRV 2021-2024

Leistungen • Rechtsberatung und Vertretung • Beratung SRV intern • Querschnittgelähmte und Menschen mitvgl. Behinderung

Strategische Stossrichtung 2024 • Intensivierung und Institutionalisierung der Zusammenarbeit mit allen vier Paraplegiker-Zentren der Schweiz • Bedürfnisorientierte Rechtsberatung und Vertretung

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Schweizer Association Associazione Swiss Paraplegiker suisse des svizzera dei Paraplégies Vereinigung paraplégiques paraplegici Association

LEBENSBERATUNG

Basis Strategiepapier SRV 2021-2024

Leistungen • Beratung und Unterstützung • Unterstützung berufliche Massnahmen • Sensibilisierungsarbeit • Vermittlung und Koordination an Fachstellen • Gewinnung Mitglieder

Strategische Stossrichtung 2024 • Ausbau von bestehenden ambulanten Leistungen • Aufbau Soziale Arbeit im Tessin • Berufliche Integration Romandie (Esperanza) fördern • Zentralisierung von administrativen Aufgaben spv.ch

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ZENTRALE DIENSTE (VDL)

Basis Strategiepapier SRV 2021-2024

Leistungen • Dienstleistungen für RC • Unterstützung der Abteilungen SPV

Strategische Stossrichtung 2024 • Klärung von Rolle und Aufgaben der ZD, folgerichtige Organisation und Ressourcierung • Digitalisierung der Prozesse und Dienstleistungen • Koordination der Verbandsdienstleistungen (Fachstellen) • Intensivierung der Zusammenarbeit mit den RC • Kommunikation Anforderungen klären • Qualitätsmanagement

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Schweizer Association Associazione Swiss

[_J Paraplegiker Vereinigung suisse des paraplégiques svizzera dei paraplégie! Paraplégies Association

GRUPPENZUTEILUNG

Gruppe 1 Name

Gruppe 2

Gruppe 3

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Schweizer Association Associazione Swiss

Ù Paraplegiker suisse des svizzera dei Paraplégies Vereinigung paraplégiques paraplegici Association

WEITERES VORGEHEN

1. Finalisierung Strategie, Umsetzungsplanung Oktober-Dezember 2020

2. Verabschiedung Strategie Januar 2021

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DANKE

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Wir rlzavikevi fwr rlie Aufmerksamkeit Muri wünsrhevi eine rjwfe wnrl sichere fjeimf^hrt. i

Schweizer Association Associazione Swiss Paraplegiker suisse des svizzera dei Paraplégies Vereinigung paraplégiques paraplégie! Association

UMSETZUNGSMASSNAHMEN SPV 2021-2024 -

OE Aktivität________________________________________________________ 2 Ziel_______________________________ ; Produkt Q3/2F Q4/2H Ql/21 Q2/2k Q3/2h Q4/2P Q1/2H Q2/2^ Q3/2P Q4/2- SPV Kommunikationsstrategie_________________________________________ Ziele, Inhalte, Prozesse Organisation Konzept x SPV Webseite________________________________________________________ Konzept x SPV Webseite________________________________________________________ Umsetzung X X X SPV Organisationsentwicklung_________________________________________ Planung X X SPV Organisationsentwicklung_________________________________________ Umsetzung x X

SPV Digitalisierung der Prozesse und Dienstleistungen___________________ Konzept X X SPV Digitalisierung der Prozesse und Dienstleistungen___________________ Umsetzung X X X X X X RSS Mehr und bessere Angebote (Trainings und Anlässe) in der Romandie Angebot X X

RSS Projekte im Bereich F0____________________________________________ X RSS Para Top Potentials_______________________________________________ X RSS Rollstuhlsport in der Schweizer Armee_____________________________ X KF___ Übearbeitung Sensibilisierungangebot_____________________________ Angebot X KF___ Grundlagenkonzept Kurse und Veranstaltugnen_____________________ Konzept x KF___ Teamergänzung durch MA, 40%____________________________________ Ressourcen x KF___ Reisenangebot für Romands mit französisch sprechender PL_________ Angebot X KF Umsetzung Grundlagenkonzept Angebotsverhältnis D-CH/ F-CHF: Angebot X X X X X X X 60/40__________________________ ZHB Aufbau Vernetzung und Interessenvertretung________________________ Einbezug der RC_________________ X X ZHB Optimierung Netzwerk mit der Stiftung______________________________ Aufräge generieren X X IRB Zusammenarbeit mit allen viere Paraplegiker-Zentren der Schweiz Kundenorientierung X X IRB Teamergänzung durch MA Westscheiz, 50%__________________________ X LB Intensivierung der Zusamenarbeit mit den Kliniken___________________ Kundenorientierung x X LB Teamergänzung durch MA, 70%_____________________________________ X LB Berufliche Integration Romandie____________________________________ Kundenorientierung, Standorte x x LB Teamergänzung durch MA, 60%_____________________________________ x LB Teamergänzung Admin, 40%________________________________________ Neuorganisation Abläufe x LB Aufbau Soziale Arbeit Tessin________________________________________ Kundenorientierung x ZD Intensivierung der Zusamenarbeit mit RC____________________________ Audits, Triage________ x ZD Klärung von Rolle und Aufgaben derZD, folgerichtige Organisation und Optimierung Prozesse X Ressourcierung____________________________________________________ ZD Projektmanagement (Aktualisierung Issue-Mgnt) Reaktivierung x

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Anhang B Am VAF angeschlossene Organisationen (VN und UVN)

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Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI

L+j Confédération suisse Confederazione Svizzera Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra

Name DO/VN: Schweizer Paraplegiker-Vereinigung (4133) Anhang B Am Vertrag für Finanzhilfen angeschlossene Untervertragsnehmerinnen (VN und UVN)

Hinweis: Diese Liste ist nur einmal zu Beginn der Vertragsperiode resp. mit dem Gesuch einzureichen.

Hauptzielgruppe derVN/UVN: Menschen mit körperlicher Behinderung

Eingabefrist: 31.5.2023 hat die 13-stellige ID-Nr. Eigenleistungs­ Kantons­ Sprach­ Organisation (vollständige Bezeichnung) ord. IV-Beitrag Webseite und => GLN (via BSV-Nr. fähigkeit eine zugehörig­ region (wenn neu, dann als "neu"bezeichnen) 2022 in CHF Info-Mailadresse REFDATA): falls Kürzung zur keit (Sitz) (D/F/l) vorhanden Folge? xy www.xxx.ch

9999 1 Ja/nein BE D GLN

xy (neu) info@muster.ch

3008 GP Ticino, Bellinzona 31'926 nein TI I www.qpticino.ch

3022 CFR Gruyère, Bulle 5'552 nein FR F www.cfrq.ch

3041 CFR Jura, Delémont 8'335 nein JR F www.cfriura.ch

3068 CFR Genève, Genève 58'000 nein GE F www.cfrqe.ch

3148 CFR de la Côte, Gland 4'182 nein VD F www.cfrlacote.ch

3181 CFR Fribourg, Fribourg 15'603 nein FR F www.cfrf.ch

3185 CFR du Nord Vaudois, Yverdon-Ies-Bains 3'567 nein VD F www.cfrnv.ch

4018 RC beider Basel, 4001 Basel 7561 nein BS D www.rc-basel.ch

4061 RC St.Gallen, St. Gallen 17559 nein SG D www.rc-sq.ch

4107 RC Aargau, Aarau 18'135 nein AG D www.rollstuhlclubaarqau.ch

4124 RC Zentralschweiz, Kriens 74'326 nein LU D www.rczentralschweiz.ch

4153 RC Solothurn, Oberbipp 13'880 nein SO D

4207 RC Graubünden, Chur 2750 nein GB D www.rollstuhlclub.ch

4226 RC Winterthur/SH, Winterthur T533 nein SH D www.rcwsh.ch

4267 RT Zürich (Taucher), Männedorf -179 nein ZH D www.rtz.ch

4270 RC Zürich, Zürich 30'156 nein ZH D www.rc-zuerich.ch

4282 RC Oberwallis, Gampel 10’921 nein VS D www.rollstuhlclub-oberwallis.ch

4426 RSC Bern, Bern 30'863 nein BE D www.rscb.ch

5004 CFR Valais romand, Savièse 2T509 nein VS F www.cfrvr.ch

5005 RC Thurgau, Thurgau 9'094 nein TG D www.rctq.ch

5182 RCT Aargau (Tennis), Aarau 13'375 nein AG D www.rtca.ch

6101 RC Züri Oberland 20'452 nein ZH D www.rczo.ch

6102 CFR Carouge, Carouge GE 1T821 nein GE F www.csfrc.ch

6103 GC Insuperabili 17'249 nein TI I www.insuperabili.ch

4143 CFR Sienne nein BE D/F www.cfrb.ch

4133 Schweizer Paraplegiker-Vereinigung 2'027526 nein LU D www.spv.ch

Total 2'455'696

Dachorganisation-Entschädigung VP 2024 - 2027 Gemäss sep. Berechnung, welche an der Vertragsverhandlung 31362 besprochen wurde, beläuft sich die DO-Entschädigung pro Jahr auf :

Visum VN: Datum: -A,k

Vertragsperiode 2024 - 27 datum Version 1.0

Anhang C Fachkonzepte der VN K Fachkonzept Beratung von behinderten Personen und deren Angehörige K Fachkonzept Bauberatung (Dossier- und Kurzberatungen) B Fachkonzept Rechtsberatung (Dossier- und Kurzberatungen) K Fachkonzept Medien- und Publikationen, Entwicklung, Herstellung und Verbreitung von Infor­ mationsmaterialien und Medien, Informations- und Dokumentationsstelle K Fachkonzept Kurse «Hilfe zur Selbsthilfe (Autonomie)» (mit und ohne Übernachtung)

Kl Fachkonzept Kurse «Soziale Kontakte - Freizeit und Sport» (mit und ohne Übernachtung) Roll­ stuhlsport und Freizeit Schweiz (RSF)

K Fachkonzept Kurse «Soziale Kontakte - Freizeit und Sport» (mit und ohne Übernachtung) - Kultur und Freizeit (KF) Fachkonzept LUFEB Allgemeine Medien- und Öffentlichkeitsarbeit

s Fachkonzept LUFEB Themenspezifische Grundlagenarbeit/Projekte Art. 74 IVG Fachkonzept LUFEB Themenspezifische Grundlagenarbeit/Projekte Art. 74 IVG (Bauberatung LUFEB)

H Fachkonzept LUFEB Förderung der Selbsthilfe

10

Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI 1À Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra

Anhang 7: FACHKONZEPT für die VertragsperiodÏÏ2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse / Finanzhilfen nach Art. 74 IVG_______________

Vertrags-Nr. 4133 Vertragsnehmerin Schweizer Paraplegiker-Vereinigung

Übersicht der Leistung (vgl. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG“ im KSBOB 2024 - 2027) Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an:

H Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Beratung von Menschen mit Behinderung/Angehörige

□ Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Bitte auswählerWeuillez choisir/Prega compilare:

□ Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Bitte auswählerWeuillez choisir/Prega compilare:

Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) Wir beraten und begleiten unsere Mitglieder in komplexen Situationen. Wir stehen für unsere Mitglieder bei sozialen, sportlichen, alltagsbezogenen und praktischen Fragestellungen kostenlos zur Verfügung. Link zur Webseite der Organisation: https://www.spv.ch/de/beratung/lebensberatung i Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n): i Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea­ listisch und Terminiert).

Hauptziel der Leistung: Befähigung durch Beratung von Menschen mit einer körperlichen Behinderung in sozialen, sportlichen, alltagsbezogenen Themenbereichen.

Spezifisch (für Zielgruppe): Menschen mit einer Körperbehinderung werden dazu angeleitet, ihre soziale, sportliche Situation zu verbessern und Alltagssituationen selbständig und erfolgreich zu meistern.

