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Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI L+J Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra Bundesamt für Sozialversicherungen

1 5. NOV. 2023 No

Vertrag zur Ausrichtung von Finanzhilfen (VAF)

(BSV-Nr. 4338)

zwischen der

Schweizerischen Eidgenossenschaft

vertreten durch das

Bundesamt für Sozialversicherungen, Effingerstrasse 20, 3003 Bern

nachfolgend bezeichnet mit BSV

und

Stiftung Schweizer Zentrum für Heil- und Sonderpädagogik SZH/CSPS

Haus der Kantone, Speichergasse 6, 3001 Bern

betreffend

Finanzhilfe zur Förderung der Invalidenhilfe gemäss Art. 74 IVG

für die Jahre 2024-2027

1. Grundlagen und Ziele des Vertrages

1.1. Grundlagen

- Art. 74 und 75 IVG (Bundesgesetz vom 19. Juni 1959 über die Invalidenver­ sicherung, SR 831.20) - Art. 108-110 IW (Verordnung vom 17. Januar 1961 über die Invalidenver­ sicherung, SR 831.201) - Art. 101bis AHVG (Bundesgesetz vom 20. Dezember 1946 über die Alters­ und Hinterlassenenversicherung, SR 831.10) - Art. 222 - 225 AHW (Verordnung vom 31. Oktober 1947 über die Alters­ und Hinterlassenenversicherung, SR 831.101) - Bundesgesetz vom 5. Oktober 1990 über Finanzhilfen und Abgeltungen (SuG; SR 616.1) - Kreisschreiben über die Beiträge an Organisationen der privaten Behinder­ tenhilfe, gültig für Beiträge für die Betriebsjahre 2024 - 2027 (KSBOB) - Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG; SR 235.1) - Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (GIG; SR 151.1)

Das KSBOB 2024-2027 und die dem Vertrag beigefügten Anhänge bilden integ­ rierende Bestandteile dieses Vertrages.

1.2. Ziel und Gegenstand

Gemäss Art. 112c Abs. 2 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossen­ schaft vom 18. April 1999 unterstützt der Bund gesamtschweizerische Bestre­ bungen zu Gunsten Behinderter und Betagter. Er gewährt hierzu gestützt auf Art.

74 IVG sprachregional oder national tätigen gemeinnützigen privaten Organisati­

onen Finanzhilfen an die Kosten der Durchführung von den in Art. 108bis IW und Art. 222 AHW näher umschriebenen Aufgaben. Der vorliegende öffentlich-recht­ liche Vertrag legt Art, Umfang, Qualität und Reporting der zu erbringenden Leis­ tungen sowie dessen Beitragsdach fest. Damit soll die fachgerechte, bedarfsori­ entierte und kostenbewusste Durchführung der in nachstehender Ziffer 3 aufge­ führten Leistungen durch die vertragsnehmende Dachorganisation (DO/VN) ge­ währleistet werden. Der Vertrag regelt die mit diesen Leistungen verbundenen Rechte und Pflichten zwischen dem BSV und der DO/VN. Wird ein Teil der vereinbarten Leistungen nicht durch die DO/VN selbst, sondern durch von ihr beauftragte Drittorganisatio­ nen erbracht, so haftet die DO/VN gegenüber dem BSV für deren Handlungen. Die DO/VN schliesst mit den Drittorganisationen (UVN) Unterverträge (UV) ab, die mit dem vorliegenden Vertrag und seinen Anhängen konform sind.

2. Die DO/VN

2.1 Kurzporträt (ausführliche Dokumentation siehe Anhang A)

Die inklusive Fachagentur SZH/CSPS berät und vernetzt unterschiedliche Part­ ner (Stakeholder) wie Bund (BSV, BfS, SBFI, EBGB, usw.), interkantonale Kon­ ferenzen (EDK, SODK, GDK, usw.), Kantone, Gemeinden, Institutionen, Fach­ leute, Dach- und Berufsverbände, Medien, Eltern (Bezugspersonen) sowie Be­ troffene im Bereich der Inklusion und der gesellschaftlichen Teilhabe von Perso­ nen (Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen) mit Beeinträchtigungen. National und international vernetzt und fördert das SZH/CSPS die Teilhabe am

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gesellschaftlichen Leben, die Inklusion in den Arbeitsmarkt, in der Berufsbildung und in der Volksschule.

2.2 Leistungserbringer

Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages bestätigt die DO/VN, dass sie die in Kap. 2 KSBOB festgelegten Kriterien zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung erfüllt. Die in Ziffer 3 aufgeführten Leistungen werden durch die DO/VN selbst erbracht oder durch Drittorganisationen, mit denen die DO/VN Unterverträge abgeschlos­ sen hat (Rz 2011-2014 KSBOB). Die DO/VN verpflichtet sich, Änderungen der Verhältnisse während der Vertragsperiode unverzüglich dem BSV zur Kenntnis zu bringen. Zugänge von UVN müssen dem BSV zur Genehmigung vorgelegt werden. Abgänge von UVN sind dem BSV zu begründen und Namensänderun­ gen mitzuteilen.

3. Leistungen der DO/VN

3.1 Leistungsbereiche

Die Leistungskategorien werden in folgende Gruppen eingeteilt, vgl. Anhang D und Kap. 3 KSBOB. Gruppenspezifische Leistungen - Medien und Publikationen; Entwicklung, Herstellung und Verbreitung von In­ formationsmaterialien und Medien; Informations- und Dokumentationsstelle - Themenspezifische Grundlagenarbeit / Projekte Art. 74 IVG Medien und Publikationen Leistungen zur Unterstützung und Förderung der Eingliederung Behinderter LUFEB (nicht personenspezifisch): - Allgemeine Medien- und Öffentlichkeitsarbeit

Die Leistungen werden für folgende Zielgruppen erbracht: - Körperbehinderte - Krankheitsbehinderte - Psychischbehinderte - Hörbehinderte - Geistig-ZLernbehinderte - Sehbehinderte - Sprachbehinderte

3.2 Barrierefreiheit - E-Accessibility

Die Organisationen publizieren die Inhalte ihrer Leistungen auf ihrer Internetseite, in ihren digitalen Medien oder ihren Printmedien. Dabei ist ein inhaltlicher und technisch barrierefreier Zugang sicher zu stellen, insbesondere auch für die Ziel­ gruppen gemäss Fachkonzept (z. B. mittels einfacher und leichter Sprache, leicht lesbar usw.).

3.3 Qualitative Vorgaben

Die DO/VN garantiert, dass alle in Ziffer 3.1 aufgeführten und in den Fachkon­ zepten detailliert umschriebenen Leistungen in professioneller Qualität, zweck­ mässig, effektiv und wirtschaftlich für Behinderte im Sinne des KSBOB erbracht

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werden. Mit der Vertragsunterzeichnung bestätigt die DOA/N, dass sie die im An­ hang E festgehaltenen qualitativen Bedingungen erfüllt und einhält.

3.4 Leistungskoordination

Die DOA/N verpflichtet sich, die Leistungen einerseits mit den UVN im eigenen Vertrag, andererseits mit anderen DOA/N aufeinander abzustimmen und Syner­ gien bestmöglich zu nutzen.

4. Leistungen der IV/AHV

4.1 IV/AHV-Beitrag an die Leistungen nach Ziffer 3

Pro Vertragsjahr können Leistungen bis zum maximalen IV/AHV-Beitrag pro Leistungskategorie mit dem BSV abgerechnet werden, vorbehalten bleiben Kom­ pensationen gemäss Kap. 3.6 KSBOB. Am Ende der Vertragsperiode rechnet das BSV die effektiv erbrachten Leistungen mit den entsprechenden IV/AHV- Beiträgen pro Leistungskategorie mit der DOA/N ab, vgl. Anhang D des vorlie­ genden Vertrags. Die bei Gesucheingang ermittelte Eigenleistungsfähigkeit gilt für die gesamte Dauer der Vertragsperiode für DOA/N und UVN und wird für die Festlegung des IV/AHV-Beitrages herangezogen. Die Berechnung der Eigenleistungsfähigkeit erfolgt mittels Festlegung des Kapitalsubstrats und des DB 4. Falls die Summe des geschlüsselten Kapitalsubstrates nach Art. 74 IVG die Vollkosten des Betrie­ bes Art. 74 IVG um das Eineinhalbfache übersteigt, wird der IV/AHV-Beitrag ge­ mäss Rz 1014 KSBOB gekürzt. Der IV/AHV-Beitrag (Beitragsdach gern. Anhang D) für die Vertragsperiode

2024 - 2027 beträgt pro Jahr

CHF 759'280.-

davon max. CHF O.--für Leistungen nach Art. 101bis AHVG.

Der jährliche IV/AHV-Beitrag wird in zwei Akontozahlungen, jeweils im März und September durch die ZAS an die DOA/N überwiesen. Die Höhe der Akontozah­ lungen beträgt grundsätzlich 50 % des jährlichen IV/AHV-Beitrages. Der IV/AHV-Beitrag für die nicht personenspezifischen Leistungen «Allgemeine Medien- und Öffentlichkeitsarbeit» darf 5 % des Gesamtbeitrages (=100 %) nicht übersteigen (Rz 3010 KSBOB). Der IV/AHV-Beitrag darf nicht abgetreten werden.

4.2 Entschädigung Dachorganisation (DO-Entschädigung)

Die DO-Entschädigung gemäss KSBOB wird für die Konsolidierungsarbeiten der DOA/N für das Reporting und für die Umsetzung und Durchsetzung der Vorga­ ben des KSBOB bei den UVN ausgerichtet und jährlich ausbezahlt. Die DO- Entschädigung bleibt grundsätzlich für die gesamte Vertragsperiode 2024 - 2027 gleich und beläuft sich pro Jahr auf CHF 0.-

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5. Reporting

Spätestens bis 30.6. nach Abschluss eines Rechnungsjahres gemäss Rz 4019 KSBOB stellt die DO/VN dem BSV sämtliche Unterlagen vollständig via BSV- Erfassungsmappe zur Verfügung. Diese sind gemäss Rz 4012 und 4014 KSBOB insbesondere: - Organisationsdaten (VZÄ etc.) - Kosten-ZLeistungsrechnung (KLR) DO/VN - Klienten-ZLeistungsstatistik (KLS) DO/VN - Selbsteinschätzung der Leistung (Realisiertes Arbeitsprogramm) - Fortschreibungstabelle DO/VN - Vollständigkeitserklärung DO/VN - Liste wirtschaftliche Verbindungen

Von der Organisation müssen zusätzlich folgende Daten elektronisch zur Verfü­ gung gestellt werden: - Jahres- und/oder Geschäftsbericht - Unterzeichneter Revisionsbericht (Testat, Bilanz, Erfolgsrechnung und An­ hang)

Für die Mitfinanzierung von Projekten im Rahmen der themenspezifischen Grundlagenarbeit (LUFEB), welche Vollkosten von mehr als CHF 100‘000 auslö­ sen, muss ein separates Projektgesuch zwingend vor Projektbeginn eingereicht werden. Das BSV entscheidet nach Möglichkeit innert 60 Tagen über die Mitfi­ nanzierung durch die IV. Die Projektgesuche können auf der Internetseite des BSV heruntergeladen werden.

6. Nachweis der Leistungserbringung

Für die in Ziffer 3.1 aufgeführten Leistungskategorien mit dem Hinweis «Behin­ dertennachweis» muss die DO/VN dem BSV jederzeit bei Bedarf nachweisen, dass die mit dem BSV abgerechneten Leistungen nur an berechtigte Leistungs­ beziehende gemäss Kap. 1.3 KSBOB erbracht wurden (Rz 1021 KSBOB). Die DO/VN erbringt den Nachweis wie folgt: Pro Leistungskategorie und Berichtsjahr wird eine Exceltabelle mit Namen, Vor­ namen, Geburtsdatum geführt. Alternativ kann im Dossier der behinderten Person eine Kopie der Verfügung über die IV-Massnahme oder Geldleistung abgelegt werden. Bei einer Früherfas­ sung ist deren Meldung festzuhalten und nachzuweisen. Das Verfahren wird im Einzelfall mit der DO/VN festgelegt. Für Tageskurse und Treffpunkte ist kein Nachweis erforderlich. Themen sind spezifisch für Klientengruppen IV und öffentlich zugänglich.

