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Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Alters- und Hinterlassenenvorsorge

24. April 2008

Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 222

Verwendung der AHV-Nummer in den MZR für EO/MSE und IVTG

Von der Änderung der 11-stelligen AHV-Nummer (AHVN11) auf die neue 13-stellige Nummer (AHVN13) auf den 1. Juli 2008 sind auch die Bereiche EO/MSE und IV-Taggeld betroffen. Der NNSS-Projektausschuss empfiehlt den Durchführungsstellen das folgende Vorgehen: • EO/MSE und IVTG-Meldungen sollen durch die Ausgleichskassen mit der AHV-Nummer ver- arbeitet und abgerechnet werden, mit der sie gemeldet werden. • Allfällige IK-Eintragungen aus solchen Abrechnungen sind unter derjenigen AHV-Nummer zu buchen, unter der sie verarbeitet und abgerechnet wurden. • Durchführungsstellen, die ihre Verarbeitungen ab 1. Juli 2008 aus technischen oder anderen Gründen generell auf die AHVN13 umstellen, müssen mit organisatorischen Mitteln sicherstel- len, dass die Verbindung vom Beleg, der allenfalls noch eine AHVN11 enthält, zu den verar- beiteten Daten gewährleistet ist. • Die ZAS akzeptiert nach dem 1. Juli 2008 für eine längere Übergangszeit (ca. 5 Jahre) die MZR für EO/MSE und IVTG sowohl mit AHVN11 als auch mit AHVN13. Die durchgeführten Kontrollen (Doppelmeldungen, Überschneidung der Diensttage) werden unabhängig von der Art der Nummer durchgeführt.

Die ZAS ist ab 1. April 2008 in der Lage, allfällige MZR-Testdaten der Ausgleichskassen mit AHVN13 zu verarbeiten. Für weitere Fragen steht Ihnen der Revisionsdienst der ZAS gerne zur Verfügung: Revisionak@zas.admin.ch.

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