Alters- und Hinterlassenenvorsorge
Effingerstrasse 20, 3003 Bern Tel. 031 322 90 37 Fax 031 324 15 88 http://www.bsv.admin.ch
MITTEILUNG AN DIE AHV-AUSGLEICHSKASSEN UND EL-DURCHFÜHRUNGSSTELLEN NR. 166
23. März 2005
Pilotprojekt zur beschleunigten Auszahlung der Erwerbsausfallentschädigung an Rekruten (EO BAR) In den letzten Jahren ist die Zahl der Rekruten stetig gestiegen, die sich während der Re- krutenschule aus finanzieller Not an den Sozialdienst der Armee (SDA) gewendet haben. Im Jahr 2003 war beispielsweise rund ein Sechstel aller Rekruten auf die Unterstützung des SDA angewiesen. Diesen aus der Sicht der Armee inakzeptablen Zustand hat den Chef der Armee dazu veranlasst, eine Aussprache zwischen Vertretern der Armee und dem BSV durchzuführen. Gegenstand dieser Aussprache war die Suche nach Optimie- rungsmöglichkeiten in den Auszahlungsmodalitäten der EO-Entschädigung an die Rekru- ten. Eine Analyse des Ist-Zustandes hat gezeigt, dass sich das heutige Auszahlungssystem im Grossen und Ganzen bewährt hat. Probleme ergeben sich hauptsächlich bei der Wei- terleitung der EO-Meldekarten durch die Rekruten einerseits und den Arbeitgebern an- derseits. Aber auch bei den Ausgleichskassen ist bei der Auszahlung der EO-Entschä- digung Optimierungspotential vorhanden. Die finanziellen Engpässe der Rekruten stehen somit nicht primär im Zusammenhang mit der Höhe der Minimalentschädigung, sondern ergeben sich vorab aus den Schwachstellen bei den bestehenden Verfahrensabläufen zur Geltendmachung der EO-Entschädigung. In einer Projektgruppe, bestehend aus Vertretern der Armee und dem BSV, wurde schliesslich an mehreren Sitzungen das Verfahren zur „beschleunigten Auszahlung der EO-Entschädigung an Rekruten“ (EO BAR) skizziert. Bei EO BAR werden die Grundla- gen zur Auszahlung der EO-Entschädigung bereits vor dem Einrücken der Rekruten mit- tels einer speziellen EO-Anmeldung abgeklärt. Die EO-Anmeldung wird den Rekruten ca.
3 Monate vor dem Einrücken zusammen mit einem Informationsschreiben und dem
Marschbefehl vom Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) zugestellt. Die Personalien des Rekruten stammen dabei aus dem Per- sonalinformationssystem der Armee (PISA) und werden direkt auf die EO-Anmeldung aufgedruckt. Die EO-Anmeldung ersetzt die bisherige EO-Meldekarte und umfasst drei Teile (Teil A, B und C). Teil A wird vom Rekruten ausgefüllt, Teil B vom Arbeitgeber und Teil C von der Ausgleichskasse (vgl. Beilage). Der Rekrut vervollständigt den Teil A und leitet, je nach persönlicher Situation, die Anmeldung entweder an den Arbeitgeber oder direkt der Ausgleichskasse weiter (z.B. Nichterwerbstätige, Studenten). Der Arbeitgeber seinerseits leitet die EO-Anmeldung an seine Ausgleichskasse weiter. Die Ausgleichs- kasse vervollständigt Teil C durch ihre Anschrift und leitet diesen an die zuständige Re- krutenschule weiter. Dies führt dazu, dass bei EO BAR die EO-Meldekarte nach der Be- scheinigung der Diensttage durch den Rechnungsführer nicht mehr über den Arbeitgeber an die Ausgleichskassen gelangt, sondern direkt vom Rechnungsführer an die zuständi- ge Ausgleichskasse. Damit werden nicht nur die Arbeitgeber und Rekruten während der
Dauer der Rekrutenschule von weiteren Arbeiten entbunden, sonder die Auszah- lung der EO-Entschädigung kann durch dieses Verfahren beschleunigt werden.
