IV-Rundschreiben Nr. 352 / Hilfsmittel: Tarifvereinbarung für die Abgabe von Augenprothesen (Ziffer 5.01 HVI)
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Invalidenversicherung Bereich Sach- und Geldleistungen
06. Juli 2016
IV-Rundschreiben 352
Hilfsmittel: Tarifvereinbarung für die Abgabe von Augenprothesen (Ziffer 5.01 HVI) Seit 2002 besteht die Tarifvereinbarung für die Abgabe von Augenprothesen zwischen der Medizinal- tarif-Kommission UVG (MTK), der Invalidenversicherung (IV), der Militärversicherung (MV) einerseits und verschiedenen Herstellern von Augenprothesen andererseits.
Die Vereinbarung sieht die Möglichkeit einer Anpassung der Vergütungshöhe vor, wenn sich der Lan- desindex der Konsumentenpreise um über 5 Prozentpunkte verändert hat. Dieser Fall ist nun einge- treten.
Der Tarif wird per 1. August 2016 der Teuerung angepasst und beträgt neu
CHF 683.- für Glasaugen CHF 2114.- für Kunststoffaugen.
Die Preise verstehen sich inkl. 8% Mehrwertsteuer.
Der geänderte Anhang 2 der Tarifvereinbarung ist ab 1.8.2016 auf der Webseite der MTK unter www.mtk-ctm.ch abrufbar. Die Höchstbeträge werden im Kreisschreiben über die Abgabe von Hilfsmit- teln durch die Invalidenversicherung (KHMI) auf den 1. Januar 2017 entsprechend angepasst.
EDI BSV IV-Rundschreiben Nr. 352 / Hilfsmittel: Tarifvereinbarung für die Abgabe von Augenprothesen (Ziffer 5.01 HVI)