Messbar (Beispiele: Analyse der Leistung, Statistiken, Kundenumfragen, Audits, etc.): Anzahl Beratungen und Beratungsstunden, Kundenumfrage !

Aktionsorientiert (Umsetzung für Zielgruppe): Analyse der sozialen, sportlichen und alltagsbezogenen Situation. Darauf aufbauend Definition von Massnahmen zur Verbesserung der jeweiligen Fragestellung.

Realistisch (realistische Ziele für Angebot):

Fachkonzept Art. 74 IVG / VP 2024-27 / Version 1.0

UM » V MV

i Dank Kundennähe und Erfahrung werden aus einem erprobten Portfolio sinnvolle Massnahmen ausgewählt.

Terminiert (Anfang- und Ende der Leistung planen): Fallbezogene Terminierung und Fristen.

Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support

Zur information: Das jährliche inhaltliche Reporting über die Zielerreichunq erfolgt in der Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits­ programm»,

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 2/6

Zielgruppe(n) I Altersgruppe Zielgruppe Behinderung Suchtbehinderung Kinder [X] Körperbehinderung Sprachbehinderung Jugendliche Krankheitsbehinderung Erwachsene Psychische Behinderung ' Alle Zielgruppen I Hörbehinderung |

3 Alle Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An­

Geistige-ZLernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel­ che Behinderungen es sich handelt) Sehbehinderung

! Spezifizierung der Zielgruppe ! (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen) j

Menschen mit einer körperlichen Behinderung, v.a. Querschnittgelähmte

Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: [3 Umfeldanalyse Andere:

3 Bisherige Leistungserbringung

3 Kundenumfrage/Kundeninput

L. Kurzinfo dazu Teilweise zugewiesen durch externe Sozialdienste und Fachstellen.

Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch)

online/digital (z.B. via Zoom) Deutschschweiz Romandie— Italienische Schweiz tX] national (alle Sprachregionen)

In den Sprachen

13 Deutsch Französisch 3 Italienisch

[3 Rätoromanisch Gebärdensprache Weitere Sprachen: Englisch

I Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent­

I Kurzinfo dazu Beratungsräumlichkeiten sind barrierefrei und externe Orte werden dementsprechend lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)

ausgewählt. i Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation i Kurse soziale Kontakte ermöglichen, Kurse Selbsthilfe L_ . :

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 ! Version 1.0 3/6

Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein): ) C3 Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon­ taktangaben auf Hauptseite usw.) Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, LinkedIn usw.) I 13 Schriftlich in Publikationen

Kurzinfo dazu

Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schuiung, etc.)? Kundenumfrage, interner Austausch über aktuelle Dossiers.

Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen­ arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.)

3 ja nein mit einem Teil

Kurzinfo dazu externe Sozialdienste, Sportberatung Kliniken, Fachstellen

Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich)

3 Selbstbetroffenheit

3 Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung)

3 Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi- | sation) Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen i Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: I

13 Selbstbetroffene

13 Fachpersonen

; Kurzinfo dazu Unsere mehrheitlich selber querschnittgelähmten Mitarbeitenden garantieren einen i ! praxisnahen, direkten Kontakt. Fachpersonen erhalten interne Weiterbildung zur querschnittsbezogenen Themen. i

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0

Für Leistungen exkl. Kurse ! Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027 In Stunden Geplanter Leistungsum­ Mitarbei­ 8000 8000 8000 8000 32000 fang tende !

Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- 150 150 600 Mitarbei­ 150 150 beitung des Dienstleistungskon­ tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis­ Mitarbei­ 8150 8150 8150 8150 32600 tungsumfang tende i

Nur für Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027 In Teilneh- Blockkurse menden- 0 Tage In Teifneh- Tageskurse menden- o Tage In Teilneh­ I Semester/Jahreskurse menden­ 0 stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei­ o arbeitung des Dienstieistungskon- tende zepts usw.)

i Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027

CHF 605000 605000 605000 605000 2420000 Personalkosten CHF 530000 530000 530000 530000 2120000 SachkostenÄJmlagen ■ CHF 1135000 1135000 1135000 1135000 4540000 Total Kosten

Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027

Erträge ohne Finanzhilfe CHF 710000 710000 710000 710000 2840000 BSV (‘Details in nachfolgender Liste ankreuzen) CHF 416000 416000 416000 416000 1664000 Finanzhilfe BSV I CHF 1126000 1126000 1126000 1126000 4504000 ■ Total Erträge l .1

"Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV □ Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) □ Spenden Kl Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) K Organisationskapital Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 5/6

□ Andere Erträge - bitte aufführen: I Kurzinfo dazu J

Bemerkungen:

Ort/Datum Nottwil, 30. Mai 2023

Vertragsnehmerin

// Ort/Datum

Bundesamt für Sozialversicherungen ■V-

F / // / !

/

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 6/6

Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI A k' Confédération suisse Confederazione Svizzera Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra

Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse / Finanzhilfen nach Art. 74 IVG

Vertrags-Nr. 4133 Vertragsnehmerin Schweizer Paraplegiker-Vereinigung

Übersicht der Leistung (vgl. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 - 2027) Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an:

Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Bauberatung

□ Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:

□ Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:

Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) Bauberatung in persönlichen Wohn- und Baufragen mit dem Ziel die autonome Lebensweise am Wohnort, in der Ausbildung und am Arbeitsplatz zu ermöglichen Link zur Webseite der Organisation: https://www.spv.ch/de/beratung/bauberatung/

Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n): Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea­ listisch und Terminiert).

Hauptziel der Leistung: i Beratung von möglichen Anpassung der baulichen Situation zu Hause, am Arbeits- oder Ausbildungsplatz an die individuellen Bedürfnisse der betroffenen Person mit Behinderung (IV Bezüger) mit dem Ziel der grösstmöglichen Selbständigkeit im Alltag, im Beruf sowie in der Freizeit. ! : Spezifisch (für Zielgruppe): Erstellen der baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben zu Hause und am Arbeits­ oder Ausbildungsplatz sowie der baulichen Voraussetzung für die Pflege und Unterstützung durch Angehörige oder Dritte. ! Messbar (Beispiele: Analyse der Leistung, Statistiken, Kundenumfragen, Audits, etc.): ! - Statistik über die Beratung bei individuellen Anpassungen (mit Klientenerfassung) I - Statistik über Auskünfte und Informationen an Betroffene und Angehörige (ohne Klientenerfassung) - Kundenumfrage (nach Abschluss jeder Beratung/jedes Projektes sowie im Rahmen einer periodisch durchgeführten Kundenumfrage bei allen Mitgliedern)

Aktionsorientiert (Umsetzung für Zielgruppe): - Abklärung der Bedürfnisse der betroffenen Person

Fachkonzept Art. 74 IVG / VP 2024-27 ! Version 1.0

- Abklärung der baulichen Situation vor Ort und der bautechnisch möglichen Massnahmen - Beurteilung, welche baulichen Massnahmen zweckmässig sind und die grösstmögliche Selbständigkeit gewährleisten. - Beratung und Begleitung bei der Ausarbeitung von Lösungen und deren Dokumentation, von Grobkostenschätzungen, Offerten und Anträgen, sowie bei der Umsetzung der Massnahmen.

Realistisch (realistische Ziele für Angebot): i - Umsetzbare, finanzierbare und auf die Bedürfnisse der betroffenen Person abgestimmte Massnahmen für den Abbau von baulichen Hindernissen definieren. - Entwicklung und Umsetzung zweckmässiger und nachhaltiger Lösungen zur Verbesserung der konkreten baulichen Situation.

j Terminiert (Anfang- und Ende der Leistung planen): Der zeitliche Rahmen der Bauberatung erstreckt sich von der Bedürfnisabklärung über die Lösungssuche, die Hilfestellung beim Erstellen der Grobkostenschätzung oder Offerten zuhanden der IV, bis zur Begleitung der Ausführung und Nachkontrolle, sofern dies nicht durch andere iI Fachpersonen gewährleistet wird. ?î ! I Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll i aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung/Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support

: Zur Information: Das jährliche inhaltliche Reporting über die Zielerreichunq erfolgt in der Reporting-Vorlage «<Realisiertes Arbeits- : Programm».

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 2/6

/

?

Zielgruppe(n) Altersgruppe Zielgruppe Behinderung Suchtbehinderung Kinder K Körperbehinderung Sprachbehinderung Jugendliche Krankheitsbehinderung Psychische Behinderung 1 Alle Zielgruppen Erwachsene Hörbehinderung | Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An­ El Alle Geistige-ZLernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel­ che Behinderungen es sich handelt) Sehbehinderung Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen) Personen mit Behinderung, welche aufgrund baulicher Gegebenheiten an ihrem Wohn-, Arbeits- oder Ausbildungsort in ihrer Selbständigkeit eingeschränkt sind sowie deren Angehörige. Dies betrifft insbesondere Menschen mit körperlichen Einschränkungen, die auf die Benutzung eines Rollstuhls oder Gehilfen angwiesen sind.

Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: Umfeldanalyse

0 Bisherige Leistungserbringung Andere.

® Kundenumfrage/Kundeninput Kurzinfo dazu

Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vorOrt (einzelspezifisch/gruppenspezifisch)

online/digital (z.B. via Zoom) Deutschschweiz EJ Romandie— Italienische Schweiz [X] national (alle Sprachregionen)

In den Sprachen E3 Deutsch 0 Französisch Italienisch Rätoromanisch Gebärdensprache Weitere Sprachen: i. ------- ------- ------ Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent­ lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)

Kurzinfo dazu Hindernisfreier Zugang zu den Beratungsstellen; Webseite für die Zielgruppe hindernisfrei zugänglich

Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation Bauberatung LUFEB und Baurealisierung und Massnahmen IV Art. 21 (Beschaffung und Vergütung von Hilfsmitteln)

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0

Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein): Kl Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon­ taktangaben auf Hauptseite usw.) Kl Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, LinkedIn usw.) Kl Schriftlich in Publikationen

Kurzinfo dazu ■> Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schuiung, etc.)? l

i Erfahrungsaustausch im Rahmen der Netzwerktreffen, Stichprobenweise Überprüfung von Fallbeispielen usw.

Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen­ arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.) Kl ja EJ nein [J| mit einem Teil

Kurzinfo dazu Vereinbarung über die Zusammenarbeit und Aufgabenteilung im Netzwerk hindernisfreies Bauen. Schnittstellen zu anderen relevanten Akteuren (z.B. SAHB, Rehabilitation, Vermieter, Sozialversicherungsberater, usw.) werden koordiniert.

Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich) □ Selbstbetroffenheit Kl Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) I Kl Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) □ Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi­ j sation) □ Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen

Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: Kl Selbstbetroffene K Fachpersonen

Kurzinfo dazu Nach Möglichkeit werden Fachpersonen mit einer eigenen Betroffenheit (Person mit Behinderung) in der Beratung eingesetzt. Bei Erstberatungen werden oft Ergotherapeuten als Fachpersonen miteinbezogen.

