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IV-Rundschreiben Nr. 180 / Präzisierungen im Kreisschreiben über die Invalidität und Hilflosigkeit in der Invalidenversicherung (KSIH)

Bundesamt für Sozialversicherung Effingerstrasse 20 Geschäftsfeld Invalidenversicherung 3003 Bern

IV-Rundschreiben Nr. 180 vom 27. Mai 2003

Präzisierungen im Kreisschreiben über die Invalidität und Hilflo- sigkeit in der Invalidenversicherung (KSIH)

Infolge aktueller Diskussionen werden im Kreisschreiben über die Inva- lidität und Hilflosigkeit in der Invalidenversicherung (KSIH) Präzisierun- gen vorgenommen. Neu sind die Anspruchsvoraussetzungen für eine Rente deutlicher strukturiert und die für den Rentenentscheid notwendi- gen Unterlagen namentlich erwähnt. Zudem enthält das Kreisschreiben neu klare Richtlinien für die Beurteilung von psychischen und geistigen Gesundheitsschäden.

Die Bestimmungen haben ab 1. Juli 2003 Gültigkeit. Sie ersetzen im KSIH Ziffer 2.2 von Kapitel 1 in Teil 1 sowie Ziffer 1 von Kapitel 1 in Teil

2 (s. Beilagen 1 und 2).

Beilagen: Änderungen KSIH

Bereich Eingliederung und Rente Seite 1 von 1

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