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IV-Rundschreiben Nr. 326 / Hilfsmittel-Informationen, Hörgeräteversorgungen (Inhalt ins Kreisschreiben aufgenommen)

Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Invalidenversicherung Medizin und Geldleistungen

23. Dezember 2013

IV-Rundschreiben Nr. 326

Hilfsmittel-Informationen Hörgeräteversorgungen

Anpassung ORL-Richtlinien und Erstexpertisenformular 2 ½ Jahre nach Einführung der Pauschalvergütung von Hörgeräteversorgungen werden auf den 1. Januar 2014 einige Optimierungsmassnahmen umgesetzt. Die ORL-Richtlinien werden für Spezialfälle mit einem binauralen Gesamthörverlust zwischen 15 und 20% mit zwei Zusatzkriterien erweitert, welche bei Erfüllen einen Anspruch auf eine Pauschalvergü- tung durch die IV nach sich ziehen können: Hochtonabfall oder Verstehen im Störlärm >4dB. Die Kri- terien gelten ausschliesslich für IV-Versicherte, für AHV-Versicherte ändert sich nichts (Punkte 4.1.4. sowie 4.1.7. in den ORL-Richtlinien).

Weiter wird der Anspruch auf eine vorzeitige Neuversorgung (vor Ablauf von 5 resp. 6 Jahren) neu definiert: Bei einer Verschlechterung des Gesamthörverlusts von 15 Prozentpunkten gegenüber der letzten ärztlichen Expertise besteht Anspruch auf eine vorzeitige Auszahlung der Pauschale. Für Per- sonen, welche in der letzten ärztlichen Expertise bereits einen Gesamthörverlust von mindestens 60% aufwiesen, reicht eine Verschlechterung von 10 Prozentpunkten für einen erneuten Anspruch auf eine Pauschalvergütung (Punkt 4.2 in den ORL-Richtlinien).

Die ORL-Richtlinien werden auf der Homepage der SGORL aufgeschaltet: Link deutsch: http://orl-hno.ch/d/patienten/erkrankungen.html Link französisch: http://orl-hno.ch/f/patienten/erkrankungen.html

Das angepasste Expertisenformular ist auf aufgeschaltet.

Verwendung kleine Reparaturpauschale bei notwendigem Ohrpassstück-Wechsel innerhalb von 6 Jahren Muss während der Tragedauer von 6 Jahren ein Ohrpassstück neu erstellt werden, wird dies einer Reparatur gleichgestellt, da ohne ein passendes Ohrpassstück das Hörgerät seinen Zweck nicht erfül- len kann. Aus diesem Grund werden Ersatzohrpassstücke – sofern durch einen Hersteller oder ein spezialisiertes Labor hergestellt – von der IV analog einer Reparatur mit der Pauschale von 130 CHF an die versicherte Person vergütet. Das KHMI wird in diesem Sinne angepasst (Rz 2044).

Härtefallregelung Hörgeräteversorgung - Tragejournal Das Tragejournal für Härtefallanträge ("Antrag auf Prüfung einer Härtefallregelung bei Hörgeräteversorgungen") wurde vereinfacht. Neu ist es nicht mehr notwendig, das Journal über einen längeren Zeitraum hinweg auszufüllen – der Fokus wird mehr auf die beruflichen Kommunikationsanforderungen gelegt.

EDI BSV IV-Rundschreiben Nr. 326 / Hilfsmittel-Informationen, Hörgeräteversorgungen (gültig ab 23.12.2013)

Im Zusammenhang mit der Härtefallregelung haben wir festgestellt, dass einige IV-Stellen bei aner- kannten Härtefällen ausschliesslich die Gerätekosten zusätzlich zur Pauschale übernehmen. Selbst- verständlich muss bei jedem Einzelfall geprüft werden, welche Kosten im Rahmen einer einfachen und zweckmässigen Versorgung übernommen werden können. Eine kategorische Ablehnung von zusätzlichen Dienstleistungskosten ist nicht im Sinne der Härtefallregelung, da komplizierte Versor- gungen oftmals mit einem erhöhten Anpassaufwand einhergehen. Der Akustiker hat seine Aufwände zu begründen – sind seine Ausführungen plausibel, können die entstandenen Kosten grundsätzlich übernommen werden. Wenn entschieden wird, dass nicht alle vom Akustiker in Rechnung gestellten Kosten übernommen werden können, so ist die versicherte Person rechtzeitig über diesen Entscheid zu informieren, und nicht erst nach Abschluss der Versorgung. Es kann deshalb angezeigt sein, umgehend nach der Här- tefallprüfung eine Offerte des Akustikers einzuverlangen.

Die angepassten Regelungen bei den Hörgeräten gelten für alle Anträge, welche nach dem 1. Januar

2014 bei der IV-Stelle eintreffen.

HVI-Änderungen per 1. Januar 2014

Ziff. 5.07.1 implantierte und knochenverankerte Hörgeräte

Die Dienstleistungspauschale für die Anpassung und die Nachbetreuung von knochenverankerten Hörgeräten und Mittelohrimplantaten wird ab 1. Januar 2014 differenziert: Erwachsene monaural: 1000 CHF Erwachsene binaural: 1500 CHF Kinder monaural: 1300 CHF Kinder binaural: 1950 CHF

Ziff. 15.03 Abspielgeräte für Tonträger

Diese Ziffer wird aufgehoben, da seit Jahren nicht mehr benötigt.

Ziff. 15.04 Seitenwendegeräte

Anpassung aufgrund der Streichung von Ziff. 15.03.

Ziff. 15.07 Beiträge an massgefertigte Kleider

Anpassung der Formulierung.

Das KHMI wird per 1.1.2014 entsprechend angepasst und ergänzt.

EDI BSV IV-Rundschreiben Nr. 326 / Hilfsmittel-Informationen, Hörgeräteversorgungen (gültig ab 23.12.2013)

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