7. Auskunftspflicht

Die DO/VN und UVN erteilen dem BSV oder vom BSV bezeichneten Drittperso­ nen gemäss Rz 4005 KSBOB alle erforderlichen Auskünfte im Zusammenhang mit dem Vertrag und gewährt Einsicht in die relevanten Akten und den Zutritt an Ort und Stelle.

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8. Sanktionsmassnahmen und Vertragsauflösung

Ist für die DO/VN absehbar, dass sie die vertraglich festgelegten Ziele und Bedin­ gungen nicht vertragsgemäss erfüllen kann, muss sie unverzüglich dem BSV schriftlich die Situation mit einem Vorgehensvorschlag unterbreiten (Rz 4008 KSBOB). Verletzt die DO/VN ihre Auskunftspflicht, kann das BSV die Ausrich­ tung von Finanzhilfen ablehnen oder die bereits ausgerichteten Beiträge gemäss Art. 40 SuG zurückfordern (Rz 4009 KSBOB). Erwirkte die DO/VN die Finanzhilfe unter Verletzung von Rechtsvorschriften oder aufgrund eines unrichtigen oder unvollständigen Sachverhaltes, kann das BSV jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Mit dem Rücktritt fordert das BSV die bereits ausgerichteten Beiträge gemäss Art. 30 f. SuG zurück. Werden die im Zusam­ menhang mit der Überprüfung der Einhaltung der Vertragsbestimmungen ver­ langten Daten und Informationen trotz gewährter Nachfrist nicht, unvollständig oder unkorrekt eingereicht oder bestehen anderweitig begründete Zweifel an der Vertragserfüllung, kann das BSV Akontozahlungen so lange zurückbehalten oder kürzen, bis die Daten und Informationen in hinreichender Qualität vorliegen und verarbeitet werden können bzw. für das BSV die Sicherheit besteht, dass ein ver­ tragskonformer Zustand hergestellt worden ist (Rz4018 KSBOB).

9. Dauer, Änderungen, Kündigung, Governance

9.1 Dauer

Dieser Vertrag tritt mit vollständiger Unterzeichnung auf den 1. Januar 2024 in Kraft. Er wird für vier Jahre abgeschlossen und dauert bis zum 31. Dezember 2027.

9.2 Änderungen

Änderungen des Vertrages werden schriftlich festgehalten und von beiden Ver­ tragsparteien unterzeichnet. Es besteht kein Anspruch auf eine Anpassung des Vertrages auf Grund einer Leistungserweiterung (zusätzliche oder neue Leis­ tung) oder auf Grund höherer Kosten einer Leistung.

9.3 Kündigung

Der Vertrag kann von jedem Vertragspartner per 30. Juni oder 31. Dezember un­ ter Beachtung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten gekündigt werden.

Wird der Vertrag nicht weitergeführt, ist ein Schlussabrechnungssaldo zu vergü­ ten und ein allfällig vorhandener Saldo aus geäufneten Überdeckungsreserven sowie zulasten von Art. 74 IVG gebildeten Rückstellungen oder Fonds dem BSV zurückzuerstatten.

9.4 Governance

Die finanzielle Unterstützung privater Organisationen durch die Invalidenversi­ cherung erfolgt im Hinblick auf ein gemeinsames Engagement zugunsten von Menschen mit Behinderungen im Sinne von Artikel 74 IVG. Die Beiträge an die Organisationen und die daraus resultierenden Leistungen setzen eine direkte Beziehung zwischen der IV bzw. dem BSV und den subventi­ onierten Organisationen voraus. Diese Beziehung beruht auf den Grundsätzen der Good Governance und des gegenseitigen Vertrauens.

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Gute Zusammenarbeit bedeutet, dass Informationen ausgetauscht, Erfahrungen geteilt und beobachtete oder aufgetretene Probleme erörtert werden, um die Schwierigkeiten sowohl der Partnerorganisationen als auch der leistungsempfan­ genden Personen zu beheben.

10. Veröffentlichung des Vertrages

Das BSV veröffentlicht den vorliegenden Vertrag (inkl. sämtlicher Anhänge) in Anwendung des Bundesgesetzes überdas Öffentlichkeitsprinzip in der Verwal­ tung (Art. 9 Abs. 2, Öffentlichkeitsgesetz, SR 152.3) auf der Webseite des BSV. Zwecks Koordination kann es den Kantonen ebenfalls Auszüge betreffend Leis­ tungen oder Finanzen weiterleiten bzw. entsprechende Auswertungen erstellen.

11. Schlussbestimmungen

Für die Gültigkeit des vorliegenden Vertrages bleiben Beschlüsse von Volk, Par­ lament und Bundesrat vorbehalten. Vorliegender Vertrag ist in zwei Exemplaren ausgefertigt worden. Je ein unter­ zeichnetes Exemplar befindet sich beim BSV und bei der DOA/N.

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Bern, den 27. September 2023 Bern, den 15. November 2023

Für das Für Bundesamt für Sozialversicherungen Schweizer Zentrum für Heil- und Sonderpädagogik SZH/CSPS

-p-s- - Lti Florian inbacher, Vizedirektor Monika Maire-Hefti, Präsidentin

—-—- L-sù-

Thomas Bhend7 Dr. phil. Romain Lanners, Direktor Bereichsleiter Controlling, Ressourcen und Subventionen

Anhang - Anhang A (Grundlagen der DO/VN) - Anhang B (Am VAF angeschlossene Organisationen) - Anhang C (Fachkonzepte) - Anhang D (Kompensationsgruppen und Mengengerüst) - Anhang E (Unterzeichnete Qualitative Bedingungen)

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Anhang A Grundlagen der VN K Unterzeichnete Stiftungsurkunde vom 13. Januar 2009

Zusammensetzung Stiftungsrat vom Mai 2023

Organigramm vom 1. Juni 2023

Auszug Eintrag Handelsregister vom 27. März 2023

Strategiedokument 2021 - 2024 eingereicht am 30. Mai 2023

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Christian Flückiger Advokatur, Notariat und Verwaltungen Spitalgasse 9, 3001 Bern

Urschrift Nr. 793

Stiftungsurkunde der Stiftung Schweizer Zentrum für Heil- und Sonderpädagogik mit Sitz in Bern

Vereinigung Schweizerische Zentralstelle für Heilpädagogik

hier handelnd durch die kollektiv zu zweien Zeichnungsberechtigten:

• Herrn Thomas Hagmann, von Hochdorf, in Luzern - Präsident -

• Frau Beatrix Kronenberg, von Dagmersellen, in Stansstaad - Direktorin - - Stifter -

D.d. 13. Januar 2009

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Urschrift Nr. 793

Stiftungsurkunde der Stiftung Schweizer Zentrum für Heil- und Sonderpädagogik (Fondation Centre suisse de pédagogie spécialisée) (Fondazione Centro svizzero di pedagogia spéciale) (Fundaziun Center svizzer da pedagogia speciala) (Swiss Special Education Centre Foundation)

I. ERRICHTUNG EINER STIFTUNG 2

STATUTEN 3

1. NAME, SITZ, ZWECK UND VERMÖGEN DER STIFTUNG 3 ART. 1 NAME UND SITZ 3 ART. 2 ZWECK 3 ART. 3 VERMÖGEN 3 2. ORGANISATION DER STIFTUNG 4 ART. 4 ORGANE DER STIFTUNG 4 ART. 5 STIFTUNGSRAT UND ZUSAMMENSETZUNG 4 ART. 6 KONSTITUIERUNG UND ERGÄNZUNG 4 ART. 7 AMTSDAUER 4 ART. 8 KOMPETENZEN 5 ART. 9 BESCHLUSSFASSUNG 5 ART. 10 VERANTWORTLICHKEIT DER STIFTUNGSORGANE 5 ART. 11 DIREKTION 6 ART. 12 REVISIONSSTELLE 6 3. ÄNDERUNG DER STIFTUNGSURKUNDE UND AUFHEBUNG DER STIFTUNG 6 ART. 13 ÄNDERUNG DER STIFTUNGSURKUNDE 6 ART. 14 AUFHEBUNG 6

III. ERSTER STIFTUNGSRAT 7

IV. AUFSICHTSBEHÖRDE 7

V. SCHLUSSBESTIMMUNGEN 7 Î

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Stiftungsurkunde

der Stiftung Schweizer Zentrum für Heil- und Sonderpädagogik (Fondation Centre suisse de pédagogie spécialisée) (Fondazione Centro svizzero di pedagogia spéciale) (Fundaziun Center svizzer da pedagogia speciala) (Swiss Special Education Centre Foundation)

Christian Flückiqer, Notar des Kantons Bern, eingetragen im Notariatsregister des Kantons Bern, mit Büro in Bern, Spitalgasse 9,

beurkundet:

Der Verein Vereinigung Schweizerische Zentralstelle für Heilpädagogik, mit Sitz in Luzern, Theaterstrasse 1, 6003 Luzern - handelnd durch die kollektiv zu zweien zeichnungsberech­ tigten Thomas Hagmann, von Hochdorf, in Luzern (Präsident) und Beatrix Kronenberg, von Dagmersellen, in Stansstad (Direktorin) - aufgrund des Beschlusses der Generalversamm­ lung vom 30. April 2008 in Luzern

Stifter

erklärt:

I. Errichtung einer Stiftung Der Verein Vereinigung Schweizerische Zentralstelle für Heilpädagogik als Stifter errichtet hiermit die Stiftung Schweizer Zentrum für Heil- und Sonderpädagogik gemäss den nach­ folgenden Bestimmungen.

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II. Statuten

1. Name, Sitz, Zweck und Vermögen der Stiftung

Art. 1 Name und Sitz 1. Unter dem Namen Stiftung Schweizer Zentrum für Heil- und Sonderpädagogik (Fondation Centre suisse de pédagogie spécialisée) (Fondazione Centro svizzero di pedagogia spéciale) (Fundaziun Center svizzer da pedagogia speciala) (Swiss Special Education Centre Foundation) wird eine selbständige Stiftung im Sinne von Art. 80 ff. des Schweizeri­ schen Zivilgesetzbuches mit Sitz in Bern errichtet. Allfällige Sitzverlegungen an einen an­ dern Ort in der Schweiz bedürfen der Zustimmung der Aufsichtsbehörde.

Art. 2 Zweck 2 Die Stiftung bezweckt die Förderung, Weiterentwicklung und Koordination der Heil- und Sonderpädagogik und führt dazu das "Schweizer Zentrum für Heil- und Sonderpädagogik SZH".

3 Die Stiftung ist im Rahmen der Zwecksetzung in der ganzen Schweiz tätig.

4 Die Stiftung hat keinen Erwerbszweck und erstrebt keinen Gewinn.

Art. 3 Vermögen 1. Der Verein Vereinigung Schweizerische Zentralstelle für Heilpädagogik (Association Centre suisse de pédagogie spécialisée) widmet als Stiftungsvermögen CHF SO’OOO.- in bar.

2 Weitere Zuwendungen an die Stiftung durch den Verein Vereinigung Schweizerische Zent­ ralstelle für Heilpädagogik oder andere Personen sind jederzeit möglich. Der Stiftungsrat ist bemüht, das Stiftungsvermögen durch private oder öffentliche Zuwendungen zu vergrös- sern.

3 Das Stiftungsvermögen ist nach anerkannten kaufmännischen Grundsätzen zu verwalten. Das Risiko soll verteilt werden. Dabei darf aber das Vermögen nicht durch spekulative Transaktionen gefährdet werden, muss jedoch nicht mündelsicher angelegt werden. Der Stiftungsrat kann in einem Reglement nähere Bestimmungen erlassen.

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2. Organisation der Stiftung

Art. 4 Organe der Stiftung Organe der Stiftung sind: - der Stiftungsrat; - die Direktion; - die Revisionsstelle.