Der Pilotversuch EO BAR wurde an der Sitzung der Leistungskommission vom 16. März 2005 den Vertretern der Ausgleichskassen vorgestellt und von diesen gutgeheissen. Der Pilotversuch wird nun in der Sommer-RS 2005 in den Rekrutenschulen Pz RS 21 in Thun, Flab RS 93 und Fl RS 81 in Payerne durchgeführt. Durch ein Controlling - sowohl bei den Truppen als auch bei den Ausgleichskassen - werden die Auswirkungen des Pi- lotversuches in der Durchführung geprüft. Ziel von EO BAR ist primär die Unterstüt- zungsgesuche durch Verfahrensbeschleunigung beim SDA zu reduzieren. Aber auch bei den Rekruten, Arbeitgebern und den Ausgleichskassen soll EO BAR zu Arbeitserleichte- rungen führen. Welches sind die Aufgaben der Ausgleichskassen während des Pilotversuchs? Nach Erhalt der EO-Anmeldung (Teile A-C) prüft die Ausgleichskasse umgehend die Zu- ständigkeit. Stellt die Ausgleichskasse fest, dass sie für den Rekruten nicht zuständig ist, so leitet sie die Anmeldung an die zuständige Ausgleichskasse weiter. Im weiteren prüft sie die Angaben des Arbeitgebers und des Rekruten. Bei Unklarheiten nimmt sie Rück- sprache mit dem Arbeitgeber bzw. dem Rekruten auf. Anschliessend ergänzt sie Teil C der Anmeldung mit ihrer Anschrift und leitet diesen spätestens 1 Woche vor RS-Beginn an den Rechnungsführer der entsprechenden Rekrutenschule weiter. Die Teile A und B der EO-Anmeldung bleiben bei der Ausgleichkasse. Während der Dauer der Rekrutenschule erhalten die Ausgleichskassen vom jeweiligen Rechnungsführer die besoldeten Diensttage der Rekruten, für die sie zuständig sind, mit- tels der neuen EO-Anmeldung und einer speziellen Liste gemeldet. Nach dem Eintreffen der EO-Anmeldungen und der Liste nimmt die Ausgleichskasse die Festsetzung und Auszahlung der Entschädigung umgehend vor. Was geschieht mit Rekruten, die aus dem Pilotversuch austreten? Rekruten, welche aus den am Pilotversuch teilnehmenden Rekrutenschulen austreten und in eine andere Rekrutenschule wechseln oder in die Anwärterschule übertreten, scheiden aus dem Pilotversuch aus. In diesen Fällen erfolgt die weitere EO- Entschädigung nach dem bisherigen System. Wie geht es weiter? Nach Beendigung der Rekrutenschule wird der Pilotversuch einer Wirkungsanalyse un- terzogen. Sollte sich dabei herausstellen, dass auf diese Weise die Auszahlungen der EO-Entschädigung beschleunigt und die Unterstützungsgesuche beim SDA zurückgehen werden, wird geprüft, das Verfahren auf sämtliche Rekrutenschulen auszudehnen. Bei einer definitiven Einführung von EO BAR wird auch der elektronische Datenverkehr zwi- schen Rekrutenschulen und Ausgleichskassen zu diskutieren sein.
Beilagen:
- Ablaufschema von der Anmeldung bis zur Auszahlung der EO-Entschädigung - Informationsschreiben an die Rekruten - Anmeldung zum Bezug der EO-Entschädigung - Detailkonzept - Liste, inklusive Erläuterungen an den Rechnungsführer
2 Mitteilung an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 166
Ablaufschema von der Anmeldung bis zur Auszahlung der EO-Entschädigung (EO BAR)
VBS
Das VBS stellt zusammen mit dem Marschbefehl den Rekruten die Anmeldung zum Bezug der EO-Entschädigung zu. Die dafür benötigten Daten stammen aus dem PISA.
Rekrut
Der Rekrut füllt den Teil A „Angaben über den Rekruten“ aus. Anschliessend leitet er die Anmeldung entweder dem Arbeitgeber weiter oder direkt der Ausgleichskasse. Dies hängt von seiner Situation ab (siehe dazu Anmeldung oder Brief an die Rekruten).
Arbeitgeber
Der Arbeitgeber füllt den Teil B aus „Angaben über den AHV-beitragspflichtigen Lohn“ und leitet anschliessend die Anmeldung an die für ihn zuständigen Ausgleichskasse weiter.
Ausgleichskasse
Die Ausgleichskasse kontrolliert ihre Zuständigkeit. Falls sie zuständig ist, stempelt sie die Anmeldung ab, unterschreibt sie und leitet sie der aufgeführten Rekrutenschule weiter. Falls sie nicht zuständig ist, leitet sie die Anmeldung an die zuständige Ausgleichskasse weiter.
Rechnungsführer
Der Rechnungsführer kontrolliert die Angaben und erstellt die Liste gemäss Vorgabe. Für die Auszahlung der EO-Entschädigung füllt er die Liste mit den für die Auszahlung relevanten Daten aus und leitet sie, sortiert nach Ausgleichskasse, den entsprechenden Ausgleichskassen weiter.
Der Datenaustausch findet nur noch zw. Rechnungsführer und Ausgleichskasse statt.
An die Rekruten der Pz RS 21 in Thun Flab RS 93 und Fl RS 81 in Payerne
Lohnersatz während der Rekrutenschule
Sehr geehrte Rekruten
Während der Rekrutenschule (RS) haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung durch die Erwerbsersatzordnung (sog. EO-Entschädigung). Diese EO-Entschädigung erhalten alle Rekruten und zwar unabhängig ihres Zivilstandes und der Ausübung einer Erwerbstätigkeit.