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0

Für Leistungen exkl. Kurse/Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027 In Stunden ) Geplanter Leistungsum­ Mitarbei­ 7000 7000 7000 7000 28000 I fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- beitung des Dienstleistungskon­ Mitarbei­ 150 150 150 150 600 i tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis­ Mitarbei­ 7150 7150 7150 7150 28600 tungsumfang tende

Nur für Kurse ! Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027

In Teilneh- Blockkurse menden- 0 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- 0 Tage In Teilneh­ Semester/Jahreskurse menden­ o stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei­ I o arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) 1 I Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung ! i . Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027

CHF 595000 595000 595000 595000 2380000 Personalkosten CHF 200000 200000 200000 200000 800000 Sachkosten/Umlagen I

CHF 795000 795000 795000 795000 3180000 Total Kosten

Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027

Erträge ohne Finanzhilfe CHF 510000 510000 510000 510000 2040000 BSV (‘Details in nachfolgender Liste ankreuzen) CHF 267000 267000 267000 267000 1068000 Finanzhilfe BSV CHF 777000 777000 777000 777000 3108000 Total Erträge J

*Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV □ Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) □ Spenden ; ß] Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) [x] Organisationskapital Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0

□ Andere Erträge - bitte aufführen:

i Kurzinfo dazu

Bemerkungen:

Ort/Datum Nottwil, 30. Mai 2023

Vertragsnehmerin

Ort/Datum o. /o. £5

Bundesamt für Sozialversicherungen

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0

Schweizerische Eidgenossenschaft L+J Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra

Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertrags période 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse / Finanzhilfen nach Art. 74 IVG

Vertrags-Nr. 4133 Vertragsnehmerin Schweizer Paraplegiker-Vereinigung

Übersicht der Leistung (vgl. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 - 2027) Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an:

Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Rechtsberatung

□ Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:

□ Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:

Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) Hilfe zur Selbsthilfe mit dem Ziel, querschnittgelähmte Menschen und Menschen mit einer vergleichbaren Behinderung zu befähigen, ihre Rechte in Zusammenhang mit ihrer Erkrankung oder Behinderung zu kennen und diese unterstützt, damit sie zu ihren Rechten kommen.

Link zur Webseite der Organisation: https://www.spv.ch/de/beratung/rechtsberatung

Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n): Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea­ listisch und Terminiert).

Hauptziel der Leistung: Rechtliche Beratung von Menschen mit einer körperlichen Behinderung.

Spezifisch (für Zielgruppe): Rechts- und Sozialversicherungsfragen

Messbar (Beispiele: Analyse der Leistung, Statistiken, Kundenumfragen, Audits, etc.): Anzahl Rechtsberatungen, Kundenumfragen

Aktionsorientiert (Umsetzung für Zielgruppe): Sicherstellen, dass Menschen mit einer Behinderung ihre Rechte wahrnehmen können und Versicherungsprobleme gelöst werden.

Realistisch (realistische Ziele für Angebot): Klienten erhalten Antworten bzw. Hilfe beim Vorgehen zu Versicherungsfragen/-problemen Terminiert (Anfang- und Ende der Leistung planen): Fachkonzept Art. 74 IVG / VP 2024-27 / Version 1.0

Vorgegebene Fristen durch Fallführung und Sitzungstermine

Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support

Zur Information: Das jährliche inhaltliche Reporting über die Zielerreichunq erfolgt in der Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits­ programm».

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0

Zielgruppe(n) Altersgruppe Zielgruppe Behinderung Suchtbehinderung Kinder K Körperbehinderung , Sprachbehinderung Jugendliche Krankheitsbehinderung Alle Zielgruppen Erwachsene Psychische Behinderung ' Hörbehinderung ; Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An­ K Alle Geistige-ZLernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel­ che Behinderungen es sich handelt) Sehbehinderung Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen) Menschen mit einer Querschnittlähmung (oder einer vergleichbaren Behinderung), die Fragen im Sozialversicherungsbereich haben oder Hilfe im Versicherungsverfahren benötigen.

Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: Umfeldanalyse K Bisherige Leistungserbringung Andere-

K Kundenumfrage/Kundeninput Kurzinfo dazu

Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch)

online/digital (z.B. via Zoom) Deutschschweiz Romandie Italienische Schweiz Kl national (alle Sprachregionen)

In den Sprachen K Deutsch K Französisch Italienisch Rätoromanisch Gebärdensprache Weitere Sprachen:

Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent­ lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)

Kurzinfo dazu Die Beratungsorte werden mit den Klienten zusammen abgesprochen. Die Büros in Biel sind hindernisfrei zugänglich.

Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation Unsere Rechtsberatung beratet und begleitet auch die Bereiche der SPV. Diese werden klar abgegrenzt. Auch der Bereich Beschwerdeführung wird abgegrenzt

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 ! Version 1.0 3/6

Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein): Kl Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon­ taktangaben auf Hauptseite usw.) Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, LinkedIn usw.) Kl Schriftlich in Publikationen

Kurzinfo dazu

Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schulung, etc.)? Die Rechtsanwälte tauschen sich intern wöchentlich über aktuelle Dossiers aus, evaluieren Entscheide von Gerichten und neue Verordnungen._______________ _ __ Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen­ arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.) Kl ja nein mit einem Teil

Kurzinfo dazu Zusammenarbeit mit Sozialdiensten, Ärzten usw..

Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich) Selbstbetroffenheit Kl Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi­ sation) Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen

Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: Selbstbetroffene Fachpersonen

Kurzinfo dazu

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 ! Version 1.0

Für Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027

In Stunden Geplanter Leistungsum­ 3500 3500 14000 Mitarbei­ 3500 3500 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- 100 100 400 Mitarbei­ 100 100 beitung des Dienstleistungskon­ tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis­ Mitarbei­ 3600 3600 3600 3600 14400 tungsumfang tende

Nur für Kurse / Geplanter Le stungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027 ■ ■ -

InTeilneh- Blockkurse menden- 0 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- 0 Tage______ In Teilneh­ Semester/Jahreskurse menden­ 0 stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei­ o arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)

Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027

CHF 385000 385000 385000 385000 1540000 Personalkosten CHF 100000 100000 100000 100000 400000 Sachkosten/Umlagen CHF 485000 485000 485000 485000 1940000 Total Kosten

Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027

Erträge ohne Finanzhilfe CHF 205000 205000 205000 205000 820000 BSV (‘Details in nachfolgender Liste ankreuzen) CHF 275000 275000 275000 275000 1100000 Finanzhilfe BSV CHF 480000 480000 480000 480000 1920000 Total Erträge

*Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV □ Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) □ Spenden [X] Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) E Organisationskapital Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0

□ Andere Erträge - bitte aufführen:

Kurzinfo dazu

Bemerkungen:

Ort/Datum Nottwil, 30. Mai 2023

Vertragsnehmerin

z Ort/Datum

2 Jo . Io Z

Bundesamt für . /L Sozialversicherungen

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0

Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra

Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse / Finanzhilfen nach Art. 74 IVG

Vertrags-Nr. 4133 Vertragsnehmerin Schweizer Paraplegiker-Vereinigung

Übersicht der Leistung (vgl. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 - 2027) Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an:

□ Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:

[X] Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Medien und Publikationen

□ Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Bitte auswählerWeuillez choisir/Prega compilare:

Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) Behinderungsspezifische Informationen werden durch unsere Zeitschrift, verschiedene Webseiten, APPs, Sociale Medien, Newsletter, Direct Mails, Merkblätter, Printunterlagen usw. direkt der Zielgruppe vermittelt. Link zur Webseite der Organisation: spv.ch, paramap.ch

Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n): Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea­ listisch und Terminiert).

Hauptziel der Leistung: ? Steigerung der Lebensqualität dank praktischen Informationen zu allen relevanten Themen rund um i die Behinderung. Anregungen zur Selbsthilfe, zu Weiterbildungen, Beschäftigung und Rechten sowie vorhandenen Angeboten. i

: Spezifisch (für Zielgruppe): Informationen rund um Querschnittlähmung und Mobilitätseinschränkungen

Messbar (Beispiele: Analyse der Leistung, Statistiken, Kundenumfragen, Audits, etc.): Qualitative und quantitative Analysen zur Webnutzung, Social Media und Leserbefragung, Kundenumfrage.

Aktionsorientiert (Umsetzung für Zielgruppe): Handlungsorientierte Informationen der sozialen, sportlichen und alltagsbezogenen Themen, Tipps und Empfehlungen sowie Anleitungen zur Selbsthilfe.

1 Realistisch (realistische Ziele für Angebot):

Fachkonzept Art. 74 IVG / VP 2024-27 / Version 1.0

Umfang und Qualität der Kommunikationsmassnahmen werden anhand erfolgter Handlungen gemessen.

Terminiert (Anfang- und Ende der Leistung planen): Umsetzung dank Jahresplanung und rollender Planung, Erfolgsmessung teils monatlich, teils jährlich.

Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support

Zur Information: Das jährliche inhaltliche Reporting über die Zielerreichunq erfolgt in der Reporting-Vorlage »Realisiertes Arbeits­ programm».

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0

Zielgruppe(n) Altersgruppe Zielgruppe Behinderung Suchtbehinderung Kinder [3 Körperbehinderung Sprachbehinderung Jugendliche Krankheitsbehinderung Erwachsene Alle Zielgruppen Psychische Behinderung Hörbehinderung N Alle Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An­ Geistige-ZLernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel­ che Behinderungen es sich handelt) Sehbehinderung Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen) Menschen mit einer körperlichen Behinderung, v.a. einer Querschnittlähmung

Der Bedarf für die Zielgruppe wurde ermittelt durch: 3 Umfeldanalyse

13 Bisherige Leistungserbringung Andere.

3 KundenumfrageZKundeninput

! Kurzinfo dazu

Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzeptersteilung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch)

onlineZdigital (z.B. via Zoom) Deutschschweiz Romandie— Italienische Schweiz f

13 national (alle Sprachregionen)

j

i In den Sprachen [X] Deutsch Französisch 3 Italienisch Q Rätoromanisch Gebärdensprache Weitere Sprachen: Englisch ...... } Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent­ lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)

Kurzinfo dazu Webseiten und Social Media sind für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen gut nutzbar. Beratungsräumlichkeiten sind barrierefrei und externe Orte werden dementsprechend ausgewählt.

Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation Jahresberichte, Publikationen für externe Zielgruppen wie Medien.

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 1/6

Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein): K Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon­ taktangaben auf Hauptseite usw.) K Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, LinkedIn usw.) Kl Schriftlich in Publikationen

Kurzinfo dazu t j Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schuiung, etc.)? !

Kundenumfrage, Nutzeranalysen usw. l

Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen­ 1

arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.) ja nein Kl mit einem Teil

Kurzinfo dazu z.B. gibt es bei Paramap eine Kooperation mit anderen Behindertenorganisationen.

Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich) Kl Selbstbetroffenheit K Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) [X] Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) O Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi­ sation) Kl Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen

Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: Kl Selbstbetroffene K Fachpersonen

Kurzinfo dazu Umfassende Kenntnis im Bereich Querschnittlähmung und Menschen mit Mobilitätseinschränkungen. I

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 ! Version 1.0 i/6

t 1 Für Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027 In Stunden Geplanter Leistungsum­ Mitarbei­ 6500 6500 6500 6500 26000 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- 100 100 100 400 Mitarbei­ 100 beitung des Dienstleistungskon­ tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis­ Mitarbei­ 6600 6600 6600 6600 26400 tungsumfang tende

Nur für Kurse / Geplanter Le stungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027

: In Teilneh- Blockkurse menden- 0 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- o Tage In Teilneh­ Semester/Jahreskurse menden­ o stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erart>eitung/Über- Mitarbei­ 0 arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)

Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027

CHF 510000 510000 510000 510000 2040000 Personalkosten CHF 400000 400000 400000 400000 1600000 Sachkosten/Umlagen CHF 910000 910000 910000 910000 3640000 Total Kosten

Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027

Erträge ohne Finanzhilfe CHF 550000 550000 550000 550000 2200000 BSV (‘Details in nachfolgender Liste ankreuzen) CHF 355000 355000 355000 355000 1420000 Finanzhilfe BSV CHF 905000 905000 905000 905000 3620000 I Total Erträge

‘Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV

13 Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen)

□ Spenden 13 Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) :

3 Organisationskapital I

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0

r □ Andere Erträge - bitte aufführen:

Kurzinfo dazu

Bemerkungen:

Ort/Datum Nottwil, 30, Mai 2023

Vertragsnehmerin

Ort/Datum

Bundesamt für Sozialversicherungen

y

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0

Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI L+J Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra

Anhang 7: FACHKONZEPTfürdie Vertragsperiode 2024bïs 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse / Finanzhilfen nach Art. 74 IVG

Vertrags-Nr. 4133 Vertragsnehmerin Schweizer Paraplegiker-Vereinigung

Übersicht der Leistung (vgl. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 - 2027) Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an:

□ Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Bitte auswählerWeuillez choisir/Prega compilare:

[XI Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Kurse "Hilfe zur Selbsthilfe (Autonomie)”

□ Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:

Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) Wir organisieren mit bis zu über 20 Teilnehmenden, fachbezogene Selbsthilfekurse während des ganzen Jahres. Die Teilnehmenden vertiefen im Rahmen von Tages- oder Mehrtagesangeboten eine lebenspraktische Fähigkeit. Die Selbstständigkeit, Autonomie und Lebensqualität im Alltag und in spezifischen Situationen wird erhöht, z.B. durch Mobilitätstraining, Pensionierungskurs oder Flughafentraining. Link zur Webseite der Organisation: www.spv.ch

Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n): Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea­ listisch und Terminiert).