Art. 5 Stiftungsrat und Zusammensetzung 1. Die Verwaltung der Stiftung obliegt einem Stiftungsrat von mindestens fünf natürlichen Per­ sonen.

2 Im Stiftungsrat können sich die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirek­ toren (EDK) und das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) mit je einem stimmberech­ tigten Mitglied vertreten lassen.

3 Der Stiftungsrat ist grundsätzlich ehrenamtlich tätig. Spesen werden nach Aufwand ent­ schädigt. Besonders arbeitsintensive Arbeiten werden im Einzelfall angemessen ent­ schädigt.

4 Der erste Stiftungsrat wird bei der Errichtung der Stiftung durch den Vorstand des Vereins Vereinigung Schweizerische Zentralstelle für Heilpädagogik gewählt.

Art. 6 Konstituierung und Ergänzung Der Stiftungsrat konstituiert und ergänzt sich selbst.

2 Delegierte Mitglieder gemäss Art. 5 Abs. 2 können das Präsidium nicht übernehmen.

3 Der Stiftungsrat achtet auf eine angemessene Vertretung der Sprachregionen.

Art. 7 Amtsdauer 1. Die Amtsdauer von Mitgliedern des Stiftungsrates beträgt vier Jahre. Wiederwahl ist mög­ lich.

2 Der Stiftungsrat wird für jede Amtsperiode von den bisherigen Mitgliedern durch Kooptation neu bestellt. Fallen während der Amtsperiode Mitglieder des Stiftungsrates aus, so sind für den Rest der Amtsperiode Ersatzwahlen zu treffen. 3 Abberufung aus dem Stiftungsrat aus wichtigen Gründen ist jederzeit möglich, wobei ein wichtiger Grund insbesondere dann gegeben ist, wenn das betreffende Mitglied die ihm ob­ liegenden Verpflichtungen gegenüber der Stiftung verletzt oder zur ordnungsgemässen Ausübung seines Amtes nicht mehr in der Lage ist.

4 Artikel 7 gilt nicht für die delegierten Mitglieder gemäss Art. 5 Abs. 2.

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Art, 8 Kompetenzen 1 Der Stiftungsrat ist das oberste Organ der Stiftung. Ihm stehen alle Befugnisse zu, die in dieser Urkunde und den darauf beruhenden Reglementen nicht ausdrücklich einem ande­ ren Organ, insbesondere der Direktion, übertragen sind. Der Stiftungsrat hat unter anderem folgende unentziehbare Aufgaben: - Regelung der Unterschrifts- und Vertretungsberechtigung für die Stiftung; - Wahl des Stiftungsrates, des Direktors oder der Direktorin und der Revisionsstelle; - Abnahme der Jahresrechnung.

2 Der Stiftungsrat erlässt über die Einzelheiten der Organisation, der Beschluss­ fassung und der Geschäftsführung ein oder mehrere Reglemente. Diese können jederzeit im Rahmen der Zweckbestimmung durch den Stiftungsrat geändert werden. Änderungen bedürfen der deklaratorischen Genehmigung der Aufsichts­ behörde.

Art. 9 Beschlussfassung i. Die Regelung der Beschlussfassung ist in einem Reglement enthalten, vorbehält­ lich der Bestimmungen in Abs. 2 und 3.

2 Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Präsidenten bzw. der Präsidentin den

Ausschlag.

3 Die folgenden Beschlüsse bedürfen der einfachen Mehrheit aller Mitglieder des

Stiftungsrates:

a) Ernennung und Abberufung eines Mitgliedes des Stiftungsrates;

b) Wahl und Entlassung des Direktors oder der Direktorin;

c) Wahl und Abberufung der Revisionsstelle;

d) Verlegung des Sitzes der Stiftung;

e) Genehmigung der Stiftungsrechnung;

f) Auflösung der Stiftung und Verwendung des Liquidationsvermögens;

g) Änderung von Reglementen;

h) Änderung der Stiftungsurkunde.

Art. 10 Verantwortlichkeit der Stiftungsorgane i. Alle mit der Verwaltung, Geschäftsführung oder Revision der Stiftung befassten Personen sind für den Schaden verantwortlich, den sie ihr durch absichtliche oder fahrlässige Ver­ letzung ihrer Pflichten verursachen.

Sind für einen Schaden mehrere Personen ersatzpflichtig, so ist jede von ihnen insoweit mit den anderen solidarisch haftbar, als ihr der Schaden aufgrund ihres eigenen Verschuldens und der Umstände persönlich zurechenbar ist.

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VR.

Art. 11 Direktion 1. Die Direktion besorgt die laufenden Geschäfte und das Rechnungswesen der Stiftung. An der Spitze der Direktion steht ein Direktor oder eine Direktorin.

2 Die Direktion bereitet die Geschäfte des Stiftungsrates vor und vollzieht dessen Be­ schlüsse. Der Direktor oder die Direktorin nimmt an den Sitzungen des Stiftungsrates mit beratender Stimme teil.

Art. 12 Revisionsstelle 1. Der Stiftungsrat wählt eine unabhängige, externe Revisionsstelle nach Massgabe der ge­ setzlichen Bestimmungen, welche das Rechnungswesen der Stiftung jährlich zu überprüfen und über das Ergebnis dem Stiftungsrat einen detaillierten Prüfungsbericht mit Antrag zur Genehmigung zu unterbreiten hat.

2 Die Revisionsstelle hat bei Ausführung ihres Auftrages wahrgenommene Mängel dem Stif­ tungsrat mitzuteilen. Werden diese Mängel nicht innert nützlicher Frist behoben, hat die Revisionsstelle nötigenfalls die Aufsichtsbehörde zu orientieren.

3 Die Wahl der Revisionsstelle erfolgt durch den Stiftungsrat jeweils für eine Amtsdauer von ein bis drei Jahren. Wiederwahl ist zulässig.

3. Änderung der Stiftungsurkunde und Aufhebung der Stiftung

Art. 13 Änderung der Stiftungsurkunde

Der Stiftungsrat kann, soweit im Rahmen der Zweckbestimmung bleibend, bei der Aufsichtsbehörde eine Änderung der Stiftungsurkunde beantragen.

Art. 14 Aufhebung 1. Die Dauer der Stiftung ist unbegrenzt.

2 Eine vorzeitige Aufhebung der Stiftung darf nur aus den im Gesetz vorgesehenen Gründen und nur durch Beschluss des Stiftungsrates und mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde er­ folgen.

3 Bei einer Aufhebung überträgt der Stiftungsrat das noch vorhandene Vermögen an wegen Gemeinnützigkeit steuerbefreite Organisationen und/oder Stiftungen mit möglichst ähnli­ cher Zielsetzung und mit Sitz in der Schweiz. Ein Rückfall von Stiftungsvermögen an den Stifter oder dessen Rechtsnachfolger oder Rechtsnachfolgerin ist ausgeschlossen.

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III. Erster Stiftungsrat Gestützt auf Art. 5 Abs. 4 der Stiftungsstatuten besteht der erste Stiftungsrat aus folgenden Mitgliedern:

Graf Evi, von Heiligenschwendi, in Feldbrunnen

Lang Heinrich, von Kreuzlingen, in Frauenfeld

Lauper Heidi, von Seedorf BE, in Bern

Moulin Jean-Paul, von Vollèges, in Corminboeuf

Mainardi Michele, von Onsernone, in Locarno

Nendaz Philippe, von Hérémence, in Hérémence

Walpen Suzanne, von Reckingen VS, in Winterthur

Vertretung der EDK

Vertretung des BSV

IV. Aufsichtsbehörde Die Stiftung untersteht der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht im Eidgenössischen Depar­ tement des Innern (EDI) in Bern.

V. Schlussbestimmungen 1. Diese Urkunde ist für den Stifter, die Stiftung, das Handelsregisteramt des Kantons Bern und die Aufsichtsbehörde vierfach auszufertigen.

2. Für die Steuerverwaltung des Kantons Bern wird eine beglaubigte Kopie erstellt (Steuerbefreiung).

3. Der Notar wird mit der Einreichung der Akten beim Handelsregister und der Auf­ sichtsbehörde beauftragt.

4. Die gesamten Kosten der Errichtung der Stiftung trägt der Stifter, d.h. der

Verein Vereinigung Schweizerische Zentralstelle für Heilpädagogik (Asso­ ciation Centre suisse de pédagogie spécialisée).

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Der Notar liest diese Urkunde den ihm persönlich bekannten und handlungs­ fähigen Mitwirkenden vor und unterzeichnet die Urschrift mit ihnen.

Beurkundet ohne Unterbrechung und in Anwesenheit aller Mitwirkenden im Haus der Kan­ tone in Bern am 13. Januar 2009.

Der Stifter: Verein Vereinigung Schweizerische Zentralstelle für Heilpädagogik (Association Centre su­ isse de pédagogie spécialisée)

Thomas Hagi in Dr. Beatrix Kronenberg

Der Notar:

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Vorstehende, für den Verein Vereinigung Schweizerische Zentralstelle für Heilpädagogik bestimmte, erste Ausfertigung stimmt mit der Urschrift Nr. 793 genau überein.

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Stiftungsrat SZH Conseil de fondation CSPS

Stand: Mai 2023

Name Titel Anschrift PLZ Ort E-Mail Tel Fax

Maire-Hefti Monika Grande rue 38 2316 Les Ponts-de-Martel NE maireheftimonika@gmail.com 078 854 13 31

Kanton Wallis, Departement für Volkswirtschaft und 027 606 40 91 Dayer Guy Case postale 478 ! 1951 Sion Ruv.daver@admin.vs.ch 027 303 4104 Bildung, Dienststelle für Unterrichtswesen, Planta 1 078 823 35 95

EDK, Koordinationsbereich Obligatorische Bütikofer Anna Dr.phil. Postfach 660 3001 Bern buetikofer@edk.ch 031309 51 Schule/Kultur/Sport, Speichergasse 6 03137210 04 urs.germanntSgs-edi.adm Germann Urs Dr.phil. Stürlerstrasse 12 3006 Bern 079 4214147 ursgermann(5)bluewin.ch

058 481 78 96 ges.

Kanton Appenzell Ausserrhoden, Departement Bildung 071353 6822 ges. Ittensohn Daniela licJur. 9102 Herisau daniela.ittensohn@ar.ch und Kultur, Regierungsgebäude, Obstmarkt 3 079 359 28 20 priv. J

Salamin Melina Dr.phil. Rue des Remparts 7a 3977 Granges melina.salamin(5)outlook.com 079 832 25 30 I

Lanners Romain Dr. phil. SZH, Haus der Kantone, Speichergasse 6 j Postfach 3001 Bern romain. Ianners@szh.ch 031320 16 55 4- Egloff-Forrer Barbara Dr. phil. ! SZH, Haus der Kantone, Speichergasse 6 Postfach 3001 Bern barba ra.egloff@szh.ch 031320 16 50

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Organigramm SZH (01.06.23) Organigramme CSPS (01.06.23)

Stiftungsrat / Conseil de fondation Monika Maire-Hefti (Prâsidentin/présidente) Guy Dayer (Vize-PräsidentA/ice-prösident, CDIP - Suisse latine)

Direktor / Directeur Dr. phil. Romain Lanners *

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Vize-Direktorin / Vice-directrice Dr. phil. Barbara Egloff °

z: EX! Dr. phil. Anna Bütikofer (EDK / CDIP) ß5 Daniela Ittensohn (EDK - Deutschschweiz) - Dr. phil. Melina Salamin (HEPL) IZI u Dr. phil. Urs Germann (EBGB / BFEH)

Handelsregisteramt des Kantons Bern_____ Firmennummer Rechtsnatur Eintragung Löschung Übertrag CH-036.7.043.854-6 von: 1 CHE-114.673.536 Stiftung 15.01.2009 auf:

Alle Eintragungen

Ei Lö Name________________________________________________________________ Ref Sitz

1 Stiftung Schweizer Zentrum für Heil- und Sonderpädagogik 1 Bern

1 (Fondation Centre suisse de pédagogie spécialisée) (Fondazione Centro svizzero di pedagogia spéciale) (Fundaziun Center svizzer da pedagogia speciala) (Swiss Special Education Centre Foundation)

Ei Lö Aufsichtsbehörde________________________ Ei Lö Adresse________

2 Eidgenössisches Departement des Innern (EDI) 1 Speichergasse 6

Haus der Kantone

3011 Bern

Ei Lö Zweck______________________________________________________________ Ei Lö weitere Adressen 1 Die Stiftung bezweckt die Förderung, Weiterentwicklung und Koordination der 1 Postfach Heil- und Sonderpädagogik und führt dazu das "Schweizer Zentrum für Heil- und Haus der Kantone Sonderpädagogik SZH". Die Stiftung ist im Rahmen der Zwecksetzung in der ganzen 3000 Bern Schweiz tätig. Die Stiftung hat keinen Erwerbszweck und erstrebt keinen Gewinn.