In Ihrer Rekrutenschule führt die Schweizer Armee im Rahmen der EO- Entschädigung ein Pilotversuch durch. Dabei wird ein vereinfachtes Verfahren getestet. So werden im Pilotversuch Ihre Entschädigungsansprüche schon vor dem RS-Beginn abgeklärt. Dies führt gegenüber dem heutigen System zu folgenden Vorteilen:
• Sie müssen die EO-Anmeldung nur einmal ausfüllen und weiterleiten. • Während der Rekrutenschule erhalten Sie oder Ihr Arbeitgeber die EO- Entschädigung automatisch und regelmässig ausbezahlt.
Wir bitten Sie nun den Teil A der „Anmeldung zum Bezug der EO-Entschädigung“ auszufüllen. Gehen Sie dabei wie folgt vor:
Als erstes überprüfen und ergänzen Sie Ihre persönlichen Angaben im Teil A. Sind Korrekturen vorzunehmen, tragen Sie diese direkt handschriftlich ein. Danach unterschreiben Sie am Ende den Teil A und leiten die Anmeldung (Teil A-C) Ihrem aktuellen oder ehemaligen Arbeitgeber oder der Ausgleichskasse weiter.
Dem Arbeitgeber oder Ihrem letzten Arbeitgeber ist die Anmeldung dann weiter zu leiten, wenn Sie in den letzten 12 Monaten vor dem Einrücken während mindestens 4 Wochen bzw. 20 Arbeitstagen oder 160 Stunden eine Erwerbstätigkeit ausgeübt haben.
Für das genau Weiterleiten der Anmeldung, beachten Sie bitte die Erläuterungen auf der Seite 4 der Anmeldung.
Leiten Sie die Anmeldung möglichst rasch weiter. Ansonsten müssen Sie damit rechnen, dass Sie kein Lohnersatz oder diesen erst verspätet erhalten.
Änderungen nach dem Abschicken der Anmeldung Treten Änderungen in den persönlichen Verhältnissen auf (z.B. Änderung der Auszahladresse, Geburt eines Kindes etc.), müssen Sie diese beim Einrücken dem Rechnungsführer Ihrer Rekrutenschule mitteilen.
Bei Fragen können Sie sich an folgende Adressen wenden:
• Sozialdienst der Armee, Rodmattstrass 110, 3003 Bern, Telefon 0800 855 844 • Bundesamt für Sozialversicherung, Effingerstrasse 20, 3003 Bern, Telefon 031 / 322 90 11.
Mit freundlichen Grüssen
CHEF DER ARMEE
Korpskommandant Keckeis
Anmeldung zum Bezug der EO-Entschädigung Teil A: Durch den Rekruten auszufüllen Bitte Erläuterungen auf Seite 4 beachten!
1. Angaben über den Rekruten
1.1 AHV-Nr.
………………………………………………….
1.2 Name
…………………………………………………………………………………………
1.3 Vorname
………………………………………………………………………………………….
1.4 Adresse
Strasse………………………………… Haus-Nr…………… Postfach……………… Ort……………………………………. Postleitzahl……………
1.5 Rekrutenschule
………………………………………………….
2. Angaben über den Familienstand
2.1 Zivilstand
ledig verheiratet verwitwet geschieden
2.2 Kinder
Name Vorname Geburtsdatum
…………………………… ………………………….. ……………………. …………………………… ………………………….. ……………………. …………………………… ………………………….. …………………….
3. Angaben über vordienstliche Tätigkeit
3.1 Waren Sie vor dem Einrücken
Arbeitnehmer Schüler/Student* Nicht erwerbstätig Lehrling Selbstständigerwerbend Arbeitslos seit:………………………….. *Name und Adresse der Schule bzw. Universität …………………………………………………………………………………………………………… ……………………………………………………………………………………………………………
3.2 Arbeitnehmende, inklusive Werkstudenten
Name und Adresse des Arbeitgebers……………………………………………………………………… ……………………………………………………………………………………………………………… ………………………………………………………………………………………………………………
3.3 Selbstständigerwerbende
Name der Ausgleichskasse………………………………….Abrechnungsnummer…………………………
4. Auszahlungsverbindung
4.1 Bei Auszahlung auf ein persönliches Bankkonto
Bankkonto-Nr…………………………………… Bezeichnung des Kontos……………………………………… Anschrift der Bank………………………………………………………………………………………… ……………………………………………………………………………………………………………… Postkonto-Nr. der Bank……………………………………………. Banken-Clearing-Nr………………………………………………...
4.2 Bei Auszahlung auf ein Postkonto
Postkonto-Nr………………………………………………………
Der Rekrut bestätigt, die vorstehenden Angaben wahrheitsgetreu ausgefüllt zu haben
Datum………………………………………….Unterschrift……………………………………………………
Telefon-Nr. für Rückfragen .................................................
!Für die Weiterleitung der EO-Anmeldung, siehe Erläuterungen auf Seite 4!
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Teil B: Durch den Arbeitgeber auszufüllen Bitte beachten Sie die Informationen auf der Seite 5!
5. Angaben über den Rekruten
5.1 AHV-Nr.
………………………………………………….
