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Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Alters- und Hinterlassenenvorsorge

7. November 2007

Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 212

Neues Kreisschreiben Regress AHV

Ab 1. Oktober 2007 gilt das neue Kreisschreiben Regress AHV. Im Vergleich zur Fassung aus dem Jahre 1992 sind nebst den ATSG-Anpassungen die Aufgaben der mitwirkungspflichtigen Ausgleichs- kassen (AK) im wesentlichen auf das Erkennen und Melden der Regressfälle eingeschränkt worden. Dabei werden grob zwei Verfahren unterschieden: Bei Fällen mit der Suva oder der Militärversiche- rung (MV), bei den sog. gemeinsamen Regressen, sendet die AK eine Kopie der Leistungsanmeldung dem zuständigen Regressdienst. Bei Fällen ohne Suva/MV, bei den sog. eigenen Regressen, holt sie das Ergänzungsblatt R bei den Hinterbliebenen ein und leitet dann den Fall weiter an den Regress- dienst zur Bearbeitung. Das Kreisschreiben, ein Verfahrenschema sowie die Anhänge (Formulare) sind online zu finden mit:

http://www.regress.admin.ch/dienstleistungen/kreisschreiben/d/index.htm

http://www.sozialversicherungen.admin.ch/storage/documents/3058/3058_1_de.pdf

Effingerstrasse 20, CH-3003 Bern Tel. +41 31 322 90 37, Fax +41 31 324 15 88 www.bsv.admin.ch

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