Ei Lö Bemerkungen, Angaben betreffend Übernahme von Aktiven und Passiven Ref Urkundendatum

1 3 Organisation: Stiftungsrat, Direktion und Revisionsstelle 1 13.01.2009

Ref TR-Nr TR-Datum SHAB SHAB-Dat. Seite / Id Ref TR-Nr TR-Datum SHAB SHAB-Dat. Seite ! Id 1 499 15.01.2009 13 21.01.2009 4/4836788 7 5439 03.04.2017 68 06.04.2017 3449587 2 3710 24.03.2009 61 30.03.2009 6/4949272 8 14608 10.10.2018 199 15.10.2018 1004476404 3 16398 06.12.2013 240 11.12.2013 1230119 9 9028 01.06.2021 106 04.06.2021 1005206652 4 7225 20.05.2014 99 23.05.2014 1518379 10 13563 13.08.2021 159 18.08.2021 1005272946 5 247 07.01.2015 6 12.01.2015 1923379 11 2469 15.02.2022 35 18.02.2022 1005408924 6 14230 30.09.2016 193 05.10.2016 3090269 12 16577 04.11.2022 218 09.11.2022 1005600142

Ei Ae Lö Personalangaben____________________________ Funktion Zeichnungsart 1 3 Lang, Heinrich, von Kreuzlingen, in Frauenfeld Präsident KottektivunterschrifFzu-zweien 1 3m Nendaz, Philippe? von Hérémence, in Hérémence Vizepräsident Kollektivunterschrift zu zweien 1 7 Kronenberg, Beatrix, von Dagmersellen, in Stansstad Direktorin Kollektivunterschrift zu zweien mit dem Präsidenterr-eder dem Vizepräsidenten

1 4 SassenrotlvMartinT Vizedirektor

Vizepräsidenten 1 7 Graf, Evi, von Heiligenschwendi, in Feldbrunnen (Feldbrunnen-St. Mttg+ted ohne Zeichnungsberechtigung Niklaus)

1 7 Lauper, Heidp-von-Seedorf BE, in Bern Mrtg+ted ohne Zeichnungsberechtigung

1 5 Mitglied

1 5 Matnardi, Michele,-vemQnsernone, in Solduno (Locarno) Mitglied ohne Zeichnungsberechtigung 1 7 Walpen, Suzanne, von Reckingen VS, in Winterthtrr Mitglied ohne Zeichnungsberechtigung

1 4m BGT-SGHÖNENBERGER GROLIMUND AG Revisionsstelle

(GH-035 3.011 392-9), in Muri bei Bern 3 4m Nendaz, Philippe, von Hérémence, in Hérémence Vizepräsident Einzelunterschrift 4 9m Hutterli, Sandra Br., von Salenstein,-in Rapperswil SG (Rapperswit- Präsidentin Kollektivunterschrift zu zweien Jona)

4 7 Nendaz7-PhHippeT-ven-Hérémenee?-in-Hérémenee Vizepräsident

4 7 Horat, Peter Wendelin Br., von Ingenbohl, in Altdorf UR Mitglied ohne Zeichnungsberechtigung

4 6m BGT SCHÖNENBERGER GROLIMUND AG (CHE-106.001.257), Revisionsstelle

5 7 Moser Francesca?-von-Neuhausen am RheinfalLin Kriens Vtzedirektorin

mit dem Präsidenten oderdem Vizepräsidenten

Ostermundigen, 27.03.2023 08:51 Fortsetzung auf der folgenden Seite

Handelsregisteramt des Kantons Bern CHE-114.673.536 Stiftung Schweizer Zentrum für Heil- und Sonderpädagogik Bern 2

Ei Ae Lö Personalangaben Funktion Zeichnungsart ~6 11 Schönenberger Die Treuhänder AG (CHE-106.001.257), in Muri b. Revisionsstelle Bern-(Mtiri bei Bern) 7 8 Wicht, Herbert Nicolas, von Le MottfeVin Treyvaux VtzepräsidenFdes KoHektivuntersehrift zu zweien Stiftungsrates 7 8 Aesehtimannr-AfidFea, von Basel, in Bern Mitglied des ohne Zeichnungsberechtigung Stiftungsnates 7 12 Ramel, Serge, von Château-d'Oex, in Vevey Mitglied des ohne Zeichnungsberechtigung Stiftungsrates 7 11 Stadler, Andrea, von Birrwil, in Buchen im Prättigau (Luzein) Mitglied-des ohne Zeichnungsberechtigung Stiftungsrates 7 Lanners, Romain Dr., luxemburgischer Staatsangehöriger, in Direktor Kollektivunterschrift zu zweien Villars-sur-Gläne 7 9 Rossinelli, Renato, von Bern, in Belp Vizedirektor Kollektivunterschrift zu zweien mit--dem Präsidenten oder dem Vizepräsidenten 8 Dayer, Guy, von Hérémence, in Vex Vizepräsident des Kollektivunterschrift zu zweien Stiftungsrates 9 10 Hutterli, Sandra Br. , von Salenstein, in Rapperswil SG Präsidentin des KoHektivuntersehrift zu zweien (Rapperswil-Jona) Stiftungsrates 9 Egloff, Barbara Dr., von Wettingen, in Wettingen Vizedirektorin Kollektivunterschrift zu zweien mit der Präsidentin des Stiftungsrates oder dem Vizepräsidenten des Stiftungsrates 10 Maire, Monika, von Les Ponts-de-Martel, in Les Ponts-de-Martel Präsidentin des Kollektivunterschrift zu zweien Stiftungsrates 10 Ittensohn, Daniela, von St. Margrethen, in St. Gallen Mitglied des ohne Zeichnungsberechtigung Stiftungsrates 11 Germann, Urs Philipp, von Jonschwil, in Bern Mitglied des ohne Zeichnungsberechtigung Stiftungsrates

11 Kämpf & Stauffer Treuhand AG (CHE-107.881.070), in Interlaken Revisionsstelle

12 Salamin, Melina Dr., von Naters, in Granges VS (Sierre) Mitglied des ohne Zeichnungsberechtigung Stiftungsrates

Ostermundigen, 27.03.2023 08:51 Diese Internet Information aus dem kantonalen Handelsregister hat mangels Originalbeglaubigung keinerlei Rechtswirkung und erfolgt ohne Gewähr. Sie umfasst alle für diese Firma am nebenstehenden Datum gültigen Eintragungen, sowie alle seit der Führung des Hauptregisters mittels EDV gültigen und gestrichenen Eintragungen. Auf besonderes Verlangen kann auch ein Auszug erstellt werden, der lediglich alle gültigen Eintragungen enthält.

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x. Stiftung Schweizer Zentrum N yî un o_ un U für Heil- und Sonderpädagogik Fondation Centre suisse de pédagogie spécialisée Strategie 2021

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Mission

• Wir informieren, beraten Bund, Kantone, Institutionen und vernetze Interessierte zu den Herausforderungen der Heil- und Sonderpädago entwickeln innovative Lösungsansätze und Produkte im Bereich der i Bildung.

Nous informons, conseillons la Confédération, les cantons, les institi mettons en réseau les personnes intéressées au sujet des défis de la spécialisée et développons des approches et des solutions innovatrit domaine de l'éducation inclusive.

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Nationales Kompetenzzentrum für Sonderpädagogik Centre de compétence national en pédagogie spécialisée

° Als nationales Kompetenzzentrum beraten wir Bund, Kantone und we Institutionen fachlich und neutral zu Fragen der Sonderpädagogik und inklusiven Bildung, weisen proaktiv auf relevante Themen hin und era basierte, umsetzbare Lösungen in komplexen Situationen mit verschie Interessensgruppen.

En tant que centre de compétence national, nous fournissons à la Con aux cantons et à d'autres communautés des conseils professionnels et les questions de la pédagogie spécialisée et de l'éducation inclusive, n de manière proactive les thématiques pertinentes et élaborons des sc factuelles et réalisables dans des situations complexes avec divers gro

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Nationales Kompetenzzentrum für Sonderpädagogik Centre de compétence national en pédagogie spécialisée

Massnahmen Mesures

• Aufbauen eines prospektiven Monitorings der • Créer un monitorage prospectif des c Entwicklungen im Bereich der Sonderpädagogik und der le domaine de la pédagogie specialis« inklusiven Bildung inclusive

• Erstellen eines Leistungsportfolios des SZH für Bund, • Elaborer un portfolio des prestations Kantone und andere Partner de la Confédération, des cantons et a ou partenaires • Überprüfen der Réglemente und Mandate für die Bildungszusammenarbeit von Bund und Kantonen und • Analyser les règlements et des mand Bestimmung der Dossierverantwortung für coopération en matière de formation Themen/Fragestellungen der Sonderpädagogik und der Confédération et les cantons et déter inklusiven Bildung responsabilité pour les dossiers cono sujets/questions relatifs à la pédagog • Untersuchen der Synergien mit den Ämtern/Diensten von l'éducation inclusive Bund und Kantonen und Ermittlung möglicher Formen der Zusammenarbeit • Etudier les synergies avec les offices/ confédération et des cantons et déte de collaboration possibles X NI ■ ■ Ul o. ui

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INFORMIEREN & BERATEN VERNETZEN INFORMER & CONSEILLER INTERCONNECTER

Zusammenarbeit mit den Stakeholdern im Bereich der Bildi Collaboration avec tous les partenaires de l'éducation

Wir stehen in einem aktiven Dialog mit allen Stakeholdern der Bildung vertreten Bund und Kantone in nationalen und internationalen Arbeit: fördern gemeinsame, integrative Lösungen im Bereich der Sonderpäd <

der obligatorischen Schule bis zur Sek II, inkl. der Berufsbildung. Wir s< nationale physische oder digitale Plattformen zur Vernetzung von Pra> Bildungspolitik und Wissenschaft.

Nous entretenons un dialogue actif avec tous les acteurs de l’éducatio représentons la Confédération et les cantons dans des groupes de tra\ et internationaux. Nous promouvons des solutions communes et intég domaine de la pédagogie spécialisée, de la scolarité obligatoire au sec compris la formation professionnelle. Nous créons des plates-formes r physiques et numériques pour interconnecter le terrain, la politique d la science.