Hauptziel der Leistung: Wir streben mit den Kursen eine Verbesserung der Autonomie, Selbständigkeit und der gesellschaftlichen Integration an. Ziel ist die Verbesserung der Lebensqualität unserer Mitglieder.

Spezifisch (für Zielgruppe): Adaptierte Kurse sind auf die Bedürfnisse der Zielgruppe angepasst.

Messbar (Beispiele: Analyse der Leistung, Statistiken, Kundenumfragen, Audits, etc.): Diverse Kundenumfragen, Anzahl Kurse und Teilnehmerstunden

Aktionsorientiert (Umsetzung für Zielgruppe) : Planung der Kurse und Beratung der Teilnehmenden sowie Durchführung der Angebote (inklusive Nachbetreuung)

Realistisch (realistische Ziele für Angebot):

Fachkonzept Art. 74 IVG ! VP 2024-27 / Version 1.0

Aktivitäten, welche die Teilnehmenden in Alltags- und behindertenspezifischen Situationen nach dem Kurs selbständig anwenden können.

Terminiert (Anfang- und Ende der Leistung planen): Jahresplanung, Planung der Angebote, Ausschreibung, Umsetzung und Erfolgskontrolle. !

Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung ! Einbezug von MmB Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support i Zur Information: Das jährliche inhaltliche Reporting über die Zielerreichung erfolgt in der Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits- ; Programm».

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0

■ Zielgruppe(n) Altersgruppe Zielgruppe Behinderung i Suchtbehinderung Kinder 3 Körperbehinderung Sprachbehinderung Jugendliche Krankheitsbehinderung Erwachsene Alle Zielgruppen Psychische Behinderung Hörbehinderung S Alle Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An­ Geistige-ZLernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel­ che Behinderungen es sich handelt) Sehbehinderung —„j Spezifizierung der Zielgruppe i (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen) i Menschen mit einer körperlichen Beeinträchtigung !

Der Bedarf für die Zielgruppe wurde ermittelt i i durch: Umfeldanalyse Bisherige Leistungserbringung Andere. i I Kundenumfrage/Kundeninput Kurzinfo dazu r Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch)

online/digital (z.B. via Zoom) Deutschschweiz Q Romandie— Italienische Schweiz !

13 national (alle Sprachregionen)

I ! j In den Sprachen {

13 Deutsch 0 Französisch [X] Italienisch

Rätoromanisch Gebärdensprache Weitere Sprachen: ... .... .... .... ...

Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte (in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent- i lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)

Kurzinfo dazu Die Kurse werden in Anlagen (Transportmittel, Infrastruktur) durchgeführt, welche i hindernisfrei zugänglich sind. j

Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation Kurse im Ausland, Kurse für Fachpersonal ■

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0

Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein): K Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon­ taktangaben auf Hauptseite usw.) K Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, LinkedIn usw.) Kl Schriftlich in Publikationen f Kurzinfo dazu !

Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schuiung, etc.)? Kurse werden mit Kundenumfragen sowie Umfragen bei Leistungserbringern evaluiert. Transportmittel I

und Infrastruktur werden (wo möglich) rekognosziert. Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen­ arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.) î Kl ja nein Q mit einem Teil

Kurzinfo dazu Zusammenarbeit mit internen und externen Experten

Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich) [X] Selbstbetroffenheit B Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) Kl Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi­ sation) Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen

Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: Kl Selbstbetroffene ® Fachpersonen

Kurzinfo dazu

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 ! Version 1.0

Für Leistungen exkl. Kurse ! Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027 In Stunden Geplanter Leistungsum­ Mitarbei­ 0 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- 0 Mitarbei­ beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis­ Mitarbei­ 0 0 0 0 0 tungsumfang tende ;

Nur für Kurse ! Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027 In Teilneh- Blockkurse menden- 0 Tage InTeilneh- Tageskurse menden- 100 100 100 100 400 Tage In Teilneh­ Semester/Jahreskurse menden­ o stunden ; Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei­ 20 20 20 20 80 arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)

Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027

CHF 10000 10000 10000 10000 40000 Personalkosten i CHF 8000 8000 8000 8000 32000 Sachkosten/Umlagen CHF 18000 18000 18000 18000 72000 Total Kosten

Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027

Erträge ohne Finanzhilfe CHF 10000 10000 10000 10000 40000 BSV (‘Details in nachfolgender Liste ankreuzen) !

Finanzhilfe BSV CHF 5000 5000 5000 5000 20000 I CHF 15000 15000 15000 15000 60000 Total Erträge i

*Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV

13 Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen)

□ Spenden 13 Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.)

13 Organisationskapital

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 ! Version 1.0

■ Andere Erträge - bitte aufführen:

Kurzinfo dazu n ■ I

Bemerkungen:

Ort/Datum Nottwil, 30. Mai 2023

?

Vertragsnehmerin

Ort/Datum I -

Bundesamt für Sozialversicherungen

/ /

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 ! Version 1.0

Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI L+jà Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra

Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse / Finanzhilfen nach Art. 74 IVG

Vertrags-Nr. 4133 Vertragsnehmerin Schweizer Paraplegiker-Vereinigung

Übersicht der Leistung (vgl. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 - 2027) Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an:

□ Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Bitte auswählerWeuillez choisir/Prega compilare:

13 Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe

Leistungskategorie Kurse "Soziale Kontakte knüpfen, Freizeit/Sport"

□ Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Bitte auswählertfVeuillez choisir/Prega compilare:

Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) Unsere Rollstuhlclubs und wir organisieren verschiedene Kurse während des ganzen Jahres. Die Teilnehmenden (bis zu über 20 Teilnehmende) lernen im Rahmen von Tages- oder Mehrtageskursen eine Sportart näher kennen. Spass, sozialer Austausch und die nachhaltige Verbesserung der körperlichen Gesundheit stehen dabei auch im Zentrum. Link zur Webseite der Organisation: spv.ch/de/sport/breitensport

Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n): i Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea­ listisch und Terminiert).

Hauptziel der Leistung: Wir streben mit den Kursen die Eingliederung und körperliche Betätigung und damit verbunden, die Verbesserung der Lebensqualität unserer Mitglieder an.

Spezifisch (für Zielgruppe): Sportliche Aktivitäten sind auf die Bedürfnisse der Zielgruppe angepasst.

Messbar (Beispiele: Analyse der Leistung, Statistiken, Kundenumfragen, Audits, etc.): Diverse Kundenumfragen, Anzahl Kurse und Teilnehmerstunden

Aktionsorientiert (Umsetzung für Zielgruppe): Planung der Kurse, Beratung der Teilnehmenden und Durchführung der Angebote (inklusive i Nachbetreuung) I

Realistisch (realistische Ziele für Angebot):

Fachkonzept Art. 74 IVG / VP 2024-27 / Version 1.0

Aktivitäten, welche durch die Teilnehmenden auch ausgeübt werden können. Verbesserung der sozialen Kontakte, der Beweglichkeit und der körperlichen Gesundheit.

Terminiert (Anfang- und Ende der Leistung planen): Jahresplanung, Planung der Angebote, Ausschreibung, Umsetzung und Erfolgskontrolle

Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support

Zur Information: Das jährliche inhaltliche Reporting über die Zielerreichung erfolgt in der Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits­ programm». i

I

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 ! Version 1.0

I Zielgruppe(n) Altersgruppe Zielgruppe Behinderung □ Suchtbehinderung □ Kinder K Körperbehinderung □ Sprachbehinderung □ Jugendliche □ Krankheitsbehinderung □ Erwachsene □ Alle Zielgruppen □ Psychische Behinderung □ Hörbehinderung EU Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An­ [X] Alle □ Geistige-ZLernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel­ che Behinderungen es sich handelt) □ Sehbehinderung

1 •

h i Spezifizierung der Zielgruppe

J (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen) Menschen mit einer körperlichen Beeinträchtigung

i Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt ! durch: K Umfeldanalyse □ Andere: Kl Bisherige Leistungserbringung Kl Kundenumfrage/Kundeninput Kurzinfo dazu i Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) i Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch)

□ online/digital (z.B. via Zoom) □ Deutschschweiz □ Romandie— □ Italienische Schweiz I K national (alle Sprachregionen) j

i

In den Sprachen i

i Kl Deutsch Französisch 0 Italienisch Q Rätoromanisch □ Gebärdensprache j Weitere Sprachen: Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent­ lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)

| Kurzinfo dazu Die Kurse werden in Anlagen durchgeführt, welche hindernisfrei zugänglich sind.

Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation :

Leistungssport und Kurse im Ausland ........

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0

Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein): Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon­ taktangaben auf Hauptseite usw.) Kl Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, LinkedIn usw.) Kl Schriftlich in Publikationen

Kurzinfo dazu

Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schuiung, etc.)? I Die Kurse der Rollstuhlclubs (ULV) werden durch unsere Sportartenmanager evaluiert und unterstützt. Die Kursleiter werden durch die Dachorganisation ausgebildet, womit ein hoher Qualitätsstandard gewährleistet wird. Eigene Kurse werden mit Kundenumfragen evaluiert. Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen­ arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.) Kl ja nein mit einem Teil !

Kurzinfo dazu IG Sport und Handicap

: Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich) : Kl Selbstbetroffenheit i Kl Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) I Kl Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) K Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi­ sation) Kl Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen

Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: Kl Selbstbetroffene Kl Fachpersonen

Kurzinfo dazu

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0

Für Leistungen exkl. Kurse ! Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027

j In Stunden Geplanter Leistungsum­ Mitarbei­ 0 : fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- 0 Mitarbei­ beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis­ Mitarbei­ 0 0 0 0 0 tungsumfang tende

Nur für Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027 In Teilneh- Blockkurse menden- 1600 1600 1600 1600 6400 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- 750 750 750 750 3000 Tage In Teilneh­ :

Semester/Jahreskurse menden­ 43000 43000 43000 43000 172000 stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei­ WO 100 100 100 400 arbeitung des Dienstleistungskon- tende i zepts usw.)

Budget-geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027

CHF 600000 600000 600000 600000 2400000 Personalkosten CHF 800000 800000 800000 800000 3200000 Sachkosten/Umlagen CHF 1400000 1400000 1400000 1400000 5600000 Total Kosten

Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027 ! Erträge ohne Finanzhilfe CHF 930000 930000 930000 930000 3720000 BSV (‘Details in nachfolgender Liste ankreuzen) I CHF 455000 455000 455000 455000 1820000 Finanzhilfe BSV

Total Erträge CHF 1385000 1385000 1385000 1385000 5540000 !

‘Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV

13 Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen)

3 Spenden

3 Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) I

3 Organisationskapital

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0

i g] Andere Erträge - bitte aufführen:

! Kurzinfo dazu Sponsoring, Mitgliederbeiträge usw.

Bemerkungen:

Ort/Datum Nottwil, 30. Mai 2023

Vertragsnehmerin r K

7 /

Ort/Datum

Bundesamt für Sozialversicherungen

7

!