5.2 Name
…………………………………………………………………………………………
5.3 Vorname
………………………………………………………………………………………….
5.4 Adresse
Strasse………………………………… Haus-Nr…………… Postfach……………… Ort……………………………………. Postleitzahl……………
5.5 Rekrutenschule
………………………………………………….
6. AHV-beitragspflichtiger Lohn vor dem Einrücken
6.1 Der Rekrut war oder ist beschäftigt im:
Monatslohn: Fr. …………… (ohne Naturallohn) Stundenlohn: letzter Stundenlohn bei Std. je Woche………..... Fr. …………… (ohne Ferienentschädigung) anders entlöhnt: Fr. ……………
6.2 Übrige Vergütungen: Fr. ……… Stunde Monat Jahr 4 Wochen
6.3 Naturallohn/Globallohn Fr. ……… Stunde Monat Jahr 4 Wochen
6.4 War der Rekrut in den letzten 12 Monaten vor
dem Einrücken ständig bei Ihnen beschäftigt? ja nein, vom…………bis…………….. AHV-beitragspflichtiges Einkommen für Krankheits- oder unfallbedingte Absenzen: die vor dem Einrücken vorangehenden 6 Bezeichnen Sie die Absenzen mit Monate (ohne UV- oder KV-Taggelder) K = Krankheit / U = Unfall Jahr 2005 Franken vom bis Januar Februar März April Mai Juni Juli
6.5 Richten Sie während der Dienstleistung Lohnfortzahlungen aus?
nein ja Fr………………………….bzw. … .% des AHV-pflichtigen Lohns vor dem Einrücken
6.6 Wenn ja, bis wann richten Sie diesen Lohn aus? Datum: ........................
6.7 Wünschen Sie die Auszahlung durch die Ausgleichskasse an den Arbeitgeber?
Rekrut direkt?
6.8 Verwandtschaftsgrad des mitarbeitenden Familiengliedes in der Landwirtschaft zum Betriebsinhaber: ………………………………………………………………………………………………………….
Der Arbeitgeber bestätigt, die Angaben wahrheitsgetreu ausgefüllt zu haben
Datum……………………Abr.-Nr. ……................... Stempel und Unterschrift………….....……………………
!Der Arbeitgeber leitet die EO-Anmeldung (Teil A-C) nach dem Ausfüllen an die für ihn zuständige AHV-Ausgleichskasse weiter!
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Teil C: Für den Rechnungsführer
7. Angaben über den Rekruten
7.1 AHV-Nr.
………………………………………………….
7.2 Name
…………………………………………………………………………………………
7.3 Vorname
………………………………………………………………………………………….
7.4 Adresse
Strasse………………………………… Haus-Nr…………… Postfach……………… Ort……………………………………. Postleitzahl……………
7.5 Rekrutenschule
………………………………………………….
8. Angaben über die zuständige Ausgleichskasse
8.1 Nummer der Ausgleichskasse
………………………………………………………………………………………........................
8.2 Ausgleichskasse (Stempel)
………………………………………………………………………………………........................ ………………………………………………………………………………………........................ ………………………………………………………………………………………........................ ………………………………………………………………………………………........................
Datum……………………………….............. Unterschrift…………………………………………
!Die Ausgleichskasse leitet den Teil C der EO-Anmeldung nach dem Ausfüllen an den Rechnungsführer weiter!
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Erläuterungen für die Rekruten Leiten Sie die Anmeldung entsprechend Ihrer persönlichen Situation weiter (siehe Tabelle).
Persönliche Situation Wem muss ich die Anmeldung weiterleiten? a) Arbeitnehmer, Ihrem aktuellen Arbeitgeber.
b) Lehrling, Ihrem aktuellen Arbeitgeber.
c) Erwerbstätiger Studierender, Ihrem aktuellen Arbeitgeber. An die kantonale Ausgleichskasse am Domizil der d) Nichterwerbstätiger Studierender, Lehranstalt. e) AHV-beitragspflichtiger Nichterwerbstätiger, An die kantonale Ausgleichskasse Ihres Wohnsitzkantons.
f) Untersteht nicht der AHV-Beitragspflicht, An die kantonale Ausgleichskasse Ihres Wohnsitzkantons.
g) Arbeitslos, Ihrem letzten Arbeitgeber. An die für den AHV-Beitragsbezug zuständige h) Selbstständigerwerbend, Ausgleichskasse. Selbstständig- und Unselbstständigerwerbend i) Ihrem aktuellen Arbeitgeber. aber im Hauptberuf Arbeitnehmer, Selbstständig- und Unselbstständigerwerbend An die für den AHV-Beitragsbezug als k) aber im Nebenberuf Arbeitnehmer, Selbständigerwerbender zuständige Ausgleichskasse. An einen Arbeitgeber Ihrer Wahl. Von den restlichen Gleichzeitig bei mehreren Arbeitgebenden l) Arbeitgebern verlangen Sie eine Lohnbestätigung und erwerbstätig legen sie der Original-Anmeldung bei.