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INFORMER & CONSEILLER VERNETZEN INTERCONNECTER

Zusammenarbeit mit den Stakeholdern im Bereich der Bildi Collaboration avec tous les partenaires de l'éducation

Massnahmen Mesures

• Mitarbeiten in kantonalen und interkantonalen sowie • Participer à des groupes de travail cai nationalen und internationalen Arbeitsgruppen im Auftrag intercantonaux ainsi que nationaux e von Bund und Kantonen le mandat de la Confédération et des

• Vorstellen und diskutieren von sonderpädagogischen • Présenter et discuter des thèmes de I Themen in der Schweizerischen Volksschulämterkonferenz spécialisée dans la Conférence suisse (SVAK) scolarité obligatoire (CSSO)

• Mitarbeiten in der Kommission Bildungsgerechtigkeit der • Participer à la commission de l'équité EDK • Organiser et diriger des réunions rés« • Organisieren und leiten von analogen oder virtuellen virtuelles avec les stakeholders sur le Netzwerktreffen mit den Stakeholdern zu aktuellen de la pédagogie spécialisée (transitio Themen der Sonderpädagogik (Übergänge, ICT,...) • Développer des projets et créer des s • Entwickeln von neuen Projekten und schaffen von parties prenantes de la confédératior Synergien mit Akteuren auf Bundes- und Kantonsebene, notamment avec les autres agences ‘ insbesondere mit den anderen Fachagenturen der EDK CDIP

Z • Aufbauen und pflegen einer Nachwuchscommunity für • Créer et animer une communauté de NI ■in■ Sonderpädagogik in Zusammenarbeit mit den Forschungs­ pédagogie spécialisée en coopératior <z> a. und Ausbildungsinstitutionen de recherche et de formation O

G INFORMIEREN & BERATEN INFORMER & CONSEILLER VERNETZEN INTERCONNECTER

Innovative Produkte im Spannungsfeld Forschung und Umset; Produits innovants à l'interface entre la recherche et la mise en

° Wir sind ein nationales Kompetenzzentrum für Innovationen und der Wissensaustausch im Bereich der Sonderpädagogik und schaffen ein< Verbindung zwischen theoretisch Wünschbarem und praktisch Umse Wir machen wissenschaftliche Erkenntnisse zielgruppengerecht zugä stellen aktiv die Integration von wissenschaftlichen Erkenntnissen in sicher.

Nous sommes un centre de compétence national pour l'innovation e de connaissances dans le domaine de la pédagogie spécialisée et cré connexion réussie entre ce qui est théoriquement souhaitable et ce ( mis en pratique. Nous rendons les résultats scientifiques accessibles cibles et veillons activement à l'intégration des connaissances scienti la pratique. X N Ml ■ ■

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INFORMIEREN & BERATEN VERNETZEN INFORMER & CONSEILLER INTERCONNECTER

Innovative Produkte im Spannungsfeld Forschung und Umset; Produits innovants à l’interface entre la recherche et la mise en

Massnahmen Mesures

• Entwickeln von Standards für barrierefrei konzipierte und • Élaborer des normes pour la concept vernetzten Lernmittel und Lernplattformen (UDL, moyens d'enseignement et de plateft universal design for learning) d'apprentissages interconnectés et a< CUA, universal design for learning / c • Organisieren von einer jährlichen halbtägigen de l'apprentissage) Dialogveranstaltung "Forschung und Praxis, Innovationen". Publizieren der Learnings auf der Webseite des SZH • Organiser une demi-journée de dialo «Recherche et pratique, innovations) • Entwickeln von Standards zur verständlichen sur le site web du CSPS Kommunikation wissenschaftlicher Erkenntnisse mit einem umsetzbaren Praxisbezug • Développer des normes pour la comr compréhensible des résultats scientif • Erarbeiten und Vermarkten von Good Practices von pertinence pratique Umsetzungen wissenschaftlicher Erkenntnisse in der Praxis • Développer et commercialiser des bc l'application des résultats scientifiqut

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Anhang B Am VAF angeschlossene Organisationen (VN und UVN)

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Anhang B Am VAF angeschlossene Organisationen (VN und UVN)

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Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI

+J Confédération suisse Confederazione Svizzera Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra

Name DO/VN: SZH / CSPS Anhang B Am Vertrag für Finanzhilfen angeschlossene Untervertragsnehmerinnen (VN und UVN) Hinweis: Diese Liste ist nur einmal zu Beginn der Vertragsperiode resp. mit dem Gesuch einzureichen.

Hauptzielgruppe der VN: verschiedene Zielgruppen (siehe Fachkonzepte)

Eingabefrist: 31.5.2023 hat die ord. IV- Eigenleistungs­ Kantons­ Sprach­ 13-stellige ID-Nr. Organisation (vollständige Bezeichnung) Webseite und BSV-Nr. Beitrag 2022 fähigkeit eine zugehörig­ region => GLN (via REFDATA); (wenn neu, dann als "neu" bezeichnen) Info-Mailadresse in CHF Kürzung zur keit (Sitz) (D/F/l) falls vorhanden Folge? xy www.xxx.ch

9999 1 ja/nein BE D GLN

xy (neu) info@muster.ch www.szh.ch Stiftung Schweizer Zentrum für Heil und www.csps.ch

4338 759'280 nein BE D/F/l

Sonderpädagogik SZH szh@szh.ch csps@csps.ch

Dachorganisation-Entschädigung VP 2024 - 2027 Gemäss sep. Berechnung, welche an der Vertragsverhandlung 0 besprochen wurde, beläuft sich die DO-Entschädigung pro Jahr auf :

Visum VN: Datum:

Vertragsperiode 2024 - 27 datum

Anhang C Fachkonzepte der VN

Kl Fachkonzept Medien und Publikationen, Entwicklung, Herstellung und Verbrei­ tung von Informationsmaterialien und Medien, Informations- und Dokumenta­ tionsstelle Fachkonzept Grundlagenarbeit integriert im Fachkonzept Medien und Publika­ tionen Kl Fachkonzept LUFEB Allgemeine Medien- und Öffentlichkeitsarbeit

11 4

Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI L+J Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra

Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse / Finanzhilfen nach Art. 74 IVG

Vertrags-Nr. 4338 Vertragsnehmerin Stiftung Schweizer Zentrum für Heil- und Sonderpädagogik (SZH/CSPS)

Übersicht der Leistung (vgl. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 - 2027) Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an: □ Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:

IE1 Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Medien und Publikationen

□ Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:

Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) Die inklusive Fachagentur SZH/CSPS berät und vernetzt unterschiedliche Partner (Stakeholder) wie Bund (BSV, BfS, SBFI, EBGB, usw.), interkantonale Konferenzen (EDK, SODK, GDK, usw.), Kantone, Gemeinden, Institutionen, Fachleute, Dach- und Berufsverbände, Medien, Eltern (Bezugspersonen) sowie Betroffene im Bereich der Inklusion und der gesellschaftlichen Teilhabe von Personen (Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen) mit Beeinträchtigungen. National und international vernetzt und fördert das SZH/CSPS die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, die Inklusion in den Arbeitsmarkt, in der Berufsbildung und in der Volksschule. Die Leistungen des SZH/CSPS nehmen unterschiedliche Formen an:

öffentlich zugängliche Publikationen: Schweizerische Zeitschrift für Heilpädagogik, Revue suisse de pédagogie spécialisée und Fachbücher; webbasierte Informationsplattform im universellen Design; biennaler Schweizer Kongress für Heilpädagogik; Beantwortung von Anfragen von Betroffenen, Bezugspersonen, Behörden und Fachleuten; Beantworung von Medienanfragen zu Fragen der Inklusion, der Teilhabe und der gesellschaftlichen Partizipation; Themenspezifische Grundlagenarbeit; Dokumentation der Schweizer Heil- und Sonderpädagogik; Teilnahme an (inter)nationalen und (inter)kantonalen Arbeitsgruppen; Berichte/Gutachten zu Händen von Bund, Kantonen und Dritten; Vorträge/Referate/Schulungen; Vernetzung der verschiedenen Stakeholder (z.B. Netzwerk Forschung Sonderpädagogik, Netzwerk Nachteilsausgleich Sek II, Netzwerk ICT)

Dieses Fachkonzept bezieht sich spezifisch auf drei bisher separat geführte Fachkonzepte, die zu einem zusammengelegt wurden:

1) Unsere öffentlich zugänglichen Medien und Publikationen: Schweizerische Zeitschrift für Heilpädagogik, Revue suisse de pédagogie spécialisée, Fachbücher, webbasierte lnformationsplattform. Fachkonzept Art. 74 IVG / VP 2024-27 / Version 1.0

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2) Die Informations- und Dokumentationsstelle. Diese umfasst den Unterhalt einer Literaturdatenbank und einer Fachbibliothek. Dafür wird aktuelle Literatur im Bereich der Sonderpädagogik beschlagwortet und registriert. 3) Die themenspezifische Grundlagenarbeit zu Fragen aus den Bereichen der Inklusion, derTeilhabe Recht & Finanzierung (z. B. intensive Frühintervention bei Autismus-Spektrum-Störungen, Nachteilsausgleich, usw.), Statistik, Qualitätsstandards, ICT, Internationales und Ausbildung.

Die Medien/Publikationen, die Dokumentationsstelle sowie die themenspezifische Grundlagenarbeit ermöglichen das Beantworten von Anfragen seitens der Betroffenen, Bezugspersonen, Fachleute und Behörden und ermöglichen ebenso das Bearbeiten von Medienanfragen. Link zur Webseite der Organisation: ojs.szh.ch, ojs.csps.ch / szh.ch/de/edition-szh-csps/ueber-den- verlag, csps.ch/fr/edition-szh-csps/notre-maison-d-edition / www.edudoc.ch/collection/sonderpaedagogik / www.szh.ch,www.csps.ch

Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n):

Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea­ listisch und Terminiert).

Hauptziel der Leistung: Menschen mit Behinderungen oder Beeinträchtigungen allen Alters werden in ihrer Partizipation, der Teilhabe und Inklusion am gesellschaftlichen und sozialen Leben, der Inklusion in den Arbeitsmarkt, in der Berufsbildung und in der Volksschule gezielt durch Aufbereitung, Vernetzung, Dokumentation und Verarbeitung von barrierefreien (technisch und inhaltlich) Informationen gefördert. Dies sind Medien mit Informationen, die für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige erstellt und verbreitet werden.

Spezifisch: themenspezifische Grundlagenarbeit für Arbeitsgruppen, Netzwerke, Berichte, Projekte/Beratungen und Referate/Schulungen. Aufbereitung, Vernetzung, Dokumentation und Verbreitung von Informationen zu aktuellen und relevanten Themen der Schweizer Heil- und Sonderpädagogik zu Händen der verschiedenen Stakeholder (siehe Eingangstext).

Messbar: Der Umfang der Fachzeitschriften ist anhand der Anzahl Zeichen pro Ausgabe definiert. Zudem erscheinen 4 bis 6 Bücher pro Jahr. Die Zugriffstatistiken (Website, Edudoc und Fachzeitschriften) liefert jährliche Statistiken zum Download der Informationen, Artikel und Bücher. Ergänzt werden die Daten durch die Anzahl der erfassten Literaturangaben, der Teilnahmen an Arbeitsgruppen und Projekten, der verfassten Berichte, der gehaltenen Referate oder Schulungen.

Aktionsorientiert: Wissenstransfer zwischen Betroffenen/Selbstvertretenden, Forschung, Praxis und Politik/Verwaltung

Realistisch: Barrierefreie, zielgruppengerechte, responsive und zugängliche Informationen.

Terminiert: die Leistungen sind jeweils auf ein Kalenderjahr geplant. Die Qualität wird kontinuierlich evaluiert und verbessert. Das Reporting erfolgt über die Zielerreichung des Tätigkeitsprogramms.

Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support

Zur Information: Das jährliche inhaltliche Reporting über die Zielerreichung erfolgt in der Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits­ programm».___________________________________________________________________________________________________________ Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 2/9

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 3/9

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Zielgruppe(n)

Altersgruppe Zielgruppe Behinderung j Suchtbehinderung Kinder [X] Körperbehinderung s[X] Sprachbehinderung Jugendliche Kl Krankheitsbehinderung j Erwachsene Kl Psychische Behinderung 1 Alle Zielgruppen Kl Hörbehinderung |I3 Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An­ [X] Alle K Geistige-ZLernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel­ che Behinderungen es sich handelt) Kl Sehbehinderung Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen) Personen allen Alters mit Beeinträchtigungen

Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: Kl Umfeldanalyse K Andere: Kl Bisherige Leistungserbringung Kl Kundenumfrage/Kundeninput Kurzinfo dazu Die inklusive Fachagentur SZH/CSPS steht im kontinuierlichen Austausch mit Bundesstellen, interkantonalen Konferenzen, kantonalen Behörden, Fachleuten aus Ausbildung, Forschung und Praxis, Berufsverbänden, Dachverbänden, Elternvereinigungen und Selbstvertreterorganisationen. Dieser stete Austausch ermöglicht dem SZH/CSPS das Eingehen auf aktuelle Themen, Fragestellungen, Forschungsergebnisse und Herausforderungen in der Heil- und Sonderpädagogik. Die transdisziplinäre Zusammensetzung des Stiftungsrats und der Beiräte der Zeitschrift und der Revue garantiert eine qualitativ hochwertige Bedarfsermittlung. Periodisch werden auch strukturierte Erhebungen durchgeführt.

Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch) Kl online/digital (z.B. via Zoom) Deutschschweiz 0 Romandie Italienische Schweiz Kl national (alle Sprachregionen)

In den Sprachen Kl Deutsch Kl Französisch Italienisch Rätoromanisch EU Gebärdensprache Weitere Sprachen: Leichte Sprache: seit 2022 erscheinen in der Edition SZH/CSPS auch Bücher in leichter Sprache. Zudem gibt es in den Fachzeitschriften eine neue freie Rubrik, die in Leichter Sprache erscheint. Englisch: Internationale Arbeitsgruppen und Fachliteratur

Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent­ lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)

Kurzinfo dazu Universal Design und Barrierefreiheit sind zwei unserer Hauptanliegen. Alle digitalen Publikationen erscheinen seit Anfang 2023 nur noch im Open Access und barrierefrei in den Formaten DOCX, HTML und PDF (ojs.szh.ch). Bei den Büchern gibt es die Möglichkeit des Einzeldrucks nach Bedarf. Die Website und die Literaturdatenbank sind responsiv und barrierefrei. Es gibt zudem einen Bereich auf der Website, der die allgemeinen Informationen in Leichter Sprache erklärt. Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0

Die quantitative Abgrenzung der Anteile des Betriebes Art. 74 IVG zur EDK und Drittmitteln basiert auf 70%.

f Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0

Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein): Kl Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon­ taktangaben auf Hauptseite usw.) Kl Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, LinkedIn usw.) Kl Schriftlich in Publikationen

Kurzinfo dazu Das SZH/CSPS verfolgt eine aktive Open-Access-Strategie. Seit Anfang 2023 erscheinen alle digitalen Publikationen nur noch im Open Access und barrierefrei in den Formaten DOCX, HTML und PDF. Die Publikationen werden auf OJS publiziert sowie auf LinkedIn, unserer Website und in Newslettern beworben. Die Produkte der Dokumentationsstelle werden über unsere barrierefreie Website publiziert. Anfragen an die Informationsstelle werden schriftlich oder telefonisch beantwortet. Häufig gestellte Fragen werden in der FAQ Website aufgenommen. Produkte oder Informationen zu Produkten der themenspezifischen Grundlagenarbeit werden über verschiedene Kanäle vertrieben. Die Vertriebsart ist abhängig von der Produktform (Arbeitspapiere, Berichte, Präsentationen, Schulungen, Referate , usw.). Informationen, die unter Verschluss stehen, werden nicht veröffentlicht. Alle anderen Informationen fliessen laufend in die Themenwebseiten ein und werden stetig aktualisiert.

Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schuiung, etc.)?

Die Qualität der Leistungen wird über interne und externe Weiterbildungen sichergestellt. Das BSV führt regelmässige Audits durch und in regelmässigen Abständen findet eine Evaluation aller Leistungen mittels einer Befragung der Zielgruppen statt. Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen­ arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.) Kl ja nein mit einem Teil

Kurzinfo dazu Zweimal jährlich findet ein Austausch mit den Dachorganisationen und Branchenverbänden statt, an dem EDK, SODK, SZH, ARTISET, Intégras und Inclusion Handicap teilnehmen. Zudem sind Vertreter der Organisationen im Kundensegment ebenso im Beirat der beiden Fachzeitschriften vertreten und können durch ihre Teilnahme die Schwerpunktthemen der Ausgaben mitbestimmen.

Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich) Selbstbetroffenheit I3 Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) [Xi Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi­ sation) Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen

Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: Selbstbetroffene [X! Fachpersonen Kurzinfo dazu Unser Fachwissen basiert auf der tertiären Ausbildung der Mitarbeitenden und aktualisiert sich über Selbststudium (themenspezifische Grundlagenarbeit), interne und externe Weiterbildungen sowie durch Teilnahme an Veranstaltungen. Das wissenschaftliche Team des SZH/CSPS besteht aus sehr gut ausgebildeten Fachpersonen (abgeschlossenes Master- oder Doktoratsstudium) im Bereich der Heil- und Sonderpädagogik oder deren Nachbargebieten. Das notwendige Fachwissen betrifft die ganze transdisziplinäre Palette der aktuellen Forschung in den Bereichen gesellschaftliche Teilhabe, Selbstbestimmung ubd Partizipation von Menschen mit Beeinträchtigungen, Förderung, Bildung, Inklusion und Rechtsgrundlagen. Die Direktion wird durch eine wissenschaftliche Hilfsassistenz mit

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einem Bachelor-Abschluss unterstützt. Die Redaktion des Verlags wird unterstützt durch Fachpersonen der Germanistik mit mindestens einem Bachelor-Abschluss.

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Für Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027

In Stunden Geplanter Leistungsum­ f345 Mitarbei­ 8345 8345 8345 33380 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- Mitarbei­ 1396 1396 1396 1396 5584 beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis­ Mitarbei­ 9741 9741 9741 9741 38964 tungsumfang tende

^ur für Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027

In Teilneh- Blockkurse menden- 0 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- o Tage In Teilneh­ Semester/Jahreskurse menden­ 0 stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei­ 0 arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)

Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027

CHF 1362408 1389656 1417449 1445798 5615311 Personalkosten CHF 443755 443755 443755 443755 1775020 Sachkosten/Umlagen CHF 1806163 1833411 1861204 1889553 7390331 Total Kosten

Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027

Erträge ohne Finanzhilfe CHF 1051352 1051352 1051352 1051352 4205408 BSV (‘Details in nachfolgender Liste ankreuzen) CHF 614700 614700 614700 614700 2458800 Finanzhilfe BSV CHF 1666052 1666052 1666052 1666052 6664208 Total Erträge

*Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV Kl Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) □ Spenden K Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) □ Organisationskapital Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 8/9

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1X1 Andere Erträge - bitte aufführen:

Kurzinfo dazu Das SZH hat eine Leistungsvereinbarung mit der EDK.

Bemerkungen: Die geplanten Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistungen entsprechen 100 % der FiBu Zahlen (Durchschnitt 2019-2021). Die Personalkosten wurden pro Jahr um 2 % erhöht (Teuerung, Reallohnerhöhung). Die Finanzhilfe BSV wurde ohne allfällige Teuerung vom bisherigen Beitrag übernommen.

Ort/Datum Bern

Vertragsnehmerin

Ort/Datum Bern,

Bundesamt für Sozialversicherungen Z5

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 ! Version 1.0 9/9

Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI L+ Confédération suisse Confederazione Svizzera Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra

Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse / Finanzhilfen nach Art. 74 IVG

Vertrags-Nr. 4338

Vertragsnehmerin Stiftung Schweizer Zentrum für Heil- und Sonderpädagogik

Übersicht der Leistung (vgl. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 - 2027) Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an: □ Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:

□ Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:

Kl Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Allg. Medien- und Öffentlichkeitsarbeit

Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) Die inklusive Fachagentur SZH/CSPS berät und vernetzt unterschiedliche Partner (Stakeholder) wie Bund (BSV, BfS, SBFI, EBGB, usw.), interkantonale Konferenzen (EDK, SODK, GDK, usw.), Kantone, Gemeinden, Institutionen, Fachleute, Dach- und Berufsverbände, Medien, Eltern (Bezugspersonen) sowie Betroffene im Bereich der Inklusion und der gesellschaftlichen Teilhabe von Personen (Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen) mit Beeinträchtigungen. National und international vernetzt und fördert das SZH/CSPS die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, die Inklusion in den Arbeitsmarkt, in der Berufsbildung und in der Volksschule. Die Leistungen des SZH/CSPS nehmen unterschiedliche Formen an:

öffentlich zugängliche Publikationen: Schweizerische Zeitschrift für Heilpädagogik, Revue suisse de pédagogie spécialisée und Fachbücher; webbasierte Informationsplattform im universellen Design; biennaler Schweizer Kongress für Heilpädagogik; Beantwortung von Anfragen von Betroffenen, Bezugspersonen, Behörden und Fachleuten; Beantworung von Medienanfragen zu Fragen der Inklusion, der Teilhabe und der gesellschaftlichen Partizipation; Grundlagenarbeit; Dokumentation der Schweizer Heil- und Sonderpädagogik; Teilnahme an (inter)nationalen und (inter)kantonalen Arbeitsgruppen; Berichte/Gutachten zu Händen von Bund, Kantonen und Dritten; Vorträge/Referate/Schulungen; Vernetzung der verschiedenen Stakeholder (z.B. Netzwerk Forschung Sonderpädagogik, Netzwerk Nachteilsausgleich Sek II, Netzwerk ICT)

Dieses Konzept bezieht sich spezifisch auf unseren Kongress und andere Veranstaltungen wie zum Beispield das Schweizer Forum für inklusive Bildung. Der biennale Schweizer Kongress für Heilpädagogik behandelt jeweils ein aktuelles Thema der Heil- und Sonderpädagogik und bietet den Teilnehmenden aus Praxis, Forschung, Verwaltung, Dachorganisationen und Betroffenen die

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Möglichkeit, sich zu informieren, auszutauschen und neue Kooperationen zu planen. So zum Beispiel beschäftigt sich der Kongress 2024 mit der Umsetzung der UN-BRK in der Schweiz.

Link zur Webseite der Organisation: www.szh.ch/de/kongress ! www.csps.ch/fr/congres / www.forum- inclusion.ch

Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n): Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea­ listisch und Terminiert).

Hauptziel der Leistung: Menschen mit Behinderungen oder Beeinträchtigungen allen Alters werden in ihrer Partizipation, der Teilhabe und Inklusion am gesellschaftlichen und sozialen Leben, der Inklu­ sion in den Arbeitsmarkt, in der Berufsbildung und in der Volksschule gezielt durch Aufbereitung, Vernetzung, Dokumentation und Verarbeitung von barrierefreien (technisch und inhaltlich) Informa­ tionen gefördert. Dies sind Informationen, die für Menschen mit Behinderungen und deren Angehö­ rige erstellt und verbreitet werden. Der Kongress verfolgt spezifisch zwei Ziele: Wissenstransfer sowie die Vernetzung der verschiedenen Stakeholder (siehe Zielgruppen im vorangegangenen Abschnitt) im Bereich der Heil- und Sonderpädagogik. Personen mit Beeinträchtigungen sind Fachpersonen ihrer selbst und daher ebenso zu diesem Austausch eingeladen. Im Jahr 2022 gab es bereits zahlreiche Workshops von Selbstvertreterorganisationen. Diese Entwicklung soll in Zukunft noch verstärkt werden, damit wirklich alle Stakeholder vertreten sind und sich durch den Austausch zwischen den Stakeholdern nachhaltige Kooperationsprojekte entwickeln können. Das Schweizer Forum für inklusive Bildung ist ein Begegnungsort, der Allen offen steht. Wir bringen Personen mit unterschiedlichen Perspektiven an einem Tisch zusammen und diskutieren über verschiedene Themen rund um die Inklusion. Inklusive Bildung beziehen wir nicht nur auf die schulische Bildung, sondern betrachten es als umfassendes Konzept in allen Lebensbereichen über die gesamte Lebensspanne. Wichtige Partner in diesen Bereichen sind Menschen mit Beeinträchtigungen selbst, Politiker und Politikerinnen, Amtsleiter und Leiterinnen der Kantone, Fachpersonen, Eltern und viele mehr. Das SZH versteht sich dabei als Vermittlerin zwischen den unterschiedlichsten Partnern und bietet mit dem Forum einen flexiblen Begegnungsort.