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0

+ Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra

Anhang 7: FÄCHKONZEPTfü^ Leistungen im öffentlichen Interesse / Finanzhilfen nach Art. 74 IVG

Vertrags-Nr. 4133 Vertragsnehmerin Schweizer Paraplegiker-Vereinigung

Übersicht der Leistung (vgl. »Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 - 2027) Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an:

□ Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:

Kl Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Kurse "Soziale Kontakte knüpfen, Freizeit/Sport”

□ Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:

Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) Wir organisieren Freizeitkurse, Reisen, Swiss-Trac Schnupperkurse und ähnliches während des ganzen Jahres. Die Teilnehmenden lernen im Rahmen von Tages- oder Mehrtagesangeboten eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung näher kennen. Spass, sozialer Austausch und gesellschaftliche Integration stehen dabei im Zentrum. Link zur Webseite der Organisation: https://www.spv.ch

Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n): Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea­ ! ! listisch und Terminiert). ! i ? Hauptziel der Leistung: Wir streben mit den Kursen und Reisen eine Verbesserung der gesellschaftlichen Integration, eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung, Austausch und die Entlastung der Angehörigen an. Ziel ist die Verbesserung der Lebensqualität unserer Mitglieder.

Spezifisch (für Zielgruppe): Adaptierte Reisen und Kurse sind auf die Bedürfnisse der Zielgruppe angepasst. i ■

Messbar (Beispiele: Analyse der Leistung, Statistiken, Kundenumfragen, Audits, etc.): ! Diverse Kundenumfragen, Anzahl Kurse, Reisen und Teilnehmerstunden

Aktionsorientiert (Umsetzung für Zielgruppe): Planung der Kurse sowie Reisen, Beratung der Teilnehmenden und Durchführung der Angebote (inklusive Nachbetreuung)

Realistisch (realistische Ziele für Angebot):

Fachkonzept Art. 74 IVG / VP 2024-27 ! Version 1.0

Aktivitäten, welche durch die Teilnehmenden ausgeübt werden können. Verbesserung der sozialen Kontakte, teilweise der Beweglichkeit und der geistigen Gesundheit.

Terminiert (Anfang- und Ende der Leistung planen): Jahresplanung, Planung der Angebote, Ausschreibung, Umsetzung und Erfolgskontrolle.

Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung ! Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support

Zur Information: Das jährliche inhaltliche Reporting über die Zielerreichunq erfolgt in der Reporting-Vorlage »Realisiertes Arbeits­ programm». j

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 2/6

Zielgruppe(n) ! Altersgruppe Zielgruppe Behinderung Suchtbehinderung Kinder Kl Körperbehinderung Sprachbehinderung ! Jugendliche Krankheitsbehinderung Psychische Behinderung ' Alle Zielgruppen Erwachsene Hörbehinderung | O Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An­ g] Alle Geistige-ZLernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel­ che Behinderungen es sich handelt) Sehbehinderung Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen) Menschen mit einer körperlichen Beeinträchtigung (Selbstbetroffene) und deren Angehörigen mit bis zu über 20 Teilnehmenden

Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: Kl Ilmfeldanalyse Kl Bisherige Leistungserbringung ^n^ere-

Kl Kundenumfrage/Kundeninput Kurzinfo dazu

Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch)

Kl online/digital (z.B. via Zoom) Deutschschweiz Romandie— Italienische Schweiz Kl national (alle Sprachregionen)

In den Sprachen Kl Deutsch Französisch [X] Italienisch Rätoromanisch Gebärdensprache Weitere Sprachen:

Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent­ i lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen) i

i Kurzinfo dazu Die Reisen und Kurse werden in Anlagen (Transportmittel, Infrastruktur und Aktivitäten) i durchgeführt, welche hindernisfrei zugänglich sind.

Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation Reisen und Kurse im Ausland

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 ! Version 1.0 3/6

Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein): S Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon­ taktangaben auf Hauptseite usw.) Kl Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, LinkedIn usw.) i Kl Schriftlich in Publikationen I Kurzinfo dazu ? Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schuiung, etc.)? I

Reisen und Kurse werden mit Kundenumfragen sowie Umfragen bei Leistungserbringern evaluiert. Hotels, Transportmittel und Infrastruktur werden (wo möglich) rekognosziert. Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen­ arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.) Kl ja nein mit einem Teil . ! Kurzinfo dazu Zusammenarbeit mit Hotellerie Suisse (Swisshoteldirectory.ch, paramap.ch), diverse Partnerschaften mit Reisebüros, Parahelp usw.

Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich) Kl Selbstbetroffenheit Kl Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) Kl Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) : Kl Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi­ sation) K Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen

Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: Kl Selbstbetroffene Kl Fachpersonen

Kurzinfo dazu Laienpflegepersonen, die als Freiwillige unsere Mitglieder auf Reisen begleiten und betreuen, werden von uns ausgebildet.

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 ! Version 1.0 4/6 r

Für Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027 In Stunden Geplanter Leistungsum­ Mitarbei­ 0 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- 0 Mitarbei­ beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis­ Mitarbei­ 0 0 0 0 0 tungsumfang tende

Nur für Kurse / Geplanter Le stungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027 InTeilneh- Blockkurse menden- 400 400 400 400 1600 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- 100 100 100 100 400 Tage In Teilneh­ Semester/Jahreskurse menden­ 0 0 0 0 0 stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei­ 50 50 50 50 200 arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) i

Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027

CHF 75000 75000 75000 75000 300000 Personalkosten CHF 70000 70000 70000 70000 280000 Sachkosten/Umlagen CHF 145000 145000 145000 145000 580000 Total Kosten

Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027

Erträge ohne Finanzhilfe CHF 95000 95000 95000 95000 380000 BSV (‘Details in nachfolgender Liste ankreuzen) CHF 40000 40000 40000 40000 160000 Finanzhilfe BSV CHF 135000 135000 135000 135000 540000 Total Erträge

*Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV

13 Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen)

□ Spenden 13 Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.)

3 Organisationskapital

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 5/6

Kl Andere Erträge - bitte aufführen:

Kurzinfo dazu Sponsoring

Bemerkungen:

Ort/Datum Nottwil, 30. Mai 2023

Vertragsnehmerin

Ort/Datum

3 5? fo.

Bundesamt für Sozialversicherungen

.!

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 ! Version 1.0 6/6

-,

+ Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra

Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse / Finanzhilfen nach Art. 74 IVG

Vertrags-Nr. 4133 Vertragsnehmerin Schweizer Paraplegiker-Vereinigung

Übersicht der Leistung (vgl. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 - 2027) Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an:

□ Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:

□ Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Bitte auswählerWeuillez choisir/Prega compilare:

Kl Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Allg. Medien- und Öffentlichkeitsarbeit

Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) Die Öffentlichkeitsarbeit der SRV erfolgt im Rahmen von Auftritten, Medienarbeit, Publikationen, Drittkontakten, Informationsveranstaltungen in allen behindertenspezifischen Belangen, welche für die Mitglieder der SRV, alle Rollstuhlfahrerinnen und ihre Angehörigen, sowie alle Interessierten von Bedeutung sind. Link zur Webseite der Organisation: www.spv.ch

Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n): Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea­ listisch und Terminiert).

Hauptziel der Leistung: Ziel der Öffentlichkeitsarbeit ist letztlich die Sensibilisierung der Schweizer Bevölkerung und der Meinungsbildner in Wirtschaft, Politik, Sport, Bildung und Verwaltung für die Anliegen der querschnittgelähmten Menschen, wobei alle Aspekte einer Querschnittlähmung und die teilweise enormen Einschränkungen im Alltag zu berücksichtigen sind.

Spezifisch (für Zielgruppe): Wir legen grossen Wert darauf, die Querschnittgelähmten und ihnen nahe stehende Personen (Angehörige, Freunde, medizinisches Personal, Organisatoren, Opinion Leader) prioritär und direkt zu informieren und sie als Mittler einzusetzen. Weitere Mittler sind unsere rund 1800 Freiwilligen, die Medien, die Nachbarschaft der SPV oder die Mitarbeitenden der Gruppe. Auch für die breite Öffentlichkeit bieten wir eine ganz Palette an Informationsmitteln und -gelegenheiten.

Messbar (Beispiele: Analyse der Leistung, Statistiken, Kundenumfragen, Audits, etc.): Imagestudie, Medienanalyse und Webanalyse, Befragung von Freiwilligen und Partnern

Aktionsorientiert (Umsetzung für Zielgruppe): ■lä. Fachkonzept Art. 74 IVG / VP 2024-27 ! Version 1.0

Praxisnahe Informationen für Angehörige und interessierte Kreise, politische Meinungsbildung

Realistisch (realistische Ziele für Angebot): Handlungsorientierte und auf die Zielgruppe zugeschnittene Informationen

Terminiert (Anfang- und Ende der Leistung planen): Gemäss Kommunikations- Marcomkonzept, Jahresplanung und Veranstaltungskalender

Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support

Zur Information: Das jährliche inhaltliche Reporting über die Zielerreichunq erfolgt in der Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits­ programm».

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0

Zielgruppe(n)

Altersgruppe Zielgruppe Behinderung Suchtbehinderung Kinder 3 Körperbehinderung Sprachbehinderung Jugendliche Krankheitsbehinderung Psychische Behinderung ' Alle Zielgruppen Erwachsene Hörbehinderung | Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An­ Alle Geistige-ZLernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel­ che Behinderungen es sich handelt) Sehbehinderung Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen) Einerseits Menschen mit einer körperlichen Behinderung, v.a. Querschnittgelähmte, und deren Angehörige und andererseits Menschen mit einem Interesse an den Themen der Querschnittgelähmten (Öffentlichkeit).

Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: 3 Umfeldanalyse

3 Bisherige Leistungserbringung Andere-

3 Kundenumfrage/Kundeninput

Kurzinfo dazu

Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch)

online/digital (z.B. via Zoom) Deutschschweiz Romandie— Italienische Schweiz

13 national (alle Sprachregionen)

In den Sprachen

3 Deutsch 3 Französisch Italienisch

Rätoromanisch Gebärdensprache Weitere Sprachen:

Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent­ lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)

Kurzinfo dazu Für unsere Zielgruppe barrierefrei nutzbare Webseite, Referate und Medienarbeit unter Einbezug von Betroffenen, Veranstaltungsorte alle barrierefrei.

Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation Zu Medien und Publikationen und zu Kursen

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 ! Version 1.0

Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein): K Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon­ taktangaben auf Hauptseite usw.) [X] Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, LinkedIn usw.) [X] Schriftlich in Publikationen

Kurzinfo dazu

Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schuiung, etc.)? Imageanalyse, Medien- und Webanalysen, Umfrage bei Freiwilligen und Partnern

Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen­ arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.) ja nein mit einem Teil

Kurzinfo dazu politisch relevante Medienarbeit und Kommuniation geschieht in Absprache mit Inclusion Handicap, Mitarbeit in der entsprechenden Arbeitsgruppe mit allen Mitgliesorganisationen

Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich) Selbstbetroffenheit Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi­ sation) Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen

Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: IZI Selbstbetroffene [X] Fachpersonen

Kurzinfo dazu Praxisbeispiele, Lebensgeschichten usw. werden mit Betroffenen erarbeitet.