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Informationen an die Arbeitgeber
Im Verlaufe des Jahres 2005 führt die Schweizer Armee im Zusammenhang mit der Erwerbsausfallentschädigung in verschiedenen Rekrutenschulen einen Pilotversuch durch. Damit wird ein gestrafftes Verfahren geprüft, das einerseits die Auszahlung der EO- Entschädigung an die Rekruten beschleunigt und anderseits auch die Arbeitgeber entlastet.
Im Pilotversuch werden die auszahlungsrelevanten Grundlagen schon vor dem Einrücken der Rekruten mit einer einzigen Anmeldung zum Bezug der EO-Entschädigung abgeklärt. Die Anmeldung umfasst drei Teile.
Teil A: Füllen die Rekruten aus.
Teil B: Bitte tragen Sie als Arbeitgeber die Angaben über den AHV-beitragspflichtigen Lohn vor dem Einrücken Ihres (ehemaligen) Arbeitnehmers bzw. Lehrlings ein. Anschliessend leiten Sie bitte die vollständige Anmeldung (Teil A-C) an die Ausgleichskasse weiter, die für Sie für den AHV-Beitragsbezug zuständig ist.
Teil C: Wird von der Ausgleichskasse ergänzt und dem Rechnungsführer der entsprechenden Rekrutenschule direkt zugestellt.
Mit diesem Verfahren werden die relevanten Lohndaten der Rekruten bereits vor dem Einrücken in die Rekrutenschule von der Ausgleichskasse abgeklärt und festgehalten. Dies führt dazu, dass die EO-Anmeldungen nach der Bescheinigung der Diensttage nicht mehr über den Arbeitgeber an die Ausgleichskassen gelangen müssen, sondern dass sie direkt vom Rechnungsführer der Armee an die zuständige Ausgleichskasse übermittelt werden können. Auf diese Weise werden die Arbeitgeber und Rekruten vom mehrmaligen Ausfüllen und Weiterleiten der EO-Anmeldung entbunden.
Was geschieht mit Rekruten, die aus dem Pilotversuch austreten? Rekruten, welche aus ihrem Lehrverband austreten und in eine andere Rekrutenschule wechseln oder in die Unteroffiziersschule übertreten, scheiden aus dem Pilotversuch aus. In diesen Fällen erfolgt die weitere EO-Entschädigung nach dem bisherigen System. D.h. der Rechnungsführer stellt periodisch eine EO-Meldekarte aus und gibt diese dem Rekruten ab. Dieser ergänzt seine Angaben und leitet die Karte an seinen (letzten) Arbeitgeber weiter. Der Arbeitgeber bestätigt den Lohn und schickt die EO-Meldekarte an die Ausgleichskasse weiter, die für ihn für den AHV-Beitragsbezug zuständig ist.
Bundesamt für Sozialversicherung
Detailkonzept
Pilotprojekt Erwerbsersatzordnung; Be- schleunigte Auszahlung an Rekruten (EO BAR)
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1. Allgemeines
1 Das Projekt EO BAR, welches die beschleunige Auszah-
lung der EO-Entschädigung an Rekruten zum Ziel hat, wird in der Pz RS 21 in Thun, Flab RS 93 in Payerne und der Fl RS 81 in Payern durchgeführt. Der Pilotversuch EO BAR beginnt am 11. Juli 2005 und endet für sämtliche Teilneh- menden spätestens am 2. Dezember 2005.
2 Am Projekt teilnehmen werden Angehörige der Armee
(AdA), welche die erwähnte Rekrutenschule absolvieren (nachfolgend Rekruten genannt). AdA, welche nicht als Rekruten gelten (Offiziere, Unteroffiziere, Unteroffiziers- anwärter sowie Soldaten nach absolvierter Verbandsaus- bildung) sind vom Projekt ausgeschlossen.
3 Einzelne Rekruten, welche aus ihrem Lehrverband austre-
ten und in eine andere Rekrutenschule wechseln bzw. in den Kadergrundausbildungsdienst übertreten, können am Pilotversuch nicht mehr weiter teilnehmen.
4 Sofern die nachfolgenden Regelungen über den Pilotver-
such keine abweichenden Bestimmungen enthalten, sind sinngemäss anwendbar
- die Weisungen der Wegleitung zur Erwerbsersatzord- nung; - die Weisungen des Bundesamtes für Sozialversicherung an die Rechnungsführerinnen und Rechnungsführer der Armee und des Zivilschutzes.
2. Ablauf
5 Die betroffenen Rekruten erhalten ca. 3 Monate vor Beginn
der Sommer-Rekrutenschule ihr militärisches Aufgebot. Zusammen mit diesem Aufgebot wird den Rekruten ein In- formationsschreiben zugestellt, welches über die Ände- rungen in den Auszahlungsmodalitäten der Erwerbsaus- fallentschädigung informiert. Dem Informationsschreiben
3
ist ein spezielles EO-Anmeldeformular beigefügt, welches die normale EO-Anmeldung ersetzen (Form. 318.730).
