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IV-Rundschreiben Nr. 107 / Leistungen der IV bei Hippotherapie (Es ist ein Bezug zum alten Physio-Vertrag enthalten, der heute nicht mehr gültig ist)

IV-Rundschreiben Nr. 107 vom 17. September 1996

Leistungen der IV bei Hippotherapie Ab dem 1. Juli 1996 gilt für die Verrechnung der Leistung Hippotherapie der Nach- trag vom 15. August 1995 zu den Richtlinien des Physiotherapievertrages, Zif- fer 2.1 (bis), Buchstabe e.

Der bis anhin noch gültige Vertrag zwischen der Schweizer Gruppe für Hippotherapie und dem Bundesamt für Sozialversicherung (für die Invalidenversicherung) vom 5. Oktober 1989, sowie der Anhang zum Vertrag, wurden somit per 30. Juni 1996 hinfällig.

Die Schweizer Gruppe für Hippotherapie-K führt eine Liste derjenigen Physiothera- peuten und Physiotherapeutinnen, die über die geforderte Spezialausbildung in Hip- potherapie verfügen. Die aktuelle Liste liegt diesem Rundschreiben bei.

Beilage erwähnt*

*Beilagen in Papierform vorhanden

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