Spezifisch: Verbreitung von Informationen zu aktuellen und relevanten Themen der Schweizer Heil- und Sonderpädagogik

Messbar: Der Erfolg des Kongresses misst sich anhand der Anzahl Teilnehmenden und der Anzahl der Workshops/Referate. Im 2022 gab es rund 1200 Tageseintritte und 90 Workshops/Referate. Die Evaluation unter den teilnehmenden ergab ein sehr positives Feedback. Der Erfolg des Forums misst sich an der Anzahl Teilnehmenden und den persönlichen Rückmeldungen.

Aktionsorientiert: Vernetzung der Stakeholer und Wissenstransfer zwischen Forschung, Praxis, Verwaltung/Politik und Betroffenen/Selbstvertretenden

Realistisch: Barrierearmer und einfacher Zugang zu aktuellen Fragen der Heil- und Sonderpädagogik.

Terminiert: Kongressdurchführung alle zwei Jahre. Dabei kontinuierliche Verbesserung der Qualität der Leistungen anhand von Rückmeldungen zum vorhergehenden Kongress und anhand der Analyse des Ablaufs (Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung)

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Forum Durchführung zweimal pro Jahr.

Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support

Zur Information: Das jährliche inhaltliche Reporting über die Zielerreichunq erfolgt in der Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits­ programm».

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Zielgruppe(n)

Altersgruppe Zielgruppe Behinderung Suchtbehinderung Kinder I3 Körperbehinderung I3 Sprachbehinderung Jugendliche 3 Krankheitsbehinderung Erwachsene I3 Psychische Behinderung ' Alle Zielgruppen

3 Hörbehinderung |

13 Alle 3 Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An­

3 Geistige-ZLernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel­

che Behinderungen es sich handelt) |3 Sehbehinderung Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen) Personen allen Alters mit Beeinträchtigungen

Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: K Umfeldanalyse Kl Andere:

3 Bisherige Leistungserbringung

3 Kundenumfrage/Kundeninput

Kurzinfo dazu Die inkusive Fachagentur SZH/CSPS steht im kontinuierlichen Austausch mit Bundesstellen, interkantonalen Konferenzen, kantonalen Behörden, Fachleuten aus Ausbildung, Forschung und Praxis, Berufsverbänden, Dachverbänden, Elternvereinigungen und Selbstvertreterorganisationen. Dank dieses steten Austauschs kann der Kongress auf aktuelle Themen > Fragestellungen, Forschungsergebnisse und Herrausforderungen in der heil- und Sonderpädagogik eingehen. Die transdisziplinäre Zusammensetzung des Stiftungsrats und der Programmkommission des Kongresses (mit der fachlichen Beteiligung des BSV) garantiert eine qualitativ hochwertige Bedarfsermittlung. Periodisch werden auch strukturierte Erhebungen durchgeführt.

Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch) I3 online/digital (z.B. via Zoom) Deutschschweiz Romandie Italienische Schweiz I3 national (alle Sprachregionen)

In den Sprachen Kl Deutsch K Französisch Italienisch Rätoromanisch Gebärdensprache Weitere Sprachen: Schriftdolmetschen (die Hauptreferate werden seit 2019 auch in Text übertragen). Zudem werden Informationen zum Kongress in Leichter Sprache auf der Kongresswebsite veröffentlicht.

Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent­ lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)

Kurzinfo dazu : Das Programm und der Veranstaltungsort sind barrierefrei zugänglich.

Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation Die quantitative Abgrenzung der Anteile des Betriebes Art. 74 IVG zur EDK und Drittmitteln basiert auf 70%.

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Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein): [>3 Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon­ taktangaben auf Hauptseite usw.) K Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, LinkedIn usw.) [3 Schriftlich in Publikationen

Kurzinfo dazu Das SZH/CSPS verfolgt eine aktive Open-Access-Strategie der Informationen zum Kongress und zum Forum Inclusion. Die Informationen zum Kongress und zum Forum werden auf unserer Webseite, in sozialen Medien, via Flyer/Programm, via Veranstaltungen und in eigenen Publikationen veröffentlicht. Die Handouts der Hauptreferate des Kongresses sowie von vielen Workshops/Referaten werden auf unserer Webseite publiziert. Ebenso erscheinen Artikel zum Schwerpunkthema des Kongresses in der Schweizerischen Zeitschrift für Heilpädagogik, in der Revue suisse de pédagogie spécialisée und in einem Tagungsband, der neuen Gesprächsreihe ProSpectrum. Alle Texte sind so aufbereitet, dass sie für ein möglichst breites Publikum klar verständlich sind.

Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schuiung, etc.)?

Die Qualität der Leistungen wird über interne und externe Weiterbildungen sichergestellt. Das BSV führt regelmässige Audits durch und in regelmässigen Abständen findet eine Evaluation aller Leistungen mittels einer Befragung der Zielgruppen statt. Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen­ arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.)

[3 ja nein mit einem Teil Kurzinfo dazu Zweimal jährlich findet ein Austausch mit den Dachorganisationen und Branchenverbänden statt, an dem EDK, SODK, SZH, ARTISET, Intégras und Inclusion Handicap teilnehmen. Zudem sind alle Organisationen im Kundensegment ebenso zur Programmkommission des Kongresses eingeladen und können durch ihre Teilnahme das Thema des Kongresses und die Auswahl der Hauptreferate und Workshops mitbestimmen.

Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich) Selbstbetroffenheit Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi­ sation) Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen

Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: Selbstbetroffene [X] Fachpersonen Kurzinfo dazu Unser Fachwissen basiert auf der tertiären Ausbildung der Mitarbeitenden und aktualisiert sich über Selbststudium (Grundlagenarbeit), interne und externe Weiterbildungen sowie durch Teilnahme an Veranstaltungen.

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Für Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027 In Stunden Geplanter Leistungsum­ Mitarbei­ 472 472 472 472 1888 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- Mitarbei­ 0 beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis­ Mitarbei­ 472 472 472 472 1888 tungsumfang tende

slur für Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027

In Teilneh- Blockkurse menden- 0 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- 0 Tage In Teilneh­ Semester/Jahreskurse menden­ 0 stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei­ 0 arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)

Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027

CHF 71706 73140 74603 76095 295544 Personalkosten CHF 23022 23022 23022 23022 92088 Sachkosten/Umlagen CHF 94728 96162 97625 99117 387632 Total Kosten

Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027

Erträge ohne Finanzhilfe CHF 48581 48581 48581 48581 194324 BSV (‘Details in nachfolgender Liste ankreuzen) CHF 37980 37980 37980 37980 151920 Finanzhilfe BSV CHF 86561 86561 86561 86561 346244 Total Erträge

*Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV [X] Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) □ Spenden K Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) □ Organisationskapital Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0

Kl Andere Erträge - bitte aufführen:

Kurzinfo dazu Das SZH hat eine Leistungsvereinbarung mit der EDK. Zusätzliche Erträge stammen in erster Linie aus den Eintrittsgeldern des Kongresses, sowie aus einigen Sponsoring-Beiträgen (grösster Beitrag Fr. WOOO.OO von Cerebral).

Bemerkungen: Die geplanten Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistungen entsprechen 100 % der FiBu Zahlen (Durchschnitt 2019-2021). Die Personalkosten wurden pro Jahr um 2 % erhöht (Teuerung, Reallohnerhöhung). Die Finanzhilfe BSV wurde ohne allfällige Teuerung vom bisherigen Beitrag übernommen.

Ort/Datum Bern,

Vertragsnehmerin

Ort/Datum Bern, ^£.3

Bundesamt für /2 Sozialversicherungen ’7/ s'

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Anhang D Berechnung Leistungsmenge und Tarife

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IV-Beiträge pro Jahr und Kompensationsgruppe für die Betriebsjahre 2024 - 2027 Vertrag Nr. 4338

VN/DO: Stiftung Schweizer Zentrum für Heil- und Sonderpädagogik SZH / CSPS Anhang D

Grundlagen für die Abrechnung des IV/AHV-Beitrages Individuell pro Vertrag VAF BSV- IV-Beitrag pro Leistungs- Referenzwert Richtmenge Leistungs­ IV-Beitrag Total einheit pro Leistungs­ pro Leistung einheit (Tarif) einheit

Personenspezifische Leistungen gemäss Fachkonzept (FK) Kompensationsgruppe A

Fachkonzept Sozialberatungen (inkl. Lebenspraktische Beratung, Peer to Peer Sozialberatung; Fachpersonen mit behinderungsspezifischem Wissen Zhöherer Ausbildung Uni, FH oder vergleichbar_______ Std. CHF 125.00 CHF c a Sozialberatung Fachpersonen mit c behinderungsspezifischem Wissen Std. CHF 113.00 CHF 0) Fachkonzept Bauberatung: Fachpersonen mit G behinderungsspezifischem Wissen Zhöherer Ausbildung Uni, FH oder vergleichbar Std. CHF 128.00 CHF g Fachkonzept Rechtsberatung: Fachpersonen mit Q. W behinderungsspezifischem Wissen Zhöherer Ausbildung Uni, FH oder

8 vergleichbar Std. CHF 146.00 CHF

& Fachkonzept Vermittlung von Betreuungsdiensten Std. CHF 93.00 CHF

Fachkonzept Begleitetes Wohnen Std. CHF 113.00 CHF

Fachkonzept Medien- und Publikationen; Informations- ZDokumentationsstelle; Entwicklung, Herstellung und Verbreitung von Informtionsmaterialien und Medien) Std. CHF 122.00 CHF 90 6-830 CHF 614700

Fachkonzept Kurstyp Hilfe zur Selbsthilfe Blockkurse (TeilnehmerTage) Teiln.-Tag CHF 481.00 CHF

Tageskurse (TeilnehmerTage) Teiln.-Tag CHF 414.00 CHF

Semester-ZJahreskurse (Teilnehmerstunden) Teiln.-Std. CHF 56.00 CHF IO 3co Fachkonzept Kurstyp Soziale Kontakte ermöglichen - Freizeit und Sport Blockkurse (TeilnehmerTage) Teil.-Tag CHF 481.00 CHF

Tageskurse (TeilnehmerTage) Teil.-Tag CHF 414.00 CHF

Semester-ZJahreskurse (Teilnehmerstunden) Teil.-Std. CHF 56.00 CHF

IThemenspezifische Grundlagenarbeit für Kurse (!) Std. CHF 122.00 CHF

Fachkonzept Treffpunkte für Menschen mit Behinderungen und deren [Angehörigen Std. CHF 113.00 CHF Minimales IV-Beitragdach für KG A Personenspezifische Leistungen CHF 614'700

Nichtpersonenspezifische Leistungen gemäss Fachkonzept Leistungen zur Unterstützung und Förderung der Eingliederung Behinderter (LUFEB) Kompensationsgruppen B und C

Kompensationsgruppe B (max. 5% vom Gesamt IV-Beitrag) Fachkonzept Allgemeine Medien- und Öffentlichkeitsarbeit Std. CHF 90 422 CHF 37-980 m LU Kompensationsgruppe C________________________________ CHF 122.00 -l Fachkonzept Themenspezifische Grundlagenarbeit allgemein Z Projektarbeit Art. 74 IVG Std. CHF 90 T184 CHF 106-560 Fachkonzept Förderung der Selbsthilfe Std. CHF Maximales IV-Beitragsdach für KG B und C Nichtpersonenspezifische Leistungen CHF 144-540

Rundungsdifferenz CHF 40

[Gesamt IVZAHV-Beitrag (max. Beitragsdach) pro Jahr CHF 759-280

davon max. AHV-Beitragsdach pro Jahr CHF

Kompensationen vgl. KSBOB

Mit dem BSV können nur Leistungen abgerechnet werden, für die ein vertraglich vereinbartes Fachkonzept vorliegt.

's.