6 Das EO-Anmeldeformular besteht aus drei Teilen (Teil A,
B, C). Teil A-C enthalten im oberen Teil des Meldebogens die vorgedruckten Personalien des Rekruten. Teil A ist zu- dem durch den Rekruten allenfalls zu ergänzen. Auf dem Teil B werden die auszahlungsrelevanten Angaben aufge- führt und zwar durch den Arbeitgeber. Teil C ist mit der für die Auszahlung zuständigen Ausgleichskasse zu ergän- zen.
7 Der Rekrut hat vor dem Einrücken die EO-Anmeldung sei-
nem Arbeitgeber abzugeben, wenn er als erwerbstätig gilt. Der Arbeitgeber ergänzt die EO-Anmeldung und leitet die- sen an seine AHV-Ausgleichkasse weiter. Schüler, Stu- denten oder Selbstständig- bzw. Nichterwerbstätige leiten die Anmeldung direkt an ihre AHV-Ausgleichskasse weiter.
8 Die AHV-Ausgleichskasse ergänzt Teil C der Anmeldung
mit ihrer Anschrift und leitet diesen an den entsprechenden Rechnungsführer der in Ziffer 1 genannten Rekrutenschu- len weiter.
9 Während der Dauer der Rekrutenschule erstellt der Rech-
nungsführer periodisch eine EO-Anmeldung pro Rekrut sowie eine Liste pro Ausgleichskasse. Die Liste enthält die bei der Ausgleichkasse angeschlossenen Rekruten, die besoldeten Diensttage der abgelaufenen Dienstperiode sowie allfällige Mutationen.
10 Die Ausgleichskasse nimmt aufgrund des vom Arbeitgeber
ausgefüllten Teil B der EO-Anmeldung sowie der einge- gangenen Liste des Rechnungsführers bzw. der EO- Anmeldungen die Festsetzung und Auszahlung der Ent- schädigung vor.
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3. Zuständigkeiten
3.1 Aufgabe des Rekruten
11 Der Rekrut überprüft nach dem Erhalt der EO-Anmeldung
die im Teil A - C vorgedruckten Personalien und berichtigt oder vervollständigen diese. Im Besonderen hat er in Teil A seine Auszahladresse anzugeben, wenn die Entschädi- gung an ihn ausgerichtet wird.
12 Die EO-Anmeldung ist vom Rekruten spätestens zwei Wo-
chen vor RS-Beginn weiterzuleiten und zwar an: - den Arbeitgeber, wenn er vor dem Einrücken erwerbstätig (Lehrlinge eingeschlossen), Werkstudent oder arbeitslos war. Arbeitslose Rekruten leiten dabei die Anmeldung an ihren letzten Arbeitgeber weiter; - die kantonale Ausgleichskasse am Sitz der Lehranstalt, wenn er Schüler oder Student ist; - die kantonale Ausgleichskasse des Wohnsitzkantons, wenn er nichterwerbstätig ist; - die Ausgleichskasse, bei der er seine Beiträge bezahlt, wenn er gleichzeitig selbstständig und unselbstständiger- werbend ist.
13 Aus dem Ausland einrückende Rekruten die nach Art. 1a
Abs. 3 AHVG obligatorisch versichert sind, leiten die EO- Anmeldung an ihren Arbeitgeber weiter. Rekruten, die da- gegen nicht obligatorisch versichert sind, leiten die EO- Anmeldung an die Schweizerische Ausgleichskasse in Genf weiter.
14 Rekruten, die gleichzeitig selbständig- und unselbstän-
digerwerbend sind, leiten die EO-Anmeldung in der Regel an die Ausgleichskasse weiter, bei welcher sie die Beiträge aus selbstständiger Erwerbstätigkeit bezahlen.
15 Schüler und Studenten, die nichterwerbstätig sind, leiten
die EO-Anmeldung an die kantonale Ausgleichskasse am Sitz ihrer Lehranstalt weiter.
16 Auf Verlangen des Rechnungsführers hat der Rekrut Ab-
klärungen über den Verbleib der EO-Anmeldung zu ma-
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chen, wenn Teil C bis zum 8. Tag nach Beginn der Rekru- tenschule nicht beim Rechnungsführer eingetroffen ist. Der Rekrut hat zu diesem Zweck Rücksprache mit seinem Ar- beitgeber bzw. der zuständigen Ausgleichskasse zu neh- men.
17 Ist die EO-Anmeldung unauffindbar oder verloren gegan-
gen, so hat der Rekrut nach Instruktion des Rechnungs- führers die Ersatzanmeldung seinem Arbeitgeber bzw. der Ausgleichskasse zuzustellen.
18 Treten während der Rekrutenschule Änderungen in den
persönlichen Verhältnissen des Rekruten ein (Vaterschaft, Änderung der Auszahladresse etc.), so hat er dies umge- hend dem Rechnungsführer mitzuteilen und den entspre- chenden Nachweis zu erbringen (Geburtsschein, Famili- enbüchlein, Bankverbindung etc).
