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Alters- und Hinterlassenenvorsorge

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MITTEILUNG AN DIE AHV-AUSGLEICHSKASSEN UND EL-DURCHFÜHRUNGSSTELLEN NR. 177

29. September 2005

Arbeiten im Zusammenhang mit der Einführung der neuen Versicher- tennummer in der AHV • Umstellung nicht 11-stelliger AHV-Nummern auf 11 Stellen • Abgleich der IK-Kopfdaten • Anpassung Anwendungsgebiet 20

Umstellung nicht 11-stelliger AHV-Nummern auf 11 Stellen

Im Rahmen des Projekts „Neue Versichertennummer in der AHV“ wurde entschieden, al- le nicht 11-stelligen AHV-Nummern vor der Umstellung auf die neue Versichertennummer auf 11 Stellen anzupassen. Folgendes Vorgehen ist für diese Aktion geplant:

• Alle Fälle werden durch die ZAS automatisch mit einer IK-Ergänzungsanzeige ( An- wendungsgebiet 23) generiert und an die Ausgleichskassen verteilt. • Bei der Verarbeitung der Ergänzungsanzeigen müssen allenfalls die Namen über- prüft werden. Die Anforderungen an diese Kontrolle werden von den Pools geregelt. • Die von der ZAS im Normalfall erstellten VA werden nicht gedruckt. • Die Ergänzungsanzeigen werden in Paketen von ca. 70'000 Stück pro Tag versen- det. Die ganze Aktion dauert somit rund 30 Arbeitstage. • In der Kalenderwoche 42 (ab 17. Oktober 2005) soll mit der Aktion begonnen wer- den. Der Abschluss ist auf Ende November 2005 vorgesehen.

Abgleich der IK-Kopfdaten

Bevor die neue Versichertennummer eingeführt werden kann, erachten wir es als sinn- voll, dass die Ausgleichskassen die IK-Kopfdaten zwischen ihren Systemen und dem Versichertenregister der ZAS abgleichen. Mit dem Abgleich der IK-Kopfdaten wird eine gute Datengrundlage für die Übernahme der neuen Versichertennummer geschaffen. Wir bitten deshalb die Ausgleichskassen um folgendes Vorgehen: • Ein erster Abgleich ist bis zum 2. Quartal 2006 vorzusehen • Der zweite Abgleich ist kurz vor der Auslieferung der neuen Versichertennummer im

4. Quartal 2006 auszuführen

Anpassung Anwendungsgebiet 20

Ebenfalls im Zusammenhang mit der neuen Versichertennummer steht die Anpassung des Anwendungsgebiets 20. Während der Übergangsphase (01.04.2006 bis 01.07.2007) muss dieses Anwendungsgebiet die alte AHV-Nummer und die neue Versichertennum- mer übermitteln können und wird deshalb mit einem Folgerecord 02 ergänzt. Ausgleichskassen, die ab 01.04.2006 nicht in der Lage sind diesen Folgerecord 02 zu behandeln, müssen ihn mindestens ignorieren können.

Der Folgerecord 02 wird wie folgt aussehen:

1.321 MZR-Empfangsbestätigung

Feld Stellen Inhalt Bemer- kungen

1 1– 2 Code Anwendungsgebiet: 20

2 3– 4 Code Folgerecord: 02

3 5– 17 Versichertennummer 13-stellig

4 18– 120 Reserve

Nicht benützte Felder mit Blanks versehen

Die Änderung der Technischen Weisung wird in der gewohnten Weise erfolgen.

2 Mitteilung an die AHV-Ausgleichskassen und El-Durchführungsstellen Nr. 177

AHV/EL Mitteilung Nr. 177 vom 29.9.2005 | Lexipedia | Lexipedia