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 ! Version 1.0 4/6

Für Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027

In Stunden Geplanter Leistungsum­ Mitarbei­ 2250 2250 2250 2250 9000 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- Mitarbei­ 50 50 50 50 200 beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis­ Mitarbei­ 2300 2300 2300 9200 2300 tungsumfang tende

Nur für Kurse / Geplanter Le stungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027

In Teilneh- Blockkurse menden- 0 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- 0 Tage In Teilneh­ Semester/Jahreskurse menden­ 0 stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei­ 0 arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)

Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027

CHF 142800 142800 142800 142800 571200 Personalkosten CHF 167700 167700 167700 167700 670800 Sachkosten/Umlagen CHF 310500 310500 310500 310500 1242000 Total Kosten

Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027

Erträge ohne Finanzhilfe CHF 172500 172500 172500 172500 690000 BSV (‘Details in nachfolgender Liste ankreuzen) CHF 121900 121900 121900 121900 500700 Finanzhilfe BSV CHF 294400 294400 294400 307500 1190700 Total Erträge

*Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV IZI Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) □ Spenden I3 Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) E] Organisationskapital Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 5/6

□ Andere Erträge - bitte aufführen:

Kurzinfo dazu

Bemerkungen:

Ort/Datum

Vertragsnehmerin

Ort/Datum ,/o. 2-3 T

Bundesamt für Sozialversicherungen

/

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 ! Version 1.0 6/6

Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra

Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse / Finanzhilfen nach Art. 74 IVG

Vertrags-Nr. 4133 Vertragsnehmerin Schweizer Paraplegiker-Vereinigung

Übersicht der Leistung (vgl. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 - 2027) Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an:

□ Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:

□ Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:

[X] Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Themenspezifische Grundlagenarbeit

Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) Zum Zweck der Förderung der Selbsthilfe werden Arbeitsinstrumente, Konzepte und Unterlagen (z.B. Reglemente, Richtlinien und Anleitungen) geschaffen, Grundlagenpapiere (z.B. zu medizinischen Grundlagen hinsichtlich Querschnittlähmung) für Ausbildung, Information und Kommunikation. Link zur Webseite der Organisation: www.spv.ch

Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n): Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea­ listisch und Terminiert).

Hauptziel der Leistung: Die SPV mit ihren angeschlossenen 27 Rollstuhlclubs hat mit diesen Tätigkeiten die Förderung der gesamtheitlichen Eingliederung Querschnittgelähmter zum Ziel und will möglichst vielfältige Grundlagen zur Verfügung stellen, die hierfür erforderlich sind.

Spezifisch (für Zielgruppe): Grundlagen für die Kommunikation an und die aktive Vernetzung mit Wirtschaft, Verbänden, Politik, Sport, Schulen und der Verwaltung bedeutend.

Messbar (Beispiele: Analyse der Leistung, Statistiken, Kundenumfragen, Audits, etc.): Qualitätsmanagement nach EFQM, KVP, Prozessmanagement

Aktionsorientiert (Umsetzung für Zielgruppe): Qualitativ hochstehend aufbereitete Grundlagen (z.B. Lehrmittel, Konzepte)

Realistisch (realistische Ziele für Angebot): Praxisnahe und einfach einzusetzende Arbeitsinstrumente

Fachkonzept Art. 74 IVG / VP 2024-27 / Version 1.0 '7

Terminiert (Anfang- und Ende der Leistung planen): Jahresplanung QMS, jährliche Überprüfung aller Grundlagendokumente

Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB Kooperation ! Zusammenarbeit Peer-Support

Zur Information: Das jährliche inhaltliche Reporting über die Zielerreichunq erfolgt in der Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits- Programm».

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 2/6

c7

Zielgruppe(n)

Altersgruppe Zielgruppe Behinderung Suchtbehinderung Kinder [3 Körperbehinderung Sprachbehinderung Jugendliche Krankheitsbehinderung Psychische Behinderung 1 Alle Zielgruppen Erwachsene Hörbehinderung | Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An­ K Alle Geistige-ZLernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel­ che Behinderungen es sich handelt) Sehbehinderung Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen) Einerseits Menschen mit einer körperlichen Behinderung, v.a. Querschnittgelähmte, und deren Angehörige und andererseits Menschen mit einem Interesse an den Themen der Querschnittgelähmten.

Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: Umfeldanalyse Kl Bisherige Leistungserbringung Andere

K Kundenumfrage/Kundeninput Kurzinfo dazu

Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch)

online/digital (z.B. via Zoom) Deutschschweiz 0 Romandie— Italienische Schweiz [>3 national (alle Sprachregionen)

In den Sprachen Kl Deutsch Kl Französisch K Italienisch Rätoromanisch 0 Gebärdensprache Weitere Sprachen:

Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent­ lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)

Kurzinfo dazu Für unsere Zielgruppe barrierefrei nutzbare Webseite und Dokumente.

Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation Grundlagenarbeit in Einzel- und Gruppenspezifischen Leistungen

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 / 3/6

Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein): [3 Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon­ taktangaben auf Hauptseite usw.) IZI Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, LinkedIn usw.) Schriftlich in Publikationen

Kurzinfo dazu

Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schuiung, etc.)? Qualitätsmanagement EFQM

Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen­ arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.) ja nein mit einem Teil

Kurzinfo dazu z.B. im Rollstuhlsport mit J&S und ESA

Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich) Selbstbetroffenheit Kl Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) K Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi­ sation) Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen

Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: E3 Selbstbetroffene [X] Fachpersonen

Kurzinfo dazu

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 ! Version 1.0 4/6

:ür Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027

In Stunden Geplanter Leistungsum­ 1750 1750 7000 Mitarbei­ 1750 1750 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- 50 200 Mitarbei­ 50 50 50 beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis­ 1800 1800 1800 1800 7200 Mitarbei­ tungsumfang tende

Nur für Kurse / Geplanter Le stungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027

In Teilneh- Blockkurse menden- 0 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- 0 Tage In Teilneh­ Semester/Jahreskurse menden­ 0 stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei­ 0 arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)

Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027

CHF 111800 111800 111800 111800 447200 Personalkosten CHF 131200 131200 131200 131200 524800 Sachkosten/Umlagen CHF 243000 243000 243000 243000 972000 Total Kosten

Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027

Erträge ohne Finanzhilfe CHF 135000 135000 135000 135000 540000 BSV (‘Details in nachfolgender Liste ankreuzen) CHF 95400 95400 95400 95400 381600 Finanzhilfe BSV CHF 230400 230400 230400 230400 921600 Total Erträge

*Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV □ Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) □ Spenden IEI Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) Organisationskapital Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 5/6

□ Andere Erträge - bitte aufführen:

Kurzinfo dazu

Bemerkungen:

Ort/Datum

Vertragsnehmerin

7 Ort/Datum

Bundesamt für Sozialversicherungen

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 6/6

Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI L+J Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra

Anhang 7: FACHn<C^ZEÏ^Wd^\^rtragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse ! Finanzhilfen nach Art. 74 IVG

Vertrags-Nr. 4133 Vertragsnehmerin Schweizer Paraplegiker-Vereinigung

Übersicht der Leistung (vgl. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG" im KSBOB 2024 - 2027) Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an:

□ Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Bitte auswählerWeuillez choisir/Prega compilare:

□ Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:

K Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Themenspezifische Grundlagenarbeit

Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) Sensibilisierung von öffentlichen und nicht-öffentlichen Bauherren, die Beratung und Interessenvertretung in Planungs- und Bauprozessen mit dem Ziel, eine hindernisfreie bauliche Umwelt zu unterstützen, welche die Integration und Eingliederung von Menschen mit Behinderung in Beruf, Gesellschaft und Wohnen gewährleistet. Link zur Webseite der Organisation: https://www.spv.ch/de/beratung/bauberatung

Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n): Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea­ listisch und Terminiert).

Hauptziel der Leistung: Förderung einer hindernisfreien Bauweise in allen Regionen der Schweiz durch Expertisen. Schaffung der baulichen Voraussetzungen, um die Eingliederung vor Rente im Sinne des IVG zu ermöglichen: das selbständige Wohnen, die Eingliederung in der Arbeitswelt, die Teilhabe am öffentlichen Leben und die Mobilität mit öffentlichen Verkehrsmitteln.

Spezifisch (für Zielgruppe): Sensibilisierung der Bauverantwortlichen und Vertretung der Interessen aller Personen mit einer körperlichen Behinderung bei Bauprojekten, in Bewilligungsverfahren sowie bei der Erarbeitung von Gesetzen und Regelungen im Baubereich. Gebäude sollten in gleichberechtigter Weise auch für Menschen mit einer Mobilitätsbehinderung nutzbar sein.

Messbar (Beispiele: Analyse der Leistung, Statistiken, Kundenumfragen, Audits, etc.): Einsitznahmen in Gremien und Fachkommissionen, Anzahl erbrachte Stunden

Aktionsorientiert (Umsetzung für Zielgruppe):

Fachkonzept Art. 74 IVG / VP 2024-27 / Version 1.0

.. -.-J Interessenvertretung in Gesetzgebungs- und Normungsprozessen auf allen Ebenen (national, kantonal, kommunal): Interventionen bei der Erstellung von Grundlagen, Normen und Gesetzen. Sensibilisierung Bauverantwortlicher und Vermitteln der Anforderungen an eine umfassend hindernisfreie Architektur: Sensibilisierung von Planern, Bauherren und Behörden

Realistisch (realistische Ziele für Angebot): Mängel erkennen, beanstanden, Lösungen aufzeigen und eine Korrektur der Projekte anregen

Terminiert (Anfang- und Ende der Leistung planen): Abhängig von den jeweiligen Projekten

I Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / T eilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support

Zur Information: Das jährliche inhaltliche Reporting über die Zielerreichunq erfolgt in der Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits­ programm». Î

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 ! Version 1.0 2/6

! Zielgruppe(n) Altersgruppe Zielgruppe Behinderung | □ Suchtbehinderung □ Kinder 13 Körperbehinderung □ Sprachbehinderung □ Jugendliche □ Krankheitsbehinderung □ Erwachsene □ Psychische Behinderung ! □ Alle Zielgruppen □ Hörbehinderung | □ Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An­ g] Alle □ Geistige-ZLernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel­ che Behinderungen es sich handelt) □ Sehbehinderung Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen) Alle Personen, die mit der Umsetzung einer hindernisfreien Bauweise konfrontiert sind, als Nutzer, Angehörige, Planer, Bauherr, Bewilligungsbehörde, Gesetzgeber usw. (Öffentlichkeit)

Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: □ Umfeldanalyse □ Andere: E Bisherige Leistungserbringung □ Kundenumfrage/Kundeninput i Kurzinfo dazu

Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) i Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch) j □ online/digital (z.B. via Zoom) 1 □ Deutschschweiz □ Romandie □ Italienische Schweiz i

13 national (alle Sprachregionen)

I In den Sprachen (3 Deutsch [3 Französisch |3 Italienisch □ Rätoromanisch □ Gebärdensprache Weitere Sprachen: i

Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent- lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)

Kurzinfo dazu Webseite hindernisfrei zugänglich für die Zielgruppe

Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation Bauberatungen

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 3/6

f7

: Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein): . 13 Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon­ taktangaben auf Hauptseite usw.) Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, LinkedIn usw.)

13 Schriftlich in Publikationen

Kurzinfo dazu

Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schuiung, etc.)? I Regelmässiger Erfahrungsaustausch im Rahmen von Netzwerktreffen, Diskussion von Anforderungen, j Lösungen und Fallbeispielen Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen­ arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.)

3 ja nein mit einem Teil

Kurzinfo dazu Vereinbarung über die Zusammenarbeit und Aufgabenteilung im Netzwerk hindernisfreies Bauen.

Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich) ;

Selbstbetroffenheit

3 Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung)

! : 3 Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi­ sation) O Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen

Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: . |3 Selbstbetroffene Kl Fachpersonen

Kurzinfo dazu Zusammenarbeit von Fachpersonen und Betroffenen (Begleitung, Coaching) bei Beratungen und Sensibilisierungen.

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 ! Version 1.0 4/6

f — -----------— -------------»—— ----------------------

Für Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027 In Stunden Geplanter Leistungsum­ Mitarbei­ 200 200 200 200 800 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- Mitarbei­ 0 beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis­ Mitarbei­ 200 200 200 200 800 :

tungsumfang tende

Nur für Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027 in Teiineh- Blockkurse menden- 0 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- o Tage In Teilneh- ; Semester/Jahreskurse menden- o Stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Übar- Mitarbei­ 0 arbeitung des Dienstletetungskon- tende zepts usw.)

Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 i 2024-2027 i CHF 15000 15000 15000 15000 60000 Personalkosten CHF 12000 12000 12000 12000 48000 Sachkosten/Umlagen | Total Kosten CHF 27000 27000 27000 27000 108000 Ï

Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027

Erträge ohne Finanzhilfe CHF 16000 16000 16000 16000 64000 I BSV (‘Details in nachfolgender Liste ankreuzen) CHF 8000 8000 8000 8000 32000 Finanzhilfe BSV ; CHF 24000 24000 24000 24000 96000 Total Erträge

! ‘Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV □ Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) □ Spenden 0 Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) O Organisationskapital Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 5/6

□ Andere Erträge - bitte aufführen:

Kurzinfo dazu

Bemerkungen:

Ort/Datum Nottwil, 30. Mai 2023

% Vertragsnehmerin e

/

Ort/Datum 3.

Bundesamt für /Z Sozialversicherungen

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 6/6

Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI L+ Confédération suisse Confederazione Svizzera Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra

Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse / Finanzhilfen nach Art. 74 IVG

Vertrags-Nr. 4133 Vertragsnehmerin Schweizer Paraplegiker-Vereinigung

ÜbOrSÏCht der Loistuncj (vgl. «Leistungen undLeistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 - 2027) Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an:

□ Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:

□ Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:

Kl Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Förderung der Selbsthilfe

Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) Hinsichtlich der Erreichung der grösstmöglichen Selbständigkeit und einer hohen Lebensqualität sind die Dienstleistungen der SPV (z.B. Auskunftserteilung) eine unabdingbare ideale Möglichkeit, um die familiäre, partnerschaftliche, gesellschaftliche und berufliche Integration zu erreichen. Damit sollen Aktivitäten, der Ideen- sowie Gedankenaustausch zwischen den Betroffenen angeregt werden. Beispiele dafür sind die Informationsvermittlung für Arbeitsgruppen usw. bezüglich querschnittspezifischen Inhalten. Link zur Webseite der Organisation: www.spv.ch

Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n): Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea­ listisch und Terminiert).

Hauptziel der Leistung: Neben der Beantwortung der Anfragen und dem administrativen oder fachlichen Support ist die Erhaltung und Förderung der Freundschaft, der Lebenskraft und -freude zur Erlangung einer hohen Lebensqualität erklärtes Ziel.

Spezifisch (für Zielgruppe): Es wird Wert gelegt auf die Erhaltung und Förderung einer breiten Palette an Aktivitäten zur Steigerung des psychischen und physischen Wohlbefindens und damit zur Verminderung von Folgeerkrankungen.

Messbar (Beispiele: Analyse der Leistung, Statistiken, Kundenumfragen, Audits, etc.): Statistiken zum Erbringen spezifischer Leistungen (z.B. Flottenrabatte, Euroschlüssel)

Aktionsorientiert (Umsetzung für Zielgruppe): Praxisorientierte Anleitungen zu den Dienstleistungen Fachkonzept Art. 74 IVG / VP 2024-27 / Version 1.0

Realistisch (realistische Ziele für Angebot): Unterstützung der Rollstuhlclubs, Vorstände, Schlüsselpersonen

Terminiert (Anfang- und Ende der Leistung planen): gemäss Prozessen

Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support

Zur Information: Das jährliche inhaltliche Reporting über die Zielerreichunq erfolgt in der Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits­ programm».

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 2/6

Zielgruppe(n) Altersgruppe Zielgruppe Behinderung □ Suchtbehinderung □ Kinder Kl Körperbehinderung □ Sprachbehinderung □ Jugendliche □ Krankheitsbehinderung

0 Erwachsene □ Psychische Behinderung 1 □ Alle Zielgruppen

□ Hörbehinderung | Kl Alle □ Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An­ □ Geistige-ZLernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel­ che Behinderungen es sich handelt) □ Sehbehinderung Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen) Einerseits Menschen mit einer körperlichen Behinderung, v.a. Querschnittgelähmte, und deren An­ gehörige und andererseits Menschen mit einem Interesse an den Themen der Querschnittgelähmten (Öffentlichkeit).

Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: □ Umfeldanalyse Kl Andere: Kl Bisherige Leistungserbringung Kl Kundenumfrage/Kundeninput Kurzinfo dazu Institutionalisierter Austausch

Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch)

□ online/digital (z.B. via Zoom) □ Deutschschweiz 0 Romandie □ Italienische Schweiz Kl national (alle Sprachregionen)

In den Sprachen Kl Deutsch Kl Französisch Kl Italienisch □ Rätoromanisch □ Gebärdensprache Weitere Sprachen:

Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent­ lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)

Kurzinfo dazu Für unsere Zielgruppe barrierefrei nutzbare Webseite und Dokumente.

Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation Beratung von Behinderten und Angehörigen

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 3/6 f

Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein): Kl Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon­ taktangaben auf Hauptseite usw.) Kl Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, LinkedIn usw.) Kl Schriftlich in Publikationen

Kurzinfo dazu

Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schuiung, etc.)? Kundenumfrage, QMS und KVP

Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen­ arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.) ja nein Kl mit einem Teil

Kurzinfo dazu Z.B. mit Anbieter Eurokey/Pro Infirmis usw.

Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich) Kl Selbstbetroffenheit Kl Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) Kl Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi­ sation) Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen

Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: Kl Selbstbetroffene Kl Fachpersonen

Kurzinfo dazu

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 4/6 I

Für Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027

In Stunden Geplanter Leistungsum­ Mitarbei­ 6439 6439 6439 6439 25756 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- Mitarbei­ 100 100 100 100 400 beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis­ Mitarbei­ 6539 6539 6539 6539 26156 tungsumfang tende

Nur für Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027

In Teilneh- Blockkurse menden- 0 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- 0 Tage In Teilneh­ Semester/Jahreskurse menden­ o stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei­ 0 arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)

Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027

CHF 406100 406100 406100 406100 1624400 Personalkosten CHF 476700 476700 476700 476700 1906800 Sachkosten/Umlagen CHF 882800 882800 882800 882800 3531200 Total Kosten

Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027

Erträge ohne Finanzhilfe CHF 490400 490400 490400 490400 1961600 BSV (‘Details in nachfolgender Liste ankreuzen) CHF 346567 346567 346567 346567 1386268 Finanzhilfe BSV CHF 836967 836967 836967 836967 3347868 Total Erträge

*Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV Kl Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) □ Spenden [X] Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) Organisationskapital Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 .5/6

CM

□ Andere Erträge - bitte aufführen:

Kurzinfo dazu

Bemerkungen:

Ort/Datum

Vertragsnehmerin

7

Ort/Datum S-/o. ^>^2 ~~r

Bundesamt für Sozialversicherungen

y !

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 ! Version 1.0 6/6

Anhang D Berechnung Leistungsmenge und Tarife

11

Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Confederazione Svizzera Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederaziun svizra Geschäftsfeld Invalidenversicherung

IV-Beiträge pro Jahr und Kompensationsgruppe für die Betriebsjahre 2024 - 2027

Vertrag Nr. 4133 VN/DO: Schweizerische Paraplegiker Vereinigung Anhang D

Grundlagen für die Abrechnung des IV/AHV-Beitrages Individuell pro Vertrag VAF BSV- IV-Beitrag pro Leistungs- Referenzwert Richtmenge Leistungs­ IV-Beitrag Total einheit pro Leistungs­ pro Leistung einheit (Tarif) einheit

Personenspezifische Leistungen gemäss Fachkonzept (FK) Kompensationsgruppe A

Fachkonzept Sozialberatungen (inkl. Lebenspraktische Beratung, Peerto Peer) [SozialberatungT Fächpersonen mit behinderungsspezifischem Wissen Zhöherer Ausbildung | Uni, FH oder vergleichbar Std. CHF 125.00 CHF 51 8’150 CHF 415'650 g CD Sozialberatung Fachpersonen mit behinderungsspezifischem Wissen Std. CHF 113.00 CHF i 3o ibehinderungsspezifischem Fachkonzept Bauberatung: Fachpersonen mit Wissen Zhöherer Ausbildung Uni, FH oder g vergleichbar__________________________________________________ Std. CHF 128.00 CHF 37 7’150 CHF 264'550

'n Fachkonzept Rechtsberatung: Fachpersonen mit behinderungsspezifischem Wissen Zhöherer Ausbildung Uni, FH oder « vergleichbar |Std. CHF 146.00 CHF 77 S'SOO CHF 277*200

fl Fachkonzept Vermittlung von Betreuungsdiensten Std. CHF 93.00 CHF

Fachkonzept Begleitetes Wohnen Std. CHF 113.00 CHF

Fachkonzept Medien- und Publikationen; Informations- ZDokumentationsstelle; Entwicklung, Herstellung und Verbreitung von Informtionsmaterialien und Medien) Std. CHF 122.00 CHF 53 6*600 CHF 349*800

Fachkonzept Kurstyp Hilfe zur Selbsthilfe c cs, Blockkurse (TeilnehmerTage) Teiln.-Tag CHF 481.00 CHF

a Tageskurse (TeilnehmerTage) Teiln.-Tag CHF 414.00 CHF 160 100 CHF 16*000 .!2 Semester-ZJahreskurse (TeilnehmerStunden) Teiln.-Std. CHF 56.00 CHF

I Fachkonzept Kurstyp Soziale Kontakte ermöglichen - Freizeit und Sport

l g Blockkurse (TeilnehmerTage) Teil.-Tag CHF 481.00

CHF 414.00 CHF 56 2*000 CHF 112*000

Tageskurse (TeilnehmerTage) Teil.-Tag CHF 160 850 CHF 136*000 & g Semester-ZJahreskurse (Teilnehmerstunden) Teil.-Std. CHF 56.00 CHF 7 43*000 CHF 301*000 O

Themenspezifische Grundlagenarbeit für Kurse (!) Std. CHF 122.00 CHF 53 170 CHF 9*010

Fachkonzept Treffpunkte für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörigen___________________________________________________ Std. CHF 113.00 CHF Minimales IV-Beitragdach für KG A Personenspezifische Leistungen CHF T88T210

Nichtpersonenspezifische Leistungen gemäss Fachkonzept Leistungen zur Unterstützung und Förderung der Eingliederung Behinderter (LUFEB) Kompensationsgruppen B und C

Kompensationsgruppe B (max. 5% vom Gesamt IV-Beitrag) Fachkonzept Allgemeine Medien- und Öffentlichkeitsarbeit Std. CHF 53 2*300 CHF 121*900 m tu Kompensationsgruppe C CHF 122.00 -* Fachkonzept Themenspezifische Grundlagenarbeit allgemein Z | Projektarbeit Art. 74IVG ______________________ Std. CHF 53 2*000 CHF 106*000

| Fachkonzept Förderung der Selbsthilfe Std. CHF 53 6*539 CHF 346*567

Maximales IV-Beitragsdach für KG B und C Nichtpersonenspezifische Leistungen CHF 574*467

Rundungsdifferenz CHF 19

Gesamt IVZAHV-Beitrag (max. Beitragsdach) pro Jahr CHF 2*455*696

davon max. AHV-Beitragsdach pro Jahr CHF 331'000

Kompensationen vgl. KSBOB f\ Mit dem BSV können nur Leistungen abgerechnet werden, für die ein vertraglich vereinbartes FachKonzept vorliegt.

