Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Mathematik, Analysen, Statistik und Standards MASS
eGov-Mitteilung Nr. 035 vom 01.08.2018 Geht an: AHV-Ausgleichskassen
Betreff: Ablösung Papier-Austausch der Meldung «Kassenwechsel»
Ablösung Papier-Austausch der Meldung «Kas- senwechsel»
Sehr geehrte Damen und Herren
Die Meldung des Kassenwechsels eines Versicherten, welcher eine Leistung bezieht, wer- den heute dem Zentralen Versichertenregister AHV/IV per Post (Papier) mitgeteilt. Diese Meldung (Grund « 03 ») bedingt eine manuelle Verarbeitung von rund 6'000 Meldun- gen pro Jahr durch alle Beteiligten, was ineffizient ist. Die Möglichkeit, diese Meldungen elektronisch auszutauschen, wurde bereits im Kapitel 1.311 der technischen Weisungen für den Datenaustausch in XML mit der ZAS definiert (Dok. 318.106.03 d TW XML). Der bis heute mit „fakultativ“ gekennzeichnete Austausch war bis anhin noch nicht bei der Zentrale Ausgleichstelle und bei allen Ausgleichskassen imple- mentiert. Die ZAS war bereits seit dem 1. Januar 2016 in der Lage, eine automatisierte Verarbeitung dieser Meldung via den Pool XML durchzuführen. In Absprache mit den Ausgleichskassen werden ab 01.08.2018 diese elektronischen Mel- dungen als obligatorisch gekennzeichnet werden. Die Meldung des Kassenwechsels einer rentenberechtigten Person ist daher ab diesem Datum ausschliesslich elektronisch der ZAS zu melden. Ausgleichskassen, welche die erforderlichen Anpassungen auf diesen Zeitpunkt nicht vor- nehmen können, teilen dies bitte dem BSV, Bereich SID (egov@bsv.admin.ch) mit.
Der Bereich MASS/SID
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