4. Aufgaben des Arbeitgebers
19 Der Arbeitgeber macht auf der EO-Anmeldung (Teil B) die
für die Ermittlung des durchschnittlichen vordienstlichen Erwerbseinkommens notwendigen Angaben. Zudem hat er Auskunft über die Dauer und Höhe der Lohnfortzahlungen während der Dienstleistung an den Rekruten zu geben.
20 Für die Festsetzung und Auszahlung der Entschädigung
sind ausschliesslich die Ausgleichskassen zuständig und zwar auch dann, wenn der Arbeitgeber selbst für die Fest- setzung und Auszahlung der Entschädigung zuständig wä- re.
21 Der Arbeitgeber hat die EO-Anmeldung umgehend an sei-
ne Ausgleichskasse weiterzuleiten.
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5. Aufgaben des Rechnungsführers
22 Der Rechnungsführer stellt in den ersten 8 Tagen nach Be-
ginn der Rekrutenschule sicher, dass sämtliche Teile C der EO-Anmeldung der am Pilotprojekt teilnehmenden Re- kruten vollzählig sind. Fehlt der Teil C für einen Rekruten, so fordert der Rechungsführer den Rekruten auf, umge- hend den Verbleib der EO-Anmeldung abzuklären.
23 Sofern die EO-Anmeldung unauffindbar oder verloren ge-
gangen ist, stellt der Rechnungsführer eine Ersatzan- meldung aus und instruiert den Rekruten über die Weiter- leitung der Anmeldung an den Arbeitgeber bzw. die Aus- gleichskasse. Ohne vorhandenen Teil C der EO-Anmel- dung hat der Rechnungsführer keine normale EO- Anmeldung für den betreffenden Rekruten auszustellen bzw. diesen nicht in der Liste für die Ausgleichskasse auf- zuführen.
24 Aufgrund der eingegangenen Teile C der EO-Anmeldung
erstellt der Rechnungsführer für die Rekruten periodisch eine normale EO-Anmeldung und ordnet diese nach Aus- gleichskasse. Die EO-Anmeldungen der am Projekt teil- nehmenden Rekruten werden durch den Rechnungsführer nicht unterzeichnet. Die Unterschrift des Rechungsführers befindet sich stattdessen auf der mitgelieferten Liste (vgl. Ziffer 26). Die EO-Anmeldung ist ein erstes Mal nach 10 Diensttagen und danach in der Regel alle 30 Diensttage zu erstellen.
25 Vor dem Erstellen der EO-Anmeldung hat sich der Rech-
nungsführer zu vergewissern, dass seit der Ausstellung der letzten EO-Anmeldung keine Mutation eingetreten ist (Ge- burt eines Kindes, Wechsel der Auszahladresse, unbesol- dete Diensttage, Beendigung der Rekrutenschule, Übertritt in den Kadergrundausbildungsdienst etc.).
26 Zusätzlich zur unter Ziffer 24 erwähnten EO-Anmeldung
fertigt der Rechnungsführer pro Ausgleichskasse eine Liste an. Auf der jeweiligen Liste sind nur jene Rekruten aufzu- führen, für welche die einzelne Ausgleichskasse zuständig
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ist. Der Rechnungsführer hat zudem sicher zu stellen, dass ein Rekrut nicht auf verschiedenen Listen aufgeführt ist.
27 Die Liste hat Folgendes zu enthalten
a) Die elfstellige AHV-Nummer; b) Name und Vorname des Rekruten; c) Wohnort; d) Die Kontrollnummer gemäss Mannschaftskontrolle; e) Die Dienstperiode; f) Anzahl Soldtage; g) Position für Mutationen (unter Mutationen sind aufzu- führen: unbesoldete Urlaubstage, Geburt eines Kin- des, Wechsel der Auszahladresse, Beendigung der Rekrutenschule, Übertritt in Anwärterschule, Lehrver- bandwechsel etc);
Am Schluss der Liste: h) Truppenstempel der Einheit; i) Rekrutenschule; k) Telefonnummer des Rechnungsführers bei allfälligen Rückfragen; l) Name und Vorname des Rechnungsführers; m) Die Liste ist vom verantwortlichen Rechnungsführer zu unterzeichnen.
28 Bei der Entstehung eines Kindsverhältnisses (Geburt, An-
erkennung, richterliche Feststellung) während der Re- krutenschule hat der Rechnungsführer für den entspre- chenden Rekruten ab dem Tag der Begründung des Kindsverhältnisses die besoldeten Diensttage auf einer neuen EO-Anmeldung aufzuführen bzw. diese auf der Liste separat zu vermerken.
29 Die EO-Anmeldungen sind sortiert nach Ausgleichskassen
und zusammen mit der jeweiligen Liste den Ausgleichs- kassen in einem verschlossenen Briefumschlag zuzustel- len.
30 Korrekturmeldungen, welche der Rechnungsführer von den
Ausgleichskassen erhält, sind umgehend durchzuführen.