Anhang E Bestätigung der Qualitativen Bedingungen

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t < Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI L+J Confédération suisse Confederazione Svizzera Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra

Anhang 3: Bestätigung der Qualitativen Bedingungen Vertragsnehmerin: Stiftung Schweizer Zentrum für Heil- und Sonderpädagogik BSV-Nr.: 4338 Qualitative Bedingungen Überprüfungs­ Stand per 1.1.2024 erfüllt

Bereich Bedingungen kriterium (Bitte Zutreffendes visieren)

ja nein1 nicht zu­ treffend

Strukturqualität

1. Organisation Gemeinnützige Organisation (gemeinnütziger

Zweck in Statuten festgeschrieben), deren leitendes Organ grundsätzlich ehrenamtlich arbeitet. Statuten, Organisationsstruktur, Geschäftsreglement, vorhanden und im Rahmen der Vertragsverhandlung bzw. bei einer Änderung beim BSV einzureichen. & Nachweis der Steuerbefreiung (Staats- und direkte Bundessteuern) 1.1 Zweckbestim­ Zweckbestimmung und strategische Ziele sind Statuten, vorhanden und im Rahmen der mung / Ziele definiert. Klarer Bezug auf Zielgruppe mit strategische Vertragsverhandlung bzw. bei einer Behinderungen umgesetzt. Zielsetzungen (z. B. Änderung beim BSV einzureichen. Leitbild) 1.2 Organisation Aufgaben, Kompetenzen, Verantwortlichkeiten in Statuten, vorhanden und im Rahmen der und Leitung der Organisation sind festgehalten Organisationsstruktur, Vertragsverhandlung bzw. bei einer (strategische/operative Ebene). Trennung der Geschäftsreglement Änderung beim BSV einzureichen. strategischen und operativen Ebene ist garantiert. 1.2 a Internes Es existiert ein hinreichendes IKS (mind. 4-Augen- Dokumentation, am Sitz der Organisation vor­ Kontrollsystem Prinzip, Unterschriftenregelung, Nachweis, dass IKS handen (IKS) Kompetenzregelung). operativ eingesetzt wird

1 Falls eine Bedingung nicht erfüllt ist, ist dem BSV der Grund und Massnahmen zur Einhaltung der Bedingung anzugeben. Qualitative Bedingungen Art. 74 IVG VP 2024 - 27 / Version 1.0

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Qualitative Bedingungen Überprüfungs­ Stand per 1.1.2024 erfüllt

Bereich Bedingungen kriterium (Bitte Zutreffendes visieren)

ja nein1 nicht zu­ treffend

1.3 a In einem Für jede Funktion bestehen ein Anforderungsprofil Stellenbeschrieb am Sitz der Organisation vor­ Anstellungsve und ein Stellenbeschrieb. Aufgaben müssen mit Pflichtenheft handen rhältnis, Blick auf die Kompetenzen und Verantwortlichkeiten bezahltes erbracht werden. Personal Als Peer werden Selbstbetroffene bezeichnet, die ihre Erfahrungen und ihr Wissen im Umgang mit ihrer Behinderung an andere Betroffene weitergeben. Alle Mitarbeitenden haben einen rechtsgültigen Arbeitsvertrag am Sitz der Organisation vor­ Arbeitsvertrag. handen Ansprüche betreffend Fort-/Weiterbildung und ist dokumentiert am Sitz der Organisation vor­ Supervision sind schriftlich festgehalten. handen 1.3 b Mandate Für Mandatsträger, welche Leistungen gemäss Auftrag/Mandat am Sitz der Organisation vor­ Art. 74 IVG erbringen, gelten die qualitativen handen Bedingungen sinngemäss. 1.4 Freiwilliges Es besteht eine schriftliche Regelung betreffend Reglement am Sitz der Organisation vor­ Personal und Anspruch auf Begleitung und Schulung, handen Peers (ohne Spesenvergütung und Versicherung während des Lohn) Einsatzes. Als Peer werden Selbstbetroffene bezeichnet, die ihre Erfahrungen und ihr Wissen im Umgang mit ihrer Behinderung an andere Betroffene weitergeben. Freiwillige und Peers haben einen Anspruch auf Musterbestätigung am Sitz der Organisation vor­ schriftliche Bestätigung ihres Einsatzes und eine (z. B. handen allfällig damit verbundene Schulung. Sozialzeitausweis) 1.5 Unterorganisa­ Die gegenseitigen Rechte und Pflichten von DO/VN Vertrag/Untervertrag am Sitz der VN vorhanden tionen und UVN sowie das Schlichtungsverfahren sind geregelt.

Qualitative Bedingungen Art. 74 IVG VP 2024 - 27 / Version 1.0

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Qualitative Bedingungen__________ Überprüfungs­ Stand per 1.1.2024 erfüllt

Bedingungen kriterium (Bitte Zutreffendes Bereich visieren)

ja nein1 nicht zu­ treffend

1.6 Rechnungs­ Eine Kosten-ZLeistungsrechnung für den Betrieb FiBu und KLR gemäss vorhanden; wesen Art. 74 IVG wird für jede Organisation erstellt. Richtlinien zum Jährliches Reporting Reporting BSV (Anhang zum KSBOB) Prozessqualität 2. Leistungen Die Leistungen werden in den einzelnen Fachkonzepte, vorhanden und im Rahmen der Fachkonzepten definiert. Jährliches Vertragsverhandlung beim BSV Berichtswesen einzureichen. Jährliches Reporting 2.1 Beratung / Art der Beratung und Zielgruppen sindv gemäss Führen einer Klienten- vorhanden; Daten sind gemäss Vermittlung / Leistungsübersicht und Richtlinien zum Reporting ZLeistungsstatistik KSBOB jährlich beim BSV Begleitetes definiert (vgl. Anhang 1 KSBOB) (KLS) gemäss Vorlage einzureichen. Wohnen

Qualifikation der Mitarbeitenden je nach Kategorie der Beratung: Beratung, Vermittlung und Begleitetes Wohnen: Diplom oder gemäss am Sitz der Organisation vor­ Ausbildung im Bereich der sozialen Arbeit oder Curriculum Vitae; handen gleichwertige Ausbildung oder mehrjährige Nachweis der Weiter- Praxiserfahrung in der sozialen Arbeit mit bildungen/Schulungen Weiterbildung. Ausgebildete Peers, durch qualifizierte Mitarbeitende betreute Peers, Praktikant/Innen usw. sind anerkannt, die Weiterbildung/Schulung des Personals wird durch die Organisation sichergestellt. Bauberatung: Diplom oder gemäss am Sitz der Organisation vor­ Ausgebildete Baufachperson oder mehrjährige Curriculum Vitae handen Praxiserfahrung im Bereich Bauen mit Weiterbildung.

Qualitative Bedingungen Art. 74 IVG VP 2024 - 27 / Version 1.0 A MW3'7

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Qualitative Bedingungen Überprüfungs­ Stand per 1.1.2024 erfüllt

Bereich Bedingungen kriterium (Bitte Zutreffendes visieren)

ja nein1 nicht zu­ treffend

Rechtsberatung: Diplom am Sitz der Organisation vor­ Juristische Mitarbeitende handen 2.2. Medien und Erstellung und Verbreitung von Medien und Führen einer Klienten- vorhanden; Daten durch DOA/N Publikationen/ Publikationen mit Informationen, die sich an die /Leistungsstatistik gemäss KSBOB beim BSV jährlich jO Entwicklung, Betroffenen und ihre Angehörigen richten. (KLS) gemäss Vorlage einzureichen. Herstellung und Verbreitung von Informations­ materialien/ Informations­ und Dokumen­ tationsstelle 2.3 Kurse Art, Anzahl und Zielgruppen der Kurse sind gemäss Führen einer Klienten- vorhanden; Daten durch DO/VN Leistungsübersicht und Richtlinien zum Reporting ZLeistungsstatistik gemäss KSBOB beim BSV jährlich definiert (vgl. Anhang 1 KSBOB). (KLS) gemäss Vorlage einzureichen. ______________ Qualifikation aller Kursleitenden inkl. Freiwillige, Diplom oder gemäss am Sitz der Organisation vor­ Peers ist garantiert. Curriculum Vitae; handen Ausbildung im Themenbereich des angebotenen Nachweis der Weiter- Kurses oder pädagogische bildungen/Schulungen Ausbildung/Praxiserfahrung. Weiterbildung/Schulung wird durch die Organisation sichergestellt.

Qualitative Bedingungen Art. 74 IVG VP 2024 - 27 / Version 1.0 ta^ VW.

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Qualitative Bedingungen Überprüfungs­ Stand per 1.1.2024 erfüllt

Bereich Bedingungen kriterium (Bitte Zutreffendes visieren)

ja nein1 nicht zu­ treffend

2.4 Treffpunkte für Treffpunkte, welche soziale Kontakte ermöglichen. Führen einer Klienten- vorhanden; Daten sind gemäss Menschen mit /Leistungsstatistik KSBOB jährlich beim BSV Behinderungen (KLS) gemäss Vorlage einzureichen. und deren Angehörige 2.5 Leistungen zur Allgemeine Medien- und Öffentlichkeitsarbeit, DO/VN muss die vorhanden; Daten sind gemäss Unterstützung Themenspezifische Grundlagenarbeit, Förderung Zielerreichung jährlich KSBOB jährlich beim BSV und Förderung der Selbsthilfe sind gemäss Leistungsübersicht und nachweisen. einzureichen. der Eingliede­ Richtlinien zum Reporting definiert (vgl. Anhang 1 rung Behinder­ KSBOB). ter (LUFEB) Berichtswesen Projekt

Projekt Art. 74 IVG werden unter LUFEB erfasst. Ergebnisqualität 3. KundZ-innen, Die im Betrieb Art. 74 IVG angebotenen Leistungen Statuten am Sitz der Organisation vor­ KlientZ-innen, sind im öffentlichen Interesse und richten sich in handen Fachkonzepte Zielpublikum erster Linie an die Klientengruppe der jeweiligen Organisation (klientenspezifisch). Die Klienten­ Publikationen gruppe ist in den Statuten der Organisation definiert. 3.1 Kundenzufrie- Methode und Häufigkeit (alle 3-5 Jahre) zur Dokumentation vorhanden und im Rahmen der denheit/Nutzen Bestimmung der Kundenzufriedenheit sind je nach Kundenzufriedenheits- Vertragsverhandlung beim BSV von Kategorie der Leistung schriftlich festgehalten und Berichtserstattung einzureichen. Leistungen/Aktu die Methode wird periodisch umgesetzt. alitât der

Qualitative Bedingungen Art. 74 IVG VP 2024 - 27 / Version 1.0

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Qualitative Bedingungen Überprüfungs­ Stand per 1.1.2024 erfüllt

Bereich Bedingungen kriterium (Bitte Zutreffendes visieren)

ja nein1 nicht zu­ treffend Leistungs­ Die Klienten/Klientinnen werden über ihre Rechte Informationsmaterial / am Sitz der Organisation vor­ palette und Pflichten informiert. ethische Grundsätze handen

Klientendossier, Informationen an Dritte werden nur mit dem Informationsmaterial / am Sitz der Organisation vor­ schriftlichen Einverständnis der Klientin/des ethische Grundsätze handen Klienten weitergegeben. 3.2 Zielerreichung Überprüfungen der einzelnen Leistungen werden Dokumentation vorhanden und im Rahmen des bei Leistungen periodisch durchgeführt. Arbeitsprogramm Reportings beim BSV einzureichen. (Selbsteinschätzung) 3.3 Kooperationen Die Organisation ist in regelmässigem Austausch Beschreibung in und Partner­ mit Organisationen, die Leistungen für dieselbe Fachkonzept, organisationen Zielgruppe erbringen oder ein gleiches Zusammenarbeits­ Leistungsangebot haben. Die Angebote werden für vereinbarungen, die Zielgruppe aktiv und regelmässig koordiniert. Koordination, wenn gleiche UVN in mehreren VAF am Sitz der Organisation vor­ handen Protokolle oder ähnliches der Koordinationssitzungen, in Analogie zum Fach­ konzept

Qualitative Bedingungen Art. 74 IVG VP 2024 - 27 / Version 1.0

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Vertragsnehmerin:

Ort: Datum: Name und Funktion: Unterschrift: Bern 28. März 2023

Monika Maire-Hefti t-e - ilU Präsidentin Stiftungsrat SZH/CSPS

Barbara Egloff Vize-Direktorin SZH/CSPS

Qualitative Bedingungen Art. 74 IVG VP 2024-27 /Version 1.0 W-