Anhang E Bestätigung der Qualitativen Bedingungen

12 (Æ

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Anhang 3: Bestätigung der Qualitativen Bedingungen Vertragsnehmerin: CL 1er Pcv- kJ QJ <2J. X BSV-Nr.: Qualitative Bedingungen Überprüfungs­ Stand per 1.1.2024 erfüllt

Bereich Bedingungen kriterium (Bitte Zutreffendes visieren)

ja nein1 nicht zu­ treffend

Strukturqualität 1. Organisation Gemeinnützige Organisation (gemeinnütziger Statuten, vorhanden und im Rahmen der Zweck in Statuten festgeschrieben), deren leitendes Organisationsstruktur, Vertragsverhandlung bzw. bei einer Organ grundsätzlich ehrenamtlich arbeitet. Geschäftsreglement, Änderung beim BSV einzureichen. X Nachweis der Steuerbefreiung (Staats- und direkte Bundessteuern) 1.1 Zweckbestim­ Zweckbestimmung und strategische Ziele sind Statuten, vorhanden und im Rahmen der mung / Ziele definiert. Klarer Bezug auf Zielgruppe mit strategische Vertragsverhandlung bzw. bei einer y Behinderungen umgesetzt. Zielsetzungen (z. B. Änderung beim BSV einzureichen. Leitbild)____________ 1.2 Organisation Aufgaben, Kompetenzen, Verantwortlichkeiten in Statuten, vorhanden und im Rahmen der und Leitung der Organisation sind festgehalten Organisationsstruktur, Vertragsverhandlung bzw. bei einer (strategische/operative Ebene). Trennung der Geschäftsreglement Änderung beim BSV einzureichen. strategischen und operativen Ebene ist garantiert. 1.2 a Internes Es existiert ein hinreichendes IKS (mind. 4-Augen- Dokumentation, am Sitz der Organisation vor­ Kontrollsystem Prinzip,Unterschriftenregelung, Nachweis, dass IKS handen (IKS) Kompetenzregelung). operativ eingesetzt wird

1 Falls eine Bedingung nicht erfüllt ist, ist dem BSV der Grund und Massnahmen zur Einhaltung der Bedingung anzugeben. Qualitative Bedingungen Art. 74 IVG VP 2024 - 27 / Version 1.0 1/7 z <

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Qualitative Bedingungen Überprüfungs­ Stand per 1.1.2024 erfüllt

Bereich Bedingungen kriterium (Bitte Zutreffendes visieren)

ja nein’ nicht zu­ treffend

1.3 a In einem Für jede Funktion bestehen ein Anforderungsprofil Stellenbeschrieb am Sitz der Organisation vor­ Anstellungsve und ein Stellenbeschrieb. Aufgaben müssen mit Pflichtenheft handen rhältnis, Blick auf die Kompetenzen und Verantwortlichkeiten bezahltes erbracht werden. y Personal Als Peer werden Selbstbetroffene bezeichnet, die ihre Erfahrungen und ihr Wissen im Umgang mit ihrer Behinderung an andere Betroffene weitergeben. Alle Mitarbeitenden haben einen rechtsgültigen Arbeitsvertrag am Sitz der Organisation vor­ Arbeitsvertrag. handen Ansprüche betreffend Fort-/Weiterbildung und ist dokumentiert am Sitz der Organisation vor­ Supervision sind schriftlich festgehalten. handen y 1.3 b Mandate Für Mandatsträger, welche Leistungen gemäss Auftrag/Mandat am Sitz der Organisation vor­ Art. 74 IVG erbringen, gelten die qualitativen handen Bedingungen sinngemäss. 1.4 Freiwilliges Es besteht eine schriftliche Regelung betreffend Reglement am Sitz der Organisation vor­ Personal und Anspruch auf Begleitung und Schulung, handen Peers (ohne Spesenvergütung und Versicherung während des * Lohn) Einsatzes. Als Peer werden Selbstbetroffene bezeichnet, die ihre Erfahrungen und ihr Wissen im Umgang mit ihrer Behinderung an andere Betroffene weitergeben. Freiwillige und Peers haben einen Anspruch auf Musterbestätigung am Sitz der Organisation vor­ schriftliche Bestätigung ihres Einsatzes und eine (z. B. handen allfällig damit verbundene Schulung. Sozialzeitausweis) 1.5 Unterorganisa­ Die gegenseitigen Rechte und Pflichten von DO/VN Vertrag/Untervertrag am Sitz der VN vorhanden tionen und UVN sowie das Schlichtungsverfahren sind geregelt. X ilitative Bedingungen Art. 74 IVG VP 2024 - 27 / Version 1.0 2/7

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Qualitative Bedingungen Überprüfungs­ Stand per 1.1.2024 erfüllt

Bereich Bedingungen kriterium (Bitte Zutreffendes visieren)

ja nein1 nicht zu­ treffend 1.6 Rechnungs­ Eine Kosten-ZLeistungsrechnung für den Betrieb FiBu und KLR gemäss vorhanden; wesen Art. 74 IVG wird für jede Organisation erstellt. Richtlinien zum Reporting BSV Jährliches Reporting X (Anhang zum KSBOB) Prozessqualität 2. Leistungen Die Leistungen werden in den einzelnen Fachkonzepte, vorhanden und im Rahmen der Fachkonzepten definiert. Jährliches Vertragsverhandlung beim BSV einzureichen. X Berichtswesen Jährliches Reporting 2.1 Beratung / Art der Beratung und Zielgruppen sind? gemäss Führen einer Klienten- vorhanden; Daten sind gemäss Vermittlung / Leistungsübersicht und Richtlinien zum Reporting ZLeistungsstatistik KSBOB jährlich beim BSV Begleitetes Wohnen definiert (vgl. Anhang 1 KSBOB) (KLS) gemäss Vorlage einzureichen. X Qualifikation der Mitarbeitenden je nach Kategorie der Beratung: Beratung, Vermittlung und Begleitetes Wohnen: Diplom oder gemäss am Sitz der Organisation vor­ Ausbildung im Bereich der sozialen Arbeit oder Curriculum Vitae; handen gleichwertige Ausbildung oder mehrjährige Nachweis der Weiter- Praxiserfahrung in der sozialen Arbeit mit Weiterbildung. Ausgebildete Peers, durch qualifizierte Mitarbeitende betreute Peers, bildungen/Schulungen X Praktikant/Innen usw. sind anerkannt, die Weiterbildung/Schulung des Personals wird durch die Organisation sichergestellt. Bauberatung: Diplom oder gemäss am Sitz der Organisation vor­ Ausgebildete Baufachperson oder mehrjährige Praxiserfahrung im Bereich Bauen mit Curriculum Vitae handen X Weiterbildung.

lijative Bedingungen Art. 74 IVG VP 2024 - 27 ! Version 1.0 3/7

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Qualitative Bedingungen Überprüfungs­ Stand per 1.1.2024 erfüllt

Bereich Bedingungen kriterium (Bitte Zutreffendes visieren)

ja nein1 nicht zu­ treffend

Rechtsberatung: Diplom am Sitz der Organisation vor­ Juristische Mitarbeitende handen X 2.2. Medien und Erstellung und Verbreitung von Medien und Führen einer Klienten- vorhanden; Daten durch DO/VN Publikationen/ Publikationen mit Informationen, die sich an die /Leistungsstatistik gemäss KSBOB beim BSV jährlich Entwicklung, Betroffenen und ihre Angehörigen richten. (KLS) gemäss Vorlage einzureichen. Herstellung und Verbreitung von X Informations­ materialien/ Informations­ und Dokumen­ tationsstelle 2.3 Kurse Art, Anzahl und Zielgruppen der Kurse sind gemäss Führen einer Klienten- vorhanden; Daten durch DO/VN Leistungsübersicht und Richtlinien zum Reporting /Leistungsstatistik gemäss KSBOB beim BSV jährlich definiert (vgl. Anhang 1 KSBOB). (KLS) gemäss Vorlage einzureichen. Qualifikation aller Kursleitenden inkl. Freiwillige, Diplom oder gemäss am Sitz der Organisation vor­ Peers ist garantiert. Curriculum Vitae; handen Ausbildung im Themenbereich des angebotenen Kurses oder pädagogische Nachweis der Weiter- bildungen/Schulungen X Ausbildung/Praxiserfahrung. Weiterbildung/Schulung wird durch die Organisation sichergestellt.

Qualitative Bedingungen Art. 74 IVG VP 2024 - 27 ! Version 1.0 4/7

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Qualitative Bedingungen Überprüfungs­ Stand per 1.1.2024 erfüllt

Bereich Bedingungen kriterium (Bitte Zutreffendes visieren)

ja nein1 nicht zu­ treffend

2.4 Treffpunkte für Treffpunkte, welche soziale Kontakte ermöglichen. Führen einer Klienten- vorhanden; Daten sind gemäss Menschen mit /Leistungsstatistik KSBOB jährlich beim BSV Behinderungen und deren (KLS) gemäss Vorlage einzureichen. X Angehörige 2.5 Leistungen zur Allgemeine Medien- und Öffentlichkeitsarbeit, DO/VN muss die vorhanden; Daten sind gemäss Unterstützung Themenspezifische Grundlagenarbeit, Förderung Zielerreichung jährlich KSBOB jährlich beim BSV und Förderung der Selbsthilfe sind gemäss Leistungsübersicht und nachweisen. einzureichen. der Eingliede­ Richtlinien zum Reporting definiert (vgl. Anhang 1 rung Behinder­ ter (LUFEB) KSBOB). Berichtswesen Projekt X Projekt Art. 74 IVG werden unter LUFEB erfasst. Ergebnisqualität 3. KundZ-innen, Die im Betrieb Art. 74 IVG angebotenen Leistungen Statuten am Sitz der Organisation vor­ Klientf-innen, sind im öffentlichen Interesse und richten sich in handen Fachkonzepte Zielpublikum erster Linie an die Klientengruppe der jeweiligen Organisation (klientenspezifisch). Die Klienten­ Publikationen gruppe ist in den Statuten der Organisation definiert. 3.1 Kundenzufrie- Methode und Häufigkeit (alle 3-5 Jahre) zur Dokumentation vorhanden und im Rahmen der denheit/Nutzen Bestimmung der Kundenzufriedenheit sind je nach Kundenzufriedenheits- Vertragsverhandlung beim BSV von Leistungen/Aktu alitât der Kategorie der Leistung schriftlich festgehalten und die Methode wird periodisch umgesetzt. Berichtserstattung einzureichen. X

ilitative Bedingungen Art. 74 IVG VP 2024 -27 ! Version 1.0 5/7

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Qualitative Bedingungen Überprüfungs­ Stand per 1.1.2024 erfüllt

Bereich Bedingungen kriterium (Bitte Zutreffendes visieren)

ja nein1 nicht zu- treffend Leistungs­ Die Klienten/Klientinnen werden über ihre Rechte Informationsmaterial / am Sitz der Organisation vor­ palette und Pflichten informiert. ethische Grundsätze handen

Informationen an Dritte werden nur mit dem schriftlichen Einverständnis der Klientin/des Klientendossier, Informationsmaterial / ethische Grundsätze am Sitz der Organisation vor­ handen X Klienten weitergegeben. 3.2 Zielerreichung Überprüfungen der einzelnen Leistungen werden Dokumentation vorhanden und im Rahmen des bei Leistungen periodisch durchgeführt. Arbeitsprogramm Reportings beim BSV einzureichen. (Selbsteinschätzung) 3.3 Kooperationen Die Organisation ist in regelmässigem Austausch Beschreibung in und Partner­ mit Organisationen, die Leistungen für dieselbe Fachkonzept, organisationen Zielgruppe erbringen oder ein gleiches Zusammenarbeits­ Leistungsangebot haben. Die Angebote werden für vereinbarungen, die Zielgruppe aktiv und regelmässig koordiniert. Koordination, wenn gleiche UVN in mehreren VAF am Sitz der Organisation vor­ X handen Protokolle oder ähnliches der Koordinationssitzungen, in Analogie zum Fach­ konzept

lalitative Bedingungen Art. 74 IVG VP 2024 - 27 / Version 1.0 6/7 4

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Vertragsnehmerin:

Ort: Datum: Name und Funktion: Unti ichrift:

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