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6. Aufgaben der Ausgleichskasse
31 Die Ausgleichskasse prüft die EO-Anmeldung (Teile A-C)
nach Eingang auf Vollständigkeit hin. Bei Unklarheiten nimmt sie Rücksprache mit dem Arbeitgeber bzw. dem einzelnen Rekruten.
32 Sofern die Ausgleichskasse aufgrund der EO-Anmeldung
feststellt, dass sie für den Rekruten nicht zuständig ist, lei- tet sie die Anmeldung (Teile A-C) umgehend an die zu- ständige Ausgleichskasse weiter.
33 Spätestens 1 Woche vor RS-Beginn leitet die Ausgleich-
kasse den Teil C der EO-Anmeldung gesammelt an die Rechnungsführer der in Ziffer 7.5 erwähnten Rekruten- schulen. Die Teile A und B bleiben bei der Ausgleichkasse. Später eintreffende EO-Anmeldungen leitet sie laufend an die Rechnungsführer weiter.
34 Die Ausgleichskassen haben nach dem periodischen Ein-
treffen der Liste und der EO-Anmeldungen die Entschädi- gung an die Rekruten innert 7 Arbeitstagen auszuzahlen.
35 Die Ausgleichskassen haben die Arbeitgeber bzw. die Re-
kruten in geeigneter Form über die entschädigten Dienst- tage zu informieren. Die Information über die entschädig- ten Diensttage kann laufend erfolgen oder spätestens nach Beendigung der Pz RS 21, Flab RS 93 bzw. der Fl RS 81 ..
Pilotprojekt zur beschleunigten Auszahlung der Erwerbsausfallentschädigung (EO) an Rekruten (EO BAR) Liste der Rechnungsführer
Ausgleichskasse:
(4) Angaben über den Rekruten Angaben über die Dienstleistung Mutationen Anzahl Dienstperiode (2) besoldeter AHV-Nr. Name Vorname PLZ Wohnort Kontr. Nr. (1) vom bis Diensttage (3)
Rekrutenschule: Für Rückfragen, Telefon-Nr. des Rechnungsführers:
Truppenstempel: Name, Vorname und Unterschrift des Rechnungsführers:
Erläuterungen gemäss den...
Pos. Rand- ...Weisungen des Bundesamtes für Sozialversicherung an die Rechungsführer der ziffer Armee und des Zivilschutzes betreffend die Bescheinigung der Diensttage gemäss Erwerbsersatzordnung (-1) Rz 19 Es ist die Kontrollnummer gemäss Mannschaftskontrolle einzusetzen. Werden Einzeldienstleistungen geleistet, die in einer Buchhaltung ohne Mannschaftskontrolle aufgeführt sind (z.B. Schiedsrichterdienst, Einzeldienstleistungen bei Bundesämtern des VBS und in den höheren Stäben), so ist stets die Ktr.-Nr. 999 einzutragen. (-2) Rz 24 Unter Dienstperiode sind Einrückungs- und Entlassungstag der dienstleistenden Person anzugeben (nicht die Dienstperiode des Stabes oder der Einheit). Diese Daten müssen mit der Eintragung im Dienstbüchlein übereinstimmen. Die Anzahl der bescheinigten Diensttage hat mit der sich aus der Dauer des Dienstes, unter Berücksichtigung allfälliger Mutationen, ergebenden Zahl von Tagen übereinzustimmen. (-3) Rz 30 Für die Anzahl Soldtage ist die Buchhaltung massgebend. Es darf keine Liste für Diensttage erstellt werden, die in einer anderen Buchhaltung enthalten sind. (-4) Rz 26 -29 Unter Mutationen ist Folgendes einzutragen
Rz 27 Die unbesoldeten Urlaubstage. Diese Tage müssen mit der Buchhaltung übereinstimmen;
Rz 28 Vereinzelte Diensttage vor einem längeren zusammenhängenden Dienst (z.B.
Rekognoszierung von Fortbildungsdiensten der Truppe). In diesen Fällen ist die Meldekarte dann auszustellen, wenn die Besoldung erfolgt. Ist dies im Rahmen der längeren Dienstleistung der Fall (Fort-bildungsdienst der Truppe), so sind die vereinzelten Diensttage – mit den genauen Daten – unter Mutationen aufzuführen und die Anzahl Soldtage gemäss Buchhaltung einzubeziehen;
Rz 29 Wiederkehrende Dienstleistungen. Die einzelnen Daten der Dienstleistung sind dabei unter Dienstperiode aufzuführen und unter Mutationen der Vermerk "wiederkehrende Dienstleistungen" anzubringen.
Zudem sind hier auch allfällige Änderungen in den persönlichen Verhältnissen des Rekruten aufzuführen (Wohnortswechsel, Änderung der Auszahladresse etc.) Bei Geburt eines Kindes, sind die besoldeten Diensttage ab Beginn des Kindsverhältnisses auf der Liste separat aufzuführen.